Gemeinsame Arbeitsgruppe Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Landesverbände der Krankenkassen & Ersatzkassen in Sachsen Stand: Januar 2015 Information zur Arzneimittelvereinbarung 2015 2 c) Nichtsteroide Antirheumatika (NSAR) Zielsubstanzen Zielerreichung Coxibe Verordnungsanteil ≤ 7,5 % 1. Welche Wirkstoffe fallen unter diese Zielvereinbarung? Dieses Ziel erfasst die Wirkstoffe Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen, Indometacin, Acemetacin, Proglumetacin, Piroxicam, Meloxicam, Ketoprofen, Tiaprofensäure, Nabumeton, Phenylbutazon, Dexibuprofen, Dexketoprofen, und Aceclofenac, die vorwiegend verordnet werden sollen. Weitere Wirkstoffe, die im Rahmen dieses Zieles berücksichtigt werden, sind Celecoxib, Parecoxib und Etoricoxib. Der Anteil an definierten Tagesdosen (DDD) der drei zuletzt genannten Wirkstoffe sollte höchstens 7,5% betragen. 2. Warum wurden diese Zielsubstanzen ausgewählt? Nichtsteroide Antirheumatika (NSAR) werden in Deutschland sehr häufig zur Behandlung von Schmerzen und rheumatischen Entzündungen verordnet. Die Tagestherapiekosten für die Behandlung mit den COX-2-Hemmern Celecoxib (1,29€)20, Parecoxib und Etoricoxib (1,06€)21 sind deutlich höher als die Tagestherapiekosten der meisten anderen nichtsteroiden Antirheumatika, wie beispielsweise Ibuprofen (0,52€)21 oder Diclofenac (0,35€)21, Aufgrund fehlender Vorteile (abgesehen von der Intensität gastrointestialer UAW) ist selbst die kurzfristige Anwendung der Coxibe nach Bewertung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erst dann gerechtfertigt, wenn andere Nichtopioide nicht anwendbar sind.21 Bei Risikopatienten (Diabetes mellitus, Rauchen, Hyperlipidämie, Hypertonie) erhöht sich durch die Einnahme von NSAR die Inzidenz kardiovaskulärer Nebenwirkungen, deshalb sollten NSAR für diese Patienten nur nach strenger Indikationsstellung und in niedrigst nötiger Dosierung sowie für kürzest mögliche Dauer eingesetzt werden.22 Bei Naproxen ist das Risiko für koronare 20 U. Schwabe, D. Paffrath, Arzneiverordnungs-Report 2014, S. 500ff. Arzneiverordnungen, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, 22. Auflage, 2009, S. 232 KBV Wirkstoff Aktuell – Orale und transdermale Analgetika bei degenerativen Gelenkerkrankungen, Ausgabe 3/2014 21 22 Beilage zu den KVS-Mitteilungen 1/2015 25 Ereignisse nicht erhöht, deshalb ist Naproxen bei kardiovaskulären Erkrankungen das Mittel der Wahl.23 3. Weitere Informationen für Sie Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Anlage IV – Therapiehinweise: Celecoxib KBV Wirkstoff Aktuell – Orale und transdermale Analgetika bei degenerativen Gelenkerkrankungen, Ausgabe 3/2014 Roter-Hand-Brief: Diclofenac - Neue Kontraindikationen und Warnhinweisen nach europaweiter Überprüfung der kardiovaskulären Sicherheit, Juli 2013 Rote-Hand-Brief: Beofenac® (Aceclofenac) - Gegenanzeigen und Warnhinweise, Oktober 2014 Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) im Vergleich: Risiko von Komplikationen im oberen Gastrointestinaltrakt, Herzinfarkt und Schlaganfall, Dtsch. Ärztebl., Jg. 110, Heft 29-30, 22. Juli 2013 Neue Daten zum kardiovaskulären und gastrointestinalen Risiko von NSAR, arznei-telegramm, 44. Jahrgang, 16.August 2013 Arzneiverordnungs-Report 2014, Kapitel 16.1. – Nichtsteroidale Antiphlogistika 23 Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) im Vergleich: Risiko von Komplikationen im oberen Gastrointestinaltrakt, Herzinfarkt und Schlaganfall, Dtsch. Ärztebl., Jg. 110, Heft 29-30, 22. Juli 2013 Beilage zu den KVS-Mitteilungen 1/2015 26