Im Infrastrukturbereich

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Universität Trier – Fachbereich IV – Volkswirtschaftslehre
Seminar: Materielle und soziale Infrastruktur
Infrastruktur und Marktversagen
Gestaltung: Nicolas Motz / Paweł Paluchowski
Seminarleitung: Prof. Dr. Spehl / Dipl.-Geogr. Gensheimer
1. Infrastruktur
4. Nichtanwendbarkeit des Ausschlussprinzips:
Externe Effekte
Nach Stohler sind Infrastrukturausgaben solche, die „zwar für öffentliche Güter getätigt
werden, jedoch insofern Investitionen darstellen, als gegenwärtigem Aufwand künftige
Erträge entsprechen.“
 Zwei Merkmale von Infrastruktur:
- Investitionscharakter
- Kollektivguteigenschaften
Externe Effekte stellen eine unkompensierte Auswirkung des Handelns auf die Wohlfahrt
Dritter dar. Unterschieden werden hierbei negative und positive externe Effekte.
Negative externe Effekte schmälern die Wohlfahrt des unbeteiligten Dritten wohingegen
positive diese erhöhen. Dabei ergibt sich ein Problem des Trittbrettfahrer- Verhaltens, da der
Nutznießer nicht von der Leistung ausgeschlossen werden kann.
In der Definition von Infrastruktur ist Marktversagen bereits enthalten.
Unterschieden wird zwischen materieller und sozialer Infrastruktur.
Ziel der Infrastrukturpolitik ist es, ausreichend Infrastruktur anzubieten, um somit eine
Grunddaseinsfürsorge zu sichern.
2. Markt und Marktversagen
Preis (P)
In einer Marktwirtschaft werden knappe Güter auf Märkten gehandelt. Prinzipiell wird davon
ausgegangen, dass sich auf freien Märkten bei vollständiger Konkurrenz eine optimale
Güterverteilung einstellt. Somit werden Konsumenten- und Produzentenrente, die Gesamtwohlfahrt,
im Marktgleichgewicht maximiert. Historisch betrachtet wurde Infrastruktur meist zunächst über den
Markt angeboten.
Wohlfahrt in Ausgangssituation
Pos. Externe Effekte
POP
PA
Wohlfahrtsgewinn
Gelingt es dem Markt nicht, die Güter optimal zu verteilen, so ergibt sich ein Zustand des
Marktversagens, so dass die Gesamtwohlfahrt verringert wird. Eine der beiden Renten kann aber
durchaus größer sein als im markteffizienten Zustand.
XA XOP
Menge (X)
Preis (P)
Gesamtwohlfahrt
= Persönlicher Höchstpreis
(Zahlungsbereitschaft ) abzüglich des
Konsumentenrente
tatsächlich gezahlten Entgelts.
Hier liegt die gesamtwirtschaftlich erwünschte
Nachfrage über der tatsächlich wirksam
werdenden Nachfrage.
PG
Produzentenrente
= Verkaufspreis abzüglich Kosten
der Bereitstellung eines Gutes
Rivalität der Nutzung
nein
3. Keine Rivalität der Nutzung:
Unteilbarkeiten
nein
Quasikollektivgüter (z.B.
überfüllte
Innenstadtstraße)
Klubkollektivgüter
(z.B. Tennisanlage)
Individualgüter
Technische Gegebenheiten können dazu führen, dass die Kapazität nur in Sprüngen variiert
werden kann. Sind innerhalb der Kapazitätsgrenze die variablen Kosten vernachlässigbar, herrscht
keine Rivalität in der Nutzung.
Konsequenzen: Die Bereitstellung kann generell über den Markt erfolgen, allerdings besteht die
Gefahr der Bildung eines natürlichen Monopols. Durch den hohen Anteil von Fixkosten und
geringen Grenzkosten sinken die Durchschnittskosten im relevanten Bereich der Nachfrage.
Preis (P)
Defizit bei Grenzkostenpreisen
N
GK = Grenzkosten
DK = Durchschnittskosten
GK
PDK
PGK
Sind mehrere Unternehmen im Markt, kann ein
Anbieter durch Ausweitung seiner Produktionsmenge seine Durchschnittskosten senken und
den Marktpreis unterbieten. Letztendlich
verbleibt nur ein Unternehmen im Markt,
welches dann Monopolpreise festlegen kann.
XGK
Im Infrastrukturbereich: Sowohl positive als auch negative externe
Effekte treten bei Infrastruktur auf. Es bestehen aber zumeist
Möglichkeiten des Ausschlusses bei positiven externen Effekten.
Folglich können externe Effekte staatliche Bereitstellung nur bedingt
erklären, jedoch können Eingriffe zur Korrektur von
Marktverzerrungen durch Externalitäten erwünscht sein. Da die
exakte Höhe externer Effekte schwer oder gar nicht ermittelbar ist,
gestaltet sich die konkrete Umsetzung der Internalisierung schwierig.
5. Reine Kollektivgüter
Güter, bei deren Nutzung keine Rivalität herrscht und von deren Nutzung sich niemand
ausschließen lässt, werden als reine oder klassische Kollektivgüter bezeichnet.
Konsequenzen: Da niemand von der Nutzung ausgeschlossen werden kann, werden private
Anbieter nicht bereit sein, das Gut zur Verfügung zu stellen. Es kommt zu vollständigem
Marktversagen. Da die Versorgung eines zusätzlichen Nutzers nicht mit zusätzlichen Kosten
verbunden ist (keine Rivalität in der Nutzung), wäre die Anwendung des Ausschlussprinzips mit
Effizienzverlusten verbunden.
Zur Organisation der Nachfrage muss ein Zwangsverband gebildet werden. Dies geschieht, indem
der Staat das Gut bereitstellt. Die Finanzierung erfolgt über Steuergelder, während die Nutzung des
Gutes ohne Entrichtung eines Entgeltes erfolgen kann.
Im Infrastrukturbereich: Das Ausschlussprinzip lässt sich in fast allen Fällen anwenden. Somit
handelt es sich nicht um reine Kollektivgüter. Eine Ausnahme bildet das kommunale Straßennetz,
wobei nicht auszuschließen ist, dass die Anwendung des Ausschlussprinzips in Zukunft durch
technischen Fortschritt möglich und rentabel wird. Das Straßennetz ist auch der Bereich, der
bislang am wenigsten Gegenstand von Privatisierungsbemühungen ist.
DK
XDK
ja
Klassische Kollektivgüter
(z.B. Deiche)
ja
Ausschliessbarkeit
Menge (X)
XG
Wären die Nutznießer zu einer Bezahlung
gezwungen, würden die positiven Externalitäten also
internalisiert, so könnte die Gütermenge erhöht
werden, da vorher zu teure Anbieter nun ihre Kosten
decken könnten.
Menge (X)
Der Staat kann ein entsprechendes Gut selbst bereit stellen
oder die Preise des Monopolisten durch Regulierung festlegen. Bei Preisen in Höhe der Durchschnittskosten wird
Kostendeckung erreicht. Allerdings ist die angebotene Menge geringer als bei Grenzkostenpreisen, welche bei Wettbewerb vorliegen. Will der Staat Grenzkostenpreise durchsetzen, muss er das entstehende Defizit übernehmen.
Im Infrastrukturbereich: Eine der zentralen technischen Eigenschaft von Infrastrukturgütern ist
ihr Netzcharakter. Der Aufbau eines Netzes als Voraussetzung der Leistungserbringung führt zu
einem hohen Fixkostenanteil. Folglich besteht die Gefahr, dass sich ein natürliches Monopol bildet.
6. Schlussfolgerungen
Während externe Effekte (und auch andere Formen des Marktversagen) im Bereich der materiellen
Infrastruktur eine Rolle spielen, bilden Unteilbarkeiten das zentrale Argument für ein staatliches
Eingreifen in Form von Regulierung oder öffentlicher Bereitstellung.
Infrastrukturgüter sind stets mit Marktversagen verbunden. Bereits die Definition weist auf die
Kollektivguteigenschaften hin.
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