Abschlussprüfung 2010 Wirtschaft und Recht

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GIBB/BMS 2
Maturitätsprüfung technische Richtung 2010
Wirtschaft und Recht
Berufsmaturitätsschule
gewerblich-industrielle
berufsschule bern
Abschlussprüfung
2010
Wirtschaft und Recht
Technische Richtung
BMS 2
Vorname
Name
Klasse
1. Wirtschaftskreislauf/BIP
2. Markt/Preisbildung
3. Globalisierung/Welthandel
4. Konjunktur/Geldpolitik
5. Einführung Recht
6. Allg. Vertragsrecht und Kauf
7. Arbeitsrecht
8. Klassenspezifischer Teil
Gesamtpunktzahl
11
9
10
11
7
12
12
12
84
Note
1/17
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Maturitätsprüfung technische Richtung 2010
Wirtschaft und Recht
Informationen zur Prüfung
Dauer der Prüfung
2 Stunden (120 Minuten)
Erlaubte Hilfsmittel
ZGB und OR
Nicht programmierbarer Taschenrechner
Notizpapier wird abgegeben
Aufgabentexte
Die Aufgabentexte dürfen Sie bearbeiten, indem Sie
unterstreichen, übermalen, Randbemerkungen anbringen
usw. Diese Bearbeitung erleichtert Ihnen das Lösen der
Aufgaben und wird nicht bewertet.
Lösungen
Die endgültigen Lösungen sind mit Tinte, Faser- oder
Kugelschreiber an den dafür bezeichneten Stellen
einzutragen. Nur Angaben innerhalb der markierten Felder
werden bewertet.
Das Expertenteam wünscht Ihnen viel Erfolg.

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Wirtschaft und Recht
1. Wirtschaftskreislauf/BIP
(11P)
1) Definieren Sie das Bruttoinlandprodukt.
(1P)
Wert aller Güter und Dienstleistungen die in einem Jahr in einer Volkswirtschaft hergestellt
werden.
2)
Sind folgende Antworten richtig oder falsch?
i)
ii)
iii)
iv)
Das BIP wird am Güterstrom gemessen
Die Verbraucher zahlen Löhne, Zinsen und Grundrenten.
Boden, Arbeit und Kapital sind Teil des Geldstromes.
Damit verschiedene Länder miteinander verglichen werden
können, muss das Bruttoinlandprodukt durch die Anzahl
Einwohner dividiert werden.
Je grösser das Bruttoinlandprodukt ist, desto mehr Sachgüter
und Dienstleistungen werden im Inland produziert.
Das BIP misst die Investitionen, die Staatsausgaben, den
Konsum sowie Exporte und Importe
v)
vi)
3) Welche Leistungen werden nicht im Bruttoinlandprodukt erfasst?
(3P)
richtig
X
O
O
falsch
O
X
X
X
O
X
O
X
O
(3P)
Schwarzarbeit, illegale Tätigkeiten und unentgeltliche Tätigkeiten
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Wirtschaft und Recht
4) Studieren Sie nachfolgende Tabelle und beantworten Sie anschliessend die Fragen. (4P)
Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten
Geldwerte in Mio. Fr.
Konsum
davon Private
davon Staat
Investitionen
Exporte
Importe
BIP
2007
2008
353 529
297 069
56 460
113 830
292 896
239 188
521 067
366 610
308 655
57928/57955
114 627
305 491
244929/244818
541 910
Veränderung in Prozenten
Zu laufenden
Zu Preisen des
Preisen
Vorjahres
3.7
3.9
2.6
0.7
4.3
2.4
4.0
1.4
1.7
-0.1
-2.6
2.9
0.4
1.8
a) Füllen Sie die fehlenden Felder aus.
b) Um welchen Prozentsatz hat sich das nominelle BIP verändert?
4%
c) Um welchen Prozentsatz hat sich das reale BIP verändert?
1.8%
d) Wie unterscheiden sich die beiden Grössen (reales und nominelles BIP)?
Real = preisbereinigt, zeigt die Veränderung der Mengen, das nominelle BIP vermischt
Preisänderungen mit Veränderung der produzierten Güter und Dienstleitungen
Je 1P
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2. Markt und Preisbildung
Wirtschaft und Recht
(9P)
1) Kreuzen Sie an, wie sich Gleichgewichtspreis und –menge von Emmentaler Käse
entwickeln und zeichnen Sie die Kurven und deren Verschiebungen ins Diagramm. (4P)
a) Aufgrund der Liberalisierung in der Landwirtschaft müssen die Käsereien für die Milch
deutlich weniger bezahlen als noch vor wenigen Monaten.
P
Steigt
Preis
Menge X
Sinkt
X
Bleibt ungefähr gleich
M
b) Eine Zollsenkung führt dazu, dass holländischer Edamer-Käse in der Schweiz günstiger
vertrieben werden kann.
P
Steigt
Preis
Menge
Sinkt
X
X
Bleibt ungefähr gleich
M
(Grafik je 1 Pt., Kreuze je 0,5 Pt.)
2) Welche der folgenden Aussagen sind richtig, welche falsch?
Bewertung: Ist die Tabelle korrekt ausgefüllt (2P), bei einem Fehler (1P), sonst (0P)
richtig falsch
i)
Das kurzfristige Angebot an Schnittblumen ist unelastisch.
X
O
ii)
Die Preiselastizität der Nachfrage hängt unter anderem davon ab,
X
O
ob es Ersatzprodukte gibt.
iii)
Die Preiselastizität des Angebots zeigt, wie sich eine
X
O
Preisänderung auf die angebotene Menge auswirkt.
iv)
Je stärker die Käufer eines Produkts auf den Preis schauen,
O
X
desto unelastischer ist die Nachfrage.
v)
Wenn die Nachfragekurve steil ist, ist die Preiselastizität der
O
X
Nachfrage hoch.
(1 Fehler = 1 Pt., mehr Fehler = 0 Pt.)
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3) Im Gesamtarbeitsvertrag der Baubranche ist ein Mindestlohn festgelegt, der über dem
Gleichgewichtslohn liegt. Welches Problem ergibt sich aus dieser Tatsache? Nennen Sie
dieses und beschreiben Sie die Problematik anhand einer detaillierten Grafik.
(3P)
P
A
Mindestlohn
N
M
Angebotsüberhang
Es entsteht Arbeitslosigkeit im Umfang des Angebotsüberhanges
Grafik: (2 Pt.)
Problem: Arbeitslosigkeit (1 Pt.)
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3. Globalisierung/Welthandel
(10P)
1) Die WTO kennt verschiedene Prinzipien. Eines davon ist das Meistbegünstigungsprinzip.
Erläutern Sie den Begriff.
(1P)
Handelsvorteile, die einem WTO-Mitglied gewährt werden, müssen allen anderen
Vertragspartnern auch gewährt werden.
2) Die WTO baut auf drei Pfeilern auf. Nennen und beschreiben Sie die Pfeiler kurz.
(3P)
GATT: Abkommen über den Handel mit Gütern, od. Güter- und Zollabkommen
GATS: Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
TRIPS: Abkommen zum Schutze von geistigem Eigentum
3) Bundesrat Moritz Leuenberger hat am 17. Oktober 2009 am Parteitag der SP Schweiz
laut über einen EU Beitritt der Schweiz nachgedacht. Nennen Sie je zwei Argumente für
und gegen einen EU Beitritt der Schweiz.
(4P)
Individuelle Antworten
4) Nennen und beschreiben Sie kurz die 4 Grundfreiheiten der EU.
(2P)
Freier Warenverkehr (keine Zölle etc.), Freier Personenverkehr (Ein-/Ausreise, Wohnrecht
etc.), Freier Dienstleistungsverkehr (keine Beschränkungen), Freier Kapitalverkehr
(ungehinderter Transfer)
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4. Konjunktur und Geldpolitik
Wirtschaft und Recht
(11P)
1) Die SNB bekämpft die Inflation, indem sie die Geldmenge verkleinert. Dieser Eingriff
wirkt sich auf verschiedene Wirtschaftssubjekte und verschiedene wirtschaftliche
Grössen aus. Lesen Sie die folgenden Aussagen und korrigieren Sie die Falschen: (3P)
richtig falsch Aussage
Weniger Geld im Umlauf erhöht die
X
Zinsen.
Weniger Geld im Umlauf führt zu
X
einer Zunahme der Konsumkredite.
Die Unternehmungen investieren
X
weniger.
Kredite werden teurer.
X
X
Die Mieten können sinken.
Korrektur
Weniger, da Zinse steigen, wird die
Nachfrage nach Krediten sinken.
Höher, Hypozinsen werden eher
steigen, Mieten also auch
Die Arbeitslosigkeit wird kurzfristig
eher steigen.
3 Punkte, je einen halben Punkt pro vollständig richtig beantwortete Frage)
X
2) In der Presse lesen Sie: „Die SNB prognostiziert für die nächsten drei Jahre eine Inflation
von 1% und die Arbeitslosigkeit steigt aufgrund der Wirtschaftskrise auf ca. 5%.
a) Warum verfolgt die SNB unter dieser Voraussetzung eine expansive Geldpolitik?
(2P)
AL ist für die Schweiz relativ hoch. Die SNB schafft durch eine Verbilligung des Geldes
Investitionsanreize für Unternehmen und demnach Arbeitsplätze.
b) Nennen und beschreiben Sie zwei verschiedene Instrumente und Massnahmen, mit
denen die SNB eine expansive Geldpolitik umsetzen kann.
(1P)
Tiefe Repo-Zinsen, Senken des Zielbandes für den LIBOR, Offenmarktgeschäfte u.a.
c) In welchen Situationen verfolgt die SNB eine restriktive Geldpolitik?
(1P)
Bei Inflationsgefahr, Hochkonjunktur/Boom
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3) Was versteht man unter antizyklischer Konjunkturpolitik?
Wirtschaft und Recht
(2P)
Politik entgegen dem Konjunkturverlauf. Expansiv (Steuern senken und Staatsausgaben
erhöhen) bei Rezession, restriktiv (Steuern erhöhen und Staatsausgaben senken) in
Boomphasen.
4) In der Praxis ergeben sich bei der Ausführung dieser antizyklischen Konjunkturpolitik
einige Probleme; nennen Sie zwei.
(2P)
Erstens hat jede antizyklische Konjunkturpolitik Wirkungsverzögerungen.– die Verzögerung
in der Erkenntnis, die Verzögerung in der Beschlussfassung und Umsetzung politischer
Massnahmen, die Verzögerung in der Wirkung.
Zweitens führt die antizyklische Konjunkturpolitik zu problematischen politischen Anreizen
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5. Einführung Recht
(7P)
1) Bei welchen Sachverhalten geht es um öffentliches Recht, bei welchen um privates
Recht?
(2P)
Öffentlich
Privat
i)
Auf Autobahnen gilt eine Tempobeschränkung von 120 km/h
X
O
ii) Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit
X
O
Gefängnis oder Busse bestraft.
iii) Der Normalsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 7,6%.
X
O
iv) Der Kaufvertrag ist formlos gültig.
O
X
(je 0,5 Pt.)
2) Welche Rechtsquellen liegen in den folgenden Fällen vor? (3P)
a) Gemäss OR Artikel 344a Absatz 1 bedarf der Lehrvertrag zu seiner Gültigkeit der
schriftlichen Form.
Geschriebenes Recht (1 Pt.)
b) Gemäss einem Bundesgerichtsurteil von 2005 kann ein Raser nach einem tödlichen
Unfall nicht nur wegen fahrlässiger sondern auch wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt
werden.
Gerichtspraxis/Richterrecht (1 Pt.)
c) Der Einzelrichter entscheidet, dass eine Affäre mit der Frau des Chefs kein
ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung ist.
Gerichtliche Rechtsfindung/Richterrecht (1 Pt.)
3) Kreuzen Sie an, ob die folgenden Artikel zwingend oder dispositiv sind. (2P)
Zwingend Dispositiv
i)
OR Art. 338a Abs. 1
X
O
ii) OR Art. 257c
O
X
iii) OR Art. 746
X
O
iv) ZGB Art. 8
X
O
(je 0,5 Pt.)
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6. Allgemeines Vertragsrecht/Kauf
Wirtschaft und Recht
(12P)
1) Nehmen Sie Stellung zu folgender Aussage (z.B. „stimmt“ + Begründung): „Eine Person,
die mündig und urteilsfähig ist, nennt man rechtsfähig.“
(3P)
Falsch, rechtsfähig ist jedermann ab Geburt (ZGB 11); Wenn man mündig und
urteilsfähig ist, ist man handlungsfähig.
2) Aldo Künzli bestellt bei der SPRINT GmbH aus deren Katalog zwei Fahrräder für Fr.
1500.- und Fr. 800.-. Aldo erhält mit der Warenlieferung die Rechnungen über Fr. 1500.und Fr. 1100.- für die beiden Fahrräder. Aldo reklamiert wegen dem Preis des zweiten
Fahrrades. Die SPRINT GmbH antwortet auf die Reklamation hin, der Preis des zweiten
Fahrrades sei mit Fr. 800.- falsch kalkuliert worden, Fr. 1100.- sei der korrekte Preis.
Aldo schickt das zweite Rad auf Kosten der SPRINT GmbH zurück.
Kann er das tun? Begründen Sie Ihre Antwort! Gesetzesartikel angeben.
(3P)
Ja, gemäss OR 7 gilt das Angebot per Katalog als unverbindlich. Wenn Aldo bestellt,
ist das ein verbindlicher Antrag. Der Vertrag nach OR 1 / OR 184 entsteht erst, wenn
die Sprint GmbH zum gleichen Preis annimmt. Somit ist kein Vertrag entstanden. Die
Sprint GmbH macht nur einen verbindlichen Antrag, den Aldo nicht annehmen muss.
3) Motorradhändler Kurz verkauft ein 8 Monate altes Motorrad an Gerber weiter. Im
Kaufvertrag steht, dass es ein unfallfreies Fahrzeug sei. Bei einem MotorradfahrerTreffen erfährt Gerber, dass es sich keineswegs um ein unfallfreies Fahrzeug handle,
Kurz dies aber nicht bemerkt habe, als man ihm das Motorrad verkaufte. Gerber geht zu
Kurz, erhebt die Mängelrüge und will vom Vertrag zurücktreten. Kurz sagt, das gehe
nicht, weil er nicht gewusst habe, dass das Motorrad nicht unfallfrei sei.
Wer hat Recht? Gesetzesartikel angeben!
(3P)
OR 197 Abs.2: Gerber hat Recht! Der Verkäufer haftet nach Gesetz, auch wenn er den
Mangel nicht gekannt hat!
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4) Spring kauft einen neuen PC für Fr. 2000.-. Er hat aber wegen grosser beruflicher
Belastung keine Zeit, den PC in Betrieb zu nehmen. Zwei Monate nach dem Kauf
probiert er den PC ein erstes Mal aus und stellt sofort gravierende Mängel fest. Der
Verkäufer aber will Spring den PC nicht durch einen neuen ersetzen, mit der
Begründung, das sei so im OR geregelt!
Stimmt das? Begründen Sie Ihre Antwort! Gesetzesartikel angeben!
(3P)
OR 201: Ja, das stimmt. Bei offenen Mängeln besteht die Sachgewährleistung nur zum
Zeitpunkt des Kaufes. Prüfungspflicht! Prüft man zu spät, gilt die Sache als
genehmigt!
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7. Arbeitsrecht
Wirtschaft und Recht
(12P)
1) Sabine Sommer arbeitet seit acht Jahren und 4 Monaten bei ihrem Arbeitgeber. Der
Arbeitgeber kündigt ihr mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Ist das korrekt nach Gesetz? Antwort begründen! Gesetzesartikel?
(3P)
OR 335c: Ja, sie ist im neunten Dienstjahr. Vom zweiten bis neunten Dienstjahr
beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.
2) Als Karl Koller in die Rekrutenschule einrückt, ist er total niedergeschmettert. Sein
Arbeitgeber hat ihm vor 3 Wochen gekündigt. Ist das korrekt? Begründen Sie Ihre
Antwort! Gesetzesartikel?
(3P)
Kündigung zur Unzeit: OR 336c Abs.1a: Nein, es besteht eine Sperrfrist, während der
nicht gekündigt werden darf. Diese beginnt 4 Wochen vor Beginn des Militärdienstes,
wenn dieser mehr als elf Tage dauert. Das ist bei der RS der Fall. Die Kündigung ist
somit ungültig!
3) Hans Welti hat zwei Arbeitsverträge unterschrieben, weil er nach Abschluss des ersten
Arbeitsvertrages ein besseres Angebot erhalten hat. Er tritt nun die erste Stelle nicht an.
In seinem ersten Arbeitsvertrag steht, dass er einen Schadenersatz in der Höhe von vier
Monatslöhnen bezahlen muss, wenn er die Stelle nicht antritt. Hans liest im OR nach.
Jetzt weiss er nicht, was gilt: Vertragsbestimmung oder Gesetz? Begründen Sie, warum
welche Vorschrift (Vertrag oder OR) gilt! Gesetzesartikel angeben!
(3P)
Gemäss OR 337d müsste Hans nur ein Viertel seines Monatslohnes und ev. Ersatz weiteren
Schadens bezahlen. Nach OR 361 ist diese Vorschrift zwingend! Somit gilt die Vorschrift im
Gesetz! Die Vertragsbestimmung ist ungültig.
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4) Gerhard Kauter hat eine neue Stelle angetreten. In seinem Arbeitsvertrag ist eine
Probezeit von zwei Monaten vereinbart. Als ordentliche Kündigungsfrist haben die
Parteien drei Monate bestimmt. Nach sechs Wochen wird Gerhard krank und fehlt vier
Wochen am Arbeitsplatz. Nachdem er wieder eine Woche gearbeitet hat kündigt ihm der
Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen. Gerhard sagt, das sei nicht
korrekt, nach Ablauf von zwei Monaten betrage die Kündigungsfrist drei Monate.
Wer hat Recht? Antwort begründen! Gesetzesartikel angeben!
(3P)
OR 335b Abs.3: Die Probezeit wird um die Zeit der Krankheit verlängert. Gerhard ist
somit zum Zeitpunkt, an dem die Kündigung ausgesprochen wird, noch in der
Probezeit. Der Arbeitgeber hat Recht!
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