delta lloyd l sicav - Delta Lloyd Asset Management

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DELTA LLOYD L SICAV
Société d'Investissement à Capital Variable
Gesellschaftssitz: 9, boulevard Prince Henri
L-1724 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 24.964
(die „Gesellschaft“)
MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE DER GESELLSCHAFT
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) hat beschlossen,
Delta Lloyd Asset Management N.V. („DLAM“), derzeit als Anlageverwalter der
Gesellschaft tätig, im Einklang mit Artikel 27 des Gesetzes von 2010 zur
designierten
Verwaltungsgesellschaft
zu
ernennen
(die
„Verwaltungsgesellschaft“) und infolgedessen eine allgemeine Aktualisierung
des
Verkaufsprospekts
der
Gesellschaft
(der
„Verkaufsprospekt“)
vorzunehmen. Die Ernennung der Verwaltungsgesellschaft erfolgt mit Wirkung
zum 15. September 2015.
Wenn Sie mit dieser Aktualisierung und den daraus resultierenden Änderungen
nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats ab dem Datum
dieser Mitteilung die kostenlose Rücknahme Ihrer Aktien verlangen.
Die in dieser Mitteilung verwendeten und nicht definierten Begriffe haben
dieselbe Bedeutung wie im Verkaufsprospekt.
AN ALLE AKTIONÄRE DER GESELLSCHAFT
DLAM wurde am 24. Oktober 2001 nach den Gesetzen der Niederlande
gegründet. Der Gesellschaftssitz befindet sich in Amstelplein 6, Postbus 1000,
NL-1000 BA, Amsterdam, Niederlande. DLAM wurde gemäß Richtlinie
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (die „OGAWRichtlinie“) als OGAW-Verwaltungsgesellschaft zugelassen und ermächtigt,
weiterhin in der kollektiven Verwaltung von Portfolios in Luxemburg tätig zu sein
und Dienstleistungen gemäß Artikel 16 bis 21 der OGAW-Richtlinie
entsprechend deren Umsetzung in den Niederlanden und Luxemburg
anzubieten. Diese Ernennung wird keine negativen Auswirkungen auf die von
der Gesellschaft gezahlten Gebühren haben.
Im allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts
Änderungen vorgenommen:
(i)
(ii)
(iii)
(iv)
(v)
(vi)
(vii)
(viii)
(ix)
wurden
folgende
wichtige
die Ernennung von DLAM zur Verwaltungsgesellschaft wurde
berücksichtigt;
der neue Gesellschaftssitz der Gesellschaft in 14, Boulevard Royal, L2449 Luxemburg, wurde berücksichtigt;
die Ernennung von Ernst & Young S.A. zum zugelassenen
unabhängigen Abschlussprüfer wurde berücksichtigt;
die Kapitel 5 „Zulässige Anlagen“ und 6 „Anlagebeschränkungen“
wurden aktualisiert, um die geltenden Gesetze zu berücksichtigen;
der
Abschnitt
„Risikomanagementmethode“
in
Kapitel
6
„Anlagebeschränkungen“ wurde um die Beschreibung des CommitmentAnsatzes ergänzt;
Kapitel 6 „Anlagebeschränkungen“ wurde um den Abschnitt
„Überschreiten der Anlagegrenzen“ ergänzt;
Kapitel 7 „Risiko im Zusammenhang mit der Anlage in die SICAV“ wurde
um die Abschnitte „Rechtliches Risiko“ und „Operatives Risiko“ ergänzt;
die Beschreibung der DLAM als Verwaltungsgesellschaft und ihrer
Funktionen in Kapitel 8 „Die Verwaltungsgesellschaft und die UnterFondsverwalter“ wurde aktualisiert; und
das Kapitel „Interessenkonflikte“ wurde hinzugefügt.
In den Informationsblättern des Verkaufsprospekts wurden folgende wichtige
Änderungen vorgenommen:
(i)
Im Fall des Delta Lloyd L Bond Euro Teilfonds wurde aus Gründen der
Klarstellung festgelegt, dass zur Bewertung der Finanzinstrumente die
iBoxx-Ratingmethodik verwendet wird;
(ii) im Fall des Delta Lloyd L Global Property Fund, des Delta Lloyd L Global
Fund, des Delta Lloyd L European Participation Fund, des Delta Lloyd L
European Fund, des Delta Lloyd L Asian Participation Fund, des Delta
Lloyd L Money Market Fund und des Delta Lloyd L Cyrte Global Fund
wurde zur Klarstellung in Bezug auf Anlagen in Geldmarktinstrumente,
OGA oder OGA, die in handelbare Schuldverschreibungen investieren,
welche bestimmte Kriterien erfüllen müssen, festgelegt, dass derartige
Anlagen zur vorübergehenden Platzierung von Liquidität und als
Ergänzung getätigt werden;
(iii) im Fall des Delta Lloyd L Money Market Fund wurde die Bedingung,
dass
der
Teilfonds
vorübergehend
und
ergänzend
in
Geldmarktinstrumente investieren darf, gestrichen. Ferner möchten wir
Sie über die Verschmelzung der Aktienklassen A, B und Ic mit der
Aktienklasse Cc am 15. September 2015 informieren. Ab diesem Datum
wird es keinen Mindestanlagebetrag für die Aktienklasse Cc geben. Die
Aktionäre der Aktienklassen A, B und Ic werden darauf hingewiesen,
dass es sich bei der Aktienklasse Cc um thesaurierende Aktien handelt,
für die eine pauschale Gebühr in Höhe von 0,25% p. a. erhoben wird.
Aktien der Klasse Cc sind für alle Anleger verfügbar.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Huug Laoh,
Kundenservice, Tel.: +31 205945274, E-Mail: [email protected].
Der aktualisierte Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die
Satzung und die neuesten periodischen Berichte sind kostenlos am Gesellschaftssitz
der SICAV erhältlich sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle,
MARCARD, STEIN & CO AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg, kostenlos in
Papierform erhältlich.
Luxemburg, den 14. August 2015
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat
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