1611 Prophylaxe_was zahlt die UKB aktualisiert

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Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV)
– Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?
Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten orientierende Vorgaben für die Auswahl der Maßnahmen nach Stich- und Schnittverletzungen mit
potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) 1. Die Entscheidung über das konkrete Vorgehen im Einzelfall muss jedoch immer vom
behandelnden Arzt eigenverantwortlich getroffen werden. Zu beachten ist, dass für die jeweiligen Maßnahmen immer die entsprechende
Einwilligung des/der jeweils Betroffenen, also sowohl der verletzten Person als auch ggf. der Indexperson, vorliegen muss.
Vorbemerkungen
Alle folgenden Maßnahmen zielen darauf ab, Infektionserkrankungen (HBV, HCV, HIV) zu verhindern bzw. das Risiko ihrer Entstehung zu
minimieren.
Um nach einer Verletzung schnell und gezielt vorgehen zu können, sollte in jeder Einrichtung bei entsprechendem Risiko ein Maßnahmeplan für
das Vorgehen bei Stich- und Schnittverletzungen vorhanden sein. Er leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, welche bei entsprechender
Gefährdung auch die spezifische Risikobeurteilung bezüglich HIV- und Hepatitis-B/C- Übertragungsmöglichkeiten beinhaltet.
Die konkreten Maßnahmen im Falle einer Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr sollten sich an den Empfehlungen von
RKI2, STIKO3 und an den Deutsch- Österreichischen Empfehlungen zur postexpositionellen Prophylaxe der HIV- Infektion orientieren. Neben dem
genauen Vorgehen nach Stich- und Schnittverletzungen regelt dieser Maßnahmeplan auch die Zuständigkeiten und enthält wichtige Adressen und
Telefonnummern.
Er ist in den betroffenen Bereichen gut kenntlich auszuhängen und allen exponierten Beschäftigten zur Kenntnis zu geben.
Nach Stich- und Schnittverletzungen mit begründetem Verdacht auf eine Infektionsgefährdung (HBV/HCV/HIV) erstattet die Unfallkasse
Berlin die Kosten der Untersuchungen und falls erforderlich die der postexpositionellen Prophylaxe für den Unfallversicherten nach
dem Regelablaufschema der UKB für das Vorgehen nach Stich- und Schnittverletzungen:
Für die Erstattung der Kosten werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Angaben zur fallbezogenen Risikoeinschätzung und den nach Regelablaufschema durchgeführten Untersuchungen und Maßnahmen mit
den entsprechenden Begründungen (Arztbericht).
2. Die Unfallmeldung
3. Die Rechnung über die zu erstattenden Leistungen
1
HBV: Hepatitis B Virus
HCV: Hepatitis C Virus
RKI: Robert Koch Institut
3
STIKO: Ständige Impfkommission des RKI
Unfallkasse Berlin, Abteilung Prävention / Stand März 2016
2
HIV: Human Immunodeficiency Virus
1
Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV)
– Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?
Untersuchungen und Maßnahmen nach dem Ablaufschema der UKB für das Vorgehen nach Stich- und
Schnittverletzungen mit potentiellem Infektionsrisiko (HBV, HCV, HIV):
Indexperson:
Der Infektionsstatus der Indexperson ist soweit bekannt zu erfassen, die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Infektiosität ist abzuschätzen (z.B.
erhöhte Wahrscheinlichkeit durch die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe). Regelhaft ist eine Untersuchung der Indexperson nicht vorzusehen,
sie kann aber bei bestimmten Fragestellungen angezeigt sein.
Eine Blutuntersuchung bei der Indexperson zum Nachweis einer Infektiosität ist nur dann erforderlich und damit rechtlich zulässig, wenn ein begründeter
Verdacht auf eine mögliche Infektiosität der Indexperson besteht und Entscheidungen zum weiteren postexpositionellen Vorgehen von den
Untersuchungsergebnissen der Indexperson abhängen.
Beispielsweise basieren die Entscheidungen über Maßnahmen zur Hepatitis-B-Postexpositionsprophylaxe in erster Linie auf dem Immunstatus des verletzten
Beschäftigten. Es könnte weit reichende negative Konsequenzen haben, eine notwenige Postexpositionsprophylaxe aufgrund unauffälliger
Untersuchungsergebnisse der Indexperson zu unterlassen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Indexpatient in der Zeitphase nach einer Infektion, in der er noch
keine labortechnisch nachweisbare Immunantwort aufgebaut hat, trotz unauffälliger Untersuchungsergebnisse ansteckungsfähig sein kann (diagnostische Lücke
nach Infektion von bis zu 3-6 Monate).
Nur unter bestimmten Vorraussetzungen und Fragestellungen sind daher serologische Blutuntersuchung der Indexperson empfehlenswert:
Voraussetzungen
Die Indexperson ist bekannt und nach Aufklärung einverstanden (Schweigepflichtsentbindung für die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse).
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist das Zeitfenster zu berücksichtigen, in dem die Indexperson schon infektiös aber noch nicht seropositiv sein
könnte (diagnostische Lücke nach Infektion: bis zu 3-6 Monate). In diesem Falle „trügerischer Sicherheit“ würden möglicherweise notwendige
postexpositionelle Maßnahmen bei der verletzten Person unterlassen werden.
Untersuchung der Indexperson bei folgenden Fragestellungen:
Besteht der begründete Verdacht auf eine HIV-Infektion bei der Indexperson und wäre auch aufgrund von Art und Ausmaß der Exposition eine
medikamentöse Postexpositionsprophylaxe indiziert, sollte bei der Indexperson ein HIV-Schnelltest durchgeführt werden. In diesem Falle ist Eile
geboten, da mit einer medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (HIV) bei der verletzten Person möglichst innerhalb von 2h begonnen werden sollte.
Wenn der HIV-Test der Indexperson ein positives Ergebnis ergibt, folgen ein Bestätigungstest und ggf. die Viruslastbestimmung.
-
-
Bei begründetem Verdacht auf eine HCV Infektion der Indexperson (z.B. Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe), sollte bei dieser ein Anti-HCVBestimmung und falls positiv eine HCV- PCR durchgeführt werden. Falls eine HCV-Infektiosität bei der Indexperson nachgewiesen wird, sollte auch bei
der verletzten Person nach 6 Wochen eine HCV- PCR durchgeführt werden, um eine HCV-Infektion ggf. frühzeitig diagnostizieren und rechtzeitig
behandeln zu können (Therapiebeginn innerhalb der ersten drei bis vier Monate nach Infektion bei ausbleibender Spontanheilung).
-
Falls eine Hepatitis B Aktiv-Passiv-Immunisierung (Passiv: HB-Immunglobulin) bei der verletzten Person nach STIKO-Empfehlung indiziert ist, ist eine
Bestimmung von HBs-Ag besser noch von HBV-DNA (PCR) bei der Indexperson sinnvoll. Die zusätzliche HB-Immunglobulingabe ist bei Niegeimpften,
Nonrespondern sowie bei Lowrespondern mit einem aktuellen Anti-HBs-Titer von <10 IU/l indiziert. Auf eine HB-Immunglobulingabe kann verzichtet
werden, wenn beim Verletzten jemals ein Anti-HBs-Titer von ≥100 IU/l dokumentiert wurde. Wenn eine Hepatitis B – Infektiosität bei der Indexperson
weitgehend ausgeschlossen werden kann (keine HBV-DNA nachweisbar), ist beim verletzten Mitarbeiter die zusätzliche Hepatitis B Immunglobulingabe
nicht erforderlich. Damit kann der verletzten Person das höhere Risiko von Nebenwirkungen (insbesondere allergische Reaktionen) durch eine
zusätzliche HB-Immunglobulingabe im Vergleich zur alleinigen Aktiv-Impfung erspart werden.
Unfallkasse Berlin, Abteilung Prävention / Stand März 2016
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Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV)
– Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?
regelhafte Untersuchungen des verletzten Beschäftigten/Unfallversicherten:
Erstuntersuchung des verletzten Beschäftigten/ der unfallversicherten Person
Ermittlung des Immunstatus
Beratung
Dokumentation
Blutabnahme mit Bestimmung von
-
HCV Diagnostik
-Anti-HCV
-
HIV Diagnostik
-Anti-HIV
-
HBV Diagnostik bei fehlendem Nachweis einer ausreichenden Immunisierung:
-Anti-HBc, Anti-HBs
Die HBV Serologie ist nicht erforderlich, wenn ein Anti-HBs- Wertes von ≥100 IU/L innerhalb der letzten 10 Jahre
dokumentiert ist bzw. wenn nach erfolgreicher Grundimmunisierung die letzte Hepatitis B -Impfung nicht länger als 10 Jahre
her ist. Liegt die Impfung mehr als zehn Jahre zurück wird postexpositionell eine aktive Hepatitis B -Impfung durchgeführt.
Unfallkasse Berlin, Abteilung Prävention / Stand März 2016
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Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV)
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Nachuntersuchungen des verletzten Beschäftigten/ der unfallversicherten Person:
1. Nach sechs Wochen:
-
HCV Diagnostik:
- Anti-HCV (bzw. bei wahrscheinlicher oder gesicherter HCV-Infektion der Indexperson: HCV-PCR qual.)
-
HIV Diagnostik:
- Anti-HIV
-
HBV Diagnostik:
- HbsAg / Anti-HBc, nicht erforderlich bei ausreichender4 prä- bzw. postexpositionellen Immunisierung
Hinweis : Wurde eine HIV Postexpositionsprophylaxe – durchgeführt, beginnt die HIVDiagnostik zwei Wochen nach Ende der PEP, also auch sechs Wochen nach Exposition.
2. Nach zwölf Wochen:
-
HCV Diagnostik:
-Anti-HCV
-
HIV Diagnostik:
-Anti-HIV
-
HBV Diagnostik:
-Anti-HBc, nicht erforderlich bei ausreichender4 prä- bzw. postexpositionellen Immunisierung
3. Nach sechsundzwanzig Wochen:
-
HCV Diagnostik:
- Anti-HCV
-
HIV Diagnostik:
- Anti-HIV
-
HBV Diagnostik:
- Anti-HBc / Anti-HBs, nicht erforderlich bei ausreichender4 prä- bzw. postexpositionellen Immunisierung
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ausreichend: vollständige Grundimmunisierung mit nachfolgender dokumentierter Impferfolgskontrolle (Anti-HBs ≥100 IU/L) und letzte Impfung (z.B. auch die
postexpositionelle Auffrischimpfung) innerhalb der letzten zehn Jahre. Bzw. ein dokumentierter Anti-HBs-Wert von ≥100 IU/L innerhalb der letzten zehn Jahre.
Unfallkasse Berlin, Abteilung Prävention / Stand März 2016
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Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV)
– Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?
Postexpositionelle Prophylaxe und Behandlung
Postexpositionelle Prophylaxe bei HBV
Die UKB übernimmt die Kosten für nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO indizierte Hepatitis B –Impfungen zur postexpositionellen
Prophylaxe bei der unfallversicherten Person.
Weitere Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen, werden
von der UKB nicht übernommen. Beispielsweise ist postexpositionell eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsarzt
anzubieten. Bei entsprechender Infektionsgefährdung hat der Arbeitgeber individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge mit Impfangeboten zu
veranlassen bzw. anzubieten (siehe ArbMedVV). Somit werden die Kosten für eine weitere Vervollständigung der Grundimmunisierung mit
Impferfolgskontrolle von der Unfallkasse Berlin nicht übernommen.
Postexpositionelle Prophylaxe bei HIV
Ist eine HIV-Infektion bei der Indexperson sehr wahrscheinlich, bekannt oder nachgewiesen (Anti-HIV- Schnelltest) werden die Kosten einer
medikamentösen Behandlung der unfallversicherten Person zur HIV- Postexpositionsprophylaxe erstattet, wenn diese indikationsgerecht nach
den aktuellen Deutsch Österreichischen Empfehlungen zur HIV- Postexpositionsprophylaxe durchgeführt wird.
Liegt eine andere Konstellation als hier beschrieben vor, so kann über eine Kostenübernahme nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung entschieden
werden.
Behandlung einer HCV-Infektion
Eine akute Hepatitis C kann durch eine Frühtherapie (antivirale Therapie) in der überwiegenden Zahl der Fälle zur Ausheilung gebracht werden.
Unbehandelt nimmt der überwiegende Anteil einen chronischen Verlauf mit dem Risiko der Entwicklung von Leberzirrhose und Leberkrebs
Durch die o.g. Diagnostik soll beim verletzten Beschäftigten/Unfallversicherten eine Erkrankung frühzeitig erkannt werden, um ihn umgehend einer
fachärztlichen Betreuung und einer rechtzeitigen Therapie5 zuführen zu können. Die entsprechenden Kosten werden nach Prüfung übernommen.
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Nach einer Hepatitis-C Infektion sollte bei ausbleibender Spontanheilung innerhalb der ersten drei bis vier Monate mit einer antiviralen Therapie begonnen
werden.
Unfallkasse Berlin, Abteilung Prävention / Stand März 2016
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Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV)
– Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?
Untersuchungen bei der Indexperson (sofern der aktuelle Infektionsstatus nicht bekannt, Laboruntersuchung nach Aufklärung und nur mit Einverständnis)
Parameter: Hepatitis B
Hepatitis C
HIV
Anti-HCV
(Falls positiv: Infektiosität
und Viruslast mittels
quantitativer HCV-PCR
bestimmen)
HIV-Screeningtest7
(Falls positiv: HIV-PEP-Indikation
für die verletzte Person prüfen;
Viruslast ermitteln, sofern diese
entscheidungsrelevant ist)
Zeitschiene:
Sofort nach
Übertragungsereignis
Nur wenn die verletzte Person keine HBV-Immunität hat und
eine zusätzliche Immunglobulingabe indiziert wäre, dann
HBs-Ag bei der Indexperson bestimmen
(im Einzelfall HBV-DNA-PCR6, z.B. bei konkretem HBVInfektionsrisiko der Indexperson in den letzten 1-3 Monaten)
Untersuchungen bei der verletzten Person (nach Aufklärung und mit informiertem Einverständnis der verletzten Person)
Parameter: Hepatitis B
Hepatitis B- Serologie NUR erforderlich bei unsicherer Immunität:
Anti-HBs-Titer nie ≥ 100 IU/L oder letzter Anti-HBs-Titer von ≥ 100
Zeitschiene:
IU/L vor mehr als 10 Jahren
Anti-HBc (Bestand schon z.Z. der Verletzung eine HBV-Infektion?)
Anti-HBs (Überprüfung der Immunität: gesichert wenn ≥ 100 IU/L)
Erstuntersuchung
ggf. postexpositionelle Maßnahmen nach den aktuellen STIKOEmpfehlungen (Impfstoff- und ggf. Immunglobulingabe) 8
Bei unsicherer Immunität zum Zeitpunkt der Verletzung sollte
nachgewiesen werden, ob es zu einer Infektion kommt oder nicht:
Hepatitis C
Hepatitis C-Serologie immer
erforderlich
HIV
HIV-Serologie
immer erforderlich
Anti-HCV (Bestand schon z.Z. der
Verletzung eine HCV-Infektion?)
HIV-Screeningtest²
(Ausgangswert)
ggf.4 nach 4 Wochen HCV- PCR
Nach 6 Wochen
HBs-Ag als relativ früher Parameter einer HBV-Infektion
Anti-HCV
HIV-Screeningtest10
ggf.9: HCV-PCR nach 6-8 Wochen
Nach 3 Monaten
Anti-HBc
Anti-HCV
HIV-Screeningtest5
Nach 6 Monaten
Anti-HBc und Anti-HBs als Abschlusswert
Anti-HCV
HIV-Screeningtest5
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Minimierung der „diagnostischen Lücke“: Bei sicherem Ausschluss einer HBV-Infektiosität der Indexperson kann auf die Immunglobulingabe verzichtet werden.
7 Aktueller, verfügbarer HIV Screeningtest (4. Generation)
8 Wird postexpositionell geimpft sollte der Impferfolg im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge kontrolliert werden und erforderlichenfalls zuvor die Grundimmunisierung
vervollständigt werden. In den Arbeitsbereichen mit erhöhter HBV-Infektionsgefährdung ist dies vom Arbeitsgeber zu tragen.
9 HCV-PCR bei besonders erhöhtem HCV-Infektionsrisiko (z.B. Kanüle unbekannter und risikobehafteter Herkunft oder bei HCV-infektiöser Indexperson). Wir empfehlen die erste
HCV-PCR nach 4 Wochen, um die Sicherheit zu erhöhen, dass der Untersuchungszeitpunkt jenseits der diagnostischen Lücke liegt (nach Leitlinie 2-4Wochen). Ist die HCV-PCR
nach 4 und nach 6-8 Wochen zweimalig negativ, kann eine Hepatitis C-Infektion durch die Verletzung weitgehend ausgeschlossen werden.
10 Sollte eine HIV-PEP durchgeführt worden sein, verschiebt sich der Untersuchungstermin um die Therapiedauer der PEP.
Unfallkasse Berlin, Abteilung Prävention / Stand März 2016
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