Soziale und gesellschaftliche Verantwortung der

Werbung
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
REX/443
Soziale und
gesellschaftliche
Verantwortung der
Unternehmen
Brüssel, den 17. September 2015
INFORMATIONSBERICHT
der Fachgruppe Außenbeziehungen
zum Thema
"Die soziale und gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen - ein Handlungsimpuls in
den Partnerschaftsabkommen der EU (Handel, Investitionen und
Zusammenarbeit/Entwicklung)"
(Informationsbericht)
_____________
Berichterstatterin: Evelyne PICHENOT
_____________
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 1/15
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 22. Januar 2015 gemäß Artikel 31
seiner Geschäftsordnung, die Fachgruppe Außenbeziehungen mit der Erarbeitung eines
Informationsberichts zu folgendem Thema zu beauftragen:
Die soziale und gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen Handlungsimpuls in den Partnerschaftsabkommen der EU (Handel, Investitionen und
Zusammenarbeit/Entwicklung).
Die Fachgruppe nahm ihren Informationsbericht am 16. Juli 2015 an.
Der Ausschuss erörterte auf seiner 510. Plenartagung am 16./17. September 2015 (Sitzung vom
17. September) den vorliegenden Informationsbericht. Er beschloss mit 90 Ja-Stimmen bei
6 Enthaltungen den Bericht den anderen EU-Institutionen zu übermitteln.
*
*
1.
*
Schlussfolgerungen und Vorschläge
Im Falle des internationalen Handels hat die soziale und gesellschaftliche Verantwortung von
Unternehmen eine bedeutende Hebelwirkung1, die eine nachhaltige Entwicklung für alle an
Handel, Investitionen und Zusammenarbeit/Entwicklung beteiligten Länder fördert.
Die Europäische Union (EU), die sich auf ihre ausschließliche Zuständigkeit im Bereich von
Handlungsverhandlungen berufen kann, macht von nun an und unter Beachtung der Regeln
der Welthandelsorganisation (WTO) ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung
zum Gegenstand ihrer Handelsabkommen. Die EU und die Mitgliedstaaten arbeiten
gemeinsam im Bereich Zusammenarbeit/Entwicklung, wobei sie Prinzipien des
verantwortungsvollen Regierens anwenden.
Auf der Grundlage dieses Besitzstands unterbreitet der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss (EWSA) folgende Vorschläge im Hinblick auf die Erarbeitung des
Arbeitsplans für die soziale Verantwortung der Unternehmen (SVU) (2015-2020).
1.1
Der EWSA richtet sich an die EU und

1
fordert in das Kapitel über nachhaltige Entwicklung in den Handels- und
Investitionsabkommen die international anerkannten Leitlinien und Grundsätze der SVU
aufzunehmen (UNO, ILO, OECD, ISO26000);
COM(2011) 681 final - Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der
Unternehmen (CSR).
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 2/15







1.2
Der EWSA richtet sich an die Mitgliedstaaten und







2
schlägt vor, seitens der internationalen Organisationen die SVU als Handlungsimpuls für
die Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung nach 2015 im Rahmen von
Ziel 12 anzuerkennen2;
fordert die Erarbeitung eines SVU-Leitfadens für die Außenpolitik und die
Berücksichtigung von SVU-Initiativen in Folgenabschätzungen zur nachhaltigen
Entwicklung im Vorfeld von Handelsverhandlungen und Begleitmaßnahmen;
fordert die Kommission auf, ihre für die Textil- und Bekleidungsindustrie angekündigte
Initiative fortzusetzen;
ersucht die Kommission um Projektausschreibungen mit dem Ziel, Studien über den
Begriff des Einflussbereichs und entsprechende Auswirkungen auf die rechtliche
Verantwortung der Akteure anzufertigen;
ermutigt die Länder, die durch Handelsabkommen mit einseitigen Präferenzregelungen
wie APS begünstigt werden, einen nationalen SVU-Plan aufzustellen;
ersucht die Kommission, eine Bewertung und ein besseres Verständnis der
Herausforderungen und Risiken für Unternehmen zu ermöglichen, die ihrer
Geschäftstätigkeit in Ländern nachgehen, die schwache Rechtssysteme oder Institutionen
haben oder in denen die Menschenrechtsvorschriften nicht angewandt bzw. durchgesetzt
werden;
fordert dazu auf, die Steuertransparenz nach dem Vorbild des Bankwesens zu verbessern;
appelliert an die für Entwicklung oder Exportkredite zuständigen Agenturen, den
Grundsätzen der SVU bei ihren Aktivitäten umfassend Rechnung zu tragen;
fordert die öffentlichen Unternehmen und die an privat-öffentlichen Partnerschaften
beteiligten Parteien zu einer verantwortungsvollen öffentlichen Auftragsvergabe auf;
regt zur Erarbeitung von Aktionsplänen für die Umsetzung der Prinzipien der UNO im
Bereich Unternehmen und Menschenrechte an;
bekräftigt die zentrale Rolle des Staates bei der Förderung und dem Schutz von
Menschenrechten und fordert die Staaten selbst auf, die Maßnahmen zur Steuerkontrolle
und Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung auszuweiten;
appelliert an die Mitgliedstaaten, voll und ganz an den Klimaverhandlungen mitzuwirken,
wobei die SVU-Methoden als Element der "Lösungsagenda" der COP 21 betrachtet
werden sollte;
hält sie dazu an, die Funktionsweise der nationalen Kontaktstellen zu verbessern;
schlägt vor, eine Instanz des Dialogs zwischen den europäischen Staaten und den
Entwicklungsländern zu schaffen, die die OECD-Prinzipien vertreten.
Ziel 12, Absatz 12.6 "Encourage companies, especially large and transnational companies, to adopt sustainable practices and to
integrate sustainability information into their reporting cycle "("Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable
Development"),
http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/69/L.85&referer=/english/&Lang=E).
Absatz 37 (Seite 18) Addis Ababa Action Agenda, Outcome document of the Third International Conference on Financing for
Development (http://www.un.org/esa/ffd/wp-content/uploads/2015/08/AAAA_Outcome.pdf).
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 3/15
1.3
Der EWSA richtet sich an die Drittstaaten und




1.4
Der EWSA richtet sich an die Wirtschaftsakteure der EU und der Drittstaaten und







3
fordert sie auf, über die acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) hinaus die einschlägigen Übereinkommen über Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern, insbesondere den Leitfaden ILO-OSH3;
fordert dazu auf, die Netze für den Informationsaustausch zwischen der EU und den
Entwicklungsländern bei der Erstellung von SVU-Plänen (u.a. hinsichtlich der
menschenwürdigen Arbeit) zu fördern;
fordert, dass möglichst viele Mitgliedstaaten die Leitsätze der OECD übernehmen,
insbesondere die Schwellenländer;
schlägt vor, hinsichtlich eines verantwortungsvollen Engagements die Gegenseitigkeit zu
fördern - und zwar in den Schwellenländern, die in Europa investieren, oder in den
Drittstaaten, die besonders betroffen sind.
möchte alle (börsen- und nichtbörsennotierten) multinationalen Unternehmen auffordern,
die als am wichtigsten angesehenen international anerkannten Grundsätze freiwillig zu
achten, und empfiehlt ihnen darzulegen, wie sie diese Grundsätze im Dialog mit ihren
Interessenträgern umsetzen wollen;
empfiehlt den Muttergesellschaften und Auftraggebern, ihre Tochtergesellschaften bzw.
Unterauftragnehmer und Lieferanten dazu zu ermutigen, dieselben internationalen
Grundsätze zu achten und ihnen im Rahmen einer verantwortungsvollen
Beschaffungspolitik bei der Umsetzung dieser Prinzipien zu helfen;
unterstützt Maßnahmen wie Kennzeichnungen, die für Verbraucher und
Verbraucherbildung klare und nützliche Informationen bieten, um die Transparenz für die
Verbraucher zu verbessern;
fordert alle Investoren auf, sozial verantwortliche Investitionen (sog. SRI, Sustainable and
Responsible Investment) ins Auge zu fassen sowie zusätzlich bzw. ergänzend zu weiteren
Kriterien Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (sog. ESG, Environment, Social
and Governance) heranzuziehen;
ermutigt die Unternehmen in Entwicklungsländern, den Helpdesk des Internationalen
Arbeitsamts (IAA) zu nutzen, einen Dienst zur Unterstützung von Unternehmen, die die
internationalen Normen einhalten möchten;
unterstützt die Akteure in ihren freiwilligen Bemühungen um die Reduzierung des
Verbrauchs an fossilen Energieträgern, die Förderung erneuerbarer Energieträger und die
Entwicklung der Ökoeffizienz;
begrüßt die Entwicklung länderübergreifender Betriebsvereinbarungen zwischen den
Sozialpartnern als eines der Instrumente, mit denen Unternehmen Probleme im
http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_protect/@protrav/@safework/documents/normativeinstrument/wcms_112581.pdf.
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 4/15

1.5
Zusammenhang mit den Menschenrechten angehen können, und fordert die Umsetzung
dieser Verpflichtungen;
fordert die Unternehmen auf, ihren Bericht zur Offenlegung nichtfinanzieller
Informationen durch einen unabhängigen Dritten ihrer Wahl bewerten zu lassen.
Der EWSA richtet sich an die Zivilgesellschaft und





empfiehlt, die Verbraucher über die Herausforderungen hinsichtlich der Änderung von
Verhaltensmustern zu informieren, die auf eine Produktion und einen Vertrieb mit mehr
Nachhaltigkeit abzielen, indem der Schwerpunkt auf Initiativen im Bereich des fairen
Handels, branchenspezifischen Kennzeichnungen, Ökodesign und Kreislaufwirtschaft
gelegt wird;
regt an, eine Unterstützung für die Organisationen der Zivilgesellschaft in den
Drittstaaten vorzuschlagen, die an der Erarbeitung der nationalen SVU-Pläne beteiligt
sind;
empfiehlt, die Mittel des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) für Akteure der Zivilgesellschaft bereitzustellen, die sich für die
Menschenrechte einsetzen, insbesondere sog. Whistleblower;
empfiehlt, auf die Erasmus+-Finanzierung zur Ausbildung von Jungunternehmern in den
Entwicklungsländern in den Bereichen SVU und verantwortungsvolles Management
zurückzugreifen;
fordert die Ausrichtung der beratenden Institutionen oder Organe wie des EWSA auf die
Berücksichtigung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung in ihrer Gesamtstrategie und
die Anerkennung dieses Ansatzes in Europa, indem der Bezeichnung des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Umweltdimension hinzugefügt wird.
2.
Einleitung
2.1
Dieser Bericht beleuchtet das Verhältnis zwischen SVU und Außenpolitik und steht im
Zusammenhang mit der Vorbereitung des SVU-Arbeitsplans der EU (2015-2020) sowie
künftiger internationaler Ereignisse, insbesondere des G7-Gipfels4 unter deutschem Vorsitz
über menschenwürdige Arbeit in den Lieferketten, das OECD-Weltforum über
verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Debatte der ILO über menschenwürdige
Arbeit in der Unterauftragsvergabe sowie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele5 und der
Anstrengungen im Rahmen der Klimaverhandlungen.
2.2
Die SVU wird im Handelsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea als
Thema des Dialogs zwischen den Handelspartnern ausdrücklich erwähnt6. Im
4
5
6
https://www.g7germany.de/Content/DE/_Anlagen/G8_G20/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf?__blob=publicationFile&v=5.
"Zero draft: outcome document for the UN Summit to adopt the Post-2015 Development Agenda" vom 2. Juni 2015.
Freihandelsabkommen zwischen der EU und seinen Mitgliedstaaten und der Republik Korea (http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22011A0514%2801%29&rid=5).
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 5/15
Begleitausschuss zu diesem Abkommen haben die europäische und die koreanische
Zivilgesellschaft einschlägige Berichte erarbeitet7. In den Schlussfolgerungen werden die
Verbesserung der nationalen Kontaktstellen und eine Aufstellung der an der Strategie für
nachhaltige Entwicklung beteiligten Unternehmen gefordert. Aktuellere Abkommen
(Zentralamerika, Kolumbien und Peru, Republik Moldau, Georgien, Ukraine, Kanada,
Singapur) eröffnen ähnliche Möglichkeiten des Austauschs zwischen den Zivilgesellschaften.
In den laufenden Verhandlungen, vor allem mit Japan und den USA, sollte ebenfalls darauf
Bezug genommen werden. In seiner Stellungnahme zu Investitionen8 fordert der EWSA, in
den künftigen Investitionsabkommen auf die SVU und die SRI zu verweisen.
2.3
Die ILO zählt weltweit 57 bilaterale Handelsabkommen von insgesamt 248, die
Bestimmungen im Bereich Arbeit enthalten. In ihrer Studie von 2013 über die soziale
Dimension der Freihandelsabkommen versucht die ILO, deren Wirksamkeit zu bewerten9. Zu
den von der EU anerkannten internationalen Referenzwerken zählen die Leitsätze der OECD,
die den Vorteil haben, dass sie einen Streitbeilegungsmechanismus umfassen. Um diese
Leitsätze zu fördern und umzusetzen, hat jeder Mitgliedstaat dieser Organisation eine
nationale Kontaktstelle mit unterschiedlicher Zusammensetzung und Funktionsweise
eingerichtet.
2.4
Die nationale Kontaktstelle ist ein Mittler im Falle "besonderer Umstände", d.h. sie
antwortet
auf
Fragen,
die
vornehmlich
von
den
Gewerkschaftsund
Nichtregierungsorganisationen bezüglich des Handelns eines Unternehmens gestellt werden,
das sich mutmaßlich nicht an die vorgenannten Prinzipien hält. Die endgültige Entscheidung
der nationalen Kontaktstelle ist nicht rechtsverbindlich, beeinflusst wohl aber das Ansehen
des betreffenden Unternehmens. Bis 2000 haben die 45 nationalen Kontaktstellen auf der
Welt 326 "besondere Umstände" behandelt. Die 21 der OECD angehörenden EUMitgliedstaaten10 haben eine nationale Kontaktstelle eingerichtet, sowie auch drei der OECD
nicht angehörende Mitgliedstaaten11.
3.
Das freiwillige Engagement der Wirtschaftsakteure in der Europäischen Union
3.1
Freiwillige Initiativen von Unternehmen und Branchen. Es ist weiterhin schwierig, die
Zahl von SVU-Initiativen abzuschätzen. Allerdings werden über 12 000 Organisationen in
den 145 am "Global Compact" teilnehmenden und dessen zehn SVU-Grundsätze achtenden
7
8
9
10
11
http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.external-relations-international-trade-monitoring-korea.
http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.rex-opinions.33193.
http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---dgreports/---inst/documents/publication/wcms_228966.pdf.
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, die Tschechische Republik, Ungarn und
das Vereinigte Königreich.
Lettland, Litauen und Rumänien.
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 6/15
Ländern gezählt12. Gemäß einem Bericht der lokalen Netze des "Global Compact"13 sind zwei
Drittel davon Unternehmen, d.h. KMU ebenso wie Großunternehmen. Die Hälfte dieser
Großunternehmen stammt aus Europa. Seit 2008 stellt die Handels- und
Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD)14 den Unternehmen, die einen
Jahresbericht erstellen möchten, Leitlinien für SVU-Indikatoren bereit.
3.2
Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurden kollektive Initiativen von Sektoren und Branchen
entwickelt, wie z.B. die Bekämpfung der Entwaldung, die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Spielzeugindustrie oder die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft,
die individuelle Maßnahmen der Unternehmensführung und des Managements verstärken.
Dank des Risikomanagements können sie Wettbewerbsfähigkeitsfaktoren darstellen, vor
allem wenn die Unternehmen in strukturschwachen oder korruptionsanfälligen Staaten
Geschäfte betreiben.
3.3
Die Bilanz der Millenniumsziele hat die wichtige Rolle der privaten Investitionen vor Augen
geführt, die weit umfangreicher sind als die öffentlichen Entwicklungshilfemittel15. In der
Mitteilung vom Mai 2014 "Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die
Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum" wird die Einhaltung sozialer,
ökologischer und steuerlicher Normen als Voraussetzung für jedes Engagement der EU oder
für jede öffentliche Unterstützung des Privatsektors erwähnt.
3.4
In der Erklärung der wirtschaftlichen und sozialen Organisationen der AKP und der EU
wird der Beitrag anerkannt, den der lokale Privatsektor und die ausländischen
Direktinvestitionen neben den europäischen öffentlichen Mittel zunehmend leisten. Auch
wird darin unterstrichen, dass die innovativen Tätigkeiten der Unternehmen zur nachhaltigen
Entwicklung und zum Verbraucherschutz beitragen. Der faire Handel und die
Mikrofinanzierung sind nützliche Instrumente zur Erreichung der künftigen Ziele der
nachhaltigen Entwicklung.
3.5
Der UNCTAD zufolge wird die Bedeutung der Rolle des Privatsektors weiter zunehmen. Sie
schätzt, dass ein Drittel der für die Finanzierung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung bis
2030 notwendigen Mittel aus dem Privatsektor kommen wird, weshalb die Investoren
verstärkt auf verantwortungsvolles Handeln achten dürften.
3.6
Gleichwohl bleiben multilaterale öffentliche Hilfen unerlässlich, die häufig die Form von
öffentlich-privaten Partnerschaften haben, insbesondere zur Gewährleistung der langfristigen
Finanzierung großer Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Energie und ländliche
Raumordnung, die notwendig sind, um ausländische Direktinvestitionen anzuziehen.
12
13
14
15
https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/participants, Juni 2014.
https://www.unglobalcompact.org/docs/publications/LN_Report_2012.pdf.
Vgl. "Guidance on Corporate Responsibility Indicators in Annual Reports" (unctad.org/en/docs/iteteb20076_en.pdf).
Vgl. REX/441 "Entwicklungsfinanzierung – der Standpunkt der Zivilgesellschaft" (Berichterstatter: Ivan Voleš).
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 7/15
3.7
Sozial verantwortliche Investitionen (SRI) sind Ausdruck der nachhaltigen Entwicklung im
Finanzbereich. Sie beruhen auf Kriterien, die über finanzielle Aspekte hinausgehen, z.B.
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Die SRI tragen zu einer anderen Art der
Entwicklung bei, weil sie den Herausforderungen der mittel- und langfristigen Investitionen
Rechnung tragen und die Entwicklung von KMU und Kleinstunternehmen in den Regionen
fördern. Europa ist die aktivste und dynamischste Region der Welt im Bereich der Innovation
und der Schaffung von SRI-Fonds; seit 2000 existiert Eurosif, ein Zusammenschluss der
verschiedenen nationalen Netze.
3.8
Im Hinblick auf die Klimaverhandlungen 2015 setzen sich viele Investoren für die
Bekämpfung des Klimawandels ein. Einige haben sich bereit erklärt, im Rahmen der
Finanzinitiative der Vereinten Nationen ihre Investitionen auf eine CO2-arme Wirtschaft
auszurichten.
3.9
Diese Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensions- und Staatsfonds beziehen sich auf die
sechs Grundsätze der VN für verantwortungsvolle Investitionen, die durch die
Finanzinitiative des Umweltprogramms der VN und den "Global Compact" eingeführt
wurden. Durch die Aufnahme von Themen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt,
dem Landerwerb, dem Schicksal von Arbeitsmigranten und indigenen Völkern sowie der
Ressourceneffizienz und der Vermeidung von Umweltverschmutzung berücksichtigt die
Internationale Finanz-Corporation (IFC), eine Tochter der Weltbank, Kriterien der lokalen
Entwicklung.
3.10
Die wichtigsten nationalen Entwicklungsagenturen in der EU sowie die Europäische
Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(EBWE) finanzieren mittel- und langfristige Projekte, insbesondere in Nachbarländern, und
legen den Empfängern ESG-Kriterien auf, die Gegenstand eines Wirkungsberichts sein
müssen. Die EIB hat einen überarbeiteten Umwelt- und Sozialleitfaden16 für 2014
veröffentlicht.
3.11
Verbraucher: Der EWSA unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung der nachhaltigen
Entwicklung durch die Verbraucher. Viele Verbraucher sind durch industrielle Katastrophen
sensibilisiert und erwarten von den großen Einzelhandelsketten eine verantwortungsvolle
Einkaufspolitik sowie die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte in der Lieferkette. Sie schätzen
innovative Initiativen in den Bereichen fairer Handel, branchenspezifischer
Kennzeichnungen, Ökodesign und Kreislaufwirtschaft. In dem Bestreben, den Verbrauchern
eine fundierte Entscheidungsfindung zu erleichtern, fordert der EWSA die Kommission auf,
das Dossier der Ursprungsangaben, insbesondere hinsichtlich der Textil- und
Bekleidungsindustrie, zu überprüfen. Der EWSA stellt mit Interesse fest, dass die
16
http://www.eib.org/infocentre/publications/all/environmental-and-social-practices-handbook.htm?lang=de.
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 8/15
Internationale Organisation für Normung (ISO) derzeit eine Norm für verantwortungsvolles
Einkaufen (ISO20400) erarbeitet17.
3.12
Sozialpartner: Die SVU ist ein Faktor des transnationalen und sogar globalen sozialen
Dialogs, insbesondere im Zuge transnationaler Betriebsvereinbarungen18 (auch "internationale
Rahmenabkommen" IRA genannt). Im Jahr 2014 19belief sich ihre Zahl auf fast 250, davon
110 auf globaler Ebene, mit Auswirkungen für 10 Millionen Arbeitnehmer. Die meisten von
ihnen werden in Europa von Vertretern der Unternehmensleitung einerseits und der
Arbeitnehmer andererseits ausgehandelt. Die durch bestimmte transnationale
Unternehmensvereinbarungen eingegangenen Verpflichtungen erstrecken sich auf
Tochterunternehmen, ihre Subunternehmen und Lieferanten. Einige dieser Vereinbarungen
sehen
die
Schaffung
eines
paritätischen
Gremiums
(Management
und
Gewerkschaftsorganisation) vor, um die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten, ggf. mit
Unterrichtung oder Anhörung des europäischen Betriebsrats.
3.13
Die Sozialwirtschaft (auch als "Sozial- und Solidarwirtschaft" bezeichnet) nimmt in der
Entwicklungspolitik der EU einen zunehmend wichtigen Platz ein, wobei die EU vor allem
Genossenschaften in der Lebensmittelbranche fördert. Der europäische Sektor der
Sozialwirtschaft, der sich nach den ESG-Kriterien richtet, arbeitet mit seinen Pendants in
anderen Regionen der Welt zusammen, um diesen auf nichtfinanziellen Kriterien beruhenden
Wirtschaftsbereich weiterzuentwickeln.
4.
Transparenz und Governance in der Außendimension der SVU.
4.1
Allgemeine Transparenz- und Steuerungsmaßnahmen in der EU
4.1.1
Offenlegung nichtfinanzieller Informationen: Bereits jetzt sind bestimmte Unternehmen
verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen in den Geschäftsbericht im Einvernehmen mit den
Rechnungslegungsvorschriften aufzunehmen. Bei der Umsetzung und Durchführung der
neuen EU-Vorschriften wird es darauf ankommen zu gewährleisten, dass durch diese
Vorschriften die Transparenz der Tätigkeiten von Unternehmen sowie die
verantwortungsvolle Steuerung im Welthandel tatsächlich verbessert werden und ein bloßes
"Abhaken" vermieden wird.
4.1.2
Die Richtlinie von 201420, die derzeit umgesetzt wird, gilt für Unternehmen mit über
500 Beschäftigten, börsennotierte Handelsunternehmen und börsennotierte oder nicht
börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse (gemäß der Definition auf nationaler
17
18
19
20
http://www.iso.org/iso/home/store/catalogue_tc/catalogue_detail.htm?csnumber=63026.
Siehe das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "The role of transnational company agreements in the context of
increasing international integration" (SEC(2008) 2155) vom 2. Juli 2008.
"Business Accountability FOR Development" (http://www.ituc-csi.org/business-accountability-for-development?lang=en).
http://ec.europa.eu/finance/accounting/non-financial_reporting/index_de.htm.
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 9/15
Ebene, beispielsweise Finanzinstitutionen). Etwa sechs Tausend in der EU tätige
Unternehmen müssen 2018 (Steuerjahr 2017) ihren Interessenträgern einen Bericht zur
Offenlegung nichtfinanzieller Informationen vorlegen, in dem ihre Tochterunternehmen
berücksichtigt und ihre Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf "Umwelt-, Sozialund Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption (....)"
dargelegt werden. Neben der Umsetzung ist die Kommission auch verpflichtet, Leitlinien zu
entwickeln, um die Einhaltung der in den neuen Vorschriften enthaltenen
Transparenzpflichten durch die betroffenen Unternehmen zu fördern. Die Kommission kann
später eine Datenbank einrichten, die auf europäischer Ebene alle veröffentlichten
Informationen umfasst.
4.1.3
Bedingungen im öffentlichen Beschaffungswesen: Die EU hat ihre Richtlinien bezüglich
des öffentlichen Beschaffungswesens überarbeitet. Diese neuen Regeln enthalten eine
horizontale Klausel, die es ermöglicht, Kriterien des Umweltschutzes oder der sozialen
Integration, die Nutzung von Ökolabels und die Möglichkeit zur Berücksichtigung von
Umweltaspekten im gesamten Produktionsprozess sowie einen auf der Berechnung der
Lebenszykluskosten beruhenden Ansatz in der öffentlichen Auftragsvergabe vorzusehen21.
4.1.4
Am 20. Mai 2015 verabschiedete das Europäische Parlament einen Verordnungsvorschlag
über verantwortungsvolle Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und
Hochrisikogebieten22. Die europäischen Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold
sollen damit verpflichtet werden, sich von unabhängigen Dritten zertifizieren zu lassen, wobei
Kleinstunternehmen und KMU Finanzhilfen für die Zertifizierung im Rahmen des Programms
COSME in Anspruch nehmen können. Allerdings müssen sich der Europäische Rat und das
Europäische Parlament noch einigen.
4.1.5
Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, unverzüglich den "Globalen
Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten"23
umzusetzen; dieser neue Standard wurde von der OECD 2014 veröffentlicht. Diese
Vereinbarung würde die multinationalen Unternehmen verpflichten, ihre Konten pro Land zu
veröffentlichen, was die Besteuerung der Gewinne in dem Gebiet, in dem sie erzielt wurden,
vereinfachen würde.
21
22
23
http://ec.europa.eu/growth/single-market/public-procurement/modernising-rules/reform-proposals/index_de.htm.
http://old.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2014:0111:FIN:DE:PDF.
"Dieses Dokument wurde vom Ausschuss für Steuerfragen (CFA) am 17. Januar 2014 genehmigt und freigegeben und enthält
den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Es wurde von der OECD gemeinsam
mit den G20-Staaten und in enger Kooperation mit der EU ausgearbeitet."
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 10/15
4.2
Sektorale Maßnahmen für Transparenz und Regierungsführung in der EU
4.2.1
Die Richtlinie zum Bankensektor24 trägt seit 2013 dazu bei, für Transparenz bei den
steuerlichen Verpflichtungen zu sorgen, indem die Banken für jedes Land einige Steuerdaten
veröffentlichen müssen.
4.2.2
In einer Richtlinie von 201325 werden die in der mineralgewinnenden Industrie oder der
Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätigen Unternehmen aufgefordert, einen
spezifischen Jahresbericht vorzulegen. Ihre Zahlungen an die lokalen Regierungen müssen
transparent sein (Berichterstattung für jedes Land), damit diese Regierungen der
Zivilgesellschaft, den lokalen Gebietskörperschaften und den Anlegern die Nutzung der
Einnahmen darlegen können. Die EU ruft auch die anderen Länder dazu auf, die Initiative für
Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) sowie diejenigen für Primärwälder (FLEGT26)
und Diamanten (Kimberley-Zertifizierungsprozess) anzunehmen, die es ermöglichen, die
Regierungsführung zu verbessern und Korruption und Versickern von Geldmitteln zu
bekämpfen.
4.2.3
EU-Maßnahmen in der Textil- und Bekleidungsbranche. Diese sehr sensible Branche
macht in bestimmten Ländern einen Großteil des Außenhandels aus und sorgt für zahlreiche
Arbeitsplätze, die sowohl von der Bezahlung als auch von den Arbeitsbedingungen her nicht
immer hochwertig sind. Ein Teil der seit langem von den internationale
Gewerkschaftsorganisationen und NRO alarmierten westlichen Großabnehmer – Marken und
Vertriebsketten – erstellen Verhaltenskodizes und führen Sozialaudits durch. In einem
Kontext starken Wettbewerbs fordern bestimmte Auftraggeber von den Zulieferern, die
Menschenrechte am Arbeitsplatz zu achten, und zwingen ihnen gleichzeitig niedrige Preise
und kurze Fristen auf. Damit geben sie den Unternehmen der Lieferkette in den
Entwicklungsländern widersprüchliche Anweisungen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge
ist die Rückverfolgbarkeit nicht leicht herzustellen, insbesondere wenn die staatlichen Stellen
vor Ort versagen.
4.2.4
Die um ihre Wettbewerbsfähigkeit besorgte europäische Textil- und Bekleidungsbranche
entwickelt mit Blick auf ein nachhaltiges Wachstum insbesondere ökologische Initiativen. Die
Europäische Bekleidungs-und Textilorganisation (Euratex) beabsichtigt eine effiziente
Nutzung der Ressourcen (Arbeit, Rohstoffe, Energie, Wasser), um die Kosten zu optimieren,
die Transparenz in der Versorgungskette zu fördern und mit den internen und externen
Interessenträgern einen Dialog zu führen. Sie führt mit Unterstützung der GD EMPL ein
Pilotprojekt für nachhaltiges Wachstum durch.
24
25
26
Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013.
Richtlinie 2013/50/EU vom 22. Oktober 2013, Erwägungsgrund 7.
Seit 2003 wird mit dem Aktionsplan FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) versucht, die
Einfuhr von illegalem Holz in die EU sowohl durch auf das Angebot (Unterstützung der Erzeugerländer zur Verbesserung ihres
Rechtsrahmens und seiner Umsetzung) als auch auf die Nachfrage (EU-Verordnung zur Überprüfung der Legalität von
eingeführten Holzladungen) wirkende Maßnahmen einzudämmen.
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 11/15
4.2.5
Das Drama von Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013 führte einmal mehr die
Notwendigkeit vor Augen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Mehrere nationale
Kontaktstellen von Mitgliedstaaten27 verfassten Berichte über die Textil- und
Bekleidungsbranche in Bangladesch mit konkreten Empfehlungen. In Partnerschaft mit der
ILO und Bangladesch beteiligt sich die EU an einem umfassenden "Pakt" zur Verbesserung
der Arbeitnehmerrechte, der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit in den Fabriken der
Konfektionskleidungsindustrie in diesem Land28. Sie beteiligt sich an der Finanzierung einer
weltweiten Vereinbarung für Gebäudesicherheit und Brandschutz zwischen den
Gewerkschaftsorganisationen
und
den
Unternehmen.
Dieses
Vorgehen
der
Wirtschaftsakteure, Staaten und internationalen Institutionen ist eine vielversprechende
Neuerung29.
4.2.6
Allerdings darf der Fall Kambodschas nicht vergessen werden. Dieses Land wurde mit dem
Projekt "Better Factories Cambodia" lange als Beispiel für vorbildliche Verfahrensweisen
angeführt. Das Projekt vereinte unter der Schirmherrschaft der ILO die Öffnung des
amerikanischen Marktes und die korrekte Behandlung der Arbeitskräfte. Für die gesamte
Branche wurde ein Mindestlohn eingeführt und eine Überwachung organisiert. Mit dem
Auslaufen des Multifaserabkommens änderte sich die Lage, und die Wirksamkeit des Projekts
auf die Arbeitsbedingungen ging verloren30.
4.2.7
Verantwortungsvolle Regelung von Grundbesitz Im Zusammenhang mit dem Kampf für
Ernährungssicherheit
und
gegen
Landnahme
hat
die
Ernährungsund
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) freiwillige Leitlinien für die
verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischgründen und
Wäldern festgelegt31. In der Erklärung der wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen
AKP-EU werden die Regierungen aufgefordert die Grundsätze der FAO für eine
verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land anzuwenden, um eine
transparente Bodenpolitik zu garantieren und Agrarreformern durchzuführen, die den Zugang
zum Grundbesitz sicherstellen.
27
28
Belgien
(http://economie.fgov.be/fr/binaries/Rapportenaanbeveling_20140207_EN_tcm326-242683.pdf),
Frankreich
(http://www.tresor.economie.gouv.fr/8507_rapport-du-pcn-sur-la-mise-en-oeuvre-des-principes-directeurs-de-l-ocde-dans-lafiliere-textile-habillement), Italien (http://pcnitalia.sviluppoeconomico.gov.it/en/news/item/301-report-on-responsible-businessconduct-in-the-textile-and-garment-supply-chain).
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/july/tradoc_151601.pdf.
Siehe auch: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1296.
29
Human Rights Watch - Bericht April 2015 "Whoever raises their head suffers the most – Workers' rights in Bangladesh's
garment factories" (www.hrw.org/). Siehe auch: RanaPlaza-arrangement.org.
30
Vgl. La Missive de gestion attentive Nr. 56 – Februar/März 2014 – Les "bonnes pratiques" de la confection cambodgienne und
Nr. 58 – Juli 2014 – Chaîne de valeur dans l'habillement (www.gestion-attentive.com).
31
Verantwortungsvolle Regelung der Grundbesitzverhältnisse (http://www.fao.org/docrep/016/i2801e/i2801e.pdf).
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 12/15
5.
Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht in der Einflusssphäre
5.1.1
Rückverfolgbarkeit in den globalen Wertschöpfungsketten. Vor dem Hintergrund der
aufgrund der Globalisierung immer komplexeren Wertschöpfungs- und Lieferkette wirft die
Anwendung der Sorgfaltspflicht Fragen auf, die einerseits mit der Reichweite der
Verantwortung zwischen Mutter- und Tochterunternehmen sowie zwischen Auftraggebern
und Zulieferern und andererseits mit den Mitteln zusammenhängen, die für die Evaluierung
und Kontrolle der Wertschöpfungskette in der Einflusssphäre eingesetzt werden müssen. Zu
diesem Thema veröffentlichte die OECD 2010 Empfehlungen für multinationale
Unternehmen32 und richtete ein Weltforum für soziale Verantwortung von Unternehmen ein,
in dem 2014 insbesondere die Frage der Zulieferungen thematisiert wurde. Über den Global
Compact wird den Unternehmen seit 2014 eine Methodik der Rückverfolgbarkeit ihrer
Wertschöpfungskette33 zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, die Einflusssphäre
abzugrenzen.
5.1.2
Das Internationale Handelszentrum (ITC) richtete im Jahr 2011 eine Datenbank ein
(Standards Map), die Informationen über mehr als 170, vor allem private Normen,
Verhaltenskodizes und Auditprotokolle liefert, insbesondere für landwirtschaftliche
Erzeugnisse aus Entwicklungsländern. Standards Map ermöglicht es, festzustellen, welchen
Verpflichtungen die an den Lieferketten beteiligten Wirtschaftsakteure in 180 Ländern
nachkommen müssen34. So können die Erzeuger und Händler die Anforderungen der
künftigen Abnehmer antizipieren und sich besser in den Welthandel integrieren.
5.1.3
Seit 2010 besteht auch eine zweisprachige Website (Englisch, Französisch) der ORSE35 mit
einem Verzeichnis der Initiativen und Regelungen zur gesellschaftlichen Verantwortung von
Unternehmen nach Ländern per Kontinent (Afrika, Amerika, Asien, Europa)36.
5.2
Umsetzung der Sorgfaltspflicht
5.2.1
Die im Juni 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig angenommenen
Leitprinzipien der Vereinten Nationen in Bezug auf Unternehmen und
Menschenrechte37 beruhen auf drei Säulen: Schützen-Achten-Wiedergutmachen. Ihre
Annahme ist ein wichtiges Ereignis im Zusammenhang mit der Verantwortung von
Unternehmen, da dieser Text den klassischen Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung
32
33
34
35
36
37
Wertschöpfungsketten und OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
"A Guide to Traceability: A Practical Approach to Advance Sustainability in Global Supply Chains" (kann unter
http://www.unglobalcompact.org/Issues/supply_chain/index.html heruntergeladen werden).
http://www.intracen.org/,
http://www.intracen.org/itc/a-propos-de-l-itc/Standards-Map/#sthash.2iPVKvKl.dpuf,
http://www.intracen.org/itc/a-propos-de-l-itc/Standards-Map.
Observatoire de la responsabilité sociétale des entreprises (Beobachtungsstelle für die gesellschaftliche Verantwortung von
Unternehmen) (orse.org).
www.reportingrse.org.
http://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_En.pdf.
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 13/15
von Unternehmen (wirtschaftlich, ökologisch, sozial/gesellschaftlich, Governance) ergänzt,
indem der Schwerpunkt bei der gesellschaftlichen Säule auf die Menschenrechte gelegt wird.
Die Staaten müssen die Menschenrechte durch die Umsetzung universell gültiger
internationaler Verträge schützen, und die Unternehmen müssen sie durch die Anwendung
nationalen und internationalen Rechts achten, wozu auch die Überwachung ihrer Lieferkette
gehört.
5.2.2
Im Ruggie-Bericht von 200838 skizziert und in diesen Leitsätzen weiterentwickelt wurde die
Sorgfaltspflicht 2011 in der überarbeiteten Fassung der Leitsätze der OECD für
multinationale Unternehmen39 noch detaillierter dargelegt und gestärkt. Laut diesen
Leitsätzen muss ein Unternehmen seinen Einfluss nutzen, um direkt mit seinen
Handelstätigkeiten oder -beziehungen verknüpfte negative Auswirkungen zu verhindern bzw.
zu mildern, ein Fall, in dem sie der Verpflichtung zur größtmöglichen Mühe unterliegen. Von
verschiedener Seite wird die Auffassung vertreten, dass sich diese Sorgfaltspflicht über kurz
oder lang auf die gesamte Lieferkette erstrecken sollte, was eine große Herausforderung
darstellt. Eine Reihe von Unternehmen und Investoren tragen den Menschenrechten trotz der
damit verbundenen Schwierigkeiten bereits Rechnung.
5.2.3
Die Vorkehrungen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht müssen im Bericht von
Großunternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen40 enthalten sein. Mehrere
Mitgliedstaaten haben Initiativen ergriffen, von denen einige in dem vor kurzem
veröffentlichten Kompendium zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen41
dargelegt bzw. angekündigt sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um das Vereinigte
Königreich (Gesetz 2015 zur Bekämpfung der Zwangsarbeit), die Niederlande (präventive
Analyse der sektorspezifischen Risiken), Finnland (Beschwerdeverfahren gegen öffentliche
Unternehmen),
Frankreich
(Gesetzesvorschlag
zur
Rechenschaftspflicht
von
Mutterunternehmen) oder auch Dänemark (Arbeitsgruppe zur Extraterritorialität). Die Gruppe
der Freunde von Absatz 4742 tritt dafür ein, dass Unternehmen Informationen veröffentlichen,
die es ermöglichen, ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu evaluieren.
5.2.4
Um die Leitprinzipien in Bezug auf Unternehmen und Menschenrechte umzusetzen,
veröffentlichte die Europäische Kommission spezifische Leitfäden für in drei Bereichen tätige
Unternehmen: Informations- und Kommunikationstechnologien, Erdöl und Erdgas und
38
39
40
41
42
"Report of the Special Representative of the Secretary-General on the issue of human rights and transnational corporations and
other business enterprises, John Ruggie; Guiding Principles on Business and Human Rights: Implementing the United Nations
'Protect, Respect and Remedy' Framework" (http://www.ohchr.org/documents/issues/business/A.HRC.17.31.pdf).
http://mneguidelines.oecd.org/text/.
Richtlinie 2014/95/EU zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität
betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen.
Corporate Social Responsibility National Public Policies in the European Union, Compendium 2014 (31. Oktober 2014).
Die Gruppe der Freunde von Absatz 47 besteht aus Vertretern der Regierungen von Ländern verschiedener Regionen der Welt,
die sich verpflichten, zur Umsetzung des Absatzes 47 des Schlussdokuments der Konferenz der Vereinten Nationen über
nachhaltige Entwicklung von 2012 (Rio + 20-Konferenz) "Die Zukunft, die wir wollen" beizutragen. Vgl. Charta der Gruppe der
Freunde von Absatz 47 über die Berichterstattung von Unternehmen über nachhaltige Entwicklung (www.unep.org/).
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 14/15
Arbeitsvermittlungsdienste43. Auch die europäischen KMU verfügen über einen an ihre
Besonderheiten angepassten Leitfaden44.
5.2.5
Die Europäische Union fordert alle Mitgliedstaaten auf, schrittweise einen nationalen
Aktionsplan für Unternehmen und Menschenrechte einzuführen, wie dies bereits
beispielsweise in Dänemark, Finnland, Italien, den Niederlanden und im Vereinigten
Königreich der Fall ist45.
Von der Fachgruppe am 16. Juli 2015 in Brüssel angenommen.
Der Vorsitzende
der Fachgruppe Außenbeziehungen
José María ZUFIAUR NARVAIZA
_____________
43
44
45
http://ec.europa.eu/growth/industry/corporate-social-responsibility/in-practice/index_en.htm.
Idem 35.
Idem 36.
REX/443 – EESC-2015-00558-00-03-RI-TRA (FR) 15/15
Herunterladen