Aufgabe 1: a) Versorgungszustand mit Nahrung (Hunger). Beutereiz (Reizmuster) b) Ungerichtete Appetenz: "Sucht Blüten ab …" Gerichtete Appetenz: "Fliegt Objekt an … bzw. stürzt sich auf Biene" Endhandlung (ausgelöst durch angenäherte Beuteobjekt): "Versetzt lähmenden Stich" c) Handlungskette: Folge von Handlungen beim Instinktverhalten. Ein Schritt der Handlungsfolge wirkt als Auslöser (Reiz für den Folgeschritt) Aufgabe 2: Eine Erklärungsmöglichkeit ist die Reizbedingte Konditionierung; hierzu kann es gekommen sein, wenn den Gänsen zusammen mit dem Futterreiz (unbedingter Reiz) in der Lernphase das Fähnlein als zunächst neutraler Reiz präsentiert wurde. Durch Assoziation wurde dieser in der Kannphase zum bedingten Reiz, der das Nachfolgen auslöst. Auch kann die Nachfolgereaktion das Ergebnis einer Nachfolgeprägung sein, wenn den Junggänsen in der sensiblen Phase das Fähnlein längere Zeit geschwenkt wurde. 3a) Die Gans zeigt ein angeborenes Instinktverhalten. Sie befindet sich in der Brutphase und ist durch endogene (hormonelle) Faktoren für die gezeigte Instinkthandlung motiviert. Auf den optischen Reiz "Ei aus dem Nest" reagiert sie mit einer Zuwendung (Taxis) zum Objekt. Die Berührung mit dem Ei stellt den Schlüsselreiz dar, der angeborenermaßen (AAM) die erbkoordinierte Endhandlung auslöst. 3b) Versuch a zeigt, dass sich der Handlungsablauf (die H.kette) während der Taxis unterbrechen lässt, während die einmal ausgelöste erbkoordinierte Endhandlung durch den Versucheingriff b nicht mehr abgebrochen werden kann. Versuch c mit der viereckigen Attrappe zeigt, dass für die Auslösung der Zuwendung ein optisches Reizmuster "rundes/ovales Objekt" Ausschlag gebend ist. Versuch d schließlich zeigt einen erzwungenen Abbruch der Handlungskette, der zu einer Blockade führt: die überdimensionale Attrappe löst eindeutig die Endhandlung aus, hemmt aber deren erfolgreichen Ablauf. 4a) Beim Lernverhalten des Kindes liegt die bedingte Aktion, eine Form des Konditionierungslernens (Begründung: siehe b) vor. Aufgrund der geringen Dauerhaftigkeit des Lernerfolges kann Prägungslernen ausgeschlossen werden. Lernen durch Einsicht kommt ebenfalls nicht in Betracht, da damit das Abnehmen der Reaktion "B" nicht zu erklären wäre. [ebenfalls möglich: Abgrenzung von einer reizbedingten Konditionierung] 4b) Das Kind zeigt das Weinen des Verlassenseins als angeborene Verhaltensweise. Durch den Erfolg, der in der Zuwendung durch die Eltern liegt, wird dieses Verhalten verstärkt. Als eine Art "Belohnung" wird die Zuwendung mit der Aktion "Weinen" assoziiert das Weinen wird zur bedingten Aktion konditioniert. Der Lernerfolg hält nicht an, da während der Phase "B" kein Bestätigung erfolgt. Reaktion "A" der Eltern ist dem angeborenen Fürsorgeverhalten zuzuordnen, während Reaktion "B" dem einsichtigen Verhalten zuzuordnen ist, was mit ihrer Verhaltensänderung in Einklang steht. 5a) Die Versuche zeigen, dass ein elementar einfaches Reiz-ReaktionsVerhalten vorliegt, das unabhängig von einer Motivation ausgeführt wird. → es liegt ein angeborenes Reflexverhalten vor. 5b) Diese Reflexe dienen der Orientierung und der Konstanthaltung der Körperlage, wobei deutlich wird, dass sich der Fisch anhand der Schwerkraft und parallel zum Lichteinfall orientiert. Abweichungen von dieser Körperhaltung lösen jeweils Ausgleichsbewegungen aus.