1_Informationsblatt - Landkreis Traunstein

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Informationen zur Amerikanischen Faulbrut (Stand 25.10.2016)
In drei Bienenbeständen (Gemeinde Surberg, Gemeinde Grassau und nördlich der
Stadt Traunstein) wurde durch das Veterinäramt Traunstein die Bienenseuche
Amerikanische Faulbrut festgestellt.
Was ist die Amerikanische Faulbrut?
Bei der Amerikanischen Faulbrut, auch Bösartige Faulbrut genannt, handelt es sich
um eine Erkrankung der Honigbienen. Für den Menschen ist sie aber völlig
ungefährlich.
Der Erreger wird über die erwachsenen Bienen auf die im Stock vorhandene Brut
übertragen. Vom Darm der Bienenmaden aus verbreitet sich das Bakterium in der
ganzen Made und führt zu deren Tod. Von der Made bleibt nur eine schleimige
fadenziehende Masse übrig. Diese trocknet als bräunlicher Schorf ein und die
Bakterien „versporen“. Diese Sporen können jahrzehntelang für Bienen infektiös sein.
Werden die Zellen des Stockes von anderen Bienen geputzt oder die geschwächten
Völker von anderen geräubert, tragen diese Bienen die Erkrankung weiter.
Die Faulbrut ist keine Erkrankung, die ein Bienenvolk innerhalb weniger Tage
niederringt, sondern bis zum Absterben des Volkes können nach Infektion oft Jahre
vergehen. Erst dann sind die typischen schorfigen braunen Waben zu sehen, die
auch oft löchrige, eingefallene Deckel aufweisen. Zur Erkennung der Amerikanischen
Faulbrut kann die sogenannte Streichholzprobe gemacht werden. Dazu sticht man
mit einem Streichholz in eine Brutwabe und zieht es langsam wieder heraus. Wenn
sich zwischen Streichholz und Wabe eine zähe, fädige, schleimige Masse befindet
(die oben beschriebene befallene Made!) ist dies ein Hinweis auf eine mögliche
Faulbrutinfektion. Zur Bestätigung müssen dann Laboruntersuchungen gemacht
werden.
Verdächtige Bienenvölker müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden!
Der Honig der betroffenen Bienenvölker darf zwar nicht an andere Bienen verfüttert
werden, kann aber ohne Bedenken von Menschen verzehrt werden.
Der infizierte Bienenstand wird gesperrt und es wird ein Sperrbezirk von mindestens
1 km um den betroffenen Bestand eingerichtet. Im Sperrbezirk werden dann alle
Bienenvölker amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersucht. Außerdem
werden Proben zur Untersuchung in spezielle Labore eingesandt. Diese
Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder
Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten
Bienenstandes zu wiederholen. Sollten dann keine Erreger mehr nachgewiesen
werden, kann der Sperrbezirk wieder aufgehoben werden.
Was lässt sich über die aktuellen Fälle sagen?
Ende September meldete ein Imker aus der Gemeinde Surberg die Erkrankung eines
Bienenvolkes. Sofort wurden durch die Bienenhygienewarte und das Veterinäramt
Untersuchungen eingeleitet. Da hierfür im Labor erst Bakterienkulturen angezüchtet
werden müssen, dauerte die Untersuchung fast zwei Wochen. Erst danach bestätigte
sich der Verdacht und es wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut
festgestellt. Innerhalb dieser fast zwei Wochen wurde vorsorglich bereits mit der
Beprobung und Untersuchung der Bienenhaltungen in der näheren Umgebung
begonnen.
Bislang lässt sich Folgendes feststellen:
Bei dem betroffenen Imker konnte keinerlei Fehlverhalten festgestellt werden – im
Gegenteil, er hat sich vorbildlich verhalten. Sofort nach Feststellung der ersten
Erkrankungsymptome hat er sich, unterstützt durch seinen Vorstand, an die
Bienenhygienewarte gewandt (Frau Mitterreiter 08664/929907 und Herr Lewald
08662/9854). Nur durch dieses rasche Handeln konnte offensichtlich eine
Ausbreitung der Faulbrut verhindert werden. Zumindest fand man bei der
Untersuchung des ganzen Sperrbezirkes keine weiteren Erkrankungsfälle (ein
zweiter Untersuchungsgang folgt im Frühjahr).
Zudem hat der Imker dokumentiert, wohin er Bienenvölker abgegeben hat. Die
Abgabe der Völker erfolgte bereits im April 2016, als von der Erkrankung noch nichts
zu sehen war. Die erste Untersuchung dieser Verkaufsvölker ist mittlerweile
abgeschlossen (ein zweiter Untersuchungsgang folgt im Frühjahr). In vier Verkaufsvölkern wurde die Erkrankung nicht nachgewiesen. In den restlichen zwei Verkaufsvölkern wurde die Erkrankung leider nachgewiesen. Einmal nördlich von Traunstein
und einmal in der Gemeinde Grassau, Ortsteil Rottau. Auch hier sind Imker betroffen,
denen absolut kein Vorwurf gemacht werden kann. Sie haben sich die Faulbrut in
ihre sonst sehr ordentlichen Bienenhaltungen „eingekauft“. In diesen Gebieten
wurden ebenfalls Sperrbezirke eingerichtet. Bei diesen beiden Bienenhaltungen hat
man den Vorteil, dass der Eintrag der Erkrankung in den Bestand exakt bestimmt
werden kann. Durch diese Information wird die weitere Bekämpfung der Erkrankung
erleichtert und man kann das Ansteckungsrisiko weiterer Völker besser einschätzen.
Die eigentliche Ursache für die Erkrankung konnte bislang nicht festgestellt werden.
Die betroffene Bienenhaltung in der Gemeinde Surberg wurde sehr ordentlich geführt
und es ist verwunderlich, warum die Erkrankung dort auftrat.
Der Text der entsprechenden Anordnung zu den Sperrbezirken sowie dazugehöriges
Kartenmaterial können im Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, Altbau
Zimmer Nr. 091 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Zudem
ist das Amtsblatt, mit den Sperrbezirken, im Internet auf den Seiten des Landkreises
Traunstein, einsehbar.
Bienenhalter, deren Bienen sich im Sperrbezirk befinden, sind verpflichtet, diese
beim Veterinäramt zu melden. Bienenvölker dürfen aus dem Bezirk nicht heraus- und
auch nicht hineingebracht werden. Der Personenverkehr soll zur Vermeidung einer
Übertragung des Erregers auf andere Bienenbestände für die gesperrten Betriebe
stark eingeschränkt werden. Bei nachweislich befallenen Bienenständen dürfen
ausschließlich der Imker selbst, der vom Veterinäramt beauftragte Bienenseuchenwart und der Amtstierarzt den Bienenstand betreten.
Landratsamt Traunstein
-Veterinäramt-
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