Seminar: Ethiktypen

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Seminar: Ethiktypen
24.10.2011
Programm heute
1. Wiederholung: Kontraktualismus (Ende)
1.1 Allgemeine Definition
1.2 Unterscheidung Staatsphil. – moralphil. Kontrakt.
1.3 Rawls: Theorie der Gerechtigkeit
2. Wiederholung: Utilitarismus
2.1 Begriffsklärungen – Unterscheidungen
2.2 Klassischer Utilitarismus
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1. Wiederholung: Kontraktualismus
1. Allgemeine Definition: Kontraktualismus/ Vertragstheorie
Vertragstheorien heißen Konzeptionen der Moral-, Sozial- und
politischen Philosophie:
„die die moralischen Prinzipien menschlichen Handelns, die
rationale Grundlage der institutionellen gesellschaftlichen
Ordnung und die Legitimationsbedingungen politischer Herrschaft
in einem hypothetischen, zwischen freien und gleichen Individuen in
einem wohldefinierten Ausgangszustand geschlossenen Vertrag
erblicken und damit die allgemeine Zustimmungsfähigkeit zum
fundamentalen normativen Gültigkeitskriterium erklären“ (nach
Kersting)
Wiederholung
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1. Wiederholung: Kontraktualismus
2. Unterscheidung staatsphilosoph. – moralphilos. Kontr.
Staatsphilosophischer/politische Kontraktualismus (Hobbes,
Locke, Rousseau, Kant, Rawls) begründen m.H. der Vertragsidee
Notwendigkeit/ Legitimität staatlicher Institutionen, politischer
Regeln und Normen
Rawls fragt nach der Gerechtigkeit grundlegender Institutionen der
Gesellschaft (die die Verteilung von Rechten/ Pflichten, Früchten
und Lasten, die aus sozialer Kooperation resultieren, regelt)
Moralphilosophische Ansätze begründen m.H. der Vertragsidee
Notwendigkeit/ Legitimität moralischer Normen und Regeln (Peter
Stemmer; David Gauthier)
Wiederholung
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1. Wiederholung:
Rawls Gerechtigkeit als Fairness
3. Rawls: Theorie der Gerechtigkeit (TdG)
zentrale Frage der TdG: Wie sehen in einer gerechten Gesellschaft
die Prinzipien aus, nach denen basale Rechte und Pflichten sowie
die aus der sozialen Kooperation resultierenden Früchte und Lasten
(zusammen: „gesellschaftliche Grundgüter“) verteilt werden?
Wie sieht die entsprechenden Grundstruktur der Gesellschaft aus, die
die Verteilung der gesellschaftlichen Grundgüter regelt?
Grundstruktur: grundlegende rechtliche Institutionen, wirtschaftliche
Bedingungen, soziale Verhältnisse, die die allgemeinen Rechte und
Pflichten, sozialen Chancen, ökonomischen Aussichten der
Mitglieder einer Gesellschaft bestimmen
Wiederholung
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1. Wiederholung:
Rawls Gerechtigkeit als Fairness
Gesellschaftliche Grundgüter: gesellschaftlich bedingte Güter
höherer Ordnung, deren Verfügbarkeit notwendige Bedingung für
Verfolgung der Lebensziele der Menschen ist, worin auch immer
diese Ziele genau bestehen
das sind:
- grundlegende Rechte / Freiheiten
- Machtpositionen und Chancen
- wirtschaftliche Aussichten wie Eigentum und Besitz
- soziale Grundlage der Selbstachtung (TdG, § 11 und 15)
Wiederholung
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1. Wiederholung:
Rawls Gerechtigkeit als Fairness
Grundidee TdG: Grundsätze/ Prinzipien einer gerechten Gesellschaft
sind solche, auf die sich rationale Subjekte unter fairen
Bedingungen der Gleichheit und Unparteilichkeit einigen
würden (rationaler Subjektivismus)
Konstruktion dieser fairen Vertragssituation nennt R. Urzustand (=
Naturzustand früherer Vertragstheorien auf abstrakterem Niveau)
Entscheidung erfolgt hinter „Schleier des Nichtwissens“:
Entscheidungsträger wissen in Entscheidungssituation nichts von
konkreten Lebenszielen, von sozialer Position, Einkommen,
Geschlecht, natürl. Fähigkeiten etc., behalten aber Wissen über
politische, soziale, wirtschaftliche Zusammenhänge/
Notwendigkeiten, und darüber, was es überhaupt heißt, ein
Lebensziele verfolgendes, rationales Subjekt zu sein
Wiederholung
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1. Wiederholung:
Rawls Gerechtigkeit als Fairness
Rationales Subjekt sei in dieser Situation angehalten, Grundsätze so
zu formulieren, dass es dem in der politischen, sozialen, wirtschaftl.
Hierarchie am schlechtesten Gestellten relativ zu allen
Möglichkeiten am besten geht (Maximin-Maxime: Maximiere die
minimale, schlechtestmögliche Situation)
moralisch gefärbte Maxime: Forderung nach Gleichheit und
Interessenausgleich bzw. sozialer Gerechtigkeit (gleiche
Berücksichtigung aller Interessen)
+ moralischen Eigenschaften definieren Entscheidungssituation und
Entscheidung(shandlung): faires und unparteiliches Entscheiden,
Gleichbehandlung (deontologischer Ansatz)
„Ich behaupte nicht, daß der Begriff des Urzustands nichts moralisches
bei sich führe, oder daß die Familie von Begriffen, die ihn bestimmen,
ethisch neutral sei“ (TdG, § 87).
Wiederholung
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2. Wiederholung: Utilitarismus
1. Begriffsklärungen – Unterscheidungen
(a) Konsequentialismus – Gesinnungsethik
Unterscheidungskriterium: Gewicht, das den Handlungsfolgen bei
der Bewertung von Handlungen eingeräumt wird
- Konsequentialismus:
- Bewertung der Handlung ausschließlich nach Wert der
(zeitgleichen, späteren) Handlungsfolgen
- Wert kann moralisch (Gerechtigkeit) oder außermoralisch
(pleasure) sein
- geboten sind Handlungen, deren Erfolgsbilanz positiv ist
- Gesinnungsethik:
- moralischer Wert einer Handlung bemisst sich an Gesinnung
(gute Absicht) des Handlungssubjekts
Wiederholung
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2. Wiederholung: Utilitarismus
(b) teleologische – deontologische Ethiken (nach Frankena)
teleologisch:
„Eine teleologische Theorie behauptet, daß das grundlegende
Kriterium dafür, was moralisch richtig, falsch, verpflichtend usw. ist, der
außermoralische Wert ist, der geschaffen wird. Danach muß man sich
[...] letzten Endes auf die vergleichsweise Summe guter
Konsequenzen berufen oder vielmehr auf das vergleichsweise
Übergewicht von guten gegenüber schlechten Konsequenzen. [...] Es
ist hier wichtig zu beachten, daß für einen Teleologen der moralische
Wert von Handlungen, Personen oder Charaktereigenschaften von
dem vergleichsweise außermoralischen Wert dessen abhängt, was sie
herbeiführen“ (Frankena: AE, 32 f.).
→ teleologisch ist jede Ethik, bei der das moralisch Richtige von einem
außermoralischen Wert abhängt, der geschaffen/ maximiert wird
Wiederholung
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2. Wiederholung: Utilitarismus
(b) teleologische – deontologische Ethiken (nach Frankena)
- Kritik an Frankenas Def.: zu eng; antike Tugendethik wäre danach
keine teleologische Ethik, weil der zu verwirklichende Wert
(eudaimonia) nicht außermoralisch genannt werden kann
Erweiterung:
- teleologisch sollte daher jede Ethik genannt werden:
- die zur Verwirklichung eines Wertes/ als gut bestimmten Ziels
auffordert, wobei Kriterien der Werthaftigkeit/ Güte moralisch oder
außermoralisch sein können
- Bsp.: Tugendethik des Aristoteles; ethischer Egoismus (Epikur,
Hobbes, Nietzsche); Utilitarismus
Wiederholung
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2. Wiederholung: Utilitarismus
(b) teleologische – deontologische Ethiken (nach Frankena)
Deontologische Ethik nach Frankena: „Deont. Theorien bestreiten, was
teleologische Theorien behaupten. Sie bestreiten, daß das Richtige,
das Pflichtgemäße und das moralisch Gute ausschließlich [...] eine
Funktion dessen sind, was im außermoralischen Sinne gut ist [...]. Sie
behaupten stattdessen, dass es jedenfalls auch andere Gesichtspunkte gibt, welche eine Handlung oder Regel zu einer richtigen oder
pflichtgemäßen machen – Gesichtspunkte, die mit dem positiven bzw.
negativen Wert ihrer Konsequenzen nichts zu tun haben: gewisse Eigenschaften der Handlung selbst, abgesehen von den Werten, die sie
schafft“ (33 f.).
→ es gibt Handlungstypen, die unabhängig von Folgen, Umständen
moralisch richtig/falsch, geboten/verboten sind (Pflicht zur Hilfeleistung; Lügenverbot) – Kant; gemäßigte deont. Ansätze: Diskursethik
Wiederholung
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2. Wiederholung: Utilitarismus
Abschließender Vergleich:
Gesinnungsethik – deontolog. Ethik
- Begriff der Gesinnungsethik (Kant) enger als deontolog. Ethik
(gemäßigte deontologische Konzepte berücksichtigen auch
Folgen)
konsequentialistisch – teleologisch
- weiterer – engerer Begriff
- konsequ. Ethiken berücksichtigen alle faktischen Folgen, auch die
nicht beabsichtigten, aber voraussehbaren/wahrscheinlichen
(Verantwortungsethik)
- teleolog. Ethiken berücksichtigen zwar umfassende, aber
beabsichtigte Ziele
Wiederholung
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2. Wiederholung: Utilitarismus
2. Utilitarismus
(a) Klassischer Utilitarismus (Bentham, Mill)
Maxime: Größtmöglicher/s Nutzen/Glück für die größtmögliche Zahl
Merkmale:
- moralischer Wert einer Handlung bemisst sich ausschließlich an den
Folgen (ausschlaggebend für die Bewertung ist der Nutzen (utilitas))
- Nutzen ist ein außermoralisches Gut, besteht in Steigerung von
Lust/ Freude (pleasure) / Glück (happiness) bzw. Vermeidung/
Verminderung von Unlust/ Leid (pain) bzw. Unglück (Unhappiness)
(quant./ qual. Hedonismus)
- berücksichtigt werden die voraussehbaren Folgen für alle von der
Handlung Betroffenen in gleicher Weise, nicht nur für das handelnde
Subjekt (Universalismus statt Egoismus)
Wiederholung
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