ELER- Jahrestagung 2015 Bereich: „Zusammenarbeit zur Implementierung einer nachhaltigen Landnutzung und Betriebsführung“ 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Was gab den Anstoß für das Förderprogramm? Experten sahen in SÖA/SWOT Handlungsbedarf: Maßnahmen zum Klima- und Ressourcenschutz bedürfen stärkerer wissenschaftlicher Untersetzung Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis sind wichtig, um Wissenstransfer zu verbessern Nachhaltige Produktionsmethoden und Lebensstile durch Bildung und Vernetzung der lokalen Akteure stärken Betriebliches Umweltmanagement bietet bisher ungenutzte Potentiale für Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Worauf zielt die Förderung? 1. Vernetzung zwischen Akteuren der Landnutzung, der Bildung und der Wissenschaft zur Stärkung einer nachhaltigen Landnutzung 2. Kooperationen zur Umsetzung betriebs- und praxisbezogener Maßnahmen für die betriebliche Implementierung umweltverträglicher und klimaresistenter Produktionsverfahren 3. Kooperationen zur Einführung und Anwendung von betrieblichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Was wird nicht gefördert ? • Gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und solche, die nicht im unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen • Kauf von Lebendinventar sowie Anpflanzungen zur unternehmerischen Gewinnerzielung • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösung von Verbindlichkeiten u.ä. • Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen sowie von nicht- inventarisierungspflichtigen Gegenständen im Wert von bis zu 410 € ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Wie ist das Verfahren? • Bedingung: Abschluss einer projektbezogenen Kooperationsvereinbarung zwischen Landnutzer und Akteur aus Wissenschaft oder Umweltbereich • Vor Antragstellung: fachliche Einschätzung durch das MLUL • Fristen: für die Einreichung von Anträgen gibt es jährlich 1 – 2 Antragsfristen • Fördervolumen: 6,9 Mio. € bis 2020 • Fördersatz: Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben • Ein Projektbeirat aus externen Fachleuten begleitet die Projektauswahl und die Umsetzung des Programms (Vertreter aus Wissenschaft, Verbänden, Praxis, Bildung, nachhaltiger Regionalentwicklung, Verwaltung) ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Wie erfolgt die Projektauswahl? Projektauswahlkriterien: Zusammensetzung des Netzwerkes, Qualität der Kooperation Inhaltliche Ausrichtung auf innovative Ansätze der nachhaltigen Landnutzung, Brandenburg- und Praxisbezug! Wirkungsradius, Gebietskulisse (Schwerpunkt: Gebiete, die besondere ökologische Anforderungen stellen) Zu erwartende Umweltwirkungen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung Öffentliche Ausstrahlung, Beispielcharakter Kontinuität und zeitliche Perspektive der Kooperation ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Wann wird das Programm starten? Förderrichtlinie wird z. Z. erarbeitet und kann nach Genehmigung voraussichtlich Im September in Kraft treten Information potentieller Partner und Projektträger hat begonnen Konstituierung des Projektbeirates voraussichtlich im September Erste Antragsrunde für Herbst 2015 Projektideen sind bereits jetzt willkommen! ELER. LebensWert Land. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Dr. Frank Beck Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat „Nachhaltige Entwicklung, umweltbezogene Fragen der Wirtschaft und des Verkehrs, Luftreinhaltung, Lärmminderung“