Themen von Sprechanlässen für die mündliche Prüfung

Werbung
Themen von Sprechanlässen für die mündliche Prüfung

Dobrowolskaja Inna, Schwanok Anastassija
Welche Rolle spielen die Zollorgane der RB bei der
Bekämpfung der
grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Welche Aufgaben und Befugnisse
stehen ihnen zu? Welche Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in
diesem Bereich? Welche Folgen hat die Gründung der Zollunion für die Arbeit von
Zollorganen im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität? Wie bewerten
Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet?
Dobrowolskaja Inna
Welche Rolle spielen die Zollorgane der RB bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden
organisierten Kriminalität. Welche Aufgaben und Befugnisse stehen ihnen zu? Welche Probleme haben
sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem Bereich?
Im neuen globalen Zeitalter haben sich Grenzen geöffnet und Handelsbarrieren sind gefallen.
Die Unternehmen boomen ebenso wie das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen. Mit
Drogenhandel, Prostitution, illegalen Schusswaffen und einer Reihe anderer
grenzüberschreitender Verbrechen werden Vermögen gemacht.
In der Republik Belarus kommt den nationalen Zollbehörden eine entscheidende Rolle bei der
Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu.
Der Zoll bekämpft die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom Drogenhandel über
Produktpiraterie und Schmuggel bis hin zur Geldwasche.
In der Bekämpfung gegen Schmuggel und Kriminalität steht den Zoll die Aufgabe zu, die
Sicherheit der Bürger und des Staates zu garantieren.
Laut des Artikels 318 des Zollkodex der Republik Belarus ist Staatliches Zollkomitee der
Republik Belarus das staatliche Organ, das für die Organisation der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zuständig ist.
Laut des Artikels 7 des Zollkodex der Zollunion sind die Zollbehörden der Republik Belarus die
Rechtsschutzorgane der Untersuchung für Schmuggel und anderen Verbrechen, deren Verfahren
der Zuständigkeit der Zollbeamten zugeteilt ist.
Die Zollbehörden der Republik Belarus führen Zollfahndung durch, um Personen, die ein
Verbrechen vorbereitet oder begangen haben, dessen Verfahren der Zuständigkeit der
Zollbeamten zugeteilt ist.
Die Zollorgane der RB dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben fachliche Weisungen und
personenbezogene Daten bekommen. Sie dürfen auch die Personen festnehmen, die in der
Begehung des Verbrechens verdächtig sind, Verfahren durchführen und eine Klage in Gericht
eingeben.
Es gibt einige Probleme, die die Effizienz der Zollbehörden bei der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität betreffen. Insbesondere:
1. riesige Flüsse von Waren und Wagen
2. Korruption einiger Zollbeamten
3. unzureichende Gesetzgebung über die Rechtsschutzaktivität der Zollbehörden;
4. unzureichende Ausrüstung der technischen Mitteln der Zollkontrolle, Zollhunde und
Transport, die durch große Anzahl von Umgehungsstraßen ergänzt;
5. unzureichende Anzahl von Suchhunden an den Zollstellen.
Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität gelingt über eine enge
internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden, den Einsatz moderner Technik und
Zollkundewesen. Offene Grenzen bedeuten also nicht: Freie Fahrt für Drogenkuriere,
Waffenhändler und Zigarettenschmuggler.
Schwanok Anastassija
Welche Folgen hat die Gründung der Zollunion für die Arbeit von Zollorganen im Bereich
der Bekämpfung der organisierten Kriminalität? Wie bewerten Sie die Leistungen der
Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet?
Die Funktionen der Zollkontrolle in Bezug auf die Waren und die Beförderungsmittel werden
sich in Zusammenhang mit der Bildung des einheitlichen Zollgebiet der Zollunion von den
Zolldiensten Russlands, Belarus und Kasachstans in den Punkten des Ausweises auf der
äußerlichen Grenze der Zollunion verwirklicht.
Die Sicherheit im Zollbereich wird mit der Führung der Zollfahndungsarbeit nach der
Aufspürung der Schmuggelkanäle der Lieferung der Waren, dem gegenseitigen Austausch von
den operativen Informationen zwischen den Zollamten der angrenzenden Regionen
Weißrusslands und Russlands und ihrer gemeinsamen Realisierung gewährleistet.
Als Beispiel der ergebniswirksamen Zusammenarbeit der Zollbeamten der Republik Belarus
und Russlands kann man die jüngste Liquidation des Kanals der Schmuggellieferungen der
Parteien der Kleidung und der Schuhe der polnischen Produktion, die auf das Gebiet der Union
der Republik Belarus und Russlands in Gestalt von den Baustoffen eingeführt wurde. Außer der
Zollfahndungstätigkeit werden für die Aufspürung des Schmuggels die technischen Mittel der
Zollkontrolle aktiv verwendet. So funktionieren auf dem belorussischen Grundstück der
äußerlichen Grenze 5 mobiler Abtastanlagen, die die Kontrolle in Bezug auf die einführenden
Waren und die Beförderungsmittel verwirklichen.
In bedeutendem Grade wird die Sicherheit mit dem System der Analyse und der Verwaltung der
Risiken gewährleistet. Außerdem ist in 2010 im Staatszollkomitee das situations-analytische
Zentrum geschaffen, das die zentralisierte operative Kontrolle über den Sachstand auf der
Grenze im Regime der realen Zeit gewährleistet. Auf der Abstellung des Vertriebes der Drogen
spezialisiert sich das Zollhundewesen.
Der Zolldienst der Republik Belarus übernimmt die aktive Beteiligung an der Gegenwirkung
dem Vertrieb der Drogen.
Im Laufe ab 2001 bis 2011 sind 457 Versuche des Schmuggels der Drogen abgeschaffen.
Mit der Berücksichtigung der existierenden in der Welt tatsächlicher Drohung des
Terrorismus ist der Kampf mit dem Schmuggel der Waffen und der Sprengstoffe eine
Prioritätsrichtung der Rechtschutztätigkeit des Zolldienstes der Republik Belarus und wird auf
der ständigen Grundlage geführt.
Ab 2001 bis 2011 sind von den Zollorganen 74 Versuche des Schmuggels der Waffen und der
Sprengstoffe abgeschaffen.
Im Rahmen der Realisierung der Maße nach der Versorgung des Lebens und der Gesundheit
der Bürger, der Erhaltung der Umwelt, sowie der Beachtung der Verbote und der
Beschränkungen sind in der letzten Zeit von den Zollorganen 27 Versuche der Einfuhr in die
Republik Belarus und die Beförderungen nach ihrem Territorium unter Gesetzesverletzung der
chemischen Stoffe, die auf die Kategorie der Gefahrgüter zugerechnet sind, abgeschaffen.
Die Zollorgane verwirklichen die Maße nach der Abstellung des illegalen Umlaufes durch die
Grenze der historische-kulturellen Werte. Im Laufe ab 2001 bis 2011 ist es mehr 82 010
Gegenstände eingezogen, die den historischen und künstlerischen Wert vorstellen.
Die bedeutende Aufmerksamkeit vom Zolldienst der Republik Belarus wird der Arbeit nach
der Abstellung der großen Kanäle der Einfuhr in die Republik und die Realisierungen der Waren
ohne Bezahlung der gehörenden Zollabgaben zugeteilt.
Also, man kann zur Erfahrung gelangen, dass die Zollorgane unter Berücksichtigung der
Tendenzen in der Entwicklung der operativen Lage im Bereich der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität ergebniswirksam führen.

Pessezkij Dmitrij, Perechod Natalja
Welche Maßnahmen können die Zollbehörden der RB zur Bekämpfung der Marken- und
Produktpiraterie ergreifen? Welche Verfahren stehen den deutschen Zollbeamten zur
Verfügung? Welche Probleme bestehen bei dem Schutz des geistigen Eigentums durch
Zollbehörden? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem
Gebiet?
Marken- und Produktpiraterie ( Pessezkij)
Eine der wichtigsten Aufgaben von Zollbehörden der RB ist der Schutz des geistigen Eigentums.
Eigentumsrechte wie Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Handelszeichenrecht, Know-howRechte usw. werden durch Marken- und Produktpiraterie verletzt.
Die Zollbehörden der RB führen die nationale Liste von Objekten des geistigen Eigentums. Es
gibt auch die Einheitsliste der Zollunion.
Damit ein Warenzeichen oder in anderes Objekt des geistigen Eigentums in die nationale Liste
eintragen, muss der Rechtsinhaber oder eine Person, die seine Interessen vorstellt, einen Antrag
in die Zollbehörden stellen. In diesem Antrag müssen folgende Informationen angegeben
werden:
1. Die Informationen über den Rechtsinhaber mit dem Hinweis auf die Objekte des
geistigen Eigentums;
2. Die ausführliche Beschreibung der Waren, die die gegebenen Objekte enthalten;
3. Die Angaben über die Hersteller und die Personen, die die Genehmigung oder die
Lizenz auf die Nutzung der Eigentumsrechte haben;
4. Die Beschreibung der gefälschten Ware und die Informationen darüber.
Der Beschluss des staatlichen Zollkomitees über die Schutzmaßnahmen ist nicht mehr als zwei
Jahre gültig.
Entsteht der Verdacht, dass die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, so kann der Zoll
die Ware für 10 Tage zurückhalten. Dieser Frist kann auf Antrag des Rechtinhabers noch für 10
Tage verlängert werden. Wird der Verdacht nicht bestätigt, so werden die Waren freigegeben.
Widrigenfalls nehmen zuständige Behörden ein Protokoll über Rechtsverletzung auf. Die
Zollbehörden sind aber dazu nicht ermächtigt.
Das obige Verfahren ist von den vielen Rechtsinhabern unbeliebt, weil die Zollgebühren für die
entsprechenden Schutzmaßnahmen sehr hoch sind. Falls also betroffene Waren in die Liste von
Objekten des geistigen Eigentums nicht eingetragen sind, so können gefälschte Waren durch die
Grenze frei befördert werden. Das ist das Hauptproblem bei dem Schutz des geistigen Eigentums
durch Zollbehörden.
Wir sind, der Auffassung, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
modernisiert werden muss. Dabei müssen Befugnisse der Zollbehörden genauer festgesetzt und
wahrscheinlich auch verbreitert werden.
Marken- und Produktpiraterie (Perechod)
Welche Maßnahmen können die Zollbehörden der RB zur Bekämpfung der Marken- und
Produktpiraterie ergreifen?
Die Zollbehörden der RB führen die nationale Liste von Objekten des geistigen Eigentums. Es
gibt auch die Einheitsliste der Zollunion.
Damit ein Warenzeichen oder in anderes Objekt des geistigen Eigentums in die nationale Liste
eintragen, muss der Rechtsinhaber einen Antrag in die Zollbehörden stellen. In diesem Antrag
müssen folgende Informationen angegeben werden:
1. Die Informationen über den Rechtsinhaber mit dem Hinweis auf die Objekte des
geistigen Eigentums;
2. Die ausführliche Beschreibung der Waren, die die gegebenen Objekte enthalten;
3. Die Angaben über die Hersteller und die Personen, die die Genehmigung oder die
Lizenz auf die Nutzung der Eigentumsrechte haben;
4. Die Beschreibung der gefälschten Ware und die Informationen darüber.
Der Beschluss des staatlichen Zollkomitees über die Schutzmaßnahmen ist nicht mehr als zwei
Jahre gültig.
Entsteht der Verdacht, dass die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, so kann der Zoll
die Ware für 10 Tage zurückhalten. Dieser Frist kann auf Antrag des Rechtinhabers noch für 10
Tage verlängert werden. Wird der Verdacht nicht bestätigt, so werden die Waren freigegeben.

Welche Verfahren stehen den deutschen Zollbeamten zur Verfügung?
Der deutsche Zoll bietet Unternehmen kostenlos seine Mithilfe bei der Bekämpfung der Produktund
Markenpiraterie
an.
Der
Antrag
ist
einfach
im
Internet
abrufbar.
Hat ein Unternehmen den Verdacht, dass seine Produkte illegal kopiert werden, so kann es einen
auf der Homepage der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) abrufbaren Antrag
ausfüllen und zur ZGR senden. Bestätigt der Zoll den Verdacht, dass die Ware das Recht
geistigen Eigentums verletzt, hält der Zoll die Ware zurück.

Welche Probleme bestehen bei
Zollbehörden?
dem Schutz des geistigen Eigentums durch
Das obige Verfahren ist von den vielen belarussischen Rechtsinhabern unbeliebt, weil die
Zollgebühren für die entsprechenden Schutzmaßnahmen sehr hoch sind. Falls also betroffene
Waren in die Liste von Objekten des geistigen Eigentums nicht eingetragen sind, so können
gefälschte Waren durch die Grenze frei befördert werden. Das ist das Hauptproblem bei dem
Schutz des geistigen Eigentums durch Zollbehörden.
Die Zollbehörden sind auch nicht ermächtigt, ein Protokoll über Rechtsverletzung aufzunehmen.

Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet?
Wir sind der Auffassung, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in
Weißrussland modernisiert werden muss. Dabei müssen Befugnisse der Zollbehörden genauer
festgesetzt und wahrscheinlich auch verbreitert werden.

Schkondejuk Julija, Lukaschenko Alessja
Welche Rolle spielen die Zollorgane der RB beim Schutz des Kulturgutes vor der
Abwanderung. Welche Regelungen bilden die Grundlage ihrer Tätigkeit in diesem
Bereich? Welche Probleme haben sie beim Schutz von Kulturgütern vor der
Abwanderung? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem
Gebiet?
Schkondejuk Julija
Welche Rolle spielen die Zollorgane der RB beim Schutz des Kulturgutes vor der
Abwanderung. Welche Regelungen bilden die Grundlage ihrer Tätigkeit in diesem Bereich?
Eine von den Funktionen der Zollorgane der RB ist der Schutz des Kulturgutes gegen die
Abwanderung, weil die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen
Kunstgegenständen enorm ansteigen.
Das Kulturgut, dessen Abwanderung aus der RB einen wesentlichen Verlust für den
nationalen Kulturbesitz bedeuten würde, unterliegt besonderen Schutzmaßnahmen. Die
Überwachung der Ausfuhrverbote und -beschränkungen gehört zur Arbeit der Zollverwaltung.
Das Kulturgut kann nur zeitweilig und bei Vorhandensein von den zwei Genehmigungen
des Kulturministerium ausführen.
Einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen zum Beispiel:
- seltene Sammlungen;
- Antiquitäten;
- Musikinstrumente, die älter als 100 Jahre sind;
- zeitunabhängige Kunstwerke.
Die Zollorgane der RB kämpfen gegen illegale Ausfuhr und die Aufbewahrung des
Kulturgutes auf das Territorium der RB.
Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen Schutz gegen Verlust und
Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen, sind nationale und internationale gesetzliche
Vorschriften der Ein- und Ausfuhrverbote erforderlich.
Die RB hat folgende Regelungen:
1. Die Verordnung des Ministerrat der RB vom 21. April 2000 № 557 « die Vorschrift
über die Ordnung der Bewegung von Kulturgütern durch die Zollgrenze der RB » - In
dieser Vorschrift gibt es die Liste der Kulturgüter, die die Ausfuhrbeschränkungen aus
der RB haben.
2. Die Verordnung des Ministerrat der RB vom 18. Juli 2006 №906 «Über die Fragen der
Ausfuhr von Kulturgütern aus der RB»
3. Die Verordnung des Staatliche Zollkomitee der RB vom 24. November 2006 №103
«Über die Ausfuhr von Kulturgütern und Kopien von Archivalien » - bestimmt die
Besonderheit der Zollkontrolle und der Zollabwicklung.
Lukaschenko Alessja
Welche Probleme haben sie beim Schutz von Kulturgütern vor der Abwanderung? Wie
bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet?
Die Bekämpfung der rechtswidrigen Ausfuhr und Einfuhr von Kulturgütern gemäß Artikel 313
(ZK RB) ist eine Aufgabe der Zollbehörden der RB. Hauptprobleme bestehen bei dem Schutz
des geistigen Eigentums durch Zollbehörden, sind:
1) Mängel des Zollrechts. z.B. die Regeln sind nicht klar Formulierung eines Begriffs der
„Kulturgut“ und „ archäologisches Erbe oder kulturelles Erde“, deshalb gibt es einige
Nichtübereinstimmung mit internationalen zollrechtlichen Vorschriften. Und sie haben
keiner spezifischen Regelung über einige Fragen;
2) ein mangelhafter Informationsaustausch, der mit der Abwanderung von Kulturgütern
über die Zollgrenze verbindet;
3) unvollständige Informationen über die Personen, die sich an der Abwanderung von
Kulturgütern beteiligen;
4) gibt es ausgeklügelte Möglichkeiten, Formen und Methoden der illegalen Abwanderung
von Kulturgütern von über die Zollgrenze;
5) gibt es Versuche der organisierten Verbrechergruppe, um die Amtspersonen der
Zollbehörde zu der verbrecherischen Tätigkeit heranzuziehen.
Die Zollbehörden haben im Zeitraum von 2001 bis 2011 mehr als 82 000 Kulturgütern in Höhe
von 2 Milliarden 576 Millionen Rubel beschlagnahmt. Die Zollbehörden haben von 2011 Jahren
auf die Tatsachen der rechtswidrigen Ausfuhr und Einfuhr
von Kulturgütern 192
Verwaltungsrechtsfälle und 97Strafrechtsfälle eingeleitet.

Korschun Ekaterina, Maslowskaja Elena, Senewitsch Tatjana
Wie wird Schutz menschlicher Gesundheit durch die Zollbehörden der RB gewährleistet?
Was und wie wird kontrolliert? Welchen Regelungen, Beschränkungen und Kontrollen
unterliegen: Lebensmittel, Arzneien, Betäubungsmittel, kosmetische Mittel? Welche
Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem Bereich? Wie
bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet?
Wie wird Schutz menschlicher Gesundheit durch die Zollbehörden der RB gewährleistet?
Was und wie wird kontrolliert?
Eine der Hauptfunktionen der Zollbehörden ist die Versorgung innerhalb des
Kompetenzbereiches der Maßnahmen nach dem Schutz der Staatssicherheit der Staaten, die die
Mitglieder der Zollunion sind, des Lebens und der Gesundheit des Menschen, des Tieres und des
Pflanzenreichs, der Umwelt, sowie entsprechend dem internationalen Vertrag der Staaten, die die
Mitglieder der Zollunion sind , der Maßnahmen nach der Gegenwirkung der Legalisierung (der
Geldwäsche) der Einkünfte, die vom verbrecherischen Weg bekommen sind, und der
Finanzierung des Terrorismus bei der Verwirklichung der Kontrolle der Umstellung der
Währung durch die Zollgrenze der Staaten, die die Mitglieder der Zollunion sind, der wertvollen
Papiere und (oder) der Devisenwerte, der Reiseschecks.
Ein Ziel der Zollunion ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, in dem der
freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gesichert wird. Unabhängig vom Ursprung eines
Produktes sollen die Menschen in allen Mitgliedstaaten Anspruch auf das gleiche Schutzniveau
haben.
Die Zolldienststellen haben den Schutz der Gesellschaft und der finanziellen Interessen der
Gemeinschaft zu gewährleisten. Der Zoll wird den Kampf gegen Betrug, organisiertes
Verbrechen, Drogen und Terrorismus sowie gegen die Verbreitung illegaler, gefährlicher oder
gefälschter bzw. unter Verletzung geistiger Eigentumsrechte hergestellter Waren verstärken.
Dies soll durch die Weiterentwicklung einer wirksamen Risikoabschätzung und die
Inanspruchnahme der gegenseitigen Amtshilfe zur Sicherstellung der richtigen Anwendung des
Rechts im Zollbereich erreicht werden.
Von der Lösung des Zwischenstaatlichen Rates der Euroasiatischen Wirtschaftsgesellschaft
von 21.05.2010 № 39 sind mit 01.07.2010 die folgenden Übereinkommen in Kraft getreten:
- Das Übereinkommen der Zollunion nach den sanitären Maßnahmen von 11.12.2009;
- Das Übereinkommen der Zollunion nach den tierärztlich -sanitären Maßnahmen von
11.12.2009;
- Das Übereinkommen der Zollunion über die Quarantäne der Pflanzen von 11.12.2009.
Zwecks der Versorgung des Schutzes des Zollterritoriums der Zollunion von der Einfuhr
und der Verbreitung der Infektions- und nicht Infektionskrankheiten (den Vergiftungen) unter
der Bevölkerung, der Produktion (der Waren), die nicht den sanitär-epidemiologischen und
hygienischen Forderungen entsprechen, sowie die Verwirklichung des Übereinkommens der
Zollunion nach den sanitären Maßnahmen sind die folgenden Dokumente entwickelt:
- Die einheitliche Liste der Waren, die der sanitär-epidemiologischen Überwachung (die
Kontrolle) auf der Zollgrenze und dem Zollterritorium des Zollbündnisses unterliegen sind;
- Die einheitlichen Formen der Dokumente, die die Sicherheit der Produktion (die Waren)
bestätigen;
- Die Vorschrift über die Ordnung der Verwirklichung der staatlichen sanitär-epidemiologischen
Überwachung (die Kontrolle) für die Personen und das Verkehrsmittel, die die Zollgrenze der
Zollunion überqueren, die kontrollierten Waren, die durch die Zollgrenze der Zollunion versetzt
werden und auf dem Zollterritorium der Zollunion sind;
- Die einheitlichen sanitär-epidemiologischen und hygienischen Forderungen der Waren, die der
sanitär-epidemiologischen Überwachung (der Kontrolle) unterliegen.
Die sanitär-quarantäne Kontrolle für die kontrollierten Waren verwirklicht sich unter den
Handlungsbedingungen der Zollunion mit 01.07.2010 von den Kräften der Fachleuten der
sanitär-quarantäne Punkte in den Punkten des Einlasses auf der äußerlichen Grenze der
Zollunion.
Auch werden die Zeugnisse von der staatlichen Registrierung des bestimmten Musters auf
die vorgeschrieben Arten der Produktion, die dem Verzeichnis der Waren entsprechen, die der
staatlichen Registrierung unterliegen, die der Lösung der Kommission der Zollunion behauptet
sind, mit 01.07.2010 aufgemacht.
Andere Arten der Produktion unterliegen der Bestätigung der Übereinstimmung mit der
Ausgabe der einheitlichen Dokumenten (der Zertifikate der Übereinstimmung, der Deklarationen
der Übereinstimmung), die der Einheitlichen Liste der Produktion entsprechen, die der
obligatorischen Einschätzung (der Bestätigung) die Übereinstimmungen im Rahmen der
Zollunion unterliegt sind.
Die Produktion, die nicht die Einheitliche Liste aufgenommen ist, unterliegt der
obligatorischen Einschätzung (der Bestätigung) die Übereinstimmungen entsprechend der
Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten der Zollunion.
Im Verlauf der Verwirklichung der sanitär-epidemiologischen Überwachung wird sich die
Einschätzung der Sicherheit der Produktion, die den Einheitlichen sanitär-epidemiologischen
und hygienischen Forderungen zu den Waren entsprechen, die der sanitär-epidemiologischen
Überwachung (der Kontrolle) unterliegen, verwirklichen.
Maslowskaja Lena
Welchen Regelungen, Beschränkungen und Kontrollen unterliegen: Lebensmittel, Arzneien,
Betäubungsmittel, kosmetische Mittel?
Ein- bzw. Ausfuhr in bzw. aus der Republik Belarus von Betäubungsmittel ist eingeschränkt.
Man darf einer Genehmigung des Ministeriums für Notsituationen bzw. des Departments für Sicherheit in
der Industrie und Atomenergetik bekommen.
Man kann Lebensmittel, Arzneien, kosmetische Mittel für persönlichen Gebrauch einführen und
ausführen.
Die Einfuhr von Arzneimitteln ohne Genehmigung auch bei :
-
Einfuhr von Mitarbeitern des Diplomatischen Korps oder von Vertretern internationaler
Organisationen, die in der Russischen Föderation akkreditiert sind,
Heilung der Passagiere des nach Russland einkommenden Transportmittels usw.,
Heilung der Teilnehmer von internationalen Kultur-, Sportveranstaltungen usw.
Die Kommission der Zollunion hat mit ihrer Entscheidung №299 vom 28. Mai 2010 die
einheitliche Liste der Waren, die an der Zollgrenze und auf dem Zollgebiet der Zollunion einer sanitärepidemiologischen Kontrolle unterliegen, ausgearbeitet. Das Dokument enthält außerdem die
einheitlichen sanitär-epidemiologischen und hygienischen Anforderungen zu den oben genannten Waren
und die einheitlichen Formen der Dokumente, die die Produktsicherheit bestätigen.
Lebensmittel, kosmetische Mittel sind einer staatlichen sanitär-epidemiologischen Kontrolle
unterliegen. Das entscheidet sich in Abschnitt I.
Abschnitt II beinhaltet Waren, die registrierungspflichtig sind:
•Mineralwasser, Trinkwasser, Alkoholerzeugnisse einschließlich Bier
•Spezielle Lebensmittel, einschließlich Kindernahrung, Diätnahrung, Nahrung für Schwangere,
Sportler; biologisch aktive Zusatzstoffe, organische Produkte
• Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind, einschließlich
genetisch veränderter Mikroorganismen
• Nahrungs-Zusatzstoffe, Aromastoffe, pflanzliche Extrakte als Geschmacksverstärker und
ähnliche Stoffe und Präparate
•kosmetische Mittel, Mittel für die Mundhygiene.
Die ganze Liste können Sie hier sehen: http://www.tsouz.ru/KTS/KTS17/Pages/P1_299.aspx
Diese Waren können nur dann eingeführt werden, wenn das Dokument (Sanitärepidemiologischen Gutachten (Hygienezertifikate)), das die Sicherheit des Produkts bescheinigt,
vorgelegt wird (Das Übereinkommen von Zollunion über sanitäre Maßnahmen, Artikel 5).
Organisationen in der Republik Belarus, die für die staatliche Registrierung kompetent, sind
Zonezentrenfür Hygiene und Epidemiologie, Gebietszentren für Hygiene, Epidemiologie und öffentliche
Gesundheit usw.
Antragsteller für das Zertifikat der staatlichenRegistrierung ist:
- für kontrollpflichtige Waren, die im Zollgebietder Zollunion hergestellt werden, der Hersteller
derbesagten Ware;
- für kontrollpflichtige Waren, die außerhalb desZollgebiets der Zollunion hergestellt werden,
derHersteller oder Importeur der besagten Ware.
Die Kommission der Zollunion hat mit ihrer Entscheidung №317 vom 18. Juni 2010 die eine
Liste der Waren, die an der Zollgrenze und auf dem Zollgebiet der Zollunion einer tierärztlich Kontrolle
unterliegen, ausgearbeitet. Das sind:
•Fleisch,
•Geflügelfleisch,
•Milch und Milcherzeugnisse usw.
Die ganze Liste können Sie hier sehen:
http://www.tsouz.ru/db/techregulation/vetmeri/Documents/Пр.1%20Единый%20перечень%20тов.pdf
Das Ministerium für Gesundheitswesen der RB kontrolliert:
• staatlicheRegistrierung von Arzneien
• Lizenzierung von Pharmatätigkeit
• Qualität von Arzneien und kosmetische Mittel
• Kontrolle von Nebenreaktionen bestimmter Medikamenten.
Einheitliche sanitär-epidemiologische und hygienische Anforderungen zu den Waren enthalten
die Anforderungen zum kosmetischen Mittel. Diese Produktion muss sicher sein(Laut Gesetz über den
Verbraucherrechtsschutz).
(http://www.tsouz.ru/db/techregulation/sanmeri/Documents/ParfumandOral.pdf )
Der Hersteller muss Gebrauchsdauer an Arzneien, kosmetische Mittel, Lebensmittel feststellen (Laut
Gesetz über den Verbraucherrechtsschutz)
Senewitsch Tatjana
Welche Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem Bereich? Wie
bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet?
Die drastische Verschlechterung der Gesundheit der Bevölkerung bedeutet eine soziale
Gefahr für die Gesellschaft.
Die Tätigkeit der Zollverwaltung ist universell und spezifisch. Diese Tätigkeit hat keine
Analoga.
Die wichtigsten Funktionen der Zollbehörden ist die Ergänzung die Haushaltseinnahmen
(fiskalische Funktion), die Bekämpfung der Zolldelikte in der außenwirtschaftlichen Sphäre des
Staates (Rechtsschutzsfunktion) und die administrative und rechtliche Regelung der Zollwesen
(Verwaltungsfunktion).
Die Zollbehörden treffen Maßnahmen, um die öffentliche Ordnung, des Lebens und die
menschliche Gesundheit zu schützen. Die Zollbehörden schützen auch Tiere, Pflanzen, Umwelt,
etc.
Wir haben ein Problem. Die Anzahl der biopathogenic erhöht heute signifikant. Und diese
biopathogenic können Krankheit bei Menschen, Tieren verursachen, und drücken Sie die
landwirtschaftlichen Nutzpflanzen.
Biologische Waffen werden jedes Jahr mehr verwendet. Daher sind die wirtschaftlichen
Schäden steigt.
Die Aufgabe der Zolldienst ist Widerstand das Eindringen in das Hoheitsgebiet der
Republik Belarus durch die Zollgrenze gefährlicher Güter und Fracht, die Abstellung der
Schmuggel von Waren aus den epidemiologischen gefährdeten Gebieten der Erde.
Jedes Jahr wird materielle und finanzielle Unterstützung für Maßnahmen in Gebiet mit der
epidemiologischen Sicherheit des Staates steigern. Dies ist nicht nur staatliche Hilfe für die
schädigen Bevölkerung und Bereich des Elend, sondern auch Geld für die Ausrüstung von
Zollbehörden eine bessere Kontrolle der Grenze zugeteilt.
Das Hauptproblem der gesetzlichen Regelung dieses Bereichs ist der Mangel an
Öffentlichkeitsarbeit in der modernen belarussischen Gesetzgebung einheitlicher normativer
Basis für Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen der inländischen und ausländischen Firmen
Partner.
Illegale Einfahrt und Aufenthalt in dem Land eine große Zahl von Ausländern trägt zur
Kriminalität, illegaler Handel mit Waffen, Drogen. Es zufügt wirklichen Schaden für die
nationale Sicherheit und die Gesundheit der Menschen.
Ich glaube, dass die Zollbehörden des Landes erfolgreich mit dieses Problem bewältigen.

Pjatkowa Marina
Was gehört zur Kompetenz der Zollbehörden der RB im Bereich des Umweltschutzes?
Welche Regelungen bestehen zum Schutz von bedrohten Tier-und Pflanzenarten?
Pjatkowa Marina
Was gehört zur Kompetenz der Zollbehörden der RB im Bereich des Umweltschutzes?
Viele Tiere und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben
bedroht. Täglich sterben weltweit 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Mit jeder ausgestorbenen Art
wird unsere Welt ärmer an Genen, Farben, Formen und Geräuschen. Der Raubbau an der Natur,
aber auch Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben. Der internationale Handel mit
geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Heute sind
weltweit mehr als 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse
geschützt.
Seltene und aussterbende Arten von wilden Tieren und Wildpflanzen (in Belarus) sind in das
Rote Buch der Republik Belarus. (188 Tierarten, 274 Pflanzenarten)
Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen
aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Die meisten Verstöße werden von
Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten aus
Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie
tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht
und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.
Funktionen der Zollbehörden der RB im Bereich des Umweltschutzes:
Überwachung
•Artengeschützte Tiere oder Pflanzen
benötigen für die Zollabfertigung
grundsätzlich artenschutzrechtliche
Dokumente.
•Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen
betreffen die Einfuhr wie die Ausfuhr
gleichermaßen.
Veterinärkontrolle
Phyto-Sanitary
Kontrolle
Bekämpfung der
Betrug
Veterinärkontrolle –
(http://www.fsvps.ru/fsvps-docs/ru/laws/tsouz/vet_list.pdf)
Phyto-Sanitär Kontrolle –
( http://www.ggiskzr.by/doc/quarantine/Perechen_podkar_prod_TS.pdf)
Welche Regelungen bestehen zum Schutz von bedrohten Tier-und
Pflanzenarten?
Gesetzgebung der Republik Belarus über den Umweltschutz:
1) Grundgesetz der Republik Belarus;
2) ZK Art.6:
Eine der wichtigsten Funktionen Zollbehörden – Gewährleistung im Rahmen Ihrer
Zuständigkeit Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit der Staaten - Mitglieder der
Zollunion, die Gesundheit und das Leben der Person, Tier-und Pflanzenwelt, Umwelt.
3) Gesetz über den Umweltschutz;
4) Gesetz über Pflanzenwelt:
Administrative, strafrechtliche Verantwortung ziehen illegale Ausfuhr oder die Einfuhr von
wilden Pflanzen, deren Teile oder Derivaten.
Republik Belarus ist Mitglied von etwa 20 internationalen Übereinkommen im Bereich der
Umwelt (http://minpriroda.by/ru/napravlenia/mejdunsotr/konvencia):
 CITES steht für „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna
and Flora“ (Abkommen zum internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten).
Dem Abkommen sind über 170 Staaten beigetreten, und es soll die vielen bedrohten Tiere
und Pflanzen auf der Welt durch die Kontrolle des internationalen Handels beschützen.
(http://www.cites.org/eng/disc/parties/alphabet.php List of Contracting Parties). Zollbehörde
verbringen Dokumentkontrolle und physische Kontrolle für die Überprüfung der Gültigkeit
der eingereichten Unterlagen und Ihre Mustertreue der tatsächlichen Waren.
 Konvention über die BiologischeVielfalt. Ziel der Konvention ist es, die biologische
Vielfalt der Erde zu erhalten. Die Konvention richtet sich auf die Vielfalt der Arten, Gene
und Lebensräume, deren Schutz, Management oder Wiederherstellung.
 Berner Konvention. Das Ziel der Berner Konvention liegt in der Erhaltung der
europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.
(Belarus als Beobachter)
(http://www.coe.int/t/dg4/cultureheritage/nature/Bern/default_en.asp)
International Union for Conservation of Nature (1948 als erste globale
Umweltorganisation in Fontainebleau, Frankreich, gegründet).
Ziel ist es, ein Forum für Regierungen, NGOs, Wissenschaftler zu schaffen, um anliegende
Umwelt- und Naturschutzfragen einer pragmatischen Lösung zuzuführen. Mitglieder sind
mehr als 1000 Organisationen in 160 Staaten.
(http://www.iucn.org/about/union/secretariat/offices/europe/about/members/members/)
6 Kommissionen mit 11.000 beteiligten Wissenschaftern und Experten erstellt Rote Liste
der gefährdeten Arten und Kategorisierung der Schutzgebiete weltweit.

Drobysch Konstantin, Mailytschko Andrei
Wie beteiligen sich die Zollbehörden am Schutz der Tier- und Pflanzenwelt vor Seuchen
und gefährlichen Krankheiten? Wie wird die Beförderung von Abfällen über die Grenze
überwacht? Welche Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem
Bereich? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet?
Schutz von bedrohten Tier-und Pflanzenarten
Einrichtungen, die den Schutz der vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen in der Republik
Belarus:
• Die staatliche Aufsichtsbehörde für Wildlife Protection unter dem Präsidenten der Republik
Belarus (staatliche Aufsichtsbehörde, die staatliche Aufsichtsbehörde) ist ein besonders befugten
staatlichen Stelle untergeordnet an den Präsidenten der Republik Belarus, trägt in ihrem
Zuständigkeitsbereich die staatliche Kontrolle über Schutz und Nutzung der Flora und Fauna;
• Das Hautzollamt der Republik Belarus;
• Ministerium für Naturressourcen und Umwelt der Republik Belarus ist die zentrale staatliche
Behörde auf dem Gebiet der natürlichen Ressourcen und Umweltschutz, die Durchführung der
Umweltpolitik;
• Gemeinden und Selbstbestimmung Republik Belarus;
• weißrussischen gosvetnadzora an der Staatsgrenze und Transport, etc.
Im März verabschiedete 1973 in Washington das Übereinkommen über den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, gefährdeten Arten (CITES), in
Kraft getreten am 1. Juli 1975 Konvention trat durch seine Natur ist global, und jetzt ist es
umfasst mehr als 110 Staaten, einschließlich der Republik Belarus. Die Notwendigkeit für das
Dokument unter Berücksichtigung war die Tatsache, dass der internationale Handel von
wildlebenden Tiere und Pflanzen einer der Gründe für den Rückgang der Bestände vieler Tiere
und Pflanzen ist. Daher wird im Rahmen des Übereinkommens von den Parteien vereinbarte PutMitglied die Liste der seltenen und gefährdeten Arten von Tieren und Pflanzen, deren Handel
konnten ihre natürlichen Populationen schaden und muss daher, dass der Handel mit Hilfe von
international vereinbarten Verfahren gesteuert werden. Zu letzteren gehören vor allem die
Erteilung des Aufenthaltstitels etablierten internationalen Standard Mitgliedsstaaten der
Konvention, auf dem der Import, Export und Wiedereintritt in den vereinbarten Listen der Arten
von Tieren und Pflanzen. Das Übereinkommen gilt somit für beide Arten und deren Teile und
Erzeugnisse. Verwaltungsbehörde für CITES in der Republik Belarus, die Erteilung dieser
Genehmigungen ist das Ministerium für Naturressourcen und Umwelt der Republik Belarus.
Das Gesetz der Republik Belarus "Über Flora" (2003) sieht Maßnahmen vor, seine
Verpflichtungen im Hinblick auf die CITES erfüllen:
• in Bezug auf Beschränkungen oder Verbote für Import oder Export der Republik Belarus
Republik Belarus von den wildwachsenden Pflanzen bestimmter Arten, deren Teile und
Erzeugnisse, die beschränkt oder verboten sein, die die Regierung um die Republik Belarus vom
internationalen vertraglichen Verpflichtungen umsetzen können;
• im Hinblick auf die Ausfuhr aus der Republik Belarus, die wertvollsten botanischen
Sammlungen, oder Teile davon, einschließlich solcher mit festen oder Kulturpflanzen im
Zusammenhang mit den Arten, die in CITES;
• Im Hinblick auf Fragen der Verwaltung von wild wachsenden Pflanzen beschlagnahmt und
(oder) deren Teile, einschließlich pflanzlicher Produkte;
• Verwaltungs-, strafrechtliche Haftung umfassen die illegale Ausfuhr oder Einfuhr von wild
wachsenden Pflanzen, ihre Teile oder Derivate;
• sieht vor, dass, wenn in Kraft, auf dem internationalen Vertrag der Republik Belarus
eingetragen etablieren anderen Regeln als die in diesem Gesetz enthalten sind, die Regeln des
internationalen Vertrag.
Wie beteiligen sich die Zollbehörden am Schutz der Tier- und Pflanzenwelt vor Seuchen und
gefährlichen Krankheiten? Wie wird die Beförderung von Abfällen über die Grenze
überwacht?
Obligatorische Forderungen für die Beförderung von gefährlichen sowie ungefährlichen
Abfällen sind im Abfallgesetz der RB von 25.11.1993 No.2609-XII.
Laut Artikel 30 Absatz 4 dieses Gesetzes die Beförderung von den Fabrikationsabfälle muss mit
dem Begleitschein von Beförderung von den Fabrikationsabfälledurchgeführt werden. Das
Formular muss Folgendes beinhalten:






Die Angaben über den Hersteller und den Besitzer der Abfälle
Ort der Herkunft von diesen Abfällen, quantitative und qualitative Werte von diesen
Abfällen
Die Angaben über das Beförderungsmittel
Zeitangaben und ausführlicher Beförderungsweg
Die Angaben über den Empfänger der Waren
AndereAngaben
Die Informationen, die im Begleitschein stehen, sind für die mengenmäßige Erfassung der
transportierten Abfälle, Versorgung des Spediteurs mit den Angaben über transportierte Abfälle
und für die Entscheidung im Notfall nötig.
Der Begleitschein ist bei der Beförderung der folgenden Abfälle durch das Gebiet der Republik
Belarus nötig:


Gefährliche Fabrikationsabfälle für die Unschädlichmachung oder Anwendung
ungefährliche Fabrikationsabfällefür die Unschädlichmachung oder Aufbewahrung
Bei der Beförderung von Altpapier, Schrott von Eisenmetallen und Holzabfällen ist der
Begleitschein nicht erforderlich.
Den Begleitschein muss der Besitzer der Abfälle aufsetzen.
Was den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt vor Seuchen und gefährlichen Krankheiten
angeht,laut Artikel 174 Absatz 2 der Zollkodex der Zollunion die unter Kontrolle stehende
Waren können unter das Verfahren nur nach Durchführung der veterinärpolizeiliche
Untersuchung und Pflanzenschutzkontrolle angelegt werden.
Seit 1. Juli 2010 werden die veterinärpolizeiliche Untersuchung und Pflanzenschutzkontrolle von
den Rosselchozdadzor und den Kontrollorgan der Rep. Belarus und Rep. Kasachstan
durchgeführt.
Die Beförderung der unter Kontrolle stehenden Waren durch die Grenze der Zollunion ist nur in
gewissen (festgesetzen) Punkten erlaubt. Diese Punkte sollen angemessen ausgerüstet sein.
Als Bestätigung der Durchführung der veterinärpolizeiliche Untersuchung und
Pflanzenschutzkontrolle gilt ein auf den Versandpapieren (z.B. Konnossement) stehende Stempel
„Auslieferung ist erlaubt“ oder andere Stempel mit der Name von entsprechenden
Kontrollorgane, auch dem Datum und der Unterschrift von Amtsperson, der die
veterinärpolizeiliche Untersuchung und Pflanzenschutzkontrolle durchgeführt hat.
Die Herbeischaffung von anderen Dokumenten ist nicht erforderlich.
Herunterladen