Der US-Kongress und seine Abhängigkeit vom Präsidenten.

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Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Politikwissenschaft
Politische Systeme
Proseminar: Das politische System der USA (SS 2004)
Dozent: Dr. Johannes Schmidt
Der US-Kongress
und seine Abhängigkeit vom Präsidenten.
Abgabedatum: 27. Mai 2004
Johannes Michel
Studiengang: Diplom-Germanistik Literaturvermittlung,
Nebenfach Politikwissenschaft
Onet-Le-Chateau-Straße 2
96135 Stegaurach
Telefon 0951-2968058
eMail [email protected]
Inhalt
I. Präsident und Kongress................................................................................................. 3
II. Der US-Kongress und seine Abhängigkeit vom Präsidenten ...................................... 4
1. Der Kongress der Vereinigten Staaten ..................................................................... 4
1.1 Das Repräsentantenhaus ..................................................................................... 4
1.2 Der Senat ............................................................................................................ 4
1.3 Rechte und Pflichten der Kongressmitglieder .................................................... 5
1.4 Kompetenzen des Kongresses ............................................................................ 5
1.5 Blick in „das Innere“ des Kongresses................................................................. 6
1.5.1 Parteien ........................................................................................................ 6
1.5.2 Ausschusswesen .......................................................................................... 7
1.6 Gesetzgebung ..................................................................................................... 8
2. Abhängigkeit des Kongresses vom Präsidenten....................................................... 9
2.1 Zustimmung des Präsidenten gegenüber Gesetzesvorlagen............................... 9
2.2 Ablehnung des Präsidenten gegenüber Gesetzesvorlagen ................................. 9
2.3 Verhältnis zwischen Kongress und Präsident................................................... 10
2.3.1 „Presidential Leadership“.......................................................................... 10
2.3.2 „Congressional Leadership“ ...................................................................... 10
2.3.3 „Cooperation/Consensus“.......................................................................... 11
2.3.4 „Deadlock/Extraordinary Resolution“....................................................... 11
2.4 Geschichte des Präsidenten-Vetos.................................................................... 11
3. Besonderheiten und neuere Entwicklungen ........................................................... 12
3.1 Verschränkung von Exekutive und Legislative................................................ 12
3.2 Machtverschiebungen....................................................................................... 13
3.3 Generelle Problematiken bezüglich des Kongresses ........................................ 13
3.3.1 Einflussnahme auf Mitglieder des Kongresses durch Interessengruppen . 13
3.3.2 Einflussnahme auf Mitglieder des Kongresses durch den Präsidenten ..... 14
3.3.3 Wachsende Bedeutung der Fraktionen ...................................................... 14
3.3.4 Reaktionen auf Problematiken und Reformmöglichkeiten ....................... 14
III. Zusammenfassung .................................................................................................... 16
IV. Literaturverzeichnis.................................................................................................. 17
2
I. Präsident und Kongress
„Mit Saddam Hussein ist leichter zu verhandeln als mit dem Kongress!“1
Diese Aussage des ehemaligen US-Präsidenten George Bush sen. aus dem Jahr 1990 ist
zwar als starke Übertreibung einzustufen, dennoch findet sich in ihr ein wahrer Kern.
Das Verhältnis zwischen Präsident und Kongress kann von heute auf morgen schlagartig von Kooperation zu Blockade umschlagen. Die beiden Organe sind aber auf Kooperation angewiesen, um Politik vernünftig gestalten zu können, da sich das politische
System der USA durch eine strikte Gewaltenteilung auszeichnet, wobei sich aber zwischen Exekutive (Präsident), Legislative (Kongress) und Judikative durchaus Verschränkungen ergeben.
Im Rahmen dieser Arbeit zum Thema
„Der US-Kongress
und seine Abhängigkeit vom Präsidenten“
soll ein Schwerpunkt auf die Beziehungen zwischen dem US-Kongress und dem Präsidenten gelegt werden. Dazu werden zuerst Aufbau und Kompetenzen des Kongresses
sowie der Gesetzgebungsprozess erläutert. In einem weiteren Punkt folgt die Betrachtung der Abhängigkeit des Kongresses vom Präsidenten, bevor Besonderheiten und
neuere Entwicklungen analysiert werden.
1
vgl. Emil Hübner: Das politische System der USA. 5. Auflage, München 2003. S. 146
3
II. Der US-Kongress und seine Abhängigkeit vom Präsidenten
1. Der Kongress der Vereinigten Staaten
Der Kongress der Vereinigten Staaten unterteilt sich in zwei Häuser, das Repräsentantenhaus und den Senat.
Kongress
Repräsentantenhaus
Senat
435 Abgeordnete
Amtszeit: 2 Jahre
100 Mitglieder
Amtszeit: 6 Jahre
Abbildung 1: Aufbau des Kongresses
1.1 Das Repräsentantenhaus
Das Repräsentantenhaus soll den „politischen Willen der wahlberechtigten Bürger“2
zum Ausdruck bringen. Ihm gehören heute 435 Abgeordnete an. Jeder Bundesstaat der
USA muss mindestens einen Sitz innehaben, die weitere Sitzverteilung wird gemäß den
Bevölkerungszahlen vorgenommen. Den Parlamentspräsidenten (Speaker), der durch
den majority leader unterstützt wird, wählt das gesamte House of Representatives. Der
majority leader hat eine Doppelfunktion inne: er ist zugleich Stellvertreter des Parlamentspräsidenten und Fraktionsführer der Mehrheitspartei. Daneben existiert noch der
sogenannte minority leader, der die Minderheitspartei im Repräsentantenhaus vertritt.
Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden direkt für zwei Jahre gewählt. Um
sich zur Wahl stellen zu können, wird die amerikanische Staatsbürgerschaft seit mindestens sieben Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren vorausgesetzt.
1.2 Der Senat
Der Senat ist das „Organ der einzelstaatlichen Interessenrepräsentation“3. Er besteht aus
100 Mitgliedern, den Senatoren. Jeder Bundesstaat der USA ist mit zwei Senatoren vertreten. Vorsitzender des Senats ist der jeweilige Vizepräsident der Vereinigten Staaten.
2
Wolfgang Jäger und Wolfgang Welz (Hrsg.): Regierungssystem der USA. 2. Auflage, München 1998.
S. 111
3
ebd.
4
Daneben gibt es – wie im Repräsentantenhaus – sowohl einen majority leader wie auch
einen minority leader. Die Mitglieder des Senats werden direkt durch die Bevölkerung
des jeweiligen Bundesstaates für sechs Jahre gewählt. Voraussetzungen, um für einen
Senatorenposten kandidieren zu können, sind ein Mindestalter von 30 Jahren und die
Staatsbürgerschaft seit mindestens neun Jahren.
1.3 Rechte und Pflichten der Kongressmitglieder
Nach Artikel VI Abs. 3 der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika haben sich
„Senatoren und Angeordnete (…) durch Eid oder Gelöbnis zur Wahrung dieser Verfassung zu verpflichten“4. Wie auch die Abgeordneten des deutschen Bundestages besitzen
Senatoren und Abgeordnete eine Immunität. Ergänzt wird diese durch das sogenannte
Indemnitätsrecht, das daher als wichtigstes Privileg der Mitglieder des Kongresses gilt.
Indemnität (von lat. indemnitas = Schadloshaltung) (…), im Parlamentarismus der Schutz eines
Abgeordneten durch Gewährleistung strafrechtlicher Verantwortungsfreiheit für sein Abstimmungsverhalten und seine Äußerungen im Plenum oder in Ausschüssen des Parlaments. Die I.
erstreckt sich auch auf die Zeit nach Ablauf des Abgeordnetenmandats. Das Vorrecht der I. wird
ergänzt durch die parlamentarische Immunität und das Zeugnisverweigerungsrecht. Diese Vorrechte dienen dem Schutz der Ausübung des freien Mandats und der Funktionsfähigkeit des Parlaments gegenüber der Exekutive und der Judikative. (…) 5
Die Geschäftsordnungen beider Häuser legen zudem einen Verhaltenscodex (ethical
codex) fest, dessen Einhaltung für die Mitglieder und Mitarbeiter des Kongresses verpflichtend ist. Die wichtigsten Festsetzungen dieses Verhaltenscodexes sind unter anderem, dass der Senator beziehungsweise der Abgeordnete neben seinem Mandat nur begrenzt zusätzliche Einkünfte erzielen darf und dass er nicht direkt nach Ausscheiden aus
dem Kongress als Lobbyist tätig werden darf.6
1.4 Kompetenzen des Kongresses
Während in der Bundesrepublik Deutschland das Parlament über die Möglichkeit verfügt, der Regierung durch das konstruktive Misstrauensvotum das Vertrauen zu entziehen und sie damit aus dem Amt zu entheben, ist der Kongress eine reine Legislative,
„deren höchste politische Sanktionsgewalt in der Gesetzgebung liegt“7. Es besteht für
4
http://www.documentarchiv.de/in/usverf.html
Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. Stuttgart 1995. S. 414
6
vgl. Jäger/Welz, S. 114f.
7
ebd. S. 115
5
5
den Kongress nur die Option, durch ein impeachment-Verfahren dem Präsidenten möglicherweise strafrechtlich relevante Verfehlungen nachzuweisen.
Auf der anderen Seite hat der Präsident aber ebenfalls keine Möglichkeit, den Kongress
aufzulösen. Während zum Beispiel der britische Premierminister das Unterhaus auflösen und Neuwahlen anordnen kann, fehlt dieses „Disziplinierungsmittel“8 in den Vereinigten Staaten völlig.
Bei der Gesetzgebung (siehe 1.6) sind beide Häuser des Kongresses nahezu gleichberechtigt. Nur bei den Haushaltsgesetzen steht dem Repräsentantenhaus Primat zu, da es
bei diesen das Initiativrecht besitzt. Daneben nimmt der Kongress auch nichtgesetzgeberische Aufgaben und Kompetenzen wahr, zu erwähnen sind die Wahl des
Präsidenten und Vizepräsidenten. Der Senat wirkt zudem bei Verfassungsänderungen
und bei der Ernennung von Regierungsmitgliedern und Bundesrichtern mit. Diese zusätzliche Rolle des Kongresses neben der Gesetzgebung wird als non-legislative power
bezeichnet.9
1.5 Blick in „das Innere“ des Kongresses
1.5.1 Parteien
Abgesehen von wenigen Ausnahmen gehören die Mitglieder beider Häuser des Kongresses entweder der Demokratischen oder der Republikanischen Partei an. Die jeweilige Mehrheitspartei stellt die Vorsitzenden der Ausschüsse und Unterausschüsse (siehe
1.5.2). Folglich haben für diese Personalentscheidungen Fraktionen (siehe 3.3.3) sehr
wohl eine Bedeutung, wobei sie „bei weitem nicht dasselbe Gewicht haben wie z.B. im
deutschen Bundestag“10. Daher gibt es im Kongress keinen Fraktionszwang, dem die
Abgeordneten des Bundestages bei den meisten Abstimmungen unterliegen.
Auch wenn kein Zwang für den einzelnen Abgeordneten oder Senator existiert, wie die
Mehrheit seiner Partei abzustimmen, etablierte sich besonders im 20. Jahrhundert der
sogenannte party vote. „Um eine Abstimmung als (…) ‚party vote’ zu klassifizieren,
fordert die gebräuchliche Kongressstatistik (…), dass 50% der Mitglieder der einen gegen die Mehrheit der Mitglieder der anderen Partei stimmen.“11 Weitestgehend nicht
8
Hübner, S. 108
vgl. Jäger/Welz, S. 117
10
Hübner, S. 112
11
ebd. S. 111
9
6
mehr angewendet wird eine striktere Definition, wobei 90 Prozent der Mitglieder der
einen gegen 90 Prozent der Mitglieder der anderen Partei stimmen müssen. In den
neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat sich der party vote allerdings insgesamt zurückentwickelt. „Today, this type of party-line voting is rare in Congress. It is,
however, fairly common to find at least a majority of the Democrats opposing a majority of the Republicans on any given issue.“12
1.5.2 Ausschusswesen
Um der mehr als ausreichend vorhanden Arbeit nachkommen zu können, wurde es sehr
schnell notwendig, dass – zur Vorbereitung von Entscheidungen – jedes Haus Arbeitsgruppen bildete. Diese werden als Ausschüsse bezeichnet und sollen dafür sorgen, dass
nur die endgültigen Entscheidungen im Plenum getroffen werden müssen.
Bei den Ausschüssen kann zwischen ständigen Ausschüssen (standing committees) und
Sonderausschüssen (select beziehungsweise special committees) unterschieden werden.
Die Sonderausschüsse sind dabei weniger bedeutend, da sie nur zur Erledigung einer
bestimmten Aufgabe eingesetzt und danach wieder aufgelöst werden. Anders ist es mit
den ständigen Ausschüssen. „Standing committees are the most important arenas of
congressional policy making. These committees continue in existence from congress to
congress; they have the power to propose and write legislation.“13
Ständige Ausschüsse im Repräsentantenhaus
Agriculture
Appropriations
Armed Service
Budget
Education and the Workforce
Energy and Commerce
Financial Services
Government Reform
House Administration
International Relations
Judiciary
Resources
Rules
Science
Select Intelligence
Small Business
Standards of Official Conduct
Transportation and Infrastructure
Veterans Affairs
Ways and Means
Ständige Ausschüsse im Senat
Agriculture, Nutrition and Forestry
Appropriations
Armed Service
Banking, Housing and Urban Affairs
Budget
Commerce, Science and Transportation
Energy and Natural Resources
Environment and Public Works
Finance
Foreign Relations
Governmental Affairs
Judiciary
Health, Education, Labor and Pensions
Rules and Administration
Select Intelligence
Small Business
Veteran Affairs
Abbildung 2: Ausschusswesen
12
14
Benjamin Ginsberg, Theodore J. Lowi und Margaret Weir: We the people. 4. Auflage, New York 2003.
S. 484
13
ebd. S. 472
14
nach ebd.
7
90 Prozent der Ausschüsse entfallen auf die ständigen Ausschüsse. Insgesamt hatte beispielsweise der 107. Kongress (2001/2002) in seinen beiden Häusern 203 Ausschüsse
und Unterausschüsse gebildet. Es ist daher nicht abwegig, den Kongress als eine „Ausschuss-Legislative“ zu bezeichnen.15
1.6 Gesetzgebung
Der Gesetzgebungsprozess in den Vereinigten Staaten von Amerika kann nach Jäger/Welz16 in drei Phasen unterteilt werden. In der ersten, so genannten Vorbereitungsphase, wird die Gesetzesvorlage erstellt und in das Parlament eingebracht. Es folgt darauf die zweite Phase, die als Beratungs- und Beschlussphase bezeichnet wird. Hier wird
die Gesetzesvorlage verhandelt, gegebenenfalls ergänzt oder geändert. Wird die Vorlage
verabschiedet, folgt die Abschlussphase, in der das Gesetz dem Präsident zur Unterzeichnung vorgelegt wird.
Um den Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen, muss eine Gesetzesvorlage in den
Senat oder ins Repräsentantenhaus eingebracht werden, was formal nur durch Mitglieder des Kongresses geschehen darf. Diese wandert zunächst an einen Ausschuss – möglicherweise auch an mehrere, falls sich die Zuständigkeit nicht einhundertprozentig abstecken lässt – und innerhalb des Ausschusses an weitere Unterausschüsse. Erst danach
wird die Vorlage erneut im Plenum beraten. Bereits in den Ausschüssen und Unterausschüssen scheitert ein großer Teil der Gesetzesvorlagen.
„Für die wenigen Gesetzesvorlagen, die nicht bereits an diesen Hürden (= Ausschüsse,
Erg. des Verfassers) scheitern, stellt das sog. ‚Rules Committee’ des Repräsentantenhauses einen weiteren Stolperstein dar.“17 Dieses legt zum Beispiel den Zeitpunkt der
Beratung im Plenum fest und entscheidet, ob Änderungsanträge oder ähnliches erlaubt
sind. Im Senat fehlt eine derartige Einrichtung.
Sobald der Gesetzentwurf im Plenum des einen Hauses verabschiedet wurde, geht er an
die andere Kammer des Kongresses. Dort wiederholt sich der oben geschilderte Prozess
(Beratung, Weiterleitung an Ausschüsse usw.) in ähnlicher Weise. Wird der Entwurf
durch eines der beiden Häuser angenommen, durch das andere aber abgelehnt, wird ein
Vermittlungsausschuss (conference committee) eingeschaltet.
15
vgl. Hübner, S. 118f. und Jäger/Welz, S. 121
vgl. Jäger/Welz, S. 185
17
Hübner, S. 116
16
8
Als letzter Schritt muss das Gesetz dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Darauf wird noch näher einzugehen sein.
2. Abhängigkeit des Kongresses vom Präsidenten
Der Kongress kann auch auf die Gesetzgebung des Kongresses massiv Einfluss nehmen
– er kann Gesetzesvorlagen des Kongresses die Unterzeichnung verweigern, beziehungsweise von seinem Vetorecht Gebrauch machen.
2.1 Zustimmung des Präsidenten gegenüber Gesetzesvorlagen
Wenn der Präsident mit einem Gesetzesentwurf des Kongresses einverstanden ist, kann
er diesen durch seine Unterschrift bestätigen und somit seine Unterstützung zeigen. Eine andere Möglichkeit ist die so genannte stillschweigende Hinnahme. In diesem Fall
lässt der Präsident die ihm laut Verfassung zustehende Zehntagesfrist zur Unterschrift
einfach verstreichen – dann erlangt „das Gesetz auch ohne [die] Unterschrift des Präsidenten Gesetzeskraft“18.
2.2 Ablehnung des Präsidenten gegenüber Gesetzesvorlagen
Ist der Präsident mit einem Gesetzesentwurf des Kongresses nicht einverstanden, kann
er ein Veto einlegen. „The veto is the president’s constitutional power to reject a piece
of legislation. To veto a bill, the president returns it unsigned within ten days to the
house of Congress in which it originated.“19 Er kann sein Veto allerdings nur gegen das
gesamte Gesetz einlegen, niemals gegen einzelne Teile.
Dieses Veto kann der Kongress immerhin noch abschmettern. Dazu ist aber eine Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern nötig. Verweigert der Präsident seine Zustimmung zu
einer Gesetzesvorlage, ist diese daher so gut wie gescheitert, da es schwierig ist, in beiden Häusern eine derart große Mehrheit zu erreichen.
18
19
Jäger/Welz, S. 191
Ginsberg/Lowi/Weir, S. 480
9
2.3 Verhältnis zwischen Kongress und Präsident
Lance T. LeLoup und Steven A. Shull teilen die Beziehung zwischen Kongress und
Präsident in ihrem Buch „The President and Congress“ von 199920 in vier unterschiedliche Patterns of Policymaking ein. Diese sollen im folgenden Abschnitt – freilich in der
gebotenen Kürze – etwas genauer betrachtet werden. In Klammern finden sich jeweils
die Referenzseiten des eben erwähnten Buches.
2.3.1 „Presidential Leadership“
Wird die Politik der Vereinigten Staaten vornehmlich durch die Entscheidungen des
Präsidenten dominiert, geschieht das meist in einer „highly conflictual environment“
(14). Der Kongress zeigt in einer derartigen Situation oft wenig Interesse an aktiver Politik oder weiß den Entscheidungen des Präsidenten nichts entgegenzusetzen. Auch
vollkommen unterschiedliche Ansichten zur Politikgestaltung können dieses Politikmuster auslösen. Wenn der Präsident die Führungsrolle in der Politik übernimmt, ist
diese Führerschaft aber nicht in allen Politikfeldern gleich stark. Sie bezieht sich meist
eher auf die Außenpolitik, was Beispiele wie der ‚Kalte Krieg’, der ‚Vietnam-Krieg’
oder auch der ‚Krieg gegen den Terrorismus’ belegen. Begründen lässt sich dies folgendermaßen: „Policymaking led by the president appears to be more timely, nonroutine,
and responsive than the other three patterns. (…) In times of foreign or domestic crisis,
the presidency is best equipped to respond quickly (…).” (242/3)
2.3.2 „Congressional Leadership“
Hat der Präsident einer Gesetzesvorlage des Kongresses sein Veto entgegengesetzt und
der Kongress daraufhin mit einer Zweidrittelmehrheit dieses rückgängig gemacht, kann
es zu einer vorübergehenden Schwächung des Präsidenten kommen. In diesem Fall dominiert der Kongress die Politik. Der Präsident hingegen spielt eine wesentlich geringere Rolle als in den drei anderen Mustern. Da es aber selten zu einer Überstimmung des
Präsidenten mit einer Zweidrittelmehrheit kommt, ist „this type of congressional leadership relatively rare. (…) The legislative process is often careful, slow, deliberative and
less timely.“ (244/246). Die Chancen des Kongresses, die politische Führung inne zu
haben, steigt und fällt mit der Machtposition und dem Ansehen des jeweiligen Präsiden20
Lance T. LeLoup und Steven A. Shull: The president and Congress – collaboration and combat in national policymaking. Boston 1999.
10
ten. Ein schwacher Präsident kommt dem Kongress hierbei sehr gelegen. Voraussetzung
ist dann aber, dass sich im Kongress selbst (angesehene) Führungspersönlichkeiten hervortun.
2.3.3 „Cooperation/Consensus“
„Consensus occurs when opposition in either branch is unorganized, co-opted by informal agreements, or with ‘motherhood and apple pie’ issues where no real disagreement
exists.“ (16) Besonders in Situationen, in denen sich politische Vorteile für den Präsidenten und die beiden Parteien im Kongress herausschlagen lassen, ist eine ‚friedliche’
Zusammenarbeit angebracht. Die Konsenspolitik spielt gerade bei symbolischen Gesetzgebungsprozessen eine Rolle.
2.3.4 „Deadlock/Extraordinary Resolution“
„It is sometimes characterized by political brinkmanship21 and results in government
paralysis, often in face of urgent problems.“ (17) Dieses Politikmuster gewinnt an Bedeutung, wenn der Kongress die Politik des Präsidenten nicht unterstützt beziehungsweise sogar bekämpft. Um aus dieser Phase ausbrechen zu können, sind außergewöhnliche Lösungen und Schritte (extraordinary resolutions) notwendig, da eine Kompromissfindung fast ausgeschlossen zu sein scheint. Für ein großes Land wie die Vereinigten Staaten kann es sehr schwierig werden, diese Politikphase zu verlassen, ohne dass
Präsident, Kongress oder sogar die gesamte Nation erheblichen Schaden davontragen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Kongress seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wieder eine dominantere Rolle spielt. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass gerade
in der Innenpolitik Reformbedarf besteht und dass der Kongress in diesem Politikfeld
schon immer präsenter war als der Präsident.
2.4 Geschichte des Präsidenten-Vetos
Wie in Punkt 2.2 erwähnt, kann der Präsident gegen Gesetzesvorlagen des Kongresses
ein Veto einlegen. Geschichtlich betrachtet machten die verschiedenen Präsidenten unterschiedlich oft von ihrem Vetorecht Gebrauch. Unter den ersten 16 Präsidenten wurde
das Vetorecht nur 16-mal eingesetzt, danach nahm seine Anwendung deutlich zu. Den
‚Rekord’ halten Präsident Cleveland (1885-1889 und 1893-1897), der 584-mal sein Ve21
brinkmanship = Politik des äußersten Risikos
11
torecht anwendete und Präsident Franklin D. Roosevelt (1933-1945), der sogar auf 635
Anwendungen kam. Ab der Mitte des 20. Jahrhunderts ging der Einsatz dieser präsidentischen Waffe allerdings deutlich zurück, da sich der Trend abzeichnete, dass der Kongress vermehrt durch seine Zweidrittelmehrheit den Präsidenten überstimmte. Die beiden Präsidenten George Bush sen. und Bill Clinton hielten sich daher mit ihren Vetos
sehr zurück und kamen zusammen nur auf 83 Vetos.22
3. Besonderheiten und neuere Entwicklungen
3.1 Verschränkung von Exekutive und Legislative
Bei genauerer Betrachtung des politischen Systems der Vereinigten Staaten von Amerika fällt auf, dass es zu deutlichen Verschränkungen zwischen der Exekutive und der
Legislative, also zwischen Präsident und Kongress kommt. Erwähnt wurden schon das
Vetorecht des Präsidenten gegen Gesetzesentscheidungen des Kongresses und das impeachment-Verfahren des Kongresses gegen den Präsidenten. Es finden sich aber noch
weitere Verschränkungen. So muss der Kongress den Personalentscheidungen des Präsidenten, zum Beispiel im Bezug auf die Ernennung der Minister, erst zustimmen und
erhält damit die Personalgewalt. Zu nennen ist auch die Billigungsgewalt des Kongresses gegenüber der Haushaltsplanung. Die Möglichkeit einer Verfassungsänderung durch
den Kongress ist zwar theoretisch vorhanden, wurde aber in der Geschichte der USA
nur selten angewandt. So gab es seit Inkrafttreten der Verfassung 1789 nur 27 Verfassungsänderungen.
Interessant ist aber auch die Einflussnahme des Präsidenten auf die Gesetzgebung nicht
erst bei der Verabschiedung eines Gesetzes, sondern schon bei der Gesetzesinitiative.
Formal darf, wie schon erwähnt, ein Gesetz nur durch ein Mitglied des Kongresses
eingebracht werden. Unter Zuhilfenahme der US-Verfassung lässt sich begründen,
warum der Präsident durchaus auch Einfluss auf die Einbringung von Gesetzen nehmen
soll: „Er (= der Präsident, Erg. des Verfassers) hat von Zeit zu Zeit dem Kongress über
die Lage der Union Bericht zu erstatten und Maßnahmen zur Beratung zu empfehlen,
die er für notwendig und nützlich erachtet.“23
22
23
vgl. Hübner, S. 117f.
Art. II, Abs. 3 der US-Verfassung, http://www.documentarchiv.de/in/usverf.html
12
Im Rahmen dieser messages kann der Präsident dem Kongress Gesetzesanregungen
zuleiten, die schon mehr oder weniger ausformuliert sein können. Unternimmt ein Präsident heute diese Anstrengung nicht, wird dies als präsidentielles Versagen oder als
Verweigerungshaltung gewertet.24
3.2 Machtverschiebungen
Unbestreitbar hat, gerade im 20. Jahrhundert, eine deutliche Machtverschiebung von der
Legislative hin zur Exekutive stattgefunden. Grund dafür war der „beginnende Wandel
vom liberalen Nachtwächterstaat zum modernen ‚état actif’ (Bertrand de Jouvenel).
Dieser Wandel der Staatsfunktionen brachte eine Vermehrung der Staatsaufgaben mit
sich – und zwar in einem Ausmaße, dass sie nur noch von Großbürokratien bewältigt
werden konnten.“25 Da die globale Politik immer wichtiger wurde, mussten mehr und
mehr Verhandlungen zwischen den einzelnen Regierungen geführt werden, was zu einer
größeren Machtposition der Verhandlungsführer – also meist der Staatsoberhäupter und
Regierungschefs – führte.
Aber auch der Kongress hat, vergleicht man seine Machtposition mit der des 19. Jahrhunderts, deutlich an Einfluss hinzugewonnen, da die zunehmenden Staatsaufgaben nur
durch vermehrten Personaleinsatz zu erfüllen waren.26 Daher wurden in den westlichen
Demokratien, also auch in den USA, die Parlamente vergrößert, zudem wuchs der Bürokratieapparat um sie herum. So stieg allein die Zahl der persönlichen Mitarbeiter der
Kongressmitglieder von etwas über 2.000 (1947) auf fast 12.000 (1989).27
3.3 Generelle Problematiken bezüglich des Kongresses
3.3.1 Einflussnahme auf Mitglieder des Kongresses durch Interessengruppen
Da die Parteienbindung eines Abgeordneten oder Senators in den USA weit weniger
hoch ist als zum Beispiel die eines Abgeordneten in der Bundesrepublik, sind ihre Kollegen in den USA weit anfälliger für Beeinflussungen von Außen. Besonders für die
teuren Wahlkämpfe sind sie auf Finanzmittel von Interessengruppen oder Wirtschaftsvertretern angewiesen. Daher kommt es immer wieder zu Korruptionsskandalen. Zwar
24
vgl. Jäger/Welz, S. 187
Hübner, S. 140
26
vgl. Hübner, S. 140
27
vgl. Jäger/Welz, S. 123
25
13
wurde 1989 der so genannte Ethics Reform Act verabschiedet, Veränderungen haben
sich durch ihn aber kaum ergeben. Hochzeit der Skandale waren die 80-er bzw. frühen
90-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. In jüngster Zeit traten kaum noch Bestechungsskandale auf. Dennoch scheint aber „die Lektion, dass die Verwicklung in Skandale die Wiederwahlchancen beträchtlich verringert, nicht bei allen Kongressabgeordneten angekommen zu sein“28.
3.3.2 Einflussnahme auf Mitglieder des Kongresses durch den Präsidenten
Eine nicht zu unterschätzende Rolle für das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten
und Senatoren spielt der jeweilige Präsident. Damit dieser Einfluss nehmen kann, installiert er (und zusätzlich auch einige Ministerien) liaison staffs, die im Kongress für seine
Ziele beziehungsweise für die seiner Regierung Werbung machen sollen. Da der Kongressabgeordnete somit unter ständiger Beobachtung durch den Präsidenten steht, wird
er sich genau überlegen, ob es angebracht ist, nicht mit dem Präsidenten einer Meinung
zu sein und anders abzustimmen.
3.3.3 Wachsende Bedeutung der Fraktionen
Auch wenn die Fraktionen in den USA eine noch weitaus geringere Bedeutung haben
als in der Bundesrepublik Deutschland, ist dennoch festzuhalten, dass schon seit längerer Zeit ihre Bedeutung auch in den USA zunimmt. Zwar liegt die Gesetzgebung nach
wie vor in den Händen der Ausschüsse und Unterausschüsse. Wenn es aber um Personalentscheidungen und um Verhandlungen zu Gesetzesvorschlägen geht, dürfen die
Fraktionen nicht übergangen werden. Häufig werden diese Verhandlungen heute „direkt
von den Spitzen bzw. den Experten der Fraktionen unter Umgehung der Ausschüsse
geführt“29, was zu einer ‚Entmachtung’ des Auschusswesens und damit auch der jeweiligen Oppositionspartei führt, die an den Vorverhandlungen nicht mehr partizipieren
kann.
3.3.4 Reaktionen auf Problematiken und Reformmöglichkeiten
Einige der oben genannten Faktoren führten – insbesondere nach der Watergate-Affäre
in den siebziger Jahren – dazu, dass der Kongress selbst mit seiner Arbeit nicht immer
28
29
Hübner, S. 123
Hübner, S. 124
14
zufrieden war. Daher wurden Reformen auf den Weg gebracht, durch die vor allem die
Unterausschüsse Kontrollbefugnisse erhielten. Ob sich durch die Kontrolle die Arbeit
beziehungsweise die Ergebnisse der Arbeit des Kongresses verbessert haben, ist allerdings umstritten. So stellt sich die Frage, „ob der Kongress noch kontrolliert oder ob er
bereits selbst verwaltet“30.
Wie in allen demokratischen Systemen hängt dessen Handlungsfähigkeit von verschiedenartigsten Faktoren ab: von der jeweiligen Regierung, vom wirtschaftlichen Umfeld,
von der weltpolitischen Lage und – nicht zu unterschätzen – von der Stimmung im eigenen Land. Der Reformprozess des Kongresses der Vereinigten Staaten ist nach wie
vor in vollem Gange. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei darauf gerichtet sein,
den Kongress als handlungsfähiges Parlament zu erhalten. Die Abgeordneten sollten
weiterhin möglichst ohne Fraktionszwänge ihre Abstimmungsentscheidung fällen können – ein eindeutiger Vorteil des amerikanischen Systems gegenüber dem deutschen.
Der einzelne Abgeordnete muss auf jeden Fall gestärkt aus möglichen Kongressreformen hervorgehen.
Nachzudenken wäre auch über eine Reform des Gesetzgebungsverfahrens. Viele Gesetzesvorlagen scheitern bereits in den Ausschüssen, ohne dass über sie im Plenum abgestimmt wird. Durch die wachsende Bedeutung der Fraktionen kommt in neuester Zeit
zudem die Opposition mit ihnen gar nicht mehr in Berührung.
Neue Fragestellungen ergaben sich nach dem 11. September 2001. Als Präsident
George W. Bush den ‚Krieg gegen den Terrorismus’ erklärte, schien seine Vorgehensweise wenig bis überhaupt nicht mit dem Kongress abgesprochen gewesen zu sein. Hier
wäre eine bessere Kooperation und eventuell auch eine größere Kontrolle des Kongresses gegenüber dem Präsidenten wünschenswert – vor allem, um diesem die Grenzen
aufzuzeigen, denn Effizienz eines politischen Systems kann nicht der einzige Maßstab
sein, um es als erfolgreich und funktionierend zu bezeichnen.
30
Hübner, S. 125
15
III. Zusammenfassung
„The Congress of the United States is, without doubt, the most powerful representative
assembly in the world today.“31 Dennoch ergeben sich auch für ihn gewisse Abhängigkeiten. Präsident und Kongress bilden einen Dualismus und sind dabei voneinander abhängig – das heißt: nicht nur der Kongress vom Präsidenten, sondern auch umgekehrt.
Der Präsident kann ohne den Kongress nur sehr eingeschränkt bis überhaupt nicht regieren, da er nicht einmal in der Lage wäre, einen Haushaltsentwurf zu verabschieden, auf
der anderen Seite braucht der Kongress den Präsidenten zur Unterzeichnung seiner Gesetzesentwürfe.
Das politische System der Vereinigten Staaten von Amerika ist freilich sehr kompliziert
aufgebaut, aber gerade dies führt zu seiner Stabilität. Wichtig für die Zukunft ist aber,
dass sich die Politik den notwendigen Reformen nicht verschließt, da es immer schwieriger wird, Gesetzesvorschläge auch zu Gesetzen werden zu lassen. Dabei kann durchaus der Präsident derjenige sein, der Gesetzesentwürfe, wenn auch über ein Mitglied des
Kongresses, an das Parlament heranträgt. Hüten sollten sich die Parlamentarier aber
gegenüber den Vertretern der Interessengruppen, deren Einfluss mehr und mehr wächst.
Wünschenswert wäre, wenn der Kongress sich selbst ermöglichen würde, etwa durch
eine Verfassungsänderung, den Präsidenten etwas mehr an das Parlament zu binden und
dadurch besser kontrollieren zu können. Eine derartige Reform scheint aber – leider –
nicht in Sichtweite zu sein.
31
M. J. C. Vile: Politics in the U.S.A. 3. Auflage, Hutchinson 1983. S. 131
16
IV. Literaturverzeichnis
Hübner, Emil: Das politische System der USA. 5. Auflage, München 2003.
Ginsberg, Benjamin, Theodore J. Lowi und Margaret Weir: We the people. 4. Auflage,
New York 2003.
Jäger, Wolfgang und Wolfgang Welz (Hrsg.): Regierungssystem der USA. 2. Auflage,
München 1998.
LeLoup, Lance T. und Steven A. Shull: The president and Congress – collaboration and
combat in national policymaking. Boston 1999.
Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch zur Politik. Stuttgart 1995.
Vile, M. J. C.: Politics in the U.S.A. 3. Auflage, Hutchinson 1983.
Internetquelle:
US-Verfassung in deutscher Sprache:
http://www.documentarchiv.de/in/usverf.html (24. Mai 2004)
17
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