Grünbuch: Schaffung einer Kapitalmarktunion

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
ECO/379
Kapitalmarktunion
Brüssel, den 23. Juni 2015
Informationsvermerk
(509. Plenartagung)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Grünbuch:
Schaffung einer Kapitalmarktunion
COM(2015) 63 final
STELLUNGNAHME: EESC-2015-01333-00-00-AS-TRA
1.
Verfahren
Befassung
Kommission:
durch
die 9. März 2015
Rechtsgrundlage:
Artikel 304 AEUV
Beschluss des Präsidiums:
17. Februar 2015
Zuständig:
Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher
und sozialer Zusammenhalt
Vorsitzender der Fachgruppe:
Herr van Iersel (NL-I)
Regelung der
Fachgruppe:
Studiengruppe:
Kapitalmarktunion
Arbeiten
der 26. Februar 2015 (schriftliches Verfahren)
Vorsitzender:
Herr Pater (PL-III)
Berichterstatter:
Mitberichterstatterin:
Herr Mendoza Castro (ES-II)
Frau Angelova (BG-I)
Mitglieder:
die Damen und Herren
Croughan (IE-I)
Dantin (FR-II)
Domonkos (SK-III)
Kokalov (BG-II)
Morgan (UK-I) (für Burns, Art. 62 Abs. 3 GO)
Nicosevici (RO-III)
Palmieri (IT-II)
Rebolj (SI-II)
Sartorius Álvarez de Bohorques (ES-I)
Smyth (UK-III)
Stantič (SI-I)
Trias Pintó (ES-III)
STELLUNGNAHME von der Fachgruppe am 18. Juni 2015 mit 65 Stimmen gegen 1 Stimme
bei 0 Enthaltungen ANGENOMMEN
ECO/379 – EESC-2015-01235-00-00-NISP-TRA (EN) 1/3
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Sachverständige
Sergio Ernesto Santillán Cabeza (für den Berichterstatter)
Stefan Petranov (für den Mitberichterstatter)
2.
Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments
Die Kapitalmarktunion soll Hemmnisse beseitigen, die grenzüberschreitenden Investitionen in der EU
und dem Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln im Wege stehen. Unternehmen sehen sich
derzeit mit schwierigen Rahmenbedingungen konfrontiert, da sie weiterhin stark von den Banken und
zu einem weitaus geringeren Teil von den Kapitalmärkten abhängig sind. In anderen Teilen der Welt
ist dieses Verhältnis umgekehrt.
Mit der Kapitalmarktunion möchte die Kommission darüber hinaus Hürden zwischen Unternehmen
oder Projekten mit Finanzierungsbedarf und Anlegern beseitigen und die Investitionskette zur
Kanalisierung der Mittel möglichst effizient gestalten.
Nach der öffentlichen Konsultation im Zusammenhang mit dem Grünbuch wird die Kommission
diesen Sommer einen Aktionsplan vorlegen, der einen Fahrplan mit zeitlichen Vorgaben enthalten
wird, um bis 2019 die Grundsteine für die Kapitalmarktunion zu legen.
Das Grünbuch enthält folgende zentrale Grundsätze, auf denen die Kapitalmarktunion aufbauen
sollte:
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sie sollte gewährleisten, dass Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung größtmöglichen Nutzen
aus den Kapitalmärkten ziehen;
sie sollte einen Kapitalbinnenmarkt für alle 28 Mitgliedstaaten schaffen, indem sie Hürden für
grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU beseitigt und eine engere Vernetzung mit
den globalen Kapitalmärkten fördert;
sie sollte sich auf ein solides und stabiles Finanzsystem mit einem einheitlichen Regelwerk
stützen, das wirksam und konsistent umgesetzt wird;
sie sollte einen wirksamen Anlegerschutz gewährleisten;
sie sollte dazu beitragen, Investitionen aus aller Welt anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit
der EU zu steigern.
Bereits in ihrer Mitteilung "Eine Investitionsoffensive für Europa" nannte die Kommission einige
Maßnahmen, die kurzfristig ergriffen werden können. Sie betreffen Bereiche wie die Umsetzung der
Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF), "hochwertige" Verbriefungen,
Kreditinformationen über KMU, Privatplatzierungen und die Überarbeitung der Prospektrichtlinie.
Im Grünbuch wird auch um Stellungnahmen dazu gebeten, wie andere Hindernisse für reibungslos
funktionierende Märkte mittel- bis langfristig überwunden werden können, etwa wie sich die Kosten
für die Einrichtung und Vermarktung von Investmentfonds EU-weit verringern lassen; wie weitere
Möglichkeiten für die Bereitstellung von Beteiligungs- und Risikokapital geschaffen werden können;
ob gezielte Maßnahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts oder des
Wertpapierrechts sowie der Besteuerung wesentlich zur Kapitalmarktunion beitragen könnten und wie
gedeckte Schuldverschreibungen behandelt werden sollten; dazu wird 2015 eine eigene Konsultation
über einen möglichen EU-Rahmen durchgeführt.
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3.
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses
Der Ausschuss unterstützt das Grünbuch zur Kapitalmarktunion, sieht den Kommissionsvorschlägen
bezüglich der zur Erreichung der dargelegten Ziele notwendigen Änderungen entgegen und bringt
seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auf einer ausgewogenen
Berücksichtigung der von den Interessenträgern vorgebrachten Standpunkten beruhen werden.
Ziel der Kommissionsinitiative sollte es sein, die Voraussetzungen für eine effiziente moderne
Finanzdienstleistungsbranche mit angemessenen Vorschriften zu schaffen, die den Zugang von
Unternehmen, die Investitionskapital benötigen - insbesondere KMU und wachstumsstarker
Unternehmen -, zu Kapitalgebern gewährleisten.
Der EWSA betrachtet die Kapitalmärkte als Liquiditätspool, aus dem Unternehmen Mittel aufnehmen
und wo sie mit Finanzinstrumenten handeln können. Er befürwortet nachdrücklich das letztliche Ziel
der Kapitalmarktunion, die derzeitige Fragmentierung der Märkte zu überwinden und dadurch die
Notierung aller Unternehmensarten zu ermöglichen.
Da die Kapitalmarktunion für Großunternehmen weitgehend Realität ist, betont der EWSA die
Notwendigkeit von Maßnahmen, damit KMU ebenfalls davon profitieren können.
Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, in folgenden Bereichen rasch und entschlossen Maßnahmen zu
ergreifen:
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Entwicklung eines Sekundärmarktes;
Ausarbeitung eines vereinfachten einheitlichen Standards für qualitative und quantitative
Anforderungen für die Börsennotierung von KMU auf den regulierten Märkten für
Finanzinstrumente;
Einführung von Ratings gemäß einer transparenten und standardisierten Methodik;
Festlegung vereinfachter standardisierter Kriterien (Muster) für die Notierung auf regulierten
Märkten;
Schaffung von mehr maßgeschneiderten Anlageprodukten, da diese den Bedürfnissen der
Unternehmen besser entsprechen;
Aktualisierung und Zusammenfassung der Definitionen für Kleinst-, kleine und mittlere
Unternehmen in den verschiedenen EU-Rechtsvorschriften, um der Vielfalt von KMU und
den Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten besser Rechnung zu tragen;
Erarbeitung einer Definition für aufstrebende Wachstumsunternehmen und wachstumsstarke
Unternehmen. Dabei solle den Bedürfnissen solcher Unternehmen auf den Kapitalmärkten
besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden;
Stärkung der Verwaltungskapazität der nationalen Verbraucherschutzgremien und
Finanzmarktregulierungsbehörden.
Der EWSA unterstreicht ferner die Bedeutung des traditionellen Bankwesens für die Stabilität des
Finanzsystems und bekräftigt, dass nachhaltige und hochwertige Verbriefungen die Förderung
grundlegender Strukturen mit kurzen Vermittlungsketten erforderlich machen.
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ECO/379 – EESC-2015-01235-00-00-NISP-TRA (EN) 3/3
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