betont die Bedeutung der Beseitigung der Nährböden

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CIVEX-VI/010
7. Sitzung der Fachkommission, 5. Februar 2016
ARBEITSDOKUMENT
Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen
und Außenbeziehungen
Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus: lokale
und regionale Präventionsmechanismen
_____________
Berichterstatter: Bart Somers (ALDE/BE)
Bürgermeister von Mechelen und Fraktionsvorsitzender von Open VLD im Flämischen Parlament
_____________
Dieses Dokument wird in der Sitzung der Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren,
institutionelle Fragen und Außenbeziehungen am 5. Februar 2016 erörtert.
COR-2015-06329-00-00-DT-TRA (EN/NL) 1/10
— Rue Belliard/Belliardstraat 101 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË —
Tel. +32 22822211 — Fax +32 22822325 — Internet: http://www.cor.europa.eu
DE
Referenzdokument
COR-2015-06329-00-00-DT-TRA (EN/NL) 2/10
Arbeitsdokument der Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen
und Außenbeziehungen – Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus:
lokale und regionale Präventionsmechanismen
I.
POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Empfehlungen
begrüßt die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Prävention der Radikalisierung und
Anwerbung europäischer Bürgerinnen und Bürger durch terroristische Organisationen sowie die
Stellungnahmen der EP-Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten sowie für Kultur und
Bildung;
betont die entscheidende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der
Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, da sie als Staatsstrukturen als erste und am
stärksten von diesen Problemen betroffen und für die Zusammenarbeit mit weiteren, für die
Bekämpfung dieses Phänomens wichtigen Akteuren zuständig sind;
unterstreicht, dass für die Bekämpfung des Terrorismus und die Prävention von Radikalisierung
und Anwerbung europäischer Bürgerinnen und Bürger durch terroristische Organisationen im
Wesentlichen auch weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig sind, die europäische Zusammenarbeit
jedoch von entscheidender Bedeutung für ein wirksames Konzept ist;
ist sich der Tatsache bewusst, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
geben kann, je nachdem, wie sehr sie sich für die Bekämpfung von Radikalisierungstendenzen
und die Verhütung der Anwerbung durch terroristische Organisationen einsetzen;
nimmt zur Kenntnis, dass einige Mitgliedstaaten bereits sehr wohl wirksame Maßnahmen
ergriffen haben, andere diesbezüglich jedoch Nachholbedarf haben;
versteht unter dem Begriff der Radikalisierung das Phänomen, dass Menschen sich intoleranten
Sichtweisen, Meinungen und Ideen anschließen, was zu gewalttätigem Extremismus führen kann;
sieht Radikalisierung als einen ideologischen Kampf, bei dem radikalisierte Einzelpersonen und
Gruppen mit ihren Standpunkten das europäische Modell, das sich auf Menschenrechte,
Meinungsfreiheit und Nichtdiskriminierung gründet, gewaltsam aushebeln wollen;
weist mit Nachdruck darauf hin, dass Radikalisierung ein komplexes und dynamisches Phänomen
ist, das von einer Reihe globaler, soziologischer und politischer, jedoch auch individueller
Faktoren abhängt, von denen es nicht getrennt werden kann;
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betont, dass diese Radikalisierung nicht einem ganz bestimmten Profil entspricht, sondern
Männer, Frauen und insbesondere junge Europäer mit unterschiedlichem sozialem Hintergrund
betrifft, deren Gemeinsamkeit in dem Gefühl besteht, von der Gesellschaft ausgegrenzt zu sein;
warnt davor, dass Terrorismus und Radikalisierung zu zahlreichen stereotypen Auffassungen von
Religionen führen, wodurch Hassrede und Hassgewalt aufgrund von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit oder Intoleranz gegenüber einer Meinung, Weltanschauung oder Religion
wieder aufflammen;
ist der Ansicht, dass sich Radikalisierung nicht auf eine bestimmte Ideologie oder Religion
beschränkt, sondern im Rahmen jeder Ideologie oder Religion auftreten kann, und dass die
Bekämpfung der Radikalisierung daher nicht auf islamische Radikalisierung begrenzt werden
darf;
fordert die Kommission auf, als Ausgangspunkt für ein besser koordiniertes Vorgehen der
einzelnen Mitgliedstaaten die Einigung auf eine gemeinsame Definition des Phänomens der
Radikalisierung anzustreben;
bittet die Kommission um eine eingehende Untersuchung der Hauptursachen und des Prozesses
der Radikalisierung sowie der verschiedenen Einflüsse und Faktoren, die zur Radikalisierung
führen, im Hinblick auf die Entwicklung von Instrumenten, mit denen die Mitgliedstaaten
faktengestützte Maßnahmen entwickeln können;
verweist darauf, dass Radikalisierung ein internationales Phänomen ist und dass Lehren aus den
Erfahrungen gezogen werden können, die in vielen anderen Teilen der Welt gemacht wurden;
stellt fest, dass es in Europa bereits eine Reihe von Instrumenten zur Bekämpfung der
Radikalisierung europäischer Bürgerinnen und Bürger gibt; die EU und ihre Mitgliedstaaten
sollten diese Instrumente in vollem Umfang nutzen und als Reaktion auf die Herausforderungen,
vor denen sie derzeit stehen, und ihre weitere Verbesserung anstreben;
verweist auf die wichtige Rolle des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN) und des
kürzlich eingerichteten Fachzentrums (Center of Expertise);
Politische Empfehlungen
ist der Auffassung, dass die Menschenrechte im Mittelpunkt der Politik der Union bezüglich der
Bekämpfung des Terrorismus und der Prävention von Radikalisierung stehen müssen;
ruft dazu auf, bei allen Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten und die EU zur Prävention und
Bekämpfung der Radikalisierung ergreifen, unbedingt die Grundrechte und die bürgerlichen Freiheiten
umfassend zu wahren, insbesondere das Recht auf Achtung der Privatsphäre, das Recht auf Schutz
personenbezogener Daten, die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein gerechtes und faires Verfahren,
Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit;
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ist der Auffassung, dass einer Gesellschaft, in der die Menschenrechte aller Bevölkerungsgruppen
uneingeschränkt geachtet werden und die im Einklang mit den internationalen und regionalen Normen
ist und damit im Rahmen der Bekämpfung der Radikalisierung auch gegen Diskriminierung und
Rassismus vorgeht, eine wesentliche Rolle zukommt;
betont die Bedeutung der Beseitigung der Nährböden, auf denen Radikalisierung gedeiht, zumal
Rassismus und Diskriminierung. Obwohl es keine eineindeutige Beziehung zwischen Rassismus,
Diskriminierung und Radikalisierung gibt und Rassismus bzw. Diskriminierung nicht als
Entschuldigung für Radikalisierung herhalten darf, kann es eine Gesellschaft, an der sich jeder aktiv
beteiligt, nur unter der Voraussetzung einer konsequenten Politik der Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung geben;
fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu proaktiveren Maßnahmen gegen Diskriminierung
anzuhalten, insbesondere auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt;
plädiert dafür, dass die Kommission Aufholprozesse in den Mitgliedstaaten unterstützt, wenn es um
Vielfalt u.a. bei der Polizei, im Bildungswesen, in der Jugendarbeit oder am Arbeitsplatz geht;
fordert die Kommission auf, für das europäische Modell als ein Modell zu werben, in dem die Vielfalt
in Europa ein wesentliches Element seiner sozialen Struktur und ein wesentliches Kulturgut ist. Die
Grundrechte der Europäischen Union, die diese Vielfalt sicherstellen, dürfen keinesfalls in Frage
gestellt werden, weder durch das totalitäre Denken radikaler Gruppen noch im Hinblick auf die zu
ergreifenden Maßnahmen im Kampf gegen Radikalisierung;
empfiehlt einen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung der Diskriminierung im Allgemeinen und der
Islamfeindlichkeit und des Antisemitismus im Besonderen, der mit spezifischen Maßnahmen zur
Prävention von Radikalisierung einhergehen muss;
fordert
einen
ethischen
Rahmen
für
die
journalistische
Berichterstattung
über
Radikalisierungsprobleme, damit etwa Religionen oder Bevölkerung in diesem Zusammenhang von
den Medien nicht stigmatisiert werden;
bittet die Kommission, die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer Strategien dahingehend zu
unterstützen, dass die zur Verfügung stehenden Informationen und Erfahrungen lokaler und regionaler
Verwaltungen geteilt, bewährte Methoden und Kompetenzen gebündelt und ergriffene Maßnahmen
bewertet werden, und im Wege der Zusammenarbeit neue Initiativen im Bereich der Bekämpfung der
Radikalisierung ergriffen werden;
plädiert für eine wirksame Herangehensweise in den Städten und Regionen, wo verschiedene Formen
organisierter Kriminalität weit verbreitet sind (oft in der Umgebung von Großstädten), da die in
diesem Milieu aktiven Gruppen anfälliger für Radikalisierung sind. Diese spezifischen Regionen
sollten einvernehmlich identifiziert werden und auf der Grundlage quantitativer und qualitativer
Kriterien vorrangig behandelt und besonders unterstützt werden. In diesen Regionen gibt es unzählige
illegale Kanäle, über die Gelder gewaschen werden können und die Rechtsstaatlichkeit untergraben
wird. Diese müssen von Polizei und Justiz wirksam bekämpft werden. um sicherzustellen, dass keine
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Stadtviertel entstehen, in denen der Rechtsstaat abwesend ist, Gesetzes- und Rechtlosigkeit herrscht,
und wo die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats in der sozialen Wirklichkeit und dem Leben
der Menschen offensichtlicher nicht mehr gelten. Dieses Vakuum an demokratischen Grundlagen
eröffnet extremistischen Netzwerken alle Möglichkeiten, durch illegale Aktivitäten an finanzielle
Mittel zu kommen, neue Mitglieder zu rekrutieren und die Legitimität des demokratischen
Rechtsstaats zu untergraben;
verweist darauf, dass verhindert werden muss, dass vernachlässigte Stadtviertel entstehen, in denen es
an Vielfalt mangelt und die von einer ethnisch-kulturellen Bevölkerungsgruppe dominiert werden. Die
Europäische Kommission muss den sozialen Zusammenhalt in ihren Mitgliedstaaten als Hebel zur
Prävention von Radikalisierung fördern und die Mitgliedstaaten mit den entsprechenden Mitteln
ausstatten;
fordert die Kommission auf, den Neuankömmlingen wirkliche Startchancen in unserer Gesellschaft zu
geben, indem in jedem Mitgliedstaat maßgeschneiderte Einbürgerungskurse angeboten werden, bei
denen die Kenntnis der jeweiligen Landessprache von entscheidender Bedeutung ist;
bittet die Kommission außerdem, sich ernsthaft um Arbeitslosigkeit und Schulabbruch in den Städten
und Regionen zu kümmern, die diesbezüglich große Schwierigkeiten haben;
ermutigt die Mitgliedstaaten dazu, eine Strategie auszuarbeiten, bei der die sozialpolitischen
Maßnahmen (etwa in Bezug auf Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Integration und
die Bekämpfung von Diskriminierung), humanitäre Hilfe und andere Politikbereiche mit spezifischen
Maßnahmen kombiniert werden, um der Radikalisierung vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken;
fordert die Kommission auf, die Steuerungsfunktion der lokalen Verwaltungen bei der Prävention von
Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zu betonen und diese wesentliche Funktion zu
unterstützen, indem der Schaffung eines europäischen Rahmens für Maßnahmen zur Bekämpfung der
Radikalisierung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene Vorrang gegeben wird, der
Empfehlungen für die Mitgliedstaaten enthält, wie sie ihre eigene einschlägige Politik (weiter)
entwickeln können;
hält es für notwendig, dass die Kommission die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der
Entwicklung lokaler und nationaler Strategien zur Verhütung von Radikalisierung unterstützt, z. B.
indem sie den zuständigen Behörden entsprechende Experten als Berater zur Verfügung stellt;
hält es für wichtig, in spezifische Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung der Radikalisierung zu
investieren, anstatt lediglich reaktive Maßnahmen zu ergreifen;
unterstreicht die Bedeutung eines Vorgehens, das auf Mitwirkung und Konsultation fußt und in das
mehrere Partner und Sektoren einbezogen werden, da Radikalisierung ein bereichsübergreifendes
Problem ist, das bereichsübergreifende Lösungen erfordert;
betont, dass es darauf ankommt, dass sich alle Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und
lokaler Ebene ihrer Verantwortung für die Prävention und die Bekämpfung von Radikalisierung
bewusst sind, ein Umstand auf den die Kommission die Akteure hinweisen sollte;
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plädiert für eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren der Zivilgesellschaft auf allen
politischen Ebenen und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den vor Ort tätigen Akteuren, etwa
Verbände und Vereine;
betont die Notwendigkeit eines interkulturellen Dialogs zwischen den verschiedenen Gemeinschaften,
Führungspersonen und Sachverständigen, um zunächst ein besseres Verständnis zu entwickeln und
dadurch auch eine bessere Prävention von Radikalisierung zu erreichen;
sieht eine wichtige Rolle für die Organisationen der Zivilgesellschaft und die lokalen Akteure bei der
Entwicklung von Projekten zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, die auf ihre Stadt
oder Organisation zugeschnitten sind;
hält es in diesem Zusammenhang für unerlässlich, spezielle Schulungen für die an vorderster Front
tätigen Fachleute und Praktiker anzubieten, aber auch für politische Entscheidungsträger und Politiker,
die auf den verschiedenen Regierungsebenen tätig sind;
fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Informationskampagnen zu
unterstützen, durch die Jugendliche und junge Erwachsene für das Problem der Radikalisierung
sensibilisiert werden;
hält es für erforderlich, in jedem Mitgliedstaat eine besondere Stelle einzurichten, die für strategische
Kommunikation und Argumentation zuständig und an die Gegebenheiten eines jeden Landes und
seiner Bevölkerungsgruppen angepasst ist;
erachtet es für unerlässlich, dass in jedem Mitgliedstaat auf lokaler und regionaler Ebene Strukturen
geschaffen werden, die eine individuelle Betreuung radikalisierter Personen ermöglicht;
hält es für notwendig, dass individuelle Betreuungsprogramme eng genug an die Lebenswelt und
Umgebung der betreuten Person anschließen, weshalb die Einbeziehung der lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften in die Gestaltung dieser Programme unerlässlich ist;
ist der Auffassung, dass die Kommission die lokalen und regionalen Ebenen beim Aufbau von
Strukturen für insbesondere die Begleitung der jungen Menschen, aber auch für Gespräche mit den
Familien, Schulen, Krankenhäusern, Universitäten usw. unterstützen muss;
stellt fest, dass Verbände und Organisationen in diesem Bereich, auf die von staatlicher Seite kein
Einfluss genommen wird, sehr gute Ergebnisse bei der sozialen Wiedereingliederung radikalisierter
Bürgerinnen und Bürger erzielen können;
hält es für erforderlich, dass die an vorderster Front tätigen Kräfte so geschult werden, dass sie
besorgniserregende Verhaltensänderungen erkennen und sich im Rahmen der Betreuung junger
Menschen, die für Radikalisierung anfällig sind, angemessen verhalten können;
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ist der Auffassung, dass den Rückkehrern nach ihrer Verurteilung und ihrer Entlassung aus der Haft
ebenfalls Begleitmaßnahmen angeboten werden müssen, um sie wieder in die Gesellschaft
einzugliedern;
fordert die Kommission eindringlich auf, zu untersuchen, wie diese individuellen
Betreuungsprogramme als eine Maßnahme im Kampf gegen Radikalisierung anerkannt werden
können, um somit sicherzustellen, dass die Aufmerksamkeit nicht nur dem Erkennen einer
Radikalisierung, sondern auch der Wiedereingliederung von Menschen in die Gesellschaft gilt;
hebt die Bedeutung der Unterstützung durch die Familien für die Bekämpfung der Radikalisierung
hervor. Familien können ein Ansatzpunkt sein, damit radikalisierte Personen wieder Anschluss an die
Gesellschaft finden, weshalb der AdR die Kommission auffordert, die Mitgliedstaaten auf die
Bedeutung dieser Unterstützung hinzuweisen;
unterstreicht, dass jüngste Untersuchungen darauf schließen lassen, dass Frauen immer häufiger von
terroristischen Organisationen radikalisiert und angeworben werden, und ist der Ansicht, dass die EU
und die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Strategien zur Verhinderung von Radikalisierung
zumindest bis zu einem gewissen Grad den Faktor Geschlecht berücksichtigen müssen;
fordert die Kommission auf, allgemeine Programme zu fördern, mit denen junge Frauen bei ihren
Bemühungen um mehr Gleichstellung ermutigt werden;
verlangt von der Kommission und den Mitgliedstaaten eine offensivere Politik der Gleichstellung von
Frauen und Männern zu verfolgen, die von der Erkenntnis getragen ist, dass dies ein Eckpfeiler
unseres europäischen Gesellschaftsmodells ist. Die Missachtung dieser Grundwerte unserer
demokratischen Gesellschaft ist nicht hinnehmbar, weshalb der AdR in diesem Zusammenhang
entschiedenere präventive und repressive Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt
einfordert;
hält es für unbedingt notwendig, dass in jedem Mitgliedstaat ein Alarmsystem für Unterstützung und
Betreuung eingerichtet wird, damit die Umgebung oder Familie Unterstützung erhalten kann oder
leicht und schnell melden kann, wenn eine Person plötzlich Verhaltensweisen an den Tag legt, die
möglicherweise auf eine fortgeschrittene Radikalisierung hindeuten, oder verschwindet, um sich einer
terroristischen Vereinigung anzuschließen;
stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich entsprechende Notfallnummern als nützlich erwiesen
haben, dass jedoch unterschieden werden muss zwischen den Meldestellen für Radikalisierung
(Rufnummern zur anonymen Anzeige) und der Unterstützung von Freunden oder Familie bei der
Bewältigung dieser Krisensituation (Hilferufnummern);
fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Einrichtung eines solchen Systems in allen EUMitgliedstaaten möglich ist;
betont, dass es darauf ankommt, Deradikalisierungsprogramme mit bestimmten Maßnahmen zu
kombinieren, etwa dem Aufbau von Partnerschaften mit Vertretern von Gemeinschaften, Investitionen
in soziale und Nachbarschaftsprojekte zur Überwindung wirtschaftlicher und geografischer
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Marginalisierung sowie Betreuungsprojekte für junge Menschen, die sich ausgegrenzt fühlen und bei
denen die Gefahr einer Radikalisierung besteht;
weist schließlich darauf hin, dass diese Maßnahmen nur durch langfristige Programme der sozialen
Investitionen umgesetzt werden können, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei
der Entwicklung von Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung von dieser
Vision auszugehen; die Kommission muss bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von
Radikalisierung insbesondere umfassend berücksichtigen, welche Auswirkungen diese Maßnahmen
langfristig auf die Zukunft der integrativen europäischen Gesellschaft haben können.
Brüssel, den [...]
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II.
VERFAHREN
Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem
Extremismus:
lokale
und
regionale
Präventionsmechanismen
–
Referenzdokument
AEUV: Artikel 82 Absatz 2, Artikel 83 Absatz 1, Artikel
Rechtsgrundlage
307
Artikel 41 (b) und Artikel 44
Geschäftsordnungsgrundlage
Befassung durch den Rat/das EP/ –
Schreiben der Kommission
Beschluss des Präsidiums/Präsidenten 3. Dezember 2015
Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren,
Zuständige Fachkommission
institutionelle Fragen und Außenbeziehungen
Bart Somers (BE/ALDE)
Berichterstatter
3. Dezember 2015
Analysevermerk
5. Februar 2016
Prüfung in der Fachkommission
voraussichtlich am 19. April 2016
Annahme in der Fachkommission
Ergebnis der Abstimmung in der
Fachkommission
(mehrheitlich/einstimmig
angenommen)
voraussichtlich am 15./16. Juni 2015
Verabschiedung im Plenum
Stellungnahme
zum
Thema
"Verstärkung
der
Frühere Stellungnahme(n) des AdR
Terrorismusbekämpfung", CONST-IV-016, verabschiedet
im Oktober 2008 (Tope)
Stockholmer Programm und Aktionsplan, CdR 201/2009
(Terrón i Cusí)
CdR 170/2010 (Poppenhaeger) und die Strategie für
innere Sicherheit, CdR 407/2010 (Varacalli)
Konsultation
des
Netzes
für
Subsidiaritätskontrolle
Titel
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