Kongruenz Def. 11: Zwei Punktmengen (bzw. „geometrische Figuren“) M1 und M2 heißen zueinander kongruent (M1 ≅ M2), falls eine Bewegung φ existiert, die M1 auf M2 abbildet. Erste Sätze der Kongruenzgeometrie: Satz 17 („Winkeladdition“): Es seien p, q und r Halbgeraden mit einem gemeinsamen Anfangspunkt O sowie p’, q’ und r’ Halbgeraden mit einem Punkt O’ als Anfangspunkt. Liegt die Halbgerade r im Innern des Winkels <(p,q) und die Halbgerade r’ im Innern des Winkels <(p’,q’) und gilt <(p,r) ≅ <(p’,r’) sowie <(r,q) ≅ <(r’,q’), so sind auch die Winkel <(p,q) und <(p’,q’) zueinander kongruent. Satz 18 („Winkelsubtraktion“): Analog zu Satz 17 mit q, q’ im Innern. Satz 19 (Kongruenzsatz „sws“): Sind ABC und DEF zwei Dreiecke und ist AB ≅ DE, AC ≅ DF sowie <(BAC) ≅ <(EDF), so sind die beiden Dreiecke ABC und DEF kongruent. Satz 20 (Kongruenzsatz „wsw“): Sind ABC und DEF zwei Dreiecke und ist AB ≅ DE, <(BAC) ≅ <(EDF) sowie <(ABC) ≅ <(DEF), so sind die beiden Dreiecke ABC und DEF kongruent. Satz 21: (Basiswinkelsatz) Ist ABC ein Dreieck und gilt AC ≅ BC, so sind die Winkel <(BAC) und <(ABC) zueinander kongruent.