leitlinie demenz - Kreisverwaltung Ahrweiler

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LEITLINIE DEMENZ
FÜR DEN LANDKREIS AHRWEILER
KREISPFLEGEKONFERENZ
LANDKREIS AHRWEILER
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Inhalt
1.
2.
Einleitung
Diagnostik des Demenzsyndroms
sowie der zu Grunde liegenden
Krankheitsbilder
2.1. Einführung
2.2. Demenzkriterien nach Bartels
und Wallesch
2.3. Synopsis Diagnostik
2.3.1. Untersuchung
2.3.2. Zusatzuntersuchungen
2.4. Demenzformen
2.4.1. Alzheimer Demenz
2.4.2. Vaskuläre Demenz
2.4.3. Gemischte Demenz
2.4.4. Frontotemporale Demenz
2.4.5. Lewy-Körperchen-Demenz
2.4.6. Symptomatische Demenzformen
3. Körperliche Phänomene
3.1. Inkontinenz
3.2. Gangstörung und Apraxie
3.3. Schluckstörungen
4. Verhaltensweisen bei
Demenzerkrankungen
5. Prophylaxe
6. Behandlung
6.1. Medikamentöse Behandlung
6.1.1. Antidementiva
6.1.2. Sonstige medikamentöse Therapie
6.1.3. Antidepressive Therapie
6.1.4. Angstsymptomatik
6.1.5. Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
6.1.6. Wahnvorstellungen und
Halluzinationen
6.1.7. Verhaltensstörungen
6.1.8. Medikamente, die bei Menschen
mit Demenz mit demenziellen
Erkrankungen vermieden
werden sollten
6.2. Nichtmedikamentöse Behandlung/
Therapie
6.2.1. Ergotherapie
6.2.2. Physiotherapie
6.2.3. Logopädie
6.2.4. Kunsttherapie
6.2.5. Musiktherapie
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9.
10.
11.
12.
13.
14.
Stationäre Behandlung
13
7.1. Allgemeinkrankenhaus
13
7.2. (Geronto-)Psychiatrie
14
Ernährung
14
8.1. Essen und Trinken
14
8.2. Dehydratation und Malnuration
15
8.3. PEG
15
Kommunikation
15
Umgang mit Krisen in der häuslichen
Umgebung
16
Fahreignung
17
Vorsorgende Maßnahmen
17
12.1. Vorsorgevollmacht
17
12.2. Betreuungsverfügung
18
12.3. Patientenverfügung
18
12.4. Aufbewahrung der jeweiligen
Vorsorgemöglichkeit
18
Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
19
13.1. Voraussetzungen
19
13.2. Verfahren
19
13.3. Unterstützung ehrenamtlicher
BetreuerInnen
20
Psychosoziale Beratung und Begleitung
20
14.1. Beratung des früh erkrankten Menschen 20
14.2. Beratung der Angehörigen
21
14.3. Begleitung und Betreuung demenzkranker
Menschen
22
14.3.1. Tages- und Nachtpflege
22
14.3.2. (Niedrigschwellige) Betreuungsangebote
22
14.3.3. Gruppenangebote
22
14.3.4. Kurzzeitpflege
23
14.3.5. Ferien
23
14.3.6. Vollstationäre Pflege
23
14.3.7. Ambulant betreute
Wohngemeinschaften
24
14.4. Informations- und Schulungsangebote für
Angehörige und Ehrenamtliche
25
Verfasser und Verfasserinnen
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Quellen und Literatur
26
Links
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Abkürzungen
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Vorwort
Verehrte Leserinnen und Leser,
die Behandlung und Pflege älterer Patienten, die häufig multimorbide, chronisch krank und
teilweise oder ganz pflegebedürftig sind, wird immer bedeutender. Dies stellt eine neue Herausforderung dar – für jeden Einzelnen von uns, aber auch für die ganze Gesellschaft.
Dieser Herausforderung stellt sich die neue Leitlinie Demenz für den Landkreis Ahrweiler, die
von der Kreispflegekonferenz erarbeitet und herausgegeben wird. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, um lokale Angebote darzustellen und den unterschiedlichen medizinischen
Fachberufen und Einrichtungen einen Leitfaden an die Hand zu geben.
Ich hoffe, dass diese Leitlinie ein fester Bestandteil in Ihrem täglichen Arbeitsleben einnimmt
und bedanke mich bei allen Verfasserinnen und Verfassern aus den verschiedensten Institutionen im Kreis Ahrweiler, die an der Leitlinie mitgearbeitet haben.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, im Januar 2011
Dr. Jürgen Pföhler
Landrat des Kreises Ahrweiler
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Einleitung
Durch das Älterwerden der Menschen in unserer Gesellschaft nimmt die Zahl derjenigen zu,
die an einer Demenzerkrankung leiden und betreut werden müssen. Dabei ist es gerade bei
dieser Erkrankung erforderlich, dass unterschiedliche Berufe, Gruppen und Einrichtungen
zusammenarbeiten. Ziel dieser Leitlinie ist es, diese Möglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse im Landkreis Ahrweiler darzustellen und so zu helfen,
dass Betroffene und Angehörige aber auch ehrenamtlich Engagierte und beruflich Tätige mit
unterschiedlicher Profession schneller und leichter miteinander kommunizieren und auf die
jeweils notwendige Hilfe zugreifen können.
Die Leitlinie für den Landkreis Ahrweiler versucht, Informationen übersichtlich und verständlich zu vermitteln und dabei den unterschiedlichen Bedürfnissen der Adressatengruppen
Rechnung zu tragen. Sie soll in erster Linie als Handreichung für Fachkräfte in der Demenzarbeit dienen. Tiefergehende Details können bei Interesse in den angegeben Quellen nachgelesen werden.
Sie ist abgeglichen mit den Standards der S-3 Leitlinie „Demenzen“, die von der Deutschen
Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) & der Deutschen
Gesellschaft für Neurologie (DGN) 2009 veröffentlicht wurde.
2.
Diagnostik des Demenzsyndroms sowie der zu
Grunde liegenden Krankheitsbilder
2.1.
Einführung
ICD-10-Definition: Demenz (ICD-10-Code: F00-F03) ist ein Syndrom als Folge einer meist
chronischen oder fortschreitenden Krankheit des Gehirns mit Störung vieler höherer kortikaler
Funktionen, einschließlich Gedächtnis, Denken, Orientierung, Auffassung, Rechnen, Lernfähigkeit, Sprache, Sprechen und Urteilsvermögen im Sinne der Fähigkeit zur Entscheidung.
Das Bewusstsein ist nicht getrübt.
Für die Diagnose einer Demenz müssen die Symptome nach ICD über mindestens 6 Monate
bestanden haben. Die Sinne (Sinnesorgane, Wahrnehmung) funktionieren im für die Person
üblichen Rahmen. Gewöhnlich begleiten Veränderungen der emotionalen Kontrolle, des Sozialverhaltens oder der Motivation die kognitiven Beeinträchtigungen; gelegentlich treten
diese Syndrome auch eher auf. Sie kommen bei Alzheimer-Krankheit, Gefäßerkrankungen
des Gehirns und anderen Zustandsbildern vor, die primär oder sekundär das Gehirn und die
Neuronen betreffen.
Demenzen werden klinisch diagnostiziert und ihre Diagnostik kann in der Regel ambulant erfolgen. Eine stationäre Aufnahme ist lediglich bei schwierigen Fällen, jüngeren Patienten/Patientinnen und unklaren neurologischen Begleitsymptomen erforderlich.
Der Verdacht einer Demenz wird in der Regel vom Hausarzt/Hausärztin gestellt, welcher Befürchtungen von Patienten/Patientinnen und Beobachtungen von nahestehenden Bezugspersonen aufgreifen und ihnen nachgehen sollte, insbesondere wenn kognitive Leistungseinbußen,
Gedächtnisstörungen, aber auch Verhaltens- und Wesensänderungen berichtet werden.
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Bei gegebenem Verdacht kann der Hausarzt im Vorfeld mit neuropsychologischen Screeningtests wie dem MMST beginnen und bei auffälligen Testergebnissen eine Überweisung
zum Facharzt/Fachärztin (Neurologie und/oder Psychiatrie) vornehmen. Die exakte Diagnosestellung, Differentialdiagnose sowie Festlegung der medikamentösen Therapie sind fachärztliche Aufgaben. Es sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Demenzformen (z.B. Frontotemporale Demenz), insbesondere im Frühstadium mit den Screening- Tests nicht oder
nicht ausreichend erfasst werden. Die diagnostische Güte dieser Kurztests sowie die Akzeptanz bei Betroffenen können durch besonders medizinisch/psychologisch geschultes
Personal sowie durch angenehme Untersuchungsräumlichkeiten erhöht werden.
2.2.
Demenzkriterien nach Bartels und Wallesch
K1:
Abnahme kognitiver Fähigkeiten (Abnahme des Gedächtnisses, Verminderung von Urteilsfähigkeit und Denkvermögen).
K2:
Einschränkung in der Verrichtung des täglichen Lebens bzw. der Abnahme der alltagspraktischen Fähigkeiten.
K3:
Keine Bewusstseinsstörung, Wahrnehmung der Umgebung muss lange ausreichend erhalten bleiben. Bestehen gleichzeitig delirante Episoden, sollte die Diagnose einer Demenz aufgeschoben werden.
K4:
Verminderung von Affektkontrolle, Antrieb und Sozialverhalten manifestiert sich in mindestens einem der folgenden Merkmale:
Emotionale Labilität, Reizbarkeit, Apathie, Vergröberung des Sozialverhaltens.
K5:
Bestehen der kognitiven Symptome seit mehr als 6 Monaten; Ausschluss anderer Ursachen.
2.3.
Synopsis Diagnostik
2.3.1.
Untersuchung
Demenzspezifische Anamnese:
Basis der Diagnostik ist die genaue Anamnese, wobei der Fremdanamnese besondere Bedeutung zukommt (neurologische, psychiatrische, internistische oder allgemeine Symptome?) Beginn der Symptomatik, Ausprägung und Dauer? Prämorbide Intelligenz? Temporäre Verwirrtheit/Delir? Vorschädigung durch Trauma, Bagatellunfall oder Alkohol?
Medikamenten- und Suchtmittelanamnese, insbesondere Einnahme von Psychopharmaka
und Anticholinergika.
Neurologischer Befund: Fokal neurologisches Defizit?
Psychiatrischer Befund: Pseudodemenz? Depression? Schizophrenie? Delir?
Internistischer Befund: Relevante internistische Erkrankung.
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2.3.2.
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Zusatzuntersuchungen
Neuropsychologische Untersuchung:
Als Screeningverfahren kommen MMST, DemTect, Uhrentest und TFDT in Frage. Zur gezielteren weiterführenden Diagnostik eignet sich vor allem die CERAD-Testbatterie, welche internationaler Standard in allen Memory-Kliniken ist und mit einer sehr hohen Trennschärfe von
92 % auch eine frühe Alzheimerform von einer Normalpopulation unterscheiden kann.
Um das Ausmaß der Gedächtnisstörung noch genauer fassen zu können, eignet sich der
CVLT-9 für verbales Material und der Bilder Test (Demenz Test von Markowitsch) für nonverbales Material. Auch die ADAS-cog-Skala ist eine gut standardisierte umfassende Testbatterie zur ausführlichen neuropsychologischen Testung von Alzheimer-PatientInnen. Zur wichtigen Differentialdiagnose Demenz/Depression kommen die geriatrische Depressionsskala
(GDS) sowie das Becks-Depressionsinventar (BDI) zum Einsatz. Bei Fragen zur Fähigkeit ein
Kraftfahrzeug zu führen, muss in jedem Fall auch zusätzlich eine Testbatterie zur Aufmerksamkeitsprüfung (TAP) und/oder eine praktische Fahrverhaltensprobe veranlasst werden
(siehe Punkt 11 Fahreignung).
Es ist darauf hinzuweisen, dass neuropsychologische Untersuchungen für den Patienten als
unangenehm empfunden werden können, da die Defizite unmittelbar spürbar werden, so
dass es unter Umständen auch zu Untersuchungsabbrüchen kommen kann. Ein professioneller, sensibler Umgang sowohl in der Untersuchungssituation als auch in der Aufklärungsund Beratungssituation ist daher unverzichtbar.
Labor:
Obligat sind CRP/BSG, Blutbild, TSH, T3, T4, Elektrolyte, Leberwerte, Kreatinin Harnstoff,
Blutzucker, Cholesterin, Vitamin-B1, B12 und Folsäure, Urinstatus.
Fakultativ können im Verdachtsfalle Lues- und Borrellien-Serologie sowie die Vaskulitis-Parameter (ANA, ANCA, AMA, C3, C4) bestimmt werden.
Cerebrale Bildgebung:
Ein cerebrales Schädel-CT genügt für den Nachweis oder Ausschluss wichtiger symptomatischer Demenzursachen (Raumforderung, subdurales Hämatom, vaskuläre Läsion, Hydrocephalus, subkortikale arteriosklerotische Enzephalopathie) sowie die Feststellung typischer
Atrophiekonstellationen. Wegen der Strahlenexposition ist jedoch die Kernspintomografie zu
bevorzugen und wird aufgrund der höheren Aussagekraft generell als Methode der ersten
Wahl in der Primärdiagnostik von unklaren, neu aufgetretenen kognitiven Störungen empfohlen.
Fakultative Zusatzdiagnostik:
•
EEG: Krampfanfall? Nonkonvulsiver Status
•
Somatische Basisdiagnostik wie EKG, Röntgen Thorax und Sono Abdomen zum Ausschluss einer internistischen Grunderkrankung,
•
Doppler-/Duplexsonografie der hirnzuführenden Arterien, wenn sich aus Anamnese
oder Bildgebung Hinweise auf zusätzliche vaskulär-ischämische Ereignisse oder Läsionen ergeben.
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Liquordiagnostik zum Nachweis von entzündlichen Veränderungen (akute und chronische Infektionen, multiple Sklerose, Vaskulitis), bei jüngeren PatientInnen und unklarer Diagnostik von Morbus Alzheimer Bestimmung von Beta-Amyloid, Tau und
Phospho-Tau-Protein, Nachweis von Protein 14-3-3 bei V.a. Jakob-Kreuzfeld’sche Erkrankung.
•
Funktionelle Bildgebung:
Perfusionsspekt zum Nachweis typischer Hypoperfusionsmuster oder Positron- Emissionstermografie zum Nachweis typischer Hypometabolismus-Muster nur bei spezifischen Fragestellungen und zu Forschungszwecken. Für den klinischen Alltag kein genereller Zusatznutzen über die Standarddiagnose-Verfahren hinaus.
•
Genetische Diagnostik:
Bei konkretem Verdacht auf erbliche Erkrankung mit humangenetischer Beratung und
schriftlichem Einverständnis.
2.4. Demenzformen
2.4.1.
Alzheimer-Demenz
60 % der Demenzen
Leitsymptome: Störung von Neugedächtnis und kognitiven Werkzeugleistungen (Benennen,
Rechnen, Uhrenlesen, Raumorientierung) in Frühphasen häufig depressive Symptome, später eher Unruhe und wahnhafte Symptomatik bis hin zu Verkennungen und Aggressivität.
2.4.2.
Vaskuläre Demenz
Häufigkeit 10 – 15 % der Demenzformen.
Leitsymptome: Apathie, Vigilanzminderung, Antriebsmangel, Verlangsamung, Erschöpfbarkeit, diffuse Minderung intellektueller Leistungen, Affekt- und Stimmungslabilität, Reizbarkeit, Ängstlichkeit, Depression, passive Gedächtnisleistung eher weniger betroffen. Häufige
Begleiterkrankungen wie Hypertonie, Diabetes mellitus oder Schlaganfälle. Häufig Fluktuationen und nächtliche Verwirrtheit.
2.4.3.
Gemischte Demenz
10 – 15 % der Demenzformen.
Mischung von Alzheimer und vaskulärer Pathologie.
2.4.4.
Frontotemporale Demenz
5 % der Demenzformen.
Leitsymptome: Vordergründig sind fortschreitende Veränderungen in der Persönlichkeit und
im Sozialverhalten, in der Sprache sowie in der Handlungsplanung, wobei Gedächtnis und
Orientierung relativ lange erhalten bleiben. Frühzeitiger Verlust der Krankheitseinsicht. Im
Frühstadium wird die Frontotemporale Demenz häufig mit Beziehungsstörungen verwechselt.
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Lewy-Körperchen-Demenz
10 – 15 % der Demenzformen.
Leitsymptome: Progredienz der Demenz in Kombination mit Parkinson-Symptomen binnen
eines Jahres vor oder nach dem Auftreten der Demenz, Fluktuationen von Aufmerksamkeit
und Wachheit, rezidivierende Stürze, häufig Synkopen und vorübergehende Bewusstseinsstörungen, wiederholte optische Halluzinationen, hohe Neuroleptika-Empfindlichkeit.
2.4.6.
Symptomatische Demenzformen
Zum Beispiel: Vitamin-B12-Mangel, Schilddrüsenfunktionsstörung, Normaldruck-hydrocephalus, Hirntumor, subdurale Hämatome, medikamentös induzierte Demenzformen durch
Anticholinergika.
3.
Körperliche Phänomene
3.1. Inkontinenz
Wenn Demenzerkrankungen fortschreiten, kommt es schließlich zu Harn- und Stuhlinkontinenz. Neben entsprechenden Pflegemitteln kann ein Toilettentraining die Situation stabilisieren.
3.2. Gangstörung und Apraxie
Die Störung des Gedächtnisses ist die Symptomatik, die mit am meisten als Folge einer Demenzerkrankung allgemein bekannt ist. Wenn Demenzerkrankungen fortschreiten kommt es
jedoch auch zu Störungen anderer Art. Dies wirkt sich als Unvermögen „praktisch“ sinnvoll
zu handeln aus. Die Unterhose wird über den Kopf gezogen oder die Geldbörse in den Kühlschrank gelegt. Diese Störung betrifft schließlich auch die Beine so dass das Stehen und
Gehen schließlich nicht mehr möglich ist.
3.3. Schluckstörungen
Schluckstörungen entstehen, wenn Demenzerkrankungen fortschreiten. Sie sind bei Demenz-Patienten mit Aspirationsraten von bis zu 24% häufig. Sie werden durch zusätzliche
Aspekte wie kognitive, apraktische, affektive und agnostische Störungen kompliziert. Unter
Umständen kann zur Aufrechterhaltung einer adäquaten Ernährungssituation die Anlage einer Magensonde durch die Bauchdecke (PEG-Sonde) erforderlich sein.
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Verhaltensweisen bei Demenzerkrankungen
Bei einer Demenzerkrankung können die nachfolgend genannten Verhaltensweisen vorübergehend auftreten und zu Komplikationen führen. Insbesondere Wechsel des Ortes, der
Bezugspersonen, körperliche Erkrankungen, Flüssigkeitsmangel (Exsikose) stellen ein Risiko
dar. Auch Wechselwirkungen der Medikation und Nebenwirkungen einzelner Präparate können Auslöser sein. Es müssen keineswegs alle Symptome vorliegen.
•
Störung des Schlaf- Wachrhythmus mit Schlaflosigkeit nachts und Tagesmüdigkeit
•
Unruhe, v. a. motorisch Umherwandern, Nesteln, stereotype Bewegungen
•
Misstrauen auch gegen Angehörige, LebenspartnerIn
•
Feindseligkeit
•
Aggressivität, verbal und/oder körperlich
•
Wut/Wutausbruch ohne Anlass
•
Halluzinationen, Wahnvorstellungen
•
Niedergeschlagenheit, Depression, Affektlabilität
•
Verwirrtheitszustand, v. a. bei Ortswechsel, Änderung der Medikation,
zusätzlicher somatischer Erkrankung.
•
Einkoten oder Schmieren mit Kot, Exkrementen
•
Echolalie, Wiederholung von gehörten Worten oder Satzteilen.
•
Weglauftendenz, Wunsch „nach Hause“ zu gehen, Suche nach der alten Wohnung
etc.
5. Prophylaxe
Leider gibt es heute noch keine Möglichkeit, das Entstehen oder den Ausbruch einer Demenzerkrankung zu verhindern. Es sind lediglich einige Faktoren bekannt, die das Entstehen
einer Demenzerkrankung fördern können, bzw. die vor einer Demenz schützen können:
•
Körperliche Aktivität kann das Risiko des Auftretens eines demenziellen Syndroms
signifikant senken.
•
Eine vitaminreiche und ausgewogene Ernährung kann als Prophylaxe empfohlen
werden.
•
Bluthochdruck, erhöhtes Cholesterin und Übergewicht sind Risikofaktoren für
Alzheimer-Erkrankung und vaskuläre Demenz und sollten auch deshalb nach
Möglichkeit behoben werden.
•
Eine diätetische und medikamentöse Einstellung eines Diabetes kann sich günstig
gegen eine Demenzentwicklung auswirken.
•
Übermäßiger Alkoholkonsum erhöht das Demenzrisiko
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6.
Behandlung
6.1.
Medikamentöse Behandlung
6.1.1.
Antidementiva
Die Wirksamkeit einer antidementiven Therapie ist für Rivastigmin (Exelon), Galantamin (Reminyl), Donepezil (Aricept), Memantine (Axura, Ebixa) nachgewiesen. Dabei verbessert eine
Behandlung die kognitive Leistungsfähigkeit und das „klinische globale Urteil“ und vermindert Verhaltensauffälligkeiten und Belastungen pflegender Angehöriger.
6.1.2.
Sonstige medikamentöse Therapie
Für „Nootropika“ wie Pirazetam, Nicergolin, Hydergin oder Nimodipin konnte bisher keine
ausreichende Evidenz in der Wirksamkeit dieser Substanzen nachgewiesen werden. Der Effekt von Vitamin E ist unklar. Selegelin ist nicht effektiv.
Studien zu Ginkgo-Präparaten haben eine Wirksamkeit nicht eindeutig belegen können.
Darüber hinaus führen pflanzliche Präparate besonders oft zu Interaktionen mit anderen Medikamenten und sollten daher vermieden werden.
6.1.3.
Antidepressive Therapie
Bei DemenzpatientInnen treten oft Depressionssymptome auf, sei es aufgrund einer seit vielen Jahren bereits zuvor bestehenden Veranlagung zu depressiven Episoden, oder aber auch
als Symptom der demenziellen Erkrankung selber. Diese PatientInnen können oft mit Antidepressiva gut behandelt werden. z.B. mit Citalopram, Sertralin, Venlafaxin, Mirtazapin oder
Moclobemid. Ungeeignet sind tri- und tetrazyklische Antidepressiva.
6.1.4.
Angstsymptomatik
Benzodiazepine sollten vermieden werden. Atypische Neuroleptika (Risperidon, Quetiapin)
und Antidepressiva (Mirtazapin, Trazodon) sind hier vorzuziehen.
6.1.5.
Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
Störungen des Tag-Nacht-Rhythmusses treten häufig im Verlauf demenzieller Erkrankungen auf. Hier kann eine Behandlung oft mit gutem Erfolg mit niedrigpotenten Neuroleptika wie
z.B. Pipamperon oder Melperon oder sedierenden Antidepressiva wie Mirtazapin oder Trazodon erreicht werden.
Bevor Medikamente eingesetzt werden, kann mit Mitteln der sogenannten „Schlafhygiene“
der Tag-Nacht-Rhythmus stabilisiert werden.
Unter Schlafhygiene versteht man eine Reihe von Verhaltensweisen, die den Schlaf fördern
bzw. nicht behindern oder stören sollen. Hierzu gehören regelmäßiges zu Bett gehen und
Aufstehen, in etwa zur gleichen Uhrzeit, zu lange Pausen bzw. „Mittagsschläfchen“ sollten
vermieden werden, Vermeidung zu opulenter Mahlzeiten vor dem Schlafen bzw. zu spätes
Abendessen, Vermeidung übermäßigen Alkoholkonsums. Das Schlafzimmer sollte eher etwas kühler, nicht überheizt, aber auch nicht zu kalt sein. Lärm sollte vermieden werden.
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Wahnvorstellungen und Halluzinationen
Hier kommen in der Regel hochpotente Neuroleptika wie Risperidon oder Seroquel unter
Beachtung von Nebenwirkungen in Frage
6.1.7.
Verhaltungsstörungen
Weglauftendenzen
Dies ist ein typisches Verhalten nicht weniger PatientInnen mit demenziellen Erkrankungen
im mittleren und fortgeschrittenen Stadium. Eine medikamentöse Therapie, die symptombezogen oder ursächlich wirkt, ist nicht bekannt. Pflegereiche Maßnahmen und eine Gestaltung des Wohnumfeldes müssen bei diesem Problem therapeutisch zum Tragen kommen. Der Einsatz sedierender Substanzen ist gefährlich, da sie den Drang, aufzustehen und
umherzugehen, nicht unterdrücken. Die PatientInnen, die dann aufstehen, stürzen nicht selten mit entsprechenden Verletzungsfolgen.
Stereotypes Rufen
Auch dies ist ein Phänomen, das oft nicht erfolgreich behandelt werden kann.
6.1.8.
Medikamente, die bei Menschen mit demenziellen Erkrankungen
vermieden werden sollten
Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die bei PatientInnen mit demenziellen Erkrankungen
zu einer Verschlechterung des psychischen Zustandes führen können. Dies liegt daran, dass
diese Substanzen ungünstig gerade auf die Nervenzellen der Hirnrinde einwirken, die bei
solchen Erkrankungen betroffen sind (anticholinerger Effekt). Hierzu gehören Substanzen aus
sehr unterschiedlichen Bereichen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind einige wesentliche
im Folgenden aufgeführt:
Analgetika
Antiasthmatika
Antidepressiva
Antiemetika
Morphin
Calciumkanalblocker Nifedipin
Phenobarbital
Kardiaka
Ipatropiumbromid
Digoxin
Oxitropiumbromid
Disopyramid
Theophylin
Corticosteroide
Tri- und Tetrazyklika z.B.
Magen-Darm-Mittel
Cimetidin
Scopolamin
Ranitidin
Mydriatika
Atropin
z.B. Valium,
Cyclopentolat
Bromazepam,
Scopalamin
Oxazepam,
Tropicamid
Lorazepam
Diuretika
Pirenzepin
Amitriptylin, Doxepin
Anti-Parkinson-Mittel Biperiden
Benzodiazepine
Chinidin
Furosemid
Neuroleptika
Phenothiazine
Chlorprotixen
Haloperidol
Olanzapin
Clozapin
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6.2. Nichtmedikamentöse Behandlung/Therapie
6.2.1. Ergotherapie
Ergo heißt Werk/Arbeit. Genau hier setzt die Therapie bei den DemenzpatientInnen an. In der
individuellen Therapie kommen unterschiedliche Verfahren wie Gedächtnistraining, Erinnerungstherapie und Musiktherapie zum Einsatz mit dem Ziel, im Anfangsstadium Ausfälle im
Bereich der Orientierung, des Gedächtnisses, der Konzentration, des Denkens und Handelns
im Alltag zu kompensieren. Die PatientInnen werden im Erhalt der Erinnerung an ihre Biographie, der Wahrnehmung ihrer Emotionen und dem Erhalt emotionaler Stabilität unterstützt. Später kann nur noch über das Langzeitgedächtnis z.B. mit Sprichwörtern und Reimen aktiviert werden. Wichtig ist auch das Urelement Rhythmus. Hier wird durch z.B.
Klatschen und Wiegen die Wahrnehmung stimuliert. Zum Erhalt von Automatismen können
Alltagstätigkeiten (Waschen, Essen etc.) unter Anleitung oder Führen hilfreich sein.
Im Endstadium findet die Basale Stimulation ihre Bedeutung (Einreibungen etc.).
6.2.2.
Physiotherapie/Krankengymnastik
Die Physiotherapie spielt aufgrund der Unruhe bei DemenzpatientInnen eine elementare
Rolle, weil so der übermäßige Bewegungsdrang gestillt werden kann. Nicht selten sind aufgrund der vergleichsweise guten motorischen Ressourcen noch lange gezielte Gleichgewichts- und Koordinationsübungen möglich.
Bei fortgeschrittener Demenz geht es darum, das größtmögliche Bewegungsausmaß zu erhalten und der erhöhten Muskelspannung entgegen zu wirken. Auch hier hat die Basale Stimulation im Sinne der Wahrnehmungsschulung ihren Platz.
6.2.3.
Logopädie/Sprachtherapie
Die Logopädie/Sprachtherapie dient der Behandlung von Sprach- und Sprechstörungen. Als
Sprachstörung steht beim demenzkranken Menschen ein Sprachverfall im Rahmen des hirnorganisch-geistigen Abbaus im Vordergrund (insbesondere bei Progressiver Aphasie, semantischer Demenz und Alzheimer). Demenzkranke haben zunehmend Schwierigkeiten sich
sprachlich mitzuteilen, bis schließlich die Fähigkeit zur Kommunikation vollkommen verloren
ist. Sprechstörungen, die als Dysarthrie oder Dysarthrophonie bezeichnet werden, finden
sich ebenfalls bei Menschen mit Demenz und sind auf eine Abnahme der Artikulationsbeweglichkeit zurückzuführen. Die Sprachtherapie orientiert sich an den erhaltenen Fähigkeiten des Betroffenen. Ziel ist es, Restfunktionen zu fördern sowie Reservekapazitäten zu mobilisieren. Sprachtherapeutische Maßnahmen helfen, den progredienten Sprachabbau zu
verzögern und die Kommunikationsfähigkeit der PatientInnen zu erhalten.
6.2.4.
Kunsttherapie
Die Kunsttherapie geht davon aus, dass jeder Mensch grundsätzlich kreativ ist. Sie umfasst
das Gestalten (Malen, Zeichen, Collagieren, Plastizieren etc.) von und mit unterschiedlichen
Materialien, die entdeckt und mit denen experimentiert werden kann. Durch das künstlerische
Tun (Prozess) entstehen neue individuelle Ausdrucksmöglichkeiten und Freiräume, die das
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Nachlassen der geistigen Fähigkeiten in den Hintergrund treten lassen. Eine aktivierende
oder beruhigende Stimmung und ressourcenorientierte Fähigkeiten, die auch das Selbstbewusstsein stärken, werden gefördert. Angehörige, ehrenamtliche und professionelle Betreuungskräfte erhalten durch das künstlerische Schaffen ein erweitertes Bild vom Demenzbetroffenen. Darüber hinaus eröffnet das Bild neue Möglichkeiten der Kommunikation und
Begegnung von Menschen mit und ohne Demenz. Die positiven Erfahrungen in der Praxis haben bisher leider noch nicht dazu geführt, dass die Kosten von der Krankenkasse erstattet
werden.
6.2.5.
Musiktherapie
Musik ermöglicht Kommunikation auch mit Menschen, die sprachlich beeinträchtigt sind.
Sie spricht unmittelbar die Gefühle an, kann aktivieren und beruhigen, freudige und traurige
Stimmungen ausdrücken. Das gemeinsame Musizieren und Singen fördert den Kontakt untereinander und weckt Erinnerungen an Ereignisse aus der Kindheit und Jugend. Trotz der förderlichen Auswirkungen auf die Lebenssituation demenzkranker Menschen ist die Musiktherapie nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen vorgesehen.
7.
Stationäre Behandlung
7.1.
Allgemeinkrankenhaus
Der Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus stellt für demenzkranke PatientInnen eine erhebliche Belastung dar. Sie sind von den üblichen Abläufen in Krankenhäusern überfordert, von
wechselndem Personal, ungewohnten Untersuchungen und der fremden Umgebung. Dies
kann zu einer Zunahme der Verwirrtheit bis zu einer deliranten Symptomatik führen, weshalb
jede Krankenhausaufnahme bei Demenzkranken gut abgewogen werden sollte.
Dennoch gibt es eine Vielzahl von Gründen, die einen Krankenhausaufenthalt unumgänglich
machen. In der Regel ist es weniger die Demenzerkrankung per se, sondern zusätzliche allgemein körperliche Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Lungenentzündung machen eine Krankenhausaufnahme erforderlich. Oft sind es auch zunehmende Verschlechterungen des Allgemeinzustandes von demenzkranken Menschen mit reduzierter
Nahrungsaufnahme, Schluckstörungen, zunehmendem Kräfteverfall, Gangstörungen und
Stürzen, aber auch eine plötzlich auftretende, ambulant nicht beherrschbare Unruhe und
Verwirrtheit oder das genaue Gegenteil, eine plötzlich unklare Apathie können Grund für eine
Krankenhauseinweisung sein. Daneben sind Grunderkrankungen wie z.B. fiebrige Erkrankungen, Lungenentzündung, Herz-/Kreislauferkrankungen, Diabetes, Arthrose und Frakturen Einweisungsdiagnosen. Empfehlenswert ist für diese Klientel in jedem Fall die Aufnahme
in einer akutgeriatrischen Station, um „multidoctering“ zu vermeiden und der verbliebenen
Lebensqualität als Entscheidungshilfe höchste Priorität einzuräumen. Neben diagnostischen
Abklärungen und der akutmedizinischen Behandlung stehen in der Akutgeriatrie immer die
Förderung der vorhandenen Ressourcen des Demenzkranken, die Angehörigenarbeit sowie
die soziale und pflegerische Nachsorge im Vordergrund.
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(Geronto-)Psychiatrie
Im Verlauf der Demenzerkrankung kann eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen
Klinik sinnvoll und notwendig sein. Manchmal ist zur Diagnostik und Therapie anfangs eine
kurze stationäre Behandlung angezeigt.
Falls es zu Verhalten mit akuter Gefährdung der eigenen Person oder anderer Personen
kommt, ist eine Akuteinweisung in eine (geronto-)psychiatrische Klinik manchmal die einzige
Behandlungsmöglichkeit. Generell gilt, dass ein Klinikaufenthalt vermieden werden sollte.
Der Ortswechsel und die ungewohnte Situation stellen eine Belastung für den Kranken dar.
8.
Ernährung
8.1.
Essen und Trinken
Störungen beim Essen und Trinken gehören zu den typischen Begleiterscheinungen bei Demenzerkrankungen. Häufig möchten die Betroffenen immer nur das Selbe essen oder lehnen
Speisen ab, die sie früher gerne gegessen haben. Sie können auch behaupten, dass sie genügend getrunken und gegessen haben oder ihnen das Essen verweigert wurde. Im späten
Stadium der Demenz kann auch eine „Nahrungsverweigerung“ auftreten, die vielerlei Ursachen haben kann.
Das Ess- und Trinkverhalten des demenzkranken Menschen wird stark beeinflusst durch altersbedingte Veränderungen der körperlichen Funktionen, Auswirkungen von Begleiterkrankungen, Nebenwirkungen von Medikamenten und Beeinträchtigungen der demenziell bedingten Veränderungen. Das Hunger- und Durstgefühl ist mehr oder weniger stark
abgeschwächt. Es kann zu einer Störung des Geruchssinns kommen. Auch der Geschmacksinn verändert sich, „süß“ wird in der Regel gut erkannt, „salzig“, „bitter“ und
„sauer“ deutlich weniger wahrgenommen.
Mit Fortschreiten der Demenz erkennen die Betroffenen Geschirr und Besteck sowie die
Speisen und Getränke (z. B. Wasser) nicht mehr. Sie verstehen auch nicht die Absichten der
Betreuenden, sie beim Essen zu unterstützen. Die Vorstellung von Kauen und Schlucken ist
abhanden gekommen.
Um die Mahlzeiten so angenehm wie möglich zu gestalten, sollte folgendes beachtet werden:
•
Zeit, Geduld und Nachsicht mit den veränderten Tischmanieren
•
entspannte und wohltuende Atmosphäre (Essen in Gemeinschaft, Nachahmungseffekt)
•
Zubereitung, Konsistenz und Temperatur des Essens/Appetit anregend
•
geeignete Speisen und Getränke (vertraute, regionale Kost)
•
geeignete Trinkgefäße und Essbestecke
•
eine den Möglichkeiten des Menschen mit Demenz angepasste Form der Nahrungsaufnahme/kreative Zureichungstechniken (z. B. Fingerfood, pürierte Kost)
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Malnuration und Dehydratation
Essstörungen und geringe Flüssigkeitsaufnahme können zu Mangelernährung, Gewichtsverlust, Austrocknung (u. a. trockene Zunge und Mundschleimhäute, Sprachstörungen und
geringe bzw. stark konzentrierter Urin), und zu Ateminfekten führen. Ursachen dafür können
Schluckstörungen, Schmerzen, schlechter Zahnstatus, schlecht sitzende Zahnprothese, Antriebs- und Appetitlosigkeit sein. Erste Anzeichen für Schluckstörungen können das Herauslaufen von Speichel oder Flüssigkeit aus dem Mund, Ansammeln von Nahrung im Mund,
fehlende Initiierung des Kauens und Schluckens und häufigeres Husten beim Essen sein.
Die Beurteilung der Ernährungssituation und des Flüssigkeitshaushalts ist bei alten und demenzkranken Menschen sehr schwierig. So verbrauchen mobile demenzkranke Menschen
mehr Kalorien als Gleichaltrige, die sich wenig bewegen.
Deshalb ist eine genaue Beobachtung möglicher Hinweise auf Dehydratation und Malnuration sowie die regelmäßige Gewichtskontrolle wichtig.
Generell gilt, dass nicht eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung im Vordergrund stehen sollte, sondern eine ausreichende Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Dies
kann eine einseitige Ernährung zur Folge haben. Durch flüssige Nahrungsergänzungsmittel
kann u. U. ein Ausgleich geschaffen werden.
8.3.
Versorgung mit einer Magensonde/PEG
Bei unzureichender Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme kann eine künstliche Ernährung
eine Therapiemöglichkeit sein. Hierzu kann eine Ernährungssonde durch die Bauchwand gelegt werden. Im Vorfeld sollte eine enge Absprache mit Angehörigen, Pflegedienst und behandelndem Arzt/Ärztin erfolgen, um eine gemeinsame Lösung für den Umgang mit dem Ernährungsproblem zu finden. Der allgemeine Gesundheitszustand spielt dabei eine große
Rolle. Einem sterbenden Menschen und einem Menschen mit einer schlechten Prognose
sollte keine PEG zugemutet werden. Eine eventuell vorhandene Patientenverfügung wird bei
der Entscheidung berücksichtigt.
9.
Kommunikation
Der sprachlichen und nichtsprachlichen Kommunikation kommt im Umgang mit demenzkranken Menschen eine herausragende Bedeutung zu. Die geistigen und sprachlichen Fähigkeiten des demenzkranken Menschen nehmen ab und beeinträchtigen das Zusammenleben in allen Facetten. So können diese Menschen im Verlauf der Jahre immer weniger
komplizierte Sachverhalte, logische Erklärungen oder Begründungen verstehen und angemessen darauf reagieren. Da die Gefühle und inneren Antriebe erhalten bleiben, bestimmen
diese zunehmend die Ausdrucks- und Handlungsmöglichkeiten.
Die Validation (übersetzt: Gültigkeit) ist eine von der amerikanischen Sozialwissenschaftlerin Naomi Feil entwickelte Methode, mit desorientierten Menschen zu kommunizieren, sie
wertzuschätzen und durch Verständnis und Akzeptanz ihr Selbstbewusstsein zu stärken und
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Vertrauen aufzubauen. Der Grundgedanke ist, dass jede Äußerung und jedes Verhalten des
demenzkranken Menschen für ihn/sie selbst Gültigkeit hat, d.h. mit seiner/ihrer Biografie im
Zusammenhang steht und nicht in erster Linie seinem/ihrem Gegenüber dient. Durch den
verstehenden Umgang kann der Erkrankte in seiner Welt erreicht werden. Dieser verstehende, nicht korrigierende und auf die Gefühle bezogene Umgang hat sich im Alltag bewährt
und sollte von Begleit- und Pflegepersonen erlernt und angewandt werden.
Hierzu bieten die Schulungsinitiative Demenz für Angehörige und Ehrenamtliche sowie die
Qualifizierungsangebote für beruflich Tätige eine gute Möglichkeit.
10.
Umgang mit Krisen in der häuslichen Umgebung
Wenn Menschen dement werden, muss auch mit krisenhafter Zuspitzung der Versorgungssituation gerechnet werden. Ältere Mitbürger haben oft Schwierigkeiten, einen zunehmenden
Hilfebedarf einzugestehen. Sie sehen darin einen Verlust von Selbständigkeit und Würde.
Daher versuchen sie mit aller Kraft, eine Fassade vermeintlicher Intaktheit aufrecht zu erhalten. Auf diese Weise nimmt die persönliche Not zu, ohne dass eine der zuständigen Hilfeeinrichtungen davon Kenntnis bekommt. Demenzkranke werden so zu Menschen mit gestörtem Hilfesuchverhalten, so dass selbst nahe Angehörige oft nichts vom wahren
Hilfebedarf ahnen.
Erst wenn es „ganz schlimm“ ist, werden Kinder, Nachbarn oder auch der Hausarzt/die Hausärztin auf die drohende Katastrophe aufmerksam. Dann wird häufig der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes in Kenntnis gesetzt. Dieser ist vom Gesetzgeber
als letztes soziales „Auffangnetz“ vorgesehen und daher auch aufsuchend tätig. Die menschlichen Katastrophen, die der SpDi vorfindet, reichen von Mangelernährung und körperlicher
Verwahrlosung über Vermüllung der Wohnung bis hin zu psychischen Ausnahmesituationen
mit akuter Eigen- und Fremdgefährdung. Der SpDi ermittelt den Hilfebedarf, berät und leitet
weiterführende Maßnahmen ein (z.B. Krankenhausbehandlung, Wohnheimplatz etc.)
Besteht keine gesetzliche Betreuung, und es kommt trotzdem im Rahmen einer psychiatrischen Erkrankung zu einer akuten Zuspitzung, so greift das Landesgesetz für psychisch kranke
Personen Rheinland-Pfalz (PsychKG). Selbstverständlich muss vorher abgeklärt werden, inwieweit der Betroffene freiwillig bereit ist, sich einer angemessenen Behandlung zu unterziehen. Sollte er jedoch aufgrund seiner krankhaften Veränderung zu dieser Einsicht nicht in der
Lage sein, so wird die Kreisverwaltung als zuständige Ordnungsbehörde (§13 PsychKG) tätig.
Voraussetzung für eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen (§11 PsychKG) ist die
akute Eigen- oder Fremdgefährdung auf dem Boden einer psychiatrischen Erkrankung (z.B.
Suizidalität bei Demenz mit Altersparanoia). „Die fehlende Bereitschaft sich behandeln zu lassen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung.“ (§11 Abs. 1 PsychKG). Somit ist die Unterbringung nach PsychKG Mittel der letzten Wahl. Um solch dramatische Situationen zu vermeiden, ist es hilfreich und ratsam, frühzeitig Vorkehrungen im Sinne einer Vorsorgevollmacht
oder amtlichen Betreuung zu treffen sowie niederschwellige Angebote der ambulanten Beratungs- und Versorgungsstrukturen in Anspruch zu nehmen. Bei der Initiierung und Begleitung
solcher präventiver Maßnahmen sind die Haus- und Fachärzte unverzichtbare Partner.
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Fahreignung
Im Verlauf jeder Demenz kommt es irgendwann zu deutlichen Beeinträchtigungen der fahrrelevanten geistigen Leistungsfähigkeit und schlussendlich zum Verlust der Fahreignung. Neben fortschreitenden Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen sind es vor allem die Persönlichkeitsveränderungen, die zu einem erheblichen Mangel an Einsicht und Kritik führen.
Besonders gefahrenträchtig ist eine Kombination von Leistungsschwächen und falscher Einschätzung des eigenen Leistungsvermögens.
Im Frühstadium einer Demenz können fahrrelevante leichte Leistungseinbußen jedoch häufig durch die hohe praktische Fahrkompetenz ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass ein
demenzkranker Mensch noch eine gewisse Zeit in der Lage sein kann, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Festzustellen, ab wann eine eingeschränkte oder keine Fahreignung mehr
besteht, ist nicht mit Augenmaß zu regeln, sondern bedarf einer eingehenden neuropsychologischen/verkehrsmedizinischen Untersuchung und in der Regel einer praktischen Fahrverhaltensprobe. Die Erfahrungen lehren, dass in jedem Fall ein frühes, sensibles und verantwortungsbewusstes Ansprechen der Thematik mit Betroffenen und Angehörigen
angeraten und erfolgversprechend ist. Haus- und FachärztInnen, die PatientInnen und Angehörige langjährig kennen, werden hier, ebenso wie bei der Diagnostik von Demenzen, zu
unverzichtbaren Weichenstellern.
12.
Vorsorgende Maßnahmen
12.1. Vorsorgevollmacht
Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der zwischen
einem VollmachtgeberIn (Betroffener) und dem Bevollmächtigtem abgeschlossen wird. Es
wird festgelegt, in welchen Bereichen der/die Betroffene vertreten werden soll. Die Vorsorgevollmacht ist sofort gültig. Es gibt keine Kontrolle von einer staatlichen Seite. (Es sei denn
es wird von einer Seite ein entsprechender Antrag gestellt).
Bei dem Bevollmächtigten/der Bevollmächtigten sollte es sich um eine Vertrauensperson
handeln. Voraussetzung für die Erstellung (Gültigkeit) einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit.
Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich verfasst werden, damit sie auch von verschiedensten Behörden und Institutionen akzeptiert wird. Banken haben meistens eigene Vordrucke
für Vollmachten.
Wenn die Vollmacht sich auch auf den Verkauf von Wohneigentum oder Grundstücken beziehen soll, muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein. Die Beglaubigung erhält man beim
Notar oder der Betreuungsbehörde.
Achtung: Bei einigen Grundstücksgeschäften ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht nötig – (z.B. beim Eintrag einer Grundschuld wegen Kreditaufnahme)
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12.2. Betreuungsverfügung
Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um eine verbindliche Willensäußerung. Der/die
Verfügende legt fest, wer bei Bedarf die gesetzliche Betreuung durchführen soll. Es wird u.a.
festgelegt, für welche Aufgaben der/die gewünschte BetreuerIn zuständig ist. Die Verfügung
greift erst, wenn ein Amtsgericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung festgelegt hat.
Das Amtsgericht kontrolliert den/die eingesetzten gesetzlichen BetreuerIn.
Voraussetzung für die Erstellung (Gültigkeit) einer Betreuungsverfügung ist die Verfahrensfähigkeit (Geschäftsfähigkeit sinnvoll, wenn die Verfügung angezweifelt werden könnte). Die
Betreuungsverfügung sollte schriftlich verfasst werden, damit sie vom Betreuungsgericht akzeptiert wird.
12.3. Patientenverfügung
Bei der Patientenverfügung handelt es sich ebenfalls um eine verbindliche Willensäußerung,
die seit September 2009 eine gesetzliche Grundlage hat.
Der/die Verfügende legt fest, wie er medizinisch behandelt werden möchte, wenn er/sie dies
selber nicht mehr mitteilen kann. Es kann ein Bevollmächtigter bestimmt werden, der den Willen des Verfügenden umsetzt, wenn er dies nicht selber kann. Die Verfügung ist erst wirksam,
wenn der/die Verfügende nicht mehr einwilligungsfähig ist. Voraussetzung für die Erstellung
(Gültigkeit) einer Patientenverfügung ist die Einwilligungsfähigkeit.
Die Patientenverfügung bedarf der schriftlichen Form. Der/die VerfasserIn muss die Patientenverfügung datieren und unterzeichnen. Es ist ratsam, die Unterschrift auf der Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren und damit die Verfügung zu bestätigen.
12.4. Aufbewahrung der jeweiligen Vorsorgemöglichkeit
Für alle Verfügungen bzw. Vollmachten gilt, dass sie im Bedarfsfalle für die jeweiligen Vertreter/Bevollmächtigten zugänglich sein müssen.
Es besteht die Möglichkeit, beim Zentralregister der Bundesnotarkammer die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung zu melden. Die Meldung ist kostenpflichtig. Diese Information kann ein Amtsgericht vor der Einrichtung einer
gesetzlichen Betreuung bei der Bundesnotarkammer abfragen. Des Weiteren ist es sinnvoll,
eine Karte mit dem Hinweis über den Bevollmächtigen oder möglichen Vertreter in der Brieftasche zu tragen. Bei der Betreuungsverfügung besteht die Möglichkeit der Hinterlegung
beim zuständigen Amtsgericht (Im Kreis Ahrweiler ist dies nur beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler möglich). Weiterführende Informationen gibt es über die Betreuungsbehörde
der Kreisverwaltung Ahrweiler, den Betreuungsvereinen oder bei RechtsanwältInnen und NotarInnen.
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Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
13.1. Voraussetzungen für eine gesetzliche Betreuung
Gesetzliche Grundlage: § 1896 BGB
•
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheit ganz oder teilweise
nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts
wegen für ihn eine(n) BetreuerIn.
•
Ein(e) BetreuerIn darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten
des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört oder durch andere Hilfe, bei denen keine gesetzliche
Vertretung bestellt wird, ebenso gut wie durch einen BetreuerIn besorgt werden können.
•
Der Grundsatz der Erforderlichkeit muss gegeben sein, d.h. alle anderen vorrangigen Hilfen (Familie, Bekannte, soziale Dienste) müssen überprüft sein.
13.2. Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen
Betreuung
Der Verfahrensverlauf ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung kann jede natürliche Person stellen, also Angehörige, Nachbarn, ÄrztInnen,
Beratungsstellen oder die betroffene Person selbst.
•
Zuständiges Gericht
Das Verfahren zur Betreuerbestellung wird bei dem Amtsgericht/
Betreuungsgericht geführt, in dessen Bezirk der/die Betroffene seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Landkreis Ahrweiler sind dies das Amtsgericht Ahrweiler und
das Amtsgericht Sinzig.
•
Verfahrensverlauf
Anregung einer Betreuung beim Amtsgericht
Gutachten eines Facharztes/Fachärztin für Psychiatrie
Stellungnahme der örtlichen Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung
persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Richter
ggf. Anhörung von Angehörigen durch den Richter
Entscheidung – Beschluss zur Betreuerbestellung
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•
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Inhalt des Beschluss zur Betreuerbestellung
Im Beschluss zur Betreuerbestellung sind die persönlichen Daten des zu Betreuenden und des Betreuers/der Betreuerin sowie die Aufgabenkreise benannt. Mögliche
Aufgabenkreise sind:
Gesundheitssorge
Vermögenssorge
Aufenthaltbestimmungsrecht
Anhalten und Öffnen der Post
behördliche und gerichtliche Angelegenheiten
Grundsätzlich gilt das Subsidiaritätsprinzip, d.h. es wird nur für die Bereiche eine Betreuung eingerichtet, in denen der Betreute entscheidungs- und handlungsunfähig ist.
Als BetreuerIn darf ich nur in den Bereichen tätig werden, für die ein Aufgabenkreis eingerichtet ist. Die Dauer der Betreuung ist zeitlich befristet, längstens bis zu 7 Jahren
•
Wer kann eine gesetzliche Betreuung übernehmen?
Jede Person kann zum gesetzlichen Betreuer/gesetzlichen Betreuerin bestellt werden.
Es gibt keine berufliche Vorbildung, die Voraussetzung für die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung ist.
Man unterscheidet in ehrenamtliche BetreuerInnen, BerufsbetreuerInnen, VereinsbetreuerInnen und BehördenbetreuerInnen.
13.3. Unterstützung ehrenamtlicher BetreuerInnen
Die Betreuungsvereine des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) sowie
der Betreuungsverein der ev. Kirchengemeinde der Rhein-Ahr-Region begleiten und beraten
ehrenamtliche BetreuerInnen im Rahmen des Betreuungsgesetzes, bei Antragstellungen und
zum Thema vorsorgende Maßnahmen.
14.
Psychosoziale Beratung und Begleitung
14.1. Beratung des früh erkrankten Menschen
Information und Beratung sollen vor allem in Bezug auf das Krankheitsbild, die Behandlungsmöglichkeiten, Unterstützungs- und Hilfsangebote, praktische Tipps und die Zukunftsplanung erfolgen. Außerdem ist immer auch daran zu denken, dass die Erkrankten,
alters- oder persönlichkeitsabhängig, sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben, die bei der
weiteren (psychosozialen) Unterstützung berücksichtigt werden sollten.
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14.2. Beratung der Angehörigen
Eine ausführliche Beratung zu Beginn und beim Fortschreiten der Erkrankung sowie die Empfehlung zur Teilnahme n einer Schulung ermöglicht den Angehörigen mehr Verständnis für
den Erkrankten aufzubringen und mit schwierigen Verhaltensweisen besser umzugehen. Darüber hinaus lernen sie, Belastungsgrenzen zu erkennen und zu akzeptieren. Sie werden über
Unterstützungsangebote informiert und lernen allmählich Hilfe anzunehmen. Im Einzelnen
umfasst die Beratung eine Vielzahl von Themen, die individuell sehr unterschiedlich gewichtet sein können:
•
aktuelle Situation/Zustand es Erkrankten
•
aktuelle Fragen und Probleme
•
gesundheitliche Situation der Angehörigen
•
Krankheitsverlauf/Stadien/Perspektiven
•
Kommunikation
•
familiäre Situation (Überforderung der Pflegeperson, insbesondere bei Hochaltrigen)
•
Entlastung und Unterstützungsangebote in der Region und darüberhinaus
•
Nichtmedikamentöse Therapien
•
Rechtliche Aspekte
•
Finanzielle Fragen und Leistungsansprüche
•
Technische Hilfen
•
Wohnraumanpassung
•
Umzug in ein Heim oder eine ambulant betreute Wohngemeinschaft
Im Verlauf der Demenzerkrankung stellen sich immer wieder neue Fragen oder Probleme treten auf, die nicht alleine oder in der Familie gelöst werden können. Die Beratung sollte deshalb in allen Phasen der Erkrankung wahrgenommen werden, auch wenn der Erkrankte im
Heim lebt. Sie kann einen wichtigen Beitrag zur Alltagsbewältigung leisten und die Lebensqualität der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen verbessern. Besonders in krisenhaft erlebten Situationen ist das Gespräch mit Dritten wichtig, um nach vorne schauen und
eine neue Perspektive für den Umgang mit der Krankheit und den kranken Menschen zu entwickeln.
Die Beratung erfolgt im Landkreis Ahrweiler durch die Pflegestützpunkte, Adenau/Altenahr, Bad Breisig/Brohltal, Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft und Remagen/Sinzig und
die Leitstelle Demenz im Landkreis Ahrweiler sowie den sozialpsychiatrischen Dienst
(siehe Punkt 10).
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14.3. Begleitung demenzkranker Menschen
14.3.1. Tagespflege und Nachtpflege
Die Tagespflege ist ein Angebot für pflegebedürftige und demenziell veränderte Menschen,
die zu Hause leben und tagsüber an ein bis fünf Tagen pro Woche in einer zugelassenen
Pflegeeinrichtung betreut werden. Neben Pflege und Betreuung werden auf die Bedürfnisse
und Fähigkeiten abgestimmte Aktivitäten (Bewegung, Spiele, Singen und Musizieren, Kreatives Gestalten etc.) angeboten. Ein Fahrdienst befördert die Gäste von der Wohnung zur
Einrichtung und zurück.
Wenn die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, erhalten die NutzerInnen ergänzend zur Pflegegeld- oder Sachleistung der jeweiligen Pflegestufe 50% der bewilligten
Leistung.
Im Landkreis Ahrweiler wird zurzeit in erster Linie „integrierte“ Tagespflege angeboten, d.h.
das die Gäste zusammen mit den HeimbewohnerInnen in der Wohngruppe oder einer Tagesgruppe in der Einrichtung betreut. „Solitäre“ Tagespflegen bieten bis zu 12 oder 15 Plätzen ausschließlich für Tagesgäste an und sind als teilstationäre Einrichtung einer stationären
Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst angeschlossen.
Das Angebot der Nachtpflege besteht seit vielen Jahren in einzelnen Häusern, wird aber
nur selten genutzt. Anteilige Kosten dieses Angebotes werden bei einer Einstufung ebenfalls
von der Pflegekasse übernommen.
14.3.2. (Niedrigschwellige) Betreuungsangebote
Bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten übernehmen qualifizierte Ehrenamtliche unter Anleitung einer Fachkraft die stundenweise Betreuung eines demenzkranken Menschen
zu Hause oder in einer Gruppe. Die Betreuungsgruppe wird einmal wöchentlich angeboten
und ist auf die speziellen Bedürfnisse der Gäste ausgerichtet. Zurzeit erfolgt eine Förderung
der niedrigschwelligen Angebote durch das Land, die Kommunen und Pflegekassen.
Darüber hinaus bieten inzwischen fast alle ambulanten Pflegedienste Betreuungsleistungen
für Menschen mit Demenz zu Hause an, die von voll- und teilzeitbeschäftigten Pflegekräften
erbracht werden.
Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf erhalten je nach Einschränkung
der Alltagskompetenzen auch ohne Pflegestufe eine monatliche Betreuungspauschale von
100 oder 200 EUR zur Finanzierung der niedrigschwelligen Angebote und Betreuungsangebote zugelassener Pflegedienste.
14.3.3. Gruppenangebote
Für Menschen im frühen Stadium der Demenz sind angeleitete Selbsthilfegruppen, therapeutische und sozialtherapeutische Gruppen wünschenswert. Sie sollen den Austausch
mit anderen Betroffenen, die soziale Einbindung und die aktive Auseinandersetzung mit der
Demenzerkrankung fördern.
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14.3.4. Kurzzeitpflege (KZP)
Für die Dauer von bis zu vier Wochen im Jahr, besteht im Rahmen der Pflegeversicherung ein
Anspruch auf vollstationäre Pflege.
Von der Pflegekasse werden die Kosten für die Pflege bis zu einer gewissen Höhe übernommen. Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst zahlen. Die KZP kann
auch im Jahr aufgeteilt werden. Sie dient zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt, in häuslichen Krisensituationen und bei Urlaub der Pflegeperson. Zu den Hauptferienzeiten kommt es zu Engpässen im Angebot. Deshalb sollte bei der Urlaubsplanung direkt
auch die Anmeldung zur KZP erfolgen. Der Aufenthalt in der KZP sollte gut vorbereitet werden, so dass dem demenzkranken Menschen das Einleben in der fremden Umgebung erleichtert wird. Deshalb ist es sinnvoll bei regelmäßiger Nutzung der Kurzzeitpflege immer
wieder dieselbe Einrichtung zu wählen. Für die Verhinderungspflege, die auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann, steht ebenfalls ein Zuschuss der Pflegekasse
zur Verfügung.
14.3.5. Ferien und Urlaub
Inzwischen bieten verschiedene Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Hotels
Ferienaufenthalte für demenzkranke Menschen und ihre Angehörige an. Sie umfassen pflegerische Leistungen und eine stundenweise Einzel- oder Gruppenbetreuung des Erkrankten. Je nach Dauer und Intensität der häuslichen Pflege kann jedoch der alleinige Ferienaufenthalt der Pflegeperson zur physischen und psychischen Erholung notwendig sein.
14.3.6. Vollstationäre Pflege
Wenn die häusliche Versorgung eines Menschen mit Demenz nicht mehr möglich ist, weil
keine Pflegeperson vor Ort ist oder die Belastung der Pflegenden zu groß ist, wird eine ausserhäusliche Betreuung notwendig.
Im Rahmen der Pflegeversicherung werden die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege übernommen. Die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung müssen selber getragen bzw. werden bei Menschen
mit
einem
geringen
Einkommen
von
der
Kommune
im
Rahmen
der
Sozialleistungen/Hilfe zur Pflege in Einrichtungen übernommen.
Im Landkreis Ahrweiler werden verschiedene Betreuungskonzepte für demenzkranke Menschen angeboten:
Integrierte Betreuung: Demenzkranke und nicht demenzkranke Menschen wohnen in einem
Wohnbereich. In manchen Häusern werden demenzkranke BewohnerInnen zusätzlich stundenweise in einer Gruppe mit einem auf sie abgestimmten Programm betreut.
Wohngruppen für demenzkranke Menschen: Viele Alten- und Pflegeheime bieten inzwischen eine Wohngruppe ausschließlich für demenzkranke Menschen an, die kleiner ist als die
herkömmlichen Wohnbereiche. In Wohngruppen, die nach dem Hausgemeinschaftskonzept
aufgebaut sind, wird mit Unterstützung der BewohnerInnen gekocht (gewaschen, gebügelt
etc.) und der Gruppenalltag gestaltet. Einzelne stationäre Einrichtungen gehen dazu über, eine
stadiengerechte Betreuung demenzkranker Menschen in unterschiedlich ausgerichteten Wohn-
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gruppen anzubieten. Hierzu gehört auch das Angebot einer Pflegeoase für Menschen im späten Stadium der Demenz, die zu mehreren Personen gemeinsam in einem besonders atmosphärisch gestalteten Raum wohnen und von einer Fachkraft begleitet werden.
Bei der Auswahl des geeigneten Pflegeheims sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
•
Spezielles Pflege- und Betreuungskonzept für demenzkranke Menschen
•
Kleine Wohngruppen
•
Anregungsreiche Gestaltung der Zimmer und Gemeinschaftsräume (keine Schatten
werfende Lichtquellen, keine glänzenden Böden und Spiegel; stattdessen helle Farben und helle Räume, Orientierungshilfen wie Uhren, Kalender, Fotografien, Gegenstände des täglichen Lebens, eindeutige Beschriftung der Räume und Möglichkeiten
zum „Wandern“ etc.)
•
Attraktiv gestaltetes Gartengelände (z.B. Rundlauf, Hochbeete, kleine Tiergehege)
•
Individuell gestaltete Mahlzeiten mit Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der
Menschen mit Demenz (Fingerfood etc.)
•
Tagesstrukturierende Betreuung (Beschäftigungsmöglichkeiten und Bewegung sowie flexibel gestalteter Tages- und Nachtablauf, z. B. Nachtcafé)
•
Ausreichend qualifiziertes Personal, das zumindest über Grundkenntnisse in der Begleitung und Pflege demenzkranker Menschen verfügt
•
Berücksichtigung von individuellen Wünschen im Rahmen des Möglichen
•
Förderung von ritualen und Gewohnheiten
14.3.7. Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Alternative zum Pflegeheim. In einer Wohngemeinschaft leben bis zu 12 Personen in einer Etagenwohnung oder Haus zusammen. Alle
BewohnerInnen haben ein eigenes Zimmer. Darüber hinaus gibt es gemeinschaftlich genutzte Räume wie Bäder und Wohnzimmer. In der Regel bildet die Wohnküche das „Herz“ der
Wohngemeinschaft. Die BewohnerInnen bzw. deren Angehörige und rechtliche BetreuerInnen entscheiden über alle die Wohngemeinschaft betreffenden Fragen. Sie organisieren die
Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung und beauftragen damit Einzelpersonen oder Pflegedienste.
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14.4. Informations- und Schulungsangebote für
Angehörige und bürgerschaftlich Engagierte
Spezielle Kursreihen und Einzelveranstaltungen ermöglichen eine aktive Auseinandersetzung
mit den Demenzerkrankungen, das Einüben neuer Verhaltensweisen, den Erwerb pflegerischer Kompetenzen und den Austausch mit anderen betroffenen Familien und Fachleuten.
Zum Angebot gehören:
•
Schulungsinitiative Demenz mit Grund- und Aufbaukursen seit 2005
•
Einzelveranstaltungen zu aktuellen Themen und Fragestellungen der Demenz
•
Demenzkampagnen
•
Häusliche Krankenpflegekurse
•
Gruppen/Gesprächskreise für pflegende Angehörige (werden temporär angeboten)
•
Kontakt- und Freizeitangebote für Menschen mit und ohne Demenz (z.B. Jahreszeitentreff)
Die Teilnahme an der Schulungsinitiative Demenz, die in Zusammenarbeit mit der Alzheimer
Gesellschaft Rheinland-Pfalz und den Pflegekassen durchgeführt wird, ist kostenfrei für Angehörige und Ehrenamtliche. Bei Bedarf wird auch die Betreuung des demenzkranken Angehörigen organisiert.
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Verfasser und Verfasserinnen:
Breuer, Dr. med. Peter
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Gemeinschaftspraxis
Dr. Breuer/Frotz, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Eisler-Bodtenberg, Marion Diplom-Sozialpädagogin, Betreuungsverein der
Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr Region e.V.,
Diakonisches Werk
Glodowski, Anne Simone
Klinische Neuropsychologin (GNP), Marienhaus Klinikum
Bad Neuenahr-Ahrweiler/ Burgbrohl, Geriatrisches Zentrum
Horn, Heinrich
Facharzt für Psychiatrie, Kreisverwaltung Ahrweiler,
Gesundheitsamt
Husemann, Frank
Facharzt für Psychiatrie Neurologie, Dr. v. Ehrenwall’sche
Klinik Bad Neuenahr-Ahrweiler
Seeger, Ralph
Dipl. Sozialpädagoge, Betreuungsverein Sozialdienst kath.
Männer und Frauen, Ahrweiler e.V.
Steinich, Katharina
Dipl. Sozialpädagogin, Leit- und Vernetzungsstelle Demenz
im Landkreis Ahrweiler, Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.,
Geschäftsstelle Ahrweiler
Unger, Dr. med. Heinz L.
Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde und Geriatrie,
Chefarzt des Geriatrischen Zentrums des Marienhaus
Klinikums Bad Neuenahr-Ahrweiler/ Burgbrohl
Darüber hinaus danken wir allen weiteren Personen, die an der Leitlinie mitgearbeitet und
einen Beitrag zur Fertigstellung der Handreichung geleistet haben.
Quellen und Literatur:
Barthels&Wallesch | Diagnostik bei chronisch fortschreitenden Demenzen, Nervenarzt 2007,
78: 579-607
Crawley, Helen | Essen und Trinken bei Demenz, Kuratorium Deutsche Alterhilfe 2002
Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) 2009, S3-Leitlinie
Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. | Praxisreihe, Schriftenreihe
Kuratorium Deutsche Altershilfe 2001 | Qualitätshandbuch Leben mit Demenz
Powell, Jennie | Hilfe zur Kommunikation bei Demenz, Kuratorium Deutsche Altershilfe 2002
Feil, Naomi | Validation – ein neuer Weg zum Verständnis alter Menschen
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Links
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, http://www.wegweiser-demenz.de
Deutsche Alzheimergesellschaft e.V., http://www.deutsche-alzheimer.de
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V., http://www.dbl-ev.de
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V., http://www.DVE.Info
Gesellschaft für Neuropsychologie, http://www.gnp.de/html/index.php
Kuratorium Deutsche Altershilfe Köln, http://www.kda.de
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.,
http://www.demenz-rlp.de/landes-netz-werk-demenz/
Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie Herausgeber:
Kommission „Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie“, http://www.dgn.org
Leitstelle Demenz im Landkreis Ahrweiler, http://www.leistelle-demenz-ahrweiler.de
Universitätsklinikum Freiburg, Abt. für Psychotherapie und Psychiatrie,
Zentrum für Geriatrie und Gerontologie, http://demenz-Leitlinie.de
Zentralverband der Physiotherapeuten / Krankengymnasten (ZVK) e.V., http://www.zvk.org
Abkürzungsverzeichnis
MMST
Minimental Status Test
UT
Uhrentest nach Folstein
TFDD
Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung
CERAD
Consortium to Establish a Registry for Alzheimer´s Desease
CVLT-9
California Verbal Learning Test (Elderly Version)
ADAS-cog Alzheimer´s Desease Assessment Scale-cognitive subscale
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Mit freundlicher Unterstützung der
LANDESZENTRALE FÜR GESUNDHEITSFÖRDERUNG
IN RHEINLAND-PFALZ E.V.
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