Gliederung: Vorwort und Einleitung 1. Pädagogische Leitideen 2. Beschreibung unserer Schülerschaft 3. Angestrebte Kompetenzen in Kulturtechniken / Kommunikation 3.1. 3.2. 3.3. Deutsch Mathematik Unterstützte Kommunikation (UK) 4. Besondere Förderbereiche 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. Arbeits- und Berufswelt Wohnen / Selbstversorgung Mobilität / Freizeit / Öffentlichkeit Partnerschaft und Sexualität Schüler mit Schwerstmehrfachbehinderung Soziales Lernen / SV 5. Projekte / AGs (als Praxisbeispiele) 5.1. 5.2. Schülercafé „Klack“ Schulrestaurant „Schleckermäulchen“ 6. Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen 7. Zusammenarbeit mit Eltern 8. Anhang/ Weiterentwicklungen Vorwort Die vorliegende Konzeption ist das Ergebnis einer zweijährigen Diskussion innerhalb der Haupt- und Berufsorientierungsstufe (BO) auf der Grundlage der vorherigen Arbeit. Inhalte und Zielsetzungen des Unterrichtes wurden reflektiert und neu formuliert. Den Anstoß hierzu gaben sowohl die neuen „Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ (Erlass vom Januar 2013) als auch die Umbenennung der vormaligen „Werkstufe“ in „Berufsorientierungsstufe“. Hierbei handelt es sich um mehr als einen Etikettenwechsel, nämlich um eine stärkere Orientierung unserer Schülerinnen und Schüler auf ihr Leben in der Gesellschaft nach der Schulentlassung. In diesem Zusammenhang ist auch die (zunächst probeweise) Einführung eines Praxistages der BO-Stufe seit Februar d.J. zu sehen. Einleitung Ausgehend vom Hessischen Schulgesetz ist es Ziel unserer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, bei Kindern und Jugendlichen in Unterricht und Erziehung zur „Entfaltung ihrer Persönlichkeit beizutragen sowie ihre kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern“ (§50, Abs.5 HSchG). Dazu gehören (siehe Richtlinien, Amtsblatt 3/13, S.102): Selbstständigkeit und Selbstbestimmung in sozialen Bezügen aktive und praktische Lebensbewältigung Selbstvertretung und Mitverantwortung Erwerb von Kompetenzen und Kulturtechniken Die Unterrichtsinhalte der BO-Stufe bauen auf den vorangegangenen Schulstufen entsprechend dem Alter und Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. Die Spätpubertät und Adoleszenz ist eine Zeit des Umbruchs der gesamten Persönlichkeit, eine Zeit der tendenziellen Ablösung vom Elternhaus und einer verstärkten Hinwendung auf das Leben außerhalb der Schule. Die Schule – und hier insbesondere die BO-Stufe – vermittelt und fördert den Kontakt nach außen nicht nur zum Arbeitsleben, sondern auch zu Möglichkeiten der Freizeit und des Wohnens. Dieser Aufgabe unserer Schule kommt umso mehr Bedeutung zu, als unsere Schülerschaft Freizeit überwiegend daheim verbringt und weniger soziale Erfahrungen macht als andere Jugendliche. 2 1. Pädagogische Leitideen Die im Schulprogramm der JKS formulierten Grundsätze für den Unterricht und die Erziehung unserer Schülerinnen und Schüler (SuS) gelten uneingeschränkt auch für den Umgang mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen der BO-Stufe. Es sind insbesondere: - das Recht des jungen Erwachsenen auf Achtung - seine/ ihre individuelle Begleitung und Förderung - die Förderung seiner/ihrer Selbständigkeit und die Stärkung seiner/ihrer Selbstbestimmung - und – im Sinne des Namensgebers Korczak – das Recht des Menschen „auf den heutigen Tag“. Die Leitlinien für die Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung orientieren sich einerseits an den Lernvoraussetzungen und an den individuellen Aneignungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler. Andererseits sind sie den gesellschaftlichen Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler und den gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichtet (vgl. hessische Richtlinien, 2013). In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Förderung, den Kompetenzerwerb von Schülerinnen und Schülern zu fördern. Für sie ist individuell zu planen, im Förderplan zu dokumentieren und im jeweiligen Zeugnis evaluiert darzustellen in welchen Kompetenzbereichen und Erfahrungsfeldern konkrete Kompetenzen aufgebaut und Erfahrungen ermöglicht werden. Unterricht und Erziehung werden dem Lebensalter und der Lebensphase gemäß gestaltet. Diese Grundhaltung hat in der BO-Stufe Auswirkungen auf den Umgang mit den Schülerinnen und Schülern ebenso wie auf die Auswahl der Unterrichtsinhalte, Lernorte und Arbeitsformen. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres sollten den Schülerinnen und Schülern, die dies wünschen, das „Sie“ angeboten werden. Zeugnisse und Berichte sollten ab diesem Zeitpunkt ebenfalls in der „Sie“-Form geschrieben werden. Schülerinnen und Schüler werden altersangemessen über ihrer Rechte informiert und lernen weitergehende Möglichkeiten der Partizipation an demokratischen Prozessen kennen; dies geschieht vor allem im Rahmen der Schülervertretung (SV). Wo immer möglich, sollen die Schülerinnen und Schüler in die Planung von Förderzielen eingebunden werden. Neben der weitergehenden Förderung der Kulturtechniken, der Übung und Vertiefung geeigneter Formen der Unterstützten Kommunikation (UK) gewinnt das Lernen an außerschulischen Lernorten, bei Exkursionen, Projekten sowie Praktika in Betrieben, Werkstätten und Tagesförderstätten an Bedeutung. Auch mit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Festen und Feiern können neue Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben werden sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden (vgl. hessische Richtlinien 2013). Hierfür können ggf. bekannte Unterrichtsformen und Arbeitszeiten verändert und den jeweiligen Projekten und Vorhaben angepasst werden. Ein Schwerpunkt der letzten beiden Schulbesuchsjahre soll die persönliche Lebensund Zukunftsplanung beinhalten. Hier sind (noch einmal) Fragen zur Partnerschaft 3 und Sexualität zu erörtern, ggf. Vorstellungen zum späteren Wohnen und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung zu entwickeln, die Möglichkeiten eines „persönlichen Budgets“ zu diskutieren und insbesondere realistische Perspektiven für einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Stufenleitung, Pädagogen und Eltern wirken hier auf der Basis der Wünsche des jungen Erwachsenen zusammen, indem sie geeignete Kontakte mit außerschulischen Institutionen vermitteln und persönliche Zukunftsgespräche mit dem Schüler / der Schülerin organisieren. Mit dem Recht des Schülers „auf den heutigen Tag“ (Korczak) bleibt es eine wichtige Aufgabe der Schule, den jungen Erwachsenen einen angenehmen Lern- und Lebensraum zu organisieren und so zu gestalten, dass sie sich bis zu ihrem letzten Schultag in ihrer Schule wohl fühlen und hier eine gute und erfüllte Lebenszeit verbringen. 2. Schülerinnen und Schüler Dem Schulgesetz entsprechend wird unsere Schule von Schülerinnen und Schülern besucht, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich „Geistige Entwicklung“ haben und damit zu dem Personenkreis von Menschen mit geistiger Behinderung gehören. Geistige Behinderung liegt vor bei hochgradigen Beeinträchtigungen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt. Ursachen für die beeinträchtigte Entwicklung liegen im pränatalen, perinatalen und postnatalen Bereich. Dennoch besuchen unsere Schule Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lebens- und Schulerfahrungen sowie unterschiedlichen kulturellen Hintergründen. Ein großer Teil der Schüler kommt direkt aus Kindergärten in unsere Schule; ein anderer großer Teil kommt zu uns, nachdem er bereits andere Schulen besucht hat. Sie kommen von der Grundschule, der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und/oder „körperliche und motorische Entwicklung“. Manche Schülerinnen und Schüler kommen im höheren Alter ohne vorherige Beschulung zu uns. Folgende Schülergruppen lassen sich unterscheiden: - Schülerinnen und Schüler mit „klassischen“ Behinderungen genetischer u.a. Bedingung, wie z.B. Down-Syndrom - Schülerinnen und Schüler im Grenzbereich zur Lernhilfe, die teilweise kooperativ an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Dreieich und Neu-Isenburg gefördert werden. - Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten - Nicht (lautsprachlich) sprechende Schülerinnen und Schüler - Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden Behinderung - Schülerinnen und Schüler mit autistischen Verhaltensweisen - Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Kulturkreisen und Schulsystemen - Bei vielen Schülerinnen und Schülern ist in zunehmendem Maße mit sekundären Beeinträchtigungen in den Bereichen Verhalten, Wahrnehmung und medizinische Versorgung zu rechnen, die die Schule in ganz besonderem Maße (heraus-) fordern. 4 Selbstverständlich lassen sich die Gruppen nicht immer eindeutig zuordnen, weil Kombinationen möglich sind, alle Schülerinnen und Schüler verschieden sind. Sie kommen mit den unterschiedlichsten Begabungen und Beeinträchtigungen zu uns, benötigen unterschiedlichste Assistenz in der Lebensbewältigung, setzen sich auf je eigene Weise mit dem Leben und dem Lernen auseinander. Manche haben klassische geistige Behinderungen; andere sitzen außerdem im Rollstuhl; wieder anderen sieht man ihre Behinderung nicht an. Neben der geistigen Behinderung haben viele der Kinder und Jugendlichen auch körperliche und/oder Sinnesbeeinträchtigungen zu bewältigen. Die Schülerinnen und Schüler mit Schwerstbehinderung sind in den Klassen integriert. Als schwerstbehindert gelten Schülerinnen und Schüler, wenn zu deren geistiger Behinderung eine weitere Behinderung oder Krankheit hinzukommt oder es sich um eine sehr schwere Form der geistigen Behinderung handelt. In der Schülerschaft zeigt sich in den letzten Jahren ein Wandel. „Klassische Behinderungen“ nehmen ab und es ist eine relative Zunahme der Schülerinnen und Schüler mit autistischen Verhaltensweisen und Verhaltensauffälligkeiten allgemein zu registrieren. Nicht zu unterschätzen ist der Anteil an Traumatisierungen und anderen psychischen Störungen. 3. Angestrebte Kompetenzen in Kulturtechniken / Kommunikation 3.1. Kompetenzbereich Deutsch Mit dem Ausstieg aus dem Kurssystem gehen Veränderungen im Umgang mit den Kulturtechniken einher. Für das Unterrichtsfach Deutsch bedeutet das eine vertiefte Reflexion über den Unterrichts- und Schulalltag. Wo bieten sich Ansatzpunkte und Möglichkeiten, Kompetenzen, die das Sachgebiet des Deutschunterrichtes betreffen, in den Unterricht einzubinden? Wie können bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten im Lesen und Schreiben vertieft und erweitert werden? Mögliche Organisationsformen des Unterrichtes, in denen das Fach Deutsch aufgegriffen werden kann, sind: Projektunterricht Die Klassen der BO-Stufe übernehmen verschiedene Projekte, die dem Unterricht einen Rahmen geben und auf bestimmte Ziele hinarbeiten. Die Selbständigkeit sowie das Erlernen und Einüben routinierter Arbeitsschritte sollen dabei gefördert werden und auf das Berufsleben vorbereiten. Im Kontext dieser Projekte können Übungen und Aufgaben aus dem Themenspektrum des Deutschunterrichtes eine wichtige Rolle spielen. Vom Schreiben einer Einkaufsliste, über Lesen kleiner Texte (z.B. Anleitungen, Fahrpläne oder Rezepte) oder das Verfassen von Anschreiben und Briefen bieten sich zahlreiche Anlässe, schriftsprachliche Kompetenzen im Unterricht abzufragen und weiter zu pflegen. Differenzierungszeiten In Phasen der Frei- oder Einzelarbeit bieten sich Zeitfenster, um den Schülerinnen und Schülern (z.B. anhand eines Wochenplans) fachspezifische Arbeitsaufträge und –blätter aus dem Deutschunterricht zukommen zu lassen. Sie bekommen in diesen Differenzierungszeiten spezifisch an ihrem individuellen Lernstand ausgerichtete Materialien zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sie an Inhalten des Deutschunterrichtes vertiefend arbeiten können. Konkreter Fachunterricht Neben anderen Unterrichtsformen ist es den Klassen freigestellt, weiterhin selbst seine beliebige Anzahl an Fachunterrichtsstunden im Stundenplan zu verankern. 5 Mindestens 1 Stunde Unterricht in den Kulturtechniken pro Woche ist für alle Klassen Pflicht. In diesem Rahmen ist auch kooperatives Zusammenarbeiten zwischen verschiedenen Klassen möglich, um beispielsweise Kleingruppen auf gleicher Lernstandsbasis zu bilden. Darüber hinaus werden Kulturtechniken auch in den verschiedenen Projekten geübt. Die Schülerinnen und Schüler sollen (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) in der Lage sein, sich schriftlich sowie verbal auszudrücken sinnentnehmend kleine Texte lesen können Die für die BO-Stufe (abhängig vom Vorwissen und Lernstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler) relevanten Inhalte umfassen: die Lautstruktur der gesprochenen Sprache mündliche und schriftliche Analyse und Synthese Schreiblehrgang (Schriftpflege/-gestaltung) Wörter und Sätze lesen, schreiben und verstehen Grammatik und Rechtschreibung Textgestaltung, Textarbeit, Textarten Sprechen und Sprechgestaltung Innerhalb jedes Klassenteams übernimmt eine Kollegin oder Kollege verbindlich die Verantwortung für den Kompetenzbereich Deutsch. Die Kolleginnen und Kollegen der BO-Stufe nehmen an den Fachbereichskonferenzen verbindlich teil, so dass ein Austausch über die inhaltliche Arbeit stattfindet. 3.2. Kompetenzbereich Mathematik Mathematische Fähigkeiten sind für die Strukturierung der Umwelt von großer Bedeutung. Der Lernbereich Mathematik steht in engem Zusammenhang mit den grundlegenden Lernbereichen Wahrnehmung und Bewegung sowie Denken und Lernen. Entsprechend den Vorgaben aus den hessischen Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (2013) erhalten die Schülerinnen und Schüler der BO-Stufe eine gezielte Förderung in diesem Bereich. Die Förderung knüpft an den bisherigen Inhalten der bis dahin besuchten Kurse und erzielten Kompetenzen der Schüler an. Als verbindliche Grundlage für die weitere Förderung dient auch weiterhin das Konzept des struktur- und niveauorientierten Lernens nach Kutzer. Zur Verwendung kommen weitere dieses Konzept unterstützende und ergänzende Ansätze und Arbeitsmaterialien. Hierzu gehört u.a. die Berücksichtigung der Denkebenen nach Bruner (s. Anhang). In den Klassen der BO-Stufe erhalten die Schüler und Schülerinnen einmal wöchentlich ein Angebot im Bereich Mathematik in einer nach ihren Fähigkeiten zusammengesetzten Kleingruppe.In der Kleingruppe gibt es die Möglichkeit der Lernstandskontrolle, die Vermittlung neuer und/oder erweiterter Lerninhalte, die Anbahnung neuer Lernstrategien und Arbeitsmethoden. Weiterhin erhalten die Schüler Aufgaben, die sie in ihren Klassen im Rahmen der Wochenplanarbeit erledigen. Darüber hinaus werden Kulturtechniken auch in den verschiedenen Projekten geübt. 6 Die Förderpläne dokumentieren den Lernstand der Schüler und die verfolgten Ziele für den jeweiligen Schüler sowie Situationen und Arbeitsaufträge innerhalb der Klasse und/oder in der Projektarbeit. Mathematische Inhalte werden somit durch vielfältige Übungsmöglichkeiten an allen Unterrichtstagen berücksichtigt. Innerhalb jedes Klassenteams übernimmt eine Kollegin oder Kollege verbindlich die Verantwortung für den Kompetenzbereich Mathematik. Die Kolleginnen und Kollegen der BO Stufe nehmen an den Fachbereichskonferenzen verbindlich teil, so dass ein Austausch über die inhaltliche Arbeit stattfindet. 3.3. Unterstützte Kommunikation (UK) UK ist ein Unterrichtsprinzip für jede Klasse. Aus diesem Grund sollen sich Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich weiterbilden, um UK im Unterricht einbeziehen zu können. Methoden und Materialien hierfür sind Gebärdenspräche, Sprachausgabegeräte, Talker, Taster, All-turn-it-Spinner, Fotokarten, Ich-Bücher, Kommunikationstafeln etc. Auch ohne Kurssystem soll UK fest in den BO-Klassen verankert sein und z.B. fachübergreifend in Projekten angeboten, einbezogen und gefördert werden. Die Schüler sollen täglich mit ihren technischen Hilfsmitteln üben und differenzierte Angebote bekommen bzw. im Unterrichtsablauf miteinbezogen werden. Weiterhin soll UK-Schülern die Möglichkeit geboten werden, sich mit Schülern aus anderen Klassen zum „Quasseln“ oder „Entspannen“ zu treffen – etwa während des Leseoder Rechenunterrichtes. Auch Nicht-UK-Schüler sollen sich UK zum Teil aneignen, um ihre UK-Mitschüler besser zu verstehen. Ziel: Die Schüler sollen mit Materialien ausgestattet werden, damit sie diese im schulischen und außerschulischen Rahmen sowie nach Ende der Schulzeit als Mittel des täglichen Lebens zu Kommunikationszwecken einsetzen können. Unsere UK-Schüler werden mit großer Wahrscheinlichkeit nach Schulzeitende in die Tagesförderstätten der Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehen. Daher haben wir unsere Schüler mit UK-Bedarf gut auf den Übergang Schule– Tagesförderstätte vorzubereiten. Hierzu wäre es sinnvoll, Kontakte zu den Tagesförderstätten und deren Mitarbeiter herzustellen, um sich gegenseitig zu informieren und zu hospitieren. Beim Übergang in die Werkstatt bzw. Tagesförderstätte sollen die Kommunikationsformen, die während der Schulzeit eingeführt wurden, dem Schüler bekannt sein und von ihm genutzt werden, auch fortgeführt werden, um ihn von den Kollegen/Mitarbeitern dort abzuholen, wo er steht. Zur Erreichung dieses Ziels ist der Übergang Schule – Werkstatt/ Tagesförderstätte besser zu gestalten. Für jeden Schüler, der unterstützt kommuniziert, soll in einem Übergabegespräch ein Diagnostikbogen (z.B. das Diagnostikverfahren von Irene Leber – s.Anhang)) mitgebracht und besprochen sowie die individuellen Kommunikationsmittel vorgestellt werden. Aus derzeitigen Erfahrungen mit den Tagesförderstätten ist es wichtig bei unseren Schülern eine verstehbare Ja-Nein-Mitteilung zu üben, eine Arbeitsfolie „schnelle“ Kommunikation zu erstellen und zu üben sowie ein System der Botschaftenübermittlung zu finden (s. Anhang). Aus jeder BO-Klasse sollte ein UK-Beauftragter bestimmt werden, um auf Stufenebene gemeinsame Ziele und Inhalte zu vereinbaren. 7 4. Besondere Förderbereiche 4.1. Arbeits- und Berufswelt Für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung stellt Arbeit eine aktiv gestaltende und planvolle Auseinandersetzung mit der Umwelt dar. Die Berufsorientierungsstufe hat das Ziel, auf das Arbeitsleben und eine selbstbestimmte und realitätsorientierte Wahl des zukünftigen Arbeitsplatzes vorzubereiten. Hierbei ist es wichtig, praktische Erfahrungen in Arbeitsabläufen zu gewinnen und mit betrieblichen Anforderungen konfrontiert zu werden. Wichtige Aspekte hierbei sind die Orientierung an der beruflichen Realität und die individuelle Planung des Zuganges in die Arbeitswelt. Praktika (in WfbMs /auf dem Arbeitsmarkt) Die Schüler der (Haupt- und) BO-Stufe werden im Rahmen von verschiedenen Praktika an die Berufswelt herangeführt. In der Regel finden pro Schuljahr ein bis zwei Praktika statt, die unterschiedlich lange dauern können. Wir arbeiten mit folgenden Werkstätten in unserer Region zusammen: Werkstätten Hainbachtal in Offenbach Werkstatt in Dieburg Werkstatt in Mörfelden Werkstatt Aumühle in Wixhausen Werkstätten in Nieder-Ramstadt Viele Werkstätten bieten für Schüler mit besonderen Fähigkeiten Außenarbeitsplätze in verschiedenen Betrieben an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein oder mehrere Praktika in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes zu absolvieren. Schüler mit umfassender Behinderung haben die Möglichkeit, innerhalb der Werkstätten ihr Praktikum in einer Tagesförderstätte zu verbringen. Praxistage Eine weitere Möglichkeit der beruflichen Orientierung kann ein Praxistag sein, in dem der Schüler längerfristig einen oder mehrere Tage pro Woche in einem Betrieb, einer Werkstatt oder in der Schule arbeitet. Programm des Berufsbildungswerkes (bbw) Südhessen Im Berufsbildungswerk Karben haben Schüler und Schülerinnen mit einer Schwerbehinderung und einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung die Möglichkeit an der „Initiative Inklusion“ teilzunehmen. Ziel dieses Projektes (von Nov. 2011 bis Dez. 2016) ist es, Perspektiven für den Zugang zum ersten Ausbildungsund Arbeitsmarkt abzuklären bzw. mögliche Alternativen zum Übergang in eine WfbM zu entwickeln. 8 Nach einer Potentialanalyse (Modul 1) und einer vertiefenden berufsfeldbezogenen Orientierung (Modul 2) durch Praktika in Betrieben oder in Werkstätten können die Optionen der Schüler und Schülerinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung geklärt werden. 4.2. Wohnen/ Wohntraining Grundgedanken: Die BO-Stufe sieht es als eine ihrer Aufgaben an, die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend auf ein sich selbstvertretendes Leben vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund ist die Vorbereitung auf ein bei vielen weit in der Zukunft liegendes Ereignis, wie einen Auszug aus dem Elternhaus, durchaus angebracht. Thesen: Wohnen ist keine Tätigkeit wie z.B. Fahrrad fahren, Tisch decken, Schreiben, etc.. Aus diesem Grund ist es als solches auch nicht zu lernen. Wohnen bzw. selbstständiges Wohnen setzt viele Kompetenzen aus den verschiedensten Bereichen des Lebens voraus. Zum Beispiel: Tagesstrukturierung, Geld verwalten, Einkaufen, Kochen, Lesen, Schreiben, Wäsche waschen, Körperhygiene, Freizeitplanung und –gestaltung, Pflege von Sozialkontakten und vieles weitere mehr. Wohnen heißt heute nicht mehr zwangsläufig alleine Wohnen bzw. ohne Unterstützung Wohnen. Es gibt ein sehr ausdifferenziertes System an Möglichkeiten des Unterstützten Wohnens für Personen mit Behinderung. Drei Formen als Beispiele: Wohnheime/ Wohnanlagen, mit engem Unterstützungssystem rund um die Uhr an Wohnanlagen angegliederte Außenwohngruppen (zeitlich reduzierte Unterstützung im Vergleich zur Wohnanlage, diese aber immer als ‚BackUp’ im Hintergrund) ‚Betreutes Wohnen’, als Form des Wohnens mit einer individuell zugeschnittenen Unterstützung und Wohnkultur (WG, Partnerschaft, alleine Wohnen) Alleine Wohnen bzw., der Auszug aus dem Elternhaus braucht die Motivation des Ausziehenden. Ist diese nicht vorhanden, ist eine unkomplizierte und positive Umsetzung kaum denkbar. Aufgaben der BO-Stufe bezüglich der Kompetenzbildung im Bereich ‚Ausziehen/ Wohnen’: 9 Die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Tätigkeiten rückt unter dem Fokus der Selbstständigkeit in den Mittelpunkt der unterrichtlichen Arbeit. Inhalte und Themen sind z.B.: …das Leben nach der Schulzeit …‚Hauswirtschaftlicher Unterricht’ …individuelle Trainings ‚Busfahrtraining’, ‚Einkaufstraining’, etc. …Schulübernachtungen und Klassenfahrten mit dem Schwerpunkt ‚Selbstversorgung’ …regelmäßige Informationsarbeit (z.B. Infoabende mit Trägern von Wohneinrichtungen) zum Thema Wohnen/ Betreutes Wohnen Ziel und Vision zum Thema Wohnen: Enge Kooperation mit Anbietern von betreuten Wohnangeboten mit der Möglichkeit zur Hospitation und des von der Schule begleiteten Probewohnens in bestehenden Strukturen. Eine schuleigene, barrierefreie Wohnung zum Zwecke von ‚Wohn- und Selbstständigkeitstrainings’ wäre eine in der Zukunft erstrebenswerte und pädagogisch sinnvolle Erweiterung des Angebotes der Janusz Korczak-Schule. Die hiermit einhergehenden formellen Fragen, wie zum Beispiel ‚flexibles Einsetzen von Unterrichts- und Pädagogenarbeitszeit (z.B. Unterricht von 18-22 Uhr in der Schulwohnung), Versicherungsschutz etc., sind in der Verfolgung und Umsetzung der Vision stets mit zu bedenken und zu klären. 4.3. Mobilität Grundsätzliche Überlegungen: Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und „ein Schlüssel für Selbstbestimmung, Persönlichkeitsentfaltung und gesellschaftliche Integration. Ihr kommt besonders in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit große Bedeutung zu“. (*) Je selbstständiger und mobiler ein Mensch mit Behinderung ist, umso eher kann er am öffentlichen Leben teilnehmen. Richtlinienbezug: Die Schülerin / der Schüler kann sich mit oder ohne Hilfsmittel fortbewegen (z.B. Rollstuhl, Rollator, Fahrrad) als Fußgänger und als Fahrradfahrer Verkehrszeichen und Verkehrsregeln beachten und sicher am Straßenverkehr teilnehmen den öffentlichen Nahverkehr nutzen (**) Angestrebte Kompetenzen betreffen Planung und Organisation Orientierung Regelkenntnis Gefahrenbewusstsein Kommunikation (auch über Telefon, Handy) Flexibilität (z.B. bei unvorhergesehen Ereignissen Hilfe holen können) 10 Förderung der Mobilität im Unterricht: im schulischen Umfeld: Orientierung im Schulgebäude, Schulgelände, in der näheren Umgebung in der Stadt: verkehrsgerechtes Verhalten Mobiltätstraining: Stadtbus, Bahnfahren (u.a. Fahrpläne lesen) Jugendverkehrsschule (auch schon in der Hauptstufe) auf dem Öffentlichkeit Grundsätzliche Überlegungen: Aufgabe der Schule ist es, junge Menschen für ihr Leben in der Gesellschaft möglichst umfassend darauf vorzubereiten, „eigenverantwortlich am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt für den Besuch öffentlicher Veranstaltungen ebenso wie für die Nutzung öffentlicher Dienstleistungen, institutionellen Angeboten oder die Mitwirkung im gesellschaftlichen Umfeld.“ (*) Richtlinienbezug: Die Schülerin / der Schüler kann sich über öffentliche Veranstaltungen informieren gesellschaftliche Konventionen bei der Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen beachten die eigenen Rechte als Behinderte(r) einfordern und Hilfssysteme nutzen, z.B. gesetzliche Betreuung, persönliches Budget sich an demokratischen Prozessen beteiligen, die eigene Meinung vertreten und Entscheidungen treffen (z.B. Abstimmungen, Schülervertretung) die Bedeutung der Menschenrechte für sich und andere erkennen Vorbereitung in der Schulzeit: aktive Teilnahme am öffentlichen Leben: sich in der Stadt bewegen (Einkaufen, Behörden, Post, Schwimmbad, Bibliothek u.a.) Verhalten in der Öffentlichkeit: Höflichkeitsformen wie „Sie“-Anreden, Distanz etc. Umgang mit Medien und Informationsbeschaffung Politische Bildung: Vorbereitung auf Wahlen u.a. Freizeit Grundsätzliche Überlegungen: Freie und gebundene Zeit werden im Wechsel erlebt. So lässt sich die Lebenszeit aufteilen in fremdbestimmte Zeit in Arbeit oder Schule zweckgebundene Zeit wie etwa beim Essen, Schlafen, Kochen eigentliche Freizeit Freizeit mit freien Wahlmöglichkeiten „bietet Raum für die Erfüllung vielfältiger Bedürfnisse: Erholung und Entspannung Ausgleich und Vergnügen Selbsterfahrung und Selbstbesinnung Kommunikation und Geselligkeit Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Kreative Entfaltung Lebenslanges Lernen“ (*) Richtlinienbezug: Die Schülerin / der Schüler kann 11 kulturelle, sportliche und freizeitorientierte Angebote nutzen (z.B. Sportverein, Theater) bzw. initiieren (z.B. Einladung zur Geburtstagsfeier, Spielnachmittag, Fußball spielen) sich über aktuelle öffentliche Veranstaltungen informieren Vorbereitung in der Schulzeit: Freizeit von Arbeitszeit unterscheiden: Pausen, Entspannung nach der Arbeit (z.B. auch bei Praktika) Kennenlernen verschiedener Freizeitorte: Jugendzentren, Kino, Theater, Zoo, VHS, Ausstellungen, Museen, Disco, Konzert, Fitness-Studio, Ausflüge, Reisen u.a. Restaurantbesuche: Tischmanieren, Kleidung Freizeiterziehung im Rahmen eines (eventuellen) Wohntrainings: Spiele, Musik, Zeitschriften, Fernsehen, Computer und Internet Erstellen eines Freizeitführers Kontakte zu örtlichen Vereinen Quellen: (*) Bayerischer Lehrplan für die Berufsschulstufe – Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (2007) (**) „Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“, Amtsblatt 3/13 4.4. Partnerschaft und Sexualität Grundsätzliche Überlegungen Die Schülerinnen und Schüler sollen „Ausdrucksmöglichkeiten für die eigenen Gefühle und die anderer kennen lernen, die eigene Geschlechterrrolle entwickeln, Beziehungsstrukturen (…) erkennen, aufbauen, halten und nutzen, um (…) sich als Teil der Gesellschaft zu erleben.“ Interaktion mit anderen – und gerade in einer Partnerschaft – bedeutet, „Rücksichtnahme, Wertschätzung, Respekt, Zuneigung und Toleranz, aber auch Abgrenzung, Ablehnung, Meinungsverschiedenheiten zu kennen und den Umgang damit zu lernen.“ (*) Anzustreben ist ein möglichst selbstbestimmter und verantwortungsvoller Umgang mit sexuellen Bedürfnissen. Vor der Schulentlassung sollten die Schülerinnen und Schüler soweit wie möglich über die Thematik informiert sein, bevor sie z.B. in eine Werkstatt oder in ein Wohnheim kommen. Kompetenzen A. aus dem Kompetenzbereich „Soziale Beziehungen“, insbesondere das Erfahrungsfeld „Soziale Kontakte, Beziehung und Sexualität“: Die Schülerin / der Schüler baut Kontakt auf nimmt Zuwendung und Zuneigung an und gibt sie weiter entscheidet, ob sie / er Beziehungen fortsetzen oder abbrechen möchte erlebt Lösungsprozesse und Trennungen kennt verschiedene Partnerschaften und Formen des Zusammenlebens entwickelt eigene Vorstellungen über Partnerschaft und Familie erlebt eigene sexuelle Bedürfnisse 12 nimmt eigene sexuelle Bedürfnisse wahr, äußert sie und kennt Formen, sie zu erleben achtet die sexuelle Selbstbestimmung anderer kennt juristisch nicht zulässige Formen der Sexualität erkennt sexuelle Übergriffe, zieht Grenzen, wehrt sich und holt gegebenenfalls Hilfe, z.B. nonverbale Hilfe, Selbstverteidigung, Selbstsicherheitstraining B. aus dem Kompetenzbereich „Gesundheitsvorsorge“, insbesondere die Erfahrungsfelder „Hygiene / Körperbewusstsein / Sexualität“ Die Schülerin / der Schüler pflegt den eigenen Körper entsprechend pubertärer Veränderungen und Notwendigkeiten, z.B. Intimhygiene, Rasieren, Duschen erkennt die eigene Privat- und Intimsphäre und die des Gegenübers, akzeptiert sie und grenzt sich ab erlebt in der persönlichen Umgebung Schwangerschaft und Geburt probiert am Modell Präventionsmaßnahmen aus, z.B. mit Kondomen kennt verschiedene sexuelle Verhütungs- und Präventionsmaßnahmen kennt Vorgänge von Schwangerschaft, Geburt und Säuglingspflege entwickelt eigene Vorstellungen über Familienplanung kontaktiert Institutionen und Fachberatungsdienste, z.B. Gynäkologe, Urologe, Hebamme, Pro familia, Beziehungsberatung u.ä. und sucht sie auf Unterrichtsorganisation Basierend auf die Kenntnisse aus dem Unterricht insbesondere der Hauptstufe (etwa zu den Themen „Körperliche Reifung“ oder „Freundschaften“) und ausgehend von den Erfahrungen in der Klasse und in der Schule oder in anderen Gemeinschaften, rückt in der BO-Stufe die Thematik „Partnerschaft“ mit ihren sozialen und sexuellen Aspekten in den Mittelpunkt. Die Thematik kann im Unterricht aus aktuellem Anlass aufgegriffen werden (z.B. bei Liebesbeziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern oder nach einem Praktikum) oder im Stundenplan ausgewiesen werden – zum Teil in getrennt geschlechtlichem Unterricht je nach Aspekt. Phantasien (z.B. „Traumgirl“ oder „Traumboy“) wie auch unrealistische Vorstellungen über das Heiraten (etwa der Lehrerin oder des Lehrers) sind zur Realität in Bezug zu setzen. Da Lehrkräfte gerade bei der sensiblen Thematik an Grenzen stoßen (können), ist die Kooperation mit den Eltern zu suchen. (*) Die Zitate stammen aus den „Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“, Amtsblatt 3/13, S. 113 13 4.5. Förderung von Schülerinnen Schwerstmehrfachbehinderung und Schülern mit 1. Grundsätzliche Vereinbarungen: Die Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Schwerstmehrfachbehinderung (SMB) und der für sie angestrebte Kompetenzerwerb hat auch in der Berufsorientierungsstufe den gleichen Stellenwert wie die Förderung aller übrigen SuS. SuS mit SMB haben in der JKS qualitativ (=Förderung durch pädagogische Fachkräfte) und quantitativ (=im Stundenplan oder Förderplan ausgewiesene Förderzeiten) keinen geringeren Anspruch als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Besondere Berücksichtigung finden stets auch aktuelle (oder andauernde) gesundheitliche Fragestellungen sowie therapeutisch notwendige Maßnahmen, gerade, wenn diese in die schulische Arbeit integriert werden. Der fachliche Austausch mit Ärzten, Therapeuten und Fachkräften im Bereich der Sinnesbeeinträchtigungen sowie die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern haben bei dieser Schülerschaft besondere Priorität. Bei der jeweiligen individuellen Förderplanung sind gesundheitliche Aspekte (z.B. Ernährungsfragen, Belastbarkeit, Einschränkungen der Mobilität) i.d.R: vorrangig gegenüber pädagogischen Zielplanungen. Wie bei allen anderen SuS wird auch bei solchen mit SMB die Intimsphäre geachtet. Die Förderpflege im intimen Bereich wird durch eine gleichgeschlechtliche Lehrperson oder Hilfskraft durchgeführt. 2. Kompetenzbereiche SuS mit SMB sollen in möglichst vielen Erfahrungsfeldern am sozialen Leben teilhaben und hierbei Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben.Folgende Kompetenzbereiche genießen hohe Priorität: A: Aus dem Kompetenzbereich Sprache und Kommunikation besonders die Erfahrungsfelder „Basale Kommunikation“ und „Unterstützte Kommunikation“ (Alle SuS sollen verstehbare Ja-Nein-Mitteilungen machen können und ein individuell praktikables System der Botschaft-Übermittlung nutzen können: z.B. Gebärden, Kommunikationsordner, Talker, PC …..Das Erlernen und Erhalten dieser Kompetenzen ist Bestandteil jeden Unterrichts in der BO-Stufe). B: Aus dem Kompetenzbereich Soziale Beziehungen besonders die Erfahrungsfelder „Selbst- und Fremdwahrnehmung“ und „soziale Kontakte, Beziehung und Sexualität“. (Alle SuS erleben sich in ihrer jeweiligen Befindlichkeit wahrgenommen und angenommen. Kontakt und Dialog haben ihren Platz im Rahmen von Einzelförderung 14 und Therapie, Förderpflege und Nahrungsaufnahme aber auch im Rahmen der Teilhabe am Unterricht in der Gesamtgruppe oder auch als gewählter Klassensprecher in der SV; die SuS können u.a. die Kompetenz erwerben, Wünsche und Befindlichkeiten mitzuteilen, Wünsche und Befindlichkeiten anderer wahrzunehmen, ggf. auch in angemessenem Rahmen auszuhalten – z.B. Lautstärke – Angebote anzunehmen oder auch zurückzuweisen…) C: Aus dem Kompetenzbereich Bewegung und Mobilität besonders die Erfahrungsfelder „Mobilität“ und „Spiel“ (Alle SuS erleben Veränderungen der Raumlage und führen im Rahmen ihrer Möglichkeiten motorische Grundformen aus, z.B. liegen, greifen, sitzen, stehen… Die SuS erleben die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen körperlichen Kraft und setzen sie angemessen ein. Hierbei werden vielfältige Spiele und Angebote in die Förderplanung aufgenommen, z.B. - Psychomotorische Förderung - Therapeutisches Reiten oder heilpädagogisches Begleiten - Schwimmen oder Förderung im Bewegungsbad D: Aus dem Kompetenzbereich Selbstversorgung besonders die Erfahrungsfelder „ Ernährung“ und „Freizeitund Erholungsaktivitäten“. (Alle SuS nehmen Nahrung und Getränke auf; sie erleben die für sie angemessene Vielfalt und die für sie mögliche Selbständigkeit. Alle SuS erleben die Gemeinschaft bei Mahlzeiten; sie erleben das Essen und Trinken in der Öffentlichkeit. Die SuS besuchen Freizeiteinrichtungen und verabreden sich mit anderen). E: Aus dem Kompetenzbereich Ästhetik und Kreativität besonders die Erfahrungsfelder „Musik (und Tanz)“ sowie „bildnerisches Gestalten“ (Alle SuS erfahren Rhythmen, erzeugen mit Materialien oder ihrer Stimme Geräusche und Klänge; sie erleben vielfältige Formen von Musik, können Vorlieben äußern oder Missfallen kund tun – z.B. „zu laut“ …“traurig“… Alle SuS nehmen Materialien, Farben, Formen, Flächen sinnlich wahr und experimentieren mit diesen). F: Aus dem Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft besonders die Erfahrungsfelder „Kultur, Sport, Freizeit“ (vgl. C und D), „Ethik“ und „Zeit“. (Alle SuS erleben Feste und Rituale im Jahresablauf und in verschiedenen Lebensphasen. Sie sind konfrontiert mit dem Rhythmus des Tages, Ankunft und Abschied, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, Geburtstagen, dem Tod …. Die SuS können sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten orientieren, wenn ihnen ritualisiert erkennbare Strukturen angeboten und sie ggf. einfühlsam individuell begleitet werden. Wie alle anderen SuS der JKS laden auch SuS mit SMB mögliche Gäste zu ihrer individuellen Zukunftskonferenz ein). 15 4.6. Soziales Lernen / Schülervertretung (SV) Das Hessische Schulgesetz und die Bedeutung für die Förderschule Das Hessische Schulgesetz vom 14.06.2005 beschreibt in §122 den Bildungsauftrag aller Schulen in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht aller Schülerinnen und Schüler (SuS) in Bezug auf die Partizipation an Schulen durch die Schülervertretung. Zu Absatz (1) - SuS der Grund - / Primarstufen sind in die Arbeit der SV einzuführen. - SuS können Klassensprecher wählen. Differenzierte Umsetzung in der JKS: - Die SuS der Grund – und Mittelstufe werden auf die SV –Arbeit vorbereitet (Soziales Lernen, Peer – Group machen eine Einführung für Mittelstufenklassen im Übergang zur Hauptstufe). Zu Absatz (2) - SuS der Mittel- und Oberstufe wählen Klassensprecher/innen - Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Differenzierte Umsetzung in der JKS: - SuS der Hauptund Berufsorientierungsstufe wählen Klassensprecher/innen. - Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Zu Absatz (3) - Die Klassensprecher/innen bilden den Schülerrat. Differenzierte Umsetzung in der JKS: - Alle gewählten Klassensprecher + Klassensprechervertreter der Hauptund Berufsorientierungsstufe bilden die Schülervertretung. - Die beiden Klassensprecher + Klassensprechervertreter sind Ansprechpartner und Botschafter für ihre eigenen Klassen. - Sie dürfen die Klassenratsstunde ihrer Klasse leiten. Zu Absatz (5) - Der Schülerrat übt Mitbestimmungsrechte aus. - Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schülerrats können an den Gesamtkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen. Differenzierte Umsetzung in der JKS: - Der Schülerat heißt bei uns Schülervertretung und übt Mitbestimmungsrechte aus. - Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter können an den Gesamtkonferenzen, Stufenkonferenzen und an der Schulkonferenz teilnehmen. Sie werden von der Konferenzleitung zu verabredeten Tagesordnungspunkten als Gäste eingeladen und können die Anliegen der Schülerschaft mit einbringen. Zu Absatz (7) - Mindestens 1mal im Jahr wird eine Schülerversammlung einberufen. Differenzierte Umsetzung in der JKS: - Eine Vollversammlung mit allen SuS wird nach Bedarf einberufen. Zu Absatz (8) - Die Schulleiterin / der Schulleiter soll dem Schülerrat geeignete Räume und die für die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Zeit zur Verfügung 16 stellen. Dem Schülerrat soll die Benutzung der Schulverwaltungseinrichtungen gestattet werden. Differenzierte Umsetzung in der JKS: Die SV Sitzung findet jede Woche, dienstags von 9.00 – 10.30 Uhr im Multifunktionsraum der Schule statt. Die SV erhält notwendiges Material aus der Schulverwaltung und Zugang zu geeigneten Räumen. Zu Absatz (9) - Auf Förderschulen finden Absatz 1 -8 Anwendung, soweit die besondere Aufgabenstellung dieser Schulen es nicht ausschließt. Differenzierte Umsetzung in der JKS: - Förderschullehrer/innen und Erzieher/innen entwickeln ein differenziertes Konzept für die SuS unserer Schule. Weiterentwicklung der Organisation der Schülervertretung: Vor den Herbstferien finden die Klassensprecherwahlen in der Haupt- und BO-Stufe statt. Alle Klassen der H- und BO-Stufe wählen jeweils einen Klassensprecher und einen Vertreter in freier und geheimer Wahl. Nach den Herbstferien würdigen die SVMitglieder die Arbeit der scheidenden Klassensprecher und es findet eine Selbstreflexion statt: Erstellung eines Kompetenzbildes. Dann erfolgt die Übergabe an die neu gewählten Klassensprecher. Die gewählten Klassensprecher bilden die Schülervertretung für die nächsten zwei Schuljahre. Die SV-Konferenzen werden von den beiden sogenannten SV- Lehrkräften oder zusätzlich vonErzieher/innen vorbereitet und begleitet. Die SV besteht in der Regel aus 10 bis 12 SuS. Die Struktur der SV-Sitzung wurde neu gestaltet, so dass die SuS besser partizipieren können. Die SuS werden in der SV-Sitzung je nach ihrem Assistenzbedarf personell und im Sinne der Unterstützten Kommunikation begleitet. Es wurden SV-Materialien entwickelt, die allen SuS die Mitarbeit ermöglichen und es wurden personelle Vorraussetzungen geschaffen, die den Assistenzbedarf der SuS decken. SuS mit umfassendem Assistenzbedarf werden von Hilfskräften (FSJ oder IHelfern) ihrer Klasse begleitet. Seit November 2011 werden von der gesamten Schülerschaft zwei Schulsprecher gewählt. In der SV werden die Aufgaben von Schulsprechern erarbeitet. Aus dem Kreis der SV-Mitglieder werden Kandidaten aufgestellt, die sich der Schülerschaft bei einer Vollversammlung vorstellen. Alle Klassen der Schule erhalten im Anschluss Wahlzettel und wählen innerhalb einer Woche klassenintern eine Schulsprecherin oder einen Schulsprecher. Der/die Kandidat/in mit den meisten Stimmen wird 1. Schulsprecher, der/die mit den zweitmeisten wird 2. Schulsprecher. Die beiden Schulsprecher werden von den Veranstaltern der Gesamtkonferenz, den beiden Stufenkonferenzen und in den für die Schülerbeteiligung wichtigen Treffen (beispielsweise Schulfestplanung) zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eingeladen. Sie erarbeiten mit Unterstützung der SV- Lehrer/innen Redebeiträge der SV. Fortbildung Schülervertretung: Die SV macht alle 1-2 Jahre einen Fortbildungstag mit allen SV- Mitgliedern. Wichtig sind Fortbildungen mit qualifizierten externen Bildungsreferenten zu Themen wie Kinderrechte, Menschenrechte und Demokratieerziehung. 17 5. Projekte / AGs (als Praxisbeispiele) 5.1. Projektidee: Café Klack Wann Was Mittwoch Einkaufen 4. + 5. Stunde Wer Warum 2 Schüler + 1 Einkaufstraining Pädagoge So selbständig wie möglich Mathe: Geld, Mengen; Deutsch: Lesen d. Einkaufzettels BildWortebene UK: Einsatz von UK-Geräten Mittwoch Aufgaben zum 5 Schüler + 1 Mathe: Umgang mit Euro4. + 5. Euro/Umgang mit Pädagoge + münzen u. kleinen Scheinen, Stunde Gästen; FSJ Geld wechseln üben Dekoration; Deutsch: Wie spreche ich mit Material den Gästen (Rollenspiele) herstellen UK: Wie setze ich den Stepby-Step im Café-Betrieb ein Herstellen von Bild- und Fotokarten für den CaféBetrieb Mittwoch Klassenrat: alle 8. + 9. Wir wählen Stunde gemeinsam aus, was wir für das Café backen. Einkaufszettel schreiben für die nächste Woche Jeder beteiligt sich an der Auswahl anhand von Bildmaterial UK: Einsatz Go Talk Mathe: Mengen fürs Einkaufen Deutsch: Einkaufszettel schreiben, je nach Lernstand Donnerstag Wir backen alle 4. + 5. gemeinsam einen Stunde Kuchen etc. für das Café Mathe: Umgang mit Mengen (abmessen, abwiegen), Zeit (Küchenuhr stellen) Deutsch: Rezept lesen und umsetzen UK: Einsatz Power Link Donnerstag Abrechnen der 1-2 Schüler + 1 Mathe: Umgang mit 4. + 5. Kassenbelege Pädagoge Eurobeträgen Stunde Freitag Essenswagen mit 1-2 Schüler (+ 1 Mit Hilfe einer Checkliste die 1. Stunde Getränken und Pädagoge) Wagen bestücken. Material fürs Café Deutsch: Checkliste lesen bestücken und umsetzen Freitag Schülercafé alle Einüben der Arbeitsabläufe, 4 + 5 Stunde Aufbau auf Anweisungen hören Thekendienst (Vorbereitung auf die Spülmaschine Arbeitswelt) 18 Aufräumen Thekendienst Kasse: Mathe: Umgang mit Euro, Mengen Deutsch: Umgang mit den Gästen: Begrüßung etc., Einsatz von UK-Geräten Thekendienst Getränke: Gastronomie: Portionieren Spülmaschinendienst: Hauswirtschaft: Abräumen und Einräumen Die Schüler sollen in den Projektzeiten Listen führen, damit sie wissen wer wann, welche Aufgaben erledigt hat oder noch erledigen muss (Transparenz für alle). Evtl. Gespräche führen: Was willst/musst du noch üben? Es soll eine Gebärde des Monats rund um das Café geben. Seitdem die BO-Stufe kein Kurssystem mehr hat, können wir Mittwoch im 1. Block das Rezept auswählen und die Einkaufsliste schreiben und müssen das nicht eine Woche vorher machen. Sokönnen wir auch den 1. Block freitags nutzen, um das Café in Ruhe aufzubauen. Die Schüler hätten dann auch die Möglichkeit, es selbständiger zu tun. 5.2. Projekt: Schulrestaurant Schleckermäulchen Klasse: BO3, Schuljahr 2012/2013 2. Schulhalbjahr Wann Was Montag Einkaufsliste 4.+5. Stunde erstellen Wer Warum 2 Schüler und 1 Pädagoge Selbständigkeitstraining Deutsch: Rezept lesen, die Einkaufsliste schreiben. Mathe: Die Mengen ausrechnen, umrechnen vom Rezept (4 Personen) auf benötigte Menge (Anzahl der Gäste). UK: Einsatz von UK Geräten. Montag Übungen zum 5 Schüler und Mathe: Übungen zum Umgang mit Geld. 4.+5. Stunde Thema Einkauf 1 Pädagoge Mengen aus dem Rezept addieren. und 1FSJ Deutsch: Einkaufsliste schreiben, Wortbzw Bilderkarten herstellen. UK: Montag Einkaufen 8.+9. Stunde 2 bis 3 Schüler Einkaufstraining so selbständig wie 1 Pädagoge möglich. Deutsch: Lesen der Einkaufsliste, finden der richtigen Lebensmittel. Mathe: Richtige Mengen einkaufen, richtige Geldmenge bezahlen, Wechselgeld kontrollieren. UK: 19 Montag Aufgaben zum 4 bis 5 Schüler 8.+9. Stunde Euro, Umgang 1 Pädagoge mit Gästen, und 1 FSJ Dekomaterial herstellen Deutsch: Wie spreche ich mit den Gästen (Rollenspiele). Mathe: Umgang mit Euromünzen und kleinen Scheinen, Geld wechseln üben, Kassenzettel kontrollieren. UK: Dienstag Aufbau des Serviceteam 4.+5. Stunde Schulrestaurant Aufbau des Schulrestaurants so selbständig wie möglich. Deutsch: Begrüßung sn die Tafel schreiben. Mathe: Tische nach Anzahl der Gäste eindecken. UK: Dienstag Zubereitung des Küchenteam 4.+5. Stunde Mittagessens Deutsch: Rezept lesen und umsetzen. Mathe: Richtige Mengen erfassen. UK: Dienstag Bedienung 6.+7. Stunde Gäste Deutsch: Bestellungen aufnehmen. Mathe: Rechnung erstellen, kassieren. UK: der Serviceteam Dienstag Aufräumen der Küchenteam 6.+7. Stunde Kochutensilien Lernziel: Möglichst selbständig Spülmaschine einräumen, Kochutensilien reinigen und die Küche aufräumen. 6. Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen Im Hinblick auf die Zukunftsperspektive unserer Schülerinnen und Schüler arbeiten die Klassen der BO-Stufemit zahlreichen Kooperationspartnern zusammen. Werkstätten und Tagesförderstätten Den SchülerInnen der BO-Stufe der Janusz-Korczak-Schule werden in den letzten Schuljahren im Rahmen zahlreicher Praktika verschiedene Werkstätten und Tagesförderstätten nahegebracht. Anhand der Praktika soll für jede/n einzelne/n SchülerIn eine adäquate Unterbringung für die Zukunft gefunden werden. In Betracht kommen die Einrichtungen in: Mörfelden (ohne Tagesförderstätte) Dieburg Nieder-Ramstadt Hainbachtal / Rödermark Aumühle (ohne Tagesförderstätte) Partner für Außenpraktika 20 Berufsbildungswerk in Karben (BBW) Als mögliche Alternative zu einer Unterbringung im Werkstattbereich bietet das BBW Schülerinnen und Schülern der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung die Möglichkeit der Erkundung verschiedener Berufsfelder mit dem Ziel einer eventuellen Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Beginnend mit einer Potentialanalyse, durchlaufen z.Zt. die Schülerinnen und Schüler in Form von Praktika vier Module, die Aufschluss über eine mögliche Aufnahme in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben sollen. Agentur für Arbeit und Landeswohlfahrtsverband (LWV) Zum Ende der Schulzeit erarbeitet die Schule gemeinsam mit der Arbeitsagentur bzw. dem LWV Vorschläge zu einer sinnvollen Unterbringung der einzelnen SchülerInnen nach der Schulentlassung. Die Arbeitsagentur ist für die Finanzierung des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für Menschen mit Behinderung und der LWV für die darauffolgende Arbeit in der Werkstatt bzw. für die Finanzierung der Tagesförderstätte zuständig. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen Für SchülerInnen, die sich im Grenzbereich einer schulischen Förderung für Schulen für geistige Entwicklung und für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen befinden, bietet die JKS eine Kooperation mit folgenden Schulen an: Friedrich-Fröbel-Schule in Neu-Isenburg Georg-Büchner-Schule in Dreieich-Sprendlingen Die SchülerInnen der JKS, die an der Kooperation teilnehmen, werden zeitweise durch Lehrkräfte der JKS im Unterrichtsalltag der Kooperationsschulen unterstützt und begleitet. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung In Hinblick auf Innovation ist ein regelmäßiger Austausch z.B. zum Thema Stufenkonzeption, Kooperation, Schwerpunktthemen, Allgemeine Arbeit mit anderen gE-Schulen vornehmlich aus dem Kreis Offenbach sinnvoll. Fröbelschule in Offenbach Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Rodgau-Weiskirchen Goldbergschule in Heusenstamm Therapeutische und medizinische Einrichtungen sowie schulpsychologische Beratung des Staatlichen Schulamtes Logopädie Krankengymnastik Ergotherapie Pflegedienste u.a. 21 Wohneinrichtungen Für einige Schüler/innen wird nach der Schulentlassung die Aufnahme in ein Wohnheim bzw. in eine Außenwohngruppe im Rahmen von Betreutem Wohnen interessant. Für deren Vermittlung und einer Beratung im Vorfeld steht unsere Schulsozialarbeiterin, Margit Wenzel, zur Verfügung. Folgende Institutionen sind Adressat: Behindertenhilfe für Stadt und Kreis Diakonisches Werk Innere Mission u.a. Außerschulische Angebote Für Freizeitangebote im Anschluss an den Schultag arbeitet die JKS mit folgenden Einrichtungen eng zusammen: Behindertenhilfe der Stadt Dreieich mit „Teenie-Club“ und „Kleine Strolche“ Verein Miteinander mit zahlreichen Sportangeboten (Fußball, Psychomotorik, Trampolin, Badminton u.a.) 7. Elternarbeit Allgemein: Die (Haupt- und) BO-Stufe führt die in der Grund- und Mittelstufe begonnene und geleistete Elternarbeit weiter. Dies geschieht auf der Grundlage der im Schulprogramm festgeschriebenen Leitideen zur Elternarbeit an der JKS (s. Schulprogramm Baustein 5). In der (Haupt- und) BO-Stufe rückt die Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten in den Mittelpunkt. Hierbei geht es um eine möglichst weitsichtige Perspektiventwicklung für die Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler nach ihrer Schulzeit. Dieser Prozess ist immer in einem vertrauensvollen Dialog zwischen: Schüler/ Schülerin Eltern/ Erziehungsberechtigte Pädagogen zu gestalten. Dieser wird gegebenenfalls durch die Einbeziehung von weiteren Institutionen erweitert. 22 Stufenspezifische Beratungsfelder für die Elternarbeit sind unter anderem: Praktika – wo und wie möchte/ soll sich der Schüler ‚ausprobieren’; welche Möglichkeiten gibt es; etc. Möglichkeiten und Grenzen der Selbstvertretung – frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten des Betreuungsgesetzes und seiner Ausdifferenzierung zur individuellen Gestaltung. Freizeitgestaltung – Entwicklung von Interessen und Aufbau von Netzwerken (Sportvereine, Freizeitclubs, etc.), die auch nach Beendigung der Schulzeit Bestand haben. Wohnen – frühzeitige Aufklärung über die Möglichkeiten im Bezug auf das Thema ‚Möglichst selbständiges Wohnen’. Arbeit/ Tagesförderstätte – möglichst fließender Übergang von Schule zu Arbeit/ Tagesförderstätte. 23 8. Anhang/ Weiterentwicklungen Präsentation des ‚H/ BO – Praxistags‘ in der Schule 24