Martin Kronauer Die Bedeutung der Exklusion für die neue soziale Frage. Anmerkungen zu Robert Castel Tagung „Die neue Soziale Frage“, Universität Jena, 4. Mai 2007 Ich bedanke mich für die Einladung und die Gelegenheit, mit Ihnen über die neue soziale Frage zu diskutieren. Es freut mich besonders, dies auch mit Robert Castel tun zu können. Denn von seinen Arbeiten habe ich viel gelernt. Sie haben mir geholfen, die Prozesse der sozialen Ausgrenzung – oder wie er es nennt, der „désaffiliation“ – zu verstehen, mit denen hier anwesende Kollegen und ich uns in unseren empirischen Untersuchungen zur Arbeitslosigkeit und prekären Erwerbsarbeit seit Ende der 1980er Jahre beschäftigt haben. Wie kein anderer Soziologe der Gegenwart macht Robert Castel in seinem großen Werk „Die Metamorphosen der sozialen Frage“ deutlich, dass die massenhafte „Ausgliederung“, die soziale Verstoßung von Menschen am so genannten gesellschaftlichen Rand, alles andere als ein Randphänomen darstellt, sondern direkt ins gesellschaftliche Zentrum verweist, auf eine Krise der Institutionen, die gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährleistet haben. Gerade darin besteht ja die soziale Frage, die sich historisch auf jeweils unterschiedliche und doch vergleichbare Weise in gesellschaftlichen Umbruchsphasen manifestierte und auch heute wieder manifestiert. Vorbildlich sind Robert Castels Arbeiten aber noch in einer weiteren Hinsicht. Er betreibt Soziologie im Bewußtsein der historischen Verankerung ihrer Kategorien und der Grenzen ihrer Objektivität, somit immer auch in der offenen Auseinandersetzung um ihre gesellschaftspolitische Bedeutung und Wirkung. Soziologe der „sozialen Frage“ zu sein heißt deshalb für ihn zugleich und notwendigerweise, Position zu dieser Frage zu beziehen. Er ist Aufklärer im besten intellektuellen und politischen Sinn. Ein wissenschaftlicher und politischer Streitfall par excellence in der Debatte um die neue soziale Frage ist der Begriff „Exklusion“. Robert Castel ist hier in einer besonderen Weise Wegbereiter und Kritiker zugleich. Er ist Wegbereiter des Exklusionsgedankens, weil er mit Durkheim davon ausgeht, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt durch wechselseitige Abhängigkeiten gestiftet wird und deshalb die Krise des Zusammenhalts mit den Kategorien „Brüchigkeit“ und „Ausgliederung“ zu erfas- -2sen sucht. Zugleich weiß er jedoch um die Ambivalenzen des Exklusionsbegriffs. Denn die Vorstellung von einem „Innen“ und einem „Außen“ der Gesellschaft, die im Exklusionsbegriff ebenso mitschwingt wie im deutschen Begriff „Ausgrenzung“, lässt sich nur allzu leicht gegen die Ausgeschlossenen einsetzen. Diese gelten dann als außerhalb der Gesellschaft lebend, als asozial, und unter der Hand verschiebt sich die Schuldzuweisung auf ihr moralisches Anderssein. Castel kritisiert den Exklusionsbegriff, weil er zur Waffe der Ausgrenzung werden kann. Was „blaming the victim“ bedeutet, davon haben auch wir letztes Jahr in der aufgeregten Debatte um die deutsche Unterschicht einen üblen Vorgeschmack bekommen. Ich teile Robert Castels Diagnose der Ambivalenz des Exklusionsbegriffs. Er kann kritisch, aber auch kritikwürdig verwendet werden. Allerdings schlage ich vor, mit dieser Ambivalenz in einer etwas anderen Weise umzugehen als er. Den Exklusionsbegriff durch den der Ausgliederung, der „désaffiliation“, zu ersetzen, wie er es tut, hilft meines Erachtens theoretisch und empirisch nicht viel weiter. Denn die Frage bleibt, woraus und wohin die Ausgliederung stattfindet. Auf den Gedanken der Brüchigkeit und des Bruchs ganz zu verzichten würde wiederum bedeuten, sich den Zugang zur neuen Qualität der sozialen Frage zu verbauen. Der einzige Ausweg, den ich sehe, besteht deshalb darin, die Kategorie Exklusion zunächst einmal theoretisch zu schärfen, d.h. von ideologischen Entgegensetzungen eines „Innen“ und „Außen“ der Gesellschaft zu befreien, sie sodann empirisch fruchtbar zu machen und sich, auf diese Weise gewappnet und bewehrt, in die öffentliche Auseinandersetzung um die Deutung der Begriffe und die Beantwortung der neuen sozialen Frage zu begeben. Dies ist auch das Anliegen meiner folgenden Überlegungen. Wegen der Knappheit der mir zur Verfügung stehenden Zeit werde ich mich darauf beschränken, zwei Thesen zur Bedeutung der Exklusion für die neue soziale Frage zu formulieren. Sie sollen wenigstens andeuten, warum ich den Begriff Exklusion für unverzichtbar halte und in welcher Richtung ich mir seine theoretische Präzisierung vorstelle. 1. These: Der Exklusionsbegriff ist unverzichtbar, weil in der Zuspitzung der Exklusion der Kern der sozialen Frage zum Vorschein kommt -3- Dieser Kern besteht darin, dass sich heute die soziale Frage offenkundiger denn je als Frage der gesellschaftlichen Zugehörigkeit und Teilhabe stellt. Die soziale Frage von der Ausgrenzung her zu denken, zwingt dazu, sich über Zugehörigkeit und Teilhabe und ihre Voraussetzungen Rechenschaft abzulegen. Deshalb ist der Exklusionsbegriff auch nicht Bestandteil einer Randgruppentheorie, sondern gesellschaftsanalytische Kategorie im umfassenden Sinn. Inwiefern haben gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe heute eine neue und offenkundigere Bedeutung erhalten? Weil sie unmittelbar und ausdrücklich mit der Frage der Demokratie verbunden sind. Bittere historische Erfahrungen im 20. Jahrhundert haben gelehrt, dass persönliche und politische Rechte durch materielle und soziale Teilhabe abgesichert sein müssen, wenn denn Demokratie möglich sein soll. Die Ausweitung sozialer Rechte in einem bis dahin nicht gekannten Maße auf die arbeitende Bevölkerung und die relative Vollbeschäftigung, allerdings zumeist nur der Männer, bildeten die beiden hauptsächlichen Stützpfeiler einer neuen Form der sozialen Einbindung in Westeuropa im ersten Vierteljahrhundert nach dem Zweiten Weltkrieg. Zwar war die historische Verknüpfung von wohlfahrtsstaatlicher Entwicklung und Vollbeschäftigung immer prekär. Aber so lange sie funktionierte, hat sie historisch bislang unbekannte Sicherheiten und materielle Teilhabemöglichkeiten eröffnet. Vor allem aber hat sie Erwartungen genährt, dass weitere Fortschritte in Richtung auf eine materielle Angleichung der Lebensverhältnisse und sozial abgesicherte Individualisierung möglich sind. Diese Epoche ist nun, im Zeichen globalisierter Finanzmärkte und des „Investorkapitalismus“, vorbei. Die analytische Stärke und Besonderheit des Exklusionsbegriffs, wie ich ihn verstehe, besteht darin, dass er die drei entscheidenden Ebenen der gesellschaftlichen Einbindung ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt, auf denen sich gegenwärtig tiefgreifende Veränderungen in den hoch entwickelten kapitalistischen Gesellschaften Westeuropas vollziehen: die Partizipation über den Bürgerstatus; die wechselseitigen Abhängigkeiten, Interdependenzen, der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und die Reziprozitätsverhältnisse sozialer Verwandtschaftsbeziehungen und Bekanntschaften. Auf jeder Ebene leitet der Exklusionsbegriff dazu an, den Rissen und Verwer- -4fungen nachzugehen, die soziale Einbindung in Frage stellen, sowie den Zusammenhängen zwischen ihnen. Auf diese Weise erlaubt er es, neuartige soziale Ungleichheiten zu erkennen, die diejenigen der vertikalen Klassen- und Schichtungsstruktur ergänzen und überlagern, allerdings nicht außer Kraft setzen: Abstufungen in den Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, bis hin zum kumulierenden „Bruch“ der Ausschließung. Insofern ist er ein theoretischer Seismograph, der Auskunft gibt über Erschütterungen in den sozialen Grundlagen von Demokratie. Exklusion ist somit ein Schlüsselbegriff für die Analyse der Gegenwartsgesellschaft nicht deshalb, weil die Mehrheit der Bevölkerung von sozialer Ausgrenzung bedroht wäre. Das zu behaupten wäre gleichermaßen theoretisch wie empirisch unsinnig. Denn Ausgrenzung spaltet ja gerade dadurch Gesellschaften auf neue Weise, dass die Ausgrenzungsrisiken sozialstrukturell ungleich verteilt sind. Ein Schlüsselbegriff ist Exklusion auch nicht in dem Sinne, dass ich ihn als Leitbegriff allen Ungleichheitsformen überstülpen möchte. Dazu wäre er ganz und gar nicht geeignet. Unverzichtbar ist der Exklusionsbegriff für die Analyse der neuen sozialen Frage vielmehr deshalb, weil er allen anderen dafür ebenfalls notwendigen Begriffen – wie denen der Verwundbarkeit, der Prekarität, der Verunsicherung – den entscheidenden Frageund Problemhorizont vorgibt, nämlich den von gesellschaftlicher Teilhabe und Demokratie. 2. These: Exklusion lässt sich heute weniger denn ja als Ausgrenzung aus der Gesellschaft begreifen, sondern muss als Ausgrenzung in der Gesellschaft begriffen werden Diese zweite These bezieht sich auf die eingangs angesprochene Ambivalenz des Exklusionsbegriffs und die Notwendigkeit, ihn theoretisch zu schärfen. Angesichts der problematischen Unterscheidung zwischen einem „Innen“ und einem „Außen“ der Gesellschaft, die der Exklusionsbegriff nahelegt, schlägt Robert Castel vor, den Prozesscharakter von Ausgrenzung zu betonen und ersetzt deshalb den Exklusionsbegriff durch den der Ausgliederung, „désaffiliation“. Gelegentlich heißt es bei ihm auch, die französische und andere europäische Gesellschaften weisen noch nicht wirklich einen „Bruch“ auf, eher eine „Brüchigkeit“. Der Begriff der Ausgliederung nähert sich auf diese Weise dem der Marginalisierung an, wobei diese Marginalisierung -5immer weiter bis in den Grenzbereich der „Brüchigkeit“ getrieben wird. Der „Bruch“ selbst, an dem der Prozess in den Zustand der Ausgliederung umschlagen müsste, bildet dann nur noch den Fluchtpunkt einer nie abgeschlossenen Annäherungsbewegung. Ich bin nicht nur völlig damit einverstanden, dass soziale Ausgrenzung auch und in erster Linie als Prozess verstanden werden muss. Ich halte dies sogar für einen der wichtigsten und wesentlichsten Vorteile dieser Kategorie gegenüber anderen wie „Unterschicht“ oder „underclass“, die immer in der Gefahr sind, sich auf soziale Zustände zu konzentrieren, ohne deren Entstehung zu verfolgen. Allerdings habe ich meine Zweifel, ob mit dieser „Dynamisierung“ schon das Ausgangsproblem, die theoretische und politische Ambivalenz der Vorstellungen von „Ausgrenzung“ und „Bruch“, behoben ist. Denn selbst als Prozesse verstanden, setzen Kategorien wie „Brüchigkeit“ und soziale „Ausgliederung“ noch einen Begriff von „Bruch“ und von dem Zustand, in den hinein ausgegliedert wird, voraus. Und in der Tat finden sich im Werk Robert Castels immer wieder Hinweise auf solche qualitativen Einschnitte und „Brüche“, mit denen die „Überzähligen“ unterschiedlicher Epochen zu kämpfen hatten. Somit bleibt die entscheidende Frage, ob es möglich ist, den Gedanken der sozialen Ausgrenzung und des „Bruchs“ theoretisch zu präzisieren, ohne in die Falle zu geraten, ein „Innen“ und ein „Außen“ von Gesellschaft zu konstruieren, die einander als Gegenwelten gegenüberstehen. Mein Vorschlag hierzu lautet, Ausgrenzung heute in erster Linie als Ausgrenzung in der Gesellschaft zu begreifen anstatt als Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Die Vorstellung von Ausgrenzung aus der Gesellschaft hat ihre Vorbilder in geschichtlichen Konstellationen, in denen Menschen durch Gesetz, formelle und informelle Regeln sowie schiere Gewalt von Einrichtungen der Fürsorge und/oder von persönlichen Rechten ausgeschlossen werden. Das galt beispielhaft für die sozial entwurzelte, vagabundierende Landbevölkerung im Übergang zur Neuzeit oder die paupers im England des 19. Jahrhunderts. Robert Castel hat ihre „unlebbare Situation“ in seinen Studien auf eindringliche Weise dargestellt. Derartige Konstellationen der institutionellen Ausgrenzung aus der Gesellschaft sind auch in Westeuropa heute -6noch anzutreffen, insbesondere in der Behandlung von Migranten. Aber auch dann hören in der Regel Menschen nicht auf, gesellschaftliche Wesen zu sein; sie werden, außer in den Grenzfällen, die dem physischen Tod nahe kommen, nicht allein „auf’s Körperliche reduzierte Existenz(en)“, wie Luhmann schrieb. In den hoch entwickelten kapitalistischen Gesellschaften der Gegenwart, unter den Bedingungen transnationaler Marktbeziehungen, universalisierter Normen und gesellschaftlich intern verallgemeinerter Bürgerrechte, muss Ausgrenzung zugleich und mehr denn je als Ausgrenzung in der Gesellschaft begriffen werden. Sie stellt ein gesellschaftliches Ungleichheitsverhältnis dar, allerdings ein besonderes, von anderen Ungleichheitsverhältnissen verschiedenes. Ausgrenzung in der Gesellschaft setzt den (gewohnheitsmäßigen oder normativen) Anspruch auf Zugehörigkeit oder gar die formale Berechtigung geradezu voraus – ohne dass dieser Anspruch eingelöst würde. Ausgrenzungserfahrung ist Scheiternserfahrung. Sie erwächst aus der Diskrepanz zwischen dem, was in einer Gesellschaft allen ihren Angehörigen möglich sein soll, aber auch von allen erwartet wird, und gleichwohl unerreichbar bleibt. Die Ausgeschlossenen leiden nicht nur an Mangel, sondern auch an dem inneren und äußeren Vorwurf, dass ihnen fehlt, was andere selbstverständlich haben und auch sie haben müssten. Nur weil es aus der „Arbeitsgesellschaft“ kein Entrinnen gibt, haben „Langzeitarbeitslose“ in ihr keinen positiv beschreibbaren gesellschaftlichen Ort. Nicht aus der Gesellschaft fallen die Exkludierten heraus, wohl aber aus dem Geflecht der Wechselseitigkeiten, die Anerkennungsverhältnisse begründen. An die Stelle der Einbindung in die wechselseitigen Beziehungen der gesellschaftlich anerkannten Arbeitsteilung tritt die einseitige Abhängigkeit des Fürsorgeempfängers – selbst ein gesellschaftliches, institutionell geregeltes Verhältnis eigener Art. Selbst in den „Eingliederungsverträgen“, die neuerlich das Verhältnis von Ämtern und Klienten im Rahmen des „Förderns und Forderns“ zu regeln beanspruchen, wird keine wirkliche Wechselseitigkeit hergestellt. Denn der Klient hat keine Wahl, muss den Vertrag eingehen, will er die ihm bedingt zustehenden Leistungen erhalten; er kann aber auch nach „Vertragsabschluss“ an den vereinbarten Bedingungen scheitern und ist dann weiteren Sanktionen ausgesetzt, nicht aber die Behörde, wenn sie ihm keine verlässliche Lebensperspektive zu eröffnen vermag. -7Ausgrenzung in der Gesellschaft ist auch für den Ausschluss von Teilhabe kennzeichnend, die über den Bürgerstatus vermittelt wird. Denn Teilhabe lässt sich nur an den in einer Gesellschaft realisierbaren Möglichkeiten bemessen. Über Ausschluss in dieser Dimension wird nicht nur auf Märkten oder durch die Verweigerung von Rechten, sondern in hohem Maße durch die Ausgestaltung sozialstaatlicher Regelungen, innerhalb von Institutionen selbst entschieden. Erlauben es die sozialstaalichen Leistungen, ein Leben als „zivilisiertes Wesen entsprechend der gesellschaftlich vorherrschenden Standards“ zu führen, wie der englische Sozialstaatstheoretiker Marshall es kurz nach dem Zweiten Weltkrieg als Anspruch an soziale Rechte formulierte hatte, oder bleiben sie dahinter zurück und ist ihre Zuteilung an demütigende Verfahren geknüpft? Die Umschlagspunkte, an denen Einkommensarmut in soziale Ausgrenzung übergeht, und die Bedingungen, unter denen das geschieht, lassen sich mittlerweile in der Deprivationsforschung weitgehend empirisch nachvollziehen. Im Alltag erfahrene Ohnmacht schließlich treibt in die Resignation, in die Abwendung von jeder Politik. Sie unterhöhlt die Substanz politischer Bürgerrechte, auch wenn diese formal nicht in Frage stehen. Nur ein Ausgrenzungsbegriff, der mit dem Denkschema des „Drinnen oder Draußen“ bricht, erlaubt es, die Gleichzeitigkeiten des „Drinnen und Draußen“ zu erkennen, die für die modernen Formen der Exklusion kennzeichnend sind. Für empirische Forschung ist dies ein entscheidender Punkt. Denn nur auf diesem Wege werden die Bruchstellen im Prozess der Ausgliederung sichtbar. Nur ein Verständnis von Ausgrenzung als besonderes Ungleichheitsverhältnis in der Gesellschaft wird auch jene „Fallstricke“ des Exklusionsbegriffs vermeiden können, die Robert Castel hervorgehoben hat, die Verschiebung des Problems der gesellschaftlichen Ausgrenzung auf die Ausgegrenzten. Denn die Ausgegrenzten sind Teil der Gesellschaft, auch wenn sie nicht an ihren Möglichkeiten teilhaben. Die Vorstellung von Ausgrenzung aus der Gesellschaft asozialisiert die Ausgeschlossenen. Die Feststellung der Ausgrenzung in der Gesellschaft verortet dagegen die Ausgeschlossenen in den gesellschaftlichen Bezügen und Verhältnissen, die sie ausschließen und mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Von den ausgrenzenden Verhältnissen ist in Deutschland kaum noch die Rede. Es wird Zeit, dass sich dies ändert.