PowerPoint-Präsentation

Werbung
BRD =
„Bürokraten- &
RaubritterDiktatur“ ?!!?
Bürger zwischen staatlicher
Ausbeutung und Willkür,
zwischen staatlichem
Machtmissbrauch und
Verfassungsbruch?!!?
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Bitte zweifeln Sie nicht an unserem Verstand oder unserer
Zurechnungsfähigkeit, wenn Sie eine solche These lesen!
Hier sind die Fakten, die Sie nachdenklich stimmen werden:
Ein gegen Sie ergangener Rechtsbescheid setzt voraus,
dass die Absender-Behörde dazu auch tatsächlich berechtigt
ist, dazu also „aktiv legitimiert“ ist. Ist der Absender eine
Behörde der „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD), so ist
die Berechtigung dazu seit 18.07.1990 nicht mehr gegeben.
Sie werden vielleicht denken, dass so eine Feststellung
„völlig aus der Welt“ sei. Doch lesen Sie mal, was das
Bundes-Innenministerium dazu am 11.08.2000 einem Bürger
auf dessen Anfrage geschrieben hat:
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
„Völkerrechtlich ist der deutsche Staat 1867 als ‚Norddeutscher Bund‘ gegründet worden. Mit dem Beitritt der
süddeutschen Staaten 1871 wurde dieser Staat in
‚Deutsches Reich‘ umbenannt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom
31. Juli 1973 (BVerfGE 36,1 15 f.) zum Grundlagenvertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR
zum Rechtsstatus Deutschlands festgestellt,
dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945
überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch
Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die
Okkupationsmächte noch später untergegangen ist.“
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Fortsetzung des Schreibens des Bundes-Innenministeriums
mit wörtlicher Bestätigung der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts:
„Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt
nach wie vor Rechtsfähigkeit,
ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation, insbesondere mangels
institutionalisierter Organe,
derzeit selbst nicht handlungsfähig.“
Zitat-Ende!
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Trotz dieser Fakten meint das Bundes-Innenministerium
überraschender- und fälschlicherweise, dass die BRD heute
„identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘ “ wäre.
Außerdem schreibt das Bundes-Innenministerium, dass die
BRD „ihre volle Souveränität über ihre inneren und äußeren
Angelegenheiten“ aufgrund des „2 + 4-Vertrages“ vom
12.9.1990 mit den „ehemaligen Siegermächten“ erhalten
hätte.
Doch die Fakten sprechen eine ganz andere Sprache!
Das Bundes-Innenministerium muss sich mit dem Vorwurf
auseinander setzen, sich der Wahrheitsverdrehung und der
Willkür zum Zwecke der Machterhaltung schuldig gemacht
zu haben.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Bevor wir die entlarvenden Fakten näher beleuchten,
betrachten wir erst einmal § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz:
„Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit
besitzt.“
Die „Reichsangehörigkeit“ ist in Art. 116 GG definiert:
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer im
Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom
31.12.1937 Aufnahme gefunden hat.“
Die Formulierungen „Reichsangehörigkeit“ + „Deutsches
Reich“ + „Deutsches Reich in den Grenzen von 1937“
sind also ausdrücklich kein rechtsextremes Gedankengut.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Hier sind die Fakten:
1. Die „BRD“ war seit ihrer „Gründung“ in 1949
ein reines Besatzungsgebilde der drei westlichen
Besatzungsmächte USA, Großbritannien und
Frankreich, also ein Diktat der Westmächte.
Das „Grundgesetz“ war von dem – von den Alliierten
diktatorisch bestimmten – „Parlamentarischen Rat“
als Verwaltungsanordnung für eine „vorläufige
Übergangs-Selbstverwaltung“ der drei westlichen
Besatzungszonen beschlossen und danach von den
West-Alliierten (laut Bundes-Innenministerium den
„Okkupationsmächten“) als solche genehmigt worden.
Die sowjetische Siegerfahne, gehisst auf dem Reichstagsgebäude
Die Siegerfahne der USA, gehisst irgendwo im Deutschen Reich
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
2. Der 8. Mai 1949 war der vierte Jahrestag der
„Übergabe aller Waffengattungen zu Wasser-Lande
und zu Luft der Deutschen Wehrmacht“. Bewusst an
diesem symbolträchtigen Tag wurde ein sog.
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“
beschlossen.
Es sollte laut seinem noch heute existenten SchlussArtikel 146 im Zuge einer Wiedervereinigung von
West-, Mittel- und Ostdeutschland „an dem Tag außer
Kraft treten, an dem das deutsche Volk in freier
Selbstbestimmung eine Verfassung beschließt.“
So stand es auch in der Grundgesetz-Präambel, der
„feierlichen Einleitung“ des Grundgesetzes.
Es handelt sich nicht um
das Grundgesetz
„der“ Bundesrepublik
Deutschland, sondern um
das Grundgesetz
„für die“ Bundesrepublik
Deutschland.
Es handelt sich also um das
in 1949 von den West„Okkupationsmächten“ den
West-Besatzungszonen
verordnete Grundgesetz.
Der Begriff „Verfassung“
wäre falsch gewesen .
Der Begriff „Verfassung“ wäre auch falsch.
Eine „Verfassung“ ist ein vom Volk selbstbestimmtes
Gesetzeswerk zur Regelung der gesellschaftlichen
Grundordnung.
Ein „Grundgesetz“ ist gemäß Artikel 43 der „Haager
Landkriegsordnung“ ein „Besatzerrecht zur
Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Disziplin in
einem besetzten Gebiet.“ Also kann man behaupten,
dass die sog. „BRD“ das besatzungsrechtliche Mittel
der Alliierten für das Deutsche Reich ist.
Ein prominentes Mitglied des parlamentarischen Rates,
also der sog. Gründerväter des Grundgesetzes, war
Dr. Carlo Schmid (SPD).
Er war von 1949 bis 1966 Vizepräsident des Deutschen
Bundestages und 1966 bis 1969 Bundesratsminister.
Carlo Schmid sagte gemäß Zeitzeugen:
„Wir durften beim Grundgesetz noch Punkt und Komma
setzen. Der Rest war von den Alliierten vorbereitet.“
In seiner berühmten Rede sprach er folgendes:
„Wir haben nicht die Aufgabe einen neuen Staat zu
gründen, sondern nur für Ruhe und Ordnung im eigen
Land gem. der Haager Landkriegsordnung zu sorgen!“
Artikel 146 GG in seiner ersten Fassung – bestätigt von Dr. Konrad
Adenauer, damals Präsident des Parlamentarischen Rates
Artikel 146 GG lautet in seiner aktuellen Fassung,
verabschiedet in 1990:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der
Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte
deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.“
Der von Bundestag und Bundesrat beschlossene
Einschub entspricht nicht der Wahrheit; denn die
„Einheit Deutschlands“ wurde weder in juristischer
Hinsicht noch faktisch vollzogen. Wir kommen auf
dieses Thema noch zurück.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
3. Gemäß dem 1949 und auch heute geltenden
internationalen Völkerrecht ist die Verfassung des
Deutschen Reiches vom 11.08.1919 immer noch
gültig. Sie wurde niemals außer Kraft gesetzt.
Nur die von der NSDAP-Diktatur eingeführten
Änderungen haben keine Rechtsgültigkeit erlangt.
Auch das „Grundgesetz für die BRD“ hat niemals
die Verfassung von 1919 aufgehoben.
Von der „BRD“ hätte die Verfassung des Deutschen
Reiches auch gar nicht aufgehoben werden können.
Am 11.08.1919 wurde in Weimar
die „Verfassung des Deutschen
Reiches“ von der deutschen
„Nationalversammlung“
verabschiedet.
Sie war – auch nach Ansicht
kritischer Menschen – die
„freiheitlichste Verfassung der
Welt“.
Die „Weimarer Verfassung“
löste die bis dahin geltende
Verfassung des Kaiserreiches,
also des „Ersten Deutschen
Reiches“ ab.
Sie wurde an der Spitze vom
Reichspräsidenten Friedrich
Ebert (SPD) unterzeichnet.
Die Verfassung des Deutschen
Reiches, veröffentlicht im
Reichsgesetzblatt 1919
Mit diesem Plakat war für die
Weimarer Nationalversammlung
geworben worden.
Es ging um die „Bewahrung
der Errungenschaften der
Revolution“ vom 9. November
1918, dem Ende des Ersten
Deutschen Reiches.
Friedrich Ebert, der Vorsitzende
der SPD, war der erste deutsche
Reichspräsident, allerdings nur
sehr kurz in 1925, nachdem er
schon am 9. November 1918 für
nur einen Tag Reichskanzler
gewesen war.
Generalfeldmarschall Paul von
Hindenburg löste ihn ab und
behielt dieses Amt bis zu
seinem Tode am 02.08.1934.
Der SPD-Förderer und Nobel-Preisträger
Günter Grass sagte in dem Buch „Fragen zur
Deutschen Einheit“:
„Nach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel
des alten Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend
vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem
deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen,
nicht eingehalten worden ist.“
Und: „Ich bin sicher, dass wir alle einen ungeheuren
und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn
wir weiterhin mit diesem Verfassungsbruch leben.“
Weiter sagte Günter Grass:
„Die Väter und Mütter des Grundgesetzes in der alten
Bundesrepublik haben die Verfassung der
Bundesrepublik als Provisorium im Hinblick auf eine
später vielleicht mögliche Einheit verstanden.
Dementsprechend war die Präambel formuliert und
dementsprechend der Schlussartikel. Daran müssen
wir uns halten.“
Günter Grass bezichtigt also den BRDMachtapparat des Verfassungsbruchs und bestätigt
damit dessen fehlende Rechtsgrundlage.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
4. Gemäß Völkerrecht und gemäß unwiderruflichen
Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes in 1956,
1973 + 1983* ist das „Deutsche Reich“ heute noch
existent, also nicht untergegangen –
und zwar ausdrücklich „in den Grenzen von 1937“.
Die Grenzen vom 31.12.1937 sind von Roosevelt,
Stalin und Churchill bereits bei der Konferenz von
Jalta im Februar 1945 vereinbart und am 2. August
1945 auch im sog. „Potsdamer Abkommen“ der
alliierten Siegermächte festgeschrieben worden.
Art. 116 des Grundgesetzes (GG) bestätigte das.
*) BVerfGE 35,257,261 ff.
Churchill, Roosevelt + Stalin bei der Welt-Aufteilung in Jalta 1945
Wie ist die Sicht der Alliierten zur Fortdauer des
Deutschen Reiches und der Weimarer Verfassung?
Im Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 wurde laut
Knaurs Lexikon folgende Festlegung getroffen:
„Die getroffene Vereinbarung über die Behandlung von
Deutschland durch die Siegermächte sah die Aufteilung
Deutschlands in den Grenzen von 1937 in Besatzungszonen
vor, setzte den interalliierten Kontrollrat in Berlin ein,
unterstellte deutsche Ost-Gebiete polnischer und
russischer Verwaltung bis zum Abschluss eines
Friedensvertrages.
Die Ausweisung der deutschen Bevölkerung aus diesen
Gebieten wurde gebilligt. Die wirtschaftliche und
administrative Einheit Deutschlands sollte wieder
hergestellt werden.“
Dass das „Deutsche Reich“ nicht, wie immer wieder
fälschlicherweise verbreitet wurde und wird, mit Ende
des II. Weltkrieges erloschen ist, zeigt schon die
„Übergabe aller Waffen der Deutschen Wehrmacht“
im französischen Reims am 7. Mai und in BerlinKarlshorst am 8. Mai 1945.
Die Berliner militärische Übergabe aller Waffen wurde
von der Deutschen Wehrmacht, damals vertreten
durch Generaloberst Stumpf, Generalfeldmarschall
Keitel und Admiral von Friedeburg, unterzeichnet.
Drei Generäle der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 vor der
Unterzeichnung der „ militärsichen Übergabe“ (in Berlin)
Bereits am 07.05.1945 hatte Generaloberst Jodl im
Hauptquartier des US-Generals Eisenhower in Reims
die Kapitulationsurkunde „West“ der Deutschen
Wehrmacht unterzeichnet.
Hitlers Reichskanzler-Nachfolger, der Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Großadmiral Karl
Dönitz, unterzeichnete KEINE der KapitulationsUrkunden für das Deutsche Reich.
Dönitz und die von ihm angeblich geführte
Reichsregierung war noch bis zum 23.05.1945 tätig.
Erst ein Befehl von General Eisenhower setzte die
Dönitz-Regierung ab. Das Deutsche Reich war also
erst ab 23.05.1945 endgültig handlungs-unfähig.
Ein historisches Foto: Generaloberst Jodl unterzeichnet die
Waffenübergabe des Militärs West im Hauptquartier General
Eisenhowers.
Jodl
Diese Unterschrift am 7. 5.1945
von Generaloberst Jodl
„on behalf of the German High
Command“, d. h. seitens des
Obersten Kommandos der
deutschen Wehrmacht“,
besiegelte das Schicksal der
deutschen Wehrmacht und
damit indirekt des „III. Reiches“,
d. h. des Deutschen Reiches
unter Herrschaft der NSDAP,
aber nicht das Schicksal des
Deutschen Reiches an sich. Das
Deutsche Reich (nach Kaiserreich (1871 – 1918), Weimarer
Republik (1919 – 1933) und „III.
Reich“ ist nur „ruhend“.
Großadmiral Dönitz, das seit
30.04.1945 amtierende
deutsche Staatsoberhaupt,
hier links von Generaloberst
Jodl, hat per Vollmacht am
9.5.1945 die militärische
Übergabe aller Waffen der
drei deutschen Wehrmachtsteile abgeschlossen.
Dönitz verlas am 7. Juli 1945 in amerikanischer
Kriegsgefangenschaft folgende Erklärung:
„Durch die, mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945
abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der
drei deutschen Wehrmachtsteile, hat weder das
Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist
dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet
worden.
Auch die von mir berufene geschäftsführende
Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die
alliierte Überwachungskommission in Flensburg
bis zum 23. Mai im Geschäftsverkehr gestanden.“
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
5. Gemäß Art. 53 und 107 der UN-Charta,
der „Feindstaaten-Klausel“, ist Deutschland immer
noch ein Feindstaat ohne Friedensvertrag mit den
Siegermächten, obwohl von allen einsetig der
Frieden mit Deutschland erklärt wurde. Schon alleine
weil es bis heute mit Deutschland keinen
Friedensvertrag gibt, bleibt die ...
... „BRD“ weiter ein der Souveränität beraubter Vasall
der Siegermächte.
Da die „BRD“ gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen
Reiches ist, kann die „BRD“ gar keinen Friedensvertrag unterzeichnen.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
In Art. 53 + 107 der UN-Charta steht sinngemäß:
UN-Mitglieder dürfen nur dann gegen andere Staaten
Krieg führen, wenn sie dafür vorher die Zustimmung vom
UN-Sicherheitsrat erhalten haben. Lediglich gegen
„Feindstaaten“ dürfen jederzeit kriegerische Maßnahmen
auch ohne UN-Zustimmung geführt werden.
„Feindstaat“ ist jeder Staat, der während des Zweiten
Weltkriegs Feind der Alliierten war.
Die UN-Charta ist im Bundesgesetzblatt 1973, Teil II,
Seite 431, als „amtliche Fassung der Bundesrepublik
Deutschland“ völkerrechtliche Grundlage geworden.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Zitat aus Artikel 53 der UN-Charta:
„(1) Ohne Ermächtigung des (UN-)Sicherheitsrats dürfen
Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen
oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen
werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen
Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel
107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der
Angriffspolitik eines solchen Staats gerichteten
Abmachungen vorgesehen sind.
(2) Der Ausdruck ‚Feindstaat‘ in Absatz 1 bezeichnet
jeden Staat, der während des Zeiten Weltkriegs Feind
eines Unterzeichners dieser Charta war.“
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Artikel 107 der UN-Charta:
„Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen
Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in
bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen,
der während dieses Krieges Feind eines
Unterzeichners dieser Charta war, ...
... werden durch diese Charta weder außer Kraft
gesetzt noch untersagt.“
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Mit ihrem Beitritt zur UNO hat die „BRD“ die Feindstaaten-Klausel offiziell anerkannt.
Die „BRD“ bestätigte damit ihren fortdauernden
Status als fremdherrschaftlich dirigiertes
Machterhaltungs-Gebilde auf dem Boden des
Deutschen Reiches –
alles ohne verfassungsrechtliche Legitimation.
Sie bestätigte damit auch ihr Bündnis mit allen
„Feinden“ des fortbestehenden Deutschen Reiches
GEGEN das von der wahren Selbstbestimmung
weiter ferngehaltene deutsche Volk.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
6. Am 17.07.1990 wurden in Paris bei den „2 + 4
Vertrags“-Gesprächen die besatzungsrechtlichen
Selbstverwaltungen namens „BRD“ und „DDR“
durch Beschluss der Alliierten per 18.07.1990 um
0.00 Uhr aufgelöst.
Am selben Tag wurde entsprechend Art. 23 GG mit
seinem auf Westdeutschland beschränkten
Geltungsbereich aufgehoben.*
Die „BRD“ als besatzungsrechtliche Institution der
west-alliierten Siegermächte ist völkerrechtlich seit
18.07.1990 um 0.00 Uhr erloschen.
*) Das wurde im Bundesgesetzblatt II, S. 885, vom 23.09.1990 bestätigt.
Die Außenminister der 4 Siegermächte (links Baker und
Schewardnadse) und der „BRD“ (Genscher) und der „DDR“
(Meckel) bei den 2 + 4-Gesprächen am 17.07.1990 in Paris
So hatte alles begonnen: mit dem letzten Bruderkuss zwischen
„Gorbi“ und „Honi“ am 40. Jahrestag der DDR am 7.10.1989.
Am 18.10.1989 trat Erich
Honecker „aus gesundheitlichen Gründen“ zurück.
Sein Nachfolger als SEDGeneralsekretär und
Staatsratsvorsitzender
wurde Egon Krenz.
In Leipzig begannen im September Ausgangspunkt war der Aufruf
‘89 die Montags-Demonstrationen,
zur Gründung des „Neuen
friedlich mit Kerzenlichtern und
Forum“ am 12.09.1990 durch
den immer mutigeren Rufen
Bärbel Boley mit über 100-facher
„Wir sind das Volk!“.
namentlicher Unterstützung
Am Abend des 9. November 1989 sagte das SED-Politbüro-Mitglied
Günter Schabowski nach vorheriger Abstimmung mit Egon Krenz,
dass alle DDR-Grenzen nach dem Westen hin geöffnet werden.
Am 12.11.1989 begannen DDR-Bautrupps den Abriss der Mauer.
Am 13.11.1989 trat der DDRMinisterpräsident Willi Stoph
zurück. Zu seinem Nachfolger
wurde Hans Modrow von der
DDR-Volkskammer gewählt.
Er versprach eine weitgehende
Liberalisierung und eine
Kooperation mit der „BRD“.
Eine Wiedervereinigung lehnte er
jedoch ab wie zuvor Egon Krenz.
Gleich nach dem Mauer-Fall
hatte der Republikaner und
frühere Strauß-Stellvertreter
Schönhuber im EU-Parlament
die schnelle Nutzung der Wiedervereinigungs-Chance gefordert.
Kohl lehnte das böse + strikt ab.
Am 3.12.1989 lud die BRD
die DDR-Einwohner mit
100,- DM Begrüßungsgeld
zum Einkaufen ein.
Besonders Südfrüchte
waren heiß begehrt.
Vom 18. - 20.12.1989 war H. Kohl
in Dresden bei H. Modrow. Kohl
wurde überall gefeiert und zur
Wiedervereinigung aufgefordert.
Doch Kohl und Modrow unterzeichneten lediglich eine ...
... „Absichtserklärung für eine
Vertragsgemeinschaft der
beiden deutschen Staaten“.
Die Bevölkerung skandierte
nicht mehr ...
„Wir sind DAS Volk“, sondern
„Wir sind EIN Volk“ und
„Deutschland einig Vaterland“.
Am 22.12.1989 wurde das
Brandenburger Tor geöffnet.
Hans Modrow und Helmut Kohl
waren bei der Zeremonie dabei.
Von Wiedervereinigungszielen
war immer noch nicht die Rede.
Auch der SPD-Parteitag vom
18. bis 20.12.1989 hatte „viel
Wichtigeres“ zu erörtern,
nämlich ein neues SPDGrundsatzprogramm.
Alle WiedervereinigungsBestrebungen wurden vom
damaligen SPD-Vorsitzenden
Lafontaine ebenso wie von
seinem Herausforderer Schröder
als ewiggestrig abgestempelt.
Anfang 1990 war der Wiedervereinigungszug nicht mehr zu
stoppen. Der Wille der DDR-Bevölkerung hatte die Köpfe der
führenden Westpolitiker umgepolt und die Vereinigung der Westund Ost-„Parteien“ vorangetrieben. Am 18.3.1990 erfolgte die erste
freie Wahl in der DDR mit Lothar de Maizière (CDU) als Sieger.
Am 12.4.1990 wählte die DDR-Volkskammer die erste freie DDRRegierung. Lothar de Maizière wurde Ministerpräsident.
Helmut Kohl sorgte dafür,
dass Lothar de Maizière zu
seinem Stellvertreter in der
CDU gewählt wurde.
Ein Elefant und eine Mücke
liefen über eine Brücke.
Da sprach die Mücke zum
Elefanten:
„Horch, wie die Brücke
dröhnt und kracht!
Man spürt, was UNSERE
Wucht ausmacht!“
Am 18.05.1990 unterzeichneten die beiden Finanzminister den
„Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion
zwischen beiden deutschen Staaten“ per 01.07.1990. Im Bundesrat
stimmten die SPD-Länder Niedersachsen unter Gerhard Schröder
und Saarland unter Oskar Lafontaine gegen diese „Union“.
Walter Romberg (DDR)
Theo Waigel (BRD)
Am 01.07.1990 begann die
„Union beider deutscher
Staaten“ mit Einführung
der DM im Verhältnis 1 zu 1
zur ehemaligen Ost-Mark.
Am 16.07.1990 gaben Kohl und Gorbatschow bekannt, dass die
UdSSR dem Anschluss der DDR an die BRD bei Gewährung „voller
Souveränität im Verhältnis zur UdSSR“ zustimmte. Damit gemeint
war insbesondere die weitere NATO-Mitgliedschaft der BRD.
Einen Tag später, am 17.07.1990, folgten die „2 + 4Gespräche“ in Paris der Außenminister der 4 Siegermächte
und der „2 deutschen Staaten“.
Dabei wurde, wie gesagt, Artikel 23 GG per 18.07.1990
aufgehoben. Damit war das Grundgesetz auch insgesamt
hinfällig geworden. Ohne Geltungsbereich des
Grundgesetzes war die „BRD“ damit ebenfalls aufgelöst.
Durch einseitige Erklärung des sowjetischen Außenministers Schewardnadse am 17.07.1990 war auch die DDR
aufgelöst worden.
Den 2 + 4 Staaten war also der juristische „Fehler“ (oder
war es Absicht?) passiert, die BRD und die DDR als Staaten
per 18.07.1990 aufzulösen, ohne eine Übergangszeit bis zur
Gründung eines neuen Staatsgebildes festzulegen.
„BRD“-Innenminister Schäuble und „DDR“-Staatssekretär Krause
bei der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“ am 31.08.1990
Wortlaut von Art. 1, Abs.1 des Einigungsvertrages:
„Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen
Demokratischen Republik und der Bundesrepublik
Deutschland gemäß Art. 23 des Grundgesetzes am
3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.“
Berlin wurde ausdrücklich nicht aufgezählt,
ist also der „BRD“ NIE beigetreten.
In Art. 1, Abs. 2, des Einigungsvertrages steht lediglich:
„Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.“
Berlin hat auch den Einigungsvertrag NIE unterschrieben.
Auch das zeigt, dass Berlin KEIN Land der „BRD“ ist.
Dies wurde durch die West-Alliierten vorgeschrieben, denn
Berlin besitzt weiterhin einen Sonderstatus als von den WestAlliierten kontrolliertes Territorium.
Art. 1, Abs. 2 + 3 der Berliner Verfassung besagt, dass Berlin
sowohl ein Land der BRD ist als auch deren Bundeshauptstadt.
Diese beiden Artikel wurden jedoch durch die Alliierten
„zurückgenommen“, also ersatzlos gestrichen.
Zitat aus Berlinkommandatura-Order „BK/O (51) 56“
vom 08.10.1951:
„Solange Artikel 1, Absatz 2 und 3 der Berliner Verfassung
zurückgestellt sind, kann Berlin nicht als ein Land der
Bundesrepublik betrachtet werden.“
Diese Anordnung aller Vier Siegermächte von 1951 war
geltendes BRD-Recht und wurde 1994 vom Bundestag mit
Zustimmung des Bundesrates als weiterhin rechtsgültig
bestätigt.
Berlin ist also trotz aller gegenteiligen
Behauptungen weiter kein Land der „BRD“,
geschweige denn Bundeshauptstadt.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
7. Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990
besagte, dass die Ex-DDR-Länder am 03.10.1990
gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war jedoch schon per 18.07.1990
aufgrund der den Alliierten im Grundgesetz
eingeräumten Vorbehaltsrechte einseitig
aufgehoben worden.
Ein rechtswirksamer Beitritt „neuer Bundesländer“
war so also rechtlich gar nicht mehr möglich.
Entsprechend ist der Einigungsvertrag
vom 31.08.1990 rechtlich ungültig.
Am 3.10.1990 trat der „deutsche Einigungsvertrag“ in Kraft.
Die Menschen feierten. Doch nur Insider wussten,
dass dieser Vertrag von Beginn an gar nicht rechtsgültig war.
Am Brandenburger Tor war schon einmal gefeiert worden:
Feier der Machtübernahme durch die NSDAP am 30.1.1933
Dieser Feier war Folgendes
vorausgegangen:
Reichspräsident Hindenburg
ernannte am 30.Januar 1933 den
aufgrund demokratischer
Wahlen vom deutschen Volke
mehrheitlich gewünschten Adolf
Hitler zum neuen Reichskanzler.
Hindenburgs letzte wichtige
Unterschrift als Reichspräsident
Am 1. Februar 1933, zwei Tage
nach Ernennung Adolf Hitlers
zum neuen Reichskanzler, löste
er den Reichstag auf und bat, ...
... „dass das deutsche Volk durch
Wahl eines neuen Reichstags zu
der neugebildeten Regierung des
nationalen Zusammenschlusses
Stellung nimmt“.
Hindenburg ließ also seinen
Entschluss demokratisch legitimieren. Die Wahl bestätigte die
NSDAP + ihre Koalitionspartner
als neue Regierungspartei.
Das war der Anfang vom Ende.
Von Aufbruch-Stimmung –
hier Adolf Hitler im September
1933 beim ersten Spatenstich
zur Reichsautobahn ...
... über die Mobilisierung der Massenbegeisterung
... bis zum totalen Krieg, hier ein Bild nach der Dresdner BombenNacht, 50.000 Menschenleben wurden von den Briten ausgelöscht
... bis zur totalen Niederlage und
zu Millionen Menschenopfern
... und zum Nürnberger
Kriegsverbrechergericht
Der letzte deutsche Reichskanzler, Karl Dönitz, wurde am 23. Mai
1933 von US-General Eisenhower abgesetzt (hier im Mai 1945 nach
der Kapitulation bei einem Interview mit US-Journalisten, links von
ihm Reichsminister Speer, rechts von ihm Generaloberst Jodl).
Kommen wir wieder zurück
aus der Geschichte des Deutschen Reiches
zur Realität der heutigen „BRD“
als Staatsgebilde auf dem Territorium des
Deutschen Reiches per 31.12.1937...
Hier zur Erinnerung das Deutsche Reich in den Grenzen von 1914
und 1920. Die wesentlichen 1937-er Grenzen waren die von 1920.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
8. Die heutige „BRD“ ist weder ein Nachfolgestaat
des Deutschen Reiches, noch ist sie – wie im
anfangs zitierten Schreiben des BundesInnenministeriums rechtwidrig behauptet –
„als Staat identisch mit dem Deutschen Reich“.
Einzig rechtsgültig sind die früheren vom Deutschen
Reich auf Basis der Weimarer Verfassung erlassenen
Gesetze und Verordnungen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts
von 1973 (BVerfGe 35, S. 257, 261 f.) gilt weiter:
„Das Deutsche Reich existiert fort“.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
9. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter
Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite
1274 + BGBl. II 1994, S. 40 f., und in der „Vereinbarung
vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die
Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und
den Drei Mächten“ (BGBl. II, S.1386) heißt es,
dass „alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf
Berlin und Deutschland als Ganzes in Kraft bleiben“
und dass Deutschland damit weiterhin über KEINE
Souveränität verfügt, also ein Vasall der westalliierten Siegermächte bleibt.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Zitat aus BGBl. II 1990, Seite 1274:
Art. 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten
Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht in Kraft.“
Art. 4: „Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten
Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht rechtswirksam und rechtskräftig.“
Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass nach
wie vor Besatzungsrecht gilt.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
10. Die BRD-Machthaber behaupten trotzdem, dass
die „BRD“ mit dem Abschluss des „2 + 4-Vertrages“
vom 12. September 1990 ihre Souveränität erwirkt
hätte.
Das ist falsch. Zutreffend ist, dass zu einem Vertrag
immer zwei Vertragsparteien gehören und dass es
einen solchen „Vertrag“ zwischen den vier Alliierten
einerseits sowie der BRD und der DDR andererseits
nie gegeben hat.
Der deutsche Bundestag hat das auch nie bestätigt.
Keine Ratifizierung = kein Recht!
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Was ist der angebliche „2 + 4-Vertrag“ in Wahrheit?
Der Vertrag ist ausschließlich zwischen den vier
Siegermächten am 12.09.1990 in Moskau geschlossen
worden. Er trug den Namen „Vertrag über die
abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“.
Er wurde den damaligen Regierungen von „BRD“ und
„DDR“ mit der Maßgabe zugeleitet, per Unterschrift
dessen „Kenntnisnahme“ zu bestätigen.
Von einem wirklichen „Vertrag“ zwischen den 4
Alliierten und den 2 ehemaligen deutschen „Staaten“
kann also keine Rede sein.
Einen „Vertrag“ gab es erst am 13.09.1990 in Moskau: mit der UdSSR
zur Zahlung von 13 Milliarden DM an die UdSSR „für die Wiedereingliederung der abgezogenen Sowjetsoldaten in der UdSSR“.
Genscher
Schewardnadse
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Was bedeutete die Kenntnisnahme-Bestätigung?
Die „BRD“-Unterschrift besiegelte zweierlei:
1. den Verzicht der „BRD“ auf das frühere Eigentum
des Deutschen Reiches, z. B. in New York und
London eingelagerte über 3000 Tonnen Gold.
2. den Verzicht der „BRD“ auf die Rechtsnachfolge
des Deutschen Reiches.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Das „Bundesministerium des Inneren“ behauptet
in dem anfangs zitierten Brief vom 11.08.2000:
„Die Vier Mächte (Großbritannien, Frankreich,
Sowjetunion und die Vereinigten Staaten) haben im
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug
auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) vom 12.
September 1990 (BGBl II S. 1317) förmlich ihre
Rechte und Verpflichtungen in bezug auf
Deutschland und Berlin für beendet erklärt;
demgemäß wurde festgestellt, dass das vereinte
Deutschland seine volle Souveränität über seine
inneren und äußeren Angelegenheiten hat.“
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Die Wahrheit sieht jedoch völlig anders aus:
Tatsächlich hieß es zunächst im sog. „2 + 4-Vertrag“
vom 12.09.1990, der - wie gesagt - gar kein solcher
Vertrag war, in Art. 7, Abs. 2:
„Das vereinigte Deutschland hat demgemäß seine
volle Souveränität über seine inneren und äußeren
Angelegenheiten.“
Doch schon am 25. und am 27./28.09.1990 wurden
ganz anders lautende Verträge zwischen den
Westmächten und der „BRD“ geschlossen:
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Die tatsächliche Wahrheit ist die ...
... „Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über
die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“
(BGBl. Teil II, Seite 1386 ff). In Teil I, Art. 2, Abs. 1 steht:
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen
der alliierten Behörden oder aufgrund solcher
Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,
sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in
Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften
begründet oder festgestellt worden sind.“
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Die tatsächliche Wahrheit ist weiterhin:
Bereits am 25.09.1990 wurde ein ähnlicher Text in Art. 4
des „Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen
in bezug auf Berlin“ festgelegt (BGBl. II, S. 1274 ff):
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch
die alliierten Behörden oder durch ein von denselben
eingesetztes Gericht oder gerichtliches Gremium vor
Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten
der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen
worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht rechtskräftig und rechtswirksam.“
Damit wurde Berlins Nicht-BRD-Sonderstatus bestätigt!
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Die tatsächliche Wahrheit ist weiterhin:
1994 stimmten Bundestag und Bundesrat dem
„Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in
bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 zu, vgl. BGBl. II 1994,
S. 26, Art. 1, Buchstabe d.
Das besiegelte endgültig die Aufhebung der im „2 + 4Vertrag“ vom 12.09.1990 von den „Vier Mächten“ dem
„vereinigten Deutschland“ angeblich gewährten
„vollen Souveränität über seine inneren und äußeren
Angelegenheiten“.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Die tatsächliche Wahrheit ist weiterhin:
Eine Unterzeichnung („Ratifikation“) des „2 + 4Vertrages“ durch das „vereinigte Deutschland“ ist
niemals erfolgt;
denn es wurde „versäumt“, die deutsche Einheit durch
Schaffung eines neuen deutschen Staates oder durch
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des
Deutschen Reiches zu erreichen.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Im „2 + 4-Vertrag“ muss begrifflich das „vereinte
Deutschland“, die „BRD“ und die „DDR“ unterschieden
werden.
Zitat Art. 8, Abs. 1:
„Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, die so bald wie
möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation
erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte
Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte
Deutschland.“
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Der Vertrag hätte also nur für das vereinte Deutschland
gegolten und nicht für die Besatzer-Instrumente „BRD“
und „DDR“. Schon alleine aus diesem Grunde ist der
Vertrag für die „BRD“ NICHT gültig.
Wie gesagt, waren die „BRD“-Organe ohnehin seit dem
18.07.1990 ohne jegliche Legitimation.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Insbesondere wurden drei völkerrechtlich
erforderliche Schritte versäumt:
1. Volksabstimmung über die vom Volk gewünschte
Staatsform,
2. Auflösung des alten Bundestages und Bildung
eines gesamtdeutschen Parlaments,
3. Verabschiedung einer vom Volk angenommenen
neuen Verfassung.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
Die tatsächliche Wahrheit ist,
dass weiterhin das Siegerrecht
Vorrang vor deutschem Recht hat:
Beispielsweise in der HEUTE geltenden Hessischen
Verfassung heißt es in Art. 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der
Militärregierung für die Anordnungen nach Völker- und
Kriegsrecht beanspruchte VORRANG VOR dieser
Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen
und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
Der nach wie vor in Berlin ansässige Kontrollrat der
West-Alliierten hat weiter also „das Sagen“.
„Steuer- und Abgabenbescheide der ‚BRD‘ sind rechtsungültig!“
11. Laut Art. 25 GG ist die „BRD“ (als einziger Staat
der Welt!) verpflichtet, den Völkerrechts-Regeln
immer Vorrang vor Bundesrecht zu geben.
Auch aus dieser Sicht steht fest, dass alle seit
18.07.1990 in der „BRD“ beschlossenen Gesetze und
alle von da an von „BRD“-Behörden ergangenen
Rechtsbescheide rechtsungültig sind.
Hiernach sind auch alle Steuer- und
Abgabenbescheide seit dieser Zeit
rechtsungültig, d. h. Papiertiger.
Rechtsgrundlagen Deutsches Reich
„Das internationale Völkerrecht und die jahrzehntelange
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besagen:
Das Deutsche Reich ist niemals erloschen – weder durch
die Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945
noch durch die Gründung der besatzungsrechtlichen
Gebilde namens ‚BRD‘ und ‚DDR‘ in 1949 noch durch die
angebliche ‚Vereinigung von BRD und DDR‘ am 3. Oktober
1990.
Bis heute ist das Deutsche Reich laut Bundesverfassungsgericht immer ‚existent und rechtsfähig‘, aber ‚mangels
institutionalisierter Organe nicht handlungsfähig.‘
Rechtsgrundlagen Deutsches Reich
Weiter:
„Die ‚BRD‘ und die ‚DDR‘ sind de jure seit 18.07.1990 um
0.00 Uhr durch einseitigen Beschluss der Siegermächte mit
Kenntnisnahme durch die damaligen Regierungsorgane der
‚BRD‘ und der ‚DDR‘ erloschen.
Was die ‚BRD‘ betrifft, wurde damals sowohl die Präambel
als auch der Artikel 23 des ‚Grundgesetzes für die BRD‘
gestrichen, wonach der Geltungsbereich der ‚BRD‘ auf die
‚alten Bundesländer‘ beschränkt war.
Damit hatte die ‚BRD‘ mangels Geltungsbereich und durch
die einseitig von den Alliierten erklärte Beendigung des
westalliierten besatzungsrechtlichen Gebildes namens
‚BRD‘ zu existieren aufgehört.“
Rechtsgrundlagen Deutsches Reich
Weiter:
„Jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der
‚BRD‘ sind entsprechend per 18.07.1990 erloschen und
haben keine Rechtsgültigkeit mehr.
Am 18.07.1990 sind die Verfassung des Deutschen Reiches
sowie alle in der Weimarer Republik erlassenen Gesetze
auch real wieder aufgelebt. Das deutsche Volk ist und bleibt
aufgefordert, sich eine neue zeitgemäße Verfassung zu
geben und ggf. alte Gesetze zu aktualisieren.
Die BRD-Machthaber machen sich seit 1990 fortgesetzt des
Verfassungsbruchs schuldig, wie das auch von Günter
Grass, dem prominenten Förderer der Sozialdemokratie
und Nobelpreisträger, zum Ausdruck gebracht worden ist.“
Rechtsgrundlagen Deutsches Reich
Weiter:
„Der am 31.08.1990 von den Regierung der Ex-BRD und
der Ex-DDR per 03.10.1990 unterzeichnete deutsche
Einigungsvertrag war ‚mit der heißen Nadel gestrickt‘
worden und ist, da völkerrechts- und verfassungswidrig,
von Beginn an rechtsungültig.
Auch die diktatorisch, ohne Volksbefragung per 01.01.2001
auf Druck der westalliierten Siegermächte den Deutschen
aufgezwungene Euro-Einführung ist nicht rechtens.
Rechtswidrig ist auch der zwischenzeitliche Verkauf des
Deutschen Reich-Staatseigentums gewesen, wie z. B. der
deutschen Post oder Bahn an Privataktionäre.“
Rechtsgrundlagen Deutsches Reich
Weiter:
„Ebenso rechtswidrig sind alle mit der Europäischen Union
(EU) geschlossenen Abkommen und die diktatorisch von
der EU dem deutschen Volk aufgezwungenen Regelwerke.
Auch alle seit dem 18.07.1990 erlassenen Rechts-, Steuerund Abgabenbescheide sind ohne Rechtsgrundlage und
daher ungültig.
Erst recht Bürger des Deutschen Reiches, unterliegen
nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der ‚BRD‘.“
„Wir sind das Volk – die zweite friedliche Revolution“
Die Konsequenz:
Staatsbürger mit Personenausweis des Deutschen Reiches
unterliegen auch laut Beurteilung diesbezüglicher Insider
nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der heutigen
„BRD“ (immer häufiger auch empfunden und bezeichnet
als „Bürokraten- und Raubritter-Diktatur“).
Immer mehr Praxis-Fälle belegen, dass die ‚BRD‘-Behörden
Rechtsbescheide, die gegen Staatsbürger des Deutschen
Reiches ergangen sind, zurückgezogen haben.
„Wir sind das Volk – die zweite friedliche Revolution“, Leipzig
Beantragen SIE also einen Personenausweis und
Reisepass als Bürger des Deutschen Reiches, ggf. auch
einen Reichs-Führerschein.
Die Ausweise werden ausgestellt durch die
verfassungsgemäßen Organe des Deutschen Reiches.
Die Dokumente sollten Sie aber erst beantragen, nachdem
Sie sich über alle Zusammenhänge genau informiert haben.
Beachten Sie bitte, dass alles rund um dieses Thema nichts
mit rechts- oder linksextremem Gedankengut zu tun hat.
Recht und Wahrheit kontra Lüge und Willkür ist das Ziel.
Helfen Sie bei der Wiederbelebung von „Wir sind das Volk“.
Ziele der verfassungsgemäßen Organe des Deutschen Reiches
1. Vorbereitung freier, gleichberechtigter und geheimer
Wahlen aller Bürger zum Reichstag gemäß der
fortgeltenden Weimarer Verfassung vom 11.08.1919
2. Vorbereitung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung
und Abstimmung aller Bürger darüber in freien Wahlen,
damit der andauernde Verfassungsbruch der heutigen
„BRD“ endlich gestoppt wird
3. Friedensvertrag des Deutschen Reiches / Deutschlands
mit allen seinen ehemaligen Feinden, deren einseitige
Erklärungen zum Frieden schon vorliegen, des II.
Weltkrieges
4. Beseitigung der Feindstaatenklausel der UN-Charta
Ziele der verfassungsgemäßen Organe des Deutschen Reiches
5. volle Wiederherstellung der deutschen Souveränität in
allen inneren und äußeren Angelegenheiten
6. Rückkehr des Deutschen Reiches in die Gemeinschaft
aller Staaten als völkerrechtlich voll gleichberechtigtes
Mitglied ohne irgendwelche Diskriminierungen
7. Befreiung des deutschen Volkes von der erdrückenden
Last der staatlichen Bevormundung und Ausbeutung
sowie der unerträglichen Bürokratie und Gesetzesflut
8. Die Einkommensteuer beträgt gemäß der Weimarer
Verfassung 10 % des zu versteuernden Einkommens.
Höhere Einkommensteuern sind verfassungswidrig.
Diesem Grundsatz ist wieder Geltung zu verschaffen.
Ziele der verfassungsgemäßen Organe des Deutschen Reiches
9. Umsetzung aller neuesten Technologien, Finanz- und
Wirtschaftstheorien, die dem deutschen Volk, der
Menschheit, der Umwelt und der Erde auf Dauer dienlich
sind.
Herunterladen