Themen von Sprechanlässen für die mündliche Prüfung Dobrowolskaja Inna, Schwanok Anastassija Welche Rolle spielen die Zollorgane der RB bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Welche Aufgaben und Befugnisse stehen ihnen zu? Welche Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem Bereich? Welche Folgen hat die Gründung der Zollunion für die Arbeit von Zollorganen im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Dobrowolskaja Inna Welche Rolle spielen die Zollorgane der RB bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Welche Aufgaben und Befugnisse stehen ihnen zu? Welche Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem Bereich? Im neuen globalen Zeitalter haben sich Grenzen geöffnet und Handelsbarrieren sind gefallen. Die Unternehmen boomen ebenso wie das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen. Mit Drogenhandel, Prostitution, illegalen Schusswaffen und einer Reihe anderer grenzüberschreitender Verbrechen werden Vermögen gemacht. In der Republik Belarus kommt den nationalen Zollbehörden eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu. Der Zoll bekämpft die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom Drogenhandel über Produktpiraterie und Schmuggel bis hin zur Geldwasche. In der Bekämpfung gegen Schmuggel und Kriminalität steht den Zoll die Aufgabe zu, die Sicherheit der Bürger und des Staates zu garantieren. Laut des Artikels 318 des Zollkodex der Republik Belarus ist Staatliches Zollkomitee der Republik Belarus das staatliche Organ, das für die Organisation der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zuständig ist. Laut des Artikels 7 des Zollkodex der Zollunion sind die Zollbehörden der Republik Belarus die Rechtsschutzorgane der Untersuchung für Schmuggel und anderen Verbrechen, deren Verfahren der Zuständigkeit der Zollbeamten zugeteilt ist. Die Zollbehörden der Republik Belarus führen Zollfahndung durch, um Personen, die ein Verbrechen vorbereitet oder begangen haben, dessen Verfahren der Zuständigkeit der Zollbeamten zugeteilt ist. Die Zollorgane der RB dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben fachliche Weisungen und personenbezogene Daten bekommen. Sie dürfen auch die Personen festnehmen, die in der Begehung des Verbrechens verdächtig sind, Verfahren durchführen und eine Klage in Gericht eingeben. Es gibt einige Probleme, die die Effizienz der Zollbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität betreffen. Insbesondere: 1. riesige Flüsse von Waren und Wagen 2. Korruption einiger Zollbeamten 3. unzureichende Gesetzgebung über die Rechtsschutzaktivität der Zollbehörden; 4. unzureichende Ausrüstung der technischen Mitteln der Zollkontrolle, Zollhunde und Transport, die durch große Anzahl von Umgehungsstraßen ergänzt; 5. unzureichende Anzahl von Suchhunden an den Zollstellen. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität gelingt über eine enge internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden, den Einsatz moderner Technik und Zollkundewesen. Offene Grenzen bedeuten also nicht: Freie Fahrt für Drogenkuriere, Waffenhändler und Zigarettenschmuggler. Schwanok Anastassija Welche Folgen hat die Gründung der Zollunion für die Arbeit von Zollorganen im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Die Funktionen der Zollkontrolle in Bezug auf die Waren und die Beförderungsmittel werden sich in Zusammenhang mit der Bildung des einheitlichen Zollgebiet der Zollunion von den Zolldiensten Russlands, Belarus und Kasachstans in den Punkten des Ausweises auf der äußerlichen Grenze der Zollunion verwirklicht. Die Sicherheit im Zollbereich wird mit der Führung der Zollfahndungsarbeit nach der Aufspürung der Schmuggelkanäle der Lieferung der Waren, dem gegenseitigen Austausch von den operativen Informationen zwischen den Zollamten der angrenzenden Regionen Weißrusslands und Russlands und ihrer gemeinsamen Realisierung gewährleistet. Als Beispiel der ergebniswirksamen Zusammenarbeit der Zollbeamten der Republik Belarus und Russlands kann man die jüngste Liquidation des Kanals der Schmuggellieferungen der Parteien der Kleidung und der Schuhe der polnischen Produktion, die auf das Gebiet der Union der Republik Belarus und Russlands in Gestalt von den Baustoffen eingeführt wurde. Außer der Zollfahndungstätigkeit werden für die Aufspürung des Schmuggels die technischen Mittel der Zollkontrolle aktiv verwendet. So funktionieren auf dem belorussischen Grundstück der äußerlichen Grenze 5 mobiler Abtastanlagen, die die Kontrolle in Bezug auf die einführenden Waren und die Beförderungsmittel verwirklichen. In bedeutendem Grade wird die Sicherheit mit dem System der Analyse und der Verwaltung der Risiken gewährleistet. Außerdem ist in 2010 im Staatszollkomitee das situations-analytische Zentrum geschaffen, das die zentralisierte operative Kontrolle über den Sachstand auf der Grenze im Regime der realen Zeit gewährleistet. Auf der Abstellung des Vertriebes der Drogen spezialisiert sich das Zollhundewesen. Der Zolldienst der Republik Belarus übernimmt die aktive Beteiligung an der Gegenwirkung dem Vertrieb der Drogen. Im Laufe ab 2001 bis 2011 sind 457 Versuche des Schmuggels der Drogen abgeschaffen. Mit der Berücksichtigung der existierenden in der Welt tatsächlicher Drohung des Terrorismus ist der Kampf mit dem Schmuggel der Waffen und der Sprengstoffe eine Prioritätsrichtung der Rechtschutztätigkeit des Zolldienstes der Republik Belarus und wird auf der ständigen Grundlage geführt. Ab 2001 bis 2011 sind von den Zollorganen 74 Versuche des Schmuggels der Waffen und der Sprengstoffe abgeschaffen. Im Rahmen der Realisierung der Maße nach der Versorgung des Lebens und der Gesundheit der Bürger, der Erhaltung der Umwelt, sowie der Beachtung der Verbote und der Beschränkungen sind in der letzten Zeit von den Zollorganen 27 Versuche der Einfuhr in die Republik Belarus und die Beförderungen nach ihrem Territorium unter Gesetzesverletzung der chemischen Stoffe, die auf die Kategorie der Gefahrgüter zugerechnet sind, abgeschaffen. Die Zollorgane verwirklichen die Maße nach der Abstellung des illegalen Umlaufes durch die Grenze der historische-kulturellen Werte. Im Laufe ab 2001 bis 2011 ist es mehr 82 010 Gegenstände eingezogen, die den historischen und künstlerischen Wert vorstellen. Die bedeutende Aufmerksamkeit vom Zolldienst der Republik Belarus wird der Arbeit nach der Abstellung der großen Kanäle der Einfuhr in die Republik und die Realisierungen der Waren ohne Bezahlung der gehörenden Zollabgaben zugeteilt. Also, man kann zur Erfahrung gelangen, dass die Zollorgane unter Berücksichtigung der Tendenzen in der Entwicklung der operativen Lage im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ergebniswirksam führen. Pessezkij Dmitrij, Perechod Natalja Welche Maßnahmen können die Zollbehörden der RB zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie ergreifen? Welche Verfahren stehen den deutschen Zollbeamten zur Verfügung? Welche Probleme bestehen bei dem Schutz des geistigen Eigentums durch Zollbehörden? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Marken- und Produktpiraterie ( Pessezkij) Eine der wichtigsten Aufgaben von Zollbehörden der RB ist der Schutz des geistigen Eigentums. Eigentumsrechte wie Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Handelszeichenrecht, Know-howRechte usw. werden durch Marken- und Produktpiraterie verletzt. Die Zollbehörden der RB führen die nationale Liste von Objekten des geistigen Eigentums. Es gibt auch die Einheitsliste der Zollunion. Damit ein Warenzeichen oder in anderes Objekt des geistigen Eigentums in die nationale Liste eintragen, muss der Rechtsinhaber oder eine Person, die seine Interessen vorstellt, einen Antrag in die Zollbehörden stellen. In diesem Antrag müssen folgende Informationen angegeben werden: 1. Die Informationen über den Rechtsinhaber mit dem Hinweis auf die Objekte des geistigen Eigentums; 2. Die ausführliche Beschreibung der Waren, die die gegebenen Objekte enthalten; 3. Die Angaben über die Hersteller und die Personen, die die Genehmigung oder die Lizenz auf die Nutzung der Eigentumsrechte haben; 4. Die Beschreibung der gefälschten Ware und die Informationen darüber. Der Beschluss des staatlichen Zollkomitees über die Schutzmaßnahmen ist nicht mehr als zwei Jahre gültig. Entsteht der Verdacht, dass die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, so kann der Zoll die Ware für 10 Tage zurückhalten. Dieser Frist kann auf Antrag des Rechtinhabers noch für 10 Tage verlängert werden. Wird der Verdacht nicht bestätigt, so werden die Waren freigegeben. Widrigenfalls nehmen zuständige Behörden ein Protokoll über Rechtsverletzung auf. Die Zollbehörden sind aber dazu nicht ermächtigt. Das obige Verfahren ist von den vielen Rechtsinhabern unbeliebt, weil die Zollgebühren für die entsprechenden Schutzmaßnahmen sehr hoch sind. Falls also betroffene Waren in die Liste von Objekten des geistigen Eigentums nicht eingetragen sind, so können gefälschte Waren durch die Grenze frei befördert werden. Das ist das Hauptproblem bei dem Schutz des geistigen Eigentums durch Zollbehörden. Wir sind, der Auffassung, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums modernisiert werden muss. Dabei müssen Befugnisse der Zollbehörden genauer festgesetzt und wahrscheinlich auch verbreitert werden. Marken- und Produktpiraterie (Perechod) Welche Maßnahmen können die Zollbehörden der RB zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie ergreifen? Die Zollbehörden der RB führen die nationale Liste von Objekten des geistigen Eigentums. Es gibt auch die Einheitsliste der Zollunion. Damit ein Warenzeichen oder in anderes Objekt des geistigen Eigentums in die nationale Liste eintragen, muss der Rechtsinhaber einen Antrag in die Zollbehörden stellen. In diesem Antrag müssen folgende Informationen angegeben werden: 1. Die Informationen über den Rechtsinhaber mit dem Hinweis auf die Objekte des geistigen Eigentums; 2. Die ausführliche Beschreibung der Waren, die die gegebenen Objekte enthalten; 3. Die Angaben über die Hersteller und die Personen, die die Genehmigung oder die Lizenz auf die Nutzung der Eigentumsrechte haben; 4. Die Beschreibung der gefälschten Ware und die Informationen darüber. Der Beschluss des staatlichen Zollkomitees über die Schutzmaßnahmen ist nicht mehr als zwei Jahre gültig. Entsteht der Verdacht, dass die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, so kann der Zoll die Ware für 10 Tage zurückhalten. Dieser Frist kann auf Antrag des Rechtinhabers noch für 10 Tage verlängert werden. Wird der Verdacht nicht bestätigt, so werden die Waren freigegeben. Welche Verfahren stehen den deutschen Zollbeamten zur Verfügung? Der deutsche Zoll bietet Unternehmen kostenlos seine Mithilfe bei der Bekämpfung der Produktund Markenpiraterie an. Der Antrag ist einfach im Internet abrufbar. Hat ein Unternehmen den Verdacht, dass seine Produkte illegal kopiert werden, so kann es einen auf der Homepage der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) abrufbaren Antrag ausfüllen und zur ZGR senden. Bestätigt der Zoll den Verdacht, dass die Ware das Recht geistigen Eigentums verletzt, hält der Zoll die Ware zurück. Welche Probleme bestehen bei Zollbehörden? dem Schutz des geistigen Eigentums durch Das obige Verfahren ist von den vielen belarussischen Rechtsinhabern unbeliebt, weil die Zollgebühren für die entsprechenden Schutzmaßnahmen sehr hoch sind. Falls also betroffene Waren in die Liste von Objekten des geistigen Eigentums nicht eingetragen sind, so können gefälschte Waren durch die Grenze frei befördert werden. Das ist das Hauptproblem bei dem Schutz des geistigen Eigentums durch Zollbehörden. Die Zollbehörden sind auch nicht ermächtigt, ein Protokoll über Rechtsverletzung aufzunehmen. Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Wir sind der Auffassung, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in Weißrussland modernisiert werden muss. Dabei müssen Befugnisse der Zollbehörden genauer festgesetzt und wahrscheinlich auch verbreitert werden. Schkondejuk Julija, Lukaschenko Alessja Welche Rolle spielen die Zollorgane der RB beim Schutz des Kulturgutes vor der Abwanderung. Welche Regelungen bilden die Grundlage ihrer Tätigkeit in diesem Bereich? Welche Probleme haben sie beim Schutz von Kulturgütern vor der Abwanderung? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Schkondejuk Julija Welche Rolle spielen die Zollorgane der RB beim Schutz des Kulturgutes vor der Abwanderung. Welche Regelungen bilden die Grundlage ihrer Tätigkeit in diesem Bereich? Eine von den Funktionen der Zollorgane der RB ist der Schutz des Kulturgutes gegen die Abwanderung, weil die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen. Das Kulturgut, dessen Abwanderung aus der RB einen wesentlichen Verlust für den nationalen Kulturbesitz bedeuten würde, unterliegt besonderen Schutzmaßnahmen. Die Überwachung der Ausfuhrverbote und -beschränkungen gehört zur Arbeit der Zollverwaltung. Das Kulturgut kann nur zeitweilig und bei Vorhandensein von den zwei Genehmigungen des Kulturministerium ausführen. Einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen zum Beispiel: - seltene Sammlungen; - Antiquitäten; - Musikinstrumente, die älter als 100 Jahre sind; - zeitunabhängige Kunstwerke. Die Zollorgane der RB kämpfen gegen illegale Ausfuhr und die Aufbewahrung des Kulturgutes auf das Territorium der RB. Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen Schutz gegen Verlust und Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen, sind nationale und internationale gesetzliche Vorschriften der Ein- und Ausfuhrverbote erforderlich. Die RB hat folgende Regelungen: 1. Die Verordnung des Ministerrat der RB vom 21. April 2000 № 557 « die Vorschrift über die Ordnung der Bewegung von Kulturgütern durch die Zollgrenze der RB » - In dieser Vorschrift gibt es die Liste der Kulturgüter, die die Ausfuhrbeschränkungen aus der RB haben. 2. Die Verordnung des Ministerrat der RB vom 18. Juli 2006 №906 «Über die Fragen der Ausfuhr von Kulturgütern aus der RB» 3. Die Verordnung des Staatliche Zollkomitee der RB vom 24. November 2006 №103 «Über die Ausfuhr von Kulturgütern und Kopien von Archivalien » - bestimmt die Besonderheit der Zollkontrolle und der Zollabwicklung. Lukaschenko Alessja Welche Probleme haben sie beim Schutz von Kulturgütern vor der Abwanderung? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Die Bekämpfung der rechtswidrigen Ausfuhr und Einfuhr von Kulturgütern gemäß Artikel 313 (ZK RB) ist eine Aufgabe der Zollbehörden der RB. Hauptprobleme bestehen bei dem Schutz des geistigen Eigentums durch Zollbehörden, sind: 1) Mängel des Zollrechts. z.B. die Regeln sind nicht klar Formulierung eines Begriffs der „Kulturgut“ und „ archäologisches Erbe oder kulturelles Erde“, deshalb gibt es einige Nichtübereinstimmung mit internationalen zollrechtlichen Vorschriften. Und sie haben keiner spezifischen Regelung über einige Fragen; 2) ein mangelhafter Informationsaustausch, der mit der Abwanderung von Kulturgütern über die Zollgrenze verbindet; 3) unvollständige Informationen über die Personen, die sich an der Abwanderung von Kulturgütern beteiligen; 4) gibt es ausgeklügelte Möglichkeiten, Formen und Methoden der illegalen Abwanderung von Kulturgütern von über die Zollgrenze; 5) gibt es Versuche der organisierten Verbrechergruppe, um die Amtspersonen der Zollbehörde zu der verbrecherischen Tätigkeit heranzuziehen. Die Zollbehörden haben im Zeitraum von 2001 bis 2011 mehr als 82 000 Kulturgütern in Höhe von 2 Milliarden 576 Millionen Rubel beschlagnahmt. Die Zollbehörden haben von 2011 Jahren auf die Tatsachen der rechtswidrigen Ausfuhr und Einfuhr von Kulturgütern 192 Verwaltungsrechtsfälle und 97Strafrechtsfälle eingeleitet. Korschun Ekaterina, Maslowskaja Elena, Senewitsch Tatjana Wie wird Schutz menschlicher Gesundheit durch die Zollbehörden der RB gewährleistet? Was und wie wird kontrolliert? Welchen Regelungen, Beschränkungen und Kontrollen unterliegen: Lebensmittel, Arzneien, Betäubungsmittel, kosmetische Mittel? Welche Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem Bereich? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Wie wird Schutz menschlicher Gesundheit durch die Zollbehörden der RB gewährleistet? Was und wie wird kontrolliert? Eine der Hauptfunktionen der Zollbehörden ist die Versorgung innerhalb des Kompetenzbereiches der Maßnahmen nach dem Schutz der Staatssicherheit der Staaten, die die Mitglieder der Zollunion sind, des Lebens und der Gesundheit des Menschen, des Tieres und des Pflanzenreichs, der Umwelt, sowie entsprechend dem internationalen Vertrag der Staaten, die die Mitglieder der Zollunion sind , der Maßnahmen nach der Gegenwirkung der Legalisierung (der Geldwäsche) der Einkünfte, die vom verbrecherischen Weg bekommen sind, und der Finanzierung des Terrorismus bei der Verwirklichung der Kontrolle der Umstellung der Währung durch die Zollgrenze der Staaten, die die Mitglieder der Zollunion sind, der wertvollen Papiere und (oder) der Devisenwerte, der Reiseschecks. Ein Ziel der Zollunion ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gesichert wird. Unabhängig vom Ursprung eines Produktes sollen die Menschen in allen Mitgliedstaaten Anspruch auf das gleiche Schutzniveau haben. Die Zolldienststellen haben den Schutz der Gesellschaft und der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten. Der Zoll wird den Kampf gegen Betrug, organisiertes Verbrechen, Drogen und Terrorismus sowie gegen die Verbreitung illegaler, gefährlicher oder gefälschter bzw. unter Verletzung geistiger Eigentumsrechte hergestellter Waren verstärken. Dies soll durch die Weiterentwicklung einer wirksamen Risikoabschätzung und die Inanspruchnahme der gegenseitigen Amtshilfe zur Sicherstellung der richtigen Anwendung des Rechts im Zollbereich erreicht werden. Von der Lösung des Zwischenstaatlichen Rates der Euroasiatischen Wirtschaftsgesellschaft von 21.05.2010 № 39 sind mit 01.07.2010 die folgenden Übereinkommen in Kraft getreten: - Das Übereinkommen der Zollunion nach den sanitären Maßnahmen von 11.12.2009; - Das Übereinkommen der Zollunion nach den tierärztlich -sanitären Maßnahmen von 11.12.2009; - Das Übereinkommen der Zollunion über die Quarantäne der Pflanzen von 11.12.2009. Zwecks der Versorgung des Schutzes des Zollterritoriums der Zollunion von der Einfuhr und der Verbreitung der Infektions- und nicht Infektionskrankheiten (den Vergiftungen) unter der Bevölkerung, der Produktion (der Waren), die nicht den sanitär-epidemiologischen und hygienischen Forderungen entsprechen, sowie die Verwirklichung des Übereinkommens der Zollunion nach den sanitären Maßnahmen sind die folgenden Dokumente entwickelt: - Die einheitliche Liste der Waren, die der sanitär-epidemiologischen Überwachung (die Kontrolle) auf der Zollgrenze und dem Zollterritorium des Zollbündnisses unterliegen sind; - Die einheitlichen Formen der Dokumente, die die Sicherheit der Produktion (die Waren) bestätigen; - Die Vorschrift über die Ordnung der Verwirklichung der staatlichen sanitär-epidemiologischen Überwachung (die Kontrolle) für die Personen und das Verkehrsmittel, die die Zollgrenze der Zollunion überqueren, die kontrollierten Waren, die durch die Zollgrenze der Zollunion versetzt werden und auf dem Zollterritorium der Zollunion sind; - Die einheitlichen sanitär-epidemiologischen und hygienischen Forderungen der Waren, die der sanitär-epidemiologischen Überwachung (der Kontrolle) unterliegen. Die sanitär-quarantäne Kontrolle für die kontrollierten Waren verwirklicht sich unter den Handlungsbedingungen der Zollunion mit 01.07.2010 von den Kräften der Fachleuten der sanitär-quarantäne Punkte in den Punkten des Einlasses auf der äußerlichen Grenze der Zollunion. Auch werden die Zeugnisse von der staatlichen Registrierung des bestimmten Musters auf die vorgeschrieben Arten der Produktion, die dem Verzeichnis der Waren entsprechen, die der staatlichen Registrierung unterliegen, die der Lösung der Kommission der Zollunion behauptet sind, mit 01.07.2010 aufgemacht. Andere Arten der Produktion unterliegen der Bestätigung der Übereinstimmung mit der Ausgabe der einheitlichen Dokumenten (der Zertifikate der Übereinstimmung, der Deklarationen der Übereinstimmung), die der Einheitlichen Liste der Produktion entsprechen, die der obligatorischen Einschätzung (der Bestätigung) die Übereinstimmungen im Rahmen der Zollunion unterliegt sind. Die Produktion, die nicht die Einheitliche Liste aufgenommen ist, unterliegt der obligatorischen Einschätzung (der Bestätigung) die Übereinstimmungen entsprechend der Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten der Zollunion. Im Verlauf der Verwirklichung der sanitär-epidemiologischen Überwachung wird sich die Einschätzung der Sicherheit der Produktion, die den Einheitlichen sanitär-epidemiologischen und hygienischen Forderungen zu den Waren entsprechen, die der sanitär-epidemiologischen Überwachung (der Kontrolle) unterliegen, verwirklichen. Maslowskaja Lena Welchen Regelungen, Beschränkungen und Kontrollen unterliegen: Lebensmittel, Arzneien, Betäubungsmittel, kosmetische Mittel? Ein- bzw. Ausfuhr in bzw. aus der Republik Belarus von Betäubungsmittel ist eingeschränkt. Man darf einer Genehmigung des Ministeriums für Notsituationen bzw. des Departments für Sicherheit in der Industrie und Atomenergetik bekommen. Man kann Lebensmittel, Arzneien, kosmetische Mittel für persönlichen Gebrauch einführen und ausführen. Die Einfuhr von Arzneimitteln ohne Genehmigung auch bei : - Einfuhr von Mitarbeitern des Diplomatischen Korps oder von Vertretern internationaler Organisationen, die in der Russischen Föderation akkreditiert sind, Heilung der Passagiere des nach Russland einkommenden Transportmittels usw., Heilung der Teilnehmer von internationalen Kultur-, Sportveranstaltungen usw. Die Kommission der Zollunion hat mit ihrer Entscheidung №299 vom 28. Mai 2010 die einheitliche Liste der Waren, die an der Zollgrenze und auf dem Zollgebiet der Zollunion einer sanitärepidemiologischen Kontrolle unterliegen, ausgearbeitet. Das Dokument enthält außerdem die einheitlichen sanitär-epidemiologischen und hygienischen Anforderungen zu den oben genannten Waren und die einheitlichen Formen der Dokumente, die die Produktsicherheit bestätigen. Lebensmittel, kosmetische Mittel sind einer staatlichen sanitär-epidemiologischen Kontrolle unterliegen. Das entscheidet sich in Abschnitt I. Abschnitt II beinhaltet Waren, die registrierungspflichtig sind: •Mineralwasser, Trinkwasser, Alkoholerzeugnisse einschließlich Bier •Spezielle Lebensmittel, einschließlich Kindernahrung, Diätnahrung, Nahrung für Schwangere, Sportler; biologisch aktive Zusatzstoffe, organische Produkte • Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind, einschließlich genetisch veränderter Mikroorganismen • Nahrungs-Zusatzstoffe, Aromastoffe, pflanzliche Extrakte als Geschmacksverstärker und ähnliche Stoffe und Präparate •kosmetische Mittel, Mittel für die Mundhygiene. Die ganze Liste können Sie hier sehen: http://www.tsouz.ru/KTS/KTS17/Pages/P1_299.aspx Diese Waren können nur dann eingeführt werden, wenn das Dokument (Sanitärepidemiologischen Gutachten (Hygienezertifikate)), das die Sicherheit des Produkts bescheinigt, vorgelegt wird (Das Übereinkommen von Zollunion über sanitäre Maßnahmen, Artikel 5). Organisationen in der Republik Belarus, die für die staatliche Registrierung kompetent, sind Zonezentrenfür Hygiene und Epidemiologie, Gebietszentren für Hygiene, Epidemiologie und öffentliche Gesundheit usw. Antragsteller für das Zertifikat der staatlichenRegistrierung ist: - für kontrollpflichtige Waren, die im Zollgebietder Zollunion hergestellt werden, der Hersteller derbesagten Ware; - für kontrollpflichtige Waren, die außerhalb desZollgebiets der Zollunion hergestellt werden, derHersteller oder Importeur der besagten Ware. Die Kommission der Zollunion hat mit ihrer Entscheidung №317 vom 18. Juni 2010 die eine Liste der Waren, die an der Zollgrenze und auf dem Zollgebiet der Zollunion einer tierärztlich Kontrolle unterliegen, ausgearbeitet. Das sind: •Fleisch, •Geflügelfleisch, •Milch und Milcherzeugnisse usw. Die ganze Liste können Sie hier sehen: http://www.tsouz.ru/db/techregulation/vetmeri/Documents/Пр.1%20Единый%20перечень%20тов.pdf Das Ministerium für Gesundheitswesen der RB kontrolliert: • staatlicheRegistrierung von Arzneien • Lizenzierung von Pharmatätigkeit • Qualität von Arzneien und kosmetische Mittel • Kontrolle von Nebenreaktionen bestimmter Medikamenten. Einheitliche sanitär-epidemiologische und hygienische Anforderungen zu den Waren enthalten die Anforderungen zum kosmetischen Mittel. Diese Produktion muss sicher sein(Laut Gesetz über den Verbraucherrechtsschutz). (http://www.tsouz.ru/db/techregulation/sanmeri/Documents/ParfumandOral.pdf ) Der Hersteller muss Gebrauchsdauer an Arzneien, kosmetische Mittel, Lebensmittel feststellen (Laut Gesetz über den Verbraucherrechtsschutz) Senewitsch Tatjana Welche Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem Bereich? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Die drastische Verschlechterung der Gesundheit der Bevölkerung bedeutet eine soziale Gefahr für die Gesellschaft. Die Tätigkeit der Zollverwaltung ist universell und spezifisch. Diese Tätigkeit hat keine Analoga. Die wichtigsten Funktionen der Zollbehörden ist die Ergänzung die Haushaltseinnahmen (fiskalische Funktion), die Bekämpfung der Zolldelikte in der außenwirtschaftlichen Sphäre des Staates (Rechtsschutzsfunktion) und die administrative und rechtliche Regelung der Zollwesen (Verwaltungsfunktion). Die Zollbehörden treffen Maßnahmen, um die öffentliche Ordnung, des Lebens und die menschliche Gesundheit zu schützen. Die Zollbehörden schützen auch Tiere, Pflanzen, Umwelt, etc. Wir haben ein Problem. Die Anzahl der biopathogenic erhöht heute signifikant. Und diese biopathogenic können Krankheit bei Menschen, Tieren verursachen, und drücken Sie die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen. Biologische Waffen werden jedes Jahr mehr verwendet. Daher sind die wirtschaftlichen Schäden steigt. Die Aufgabe der Zolldienst ist Widerstand das Eindringen in das Hoheitsgebiet der Republik Belarus durch die Zollgrenze gefährlicher Güter und Fracht, die Abstellung der Schmuggel von Waren aus den epidemiologischen gefährdeten Gebieten der Erde. Jedes Jahr wird materielle und finanzielle Unterstützung für Maßnahmen in Gebiet mit der epidemiologischen Sicherheit des Staates steigern. Dies ist nicht nur staatliche Hilfe für die schädigen Bevölkerung und Bereich des Elend, sondern auch Geld für die Ausrüstung von Zollbehörden eine bessere Kontrolle der Grenze zugeteilt. Das Hauptproblem der gesetzlichen Regelung dieses Bereichs ist der Mangel an Öffentlichkeitsarbeit in der modernen belarussischen Gesetzgebung einheitlicher normativer Basis für Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen der inländischen und ausländischen Firmen Partner. Illegale Einfahrt und Aufenthalt in dem Land eine große Zahl von Ausländern trägt zur Kriminalität, illegaler Handel mit Waffen, Drogen. Es zufügt wirklichen Schaden für die nationale Sicherheit und die Gesundheit der Menschen. Ich glaube, dass die Zollbehörden des Landes erfolgreich mit dieses Problem bewältigen. Pjatkowa Marina Was gehört zur Kompetenz der Zollbehörden der RB im Bereich des Umweltschutzes? Welche Regelungen bestehen zum Schutz von bedrohten Tier-und Pflanzenarten? Pjatkowa Marina Was gehört zur Kompetenz der Zollbehörden der RB im Bereich des Umweltschutzes? Viele Tiere und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Mit jeder ausgestorbenen Art wird unsere Welt ärmer an Genen, Farben, Formen und Geräuschen. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben. Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Heute sind weltweit mehr als 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse geschützt. Seltene und aussterbende Arten von wilden Tieren und Wildpflanzen (in Belarus) sind in das Rote Buch der Republik Belarus. (188 Tierarten, 274 Pflanzenarten) Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Funktionen der Zollbehörden der RB im Bereich des Umweltschutzes: Überwachung •Artengeschützte Tiere oder Pflanzen benötigen für die Zollabfertigung grundsätzlich artenschutzrechtliche Dokumente. •Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen betreffen die Einfuhr wie die Ausfuhr gleichermaßen. Veterinärkontrolle Phyto-Sanitary Kontrolle Bekämpfung der Betrug Veterinärkontrolle – (http://www.fsvps.ru/fsvps-docs/ru/laws/tsouz/vet_list.pdf) Phyto-Sanitär Kontrolle – ( http://www.ggiskzr.by/doc/quarantine/Perechen_podkar_prod_TS.pdf) Welche Regelungen bestehen zum Schutz von bedrohten Tier-und Pflanzenarten? Gesetzgebung der Republik Belarus über den Umweltschutz: 1) Grundgesetz der Republik Belarus; 2) ZK Art.6: Eine der wichtigsten Funktionen Zollbehörden – Gewährleistung im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit der Staaten - Mitglieder der Zollunion, die Gesundheit und das Leben der Person, Tier-und Pflanzenwelt, Umwelt. 3) Gesetz über den Umweltschutz; 4) Gesetz über Pflanzenwelt: Administrative, strafrechtliche Verantwortung ziehen illegale Ausfuhr oder die Einfuhr von wilden Pflanzen, deren Teile oder Derivaten. Republik Belarus ist Mitglied von etwa 20 internationalen Übereinkommen im Bereich der Umwelt (http://minpriroda.by/ru/napravlenia/mejdunsotr/konvencia): CITES steht für „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ (Abkommen zum internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten). Dem Abkommen sind über 170 Staaten beigetreten, und es soll die vielen bedrohten Tiere und Pflanzen auf der Welt durch die Kontrolle des internationalen Handels beschützen. (http://www.cites.org/eng/disc/parties/alphabet.php List of Contracting Parties). Zollbehörde verbringen Dokumentkontrolle und physische Kontrolle für die Überprüfung der Gültigkeit der eingereichten Unterlagen und Ihre Mustertreue der tatsächlichen Waren. Konvention über die BiologischeVielfalt. Ziel der Konvention ist es, die biologische Vielfalt der Erde zu erhalten. Die Konvention richtet sich auf die Vielfalt der Arten, Gene und Lebensräume, deren Schutz, Management oder Wiederherstellung. Berner Konvention. Das Ziel der Berner Konvention liegt in der Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. (Belarus als Beobachter) (http://www.coe.int/t/dg4/cultureheritage/nature/Bern/default_en.asp) International Union for Conservation of Nature (1948 als erste globale Umweltorganisation in Fontainebleau, Frankreich, gegründet). Ziel ist es, ein Forum für Regierungen, NGOs, Wissenschaftler zu schaffen, um anliegende Umwelt- und Naturschutzfragen einer pragmatischen Lösung zuzuführen. Mitglieder sind mehr als 1000 Organisationen in 160 Staaten. (http://www.iucn.org/about/union/secretariat/offices/europe/about/members/members/) 6 Kommissionen mit 11.000 beteiligten Wissenschaftern und Experten erstellt Rote Liste der gefährdeten Arten und Kategorisierung der Schutzgebiete weltweit. Drobysch Konstantin, Mailytschko Andrei Wie beteiligen sich die Zollbehörden am Schutz der Tier- und Pflanzenwelt vor Seuchen und gefährlichen Krankheiten? Wie wird die Beförderung von Abfällen über die Grenze überwacht? Welche Probleme haben sie bei der Erledigung von den Aufgaben in diesem Bereich? Wie bewerten Sie die Leistungen der Zollbehörden der RB auf diesem Gebiet? Schutz von bedrohten Tier-und Pflanzenarten Einrichtungen, die den Schutz der vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen in der Republik Belarus: • Die staatliche Aufsichtsbehörde für Wildlife Protection unter dem Präsidenten der Republik Belarus (staatliche Aufsichtsbehörde, die staatliche Aufsichtsbehörde) ist ein besonders befugten staatlichen Stelle untergeordnet an den Präsidenten der Republik Belarus, trägt in ihrem Zuständigkeitsbereich die staatliche Kontrolle über Schutz und Nutzung der Flora und Fauna; • Das Hautzollamt der Republik Belarus; • Ministerium für Naturressourcen und Umwelt der Republik Belarus ist die zentrale staatliche Behörde auf dem Gebiet der natürlichen Ressourcen und Umweltschutz, die Durchführung der Umweltpolitik; • Gemeinden und Selbstbestimmung Republik Belarus; • weißrussischen gosvetnadzora an der Staatsgrenze und Transport, etc. Im März verabschiedete 1973 in Washington das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, gefährdeten Arten (CITES), in Kraft getreten am 1. Juli 1975 Konvention trat durch seine Natur ist global, und jetzt ist es umfasst mehr als 110 Staaten, einschließlich der Republik Belarus. Die Notwendigkeit für das Dokument unter Berücksichtigung war die Tatsache, dass der internationale Handel von wildlebenden Tiere und Pflanzen einer der Gründe für den Rückgang der Bestände vieler Tiere und Pflanzen ist. Daher wird im Rahmen des Übereinkommens von den Parteien vereinbarte PutMitglied die Liste der seltenen und gefährdeten Arten von Tieren und Pflanzen, deren Handel konnten ihre natürlichen Populationen schaden und muss daher, dass der Handel mit Hilfe von international vereinbarten Verfahren gesteuert werden. Zu letzteren gehören vor allem die Erteilung des Aufenthaltstitels etablierten internationalen Standard Mitgliedsstaaten der Konvention, auf dem der Import, Export und Wiedereintritt in den vereinbarten Listen der Arten von Tieren und Pflanzen. Das Übereinkommen gilt somit für beide Arten und deren Teile und Erzeugnisse. Verwaltungsbehörde für CITES in der Republik Belarus, die Erteilung dieser Genehmigungen ist das Ministerium für Naturressourcen und Umwelt der Republik Belarus. Das Gesetz der Republik Belarus "Über Flora" (2003) sieht Maßnahmen vor, seine Verpflichtungen im Hinblick auf die CITES erfüllen: • in Bezug auf Beschränkungen oder Verbote für Import oder Export der Republik Belarus Republik Belarus von den wildwachsenden Pflanzen bestimmter Arten, deren Teile und Erzeugnisse, die beschränkt oder verboten sein, die die Regierung um die Republik Belarus vom internationalen vertraglichen Verpflichtungen umsetzen können; • im Hinblick auf die Ausfuhr aus der Republik Belarus, die wertvollsten botanischen Sammlungen, oder Teile davon, einschließlich solcher mit festen oder Kulturpflanzen im Zusammenhang mit den Arten, die in CITES; • Im Hinblick auf Fragen der Verwaltung von wild wachsenden Pflanzen beschlagnahmt und (oder) deren Teile, einschließlich pflanzlicher Produkte; • Verwaltungs-, strafrechtliche Haftung umfassen die illegale Ausfuhr oder Einfuhr von wild wachsenden Pflanzen, ihre Teile oder Derivate; • sieht vor, dass, wenn in Kraft, auf dem internationalen Vertrag der Republik Belarus eingetragen etablieren anderen Regeln als die in diesem Gesetz enthalten sind, die Regeln des internationalen Vertrag. Wie beteiligen sich die Zollbehörden am Schutz der Tier- und Pflanzenwelt vor Seuchen und gefährlichen Krankheiten? Wie wird die Beförderung von Abfällen über die Grenze überwacht? Obligatorische Forderungen für die Beförderung von gefährlichen sowie ungefährlichen Abfällen sind im Abfallgesetz der RB von 25.11.1993 No.2609-XII. Laut Artikel 30 Absatz 4 dieses Gesetzes die Beförderung von den Fabrikationsabfälle muss mit dem Begleitschein von Beförderung von den Fabrikationsabfälledurchgeführt werden. Das Formular muss Folgendes beinhalten: Die Angaben über den Hersteller und den Besitzer der Abfälle Ort der Herkunft von diesen Abfällen, quantitative und qualitative Werte von diesen Abfällen Die Angaben über das Beförderungsmittel Zeitangaben und ausführlicher Beförderungsweg Die Angaben über den Empfänger der Waren AndereAngaben Die Informationen, die im Begleitschein stehen, sind für die mengenmäßige Erfassung der transportierten Abfälle, Versorgung des Spediteurs mit den Angaben über transportierte Abfälle und für die Entscheidung im Notfall nötig. Der Begleitschein ist bei der Beförderung der folgenden Abfälle durch das Gebiet der Republik Belarus nötig: Gefährliche Fabrikationsabfälle für die Unschädlichmachung oder Anwendung ungefährliche Fabrikationsabfällefür die Unschädlichmachung oder Aufbewahrung Bei der Beförderung von Altpapier, Schrott von Eisenmetallen und Holzabfällen ist der Begleitschein nicht erforderlich. Den Begleitschein muss der Besitzer der Abfälle aufsetzen. Was den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt vor Seuchen und gefährlichen Krankheiten angeht,laut Artikel 174 Absatz 2 der Zollkodex der Zollunion die unter Kontrolle stehende Waren können unter das Verfahren nur nach Durchführung der veterinärpolizeiliche Untersuchung und Pflanzenschutzkontrolle angelegt werden. Seit 1. Juli 2010 werden die veterinärpolizeiliche Untersuchung und Pflanzenschutzkontrolle von den Rosselchozdadzor und den Kontrollorgan der Rep. Belarus und Rep. Kasachstan durchgeführt. Die Beförderung der unter Kontrolle stehenden Waren durch die Grenze der Zollunion ist nur in gewissen (festgesetzen) Punkten erlaubt. Diese Punkte sollen angemessen ausgerüstet sein. Als Bestätigung der Durchführung der veterinärpolizeiliche Untersuchung und Pflanzenschutzkontrolle gilt ein auf den Versandpapieren (z.B. Konnossement) stehende Stempel „Auslieferung ist erlaubt“ oder andere Stempel mit der Name von entsprechenden Kontrollorgane, auch dem Datum und der Unterschrift von Amtsperson, der die veterinärpolizeiliche Untersuchung und Pflanzenschutzkontrolle durchgeführt hat. Die Herbeischaffung von anderen Dokumenten ist nicht erforderlich.