1 - BBZ

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Schulordnung BBZ
Die Aufsichtskommission der kantonalen Berufsfachschule (BFS), der industriellen, baugewerblichen und dienstleistenden Lehrberufe, erlässt, gestützt auf Art. 18 des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 08. Mai 2006 (SHR 412.100), folgende Schulordnung:
Funktionen und Bezeichnungen in dieser Schulordnung beziehen sich immer auf beide Geschlechter.
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Trägerschaft
Der Kanton ist Träger des Berufsbildungszentrums des Kantons Schaffhausen BBZ.
1.2 Geltungsbereich
Diese Schulordnung gilt für sämtliche Schulen des BBZ, nämlich das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), die Berufsfachschulen (BFS) der industriellen, baugewerblichen und dienstleistenden Lehrberufe, die technische
Berufsmittelschule (BMS), die Höhere Fachschule Schaffhausen (HFS), mit den Studiengängen HF Technik
und HF Pflege, sowie für die Kurse für Erwachsenenbildung.
1.3 Schulzweck
Das BBZ vermittelt den Lernenden und Studierenden die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen gemäss den geltenden Lehrplänen der jeweiligen Ausbildungsrichtung. Arbeit, Zusammenleben und
Schulkultur werden bestimmt durch die Vision und das Leitbild, welche im Schulführungshandbuch festgehalten sind.
2. ORGANISATION
2.1 Schulorgane
Die Organe des BBZ sind:
2.1.1 Aufsichtskommissionen BFS und HFS
2.1.2 Rektorat
2.1.3 Schulleitung
2.1.4 Konvente
2.1.4.1 Mitarbeiterkonvent
2.1.4.2 Lehrerkonvent
2.1.4.3 Abteilungskonvent
2.1.4.4 Berufs-, Promotions- und Fachkonvente
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2.1.1 Aufsichtskommissionen BFS und HFS
Die Bestimmungen über die Aufsichtskommission HFS, die Organisation, die Dozenten und die Studierenden sind in den Schulordnungen der HFS geregelt. Organisatorische Details, die beide Schulen betreffen,
sind in dieser Schulordnung berücksichtigt.
Der Regierungsrat wählt die Aufsichtskommission BFS. Diese konstituiert sich selbst und setzt die notwendigen Subkommissionen ein.
Sie tritt auf Einladung des Präsidenten oder auf Verlangen von wenigstens fünf Mitgliedern zusammen.
Das Sekretariat BBZ führt das Protokoll.
2.1.2 Rektorat
Dem Rektor ist die unmittelbare Leitung des BBZ übertragen. Er wird auf Antrag der Aufsichtskommission
BFS durch den Regierungsrat angestellt.
2.1.3 Schulleitung
Die Schulleitung setzt sich zusammen aus dem Rektor, dem Stellvertreter des Rektors, den Prorektoren und
dem Schuladministrator.
Die Stabsfunktionsträger, sofern diese nicht in Personalunion mit den Prorektoren sind, nehmen an den Sitzungen mit Stimmrecht teil.
Weitere Funktionsträger werden nach Bedarf zu den Sitzungen beigezogen und nehmen mit beratender
Stimme teil.
Die Sitzungen der Schulleitung werden durch den Rektor oder mindestens zwei Mitglieder einberufen.
Die Aufgaben der Schulleitungsmitglieder und aller Funktionsträger sind in den entsprechenden Funktionsbeschreibungen wiedergegeben.
Die Mitglieder der Schulleitung, ausser dem Rektor und dem Schuladministrator, werden auf Antrag eines
Nominationsausschusses durch die Aufsichtskommission BFS ernannt.
Dieser Nominationsausschuss setzt sich aus drei Lehrervertretern des entsprechenden Konventes, einem
Schulleitungsmitglied, dem Rektor und einem Aufsichtskommissionsmitglied zusammen. Er wird eingesetzt,
wenn ein neues Schulleitungsmitglied zu bestimmen ist oder wenn es entweder von der Aufsichtskommission, von der Schulleitung oder vom entsprechenden Konvent verlangt wird.
Die Stundenentlastungen der Schulleitungsmitglieder und Stabsfunktionsträger sind in einem Reglement geregelt (RT 8.004). Dieses muss vom Regierungsrat genehmigt werden.
Das Sekretariat führt das Protokoll.
2.1.4 Konvente
Die schriftlichen Einladungen zu den Konventen haben mindestens acht Tage vorher mit Bekanntgabe der
Traktanden zu erfolgen.
Anträge an einen Konvent müssen 14 Tage vorher schriftlich eingereicht werden.
Alle Konvente haben Antragsrecht an die Aufsichtskommission und die Schulleitung.
Das Sekretariat führt die Protokolle des Mitarbeiter- und des Lehrerkonvents.
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2.1.4.1 Mitarbeiterkonvent
Die Lehrerschaft und die Mitarbeiter des BBZ bilden den Mitarbeiterkonvent. Der Mitarbeiterkonvent ist Vernehmlassungspartner für alle Fragen, die die Schule als Ganzes betreffen. Er wird durch den Rektor oder
mindestens zwei Mitgliedern der Schulleitung einberufen. Alle Mitarbeiter haben Antrags- und Stimmrecht.
Mitarbeiter mit einem Pensum von mehr als 30 % sind zur Teilnahme verpflichtet.
Der Mitarbeiterkonvent wird vom Rektor geleitet.
2.1.4.2 Lehrerkonvent
Die Hauptlehrer, die Lehrbeauftragten und die Dozenten bilden den Lehrerkonvent. Der Lehrerkonvent ist
Vernehmlassungspartner bei allen Fragen, die den Unterricht betreffen. Er wird durch den Rektor oder vom
Lehrervertreter einberufen. Alle Lehrkräfte haben Antrags- und Stimmrecht.
Lehrkräfte mit einem Pensum von mindestens acht Wochenlektionen sind zur Teilnahme verpflichtet.
Der Lehrerkonvent bestimmt die Lehrervertreter für die Nominationsausschüsse, für welche der Lehrerkonvent gemäss Pt. 2.1.3 zuständig ist.
Der Lehrervertreter BFS leitet den Konvent.
2.1.4.3 Abteilungskonvent
Die Hauptlehrer, die Lehrbeauftragten und die Dozenten einer Abteilung bilden den Abteilungskonvent. Der
Abteilungskonvent wird vom Prorektor oder von zwei Lehrkräften mit mindestens einem halben Pensum einberufen.
Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, mindestens die Abteilungskonvente jener Abteilung zu besuchen, welcher
sie offiziell zugeordnet sind.
Der Abteilungskonvent bestimmt seine Mitglieder der Nominationsausschüsse, für welche der Abteilungskonvent gemäss Pt. 2.1.3 zuständig ist.
2.1.4.4 Berufs-, Promotions- und Fachkonvente
Die Lehrpersonen gleicher Berufe oder Fächer bilden die entsprechenden Konvente. Diese werden vom Berufs-, Lehrgangs- bzw. Fachbeauftragten oder von zwei Lehrkräften einberufen.
2.2 Gliederung
Das BBZ ist gegliedert in:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Abteilung Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Abteilung Industrie
Abteilung Bau
Abteilung Dienstleistung
Abteilung Berufsmittelschule (BMS)
Abteilung Höhere Fachschule Schaffhausen (HFS)
Stabsabteilung Schuladministration
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2.2.1 Stabsfunktionen
Zur Bearbeitung besonderer Aufgaben sind dem Rektor folgende Stabsfunktionen unterstellt:
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Stellvertreter des Rektors
Stundenplaner
Qualitätsleiter
Schulentwickler
Beauftragter ABU
Beauftragter PR
Die personelle Zuteilung der Stabsfunktionen wird durch die Schulleitung vorgenommen.
2.2.2 Weitere Funktionen der Schulleitung
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Beauftragter Sprachen
Beauftragter Informatik und Medien
Beauftragter Sport
Beauftragter Praktikumsbetriebe
Die personelle Zuteilung der weiteren Funktionen wird durch die Schulleitung vorgenommen.
2.2.3 Schulfunktionen
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Studiengangsleiter HFS
Berufsbeauftragter
Lehrgangsbeauftragter BVJ
Fachrichtungsbeauftragter HFS
Fachbeauftragter
Klassenlehrperson BVJ
Klassenlehrperson BFS/ HFS
Mentor
ISO – Auditor
Beratungsstelle für Lernende
Die personelle Zuteilung der Schulfunktionen wird durch den Rektor vorgenommen.
2.2.4 Funktionen der Administration
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Verantwortlicher Mediothek
Verantwortlicher Informatik und Medien
Verantwortlicher Gebäude
Raumverantwortlicher Spezialzimmer BBZ
Raumverantwortlicher Werkstätten BBZ
Leiter Haus- und Unterhaltsdienst HG BBZ
Leiter Haus- und Unterhaltsdienst LBZ / Verantwortlicher Grünanlagen
Verantwortliche Sicherheit
Verantwortlicher Verpflegung
Die personelle Zuteilung dieser Aufgaben wird durch den Rektor vorgenommen.
2.3 Aufgaben
Für die Schulorgane und Stabsstellen bestehen Funktionsbeschreibungen im Anhang, sofern die Aufgaben
nicht durch die gesetzlichen Grundlagen geregelt werden.
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3. LEHRERSCHAFT
Die Lehrerschaft setzt sich aus Lehrpersonen im Hauptamt, Lehrbeauftragten und Dozenten zusammen. Details sind in der Berufsschullehrerverordnung geregelt.
Neu in den Schuldienst eintretende Lehrpersonen erhalten für die ersten zwei Jahre einen Mentor.
Die Lehrerschaft ist im Grundsatz zum Besuch von Tagungen von Verbänden berechtigt, die für ihre Tätigkeit massgeblich sind, sofern der Lehrauftrag gewährleistet wird.
Lehrpersonen mit einem vollen Pensum haben bei Ausfällen von Kollegen pro Quartal max. 5 Lektionen
Stellvertretungen zu übernehmen, ohne dass sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Für die übrigen Lehrpersonen gilt diese Verpflichtung anteilsmässig.
Sämtliche Dokumente, die während der Anstellung am Berufsbildungszentrum des Kantons Schaffhausen
im Sinne des Amtsauftrages als Lehrkraft erarbeitet werden, sind Eigentum des BBZ und müssen den Kollegen oder einem allfälligen Nachfolger zumindest in Kopie zur Verfügung gestellt werden.
4. LERNENDE
Die Stellung der Lernenden ist in den gesetzlichen Grundlagen des Lehrvertrages, im Reglement für das
Absenzen- und Disziplinarwesen an den Berufsfachschulen im Kanton Schaffhausen sowie in der Wegleitung für Lernende des BBZ (RT 8.013) geregelt.
Jeder Lernende hat das Recht, in allgemeinen Schulfragen und persönlichen Angelegenheiten bei seiner
Klassenlehrperson, beim Prorektor oder beim Rektor Auskunft und Rat zu holen.
Der Rektor kann Lernenden in Härtefällen das Schulmaterialgeld oder die Kostenbeteiligung für Intensivwochen und Sportlager auf begründetes schriftliches Gesuch hin erlassen.
5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Schulordnung tritt mit Genehmigung durch das Erziehungsdepartement in Kraft. Sie ersetzt die Schulordnung vom 01.10.2003.
Erste Revision erfolgte im März 2009 und tritt unmittelbar nach der Genehmigung in Kraft.
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6. FUNKTIONSBESCHREIBUNGEN
6.1 Aufsichtsorgane des BBZ
6.1.1 Aufsichtskommission AK BFS
6.1.2 Aufsichtskommission AK HFS
6.1.3 Berufsmaturitätskommission des Kantons Schaffhausen
6.2 Rektor
6.3 Schulleitung
6.4 Prorektoren
6.4.1 Prorektor 1 (Abteilung Berufsvorbereitungsjahr)
6.4.2 Prorektoren 2 – 4 (Abteilungen Berufsfachschulen)
6.4.3 Prorektor 5 (Abteilung Berufsmittelschule)
6.4.4 Prorektor 6 (Abteilung Höhere Fachschule Schaffhausen)
6.5 Schuladministrator
6.6 Stabsfunktionen
6.6.1 Stellvertreter des Rektors
6.6.2 Stundenplaner
6.6.3 Qualitätsleiter
6.6.4 Schulentwickler
6.6.5 Beauftragter ABU
6.6.6 Beauftragter PR
6.7 Funktionen der Schulleitung
6.7.1 Beauftragter Sprachen
6.7.2 Beauftragter Informatik und Medien
6.7.3 Beauftragter Sport
6.7.4 Beauftragter Praktikumsbetriebe
6.8 Schulfunktionen
6.8.1 Studiengangsleiter HFS
6.8.2 Berufsbeauftragter
6.8.3 Lehrgangsbeauftragter BVJ
6.8.4 Fachrichtungsbeauftragter HFS
6.8.5 Klassenlehrperson BVJ
6.8.6 Klassenlehrperson BFS/ HFT
6.8.7 Mentor
6.8.8 ISO – Auditor
6.8.9 Berater für Lernenden
6.9 Funktionen der Administration
6.9.1 Verantwortlicher Mediothek
6.9.2 Verantwortlicher Informatik und Medien
6.9.3 Verantwortlicher Gebäude
6.9.4 Raumverantwortlicher Spezialzimmer BBZ
6.9.5 Raumverantwortlicher Werkstätten BBZ
6.9.6 Raumverantwortlicher Schulzimmer BBZ
6.9.7 Leiter Haus- und Unterhaltsdienst HG BBZ
6.9.8 Leiter Haus- und Unterhaltsdienst/ Parkverantwortlicher LBZ
6.9.9 Verantwortliche Sicherheit
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6.9.10 Verantwortlicher Verpflegung
6.10 Lehrende
6.10.1 Hauptlehrpersonen
6.10.2 Lehrbeauftragte
6.10.3 Dozenten HFS
6.10.4 Lehrervertreter in der AK BFS
6.11 Konvente
6.11.1 Mitarbeiterkonvent
6.11.2 Lehrerkonvent
6.11.3 Abteilungskonvent
6.11.4 Berufs-, Promotions- und Fachkonvente
6.1 Aufsichtsorgane des BBZ
6.1.1 Aufsichtskommission AK BFS
1. Funktionsbezeichnung:
Aufsichtskommission der Berufsfachschule Schaffhausen (AK BFS)
2. Zusammensetzung:
Besteht aus 15 Mitgliedern, die vom Regierungsrat für jeweils mindestens eine
Amtsdauer gewählt werden.
3. Einberufung:
Durch den Präsidenten oder wenigstens fünf Mitglieder
4. Unterstellung:
Erziehungsdepartement
5. Überstellung:
Rektor des BBZ
6. Funktionsziele:
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Die Aufsichtskommission BFS übt die unmittelbare Aufsicht über das BBZ aus (ohne die Aufgaben der
Berufsmaturitätskommission und jenen der Aufsichtskommission Höhere Fachschule).
Die Mitglieder können jederzeit ein Gespräch mit den Mitarbeitenden des BBZ verlangen, den Unterricht
besuchen oder an Konventen teilnehmen.
Sie stellt die Verbindung zwischen der schulischen Ausbildung und der betrieblichen Ausbildung in den
Abteilungen 1 bis 5 her.
Die AK BFS kann weitere Fachleute mit beratender Stimme für die Behandlung einzelner Geschäfte beiziehen.
Für besondere Aufgaben kann die AK BFS Fachkommissionen einsetzen.
Sie kann Massnahmen zur Förderung des BBZ vorschlagen.
Im Besonderen
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Antrag zur Anstellung eines Rektors an das Erziehungsdepartement.
Ernennung der Prorektoren der Abteilungen 1 – 5.
Bestimmen eines Mitgliedes eines Nominationsausschusses für neue Prorektoren.
Berechtigung zur Einsetzung eines Nominationsausschusses für Prorektoren.
Ernennung der Hauptlehrpersonen auf Antrag der Schulleitung.
Stellungnahme zu Urlaubsgesuchen, die länger als einen Monat dauern.
Aufsicht über die Schulentwicklung und die Qualitätssicherung.
Genehmigung der Schulführungsziele sowie die Aufsicht über deren Umsetzung.
Mitwirkung bei der Beurteilung von Lehrenden.
Erlass des Leitbildes, der Schulordnung und der Wegleitung für Lernende des BBZ unter Vorbehalt der
Genehmigung durch das ED.
Erlass Praktikums- und Lernverträge BVJ
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Erlass sämtlicher weiterer Reglemente des BBZ mit Ausnahme all jener, die ausdrücklich einer anderen
Instanz zugewiesen sind.
Kenntnisnahme der Stundenpläne.
Genehmigung des Jahresberichtes.
Behandlung von Rekursen gegen Entscheide der Schulleitung oder des Rektors.
Behandlung von Rekursen gegen Entscheide der Aufnahmekommission der Berufsvorbereitungsjahre.
Behandlung von Rekursen gegen Zeugnisnoten im Bereich der Abteilungen 1 bis 4.
6.1.3 Aufsichtskommission AK HFS
1. Funktionsbezeichnung:
Aufsichtskommission der Höheren Fachschule Schaffhausen (AK HFS)
2. Zusammensetzung:
Besteht aus 9 Mitgliedern, die vom Regierungsrat für jeweils mindestens eine
Amtsdauer gewählt werden.
Mit beratender Stimme nehmen die beiden Studiengangsleiter der Studiengänge HF Pflege und der HF Technik sowie je ein Vertreter der am Unterricht beteiligten Lehrinstitute an den Sitzungen teil.
3. Einberufung:
Durch den Präsidenten oder wenigstens drei Mitglieder
4. Unterstellung:
Erziehungsdepartement
5. Überstellung:
Rektor BBZ
6. Funktionsziele:
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Die Aufsichtskommission HFS übt die unmittelbare Aufsicht über die Abteilung HFS aus.
Die Mitglieder können jederzeit ein Gespräch mit den Dozenten der Abteilung HFS verlangen, den Unterricht oder die Prüfungen besuchen oder an Konventen teilnehmen.
Sie stellt die Verbindung zwischen dem Studium und der Praxis in der Abteilung 6 her.
Die AK HFS kann weitere Fachleute mit beratender Stimme für die Behandlung einzelner Geschäfte beiziehen.
Für besondere Aufgaben kann die AK HFS Fachkommissionen einsetzen.
Sie kann Massnahmen zur Förderung der Höheren Fachschule Schaffhausen vorschlagen.
Im Besonderen
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Beratung der Schulleitung bezüglich Grundsatzfragen der höheren Berufsbildung.
Antragstellung an den Berufsbildungsrat betreffend Einführung neuer Fachrichtungen.
Überwachung der Umsetzung der Vorschriften des Bundes.
Erlass der Studienführer und der Lehrpläne in den Studiengängen der HFS.
Erlass der Schul-, Promotions- und Prüfungsordnungen.
Ernennung der Prüfungsexpertinnen und -experten der Diplomprüfungen HFS.
Überwachung der Diplomprüfungen.
Erlass weiterer Reglemente in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Ernennung des Prorektors der Abteilung 6.
Behandlung von Rekursen gegen Zeugnisnoten und Promotionsentscheide im Bereich der Abteilung 6.
6.1.5 Berufsmaturitätskommission des Kantons Schaffhausen
1. Funktionsbezeichnung:
Berufsmaturitätskommission des Kantons Schaffhausen (KBMK)
2. Zusammensetzung:
Besteht aus 9 Mitgliedern, die vom Berufsbildungsrat für jeweils mindestens eine Amtsdauer gewählt werden.
Mit beratender Stimme nimmt der Prorektor der Berufsmaturitätsschule BBZ
teil.
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3. Einberufung:
Durch den Präsidenten oder wenigstens drei Mitglieder
4. Unterstellung:
Berufsbildungsrat
5. Überstellung:
Rektor BBZ bzw. Prorektor Berufsmittelschule
6. Funktionsziele:
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Die KBMK überwacht die Umsetzung der Vorschriften des Bundes in der Berufsmittelschule.
Sie koordiniert dort wo es nötig und sinnvoll ist die Umsetzungsbestimmungen mit der Kaufmännischen
Berufsmittelschule.
Sie bearbeitet Grundsatzfragen zur Berufsmaturität.
Im Besonderen
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Erlass eines Reglements über die Zulassungsbedingungen und die Aufnahmeverfahren.
Genehmigung der Stundentafeln und der Promotionsbestimmungen.
Genehmigung der Modalitäten der Abschlussprüfungen.
Genehmigung der Studienführer.
Bestimmung der Prüfungsleiter und Bestätigung der Prüfungsexperten.
Pflege des Kontaktes zu den Fachhochschulen.
Antragstellung an den Berufsbildungsrat betreffend Einführung neuer Berufsmaturitätsschulen.
Erlass weiterer Reglemente in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Behandlung von Rekursen gegen Schulleitungsentscheide bezüglich Zeugnisnoten, Promotions- und
Prüfungsentscheide im Bereich der Abteilung 5.
6.2 Rektor
1. Funktionsbezeichnung:
Rektor des Berufsbildungszentrums des Kantons Schaffhausen
2. Unterstellung:
Leiter der Dienststelle Berufs- und Mittelschulamt
Aufsichtskommissionen BFS und HFS
3. Überstellung:
Mitarbeiter des BBZ
4. Stellvertreter:
Stellvertreter des Rektors BBZ
5. Funktionsziele:
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Der Rektor führt das Berufsbildungszentrums in fachlicher, personeller, finanzieller und organisatorischer
Hinsicht.
Er ist verantwortlich für die Umsetzung der übergeordneten Ziele und Beschlüsse sowie der übrigen
Schulführungsziele zur Weiterentwicklung des Berufsbildungszentrums.
Er verfügt intern über die Weisungsbefugnis und entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Schulführung, soweit nicht andere Organe zuständig sind.
Er ist Qualitätsverantwortlicher des BBZ (QV), nimmt das Controlling wahr und stellt das Berichtswesen
sicher.
Er vertritt das BBZ gegen aussen, auch durch die Mitgliedschaft in übergeordneten Kommissionen und
schweizerischen Fachgremien.
Im Besonderen
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Führung der Schule durch qualitätsbezogene Ziele.
Leitung der Sitzungen der Schulleitung, des Mitarbeiterkonventes und von Nominationsausschüssen.
Bei Entscheiden der Gremien des BBZ, welche er selber führt, hat er den Stichentscheid.
Verfolgen der Entwicklung der Berufsfachschulbildung.
Initiieren, Planen und Begleiten von Schulentwicklungsprojekten.
Sicherstellen und Überwachen des Qualitätsmanagementsystems gemäss der ISO – Norm 9001.
Inkraftsetzung der Änderungen im Qualitätsmanagementsystem.
Referenten- und Beratungstätigkeiten gegenüber Dritten.
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Anstellung und Entlassung der Lehrbeauftragten, der Hauptlehrer und der Dozierenden des BBZ.
Vorbereitung der Ernennung der hauptamtlichen Lehrpersonen.
Vorbereitung der Rekrutierung und Entlassung der Schulleitungsmitglieder.
Sicherstellen der Weiterbildung der Lehrpersonen.
Überwachung der Planung, Organisation und Durchführung des Unterrichts.
Zuteilen von Unterrichtspensen und Mentoren.
Verantwortlich für die Leistungsbeurteilung der unterstellten Mitarbeitenden.
Beratung der Schulleitungsmitglieder, der Lehrpersonen und der übrigen Mitarbeiter in pädagogischen
und personalrechtlichen Fragen.
Verbindung zwischen den AK, den Lehrpersonen und Lernenden, zusammen mit den Lehrervertretern.
Beratung von Lernenden, Bearbeitung und Entscheid von Gesuchen der Lernenden.
Verantwortung für die Erstellung der Finanzplanung und des Budgets.
Verantwortung für die effiziente Führung der Finanzen und des Controllings.
Verantwortung für die Einhaltung des Budgets.
Sicherstellen der internen und externen Information sowie verantwortlich für den Jahres- und Verwaltungsbericht.
Koordination von abteilungsübergreifenden Veranstaltungen.
Verantwortlich für die Sicherstellung der Schulräumlichkeiten und der Infrastruktur.
6.3 Schulleitung
1. Funktionsbezeichnung:
Schulleitung des BBZ
2. Zusammensetzung:
Rektor, alle Prorektoren, die Stabsfunktionsträger und der Schuladministrator
Weitere Funktionsträger können mit beratender Stimme an den Sitzungen der
Schulleitung teilnehmen.
3. Einberufung:
Durch den Rektor oder mindestens zwei Mitglieder
4. Unterstellung:
Rektor des BBZ
5. Überstellung:
Prorektoren, Lehrende, Mitarbeitende und Lernende des BBZ
6. Funktionsziele:
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Die Schulleitung ist Vernehmlassungspartner in allen Fragen, welche das gesamte BBZ betreffen.
Sie bereitet die Erlasse vor und setzt diese ein oder beantragt deren Einsetzung bei den zuständigen Instanzen.
Sie koordiniert in den Bereichen der Lehrpläne, Stundenpläne und des Budgets.
Sie genehmigt die Lehrmittel auf Antrag der Lehrgangs- oder Berufsverantwortlichen und der Stabsstellen.
Die Schulleitung genehmigt im Besonderen alle Änderungen im Schulführungshandbuch.
Sie nimmt den Schulführungsreview vor und definiert die Schulführungsziele gemäss SFHB.
Sie setzt Projektgruppen ein.
Sie nimmt die personelle Besetzung der Stabsfunktionen und der weiteren Funktionen vor.
Sie behandelt alle Verbesserungsvorschläge und Anträge.
Sie ist Einspracheinstanz bei Semesternoten, Aufnahmeprüfungs-, Promotions- und Prüfungsentscheide
in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Die Schulleitungs-Sitzungen finden in der Regel am letzten Montag jeden Monats statt.
6.4 Prorektoren
6.4.1
Prorektor der Abteilung 1, Berufsvorbereitungsjahr
1. Funktionsbezeichnung:
Prorektor der Abteilung 1, Berufsvorbereitungsjahr
2. Unterstellung:
Rektor des BBZ
Erstellt am:
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3. Überstellung:
Lehrgangsverantwortliche BVJ, Beauftragter Praktikumsbetriebe, Lehrende und
Lernende des Berufsvorbereitungsjahres am BBZ
4. Funktionsziele:
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Der Prorektor 1 steht der Abteilung Berufsvorbereitung vor und ist für ihren reibungslosen Betrieb verantwortlich.
Er vertritt seine Abteilung in der Schulleitung.
Er ist befugt, die Lehrpersonen der Abteilung 1 zu einem Abteilungskonvent aufzubieten und diesen zu
leiten.
Er ist befugt, Klassenlehrer-, Fach- und Lehrgangskonvente in seinem Zuständigkeitsbereich einzuberufen.
Die Ernennung des Prorektors erfolgt durch die Aufsichtskommission BFS auf Antrag des Nominationsausschusses gemäss 2.1.3.
Im Besonderen
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Vertretung der Interessen seiner Abteilung in der Schulleitung und bei den Praxisbetrieben im Rahmen
seiner Kompetenzen.
Planung der zukünftigen Entwicklung der Abteilung 1.
Vorschlagsrecht für die Ernennung von Lehrgangs- und Fachbeauftragten, der Klassenlehrer und Mentoren sowie des Beauftragten Praktikumsbetriebe.
Mitspracherecht bei der Anstellung von Lehrpersonen der Abteilung.
Überwachung der Unterrichtsqualität der Lehrkräfte gemäss den Richtlinien der Lehrerbeurteilung.
Organisation der Erstellung der schulinternen Lehrpläne. Koordination zwischen den verschiedenen
Lehrgängen des Berufsvorbereitungsjahres.
Koordination der Lehrmittel und Antragsrecht zur Auswahl der Lehrmittel in der Schulleitung.
Verantwortlich für die Einhaltung der Lehr- und Semesterpläne in den Lehrgängen seiner Abteilung.
Koordination der Semester- und Abschlusszeugnisse, diesbezügliches Antragsrecht in der SL.
Verantwortlich für die Organisation von Elternabenden und Tagen der offenen Türe.
Koordination und Organisation weiterer Aktivitäten der Abteilung im Rahmen der vorgegebenen Planung
durch das BBZ.
Gewährleistung des Informationsflusses zu den Vorschulen.
Organisation der Informationsveranstaltungen für Interessenten BVJ sowie deren Lehrer und Eltern
Erarbeitung des jährlichen Abteilungsbudgets.
Aufbereitung der Bewerbungen der Lernenden für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr.
Leitung der Aufnahmekommission für das BVJ.
Umsetzung der Zulassungsentscheide der Aufnahmekommission.
Verantwortlich für die Durchführung der Einstufungstests der BVJ-Kandidaten.
Verantwortlich für die Ausstellung und Mitunterzeichnung von sämtlichen Ausbildungsverträgen im BVJ.
Antragstellung für Massnahmen oder auf Ausschluss von Lernenden des BVJ an die Schulleitung.
Erstellung des Jahresberichtes der Abteilung BVJ unter Berücksichtigung der Jahresberichte der Lehrgangsbeauftragten.
Erstellung der Stundenplaneingabe seiner Abteilung zu Handen des Stundenplaners.
Erstellung des Sperrzeitenplanes der Lehrpersonen seiner Abteilung zu Handen des Stundenplaners.
Entscheidungsrecht bei Übertritt von Lernenden von einem Ausbildungsmodell in ein anderes mit Informationspflicht gegenüber dem Rektor.
Entscheidungsrecht bei Gesuchen für Urlaub wegen Schnupperlehren.
6.4.2
Prorektoren der Abteilungen 2 bis 4, Berufsfachschule
1. Funktionsbezeichnung:
Prorektoren der Abteilung 2 (Industrie), Abteilung 3 (Bau) und Abteilung 4
(Dienstleistung)
2. Unterstellung:
Rektor des BBZ
3. Überstellung:
Lehrende und Lernende der jeweiligen Abteilung am BBZ
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4. Funktionsziele:
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Der Prorektor steht der jeweiligen Abteilung der Berufsfachschule vor und ist für ihren reibungslosen Betrieb verantwortlich.
Er vertritt seine Abteilung in der Schulleitung.
Er ist befugt, die seiner Abteilung zugeordneten Lehrpersonen zu einem Abteilungskonvent aufzubieten
und diesen zu leiten.
Er ist befugt, Konvente oder Sitzungen in seinem Zuständigkeitsbereich einzuberufen.
Die Ernennung der Prorektoren erfolgt durch die Aufsichtskommission BFS auf Antrag des Nominationsausschusses gemäss 2.1.3.
Im Besonderen
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Vertretung der Interessen seiner Abteilung im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen in der Schulleitung,
in den Berufsverbänden und bei den Lehrbetrieben.
Planung der zukünftigen Entwicklung seiner Abteilung.
Vorschlagsrecht für die Ernennung von Fach- und Berufsbeauftragten seiner Abteilung, der Klassenlehrer und der Mentoren.
Mitspracherecht bei der Anstellung von Lehrpersonen der Abteilung.
Überwachung der Unterrichtsqualität der Lehrpersonen gemäss den Richtlinien der Lehrerbeurteilung.
Koordination der schulinternen Lehrpläne mit den Bildungsverordnungen des Bundes und den Richtlinien des Verbandes.
Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Lehr- und Semesterpläne in den Berufen seiner Abteilung.
Organisation von Elternabenden und Tage der offenen Türe.
Koordination und Organisation weitere Aktivitäten der Abteilung im Rahmen der vorgegebenen Planung
durch das BBZ.
Leitung der Abteilungskonvente und allfälliger Promotions- oder Notenkonferenzen.
Koordination des Stützunterrichtes in Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrpersonen und diesbezügliches Antragsrecht an die Schulleitung.
Erarbeitung des jährlichen Abteilungsbudgets.
Erstellung des Jahresberichtes seiner Abteilung.
Erstellung der Stundenplaneingabe seiner Abteilung zu Handen des Stundenplaners.
Erstellung des Sperrzeitenplanes der Lehrpersonen seiner Abteilung zu Handen des Stundenplaners.
6.4.3
Prorektor der Abteilung 5, Berufsmittelschule
1. Funktionsbezeichnung:
Prorektor der Abteilung 5, Berufsmittelschule, BMS
2. Unterstellung:
Rektor des BBZ
3. Überstellung:
Lehrende und Lernende der Berufsmittelschule am BBZ
4. Funktionsziele:
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Der Prorektor 5 steht der Abteilung Berufsmittelschule vor und ist für ihren reibungslosen Betrieb verantwortlich.
Er vertritt seine Abteilung in der Schulleitung.
Er ist befugt, die Lehrpersonen der Abteilung 5 zu einem Abteilungskonvent aufzubieten und diesen zu
leiten.
Er ist von Amtes wegen beratendes Mitglied der kantonalen Berufsmaturitätskommission.
Er ist befugt, Fach- oder Promotionskonvente in seinem Zuständigkeitsbereich einzuberufen.
Die Ernennung des Prorektors erfolgt durch die Aufsichtskommission BFS auf Antrag des Nominationsausschusses gemäss 2.1.3.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
Seite:
13/31
Schulordnung BBZ
Im Besonderen
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Vertretung der Interessen seiner Abteilung im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen in der Schulleitung
und bei den Praxisbetrieben.
Planung der zukünftigen Entwicklung der Abteilung 5.
Vorschlagsrecht für die Ernennung von Fachbeauftragten, Klassenlehrpersonen und Mentoren.
Mitspracherecht bei der Anstellung von Lehrpersonen der Abteilung.
Überwachung der Unterrichtsqualität der Lehrpersonen gemäss den Richtlinien der Lehrerbeurteilung.
Organisation der Erstellung der schulinternen Lehrpläne.
Koordination zwischen der begleitenden und der vollzeitlichen Berufsmittelschule.
Koordination der Lehrmittel und Antragsrecht zur Auswahl der Lehrmittel in der Schulleitung.
Verantwortlich für die Einhaltung der Lehr- und Semesterpläne in den Lehrgängen seiner Abteilung.
Organisation von Elternabenden und Tagen der offenen Türe.
Koordination und Organisation weiterer Aktivitäten der Abteilung im Rahmen der vorgegebenen Planung
durch das BBZ.
Leitung der Abteilungskonvente sowie der Promotionskonvente.
Erarbeitung des jährlichen Abteilungsbudgets.
Organisation und Durchführung der Aufnahmeverfahren.
Organisation und Durchführung der Diplomprüfungen (Prüfungsleiter).
Organisation und Durchführung der Diplomfeiern.
Erarbeitung sämtlicher Reglemente im Bereich der BMS und Antragsrecht in der Schulleitung bzw. Berufsmaturitätskommission.
Aufrechterhaltung der BMS Anerkennung.
Erstellung des Jahresberichtes seiner Abteilung.
Erstellung der Stundenplaneingabe seiner Abteilung zu Handen des Stundenplaners.
Erstellung des Sperrzeitenplanes der Lehrpersonen seiner Abteilung zu Handen des Stundenplaners.
6.4.4
Prorektor der Abteilung 6, Höhere Fachschule Schaffhausen
1. Funktionsbezeichnung:
Prorektor der Abteilung 6, Höhere Fachschulen, HFS
2. Unterstellung:
Rektor des BBZ
3. Überstellung:
Studiengangsleiter HF Pflege und HF Technik, Fachrichtungsbeauftragte HF
Technik, Dozierende und Studierende der Höheren Fachschule am BBZ
4. Funktionsziele:
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Der Prorektor 6 steht der Abteilung Höhere Fachschule Schaffhausen vor und ist für ihren reibungslosen
Betrieb verantwortlich.
Er vertritt seine Abteilung in der Schulleitung.
Er vertritt seine Abteilung als Dozentenvertreter in der AK HFS.
Er ist befugt, die Dozenten der Abteilung 6 zu einem Abteilungskonvent aufzubieten und diesen zu leiten.
Er ist befugt, Studiengangs-, Fach- und Promotionskonvente und Sitzungen in seinem Zuständigkeitsbereich einzuberufen.
Die Ernennung des Prorektors erfolgt durch die Aufsichtskommission HFS auf Antrag des Nominationsausschusses gemäss 2.1.3.
Im Besonderen
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
Vertretung der Interessen seiner Abteilung im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen in der Schulleitung
und bei den Praxisbetrieben.
Planung der zukünftigen Entwicklung der Abteilung 6.
Koordination und Überwachung der Werbung für die höhere Fachschule Schaffhausen.
Vorschlagsrecht für die Ernennung der Studiengangsleiter und Fachrichtungsbeauftragten seiner Abteilung, sowie der Klassenlehrpersonen und der Mentoren.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
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Seite:
14/31
Schulordnung BBZ
Mitspracherecht bei der Anstellung von Dozenten der Abteilung.
Überwachung der Unterrichtsqualität der Dozenten gemäss den Richtlinien der Lehrerbeurteilung.
Organisation der Erstellung der schulinternen Lehrpläne.
Koordination der Lehrmittel und Antragsrecht zur Auswahl.
Verantwortlich für die Einhaltung der Lehr- und Semesterpläne in den Lehrgängen seiner Abteilung.
Koordination und Organisation weitere Aktivitäten der Abteilung im Rahmen der vorgegebenen Planung
durch das BBZ.
Leitung der Abteilungskonvente sowie der Promotionskonvente.
Erarbeitung des jährlichen Abteilungsbudgets.
Überwachung der Aufnahmeverfahren und der Diplomprüfungen.
Organisation und Durchführung der Diplomfeiern.
Erarbeitung sämtlicher Reglemente im Bereich der HFS zusammen mit dem zuständigen Studiengangsleiter und Antragsrecht in der Schulleitung bzw. der AK HFS.
Aufrechterhaltung der HFS Anerkennung.
Erstellung des Jahresberichtes seiner Abteilung.
6.5 Schuladministrator
1. Funktionsbezeichnung
Administrator des Berufsbildungszentrums des Kantons Schaffhausen
2. Unterstellung
Rektor des BBZ
3. Überstellung
Mitarbeiter der Stabsabteilung Administration
4. Stellvertreter
Mitglied des Sekretariats
5. Funktionsziele
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Der Administrator ist verantwortlich für die Sicherstellung und den Ausbau einer optimalen Schulverwaltung im Sinne eines Dienstleistungsbetriebes.
Er ist gemäss Weisung der Finanzkontrolle unterschriftsberechtigt.
Die Anstellung erfolgt auf Antrag des Rektors durch das ED.
Im Besonderen
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Zeitgemässe Organisation der Unterstützung (Sekretariat, Verpflegung, Hausdienst, Sicherheit).
Sicherstellung des Informationsflusses in der Schule und zu den kantonalen Stellen.
Verantwortlich für das Rechnungs- und Besoldungswesen nach Weisung der Departemente.
Verantwortlich für die Personaladministration gemäss den gesetzlichen Grundlagen.
Verantwortlich für den kostengünstigen Einkauf von Lehrmitteln und Hilfsmaterialien.
Protokollführung bei den Sitzungen der Schulorgane.
Koordiniert die Erstellung des Jahresberichts und erteilt den Druckauftrag.
Koordination des Unterhalts der Gebäude und Anlagen in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt.
Koordination der Belegung der Räumlichkeiten des BBZ.
Aufsicht über die Sauberkeit im und um die Gebäulichkeiten mit den Leitern Hausdienst.
Gewährleistung von optimalen Verpflegungsmöglichkeiten der Mitarbeiter und der Lernenden.
Aktualisierung des SFHB und der entsprechenden ISO – Datenbank.
Koordinations- und Auskunftsstelle bei Fragen der Pensionskasse und in übrigen Versicherungsfragen.
Vorschlagsrecht für die Verantwortlichen Sicherheit des BBZ.
6.6 Stabsfunktionen
6.6.1 Stellvertreter des Rektors
1. Funktionsbezeichnung:
Stellvertreter des Rektors BBZ
2. Unterstellung:
Rektor des BBZ
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
Seite:
15/31
Schulordnung BBZ
3. Funktionsziele:
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Der Stellvertreter des Rektors übernimmt im Verhinderungsfall die Funktionen und Kompetenzen des
Rektors.
Aus diesem Grunde ist er laufend über den Verlauf der wesentlichen Geschehnisse am BBZ zu informieren.
Die Funktion wird von einem der Prorektoren wahrgenommen.
Die Ernennung erfolgt durch das ED auf Antrag der Schulleitung.
6.6.2 Stundenplaner
1. Funktionsbezeichnung:
Stundenplaner des BBZ
2. Unterstellung:
Rektor des BBZ
3. Stellvertretung
Zuständiger Mitarbeiter der Administration
4. Funktionsziele:
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
Der Stundenplaner koordiniert die Stundenplaneingaben der Prorektoren oder der Studiengangsleiter zu
einem Gesamtstundenplan.
Er ist verantwortlich für die einwandfreie Abfassung des Stundenplanes.
Er erstellt semesterweise eine Übersicht über die Unterrichtspensen der einzelnen Lehrpersonen und
gibt diese an die Administration weiter.
Pensumsänderungen während des laufenden Semesters sind dem Schuladministrator zu melden.
Er ist laufend über den Verlauf der wesentlichen Geschehnisse an der Schule zu informieren.
Die Funktion wird in der Regel von einem der Prorektoren wahrgenommen.
Die Ernennung erfolgt durch die Schulleitung.
6.6.3 Qualitätsleiter
1. Funktionsbezeichnung
Qualitätsleiter (QL)
2. Unterstellung
Rektor des BBZ
3. Überstellung
Interne ISO – Auditoren
4. Stellvertretung
Ein interner Auditor
5. Funktionsziele
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Der QL ist der interne Beauftragte des BBZ für das QMS.
Er hat Vorschlagsrecht für die Bestimmung der internen ISO – Auditoren.
Die Funktion wird in der Regel von einem der Prorektoren wahrgenommen.
Die Ernennung erfolgt durch die Schulleitung.
Im Besonderen
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Redaktion des SFHB und Durchsetzung von QM – Massnahmen.
Anpassung des Systems an ändernde / geänderte Zielsetzungen, Organisationsstrukturen und gesetzliche Anforderungen.
Überwachung der Wirksamkeit des QMS.
Erstellen des internen Auditplanes.
Einführung in Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen.
Durchsetzung von Massnahmen zur Fehlererkennung und –vermeidung.
Sammeln und Aufarbeiten eingegangener Verbesserungsvorschläge.
Vertretung der Schulleitung beim Umgang mit externen Qualifizierungsstellen.
Erarbeitung des Q-Berichtes zu Handen der Schulleitung.
Erstellen der Standortbestimmung / Zielformulierung zu Handen der Schulleitung.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
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Seite:
16/31
Schulordnung BBZ
Anordnung und Durchführung von internen Audits.
Aufarbeitung der Auditrapporte, Vorschläge für Korrekturmassnahmen, Überwachung der Durchführung.
6.6.4 Schulentwickler
1. Funktionsbezeichnung
Beauftragter für Schulentwicklung
2. Unterstellung
Rektor des BBZ
3. Stellvertretung
Schulleitungsmitglied
4. Funktionsziele
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Der Beauftragte für Schulentwicklung ist zuständig für Entwicklungsmassnahmen zur Förderung von guter Unterrichtsqualität.
Er schlägt entsprechende Entwicklungsmassnahmen vor.
Er initiiert die beschlossenen Entwicklungsmassnahmen und begleitet deren Umsetzung.
Er ist verantwortlich für das Freifachkursangebot am BBZ.
Die Funktion wird in der Regel von einem der Prorektoren wahrgenommen.
Die Ernennung erfolgt durch die Schulleitung.
Im Besonderen
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Organisation der schulinternen Lehrerfortbildung (SCHILF).
Evaluation der Schulentwicklung, zum Beispiel durch Befragung von Mitarbeitenden und Ausbildungsbetrieben.
Evaluation und Weiterentwicklung des Mentorats.
Koordination des Freifachangebotes als Antrag an die Schulleitung.
Er ist zuständig für die Evaluation und Überwachung des Freifachunterrichtes.
6.6.5 Beauftragter ABU
1. Funktionsbezeichnung
Beauftragter allgemein bildender Unterricht ABU
2. Unterstellung
Rektor des BBZ
3. Überstellung
Im fachlichen Bereich sämtliche ABU – Lehrpersonen
4. Funktionsziele
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Der Beauftragte ABU spricht seine Aufgaben mit den Prorektoren der Abteilungen 2, 3 und 4 ab.
Im Besonderen sichert er die Koordination des ABU und bestimmt die Lehr- / Lernmittel in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit den ABU – Lehrpersonen.
Er hat Vorschlagsrecht bei der Zuordnung der ABU – Lehrpersonen auf die einzelnen Berufe bzw. Abteilungen.
Er ist verantwortlich für die Organisation, die Koordination und die Durchführung des ABU – Qualifikationsverfahrens.
Er ist berechtigt jederzeit alle oder einen Teil der ABU – Lehrpersonen für einen Fachkonvent auf zu bieten. Der Fachkonvent kann auch von mindestens drei hauptamtlichen ABU – Lehrpersonen einberufen
werden.
Erstellung des Sperrzeitenplanes der ABU-Lehrpersonen zu Handen des Stundenplaners in Absprache
mit den Prorektoren.
Die Funktion wird in der Regel von einem der Prorektoren wahrgenommen.
Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung.
6.6.6 Beauftragter PR
1. Funktionsbezeichnung
Beauftragter Public Relations PR
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
Seite:
17/31
Schulordnung BBZ
2. Unterstellung
Rektor des BBZ
3. Funktionsziele
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Der PR - Beauftragte ist verantwortlich, dass alle Aktivitäten des BBZ - in Absprache mit dem Rektor gebührend in die Öffentlichkeit getragen werden.
Er koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit und ist berechtigt, die Lehrpersonen mit entsprechenden Aufgaben zu beauftragen.
Er organisiert Pressekonferenzen.
Er verfasst Pressemitteilungen und hilft mit bei Zeitungsbeilagen.
Er ist dafür besorgt, dass öffentliche Mitteilungen auch auf der Homepage platziert sind.
Er redigiert jeweils das Infobulletin, das je nach Bedarf bis sechs Mal pro Schuljahr erscheint.
Die Funktion wird in der Regel von einem der Prorektoren wahrgenommen.
Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung.
6.7 Funktionen der Schulleitung
6.7 1 Beauftragter Sprachen
1. Funktionsbezeichnung
(Fremd-)Sprachenbeauftragter BBZ
2. Unterstellung
Rektor des BBZ
3. Überstellung
Im fachlichen Bereich sämtliche Sprachlehrerpersonen mit Ausnahme des Faches Deutsch.
4. Stellvertretung
Durch eine Sprachlehrperson
5. Funktionsziele
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Der Beauftragte Sprachunterricht spricht seine Aufgaben mit den anderen Prorektoren ab.
Im Besonderen sichert er die Koordination des Fremdsprachenunterrichts und bestimmt die Lehr- /
Lernmittel in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit den Fremdsprachlehrpersonen.
Er koordiniert die Infrastrukturwünsche der Lehrerschaft und bestimmt die jeweiligen Verantwortlichkeiten.
Er ist Raumverantwortlicher für die speziellen Sprachzimmer/ Sprachlabors am BBZ.
Er koordiniert die Fremdsprachaufenthalte, welche vom BBZ organisiert werden und ist berechtigt deren
Organisation zu veranlassen.
Er hat Vorschlagsrecht bei der Zuordnung der Sprach–Lehrpersonen auf die einzelnen Berufe bzw. Abteilungen.
Er ist berechtigt jederzeit alle oder einen Teil der Sprachlehrpersonen für einen Fachkonvent auf zu bieten. Der Fachkonvent kann auch von mindestens zwei Fremdsprachlehrpersonen einberufen werden.
Erstellung des Sperrzeitenplanes der Sprach-Lehrpersonen zu Handen des Stundenplaners in Absprache mit den Prorektoren.
Die Funktion wird in der Regel von einem der Prorektoren wahrgenommen. Wird die Funktion von einer
anderen Person wahrgenommen, kann diese mit beratender Stimme an die Schulleitungssitzungen eingeladen werden.
Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung.
6.7.2 Beauftragter Informatik und Medien
1. Funktionsbezeichnung
Beauftragter für Informatik und Medien
2. Unterstellung
Rektor des BBZ
3. Überstellung
Bezüglich Informatik alle Mitarbeitenden
4. Stellvertretung
Ein Mitglied des Informatikteams
5. Funktionsziele
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
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Schulordnung BBZ
Der Beauftragte Informatik und Medien berät die Schulleitung in Fragen der Fachgebiete Informatik und
Medien.
Er leitet das Informatik-Team.
Er erstellt das Informatikbudget und ist verantwortlich für die Beschaffung des Informatikmaterials im
vorgegebenen Rahmen.
Er erlässt Richtlinien für die Beschaffung von Hardware, Software sowie für die Sicherung der Daten und
überwacht deren Durchführung.
Er ist Raumverantwortlicher für alle Informatikzimmer am BBZ.
Er koordiniert die Anschaffung neuer Apparate, die Budgeterstellung und -verwendung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen.
Er ist verantwortlich für die Anschaffung der gemeinsam benutzten audiovisuellen Geräte und deren Unterhalt.
Die Funktion wird in der Regel von einem der Prorektoren wahrgenommen. Wird die Funktion von einer
anderen Person wahrgenommen, kann diese mit beratender Stimme an die Schulleitungssitzungen eingeladen werden.
Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung.
6.7.3 Beauftragter Sport
1. Funktionsbezeichnung
Beauftragter für den Sport
2. Unterstellung
Rektor des BBZ
3. Überstellung
Im fachlichen Bereich sämtliche Sportlehrkräfte
4. Funktionsziele
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
Zu seinen Aufgaben gehört die Verwaltung des Sportmaterials sowie der Hilfsmittel im Sportunterricht.
Er erstellt das Sportbudget und ist verantwortlich für den optimalen Einsatz der bewilligten Mittel.
Er koordiniert und überwacht die Lehr-, Semester- und Stundenpläne.
Er ist verantwortlich für die Planung und Organisation von Veranstaltungen, Turnieren, Sportwochen und
Sporttagen.
Er hält den Informationsfluss zwischen Schulleitung und Sportlehrpersonen aufrecht.
Er hat Mitspracherecht bei der Anstellung von Sportlehrpersonen.
Er hat Vorschlagsrecht bei der Zuordnung der Sport–Lehrpersonen auf die einzelnen Berufe bzw. Abteilungen.
Erstellung des Sperrzeitenplanes der Sport-Lehrpersonen zu Handen des Stundenplaners in Absprache
mit den Prorektoren.
Die Funktion wird in der Regel von einem der Prorektoren wahrgenommen. Wird die Funktion von einer
anderen Person wahrgenommen, kann diese mit beratender Stimme an die Schulleitungssitzungen eingeladen werden.
Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung.
6.7.4 Beauftragter Praktikumsbetriebe
1. Funktionsbezeichnung
Beauftragter für die Praktikumsbetriebe ABVJ
2. Unterstellung
Prorektor BVJ
3. Funktionsziele
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Der Beauftragte Praktikumsbetriebe ist dafür zuständig, dass möglichst allen Lernenden des ABM ein
Praxisplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Im Besonderen
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
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Seite:
19/31
Schulordnung BBZ
Mögliche Praktikumsplätze besuchen und auf Eignung abklären.
Rekrutierung der notwendigen Praktikumsstellen für das Arbeitsbegleitende Modell im BVJ.
Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung BVJ (Fo 224.05) mit den Praktikumsbetrieben.
Führen der Liste von sämtlichen Praktikumsbetrieben.
Zusammenarbeit mit der Abteilung Berufsbildung und dem BIZ in Bezug auf Praktikumsstellen.
Ansprechperson des BVJ bei allgemeinen Fragen der Praktikumsbetriebe.
Gewährleistung des allgemeinen Informationsflusses zu den Praktikumsbetrieben.
Berechtigung Informationsveranstaltungen für Praktikumsbetriebe durchzuführen.
Vorschlagsrecht bei der Platzierung von Lernenden in den Praxisbetrieben.
Koordination der Zuteilung von Lernenden in die Praktikumsbetriebe.
Unbedingter Einbezug bei grösseren Schwierigkeiten in Praktikumsbetrieben mit Lernenden, insbesondere wenn eine Umplatzierung ins Auge gefasst wird.
Einbezug bei Umplatzierungen von Lernenden.
Informationspflicht gegenüber dem Prorektor BVJ und dem Rektor BBZ.
Die Funktion wird in der Regel vom Prorektor BVJ wahrgenommen. Wird die Funktion von einer anderen
Person wahrgenommen, kann diese mit beratender Stimme an die Schulleitungssitzungen eingeladen
werden.
Die Zuteilung dieser Aufgabe erfolgt durch die Schulleitung.
6.8 Schulfunktionen
6.8.1 Studiengangsleiter HF
1. Funktionsbezeichnung
Studiengangsleiter HF
2. Unterstellung
Prorektor HFS
3. Überstellung
Dozenten und Studierende der jeweiligen HF
Fachrichtungsbeauftragte der HF Technik
4. Funktionsziele

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
Der Studiengangsleiter ist für die einwandfreie Organisation des jeweiligen Studiengangs der Höheren
Fachschule Schaffhausen verantwortlich.
Er ist befugt, die Dozenten eines Studiengangs zu einem Studiengangskonvent aufzubieten.
Er nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der AK HFS teil.
Im Besonderen
 Durchführung der Aufnahmeverfahren, sofern notwendig.
 Verantwortlich für die Umsetzung der Bildungsverordnungen und Rahmenlehrpläne.
 Entwurf des Stundenplanes für die entsprechenden Studiengänge HF.
 Organisation und Durchführung der Diplomprüfungen (Prüfungsleiter).
 Vorschlagsrecht für die Experten bei den Diplomprüfungen.
 Vorschlagsrecht für Dozierende ohne regelmässiges Semesterpensum.
 Vorschlagsrecht für Unterrichtsmittel.
 Vorbereiten der Notenlisten für Promotionskonvente, Antragsrecht zu Handen Konvent.
 Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung auf Vorschlag des Prorektors.
6.8.2 Berufsbeauftragter
1. Funktionsbezeichnung
Berufsbeauftragter
2. Unterstellung
Prorektoren
3. Funktionsziel
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009

Seite:
20/31
Schulordnung BBZ
Der Berufsbeauftragte vertritt die Belange der zu betreuenden Berufsgruppe gegenüber der Schule.
Im Besonderen


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


Erarbeitung von Stellungnahmen bei berufsspezifischen Vernehmlassungen.
Verantwortlich für die Umsetzung der Bildungsverordnungen.
Verantwortlich für das Erstellen der Schullehrpläne.
Vertretung des BBZ im Rahmen seiner Kompetenzen im Berufsverband.
Koordination der notwendigen Einrichtungen in den Labors und den Unterrichtszimmern.
Koordination der Projektarbeiten einer Berufsgruppe in Zusammenarbeit mit den übrigen Fachkundeund ABU-Lehrpersonen.
Vermittlung von Lernenden zur Teilnahme an Berufswettbewerben.
Vertretung der Lehrerschaft in den entsprechenden Berufs- oder Fachverbänden, bei Lehrabschlussprüfungen und bei der Organisation der Ausstellung der Lehrabschluss-Prüfungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der kantonalen Prüfungskommission.
Erstellung des Jahresberichtes seiner Berufsgruppe.
Die Ernennung erfolgt durch die Schulleitung auf Vorschlag des Prorektors.
6.8.3 Lehrgangsbeauftragter BVJ
1. Funktionsbezeichnung
Lehrgangsbeauftragter BVJ
2. Unterstellung
Prorektor Abteilung 1
3. Funktionsziel

Der Lehrgangsbeauftragte vertritt die Belange eines bestimmten von ihm betreuten Lehrganges gegenüber dem Prorektor bzw. der Schule.
Im Besonderen
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




Erarbeitung von Stellungnahmen bei lehrgangsspezifischen Vernehmlassungen.
Operative Durchführung von Veranstaltungen wie Elternabend, Besuchstage oder Infoveranstaltungen
für Lernende des jeweiligen Lehrganges.
Verantwortlich für das Erstellen der Schullehrpläne des betreffenden Lehrganges.
Koordination der notwendigen Einrichtungen in Labors, Werkstätten und den Unterrichtszimmern.
Koordination der Projektarbeiten in seinem Lehrgang in Zusammenarbeit mit den übrigen Lehrpersonen
dieses Lehrganges.
Mitspracherecht bei der Platzierung von Lernenden im Modell ABM in den Praxisbetrieben.
Erstellen des Jahresberichtes des jeweiligen Lehrganges.
6.8.4 Fachrichtungsbeauftragter
1. Funktionsbezeichnung
Fachrichtungsbeauftragter
2. Unterstellung
Studiengangsleiter HF Technik
3. Funktionsziel

Der Lehrgangsbeauftragte vertritt die Belange eines bestimmten von ihm betreuten Lehrganges gegenüber dem Studiengangsleiter der HF Technik.
Im Besonderen



Erarbeitung von Stellungnahmen bei lehrgangsspezifischen Vernehmlassungen.
Verantwortlich für die Umsetzung der übergeordneten Bildungsverordnungen und/oder Rahmenlehrpläne.
Verantwortlich für das Erstellen der Schullehrpläne.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
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Seite:
21/31
Schulordnung BBZ
Koordination der notwendigen Einrichtungen in Labors, Werkstätten und den Unterrichtszimmern.
Koordination der Projektarbeiten in einem Lehrgang in Zusammenarbeit mit den übrigen Dozenten dieses Lehrganges.
6.8.5 Klassenlehrpersonen BVJ
1. Funktionsbezeichnung
Klassenlehrperson BVJ
2. Unterstellung
Prorektor BVJ
3. Überstellung
Lernende seiner Klasse
4. Funktionsziele



Die Klassenlehrperson wird vom Prorektor BVJ bestimmt.
Sie ist der direkte Ansprechpartner der Lernenden ihrer Klasse.
Sie ist Mitunterzeichnerin der Ausbildungsverträge BVJ.
Im Besonderen

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
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

Sicherstellung des direkten Informationsflusses zwischen Schule und Lernenden und umgekehrt.
Ordnungsgemässe Einführung der Lernenden in die Schulordnung und die Wegleitung.
Ordnungsgemässe Absenzenkontrolle für die Lernenden ihrer Klasse.
Betreuung der Lernenden in persönlichen und schulischen Angelegenheiten.
Intensives Coaching der Lernenden auf der Suche nach einer weiterführenden Ausbildung.
Entgegennahme, Kontrolle und Besprechung der Schnupperlehrberichte.
Kompetenz für Führungsgespräche mit und Führungsberichte von Lernenden ihrer Klasse.
Vorschlagsrecht bei Übertritten von Lernenden in ein anderes Ausbildungsmodell.
Kontrolle der Einhaltung der Freizeitverpflichtung der Lernenden in den Modellen IKG und VZM.
Verantwortlich für die Platzierung von Lernenden in den Praxisbetrieben im Modell ABM.
Betreuung der Lernenden ABM in den Praxisbetrieben.
Mindestens ein Besuch der Lernenden ABM im Praxisbetrieb pro Semester.
Direkte Ansprechperson der Praxisbetriebe bei Schwierigkeiten mit Lernenden ABM.
Unbedingter Einbezug des Beauftragten Praktikumsbetriebe, bei grösseren Schwierigkeiten in Praxisbetrieben mit Lernende, insbesondere wenn eine Umplatzierung ins Auge gefasst wird.
Informationspflicht gegenüber dem Beauftragten Praktikumsbetriebe, wenn Praxisbetriebe zukünftig keine Lernenden mehr aufnehmen wollen.
6.8.6 Klassenlehrperson BFS/ HFT
1. Funktionsbezeichnung
Klassenlehrperson
2. Unterstellung
Prorektor
3. Überstellung
Lernende seiner Klasse
4. Funktionsziele


Die Klassenlehrperson wird vom Prorektor bestimmt.
Sie ist der direkte Ansprechpartner der Lernenden ihrer Klasse.
Im Besonderen





Sicherstellung des direkten Informationsflusses zwischen Schule und Lernenden und umgekehrt.
Betreuung der Lernenden in persönlichen und schulischen Angelegenheiten.
Ordnungsgemässe Einführung der Lernenden in die Schulordnung und die Wegleitung.
Ordnungsgemässe Absenzenkontrolle für die Lernenden seiner Klasse.
Organisation einer Lehrabschlussreise (bei Bedarf).
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
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Seite:
22/31
Schulordnung BBZ
Beratung der Lernenden über Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Lehre und über weiterführende
Schulen.
6.8.7 Mentor
1. Funktionsbezeichnung
Mentor
2. Unterstellung
Prorektor
3. Voraussetzungen




Die Mentoren verfügen innerhalb von fünf Jahren (ab dieser Regelung) über eine interne Mentoren
Ausbildung (SCHILW) oder über eine EHB-Ausbildung als Praxisberater.
Sie besuchen die internen Weiterbildungskurse für Mentoren (SCHILW).
Sie haben die Ausbildung zur BFS-Lehrperson abgeschlossen oder unterrichten seit mind. 5 Jahren als
anerkannte Nebenamt Lehrpersonen am BBZ (verfügen über DIK I+II Kurse).
Sie sind zum Zeitpunkt des Mentorats keine Mentees.
4. Funktionsziele
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Der Mentor betreut neu eintretende Lehrpersonen während der ersten zwei Schuljahre.
Er informiert über die wichtigsten administrativen oder organisatorischen Rahmenbedingungen.
Er bespricht das Schulführungshandbuch und erklärt unser QMS.
Er ist für deren fachliche und methodisch-didaktische Einführung und Beratung zuständig. Zu diesem
Zweck führt der Mentor die neue Lehrperson vor Beginn des Schuljahres in die neue Aufgabe ein.
Gleichzeitig erklärt er ihr die Funktion des Mentors und weist insbesondere darauf hin, dass die neue
Lehrperson gegenüber dem Mentor vorwiegend eine Holschuld hat.
Spätestens vier Wochen nach Schulbeginn kontrolliert der Mentor die Semesterpläne der neuen Lehrperson auf ihre Ausführung, Vollständigkeit und ihre inhaltliche Richtigkeit (Relevanz).
Bei Bedarf hilft er bei den ersten beiden Lehrerbeurteilungen mit.
Er berichtet der Schulleitung einmal jährlich schriftlich über den Verlauf seines Mentorates.
5. Pflichtaufgaben
Im Voraus
Übersicht Mentoring
Nachführen und Schlusskontrolle der Checkliste Mentorat
Eingangsgespräch Mentorat
Zuteilung eines festen Arbeitsplatzes
Medienschulung Unterrichtsmedien
Schulung Schulführungshandbuch, Formulare usw.
Zielvereinbarung für Mentorat festlegen
Unterrichtsbesuch bei Mentee + Besprechung
Unterrichtsbesuch beim Mentor + Besprechung
Schülerbefragung bei Mentee ohne LBS + Besprechung
Mentorenbericht zuhanden der Schulleitung
WK Schulung Schulführungshandbuch, Formulare, ISO
WK Medienschulung (SCHILW)
Mentorate DIK 1 + DIK 2
Evaluation Mentorat
Farblegende für Verantwortlichkeiten:

1. Jahr
2. Jahr
1X
1X
1X
1X
1X
1X
1X
3X
2X
1X
1X
1X
1X
1X
2X
1X
1X
1X
2X
1X
Mentee
Mentor
M+M
Kompass und Checkliste Mentoring geben detailliert Auskunft über die Pflichtaufgaben.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
Seite:
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Schulordnung BBZ
6.8.8 ISO – Auditor
1. Funktionsbezeichnung
ISO – Auditor
2. Unterstellung
Qualitätsleiter
3. Funktionsziel

Die ISO – Auditoren überprüfen zusammen mit dem Qualitätsleiter die Einhaltung des QMS im BBZ.
Im Besonderen



Durchführung der internen Audits gemäss dem Plan und den Anweisungen des QL.
Sammeln, Sichten und Bearbeiten der eingegangenen Verbesserungsvorschläge.
Erarbeiten von möglichen Korrekturmassnahmen bezüglich Fehlermeldungen auf Auditrapporten und
allgemeinen Fehlermeldungen.
6.8.9 Berater für Lernende
1. Funktionsbezeichnung
Berater für Lernende
2. Unterstellung
Rektor
3. Funktionsziel

Die Berater sind die Anlaufstelle der Lernenden mit schulischen und/oder persönlichen Schwierigkeiten.
.
Im Besonderen




Die Berater nehmen sich Zeit für Einzelgespräche.
Sie hören den Lernenden zu und unterstützen sie auf dem Weg zu einer Lösung ihrer Probleme.
Sie vermitteln Infos und Kontakte zu Fachstellen.
Die Berater stehen unter Schweigepflicht.
6.9 Funktionen der Administration
6.9.1 Verantwortlicher Mediothek
1. Funktionsbezeichnung:
Verantwortlicher Mediothek
2. Unterstellung:
Schuladministrator
3. Überstellung:
Im Bereich der Mediothek alle Lehrpersonen und Lernende
4. Funktionsziel:

Der Mediothekar ist verantwortlich für die Mediothek des BBZ.
Im Besonderen:
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Klassifizierung, Katalogisierung und mediotheksgerechte Aufarbeitung der Neueingänge.
Betreuung der Zeitschriften in der Bibliothek und im Lehrerzimmer (Periodika).
Instruktion der Lehrerschaft über die Benutzung von Bibliothek und Videothek.
Koordination der Bestellung neuer Bücher, Zeitschriften oder Videos in Zusammenarbeit mit den Prorektoren und Budgeterstellung für diesen Bereich.
Er ist Raumverantwortlicher für die Mediothek sowie die angrenzenden drei Gruppenzimmer (Vortragsraum, Gruppenräume HG 105).
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
Seite:
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Schulordnung BBZ
6.9.2 Verantwortlicher Informatik und Medien
1. Funktionsbezeichnung
Verantwortlicher Informatik und Medien
2. Unterstellung
Schuladministrator
3. Überstellung
Informatiklernende BBZ
4. Stellvertreter
Beauftragter Informatik und Medien
5. Funktionsziele
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Konzeptentwicklung, Projektplanung, -durchführung und -kontrolle im Informatikbereich.
Entwicklung von Massnahmen für den Schutz der BBZ-Netze gegen Angriffe aus dem Internet.
Betreuung Informatik-Infrastruktur des BBZ (Einzelgeräte, Server, Netzwerke und Internetanschlüsse).
Planung des Einsatzes der Informatik-Mittel in Zusammenarbeit mit dem IB (mittelfristige Planung).
Verantwortlich für die Instandhaltung und Erneuerung der Informatik-Einrichtungen.
Verantwortlich für den Bereich Datensicherungsmassnahmen.
Schafft die gemeinsam benutzten audiovisuellen Geräte an.
Er ist zuständig für den Unterhalt dieser Geräte und erledigt kleinere Reparaturen und Revisionen
selbstständig.
Im Besonderen
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Planung und Durchführung von Hard- und Softwareinstallationen.
Mitarbeit bei der Erarbeitung des jährlichen Informatik-Budgets.
Mitglied und Berater des Informatik-Teams.
Evaluation, Bewertung und Anschaffungen der benötigten Hard- und Software in Zusammenarbeit mit
dem IB.
Beratung der BBZ-Mitarbeiter bei Problemen (Hotline).
Ausbildung der Informatik-Lernenden des BBZ.
Führung des Ersatzteil- und Verbrauchsmaterial-Lagers.
Nachführung der Inventardatenbank.
Er instruiert die Lehrpersonen über die Handhabung und Einsatzmöglichkeiten der Apparate und überwacht deren Gebrauch.
6.9.3 Verantwortlicher Gebäude
1. Funktionsbezeichnung
Verantwortlicher Gebäude
2. Unterstellung
Schuladministrator
3. Überstellung
Raumverantwortliche Spezialzimmer und Werkstätten
4. Stellvertreter
Schuladministrator / Leiter Haus- und Unterhaltsdienst
5. Funktionsziele

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
Der Verantwortliche Gebäude ist Mitarbeiter der Sekretariats. Es werden ihm deshalb weitere Aufgaben
gemäss internem Pflichtenheft übertragen.
Unterstützung von Lehrpersonen in Unterhalts- und Umbaufragen.
Mitarbeit bei der Planung von Renovations- und Sanierungsarbeiten an Installationen und Gebäude in
Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt.
Im Besonderen

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
Mitarbeit bei Planung und Umsetzung von Renovationen und Sanierungsmassnahmen, interne Abklärungen und Beschaffung von Einrichtungen und Mobiliar.
Überwacht die Betreuung von Spezialzimmer und Werkstätten durch die jeweiligen Raumverantwortlichen
Verwaltet die Räumlichkeiten und Parkplätze des BBZ und verrechnet die Mieteinnahmen.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
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Schulordnung BBZ
6.9.4. Raumverantwortlicher Spezialzimmer
1. Funktionsbezeichnung
Raumverantwortlicher Spezialzimmer (RV SZ)
2. Unterstellung
Gebäudeverantwortlicher
3. Überstellung
Alle anderen Raumbenutzer
4. Stellvertreter
Gebäudeverantwortlicher / Leiter Haus- und Unterhaltsdienst
5. Funktionsziele


Der Raumverantwortliche Spezialzimmer ist für die allgemeine Aufsicht über ein jeweiliges Spezialzimmer verantwortlich, das sowohl intern als auch extern von verschiedenen Nutzern belegt werden kann.
Er ist zuständig für die Erstellung der Benutzungsvorschriften und deren Einhaltung.
Im Besonderen
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

Erstellt die Belegungspläne für jeweils das nächste Semester.
Macht sporadische Kontrollen.
Verantwortlich für die Budgeteingaben im zugeteilten Spezialzimmer.
6.9.5. Raumverantwortlicher Werkstätten
1. Funktionsbezeichnung
Raumverantwortlicher Werkstätten (RV WS)
2. Unterstellung
Gebäudeverantwortlicher
3. Überstellung
Alle anderen Raumbenutzer
4. Stellvertreter
Gebäudeverantwortlicher / Leiter Haus- und Unterhaltsdienst
5. Funktionsziele
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
Der Raumverantwortliche Werkstätten ist für die allgemeine Aufsicht über eine Werkstatt verantwortlich,
die sowohl intern als auch extern von verschiedenen Nutzern belegt werden kann.
Er ist zuständig für die Aufnahme des Inventars und das jeweilige Up date.
Er erstellt ein Übergabe- resp. Abnahmeprotokoll.
Er ist zuständig für die Erstellung der Benutzungsvorschriften und deren Einhaltung.
Im Besonderen
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
Erstellt Belegungspläne für das jeweilige Schuljahr.
Lässt das Übergabeprotokoll unterzeichnen
Kontrolliert Räumlichkeiten bei der Abgabe und unterzeichnet das Abnahmeprotokoll.
Verantwortlich für die Budgeteingaben in der zugeteilten Werkstatt.
6.9.6. Raumverantwortlicher Schulzimmer
1. Funktionsbezeichnung
Raumverantwortlicher Schulzimmer (RV SchZ)
2. Unterstellung
Gebäudeverantwortlicher
3. Überstellung
Alle anderen Raumbenutzer
4. Stellvertreter
Gebäudeverantwortlicher / Leiter Haus- und Unterhaltsdienst
5. Funktionsziele
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Der Raumverantwortliche Schulzimmer ist für die allgemeine Aufsicht über ein jeweiliges Schulzimmer
verantwortlich, das sowohl intern als auch extern von verschiedenen Nutzern belegt werden kann.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
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26/31
Schulordnung BBZ
Er ist zuständig für die Erstellung allfälliger Benutzungsvorschriften und deren Einhaltung.
Im Besonderen
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Unterstützt sowohl interne als auch externe Nutzer in der Handhabung der Mediengeräte.
Macht sporadische Kontrollen und informiert bei Schäden die entsprechenden Stellen.
Achtet auf das vollständige Vorhandensein von Ersatzmaterial an einem für alle zugänglichen Ort.
Ermöglicht anderen Lehrpersonen oder Schulklassen die Benützung von Wandschränken.
6.9.7 Leiter Haus- und Unterhaltsdienst HG BBZ
1. Funktionsbezeichnung
Chef Hausdienst
2. Unterstellung
Schuladministrator
3. Überstellung
Pedellen und Reinigungspersonal Hintersteig, Birch und Waldhaus
4. Stellvertreter
Einer der Pedellen
5. Funktionsziele
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Der Chef Hausdienst ist verantwortlich für Sauberkeit in und um das Gebäude Hintersteig und im Ausbildungszentrum Birch und Waldhaus sowie Turnhalle Mühlental.
Er ist verantwortliche für einen störungsfreien Betrieb der techn. Einrichtungen wie Heizung, Lüftungen
usw.
Er stellt Antrag für Neuanschaffungen oder Ersatz von Maschinen und Geräten in seinem Bereich.
Er plant den Einsatz der Hauswarte und des Reinigungspersonals, insbesondere die Stellvertretung bei
Ferienabwesenheiten.
Er ist verantwortlich, dass die pro Jahr zur Verfügung stehenden Reinigungsstunden nicht überschritten
werden.
In Zusammenarbeit mit seinem Team erledigt er kleinere Reparaturen an Einrichtungen, Installationen
und Gebäuden.
Er meldet Schäden oder gravierende Mängel dem Verantwortlichen Gebäude und informiert seinen
Vorgesetzten.
Im Besonderen
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Ansprechperson für Handwerker
Ansprechperson bei Schäden an Gebäuden, Mobiliar und festen Einrichtungen.
Weitere Aufgaben erledigt er nach Weisung seiner Vorgesetzten.
Reinigung und Instandhaltung der Gebäude und Umgebung mit dem ihm unterstellten Personal gemäss
Aufgabenbeschreibungen.
Einsatzplanung der unterstellten Hauswarte und der Reinigungsgruppen.
Überwachung und Bestellung der Reinigungsmaterialien und –maschinen.
Überwachung der Reinigungsarbeiten.
Frühzeitige Planung der nur periodisch anfallenden Arbeiten.
Bei Bedarf Antragstellung für die Anstellung von Reinigungspersonal.
Rekrutierung von Hilfskräften für die Jahresreinigung.
6.9.8 Leiter Haus- und Unterhaltsdienst LBZ / Verantwortlicher Grünanlagen
1. Funktionsbezeichnung
Leiter Haus- und Unterhaltsdienst LBZ / Verantwortlicher Grünanlagen
2. Unterstellung
Schuladministrator
3. Überstellung
Parkgärtnerin und Reinigungspersonal LBZ
4. Stellvertreter
Je nach Aufgabe Parkgärtnerin oder Personen aus dem BBZ
5. Funktionsziele
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
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Seite:
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Schulordnung BBZ
Er ist verantwortlich für Sauberkeit in und um die Gebäude im Bereich Charlottenfels.
Er plant den Einsatz der Parkgärtnerin und des Reinigungspersonals LBZ, insbesondere die Stellvertretung bei Ferienabwesenheiten.
Er ist verantwortlich, dass die pro Jahr zur Verfügung stehenden Putzstunden LBZ nicht überschritten
werden.
Zuständig für den Sicherheitsbereich in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt/Feuerpolizei.
In Zusammenarbeit mit seinem Team erledigt er kleinere Reparaturen an Einrichtungen, Installationen
und Gebäuden.
Er meldet Schäden oder gravierende Mängel dem Verantwortlichen Gebäude und informiert seinen Vorgesetzten
Im Besonderen
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Ansprechperson für Handwerker im LBZ.
Ansprechperson bei Schäden an Gebäuden, Mobiliar und festen Einrichtungen im LBZ.
Weitere Aufgaben erledigt er nach Weisung seiner Vorgesetzten.
Reinigung und Instandhaltung der Gebäude und Umgebung mit dem ihm unterstellten Personal gemäss
Aufgabenbeschreibungen.
Wartung von Feuermeldeanlage, Heizungen, Lüftungen usw.
Einsatzplanung der unterstellten Parkgärtnerin und des Reinigungspersonals.
Überwachung und Bestellung der Reinigungsmaterialien und –maschinen.
Überwachung der täglichen Reinigungsarbeiten.
Frühzeitige Planung der nur periodisch anfallenden Arbeiten.
Bei Bedarf Antragstellung für die Anstellung von Reinigungspersonal.
Rekrutierung von Hilfskräften für die Jahresreinigung.
6.9.9 Beauftragte Sicherheit
1. Funktionsbezeichnung
Sicherheitsbeauftragter BBZ und Sicherheitsbeauftragter LBZ
2. Unterstellung
Schuladministrator
3. Überstellung
Bezüglich Sicherheitsvorschriften alle Mitarbeiter
4. Stellvertreter
gegenseitig
5. Funktionsziele
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Die Sicherheitsbeauftragten erarbeiten gemeinsam Vorschriften und Weisungen zur Sicherung und Rettung aller Personen, die sich in den Gebäuden aufhalten.
Im Besonderen
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Überwachen und halten die Einsatzbereitschaft der Sicherheit und Löscheinrichtungen aufrecht.
Melden Mängel im Sicherheitssystem und machen Vorschläge zu deren Behebung.
Besuchen Weiterbildungskurse im Bereich Sicherheit.
Erarbeiten in Zusammenarbeit mit der Feuerpolizei und Feuerwehr Listen und Pläne über Lagerorte von
Gefahrengütern, Standorte von Löschmitteln, Fluchtwegpläne.
6.9.10 Verantwortlicher Verpflegung BBZ
1. Funktionsbezeichnung
Verantwortlicher der Verpflegung des BBZ
2. Unterstellung
Schuladministrator
3. Überstellung
Mitarbeiterinnen der Verpflegung
4. Stellvertreter
Entscheid von Fall zu Fall
5. Funktionsziele
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
8.009
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Schulführungshandbuch
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28/31
Schulordnung BBZ
Die Leiterin der Verpflegung ist verantwortlich für die auf die speziellen Verhältnisse ausgerichtete Verpflegungsmöglichkeit der Lernenden und Lehrpersonen des BBZ.
Das Angebot ist auf die Bedürfnisse unserer Kunden auszurichten.
Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse sind so weit als möglich zu berücksichtigen.
Der Menuplan und das Angebot auf dem Buffet sind abwechslungsreich zu gestalten und auch saisonal
auszurichten.
Einem optimierten Wareneinkauf und Einsatz der Lebensmittel wird hohe Priorität beigemessen, um Abfall möglichst auszuschliessen.
Im Besonderen
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

Verantwortlich für die Einsatzplanung der Mitarbeiterinnen.
Zubereitung der Speisen.
Verantwortlich für eine sorgfältige Kassenführung und korrektes Reporting.
Sorgt für die Einhaltung der Hygienevorschriften.
Organisation von Apéros bei Diplomfeiern, Elternabenden usw. auch am Abend.
Mitarbeit bei Schulanlässen (Jahresschlussessen, Tag der offenen Türe, Einweihungen sonstige Festlichkeiten usw.).
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
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Schulordnung BBZ
6.10 Lehrende
6.10.1 Hauptamtliche Lehrpersonen
1. Funktionsbezeichnung:
Hauptamtliche Lehrpersonen. Als hauptamtliche Lehrpersonen werden solche
bezeichnet, die auf unbestimmte Zeit mit mindestens einem halben Pensum
angestellt sind.
2. Unterstellung:
Prorektor
3. Überstellung:
Studierende, Lernende, Kursteilnehmer
4. Funktionsziele:




Hauptamtliche Lehrpersonen sind verantwortlich für den lehrplankonformen Unterricht.
Hauptamtliche Lehrpersonen mit einem Pensum von mehr als 20 Wochenlektionen haben sich an fünf
Tagen der Woche für die Schule zur Verfügung zu stellen.
Sie haben sich im Rahmen der Schule für die Übernahme von weiteren Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Sie haben das Recht und die Pflicht, sich weiterzubilden.
6.10.2 Lehrbeauftragte
1. Funktionsbezeichnung:
Lehrbeauftragte
Als Lehrbeauftragte werden Lehrpersonen bezeichnet, die auf eine befristete
Dauer angestellt sind.
2. Unterstellung:
Prorektor
3. Überstellung:
Studierende, Lernende, Kursteilnehmer
4. Funktionsziele




Sie sind bezüglich Unterricht den hauptamtlichen Lehrpersonen gleichgestellt.
Lehrbeauftragte mit mehr als 20 Wochenlektionen haben sich an fünf Tagen der Woche für die Schule
zur Verfügung zu stellen.
Sie haben sich in Rahmen der Schule für die angemessene Übernahme von weiteren Aufgaben zur Verfügung zu halten.
Sie haben die Pflicht und das Recht, sich weiterzubilden. Insbesondere können sie verpflichtet werden,
einschlägige methodisch/didaktische und fachliche Kurse zu besuchen.
6.10.3 Dozierende HFS
1. Funktionsbezeichnung:
Dozierende HFS
2. Unterstellung:
Studiengangsleiter HFS
3. Überstellung:
Studierende HFS
4. Funktionsziele:



Dozierende sind verantwortlich für den lehrplankonformen Unterricht.
Sie müssen über die nötigen pädagogischen und fachlichen Qualifikationen verfügen.
Sie haben das Recht und die Pflicht, Aus- und Weiterbildungskurse zu besuchen.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
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Schulordnung BBZ
6.10.4 Lehrervertreter in der AK BFS
1. Funktionsbezeichnung:
Lehrervertreter BFS
2. Unterstellung:
Lehrerkonvent
3. Funktionsziele:




Der Lehrervertreter vertritt die Belange der Lehrerschaft in der Aufsichtskommission und gegenüber dem
Rektor.
Er wird vom Lehrerkonvent für mindestens eine Amtsdauer bestimmt.
Er ist berechtigt, den Lehrerkonvent einzuberufen und zu leiten.
Der Lehrerkonvent bestimmt einen Stellvertreter.
6.11 Konvente
6.11.1 Mitarbeiterkonvent
1. Funktionsbezeichnung:
Mitarbeiterkonvent
2. Zusammensetzung:
Alle Mitarbeiter des BBZ bilden den Mitarbeiterkonvent.
3. Einberufung:
Durch den Rektor des BBZ oder zwei Mitglieder der Schulleitung
4. Unterstellung:
Rektor des BBZ, Schulleitung
5. Funktionsziele:



Der Mitarbeiterkonvent ist Vernehmlassungspartner für alle Fragen, welche die Schule als Ganzes betreffen.
Alle Mitarbeiter haben Antrags- und Stimmrecht.
Der Mitarbeiterkonvent wird in der Regel zwei Mal jährlich einberufen.
6.11.2 Lehrerkonvent
1. Funktionsbezeichnung:
Lehrerkonvent
2. Zusammensetzung:
Alle hauptamtlichen Lehrkräfte und alle Lehrbeauftragten des BBZ bilden den
Lehrerkonvent.
3. Einberufung:
Durch den Rektor des BBZ oder den Lehrervertreter.
4. Unterstellung:
Rektor des BBZ, Lehrervertreter
5. Funktionsziele:






Der Lehrerkonvent dient der gegenseitigen Information und der Aussprache über Fragen, welche den
Schulunterricht betreffen.
Er ist Vernehmlassungspartner für alle Fragen, welche den Schulunterricht betreffen, und behandelt in
dieser Funktion Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere die Änderung von Reglementen
und Verordnungen.
Er bestimmt den Lehrervertreter in der Aufsichtskommission BFS und dessen Stellvertreter.
Er hat Mitspracherecht zuhanden der Aufsichtskommissionen und des Rektors.
Er bestimmt die Mitglieder der Wahlausschüsse für die entsprechenden Schulleitungsmitglieder und
Stabsfunktionen.
Der Lehrerkonvent wird in der Regel zwei Mal jährlich einberufen, in der Regel im Anschluss an den Mitarbeiterkonvent.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
RT
Schulführungshandbuch
8.009
Seite:
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Schulordnung BBZ
6.11.3 Abteilungskonvent
1. Funktionsbezeichnung:
Abteilungskonvent
2. Zusammensetzung:
An einem Abteilungskonvent sind alle Lehrkräfte, welche an der jeweiligen
Abteilung unterrichten, stimmberechtigt.
3. Einberufung:
Durch den Prorektor oder zwei Lehrpersonen mit mindestens einem halben
Pensum.
4. Unterstellung:
Prorektor
5. Funktionsziele:


Der Abteilungskonvent dient der gegenseitigen Information, insbesondere der Koordination von Fragen,
die Lehrpläne, Stundenpläne, Budgets und Lehrmittel betreffen.
Er bestimmt die Mitglieder der entsprechenden Wahlausschüsse.
6.11.4 Berufs-, Promotions- und Fachkonvente
1. Funktionsbezeichnung:
Berufs-, Promotions- und Fachkonvente
2. Zusammensetzung:
An diesen Konventen sind alle Lehrkräfte, welche an der jeweiligen
Abteilung unterrichten, stimmberechtigt.
3. Einberufung:
Durch den Prorektor oder zwei Lehrpersonen
4. Unterstellung:
Prorektor
5. Funktionsziele:

Die Berufs-, Promotions- und Fachkonvente dienen der gegenseitigen Information, insbesondere der
Koordination von Fragen, die Lehrpläne, Promotionen und Einstufungen in verschiedene Niveaus, Stundenpläne, Budgets und Lehrmittel betreffen.
Erstellt am:
01.12.15 QL
Geprüft am:
14.12.15 SL
Gültig ab:
01.01.16 AK es
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