Einführung: In den 60er Jahren wurde in Folge der 1957 durch die römischen Verträge beschlossenen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) eine gemeinsame Agrarpolitik durch die Einführung und Bildung von EG-Marktordnungen eingeleitet. Mit dem Ziel die Verbraucher zu angemessenen Preisen mit Nahrungsmittel zu versorgen. Den Landwirten ein angemessenes Einkommen zu sichern. Die Produktivität in der Landwirtschaft zu steigern und die Märkte zu stabilisieren. Die Instrumente zur Durchführung der Ziele sind ein Interventionspreissystem und der Außenschutz. In den darauf folgenden Jahren ist als Folge der Preispolitik eine Überproduktion entstanden die zu erheblichen Problemen geführt hat. Am bekanntesten die entstandenen Butterberge und Milchseen, was zu einem finanziellen Problem wurde und erneute Maßnahmen bewirkte. Im Folgenden wird auf die grundlegende Problematik der Marktordnung am Beispiel von Getreide eingegangen und aufgezeigt welche Instrumente im Bezug auf eine Preispolitik und den Außenhandel in den 60er Jahren eingeführt wurden. Auf Problem der Überproduktion und der damit verbunden Nachbesserung dieser ursprünglichen Marktordung kann hier nicht eingegangen werden. Gliederung: Einführung Grundlagen der Marktorganisation Getreidemarktordnung •Preisregelung •Außenschutz Fazit Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Einleitung: 1993 - Vertrag über die Europäische Union (EU) • Europäische Gemeinschaft (EG) • Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) • Gemeinsamen Atomenergiebehörde (EURATOM) Getreidemarktordnung Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Einleitung: Ziel der Getreidemarktordnung von 1968 • Einheitlichen Europäischen Binnenmarkt • Sicherstellung der Nahrung zu angemessenen Preisen • Produktivität fördern und den landwirtschaftlichen Erzeugern ein angemessenes Einkommen sichern • Marktstabilisierung Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Grundlagen der Marktorganisation: Preis Grundannahme des Marktes: Angebot Nachfrage Menge Besonderheiten des Agrarmarktes: Unelastische Nachfrage Gemeinsame Marktorganisation: 4 Grundtypen • Typ 1: Getreidemarktordnung • Typ 2: Rindfleischmarktordnung • Typ 3: Milchmarktordnung ( Schweinefleisch, Eier und Geflügel) • Typ 4: Ölsaaten und Eiweißpflanzen Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Getreidemarktordnung: Die 2 Säulen der Marktordnung •Preisregelungen • Außenschutz Außenschutz, d. h. Schutz gegen die Weltmarktkonkurrenz und obligatorischen Binnenschutz, d. h. volle Preis und Absatzgarantie durch Ankaufspflicht der Marktordnungsstellen zum Interventionspreis Gegenstand der Getreidemarktordnung sind neben den Getreidearten in Körnerform ( Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais, Hafer, Hartweizen, Sorghum…) auch Verarbeitungsprodukte der ersten ( Mehl, Grieß, Malz…) und zweiten Stufe ( Brot, Bier…). Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Getreidemarktordnung – Preisregelungen: Interventionspreis: Mindestpreisniveau für den Binnenmarkt. •staatlichen Interventionsstellen müssen das ihnen angebotene Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Mais) ankaufen. • Wenn das Getreide eine festgelegte Mindestqualität erreicht. •Der Preis wird jedes Jahr von der EU festgelegt. Richtpreis: Gibt das in der EU angestrebte Preisniveau an Reports: Damit wird der Interventionspreis während des gesamten Wirtschaftsjahres oder eines Teiles davon um monatliche Zuschläge erhöht. Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Getreidemarktordnung – Preisregelungen: Preis Marktpreis Richtpreis Interventionspreis Lager Auslöseschwelle Weltmarktpreis Menge Reports: Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Getreidemarktordnung – Außenschutz: Preis Richtpreis Schwellenpreis Interventionspreis EE IA Weltmarktpreis Menge Export Binnenmarkt Import Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Getreidemarktordnung – Außenschutz: Schwellenpreis entspricht einem Einfuhrmindestpreis für Importeure, abgeleitet vom Richtpreis. Importabschöpfung ergibt sich aus der Differenz zwischen Weltmarkt und Schwellenpreis. Abschöpfung wird vergleichbar mit einem flexiblen Zoll auf die Importe erhoben. Beim Export wird eine Exporterstattung gewährt, so dass zumindest der Interventionspreis erzielt werden kann. Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Getreidemarktordnung – Außenschutz: Abschottung des Getreidemarktes • Durch die Abschöpfung und die anfallenden Transportkosten werden Importeure ihr Getreide nur zum Richtpreis anbieten können. Damit wird der Getreidemarkt in der Europäischen Union geschützt. Fazit: 80-er Jahre • Eingeschränkte Preispolitik • Differenzierte Maßnahmen einer Mengenbeschränkung Agrarreform 1992 Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung Getreidemarktordnung – Außenschutz: Preis Weltmarktpreis Menge Export Binnenmarkt Import Modul: Agrarpolitik und Eigenständige Regionalentwicklung