Vorlesung: Kindesmisshandlung

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Vorlesung: Kindesmisshandlung
(Juni 2004)
H. Neumann
Uni-Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
im St. Josef-Hospital Bochum
Ziel der Vorlesung
Einblick in Thematik der
Kindesmisshandlung
Übersicht
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Was ist Kindesmisshandlung?
Beispiele für Misshandlung
Symptomatik bei körperlicher Misshandlung
Diagnose und Differentialdiagnose bei
Misshandlung
Einige Aspekte des sexuellen Missbrauchs
Auswirkungen von Kindesmisshandlung
Hilfen für misshandelte Kinder
1. Was ist Kindesmisshandlung?




körperliche Misshandlung
seelische Misshandlung
Vernachlässigung
sexueller Missbrauch
Bei der körperlichen Misshandlung
führt körperliche Gewalt (oft seitens der
Eltern) gegen das Kind zu körperlicher
Schädigung des Kindes
Bei Kindesvernachlässigung erhält ein
Kind gemessen an seinen Bedürfnissen
nicht genügend Pflege, Ernährung,
Schutz vor Krankheit, Aufsicht,
Förderung....
Unter „seelischer Misshandlung“
könnte man (elterliches) Verhalten
verstehen, das das Kind terrorisiert, es in
zynischer oder sadistischer Weise
herabsetzt, es überfordert, ihm das
Gefühl von Ablehnung, Ungeliebtsein
und eigener Wertlosigkeit vermittelt.
Sexueller Missbrauch kann (nach Engfer,
1995) verstanden werden als Beteiligung noch
nicht ausgereifter Kinder/Jugendlicher an
sexuellen Aktivitäten, denen sie nicht
verantwortlich zustimmen können, weil sie
deren Tragweite noch nicht erfassen. Dabei
benutzen bekannte/verwandte (meist
männliche) Erwachsene Kinder zur eigenen
sexuellen Stimulation und missbrauchen das
vorhandene Macht- oder Kompetenzgefälle
zum Schaden des Kindes.
Umfassende Definition des
Misshandlungsbegriffs
Bereits 1976: Kinderschutzzentrum Berlin
„Kindesmisshandlung ist nicht allein die
isolierte gewaltsame Beeinträchtigung eines
Kindes. Die Misshandlung von Kindern
umfasst die Gesamtheit der
Lebensbedingungen, der Handlungen und
Unterlassungen, die dazu führen, dass das
Recht des Kindes auf Leben, Erziehung und
wirkliche Förderung beschnitten wird. Das
Defizit zwischen diesen, ihren Rechten und
ihrer tatsächlichen Lebenssituation macht die
Gesamtheit der Kindesmisshandlungen aus.“
Kindesmisshandlung
ist eine
nicht zufällige
bewusste / unbewusste
gewaltsame
körperliche/ seelische
Schädigung, die in
Familien/ Institutionen
geschieht und die
zu Verletzungen /Entwicklungshemmungen
oder sogar zum Tod führt
und die
das Wohl /die Rechte
eines Kindes
beeinträchtigt /bedroht
Kempe et al (1962): „Battered ChildSyndrom“
• Ärztliche Befunde: nicht zufällig/auch nicht durch
Unfall verursacht
• Geschieht fast immer in einem
Zusammenlebenssystem (z.B.Familie, Institution)
• Gewalt gegenüber Kindern ist nicht nur Ausdruck
der bewussten, sondern auch der unbewussten
inneren psychischen Realität des Schädigers
• V.a. durch Öffentlichkeitsarbeit und
Forschungstätigkeit des Pädiaters C.H. Kempe
und Mitarbeitern wurde Kindesmisshandlung in
den USA rasch zu einem Gegenstand
öffentlichen/wiss. Interesses
Häufigkeit von Kindesmisshandlung
bzw. sexuellem Missbrauch?
• Kaum sichere Angaben möglich, da sehr hohe
Dunkelziffer
• Schätzung: jeweils werden nur etwa 5-10% der
Fälle angezeigt! (aber Schätzungen sind unsicher!)
• Häufigkeitsschätzungen für alte BRD:
Sexueller Missbrauch: 150.000-300.000 Fälle/Jahr
Ähnlich hohe Zahl wird für schwer körperlich und
seelisch misshandelte und schwer vernachlässigte
Kinder angenommen

Empirisch gesicherte Aussagen zu
sexuellem Missbrauch und
körperlicher Misshandlung sind
aber schwierig zu bekommen
Polizeiliche Statistiken zeigen völlig andere
Ausschnitte dieser Straftaten als
sozialwissenschaftliche
Dunkelfelduntersuchungen
Engfer (1995): Kriminalpolizeilich für
gesamte BRD 16440 sexuelle
Missbrauchsfälle bekannt
• Diese Zahl ist aber sicher nicht
repräsentativ
• Nur 7% der Täter waren Verwandte
• Aber gerade der soziale Nahbereich ist das
größere Problem!!
BKA:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2003
Sexueller Missbrauch von Kindern (StGB
176, 176a, 176b) in den Jahren 1993- 2003:
Durchgängig ca. 16.000 polizeilich bekannte
Fälle pro Jahr
BKA-Kriminalstatistik 2003
Sozialwissenschaftliche
Untersuchungen zeigen ganz andere
Zahlen
z.B. 25% der weiblichen und 8% der
männlichen Befragten einer
Studentengruppe von über 900
Personen berichteten retrospektiv von
erfahrenen sexuellen Übergriffen
Statistik zu
körperlicher Misshandlung
- Polizeistatistik führt für 1992 nur 1420 Fälle
von schwerer körperlicher Misshandlung
auf!! (in der 80er Jahren waren es nur 1200
– 1973 noch 2033).
BKA-Statistik 2003
Demgegenüber ist bekannt, dass die Hälfte
bis ein Drittel aller Eltern körperlich strafen
und ca. 10 – 15% der Eltern häufiger auch
schwer (z.B. Engfer 1991, Esser, 1994).
Gründe für hohe Dunkelziffer ? (1)
• Jüngere Kinder können sich selbst kaum äußern.
• Ältere Kinder sehen oft keine Alternative/Hilfe
von außen, fürchten weitere Prügel, haben Angst,
sie kämen ins Heim und die Eltern vielleicht ins
Gefängnis
• Abgeschlossenheit des Tatortes: Mitwisser (z.B.
Nachbarn) neigen oft dazu zu schweigen
(Vermeidung möglicher Unannehmlichkeiten).
Gründe für hohe Dunkelziffer ? (2)
• Aber auch Ämter, Jugendbehörden oder
sogar Gerichte schweigen gelegentlich aus
Unkenntnis oder wenn der Tatbestand nicht
zweifelsfrei gesichert ist.
Dieses Zögern ist oft mitbedingt, durch die
Frage, ob im Einzelfall Misshandlung,
Vernachlässigung oder (entschuldbarer)
Zufall vorlag.
Gründe für Dunkelziffer? (3)
• Bei sexuellem Missbrauch spielt dazu noch
die besondere psychische Dynamik für das
Opfer eine Rolle (und seit wenigen Jahren
auch eine „Gegenbewegung“ Beschuldigter
und damit verbunden, erhöhte Vorsicht/
Zögern bei Strafermittlungsbehörden
(s. versch. aktuelle Fernsehsendungen/
Presseberichte)
Sexueller Missbrauch als
Syndrom von Geheimhaltung... (1)
• 1. Körperliche Nachweise für sexuellen
Missbrauch nur in der Minderheit der Fälle
• 2. Kind oder andere Personen müssen sich verbal
äußern (Anklage, Geständnis)
• 3. Verleugnung
- äußerlich: Das Kind darf nichts sagen, es ist
bedroht (Gewalt, Bestrafung)
- intrapsychisch: Es gibt Eingangs- und
Ausgangsrituale, die die Misshandlung als solche
in der Erinnerung des Kindes „auslöschen“
Leugnung, dass Missbrauch überhaupt
stattgefunden hat
...Syndrom von Geheimhaltung (2)
= Anpassungssyndrom bei sexuellem
Missbrauch

Normalisierung bedrohlicher
Lebenszusammenhänge
..Syndrom von Geheimhaltung (3)
• 4. Dem Kind wird nicht geglaubt
• 5. Angst von Konsequenzen der Enthüllung
- für das Kind, den Misshandler, die
Familie
- Zuweisung von Verantwortlichkeit zum
Kind!
2. Beispiele von Misshandlung und
Missbrauch
1)
2)
3)
4)
körperliche und seelische
Misshandlung
schwerer sexueller Missbrauch
Vernachlässigung: 5 Kinder einer
Fam.
Münchhausen by proxy“-Syndrom
Exkurs
Münchhausen-by-Proxy-Syndrom
(MbPS) (1)
• Subtile Form der Kindesmisshandlung.
Diagnose ist äußerst schwierig, ebenso die
Umsetzung erfolgversprechender
medizinisch-psychotherapeutischerjuristischer Interventionen
MbPS (2)
• MbpS ist eine Sonderform artifizieller
Störungen, die entscheidend durch
komplexe Interaktionen zwischen Mutter,
Kind und Arzt definiert ist.
• (Erstbeschreibung: Meadow: Lancet, 1977)
MbPS (3)
Nach Meadow:
Problematik = (subtile) Sonderform der
Kindesmisshandlung, bei der fürsorglich
erscheinende Mütter (selten Väter) bei ihren
Kindern Krankheitssymptome manipulieren
und erzeugen, aktiv medizinische Hilfe
suchen und zu zahllosen medizinischen
Prozeduren Anlass geben
MbPS (4)
MbpS kann
• als Extremverhalten der Eltern aufgefasst
werden, „ärztliche Hilfe“ für (über) die
Symptome ihres Kindes zu erhalten
• sowie als elterliche Unfähigkeit, zwischen
eigenen und kindlichen Bedürfnissen zu
unterscheiden
MbPS (5)
• Opfer sind oft sehr junge Kinder mit Beginn im 1.
LJ (keine Geschlechtsspezifität). Es gibt fast kein
Symptom, keine Diagnose oder Laborabweichung,
die im Zusammenhang mit MbpS nicht
beschrieben worden wäre. Z.T. auch in
Kombination mit objektiven Befunden (tatsächl.
Erkrankungen).
• Letzteres macht es schwer, überhaupt an
artifizielle Symptome zu denken.
MbPS (6)
• Täter
sind meistens Mütter, Großmütter, Babysitter, also
weibliche Personen, die die Krankheiten bei den
Kindern verursachen. Sehr selten wurden auch
Väter als Verursacher gefunden.
Täter sind i.d.R. in medizinischen
Zusammenhängen gut bewandert, z.T. mit
medizinischer Ausbildung (z.B. Krankensr.,
Altenpflegerin...).
MbPS (7)
• Charakteristischerweise sind sie immer ganz nah
bei ihrem Kind (stationär mit aufgenommen, bei
allen medizinischen Maßnahmen anwesend,
fürsorglich erscheinend...).
• Verhältnis erscheint fast symbiotisch. Jegliche
Versuche, der Mutter nahe zulegen, doch mehr
Zeit außerhalb der Klinik mit der übrigen Familie
zu verbringen, scheitern.
MbPS (8)
• Bei näherer Betrachtung der Mütter zeigen
sich tiefgreifende Persönlichkeitsstörungen,
geprägt von Gefühlen der Isolation,
Einsamkeit, mangelnder Unterstützung. Am
häufigsten finden sich depressive,
hysterische (Konversionsneurose) und
Borderline-Störungen bei den Müttern.
Realitätswahrnehmung kann beeinträchtigt
sein und wahnhafte Züge tragen.
3. Symptomatik bei körperlicher
Misshandlung
• ist ausgesprochen vielgestaltig:
Hauptsymptome sind Blutungen,
Verletzungen, mit entsprechenden Spuren,
die dem Misshandlungsinstrument
entsprechen oder mehr flächenhafter Art
sind (oft am Kopf: Haare, Augenbereich
oder an Extremitäten)
Symptomatik (2)
• Verdachtsmomente sind z.B.
doppelkonturierte Prügelmarken, Striemen,
Brandwunden, Haardefekte (durch Reißen),
Skelettschäden oder intracranielle
Blutungen, v.a. wenn der Kopf bevorzugtes
Misshandlungsziel war.
• Während sich körperliche Misshandlung oft
schon im Säuglings- und Kleinkindalter
ereignet und auch seelische Misshandlung
einschließt, werden Symptome der
vorwiegend oder ausschließlich seelischen
Misshandlung eher im Schulalter gesehen
(aber natürlich hier auch körperliche
Misshandlung).
• Bei den misshandelnden Erwachsenen zeigt
sich ein recht großer „Erfindungsreichtum“
zum Schaden der Kinder: neben Schlagen,
z.B. Einsperren in dunkle Räume,
Nahrungsentzug, Liebesentzug, Zwang,
bestimmte unangenehme Körperhaltungen
lange Zeit beizubehalten und andere oft
sadistische Prozeduren.
• Kindesmisshandlung ereignet sich überwiegend
im Elternhaus. Täter sind nicht vermehrt, wie man
oft glaubt, Stief- oder Ersatzmütter, sondern v.a.
Väter. Man findet häufiger auch –wenn auch nicht
ausschließlich- familiäre Hintergrundbelastungen
bei den Misshandlern (z.B. sehr junge Eltern,
Alkoholprobleme, Vorstrafen, Arbeitslosigkeit,
zerbrechende Familien).
• Dennoch wird auch in sog. Mittelschichts- oder
auch Oberschichtsfamilien misshandelt!
• Es sind auch häufiger Kinder Misshandlungen
ausgesetzt, die abgelehnt werden, die vielleicht
auch familienfern (z.B. im Heim) aufwuchsen und
deren späterer Integrationsprozess in die Familie
misslingt.
• Verhaltensgestörte oder intelligenzgeminderte
Kinder können bis zu einem gewissen Grad auch
Misshandlung „provozieren“ (natürlich nicht in
dem Sinne, dass sie an der Misshandlung
mitschuldig sind), weil u.U. einfach strukturierte
Eltern mit der Erziehung überfordert sind.
Phänomen ist auch:
misshandelnde Eltern sind in
hohem Maße in eigener Kindheit
selbst misshandelt worden
• Noch einmal möchte ich betonen:
Wenn auch, statistisch gesehen, Misshandlung v.a.
in niedrigeren sozialen Schichten festgestellt wird,
darf man nicht übersehen, dass auch vermeintlich
fürsorgliche oder auch sozial zu höheren sozialen
Schichten zählende Personen misshandeln!
4. Diagnose und Differentialdiagnose
• Nicht selten werden misshandelte Kinder
nach Abklingen des auslösenden Affektes
oder auch aus Reue/Schuldgefühl dem Arzt
unter falschen Angaben zur Ursache
vorgestellt.
Diagnostik (1)
• In jedem Fall ist eine sorgfältige körperliche
Untersuchung durchzuführen. Auch bei nur
entfernt aufgetretenem Verdacht auf Misshandlung
darf guter Kontrakt oder vermeintlich gutes
Pflegeverhältnis nicht von der Aufklärung
abhalten!!
• Abhängig von der Art des Traumas können Haut-,
Schädel- und Extremitätenverletzungen manchmal
als Misshandlungsfolge identifiziert werden
(Hämatome, Knochenschädigungen - Röntgen
des Skelettsystems/des Schädels).
Diagnostik (2)
• Diagnostische Verdachtsmomente können
aber auch sein: Abschieben eines
Kleinkindes in Kliniken oder auch sehr
häufige Arzt-/Klinikvorstellungen (aus oft
fraglichem oder minimalem Anlass, mit
Drängen, es müsse doch etwas feststellbar
sein).
Abgrenzung:
Misshandlung/
Unfall...
Diagnostik (3): Psychosoziale Aspekte
• Neben der körperlichen Diagnostik ist die
Abklärung des psychosozialen Hintergrundes sehr
wichtig: familiäre Situation, Eltern-KindBeziehung, Einschätzung des Gefährdung des
Kindes....
• Diese Beurteilung ist bezogen auf das betroffene
Kind, den misshandelnden Elternteil, die gesamte
Familie und das familiäre Umfeld.
• Ziel ist die Einschätzung der körperlich-seelischen
Gefährdung des Kindes und evtl. weiterer
Familienangehöriger.
Differentialdiagnostisch
sind v.a. auszuschließen:
• Blutgerinnungsstörungen, erhöhte
Knochenbrüchigkeit, Zufall.
• Manchmal gelingt aber die
differentialdiagnostische Abgrenzung
zwischen Misshandlung, Vernachlässigung
oder Fahrlässigkeit nicht.
Einige Aspekte des sexuellen
Missbrauchs
Sexueller Missbrauch (1)
• Beginn: ca. 2/3 im Vorschul- und Schulalter
(z.B. Rust, 1986, Fürniss 1988)
• In frühen 80er Jahren: Annahme Verhältnis
Mädchen: Jungen ca 9:1
• Studien aus 90er Jahren belegen ein Verhältnis
von 2:1 bis 4:1
• Aufdeckung: ältere Kinder/Jugendliche decken
mehr auf
Sexuelle Missbrauch (2)
Missbrauchsdauer
z.B. Fürniss:
31%
44%
25%
bis 1 Jahr
2-4 Jahre
> 5 Jahre
Sexueller Missbrauch (3)
• Positive Korrelation: soziale Nähe und
Missbrauchsdauer!
• Täter: 90-95% Männer
• Je nach Stichprobe: zwischen 65-95% aus
dem soziale Nahbereich (meist Familie)!!
Symptomatik von sexuellem
Missbrauch? (1)
• Fast keine Symptomspezifität!
• Frühe Kindheit:
Einzig spezifisch: Geschlechtskrankheit
Nicht spezifisch aber evtl. hinweisend:
Wundsein, Juckreiz, unklare Blutungen im
Genitalbereich; wiederkehrende Harnwegsinfekte
unklarer Genese
Evtl. auch: Enuresis, abdominelle Schmerzen,
unangemessenes sexuelles Spielverhalten
(letzteres = rel. starker Hinweis)
Symptomatik von sexuellem
Missbrauch (2)
Pubertät:
• Unklare Schwangerschaft
• Auch: Drogenmissbrauch, Weglaufen,
Promiskuitives Verhalten, Prostitution,
Suizidversuch, Depression, „Hysterische
Anfälle“ (dissoziative Störungen), EssStörungen...
6. Auswirkungen von körperlicher und
seelischer Kindesmisshandlung
6.1. Methodische Probleme bei der
Untersuchung von Folgen:
-Anmerkungen• Vorab muss erwähnt werden, dass die
Nachuntersuchung misshandelter Kinder oft
mit erheblichen methodischen
Schwierigkeiten verbunden ist.
Einige Gründe (1)
1. Oft sind nur wenige Kinder nachträglich
noch lokalisierbar und können langzeitig
untersucht werden. („Ausfälle“ zwischen
fast 30-65%)
2. Auch Abgrenzung zwischen unmittelbaren
Misshandlungsfolgen und Folgen von
amtlichen Interventionen nach
Misshandlung ist oft schwierig.
Gründe (2)
Bestimmte Interventionen, wie z.B. nicht
ausreichend vorbereitete
Fremdunterbringung des Kindes (evtl. mit
mehrfachem Pflegestellenwechsel) oder
Rückführung misshandelter Kinder in eine
im wesentlichen unveränderte familiäre
Situation richten nämlich über die
Misshandlungsfolgen selbst weitere
Schäden beim Kind an
Gründe (3)
3. Bestimmte untersuchbare
Misshandlungsfolgen können in Abhängigkeit
von Alter und Entwicklungsstand eines
Kindes unterschiedlich aussehen:
Gründe (4)
• Z.B. sind differentielle Auswirkungen
verschiedener Misshandlungsformen (wie
körperliche Misshandlung vs. Vernachlässigung)
im Bindungsverhalten 12 Monate alter Kinder klar
nachweisbar, während sie im Bindungsverhalten
18-monatiger Kinder kaum noch erkennbar sind.
• Kinder, die als Säugling oder Kleinkind
vernachlässigt wurden, zeigen im Alter zwischen
9-24 Monaten in Entwicklungstests ein sog.
Deprivationsprofil (später muss dies nicht mehr so
deutlich sein
Deutlichster kognitiver Entwicklungsrückstand
zwischen 9-24 Monaten„Deprivationsprofil“
(MFED)
A
l
t
e
r
x
x
x
Motorik
Grob Fein
x
x
x
x
Intell.
Sprache
Sozialbereich
Perzept. Aktive passiv Sozialentw/ Selbst.
6.2. Körperliche und mentale
Beeinträchtigungen als
Misshandlungsfolgen
• Zu Beginn der Misshandlungsforschung
wurden v.a. diese beiden Aspekte betrachtet.
Damals wurden v.a. schwerste
Misshandlungsfälle meist von Pädiatern
untersucht. Nach diesen älteren Befunden
sind schwer misshandelte Kinder in ihrer
körperlichen und geistigen Entwicklung
erheblich beeinträchtigt.
• Körperliche Retardierungen wurden bei 25-48%
der Kinder festgestellt. Oft wurden auch deutliche
mentale Beeinträchtigungen berichtet. (z.B. bei
30-48% der Kinder IQ-Werte < 80).
• Auch in neueren Untersuchungen findet man
kognitive Beeinträchtigungen als Folge von
Misshandlung, allerdings eher geringeren
Ausmaßes. Weiterhin: Rückstände in der
Sprachentwicklung, geringe Kompetenz, Ausdauer
und Belastbarkeit in Leistungssituationen...
Kognitive Defizite sind als Folge schlechter
Umgebungsbedingungen interpretierbar:
1. Mangel an Anregung und Zuwendung
2. Bestrafungen, die Angst erzeugen und
aktivitätshemmend sind
3. Auswirkungen ungünstiger Familienverhältnisse:
z.B. instabile Familien, Familienstreitigkeiten,
begrenzte familiäre und soziale Ressourcen,
Eltern, die als Modelle kompetenten Verhaltens
versagen...
6.3. Sozial-emotionale Störungen als Folgen
von Misshandlung
Im Vergleich zu adäquat betreuten Kindern
erscheinen misshandelte Kinder insgesamt als
• aggressiver
• depressiver
• weniger frustrationstolerant
• selbstunsicherer (Selbstwertproblematik).
• Dies führt vermehrt zu Kontaktschwierigkeiten im
Umgang mit anderen Menschen: z.B. Misstrauen,
Aggression in Sozialbeziehungen. Misshandelte
Kinder rechnen aufgrund ihrer Erfahrungen und
häufigerer Selbstwertprobleme eher mit
Ablehnung durch andere. (auch vermehrt
Drogenmissbrauch, Suizidalität, Neurotische
Entwicklungen...).
• Probleme sind interpretierbar als psychische
Folge eines misshandelnden Milieus (mit der
Erfahrung von Gewalt) in dem die Kinder
aufwachsen.
Erklärungsversuch (1):
• Eine Bestrafungssituation führt zur
Emotionalisierung des Kindes: z.B. mit
Angst, Ärger, Wut oder Mischung dieser
Emotionen.
• Häufige Bestrafung bewirkt, dass diese
Emotionen um so rascher entstehen und auf
verschiedene Situationen generalisiert
werden.
Erklärungsversuch (2)
• Im Entwicklungsverlauf werden viele
Interaktionssituationen für das betroffene Kind zu
Hinweisreizen für frühe Erfahrungen mit
physischer und psychischer Bestrafung/Gewalt.
begleitenden Emotionen treten häufiger rasch
und oft sogar antizipatorisch auf.
• Insgesamt sind viel-bestrafte bzw. misshandelte
Kinder in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung oft
so gestört, dass sie mit ihren aggressiven und
dissozialen Verhaltensweisen für spätere
Delinquenz „prädestiniert“ erscheinen!
7. Hilfen für misshandelte Kinder
Hier möchte ich einige wichtige Aspekte
hervorheben.
1. Eigene Betroffenheit
• Es gibt nur weniger Probleme, die so stark wie bei
Kindesmisshandlung die Gefühle beeinflussen
können.
• Bei dieser Thematik stellen sich schnell
Empörung, Ärger, Wut mit entsprechenden
Bestrafungsgedanken ein– auch bei
professionellen Helferinnen/Helfern ein (seien es
Mediziner, Sozialarbeiter, Psychologen und –
innen)
• Gerade jedoch für eine wirkungsvolle Hilfe
ist Klärung und genaue Kenntnis der
eigenen gefühlsmäßigen Reaktionen
wichtig, weil hierdurch Hilfemöglichkeiten
für die Betroffenen unmittelbar beeinflusst
werden!
2. Bei begründetem Verdacht...
• ...ist es oft sinnvoll, das betroffene Kind in eine
Klinik oder spezielle Pflegestelle
(Bereitschaftspflege) aufzunehmen. Hierdurch
ergibt sich eine Entlastungszeit mit der
Möglichkeit, Verdachtsmomente abzuklären, evtl.
auch Symptome zu behandeln und unmittelbar
Wiederholungsmöglichkeiten von Misshandlung
zu verhindern. Das Rezidiv stellt nämlich das
Charakteristische dar. Nur selten führt einmaliger
Affekt zu einem echten Misshandlungssyndrom.
3. Die oft geforderte ärztliche Melde/Anzeigepflicht...
• ...könnte die geringe Möglichkeit, dass
Misshandelnde selbst Hilfe suchen (wenn
auch oft unter Vorwänden) weiter
schmälern.
4. Ist aber die Gesundheit eines sicher
misshandelten Kindes
...(bzw. körperlich-seelisches Kindeswohl)
bedroht, ist der Helfer (Mediziner, Psychologe...)
vor seinem Gewissen – aber nicht vom Gesetz herverpflichtet, Maßnahmen zum Schutz des Kindes
einzuleiten (u.U. auch: Anzeige bei Gericht,
Meldung bei Jugendamt, an spezielle
Beratungsstelle wenden...).
Hier gilt die „Güterabwägung“ Kindeswohl vs.
Schweigepflicht, wobei das Kindeswohl in jedem
Fall Vorrang hat!
5. Schnelle und wirksame Hilfen für
misshandelte Kinder
...sind unbedingt notwendig, vor allem mit
dem Ziel, die Situation eines Kindes in der
Familie entscheidend zu verbessern (z.B:
Beratungsstellen, SPFH, Psychotherapie...).
Wo aber solche Hilfen nicht greifen, ist es
vermutlich am besten, die Kinder rasch und
dauerhaft in einer Pflege- (ggfl. auch
Adoptions-) Familie/-stelle unterzubringen.
Dies scheint am ehesten geeignet, die psychische
Situation der betroffenen Kinder zu verbessern.
Allerdings müssen solche Maßnahmen durch
psychotherapeutische Angebote für das Kind und
unterstützende Hilfen für Pflege-/Adoptiveltern
begleitet sein. Sonst besteht die Gefahr, dass die
Kinder aufgrund ihrer Verhaltensprobleme auch in
der neuen Familie nur wenig tolerierbar sind und
deshalb Pflege-/Adoptionsverhältnisse scheitern.
Dies würde für die Kinder zu weiteren negativen
psychischen Folgen führen.
6.
Administrative Schritte
..sowie rechtliche (bürgerlich-rechtliche und
strafrechtliche) Konsequenzen.
Rechtliche Aspekte bei Kindesmisshandlung
(u.a.)
• Grundgesetz (Art. 2,6)
• STGB (§§ 170, 174, 176, 223, 230, 232)
• BGB (IV. Buch: Familienrecht: §§ 1619, 1626ff)
• KJHG
7. Ganz wichtig sind Beratungs/Therapiestellen
...für misshandelte Kinder/Jugendliche, aber
auch für misshandelnde Eltern (neuerdings
auch für kindl/jgdl. Misshandler) selbst.
Solche Institutionen sollten nicht nur die
Abklärung bei Misshandlung sondern auch
die therapeutische Betreuung Betroffener
(u.U. auch Tätertherapie) übernehmen.
Beratungsstelle „Neue Wege“ Bochum
• Seit 1991 existiert mit der ärztlichen und
psychosozialen Beratungsstelle „Neue
Wege“ auch an unserem Hause solch eine
Stelle.
• 2002 waren dort über 250 Neuanmeldungen
zu verzeichnen (185 Opfer, 68 Täter
• 2003: ca. 200 Opfer, 75 Täter
Ärztliche
Beratungsstellen
gegen
Vernachlässigung und
Misshandlung von
Kindern (Stand:
1.7.92; Otte 1993)
Erklärungsmodelle der
Kindesmisshandlung
Hier nur kurze Erwähnung (nach Engfer, 1995)
1. Psychopathologisches Erklärungsmodell:
Elterliche Persönlichkeitsprobleme, die aus
Vorerfahrungen mit harten Strafen und
Ablehnung in der Kindheit resultieren, sind für
Kindesmisshandlung verantwortlich
(mehrgenerationale Weitergabe von Gewalt)
Erklärung (2)
• 2. Soziologische Erklärungsansätze
Verantwortlich für Gewalt gegen Kinder sind
gesamtgesellschaftliche Billigung von Gewalt in
der Erziehung, Lebensbelastungen, wie Armut,
Arbeitslosigkeit, die Familien überfordern, und
Mangel an sozialen Unterstützungssystemen, die
die Familien in Krisenzeiten entlasten könnten
Erklärungen (3)
• 3. Sozial-situatives Erklärungsmodell
Kindesmisshandlung ist Endprodukt eskalierender
Konfliktsituationen, in denen Eltern aus Ärger und
Ohnmacht ihre Kinder verprügeln, wenn andere
pädagogische Maßnahmen fehlgeschlagen sind.
Hier sind kindl. Verhaltensprobleme (Aggression,
Ungehorsam) Anlass für ausufernde Bestrafungen
Vielen Dank für Ihr Interesse und
Ihre Aufmerksamkeit
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