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ELER- Jahrestagung 2015
Bereich: „Zusammenarbeit zur Implementierung einer
nachhaltigen Landnutzung und Betriebsführung“
29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des
ländlichen Raums
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Was gab den Anstoß für das Förderprogramm?
Experten sahen in SÖA/SWOT Handlungsbedarf:
 Maßnahmen zum Klima- und Ressourcenschutz bedürfen
stärkerer wissenschaftlicher Untersetzung
 Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis sind wichtig, um
Wissenstransfer zu verbessern
 Nachhaltige Produktionsmethoden und Lebensstile durch
Bildung und Vernetzung der lokalen Akteure stärken
 Betriebliches Umweltmanagement bietet bisher ungenutzte
Potentiale für Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Worauf zielt die Förderung?
1. Vernetzung zwischen Akteuren der Landnutzung, der Bildung und
der Wissenschaft zur Stärkung einer nachhaltigen Landnutzung
2. Kooperationen zur Umsetzung betriebs- und praxisbezogener
Maßnahmen für die betriebliche Implementierung
umweltverträglicher und klimaresistenter Produktionsverfahren
3. Kooperationen zur Einführung und Anwendung von betrieblichen
Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Was wird nicht gefördert ?
• Gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und solche, die nicht im
unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen
• Kauf von Lebendinventar sowie Anpflanzungen zur unternehmerischen
Gewinnerzielung
• Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von
Gesellschaftsanteilen, Ablösung von Verbindlichkeiten u.ä.
• Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen sowie von nicht-
inventarisierungspflichtigen Gegenständen im Wert von bis zu 410 €
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Wie ist das Verfahren?
• Bedingung: Abschluss einer projektbezogenen Kooperationsvereinbarung
zwischen Landnutzer und Akteur aus Wissenschaft oder Umweltbereich
• Vor Antragstellung: fachliche Einschätzung durch das MLUL
• Fristen: für die Einreichung von Anträgen gibt es jährlich 1 – 2 Antragsfristen
• Fördervolumen: 6,9 Mio. € bis 2020
• Fördersatz: Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Ein Projektbeirat aus externen Fachleuten begleitet die Projektauswahl und
die Umsetzung des Programms (Vertreter aus Wissenschaft, Verbänden,
Praxis, Bildung, nachhaltiger Regionalentwicklung, Verwaltung)
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Wie erfolgt die Projektauswahl?
Projektauswahlkriterien:
 Zusammensetzung des Netzwerkes, Qualität der Kooperation
 Inhaltliche Ausrichtung auf innovative Ansätze der nachhaltigen
Landnutzung, Brandenburg- und Praxisbezug!
 Wirkungsradius, Gebietskulisse (Schwerpunkt: Gebiete, die
besondere ökologische Anforderungen stellen)
 Zu erwartende Umweltwirkungen
 Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung
 Öffentliche Ausstrahlung, Beispielcharakter
 Kontinuität und zeitliche Perspektive der Kooperation
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Wann wird das Programm starten?
 Förderrichtlinie wird z. Z. erarbeitet und kann nach Genehmigung
voraussichtlich Im September in Kraft treten
 Information potentieller Partner und Projektträger hat begonnen
 Konstituierung des Projektbeirates voraussichtlich im September
 Erste Antragsrunde für Herbst 2015
 Projektideen sind bereits jetzt willkommen!
ELER. LebensWert Land.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Dr. Frank Beck
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
des Landes Brandenburg
Referat „Nachhaltige Entwicklung,
umweltbezogene Fragen der
Wirtschaft und des Verkehrs,
Luftreinhaltung, Lärmminderung“
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