Prüfungsfragen: VO Politische System Österreichs und die EU 1.Prüfungstermin 19.06.2013, Professor Ucakar Es mussten alle Fragen beantwortet werden. 1) Erkläre die Entwicklung der österreichischen Verfassung und ihre Struktur? Am 1.10.1920 wurde von einer konstituierenden Nationalversammlung beschlossen, dass Österreich eine Verfassung braucht. Entwürfe dafür stammen von Kelsen, Renner, Mayr und Fink. In einer von 1925 wurden die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern festgelegt. In der Novelle 1929 kam es zu einer Machtverschiebung vom Parlament zum BP – Direktwahl vom BP eingeführt. Die Aufgabe der Verfassung ist, die Regeln für Zusammenleben in Staat und Gesellschaft festlegen: Bestimmung über die Staatsform, die Struktur des Staatsverbandes, die Einrichtung, Bestellunsgweise, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Staatsorganen, die Organisation, Wirkungskreis, gegenseitige Bez. der Staatsfunktionen sowie die fundamentale Rechte und Pflichten des Einzelnen und Gruppen. Außerdem sind die Grundprinzipien das Demokratisches Prinzip, das Republikanisches Prinzip, das Bundesstaatliches Prinzip, das Rechtsstaatliches Prinzip sowie das Gewaltentrennendes Prinzip Teil der Verfassung. Daneben sind noch die Staatszielbestimmungen darin enthalten: Immerwährende Neutralität, Antifaschismus, Gleichbehandlung behinderter Menschen oder der Rundfunk als öffentliche-rechtliche Sache. Es gibt keinen Grundrechtkatalog in der Verfassung, Es wurden die Grundrechte von 1867 und die EU-Menschenrechte in Verfassungsrang erhoben. 2) Mit was beschäftigt sich die Elitenforschung? Die politische Elitenforschung beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit der Existenz von politischen Eliten mit Demokratie. Außerdem ist die Frage der Struktur der Eliten, ob sie pluralistisch oder gibt es geschlossene Machteliten, interessant. Weitere Aspekte in der Elitenforschung sind die Identifikation, die Soziale Herkunft, die Arbeitsweise, die Typenbildung oder die Repräsentativität der Eliten von Bedeutung. 3) Welche Aufgaben haben die politischen Parteien? Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die die staatliche Willensbildung beeinflussen will. Das wird durch die Teilnahme an Wahlen versucht. Die Aufagben der politischen Parteien sind die Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie Satzungen beschließen, diese veröffentlichen und beim BMI hinterlegen. 4) Wie sind die Vorzugsstimmen geregelt? Auf Ebene der Landeswahlkreise erhält ein Kandidat eine Vorzugsstimme, wenn er die Landewahlzahl erreicht. Auf Ebene der Regionalwahlen erhält ein Kandidat eine Vorzugsstimme, wenn die Anzahl der Vorzugsstimmen ein Sechstel der gültigen Parteistimmen im Regionalwahlkreis oder der Hälfte der Landeswahlzahl erreicht. Stimmensplittung ist nicht erlaubt, das heißt eine Vorzugsstimme kann nur einem Kandidaten der gewählten Partei erhalten. 5) Wie wird kommt die österreichische Bundesregierung zustande? Der Bundespräsident ernennt die österreichische Bundesregierung. Erst ernennt er den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung. Der Bundespräsident kann den Bundeskanzler oder die gesamte Bunderegierung ohne Vorschlag entlassen. Die Entlassung einzelner Minister erfolgt auf Vorschlag des Bundeskanzlers. 6) Was versteht man unter dem Mehrebenensystem? In allen EU-Mitgliedsstaaten gibt es vergleichbare lokale Gebietskörperschaften. Es gibt die europäische Ebene, darunter die Bundesebene, dann die Landesebene, nicht immer existiert auch eine regionale Ebene und zum Schluss die kommunale Ebene. 7) Was bedeutet die Europäisierung des österreichischen politischen Systems? Wie sich die Institutionen in Österreich durch den EU-Beitritt verändert haben. Es gab eine obligatorische Volksabstimmung am 12. Juni 1994 aufgrund einer Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung durch den Beitritt zur EU. Es wurden das demokratisches Prinzip (Weitreichende Übertragung von Rechtssetzungskompetenzen an die Organe der Europäischen Union), das bundesstaatliches Prinzip (Übertragung von Landeskompetenzen) und das rechtsstaatliches Prinzip (Beseitigung des Normenprüfungsmonopols des VfGH) geändert. Weitere Änderungen gab es bei der Legislative, die ihr Rechtssetzungsmonopol verlor, kann aber bindende Stellungnahmen an die Bundesregierung stellen. Die Exekutive erhielt eine deutliche Stärkung unter anderem durch unmittelbare Anwendung von Unionsrecht durch die staatlichen Behörden. Die Judikative muss das Unionsrechts unmittelbar annehmen. Normenkontrolle Es ist aber kein Gegenstand und Prüfungsmaßstab der