Für ein ILO-Übereinkommen gegen

Werbung
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
REX/445
Für ein ILOÜbereinkommen gegen
geschlechtsspezifische
Gewalt am Arbeitsplatz
Brüssel, den 10. August 2015
Informationsvermerk
510. Plenartagung
Stellungnahme des Europäischen Wirtsschafts- und Sozialausschusses zum Thema Für ein ILOÜbereinkommen gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz
STELLUNGNAHME: EESC-2015-01969-00-00-AS-TRA
1.
Verfahren
Rechtsgrundlage:
Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Beschluss des Plenums:
19. Februar 2015
Zuständig:
Fachgruppe Außenbeziehungen
Vorsitzender der Fachgruppe:
José María Zufiaur (ES-II)
Arbeiten
der 16. Juli 2015
Studiengruppe:
Für ein ILO-Übereinkommen
gegen geschlechtsspezifische
Gewalt am Arbeitsplatz
Vorsitzende:
Vladimíra Drbalová (CS-I)
Berichterstatterin:
Béatrice Ouin (FR-II)
Regelung der
Fachgruppe:
Mitglieder:
Philippe de Buck (BE-I)
Marija Hanzevacki (HR-II)
Mette Kindberg (DK-III)
Antonio Longo (IT-III)
Judy McKnight (UK-II)
Cristian Pirvulescu (RO-III)
Jolanta Plakwicz (PO-III)
Madi Sharma (UK-I)
Xavier Verboven (BE-II)
STELLUNGNAHME von der Fachgruppe Außenbeziehungen am 16. Juli 2015 mit 85 bei
1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen ANGENOMMEN
EESC-2015-01969-00-00-NISP-TRA (EN) 1/3
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Sachverständige
Chidi King (für die Berichterstatterin)
Zoe Lanara-Tzotze (für die Gruppe II)
2.
Hintergrund
Die Gruppe der Arbeitnehmer in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat sich für einen
Vorschlag für die neue ILO-Norm betreffend die geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz
ausgesprochen (Übereinkommen und Empfehlung). In seiner Sitzung im November 2015 wird der
Verwaltungsrat der ILO darüber befinden, ob dieser Punkt auf die Tagesordnung der Internationalen
Arbeitskonferenz (höchstes Beschluss fassendes und Normen setzendes Gremium der ILO) für die
Jahre 2017-2018 gesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang wäre die EWSA-Stellungnahme ein
Beitrag der europäischen Zivilgesellschaft, einschließlich der Arbeitnehmervertreter, zur Debatte der
ILO über die Notwendigkeit einer neuen Arbeitsnorm. In der Vergangenheit hat der EWSA mit seinen
Stellungnahmen bereits zu den ILO-Debatten über neue Normen in den Bereichen Hausangestellte
und Verbot von Zwangsarbeit beigetragen.
Eine eventuelle neue ILO-Arbeitsnorm über das Verbot und die Vorbeugung geschlechtsspezifischer
Gewalt am Arbeitsplatz wäre ein wichtiger Bestandteil der derzeitigen ILO-Initiative für Frauen am
Arbeitsplatz, die zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung
beiträgt.
3.
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses
Der EWSA und die europäischen Sozialpartner verfolgen aufmerksam eine in der ILO (insbesondere
im Verwaltungsrat) geführte Debatte darüber, ob die Erörterung einer internationalen Norm über
geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz auf die Tagesordnung der Internationalen
Arbeitskonferenz (dem Entscheidungsgremium der ILO) gesetzt werden soll. Der EWSA unterstützt
diesen Vorschlag und fordert die Mitgliedstaaten und die europäischen Sozialpartner auf, dasselbe zu
tun.
Mit ihrer dreigliedrigen Struktur (Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen) spielt
die ILO bei der Verbesserung der Situation der Arbeitnehmer und der Funktionsweise von
Unternehmen auf der internationalen Bühne eine wesentliche Rolle. Die EU ist nicht Mitglied der
ILO, aber die EU-Mitgliedstaaten gehören ihr an, ebenso wie die europäischen Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen. Der EWSA ruft sie auf, die europäischen Werte und den europäischen
Besitzstand unter Berücksichtigung des globalen Umfelds auf der internationalen Ebene bekannt zu
machen.
Der EWSA ist der Auffassung, dass geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz ein Hindernis für
menschenwürdige Arbeit und ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte sowie eine Verletzung
der Würde und der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Arbeitnehmer ist. Sie ist auch das
Ergebnis einer ungleichen Machtverteilung zwischen Frauen und Männern und leistet dieser
Ungleichheit am Arbeitsplatz noch mehr Vorschub. Darüber hinaus hat geschlechtsspezifische Gewalt
auch negative Auswirkungen auf die Produktivität und die Geschäftstätigkeit der Arbeitnehmer und
somit ganz allgemein auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Wachstum.
Deshalb liegt es nach Ansicht des EWSA im Interesse der Gesellschaft, diese Gewalt zu bekämpfen,
wo immer sie auftritt, und sie vom Arbeitsplatz zu verbannen.
EESC-2015-01969-00-00-NISP-TRA (EN) 2/3
Im Hinblick auf die Debatte und die anstehenden Entscheidungen im ILO-Verwaltungsrat ruft der
EWSA die EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Richtlinie 2002/73/EG (zur Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur
Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die
Arbeitsbedingungen) bereits über Instrumente zur Bekämpfung der Ungleichheiten zwischen
Männern und Frauen und der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz verfügen, auf, in der ILO mit
einer Stimme zu sprechen.
Der EWSA erinnert auch daran, dass die europäischen Sozialpartner 2007 eine Rahmenvereinbarung
zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet haben, die dazu führen sollte, dass sie in der
Debatte über diesen Entwurf einer internationalen Arbeitsnorm im Schulterschluss auftreten.
Eine ILO-Norm zu geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz käme nach Ansicht des EWSA
der Gesellschaft, dem sozialen Dialog, dem Arbeitsumfeld und den Beziehungen am Arbeitsplatz
zugute, wenn sie folgendes gewährleisten würde: Festlegung einer gemeinsamen Definition
geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz, Beteiligung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an
der Konsultation zum neuen Rahmen, Präzisierung ihrer Verantwortlichkeiten bei der Vorbeugung,
Bekämpfung und Wiedergutmachung geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz, Unterstützung
der Arbeitgeber bei der Ausarbeitung personalpolitischer Maßnahmen, einschließlich Schulungen,
und Festlegung von Verfahren für die Einreichung von Beschwerden und Anmeldung von
Ansprüchen sowie für deren Prüfung.
Der EWSA betont, dass eine neue ILO-Norm dazu beitragen würde, die Ziele der Agenda für
menschenwürdige Arbeit zu erreichen, die Schutzbedürftigkeit der Menschen gegenüber
geschlechtsspezifischer Gewalt zu reduzieren und ihre finanzielle Abhängigkeit und ihre Produktivität
am Arbeitsplatz zu stärken. Für die Arbeitnehmer und die Gesellschaft ließen sich dadurch die
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern und Einsparungen zu erzielen, da häusliche
Gewalt und Gewalt am Arbeitsplatz in puncto Gesundheitsversorgung, Gerichtsverfahren,
Verdienstausfällen und Krankenvergütung Kosten in Millionenhöhe verursachen.
In seiner Stellungnahme unterbreitet der EWSA konkrete Vorschläge zum Inhalt einer neuen ILONorm.
_____________
EESC-2015-01969-00-00-NISP-TRA (EN) 3/3
Herunterladen