Information zur Arzneimittelvereinbarung 2015

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Gemeinsame Arbeitsgruppe
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Landesverbände der Krankenkassen &
Ersatzkassen in Sachsen
Stand: Januar 2015
Information zur Arzneimittelvereinbarung 2015
2 c) Nichtsteroide Antirheumatika (NSAR)
Zielsubstanzen
Zielerreichung
Coxibe
Verordnungsanteil ≤ 7,5 %
1. Welche Wirkstoffe fallen unter diese Zielvereinbarung?
Dieses Ziel erfasst die Wirkstoffe Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen, Indometacin, Acemetacin,
Proglumetacin,
Piroxicam,
Meloxicam,
Ketoprofen,
Tiaprofensäure,
Nabumeton,
Phenylbutazon, Dexibuprofen, Dexketoprofen, und Aceclofenac, die vorwiegend verordnet
werden sollen. Weitere Wirkstoffe, die im Rahmen dieses Zieles berücksichtigt werden, sind
Celecoxib, Parecoxib und Etoricoxib. Der Anteil an definierten Tagesdosen (DDD) der drei
zuletzt genannten Wirkstoffe sollte höchstens 7,5% betragen.
2. Warum wurden diese Zielsubstanzen ausgewählt?
Nichtsteroide Antirheumatika (NSAR) werden in Deutschland sehr häufig zur Behandlung von
Schmerzen und rheumatischen Entzündungen verordnet. Die Tagestherapiekosten für die
Behandlung mit den COX-2-Hemmern Celecoxib (1,29€)20, Parecoxib und Etoricoxib (1,06€)21
sind deutlich höher als die Tagestherapiekosten der meisten anderen nichtsteroiden
Antirheumatika, wie beispielsweise Ibuprofen (0,52€)21 oder Diclofenac (0,35€)21, Aufgrund
fehlender Vorteile (abgesehen von der Intensität gastrointestialer UAW) ist selbst die
kurzfristige Anwendung der Coxibe nach Bewertung der Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft erst dann gerechtfertigt, wenn andere Nichtopioide nicht anwendbar sind.21
Bei Risikopatienten (Diabetes mellitus, Rauchen, Hyperlipidämie, Hypertonie) erhöht sich durch
die Einnahme von NSAR die Inzidenz kardiovaskulärer Nebenwirkungen, deshalb sollten NSAR
für diese Patienten nur nach strenger Indikationsstellung und in niedrigst nötiger Dosierung
sowie für kürzest mögliche Dauer eingesetzt werden.22 Bei Naproxen ist das Risiko für koronare
20
U. Schwabe, D. Paffrath, Arzneiverordnungs-Report 2014, S. 500ff.
Arzneiverordnungen, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, 22. Auflage, 2009, S. 232
KBV Wirkstoff Aktuell – Orale und transdermale Analgetika bei degenerativen Gelenkerkrankungen, Ausgabe 3/2014
21
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Beilage zu den KVS-Mitteilungen 1/2015
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Ereignisse nicht erhöht, deshalb ist Naproxen bei kardiovaskulären Erkrankungen das Mittel der
Wahl.23
3. Weitere Informationen für Sie
Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Anlage IV – Therapiehinweise: Celecoxib
KBV Wirkstoff Aktuell – Orale und transdermale Analgetika bei degenerativen
Gelenkerkrankungen, Ausgabe 3/2014
Roter-Hand-Brief: Diclofenac - Neue Kontraindikationen und Warnhinweisen nach europaweiter
Überprüfung der kardiovaskulären Sicherheit, Juli 2013
Rote-Hand-Brief: Beofenac® (Aceclofenac) - Gegenanzeigen und Warnhinweise, Oktober 2014
Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) im Vergleich: Risiko von Komplikationen im oberen
Gastrointestinaltrakt, Herzinfarkt und Schlaganfall, Dtsch. Ärztebl., Jg. 110, Heft 29-30, 22. Juli
2013
Neue Daten zum kardiovaskulären und gastrointestinalen Risiko von NSAR, arznei-telegramm,
44. Jahrgang, 16.August 2013
Arzneiverordnungs-Report 2014, Kapitel 16.1. – Nichtsteroidale Antiphlogistika
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Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) im Vergleich: Risiko von Komplikationen im oberen Gastrointestinaltrakt, Herzinfarkt und
Schlaganfall, Dtsch. Ärztebl., Jg. 110, Heft 29-30, 22. Juli 2013
Beilage zu den KVS-Mitteilungen 1/2015
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