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Friedrich-Schiller Universität Jena
Institut für Politikwissenschaft
Seminar: „Kompetenzverteilung im Föderalismus“
Wintersemester: 2012/2013
Seminarleiter: Dr. Sven Leunig
Bearbeitet von Thomas Hoyer
21.01.2013
II Subsidiarität als Ordnungsprinzip in der Bildungspolitik
1. Normative Überlegung
Thema:
Subsidiarität als Ordnungsprinzip in der Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland?
Fragestellung:
Auf welcher politischen/ legislativen Ebene der Bundesrepublik Deutschland sollten die
Kompetenzen im Bereich der Bildungspolitik, auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzipes, verankert sein?
Unterfragen:
1. Entspricht die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich Bildungspolitik
dem Subsidiaritätsprinzip? (Idealtypus des föderalen Staates)
2. Wo liegen die und Vor- und Nachteile der jeweiligen Kompetenzverteilungen auf den
unterschiedlichen Ebenen?
Gliederung:
1. Einleitung
2. Das Subsidiaritätsprinzip als Leitmaxime in der Bildungspolitik
Das Wort Subsidiarität stammt von dem lateinischen Wort Subsidium ab und bedeutet wörtlich übersetzt Hilfe oder Reserve. In der Wissenschaft steht der Begriff sowohl für eine sozioökonomische als auch politische Leitlinie, welche die Absicht verfolgt die Fähigkeiten, die
Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung eines jeden Individuums zu stärken, indem
die notwendigen Aufgaben soweit dies möglich ist bei der untersten Ebene, dem Individuum
verbleiben. Allgemein ausgedrückt bezeichnet Subsidiarität ein Ordnungsprinzip, „wonach
alles, was die untere Einheit erledigen kann, bei dieser bleibt.“ (Starck: 2012: 46) Demzufolge
werden gesellschaftliche und politische Aufgaben, die das Individuum nicht mehr alleine regeln kann, automatisch auf die nächste höhere (gesellschaftliche) Ebene verlagert. Damit wird
die Aufgabe als Staatsaufgabe definiert. Staatsaufgaben sind alle „Aufgaben, die der Staat
nach geltendem Verfassungsrecht zulässigerweise für sich in Anspruch nimmt [und sich] auf
das Außenverhältnis des Staates zur Gesellschaft“ beziehen. (Härtel 2012: 542f.) Staatsaufgaben werden wiederum nach dem Subsidiaritätsprinzip von niedrigsten Ebene, der Kommunalebene, bis hin zur höchsten Ebene, der Bundesebene verteilt. Die Gesetzgebung als Staatsaufgabe wird in einem föderalen Staat zwischen den Ebenen des Glied- und des Zentralstaates
aufgeteilt. Eine Kompetenzabgrenzung, die das staatsorganisatorische Innenverhältnis vom
Bund und Ländern idealtypisch nach dem Subsidiaritätsprinzip regelt, wird auch hier nötig.
(Starck: 2012: 46)
Nach Art. 30 und Art. 70 des GG der Bundesrepublik Deutschland gilt die Residualkompetenz der Länder. Demnach verbleiben alle Gesetzgebungsbefugnisse, die nicht im GG explizit
genannt und auf den Bund übertragen werden im Kompetenzbereich der Bundesländer. (Härtel 2012: 544) Da im GG der Bundesrepublik Deutschland der Kompetenzbereich der Bildungspolitik nicht explizit aufgeführt ist, verbleibt dieser Bereich automatisch auf der untersten Ebene der Gesetzgebung, der gliedstaatlichen Ebene. Seit Inkrafttreten der ersten Föderalismusreform im September 2006, die im Juni und Juli des gleichen Jahres mit der notwendigen zwei Drittel Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat verabschiedet wurde,
ist der Artikel 75 des GG gestrichen wurden. Der ehemalige Artikel 75 Abs. 1a des GG gestatte dem Bund „die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens […] für die Gesetzgebung der Länder zu erlassen“ 1 und damit in die Gesetzgebungskompetenz der Länder in einen
Teilbereich der Bildungspolitik einzugreifen. Seit September des Jahres 2006 obliegt den
Bundesländern daher auch primär die Kompetenz des Hochschulrechtes, davon ausgenommen
1
GG vom 15. November 1994
bleiben allerdings die gesetzlichen Regelungen der Hochschulzulassung und –abschlüsse.
(Härtel 2012: 551) (nachprüfen wo diese geregelt werden…) Ziel der größten Verfassungsreform seit bestehen des GG war „demokratie- und effizienzhinderliche Verflechtungen zwischen Bund und Ländern“ abzubauen.2 Besonders im Bereich der Hochschulpolitik sollte die
Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Länder bzw. der Landesparlamente gestärkt.
(Protokollberichte der Kommission bzgl. Föderalismusreform)
Vor diesem Hintergrund verbleibt nahezu der gesamte Bereich der Bildungspolitik auf der
untersten Gesetzgebungsebene, woran sich die Frage anschließt, ob dies auf das Subsidiaritätsprinzip zurückgeführt werden kann?
3. Die Vor- und Nachteile der Kompetenzverteilung im Bereich der Bildungspolitik auf
der glied- und zentralstaatlichen Ebene
3.1
Gliedstaatliche Ebene
Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz kritisierte im Bericht
über seinen Deutschlandbesuch die wachsenden Kompetenzen der Bundesländer im Bereich
der Bildungspolitik. Kritikpunkte waren keine einheitliche Qualität der Bildung gewährleistet
und mangelnde Chancengleichheit im Bildungssystem (überprüfen)
(für Vor- und Nachteile vgl. Guckelberger 2012: 220f.)
3.2
5.
2
Zentralstaatliche Ebene
Fazit
Deutscher Bundestag: Drucksache 16/813, vom 07.03.2006, S. 7 <http://www.bmbf.de/pubRD/1600813.pdf>
Stand: 18.12.2012
Quellenliste:
Deutscher Bundestag: Drucksache 16/813, vom 07.03.2006, S. 7
<http://www.bmbf.de/pubRD/1600813.pdf> Stand: 18.12.2012
United Nations, General Assembly (Hrsg.): Report of the Special Rapporteur on the right to
education, Vernor Muñoz. Addendum MISSION TO GERMANY (13-21 February 2006),
A/HRC/4/29/Add.3 9 March 2007 <http://www.munoz.uri-text.de/dokumente.html> Stand
27.12.12
Literaturliste:
Guckelberger, Annette, § 61: Bildung und Föderalismus, in: Härtel, Ines (Hrsg.), Handbuch
Föderalismus, Band III: Entfaltungsbereiche des Föderalismus, Wiesbaden 2012, S. 217246.
Härtel, Ine:, § 19, Die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder, in: Härtel,
Ines (Hrg.), Handbuch Föderalismus, Band I: Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat, Wiesbaden 2012, 527-610.
Starck, Christian, §1 Idee und Struktur des Föderalismus im Lichte der Allgemeinen Staatslehre, in: Härtel, Ines (Hrg.), Handbuch Föderalismus, Band I: Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat, Wiesbaden 2012, 41-55.
Blickle, Peter: Subsidiarität als rechtliches und politisches Ordnungsprinzip in Kirche, Staat
und Gesellschaft: Genese, Geltungsgrundlagen und Perspektiven an der Schwelle des dritten Jahrtausends / hrsg. von Peter Blickle (JUR:KD 10:194:::2002)
Peter Häberle: Das Prinzip der Subsidiarität aus der Sicht der vergleichenden Verfassungslehre, in: AöR 119 (1994), S. 169 – 206
(Archiv des öffentlichen Rechtes)
Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft für den Bereich der Bildungspolitik / Stefan Cludius
In Recht: KU 90,12
Für UN-Bericht:
http://www.munoz.uri-text.de/dokumente.html
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