Ergebnis zur Hausaufgabe am 21.11.07 (Kliemann, „Mensch“, S.26f) Der Herrschaftsauftrag (dominium terrae) des M in Gen 1 Gen 1,28: „… und füllet die Erde und nehmt sie in Besitz und herrschet über …“ Die alte Übersetzung (Luther) „machet untertan“ beinhaltet die Gefahr falscher Interpretation, die auf eine Ausbeutung der Schöpfung zielt. Das hebr. Verb „kabasch“ bedeutet aber wörtlich übersetzt „in Besitz nehmen“. Im alten Orient wurde auf Bildern der Vorgang der Inbesitznahme so dargestellt, dass Länder, Tiere etc. unter die Füße des Königs gelegt waren. (= juristischer Akt) Was man aber besitzt, dafür trägt man auch Verantwortung und muss es schützen, z.B. vor Gefährdung. Die Fähigkeit zum Schutz (vergleiche: Hirtenfunktion) ist dem M durch seine Gottebenbildlichkeit verliehen. Schützen ja, unterjochen nein! (vgl. auch Gen 2,15) Die Schöpfung ist „gut“ gemacht und braucht nicht perfektioniert werden. Der gottebenbildliche M ist für Existenzsicherung und Respektierung verantwortlich, was darüber hinaus geht, überschreitet seine Möglichkeiten und seine Vollmacht!