Vom Nutzen des Staates

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Mit David Hume, Jeremy Bentham und John Stuart Mill stehen drei wichtige Vorläufer bzw. Vertreter des utilitaristischen Denkens im Mittelpunkt der Beiträge
dieses Bandes. Sie unternehmen die kritische Rekonstruktion der oft nur implizit
erkennbaren Staatsverständnisse dieser Theoretiker und suchen die Implikationen
und Folgen ihrer Theorien für das Verständnis und die Ordnung von Gesellschaft
und internationalen Beziehungen in der politischen Theorie und Praxis herauszuarbeiten, die bis in die Gegenwart hinein wirksam sind.
Herausgeber:
Olaf Asbach ist Professor für Politikwissenschaft und Inhaber der HeisenbergProfessur „Europa und Moderne“ an der Universität Hamburg.
ISBN 978-3-8329-4116-1
27
Olaf Asbach (Hrsg.)
S T A A T S V E R S T Ä N D N I S S E
Im Zuge der Krise des seit dem Ende des 20. Jahrhunderts dominierenden, gegen
den Staat gerichteten neoliberalen Denkens erfährt die Frage nach dem Nutzen des
Staates neue Aufmerksamkeit. Der vorliegende Band nimmt mit dem Utilitarismus
eine Traditionslinie politischer Theorie und Praxis in den Blick, die den Begriff des
Nutzens ins Zentrum stellt und seit dem 19. Jahrhundert vor allem in der angelsächsischen Welt höchst einflussreich gewesen ist. Zugleich jedoch wies sie zum
Begriff des Staates, wie er auf dem europäischen Kontinent verwandt wurde und
wird, stets eine merkliche Distanz auf.
Asbach (Hrsg.) • Vom Nutzen des Staates
Im Zentrum der Reihe Staatsverständnisse steht die Frage: Was lässt sich den Ideen
früherer und heutiger Staatsdenker für ein zeitgemäßes Verständnis des Staates
entnehmen?
Vom Nutzen des
Staates
Staatsverständnisse des klassischen Utilitarismus:
Hume - Bentham - Mill
Nomos
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Wissenschaftlicher Beirat:
Klaus von Beyme, Heidelberg
Giancarlo Corsi, Modena-Reggio Emilia
Yehezkel Dror, Jerusalem
Wolfgang Kersting, Kiel
Ernesto Martinez Diaz de Guereñu, Bilbao
Herfried Münkler, Berlin
~ Paulo
Marcelo Neves, Sao
Henning Ottmann, München
Stanley L. Paulson, St. Louis
Ryuichiro Usui, Tokyo
Staatsverständnisse
Herausgegeben von
Prof. Dr. Rüdiger Voigt
Band 27
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Olaf Asbach (Hrsg.)
Vom Nutzen des Staates
Staatsverständnisse des klassischen Utilitarismus:
Hume - Bentham - Mill
Nomos
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Titelbild-Gestaltung von Olaf Asbach und Andreas Busen unter Verwendung
der folgenden Gemälde:
1.) David Hume (by Allan Ramsay),
National Gallery of Scotland, Edinburgh, PG 1056
2.) Jeremy Bentham (by Henry William Pickersgill)
National Portrait Gallery London, NPG 413
3.) John Stuart Mill (replica by George Frederic Watts)
National Portrait Gallery London, NPG 1009
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten
sind im Internet über http://www.d-nb.de abrufbar.
ISBN 978-3-8329-4116-1
1. Auflage 2009
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. Printed in Germany. Alle Rechte,
auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der
Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
Olaf Asbach
Die Revolution des Nutzens im Staatsdenken der Neuzeit
13
II. Hume und die Grundlagen des utilitaristischen Staat- und Politikdenkens
Olaf Asbach
Die Grenzen der Moralität.
Zur Notwendigkeit von Recht und Staat bei Hume und Hobbes
31
Christine Chwaszcza
Staat und politische Philosophie in David Humes Essays
63
Manfred Kühn
War Hume Utilitarist?
87
Heiner F. Klemme
Naturalismus sans phrase. Humes Konzeption der Gerechtigkeit
109
III. Staat und Gesellschaft bei Bentham und Mill
Wilhelm Hofmann
Ohne Strafe gibt es keinen Staat
131
Peter Niesen
Tribunal der Zeitungsleser.
Bentham über schwache und starke Öffentlichkeiten
153
Peter Rinderle
John Stuart Mill über die Grundlagen, Gestalten und Gefahren
der Demokratie
183
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Tobias Bevc
Der Staat in den ökonomischen Schriften John Stuart Mills
211
Peter Schröder
„Devoid of Faith, yet terrified of Scepticism“ –
Die Bedeutung der Religion in John Stuart Mills politischer Theorie
über Staat und Gesellschaft
229
IV. Staat und Internationale Beziehungen im utilitaristischen Denken
Beate Jahn
Mill, Kant und der liberale Internationalismus
249
Jennifer Pitts
Bentham und John Stuart Mill über das britische Empire
269
Autorinnen und Autoren
293
10
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I. Einleitung
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Olaf Asbach
Die Revolution des Nutzens im Staatsdenken der Neuzeit
„Denn nur vom Nutzen wird die Welt regiert.“
Friedrich Schiller, Wallenstein
Welchen Nutzen hat der Staat? Diese Frage wird am Beginn des 21. Jahrhunderts
angesichts der mit unerwarteter Wucht auftretenden Finanz- und Wirtschaftskrisen,
die ein ungezügelter globaler Kapitalismus nach sich gezogen hat, wieder ganz neu
gestellt und diskutiert. Dabei schien die Frage spätestens seit dem letzten Viertel des
20. Jahrhunderts entschieden zu sein: in Anbetracht der Globalisierung der sozialen,
ökonomischen, ökologischen und politischen Prozesse und Problemlagen schien er
seine klassische Funktionen verloren zu haben und ‚nutzlos’ geworden zu sein. Seine Aufgaben würden besser – d.h. effektiver und legitimer – von anderen, seien es
private oder (semi-)öffentliche sub- oder transnationale Akteure, erfüllt, und die
Annahmen über seine ebenso schreckenden wie verlockenden gesellschaftsprägenden Potentiale und Potenzen schienen von der Komplexität der Problemlagen und
der Autonomisierung der gesellschaftlichen Bereiche und Akteurskonstellationen
überholt worden zu sein.
Inzwischen vollzieht sich jedoch – selbst in den angelsächsischen Ländern, in
denen die Abgesänge auf den Staat seit den siebziger und achtziger Jahren des 20.
Jahrhunderts besonders kräftig intoniert worden waren – eine Wendung zurück zum
‚Staat’ als einem nicht mehr ‚nur’ für innere und äußere Sicherheit und Kriegsführung verantwortlichen, sondern aktiv in Gesellschaft und Wirtschaft eingreifenden
Akteur auf nationaler und internationaler Ebene.1 Im Lichte dieser Entwicklungen ist
es kein ungeeigneter Zeitpunkt, sich die Frage nach den Grundlagen der Staatsverständnisse zu stellen, wie sie im englischen Utilitarismus bestanden. Dies erscheint
auch deshalb sinnvoll, weil der Utilitarismus methodisch und inhaltlich zu den Wurzeln vieler, auch weiterhin noch in Theorie und Praxis wirkmächtiger Vorstellungen
und normativer Konzepte zur Begründung und den Implikationen des Nutzens des
Staates in der modernen Gesellschaft zu rechnen ist.
1
Es kann an dieser Stelle nicht diskutiert werden, ob jenes Selbstverständnis jemals der Wirklichkeit
entsprochen hat und oder nicht vielmehr selbst eine Form von Staatlichkeit und der Gestalt darstellt, in der der Staat unter den gegebenen Bedingungen fortgebildet wurde.
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Obwohl in vielen Werken und Handbüchern der politischen Theorie und Ideengeschichte das Stichwort ‚Nutzen’ – der Nützlichkeit, der Utilität (utilitas, utility, utilité, utilità) – fehlt oder eine allenfalls geringe Rolle spielt, kann die These vertreten
werden, dass diese Kategorie seit dem 17. und 18. Jahrhundert eine zentrale Rolle
für die Begründung und Rechtfertigung politischer und sozialer Strukturen, Einrichtungen und Praktiken spielt.2 Im 19. Jahrhundert wird der Begriff in der Gestalt des
Utilitarismus zur dominierenden Strömung des politischen und sozialphilosophischen Denkens vor allem in der angelsächsischen Welt. Dies kann zugleich als Ausdruck wie auch als Faktor des Prozesses der Durchsetzung der liberalkapitalistischen
Gesellschaftsordnung und ihrer politischen und staatlichen Institutionen und Organisationsformen angesehen werden. Auch wenn sich – vor allem im deutschen Sprachraum, in dem die Rede vom ‚Nutzen’ und ‚Nützlichkeitsdenken’ oftmals mit pejorativem Beigeschmack versehen war3 – nur wenige Politik- und Staatstheorien dem
Utilitarismus selbst oder auch nur einer ihm verwandten Strömung direkt zurechnen
lassen würden: Sofern man das grundlegende Credo des Utilitarismus darin erkennt,
„die moralisch richtige Handlung oder Politik sei jene, die für die Mitglieder einer
Gesellschaft das größte Glück erzeugt“, kann er durchaus auch als Ausdruck der impliziten Hintergrundüberzeugung verstanden werden, vor dem sich in den liberalen
und demokratischen Gesellschaften der Gegenwart ganz allgemein die politischen
und gesellschaftlichen Grundsätze, Institutionen und Zielsetzungen rechtfertigen lassen müssen.4 Inwiefern aber ist dieses Kriterium etwas für diese Epoche Neuartiges
und Spezifisches? Und inwiefern ist damit ein spezifisches Verständnis des Staates
und seiner Grundlagen, Einrichtungen und Aufgabenstellungen verbunden?
2
3
4
14
Die Geschichtlichen Grundbegriffe als jenes vielbändige Handbuch, das den Anspruch erhebt, die
zentralen Begriffe seit der um 1750 angesetzten „Sattelzeit“ in der Entwicklung der politisch-sozialen Sprache der modernen Welt zu präsentieren, kennt unter den zahlreichen Artikeln keinen dem
„Nutzen“ gewidmeten Artikel. Anders in spezielleren Lexika etwa der Philosophie (vgl. z.B. Höffe
1984), vor allem aber jenen zur Aufklärung. So bezeichnet Werner Schneiders Nutzen/Nützlichkeit
als einen „Zentralbegriff der Aufklärung“ und bemerkt sogleich, dass er „allerdings, wie meist bei
Schlüsselbegriffen, nur selten thematisiert wird“ (Schneiders 1995: 291). In einem französischen
Wörterbuch zur Aufklärung wird Utilité als „un thème central de la pensée des Lumières“ bezeichnet: „Le principe d’utilité est (…) fondamental dans la pensée européenne du XVIIIe siècle, on le
retrouve dans les systèmes philosophiques et politiques“ (Didier 1987: 394 u. 395).
Vgl. Nietzsches Invektive gegen „diese unermüdlichen unvermeidlichen englischen Utilitarier (…),
wie sie plump und ehrenwert in den Fußstapfen Benthams daherwandeln, dahinwandeln“ und
glaubten, dass das Nutzendenken als „das Streben nach englischem Glück, ich meine nach comfort
und fashion (…), zugleich auch der rechte Pfand der Tugend sei“ (Nietzsche 1969: 692 [§ 228]).
Kymlicka 1996: 16 unter Verweis auf John Rawls.
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I. Wie kommt die Frage nach dem Nutzen des Staates in das politische Denken?
Im 17. und 18. Jahrhundert vollzog sich ein Umbruch in der Struktur des politischen
Denkens, der sich am Bedeutungswandel von Begriffen wie ‚Nutzen’ oder ‚Nützlichkeit’ im Zusammenhang mit Theorien politischer Ordnungen und Institutionen
besonders deutlich ablesen lässt. Seit den Anfängen des (westlichen) politischen
Denkens in der Antike war zwar dort, wo Fragen der Begründung und Einrichtung
des ‚Staates’ – der polis oder civitas – jenseits ihrer Faktizität und bloßen Gewalt
zum Gegenstand theoretischer Legitimitätsdiskurse gemacht worden war, stets
schon hervorgehoben worden, dass politische Gemeinschaften in dem Sinne für das
Leben und das Überleben der Bürger ‚nützlich’ und notwendig seien, als dies ohne
sie nicht zu erreichen wäre. Platons Politeia zufolge sind die Erfüllung der Bedürfnisse und die Hilfe, die die Menschen aus den politischen Gemeinschaften und Einrichtungen gewinnen können, der Grund dafür, warum sie sich überhaupt erst zur
Gemeinschaft zusammenschließen5. Für Aristoteles „führt sie auch der gemeinschaftliche Nutzen zusammen“6, und Cicero definiert das politische Gemeinwesen,
die res publica, ausdrücklich als „die Ansammlung einer Menge, die in der Anerkennung des Rechts und der Gemeinsamkeit des Nutzens vereinigt ist“.7 Auch im
christlichen Denken der Spätantike und des Mittelalters findet sich die Rückbindung
politischer Herrschaftsgebilde an Kriterien des Nutzens. Im Anschluss an Aristoteles
sieht etwa der einflussreichste der mittelalterlichen politischen Theoretiker der römisch-lateinischen christianitas, Thomas von Aquin, den Zusammenschluss der
Menschen zur politischen Gemeinschaft von der Notwendigkeit und dem Nutzen bestimmt, den Menschen in die Lage zu versetzen, „sich selbst durch die Arbeit seiner
Hände zu verschaffen“, was er zum Leben benötigt und von ihm erwartet.8
Für alle diese Positionen ist jedoch der Nutzen, den die Einzelnen aus dem
Zusammenschluss zur politischen Gemeinschaft oder aus der Unterwerfung unter
politische Herrschaften ziehen, nicht der letzte und entscheidende Grund. Weit davon entfernt, im Verfügungsbereich individuellen Nutzenkalküls zu liegen, sind
politische Gemeinschaft oder ‚staatliche’ Verhältnisse und Einrichtungen bei ihnen
in je spezifischer Weise Verwirklichungsbedingungen der Menschen im Rahmen
einer natürlichen, kosmischen oder theologischen Ordnung. Das Bedürfnis und die
Lebensnot, die die Menschen aus Gründen des von ihnen dadurch erhofften Nutzens
5
6
7
8
„Die Entstehung also des Staates ist meiner Meinung nach darauf zurückzuführen, daß der Einzelne
sich nicht selbst genug ist, sondern vieler Helfer bedarf.“ (Platon 1988: 63 [369 St.]).
Aristoteles 1991: 59 (1278 b22).
Cicero 1979: 131 (I.39).
Aquin 1981: 6 (I.1).
15
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zur politischen Gemeinschaft streben lässt, sind nur mehr Movens und Funktion der
ihnen vorgegebenen natürlichen oder göttlichen Bestimmung, ihren je eigenen Ort in
der sozialen und universalen Ordnung und Hierarchie einzunehmen und so an der
übergreifenden Gemeinschaft des Rechts teilzuhaben.9
Im Übergang zur Neuzeit vollzieht sich ein radikaler Begriffs- und Bedeutungswandel sowohl des Verständnisses von ‚Nutzen’ und seiner Bedeutung für die
Rechtfertigung politischer Herrschafts- und Organisationsstrukturen wie auch dieser
Ordnungen selbst. Mit der Ausbildung zentralisierter Staatsgewalten, die sich gegenüber den partikularen gesellschaftlichen Ständen und Interessengruppen wie auch
den religiösen Parteien, die im Zeitalter der konfessionellen Auseinandersetzungen
aufeinanderprallten und auf gesellschaftlicher wie auf ‚internationaler’ Ebene zahllose Konflikte und Kriege verursachten, zunehmend verselbständigten, setzt ein Prozess der sukzessiven Umwertung des ‚Nutzens’ politischer Gemeinschaften und Einrichtungen wie auch dieser Kategorie selbst ein. Ins Zentrum rückt zunehmend die
pragmatische Ordnungsleistung, die der Staat bzw. die mit der Zentralgewalt verbundenen öffentlichen Institutionen für die Aufrechterhaltung und das Funktionieren
der gesellschaftlichen Ordnung erbringen. Die Monopolisierung der Mittel physischer Gewaltausübung beim Fürsten oder Souverän entzieht den vielfältigen sozialen und/oder religiösen Machtgruppen die Möglichkeit, ihre je besonderen Interessen, Privilegien und Überzeugungen unter Einsatz physischen Zwangs zu vertreten.
Die Monopolisierung der Gewalt zur Rechtssetzung und -durchsetzung stellt zudem
die Bedingung der Möglichkeit nicht nur des gesicherten und garantierten Rechtsfriedens, sondern potentiell auch die der Einheit und der Gleichheit der Rechtsunterworfenen dar – auch und gerade dort, wo sich die moderne Staatsgewalt in der frühen Neuzeit noch ganz auf die Gewalt des Fürsten, auf die Selbständigkeit der „Interessen“ bzw. „Raison des Staates“ oder gar auf die Sanktion des unverfügbaren
Gottesgnadentums stützt und sich somit scheinbar völlig unabhängig von den Interessen, geschweige denn der politischen Teilhabe der Herrschaftsunterworfenen
rechtfertigt10: Sie ist Ausdruck und Faktor eines gesamtgesellschaftlichen Umbruchs
9
10
16
So gilt für Cicero (1979: 131 [I.39]) denn auch, dass „erster Beweggrund“ für die Menschen, zur
politischen Gemeinschaft „zusammenzukommen, (…) nicht so sehr die Schwäche als eine sozusagen natürliche Geselligkeit“ ist; für Aristoteles (1991: 59 [1278 b19 u. 23]) ist „der Mensch von
Natur ein zum Staat gehörendes Lebewesen“; und für Aquin (1981: 5 f. [I.1]) ist es im Rahmen der
göttlichen Hierarchie des Kosmos „die natürliche Bestimmung des Menschen, das für gemeinschaftliches und staatliches Leben erschaffene Geschöpf zu sein, das gesellig lebt, weit mehr
als alle anderen Lebewesen“.
So etwa in der mit Niccolò Machiavellis Il Principe (1513) einsetzenden Traditionslinie, die durch
Giovanni Botero und sein Werk Della Ragione del Stato (1589) ihre prägnante Bezeichnung erhielt
und über Henri de Rohans De l’interest des Princes et Estats de la Chrestienté“ (1635) bis hin zum
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der Sozial- und Wirtschaftsverfassungen und -beziehungen innerhalb der europäischen Territorien und Regionen, zwischen ihnen sowie auch ihrer beginnenden Expansionsbewegung in die außereuropäische Welt. Für die unterschiedlichen sozialen
und ökonomischen Akteure und Schichten werden die neuen politischen und staatlichen Institutionen und Handlungsfelder und -praktiken zunehmend als Funktionsbedingungen und Instrumente betrachtet und dazu verwendet, die je eigenen Interessen
zu verfolgen, Handlungsziele zu realisieren und Lebens- und Wertvorstellungen zu
sichern und durchzusetzen. Innerhalb der stetig komplexer werdenden und sich ausdifferenzierenden Wirtschafts- und Sozialverhältnisse verlieren die politische Gemeinschaft und ihre Institutionen immer deutlicher den Charakter von Strukturen,
die die Einbindung und Statik der individuellen und kollektiven Akteure und Interessen durch ihre Ausrichtung auf eine übergreifende Seins- und Heilsordnung leisten
sollen; sie werden vielmehr zunehmend als solche Strukturen angesehen und gerechtfertigt, die gerade aufgrund und vermittels ihrer gesellschaftsübergreifenden
Macht- und Zwangsgewalt jene Bedingungen, Räume und Verfahrensregeln konstituieren und sicherstellen können, die die Individuen und Gruppen zu ihrer je eigenen
Interessenverfolgung benötigen.
Diese neuartige, in der modernen Gesellschaft sich durchsetzende Auffassung
vom Nutzen politischer Gemeinschaft und Staatsgewalt kann in ihren grundlegenden
Elementen in der Mitte des 17. Jahrhunderts in der staatsphilosophischen Konzeption des Thomas Hobbes identifiziert werden. Obwohl diese bis heute gemeinhin als
Idealtyp einer absolutistischen, Gesellschaft und Individuen in fast unüberbietbarer
Weise entgegengesetzten und übergeordneten Staatsidee – jener des sprichwörtlich
gewordenen Leviathan – gilt, ist sie doch bei Lichte besehen der Inbegriff einer
Theorie, in der sich Zweck und Legitimität der Staatsgewalt letztlich auf nichts
anderem als dem „Nutzen“ gründet, den sich die im gesellschaftlichen Zusammenhang ihre subjektiven Zwecke und Rechtsansprüche verfolgenden Individuen von
ihm erwarten. Denn zwar sind Hobbes zufolge die Individuen von Natur aus frei
und gleich, keiner Rechts- und Zwangsgewalt unterworfen und besitzen ein „Recht
auf alles“, was sie als zu ihrer Selbsterhaltung und der Erhaltung ihres Lebens notwendig erachten. Dennoch bringt ihnen dies „durchaus keinen Nutzen“, da ein Zustand, in dem jeder dasselbe unbeschränkte Recht auf alles hat, niemand ein Recht
auf irgend etwas Besonderes hat.11 Erst im Rahmen einer von einer allgemeinen
Staatsgewalt gestifteten und gesicherten Rechtsordnung ist es möglich, dass es besondere, objektiv bestimm- und einklagbare Rechte und somit gleichsam „nutzbare“
11
letzten großen Versuch Jacques Bénigne Bossuets führte, in seiner Politique tirée des propres paroles de l’écriture (1703) das Gottesgnadentum des Königs – hier Ludwigs XIV. – zu rechtfertigen.
Hobbes 1966: 83 (I.11).
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Rechte der Individuen gibt. Ohne dass Hobbes deshalb als Utilitarist avant la lettre
gelten könnte12, wird bei ihm in selten zu findender Klarheit die für die moderne Gesellschaft konstitutive Ambivalenz des Staates deutlich, die darin besteht, dass er
seine Gründung und allumfassende Rechts- und Zwangsgewalt allein dem Nutzen
der von ihm umschlossenen und organisierten Individuen und Gesellschaft verdankt:
Der allmächtige Staat findet seinen Grund und Zweck gleichsam im kalkulierbaren
Nutzen und Vorteil, den die ihre Interessen und ihr subjektives Glück erstrebenden
Individuen aus ihm ziehen, insofern Privateigentum und dessen Sicherheit nur im
status civilis möglich und objektiv geschützt sind.
In der Folgezeit, vor allem seit dem Übergang zum 18. Jahrhundert, ist der
Durchbruch der so ausgerichteten Konzepte von Nutzen, Nützlichkeit und verwandter Begriffe im politischen und sozialen Denken unübersehbar. Der Nutzen, der auf
Seiten der Gesellschaft und ihrer Mitglieder erreicht wird, und die Interessen, die sie
befriedigen können, werden immer öfter zum wichtigsten Kriterium der Beurteilung
und Kritik gesellschaftlicher Institutionen und Staatsverfassungen und zum Prinzip
ihrer Einrichtung. Will man es zugespitzt formulieren: Gesellschaftliche und politische Institutionen sind nicht dazu da, um Wesen oder Heil von Mensch und Universum zu verwirklichen, sondern um sicht- und messbaren Nutzen oder ‚Output’ zu
generieren bzw. zu ermöglichen. In einer Gesellschaft, die immer stärker auf den
Prinzipien von Privateigentum und kapitalistischer Warenproduktion, der Geldwirtschaft und Spekulation, des Handels und der Ausbeutung menschlicher und natürlicher Ressourcen zum Zwecke der Gewinn- und Glücksmaximierung beruht und vom
Unternehmer- und Handelsgeist durchdrungen und angetrieben wird, erhalten Nutzenorientierung und interessegeleitetes Handeln nunmehr geradezu normative Kraft,
d.h. gerade solche Prinzipien, die im Denken der antiken und mittelalterlichen Welt
verachtet oder allenfalls geduldet worden waren und in keinem Fall zur Grundlegung der politischen Ordnung dienen konnten.13 Dabei wird der Nutzen als eine Kategorie verstanden, die nicht nur eine der Individuen und partikularen sozialen Akteure ist, sondern zugleich auch der Gesellschaft und der politischen Gemeinschaft
als solcher zukommt. In unterschiedlichster Weise sucht man in den politischen
12
13
18
Hobbes ist trotz allem kein Utilitarist, weil bei ihm Staat und Recht letztlich nicht auf dem Nutzenkalkül gegründet werden. Als Naturrechtler geht er vom Widerspruch des Rechts im Naturzustand
aus und zeigt, dass die Individuen, wenn sie ihr subjektives Recht wollen, den Staat wollen müssen,
so dass das exeundum e statu naturali kein Gegenstand subjektiv beliebigen Kalküls sein kann; vgl.
Hobbes 1966: 84 (I.13); Hobbes 1999: 80 (XIV.12).
Vgl. Hirschmann 1987 zur Umwertung des Interessenbegriffs in der Neuzeit und zu dem erstaunlichen Umstand, dass „das Erwerbsstreben und die damit verbundenen Tätigkeiten wie Handel,
Bankwesen und schließlich Industrie“, die bis ins 17. Jahrhundert hinein als minderwertig oder
negativ bewertet wurden, „kaum ein Jahrhundert später (…) ausdrücklich begrüßt“ (ebd.: 20) und
als Grundlage politischer und sozialer Macht und Wohlfahrt beschrieben wurden.
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Theorien und Sozialphilosophien des 17. und 18. Jahrhunderts zu zeigen, dass und
wie die individuelle Nutzen- und Interesseorientierung politisch und gesellschaftlich
nicht nur vermittelbar, sondern auch für die Gesamtheit von Staat und Gesellschaft
ebenso von Nutzen sind wie diese es für das Leben und Handeln der Einzelnen sein
sollen. Aus diesem fundamentalen Problem eines revolutionär neuen Selbstverständnisses der modernen Gesellschaften erklären sich die zahllosen intellektuellen Positionen und Debatten um Fragen der wahren oder falschen Verständnisweisen von individuellem und gesellschaftlichem Nutzen, von Gemein- und Eigeninteresse, von
Eigenliebe oder dem Streben nach Luxus und seiner in sozialer Hinsicht positiven
oder negativen Wirkungen.
Die europaweite Resonanz, die der Paukenschlag hervorgerufen hat, den Mandeville mit seiner „Bienenfabel“ 1705 gesetzt hatte, bringt dieses neue Bewusstsein
von Nutzenstreben als der Basis der individuellen und gesellschaftlichen Wohlfahrt
klar zum Ausdruck. In seiner satirischen Parabel führt er vor, dass gerade die von
der traditionell Moralphilosophie verachteten und als sozial schädlich angesehenen
„privaten Laster (private vices)“ – nämlich „alles, was ein Mensch ohne Rücksicht
auf das Allgemeinwohl zur Befriedigung seiner Begierden“ unternimmt – „öffentliche Wohltaten (public benefits)“ hervorbringen und die Schwungräder sozialer,
ökonomischer und kultureller Blüte und Entwicklung wie auch politischer und staatlicher Stärke bilden.14 Die Frage ist mithin nicht mehr, ob der Nutzen und die partikulare Interessenverfolgung als Grundbestand individuellen und sozialen Handelns
anerkannt werden sollten, sondern nur mehr diejenige, wie der „wahre“ Nutzen und
das „wahre“ Interesse zu bestimmen sind, wie und durch welche politischen und sozialen Institutionen und Regeln sichergestellt werden kann, dass individueller und
allgemeiner Nutzen, Eigeninteresse und Allgemeininteresse zusammenstimmen können. Schließlich stellt sich auch die Frage, wie zu verhindern ist, dass beide Interessen einander wie auch ihre produktiven und „nützlichen“ Potentiale negieren, sei es
durch die anomischen Folgen individueller Interessenverfolgung oder durch die erstickende Regulierung individueller Leidenschaften und Antriebe durch gesellschaftliche, politische und moralische Vorgaben und Zwänge. In spezifischen Ausprägungen und mit je eigenen Bezeichnungen und Selbstverständnissen prägen diese
Fragen während der gesamten Aufklärungsepoche die Debatten der Sozialphilosophie, Politik- und Rechtstheorie und der politischen Ökonomie.
In den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts erheben französische Frühaufklärer wie der Abbé de Saint-Pierre bereits das Kriterium des Nutzens zum obersten
Maß aller politischen und gesellschaftlichen Einrichtungen, aber auch aller sozialen
14
Vgl. Mandeville 1968 (Zitat auf S. 99).
19
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und kulturellen Handlungen, Werke und Werte. Nach dem Vorbild der arithmetischen Methode sei, so Saint-Pierre, alles dem objektiven, auf berechenbare Vergleichsgrößen gebrachten Kalkül zu unterwerfen, ob es der Erlangung des größtmöglichen und beständigsten Vergnügens (plaisir) oder der bestmöglichen Vermeidung von Übeln (maux) der größtmöglichen Zahl von Menschen dient.15 Diese Ausrichtung prägt auch die wichtigsten Strömungen der italienischen Aufklärungs- und
Reformphilosophie in der Mitte des 18. Jahrhunderts, die etwa in der Zeitschrift Il
Caffè ein wichtiges Organ besaßen. Hier publizierte auch Cesare Beccaria, der 1764
die bis heute berühmte Schrift gegen die Todesstrafe verfasst hat und darüber hinaus
auch einer der einflussreichsten Vertreter aufgeklärter Sozialphilosophie und politischer Ökonomie war. Schon in seiner klassischen Schrift Dei delitti e delle pene
bringt auch er mit dem Prinzip des „größtmöglichen[n] Glück[s] der größten Zahl
(la massima felicità divisa nel maggior numero)“ jene Formel vor, die bis heute vor
allem mit dem Utilitarismus assoziiert wird.16 Die weiteste Verbreitung und die
differenziertesten Debatten und Vertreter fand dieses auf dem individuellen und
gesellschaftlichen Nutzen basierende bzw. dessen Prinzipien, Bedingungen, Probleme und Konsequenzen reflektierende Denken aber zweifellos in jenen Regionen
Europas und der Welt, in denen die kapitalistischen Prinzipien von Erwerb und
Marktwirtschaft und die Ausbildung von gesellschaftlichen und kulturellen Sphären
mit selbstbewussten Akteuren am weitesten fortgeschritten war. Dies war insbesondere auf den britischen Inseln der Fall. Die vielfältig miteinander verflochtenen
Strömungen der Sozial- und Moralphilosophie wie der politischen Ökonomie von
Francis Hutcheson über David Hume und Adam Smith bis zu Adam Ferguson kreisen wesentlich um die Fragen, wie das wohlverstandene Eigeninteresse und der
Nutzen der Individuen zu verstehen und so zu organisieren seien, dass sie nicht nur
überhaupt verwirklicht werden können, sondern zudem auch auf eine solche Weise,
dass sie zum Nutzen der anderen Gesellschaftsmitglieder und der Gesellschaft als
ganzer beitragen.17 Auch und gerade die moderne Wandlung hin zu einer Gesell-
15
16
17
20
„Le calcul est fondé sur un fait constant, c’est qu’il y a des plaisirs, des maux plus grans, plus durables & qui regardent un plus grand nombre de familles les uns que les autres; or telle est la mezure
de la plus grande, & de la moindre utilité des monumens humains.“ (Saint-Pierre 1733: 244) Dies
geht bei Saint-Pierre bis hin zu Vorschlägen, zur Berechnung des Nutzens von literarischen, wissenschaftlichen oder sozialen Einrichtungen, Handlungen und Werken „bibliomètre“ oder „anthropomètre“ zu schaffen; vgl. näher Asbach 2002: 75 ff.
Beccaria 1966: 48.
Vgl. das berühmte Prinzip der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, das für Adam Smith 1776 aller gesellschaftlichen Produktivität und Entwicklung zugrunde liegt und das nicht in wechselseitigem
Wohlwollen und Geselligkeit besteht, sondern darin, dass alle nur „ihre eigenen Interessen“ und
ihren partikularen Nutzen verfolgen, wobei derjenige erfolgreich sei, der die „Eigenliebe [seiner
Mitmenschen] zu seinen Gunsten zu nutzen versteht, indem er ihnen zeigt, daß es in ihrem eigenen
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schaft von nutzenorientierten und interessegeleiteten Akteuren bedarf nach Ansicht
dieser Autoren offenbar gesellschaftlicher und politischer Regeln und Institutionen,
die die Bedingungen ihrer Möglichkeit und ihrer Verwirklichung sicherstellen.
II. Das Prinzip des Nutzens und das Staatsverständnis des Utilitarismus
Wenn der Utilitarismus seit dem 19. Jahrhundert als eine mehr oder weniger einheitliche, „vielleicht die moral- und politiktheoretische Schule mit der größten Wirkung
im angelsächsischen Kulturkreis“18 erscheint und mit Namen wie denen Jeremy
Benthams, James Mills oder dessen Sohn, John Stuart Mill, verbunden wird, geht
diesem also offensichtlich eine lange und ausgesprochen vielfältige Geschichte voraus. Die Etablierung „des“ Utilitarismus als philosophischer Doktrin und seine hegemoniale, teils sogar ideologisch dominante Rolle nicht nur im akademischen, sondern im allgemeinen öffentlichen Diskurs auch und gerade der politischen und sozialen Eliten des britischen Empire ist insofern Resultat und Ausdruck der erfolgreichen Durchsetzung und Verallgemeinerung jener sich seit langem anbahnenden
Orientierungen und Geisteshaltungen, die im 17. und 18. Jahrhundert entwickelt
worden sind und für deren Durchsetzung in den politischen und sozialen Auseinandersetzungen gestritten worden war. Die allgemeine Durchsetzung des Prinzips des
Nutzens als Maßstab der Beurteilung politischer und sozialer Handlungen, Einrichtungen und Zwecke ist deshalb in vielfältiger Hinsicht von Interesse: über die hier
vertretenen philosophischen und theoretischen Positionen hinaus und durch sie hindurch hat man es dabei mit einem wesentlichen Ausdruck des Selbstverständnisses,
teils der kritischen Selbstreflexion, teils der ideologischen Legitimation und aktiven
Unterstützung der erfolgreichen Etablierung einer liberal-kapitalistischen – und zumindest zeitweise auch offen imperialistischen – Wirtschafts- und Sozialordnung
und der ihr entsprechenden politischen und staatlichen Institutionen, Strukturen und
Normen zu tun – mithin mit einer Gesellschafts- und Geistesverfassung, die im 19.
und 20. Jahrhundert ganz Europa sukzessive durchdrungen hat und von dort aus
‚globalisiert’ wurde.19
18
19
Interesse liegt, das für ihn zu tun, was er von ihnen wünscht“, und dadurch zugleich den gesellschaftlichen Nutzen und Reichtum befördert (Smith 1974: 17 [I.3]).
Hofmann 2002: 290.
Vgl. zu diesem Prozess etwa Bayly 2006: 359 ff.; Osterhammel 2009: 1178 ff. Diese gesellschaftliche und globale Bedeutung wurde von den in diesem Band behandelten Autoren, vor allem bei
Bentham und Mill, auch explizit thematisiert und in politisch-praktisch relevanten Diskursen
vertreten; vgl. hierzu die Beiträge von Beate Jahn und Jennifer Pitts im vorliegenden Band.
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Die enorme Breite des politischen und sozialphilosophischen Denkens in Kategorien von Nutzen und Nützlichkeit im 17. und 18. Jahrhundert und schließlich im Utilitarismus des 19. Jahrhunderts findet jedoch zugleich ihre Kehrseite im Hinblick auf
das Problem der Bestimmung ihrer zentralen Vertreter und Grundannahmen: Welche Positionen von welchen Autoren sind überhaupt für den Utilitarismus exemplarisch und kanonisch, und welche theoretischen Prinzipien, Kategorien und Methoden sind es, die die Identifikation des Utilitarismus in Abgrenzung zu anderen philosophischen und politischen Positionen auszeichnen und erkennbar machen? Dies
fragt sich vor allem, wenn man, wie es die Beiträge des vorliegenden Bandes unternehmen, dem Staatsverständnis ‚des’ Utilitarismus nachzugehen versucht. Wenn im
Folgenden also David Hume, Jeremy Bentham und John Stuart Mill als solche zentralen Vertreter ausgewählt und behandelt werden, so hat dies über das einfache
Faktum hinaus, dass es sich bei ihnen um die in der Diskussion der utilitaristischen
Tradition und Positionen am häufigsten genannten und einflussreichsten handelt, vor
allem zwei Gründe: Zum einen decken sie in zeitlicher Hinsicht ein denkbar weites
Spektrum der gedanklichen Entwicklung dieser Denkbewegung ab – nämlich die
Jahre von etwa 1740 bis um 1870, einen Zeitraum also, in dem sich äußerst tiefgreifende gesellschaftliche und politische Umwälzungen vollzogen haben. Zum anderen
vertreten sie, wie die Beiträge dieses Bandes zeigen, in inhaltlicher, und zwar in
methodischer wie in sachlicher Hinsicht Varianten des utilitaristischen Denkens, die
dessen außerordentliche Spannbreite deutlich illustrieren. Und schließlich handelt es
sich dabei um Autoren, die auch deshalb als exemplarische Vertreter des philosophischen, politik- und staatstheoretischen Denkens des Utilitarismus angesehen werden
können, weil sie selbst eine Art von Schul- und Generationszusammenhang darstellen bzw. selbst den Eindruck erwecken wollten, einen solchen zu bilden.
John Stuart Mill verfasste gegen Ende seines Lebens mit Utilitarism (1861) ein
Werk, das genau jenem am Nutzen orientierten Denken eine systematische Darstellung und den Namen gab, das er schon als Halbwüchsiger vertreten hatte, als er
1823 als 16jähriger die Utilitarian Society gründete. Diese Gesellschaft sollte jene
Prinzipien von Jeremy Bentham propagieren und gesellschaftlich wirksam machen,
wie er sie gleichsam nicht mit, sondern statt der Muttermilch durch seinen Vater
James Mill, den Freund, Anhänger und Propagandisten Benthams, vermittelt bekommen hatte20. Bentham wiederum war es, der David Hume gleichsam zum Stammvater der utilitaristischen Denkweise ernannt hat. Wie Kant bereits Hume als jenen
Autor bezeichnet hatte, der seinen „dogmatischen Schlummer unterbrach und [s]ei-
20
22
Die Konditionierung des jungen Mill durch seinen Vater, die vom Griechisch-Unterricht des Dreijährigen bis zum nervlichen Zusammenbruch des Zwanzigjährigen führte, ist legendär.
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nen Untersuchungen im Felde der speculativen Philosophie eine ganz andre Richtung gab“,21 so hat ihn auch Bentham als seinen philosophischen Erwecker gefeiert –
„I felt as if scales had fallen from my eyes“22 –, der ihn zu einer so ganz anders als
die Kantische Transzendentalphilosophie gearteten Position angeregt habe. Obgleich
inzwischen vermehrt an der Berechtigung der Annahme, dass Hume tatsächlich als
Utilitarist bezeichnet werden kann, gezweifelt wird – und Manfred Kühn geht dieser
Frage in diesem Band noch einmal systematisch nach – , bilden sie doch eine Reihe
von bedeutenden Positionen, die für die auf dem Nutzenprinzip beruhende Philosophie und ihre Konsequenzen für Gesellschaft und Staat samt ihrer Gemeinsamkeiten
und Differenzen aufschluss- und lehrreich sind.
Die drei Abteilungen, in die die Beiträge des vorliegenden Bandes untergliedert
sind, nehmen die Politik- und Staatsverständnisse des Utilitarismus am Beispiel dieser ihrer wohl wichtigsten Repräsentanten aus unterschiedlichen Perspektiven in den
Blick, so dass deren Theorien in ihren Voraussetzungen, Grundstrukturen und Zusammenhängen, aber auch in ihren Problemen und Widersprüchen erkennbar werden, ohne dass jedoch systematische Vollständigkeit oder Einheitlichkeit des Zugangs und der Stellung zu ihnen angestrebt oder auch nur sinnvoll wäre. Im Fokus
der II. Sektion stehen vor allem das moral- und sozialphilosophische Denken und
die daraus resultierenden politik- und staatstheoretischen Ideen von David Hume,
der eine der Schlüsselfiguren der sogenannten schottischen Aufklärung ist und die
Bezugsgröße vieler Vertreter der liberalistischen und utilitaristischen Strömungen
politischen Denkens seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts darstellt. Die beiden folgenden Sektionen wenden sich den theoretischen und praktischen Positionen
von Jeremy Bentham und James Stuart Mill als den zwei wichtigsten Protagonisten
des klassischen Utilitarismus zu, indem je verschiedene der zentralen Fragen und
Dimensionen von Staat und Politik auf nationaler (Sektion III) und auf internationaler Ebene (Sektion IV) behandelt werden, wo sie in deutlich heterogener Weise
auf die bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse reagieren und
Position beziehen.
Bei Hume lassen sich bereits eine Reihe von methodischen Perspektiven und
Prinzipien ausmachen, die, wenn auch vielleicht nicht bei ihm selbst, so dann doch
bei Bentham, Mill und anderen bewusst zum Fundament einer explizit als utilitaristisch verstandenen Begründung von Gesellschaft, Politik und Staat gemacht worden
sind. Sie weisen zumindest drei charakteristische Aspekte auf, die ihren Konzepten
zugrunde liegen und dabei untrennbar miteinander verbunden sind:
21
22
Kant 1968: 260.
Bentham 1988: 51.
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1.) Orientierung an Erfahrung und Empfindung. In methodischer Hinsicht wendet
sich die ‚utilitaristische’ Moral- und Sozialphilosophie nicht nur gegen theologische und metaphysische, sondern ganz entschieden auch gegen die rationalistischen, natur- und vernunftrechtlichen Strömungen des neuzeitlichen philosophischen Denkens. Die Grundlagen und Kriterien von Politik, Recht und Moral lassen sich ihren Protagonisten zufolge nicht aus ‚abstrakten’ Gesetzen oder Prinzipen ableiten, sie seien vielmehr nur auf der Grundlage der Erfahrung zugänglich,
d.h. einer empir(ist)ischen Untersuchung der Wahrnehmungen und Empfindungen der in gesellschaftlichen Zusammenhängen lebenden Menschen und den in
ihnen erkennbaren Regel- und Gesetzmäßigkeiten. Was als ‚gut’ und ‚gerecht’
angesehen werden kann, sei mithin nicht apriorisch oder auf rationalistischem
Wege zu ermitteln, sondern nur durch den Rückgang auf die letztlich historischpsychologische Analyse des ‚moralischen Gefühls’ oder desjenigen, was für
Menschen und Gesellschaft jeweils das „Nützliche“ ist.
2.) Orientierung am Prinzip der Nützlichkeit. Die Grundlage der moralischen und
politischen Philosophie bildet das von Bentham und Mill so bezeichnete „Prinzip
der Utilität (principle of utility)“23, das auf der basalen Differenz zwischen den
Gefühlen von Lust und Unlust oder dem Nutzen und Schaden gründet, die Handlungen, Eigenschaften oder Einrichtungen hervorrufen oder befördern. Humes
Ansicht, dass der Nutzen Quelle und Probierstein der moralischen Qualität von
Handlungen und Einrichtungen ist24, bildet für den klassischen Utilitarismus von
Bentham bis Mill das Credo, das letzterer wie folgt formuliert hat:
„Die Auffassung, für die die Nützlichkeit oder das Prinzip des größten Glücks die Grundlage der Moral ist, besagt, dass Handlungen insoweit und in dem Maße moralisch richtig
sind, als sie die Tendenz haben, Glück zu befördern, und insoweit moralisch falsch, als sie
die Tendenz haben, das Gegenteil von Glück zu bewirken.“25
3.) Individualismus und Gesellschaftsorientierung. Mit der Erklärung, dass der Nutzen sein Kriterium und Maß im „größten Glück“ der Menschen und der Gesellschaft besitze und folglich auch die Grundlage von Moral und Politik darstelle,
wird deutlich, dass der Utilitarismus als Moral- und Sozialphilosophie gleichsam
die selbstbewusst vertretene Position der im 18. und 19. Jahrhundert etablierten
bürgerlichen Gesellschaft und der sie tragenden Schichten ist. Sie gründet auf
der Traditionslinie modernen Denkens, die von Hobbes’ Diagnose des rast- und
23
24
25
24
Bentham 1988: 11; Mill 2006: 12/13.
Vgl. etwa Hume 2003: 13, 20, 42, 47, 48 u.ö.
Mill 2006: 23.
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endlosen Strebens nach subjektiven Glücksgütern26 bis zur amerikanischen
Unabhängigkeitserklärung führt, in der der „pursuit of happiness“ zu den grundlegenden Motiven und Rechten der Menschen gerechnet wird und auf der Überzeugung basiert, dass die Individuen mit ihrem natürlichen Streben nach dem
ihnen Glück und Nutzen Versprechenden die unhintergehbare Grundlage und
den letzten Zweck aller politischen und gesellschaftlichen Verbindung und Einrichtungen bilden. Obwohl die verschiedenen Vertreter des utilitaristischen Denkens hinsichtlich der Bestimmung des Maßes und der Bemessung des Nutzens
wie auch der Frage, ob und inwieweit jeweils individueller und gesellschaftlicher
Nutzen miteinander vermittelbar sind, deutlich voneinander abweichen und zudem je heterogene Interpretationen und Debatten ausgelöst haben, besteht doch
kein Zweifel daran, dass Individuen und Gesellschaft nicht zur Realisierung
transzendenter Zwecke existieren, sondern selbst den letzten Grund aller Einrichtungen und Bestimmungen des Denkens und Handels bilden.
Damit sind wichtige Grundlagen und Rahmenbedingungen für das Politik- und
Staatsverständnis des modernen Liberalismus angesprochen, wie er von den Vertretern der mehr oder weniger explizit ‚utilitaristisch’ verstandenen Strömung sozialphilosophischen und politischen Denkens wesentlich mitbestimmt worden ist. Obgleich der Staat auf dieser Basis, d.h. aufgrund der spezifischen sozialen Entwicklungen vor allem in England wie auch der dort vorherrschenden Denkströmungen,
kein Gegenstand einer der kontinentalen – und vor allem der deutschen staatsrechtlich geprägten – Tradition vergleichbaren expliziten Staatstheorie und -philosophie
geworden ist,27 setzt sich die utilitaristische Moral- und Sozialphilosophie doch mit
genau jenen institutionellen und systematischen Fragen auseinander, die im Zentrum
der modernen Theorie und Praxis stehen und somit auch den Versuch einer Rekonstruktion der „Staatsverständnisse des Utilitarismus“ sinnvoll und möglich machen:
– Die Frage der Begründung und Rechtfertigung von staatlicher Herrschaft, die im
Utilitarismus auf historisch-empirischer Grundlage und unter Zurückweisung aller rationalistischen, insbesondere der seit Hobbes und Locke entwickelten naturrechtlich-kontraktualistischen Theorien von Staat und Recht erfolgt.
26
27
Denn auch das berühmt-berüchtigte „perpetuall and restlesse desire for Power after power, which
ceaseth onely in Death“, ist schließlich bei Hobbes allein dem Erwerb eben der Mittel geschuldet,
„not only to the procuring, but also to the assuring of a contented life“ (Hobbes 1968: 161).
In den positivistischen Strömungen des angelsächsischen politisch-sozialwissenschaftlichen Denkens gilt der „Staat“ oftmals „als ein bedeutungsloses Konzept, das mehr Verwirrung als Klärung“
stifte, bis hin zu der immer noch zu findenden Meinung, in den Vereinigten Staaten existiere – im
Unterschied zu den kontinentaleuropäischen Staaten – überhaupt keine staatlich verfasste Gesellschaft; vgl. knapp hierzu Benz 2001: 41 ff. (Zitat hier auf S. 41).
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– Die Frage der Reichweite und Zweckbestimmung von staatlichen Institutionen
und staatlicher Politik (policies) anhand des Maßstabes der Nützlichkeit und des
Kalküls des größten Glücks von Individuen und Gesamtgesellschaft.
– Die Frage der Durchsetzungs- und Zwangsgewalt staatlicher Herrschaft – auch
und gerade angesichts widerstreitender sozialer Interessen und Nutzenkalküle –
und ihrer Vereinbarkeit mit ihrem grundlegenden Anspruch, Instrument allein
der Sicherung von Freiheit und Glück der Individuen und Gesellschaft zu sein.
– Die Frage der durch den Staat zu sichernden Voraussetzungen für die Schaffung
und Erhaltung gesellschaftlicher Verhältnisse, die für Glücksstreben und freie Interessenverfolgung der Individuen erforderlich sind: von Einrichtungen der Wirtschaftsverfassung und Sozialpolitik über Maßnahmen der Bildung und Erziehung bis zur Frage der Stellung von Religion und religiösen Organisationen.
– Die Frage der Prinzipien und Ordnung in der internationalen Sphäre und der
Möglichkeit oder gar Notwendigkeit der Universalisierung der liberal-kapitalistischen Gesellschafts- und Staatsverfassung – sei es in Gestalt imperialistischer
Kolonialpolitik oder des Exports von liberalen („westlichen“) Demokratie- und
Gesellschaftsmodellen.
Diesen und weiteren damit verbundenen Themen- und Problemfeldern wird in den
folgenden Aufsätzen nachgegangen. Dabei werden die unterschiedlichen Schwerpunkte der Positionen Humes, Benthams und des jüngeren Mill exemplarisch beleuchtet und teilweise zueinander, teilweise zu anderen philosophischen und politiktheoretischen Ansätzen wie jenen Hobbes’, Kants oder aktuellen politischen und
philosophischen Debatten in Beziehung gesetzt. Insbesondere aber werden Schlaglichter auf Probleme und Widersprüche, auf zum Teil theoretisch, vor allem aber
auch auf praktisch problematische Implikationen und Konsequenzen der hier vertretenen Positionen geworfen. Denn nur auf diese Weise ist es nicht nur möglich, diese
dem 18. und 19. Jahrhundert entstammenden Politik- und Staatsverständnisse des
Utilitarismus, die im kontinentalen Diskurs nicht jenen Bekanntheitsgrad erfahren
haben, den sie im angelsächsischen Raum besitzen, näher kennenzulernen und in
einen Dialog mit den hier dominierenden Konzepten und Traditionen des Politikund Staatsdenkens zu bringen. Es ermöglicht zudem Einblicke in die Vorgeschichte,
Grundlagen und Erkenntnispotentiale, aber auch Ambivalenzen und Gefahren einer
wichtigen Quelle jener Idee liberaler Politik und Staatlichkeit, wie sie auch in der
Gegenwart noch weithin als Leitbild in der politischen Theorie und Praxis fungiert.
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