§ 10 Das Black-Scholes Modell 10.3 10.4 10.5 10.9 10.10 10.11 10.13 10.15 10.16 10.18 10.19 10.20 10.21 10.23 10.24 10.25 10.32 10.33 10.34 10.35 10.37 10.39 10.40 C6NEU Der Aktienpreisprozess im Black-Scholes Modell ist ein Semimartingal Handelsstrategien Der Gewinnprozess Existenz eines äquivalenten Martingalmaßes im Black-Scholes Modell Der diskontierte Werteprozess einer selbstfinanzierenden Handelsstrategie ist im Black-Scholes Modell ein lokales Martingal bzgl. Q Das Black-Scholes Modell ist arbitragefrei Absicherbare Claims Fairer Preis für einen durch einen Martingal Hedge absicherbaren Claim Quadratintegrierbare Claims bestizen einen Martingal-Hedge Die Black-Scholes Formel Darstellung von Zufallsgrößen als stochastisches Integral Darstellung von L2 -Martingalen und lokalen L2 -Martingalen als stochastische Integrale Darstellung von AT -messbaren L2 -Zufallsvariablen als stochastisches Integral Logarithmische Normalverteilung Bedeutung des Trendparameters µ und der Volatilität σ im Black-Scholes Modell Schätzung von µ und σ des Aktienpreisprozesses im Black-Scholes Modell Die griechischen Buchstaben für einen mit der Black-Scholes Formel bewerteten Call Die Funktion u des Black-Scholes Modells genügt einer parabolischen partiellen Differentialgleichung Die Dichte der logarithmischen Normalverteilung Nur vom Endkurs abhängige Claims Der Preis eines nur vom Endkurs abhängigen Claims genügt der Black-Scholes Differentialgleichung Bestimmung von selbstfinanzierenden Handelsstrategien Lösungen der Black-Scholes Differentialgleichung führen zu selbstfinanzierenden Handelsstrategien 10–1 Finanzmathematik II Das Black-Scholes Modell ist ein zeitstetiges Finanzmarktmodell mit endlichem Zeithorizont T und g = 1, d.h. 2 Finanzgütern. Das Finanzgut 1 (Bond genannt) ist eine festverzinsliche Anlage mit stetiger, risikoloser Verzinsung gemäß der fest vorgegebenen Zinsrate r ≥ 0. Der Preisverlauf des Bonds ist gegeben durch St0 := ert für t ∈ [0, T ]. Es ist also St0 > 0 und (St0 )t∈[0,T ] ist ein stetiges Semimartingal. Finanzgut 2 (Aktie genannt) ist ein risikobehaftetes Finanzgut – i.a. eine Aktie – deren Kursentwicklung modelliert wird durch St1 σ2 = S01 eµt eσBt − 2 t 2 = S01 eσBt +(µ−σ /2)t . Hierbei sei (Bt )t≥0 eine Brownsche Bewegung auf dem zu Grunde liegenden W-Raum P B P (Ω, A, P ) mit der Standardfiltration At := (AB t )t≥0 . Es ist (At )t≥0 eine augmentierte, P rechtsseitig stetige Filtration mit P (A) = 0 oder 1 für A ∈ (AB 0 ) (siehe 5.10, 5.13 und 5.14), µ ∈ R heißt die mittlere Ertragsrate der Aktie, σ ihre Volatilität und S01 ist der P Anfangspreis (= Kurs zum Zeitpunkt 0). Der Anfangskurs S01 sei (AB 0 ) -messbar und ist damit P -f.s. konstant. Er wird immer als Konstante > 0 angesetzt. Da nach 10.3 auch (St1 )t∈[0,T ] ein stetiges Semimartingal ist, sind insbesondere die 2.1 angegebenen Bedingungen für ein allgemeines Finanzmarktmodell erfüllt. 10.1 Brownsche Bewegung mit Volatilität σ > 0 und Drift a Ein stochastischer Prozess (Xt )t≥0 heißt eine Brownsche Bewegung mit Volatilität σ > 0 und Drift a, wenn σ −1 (Xt − at)t≥0 eine Brownsche Bewegung ist. Ist also (Bt )t≥0 eine Brownsche Bewegung, so ist für σ > 0 (Xt )t≥0 = (σBt + at)t≥0 eine Brownsche Bewegung mit Voltilität σ und Drift a. Man definiert ferner 10.2 Geometrische Brownsche Bewegung Ein stochastischer Prozess der Form (eσBt +at )t≥0 mit Brownscher Bewegung (Bt )t≥0 heißt geometrische Brownsche Bewegung mit Volatilität σ und Drift a. 2 Nach 5.15 ist (eσBt +at )t≥0 ein Martingal, wenn a = −σ 2 /2 ist. Für a 6= − σ2 liegt wegen σ2 σ2 eσBt +at = eσBt − 2 t e(a+ 2 )t dann kein Martingal vor. (Die Mittelwerte sind für a 6= −σ 2 /2 nicht konstant; siehe auch die Überlegungen nach 9.5) Der normierte Aktienkurs St1 /S01 10–2 C6NEU Das Black-Scholes Modell ist also gegeben durch eine geometrische Brownsche Bewegung mit Volatilität σ und Drift (µ − σ 2 /2) St1 = S01 eσBt +(µ− S01 E(St1 ) . S01 eµt der mittlere“ Kurs zur Zeit t. ” Für die mittlere Ertragsrate µ wird in der Regel µ > r gelten. Der Aktienpreis im Black-Scholes Modell ist also ein Produkt aus Hierbei ist > 0 der Anfangskurs und • dem mittleren Kurs S01 eµt und • dem Martingal (eσBt − σ2 2 t = σ2 2 )t )t≥0 mit Erwartungswert 1. Dieses Martingal modelliert die zufälligen Schwankungen um den mittleren Kurs. Gründe die für dieses Modell sprechen sind: 1) Es wird in der Praxis zur Berechnung des Preises von Derivaten (fast ausschließlich) verwandt. 2) Die Berechnungsmöglichkeiten für die Preise von Derivaten sind relativ einfach und häufig in geschlossener Form gegeben. 3) Die Kurse von Aktien sind häufig angenähert logarithmisch normalverteilt (d.h. lnSt1 ist angenähert eine Normalverteilung). 4) Dieses Modell ist auf einfache Weise durch zeitlich diskrete Modelle (z.B. durch die Binomialmodelle) approximierbar. 10.3 Der Aktienpreisprozess im Black-Scholes Modell ist ein Semimartingal (i) Sei St1 = S01 eσBt +(µ−σ /2)t der Aktienpreisprozess im Black-Scholes Modell. Dann ist (St1 )t≥0 ein stetiges Semimartingal mit der Darstellung Rt Rt St1 = S01 + µ 0 Ss1 ds + σ 0 S 1 dB 2 oder in differentieller Notation dSt1 = µSt1 · dt + σSt1 · dBt . (ii) Ist X = (Xt )t>0 bzgl. des stetigen Semimartingals S 1 integrierbar, so gilt Rt R R 1 = µ t X S 1 ds + σ t XS 1 dB. XdS s s 0 0 0 Hierbei ist ein previsibler Prozess X bzgl. S 1 genau dann integrierbar, wenn Rt XS 1 ∈ Λ(B) und |µ| 0 |Xs (ω)|Ss1 (ω)ds < ∞ P -f.s. für jedes t ist. 2 Beweis. (i) f (x, y) = eσx+(µ−σ /2)y erfüllt die Voraussetzung der Ito-Formel 9.1 mit O := R2 . Nun ist St1 /S01 = f (Bt , t) mit [Bt ]t≥0 = (t)t≥0 nach 8.3. Es gilt ∂f ∂x (Bt , t) ∂f ∂y (Bt , t) ∂f (Bt , t) ∂x2 C6NEU = σeσBt +(µ−σ 2 /2)t ; = (µ − σ 2 /2)eσBt +(µ−σ = σ 2 eσBt +(µ−σ 2 2 /2)t ; /2)t . 10–3 Finanzmathematik II Also folgt aus der Ito-Formel 9.1 Rt 2 f (Bt , t) − f (B0 , 0) = St1 /S01 − 1 = σ 0 eσBs +(µ−σ /2)s dBs Rt Rt 2 2 +(µ − σ 2 /2) 0 eσBs +(µ−σ /2)s ds + (σ 2 /2) 0 eσBs +(µ−σ /2)s ds. Die Multiplikation mit S01 liefert: St1 − S01 = σ Hierbei ist S01 + σ Prozess. Rt 0 S 1 dB + µ Rt 0 Rt Ss1 ds. 1 0 S dB das stetige, lokale Martingal und µ Rt 0 Ss1 ds der stetige l.b.V. (ii) Es ist X bzgl. S 1 integrierbar, nach Definition genau dann, wenn X bzgl. des Rt Rt stetigen, lokalen Martingals σ 0 S 1 dB und bzgl. des stetigen l.b.V. Prozesses µ 0 Ss ds integrierbar. Nach 7.17 (i) und 5.35 (iii) ist dies äquivalent dazu, dass XS 1 ∈ Λ(B) und Rt |µ| 0 |Xs (ω)|Ss1 (ω)ds < ∞ P -f.s. für jedes t > 0 ist. Ferner gilt X · dS 1 = X · [σS 1 · dB] + X · [(µS 1 ) · dt] = (σXS 1 ) · dB + (µXS 1 ) · dt. 9.32(iii) Also gilt die Integralformel in (ii). Um Transaktionen im Black-Scholes Modell beschreiben und bewerten zu können, führen wir gemäß den Vorstellungen von § 2 Handelsstrategien ein, die hinreichend allgemein sind, und die in § 2 betrachteten elementaren Handelsstrategien umfassen. 10.4 Handelsstrategien Eine Handelsstrategie IH im Black-Scholes Modell ist ein Paar von reellwertigen previsiblen Prozessen (Ht0 , Ht1 )t∈[0,T ] mit RT 0 (I) 0 |Ht (ω)|dt < ∞ P -f.s.; RT 1 2 (II) 0 (Ht ) (ω)dt < ∞ P -f.s.. Nach 2.5 ist eine elementare Handelsstrategie previsibel, und erfüllt offensichtlich (I) und (II) von 10.4. Die Interpretation ist die Folgende: Zum Zeitpunkt t halte halte ich - vom Zufall bis zur Zeit t abhängig - Ht0 (ω) viele Anteile des Bonds und Ht1 (ω) viele Anteile der Aktie. Der folgende Satz zeigt, dass die Integrierbarkeitsvoraussetzungen ausreichen um die ExiRt Rt stenz des Prozesses ( 0 Hs0 (ω)dSs0 + 0 H 1 dS 1 )t∈[0,T ] zu sichern 10.5 Der Gewinnprozess Es sei IH = (Ht0 , Ht1 )t∈[0,T ] eine Handelsstrategie, dann existiert der Gewinnprozess Rt Rt GItH (ω) = 0 Hs0 (ω)dSs0 + 0 H 1 dS 1 für t ∈ [0, T ]; (GItH )t∈[0,T ] ist ein stetiges Semimartingal. 10–4 C6NEU Das Black-Scholes Modell Beweis. Nach 10.3 (ii) gilt Rt 1 1 Rt 1 1 Rt 1 1 0 H dS = µ 0 Hs Ss ds + σ 0 H S dB sofern RT (1) 0 |Hs1 |Ss1 ds < ∞ P -f.s. und H 1 S 1 1]0,T ]×Ω ∈ Λ(B). (2) Rt Nach (6) von 9.24 ist dann ( 0 H 1 dS 1 )t≥0 ein stetiges Semimartingal. Es ist S 0 (t) = ert als stetig differenzierbare Funktion eine Funktion von beschränkter Variation über [0, T ]. Als previsibler Prozess ist [0, T ] × Ω 3 (s, ω) → Hs0 (ω) progressiv messbar (siehe etwa 6.3) und daher für jedes ω insbesondere Borel-messbar. Gilt daher auch RT (3) 0 |Hs0 (ω)|dSs0 < ∞ P -f.s., Rt so ist auch ( 0 Hs0 (ω)dSs0 )t≥0 ein stetiger l.b.V.-Prozess nach 5.35 (i) + (ii). Insgesamt ist also dann (Gt )t∈[0,T ] ein stetiges Semimartingal. Zu (1): Setze für festes ω c := max |Ss1 (ω)|. 0≤s≤T Dann gilt RT 0 |Hs1 (ω)Ss1 (ω)|ds ≤ c RT 0 |Hs1 (ω)|ds < ∞ P -f.s. nach 10.4 (II). Rt Zu (3): Es ist St0 = 0 rers ds + S00 , und somit gilt nach 5.35 (iii) und 10.4 (I) RT 0 RT 0 RT 0 rs 0 0 |Hs (ω)|dSs = 0 |Hs (ω)|re ds ≤ c1 0 |Hs (ω)|ds < ∞ P -f.s.. 5.35 Zu (2): Nach 9.24(17) ist wegen 8.3 zu zeigen RT 1 2 1 0 (Hs (ω)Ss (ω)) ds < ∞ P -f.s.. Wegen der Stetigkeit von s → Ss1 (ω) folgt dies wie in (1) aus 10.4 (II). Warum heißt (Gt )t∈[0,T ] Gewinnprozess? Sind (Ht0 )t∈[0,T ] und (Ht1 )t∈[0,T ] hinreichend regulär, so gilt nach 5.29 (i) + (ii) und 9.27 für jede reguläre Zerlegungsfolge von [0, t], dass kn kn P P Sn = Ht0n (St0nν − St0n ) + Ht1n (St1nν − St1n ) ν=1 ν−1 ν−1 ν=1 ν−1 ν−1 stochastisch gegen Gt konvergiert. Nun beschreibt (Ht0n , Ht1n ) das Portfolio zum Zeitν−1 ν−1 punkt tnν−1 und Ht0n (St0nν − St0n ) + Ht1n (St1nν − St1n ) den im Zeitintervall ]tnν−1 , tnν ] ν−1 ν−1 ν−1 ν−1 erzielten Gewinn (wenn man erst zum Zeitpunkt tnν sein Portfolio wieder ändert) und Sn den im Zeitintervall ]0, t] erzielten Gesamtgewinn. Daher können wir Gt als den Gewinn bis zum Zeitpunkt t ansehen, wenn wir gemäß der Handelsstrategie (Hs0 , Hs1 )s∈[0,t] investieren. C6NEU 10–5 Finanzmathematik II 10.6 Der Werteprozess einer Handelsstrategie Sei IH = (Ht )t∈[0,T ] eine Handelsstrategie im Black-Scholes Modell gemäß 10.4. (i) Der Werteprozess (VtIH )t∈[0,T ] der Handelsstrategie IH ist definiert durch VtIH = Ht0 St0 + Ht1 St1 für t ∈ [0, T ] (V = von engl. value). (ii) IH ) Der auf den Zeitpunkt 0 diskontierte Werteprozess (Vt,d t∈[0,T ] ist durch VtIH /St0 = Ht0 + Ht1 (e−rt St1 ) für t ∈ [0, T ] definiert. (iii) Eine Handelsstrategie heißt selbstfinanzierend, wenn P -f.s. für alle t ∈ [0, T ] gilt: Rt Rt VtIH = V0IH + GItH (= V0IH + 0 Hs0 (ω)dSs0 + 0 H 1 dS 1 ), oder in differentieller Schreibweise dVtIH = Ht0 · dSt0 + Ht1 · dSt1 . Bei einer selbstfinanzierenden Handelsstrategie kann und wird (VtIH )t∈[0,T ] als stetiges Semimartingal nach 10.5 gewählt. Eine Handelsstrategie ist also selbstfinanzierend, wenn nach dem Anfangsinvestment V0IH keine weiteren Gelder investiert oder herausgezogen (= konsumiert) werden. Der Wert einer selbstfinanzierenden Handelsstrategie zum Zeitpunkt t hängt also nur ab vom Anfangsinvestment V0IH und den Gewinnen (oder Verlusten) die man bis zum Zeitpunkt t gemacht hat. Eine andere Interpretation einer selbstfinanzierenden Handelsstrategie ist die Folgende: Nach dem Anfangsinvestment V0IH schichte man das Portfolio zu jedem Zeitpunkt t ∈]0, T ] nur um. Investiert man in die 0-te Anlage (erste Anlage) muss man den hierfür benötigten Geldbetrag durch einen teilweisen Verkauf der ersten Anlage (der 0-ten Anlage) gewinnen. Zum Zeitpunkt t habe man das Portfolio (Ht0 , Ht1 ) und ändert es zum Zeitpunkt t in ein Portfolio Ht+∆t , welches man bis zum Zeitpunkt t + ∆t hält. Wenn man im Intervall ]t, t + ∆t] Geld weder investiert noch herauszieht, so muss folgende Beziehung gelten 0 1 St0 (Ht+∆t − Ht0 ) + St1 (Ht+∆t − Ht1 ) = 0 . Approximativ sollte für eine selbstfinanzierende Handelsstrategie gelten (D) St0 · dHt0 + St1 · dHt1 = 0. Sind nun (Ht0 )t∈[0,T ] und (Ht1 )t∈[0,T ] für jedes ω von beschränkter Variation, so ist für eine selbstfinanzierende Handelsstrategie (D) erfüllt: Beweis. Da die Handelsstrategie selbstfinanzierend ist, gilt nach 10.6 Rt Rt VtIH = V0IH + 0 Hs0 (ω)dSs0 + 0 H 1 dS 1 , also in differentieller Schreibweise (1) dVt = Ht0 · dSt0 + Ht1 · dSt1 . Es gilt nach 9.16 (beachte [S 0 , H 0 ]t = [S 1 , H 1 ]t = 0, da Ht0 , Ht1 von beschränkter Variation sein sollen) 10–6 C6NEU Das Black-Scholes Modell (2) d(Ht0 St0 ) = Ht0 · dSt0 + St0 · dHt0 ; (3) d(Ht1 St1 ) = Ht1 · dSt1 + St1 · dHt1 . Aus Vt = Ht0 St0 + Ht1 St1 folgt dVt = d(Ht0 St0 ) + d(Ht1 St1 ). (4) Subtrahieren wir (1) von (4) und beachten (2) und (3), so gilt 0 = St0 · dHt0 + St1 · dHt1 . Also ist (D) erfüllt. 10.7 Ein zu P äquivalentes Martingalmaß In einem stochastischen Finanzmarktmodell 2.1, mit dem W-Raum (Ω, A, P ), der Filtration (At )t∈[0,T ] und den Preisprozessen (Sti )t∈[0,T ] für i = 0, . . . , g, heißt ein W-Maß Q auf (Ω, A) ein zu P äquivalentes Martingalsmaß (oder risikoneutrales Maß), wenn (i) Q ≈ P ist, d.h. Q und P die gleichen Nullmengen N ∈ A haben. (ii) Die diskontierten Preisprozesse (Sti /St0 )t∈[0,T ] für i = 1, . . . , g Martingale bzgl. Q und der Filtration (At )t∈[0,T ] sind. Man weiß, dass im zeitlich diskretem Modell mit den Zeitpunkten 0 bis n ein enger Zusammenhang zwischen der Existenz eines zu P äquivalenten Martingalmaßes und dem No-Arbitrage-Prinzip besteht. Man nennt hierbei eine Handelsstrategie IH regulär, wenn es ein c ∈ R gibt mit VtIH (ω) ≥ c für alle t ∈ {0, . . . , n}. Im n-Perioden Modell sind äquivalent (I) Es gibt ein äquivalentes Martingalmaß. (II) Für jede selbstfinanzierende Handelsstrategie IH gilt V0IH = 0 ∧ VnIH ≥ 0 P -f.s. ⇒ VnIH = 0 P -f.s.. (III) Für jede reguläre, selbstfinanzierende Handelsstrategie IH gilt V0IH = 0 ∧ VnIH ≥ 0 P -f.s. ⇒ VnIH = 0 P f.s. . In zeitlich stetigen Finanzmarktmodellen sind (II) und (III) in der Regel nicht äquivalent. Man sieht (III) dann als richtige Definition für die Arbitragefreiheit an, da man real nur Handelsstrategien einsetzen kann, die kein unbeschränktes Verlustpotential besitzen. Aus (I) folgt dann im zeitstetigen Modell in der Regel (III). Für die Umkehrung bedarf es zusätzlicher Voraussetzungen. Wir betrachten die Situation nur im Black-Scholes Modell. C6NEU 10–7 Finanzmathematik II 10.8 Regularität von Handelsstrategien und Arbitragefreiheit (i) Eine selbstfinanzierende Handelsstrategie IH heißt regulär, wenn es ein c ∈ R gibt mit VtIH ≥ c für alle t ∈ [0, T ] P -f.s.. Die Menge aller regulären, selbstfinanzierenden Handelsstrategien bezeichnen wir mit Hr . (ii) Das Finanzmarktmodell heißt arbitragefrei, wenn für jede reguläre, selbstfinanzierende Handelsstrategie IH gilt V0IH = 0 ∧ VTIH ≥ 0 P -f.s. ⇒ VTIH = 0 P -f.s.. Wir zeigen nun mit Hilfe des Satzes von Girsanov, dass es für das Black-Scholes Modell ein äquivalentes Martingalmaß gibt. 10.9 Existenz eines äquivalenten Martingalmaßes im Black-Scholes Modell (i) Im Black-Scholes Modell mit den Parametern r, µ, σ, T wird ein zu P |A äquivalentes W-Maß Q|A durch seine P -Dichte LT = exp[ r−µ σ BT − (r−µ)2 T] 2σ 2 gegeben. Es ist Q = Qr,µ,σ,T ein – bzgl. des Aktienpreisprozesses St1 = S01 eσBt +(µ− σ2 2 )t , t ∈ [0, T ] und des Bondprozesses St0 = ert – zu P äquivalentes Martingalmaß, wobei (Bt )t∈[0,T ] die Brownsche Bewegung bzgl. P ist. (ii) Setzt man B t := Bt + µ−r σ t, so ist (B t )t∈[0,T ] eine Brownsche Bewegung bzgl. Q und der Filtration (At )t∈[0,T ] , und der Aktienpreisprozess hat die Darstellung St1 = S01 eσB t +(r−σ 2 /2)t , t ∈ [0, T ]. Der diskontierte Aktienpreisprozess hat die Darstellung e−rt St1 = S01 eσB t − σ2 2 t , t ∈ [0, T ] und ist ein Martingal bzgl. Q. Beweis. (i) + (ii) Wir wenden den Satz von Girsanov - und zwar in der Form 9.25 (ii) - an. Wir betrachten hierzu die Brownsche Bewegung (Bt )t∈[0,T ] bzgl. P. Damit Rt B eine Brownsche Bewegung bzgl. Q ist, sollte 0 Zs ds = r−µ σ t sein. Wähle hierzu Rt r−µ r−µ R t 2 2 Zt (ω) = σ für t ∈ [0, T ] und ω ∈ Ω. Dann ist 0 Zs ds = σ t, 0 Zs ds = ( r−µ σ ) t und RT r−µ 0 ZdB = σ BT . Also bleibt zur Anwendung von 9.25 (ii) zu zeigen R 1 r−µ 2 (1) exp( r−µ σ BT − 2 ( σ ) T )dP = 1. 10–8 C6NEU Das Black-Scholes Modell Da (Bt )t≥0 eine, reelle Brownsche Bewegung ist, folgt (1) aus 5.15 (iii). Nun liefert 9.25 (ii), dass Bt − Rt 0 Zs ds = Bt + µ−r σ t = Bt , t ∈ [0, T ] eine Brownsche Bewegung bzgl. Q ist. Es ist S01 eσBt +(r− σ2 2 )t = S01 eσBt +(µ−r)t+(r− σ2 2 )t = St1 und somit ist e−rt St1 = S01 eσBt − σ2 2 t mit einer Brownschen Bewegung B bzgl. Q. Also ist e−rt St1 nach 5.15 (iii) ein Martingal bzgl. Q. Nach Definition 10.7 ist daher Q ein zu P äquivalentes Martingal-Maß. Aus 10.9 (ii) ergibt sich insbesondere, dass die Verteilung des Aktienpreisprozesses St1 bzgl. Q(= Qµ ) nicht von µ abhängt. Es lässt sich zeigen, dass das Martingalmaß Q auf AT eindeutig bestimmt ist.Siehe z.B. Satz 10, Seite 114 in Optionsbewertung und Portfolio-Optimierung von Ralf und Elke Korn, Vieweg 2. Auflage. Zum Nachweis, dass das Black-Scholes Modell arbitragefrei ist, wird besonders der folgende Satz von Nutzen sein: 10.10 Der diskontierte Werteprozess einer selbstfinanzierenden Handelsstrategie ist im Black-Scholes Modell ein lokales Martingal bzgl. Q In einem Black-Scholes-Modell mit äquivalentem Martingalmaß Q aus 10.9 gilt: Für jede selbstfinanzierende Handelsstrategie IH = (Ht0 , Ht1 )t∈[0,T ] ist IH ) −rt V IH ) (Vt,d t∈[0,T ] = (e t∈[0,T ] ein lokales Martingal bzgl. Q. t Beweis. Es gilt nach 9.16 angewandt auf die stetigen Semimartingale S 1 = (e−rt )t∈[0,T ] , S 2 = (VtIH )t∈[0,T ] (siehe 10.6 (iii)) wegen [S 1 , S 2 ]t = 0 und Selbstfinanzierung d(e−rt Vt ) = e−rt · dVt + Vt · de−rt = 10.6 (iii) e−rt · [Ht0 · dSt0 + Ht1 · dSt1 ] + Vt · de−rt . Nun ist VtIH = Ht0 St0 + Ht1 St1 . Somit folgt aus der letzten Gleichung zusammen mit 9.32 d(e−rt Vt ) = Ht0 · (e−rt · dert ) + Ht1 · (e−rt · dSt1 ) +[Ht0 St0 (−re−rt )] · dt + (Ht1 St1 ) · (de−rt ) = Ht0 · (rdt) + Ht1 · [e−rt · dSt1 + St1 · de−rt ] +(−rHt0 ) · dt = Ht1 · [e−rt dSt1 + St1 · de−rt ] = Ht1 · d(e−rt St1 ). Also gilt für eine selbstfinanzierende Handelsstrategie IH R IH = V IH + t H 1 d(e−rs S 1 ). Vt,d s 0,d 0 s C6NEU 10–9 Finanzmathematik II Rt Hierbei ist 0 Hs1 d(e−rs Ss1 ) das Integral von H 1 bzgl. des P -stetigen Semimartingals (e−rt St1 )t∈[0,T ] . Es lässt sich zeigen (in Erweiterung von 9.27), dass dieses Integral auch das Integral bzgl. des stetigen Semimartingals (e−rt St1 )t∈[0,T ] bzgl. Q ist. Nun ist aber (e−rt St1 )t∈[0,T ] nach Definition eines Martingalmaßes ein Martingal bzgl. Q. Somit ist Rt ( 0 Hs1 d(e−rs Ss1 ))t∈[0,T ] nach 7.16 auch ein lokales Q-Martingal. 10.11 Das Black-Scholes Modell ist arbitragefrei Ist IH eine reguläre, selbstfinanzierende Handelsstrategie in einem Black-Scholes Modell, so gilt V0IH = 0 ∧ VTIH ≥ 0 P -f.s. ⇒ VTIH = 0 P -f.s.. Beweis. Es ist die Behauptung zu beweisen. Die Überschrift ergibt sich dann aus Definition 10.8 (ii). Sei also IH eine selbstfinanzierende Handelsstrategie für die es ein c ≤ 0 mit Vt ≥ c für t ∈ [0, T ] P -f.s.. Wegen der Äquivalenz von P und Q gilt dann (1) V0 = 0 Q-f.s.. (2) Vt ≥ c für t ∈ [0, T ] Q-f.s.. (3) VT ≥ 0 Q-f.s. Also gilt auch (1)d V0,d = 0 Q-f.s.. (2)d Vt,d ≥ cerT für t ∈ [0, T ] Q-f.s.. (3)d VT,d ≥ 0 Q-f.s.. Nun ist (Vt,d )t∈[0,T ] ein lokales Martingal bzgl. Q nach 10.10. Wegen (1)d und (2)d folgt nach 9.7 (i), dass (Vt,d )t∈[0,T ] ein Q-Supermartingal ist. Also gilt R R VT,d dQ ≤ V0,d dQ = 0. Mit (3)d ergibt sich VT,d = 0 Q-f.s. und somit auch P -f.s.. Also ist auch VT = 0 P -f.s.. Ein Beispiel in Karatzas-Shreve zeigt, dass man auf die Regularität der Handelssstrategie in 10.11 nicht verzichten kann. Unter einem Black-Scholes Claim versteht man jede europäische Option auf eine Aktie. Genauer definiert man 10.12 Ein Black-Scholes Claim Unter einem Black-Scholes Claim in einem Black-Scholes Modell versteht man eine P AT = (AB T ) -messbare Abbildung C : Ω → R. 10–10 C6NEU Das Black-Scholes Modell 1 B P Offensichtlich ist St1 AB t -messbar und somit insbesondere (AT ) . Also sind Calls (ST − K)+ und Puts (K − ST1 )+ Beispiele für Black-Scholes Claims. Aber auch exotische Option n P P nen wie die asiatischen Calls und Puts ( n1 St1i − K)+ , (K − n1 St1i )+ und der up-and i=1 i=1 in-europäische Call (ST1 − K)+ 1{ max St1 ≥ B} mit R 3 B > K sind Black-Scholes 0≤t≤T Claims. 1 S Da Ss1 AB t -messbar für jedes s ≤ t, und Bs At -messbar für jedes s ≤ t ist, gilt 1 S 1 AB t = At . Insbesondere ist also jede messbare Funktion von (St )t∈[0,T ] ein Black-Scholes Claim. Allgemein ist die Interpretation eines Claims die Folgende: Der Inhaber des Claims zahlt einen Optionspreis und erhält zum Zeitpunkt T die vom Zufall abhängende Auszahlung C(ω). Fragen die sich ergeben sind: 1) Was ist der faire Preis der Option? 2) Wie kann die den Claim verkaufende Stelle (in der Regel eine Bank) sich gegen Verluste absichern? Die letzte Frage lässt sich mit Hilfe des Begriffs des absicherbaren Claims beantworten. 10.13 Absicherbare Claims Ein Black-Scholes Claim C heißt absicherbar, wenn es eine selbstfinanzierende Handelsstrategie IH mit VTIH = C P -f.s. gibt. IH heißt ein Hedge für C. Sei C ein mit dem Hedge IH absicherbarer Claim. Wendet die Bank dann die selbstfinanzierende Handelsstrategie IH an, und verlangt den Optionspreis V0IH , so kann sie, ohne weiteres Kapital zu einem späteren Zeitpunkt zu investieren - allein durch Umschichtungen zwischen Bond und Aktie - den Claim C zum Zeitpunkt T auszahlen, wegen VTIH = HT0 ST0 + HT1 ST1 = C P -f.s.. Als fairer Preis für einen absicherbaren Claim C bietet sich daher der Wert V0IH für einen Hedge IH von C an. Ist jedoch K ein anderer Hedge für C, so kann durchaus V0IH 6= V0K sein. Dies liefert keinen Widerspruch zur Arbitragefreiheit: Es sind V0IH und V0K f.s. Konstanten und daher o.B.d.A. V0IH < V0K P -f.s. falls V0IH 6= V0K ist. Dann ist IH − K eine selbstfinanzierende Handelsstrategie mit V0IH−K < 0 und VTIH−K = 0 P -f.s.. Durch Vergrößerung des Bondsanteils zum Zeitpunkt 0 kann mann dann eine selbstfinanzierende 0 0 Handelsstrategie IH 0 mit V0IH = 0 und VTIH > 0 konstruieren. Diese Handelsstrategie ist aber nicht regulär. Wir erhalten daher keinen Widerspruch zur Arbitragefreiheit. Zwei verschiedene Preise können nun bei einem Martingalhedge nicht auftreten. 10.14 Martingal-Hedge Ein Hedge IH für einen Claim C in einem Black-Scholes Modell heißt ein MartingalIH ) Hedge, wenn der diskontierte Werteprozess (Vt,d t∈[0,T ] ein Martingal bzgl. Q ist. C6NEU 10–11 Finanzmathematik II Seien sowohl IH als auch K ein Martingal-Hedge für C, dann gilt wegen: VTIH = C = VTK P -f.s. R R IH = V IH dQ = e−rT CdQ V0IH = V0,d T,d R und entsprechend V0K = e−rT CdQ. Der Preis für das Claim ist also in diesem Sinne eindeutig bestimmt. Der Preis kann im übrigen berechnet werden, ohne einen absichernden R −rT Martingal-Hedge zu kennen; er ist durch das Maß Q eindeutig zu e CdQ bestimmt, wenn C überhaupt einen Martingal-Hedge besitzt. 10.15 Fairer Preis für einen durch einen Martingal-Hedge absicherbaren Claim Es sei C ein Black-Scholes Claim, der durch einen Martingal-Hedge IH absicherbar ist. Dann ist der faire Preis π(C) von C durch V0IH definiert. Man wählt π(C) ∈ R. Der Preis ist in dem Sinne eindeutig, dass für jeden anderen Martingal-Hedge K von C gilt V0K = V0IH . Genauer gilt sogar für jedes t ∈ [0, T ] VtIH = VtK P -f.s.. Ist Q das Martingal-Maß, so ist VtIH = Q(e−r(T −t) C|At ) und insbesondere π(C) = R e−rT CdQ. Beweis. Es reicht zu zeigen, dass für jeden Martingal-Hedge IH von C gilt (1) VtIH = Q(e−r(T −t) C|At ). Nach Definition eines Martingal-Hedges ist nun (2) IH ) (Vt,d t∈[0,T ] ein Martingal bzgl. Q. VTIH = C (3) Q-f.s.. Aus (2) und (3) folgt IH = Q(V IH |A ) = Q(e−rT C|A ) Vt,d t T,d t (2) (3) und somit IH = Q(e−r(T −t) C|A ). VtIH = ert Vt,d t Sei C ein Claim, der durch einen Martingal-Hedge absicherbar ist. Dann ist π(C) ein fairer Preis für den Claim C, denn erhält die den Claim C emittierende Bank π(C), so hat sie, wenn sie einen Martingalhedge IH zur Absicherung wählt, zum Zeitpunkt T genau den Geldbetrag VTIH zur Verfügung, um C auszahlen zu können (VTIH = C P -f.s.). Die Bank macht also keinen Verlust. Sie macht aber auch keinen Gewinn, da bei Wahl jedes anderen Martingalhedges K mit VTK = C auch V0K = π(C) gilt. Die Bedeutung von 10.15 liegt ferner darin, dass man die Preisbestimmung eines durch einen Martingal-Hedge absicherbaren Claims, auch ohne Kenntnis eines konkreten Martingal-Hedges vornehmen kann. Bemerkenswert ist ferner, dass bei der Preisbestimmung 10–12 C6NEU Das Black-Scholes Modell des Claims, das risikoneutrale W-Maß Q zur Bewertung verwandt wird und nicht das objektive“ W-Maß P. ” Entscheidend für die Anwendbarkeit von 10.15 ist nun die Angabe eines einfachen Kriteriums dafür, wann ein Black-Scholes Claim einen Martingal-Hedge besitzt. Dieses wird durch den folgenden Satz geliefert. 10.16 Quadratintegrierbare Claims besitzen einen Martingal-Hedge R Es sei C ein Black-Scholes Claim in einem Black-Scholes Modell mit C 2 dQ < ∞. Dann besitzt R C einen Martingal-Hedge. Insbesondere ist der faire Preis des Claims C durch e−rT CdQ gegeben. Beweis. Im Anschluss an den Beweis der Black-Scholes-Formel. 10.17 Die Preisbestimmung für einen europäischen Call und Put ist nach 10.16 möglich Zur Preisbestimmung eines europäischen Calls C = (ST1 − K)+ und eines europäischen Puts P = (K − ST1 )+ muss nach 10.15 die Absicherbarkeit durch einen Martingal-Hedge nachgewiesen werden. Hierzu reicht es nach 10.16 zu zeigen R 2 R C dQ < ∞, P 2 dQ < ∞. R R Da P ≤ K ist, ist P 2 dQ < ∞. Da C ≤ ST1 ist, reicht es für C 2 dQ < ∞ zu zeigen R 1 2 (1) [ST ] dQ < ∞. σ2 Nun ist nach 10.9 (ii) (ST1 )2 = (S01 )2 e2σB T e2(r− 2 )T , hierbei ist (B t )t∈[0,T ] eine normale Brownsche Bewegung bzgl. Q. Zum Nachweis von (1) reicht es zu zeigen R 2σB (2) e T dQ < ∞. Dies folgt aus 5.15 (iii). 10.18 Die Black-Scholes Formel Wir betrachten ein Black-Scholes Modell mit Zinsrate r und Volatilität σ. Der faire Preis des europäischen Calls zum Zeitpunkt 0 mit Ausübungspreis K > 0 und Laufzeit T ist gegeben durch 2 S01 φ( 2 ln(S01 /K)+(r+ σ2 )T ln(S01 /K)+(r− σ2 )T √ √ ) − Ke−rT φ( ). σ T σ T Hierbei ist φ die Verteilungsfunktion der N (0, 1)-Verteilung. C6NEU 10–13 Finanzmathematik II Beweis. Nach 10.15 bis 10.17 ist zu zeigen R (1) A := e−rT (ST1 − K)+ dQ ist gleich der in 10.18 angegebenen Formel. Nun ist nach 10.9 (ii) (2) ST1 = S01 exp(σB T + (r − σ 2 /2)T ) wobei B T nach N (0, T ) bzgl. Q-verteilt ist. Also ist R (3) A = e−rT (S01 exp(Z) − K)+ dQ, mit QZ = N ((r − σ2 2 2 )T, σ T ). Wir zeigen allgemein für a, K > 0 und nach N (b, c2 ) verteilten Z gilt (4) 2/2 E([aeZ − K]+ ) = aeb+c 2 ) − Kφ( ln(a/K)+b ). Φ( ln(a/K)+b+c c c Anwendung von (4) auf a := S01 , b := (r − σ 2 /2)T, c2 = σ 2 T liefert für (3) A = e−rT [S01 erT φ( 2 2 ln(S01 /K)+(r+σ /2)T ) ln(S01 /K)+(r−σ /2)T √ √ ) − Kφ( )], σ T σ T also die zu beweisende Formel. Es verbleibt somit (4) zu zeigen. Zu (4): Es ist mit einem W-Maß P0 und (P0 )Z = N (b, c2 ) (5) P0 ( Z−b c ≤ x) = φ(x); (6) Z−b P0 ( Z−b c ≥ x) = P0 ( c ≤ −x) E([aeZ − K]+ ) = = R {x:aex ≥K} 2 b+ c2 = aeb+ 2 c2 (6) = == (5),(6) (x−b)2 − 2c2 x √1 e ln(K/a) e 2πc ae (5) − 1 − K) √2πc e R∞ a = = (aex R∞ (x−b)2 2c2 dx dx − KP0 (Z ≥ ln(K/a)) (x−b−c2 )2 − ln(K/a)−b √1 2c2 )dx − KP0 ( Z−b ) c ≥ c ln(K/a) 2πc exp( R∞ −(x−b)2 b+ln(a/K) Z−b √1 ) c ln(K/a)−c2 2πc exp( 2c2 )dx − KP0 ( c ≤ c2 aeb+ 2 P0 (Z ≥ ln(K/a) − c2 ) − Kφ( b+ln(a/K) ) c c2 ln(K/a)−c2 −b ) − Kφ( b+ln(a/K) ) c c 2 c2 +b aeb+ 2 φ( ln(a/K)+c ) − Kφ( b+ln(a/K) ) c c aeb+ 2 P0 ( Z−b c ≥ Bemerkenswert ist, dass der Preis des Calls nicht von der mittleren Ertragsrate µ der Aktie abhängt, sondern nur von der unbekannten Volatilität σ, die auf Grund von historischen Daten geschätzt werden muss. Die übrigen Größen r und S01 sind bekannt, und T und K werden vereinbart. Es soll nun angeben werden, womit wir uns im § 10 noch beschäftigen wollen. Wir wollen als Erstes den für den Beweis der Black-Scholes Formel benötigten Satz 10.16 beweisen. Dann werden wir uns die Black-Scholes Formel genauer ansehen und ihre Abhängigkeit von den fünf Parametern S01 , r, K, σ, T näher untersuchen. Hierzu betrachten wir 10–14 C6NEU Das Black-Scholes Modell die partiellen Ableitungen des fairen Optionspreises nach diesen Variablen. Hierbei tauchen die sogenannten griechischen Buchstaben auf (siehe 10.32), die man auch in vielen Börsenzeitungen findet: das Delta, Gamma, Theta, Vega und der Rho-Faktor. Von großer Bedeutung für den Handel mit Derivaten ist die Volatilität σ. Die Schätzung von σ geschieht aus historischen Preisdaten (siehe 10.25). Häufig benutzt man die Black-Scholes-Formel jedoch, um die sogenannte implizite Volatilität zu bestimmen. Man stellt hierbei den für eine bestimmte Option auf dem Finanzmarkt realisierten Preis fest. Man sieht diesen als fairen“ Preis an, und rechnet von ” diesem fairen Preis zurück auf die Volatilität σ. Man spricht dann von der Ermittlung der impliziten Volatilität. Oft ist der Nachweis, dass eine Handelsstrategie selbstfinanzierend ist, nicht einfach. Hinreichende Bedingungen für die Selbstfinanzierbarkeit kann man dadurch angeben, dass man Handelsstrategien der Form H i (t, ω) = hi (S 1 (t, ω), t) betrachtet, für die h0 und h1 gewissen partiellen Differentialgleichungen genügen (siehe 10.39 und 10.40). Es ist häufig auch möglich die Black-Scholes Formel für Claims der Form f (ST ) über eine partielle Differentialgleichungen herzuleiten. Man betrachtet die sogenannte BlackScholes-Differentialgleichung. Der faire Preis für einen konkreten Claim wird durch die mittels f gegebene Randbedingung dieser Differentialgleichung bestimmt. Löst man diese Differentialgleichung mit der durch f bestimmten Randbedingung, so erhält man aus der Lösung durch Einsetzen von S01 den fairen Preis und darüber hinaus auch den MartingalHedge (siehe 10.33, 10.37 und 10.38). Der Einsatz von stochastischen Differentialgleichungen (= SDGL) kann zur Erweiterung des Black-Scholes Modells verwandt werden (siehe § 11): Ausgangspunkt ist dabei die SDGL, die wir im Black-Scholes Modell für den Preisprozess St1 hergeleitet haben. (1) dSt1 = µSt1 · dt + σSt1 · dBt . Zahlreiche Verallgemeinerungen bzw. Erweiterungen dieses Ansatzes für den Preisprozess bzw. den Preisprozessen risikobehafteter Finanzgüter sind im Laufe der Zeit untersucht worden. Zunächst einmal modelliert man g > 1 risikobehaftete Finanzgüter mit Hilfe einer gdimensionalen geometrischen Brownschen Bewegung. Dann verallgemeinert man zunächst im eindimensionalen (g = 1) und später auch im mehrdimensionalen (g > 1) die SDGL (1), zu dSt1 = µ(St1 , t)St1 · dt + σ(St1 , t)St1 · dBt . Die mittlere Ertragsrate der Aktie µ ist also eine Funktion des Aktienkurses und der Zeit, das Gleiche gilt für die Volatilität. Schließlich läßt man für µ und σ beliebige previsible Prozesse zu. Dies führt zu allgemeineren Finanzmarktmodellen als denjenigen, die durch eine geometrische Brownsche Bewegung modelliert werden. Wir kommen nun zum Beweis des Satzes 10.16. Hierfür benötigen wir das folgende, C6NEU 10–15 Finanzmathematik II wichtige Ergebnis 10.19 Darstellung von Zufallsgrößen als stochastisches Integral Es sei (Bt )t≥0 ein Brownsche Bewegung auf dem W-Raum (Ω, A, P ) bzgl. der P Standardfiltration (At )t≥0 := (AB t )t≥0 . Es sei f ∈ L2 (Ω, A∞ , P ). (i) Dann existiert ein λ ⊗ P |P0 = µB -f.ü. eindeutiger Prozess X ∈ L2 (µB ) mit R f = P (f ) + X dB P -f.s.. (ii) Ferner gilt für jedes t ≥ 0 mit diesem X ∈ L2 (µB ) Rt P (f |At ) = P (f ) + 0 X dB P -f.s.. Beweis. (i) Wir betrachten den L2 (Ω, A∞ , P ) mit dem inneren Produkt R hfe, e g i := f gdP. Der L2 (Ω, A∞ , P ) ist dann ein Hilbertraum, d.h. ein R-linearer Raum mit einem inneren Produkt, der bzgl. der abgeleiteten Norm vollständig ist. Setze nun R U := {fe ∈ L2 (Ω, A∞ , P ) : ∃X ∈ L2 (µB ) mit f = P (f ) + XdB P -f.s.}. Dann ist U ein R-linearer Unterraum des L2 (Ω, A∞ , P ). Wir zeigen (1) U ist abgeschlossen in L2 (Ω, A∞ , P ); (2) U ⊥ := {e g ∈ L2 (Ω, A∞ , P ) : he g , fei = 0 für fe ∈ U } = {0}. Wegen (1) ist nach Hilbertraum-Theorie L2 (Ω, A∞ , P ) = U + U ⊥ = U. (2) Also reicht es für die Darstellbarkeit von f , (1) und (2) zu beweisen. L2 (P ) Zu (1): Seien fen ∈ U mitfen −→ fe. Zu zeigen ist n→∞ fe ∈ U. (3) L2 (P ) Aus fen −→ fe folgt zunächst P (fn ) → P (f ). n→∞ Aus fen ∈ U für n ∈ N, folge es gibt Xn mit R (4) fn = P (fn ) + Xn dB P -f.s. und Xn ∈ L2 (µB ). e Nun R ist fn eine Cauchy-Folge im L2 (P ), und wegen P (fn ) → P (f ) ist daher auch ( Xn dB)n∈N eine Cauchy-Folge im L2 (P ). Auf Grund der Ito-Isometrie ist daher auch z } z } z } X n eine Cauchy-Folge im L2 (µB ). Somit gibt es ein X ∈ L2 (µB ) mit X n −→ X im n→∞ L2 (µB ). Wegen der Ito-Isometrie gilt daher auch R R (5) Xn dB −→ X dB im L2 (P ). n→∞ 10–16 C6NEU Das Black-Scholes Modell Aus fen → fe im L2 (P ), P (fn ) → P (f ) und (4) und (5) folgt f = P (f ) + d.h. es gilt (3). Somit ist U abgeschlossen. R XdB P -f.s., Zu (2): Zum Nachweis von (2) verwenden wir das folgende Resultat aus der Theorie der Laplace Transformierten: Sei Q ein W-Maß auf B(Rn ) und h : Rn → R Borel-messbar. Ist dann Pn R h(x1 , . . . , xn )e i=1 λi xi Q(dx1 , . . . , dxn ) = 0 für alle λ1 , . . . , λn ∈ R, (6) so folgt h(x1 , . . . , xn ) = 0 Q-f.s. . Sei nun e g ∈ U ⊥ und somit R (7) gf dP = 0 für alle fe ∈ U. Zu zeigen ist (8) g = 0 P -f.s.. Zum Nachweis von (8) müssen wir genügend viele Elemente von U vorweisen können. Wir konstruieren hierzu Elemente von U unter Benutzung von Exponentialprozessen. Sei n P X := λi 1]ti−1 ,ti ]×Ω ∈ L2 (µB ) mit 0 = t0 < t1 < . . . < tn . Dann ist i=1 Rt 0 XdB = (9) n P λi (Bti ∧t − Bti−1 ∧t ) i=1 und nach 8.11 und 8.3 gilt n R· Rt P (10) [ XdB]t = 0 Xs2 ds = λ2i (ti ∧ t − ti−1 ∧ t). i=1 0 Rt Nun ist Mt := 0 XdB ein stetiges L2 -Martingal (siehe 6.24 und 6.29 (iii)). Nach 9.6 gilt für den Exponentialprozess von M (E(M ))t = = 9.6 = 7.17(ii) = exp(Mt − 21 [M ]t ) Rt 1 + 0 exp(M − 12 [M ])dM Rt 1 + 0 X exp(M − 12 [M ])dB R 1 + 1]0,t] X exp(M − 12 [M ])dB. Wir wollen E(M )t ∈ U zeigen, und zeigen hierzu zunächst (11) 1]0,t] X exp(M − 12 [M ]) ∈ L2 (µB ). Da X und exp(− 12 [M ]) beschränkt sind, reicht es zu zeigen n P (12) 1]0,t] (exp(Ms ))s≥0 = 1]0,t] (exp( λi (Bti ∧s − Bti−1 ∧s ))s≥0 ∈ L2 (µB ). (9) i=1 Nach 6.11 reicht es, wegen (exp x)2 = exp 2x, nachzuweisen R t R Qn i=1 exp(λi (Bti ∧s − Bti−1 ∧s ))dP ]ds < ∞). 0[ Wegen der Unabhängigkeit der Zuwächse von (Bt )t≥0 gilt R Qn Qn R i=1 exp(λi (Bti ∧s − Bti−1 ∧s )dP = i=1 exp(λi (Bti ∧s − Bti−1 ∧s ))dP. C6NEU 10–17 Finanzmathematik II Es reicht daher für (12) zu zeigen, für jedes c gilt R (13) [0, t] 3 s → exp(c(Bti ∧s − Bti−1 ∧s )dP ist beschränkt. Sei ti ∧s−ti−1 ∧s ≤ d für i = 1, . . . , n. Dann ist mit ui := ti ∧s−ti−1 ∧s(> 0) 2 R R R −1 x exp(c(Bti ∧s − Bti−1 ∧s ))dP = exp(cx)dN (0, ui ) = √2π1√u exp(cx)e 2 2ui dx i √ R R 2 2 1 √ = √12π exp(cy ui )e− 2 y dy ≤ √12π exp(|c| dy)e−1/2y dy < ∞. Also ist (13) und somit (12) und daher auch (11) bewiesen. Aus (11) folgt RX exp(M − 1 2 [M ]) ∈ Λ2 (µB ). Daher ist E(M )t ein L2 -Martingal nach 6.28 und somit 1 = E(M )t dP, d.h. es gilt E(M )t ∈ U für alle t ≥ 0. (14) Sind nun 0 = t0 < t1 . . . < tn und λ1 , . . . , λn ∈ R so folgt aus (14) angewandt auf t = tn R Rt U 3 E(M )tn = exp( 0 n X dB − 12 [ X dB]tn ) = exp( (9),(10) n P λi (Bti − Bti−1 ) − i=1 1 2 n P i=1 λ2i (ti − ti−1 )). Somit gilt nach (7) für 0 = t0 < . . . < tn und λ1 , . . . , λn ∈ R n n R P P (15) g exp( λi (Bti − Bti−1 ) − 12 λ2i (ti − ti−1 ))dP = 0. i=1 i=1 Wegen exp(x + y) = exp(x) · exp(y) folgt aus (15) auch n R P (16) g exp( λi (Bti − Bti−1 )dP = 0. i=1 n n bi (Bt − b1 , . . . , λ bn mit P λi Bt = P λ Sind nun λ1 , . . . , λn ∈ R vorgegeben, so gibt es λ i i i=1 i=1 bn = λn und λ bi = λ bi+1 + λi für i = 1, . . . , n − 1 und beachte B0 = 0. Also Bti−1 ); wähle λ gilt für 0 = t0 < t1 . . . < tn und λ1 , . . . , λn ∈ R nach (16) n R P (17) g exp( λi Bti )dP = 0. Aus (17) folgt R P (g|Bt1 , . . . , Btn ) exp( i=1 n P λi Bti )dP = 0. i=1 Nach 3.15 angewandt auf Y = (Bt1 . . . Btn ) folgt, es gibt eine B(Rn )-messbare Funktion h mit P (g|Bt1 , . . . , Btn ) = h ◦ (Bt1 , . . . , Btn ). Daher erhalten wir nach dem Transformationssatz für Integrale für 0 < t1 < . . . < tn und λ1 , . . . , λn ∈ R n R P (18) h exp( λi xi )dQ = 0 i=1 mit Q = P(Bt1 ,...,Btn ) . Aus (6) folgt somit h(x1 , . . . , xn ) = 0 Q-f.s., d.h. P (g|Bt1 , . . . , Btn ) = h ◦ (Bt1 , . . . , tn ) = 0 P -f.s.. Also gilt R 10–18 Ag dP = 0 für A ∈ σ(Bt1 , . . . , Btn ). C6NEU Das Black-Scholes Modell R R Daher gilt A g + dP = A g − dP für A ∈ σ(Bt1 , . . . , Bt ). Aus dem Eindeutigkeitssatz für R R R Maße folgt dann A g + dP = A g − dP für alle A ∈ AB ∞ . Somit gilt A g dP = 0 für alle B P A ∈ AB ∞ und somit auch für A ∈ A∞ = (A∞ ) . Da g A∞ -messbar ist, folgt g = 0 P f.s.. Somit ist (8) und daher (2) bewiesen. R Zur Eindeutigkeit der Darstellung von f, wähle ein Y ∈ L (µ )mit f = P (f ) + Y dB. 2 B R R R Dann gilt R XdB = Y dB und R R somit (X −2 Y )dB = 0. Auf Grund der Ito-Isometrie 2 folgt dann (X − Y ) dµB = ( (X − Y )dB) dP = 0. Somit ist X = Y µB -f.ü.. Nach 6.11 heißt dies auch X = Y λ ⊗ P -f.ü.. (ii) Aus (i) folgt R P (f |At ) = P (f ) + P ( XdB|At ). Die Behauptung folgt, da nach 6.24 gilt R Rt P ( XdB|At ) = 0 X dB P -f.s. B Sei g ∈ L2 (Ω, A∞ , P ) und AB ∞ messbar. Da A∞ = σ((Bt )t≥0 ) ist, folgt aus 3.15 mit [0,∞[ Y := (Bt )t≥0 , dass es zu g eine Funktion h : R → R gibt, die [B(R)][0,∞[ messbar ist mit g = h ◦ (Bt )t≥0 . Für solche Funktionen g existiert also insbesondere eine Darstellung gemäß 10.19, Als Folgerung aus 10.19 erhalten wir 10.20 Darstellung von L2 -Martingalen und lokalen L2 -Martingalen als stochastische Integrale Es sei (Bt )t≥0 eine BrownscheBewegung auf dem W-Raum (Ω, A, P ) bzgl. der P Standardfiltration (At )t≥0 := (AB t )t≥0 . (i) Es sei (Mt )t≥0 ein L2 -Martingal bzgl. (At )t≥0 . Dann gibt es ein µB -f.s., eindeutig bestimmtes X ∈ Λ2 (µB ) mit Rt Mt = P (M0 ) + 0 X dB P -f.s. für jedes t ≥ 0. Insbesondere gibt es also eine stetige Modifikation des L2 -Martingals (Mt )t≥0 . (ii) Es sei (Mt )t≥0 ein lokales L2 -Martingal bzgl. (At )t≥0 . Dann gibt es ein µB -f.s. eindeutig bestimmtes X ∈ Λ(B) mit Rt Mt = P (M0 ) + 0 X dB P -f.s. für jedes t ≥ 0. Es gibt also auch wieder eine stetige Modifikation des lokalen L2 -Martingals (Mt )t≥0 . Beweis. (i) Es sei n ∈ N. Dann gilt Mt = P (Mn |At ) P -f.s. für jedes t ∈ [0, n]. Wegen Mn ∈ L2 (Ω, A∞ , P ) gibt es nach 10.19 (ii) ein X(n) ∈ L2 (µB )mit Rt (2) P (Mn |At ) = P (M0 ) + 0 X(n) dB P -f.s. für jedes t ≥ 0. C6NEU 10–19 Finanzmathematik II Aus (1) und (2) folgt (3) Mt = P (M0 ) + Rt 0 X(n) dB P -f.s. für jedes t ∈ [0, n]. Hieraus ergibt sich R Rn Rn R (4) 1]0,n] X(n) dB = 0 X(n) dB = 0 X(n+1) dB = 1]0,n] X(n+1) dB. Auf Grund der Ito-Isometrie erhalten wir aus (4) X(n) = X(n+1) µB -f.s. auf 1]0,n]×Ω . Es gibt daher ein X mit (5) X P0 -messbar, X = X(n) µB -f.s. auf 1]0,n]×Ω . Wegen X(n) ∈ L2 (µB ) und X1]0,n]×Ω = X(n) 1]0,n]×Ω µB -f.s., folgt X ∈ Λ2 (µB ). Sei nun t ≥ 0 und hierzu ein n ≥ t gewählt, dann gilt Rt Rt Mt = P (M0 ) + 0 X(n) dB = P (M0 ) + 0 X dB. (3) (5) Somit haben wir die gewünschte Darstellung mit einem X ∈ Λ2 (µB ). Rt R Rn Ist nun Y ∈ Λ2 (µM ) mit Mt = P (M0 ) + 0 Y dB, so gilt 1]0,n] XdB = 0 XdB = R Rn Y dB = 1]0,n] Y dB mit 1]0,n] X, 1]0,n] Y ∈ L2 (µB ). Auf Grund der Ito-Isometrie folgt 0 dann 1]0,n] X = 1]0,n] Y µB -f.s. und somit X = Y µB -f.s.. Rt Nach 6.29 (ii) ist t → 0 XdB für alle ω stetig wählbar. Somit gibt es also eine stetige Modifikation des L2 -Martingals (Mt )t≥0 . (ii) Es ist M0 als A0 -messbare Funktion eine Konstante. Somit gibt es eine lokalisierende Folge von o.B.d.A. beschränkten Stoppzeiten τn ↑ ∞ mit (Mtτn )t≥0 ist ein L2 (P )-Martingal bzgl. (At )t≥0 . (6) Nach (i) gibt es daher ein X(n) ∈ Λ2 (µB ) mit Rt (7) Mtτn = P (M0 ) + 0 X(n) dB P -f.s. für jedes t ≥ 0. Somit gilt auch τ Mt n+1 = P (M0 ) + Rt P -f.s. für jedes t ≥ 0. Rt Rt Zusammen mit (7) ergibt sich für P -f.a. ω Yt := 0 X(n) dB = 0 X(n+1) dB für alle t ≤ τn (ω) (benutze die Stetigkeit der Prozesse). Nach 6.31 (i) folgt hieraus R R (8) 1]0,τn ] X(n) dB = 1]0,τn ] X(n+1) dB. 0 X(n+1) dB Da X(n) , X(n+1) ∈ Λ2 (µB ) und τn beschränkt sind, gilt 1]0,τn ] X(n) , 1]0,τn ] X(n+1) ∈ L2 (µB ). Also folgt aus (8) mit der Ito-Isometrie 1]0,τn ] X(n) = 1]0,τn ] X(n+1) µB -f.s. Daher gibt es ein P0 -messbares X mit (9) 10–20 1]0,τn ] X = 1]0,τn ] X(n) ∈ Λ2 (µB ). C6NEU Das Black-Scholes Modell Nun ist B τn = B (τn ) mit B ein L2 (P )-Martingal nach 4.39 (ii). Da 1]0,τn ] X ∈ Λ2 (µB (τn ) ) nach (9) und Satz 7.11 ist, folgt X ∈ Λ(B), und nach Definition des lokalen Ito-Integrals für festes t und P -f.a. ω mit τn (ω) ≥ t Rt Rt Rt τn = 1 XdB X dB = ]0,τ ] n 0 1]0,τn ] XdB 0 0 7.15 (9), 7.11 (ii) Rt = 0 1]0,τn ] X(n) dB. (9) Nun ist mit Ys (ω) := Rs 0 X(n) dB nach 6.31 (i) R Yτn ∧t = 1]0,τn ∧t] X(n) dB, und somit für P -f.a. ω mit τn (ω) ≥ t R Rt 1]0,τn ∧t] X(n) dB = 0 X(n) dB. Somit erhalten wir für festes t ≥ 0 für P -f.a. ω mit τn (ω) ≥ t aus den letzten Gleichungen Rt Rt (10) XdB = 0 0 X(n) dB. Aus (10) erhalten wir nun die gewünschte Darstellung: Sei t ≥ 0, dann reicht es für ω mit τn (ω) ≥ t - wegen τn (ω) ↑ ∞ - zu zeigen Rt Mt = Mtτn = P (M0 ) + 0 XdP P -f.s.. Dies folgt aus (7) und (10). Für die Eindeutigkeit der Darstellung ist das Folgende zu zeigen Rt · X ∈ Λ(B) ∧ ( 0 XdB)t≥0 = 0 ⇒ X = 0 µB -f.s.. P Wegen X ∈ Λ(B) gibt es eine geeignete lokalisierende und beschränkte Folge von Stoppzeiten mit 1]0,τn ] X ∈ L2 (µB τn ) (siehe 7.20) und Rt Rt 0 = 0 XdB = 0 1]0,τn ] XdB τn (=: Yt ) für t ≤ τn (ω) P -f.s.. R Also ist nach 6.31 dann 0 = Yτn = 1]0,τn ] XdB τn . Nach der Ito-Isometrie folgt somit 1]0,τn ] X = 0 µB τn - f.s. Es reicht zu zeigen, dass dann 1]0,τn ] X = 0 µB -f.s. ist. Setze hierzu A := {(t, ω) : 1]0,τn ] (t, ω)X(t, ω) 6= 0}. Dann ist A ⊂]0, τn ], und es gilt nach (1) im Beweis von 7.11, dass 0 = µB τn (A) = µB (A). Also ist 1]0,τn ] X = 0 µB -f.s.. 7.11 Analog zu 10.19 (ii) beweist man 10.21 Darstellung von AT -messbaren L2 -Zufallsvariablen als stochastisches Integral Sei (B t )t∈[0,T ] eine Brownsche Bewegung auf dem W-Raum (Ω, A, Q) bzgl. der Q Filtration (At )t∈[0,T ] := (AB t )t∈[0,T ] . Ist dann f ∈ L2 (Ω, AT , Q), so gibt es einen previsiblen Prozess (Xt )t∈]0,T ] mit (◦ Xt )t>0 ∈ L2 (µ T ) und B Rt Q(f |At ) = Q(f ) + 0 XdB für 0 ≤ t ≤ T. Rt Insbesondere ist ( 0 XdB)t∈[0,T ] ein stetiges L2 (Q)-Martingal bzgl. (At )t∈[0,T ] . C6NEU 10–21 Finanzmathematik II Wir kommen nun zum Beweis des Satzes 10.16.Sei Q|A das zu P |A äquivalente W-Maß nach 10.9 wobei (B t )t∈[0,t] eine normale Brownsche Bewegung bzgl. Q ist, und (1) 1 2 e−rt St1 = S01 eσB t − 2 σ t , t ∈ [0, T ] ein Martingal bzgl. der Filtration (At )t∈[0,T ] und des Maßes Q ist. Da B t = Bt + µ−r σ t ist, gilt für t ∈ [0, T ] B AB t = σ(Bs : s ∈ [0, t]) = σ(B s : s ∈ [0, t]) = At . Da P und Q äquivalent sind, folgt (2) P B P B Q At = (AB t ) = (At ) = (At ) = At . Nun ist e−rT C ∈ L2 (AT , Q) = L2 (AT , Q) nach Voraussetzung in 10.16. Also gilt nach 10.21, dass es einen previsiblen Prozess (Xt )t∈]0,T ] gibt mit ◦ X ∈ L2 (µ T ) und B R −rT RT −rT (3) e C= e CdQ + 0 XdB wobei nach 10.21 mit (2) folgt Rt (4) ( 0 Xt dB)t∈[0,T ] ist bzgl. der Filtration (At )t∈[0,T ] und des W-Maßes Q ein L2 Martingal. Wir setzen zur Abkürzung Zt für das Martingal in (1): (5) 1 2 Zt := e−rt St1 = S01 eσB t − 2 σ t , t ∈ [0, T ]. Dann gilt nach 9.6 angewandt auf Mt := B t , λ := σ dZt = σZt · dB t . (6) Das Ziel ist es nun (Ht )t∈[0,T ] zu finden mit (7) (Ht )t∈[0,T ] ist selbstfinanzierende Handelsstrategie; (8) HT ST = C; (9) (e−rt VtIH )t∈[0,T ] ist ein Q-Martingal. Definiere hierzu, etwa mit X0 := 0 (10) Ht1 := Xt /σZt , Ht0 := R e−rT CdQ + Rt 0 XdB − Ht1 Zt . Da (Xt )t∈[0,T ] und (Zt )t∈[0,t] previsibel sind, ist (Ht )t∈[0,T ] = (Ht0 , Ht1 )t∈[0,T ] previsibel. Wir zeigen nun (9), (8) und dann dVtIH = Ht0 · dSt0 + Ht1 · dSt1 , (11) d.h. nach 10.6 die Selbstfinanzierung von (Ht )t∈[0,T ] . Zu (9): Wegen St0 = ert gilt (12) e−rt VtIH = e−rt (Ht0 St0 + Ht1 St1 ) = Ht0 + Ht1 Zt = (5) R e−rT CdQ + (10) Rt 0 XdB. Somit ist (e−rt VtIH )t∈[0,T ] ein Q-Martingal nach (4). Zu (8): aus (12) angewandt auf t = T folgt R RT e−rT VTIH = e−rT CdQ + 0 XdB = e−rT C. (3) 10–22 C6NEU Das Black-Scholes Modell Also folgt HT ST = VTIH = C. Zu (11): Es ist nach 9.32 (siehe auch 9.33) Xt · dB t = (Ht1 σZt ) · dB t = Ht1 · [(σZt ) · dB t ] = Ht1 · dZt . (10) (6) Zusammen mit (12) folgt d(e−rt VtIH ) = Xt · dB t = Ht1 · dZt . (13) (12) Da e−rt VtIH ein Q-Martingal ist, folgt dVtIH = d(ert (e−rt VtIH )) = ert · d(e−rt VtIH ) + (e−rt VtIH ) · dert 9.2 9.32 = (ert Ht1 ) · dZt + (e−rt VtIH ) · dert (13) = (ert Ht1 ) · dZt + (Ht0 + Ht1 Zt ) · dert (12) = Ht0 · dert + (Ht1 Zt ) · dert + (ert Ht1 ) · dZt 9.32 = Ht0 · dSt0 + Ht1 · (Zt · dert + ert · dZt ) 9.32 = Ht0 · dSt0 + Ht1 · d(ert Zt ) 9.2 = Ht0 · dSt0 + Ht1 · dSt1 . (5) Für (7) bleibt noch zu zeigen, dass (Ht )t∈[0,T ] eine Handelsstrategie ist, d.h. dass neben der Previsibilität gilt (siehe 10.4): RT 0 (14) 0 |Ht (ω)|dt < ∞ P -f.s.. RT 1 2 (15) 0 [Ht (ω)] dt < ∞ P -f.s.. Zu (15): Da Ht1 = Xt /σZt und σZt ≥ c > 0 für t ∈ [0, T ] ist, reicht es zu zeigen RT 2 (16) 0 Xt dt < ∞ P -f.s.. T Nun gilt wegen [B ]t = t ∧ T und 10.21 R R R R RT T 2 2 ∞ > (0 X) dµ T = [ (0 X) (s, ω)[B ](ds, ω)]P (dω) = ( 0 X 2 (s, ω)ds)P (dω). 10.21 B 8.5 Hieraus folgt (16). RT Zu (14): Aus (16) folgt 0 |Xt |dt < ∞ P -f.s. und somit wegen Ht1 Zt = Xt /σ auch RT 1 |H Zt |dt < ∞. Es verbleibt daher nach der Definition von Ht0 in (10) zu zeigen R0T R tt Rt | XdB|dt < ∞. Dies folgt aber aus der Stetigkeit von t → 0 0 0 XdB. Der Satz 10.16 für die Existenz eines Martingal-Hedges für Q-quadratintegrierbare BlackScholes Claims ist damit vollständig bewiesen. Somit ist auch die Black-Scholes Formel für die Berechnung des fairen Preises eines Calls gezeigt. Wir wollen nun auf folgende drei Punkte eingehen. Hierbei werden wir ab jetzt den Preis der risikobehafteten Anlage mit St an Stelle von St1 bezeichnen. C6NEU 10–23 Finanzmathematik II Punkt 1) auf die Bedeutung des Trendparameters µ und die Volatilität σ des Aktienpreisprozesses St = S0 exp(σBt + (µ − σ 2 /2)t), im Black-Scholes-Modell; t ∈ [0, T ] Punkt 2) auf die statistische Schätzung von µ und σ; Punkt 3) auf die Bedeutung der, im Zusammenhang mit dem Black-Scholes Modell betrachteten, griechischen Buchstaben“: ” R = Rhofaktor der Option; ∆ = Delta der Option; Γ = Gamma der Option; θ = Theta der Option; Λ = Vega der Option. Wir wollen uns zunächst dem ersten Punkt, also der Bedeutung von µ und σ im Aktienpreisprozess des Black-Scholes Modells, zuwenden. 10.22 Renditen und logarithmische Renditen Sei St , t ≥ 0, die Entwicklung des Aktienpreises. (i) Es heißt für 0 ≤ s < t Rs,t := (St − Ss )/Ss , die im Zeitintervall [s, t] R erzielte Rendite, und Rs,t dP die erwartete Rendite für [s, t]. (ii) Es heißt für 0 ≤ s < t LRs,t := ln(SRt /Ss ), die im Zeitintervall [s, t] erzielte logarithmische Rendite, und LRs,t dP die erwartete logarithmische Rendite für [s, t]. (iii) Man setzt für δ > 0 n P LR0,nδ := LR(i−1)δ,iδ /nδ = LR0,nδ /nδ. i=1 Wegen Snδ = S0 exp(LR0,nδ · nδ) wird LR0,nδ auch die kontinuierliche VerR zinsung und LR0,nδ dP die erwartete, kontinuierliche Verzinsung genannt. Setzt man t := nδ, so ist die kontinuierliche Verzinsung LR0,t gegeben durch St = S0 e(LR0,t ·t) . Für δ = 1 ist ferner LR0,n = n1 ln( SSn0 ) und eLR0,n 10–24 = qQ n n Si i=1 Si−1 . C6NEU Das Black-Scholes Modell In der Definition 10.22 (iii) ist die folgende Addivitätseigenschaft der logarithmischen Rendite benutzt worden: Sei s = t0 < t1 . . . < tn = t, so gilt LRs,t = LRt0 ,tn = n P LRti−1 ,ti . i=1 Beweis. LRt0 ,tn = ln Stn St0 = ln Stn Stn−1 · Stn−1 Stn−2 S . . . Stt1 = 0 n P ln i=1 Sti Sti−1 = n P LRti−1 ,ti . i=1 Zwei Gründe sprechen für die Benutzung der logarithmmischen Rendite an Stelle der Rendite. Zum einen ist es die eben bewiesene Additivitätseigenschaft der logarithmischen Rendite, zum anderen die Symmetrieeigenschaft. Es gilt Rs,t ≥ −1, jedoch kannRs,t beliebig große Werte annehmen. Demgegenüber kann LRs,t sowohl beliebig kleine als auch beliebig große Werte annehmen. Ist Ss+4t = 1/2Ss , so beträgt die Rendite im Zeitintervall [s, s + 4t] gleich −0, 5 (= −50%). Soll der Verlust im folgenden Zeitintervall [s + 4t, s + 24t] ausgeglichen werden, so muss Ss+24t = Ss sein, also die Rendite im Zeitintervall [s + 4t, s + 24t] −1/2Ss gleich Ss1/2S = 1 (= 100%) betragen. s S 1 Demgegenüber ist die logarithmische Rendige durch ln( s+4t Ss ) = ln 2 = −ln2 ≈ −0, 693 für das Zeitintervall [s, s + 4t] gegeben. Für das folgende Zeitintervall durch Ss+24t Ss ln Ss+4t = ln 1/2Ss = ln(2) ≈ 0, 693. Die durchschnittliche“ Rendite ist also ” rithmische Rendite −69,3%+69,3% = 0%. 2 −50%+100% 2 = 25%, die durchschnittliche“ loga” Man erkennt, dass die durchschnittliche logarithmische Rendige aussagekräftiger ist, als die durchschnittliche Rendite. So kann z.B. die durchschnittliche jährliche Rendite über dass Zeitintervall [0, n] beliebig hoch sein, das Kapital Sn dennoch fast verschwunden sein. Für die durchschnittliche jährliche logarithmische Redite LR0,n gilt jedoch n 1 P LRi−1,i = LR0,n mit Sn = S0 eLR0,n n . n i=1 Die durchschnittliche jährliche logarithmische Rendite entspricht also gerade der stetigen oder kontinuierlichen Verzinsung mit r = LR0,n . Die Beziehung der logarithmischen Rendite und der Rendite ist gegeben durch LRs,t = ln SSst = ln(1 + Rs,t ). Da ln(1 + x) ≈ für kleine x ist, gilt LRs,t ≈ Rs,t für Rs,t nahe bei 0. Da ln(1 + x) < x für x > −1 und x 6= 0 ist, (Taylorentwicklung) gilt allgemein Rs,t > LRs,t , falls Rs,t > −1 und 6= 0 ist. Um die Bedeutung des Trendparameters µ und der Volatilität σ des Aktienpreisprozesses St im Black-Scholes Modell besser einschätzen zu können, definieren und beweisen wir C6NEU 10–25 Finanzmathematik II 10.23 Logarithmische Normalverteilung Sei X : Ω →]0, ∞[ eine Zufallsvariable. X heißt dann logarithmisch normalverteilt mit Parametern µ und σ 2 , wenn ln(X) eine Normalverteilung mit Mittelwert µ und Varianz σ 2 besitzt. Die Verteilung von X nennt man eine logarithmische Normalverteilung mit Parametern µ, σ 2 . (i) Ist X logarithmisch normalverteilt mit Parametern µ, σ 2 und f (x) := ex , so gilt PX = (N (µ, σ 2 ))f . (ii) Ist X logarithmisch normalverteilt mit Parametern µ, σ 2 , so gilt E(X) = e(µ+σ 2 /2) , V (X) 2 2 = e(2µ+σ ) (eσ − 1) und der eindeutig bestimmte Median von X ist eµ . Beweis. (i) Wegen X = f ◦ ln(X) und Pln(X) = N (µ, σ 2 ) gilt PX = (Pln(X) )f = (N (µ, σ 2 ))f . (ii) Es ist µ der Median von N (µ, σ 2 ). Also ist wegen Pln(X) = N (µ, σ 2 ) 1/2 = P {ln(X) ≥ µ} = P {X ≥ eµ }. Da P {X ≥ eµ + ε} < 1/2 ist, ist eµ der einzige Median von X. > (−) Es bleibt zu zeigen E(X) = e(µ+σ (1) 2 2 /2) ; 2 V (X) = e(2µ+σ ) (eσ − 1). (2) Zu (1): Nach (i) gilt x(N (µ, σ 2 ))f (dx) R R x −(x−µ)2 /2σ2 1 = f (x)N (µ, σ 2 )(dx) = √2πσ e e dx. E(X) = R xPX (dx) = R (i) Die Substitution y = (x − µ)/σ liefert E(X) = = = µ+σy e−y 2 /2 dy √1 e 2π h R σy−σ2 /2 −y2 /2 i 2 µ+σ /2 √1 e e e dy 2π h i R 2 2 2 eµ+σ /2 √12π e−(y−σ) /2 dy = eµ+σ /2 . R Zu (2): Es ist (3) 2 V (X) = E(X 2 ) − (E(X))2 = E(X 2 ) − e2µ+σ . Es ist ln(X) nach N (µ, σ 2 )-verteilt und somit ln(X 2 ) = 2ln(X) nach N (2µ, 4σ 2 ). Also ist X 2 logarithmisch normalverteilt mit Parametern 2µ, 4σ 2 . Nach (1) gilt daher 10–26 C6NEU Das Black-Scholes Modell 2 E(X 2 ) = e(2µ+2σ ) . (4) Wir erhalten somit V (X) = 2 2 2 2 e(2µ+2σ ) − e2µ+σ = e2µ+σ (eσ − 1). (3), (4) 10.24 Bedeutung des Trendparameters µ und der Volatilität σ im BlackScholes Modell Es sei St := S0 exp(σBt + (µ − σ 2 /2)t), t ≥ 0, der Aktienpreisprozess im BlackScholes Modell. Dann gilt für 0 ≤ s < t : R 2 (i) St /Ss dP = eµ(t−s) , V (St /Ss ) = e2µ(t−s) (eσ (t−s) − 1); R 2 (ii) Rs,t dP = eµ(t−s) − 1, V (Rs,t ) = e2µ(t−s) (eσ (t−s) − 1); R (iii) LRs,t dP = (µ − σ 2 /2)(t − s), V (LRs,t ) = σ 2 (t − s). 2 (iv) Der Median von St /Ss ist e(µ−σ /2)(t−s) , (v) (µ − σ 2 /2)(t − s). R Für δ > 0 ist LR0,nδ dP = (µ − σ 2 /2). der von LRs,t ist Beweis. (i) Es ist ln(St /Ss ) = σ(Bt − Bs ) + (µ − σ 2 /2)(t − s). (1) Da Bt − Bs nach N (0, t − s)-verteilt ist, gilt wegen (1) (2) St /Ss ist logarithmisch normalverteilt mit den Parametern (µ − σ 2 /2) · (t − s) und σ 2 (t − s). Nach 10.23 (ii) gilt daher R 2 2 St /Ss dP = e((µ−σ /2))+σ /2)(t−s) = eµ(t−s) 2 2 2 2 V (St /Ss ) = e(2µ−σ +σ )(t−s) [eσ (t−s) − 1] = e2µ(t−s) [eσ (t−s) − 1]. (ii) Nach Definition von Rs,t gilt R R Rs,t dP = St /Ss dP − 1 = eµ(t−s) − 1, (i) (iii) R V (Rs,t ) = V (St /Ss − 1) = V (St /Ss ) = e2µ(t−s) (eσ LRs,t dP = V (LRs,t ) 2 (t−s) − 1). (i) R ln(St /Ss )dP = (µ − σ 2 /2)(t − s), (1) = V (ln(St /Ss )) = V (σ(Bt − Bs ) + (µ − σ 2 /2)(t − s)) (1) = V (σ(Bt − Bs )) = σ 2 (t − s). (iv) Es ist St /Ss nach (2) logarithmisch normalverteilt mit den Parametern 2 (µ − σ 2 /2)(t − s), σ 2 (t − s). Nach 10.23 (ii) ist der Median von St /Ss daher e(µ−σ /2)(t−s) , und somit ist (µ − σ 2 /2)(t − s) der Median von ln(St /Ss ) = LRs,t . C6NEU 10–27 Finanzmathematik II (v) R LR0,nδ dP = 1 nδ R LR0,nδ dP = (µ − σ 2 /2). (iii) Zum Punkt 1) und damit zur Interpretation von 10.24 sei s = 0. Ist St0 eine festverzinsliche Anlage mit kontinuierlichem, risikolosem Zinssatz r, zum Zeitpunkt z so ist rt St0 = R S0 e , wenn zumµtZeitpunkt 0 der Betrag S0 angelegt wird. Die Aktie bringt im Mittel St dP = S0 e ; also im Mittel soviel wie eine festverzinsliche Anlage mit r = µ. 10.24 (i) Die erwartete Rendite der Aktie im Zeitintervall [0, t] ist dann gleich eµt − 1, also gleich der Rendite einer festverzinslichen Anlage mit r = µ deren Jahrensrendite ist ρ = lr − 1, also gleich dem Jahrenszinssatz ρ. Ist t = 1 (Jahr), so ist die erwartete Jahresrendite gleich eµ − 1(≈ µ für kleines µ) und die Volatilität σ gleich der Streuung der logarithmischen Rendite eines Jahres (siehe 10.24 (iii)). Der Median der logarithmischen Rendite eines Jahres ist gleich der erwarteten logarithmischen Jahresrendite und zwar gleich µ − σ 2 /2 (siehe 10.24 (iii), (iv)). Die logarithmische Rendite eines Jahres besitzt eine um (µ − σ 2 /2) symmetrische Verteilung (siehe (1) im Beweis von 10.24). Nach 10.24 (v) ist (µ − σ 2 /2) auch die erwartete kontinuierliche Verzinsung. Zum Punkt 2): Die Größen, die den Preis der Call-Option im Black-Scholes Modell bestimmen, sind S0 , K, T, r und σ. Hierbei sind der Aktienpreis S0 und der Zinssatz r zum Zeitpunkt 0 durch den Markt bestimmt und bekannt. K und T sind durch die CallOption festgelegt. Die einzige Größe, die nicht festgelegt oder unmittelbar den Marktdaten zu entnehmen ist, ist die Volatilität σ. Es entsteht also die Frage wie σ bestimmt werden kann. 10.25 Schätzung von µ und σ des Aktienpreisprozesses im Black-Scholes Modell Es sei St = S0 exp(σBt + (µ − σ 2 /2)t), t ≥ 0, der Aktienpreisprozess im BlackScholes Modell. Es sei δ > 0. Wir betrachten die Kurse zu den Zeiten ti = iδ für i = 0, . . . , n. Dann gilt (i) R0,δ , Rδ,2δ , . . . , R(n−1)δ,nδ sind unabhängige, identisch verteilte Zufallsvariable mit Erwartungswert eµδ − 1. Daher gilt: n 1 P R(i−1)δ,iδ −→ eµδ − 1 P -f.s., n i=1 n→∞ und somit für δ = 1 n P Si µ ( n1 Si−1 ) → e P -f.s.. i=1 (ii) 10–28 LR0,δ , . . . , LR(n−1)δ,nδ sind unabhängige nach N ((µ − σ 2 /2)δ, σ 2 δ)-verteilte Zufallsvariablen. Daher gilt: C6NEU Das Black-Scholes Modell (α) LR0,nδ = 1 nδ n P LR(i−1)δ,iδ → (µ − σ 2 /2) P -f.s.; und somit für δ = 1 : i=1 qQ 2 n Si −→ e(µ−σ /2) P -f.s.; i=1 Si−1 n→∞ n n P 1 P s2n = n−1 [LR(i−1)δ,iδ − ( n1 LR(i−1)δ,iδ )]2 i=1 i=1 Schätzer für σ 2 δ mit n (β) und s2n → σ 2 δ P -f.s. s √n → σ δ P -f.s.. ist ein erwartungstreuer Beweis. Es ist (1) R(i−1)δ,iδ + 1 = Siδ /S(i−1)δ = exp[σ(Biδ − B(i−1)δ ) + (µ − σ 2 /2)δ], (2) LR(i−1)δ,iδ = ln(Siδ /S(i−1)δ ) = σ(Biδ − B(i−1)δ ) + (µ − σ 2 /2)δ. Nach Definition einer Brownschen Bewegung gilt (3) Bδ −B0 , B2δ −Bδ , . . . , Bnδ −B(n−1)δ sind P -unabhängig und nach N (0, δ) verteilt. Aus (1) und (2) folgt daher mit (3) (4) R0,δ , Rδ,2δ , . . . , R(n−1)δ,δ sind unabhängige, identisch verteilte Zufallsvariable mit Erwartungswert eµδ − 1 nach 10.24 (ii). (5) LR0,δ , . . . , LR(n−1)δ,nδ sind unabhängige nach N ((µ − σ 2 /2)δ, σ 2 δ)-verteilte Zufallsvariable. (i) folgt nun aus (4) mit Hilfe des starken Gesetzes der großen Zahlen. (ii) Die Aussage über die LR folgt mit (5): (α) folgt aus (5) mit Hilfe des starken Gesetzes der großen Zahlen sowie aus qQ n n Si Si 1 P n ln( )(= ln( i=1 Si−1 ). n Si−1 1 n n P LRi−1,i = i=1 i=1 (β) Da nach 10.24 (iii) gilt V (LR(i−1)δ,iδ ) = σ 2 δ, folgt die Erwartungstreue des Schätzers aus 13.4 von Wegner und die starke Konsistenz, dh √ 2 2 sn → σ δ P -f.s., aus dem starken Gesetz der großen Zahlen. Also gilt auch sn / δ → σ P f.s.. √ Der Schätzwert sn / δ für σ, der sich auf Grund der Aktienkurse zu den Zeitpunkten 0, δ, . . . , nδ ergibt, heißt die historische Volatilität. 10.26 Beispiel zur Berechnung der historischen Volatilität Wir betrachten die Schlusskurse einer Aktie an 16 aufeinanderfolgenden Börsenwochen. Dann ist δ = 1/52 und n = 15. C6NEU 10–29 Finanzmathematik II i 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Siδ 35 34 36 36 33 35 37 39 36 35 40 39 42 41 39 38 Dann ist q15 1 15 := LR0,nδ 15 P i=1 15 P = R(i−1)δ,iδ = i=1 15 P LR(i−1)δ,iδ = 1 15 15 P 15 P i=1 − 1 = 0, 00737, ln( S Siδ ) = 0, 0822, i=1 15 P [LR(i−1)δ,iδ ]2 = i=1 Siδ S(i−1)δ i=1 (i−1)δ (ln S Siδ )2 = 0, 0559. (i−1)δ Also ergibt sich für µ nach 10.25 (i) ein Schätzwert von ln(1+q15 ) δ = 52 ln(1, 00737) ≈ 0, 3819 oder 38, 19%. Für die Volatilität σ erhalten wir nach 10.25 (ii) (β) den Schätzwert √ q1 1 (0, 0822)2 ] ≈ 0, 4539, denn: 52 14 [0, 0559 − 15 n n 1 P 1 P (LR − LR(i−1)δ,iδ )2 (i−1)δ,iδ n−1 n i=1 = i=1 n P 1 [LR(i−1)δ,iδ ]2 n−1 ( i=1 − n1 [ n P LR(i−1)δ,iδ ]2 ). i=1 Die erwartete kontinuierliche Verzinsung beträgt (µ − σ 2 /2) (siehe Definition 10.22 (iii) und 10.24 (v)). Eine Schätzung für (µ − σ 2 /2) ergibt sich nach 10.25 (ii)(α) zu 0,0822 15 · 52 ≈ 0, 285 oder 28, 5%. Häufig wird die Volatilität σ auf Grund von Tageskursen geschätzt. Hierbei tauchen zwei Probleme auf: (1) europäische Aktien schütten in der Regel einmal im Jahr eine Dividende aus; (2) nicht jeder Tag ist ein Börsentag. Problem (1) löst man dadurch, dass man den Tag i0 , an dem eine Dividende bezahlt wird, aus der Stichprobe nimmt. Man berechnet also statt sn v u n n P u 1 (P 1 [ln( S Siδ )]2 − n−1 [ ln( S Siδ )]2 ) t n−2 i=1 i6=i0 (i−1)δ i=1 i6=i0 (i−1)δ Problem (2) löst man daduch, dass man ein Jahr nur aus Börsentagen (etwa 250) bestehen lässt. Die Nichtbörsentage werden also gestrichen. Auf jeden Freitag folgt also Montag“. ” Für ein Jahr ist dann, wenn man die Aktienkurse an jedem Börsentag registriert, δ = 1/250 zu setzen. In 10.24 haben wir die kontinuierliche Verzinsung µ des Erwartungswertes des Kurses ” der Aktie“ also E(St ) = S0 eµt , und die Schätzung von eµ und damit auch µ in 10.25 n 1 P Si µ P -f.s. n Si−1 −→ e i=1 10–30 n→∞ C6NEU Das Black-Scholes Modell bestimmt. Andererseits haben wir die erwartete kontinuierliche Verzinsung (µ − σ 2 /2) = E(LR0,n ) = E(LR0,1 ) und die zugehörige Schätzung (siehe auch 10.25 (ii)) qQ 2 n Si n −→ eµ−σ /2 i=1 Si−1 n→∞ qQ n P Si i betrachtet. Wenn nicht alle Si /Si−1 gleich sind, gilt n ni=1 SSi−1 < n1 Si−1 . Es stellt i=1 2 sich die Frage, welcher der Mittelwerte eµ bzw. eµ−σ /2 , mit den zugehörigen Schätzungen i i oder dem geometrischen Mittel der SSi−1 , nämlich dem arithmetischen Mittel der SSi−1 aussagekräftiger ist. Ist µ > r > µ − σ 2 /2, so stellt sich weiter die Frage, ob man in die Aktie oder in eine festverzinsliche Anlage mit kontinuierlichen Zinssatz r investieren soll. Die Beantwortung beider Fragen hängt von der Form der Investition und bei der zweiten Frage natürlich auch von der Risikobereitschaft des Anlegers ab. Fall I: Wir betrachten zunächst den Fall, in dem der Anleger den Geldbetrag S0 zum Zeitpunkt 0 in die Aktie investiert, und die Aktie über eine große Anzahl n von Jahren hält. Dann gilt nach 10.25 (ii) n P Sn = S0 eLR0,n ·n mit LR0,n = n1 LRi−1,i −→ (µ − σ 2 /2) n→∞ i=1 (I) qQ n n Si LR0,n ) −→ eµ−σ 2 /2 P -f.s.. i=1 Si−1 (= e n→∞ Als grobe Prognose für den Aktienverlauf erscheint nach (I) eher S0 e(µ−σ geeignet. Um eµ−σ verwenden. 2 /2 2 /2)n zu schätzen, wird man ferner das geometrische Mittel als S0 eµn qQ n n Si i=1 Si−1 Ist nun r > µ − σ 2 /2, so ist Sn < S0 ern für große n(= n(ω)) mit Wahrscheinlichkeit 1. Genauer gilt, dass die Investition in die festverzinsliche Anlage nach n Jahren einen höheren Ertrag mit folgenden Wahrscheinlichkeiten bringt: P {Sn < S0 ern } = P {ln( SSn0 ) < rn} = (II) Bn < = P {σBn + n(µ − σ 2 /2) < rn} = P { √ n 2 √ /2)) = φ( n r−(µ−σ ) −→ 1. σ √ n(r−(µ−σ 2 /2) } σ = n→∞ Die meisten Investoren werden also bei einer langfristigen Anlage (n → ∞) die Investition in die risikolose Anlage vorziehen, auch wenn µ > r und somit E(Sn ) = S0 eµn > S0 ern 2 ist. Dass E(Sn )/S0 ern −→ ∞ und gleichzeitig P {Sn < S0 ern } −→ 1 für µ − σ2 < r < µ n→∞ n→∞ konvergieren, liegt daran, dass für n → ∞ zwar P {Sn ≥ S0 ern } −→ 0 gilt auf den Mengen n→∞ {Sn ≥ S0 ern }, aber Sn sehr viel größer als S0 ern sein kann. Als langfristiger Investor wird man also höchstens dann in die Aktie investieren, wenn µ − σ 2 /2 > r, d.h. µ > r + σ 2 /2 2 √ /2) ist. Nach (II) gilt dann P {Sn < S0 eρn } = φ( n ρ−(µ−σ ) −→ 0. σ n→∞ C6NEU 10–31 Finanzmathematik II Fall II: Wir betrachten nun den Fall, in dem der Anleger über eine große Anzahl n von Jahren immer ein und denselben Geldbetrag A in dieselbe Aktie für genau ein Jahr anlegt. Der A Investor kauft also am Ende des (i − 1)-ten Jahres (gleich Beginn des i-ten Jahres) Si−1 viele Aktien (Investition A Si−1 · Si−1 = A zu Beginn des i-ten Jahres) und besitzt am Ende des i-ten Jahres den Geldbetrag A Si−1 · Si . Man verkauft die Anteile A Si−1 der Aktie A Si und kauft Aktien am Ende des i-ten Jahres (man wird in der Praxis die Differenz ausgleichen). Es liegt also keine selbstfindende Handelsstrategie vor. Der Gewinn im i-ten Jahr ist also A Si−1 Si −A=A Der Gewinn in n-Jahren beträgt also A (Si −Si−1 ) Si−1 n P = ARi−1,i . Ri−1,i . Für den durchschnittlichen Jahresge- i=1 winn nach n-Jahren gilt also A n1 n P Ri−1,i −→ A(eµ − 1), i=1 n→∞ wobei die Konvergenzaussage aus 10.25 (i) folgt. Bei der festverzinslichen Anlage ist der Gewinn pro Jahr A(er −1) also für großes n, wegen r < µ, kleiner als der durchschnittliche Gewinn der Aktienanlage. Zur Schätzung von eµ und damit des durchschnittlichen Jahresgewinns A(eµ − 1) wird man verwenden n 1 P Si µ n Si−1 −→ e P -f.s.. i=1 n→∞ 2 Für diese Situation ist also eµ an Stelle von e(µ−σ /2) der richtige Parameter, und zur i benutzen. Ein Investor, Schätzung von eµ wird man das arithmetische Mittel der SSi−1 der bereit ist Risiken in Kauf zu nehmen, und der genügend lange warten kann (n → ∞) wird, falls µ > r ist, daher eher in der angegebenen Weise in die Aktie investieren, als in die festverzinsliche Anlage jedes Jahr genau den Betrag A ein Jahr lang anzulegen, auch 2 wenn r > µ − σ2 ist. 10.27 Beispiel zu Fall I und Fall II In drei aufeinanderfolgenden Jahren habe eine Aktie eine Rendite von +20%, −80%, +75%. Der erste Investor investiere 1000 Euro in die Aktie und halte sie (gemäß Fall I) drei Jahre. Dann besitzt er nach 3 Jahren noch 1000 · 1, 2 · 0, 2 · 1, 75 = 420 Euro. Die kontinuierliche Verzinsung q ist nach Definition 10.22 durch q 420 = 3 1000 ≈ 0, 75. Es ist q der Zinssatz mit eq = qQ 3 3 Si i=1 Si−1 1000 · e3q = 420. 10–32 C6NEU Das Black-Scholes Modell Der Zinssatz ρ p.a. ist dann gegeben durch 1 + ρ = eq . Also ist ρ = eq − 1 = 0, 75 − 1 = −0, 25 oder −25%, ρ ist dabei der Zinssatz mit 1000(1 + ρ)3 = 420. Der Investor wird vermutlich wenig Verständnis haben, wenn der Anlageberater ihm vorrechnet, dass die durchschnittliche Rendite pro Jahr 1 3 (0, 2 − 0, 8 + 0, 75) = 0, 05 oder 5%, und der durchschnittliche Gewinn pro Jahr 50 Euro war. Ein anderer Investor jedoch, der am Anfang jedes Jahr 1000 Euro investiert, und am Ende des Jahres seine Aktien wieder verkauft (Fall II) hat in drei Jahren einen Gewinn von 200 − 800 + 750 = 150 Euro gemacht: also einen durchschnittlichen Gewinn pro Jahr von 50 Euro. Diese Strategie hat daher im Durchschnitt pro Jahr einen Ertrag von 5 % gebracht. Zum Punkt 3) In diesem Punkt soll auf die Bedeutung der im Zusammenhang mit der Black-Scholes Formel betrachteten griechischen Buchstaben“ eingegangen werden. Setze hierzu für ” x>0 2 ln(x/K)+(r+σ /2)t √ )− u(x, t) := u(x, t, K, r, σ) := x φ( σ t 2 /2)t √ ) und t > 0, K e−rt · φ( ln(x/K)+(r−σ σ t (10.28) v(x, t) := v(x, t, K, r, σ) := u(x, T − t, K, r, σ) und t < T, ln(x/K)+(r + σ 2 /2)t (−) d + (x, t) := d + (x, t, K, r, σ) = √ . (−) σ t (−) Dann gilt √ (10.29) d+ = d− + σ t. Der Preis für einen Call mit Laufzeit T und Anfangskurs S0 ist u(S0 , T ) = v0 (S0 , 0) = S0 φ(d+ (S0 , T )) − K e−rT φ(d− (S0 , T )) nach 10.18. Der Preis für einen Call mit Aktienkurs St zur Zeit t und Verfallszeitpunkt T (also Restlaufzeit T − t) ist nach der Black-Scholes Formel 10.18 gegeben durch St φ(d+ (St , T − t)) − e−r(T −t) Kφ(d− (St , T − t)) (10.30) = u(St , T − t) = v(St , t). 2 Es bezeichnet ϕ(t) := √12π e−t /2 die Dichte der Normalverteilungsfunktiton φ. Dann gilt für x > 0, t > 0 (10.31) x ϕ(d+ (x, t)) − K e−rt ϕ(d− (x, t)) = 0. Beweis. Es ist mit d+ = d+ (x, t), d− = d− (x, t): ϕ(d+ ) xϕ(d+ ) − Ke−rt ϕ(d− ) = 0 ⇐⇒ x ϕ(d = Ke−rt −) 2 2 ⇐⇒ xe−1/2(d+ −d− ) = Ke−rt , ⇐⇒ d2+ − d2− = −2 ln((K/x)e−rt ) √ ⇐⇒ (d− + σ t)2 − d2− = 2[ln(x/K) + rt] (10.29) √ ⇐⇒ 2σ td− + σ 2 t = 2[ln(x/K) + rt] ⇐⇒ 2 ln(x/K) + 2(r − σ 2 /2)t + σ 2 t = 2[ln(x/K) + rt]. (10.28) C6NEU 10–33 Finanzmathematik II 10.32 Die griechischen Buchstaben für einen mit der Black-Scholes Formel bewerteten Call (i) Das Delta des Calls ist definiert durch ∆ := ∂v ∂x . Es gilt 0 < ∆(x, t) = φ(d+ (x, T − t)) < 1. (ii) Das Gamma des Calls ist definiert durch Γ := ϕ(d+ (x, T − t)) xσ√1T −t > 0. (iii) Das Theta des Calls ist definiert durch Θ := Θ(x, t) = −xσ √ ϕ(d+ (x, T 2 T −t ∂2v ∂x2 ∂v ∂σ . Das Vega des Calls ist definiert durch Λ = √ Λ(x, t) = xϕ(d+ (x, T − t)) T − t > 0. (v) Der Rho-Faktor des Calls ist definiert durch R = (vi) ∂∆ ∂x . Es gilt Γ(x, t) = ∂v ∂t . Es gilt − t)) − Kre−r(T −t) φ(d− (x, T − t)) (iv) ∂v ∂r (x, t) = < 0. Es gilt ∂v ∂r . Es gilt = K(T − t)e−r(T −t) φ(d− (x, T − t)) > 0. Schließlich gilt noch ∂v ∂K (x, t) = −e−r(T −t) φ(d− (x, T − t)) < 0. Beweis. Die Ableitungen von u gelten für alle x > 0, t > 0. (i) ∂u ∂x (x, t) = + −rt ϕ(d (x, t)) ∂d− (x, t) φ(d+ (x, t)) + xϕ(d+ (x, t)) ∂d − ∂x (x, t) − Ke ∂x = φ(d+ (x, t)). 10.28 10.29, 10.31 Wegen ∂v ∂x (x, t) ∂u ∂x (x, T = (ii) − t) folgt die Behauptung. ∂2u (x, t) ∂x2 = (i) = 10.28 Wegen (iii) ∂2v (x, t) ∂x2 = ∂2u (x, T ∂x2 ∂u ∂t (x, t) (iv) 10.28 ∂u ∂σ (x, t) = 10.28 = 10–34 ∂v ∂σ (x, t) − −Ke−rt ϕ(d− (x, t)) ∂d ∂t (x, t) xσ √ ϕ(d+ (x, t)) + Kr e−rt φ(d− (x, t)). 2 t = − ∂u ∂t (x, T − t) folgt die Behauptung. 10.29, 10.31 Wegen ϕ(d+ (x, t)) xσ1√t . + −rt φ(d (x, t)) xϕ(d+ (x, t)) ∂d − ∂t (x, t) + Kr e = = ∂v ∂t (x, t) + = ϕ(d+ (x, t)) ∂d ∂x (x, t) = − t) folgt die Behauptung. 10.29, 10.31 Wegen ∂ ∂x φ(d+ (x, t)) = ∂u ∂σ (x, T + −rt ϕ(d (x, t)) ∂d− (x, t) xϕ(d+ (x, t)) ∂d − ∂σ (x, t) − Ke ∂σ √ xϕ(d+ (x, t)) t. − t) folgt die Behauptung. C6NEU Das Black-Scholes Modell (v) ∂u ∂r (x, t) + −rt φ(d (x, t)) xϕ(d+ (x, t)) ∂d − ∂r (x, t) + Kte ∂d− −rt −Ke ϕ(d− (x, t)) ∂r (x, t) Kt e−rt φ(d− (x, t)). = = 10.29, 10.31 Wegen ∂v ∂r (x, t) = ∂u ∂x (x, T − t) folgt die Behaupung. (vi) Ferner ist ∂u ∂K (x, t) = = + −rt φ(d (x, t)) − Ke−rt ϕ(d (x, t)) ∂d− (x, t) xϕ(d+ (x, t)) ∂d − − ∂K (x, t) − e ∂K −e−rt φ(d− (x, t)). 10.29, 10.31 Im Folgenden betrachten wir den Preis des Calls immer in Abhängigkeit von einer Variablen bei festgehaltenen anderen Variablen. Nach 10.30 ist der Preis für einen Call mit Aktienkurs x zum Zeitpunkt t und Verfallszeitpunkt T, also mit einer Restlaufzeit von T − t gegeben durch v(x, t, K, r, σ). ∂v ∂x Nach 10.32 (i) ist > 0, der Preis des Calls ist also eine streng monoton wachsende Funktion des Aktienkurses. Nach 10.32 (ii) ist der Preis des Calls sogar eine strikt konvexe Funktion des Aktienpreises. Nach 10.32 (iii) ist der Preis des Calls eine streng monoton fallende Funktion von t und somit eine streng monoton wachsende Funktion der Restlaufzeit T − t. Nach 10.32 (iv) bzw. (v) schließlich steigt der Optionspreis bei steigender Volatilität und bei steigendem kontinuierlichen Zinssatz r. Er fällt bei steigendem Ausübungspreis K. Häufig werden in Börsenzeitschriften einige der bisher betrachteten Größen für Call- und auch für Put-Optionen angegeben. Man findet ferner in der Regel sowohl die historische als auch die (später definierte) implizite Volatilität angegeben, jedoch meistens als Prozentsatz des Aktienkurses. Auch ∆ und Θ findet man häufig in Prozent angegeben und folgendermaßen interpretiert: Steigt der Kurs x der Aktie um 1 Euro (x → x + 1), so steigt der Preis der Call-Option um ∆, also ∆≈ v(x+1)−v(x) x+1−x = v(x + 1) − v(x). Ein hohes ∆ ist bei steigenden (!) Kursen also positiv für den Besitzer eines Calls. Im Zusammenhang mit ∆ wird auch der sogenannte theoretische Hebel“ einer Option ” angegeben. Er gibt an, um wieviel Prozent der Preis der Option steigt, wenn der zu Grunde liegende Kurs x um ein Prozent steigt. Man berechnet: theoretischer Hebel = x v(x) · ∆. Nach Definition ist der theoretische Hebel gleich v(x+0,01x)−v(x) v(x) · 100 = v(x+0,01x)−v(x) 0,01x · 0,01x v(x) · 100 ≈ ∆ · x v(x) . Auch das Theta wird häufig angegeben und zwar meistens als Theta wöchentlich in %; der Wert gibt also an um wieviel Prozent der Call bei gleichbleibendem Aktienkurs wöchentlich an Wert verliert. Man interpretiert also C6NEU 10–35 Finanzmathematik II Θ≈ Theta wöchentlich in % wäre dann v(x,t+1/52)−v(x,t) . 1/52 1 |v(x,t+ 52 )−v(x,t)| v(x,t) · 100 also gleich |Θ| 100 v(x,t) 52 . Ist IH = (Ht0 , Ht1 )0≤t≤T ein den Call absichernder Martingalhedge, so gilt für den Preis des Calls v(St , t) (siehe die Überlegungen nach 10.38), dass VtIH = Ht0 ert + Ht1 St = v(St , t). Wählt man Ht0 Ht1 = −Ke−rT φ(d− (St , T − t)), = φ(d+ (St , T − t)), so gilt Ht0 ert + Ht1 St = St φ(d+ (St , T − t)) − Ke−r(T −t) φ(d− (St , T − t)) = v(St , t). 10.30 Wir zeigen später, dass diese Handelsstrategie selbstfinanzierend ist. Ht1 ist also der Aktienanteil im absichernden Portfolio. Nach 10.32 (i) gilt Ht1 = ∆(St , t). ∆(x, t) gibt daher also den Aktienanteil im Hedge an, den man zur Absicherung zur Zeit t halten muss, wenn x der Aktienpreis zur Zeit t ist. Wegen ∆ > 0 ist also kein Leerlauf der Aktie nötig. Ein großes Γ = ∂∆ ∂x bedeutet, dass ∆ sich schnell ändert, und man daher den Aktienanteil ∆ des Hedge-Portfolios häufig anpassen muss. Zur Berechnung des Preises des Calls können alle √ Größen – bis auf σ – dem Markt entnommen werden. Die Schätzungen für σ etwa sn / δ nannten wir die historische Volatilität. Dem stellt man die sogenannte implizite Volatilität gegenüber: Der gegenwärtige Marktpreis des Calls zur Zeit t mit verbleibender Restlaufzeit T − t, Ausübungspreis K und kontinuierlichem Zinssatz r sei v. Ist x der augenblickliche Kurs der Aktie, so löse man v(x, t, K, r, σ) = v nach σ auf. σ heißt die implizite Volatilität. σ ist dann die Volatilität bei der der Marktpreis v für den Call gleich dem Preis ist, der sich nach der Black-Scholes Formel ergibt. Wir betrachten nun Calls auf dieselbe Aktie mit derselben Restlaufzeit aber verschiedenen Ausübungspreisen K. Dann tritt ein sogenannter Smile-Effekt (volatility smile) auf. Wir berechnen die implizite Volatilität σ dann in Abhängigkeit von K. Würden die Marktpreise immer gemäß der Black-Scholes Formel gebildet, so dürfte σ nicht von K abhängen. Tatsächlich beobachtet man jedoch folgende Abhängigkeit, die zu dem Name smile (= Lächeln) geführt hat. Im at the money-Bereich ist die implizite Volatilität geringer als im deep in the money- bzw. deep out of the money-Bereich. Die Kurve σ(K) sieht etwa folgendermaßen aus 10–36 C6NEU Das Black-Scholes Modell implizite Volatilität σ(K) St >> K St = K deep in the money St << K at the money deep out of the money Wegen 10.32 (iv) gibt es höchstens eine Lösung σ(K) von v(x, t, K, r, σ(K)) = v. Zum Abschluss des Punktes 3 wollen wir zeigen, dass man für den fairen Preis u(x, T − t) des Black-Scholes Calls (und entsprechend anderer Claims die nur vom Endkurs der Aktie abhängen), auch mit Hilfe eines Cauchyschen Problems für eine parabolische partielle Differentialgleichung lösen kann. 10.33 Der Preis u des Calls im Black-Scholes Modells mit Laufzeit t genügt einer parabolischen partiellen Differentialgleichung 2 2 /2)t /2)t √ √ ) − Ke−rt φ( ln(x/K)+(r−σ ). Es war u(S0 , t) der Preis Sei u = xφ( ln(x/K)+(r+σ σ t σ t des Calls zur Zeit 0 mit Aktienkurs S0 und Laufzeit t. Dann gilt: ∂u ∂t (x, t) (i) 2 = 12 σ 2 x2 ∂∂xu2 (x, t) + rx ∂u ∂x (x, t) − ru(x, t) auf ]0, ∞[×]0, ∞[; u(x, 0) := lim u(x, t) = (x − K)+ für x > 0. t↓0 In der Formulierung mit v bzw. den griechischen Symbolen lautet diese Beziehung 2 ∂ v ∂v rv(x, t) = 1/2σ 2 x2 ∂x 2 (x, t) + rx ∂x (x, t) + (ii) ∂v ∂t (x, t) auf ]0, ∞[×] − ∞, T [ v(x, T ) := lim v(x, t) = (x − K)+ . t↑T (iii) rv(x, t) = 1/2σ 2 x2 Γ(x, t) + rx∆(x, t) + Θ(x, t) auf ]0, ∞[×] − ∞, T [. (i) Es gilt nach Definition von u für x < K : lim u(x, t) = xφ(−∞) − Kφ(−∞) = 0 = (x − K)+ ; t↓0 2 2 √ √ x = K : lim u(x, t) = x lim φ( r+σσ /2 t) − K lim e−rt φ( r−σσ /2 t) = 0; t↓0 t↓0 t↓0 x > K : lim u(x, t) = xφ(∞) − Kφ(∞) = (x − K)+ . t↓0 Es gilt nach dem Beweis von 10.32 für (x, t) ∈]0, ∞[×]0, ∞[ 2 1/2σ 2 x2 ∂∂xu2 + rx ∂u ∂x − ru = = C6NEU σx √ ϕ(d+ (x, t)) + rxφ(d+ (x, t)) 2 t −rxφ(d+ (x, t)) + rKe−rt φ(d− (x, t)) σx √ ϕ(d+ (x, t)) + rKe−rt φ(d− (x, t)) = ∂u (x, t). ∂t 2 t 10–37 Finanzmathematik II (ii), (iii) lim v(x, t) = lim u(x, T − t) = lim u(x, t) =(x − K)+ . Wegen (siehe 10.32) t↑T t↑T t↓0 ∆(x, t) = Γ(x, t) Θ(x, t) = = ∂v ∂x (x, t) ∂2v (x, t) ∂x2 ∂v ∂t (x, t) (i) = = = ∂u ∂x (x, T − t); ∂2u (x, T − t); ∂x2 ∂u − ∂t (x, T − t) folgt zunächst (ii) aus (i) und dann (iii) aus (ii). Im Folgenden wollen wir zeigen, dass die Preise vieler Claims der parabolischen partiellen Differentialgleichung 10.33 (i) genügen. Zunächst treffen wir zum Nachweis dieser Aussage einige Vorbereitungen. 10.34 Die Dichte der logarithmischen Normalverteilung Sei X : Ω →]0, ∞[ eine logarithmisch normalverteilte Zufallsgröße mit Parametern µ und σ 2 . Dann besitzt PX die Dichte 1 ln x − µ ψ(x) = ϕ 1]0,∞[ (x), xσ σ wobei ϕ die Dichte der N (0, 1)-Verteilung ist. Beweis. Es ist PX |] − ∞, x] = 0 für x ≤ 0. Für x > 0 gilt P (X ≤ x) = P (ln X ≤ ln x) = φµ,σ2 (ln x) ln R x − (y−µ)2 1 = √2πσ e 2σ2 dy. −∞ Also ist die Ableitung von x 7→ PX (−∞, x] für x > 0 gegeben durch √1 1 2πσ x 2 exp(− 12 ( ln x−µ σ ) )= ln x−µ 1 xσ ϕ( σ ). Hieraus folgt die Behauptung, da x 7→ PX (−∞, x] stetig ist. Wir betrachten, in Verallgemeinerung des Calls und Puts, einen nur vom Endkurs abhängigen Claim C = f (ST ) ∈ L2 (Q) und wollen die Preisformel in 10.16 etwas expliziter angeben. 10–38 C6NEU Das Black-Scholes Modell 10.35 Nur vom Endkurs abhängige Claims Wir betrachten im Black-Scholes Modell einen nur vom Endkurs abhängigen Claim C = f (ST ) ∈ L2 (Q) mit Borel-messbarer Funktion f : [0, ∞[→ R. Da C ∈ L2 (Q) ist, gibt esR nach 10.16 einen Martingal-Hedge für C und damit den eindeutig betimmten Preis e−rT C dQ des Claims. Für diesen gilt −rT e Z e−rT f (ST )dQ = √ 2π Z f (S0 eσ √ T y+(r−σ 2 /2)T y2 )e− 2 dy. Beweis. Nach 10.9 (ii) gilt ST = S0 eσB T +(r−σ (1) 2 /2)T mit QB T = N (0, T ). Somit erhalten wir R f (ST )dQ = = = =√ z=y/ T R 2 R f (S0 exp(σB T + (r −2σ /2)T )dQ f (S0 exp(σy + (r − σ /2)T )QB T (dy) R y2 √1 f (S0 exp(σy + (r − σ 2 /2)T )e− 2T dy 2πT √ R 1 2 /2)T )e−z 2 /2 dz. √ f (S exp(σ T z + (r − σ 0 2π Aus 10.35 folgt für Borel-messbares f : [0, ∞[→ R mit |f (x)| ≤ c(1 + x)q für c > 0, q > 0 die Beziehung √ R y2 −rT R 2 (T) e−rT f i (ST )dQ = e√2π f i (S0 eσ T y+(c−σ /2)T )e− 2 dy, für i = 1, 2. Nach 10.35 reicht es zu zeigen f (ST ), f 2 (ST ) ∈ L2 (Q), und somit f 4 (ST ) ∈ L(Q). Da f 4 derselben Abschätzung wie f mit 4q an Stelle von q genügt, bleibt zu zeigen f (ST ) ∈ L(Q). Dies folgt, siehe den Beweis von 10.35, da √ R R 2 |f (ST )|dQ = √12π |f |(S0 exp(σ T y + (r − σ 2 /2)T )e−y /2 dy und mit x := S0 für geeignete c1 , c2 , c3 > 0 gilt √ √ |f |(x exp(σ T y + (r − σ 2 /2)T )) ≤ c[1 + x exp(σ T y + (r − σ2 q 2 )T ] ≤ c(1 + c1 exp(c2 |y|))q ≤ c3 exp(c2 q|y|). Für den Preis eines solchen Claims f (St ) (oder für einen mit f (St ) ∈ L2 (Q)) mit Laufzeit t und f (St ) ∈ L2 (Q) gilt also, wenn x = S0 ist √ R −rt R 2 2 (10.36) u(x, t) = e−rt f (Stx )dQ = e√2π f (xeσ ty+(r−σ /2)t )e−y /2 dy. C6NEU 10–39 Finanzmathematik II Der Preis des Claims zur Zeit t mit Restlaufzeit T − t ist dann gegeben durch u(St , T − t) = v(St , t). Für solche Claims lassen sich alle griechischen Buchstaben wie in 10.32 definieren, also ∂v ∂2v ∂v z.B. ∆ := ∂x , Γ := ∂x 2 , Θ = ∂t . Ist f hinreichend regulär (siehe 10.37), so genügt der Preis des Claims f (St ) mit Laufzeit t derselben Black-Scholes Differentialgleichung wie ein Call. Die Anfangsbedingung aus 10.33 lautet hier nach 10.36 für stetige f mit |f (x)| ≤ c(1+x)q lim u(x, t) = lim v(x, T − t) = f (x). t↓0 t↑T Beim Call ist f (x) = (x − K)+ beim Put ist f (x) = (K − x)+ . Für Claims der Gestalt C = f (ST ) mit geeigneten f wird also die Preisentwicklung v(St , t) = u(St , T − t) durch dieselbe partielle Differentialgleichung beschrieben wie bei einem Call, es ändert sich nur die Anfangsbedingung der Differentialgleichung, wie der folgende Satz zeigt. 10.37 Der Preis eines nur vom Endkurs abhängigen Claims genügt der Black-Scholes Differentialgleichung Seif : [0, ∞[→ R stetig mit |f (x)| ≤ c(1 + x)q für ein c > 0 und ein q > 0. Setze für (x, t) ∈]0, ∞[×]0, ∞[ √ −rt R 2 2 u(x, t) := e√2π f (xeσ ty+(r−σ /2)t )e−y /2 dy. Nach Vorüberlegung ist u(x, t) der Preis des Claims f (St ) mit Laufzeit t und Anfangskurs x = S0 . Es gilt 2 = 12 σ 2 x2 ∂∂xu2 (x, t) + rx ∂u ∂x (y, t) − ru(x, t) auf ]0, ∞[×]0, ∞[. (PD) ∂u ∂t (x, t) (RB) lim u(x, t) = f (x) lokal gleichmäßig in x, d.h. für jedes x0 > 0 und jede t↓0 δ-Umgebung Uδ (x0 ) ⊂]0, ∞[ gilt sup t↓0 |u(x, t) − f (x)| −→ 0. x∈Uδ (x0 ) Es ist u eine C 2 -Funktion auf ]0, ∞[×]0, ∞[, die wegen (RB) durch die Festsetzung u(x, 0) := f (x), zu einer stetigen Funktion auf ]0, ∞[×[0, ∞[ fortgesetzt wird. Beweis. Zum Nachweis von (RB) sei Uδ (x0 ) ⊂]0, ∞[. Wegen der Stetigkeit von f, reicht es zum Nachweis von (RB) zu zeigen sup t↓0 |u(x, t) − e−rt f (x)| −→ 0, x∈Uδ (x0 ) und hierzu (1) sup t↓0 |ert u(x, t) − f (x)| −→ 0. x∈Uδ (x0 ) Da ferner gilt f (x) = 10–40 √1 2π R f (x)e−y 2 /2 dy, C6NEU Das Black-Scholes Modell reicht es zum Nachweis von (1) zu zeigen √ R 2 t↓0 sup | [f (x exp(σ ty + (r − σ 2 /2)t| − f (x)]e−y /2 dy| −→ 0. x∈Uδ (x0 ) Wir zeigen hierzu schärfer, dass mit g(t, y) = sup √ 2 |f (x exp(σ ty + (r − σ 2 /2)t) − f (x)|e−y /2 x∈Uδ (x0 ) gilt R (2) t↓0 g(t, y)dy −→ 0. Wegen der Stetigkeit von f gilt für jedes feste y t↓0 g(t, y) −→ 0. (3) Nun folgt (2) mit (3) aus dem Satz von Lebesgue, da es für genügend kleine t, c1 , c2 , c3 > 0 gibt, so dass für alle x ∈ Uδ (x0 ) gilt √ √ |f (x exp(σ ty + (r − σ 2 /2)t)| ≤ c[1 + x exp(σ ty + (r − σ 2 /2)t))]q ≤ c(1 + c1 exp(c2 |y|))q ≤ c3 exp(c3 q|y|). Zum Nachweis von (PD) beachte, dass nach 10.9 (ii) Stx = x exp(σB t + (r − σ 2 /2)t), wegen ln(Stx ) = ln(x) + σB t + (r − σ 2 /2)t, bzgl. Q logarithmisch normalverteilt ist, mit Parametern (r − σ 2 /2)t + lnx, σ 2 t. Also gilt nach 10.36 und 10.34 ert u(x, t) = 10.36 R f (Stx )dQ = 10.34 = 2 R∞ lnu−(lnx+(r−σ /2)t) 1√ √ )du 0 f (u) uσ t ϕ( σ t R ∞ f (u) (ln u−(lnx+(r−σ 2 /2)t))2 √ 1 √ exp(− )du. u 2σ 2 t 2πσ t 0 Man kann nun (PD) durch Differentiation unter dem Integralzeichen nachweisen, die hierfür benötigten Voraussetzungen sind erfüllt. Eine Umschreibung von 10.37 liefert (ähnlich wie 10.33 (ii) aus 10.33 (i) folgt): (10.38) Setzt man in 10.37 wieder v(x, t) := u(x, T − t), so gilt: v :]0, ∞[×] − ∞, T [→ R ist eine C 2 -Funktion die durch die Festsetzung v(x, T ) := f (x) zu einer stetigen Funktion auf ]0, ∞[×] − ∞, T ] fortgesetzt wird. Sie genügt der partiellen Differentialgleichung 2 ∂v ∂ v (P D) rv(x, t) = 1/2σ 2 x2 ∂x 2 (x, t) + rx ∂x (x, t) + ∂v ∂t (x, t) auf ]0, ∞[×] − ∞, T [. Wir zeigen, dass in der Situation des Satzes 10.35 für quadratintegrierbare Claims C = f (ST ), der Werteprozess VtIH eines Martingal-Hedges IH für C durch den Preis des Claims zur Zeit t mit Restlaufzeit T − t gegeben ist. Es gilt also (1) v(St , t) = VtIH P -f.s.. Aus (1) folgt insbesondere, dass der Wertprozess eines solchen Martingal-Hedges ein C6NEU 10–41 Finanzmathematik II Markoff-Prozess ist, d.h. der Wertprozess VtIH hängt von der gesamten Vergangenheit At bis zur Zeit t, nur über den letzten Kurs St ab, Beweis. Nach 10.15 ist VtIH = Q(e−r(T −t) C|At ). (2) Zu (1): Es gilt nach 10.9 (ii) St = S0 eσB t +(r−σ 2 /2)t für t ∈ [0, T ] und somit ST = St SSTt = St eσ(B T −B t )+(r−σ (3) 2 /2)(T −t) . Also erhalten wir VtIH Q(e−r(T −t) C|At ) = Q(e−r(T −t) f (ST )|At ) = (2) Q(e−r(T −t) f (St eσ(B T −B t )+(r−σ = (3) 2 /2)(T −t) )|A t ). Nun ist St At -messbar und bzgl. Q ist B T − B t von At -unabhängig (siehe 10.9 (ii)). Nach einem Satz über bedingte Erwartungswerte gilt dann mit R 2 F (x, t) := e−r(T −t) f (x ee(B T −B t )+(r−σ /2)(T −t) )dQ, VtIH = F (St , t). (4) Wegen (4) ist für (1) zu zeigen F (x, t) = v(x, t) = u(x, T − t). (5) Nun ist wegen QB T −B t = N (0, T − t) F (x, t) = √ −t) e−r(T √ 2π z=y/ T −t = √ 1 2π(T −t) R R f (xeσ e−r(T −t) f (xeσy+(r−σ 2 2 y /2)(T −t) )e− 2(T −t) dy √ T −t z+(r−σ 2 /2)(T −t) )e−z 2 /2 dz = u(x, T − t). 10.36 Also gilt (5) und damit ist (1) bewiesen. Nach 10.37 genügen unter gewissen Voraussetzungen die Preise eines nur vom Endkurs abhängigen Claims einer parabolischen partiellen Differentialgleichung, nämlich der BlackScholes Differentialgleichung. Unter welchen Bedingungen eine Lösung der Black-Scholes Differentialgleichung zur korrekten Preisfestsetzung und zu einem Hedge führt, machen die folgenden Sätze deutlich. 10–42 C6NEU Das Black-Scholes Modell 10.39 Bestimmung von selbstfinanzierenden Handelsstrategien Wir betrachten das Black-Scholes Modell mit den Parametern r, µ, σ und Aktienpreisprozess St = S0 exp((µ − σ 2 /2)t + σBt ). Es seien h0 , h1 :]0, ∞[×[0, T ] → R stetig, mit stetigen partiellen Ableitungen ∂ 2 hi ∂hi , ∂x2 ∂t ∂hi ∂x , auf ]0, ∞[×[0, T [ für i = 0, 1. h0 und h1 mögen den partiellen Differentialgleichungen 1 0 rt ∂h x ∂h ∂y + e ∂x = 0 1 2 2 ∂h1 2 σ x ∂x 0 1 rt ∂h + x ∂h ∂t + e ∂t = 0 auf ]0, ∞[×[0, T [ genügen. Setzt man für t ∈ [0, T ] Ht0 (ω) := h0 (St (ω), t), Ht1 (ω) := h1 (St (ω), t), so ist IH = (Ht0 , Ht1 )t∈[0,T ] eine selbstfinanzierende Handelsstrategie. Beweis. Wegen der Stetigkeit von h0 , h1 über [0, ∞[×[0, T ] und der Stetigkeit von t → St (ω) sind [0, T ] 3 t → Ht0 (ω) und [0, T ] 3 t → Ht1 (ω) stetig. Da Ht0 und Ht1 adaptiert sind, ist IH previsibel (analog zu 6.4). Ferner gilt auf Grund der Stetigkeit von t → Ht0 (ω) und t → Ht1 (ω) offenbar 10.4. Also ist IH nach Definition 10.4 eine Handelsstrategie. Definiere nun v :]0, ∞[×[0, T ] → R durch v(x, t) := h0 (x, t)ert + xh1 (x, t). (1) Dann gilt VtIH (ω) = Ht0 (ω)ert + Ht1 (ω)St (ω) = h0 (St (ω), t)ert + St (ω)h1 (St (ω), t), = v(St (ω), t). Def. Def. (1) Wegen der Stetigkeit von IH ist VtIH stetig, und wegen der Stetigkeit der Integrale in 10.6 (iii) reicht es die Bedingung der Selbstfinanzierbarkeit in 10.6 (iii) für t ∈ [0, T [ nachzuweisen. Wir wenden daher die Ito-Formel 9.15 auf ]0, ∞[×[0, T [ (an Stelle von O) an, und auf S 1 = (St )t∈[0,T ] , S 2 = (t)t∈[0,T ] . Nach einer Modifikation der Ito-Formel 9.15 gilt dann wegen [S 1 , S 2 ] = [S 2 , S 1 ] = 0 auf [0, T [×Ω (2) dVtIH = dv ∂x (St , t) · dSt + ∂v 1 ∂2v ∂t (St , t) · dt + 2 ∂x2 (St , t) · d[S]t . Nach 10.3 (i) gilt St = S 0 + µ Rt 0 Ss ds + σ Rt 0 Ss dBs . Daher folgt C6NEU 10–43 Finanzmathematik II (3) [S]t = [ Rt Rt 0 σSs dBs ]t = 8.11 0 9.3 σ 2 Ss2 ds. Aus (2) und (3) erhalten wir dVtIH = (4) ∂v ∂x (St , t) · dSt + ( ∂v ∂t (St , t) + σ 2 ∂v 2 2 2 ∂x2 (St , t)St ) · dt. Nach 10.6 ist zu zeigen dVtIH = = Ht0 · dert + Ht1 · dSt h0 (St , t)dert + h1 (St , t) · dSt = rh0 (St , t)ert · dt + h1 (St , t) · dSt . Def. Diese Beziehung folgt aus (4), wenn wir zeigen auf ]0, ∞[×[0, T [ gilt ∂v ∂x (5) ∂v ∂t (6) σ2 2 ∂ 2 v 2 x ∂x2 + = h1 = rert h0 (x, t). Nach der Definition von v in (1) gilt auf ]0, ∞[×[0, T [ ∂v ∂x (7) = ∂h0 rt ∂x e 1 + h1 + x ∂h ∂x . Also ist (5) wegen (7) äquivalent zu 0 1 ∂h rt 0 = ∂h ∂x e + x ∂x ; diese Gleichung ist aber nach Voraussetzung erfüllt. Zum Nachweis von (6) ist nach Definition von v in (1) zu zeigen ∂h0 rt ∂t e (8) 1 + rh0 ert + x ∂h ∂t + σ 2 2 ∂ 2 h0 rt 2 x [ ∂x2 e + ∂h1 ∂x + ∂h1 ∂x 2 1 + x ∂∂xh2 ] = rert h0 . Differenzieren der Gleichung der ersten Voraussetzung nach x liefert ∂h1 ∂x 2 1 2 0 + x ∂∂xh2 + ert ∂∂xh2 = 0. Also bleibt für (8) zu zeigen ∂h0 rt ∂t e 1 + x ∂h ∂t + σ 2 2 ∂h1 2 x ∂x = 0. Dies ist aber gerade unsere zweite Voraussetzung. 10.40 Lösungen der Black-Scholes Differentialgleichung führen zu selbstfinanzierenden Handelsstrategien Wir betrachten das Black-Scholes Modell mit den Parametern r, µ, σ und Aktienpreisprozess St = S0 exp(σBt + (µ − σ 2 /2)t). Es sei v :]0, ∞[×[0, T ] → R stetig mit stetigen partiellen Ableitungen auf ]0, ∞[×[0, T [. v erfülle auf ]0, ∞[×[0, T [ die PD 2 ∂v ∂ 2 v ∂v ∂x , ∂x2 , ∂t ∂ v ∂v r v(x, t) = 1/2σ 2 x2 ∂x 2 (x, t) + rx ∂x (x, t) + ∂v ∂t (x, t). ∂v ∂x stetig auf ∂v ∂v Setzt man h0 := e−rt (v − x ∂x ), h1 := ∂x und ist ]0, ∞[×[0, T ] fort0 1 setzbar, so liefert h (St (ω), t), h (St (ω), t), t ∈ [0, T ] eine selbstfinanzierende Handelsstrategie mit Werteprozess Vt = v(St , t), t ∈ [0, T ]. 10–44 C6NEU Das Black-Scholes Modell Beweis. Es ist für t ∈ [0, T [, ω ∈ Ω Vt (ω) = = (Def.) = h0 (St (ω), t)ert + h1 (St (ω), t)St (ω) ∂v ∂v v(St (ω), t) − St (ω) ∂x (St (ω), t) + ∂x (St (ω), t)St (ω) v(St (ω), t). Wegen der Stetigkeit von h0 , h1 und v auf ]0, ∞[×[0, T ] gilt obige Gleichung auch auf ]0, ∞[×[0, T ]. Da h0 (St (ω), t), h1 (St (ω), t), t ∈ [0, T ] Handelsstrategien sind (siehe 10.4), folgt wiederum aus der Stetigkeit von h0 , h1 auf ]0, ∞[×[0, T ]. Es verbleibt die Selbstfinanzierung der Handelsstrategie nachzuweisen. Man benutzt, dass v als Lösung der betrachteten Differentialgleichung partielle Abbleitung beliebiger Ordnung auf ]0, ∞[×[0, T [ besitzt und kann daher Satz 10.39 anwenden.Hierzu bleiben die beiden Diffrentialgleichungen zu zeigen. Es gilt 0 1 2 ∂ v rt ∂h rt −rt ( ∂v − x ∂h ∂x + e ∂x = x ∂x2 + e e ∂x Def. ∂v ∂x 2 ∂ v − x ∂x 2 ) = 0. Wegen der als gültig vorausgesetzten Differentialgleichung für v gilt ferner auch die zweite Differentialgleichung von 10.39 1 1 0 ∂h rt ∂h 1/2σ 2 x2 ∂h ∂x + x ∂t + e ∂t = 2 2 ∂ v ∂ v rt −rt )(v − x ∂v )+ = 1/2σ 2 x2 ∂x 2 + x ∂t∂x + e (−re ∂x 2 ∂ v +ert e−rt ( ∂v ∂t − x ∂tdx ) 2 ∂ v ∂v = 21 σ 2 x2 ∂x 2 − r(v − x ∂x ) + 2 ∂ v ∂v = 12 σ 2 x2 ∂x 2 + rx ∂x − rv + ∂v ∂t ∂v = 0. ∂t P.D. Sei f :]0, ∞[→ R stetig. Zur Berechnung des Preises eines Claims der Form C = f (ST ), versucht man die Black-Scholes Differentialgleichung mit einem stetigen v :]0, ∞[×[0, T ] → R und v(x, T ) = f (x) zu lösen. (10.37 gibt ein Beispiel wo dies möglich ist). Gelingt dies ∂v mit stetigem ∂x :]0, ∞[×[0, T ] → R, so erhalten wir v(S0 , 0) für den Preis des Claims f (ST )(= v(ST , T )) = VTH nach 10.40. H ist also ein Hedge für C = f (ST ). Nach 10.40 ist der Hedge H durch h0 (St (ω), t), h1 (St (ω), t) mit h0 = e−rt (v − ∂v ∂v h1 = ∂x gegeben. ∂x war als Delta des Claims bezeichnet worden. ∂v ∂x ) und Betrachten wir den Call, so ist h1 (St (ω), t) = ∂v ∂x (St (ω), t) = 10.32(i) φ(d+ (St (ω), T − t)) 10.28 h0 (St (ω), t) = e−rt [St φ(d+ (St (ω), T − t)) − Ke−r(T −t) φ(d− (St (ω), T − t)) 10.32 −St φ(d+ (St (ω), T − t))] = −Ke−rT φ(d− (St (ω), T − t)). Allerdings ist C6NEU ∂v ∂x nicht stetig auf ]0, ∞[×[0, T ] fortsetzbar. 10–45