BRD = „Bürokraten- & RaubritterDiktatur“ ?!!? Bürger zwischen staatlicher Ausbeutung und Willkür, zwischen staatlichem Machtmissbrauch und Verfassungsbruch?!!? „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Bitte zweifeln Sie nicht an unserem Verstand oder unserer Zurechnungsfähigkeit, wenn Sie eine solche These lesen! Hier sind die Fakten, die Sie nachdenklich stimmen werden: Ein gegen Sie ergangener Rechtsbescheid setzt voraus, dass die Absender-Behörde dazu auch tatsächlich berechtigt ist, dazu also „aktiv legitimiert“ ist. Ist der Absender eine Behörde der „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD), so ist die Berechtigung dazu seit 18.07.1990 nicht mehr gegeben. Sie werden vielleicht denken, dass so eine Feststellung „völlig aus der Welt“ sei. Doch lesen Sie mal, was das Bundes-Innenministerium dazu am 11.08.2000 einem Bürger auf dessen Anfrage geschrieben hat: „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ „Völkerrechtlich ist der deutsche Staat 1867 als ‚Norddeutscher Bund‘ gegründet worden. Mit dem Beitritt der süddeutschen Staaten 1871 wurde dieser Staat in ‚Deutsches Reich‘ umbenannt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 (BVerfGE 36,1 15 f.) zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zum Rechtsstatus Deutschlands festgestellt, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Okkupationsmächte noch später untergegangen ist.“ „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Fortsetzung des Schreibens des Bundes-Innenministeriums mit wörtlicher Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: „Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe, derzeit selbst nicht handlungsfähig.“ Zitat-Ende! „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Trotz dieser Fakten meint das Bundes-Innenministerium überraschender- und fälschlicherweise, dass die BRD heute „identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘ “ wäre. Außerdem schreibt das Bundes-Innenministerium, dass die BRD „ihre volle Souveränität über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ aufgrund des „2 + 4-Vertrages“ vom 12.9.1990 mit den „ehemaligen Siegermächten“ erhalten hätte. Doch die Fakten sprechen eine ganz andere Sprache! Das Bundes-Innenministerium muss sich mit dem Vorwurf auseinander setzen, sich der Wahrheitsverdrehung und der Willkür zum Zwecke der Machterhaltung schuldig gemacht zu haben. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Bevor wir die entlarvenden Fakten näher beleuchten, betrachten wir erst einmal § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz: „Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“ Die „Reichsangehörigkeit“ ist in Art. 116 GG definiert: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer im Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat.“ Die Formulierungen „Reichsangehörigkeit“ + „Deutsches Reich“ + „Deutsches Reich in den Grenzen von 1937“ sind also ausdrücklich kein rechtsextremes Gedankengut. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Hier sind die Fakten: 1. Die „BRD“ war seit ihrer „Gründung“ in 1949 ein reines Besatzungsgebilde der drei westlichen Besatzungsmächte USA, Großbritannien und Frankreich, also ein Diktat der Westmächte. Das „Grundgesetz“ war von dem – von den Alliierten diktatorisch bestimmten – „Parlamentarischen Rat“ als Verwaltungsanordnung für eine „vorläufige Übergangs-Selbstverwaltung“ der drei westlichen Besatzungszonen beschlossen und danach von den West-Alliierten (laut Bundes-Innenministerium den „Okkupationsmächten“) als solche genehmigt worden. Die sowjetische Siegerfahne, gehisst auf dem Reichstagsgebäude Die Siegerfahne der USA, gehisst irgendwo im Deutschen Reich „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 2. Der 8. Mai 1949 war der vierte Jahrestag der „Übergabe aller Waffengattungen zu Wasser-Lande und zu Luft der Deutschen Wehrmacht“. Bewusst an diesem symbolträchtigen Tag wurde ein sog. „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen. Es sollte laut seinem noch heute existenten SchlussArtikel 146 im Zuge einer Wiedervereinigung von West-, Mittel- und Ostdeutschland „an dem Tag außer Kraft treten, an dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließt.“ So stand es auch in der Grundgesetz-Präambel, der „feierlichen Einleitung“ des Grundgesetzes. Es handelt sich nicht um das Grundgesetz „der“ Bundesrepublik Deutschland, sondern um das Grundgesetz „für die“ Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich also um das in 1949 von den West„Okkupationsmächten“ den West-Besatzungszonen verordnete Grundgesetz. Der Begriff „Verfassung“ wäre falsch gewesen . Der Begriff „Verfassung“ wäre auch falsch. Eine „Verfassung“ ist ein vom Volk selbstbestimmtes Gesetzeswerk zur Regelung der gesellschaftlichen Grundordnung. Ein „Grundgesetz“ ist gemäß Artikel 43 der „Haager Landkriegsordnung“ ein „Besatzerrecht zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Disziplin in einem besetzten Gebiet.“ Also kann man behaupten, dass die sog. „BRD“ das besatzungsrechtliche Mittel der Alliierten für das Deutsche Reich ist. Ein prominentes Mitglied des parlamentarischen Rates, also der sog. Gründerväter des Grundgesetzes, war Dr. Carlo Schmid (SPD). Er war von 1949 bis 1966 Vizepräsident des Deutschen Bundestages und 1966 bis 1969 Bundesratsminister. Carlo Schmid sagte gemäß Zeitzeugen: „Wir durften beim Grundgesetz noch Punkt und Komma setzen. Der Rest war von den Alliierten vorbereitet.“ In seiner berühmten Rede sprach er folgendes: „Wir haben nicht die Aufgabe einen neuen Staat zu gründen, sondern nur für Ruhe und Ordnung im eigen Land gem. der Haager Landkriegsordnung zu sorgen!“ Artikel 146 GG in seiner ersten Fassung – bestätigt von Dr. Konrad Adenauer, damals Präsident des Parlamentarischen Rates Artikel 146 GG lautet in seiner aktuellen Fassung, verabschiedet in 1990: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Der von Bundestag und Bundesrat beschlossene Einschub entspricht nicht der Wahrheit; denn die „Einheit Deutschlands“ wurde weder in juristischer Hinsicht noch faktisch vollzogen. Wir kommen auf dieses Thema noch zurück. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 3. Gemäß dem 1949 und auch heute geltenden internationalen Völkerrecht ist die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 immer noch gültig. Sie wurde niemals außer Kraft gesetzt. Nur die von der NSDAP-Diktatur eingeführten Änderungen haben keine Rechtsgültigkeit erlangt. Auch das „Grundgesetz für die BRD“ hat niemals die Verfassung von 1919 aufgehoben. Von der „BRD“ hätte die Verfassung des Deutschen Reiches auch gar nicht aufgehoben werden können. Am 11.08.1919 wurde in Weimar die „Verfassung des Deutschen Reiches“ von der deutschen „Nationalversammlung“ verabschiedet. Sie war – auch nach Ansicht kritischer Menschen – die „freiheitlichste Verfassung der Welt“. Die „Weimarer Verfassung“ löste die bis dahin geltende Verfassung des Kaiserreiches, also des „Ersten Deutschen Reiches“ ab. Sie wurde an der Spitze vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) unterzeichnet. Die Verfassung des Deutschen Reiches, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1919 Mit diesem Plakat war für die Weimarer Nationalversammlung geworben worden. Es ging um die „Bewahrung der Errungenschaften der Revolution“ vom 9. November 1918, dem Ende des Ersten Deutschen Reiches. Friedrich Ebert, der Vorsitzende der SPD, war der erste deutsche Reichspräsident, allerdings nur sehr kurz in 1925, nachdem er schon am 9. November 1918 für nur einen Tag Reichskanzler gewesen war. Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg löste ihn ab und behielt dieses Amt bis zu seinem Tode am 02.08.1934. Der SPD-Förderer und Nobel-Preisträger Günter Grass sagte in dem Buch „Fragen zur Deutschen Einheit“: „Nach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel des alten Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen, nicht eingehalten worden ist.“ Und: „Ich bin sicher, dass wir alle einen ungeheuren und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit diesem Verfassungsbruch leben.“ Weiter sagte Günter Grass: „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes in der alten Bundesrepublik haben die Verfassung der Bundesrepublik als Provisorium im Hinblick auf eine später vielleicht mögliche Einheit verstanden. Dementsprechend war die Präambel formuliert und dementsprechend der Schlussartikel. Daran müssen wir uns halten.“ Günter Grass bezichtigt also den BRDMachtapparat des Verfassungsbruchs und bestätigt damit dessen fehlende Rechtsgrundlage. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 4. Gemäß Völkerrecht und gemäß unwiderruflichen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes in 1956, 1973 + 1983* ist das „Deutsche Reich“ heute noch existent, also nicht untergegangen – und zwar ausdrücklich „in den Grenzen von 1937“. Die Grenzen vom 31.12.1937 sind von Roosevelt, Stalin und Churchill bereits bei der Konferenz von Jalta im Februar 1945 vereinbart und am 2. August 1945 auch im sog. „Potsdamer Abkommen“ der alliierten Siegermächte festgeschrieben worden. Art. 116 des Grundgesetzes (GG) bestätigte das. *) BVerfGE 35,257,261 ff. Churchill, Roosevelt + Stalin bei der Welt-Aufteilung in Jalta 1945 Wie ist die Sicht der Alliierten zur Fortdauer des Deutschen Reiches und der Weimarer Verfassung? Im Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 wurde laut Knaurs Lexikon folgende Festlegung getroffen: „Die getroffene Vereinbarung über die Behandlung von Deutschland durch die Siegermächte sah die Aufteilung Deutschlands in den Grenzen von 1937 in Besatzungszonen vor, setzte den interalliierten Kontrollrat in Berlin ein, unterstellte deutsche Ost-Gebiete polnischer und russischer Verwaltung bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Die Ausweisung der deutschen Bevölkerung aus diesen Gebieten wurde gebilligt. Die wirtschaftliche und administrative Einheit Deutschlands sollte wieder hergestellt werden.“ Dass das „Deutsche Reich“ nicht, wie immer wieder fälschlicherweise verbreitet wurde und wird, mit Ende des II. Weltkrieges erloschen ist, zeigt schon die „Übergabe aller Waffen der Deutschen Wehrmacht“ im französischen Reims am 7. Mai und in BerlinKarlshorst am 8. Mai 1945. Die Berliner militärische Übergabe aller Waffen wurde von der Deutschen Wehrmacht, damals vertreten durch Generaloberst Stumpf, Generalfeldmarschall Keitel und Admiral von Friedeburg, unterzeichnet. Drei Generäle der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 vor der Unterzeichnung der „ militärsichen Übergabe“ (in Berlin) Bereits am 07.05.1945 hatte Generaloberst Jodl im Hauptquartier des US-Generals Eisenhower in Reims die Kapitulationsurkunde „West“ der Deutschen Wehrmacht unterzeichnet. Hitlers Reichskanzler-Nachfolger, der Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Großadmiral Karl Dönitz, unterzeichnete KEINE der KapitulationsUrkunden für das Deutsche Reich. Dönitz und die von ihm angeblich geführte Reichsregierung war noch bis zum 23.05.1945 tätig. Erst ein Befehl von General Eisenhower setzte die Dönitz-Regierung ab. Das Deutsche Reich war also erst ab 23.05.1945 endgültig handlungs-unfähig. Ein historisches Foto: Generaloberst Jodl unterzeichnet die Waffenübergabe des Militärs West im Hauptquartier General Eisenhowers. Jodl Diese Unterschrift am 7. 5.1945 von Generaloberst Jodl „on behalf of the German High Command“, d. h. seitens des Obersten Kommandos der deutschen Wehrmacht“, besiegelte das Schicksal der deutschen Wehrmacht und damit indirekt des „III. Reiches“, d. h. des Deutschen Reiches unter Herrschaft der NSDAP, aber nicht das Schicksal des Deutschen Reiches an sich. Das Deutsche Reich (nach Kaiserreich (1871 – 1918), Weimarer Republik (1919 – 1933) und „III. Reich“ ist nur „ruhend“. Großadmiral Dönitz, das seit 30.04.1945 amtierende deutsche Staatsoberhaupt, hier links von Generaloberst Jodl, hat per Vollmacht am 9.5.1945 die militärische Übergabe aller Waffen der drei deutschen Wehrmachtsteile abgeschlossen. Dönitz verlas am 7. Juli 1945 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft folgende Erklärung: „Durch die, mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei deutschen Wehrmachtsteile, hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai im Geschäftsverkehr gestanden.“ „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 5. Gemäß Art. 53 und 107 der UN-Charta, der „Feindstaaten-Klausel“, ist Deutschland immer noch ein Feindstaat ohne Friedensvertrag mit den Siegermächten, obwohl von allen einsetig der Frieden mit Deutschland erklärt wurde. Schon alleine weil es bis heute mit Deutschland keinen Friedensvertrag gibt, bleibt die ... ... „BRD“ weiter ein der Souveränität beraubter Vasall der Siegermächte. Da die „BRD“ gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist, kann die „BRD“ gar keinen Friedensvertrag unterzeichnen. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ In Art. 53 + 107 der UN-Charta steht sinngemäß: UN-Mitglieder dürfen nur dann gegen andere Staaten Krieg führen, wenn sie dafür vorher die Zustimmung vom UN-Sicherheitsrat erhalten haben. Lediglich gegen „Feindstaaten“ dürfen jederzeit kriegerische Maßnahmen auch ohne UN-Zustimmung geführt werden. „Feindstaat“ ist jeder Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind der Alliierten war. Die UN-Charta ist im Bundesgesetzblatt 1973, Teil II, Seite 431, als „amtliche Fassung der Bundesrepublik Deutschland“ völkerrechtliche Grundlage geworden. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Zitat aus Artikel 53 der UN-Charta: „(1) Ohne Ermächtigung des (UN-)Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staats gerichteten Abmachungen vorgesehen sind. (2) Der Ausdruck ‚Feindstaat‘ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zeiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.“ „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Artikel 107 der UN-Charta: „Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichners dieser Charta war, ... ... werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.“ „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Mit ihrem Beitritt zur UNO hat die „BRD“ die Feindstaaten-Klausel offiziell anerkannt. Die „BRD“ bestätigte damit ihren fortdauernden Status als fremdherrschaftlich dirigiertes Machterhaltungs-Gebilde auf dem Boden des Deutschen Reiches – alles ohne verfassungsrechtliche Legitimation. Sie bestätigte damit auch ihr Bündnis mit allen „Feinden“ des fortbestehenden Deutschen Reiches GEGEN das von der wahren Selbstbestimmung weiter ferngehaltene deutsche Volk. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 6. Am 17.07.1990 wurden in Paris bei den „2 + 4 Vertrags“-Gesprächen die besatzungsrechtlichen Selbstverwaltungen namens „BRD“ und „DDR“ durch Beschluss der Alliierten per 18.07.1990 um 0.00 Uhr aufgelöst. Am selben Tag wurde entsprechend Art. 23 GG mit seinem auf Westdeutschland beschränkten Geltungsbereich aufgehoben.* Die „BRD“ als besatzungsrechtliche Institution der west-alliierten Siegermächte ist völkerrechtlich seit 18.07.1990 um 0.00 Uhr erloschen. *) Das wurde im Bundesgesetzblatt II, S. 885, vom 23.09.1990 bestätigt. Die Außenminister der 4 Siegermächte (links Baker und Schewardnadse) und der „BRD“ (Genscher) und der „DDR“ (Meckel) bei den 2 + 4-Gesprächen am 17.07.1990 in Paris So hatte alles begonnen: mit dem letzten Bruderkuss zwischen „Gorbi“ und „Honi“ am 40. Jahrestag der DDR am 7.10.1989. Am 18.10.1989 trat Erich Honecker „aus gesundheitlichen Gründen“ zurück. Sein Nachfolger als SEDGeneralsekretär und Staatsratsvorsitzender wurde Egon Krenz. In Leipzig begannen im September Ausgangspunkt war der Aufruf ‘89 die Montags-Demonstrationen, zur Gründung des „Neuen friedlich mit Kerzenlichtern und Forum“ am 12.09.1990 durch den immer mutigeren Rufen Bärbel Boley mit über 100-facher „Wir sind das Volk!“. namentlicher Unterstützung Am Abend des 9. November 1989 sagte das SED-Politbüro-Mitglied Günter Schabowski nach vorheriger Abstimmung mit Egon Krenz, dass alle DDR-Grenzen nach dem Westen hin geöffnet werden. Am 12.11.1989 begannen DDR-Bautrupps den Abriss der Mauer. Am 13.11.1989 trat der DDRMinisterpräsident Willi Stoph zurück. Zu seinem Nachfolger wurde Hans Modrow von der DDR-Volkskammer gewählt. Er versprach eine weitgehende Liberalisierung und eine Kooperation mit der „BRD“. Eine Wiedervereinigung lehnte er jedoch ab wie zuvor Egon Krenz. Gleich nach dem Mauer-Fall hatte der Republikaner und frühere Strauß-Stellvertreter Schönhuber im EU-Parlament die schnelle Nutzung der Wiedervereinigungs-Chance gefordert. Kohl lehnte das böse + strikt ab. Am 3.12.1989 lud die BRD die DDR-Einwohner mit 100,- DM Begrüßungsgeld zum Einkaufen ein. Besonders Südfrüchte waren heiß begehrt. Vom 18. - 20.12.1989 war H. Kohl in Dresden bei H. Modrow. Kohl wurde überall gefeiert und zur Wiedervereinigung aufgefordert. Doch Kohl und Modrow unterzeichneten lediglich eine ... ... „Absichtserklärung für eine Vertragsgemeinschaft der beiden deutschen Staaten“. Die Bevölkerung skandierte nicht mehr ... „Wir sind DAS Volk“, sondern „Wir sind EIN Volk“ und „Deutschland einig Vaterland“. Am 22.12.1989 wurde das Brandenburger Tor geöffnet. Hans Modrow und Helmut Kohl waren bei der Zeremonie dabei. Von Wiedervereinigungszielen war immer noch nicht die Rede. Auch der SPD-Parteitag vom 18. bis 20.12.1989 hatte „viel Wichtigeres“ zu erörtern, nämlich ein neues SPDGrundsatzprogramm. Alle WiedervereinigungsBestrebungen wurden vom damaligen SPD-Vorsitzenden Lafontaine ebenso wie von seinem Herausforderer Schröder als ewiggestrig abgestempelt. Anfang 1990 war der Wiedervereinigungszug nicht mehr zu stoppen. Der Wille der DDR-Bevölkerung hatte die Köpfe der führenden Westpolitiker umgepolt und die Vereinigung der Westund Ost-„Parteien“ vorangetrieben. Am 18.3.1990 erfolgte die erste freie Wahl in der DDR mit Lothar de Maizière (CDU) als Sieger. Am 12.4.1990 wählte die DDR-Volkskammer die erste freie DDRRegierung. Lothar de Maizière wurde Ministerpräsident. Helmut Kohl sorgte dafür, dass Lothar de Maizière zu seinem Stellvertreter in der CDU gewählt wurde. Ein Elefant und eine Mücke liefen über eine Brücke. Da sprach die Mücke zum Elefanten: „Horch, wie die Brücke dröhnt und kracht! Man spürt, was UNSERE Wucht ausmacht!“ Am 18.05.1990 unterzeichneten die beiden Finanzminister den „Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen beiden deutschen Staaten“ per 01.07.1990. Im Bundesrat stimmten die SPD-Länder Niedersachsen unter Gerhard Schröder und Saarland unter Oskar Lafontaine gegen diese „Union“. Walter Romberg (DDR) Theo Waigel (BRD) Am 01.07.1990 begann die „Union beider deutscher Staaten“ mit Einführung der DM im Verhältnis 1 zu 1 zur ehemaligen Ost-Mark. Am 16.07.1990 gaben Kohl und Gorbatschow bekannt, dass die UdSSR dem Anschluss der DDR an die BRD bei Gewährung „voller Souveränität im Verhältnis zur UdSSR“ zustimmte. Damit gemeint war insbesondere die weitere NATO-Mitgliedschaft der BRD. Einen Tag später, am 17.07.1990, folgten die „2 + 4Gespräche“ in Paris der Außenminister der 4 Siegermächte und der „2 deutschen Staaten“. Dabei wurde, wie gesagt, Artikel 23 GG per 18.07.1990 aufgehoben. Damit war das Grundgesetz auch insgesamt hinfällig geworden. Ohne Geltungsbereich des Grundgesetzes war die „BRD“ damit ebenfalls aufgelöst. Durch einseitige Erklärung des sowjetischen Außenministers Schewardnadse am 17.07.1990 war auch die DDR aufgelöst worden. Den 2 + 4 Staaten war also der juristische „Fehler“ (oder war es Absicht?) passiert, die BRD und die DDR als Staaten per 18.07.1990 aufzulösen, ohne eine Übergangszeit bis zur Gründung eines neuen Staatsgebildes festzulegen. „BRD“-Innenminister Schäuble und „DDR“-Staatssekretär Krause bei der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“ am 31.08.1990 Wortlaut von Art. 1, Abs.1 des Einigungsvertrages: „Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.“ Berlin wurde ausdrücklich nicht aufgezählt, ist also der „BRD“ NIE beigetreten. In Art. 1, Abs. 2, des Einigungsvertrages steht lediglich: „Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.“ Berlin hat auch den Einigungsvertrag NIE unterschrieben. Auch das zeigt, dass Berlin KEIN Land der „BRD“ ist. Dies wurde durch die West-Alliierten vorgeschrieben, denn Berlin besitzt weiterhin einen Sonderstatus als von den WestAlliierten kontrolliertes Territorium. Art. 1, Abs. 2 + 3 der Berliner Verfassung besagt, dass Berlin sowohl ein Land der BRD ist als auch deren Bundeshauptstadt. Diese beiden Artikel wurden jedoch durch die Alliierten „zurückgenommen“, also ersatzlos gestrichen. Zitat aus Berlinkommandatura-Order „BK/O (51) 56“ vom 08.10.1951: „Solange Artikel 1, Absatz 2 und 3 der Berliner Verfassung zurückgestellt sind, kann Berlin nicht als ein Land der Bundesrepublik betrachtet werden.“ Diese Anordnung aller Vier Siegermächte von 1951 war geltendes BRD-Recht und wurde 1994 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates als weiterhin rechtsgültig bestätigt. Berlin ist also trotz aller gegenteiligen Behauptungen weiter kein Land der „BRD“, geschweige denn Bundeshauptstadt. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 7. Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, dass die Ex-DDR-Länder am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden. Art. 23 GG war jedoch schon per 18.07.1990 aufgrund der den Alliierten im Grundgesetz eingeräumten Vorbehaltsrechte einseitig aufgehoben worden. Ein rechtswirksamer Beitritt „neuer Bundesländer“ war so also rechtlich gar nicht mehr möglich. Entsprechend ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 rechtlich ungültig. Am 3.10.1990 trat der „deutsche Einigungsvertrag“ in Kraft. Die Menschen feierten. Doch nur Insider wussten, dass dieser Vertrag von Beginn an gar nicht rechtsgültig war. Am Brandenburger Tor war schon einmal gefeiert worden: Feier der Machtübernahme durch die NSDAP am 30.1.1933 Dieser Feier war Folgendes vorausgegangen: Reichspräsident Hindenburg ernannte am 30.Januar 1933 den aufgrund demokratischer Wahlen vom deutschen Volke mehrheitlich gewünschten Adolf Hitler zum neuen Reichskanzler. Hindenburgs letzte wichtige Unterschrift als Reichspräsident Am 1. Februar 1933, zwei Tage nach Ernennung Adolf Hitlers zum neuen Reichskanzler, löste er den Reichstag auf und bat, ... ... „dass das deutsche Volk durch Wahl eines neuen Reichstags zu der neugebildeten Regierung des nationalen Zusammenschlusses Stellung nimmt“. Hindenburg ließ also seinen Entschluss demokratisch legitimieren. Die Wahl bestätigte die NSDAP + ihre Koalitionspartner als neue Regierungspartei. Das war der Anfang vom Ende. Von Aufbruch-Stimmung – hier Adolf Hitler im September 1933 beim ersten Spatenstich zur Reichsautobahn ... ... über die Mobilisierung der Massenbegeisterung ... bis zum totalen Krieg, hier ein Bild nach der Dresdner BombenNacht, 50.000 Menschenleben wurden von den Briten ausgelöscht ... bis zur totalen Niederlage und zu Millionen Menschenopfern ... und zum Nürnberger Kriegsverbrechergericht Der letzte deutsche Reichskanzler, Karl Dönitz, wurde am 23. Mai 1933 von US-General Eisenhower abgesetzt (hier im Mai 1945 nach der Kapitulation bei einem Interview mit US-Journalisten, links von ihm Reichsminister Speer, rechts von ihm Generaloberst Jodl). Kommen wir wieder zurück aus der Geschichte des Deutschen Reiches zur Realität der heutigen „BRD“ als Staatsgebilde auf dem Territorium des Deutschen Reiches per 31.12.1937... Hier zur Erinnerung das Deutsche Reich in den Grenzen von 1914 und 1920. Die wesentlichen 1937-er Grenzen waren die von 1920. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 8. Die heutige „BRD“ ist weder ein Nachfolgestaat des Deutschen Reiches, noch ist sie – wie im anfangs zitierten Schreiben des BundesInnenministeriums rechtwidrig behauptet – „als Staat identisch mit dem Deutschen Reich“. Einzig rechtsgültig sind die früheren vom Deutschen Reich auf Basis der Weimarer Verfassung erlassenen Gesetze und Verordnungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts von 1973 (BVerfGe 35, S. 257, 261 f.) gilt weiter: „Das Deutsche Reich existiert fort“. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 9. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 + BGBl. II 1994, S. 40 f., und in der „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ (BGBl. II, S.1386) heißt es, dass „alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes in Kraft bleiben“ und dass Deutschland damit weiterhin über KEINE Souveränität verfügt, also ein Vasall der westalliierten Siegermächte bleibt. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Zitat aus BGBl. II 1990, Seite 1274: Art. 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“ Art. 4: „Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig.“ Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass nach wie vor Besatzungsrecht gilt. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 10. Die BRD-Machthaber behaupten trotzdem, dass die „BRD“ mit dem Abschluss des „2 + 4-Vertrages“ vom 12. September 1990 ihre Souveränität erwirkt hätte. Das ist falsch. Zutreffend ist, dass zu einem Vertrag immer zwei Vertragsparteien gehören und dass es einen solchen „Vertrag“ zwischen den vier Alliierten einerseits sowie der BRD und der DDR andererseits nie gegeben hat. Der deutsche Bundestag hat das auch nie bestätigt. Keine Ratifizierung = kein Recht! „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Was ist der angebliche „2 + 4-Vertrag“ in Wahrheit? Der Vertrag ist ausschließlich zwischen den vier Siegermächten am 12.09.1990 in Moskau geschlossen worden. Er trug den Namen „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“. Er wurde den damaligen Regierungen von „BRD“ und „DDR“ mit der Maßgabe zugeleitet, per Unterschrift dessen „Kenntnisnahme“ zu bestätigen. Von einem wirklichen „Vertrag“ zwischen den 4 Alliierten und den 2 ehemaligen deutschen „Staaten“ kann also keine Rede sein. Einen „Vertrag“ gab es erst am 13.09.1990 in Moskau: mit der UdSSR zur Zahlung von 13 Milliarden DM an die UdSSR „für die Wiedereingliederung der abgezogenen Sowjetsoldaten in der UdSSR“. Genscher Schewardnadse „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Was bedeutete die Kenntnisnahme-Bestätigung? Die „BRD“-Unterschrift besiegelte zweierlei: 1. den Verzicht der „BRD“ auf das frühere Eigentum des Deutschen Reiches, z. B. in New York und London eingelagerte über 3000 Tonnen Gold. 2. den Verzicht der „BRD“ auf die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Das „Bundesministerium des Inneren“ behauptet in dem anfangs zitierten Brief vom 11.08.2000: „Die Vier Mächte (Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion und die Vereinigten Staaten) haben im Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) vom 12. September 1990 (BGBl II S. 1317) förmlich ihre Rechte und Verpflichtungen in bezug auf Deutschland und Berlin für beendet erklärt; demgemäß wurde festgestellt, dass das vereinte Deutschland seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten hat.“ „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Die Wahrheit sieht jedoch völlig anders aus: Tatsächlich hieß es zunächst im sog. „2 + 4-Vertrag“ vom 12.09.1990, der - wie gesagt - gar kein solcher Vertrag war, in Art. 7, Abs. 2: „Das vereinigte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“ Doch schon am 25. und am 27./28.09.1990 wurden ganz anders lautende Verträge zwischen den Westmächten und der „BRD“ geschlossen: „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Die tatsächliche Wahrheit ist die ... ... „Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“ (BGBl. Teil II, Seite 1386 ff). In Teil I, Art. 2, Abs. 1 steht: „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“ „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Die tatsächliche Wahrheit ist weiterhin: Bereits am 25.09.1990 wurde ein ähnlicher Text in Art. 4 des „Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ festgelegt (BGBl. II, S. 1274 ff): „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch ein von denselben eingesetztes Gericht oder gerichtliches Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.“ Damit wurde Berlins Nicht-BRD-Sonderstatus bestätigt! „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Die tatsächliche Wahrheit ist weiterhin: 1994 stimmten Bundestag und Bundesrat dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 zu, vgl. BGBl. II 1994, S. 26, Art. 1, Buchstabe d. Das besiegelte endgültig die Aufhebung der im „2 + 4Vertrag“ vom 12.09.1990 von den „Vier Mächten“ dem „vereinigten Deutschland“ angeblich gewährten „vollen Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Die tatsächliche Wahrheit ist weiterhin: Eine Unterzeichnung („Ratifikation“) des „2 + 4Vertrages“ durch das „vereinigte Deutschland“ ist niemals erfolgt; denn es wurde „versäumt“, die deutsche Einheit durch Schaffung eines neuen deutschen Staates oder durch Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches zu erreichen. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Im „2 + 4-Vertrag“ muss begrifflich das „vereinte Deutschland“, die „BRD“ und die „DDR“ unterschieden werden. Zitat Art. 8, Abs. 1: „Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“ „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Der Vertrag hätte also nur für das vereinte Deutschland gegolten und nicht für die Besatzer-Instrumente „BRD“ und „DDR“. Schon alleine aus diesem Grunde ist der Vertrag für die „BRD“ NICHT gültig. Wie gesagt, waren die „BRD“-Organe ohnehin seit dem 18.07.1990 ohne jegliche Legitimation. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Insbesondere wurden drei völkerrechtlich erforderliche Schritte versäumt: 1. Volksabstimmung über die vom Volk gewünschte Staatsform, 2. Auflösung des alten Bundestages und Bildung eines gesamtdeutschen Parlaments, 3. Verabschiedung einer vom Volk angenommenen neuen Verfassung. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ Die tatsächliche Wahrheit ist, dass weiterhin das Siegerrecht Vorrang vor deutschem Recht hat: Beispielsweise in der HEUTE geltenden Hessischen Verfassung heißt es in Art. 159: „Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für die Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte VORRANG VOR dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“ Der nach wie vor in Berlin ansässige Kontrollrat der West-Alliierten hat weiter also „das Sagen“. „Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“ 11. Laut Art. 25 GG ist die „BRD“ (als einziger Staat der Welt!) verpflichtet, den Völkerrechts-Regeln immer Vorrang vor Bundesrecht zu geben. Auch aus dieser Sicht steht fest, dass alle seit 18.07.1990 in der „BRD“ beschlossenen Gesetze und alle von da an von „BRD“-Behörden ergangenen Rechtsbescheide rechtsungültig sind. Hiernach sind auch alle Steuer- und Abgabenbescheide seit dieser Zeit rechtsungültig, d. h. Papiertiger. Rechtsgrundlagen Deutsches Reich „Das internationale Völkerrecht und die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besagen: Das Deutsche Reich ist niemals erloschen – weder durch die Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 noch durch die Gründung der besatzungsrechtlichen Gebilde namens ‚BRD‘ und ‚DDR‘ in 1949 noch durch die angebliche ‚Vereinigung von BRD und DDR‘ am 3. Oktober 1990. Bis heute ist das Deutsche Reich laut Bundesverfassungsgericht immer ‚existent und rechtsfähig‘, aber ‚mangels institutionalisierter Organe nicht handlungsfähig.‘ Rechtsgrundlagen Deutsches Reich Weiter: „Die ‚BRD‘ und die ‚DDR‘ sind de jure seit 18.07.1990 um 0.00 Uhr durch einseitigen Beschluss der Siegermächte mit Kenntnisnahme durch die damaligen Regierungsorgane der ‚BRD‘ und der ‚DDR‘ erloschen. Was die ‚BRD‘ betrifft, wurde damals sowohl die Präambel als auch der Artikel 23 des ‚Grundgesetzes für die BRD‘ gestrichen, wonach der Geltungsbereich der ‚BRD‘ auf die ‚alten Bundesländer‘ beschränkt war. Damit hatte die ‚BRD‘ mangels Geltungsbereich und durch die einseitig von den Alliierten erklärte Beendigung des westalliierten besatzungsrechtlichen Gebildes namens ‚BRD‘ zu existieren aufgehört.“ Rechtsgrundlagen Deutsches Reich Weiter: „Jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der ‚BRD‘ sind entsprechend per 18.07.1990 erloschen und haben keine Rechtsgültigkeit mehr. Am 18.07.1990 sind die Verfassung des Deutschen Reiches sowie alle in der Weimarer Republik erlassenen Gesetze auch real wieder aufgelebt. Das deutsche Volk ist und bleibt aufgefordert, sich eine neue zeitgemäße Verfassung zu geben und ggf. alte Gesetze zu aktualisieren. Die BRD-Machthaber machen sich seit 1990 fortgesetzt des Verfassungsbruchs schuldig, wie das auch von Günter Grass, dem prominenten Förderer der Sozialdemokratie und Nobelpreisträger, zum Ausdruck gebracht worden ist.“ Rechtsgrundlagen Deutsches Reich Weiter: „Der am 31.08.1990 von den Regierung der Ex-BRD und der Ex-DDR per 03.10.1990 unterzeichnete deutsche Einigungsvertrag war ‚mit der heißen Nadel gestrickt‘ worden und ist, da völkerrechts- und verfassungswidrig, von Beginn an rechtsungültig. Auch die diktatorisch, ohne Volksbefragung per 01.01.2001 auf Druck der westalliierten Siegermächte den Deutschen aufgezwungene Euro-Einführung ist nicht rechtens. Rechtswidrig ist auch der zwischenzeitliche Verkauf des Deutschen Reich-Staatseigentums gewesen, wie z. B. der deutschen Post oder Bahn an Privataktionäre.“ Rechtsgrundlagen Deutsches Reich Weiter: „Ebenso rechtswidrig sind alle mit der Europäischen Union (EU) geschlossenen Abkommen und die diktatorisch von der EU dem deutschen Volk aufgezwungenen Regelwerke. Auch alle seit dem 18.07.1990 erlassenen Rechts-, Steuerund Abgabenbescheide sind ohne Rechtsgrundlage und daher ungültig. Erst recht Bürger des Deutschen Reiches, unterliegen nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der ‚BRD‘.“ „Wir sind das Volk – die zweite friedliche Revolution“ Die Konsequenz: Staatsbürger mit Personenausweis des Deutschen Reiches unterliegen auch laut Beurteilung diesbezüglicher Insider nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der heutigen „BRD“ (immer häufiger auch empfunden und bezeichnet als „Bürokraten- und Raubritter-Diktatur“). Immer mehr Praxis-Fälle belegen, dass die ‚BRD‘-Behörden Rechtsbescheide, die gegen Staatsbürger des Deutschen Reiches ergangen sind, zurückgezogen haben. „Wir sind das Volk – die zweite friedliche Revolution“, Leipzig Beantragen SIE also einen Personenausweis und Reisepass als Bürger des Deutschen Reiches, ggf. auch einen Reichs-Führerschein. Die Ausweise werden ausgestellt durch die verfassungsgemäßen Organe des Deutschen Reiches. Die Dokumente sollten Sie aber erst beantragen, nachdem Sie sich über alle Zusammenhänge genau informiert haben. Beachten Sie bitte, dass alles rund um dieses Thema nichts mit rechts- oder linksextremem Gedankengut zu tun hat. Recht und Wahrheit kontra Lüge und Willkür ist das Ziel. Helfen Sie bei der Wiederbelebung von „Wir sind das Volk“. Ziele der verfassungsgemäßen Organe des Deutschen Reiches 1. Vorbereitung freier, gleichberechtigter und geheimer Wahlen aller Bürger zum Reichstag gemäß der fortgeltenden Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 2. Vorbereitung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung und Abstimmung aller Bürger darüber in freien Wahlen, damit der andauernde Verfassungsbruch der heutigen „BRD“ endlich gestoppt wird 3. Friedensvertrag des Deutschen Reiches / Deutschlands mit allen seinen ehemaligen Feinden, deren einseitige Erklärungen zum Frieden schon vorliegen, des II. Weltkrieges 4. Beseitigung der Feindstaatenklausel der UN-Charta Ziele der verfassungsgemäßen Organe des Deutschen Reiches 5. volle Wiederherstellung der deutschen Souveränität in allen inneren und äußeren Angelegenheiten 6. Rückkehr des Deutschen Reiches in die Gemeinschaft aller Staaten als völkerrechtlich voll gleichberechtigtes Mitglied ohne irgendwelche Diskriminierungen 7. Befreiung des deutschen Volkes von der erdrückenden Last der staatlichen Bevormundung und Ausbeutung sowie der unerträglichen Bürokratie und Gesetzesflut 8. Die Einkommensteuer beträgt gemäß der Weimarer Verfassung 10 % des zu versteuernden Einkommens. Höhere Einkommensteuern sind verfassungswidrig. Diesem Grundsatz ist wieder Geltung zu verschaffen. Ziele der verfassungsgemäßen Organe des Deutschen Reiches 9. Umsetzung aller neuesten Technologien, Finanz- und Wirtschaftstheorien, die dem deutschen Volk, der Menschheit, der Umwelt und der Erde auf Dauer dienlich sind.