Florian Schäfer „Sollte die NPD verboten werden?“ Sozialwissenschaften Frau Brassel Konrad-Adenauer-Gymnasium Meckenheim 16. März 2012 Schuljahr 2011/2012 Inhalt Kapitel Seite 1. Einleitung 3 2. Allgemeines über die NPD 3 2.1. Geschichte der NPD 2.2. Organisationsstruktur 2.3. Parteiprogramm 3. Vergleich Grundgesetz und Parteiprogramm der NPD 6 4. Politische und öffentliche Auseinandersetzung um das NPD- 7 Verbot 5. Resümee 10 6. Kritische Würdigung und Ausblick 10 7. Literaturverzeichnis 12 8. Anhang 15 9. Erklärung 18 1. Einleitung Die Verfassungsmäßigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschland – Die Volksunion (NPD) stellt derzeit einen bedeutenden politischen Streitpunkt dar. Bei der Diskussion um ein mögliches Verbot der NPD geht es nicht ausschließlich um die Partei selbst, vielmehr wird auch über die Auslegung bewährter Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland debattiert, wie etwa das Recht auf freie Vertretung seiner Meinung. Im Folgenden wird erörtert, inwiefern ein Verbot der NPD überhaupt durchsetzungsfähig ist und welche Auswirkungen es auf den politischen und öffentlichen Diskurs in der Bundesrepublik Deutschland hätte. 2. Allgemeines über die NPD 2.1 Geschichte der NPD Die NPD wurde am 28. November 1964 in Hannover gegründet. Sie setzte sich zusammen aus mehreren Parteien und Personen mit einer nationalistischen 1 Einstellung. Der erste Bundesvorsitzende war der ursprüngliche Betonfabrikant Friedrich Thielen (vgl. [13] NPD 2012, Teil 1). In den ersten Jahren hatte die NPD einen sehr großen Zulauf, was dazu führte, dass die Partei in diversen Landtagen der Bundesrepublik Deutschland vertreten war. Die Hälfte der Wähler waren einfache Arbeiter. Nachdem Thielen aufgrund von Spannungen innerhalb der Partei aus der NPD ausgeschieden war, wurde Adolf von Thadden als sein Nachfolger gewählt. In der Folge musste die NPD ihr Recht auf Versammlungsfreiheit oftmals einklagen, da ihnen verschiedene Städte und Gemeinden verboten, in den von ihnen angemieteten Hallen und Sälen zu tagen. Nach der Bundestagswahl 1969, bei der die NPD knapp an der 5%-Hürde scheiterte, fiel die Partei in eine Krise, in der sie bis 1991 verweilte (vgl. [13] NPD 2012, Teil 2). Für dieses Scheitern könnte die Mitte der 1960er-Jahre stattgefundene 68er-Bewegung Unter nationalistisch wird im Folgenden verstanden: Das übertriebene Wertschätzen der eigenen Nation und die Herabsetzung anderer Staaten. 1 eine der Ursachen gewesen sein, welche mit einer sehr links ausgerichteten Weltanschauung großes Aufsehen erregte. In der Zeit der Krise fiel der NPD unter anderem aufgrund des zu breiten rechten Spektrums, bestehend aus der Deutschen Volksunion (DVU) und den Republikanern, keine innenpolitische Bedeutung mehr zu. Zudem wurde ihr von den Alliierten öffentliches Auftreten und Werbeaktionen untersagt. Erst nach dem Rücktritt des damaligen Parteivorsitzenden, Martin Mußgnug, und einer Neuordnung der Partei auf der inhaltlichen und strategischen Ebene durch dessen Nachfolger Günter Deckert, gewann die NPD wieder deutlich an Bedeutung. Udo Voigt übernahm das Amt des Bundesvorsitzenden nach der Verhaftung von Deckert im Jahre 1996, aufgrund von Volksverhetzung. Deckert setzte den nationalen Sozialismus durch, wodurch sich der Partei wieder mehr Anhänger anschlossen und sie auch einige Wahlerfolge verbuchen konnte. Derzeit ist die NPD mit 5 Abgeordneten im Mecklenburg-Vorpommerischen und mit 8 Abgeordneten im Sächsischen Landtag vertreten. 2.2 Organisationstruktur Die NPD ist in einen Bundesvorstand und mehrere Landesverbände aufgeteilt. Der Bundesvorstand, also der Teil, der auf Bundesebene aktiv ist, besteht aus dem Vorsitzenden, welcher zurzeit Holger Apfel ist, und weiteren für die Organisation einer Partei wichtigen Ämtern. Die Landesverbände stellen auch jeweils einen Vorsitzenden, welcher die Partei auf Landes-Ebene repräsentiert. Des Weiteren besitzt die NPD auch die für eine Partei übliche Jugendorganisation und eine Frauenunion. Besonders auf die Jugendorganisation der NPD sollte man einmal näher eingehen. Sie nennt sich „Junge Nationaldemokraten (JN)“ und ist offizieller Bestandteil der Partei. Ihr Ziel ist es, durch zunächst unscheinbare Aktivitäten wie Feste, Jugendfreizeiten und Sportveranstaltungen neue Mitglieder anzuwerben und an das rechtsextremistische Gedankengut heranzuführen. Derzeit sind etwa 400 Personen Mitglied in der JN (vgl. [5] Junge Nationaldemokraten, 2012). 4 2.3 Parteiprogramm Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands sieht sich selbst als Heimatpartei an. Ihr oberstes Ziel ist die Erhaltung des deutschen Volkes. Die Würde des Menschen bindet sie an Volkstum und Kultur, zudem steht das Volk im Mittelpunkt der Politik und nicht das Individuum. Wer Teil des deutschen Volkes sein möchte, gehe automatisch die Verpflichtung für die Mitwirkung aller im Volk ein, der Einzelne muss sich also für andere Menschen einsetzen. Hier könnte man der NPD auf der einen Seite sicherlich zustimmen, dass es wichtig ist, sich für andere Menschen einzusetzen. Jedoch verpflichtet die Partei alle Bürger dazu, die Menschen sind also in ihrer Freiheit sehr stark eingeschränkt. Eine Wegbereitung zur Diktatur? Als Grundlage des Staates sieht die NPD das Volk, die Volkssouveränität steht im Vordergrund. Das Fundament für das Volk bilde die Familie, welche „Trägerin des biologischen Erbes“ ([11] NPD 2010, Seite 7) sei, weshalb die Familie auch gefördert werden müsse, etwa durch familienpolitische Maßnahmen, wobei alle diese Maßnahmen auch nur deutschen Familien zugute kommen dürfen. Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Familie somit nur als Instrument zum andauernden Bestehen des deutschen Volkes gesehen wird und nicht als soziologisch wertvolles Element. Auf wirtschaftlicher Ebene verfolgt die NPD den Grundsatz, dass „die Wirtschaft [...] dem Volke dienen [muss]“ ([11] NPD 2010, Seite 7) und nicht umgekehrt. Der Staat solle den Rahmen schaffen, in dem sich dann die wirtschaftlichen Vorgänge abspielen. So solle beispielsweise die infrastrukturelle Grundversorgung 2 unter staatliche Aufsicht fallen, um Kartellbildungen zu verhindern. Die Globalisierung wird von der NPD strikt abgelehnt, da diese das Ziel der „Ausbeutung der Erde durch Schaffen von wirtschaftlichen Monokulturen“ ([11] NPD 2010, Seite 9) beinhalte. Bezüglich der Handhabung von Nicht-Deutschen ist zu sagen, dass die NPD Ausländern das Recht zugesteht, in ihrem jeweiligen Vaterland zu leben, die Deutschen selbst jedoch als bessere ’Rasse’ betrachtet. Alle in Deutschland lebenden Ausländer sollen daher aus Deutschland ausgewiesen werden, da „Deutschland den Deutschen“ ([11] NPD 2010, Seite 12) dienen solle. Des Weiteren sollen auch alle Sozialmaßnahmen ausschließlich den Deutschen dienen, durch die vielen Ausländer in 2 Infrastrukturelle Grundversorgung: Bahn, Energie, Post etc. 5 Deutschland werde nämlich die Existenz und der Bestand der deutschen Rasse großer Gefahr ausgesetzt. Zur Ausländerrückführung hat die NPD einen 5-Punkte-Plan vorgesehen, der unter anderem die Streichung des einklagbaren Rechts auf Asyl, eine Aufenthaltsbeschränkung für Ausländer und eine Ausgliederung von Ausländern aus dem Sozial-und Rentenversicherungssystem vorsieht ([10] vgl. NPD 2009) 3. Vergleich Grundgesetz und Parteiprogramm der NPD In der Bundesrepublik Deutschland ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht befugt, über das Verbot einer Partei zu entscheiden. Argumentiert wird in einem solchen Fall auf Grundlage des Art. 21 Abs. 2 GG, der da lautet: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949). Gegen ein Verbot der NPD kann man mit Art. 5 Abs. 1 GG argumentieren, welcher lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949). Im Folgenden wird untersucht, inwiefern die NPD darauf abzielt, die demokratische Grundordnung zu beseitigen bzw. die Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, was ein Verbot nach sich ziehen würde, oder ob alle ihre Bestrebungen von Art. 5 GG, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, abgedeckt werden. Betrachtet man die NPD vor dem Hintergrund, ob sie die Bundesrepublik Deutschland gefährdet, könnte man zunächst proklamieren, dass ihr oberstes Ziel die Erhaltung des deutschen Staates und der deutschen ’Rasse’ ist. Es stellt sich jedoch die Frage, inwiefern die NPD mit ihrem Handeln und der Umsetzung ihrer politischen Vorstellungen dennoch die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet. Wenn beispielsweise die NPD alle in Deutschland lebenden Ausländer zurück in ihre Heimat schicken würde, wäre das Wohl der Bundesrepublik Deutschland nämlich sehr wohl gefährdet! Zum einen käme Deutschland auf außenpolitischer Ebene in große Schwierigkeiten, wenn es darum ginge, diese Aktion zu rechtfertigen und zum anderen 6 würde es innerhalb Deutschlands in den Bereichen Probleme geben, in denen es nicht ausreichend ausgebildete deutsche Arbeitskräfte gibt. Man sieht also, dass einige Punkte des Parteiprogramms das Wohlergehen der Bundesrepublik Deutschland implizit gefährden, hier fände sich ein Argument für ein Verbot der NPD. Untersucht man nun die NPD hinsichtlich des zweiten Punktes, der ein Parteiverbot nach sich ziehen würde, der Tatsache, dass eine Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder sogar beseitigen möchte, gelangt man recht schnell zu der Erkenntnis, dass auch dieser Punkt als Grundlage für ein erfolgreiches NPD-Verbot herangezogen werden könnte. An einem konkreten Beispiel lässt sich dies sehr gut festmachen: In Art. 20 GG heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949). Des Weiteren lautet der Art. 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949), sowie Abs. 3: „Niemand darf wegen [...] seiner Abstammung, seiner Rasse [...] benachteiligt oder bevorzugt werden“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949). Die NPD kommt aber in ihrem Parteiprogramm des Öfteren darauf zu sprechen, dass jegliche Sozialleistungen wie etwa Kindergeld zur Förderung von Familien, oder auch das Arbeitslosengeld ausschließlich den deutschen Staatsbürgern dienen sollen. Damit liegt ein klarer Verstoß gegen die Verfassung vor. Solch einen Verstoß gegen die Verfassung lässt sich auch in dem Ausspruch „Volkstum und Kultur sind die Grundlagen für die Menschen“ ([12] NPD, Jahr unbekannt) erkennen. Hierbei wird die Menschenwürde an Voraussetzungen, nämlich an Volkstum und Kultur gebunden. Und Volkstum und Kultur wiederum In Art. 1 GG heißt es jedoch: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949. Abschließend lässt sich sagen, dass es für ein Verbot der NPD eine große Menge an Legitimationsgrundlagen gibt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung greift nämlich nur solange, bis nicht gegen Artikel 21 Abs. 2 GG verstoßen wird. Obwohl diese Verstöße in der Reflektion offensichtlich erscheinen, sind sie offenbar in dem Parteiprogramm nicht so eindeutig formuliert, als dass man ein Verbot daraus ableiten könnte. 7 4. Politische und öffentliche Auseinandersetzung um das NPD-Verbot Im Folgenden wird nun näher darauf eingegangen, welche Vor- und Nachteile ein NPD-Verbot hätte. Ziel dieser Abwägung ist es, in Punkt V ein Fazit ziehen zu können, ob ein Verbot der NPD zum gültigen Zeitpunkt sinnvoll wäre, oder ob andere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Partei bzw. ihre Mitglieder in den Griff zu bekommen. Ein Argument, das auf jeden Fall für ein NPD-Verbot spricht, ist die oben bereits erwähnte Verfassungswidrigkeit. Die NPD strebt keine demokratischen Ziele an, was aber Voraussetzung für eine Partei in Deutschland ist. Das Problem bei einem Verbot der Partei ist jedoch, dass damit zwar die Partei ’weg’ wäre, die Personen und somit die Ideologie bleibt jedoch. Das rechtsextremistische Denken der Mitglieder kann man nämlich nicht verbieten, man kann nur versuchen, politisch dagegen vorzugehen. Eine weiteres Argument, das für ein Verbot der Partei spräche, ist das, dass die NPD seit längerem in Kooperationen mit gewaltbereiten Gruppen steht und auch viele ihrer Mitglieder einen kriminellen Hintergrund haben. So wurden beispielsweise bei einer Razzia gegen die rechte Szene „auch Mitglieder der rechtsextremen Partei NPD verhaftet“ ([22] Generalanzeiger, dpa, 2012). Allerdings ist diese Tatsache an sich kein Verstoß gegen das Gesetz und gegen kriminelle Mitglieder kann immer noch strafrechtlich vorgegangen werden, dazu muss nicht gleich die gesamte Partei verboten werden. Organisationsgrundlage für einige rechtsextremistisch motivierte Verbrechen war aber die NPD. Diese wird zudem durch ihren Parteienstatus nicht nur durch Fördergelder vom Staat unterstützt, sondern hat somit auch eine große Fläche, auf der sie ihre Ideologie verbreiten kann, etwa durch Werbekampagnen oder Wahlplakate ([15] vgl. Rechtslexikon24, 2009). Dass die NPD den Parteienstatus inne hat, bietet auf der anderen Seite jedoch auch Vorteile für den Staat. Es ermöglicht unter anderem eine bessere Überwachung der Parteigeschäfte. Zurzeit muss die NPD beispielsweise, wie alle anderen Parteien auch, ihre Finanzen offenlegen. Sollte die NPD verboten werden und in den Untergrund abtauchen, wäre diese Kontrolle überhaupt nicht mehr möglich. Eine weitere Konsequenz, die ein Verbot der NPD nach sich ziehen würde, ist die, dass mit einem Verbot ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt werden würde. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich bei einem andauernden 8 Bestehen der NPD der dauerhaften Kritik ausgesetzt sehen müssen, dass in ihrem Staat eine offensichtlich verfassungsfeindliche Partei existiert. Demgegenüber steht jedoch, dass ein NPD-Verbot zu einer Radikalisierung der Mitglieder führen könnte. Derzeit ist die NPD stets darum bemüht, mit keinen kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht zu werden, um keinen weiteren Zündstoff für ein Verbot zu liefern. Sollte die Partei jedoch verboten werden und in der Folge im Untergrund ihren Tätigkeiten weiter nachgehen, könnte sich diese Haltung zum negativen wenden. Ein bedeutendes Erschwernis, das sich im Rahmen des Erstellens eines durchsetzungsfähigen Verbotsantrags ergibt, ist, dass die V-Leute des Verfassungsschutzes aus der NPD abgezogen werden müssten. An diesen V-Leuten ist nämlich der Verbotsantrag im Jahr 2003 gescheitert, in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts hieß es wörtlich: „Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Parteiverbotsverfahrens ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren." ([1] Bundesverfassungsgericht, 2003). Das Abziehen der V-Leute aus der NPD birgt allerdings eine große Gefahr, da durch sie der Staat immer wieder mit wichtigen Informationen bezüglich des Handelns der NPD versorgt wurde und nicht zuletzt ein Attentat auf die Synagoge in München im Jahr 2003 verhindert werden konnte. Welche Haltung gegenüber einem Verbot der NPD nehmen die verschieden politischen Parteien und Politiker ein? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle fünf Bundestagsfraktionen3 ein Verbot der NPD anstreben. Diskrepanz herrscht hingegen bei der Vorgehensweise (vgl. [14] Online-Focus, 2012). Die SPD strebt einen möglichst schnellen Verbotsantrag an. Für die übrigen Parteien ist es dagegen von enormer Wichtigkeit, dass der Verbotsantrag diesmal nicht scheitert. Sie wollen sich daher mit dem Verbotsantrag etwas mehr Zeit lassen, um ihn genau zu prüfen und alle Mängel zu beseitigen. Sollte der Verbotsantrag nämlich wie im Jahr 2003 scheitern, würde das die NPD in ihrem Handeln ungemein stärken und käme einer Katastrophe für die betroffenen Parteien gleich. Bezüglich des Umgangs mit der NPD und deren rechtsradikaler Mitglieder wird in der 3 Die Bundestagsfraktionen: CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke, Die Grünen 9 Politik derzeit kontrovers diskutiert, wie eine Überwachung gewährleistet werden kann. Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) spricht sich beispielsweise für ein Abziehen der V-Leute aus, da diese eh nur beschränkten Nutzen hätten, wie man am Beispiel der Zwickauer Terrorzelle sehen könne. Sie setzt auf „[...] mehr Aussteigerprogramme für Neonazi-Aussteiger“ ([20] Süddeutsche Zeitung, N.n. 2012). Dem von Bundesinnenminister Hans-Peter-Friedrich (CSU) vorgeschlagenen Register zur bundesweiten Überwachung gewaltbereiter Rechtsextremisten, hat das Bundeskabinett Anfang Januar zugestimmt. Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) hält diesen Schritt für „grundsätzlich richtig und notwendig [...]“ ([6] MAZ, 2012). 5. Resümee Im vorangegangenen Teil wurde des Öfteren die Verfassungsfeindlichkeit und die Gefahr, die von der Partei ausgeht, aufgedeckt. Bei der NPD handelt es sich um eine durchaus kritisch anzusehende Partei, deren Beitrag zu einer positiven Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt werden kann. Deshalb gehört meiner Meinung nach die NPD verboten, das Problem des Rechtsextremismus ist damit aber noch lange nicht gelöst. Nur weil die Partei, also die Organisationsplattform der rechtsradikalen Personen, nicht mehr vorhanden ist, bleiben die Personen trotzdem unter uns und werden auch weiter ihre Propaganda verbreiten. Dieses Problem darf man keineswegs im Falle eines erfolgreichen Verbotsverfahrens als gelöst betrachten, hier müssen andere Mittel und Wege gefunden werden, etwa Anlaufstellen für Personen mit einer rechtsradikalen Einstellung. Wichtig ist aber zunächst, den Personengruppierungen, die sich in der NPD organisiert haben, das Parteienprivileg zu entziehen, damit sie nicht auch noch vom Staat subventioniert werden. 10 6. Kritische Würdigung und Ausblick In der vorliegenden Arbeit konnte dargelegt werden, dass ein NPD-Verbot Vor- und Nachteile hat. Aufgabe der Politik ist es nun, diese Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und eine Lösung zu finden, wie mit der NPD und ihren Mitgliedern weiter verfahren werden soll. Ein großes Problem besteht nach wie vor bei der Erstellung eines Verbotsantrages, da nicht ohne Weiteres alle V-Leute aus der NPD abgezogen werden können, ohne dass vernünftige Ersatzorganisationen bereitstehen, welche die Überwachung übernehmen können. Es ist davon auszugehen, Bundestagsfraktion erneut dass einen in den nächsten Verbotsantrag Monaten/Jahren einreicht. Dies eine setzt durchschlagskräftige Argumente voraus, damit der Verbotsantrag auf jeden Fall erfolgreich ist, da ein erneutes Scheitern einem katastrophalen Schlag gegen die Durchsetzung der Demokratie in Deutschland gleichkommen würde und zudem die NPD in ihrem Handeln und Denken ungemein stärken würde. Des Weiteren müssen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus weitere Mittel und Wege gefunden werden, da diese Probleme mit dem Verbot der NPD allein nicht gelöst ist. Das Problem des Rechtsextremismus wird uns also, ob mit oder ohne NPD, noch einige Zeit beschäftigen. Bezüglich neuer Ersatzstrukturen, die die Überwachung rechtsradikaler, gewaltbereiter Personen übernehmen, wurde mit dem von Bundesinnenminister Friedrich eingeführten Register schon ein Schritt in die richtige Richtung gemacht (vgl. [6] MAZ, 2012). Dennoch muss hier noch weiter geforscht werden, welche Methoden sinnvoll wären, um dem Rechtsradikalismus beizukommen. Ein Vorgehen gegen die verfassungsfeindliche NPD wäre zudem besonders wichtig, um zu verhindern, dass es in Deutschland wie etwa in Frankreich dazukommt, dass eine rechtsextreme Partei deutlichen Einfluss auf das politische Geschehen ausüben kann. So wird in Frankreich damit gerechnet, dass die rechtsextreme Partei „Front National“ unter der Vorsitzenden Marine Le Pen in der ersten Runde der Präsidentenwahl im Mai 2012 23% der Stimmen erhält ([16] vgl. Spiegel, 2011). Ein Verbot der NPD in Deutschland wäre demnach auch ein wichtiger Schritt hin zu einem demokratischeren Europa. 11 7. Literaturverzeichnis Internetquellen: 1. Bundesverfassungsgericht, 2003: „Einstellung der NPD-Verbotsverfahren“ http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg22-03.html 2. Bundeszentrale für politische Bildung, 2006: „Freiheitliche demokratische Grundordnung“ http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=N3AZYO 3. 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No-NPD, Thomas Willms: „Warum ein Verbot der NPD nötig und möglich ist“ http://www.npd-verbot-jetzt.de/argumente/argumente.shtml 10. NPD, 2009: „Der Fünf-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung http://www.npd.de/html/714/artikel/detail/975/ 11. NPD, 2010: „Das Parteiprogramm - Arbeit. Familie. Vaterland“ http://www.npd.de/inhalte/daten/dateiablage/br_parteiprogramm_a4.pdf 12. NPD: „Grundlage des Staates ist das Volk“ http://www.npd.de/html/319/artikel/detail/145/ 13. NPD, 2012: „Die Geschichte der NPD“ www.npd.de/html/243/ 14. Online-Focus, dpa, 2012: „Union und SPD uneins über Vorgehensweise“ http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/rufe-nach-npd-verbot-mehren-sichunion-und-spd-uneins-ueber-vorgehensweise-_aid_710252.html 15. Rechtslexikon24, N.n. 2009: „Parteienprivileg“ http://www.rechtslexikon24.net/d/parteienprivileg/parteienprivileg.htm 16. Spiegel, N.n. 2011: „Rechtsextreme wählen Le Pen zur Chefin“ http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,739772,00.html 17. Stern, Katharina Miklis und Niels Kruse, 2011: „Muss die NPD verboten werden? – Pro und Contra“ http://www.stern.de/politik/deutschland/pro-und-contra-muss-die-npd-verbotenwerden-1751457.html 13 18. Süddeutsche, Jan Bielicki und Hans Leyendecker, 2011: „Nicht den geringsten Berührungspunkt“ http://www.sueddeutsche.de/politik/npd-und-die-zwickauer-terrorzelle-nicht-dengeringsten-beruehrungspunkt-1.1235237 19. Süddeutsche, N.n. 2011: „Abziehen der V-Leute wäre fatal“ http://www.sueddeutsche.de/politik/massnahmen-gegen-braunen-terror-bundesweitesqualitaetsmanagement-fuer-v-leute-1.1190256 20. Süddeutsche, N.n. 2012: „Lieberknecht will sämtliche V-Leute in NPD abschalten“ http://www.sueddeutsche.de/politik/kampf-gegen-rechtsextremismus-lieberknechtwill-saemtliche-v-leute-des-verfassungsschutzes-abschalten-1.1287720 21. Zeit Online, Tilman Steffen, 2011: „Ein schneller NPD-Verbotsantrag wäre Populismus“ http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-12/npd-verbot-innenminister-2 Zeitungsquellen: 22. General Anzeiger, dpa, Seite 1, 14.03.2012, Nr. 37 132: „Schlag gegen Neonazis“ 23. General Anzeiger, Victor Franke, Seite 3, 14.03.2012, Nr. 37 132: „Es geht Gefahr von diesen Menschen aus“ 14 7. Anhang www.npd-stuttgart.de/bilder/gute_heimreise.jpg Wahlplakat der NPD 15 www.cicero.de/berliner-republik/holger-apfel-soll-die-npd-einen/46514 Der Vorsitzende der NPD: Holger Apfel, Stand: März 2012 www.cicero.de/berliner-republik/hohes-risiko-verfassungsschutz-verhindert-npdverbot/47950 Demonstranten für ein Verbot der NPD 16 http://neues-auf.anderslautern.de/uploads/Politik/1maikl-plakatAktuell.jpg Zu fast jedem Aufmarsch der NPD finden Gegendemonstrationen statt. Hier ein Plakat, das zur Teilnahme an solch einer Demonstration aufruft. 17 7. Erklärung Ich erkläre, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis aufgeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. _______________________________ Florian Schäfer 18