Informationen zur Amerikanischen Faulbrut (Stand 25.10.2016) In drei Bienenbeständen (Gemeinde Surberg, Gemeinde Grassau und nördlich der Stadt Traunstein) wurde durch das Veterinäramt Traunstein die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut festgestellt. Was ist die Amerikanische Faulbrut? Bei der Amerikanischen Faulbrut, auch Bösartige Faulbrut genannt, handelt es sich um eine Erkrankung der Honigbienen. Für den Menschen ist sie aber völlig ungefährlich. Der Erreger wird über die erwachsenen Bienen auf die im Stock vorhandene Brut übertragen. Vom Darm der Bienenmaden aus verbreitet sich das Bakterium in der ganzen Made und führt zu deren Tod. Von der Made bleibt nur eine schleimige fadenziehende Masse übrig. Diese trocknet als bräunlicher Schorf ein und die Bakterien „versporen“. Diese Sporen können jahrzehntelang für Bienen infektiös sein. Werden die Zellen des Stockes von anderen Bienen geputzt oder die geschwächten Völker von anderen geräubert, tragen diese Bienen die Erkrankung weiter. Die Faulbrut ist keine Erkrankung, die ein Bienenvolk innerhalb weniger Tage niederringt, sondern bis zum Absterben des Volkes können nach Infektion oft Jahre vergehen. Erst dann sind die typischen schorfigen braunen Waben zu sehen, die auch oft löchrige, eingefallene Deckel aufweisen. Zur Erkennung der Amerikanischen Faulbrut kann die sogenannte Streichholzprobe gemacht werden. Dazu sticht man mit einem Streichholz in eine Brutwabe und zieht es langsam wieder heraus. Wenn sich zwischen Streichholz und Wabe eine zähe, fädige, schleimige Masse befindet (die oben beschriebene befallene Made!) ist dies ein Hinweis auf eine mögliche Faulbrutinfektion. Zur Bestätigung müssen dann Laboruntersuchungen gemacht werden. Verdächtige Bienenvölker müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden! Der Honig der betroffenen Bienenvölker darf zwar nicht an andere Bienen verfüttert werden, kann aber ohne Bedenken von Menschen verzehrt werden. Der infizierte Bienenstand wird gesperrt und es wird ein Sperrbezirk von mindestens 1 km um den betroffenen Bestand eingerichtet. Im Sperrbezirk werden dann alle Bienenvölker amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersucht. Außerdem werden Proben zur Untersuchung in spezielle Labore eingesandt. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Sollten dann keine Erreger mehr nachgewiesen werden, kann der Sperrbezirk wieder aufgehoben werden. Was lässt sich über die aktuellen Fälle sagen? Ende September meldete ein Imker aus der Gemeinde Surberg die Erkrankung eines Bienenvolkes. Sofort wurden durch die Bienenhygienewarte und das Veterinäramt Untersuchungen eingeleitet. Da hierfür im Labor erst Bakterienkulturen angezüchtet werden müssen, dauerte die Untersuchung fast zwei Wochen. Erst danach bestätigte sich der Verdacht und es wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Innerhalb dieser fast zwei Wochen wurde vorsorglich bereits mit der Beprobung und Untersuchung der Bienenhaltungen in der näheren Umgebung begonnen. Bislang lässt sich Folgendes feststellen: Bei dem betroffenen Imker konnte keinerlei Fehlverhalten festgestellt werden – im Gegenteil, er hat sich vorbildlich verhalten. Sofort nach Feststellung der ersten Erkrankungsymptome hat er sich, unterstützt durch seinen Vorstand, an die Bienenhygienewarte gewandt (Frau Mitterreiter 08664/929907 und Herr Lewald 08662/9854). Nur durch dieses rasche Handeln konnte offensichtlich eine Ausbreitung der Faulbrut verhindert werden. Zumindest fand man bei der Untersuchung des ganzen Sperrbezirkes keine weiteren Erkrankungsfälle (ein zweiter Untersuchungsgang folgt im Frühjahr). Zudem hat der Imker dokumentiert, wohin er Bienenvölker abgegeben hat. Die Abgabe der Völker erfolgte bereits im April 2016, als von der Erkrankung noch nichts zu sehen war. Die erste Untersuchung dieser Verkaufsvölker ist mittlerweile abgeschlossen (ein zweiter Untersuchungsgang folgt im Frühjahr). In vier Verkaufsvölkern wurde die Erkrankung nicht nachgewiesen. In den restlichen zwei Verkaufsvölkern wurde die Erkrankung leider nachgewiesen. Einmal nördlich von Traunstein und einmal in der Gemeinde Grassau, Ortsteil Rottau. Auch hier sind Imker betroffen, denen absolut kein Vorwurf gemacht werden kann. Sie haben sich die Faulbrut in ihre sonst sehr ordentlichen Bienenhaltungen „eingekauft“. In diesen Gebieten wurden ebenfalls Sperrbezirke eingerichtet. Bei diesen beiden Bienenhaltungen hat man den Vorteil, dass der Eintrag der Erkrankung in den Bestand exakt bestimmt werden kann. Durch diese Information wird die weitere Bekämpfung der Erkrankung erleichtert und man kann das Ansteckungsrisiko weiterer Völker besser einschätzen. Die eigentliche Ursache für die Erkrankung konnte bislang nicht festgestellt werden. Die betroffene Bienenhaltung in der Gemeinde Surberg wurde sehr ordentlich geführt und es ist verwunderlich, warum die Erkrankung dort auftrat. Der Text der entsprechenden Anordnung zu den Sperrbezirken sowie dazugehöriges Kartenmaterial können im Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, Altbau Zimmer Nr. 091 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Zudem ist das Amtsblatt, mit den Sperrbezirken, im Internet auf den Seiten des Landkreises Traunstein, einsehbar. Bienenhalter, deren Bienen sich im Sperrbezirk befinden, sind verpflichtet, diese beim Veterinäramt zu melden. Bienenvölker dürfen aus dem Bezirk nicht heraus- und auch nicht hineingebracht werden. Der Personenverkehr soll zur Vermeidung einer Übertragung des Erregers auf andere Bienenbestände für die gesperrten Betriebe stark eingeschränkt werden. Bei nachweislich befallenen Bienenständen dürfen ausschließlich der Imker selbst, der vom Veterinäramt beauftragte Bienenseuchenwart und der Amtstierarzt den Bienenstand betreten. Landratsamt Traunstein -Veterinäramt-