Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ECO/379 Kapitalmarktunion Brüssel, den 23. Juni 2015 Informationsvermerk (509. Plenartagung) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Grünbuch: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final STELLUNGNAHME: EESC-2015-01333-00-00-AS-TRA 1. Verfahren Befassung Kommission: durch die 9. März 2015 Rechtsgrundlage: Artikel 304 AEUV Beschluss des Präsidiums: 17. Februar 2015 Zuständig: Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt Vorsitzender der Fachgruppe: Herr van Iersel (NL-I) Regelung der Fachgruppe: Studiengruppe: Kapitalmarktunion Arbeiten der 26. Februar 2015 (schriftliches Verfahren) Vorsitzender: Herr Pater (PL-III) Berichterstatter: Mitberichterstatterin: Herr Mendoza Castro (ES-II) Frau Angelova (BG-I) Mitglieder: die Damen und Herren Croughan (IE-I) Dantin (FR-II) Domonkos (SK-III) Kokalov (BG-II) Morgan (UK-I) (für Burns, Art. 62 Abs. 3 GO) Nicosevici (RO-III) Palmieri (IT-II) Rebolj (SI-II) Sartorius Álvarez de Bohorques (ES-I) Smyth (UK-III) Stantič (SI-I) Trias Pintó (ES-III) STELLUNGNAHME von der Fachgruppe am 18. Juni 2015 mit 65 Stimmen gegen 1 Stimme bei 0 Enthaltungen ANGENOMMEN ECO/379 – EESC-2015-01235-00-00-NISP-TRA (EN) 1/3 Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu DE Sachverständige Sergio Ernesto Santillán Cabeza (für den Berichterstatter) Stefan Petranov (für den Mitberichterstatter) 2. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments Die Kapitalmarktunion soll Hemmnisse beseitigen, die grenzüberschreitenden Investitionen in der EU und dem Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln im Wege stehen. Unternehmen sehen sich derzeit mit schwierigen Rahmenbedingungen konfrontiert, da sie weiterhin stark von den Banken und zu einem weitaus geringeren Teil von den Kapitalmärkten abhängig sind. In anderen Teilen der Welt ist dieses Verhältnis umgekehrt. Mit der Kapitalmarktunion möchte die Kommission darüber hinaus Hürden zwischen Unternehmen oder Projekten mit Finanzierungsbedarf und Anlegern beseitigen und die Investitionskette zur Kanalisierung der Mittel möglichst effizient gestalten. Nach der öffentlichen Konsultation im Zusammenhang mit dem Grünbuch wird die Kommission diesen Sommer einen Aktionsplan vorlegen, der einen Fahrplan mit zeitlichen Vorgaben enthalten wird, um bis 2019 die Grundsteine für die Kapitalmarktunion zu legen. Das Grünbuch enthält folgende zentrale Grundsätze, auf denen die Kapitalmarktunion aufbauen sollte: sie sollte gewährleisten, dass Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung größtmöglichen Nutzen aus den Kapitalmärkten ziehen; sie sollte einen Kapitalbinnenmarkt für alle 28 Mitgliedstaaten schaffen, indem sie Hürden für grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU beseitigt und eine engere Vernetzung mit den globalen Kapitalmärkten fördert; sie sollte sich auf ein solides und stabiles Finanzsystem mit einem einheitlichen Regelwerk stützen, das wirksam und konsistent umgesetzt wird; sie sollte einen wirksamen Anlegerschutz gewährleisten; sie sollte dazu beitragen, Investitionen aus aller Welt anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern. Bereits in ihrer Mitteilung "Eine Investitionsoffensive für Europa" nannte die Kommission einige Maßnahmen, die kurzfristig ergriffen werden können. Sie betreffen Bereiche wie die Umsetzung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF), "hochwertige" Verbriefungen, Kreditinformationen über KMU, Privatplatzierungen und die Überarbeitung der Prospektrichtlinie. Im Grünbuch wird auch um Stellungnahmen dazu gebeten, wie andere Hindernisse für reibungslos funktionierende Märkte mittel- bis langfristig überwunden werden können, etwa wie sich die Kosten für die Einrichtung und Vermarktung von Investmentfonds EU-weit verringern lassen; wie weitere Möglichkeiten für die Bereitstellung von Beteiligungs- und Risikokapital geschaffen werden können; ob gezielte Maßnahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts oder des Wertpapierrechts sowie der Besteuerung wesentlich zur Kapitalmarktunion beitragen könnten und wie gedeckte Schuldverschreibungen behandelt werden sollten; dazu wird 2015 eine eigene Konsultation über einen möglichen EU-Rahmen durchgeführt. ECO/379 – EESC-2015-01235-00-00-NISP-TRA (EN) 2/3 3. Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses Der Ausschuss unterstützt das Grünbuch zur Kapitalmarktunion, sieht den Kommissionsvorschlägen bezüglich der zur Erreichung der dargelegten Ziele notwendigen Änderungen entgegen und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auf einer ausgewogenen Berücksichtigung der von den Interessenträgern vorgebrachten Standpunkten beruhen werden. Ziel der Kommissionsinitiative sollte es sein, die Voraussetzungen für eine effiziente moderne Finanzdienstleistungsbranche mit angemessenen Vorschriften zu schaffen, die den Zugang von Unternehmen, die Investitionskapital benötigen - insbesondere KMU und wachstumsstarker Unternehmen -, zu Kapitalgebern gewährleisten. Der EWSA betrachtet die Kapitalmärkte als Liquiditätspool, aus dem Unternehmen Mittel aufnehmen und wo sie mit Finanzinstrumenten handeln können. Er befürwortet nachdrücklich das letztliche Ziel der Kapitalmarktunion, die derzeitige Fragmentierung der Märkte zu überwinden und dadurch die Notierung aller Unternehmensarten zu ermöglichen. Da die Kapitalmarktunion für Großunternehmen weitgehend Realität ist, betont der EWSA die Notwendigkeit von Maßnahmen, damit KMU ebenfalls davon profitieren können. Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, in folgenden Bereichen rasch und entschlossen Maßnahmen zu ergreifen: Entwicklung eines Sekundärmarktes; Ausarbeitung eines vereinfachten einheitlichen Standards für qualitative und quantitative Anforderungen für die Börsennotierung von KMU auf den regulierten Märkten für Finanzinstrumente; Einführung von Ratings gemäß einer transparenten und standardisierten Methodik; Festlegung vereinfachter standardisierter Kriterien (Muster) für die Notierung auf regulierten Märkten; Schaffung von mehr maßgeschneiderten Anlageprodukten, da diese den Bedürfnissen der Unternehmen besser entsprechen; Aktualisierung und Zusammenfassung der Definitionen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in den verschiedenen EU-Rechtsvorschriften, um der Vielfalt von KMU und den Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten besser Rechnung zu tragen; Erarbeitung einer Definition für aufstrebende Wachstumsunternehmen und wachstumsstarke Unternehmen. Dabei solle den Bedürfnissen solcher Unternehmen auf den Kapitalmärkten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden; Stärkung der Verwaltungskapazität der nationalen Verbraucherschutzgremien und Finanzmarktregulierungsbehörden. Der EWSA unterstreicht ferner die Bedeutung des traditionellen Bankwesens für die Stabilität des Finanzsystems und bekräftigt, dass nachhaltige und hochwertige Verbriefungen die Förderung grundlegender Strukturen mit kurzen Vermittlungsketten erforderlich machen. _____________ ECO/379 – EESC-2015-01235-00-00-NISP-TRA (EN) 3/3