SS2015_Skript_3

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Umwelt- und Klimaschutzpolitik:
Grundlagen, Einflussfaktoren, Historie
und Perspektiven
> SS 2015 (Script 3)
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> Umwelt und Klima: Abgrenzungen
Begriff „Umwelt“ wurde etwa um 1970 in die
Umgangssprache aufgenommen.
Ökologie (als wissenschaftliche Disziplin), wird als
„Lehre von der Umwelt“ definiert und „Umwelt“ damit
als ein naturwissenschaftlicher Begriff aufgefasst.
Umweltsektoren: Luft, Wasser, Böden und Gesteine
werden als Umweltsektoren oder Umweltmedien
bezeichnet.
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Sektorale Gliederung der staatlichen
Umweltbehörden:
- Luftreinhaltung
- Gewässerschutz
- Bodenschutz
- Lärmschutz
- Abfallwesen
- Reaktorsicherheit
-Naturschutz und Landschaftspflege
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Emission (lat. Emittere „herausschicken,
heraussenden“) = Austrag z. B. von Schadstoffen,
Reizstoffen, von Lärm, Licht, Strahlung oder
Erschütterungen, aus/von einer entsprechenden
Quelle z. B. Schornstein, Auspuff (= Emittent).
Jede Emission hat eine Immission (Eintrag) in ein
Umweltmedium zur Folge.
Immission (lat. immittere, hineinschicken,
hineinsenden) = Der Eintrag eines Stoffs in ein
System. Beispiel: Schadstoffemissionen in die Luft
von Autos, Industrieanlagen oder Heizungen, in das
Grundwasser, in Flüsse etc.
Jede Immission ist die Folge einer vorhergehenden
Emission (Austrag).
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Umweltsphären:
• (1) Kosmosphäre, die den Weltraum verkörpert und
der die lebensspendende Sonnenstrahlung
entstammt.
• (2) Atmosphäre, die Lufthülle der Erde
• (3) Hydrosphäre, die Gesamtheit aller Gewässer
• (4) Lithosphäre, die Gesamtheit der Gesteine der
Erdkruste
• Zusammenwirken der vier Sphären bestimmt an der
Erdoberfläche die Bereiche, in denen sich Dank
biologisch günstiger Bedingungen Leben entfalten
und ausbreiten kann (ökologische Nische)
• Biosphäre, die Gesamtheit aller Organismen
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Das Klima ist nur ein Teil der viel umfassenderen
Umwelt des Menschen.
Klima (klima, klimatos (griechisch)
= Abhang, Neigung (der Erde gegen die Pole)
integrale Betrachtung der Abläufe von Wetter bzw.
Witterung, eine zeitlich langfristige und räumlich
ausgedehnte Zusammenschau vieler
Wetterereignisse.
Statistische Betrachtungszeitraum: Epoche von über
30 Jahren.
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Definitionen:
Umweltpolitik umfasst alle politischen,
gesellschaftlichen und publizistischen Aktivitäten, die
den Schutz von Natur, Landschaft und der
menschlichen Lebensbedingungen zum Ziel haben.
Klimaschutzpolitik umfasst politische Maßnahmen
zum Schutz des Weltklimas auf internationaler,
nationaler und lokaler Ebene. Ziel: Geschwindigkeit
und Auswirkungen der globalen Erwärmung zu
reduzieren bzw. zu stoppen. Mittel: Reduktion des
Ausstoßes von Treibhausgasen, da diese für die
Erwärmung des Erdklimas (Treibhauseffekt)
verantwortlich gemacht werden.
Klimapolitik ist Teil der Umweltpolitik.
Besonderheit: Nur bei globalem Ansatz wirksam,
Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit
erforderlich.
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Geschichte der Umweltpolitik global:
Umweltpolitik wird in Ansätzen seit Jahrhunderten
durchgeführt. Jagdschonzeiten, Brachejahre für
Felder in der Landwirtschaft und Kanalisation haben
ihren Ursprung in früheren Jahrtausenden. Hygiene,
Arbeitsschutz und Müllabfuhr werden seit
Jahrhunderten praktiziert.
Insgesamt lassen sich angefangen bei den Römern
einzelne umweltpolitische Konflikte und daraus
resultierende Gegenmaßnahmen durch das ganze
Mittelalter bis in das vergangene Jahrhundert hinein
verfolgen, die allerdings ausschließlich regionale
oder lokale Bedeutung hatten.
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Aktuelle globale Umweltprobleme:
• Klimaveränderung
• Verlust der genetischen Vielfalt: Artensterben,
Überfischung und Ausbeutung der Weltmeere,
Abholzung tropischer Regenwälder, Schwund von
Waldressourcen.
• Bodenerosion und Desertifikation durch
Überweidung, Abholzung und unsachgemäße
Landwirtschaft
• Belastung der Weltmeere durch Überfischung,
Verschmutzung und klimabedingte Erhöhung der
Wassertemperaturen
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• Verknappung der Süßwasserressourcen durch
Klimaveränderungen, Desertifikation,
Bevölkerungswachstum und
Wasserverschwendung. Kriege um Wasser?
• Verbrauch nicht erneuerbarer, fossiler Energien.
Vor allem das Mineralöl dürfte als erstes zu
Neige gehen (Aber: Neue Fördertechniken
stellen Zeitpunkt in Frage).
• Müll- und Schadstoffbelastungen. Div. Gifte
und Pestizide, Chemikalien und Abfallstoffe.
Handel mit gefährlichem Sondermüll.
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Geschichte der Umweltpolitik in
Deutschland:
Etablierung der Umweltpolitik im Sinne
zielgerichtet-systematischer Politik erst ab Ende der
1960er Jahre.
Zeitlicher Wendepunkt ist der Amtsantritt der sozialliberalen Koalition 1969 (1961: Slogan „Blauer
Himmel über der Ruhr“).
1971: Medial gegliederte „Umweltprogramm der
Bundesregierung“, in dem die Prinzipien der
Umweltpolitik „Verursacher-, Gemeinlast-,
Vorsorge- und Kooperationsprinzip“ abgeleitet
wurden:
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Verursacherprinzip: Für eine Umweltbelastung
wird derjenige zur Verantwortung gezogen, dem
ursächlich die Schäden zugerechnet werden können.
Gemeinlastprinzip: Die staatliche Gemeinschaft
übernimmt die Kosten für Beseitigung und Ausgleich
der Umweltbelastungen.
Vorsorgeprinzip: Präventive Maßnahmen zur
Schadensabwehr und zur Vermeidung von
Umweltgefahren, vorausschauender Beitrag zur
Umweltgestaltung.
Kooperationsprinzip: Die mitverantwortliche
Beteiligung der Betroffenen bei der Planung und
Durchführung von Umweltaktivitäten.
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Instrumente der Umweltpolitik
• Auflagen: Vorgaben bestimmter Normen, bei Nicht-Einhaltung
Zahlungen an die Öffentliche Hand (z. B. Luftreinhaltung,
Gewässerschutz), ordnungspolitischer Ansatz
• Abgaben und Steuern: Den Umweltressourcen wird ein Preis
zugeordnet, der die Knappheit widerspiegelt und das Verhalten
der Akteure beeinflussen soll (z. B. Abwasserabgaben,
Stromsteuer), marktorientierter Ansatz
• Zertifikate bzw. Lizenzen als Genehmigung für eine bestimmte
Umweltbelastung (z. B. Luftschadstoffe in einer Region, CO2Handelssystem der EU, Menge an Einwegflaschen-Verkauf pro
Jahr), mengenbezogener Ansatz
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• Zentrale Kriterien zur Beurteilung
umweltpolitischer Instrumente:
 ökologische Treffsicherheit: Einhaltung einer gewünschten
Umweltqualität
 Kosteneffizienz: Möglichst geringe volkswirtschaftliche Kosten
zur Erreichung zu einer bestimmten Umweltqualität
 Politische und gesellschaftliche Durchsetzbarkeit und
Akzeptanz
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Historische Entwicklung seit den 1970er
Jahren
Ölpreisschübe und wirtschaftliche Rezession
beendeten Phase der offensiven Umweltpolitik.
Systematisierung der damaligen Reaktionen:
- Ökologische Ignoranz
- Symbolische Umweltpolitik
- Aktive technokratische Umweltpolitik
- Präventive Umweltpolitik.
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Gestiegenes Umweltbewusstsein der Bevölkerung mit
aufkommenden „Grünen Parteien“ und zahlreichen
Bürgerinitiativen führte zum Übergang auf eine aktive
technokratische Umweltpolitik.
Koalition aus CDU/CSU und FDP führte ab 1982 die Konzepte
und Entwürfe der bisherigen Umweltpolitik fort.
Debatte um „Waldsterben“ (neuartige Waldschäden) führten
zu erfolgreichen Bemühungen um die Luftreinhaltung.
Bundesrepublik Deutschland avanciert zum Vorreiter der
internationalen Umweltpolitik.
Dekade von 1980-1990 war geprägt durch zahlreiche Unfälle:
Chemieunfälle am Rhein, Robbensterben, Algenprobleme in der
Nordsee, Unfall von Tschernobyl im April 1986 etc.
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•
Auf Grund von gegebenen politischen und
wirtschaftlichen Widerstände in den 1980er Jahren
jedoch kein qualitativer Sprung zu einer präventiven
Umweltpolitik.
•
1998 legt die Rot-Grüne Bundesregierung intensive
Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes auf,
die in ihrer Wirkung teilweise jedoch heftig umstritten
waren.
•
Dekaden von 1990-2010 waren geprägt von
schrittweisen Verbesserungen in allen Bereichen.
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•
Bilanz Umweltpolitik: Deutschland zählt mit seiner
Umweltbilanz zu den erfolgreicheren
Industrieländern. Erzielt wurde dies vor allem durch
ökologische Modernisierung mittels einer
innovations-orientierten Umweltpolitik.
•
Durch strukturelle Änderungen etwa bei
Siedlungsformen, Mobilität und Lebensstilen wären
umfangreiche weitere Verbesserungen möglich.
•
Instrumenten-Mix: Das „harte“ Instrumentarium i. F.
von Gesetzen und Verordnungen hat Bestand.
„Weichere“ Instrumente, z. B. strategische,
überprüfbare Zielvorgaben und flexibler
Instrumenteneinsatz (z. B. Klimaschutz) gewinnen an
Bedeutung.
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Klimaschutz: Grundlagen und
Verhandlungen
Treibhauseffekt: Treibhausgase sind gasförmige Stoffe,
die zum Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen
natürlichen als auch einen antropogenen (vom Menschen
gemachten) Ursprung haben können. Durch ihr
Absorbtionsspektrum tragen Treibhausgase dazu bei, ein
sonst zum Weltall hin offenes Strahlungsfenster zu
schließen.
Natürliche Treibhausgase heben die durchschnittliche
Temperatur an der Erdoberfläche um etwa 30° C auf plus 15
°C. Ohne natürlichen Treibhauseffekt kein Leben auf der
Erde (globales Mittel -18° C)
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Wasserdampf: Trägt rd. 60 % zum natürlichen
Treibhauseffekt bei.
Die beiden wichtigsten Treibhausgase:
- Kohlendyoxid (CO2) = Referenzwert. Entsteht bei der
Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und
Erdgas. Macht etwa 60 % des antropogen
verursachten Treibhauseffektes aus.
- Methan (CH4): Entsteht primär in Landwirtschaft und
Massentierhaltung (21mal so wirksam wie CO2)
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Geschichte der Klimaforschung und
Klimaschutzpolitik:
1896 erste wissenschaftliche Erkenntnis der CO2Problematik durch Svante Arrhenius.
In der Folgezeit vereinzelte Hinweise auf das
Phänomen.
Das Geophysikalische Jahr 1957 schafft
Grundlagen für die weltweite Klimaforschung.
Die erste Umweltkonferenz der UNO in Stockholm
erklärt 1972 die Untersuchung des anthropogenen
Treibhauseffektes zu einer wissenschaftlichen
Aufgabe.
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1988 Erste internationale politische Konferenz zum
Klimaschutz in Toronto mit Resolution zur Gründung
des Intergovermental Panel on Climate Change
(IPCC) und Aufforderungen zum sofortigen
Gegensteuern.
1990 Genf: Mehr als 650 Wissenschaftler und
Regierungsvertreter aus rd. 140 Staaten mahnen
dringend weltweites Handeln zum Schutz des Klimas
an.
IPCC-Zwischenbericht zum Stand der
Klimaforschung, Unterzeichnung der Konvention
1992 auf der UNCED in Rio de Janeiro.
1994 tritt die Klimarahmenkonvention in Kraft.
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Internationale Klimaschutzkonferenzen
Dezember 1997: Vertragsstaatenkonferenz in
Kyoto, Japan: Vereinbarung eines Protokolls, THGReduktionsziel für Industrieländer (im Durchschnitt
5,2 %), Einigung auf Budget-Ansatz (2008 – 2012).
2005: Debatte um Kyoto-plus (nach 2012) und die
Frage: Mit welchen Mitteln gelingt es, den
Klimaschutz global aufzustellen?
UN-Klimabericht des IPCC 2007: Auslöser einer
intensiven Klimaschutzdebatte.
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Vertragsstaatenkonferenz Bali, Indonesien,
Dezember 2007: Weichenstellung für ein KyotoNachfolgemodell; Industrieländer stärkere
Verpflichtungen inkl. quantitativer Ziele,
Emissionsreduktion um 25 – 40 % bis 2020;
Schwellen- und Entwicklungsländer haben erstmals
zugestimmt, ihrerseits zum Klimaschutz beizutragen.
Bangkok, Thailand, April 2008: Konkreter
Arbeitsplan für Kyoto-Nachfolgeregime bis 2009.
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• Vertragsstaatenkonferenz Dezember 2009 in Kopenhagen,
Dänemark:
• Konferenz scheitert, keine Verabschiedung eines
neuen internationalen Überreinkommens, nur sog.
„Copenhagen Accord“:
- Rechtlicher Status: Nur „zur Kenntnis“ genommen, damit
lediglich politische Einigung
- Anerkennung der wissenschaftlichen Erkenntnis des
2-Grad-Ziels, aber keine konkreten allgemeinen
Reduktionsverpflichtungen
• Konflikte zwischen Industriestaaten sowie Schwellen- und
Entwicklungsländern halten an
•
Im Mittelpunkt: gegenseitige Erwartungen zwischen USA
und China sowie Indien
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Vertragsstaatenkonferenz in Cancun, Mexico, Dezember
2010:
• Verabschiedung von internationalen Vereinbarungen
nicht auf der Tagesordnung
• Dennoch Fortschritte in einzelnen Punkten. Erstmals ist das
2-Grad-Ziel von der Weltgemeinschaft offiziell anerkannt
worden. Maßnahmen für die Umsetzung aber noch
unzureichend.
• Für die ärmeren Länder wurde Klimafond eingerichtet.
Industrieländer stellen ab 2020 jährlich 100 Mrd. Dollar in
Aussicht.
• Waldschutz: Start für weltweite Projekte zum Schutz vor
Entwaldung
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• Verlängerung Kyoto-Protokoll: Keine Einigung,
Entscheidung wurde vertagt. Das einzig wirklich
verbindliche Klimaschutzinstrument damit weiter auf der
Kippe.
Fazit: Von einem „runden Tisch der Menschheit“, an dem
alle an einem Strang ziehen z. B. über den globalen
Emissionshandel, ist man weit entfernt, der internationale
Verhandlungsprozess wurde aber geregelt.
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Vertragsstaatenkonferenz in Durban, Südafrika,
Dezember 2011:
• Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz der UNKlimarahmenkonvention in Durban einigt sich die
Staatengemeinschaft darauf, bis 2015 ein neues
umfassendes Klimaschutzabkommen auszuhandeln, um
es ab 2020 in Kraft zu setzen.
• Einigung auch darüber, 2013 eine zweite
Verpflichtungsperiode mit dem Kyoto-Protokoll
beginnen zu lassen.
• Allerdings geringe Beteiligung der Industrieländer: Von den
37 Unterzeichner-Staaten des Kyoto-Protokolls sind nur die
EU, Norwegen und die Schweiz (Verursacher von
insgesamt rd. 15 % der globalen CO2-Emissionen) bei
dem Ziel geblieben, ihre Treibhausgase bis Ende 2012 um
durchschnittlich 5 Prozent gegenüber 1991 zu senken.
Kanada, Russland und Japan haben angekündigt, keine
neuen Zusagen machen zu wollen.
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• Beschlossen wurde die Einrichtung eines
Weltklimafonds: Ab 2020 jährlich 100 Mrd. Dollar für
Schutz und Anpassung an den Klimawandel vor allem für
ärmere Länder.
• Weitere Ausgestaltung des „REDD+“-Programms zum
Schutz tropischer Wälder sowie zur
Klimafolgenforschung.
• Die unterirdische CO2-Speicherung (CCS, die in
Deutschland nach heftigem politischen Streit nicht mehr
eingeführt wird) wurde von der Weltklimakonferenz als
Klimaschutzmaßnahme anerkannt.
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• Bewertung: Diplomatisch war Durban ein erfolgreicher
Klimagipfel, weil das zähe Ringen um das Kyoto-Protokoll
und ein neues Abkommen vorerst beendet wurde. Die
Zeitpläne verdeutlichen aber, dass die UN dem Tempo der
fortschreitenden Erderwärmung keine rasch wirksamen
Maßnahmen entgegensetzen kann. Der internationale
Klimaschutz und mit ihm das 2°-Ziel steht auf sehr
wackeligen Beinen.
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CO2-Abscheidung und –speicherung (CCS)
• CCS (Carbon Dioxide Capture und Storage) wird in einigen
großtechnischen Projekten erforscht.
• Ziel: Reduzierung von CO2-Emissionen in die Atmosphäre durch
die technische Abspaltung des CO2 am Kraftwerk, dem Transport
in Pipelines und die Einlagerung in unterirdischen Lagerstätten.
• Anwendungsgebiete: Große Punktquellen, vorrangig Kohle-, Ölund Erdgas-Kraftwerke sowie Industrieprozesse (z. B.
Zementherstellung) und im Bergbau.
• Status: Entwicklungs- und Projektstadium. Ab 2020
großtechnischer Einsatz möglich. Bei Erdgas-Aufbereitung und
–speicherung gibt es schon großtechnisch realisierte Projekte.
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• CO2-Lager: Ausgeförderte Öl- und Erdgaslagerstätten
sowie tiefe salzwasserführende Grundwasserleiter
(Aquifere).
• Gefahren: Leckagen durch Risse in der Lagerstätte,
massenhafter Austritt von CO2.
• Nutzbarkeit und Kosten: Wirkungsgradverlust am
Kraftwerk von ca. 10 Prozentpunkten mit der Folge
eines um ca. 30 Prozent erhöhten
Ressourceneinsatzes. Daher Abwägung mit anderen
Klimaschutzoptionen.
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Quelle: Wuppertal-Institut
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Vertragsstaatenkonferenz in Doha, Katar, Dezember
2012:
• Die Ergebnisse aus Doha waren erneut enttäuschend
und aus Sicht vieler Institutionen nicht ausreichend, um den
Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden.
• Als Gesamtpaket wurde die „Doha Climate Gateway“ der
Öffentlichkeit präsentiert. ,
• Die Sinnhaftigkeit großer Klimakonferenzen (193
Staaten und die EU) wird immer stärker in Frage gestellt
und „neue Formate“ etwa auf der Ebene G8– oder G20–
Gipfel gefordert.
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Quelle: Mateusz Włodarczyk
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Vertragsstaatenkonferenz in
Warschau/Polen, November 2013
• Zentrale Fragen konnten in Warschau nicht geklärt werden, eine
Politik nationaler Bedenken und Rückschritte verhinderte
größere Durchbrüche.
• Erzielt wurde ein Minimalkonsens und damit die Voraussetzung,
um im Jahr 2015 ein globales Klimaabkommen zu verabschieden.
• Ein internationales Abkommen gilt nicht mehr als der alles
entscheidende Faktor, es sollte vielmehr „Landeplatz“ für
ambitionierte Maßnahmen einzelner Länder werden.
• Als positive Entwicklung werden gewertet: Fallende Preise für
Erneuerbare Energien, weiterreichendere Klimapolitik in den USA
und in China, engagierte Aktionen der Zivilgesellschaft in
verschiedenen Ländern.
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5. IPCC-Sachstandsbericht
• Weltklimarat IPCC stellt am 31.03.2014 in Yokohama/Japan
seinen Bericht zu den Risiken und Folgen des Klimawandels
sowie zu Möglichkeiten der Anpassung vor.
• Der IPCC zeigt auf, dass ein Temperaturanstieg um 4° C
gegenüber vorindustriellem Niveau mit sehr hohen Risiken
verbunden wäre. Der Bericht prognostiziert erhebliche
Auswirkungen auf Menschen und Natur in vielen Regionen der
Welt. Europa wird beispielsweise durch Hitzewellen künftig
stärker beeinträchtigt sein.
• Klimaschutz bedeutet letztendlich, dass ein Großteil der fossilen
Ressourcen an Kohle, Öl und Gas im Boden bleiben muss. Das
Vermögen der Länder mit Kohle-, Öl- und Gasvorräten wird
dadurch z . T. deutlich vermindert.
• Quellen: www.de-ipcc.de, www.bmbf.de/de/8493.php,
www.fona.de/de/17078, www.bmub.bund.de
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> Vertragsstaatenkonferenz in Lima/Peru, Dezember
2014
• Lima diente vor allem der Vorbereitung eines neuen
internationalen Klimaschutzabkommens, das bei der UNKlimakonferenz 2015 in Paris verabschiedet werden soll.
• Nach heftigen Kontroversen über die Verteilung der Kosten für
Klimaschutz einigten sich die 194 Länder auf einen
Minimalkompromiss. Die Zusicherungen der Länder für eine
globalen Klimavertrag blieben vage und teilweise unverbindlich.
• Alle Hoffnungen richten sich jetzt auf die Klimakonferenz im
Dezember 2015 in Paris.
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Exkurs:
• Einstellungen von Wissenschaftlern und Experten zur
Klimapolitik: Die Debatte über Tempo, Ausmaß und
Schadenspotential des Klimawandels sowie über den
Einfluss des Menschen auf den Klimawandel dauert an,
dabei sind vier verschiedene Einschätzungen zu
erkennen, wobei die Grenzen zwischen den vertretenen
Positionen nicht trennscharf sind:
• Die erste Position negiert einen Einfluss des Menschen auf
den Klimawandel komplett oder zumindest weitgehend.
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• Die zweite Position erkennt menschliche Einflüsse auf den
Klimawandel an, bewertet ihn aber relativ zu anderen
Faktoren als sehr gering.
• Die dritte Position sieht einen signifikanten Einfluss des
Menschen auf den Klimawandel. Die kurz- und
mittelfristigen Schäden werden aber als nicht so gravierend
angesehen als andere Probleme der Menschheit (z. B.
Armutsverringerung).
• Die vierte Position vertritt die Auffassung, dass der
Mensch durch seine Aktivitäten den Klimawandel
maßgeblich beschleunigt, dass der Klimawandel mit hohen
Schäden verbunden sein wird und daher schnell
umgesteuert werden muss.
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Ausgewählte Daten und Fakten zur
Klimaschutzpolitik:
Kyoto-Protokoll – Verpflichtungen und deren
Erfüllung
Verpflichtung
Die in Annex-B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten haben konkrete
Ziele zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen in der Periode 2008 bis
2012 im Vergleich zur Basisperiode (1990 bzw. bei einzelnen Gasen
wahlweise 1995) übernommen. Für die EU-15 sind dies z. B. – 8 %.
Erfüllung der Ziele
Maßnahmen im eigenen Land
Begrenzung der Emissionen durch
Ordnungsrecht und/oder
marktwirtschaftliche Mechanismen
(z. B. CO2-Emissionshandel)
Maßnahmen im Ausland
Nutzung der flexiblen Instrumente
des Kyoto-Protokolls
Beschränkungen
Mindestens 50 % der Verpflichtung muss im eigenen Land erbracht werden
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Flexible Instrumente des Kyoto-Protokolls
Emission Trading (ET)
Staaten, die ihre Emissionen deutlich unter
die Ziele senken können, verkaufen ihre
Überschüsse an Staaten, die andernfalls
die Zielmengen überschreiten.
Clean Development Mechanism (CDM)
Emissionsreduktion durch eine Investition
aus einem Industriestaat in ein Projekt in
einem Entwicklungs-/Schwellenland.
Joint Implementation (JI)
Emissionsreduktion durch eine Investition
aus einem Industriestaat in ein Projekt in
einem anderen Industriestaat.
Mit Hilfe der flexiblen Instrumente soll erreicht werden, dass die
Emissionen auf möglichst kosteneffiziente Weise reduziert werden.
SEITE 42
Das Kyoto-Protokoll von 1997
Völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Industriestaaten, bis zum
Zeitraum 2008 – 2012 die Emissionen der 6 wichtigsten Treibhausgase
(THG) um insgesamt 5 % gegenüber 1990 zu senken.
Global Warming Potential (GWP) der Treibhausgase*
(Umrechnung in CO2-Äquivalente (CO2e)
CO2 - Kohlendioxid
CH4 - Methan
N2O - Distickstoffoxid (Lachgas)
HFC - Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
FKW - perfluorierte Kohlenwasserstoffe
SF6
*)
- Schwefelhexafluorid
(1)
(21)
(310)
(140 - 11.700)
(6.500 – 9.200)
(23.900)
basierend auf den Wirkungen der Treibhausgase über einen Zeithorizont von 100 Jahren
SEITE 43
SEITE 44
Weltenergieverbrauch*
1995 = 11,6 Mrd. t SKE / 2012 = 17,8 Mrd. t SKE
Regionen
%
100
Indien/China
26,7
13,1
3,0
3,9
60
40
%
100
13,8
80
Energieträger
12,2
20,7
4,0
13,3
Naher Osten
3,2
6,1
GUS
80
23,1
1,9
6,7
4,5
Erneuerbare
Wasser
Kernenergie
23,9
60
8,2
Europa
15,2
5,3
Erdgas
Erdöl
Kohle
39,7
33,1
27,1
29,9
1995
2012
40
Südamerika
20
29,4
7,4
übriges
Asien/Australien
Afrika
2,7
20
21,8
Nordamerika
0
0
1995
2012
* Jahr 1995 - nur wirtschaftlich gehandelte Energieträger, ohne Holz, Torf und tierische Abfälle sowie ohne Wind, Geothermie, Solarenergie und Biokraftstoffe
Jahr 2012 – nur wirtschaftlich gehandelte Energieträger und erneuerbare Energien zur Stromerzeugung
Kernenergie und erneuerbare Energien nach der Substitutionsmethode
Quelle: BP Statistical Review of World Energy June 2013/1997
SEITE 45
De-dg-003b
Entwicklung des Primärenergieverbrauchs weltweit
bis 2035
Mtoe
18.646
17.387
12 %
15 %
3%
13.070
11 %
5%
5%
6%
23 %
2%
24 %
3%
14.908
23 %
4%
10 %
21 %
29 %
Wasserkraft
Kernenergie
27 %
31 %
Erneuerbare
23 %
27 %
Öl
30 %
25 %
Gas
24 %
29 %
Kohle
17 %
2035
Quelle: IEA - World Energy Outlook 2013
SEITE 46
De-dg-245b
Entwicklung der globalen Stromerzeugung
bis 2035
TWh
39.853
37.087
22.113 3 %
16 %
8%
3%
12 %
4%
14 %
16 %
10 %
Biomasse
23 %
20 %
Wasserkraft
2%
1%
22 %
Sonstige
Erneuerbare
6%
22 %
Kernenergie
18 %
5%
41 %
22 %
12 %
2%
12 %
32.295
Gas
19 %
33 %
40 %
Öl
1%
14 %
Kohle
2035
Quelle: IEA, World Energy Outlook 2013
SEITE 47
De-dg-245c
Weltweite energiebedingte CO2-Emissionen
Milliarden Tonnen
22,0
24,1
27,9
30,9
32,5
EU-27
USA
Andere Industriestaaten*
China
Indien
andere Entwicklungsund Schwellenländer**
* Annex-I-Staaten
** Nicht-Annex-I-Staaten (einschl. Bunkermengen)
Quelle: H.-J. Ziesing, ET, 09/2013
SEITE 48
Entwicklung der CO2-Emissionen
in Mrd. t
35
31,3
30
25
27,9
22,5
22,0
24,2
Restliche Welt
20
15
10
China
5
Deutschland
0
1990
1995
2000
2005
2012
Quelle: H.-J. Ziesing ET 09/2011
SEITE 49
Entwicklung der CO2-Emissionen
Index 1990 = 100
400
China
350
300
250
200
Welt insgesamt
150
100
Deutschland
50
0
1990
1995
2000
2005
2012
Quelle: H.-J. Ziesing ET 09/2013
SEITE 50
EU 15-Burden-Sharing zu Treibhausgasen
Begrenzungsverpflichtungen
Entwicklung der Emissionen bei den
bis 2008/2012*)
sechs Kyoto-Gasen bis 2012*)
in %
in %
-9,6
Luxemburg -28,0
Deutschland
-25,9
-21,0
-24,8
Dänemark
-21,0
1,1
Österreich
-13,0
-26,5
-12,5
Großbritannien
-18,9
-7,5
Belgien
-6,5
-10,6
Italien
-10,9
Niederlande
-6,0
-12,6
Finnland
0,0
-11,9
Frankreich
0,0
-21,1
4,0
Schweden
13,0
1,8
Irland
Spanien
15,0
23,3
Griechenland
5,5
25,0
Portugal
27,0
14,2
EU-15 insgesamt
-8,2
-15,5
Deutschland und Großbritannien haben den entscheidenden Beitrag zum
Rückgang in der EU-15 bewirkt.
*) Für CO2, CH4 und N2O gilt 1990 als Basisjahr, für die anderen Treibhausgase wahlweise auch 1995. Außer Finnland und Frankreich, die 1990 als Basisjahr für die fluorierten
Gase gewählt haben, gelten für die übrigen EU-15 Staaten die Emissionen der fluorierten Gase des Jahres 1995 als Basis [Quelle: H-J. Ziesing, ET 09/2013].
SEITE 51
Treibhausgas-Emissionen der neuen
EU-Mitgliedstaaten
Begrenzungsverpflichtungen
bis 2008/2012*)
in %
Entwicklung der Emissionen bei den
sechs Kyoto-Gasen bis 2012*)
in %
Slowenien
-8,0
Slowakei
-8,0
Litauen
-8,0
-57,3
Lettland
-8,0
-56,5
Estland
-8,0
Tschechien
-8,0
Polen
-6,0
Ungarn
-6,0
-4,1
-36,9
-48,5
-34,9
-31,1
-45,9
Malta (keine Verpflichtung)
48,6
Zypern (keine Verpflichtung)
48,5
Bulgarien
-8,0
Rumänien
-8,0
Neue Mitgliedsstaaten insges.
-7,1
-49,8
-56,9
-40,3
*) Basisjahr für CO2, CH4 und N2O ist 1990. Für HFC, PFC und SF6 kann als Basisjahr 1995 gewählt werden. Transformationsländer können auch frühere Jahre oder Zeiträume
zugrunde legen (z. B. Polen: 1988; Ungarn: 1985 - 1987) [Quelle: H.-J. Ziesing, ET 09/2013].
SEITE 52
THG-Brenzungsverpflichtungen gemäß
Kyoto-Protokoll und bisher erreichter Status
Begrenzungsverpflichtungen
bis 2008/2012*)
in %
EU-15
-8,2
EU-Neue Mitgliedsstaaten -7,1
EU-27
-40,3
-7,8
-21,9
Australien
-6,0
Kanada
-6,0
USA (nicht ratifiziert)
-7,0
10,0
17,8
4,6
1,0
Norwegen
6,1
-3,3
-8,0
Russland
0
Ukraine
0
Summe Annex-I-Länder
30,2
8,0
Japan
Schweiz
Entwicklung der Emissionen bei den
sechs Kyoto-Gasen bis 2012*)
in %
-15,5
-6,1
-30,8
-56,4
-10,4
*) Für CO2, CH4 und N2O gilt 1990 als Basisjahr, für die anderen Treibhausgase wahlweise auch 1995. Außer Finnland und Frankreich, die 1990 als Basisjahr für die fluorierten
Gase gewählt haben, gelten für die übrigen EU-15 Staaten die Emissionen der fluorierten Gase des Jahres 1995 als Basis [Quelle: H-J. Ziesing, ET 09/2013].
SEITE 53
EU-Richtlinie Emissions Trading
In Kraft getreten im Oktober 2003
Handelsraum:
EU
Beteiligung:
obligatorisch für Anlagen in allen Mitgliedstaaten
(rd. 8.200 Anlagen; darunter 2.350 in Deutschland)
Geltungsbereich:
Feuerungsanlagen > 20 MWth, Mineralölraffinerien, Kokereien,
Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen,
Zement, Kalk, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier und Pappe
Basis der Regelung:
Anlagenbezogene CO2-Emissionsobergrenzen (caps)
als neuer Genehmigungstatbestand
Handelsgegenstand:
CO2-Emissionsberechtigungen (Einheit: 1 t CO2)
Zuteilung:
durch Mitgliedstaaten mit Aufsichtskontrolle durch
EU-Kommission
> 2005 bis 2007  95 % kostenlos
> 2008 bis 2012  90 % kostenlos
Pönale bei Überschreitung der Emissionen:
> 2005 bis 2007 = 40 €/t CO2
> 2008 bis 2012 = 100 €/t CO2
Stromerzeugung ist ab 2005 vom Emissions Trading betroffen
SEITE 54
Emissionen der Treibhausgase in Deutschland
1990 bis 2013
in Mio. t CO2-Äquivalenten, ohne CO2 aus LULUCF
1.400
1.246
1.200
204
1.121
190
1.000
1.041
149
995
133
947
118
940
118
800
974
954
118
750
600
400
200
0
CO2
1.042
930
892
862
829
822
1990
1995
2000
2005
2010
2012
Andere Treibhausgase (CH4, N2O, F-Gase)
836
2008 2012
2013
Ziel 2008 - 20122)
2020
Ziel 20203)
1) Basisjahr für CO2, CH4 und N2O ist 1990, für HFCs, PFCs und SF6 ist es 1995. Die Bezugsgröße für die Minderungsverpflichtung des
Kyoto-Ziels war auf 1.232.429,543 Tsd. t CO2-Äquivalente festgelegt worden.
2) 21 % Minderung gegenüber dem Basisjahr, für das eine Gesamtemission von 1.252,2 Mio. t ermittelt wurde.
3) Minderung um 40 % gegenüber dem Stand 1990.
Quelle: Umweltbundesamt, Dessau, 02.04.2013 (für 1990 bis 2012); vorläufige Schätzung (für 2013)
SEITE 55
Funktionsprinzip des Emissionshandels
> Treiber des Handels sind individuelle Minderungskosten:
A
Kosten der Minderungsmaßnahmen an der Anlage < Zertifikatspreis:
Minderung und Verkauf der überschüssigen Zertifikate
B
Kosten der Minderungsmaßnahmen an der Anlage > Zertifikatspreis:
Zukauf von fehlenden Zertifikaten
Zertifikat
Emissions Cap
Zertifikat
Zertifikat
Zertifikat
Zertifikat
Unternehmen A
Unternehmen B
SEITE 56
EU-Ratsgipfel setzt bei Klimaschutz
auf 3 x 20 % - Ziele bis 2020
Reduktion der
Treibhausgase
um 20 %
– Absolute Emissionsreduktionsverpflichtungen bilden
Rückgrat eines globalen Kohlenstoffmarkts
– EU geht Verpflichtung ein, Treibhausgase bis 2020 um
mindestens 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren und ist
bereit zu einer 30%igen Minderung, sofern sich auch
andere Länder zu Emissionsminderungen verpflichten
Steigerung
des Anteils der
erneuerbaren
Energien
auf 20 %
– Ausbau erneuerbarer Energien verbessert Versorgungssicherheit und senkt Ausstoß von Treibhausgasen
– EU will Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 % steigern sowie einen Anteil
von 10 % Biokraftstoffen am Kraftstoffverbrauch
Steigerung der
Energieeffizienz
um 20 %
– EU fordert rasche Umsetzung von Effizienzmaßnahmen
aus dem Energieeffizienzaktionsplan 2006, um
Energieverbrauch zu reduzieren
– EU will Energieverbrauch bis 2020 um mindestens 20 %
senken, gemessen an den Prognosen für 2020
Die „3 x 20 % Ziele“ für den
Klimaschutz
bedingen dabei
einander und
müssen deshalb
stets in ihrem
Zusammenhang
betrachtet
werden.
► Hohe Risiken wegen unklarer nationaler Lastenverteilung
Quelle: Schlussfolgerungen des EU-Ratsgipfels vom 08./09. März 2007
SEITE 57
Aufteilung der Klimaschutzlasten
- 20 % von 1990 bis 2020
- 14 % von 2005 bis 2020
Emissionshandelssektor
Nicht-Emissionshandelssektor
(Gebäude, Straßenverkehr)
- 21 % von 2005 bis 2020
- 10 % von 2005 bis 2020
Verteilung zwischen den MS auf
Basis des Pro-Kopf-BIP:
Spannbreite von + 20 % bis - 20 %:
z. B. Bulgarien
+ 20 %
Dänemark
- 20 %
Deutschland
- 14 %
SEITE 58
Zielvorgaben im EU-Emissionshandel bis 2020
Mio. t CO2-Äquivalente/Jahr
gem. Richtlinienvorschlag der EU-Kommission
-21 %
-1,74 % p.a.
EU-weites CAP sinkt bis 2020 um 21 % gegenüber dem Niveau von 2005
SEITE 59
Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
(Ziel und Grundsätze)
> Ziel: Kosteneffizienter Beitrag zum Erreichen des 20 %-TreibhausgasMinderungsziels der EU-27 für 2020 gegenüber 1990.
> Lineare Verringerung der Menge an Zertifikaten ab Mitte des Zeitraums 2008 - 2012 um 1,74 % pro Jahr mit der Konsequenz einer
Reduktion um 21 % bis 2020 im Vergleich zu 2005.
> 88 % der Gesamtmenge der zu versteigernden Zertifikate werden
unter den Mitgliedstaaten auf Basis ihres Anteils an den Emissionen
von 2005 bzw. des Durchschnitts 2005 bis 2007, je nach dem welcher
Wert höher ist, aufgeteilt. 12 % Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten (Klima-Soli).
> Mindestens 50 % der Einkünfte aus der Versteigerung sollten zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die
Klimaauswirkungen genutzt werden.
SEITE 60
Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
(Regeln für die Stromerzeugung)
> Grundsätzlich 100 %-Auktionierung der Zertifikate ab 2013.
> Übergangsweise kostenfreie Zuteilung für Bestandsanlagen (zum
31.12.2008 in Betrieb befindliche Anlagen sowie Anlagen, bei denen der
Investitionsprozess für die Stromerzeugung zum selben Zeitpunkt konkret
begonnen hat), wobei drei Bedingungen erfüllt sein müssen, die nur in den
neun osteuropäischen Mitgliedstaaten gegeben sind; dann: bis zu 70 %
kostenfreie Zuteilung in 2013; schrittweise Abschmelzung auf Null bis 2020.
> Stromgeneratoren können für Fernheizung und -kühlung sowie für durch
hocheffiziente KWK erzeugte Wärme und Kälte zum Teil kostenfreie
Zertifikate erhalten.
> Im Zeitraum 2013 bis 2016 können die Mitgliedsstaaten die Einkünfte aus
der Versteigerung auch zur Förderung des Baus von Kraftwerken mit
hohem Wirkungsgrad nutzen. So können die Mitgliedstaaten bis zu 15 %
der gesamten Investitionskosten für den Bau CCS-reifer Kraftwerke
übernehmen.
SEITE 61
Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
(Regeln für Sektoren außerhalb der Stromerzeugung)
> Grundsätzlich kostenfreie Zuteilung in Höhe von 80 % im Jahr 2013 mit
Abschmelzung bis 2020 auf 30 %. Reduktion auf Null im Jahr 2027.
> Bei Sektoren oder Teilsektoren, in denen ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, erfolgt zu 100 % kostenfreie Zuteilung.
Kriterien sind, dass mindestens 5 % Anstieg der Produktionskosten als Folge
direkter und indirekter zusätzlicher Kosten dieser Richtlinie ausgelöst wird
und die EU-externe Handelsintensität 10 % übersteigt. Verlagerungsrisiko
wird auch unterstellt, wenn entweder Produktionskosten um mindestens 30 %
steigen oder die EU-externe Handelsintensität die Quote von 30 % überschreitet.
> Mitgliedstaaten können Sektoren oder Teilsektoren, für die ein erhebliches
Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen durch auf den Strompreis
abgewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen ermittelt wurde, zum Ausgleich dieser Kosten finanziell unterstützen.
SEITE 62
Quellen und weiterführende Literatur:
Online:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB),
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
EU-Kommission
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), IPCC,
Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie, Germanwatch, WWF, AG Energiebilanzen, BDI,
VIK, DIW
Literatur:
F. J. Dreyhaupt et al, Umwelthandwörterbuch, Berlin 1992, ISBN 3-8029-8683-0
Michael Böcher, Annette E. Töller, Umweltpolitik in Deutschland – Eine politikfeldanalytische
Einführung, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-19464-6, (eBook) ISBN 978-3-531-19465-3
Eberhard Feess, Andreas Seliger, Umweltökonomie und Umweltpolitik, München 2013, ISBN-9783-8006-4668-5
Christian-D. Schönwiese/Bernd Dieckmann, Der Treibhauseffekt, Hamburg 1989, ISBN 3-499185121
Christoph Knill, Europäische Umweltpolitik, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15891-4
Felix Ekardt: Theorie der Nachhaltigkeit – rechtliche, ethische und politische Zugewinne – am
Beispiel von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Welthandel, Baden-Baden 2011, ISBN-9783-8329-6032-2
SEITE 63
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