Methoden zur Erfolgsabgrenzung

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Transfer Pricing – Eine Einführung
Dr. Ludger Wellens, PwC AG Düsseldorf
PwC
Transfer Pricing – Eine Einführung
Inhalt
A. Grundlagen
B. Rechtliche Regelungen
C. Methoden zur Erfolgsabgrenzung
D. Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
E. Dokumentationsvorschriften
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PricewaterhouseCoopers
Mai 2008
Folie 2
Transfer Pricing – Eine Einführung
A. Grundlagen
B. Rechtliche Regelungen
C. Methoden zur Erfolgsabgrenzung
D. Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
E. Dokumentationsvorschriften
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Folie 3
Grundlagen
Leistungsbeziehungen innerhalb eines Konzerns
•
Bereitstellung von Know-how
•
Lieferung von Rohmaterialien, Halbfertigprodukten oder
Fertigprodukten
•
Lieferung von Maschinen und Ersatzteilen
•
Produktionsdienstleistungen
•
Entsendung von Personal
•
Vergabe von Markenrechten
•
Erbringung von Dienstleistungen (z. B. in den Bereichen
Produktionsplanung, Einkauf, Qualitätsmanagement,
Produktmarketing etc.)
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Mai 2008
Folie 4
Grundlagen
Definitionen des Begriffs Verrechnungspreis
Betriebswirtschaftlich
•
Wertansätze, zu denen innerbetrieblich erstellte Leistungen
zwischen rechnerisch abgegrenzten Teilbereichen einer
Unternehmung oder zwischen Gliedbetrieben einer Unternehmensgruppe ausgetauscht werden.
Steuerrechtlich
•
Preise, zu denen Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich
selbständigen Einheiten einer Unternehmensgruppe abgerechnet
werden.
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Folie 5
Grundlagen
Relevanz konzerninterner Verrechnungspreise
Erfolgsmessung
Koordination
und Lenkung
Unternehmens-/
Investitionsplanung
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Erfolgsabgrenzung für
Zwecke des externen
Rechnungswesens
Funktionen von
Verrechnungspreisen
Steuerlich
sachgerechte
Einkunftsabgrenzung
Steueroptimierung
im Konzern
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Folie 6
Grundlagen
Fremdvergleichsgrundsatz
• Fortschreitende Globalisierung unternehmerischer Tätigkeit
• Steuersatzgefälle zwischen den Staaten
-
Konzernsicht: Generierung von Gewinnen vorzugsweise in
Niedrigsteuerländern
-
Sicht der nationalen Steuerbehörden: Sicherstellung von Steuereinnahmen nach einem „fairen“ Aufteilungsmaßstab
International anerkannter Grundsatz:
Konzernverbundene Unternehmen haben für Leistungsbeziehungen
untereinander Bedingungen (und Preise) zu vereinbaren, wie sie
unabhängige Dritte unter vergleichbaren Umständen vereinbaren würden:
FREMDVERGLEICHSGRUNDSATZ / ARM‘S LENGTH PRINCIPLE
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Folie 7
Transfer Pricing – Eine Einführung
A. Grundlagen
B. Rechtliche Regelungen
C. Methoden zur Erfolgsabgrenzung
D. Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
E. Dokumentationsvorschriften
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Folie 8
Rechtliche Regelungen
Korrekturvorschriften in Deutschland
•
Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG
•
Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG)
•
Verdeckte Einlage, § 8 Abs. 1 KStG / § 4 EStG
•
Verdeckte Entnahmen (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG)
Fremdvergleichsgrundsatz im Doppelbesteuerungsrecht
•
Art. 9 Abs. 1 und 2 OECD-MA
•
Art. 7 Abs. 2 OECD-MA
Internationale Konfliktlösung
•
Verständigungsverfahren nach Art. 25 OECD-Musterabkommen
•
EU-Schiedsverfahren
•
Advance-Pricing-Agreements (proaktive Konfliktlösung)
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Folie 9
Rechtliche Regelungen
Einkünftekorrektur nach § 1 AStG
•
Kodifizierung: § 1 Abs. 1 AStG
•
Einkunfskorrektur, wenn:
„Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland
mit einer ihm nahe stehende Person dadurch gemindert wird, dass er seiner
Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise
(Verrechnungspreise) zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte
unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten
(Fremdvergleichsgrundsatz), …“
•
Außerbilanzielle Einkommenskorrektur
•
Beispiel: Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine ausländische
Tochtergesellschaft
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Folie 10
Rechtliche Regelungen
Verdeckte Gewinnausschüttung
•
Kodifizierung: § 8 Abs. 3 S. 2 KStG
•
Definition laut A 36 Abs. 1 KStR 2004:
-
Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die
sich auf das Einkommen auswirkt
-
Veranlassung aus dem Gesellschaftsverhältnis
-
Kein Zusammenhang mit einer „offenen“ Gewinnausschüttung
•
Außerbilanzielle Einkommenskorrektur
•
Beispiel: Deutsche Vertriebsgesellschaft kauft Handelsware bei
ihrer ausländischen Muttergesellschaft zu einem überhöhten Preis
ein.
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Folie 11
Rechtliche Regelungen
Verdeckte Einlage
•
Definition laut A 40 Abs. 1 KStR 2004:
-
Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteil
-
Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis
-
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung kein einlagefähiger
Vermögensvorteil
•
Gesellschafter: Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung
•
Gesellschaft: außerbilanzielle Einkommenskorrektur
•
Beispiel: Deutsche Muttergesellschaft verkauft Fertigprodukte
zu einem zu niedrigen Preis an die ausländische Vertriebsgesellschaft.
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Folie 12
Rechtliche Regelungen
Verdeckte Entnahme
•
Kodifizierung: § 4 Abs. 1 S. 2 EStG
•
Definition: Nicht betrieblich veranlasste Wertabgabe zu einer
Personengesellschaft
-
Barentnahme, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen, Leistungen
-
Eindeutige, unmissverständliche (ausdrückliche oder schlüssige)
Entnahmehandlung
•
Bewertung zum Teilwert
•
Beispiel: Überhöhte Zinszahlungen für ein Darlehen einer inländischen
Personengesellschaft an den ausländischen Gesellschafter
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Folie 13
Transfer Pricing – Eine Einführung
A. Grundlagen
B. Rechtliche Regelungen
C. Methoden zur Erfolgsabgrenzung
D. Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
E. Dokumentationsvorschriften
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Folie 14
Methoden zur Erfolgsabgrenzung
Verrechnungspreismethoden
Transaktionsbezogene
Methoden
• Kostenaufschlagsmethode
(Cost Plus Method – C+)
• Wiederverkaufspreismethode
(Resale Price Method – RPM)
• Preisvergleichsmethode
(Comparable Uncontrolled Price
(Transaction) Method (CUP)
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Gewinnbezogene Methoden
• Transaktionsbezogene Nettomargenmethode (transaction net
margin method – TNMM)
• Gewinnaufteilungsmethode
(profit split method - PSM)
• Gewinnvergleichsmethode
(comparable profits method – CPM)
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Folie 15
Methoden zur Erfolgsabgrenzung
Preisvergleichsmethode – CUP (1)
Abschnitt 2.6 OECD Verrechnungspreisrichtlinien:
„Die Preisvergleichsmethode vergleicht den bei einem konzerninternen
Geschäft verrechneten Waren- oder Dienstleistungspreis mit jenem, der
bei einem vergleichbaren Geschäft zwischen unabhängigen
Unternehmen unter vergleichbaren Verhältnissen verrechnet wird.“
Verlässlichste Methode für die Anwendung des
Fremdvergleichsgrundsatzes
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Folie 16
Methoden zur Erfolgsabgrenzung
Preisvergleichsmethode – CUP (2)
•
Äußerer Preisvergleich: Vergleich von Preisen zwischen
unabhängigen Dritten für gleiche/gleichartige Waren oder
Dienstleistungen
-
Keine Konzernunternehmen
-
Z.B. Börsenpreise, branchenübliche Listenpreise
-
Direkter Preisvergleich: Identische/gleichartige Verhältnisse bei den
relevanten Einflussfaktoren
-
Indirekter Preisvergleich: Vergleichbare Geschäfte unter Elimination
abweichender preisbeeinflussender Faktoren
M – AG
(Produzent)
Unternehmensverbund
T1 – S.A.
Vertrieb
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U – AG
Vertrieb
Vergleichstransaktion
U – S.A.
Vertrieb
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Folie 17
Methoden zur Erfolgsabgrenzung
Preisvergleichsmethode – CUP (3)
•
Innerer Preisvergleich: Vergleich mit Preisen, die das betrachtete
verbundene Unternehmen mit unabhängigen Dritten für
gleiche/gleichartige Waren oder Dienstleistungen vereinbart
-
Wieder Unterscheidung: direkter versus indirekter Preisvergleich
M – AG
(Produzent)
Unternehmensverbund
T1 – AG
Vertrieb
Transfer Pricing – Eine Einführung
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T2 – AG
Vertrieb
U – AG
Vertrieb
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Folie 18
Methoden zur Erfolgsabgrenzung
Wiederverkaufspreismethode – RPM (1)
Abschnitt 2.14 OECD Verrechnungspreisrichtlinien:
„Die Wiederverkaufspreismethode geht von dem Preis aus, zu dem ein
Produkt, das von einem verbundenen Unternehmen erworben worden ist, an
ein unabhängiges Unternehmen weiterveräußert wird. Dieser Preis (der
Wiederverkaufspreis) wird sodann um eine angemessene Bruttomarge
reduziert und stellt den Betrag dar, aus dem der Wiederverkäufer seine
Aufwendungen für den Vertrieb und sonstige betriebliche Aufwendungen zu
bestreiten hat und – angesichts der wahrgenommenen Funktionen (unter
Berücksichtigung des Kapitaleinsatzes und der übernommenen Risiken) –
einen angemessenen Gewinn zu erzielen sucht. Der Restbetrag, der nach
Abzug der Bruttomarge verbleibt, kann – nach einer Berichtigung aufgrund der
sonstigen Kosten, die mit dem Kauf des Produktes im Zusammenhang stehen
(z.B. Zollabgaben) – als Fremdpreis für die ursprüngliche Lieferung zwischen
den verbundenen Unternehmen angesehen werden.“
Bevorzugte Methode für Handelsgeschäfte
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Folie 19
Methoden zur Erfolgsabgrenzung
Wiederverkaufspreismethode – RPM (2)
Beispiel
a) Verrechnungspreis € 6
Umsatz (100 Mio Einheiten)
Wareneinsatz
sonst. betr. Aufwand
zu versteuerndes Einkommen
Steuersatz
Steueraufwand
Wiederverkaufspreis
Wareneinsatz
Rohgewinnspanne
entspricht
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Muster AG
Mio €
Muster S. A.
Mio €
Group
600
(250)
(50)
1.000
(600)
(250)
1.000
(250)
(300)
300
40,0%
120
150
35,4%
53,1
450
38,5%
173,1
Mio €
1.000
(600)
400
40,0%
Mai 2008
Folie 20
Methoden zur Erfolgsabgrenzung
Kostenaufschlagsmethode – C+ (1)
Abschnitt 2.32 OECD Verrechnungspreisrichtlinien:
„Die Kostenaufschlagsmethode geht von den Kosten aus, die dem
Lieferanten (oder dem Erbringer der Dienstleistung) bei einem
konzerninternen Geschäft für Lieferungen oder Dienstleistungen
erwachsen. Es erfolgt sodann ein angemessner Kostenaufschlag (cost
plus mark-up), um einen angemessenen, den wahrgenommenen
Funktionen und dem Marktbedingungen entsprechenden Gewinn zu
erzielen. Durch Hinzurechnung des Kostenaufschlages zu den
genannten Kosten gelangt man zum Fremdpreis für das konzerninterne
Geschäft.“
Bevorzugte Methode für die Lieferung von Halbfertigfabrikaten
und für Dienstleistungen
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Folie 21
Methoden zur Erfolgsabgrenzung
Kostenaufschlagsmethode – C + (2)
Beispiel
a) Verrechnungspreis € 2,5
Umsatz (100 Mio Einheiten)
Wareneinsatz
sonst. betr. Aufwand
zu versteuerndes Einkommen
Steuersatz
Steueraufwand
Direkte u. indirekte Kosten
Gewinnaufschlag
entspricht
Transfer Pricing – Eine Einführung
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Muster AG
Mio €
Muster S.A.
Mio €
Group
264
(170)
(70)
1.000
(264)
(250)
1.000
(170)
(320)
24
40,0%
9,6
486
35,4%
172
510
35,6%
181,6
Mio €
240
24
10%
Mai 2008
Folie 22
Transfer Pricing – Eine Einführung
A. Grundlagen
B. Rechtliche Regelungen
C. Methoden zur Erfolgsabgrenzung
D. Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
E. Dokumentationsvorschriften
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PricewaterhouseCoopers
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Folie 23
Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
Funktionseinheit
• eher „funktionsbezogener“ Beitrag zur
Wertschöpfung
• starke Abhängigkeit von den
Strategievorgaben
• Funktionen sind am Markt
vergleichbar
Strategieträger
• typische „Unternehmerfunktion“
• Träger der Strategieentscheidungen
• grds. keine „Vergleichbarkeit“
• bei Verrechnungspreisbildung kein
Gewinnziel
• „Dienstleister“ für den Strategieträger
• Träger der Marktrisiken
Ziel: stabiler „limited risk“-Gewinn
Gewinn/Verlust als Residualgröße
„was übrig bleibt“
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Folie 24
Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
Funktionseinheit
Lieferung
Strategieträger
Kostenaufschlagsmethode
Wiederverkaufspreismethode
Strategieträger
Transfer Pricing – Eine Einführung
PricewaterhouseCoopers
Lieferung
Funktionseinhei
t
Mai 2008
Folie 25
Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
anteiliger Residualgewinn
Strategieträger
Forschung und Entwicklung
anteiliger Residualgewinn
Strategieträger
Strategisches Marketing
Produktionsfunktion
Vertriebsfunktion
Funktionseinhei
t
Funktionseinheit
stabiler „limited risk“ Gewinn
stabiler „limited risk“ Gewinn
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Folie 26
Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
Gewinnaufteilung / Profit Split Methode
Strategieträger
Forschung und Entwicklung
Strategieträger
Strategisches Marketing
Produktionsfunktion
Vertriebsfunktion
Funktionseinheit
Funktionseinheit
Kostenaufschlagsmethode
Wiederverkaufspreismethode
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PricewaterhouseCoopers
Mai 2008
Folie 27
Transfer Pricing – Eine Einführung
A. Grundlagen
B. Rechtliche Regelungen
C. Methoden zur Erfolgsabgrenzung
D. Ableitung der angemessenen Verrechnungspreismethode
E. Dokumentationsvorschriften
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Mai 2008
Folie 28
Dokumentationsvorschriften
Länder mit TP-Regelungen
Dokumentationsvorschriften International - Entwicklung
1995
Australia
USA
Canada
Brazil
Mexico
Australia
USA
UK
France
S. Korea
Canada
Brazil
Mexico
Australia
USA
Belgium
Denmark
UK
France
S. Korea
Canada
Brazil
Mexico
Australia
USA
Belgium
Denmark
UK
France
S. Korea
Canada
Brazil
Mexico
Australia
USA
1996
1997
1998
1999
2000
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Spain
Sweden
Estonia
Turkey
Turkey
Israel
Israel
Argentina
Argentina
Argentina
Taiwan
Taiwan
Taiwan
Taiwan
Hungary
Hungary
Hungary
Hungary
Hungary
Germany
Germany
Germany
Germany
Germany
Netherlands Netherlands Netherlands Netherlands Netherlands Netherlands Netherlands
Portugal
Portugal
Portugal
Portugal
Portugal
Portugal
Portugal
India
India
India
India
India
India
India
Poland
Poland
Poland
Poland
Poland
Poland
Poland
Italy
Italy
Italy
Italy
Italy
Italy
Italy
China
China
China
China
China
China
China
Belgium
Belgium
Belgium
Belgium
Belgium
Belgium
Belgium
Denmark
Denmark
Denmark
Denmark
Denmark
Denmark
Denmark
UK
UK
UK
UK
UK
UK
UK
France
France
France
France
France
France
France
S. Korea
S. Korea
S. Korea
S. Korea
S. Korea
S. Korea
S. Korea
Canada
Canada
Canada
Canada
Canada
Canada
Canada
Brazil
Brazil
Brazil
Brazil
Brazil
Brazil
Brazil
Mexico
Mexico
Mexico
Mexico
Mexico
Mexico
Mexico
Australia
Australia
Australia
Australia
Australia
Australia
Australia
USA
USA
USA
USA
USA
USA
USA
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Zeit
Mai 2008
Folie 29
Dokumentationsvorschriften
Gesetzliche Regelungen
Neuer § 90 Abs. 3 AO enthält gesetzliche Verankerung der Verpflichtung
zur Dokumentation der Verrechnungspreise
•
Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
•
Angemessenheit der Preisgestaltung
•
Zeitnahe Aufzeichnung nur bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
•
Aufzeichnungspflichten auch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
•
Vorlagefrist 60 Tage nach Aufforderung der Finanzbehörde
•
Erlass einer Rechtsverordnung zur Bestimmung von Art, Inhalt und
Umfang der Dokumentation
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Mai 2008
Folie 30
Dokumentationsvorschriften
Strafvorschriften
Einführung von Strafvorschriften bei Nichtbeachtung der
Dokumentationspflichten nach § 90 Abs. 3 AO
•
§ 162 Abs. 3 AO: Schätzung
•
Bei Nichtvorlage, bei im Wesentlichen unverwertbaren
Aufzeichnungen oder bei nicht zeitnah erstellten Aufzeichnungen
§ 162 Abs. 4 AO: Strafzuschläge
-
Bei Nichtvorlage oder bei im Wesentlichen unverwertbaren
Aufzeichnungen
-
5% bis 10% der Einkommenskorrektur (mind. € 5.000)
-
Bei verspäteter Vorlage mind. € 100 p. Tag der Fristüberschreitung,
max. € 1 Mio.
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PricewaterhouseCoopers
Mai 2008
Folie 31
Vielen Dank.
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Dr. Ludger Wellens
Partner Transfer Pricing
PricewaterhouseCoopers AG
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
Tel.: +49(211)981-2237
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© 2007. PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich
unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.
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