Mutationen in den EdIS- Modulen Adressstamm und Personal

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Amt für Volksschule
Finanzen
Mutationen in den EdISModulen Adressstamm und
Personal
Bericht vom 25. Januar 2012
Amt für Volksschule
Finanzen
Inhaltsverzeichnis
1
Lehrpersonen erfassen................................................................................ 2
2
Sozialversicherungsnummer erfassen....................................................... 3
3
Befristet angestellte Lehrpersonen ............................................................ 3
4
Ämter erfassen ............................................................................................. 4
5
Ämter Austritte ............................................................................................. 5
6
Ämter allgemein............................................................................................ 5
7
Schulhauseinträge löschen (nur Schulleitungen) ..................................... 5
8
Allgemeine Adresse der Schulgemeinde nicht löschen ........................... 6
9
Amt „Schulgemeinden“ erfassen................................................................ 7
Mutationen in den EdIS-Modulen Adressstamm und Personal
1
Amt für Volksschule
Finanzen
1
Lehrpersonen erfassen
Seit 1. Januar 2012 müssen nur noch Lehrpersonen mit einer Anstellungsdauer von
mindestens sechs Monaten im Personal erfasst werden.
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Sozialversicherungsnummer erfassen
Bitte erfassen Sie bei Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern die Sozialversicherungsnummer vollständig.
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Befristet angestellte Lehrpersonen
Wir sind darauf angewiesen, dass Sie uns die Austritte von befristet angestellten Lehrpersonen melden. Dies gilt auch, wenn die Lehrperson von einem befristeten in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis wechselt.
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4
Ämter erfassen
Es ist wichtig, die Daten der Schulpräsidien, der Schulpflegen und der Schulleitungen
aktuell zu halten, damit die Informationen z.B. beim Erstellen von Listen dem tatsächlichen Stand entsprechen.
Aus diesen Gründen müssen bei den genannten Ämtern die Post- und Mailadresse sowie die geschäftliche und private Telefonnummer erfasst werden. Bei den Schulleitungen ist es nicht unbedingt nötig, die private Telefonnummer anzugeben.
Im Feld „Funktion 1“ muss der Eintrag „Schulpräsidium“, „Schulpflege“ oder „Schulleitung“ stehen. Dies ist wichtig, damit die jeweiligen Ämter am Bildschirm ersichtlich sind.
Im Register „Ämter“ muss für jeden Kindergarten und jedes Schulhaus für welches die
Schulleiterin oder der Schulleiter zuständig ist, ein separater Eintrag erstellt werden.
Dabei wird im Feld „Schulhaus“ die Bezeichnung des Kindergartens oder des Schulhauses vermerkt. Im Feld „Art“ wird angegeben, ob es sich um einen Kindergarten, ein
Primarschulhaus, ein Sekundarschulhaus oder ein Sekundarschulzentrum handelt.
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Ämter Austritte
Bei Austritten aus Ämtern müssen die rot bezeichneten Felder ausgefüllt werden.
6
Ämter allgemein
Wir bitten Sie, bei allen Ämtern (Schulpräsidien, Schulpflegen und Schulleitungen) sowohl die Austritte als auch die daraus folgenden Eintritte zu erfassen.
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Schulhauseinträge löschen (nur Schulleitungen)
Einträge von Kindergärten oder Schulhäusern, die nicht mehr in Betrieb sind, müssen
bei der jeweiligen Schulleitung im Register „Ämter“ gelöscht werden.
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8
Allgemeine Adresse der Schulgemeinde nicht löschen
Die Angaben zur allgemeinen Adresse der Schulgemeinde dürfen nie gelöscht werden,
weil über diese Daten sehr viele Zustellungen per Post und via Mail erfolgen. Geben Sie
im Feld „Name“ ein Leerzeichen ein, damit die allgemeine Adresse der Schulgemeinde
zuoberst vor allen anderen Datensätzen aufgeführt wird.
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9
Amt „Schulgemeinden“ erfassen
Für die allgemeine Adresse der Schulgemeinde muss das Amt „Schulgemeinden“ erfasst werden, damit die Adresse in Auswertungen (Listen) aufgeführt wird.
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