DELTA LLOYD L SICAV Société d'Investissement à Capital Variable Gesellschaftssitz: 9, boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg R.C.S. Luxemburg B 24.964 (die „Gesellschaft“) MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE DER GESELLSCHAFT Sehr geehrte Damen und Herren, der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) hat beschlossen, Delta Lloyd Asset Management N.V. („DLAM“), derzeit als Anlageverwalter der Gesellschaft tätig, im Einklang mit Artikel 27 des Gesetzes von 2010 zur designierten Verwaltungsgesellschaft zu ernennen (die „Verwaltungsgesellschaft“) und infolgedessen eine allgemeine Aktualisierung des Verkaufsprospekts der Gesellschaft (der „Verkaufsprospekt“) vorzunehmen. Die Ernennung der Verwaltungsgesellschaft erfolgt mit Wirkung zum 15. September 2015. Wenn Sie mit dieser Aktualisierung und den daraus resultierenden Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats ab dem Datum dieser Mitteilung die kostenlose Rücknahme Ihrer Aktien verlangen. Die in dieser Mitteilung verwendeten und nicht definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Verkaufsprospekt. AN ALLE AKTIONÄRE DER GESELLSCHAFT DLAM wurde am 24. Oktober 2001 nach den Gesetzen der Niederlande gegründet. Der Gesellschaftssitz befindet sich in Amstelplein 6, Postbus 1000, NL-1000 BA, Amsterdam, Niederlande. DLAM wurde gemäß Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (die „OGAWRichtlinie“) als OGAW-Verwaltungsgesellschaft zugelassen und ermächtigt, weiterhin in der kollektiven Verwaltung von Portfolios in Luxemburg tätig zu sein und Dienstleistungen gemäß Artikel 16 bis 21 der OGAW-Richtlinie entsprechend deren Umsetzung in den Niederlanden und Luxemburg anzubieten. Diese Ernennung wird keine negativen Auswirkungen auf die von der Gesellschaft gezahlten Gebühren haben. Im allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts Änderungen vorgenommen: (i) (ii) (iii) (iv) (v) (vi) (vii) (viii) (ix) wurden folgende wichtige die Ernennung von DLAM zur Verwaltungsgesellschaft wurde berücksichtigt; der neue Gesellschaftssitz der Gesellschaft in 14, Boulevard Royal, L2449 Luxemburg, wurde berücksichtigt; die Ernennung von Ernst & Young S.A. zum zugelassenen unabhängigen Abschlussprüfer wurde berücksichtigt; die Kapitel 5 „Zulässige Anlagen“ und 6 „Anlagebeschränkungen“ wurden aktualisiert, um die geltenden Gesetze zu berücksichtigen; der Abschnitt „Risikomanagementmethode“ in Kapitel 6 „Anlagebeschränkungen“ wurde um die Beschreibung des CommitmentAnsatzes ergänzt; Kapitel 6 „Anlagebeschränkungen“ wurde um den Abschnitt „Überschreiten der Anlagegrenzen“ ergänzt; Kapitel 7 „Risiko im Zusammenhang mit der Anlage in die SICAV“ wurde um die Abschnitte „Rechtliches Risiko“ und „Operatives Risiko“ ergänzt; die Beschreibung der DLAM als Verwaltungsgesellschaft und ihrer Funktionen in Kapitel 8 „Die Verwaltungsgesellschaft und die UnterFondsverwalter“ wurde aktualisiert; und das Kapitel „Interessenkonflikte“ wurde hinzugefügt. In den Informationsblättern des Verkaufsprospekts wurden folgende wichtige Änderungen vorgenommen: (i) Im Fall des Delta Lloyd L Bond Euro Teilfonds wurde aus Gründen der Klarstellung festgelegt, dass zur Bewertung der Finanzinstrumente die iBoxx-Ratingmethodik verwendet wird; (ii) im Fall des Delta Lloyd L Global Property Fund, des Delta Lloyd L Global Fund, des Delta Lloyd L European Participation Fund, des Delta Lloyd L European Fund, des Delta Lloyd L Asian Participation Fund, des Delta Lloyd L Money Market Fund und des Delta Lloyd L Cyrte Global Fund wurde zur Klarstellung in Bezug auf Anlagen in Geldmarktinstrumente, OGA oder OGA, die in handelbare Schuldverschreibungen investieren, welche bestimmte Kriterien erfüllen müssen, festgelegt, dass derartige Anlagen zur vorübergehenden Platzierung von Liquidität und als Ergänzung getätigt werden; (iii) im Fall des Delta Lloyd L Money Market Fund wurde die Bedingung, dass der Teilfonds vorübergehend und ergänzend in Geldmarktinstrumente investieren darf, gestrichen. Ferner möchten wir Sie über die Verschmelzung der Aktienklassen A, B und Ic mit der Aktienklasse Cc am 15. September 2015 informieren. Ab diesem Datum wird es keinen Mindestanlagebetrag für die Aktienklasse Cc geben. Die Aktionäre der Aktienklassen A, B und Ic werden darauf hingewiesen, dass es sich bei der Aktienklasse Cc um thesaurierende Aktien handelt, für die eine pauschale Gebühr in Höhe von 0,25% p. a. erhoben wird. Aktien der Klasse Cc sind für alle Anleger verfügbar. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Huug Laoh, Kundenservice, Tel.: +31 205945274, E-Mail: [email protected]. Der aktualisierte Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung und die neuesten periodischen Berichte sind kostenlos am Gesellschaftssitz der SICAV erhältlich sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle, MARCARD, STEIN & CO AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg, kostenlos in Papierform erhältlich. Luxemburg, den 14. August 2015 Mit freundlichen Grüßen Der Verwaltungsrat