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Preußen
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Preußen
Preußen war ein vom Mittelalter bis zum Ende des Zweiten
Weltkrieges bestehender Staat im nördlichen Mitteleuropa, dessen
Landesname im Laufe seiner Geschichte mehrere Bedeutungswechsel
erfuhr.
Die ursprüngliche historische Landschaft Preußen, benannt nach ihren
baltischen Ureinwohnern, den Prußen, entsprach in etwa dem späteren
Ostpreußen. Nachdem der Deutsche Orden 1226 von Friedrich II. mit
dem Preußenland belehnt worden war, bildete es zusammen mit
Pommerellen das Zentrum des Deutschordensstaates.[1] Dessen Gebiet
wurde durch den Zweiten Frieden von Thorn 1466 geteilt: in das der
polnischen Krone direkt unterstehende Königliche Preußen, das
Pommerellen einschloss und in den Restordensstaat, der ebenfalls die
polnische Lehenshoheit anerkennen musste. Durch die Säkularisierung
des letzteren entstand 1525 das weltliche Herzogtum Preußen,[2] das
1618 durch Erbschaft an die Kurfürsten von Brandenburg fiel. 1657
konnte Kurfürst Friedrich Wilhelm das Herzogtum aus der polnischen
Lehensherrschaft lösen. Da es außerhalb des Heiligen Römischen
Reiches lag, war es somit souverän und wurde 1701 zum Königreich
Preußen erhoben. Dieser Name wurde in der Folgezeit auf alle
Territorien der Könige und Kurfürsten aus dem Haus Hohenzollern
innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen übertragen. Das
Königreich stieg im 18. Jahrhundert zur europäischen Großmacht und
1866 nach dem Deutschen Krieg zur führenden Macht Deutschlands
auf. 1871 vereinte Preußen alle deutschen Staaten mit Ausnahme
Österreichs unter seiner Führung. Fortan war es der dominierende
Teilstaat des Deutschen Reiches.
Flagge des Königreichs Preußen von 1892 bis
1918
Wappen des Königreichs Preußen bis 1918
Nach dem Sturz der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918
wurde aus dem Königreich der republikanisch verfasste Freistaat
Preußen. Während der Weimarer Republik ein Bollwerk der
Demokratie, wurde seine Landesregierung 1932 im sogenannten
Preußenschlag von der Reichsregierung entmachtet. Durch das
Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 verfügte der Alliierte
Kontrollrat der vier Besatzungsmächte in Deutschland die rechtliche
Auflösung Preußens, das de facto bereits mit dem Kriegsende 1945
aufgehört hatte, als Staat zu bestehen. Sowohl die Deutsche
Demokratische Republik als auch die Bundesrepublik Deutschland und
Ausdehnung des Königreichs Preußen von 1866
bis 1918
viele ihrer Länder haben preußische Traditionslinien weitergeführt. Die
Gebiete, die bis 1918, also zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung,
zu Preußen gehörten, teilt sich Deutschland heute mit sechs weiteren Staaten zwischen Belgien und Russland.
Geschichte
Das spätere Königreich Preußen entwickelte sich im Wesentlichen aus zwei Landesteilen: aus der Markgrafschaft
Brandenburg, die zu den sieben Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches gehörte, sowie aus dem
Preußen
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Herzogtum Preußen, das wiederum aus dem Staat des Deutschen Ordens hervorgegangen war.
Deutschordensstaat und Herzogtum (1226–1618)
Nach
mehreren
vergeblichen
polnischen
Versuchen,
die
Stammesgebiete der heidnischen Prußen zu erobern, rief Herzog
Konrad von Masowien im Jahr 1209 den Deutschen Orden zu Hilfe
und war bereit, ihm Landrechte in den zu erobernden Gebieten
einzuräumen. Diese Pläne nahmen Gestalt an, nachdem 1226 Kaiser
Friedrich II. den Großmeister des Ordens, Hermann von Salza, in der
Goldenen Bulle von Rimini mit der so genannten „Heidenmission“ im
Preußenland betraut hatte. 1234 wurden die Rechte des Ordens auch
vom Papst bestätigt. Mit dem Jahr 1226 beginnt die Herausbildung des
Ordensstaates in Preußen, der zwar mit dem Heiligen Römischen
Reich in Verbindung stand, jedoch kein Teil von ihm war.
Karte Preußens von 1576: Herzogtum und
königlich polnisches Preußen farblich nicht
unterschieden (Flächenfarbe für das Herzogtum
ist Nachbearbeitung), Pommerellen nicht zu
Preußen gerechnet.
Nachdem die gewaltsame Christianisierung der Prußen und die
Eroberung ihres Landes abgeschlossen war, gerieten die Ordensritter
zunehmend in eine Legitimationskrise. Dazu kamen Konflikte mit den
Nachbarländern Polen und Litauen. In der Schlacht von Tannenberg erlitten die Ordensritter 1410 schließlich eine
entscheidende Niederlage gegen Polen und Litauen. 1466 im Zweiten Frieden von Thorn sah sich der Ordensstaat
gezwungen, ganz auf seine Souveränität zu verzichten und die Lehnshoheit der polnischen Krone anzuerkennen.
Westpreußen und das Ermland wurden als Königliches Preußen direkt der Polnischen Krone unterstellt. Dieses
wurde jedoch weder vom Papst noch vom Kaiser anerkannt und Preußen wurde auf den Reichstagen weiterhin an die
Hochmeister verliehen.
Die verbliebenen Gebiete des Ordensstaates, die sich in etwa über das Gebiet des späteren Ostpreußens mit
Ausnahme des Ermlands erstreckten, wandelte der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von
Brandenburg-Ansbach 1525 in ein weltliches, im Haus Hohenzollern erbliches Herzogtum um. Albrecht hatte sich
zuvor auf Anraten Martin Luthers und mit Billigung des schlesischen Herzogs, sowie polnischen Königs Sigismunds
I. des Alten der Reformation angeschlossen. Am 8. April 1525 leistete er dem polnischen König in Krakau einen
persönlichen Eid für das neue Herzogtum. Ein Lehnseid konnte nicht geleistet werden, da Sigismund I. keinen
Anspruch auf Preußen hatte. Wie Preußens Herrscher, so wurde auch die in Preußen lebende Bevölkerung
evangelisch.
Brandenburg-Preußen (1618–1701)
Seit 1415 regierten die Hohenzollern in der 1157 gegründeten Mark
Brandenburg. Die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg
beerbten 1618 die herzoglich-preußische Linie ihres Hauses, nachdem
diese erloschen war. Von da an regierten sie beide Länder in
Personalunion und waren sowohl dem Kaiser als auch dem König von
Polen lehenspflichtig. Erst nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs
Orange = Brandenburg vor 1608
gelang es Kurfürst Friedrich Wilhelm, beide Territorien effektiv
Rot = Erwerbungen 1608–1619
miteinander zu verbinden. Die Bezeichnung Brandenburg-Preußen ist
Grün und gelb = Erwerbungen 1640–1688
nicht zeitgenössisch, sondern hat sich in der Geschichtswissenschaft
eingebürgert, um einerseits die Übergangszeit von 1618 bis zur Gründung des Königreichs Preußen im Jahre 1701 zu
bezeichnen und andererseits die Kontinuität zwischen dem Kurfürstentum Brandenburg und dem Königreich
Preußen zu bezeichnen.
Preußen
Dreißigjähriger Krieg (1618–1648)
Brandenburg-Preußen blieb bis 1626 vom Dreißigjährigen Krieg verschont. Am 3. April 1625 brach der
Dänisch-Niedersächsische Krieg aus, in dem Dänemark, England und Holland sich gegen die Katholische Liga
verbündeten. Nach der Niederlage der dänischen Armee in der Schlacht bei Dessau lag ganz Norddeutschland den
kaiserlichen Truppen offen. Infolgedessen musste Kurfürst Georg Wilhelm das Land den kaiserlichen Truppen
öffnen, die von da an die Kurmark beherrschten. Der Kurfürst floh in das außerhalb des Reiches gelegene
Herzogtum Preußen.
Am 6. Juli 1630 landete der Schwedenkönig Gustav Adolf mit 13.000 Mann auf Usedom. Damit begann ein neuer
Abschnitt des Dreißigjährigen Kriegs. Kurfürst Georg Wilhelm musste ein Bündnis mit den Schweden eingehen, als
diese im Frühjahr 1631 in Brandenburg einzogen. Nachdem die schwedischen Truppen in der Schlacht bei
Nördlingen am 6. September 1634 vernichtend geschlagen wurden, brach die protestantische Allianz auseinander.
Brandenburg ging ein neues Bündnis mit dem Kaiser ein. Die Kurmark wurde nun abwechselnd von Gegnern und
Verbündeten besetzt. Der Kurfürst zog sich erneut ins preußische Königsberg zurück, wo er am 1. Dezember 1640
starb.
Neuer Kurfürst wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm. Primäres Ziel seiner Politik war, das Land zu befrieden. Dies
versuchte er durch einen Ausgleich mit Schweden zu erreichen, der ab dem 24. Juli 1641 für zwei Jahre galt. In
Verhandlungen mit dem schwedischen Reichskanzler Axel Oxenstierna gelang es den Brandenburgern am 28. Mai
1643, einen Vertrag auszuhandeln, der das ganze Land formell der kurfürstlichen Verwaltung zurückgab. Bis zum
Westfälischen Frieden 1648 blieb Brandenburg jedoch von den Schweden besetzt. Im Westfälischen Frieden konnte
Brandenburg-Preußen dann Hinterpommern, die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg (Anfall 1680) sowie das
Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden erwerben, die zusammen etwa 20.000 km² groß waren.
Wiederaufbau und Zentralisierung des Staates (1648–1701)
Brandenburg war eines der am stärksten vom Dreißigjährigen Krieg
betroffenen deutschen Territorien. Weite Landstriche waren verwüstet
und entvölkert. Um es dem Land in Zukunft zu ersparen, Spielball
mächtigerer Nachbarn zu sein, betrieb Kurfürst Friedrich Wilhelm,
später der Große Kurfürst genannt, nach dem Krieg eine vorsichtige
Schaukelpolitik zwischen den Großmächten sowie den Aufbau einer
schlagkräftigen Armee und einer effizienten Verwaltung.
Er baute ein stehendes Heer auf, das Brandenburg zu einem begehrten
Verbündeten der europäischen Mächte machte. Dies ermöglichte es
Der Große Kurfürst in der Schlacht bei
dem Kurfürsten, Subsidienzahlungen von mehreren Seiten zu erhalten.
Fehrbellin, 1675
Er betrieb den Aufbau einer eigenen kurbrandenburgischen Marine und
verfolgte in späteren Jahren Kolonialprojekte in Westafrika und
Westindien. Nach der Gründung der Festung Groß Friedrichsburg durch die Brandenburgisch-Afrikanische
Compagnie im heutigen Ghana nahm Brandenburg am internationalen Sklavenhandel teil.
Im Inneren führte Friedrich Wilhelm Wirtschaftsreformen durch und initiierte umfangreiche
Peuplierungsmaßnahmen, um sein ökonomisch geschwächtes Land zu entwickeln. Unter anderem lud er im Edikt
von Potsdam – seiner Antwort auf das Edikt von Fontainebleau König Ludwig XIV. – Tausende aus Frankreich
vertriebene Hugenotten zur Niederlassung in Brandenburg-Preußen ein.
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Gleichzeitig entmachtete er die Stände zugunsten einer absolutistischen
Zentralverwaltung. Er legte damit den Grundstein für das preußische
Beamtentum, das seit dem 18. Jahrhundert den Ruf besonderer
Effizienz und Staatstreue genoss.
Edikt von Potsdam 1685
Dem Kurfürsten gelang es im Jahre 1657 im Vertrag von Wehlau, das Herzogtum Preußen aus der polnischen
Oberhoheit zu lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt.
Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen
Kurfürsten. Durch den Sieg im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674–1679) konnte das Land seine
Machtstellung trotz ausbleibender Landgewinne weiter ausbauen. Friedrich Wilhelm hatte in seiner Amtszeit das
zuvor vergleichsweise unbedeutende Brandenburg zum nach Österreich zweitmächtigsten Territorium im Reich
gemacht. Damit war der Grundstein für das spätere Königreich gelegt.
Königreich Preußen (1701–1918)
Unter König Friedrich I. (1701–1713)
Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des
Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III.
nutzte daher die Souveränität des Herzogtums Preußen dazu, dessen
Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben.
Damit versuchte er vor allem, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten
von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und mit dem
Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“), der
Anwärter auf den englischen Thron war, zu wahren.
Krönung von Kurfürst Friedrich III. als König
Da es innerhalb des Heiligen Römischen Reiches keine Krone außer
Friedrich I. in Preußen, Königsberg 1701
der des Kaisers geben konnte, strebte Kurfürst Friedrich der III. die
Königswürde für das Herzogtum Preußen an und nicht für den eigentlich wichtigeren Landesteil, die Mark
Brandenburg. Kaiser Leopold I. stimmte schließlich zu, dass Friedrich für das nicht zum Reich gehörende
Herzogtum Preußen den Königstitel erhalten solle. Kurfürst Friedrich III. krönte sich selbst am 18. Januar 1701 in
Königsberg und wurde zu Friedrich I.,König in Preußen.
Preußen
Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war notwendig, weil die
Bezeichnung „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das
gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Da Ermland und
westliches Preußen (Pommerellen) damals aber noch unter der
Oberhoheit der polnischen Krone waren, hätte dies Konflikte mit dem
Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den
Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte
sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die
Landesbezeichnung Königreich Preußen für alle von den Hohenzollern
regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen
Römischen Reiches gelegen. Zentren des Hohenzollernstaates blieben
die Hauptstadt Berlin und die Sommerresidenz Potsdam.
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Replikat Krönungskrone von 1701
Friedrich I. konzentrierte sich auf eine aufwändige Hofhaltung nach französischem Vorbild und brachte, vertreten
durch das Drei-Grafen-Kabinett, seinen Staat an den Rand des finanziellen Ruins. Nur durch Vermietung
preußischer Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg konnte der König die kostspieligen Aufwendungen
für den Prunk am Hof bestreiten. Als Friedrich I. am 25. Februar 1713 starb, hinterließ er einen Schuldenberg von
zwanzig Millionen Talern.
Unter König Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)
Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war nicht so prunkliebend
wie sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Folglich
kürzte er die Ausgaben für die Hofhaltung auf ein Minimum. Alles,
was dem höfischen Luxus diente, wurde entweder abgeschafft oder
anderen Nutzungen zugeführt. Alle Sparmaßnahmen des Königs
zielten auf den Ausbau eines starken Stehenden Heeres, in dem der
König die Grundlage seiner Macht nach innen und außen sah. Diese
Haltung brachte ihm den Beinamen „der Soldatenkönig“. Trotz seines
Tabakskollegium Friedrich Wilhelms I. von
Beinamens führte Friedrich Wilhelm I. nur einmal in seiner Amtszeit
Preußen (1736)
einen kurzen Feldzug im Großen Nordischen Krieg während der
Belagerung Stralsunds. Dieser brachte Preußen als Gewinn einen Teil
Vorpommerns von den Schweden und in Folge einen deutlichen Zuwachs seiner internationalen Bedeutung.
Friedrich Wilhelm I. revolutionierte die Verwaltung unter anderem mit der Gründung des Generaldirektoriums.
Damit zentralisierte er das Land, das bisher noch immer territorial zersplittert war, und gab ihm eine einheitliche
staatliche Organisation. Durch eine merkantilistische Wirtschaftspolitik,[3] die Förderung von Handel und Gewerbe
sowie eine Steuerreform gelang es dem König, die jährlichen Staatseinnahmen zu verdoppeln. Um die nötigen
Fachkräfte zu gewinnen, führte er die allgemeine Schulpflicht ein und errichtete volkswirtschaftliche Lehrstühle an
preußischen Universitäten; sie waren die ersten ihrer Art in Europa. Im Zuge einer massiv betriebenen
Peuplierungspolitik ließ er Menschen aus ganz Europa in seinen dünnbesiedelten Provinzen ansiedeln.
Als Friedrich Wilhelm I. 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gefestigtes Land. Eine
Schattenseite seiner Amtszeit war allerdings die starke Militarisierung des Lebens in Preußen.[4]
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Unter König Friedrich II. (1740–1786)
Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später auch
Friedrich der Große genannt – den Thron. Noch in seinem ersten
Regierungsjahr ließ er die preußische Armee in Schlesien
einmarschieren. In drei Kriegen (1740–1763) gelang es, die Eroberung
Schlesiens für Preußen zu sichern. Nach dem für Preußen günstigen
Ende des Siebenjährigen Krieges 1763 war der Hohenzollernstaat zur
fünften Großmacht in Europa aufgestiegen. Die Kriege Friedrichs des
Großen waren auch die Ursache für den preußisch-österreichischen
Dualismus um die Vorherrschaft im Reich. Unter Friedrich dem
Großen wurde der Landesausbau und die Peuplierung einzelner
brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs und des
Netzebruchs, stark gefördert. Als Vertreter des aufgeklärten
Absolutismus schaffte er die Folter ab, verminderte die Zensur, legte
den Grundstein für das Allgemeine preußische Landrecht und holte mit
der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land.
Brandenburg-Preußens Gebietszuwächse unter
König Friedrich II. 1740–1786 (grün)
Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Teilung
Polens.[5] Bei der ersten Teilung 1772 fielen Polnisch Preußen
(Eingliederung nach Westpreußen), der Netzedistrikt und das
König Friedrich II. auf einer seiner
Inspektionsreisen, begutachtet den
Fürstbistum Ermland (zu Ostpreußen) an Preußen. Somit war die für
Kartoffelanbau (Gemälde von 1886)
Friedrich wichtige Landverbindung zwischen Pommern und
Ostpreußen hergestellt. Da das ehemalige Herzogtum Preußen jetzt zur
Gänze zu Brandenburg-Preußen gehörte, konnte Friedrich sich nun König „von Preußen“ nennen. Er starb am 17.
August 1786 im Schloss Sanssouci.
Stagnation und Ende des preußischen Feudalstaates (1786–1807)
1786 wurde Friedrichs Neffe, Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) neuer preußischer König. Am Hof etablierte sich
zum ersten Mal in der preußischen Geschichte ein Hofstaat mit Mätressen und Günstlingen. Berlin wuchs in den
1790er Jahren zu einer ansehnlichen Stadt heran. Die Französische Revolution wurde auch hier, wie im ganzen
Reich, vom erstarkenden Bildungsbürgertum meist positiv aufgenommen. Im Jahre 1794 wurde in Preußen das
Allgemeine Landrecht eingeführt. Das umfassende Gesetzeswerk war bereits unter Friedrich II. begonnen worden.
Außenpolitisch zwang ein Bündnis Preußens mit dem Osmanischen Reich Österreich 1790 zu einem Separatfrieden
im Russisch-Österreichischen Türkenkrieg. Die Teilungspolitik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II.
fortgesetzt. Bei der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere Gebiete
bis nach Warschau; so entstanden die neuen Provinzen Südpreußen (1793), Neuostpreußen und Neuschlesien (beide
1795). Durch diese umfangreichen Gebietszuwächse vergrößerte sich auch die Bevölkerung um 2,5 Millionen Polen.
Jedoch gingen diese Gebiete nach der preußischen Niederlage 1806 bereits wieder verloren.
Österreich und Preußen näherten sich während der Französischen Revolution an.[6] So wurde am 7. Februar 1792 ein
Verteidigungsbündnis zwischen Österreich und Preußen geschlossen. Frankreich erklärte am 20. April 1792
Österreich und Preußen den Krieg. Die preußischen und österreichischen Truppen mussten sich nach einem
halbherzig geführten Feldzug aus Frankreich zurückziehen. In der Folge konnten französische Truppen bis in das
Rheinland vorstoßen. Preußens Beteiligung am Ersten Koalitionskrieg gegen das revolutionäre Frankreich dauerte
noch bis zum Frieden von Basel 1795, danach schied es für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz
aus. Am 16. November 1797 starb Friedrich Wilhelm II., sein Nachfolger wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm III.
(1797–1840).
Preußen
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1803 wurde die Fläche vergrößert. § 3 des Reichsdeputationshauptschlusses lautet: „Dem Könige von Preußen,
Kurfürsten von Brandenburg, für das Herzogthum Geldern, und den auf dem linken Rheinufer gelegenen Theil des
Herzogthums Cleve, für das Fürstenthum Moeurs, die Bezirke von Sevenaer, Huissen und Malburg, und für die
Rhein- und Maaszölle: die Bisthümer Hildesheim und Paderborn; .… “
Als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der
Machtsphären in Deutschland scheiterten, kam es erneut zum Krieg. In
der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende
Niederlage gegen die Truppen Napoleons I. Die Niederlage stellte
gleichzeitig den Untergang des bisherigen altpreußischen Staates dar,
wie es ihn bis zu diesem Zeitpunkt gegeben hatte. Der Staat verlor
1807 im Frieden von Tilsit etwa die Hälfte seines Gebietes, das waren
im Einzelnen alle Gebiete westlich der Elbe sowie die Gebiete, die
Preußen aus der zweiten und dritten polnischen Teilung erhalten hatte.
Preußischer Reststaat nach dem Frieden von
Tilsit 1807 (braun)
Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815)
Preußen war 1807 nur noch ein in Größe und Funktion
zusammengeschrumpfter Pufferstaat. Es musste die französische
Besatzung erdulden, die fremden Truppen versorgen und große
Kontributionszahlungen an Frankreich leisten. Diese unhaltbaren
Friedensbedingungen bewirkten aber auch eine Erneuerung des Staates
mit dem Ziel, diese Zustände wieder zu ändern. Dazu musste sich der
preußische Staat grundlegend reformieren, um einen zukünftigen
Befreiungskampf führen und gewinnen zu können. Mit den
Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom
Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Staatswesen
modernisiert. 1807 wurde die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben,
1808 die Selbstverwaltung der Städte und 1810 die Gewerbefreiheit
eingeführt. Der aus Rom zurückberufene Gesandte Wilhelm von
Humboldt gestaltete das Bildungswesen neu und gründete 1809 die
erste Berliner Universität, die heute seinen Namen trägt.[7] Die
begonnene Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der
allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.[8]
Preußische Landwehrkavallerie in den
Befreiungskriegen
Nach der Niederlage der „Grande Armee“ in Russland wurde am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen der
Waffenstillstand zwischen Preußen und Russland vom preußischen Generalleutnant Graf Yorck und vom General
der russischen Armee Hans von Diebitsch unterzeichnet. Yorck handelte dabei aus eigener Initiative ohne Befehl
seines Königs. Die Konvention von Tauroggen besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit
der französischen Armee herauslösen sollte. In Preußen wurde dies als Beginn des Aufstandes gegen die
französische Fremdherrschaft verstanden. Als am 20. März 1813 in der Schlesischen privilegierten Zeitung Friedrich
Wilhelms Aufruf An Mein Volk mit Datum vom 17. März 1813 zum Befreiungskampf aufrief, standen 300.000
preußische Soldaten (6 % der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer der Auseinandersetzung wurde die
Allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Preußische Truppen unter Marschall Blücher und Gneisenau trugen in der
Schlacht von Waterloo 1815 entscheidend zum endgültigen Sieg über Napoléon bei.
Preußen
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Restauration und Reaktion, Vormärz und Märzrevolution (1815–1848)
Auf dem Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen den Großteil seines
1807 bestehenden Staatsgebietes zurück. Neu hinzu kamen der Rest
Schwedisch-Vorpommerns und der nördliche Teil des Königreichs
Sachsen. Außerdem gewann Preußen beträchtliche Gebiete im Westen
hinzu, die es unter Vereinigung mit früherem westlichen Staatsgebiet
bald zur Provinz Westfalen und zur Rheinprovinz zusammenfasste. In
den neuen Provinzen im Westen entstanden in Koblenz, Köln und
Minden mächtige Festungen, gebaut nach neupreußischer
Befestigungsmanier, zur Sicherung der preußischen Vormachtstellung.
Preußen erhielt zwar die früher polnische, 1807 zum Herzogtum
Warschau gekommene Provinz Posen zurück, verlor jedoch Gebiete
der zweiten und der dritten polnischen Teilung an Russland. Der
preußische Staat bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich
getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Preußen
wurde Mitglied des Deutschen Bundes.
Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen,
dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nicht
ein.[9] Anders als in den meisten übrigen deutschen Staaten wurde in
Preußen auch keine Volksvertretung für den Gesamtstaat geschaffen.
Statt eines Landtages für ganz Preußen wurden lediglich
Provinziallandtage einberufen.[10] Die königliche Regierung glaubte
so, liberale Bestrebungen nach einer konstitutionellen Monarchie und
demokratischen Mitwirkungsrechten verhindern zu können. Dem Ziel,
die Demokratiebestrebungen in ganz Europa zu unterdrücken, diente
auf außenpolitischer Ebene die Heilige Allianz, die Friedrich
Wilhelm III. gemeinsam mit dem Zaren des Russischen Reiches und
dem Kaiser von Österreich ins Leben rief.
Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie
und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen jedoch
starke ökonomische Zwänge entgegen.[11] Aufgrund der Zweiteilung
seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands
nach 1815 in Preußens ureigenem Interesse. Das Königreich gehörte
daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, dessen
Mitglied es 1834 wurde.[12]
Preußen nach dem Wiener Kongress 1815
(dunkelblau)
Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen
in Berlin, 18. März 1848
Gewaltsame Auflösung der preußischen
Nationalversammlung
Durch den Erfolg des Zollvereins setzten immer mehr Befürworter der
deutschen Einigung ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich
als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Die preußische Regierung jedoch wollte sich nicht für die politische
Einigung Deutschlands engagieren.
Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) bei Liberalen und Anhängern der
deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner
Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl.
Der große Finanzbedarf für den Bau der von den Militärs geforderten Ostbahn erforderte jedoch die Bewilligung von
Etatmitteln aller Provinzen. Deswegen wurde im Frühjahr 1847 schließlich der Vereinigte Landtag einberufen. Der
König machte schon in seiner Eröffnungsrede unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument
Preußen
der Geldbewilligung ansah und dass er keine Verfassungsfragen erörtert sehen wollte. Da die Mehrheit des Landtags
aber von Beginn an nicht nur das Etatbewilligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der
Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Preußen
stand damit schon vor dem Ausbruch der Märzrevolution vor einem Verfassungskonflikt.
Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch
Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus
der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag
trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen, die vom
22. Mai bis in den September 1848 in der Sing-Akademie zu Berlin tagte. Der preußischen Nationalversammlung
war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die
Nationalversammlung stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit
der Charte Waldeck einen eigenen Entwurf aus. Auch durch die Verfassungspolitik der preußischen
Nationalversammlung kam es zur Gegenrevolution: der Auflösung der Versammlung und zur Einführung einer
oktroyierten (verordneten) Verfassung seitens der Staatsspitze. Diese oktroyierte Verfassung behielt zwar einige
Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Vor allem das eingeführte
Dreiklassenwahlrecht prägte die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend.
In der Frankfurter Nationalversammlung setzten sich zunächst die Befürworter eines großdeutschen Nationalstaats
durch, die ein Reich unter Einschluss der deutschsprachigen Teile Österreichs vorsahen. Da Österreich aber nur unter
Einbeziehung aller seiner Landesteile einer Reichseinigung zustimmen wollte, wurde schließlich doch die so
genannte Kleindeutsche Lösung beschlossen, d. h. eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche
Einheit scheiterten aber 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung
angetragen hatte. Die Revolution wurde in Südwestdeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig
niedergeschlagen.
Von der Revolution zur Gründung des Kaiserreichs (1849–1871)
Nachdem der Versuch Preußens gescheitert war, mit Hilfe der Erfurter Union zu Beginn der 1850er Jahre seine
politische Dominanz in Deutschland durchzusetzen, schloss sich das Land dem wiedergegründeten Deutschen Bund
an.[13] Während der Reaktionsära erlangte es eine gleichberechtigte Stellung neben Österreich. Die Zusammenarbeit
der beiden größten deutschen Staaten diente vor allem der Niederhaltung demokratischer und auf die deutsche
Einheit drängender Bewegungen. König Wilhelm I. bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon
strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die
liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch
nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König seine Abdankung in Erwägung
zog. Als letzten Ausweg entschloss er sich 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war
ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang in der
Konfliktsperiode gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt.
Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an
die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, führte Bismarck Preußen in drei Kriege, die König Wilhelm die
deutsche Kaiserkrone einbrachten.
Erster Einigungskrieg: Deutsch-Dänischer Krieg
Der Versuch der dänischen Regierung, mit der sogenannten Novemberverfassung – und entgegen den
Bestimmungen des Londoner Protokolls von 1852 – das Herzogtum Schleswig unter Ausschluss Holsteins stärker an
das eigentliche Königreich Dänemark zu binden, führte 1864 unter der Führung Preußens und Österreichs zum
Deutsch-Dänischen Krieg. Nach dem Sieg der Truppen des Deutschen Bundes musste die dänische Krone im
Frieden von Wien auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden
von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet.
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Zweiter Einigungskrieg: Deutscher Krieg
Bald nach Ende des Krieges mit Dänemark brach zwischen Österreich
und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft
Schleswig-Holsteins aus. Dessen tiefere Ursache war jedoch das
Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Es gelang Bismarck,
den aus Gründen der Loyalität gegenüber Österreich lange zögerlichen
König Wilhelm zu einer kriegerischen Lösung zu überreden. Auf
Seiten Preußens trat neben einigen norddeutschen und thüringischen
Kleinstaaten auch das Königreich Italien in den Krieg ein (→ Schlacht
bei Custozza und Seeschlacht von Lissa).
Im Deutschen Krieg errang Preußens Armee unter General Helmuth
von Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den
entscheidenden Sieg. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 konnte
Preußen seine Bedingungen diktieren.
Preußen nach dem Deutsch-Französischen Krieg
1871 (dunkelblau)
Österreich musste die Auflösung des bisherigen deutschen Bundes anerkennen, auf eine Beteiligung an der „neuen
Gestaltung Deutschlands“ verzichten und das „engere Bundesverhältnis“ anerkennen, welches Preußen nördlich von
der Mainlinie begründen wird, und musste sich mit einer späteren „nationalen Verbindung“ der süddeutschen Staaten
mit dem „norddeutschen Bunde“ einverstanden erklären.[14] Ferner konnte Preußen mit den Annexionen des
Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau, der Freien Stadt Frankfurt und
ganz Schleswig-Holsteins durchsetzen, dass nun fast alle preußischen Territorien miteinander verbunden waren.
Bereits fünf Tage vor dem Friedensschluss hatte Preußen zusammen mit den Ländern nördlich der Mainlinie den
Norddeutschen Bund gegründet. Anfangs ein Militärbündnis, gaben ihm die Vertragsparteien 1867 eine Verfassung,
die ihn zu einem von Preußen dominierten Bundesstaat machte. Dessen von Bismarck entworfene Verfassung nahm
in wesentlichen Punkten die des Deutschen Kaiserreiches vorweg. Die vorerst souverän bleibenden süddeutschen
Staaten mussten Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen eingehen.
Bismarck beendete den preußischen Verfassungskonflikt durch die Indemnitätsvorlage, die dem preußischen
Landtag nachträglich das Budgetbewilligungsrecht zusprach.
Dritter Einigungskrieg: Deutsch-Französischer Krieg
Mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu
überlassen, hatte Bismarck Napoleon III. dazu gebracht, seine Politik
gegenüber Österreich-Ungarn zu dulden. Nun sah sich Frankreich
einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen
Zusagen nichts mehr wissen wollte. Schließlich spitzte sich der Streit
um
die
spanische
Thronkandidatur
des
katholischen
Hohenzollernprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen durch
die Emser Depesche soweit zu, dass die französische Regierung
Preußen den Krieg erklärte. Dies stellte für die süddeutschen Staaten
Bayern, Württemberg, Baden und das südlich der Mainlinie noch
unabhängige Hessen-Darmstadt den Bündnisfall dar.
Ernennung Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser in
Versailles, 18. Januar 1871
Nach dem raschen deutschen Sieg im Deutsch-Französischen Krieg und der darauf folgenden nationalen
Begeisterung in ganz Deutschland sahen sich nun auch die süddeutschen Fürsten gedrängt, dem Norddeutschen
Bund beizutreten. Daraufhin wurde das Deutsche Reich in der kleindeutschen Version gegründet, die schon als
Einigungsmodell von der Nationalversammlung 1848/49 vorgesehen war. Im Spiegelsaal von Versailles wurde
Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser
Preußen
11
proklamiert. Obwohl Wilhelm I. Wert auf den Titel „Kaiser von Deutschland“ legte, riet ihm Bismarck aus
politischen Gründen dazu, den Titel „Deutscher Kaiser“ anzunehmen. Der Titel „Kaiser von Deutschland“ hätte auch
einen Anspruch auf die nicht-preußischen Gebiete erhoben, wozu die Fürsten niemals zugestimmt hätten. Wilhelm I.
war damit bis zum Tag der Proklamation nicht einverstanden. Um eine genaue Formulierung zu umgehen, brachte
der badische Großherzog Friedrich I. ein Hoch auf „Seine Kaiserliche und Königliche Majestät, Kaiser Wilhelm“
aus. Das Königreich Preußen verlor damit seine staatliche Souveränität an das neue Deutsche Kaiserreich, die
vormalige Führungsmacht des Norddeutschen Bundes ging also im Reich auf.[15]
Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)
Der König von Preußen war auch Deutscher Kaiser und der preußische Ministerpräsident fast immer zugleich
Reichskanzler.[16]
Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, der den Einfluss des
Katholizismus zurückdrängen sollte. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere
im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung
ergebnislos zu beenden.[17] In den mehrheitlich von Polen bewohnten östlichen Landesteilen Preußens ging der
Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher.
Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur
99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und
bestimmte die Politik des Landes von da an weitgehend selbst. Bis zur Abdankung Kaiser Wilhelms II. im Zuge der
Novemberrevolution von 1918 blieben preußische und Reichspolitik aufs engste miteinander verbunden. Die
preußische Königskrone befindet sich heute auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen.
Freistaat Preußen (1918–1933)
Infolge der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der deutschen
Novemberrevolution dankte Wilhelm II. als Deutscher Kaiser und
König von Preußen ab; Preußen wurde zum eigenständigen Freistaat
innerhalb des Reichsverbands proklamiert und erhielt 1920 eine
demokratische Verfassung.
Die im Versailler Vertrag festgelegten Gebietsabtretungen
Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem Deutsch-Französischen
Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen und Teile der
bayerischen Pfalz – ausschließlich preußisches Territorium:
Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das
Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Große Teile der
Gebiete von Westpreußen und Posen, die Preußen im Rahmen der
Teilungen Polens erhalten hatte, sowie Ost-Oberschlesien gingen an
Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds
und das Memelland kam unter Alliierte Verwaltung. Wie schon vor
den polnischen Teilungen hatte Ostpreußen keine Landverbindung
mehr mit dem übrigen Deutschen Reich und konnte nur per Schiff
(Seedienst Ostpreußen), auf dem Luftweg oder per Bahn durch den
Polnischen Korridor erreicht werden. Auch das nun für 15 Jahre vom
Völkerbund verwaltete Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen
Gebietsteilen gebildet.
Flagge des Freistaates Preußen
Preußen nach dem Ersten Weltkrieg (dunkelblau)
Preußen
12
Einen preußischen Gebietszuwachs in der Zeit der Weimarer Republik stellt die Angliederung des Freistaats
Waldeck dar. Dieser Kleinstaat hatte bereits 1868 durch einen Akzessionsvertrag einen Teil seiner Hoheitsrechte an
Preußen verloren. Nach einer Volksabstimmung kam 1921 zunächst der Waldecker Kreis Pyrmont zur preußischen
Provinz Hannover. Die Kündigung des Akzessionsvertrages durch Preußen fünf Jahre später führte zu großen
Finanzproblemen im verbliebenen Teil Waldecks, der daraufhin im Jahre 1929 schließlich in die preußische Provinz
Hessen-Nassau eingegliedert wurde.
Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis
1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs war die Mehrheit der demokratischen
Parteien bei Wahlen in Preußen bis 1932 nicht gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende
Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik
gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die
später für die Bundesrepublik beispielgebend waren.[18] Dazu gehörte das Konstruktive Misstrauensvotum, das die
Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt
wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung solange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine
Positive Mehrheit bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammenarbeiten
wollten.
Auch die Landtagswahl vom 24. April 1932 brachte keine Positive Mehrheit zustande, gab aber den radikalen
Parteien KPD und NSDAP zusammen mehr Mandate als allen übrigen Parteien zusammen (siehe Tabelle unten). Im
Parlament kam keine regierungsfähige Koalition zustande, darum blieb die vorherige Regierung als
„geschäftsführende“ im Amt. Das gab dem Reichskanzler Franz von Papen die Gelegenheit zum „Preußenschlag“.
Mit diesem Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die preußische
Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung in Preußen verloren
(siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm von Papen als
Reichskommissar selbst die Macht im Freistaat Preußen. Im Deutschen Reich war damit die wichtigste demokratisch
gesinnte Landesregierung entmachtet.[19] Der Preußenschlag hat nur ein halbes Jahr später die Machtübernahme
Adolf Hitlers entscheidend erleichtert, da ihm von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung – vor
allem der Polizeiapparat – zur Verfügung standen.
Ergebnisse der Landtagswahlen 1919–1933
Jahr
Partei
1919
1921
% Sitze
1924
% Sitze
1928
% Sitze
1932
% Sitze
1933
% Sitze
% Sitze
SPD
36,4
145 25,9
109 24,9
114 29,0
137 21,2
94 16,6
80
Zentrum
22,3
94 17,9
76 17,6
81 15,2
71 15,3
67 14,1
68
DDP/DStP 16,2
65
26
27
4,4
21
1,5
2
0,7
3
DNVP
11,2
48 18,0
76 23,7
109 17,4
82
6,9
31
8,9
43
USPD
7,4
24
6,4
27
DVP
5,7
23 14,0
59
9,8
45
8,5
40
1,5
7
1,0
3
DHP
0,5
2
2,4
11
1,4
6
1,0
4
0,3
1
0,2
2
SHBLD
0,4
1
KPD
7,5
31
9,6
44 11,9
56 12,3
57 13,2
63
WP
1,2
4
2,4
11
21
Polen
0,4
2
0,4
2
2,5
11
162 43,2
211
NSFP
NSDAP
5,9
5,9
4,5
1,8
6 36,3
Preußen
13
CNBL
1,5
8
VRP
1,2
2
DVFP
1,1
2
CSVD
1,2
2
0,9
3
An 100 % fehlende Stimmen entfielen auf nicht im Parlament vertretene Gruppierungen.
Nationalsozialismus und Ende Preußens (1933–1947)
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Hermann Göring Reichskommissar für das preußische
Innenministerium. Damit stand den Nationalsozialisten bei ihrer Machtübernahme die Exekutivgewalt der
preußischen Landesregierung zur Verfügung. Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der sogenannte Tag
von Potsdam statt. Dabei wurde der am 5. März neugewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul
von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige.
Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem
jungen Deutschland“ feierten, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den
nationalsozialistischen Staat gewinnen und die Konservativen im Reichstag zur Zustimmung zum
Ermächtigungsgesetz bewegen, die zwei Tage später anstand.
Im nationalsozialistischen Einheitsstaat wurden seit 1933 Preußen wie auch alle übrigen deutschen Länder
gleichgeschaltet. Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 und das Reichsstatthaltergesetz
vom 30. Januar 1935 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. So wurde
die Landesregierungen nun von Reichsstatthaltern kontrolliert. Parallel dazu gewannen die (Partei-)Gaue zunehmend
Bedeutung für die Umsetzung der nationalen Politik auf regionaler Ebene. Sowohl die Reichsstatthalter als auch die
Gauleiter wurden von Hitler in seiner Eigenschaft als Reichskanzler und Führer der NSDAP ernannt. In Preußen
ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu alle seine Landes- mit den
entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung
und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig. Reichsstatthalter für Preußen wurde formell
Adolf Hitler selbst. Seine Funktionen wurden von Hermann Göring als preußischem Ministerpräsidenten ausgeübt.
Die räumliche Ausdehnung Preußens veränderte sich zwischen 1933 und 1945 kaum. Im Zuge des
Groß-Hamburg-Gesetzes fanden noch kleinere Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 unter
anderem um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert. Die im Zweiten Weltkrieg annektierten
polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert,
sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.
„Unter den 500 wichtigsten Leuten in Hitlers Umgebung waren gerade siebzehn Preußen. Nicht von ungefähr:
Preußen war für die Nazis ein rotes Tuch.“
– Friedrich Wilhelm Prinz von Preussen [20]
Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der
faktischen Abtretung seiner Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße, die unter polnische und sowjetische
Verwaltungshoheit gestellt wurden, hörte Preußen 1945 de facto auf zu bestehen.[21] De jure existierte es jedoch bis
zu seiner Auflösung am 25. Februar 1947 mit seinen Provinzen neben den neu gegründeten Ländern fort. Einzelne
Gebiete wurden aus dem Land Preußen herausgelöst, um neue Länder zu bilden.
Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 beschloss der Alliierte Kontrollrat formell die Auflösung des verbliebenen
preußischen Staates:
„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in
Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der
Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in
Preußen
14
Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erlässt der Kontrollrat das folgende Gesetz:
Artikel 1
Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“
– Alliierter Kontrollrat am 25. Februar 1947
Zum Zeitpunkt der Auflösung waren in den westdeutschen Besatzungszonen bereits flächendeckend Länder gebildet
worden (Dismembration). Durch die Auflösung Preußens erhielten auch in der sowjetischen Besatzungszone die bis
dahin noch nicht formell ausgegliederten Provinzen Sachsen(-Anhalt) und Brandenburg den Status von Ländern.
In einem Gespräch mit dem Moskauer Sender Echo Moskwy am 9. Mai 2009 äußerte Felix Felixowitsch Lapin, der
Leiter der Kaliningrader Stadtgebietsverwaltung, den Wunsch, die Stadt solle „Kjonigsberg“ (jo = ö) und der
Verwaltungsbezirk „Preussen“ heißen. Lapin gilt als Gefolgsmann von Georgi Walentinowitsch Boos, den Wladimir
Putin 2005 als Gouverneur der Oblast Kaliningrad eingesetzt hatte.[22][23]
Spuren Preußens in der Gegenwart
Trotz der politischen Auflösung des preußischen Staates im Jahre 1947 blieben viele Aspekte bis heute im
Alltagsleben, in der Kultur oder im Sport und selbst in Namensbezeichnungen erhalten. In folgenden, beispielhaft
aufgeführten Bereichen wird die noch heute prägende Stellung Preußens in Deutschland deutlich:
Bund
• Berlin als Hauptstadt des Staates Preußen ist 1871 zur Reichshauptstadt des Deutschen Reiches und in dieser
Tradition 1990 auch zur Bundeshauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands geworden. Mehrere
Bundesinstitutionen kamen in Gebäuden früherer preußischer Einrichtungen unter, etwa der Bundesrat im
Preußischen Herrenhaus.
• Die preußische Kriegsauszeichnung des Eisernen Kreuzes ist – in modifizierter Form – das Symbol der
Bundeswehr.
• Das Ausscheiden Österreichs aus dem deutschen Staatsverband im Zuge der Gründung des deutschen
Nationalstaates 1871 beruhte auf Preußens Politik. Die Kleindeutsche Lösung war eine „großpreußische Lösung“
(August Bebel).
• In die Tradition des 1. Garde-Regiments zu Fuß, das 1806 als Leibregiment des Königs von Preußen eingeführt
worden war, ist das Wachbataillon der Bundeswehr eingetreten.
• Im Rahmen von Staatsbesuchen wird bei dem Empfang mit militärischen Ehren und dem Abschreiten der Front
der Ehrenformation des Wachbataillons als regelmäßiger Teil des diplomatischen Protokolls des Bundes der
Präsentiermarsch Friedrich Wilhelm III. gespielt.[24]
Länder
• Das Land Sachsen-Anhalt ist zurzeit das einzige, dessen Landeswappen den Preußischen Adler enthält.
• Das große Wappen Baden-Württembergs enthält das Hauswappen der Hohenzollern.
• Das preußische Regierungs- und Verwaltungsmodell war maßgeblich für eine Vielzahl politischer Institutionen
auf Länderebene und drückt sich noch heute in Bezeichnungen wie Ministerpräsident, Regierungsbezirk, Landrat
und Kreis aus. Die heutigen nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände gehen auf die preußischen
Provinzialverbände zurück.
• Der Landschaftsverband Rheinland in Nordrhein-Westfalen führt – in Fortsetzung der Tradition der ehemaligen
Rheinprovinz – im oberen Teil seines Verbandswappens ebenfalls den Preußischen Adler.
• Die Länder auf dem früheren Staatsgebiet des Freistaats Preußens sind in rechtlicher, insbesondere staats- und
völkerrechtlicher Hinsicht Nachfolgestaaten Preußens. So ist zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen heute
noch an das Konkordat gebunden, das der Freistaat Preußen mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen hat.
Preußen
15
Kirchenverbände
• Die Union Evangelischer Kirchen ist hervorgegangen aus der Evangelischen Kirche der Union, einem
Kirchenbund der altpreußischen evangelischen Landeskirchen, d. h. der Kirchen, deren Gebiet bereits vor 1866 zu
Preußen gehörte.
Kultur
• Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz umfasst einen der größten und universellsten Sammlungskomplexe der
Welt.
• Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) verwaltet über 20 Schlösser und
Gärten aus der preußischen Zeit sowie weite Teile des Weltkulturerbes Potsdamer Schlösserlandschaft und das
Schloss Charlottenburg.
• Die Stiftung Preußische Seehandlung vergibt u. a. Stipendien für Schriftsteller aus Osteuropa, unterstützt
Forschungsprojekte und Buchveröffentlichungen, gibt Ankaufhilfen für Berliner Museen und verleiht jährlich den
Berliner Theaterpreis.
Sport
• Vereinsname (deutsch): z. B. Preußen Münster oder BFC Preussen
• Vereinsname (lateinisch): z. B. Borussia Dortmund oder Borussia Mönchengladbach
• Darüber hinaus sind die deutschen Fußballnationalmannschaften meistens in den preußischen Landesfarben
Schwarz und Weiß gekleidet.
Ortsnamen
• Stadt Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke
• Ortschaft Preußisch Ströhen (Stadtteil der Stadt Rahden) im Kreis Minden-Lübbecke
• Bahnhof Preußen in Lünen bei Dortmund
Studentenverbindungen
• Borussia (Studentenverbindung)
• Corps Masovia Königsberg zu Potsdam
Merkmale
Besonderheiten des preußischen Staatswesens
Die Staatswerdung Preußens unterscheidet sich deutlich von der anderer europäischer
Mächte wie Frankreich oder England. Das Königreich, das 1701 entstand, war kein
Produkt einer gewachsenen Kultur oder Konsequenz der geschichtlichen Entwicklung
eines Volkes. Da seine Gebiete weit verstreut lagen, fehlte ein weiterer wichtiger Anreiz
für einen natürlichen Staatsbildungsprozess, nämlich die Organisation und
Zusammenfassung (Synergie) geografisch zusammenhängender Gebiete. So war der
preußische Staat ausschließlich Ausdruck des Machtwillens seiner Eliten.[25]
In anderen, historisch gewachsenen Staaten, so eine These, passten sich diese den
Bedürfnissen der Gesellschaft an. In Preußen dagegen, wo die Voraussetzungen für eine
Stammwappen der
Hohenzollern
Staatswerdung vollkommen fehlten, habe der Staat die Gesellschaft nach seinen Bedürfnissen geformt. So entstand
ein straff durchorganisierter Herrschaftsapparat, der durch seine Machtfülle und Organisationsfähigkeit seinen
Preußen
16
Nachbarn für einige Jahrhunderte überlegen war und damit den Erfolg dieses „Preußischen Staatsmodells“
begründete. Mit der Errichtung des Deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871 wurde versucht, das preußische
Modell auf das übrige Deutschland zu übertragen. Dieser Versuch erwies sich allerdings als ein Fehlschlag, der
schließlich mit dem Untergang Preußens und des von ihm begründeten Deutschen Reiches endete.[26]
„Preußischer Geist“
Das Preußische Staatsmodell stützte sich auf eine besondere Form der Ethik, die gemeinhin als preußischer Geist
zusammengefasst wird und in die Legendenbildung eingegangen ist.[27] So verbindet man mit Preußen auf der einen
Seite die Stereotypen der von protestantischen Werten (überwiegend lutherische Bevölkerung, aber calvinistisches
Herrscherhaus) geprägten Preußischen Tugenden wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit,
Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Das gegenteilige Stereotyp verweist auf Militarismus, Autoritarismus, aggressiven
Imperialismus und auf eine grundsätzlich demokratiefeindliche und reaktionäre Politik. Dabei hat Preußen weniger
Kriege geführt als seine Nachbarn Frankreich und England.[28]
Das heutige Bild Preußens in der Geschichtswissenschaft ist weitaus differenzierter, als beide Stereotypen
suggerieren; es wird auf die Vielschichtigkeit und lange historische Entwicklung dieses Staates verwiesen.
„Preußen und der Nationalsozialismus standen in einem absoluten Gegensatz. Preußen steht für die Hoheit des
Staates, für die Idee, daß der Staat die gesamten Interessen der Zivilgesellschaft in sich aufnimmt. Für die
Nazis war das unvorstellbar, sie wollten ein völkisches Gebilde an die Stelle des Staates setzen. … Die These
vom preußisch-deutschen Sonderweg war fruchtbar, weil sich die klügsten Geister damit auseinandergesetzt
haben. Und sie erfüllte einen volkspädagogischen Zweck; denn sie ermöglichte es, verschiedene
Problemkomplexe wie Militarismus, Gehorsamskult, Autoritätsgläubigkeit über den Begriff Preußen
zusammen mit dem Nationalsozialismus in einen Topf zu werfen. Das hat die Entstehung einer liberalen
Bundesrepublik erleichtert. Aber jetzt ist es Zeit, andere Fragen zu stellen und Raum zu schaffen für neue
Sichtweisen.“
– Christopher Clark im SPIEGEL-Interview am 21. August 2007
Staatssymbole
Die Landesfarben Preußens, Schwarz und Weiß, sind schon im Stammwappen der Hohenzollern enthalten. Das
Wappentier Preußens ist der schwarze Preußische Adler. Der Wappenspruch lautet seit der Reformation Suum
cuique – Jedem das Seine.[29]
Literatur
Quelleneditionen
• Acta Borussica
• Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des Preußischen Staates (Leopold v. Ledebur, Hrsg.). Erster Band,
Mittler, Berlin/Posen/Bromberg 1830, 390 Seiten [30].
• Max Toeppen: Historisch-komparative Geographie von Preußen, Gotha 1858, 398 Seiten [31].
• Scriptores rerum Prussicarum – Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit (T. Hirsch, M. Töppen und E.
Strehlke, Hrsg.), mit deutschsprachigen Anmerkungen, fünf Bände (1861–1874), Band 1 [32], Band 2 [33], Bend 3
[34]
.
• Die preußische Landesgesetzgebung – Sammlung von Textausgaben (Max Apt, Hrsg.). Buchhandlung des
Waisenhauses, Halle/S. u. Berlin 1933–1935. Etwa 14 Bände (mit Nachträgen).
Preußen
Sekundärliteratur
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bis in die Gegenwart. Verlag für Berlin-Brandenburg, 1999, ISBN 3-930850-71-0.
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Königstein/Taunus 1980, ISBN 3-445-02062-0. Mit Auswahlbibliografie und Personenregister.
• Peter Brandt, Reiner Zilkenat (Hrsg.): Preußen. Ein Lesebuch. LitPol Verlag, Berlin 1981, ISBN 3-88279-021-0.
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• Band 3: Wolfgang Neugebauer (Hg.): Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und große Themen der
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• Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (bearb. u. Hg.): Moderne Preußische Geschichte 1648–1947. Eine
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• Otto Büsch, Monika Neugebauer-Wölk (Hrsg.): Preußen und die revolutionäre Herausforderung seit 1789.
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17
Preußen
18
Essays und Populärdarstellungen
• Friedemann Bedürftig (Hrsg.): Preußisches Lesebuch. Bilder, Texte, Dokumente. Unipart-Verlag, Stuttgart 1981,
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3-570-09624-6. Mit einem Vorwort von Marion Gräfin Dönhoff und einer synchronoptischen Zeittafel zur
Geschichte und Kultur Preußens.
• Bernt Engelmann: Preußen. Land der unbegrenzten Möglichkeiten. München 1981, ISBN 3-442-11300-8.
• Joachim Fernau: Sprechen wir über Preußen. Die Geschichte der armen Leute. Herbig Verlag, Berlin und
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• Siegfried Fischer-Fabian: Preußens Krieg und Frieden. Der Weg ins Deutsche Reich. Droemer Knaur, München
und Zürich 1981, ISBN 3-426-26043-3. Mit 50 Abbildungen, Zeittafel 1786–1871, Literaturverzeichnis, Register
und Bildnachweis.
• Siegfried Fischer-Fabian: Preußens Gloria. Der Aufstieg eines Staates. Lübbe Verlag, Bergisch Gladbach 2007,
ISBN 978-3-404-64227-4.
• Sebastian Haffner: Preußen ohne Legende. Gruner u. Jahr, Hamburg 1979, ISBN 3-442-11511-6. Mit 8 Karten,
Zeittafel von 1134 bis 1947, Personenregister und Bildnachweis; Bildteil von Ulrich Weyland.
• Sebastian Haffner, Wolfgang Venohr: Preußische Profile. Ullstein, Berlin 2001, ISBN 3-548-26586-3.
• Alwin Hanschmidt, Die Grafschaft Lingen und Brandenburgs-Preußens Expansion nach Westen. In:
Emsländische Geschichte Bd. 13, Haselünne 2006, S. 425–440.
• Ludwig Hüttel: Friedrich-Wilhelm von Brandenburg der Große Kurfürst 1620–1688, Süddeutscher Verlag,
München 1981, ISBN 3-7991-6108-2.
• Ingrid Mittenzwei, Erika Herzfeld: Brandenburg-Preußen 1648 bis 1798. Das Zeitalter des Absolutismus in Text
und Bild. Berlin (Ost) 1987, ISBN 3-373-00004-1. Anhang mit Sigelverzeichnis, Personenregister und
Bildnachweis.
• Heinz Ohff: Preußens Könige. Pieper Verlag, München Zürich 2001, ISBN 3-492-23359-7. Mit 39
S/w-Abbildungen, einer Zeittafel, einer Auswahlbibliografie und einem Personenregister.
• Wolfgang Ribbe, Hansjürgen Rosenbauer (Hrsg.): Preußen. Chronik eines deutschen Staates. Berlin 2000, ISBN
3-87584-023-2. Begleitbuch zur gleichnamigen sechsteiligen Fernsehreihe, mit zahlreichen Abbildungen.
• Johannes Rogalla von Bieberstein: Preußen als Deutschlands Schicksal, München 1981, ISBN 3-597-10336-7.
• Jürgen W. Schmidt (Hg.): Polizei in Preußen im 19. Jahrhundert, Ludwigsfelde 2011, ISBN 978-3-933022-66-0.
• Hans-Joachim Schoeps: Preußen gestern und morgen. Preussen Verlag, Eutin-Fissau, Essay.
• Kerski, Basil (Hrsg.): Preußen – Erbe und Erinnerung. Essays aus Polen und Deutschland. Deutsches
Kulturforum östliches Europa e.V., 1. Aufl., 2005, ISBN 978-3-936168-17-4.
Ausstellungskataloge
• Preußen. Versuch einer Bilanz. Fünfbändiger Katalog zur gleichnamigen Ausstellung der Berliner Festspiele vom
15. August–15. November 1981 im Gropius-Bau in Berlin, Rowohlt, Reinbek 1981.
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Band 1 Preußen. Versuch einer Bilanz. Hg. von Gottfried Korff, 1500-ISBN 3-499-34001-1.
Band 2 Preußen. Beiträge zu einer politischen Kultur. Hg. von Manfred Schlenke, 1000-ISBN 3-499-34002-X.
Band 3 Preußen. Zur Sozialgeschichte eines Staates. Bearb. von Peter Brandt, 1000-ISBN 3-499-34003-8.
Band 4 Preußen. Dein Spree-Athen. Beiträge zu Literatur, Theater und Musik in Berlin. Hg. von Hellmut
Kühn, 1000-ISBN 3-499-34004-6.
• Band 5 Preußen im Film. Eine Retrospektive der Stiftung Deutsche Kinemathek. Hg. von Axel Marquardt und
Heinz Rathsack, 1000-ISBN 3-499-34005-4.
Preußen
Preußen in Filmen und Bildern
• Bundeszentrale für politische Bildung: Preußen in Film und Bild. Zeitgenössische Darstellungen und Filme der
DDR in Gegenüberstellung. Bonn 1997 (Schriftenreihe Medienberatung), ISBN 3-89331-284-6.
• Axel Marquardt, Heinz Rathsack (Hrsg.): Preußen im Film. Eine Retrospektive der Stiftung Deutsche
Kinemathek. Rowohlt, Reinbek 1981 (Preußen. Versuch einer Bilanz. Bd. 5), 1000-ISBN 3-499-34005-4.
Weblinks
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Preußen – Chronik eines deutschen Staates [35] (Webseite zur Sendereihe der ARD im „Preußenjahr“ 2001)
Verfassungsurkunde für den preußischen Staat („Oktroyierte Verfassung“ vom 5. Dezember 1848) in Volltext [36]
Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat („Revidierte Verfassung“ vom 31. Januar 1850) in Volltext [37]
Karten zur Geschichte Preußens [38]
Sammlung historischer Landkarten zur preußisch/deutsch-polnischen Geschichte [39]
Der Freistaat Preußen [40]
Preußenschlag, Übernahme der Regierung [41] Deutsches Historisches Museum
Kontrollratsgesetz Nr. 46 – die formelle Auflösung Preußens [42]
Preussenmuseum.de [43] – Preußen-Museum des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesel und Minden
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Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg [44]
Stiftung Preußischer Kulturbesitz [45]
Spiegel-Special zur Geschichte Preußens vom August 2007 [46]
Preußen auf HGIS Germany [47]
Einzelnachweise
[1] Hans-Joachim Schoeps: Preußen. Geschichte eines Staates, Berlin 1992, S. 13 f.
[2] Janusz Małłek: Die Ständerepräsentation im Deutschordensstaat (1466–1525) und im Herzogtum Preußen (1525–1566/68). In: Hartmut
Boockmann: Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern. Verlag Oldenbourg, München 1992, ISBN
3-486-55840-4, S. 101–115, hier: S. 101.
[3] Hugo Rachel: Der Merkantilismus in Brandenburg-Preußen, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte,
Bd. 2, S. 951 ff.
[4] Auswirkungen beschreibt Klaus Schwieger: Militär und Bürgertum. Zur gesellschaftlichen Prägkraft des preußischen Militärsystems im 18.
Jahrhundert, in: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte, Königstein/Ts. 1980, S. 179 ff.
[5] Klaus Zernack: Friedrich, Rußland und Polen, in: Wilhelm Treue (Hrsg.): Preußens großer König, Freiburg/Würzburg, 1986, S. 197 ff.
[6] Horst Möller: Fürstenstaat oder Bürgernation. Deutschland 1763–1815, Siedler, Berlin 1989, bes. Kap. I Vom österreichisch-preußischen
Dualismus zur revolutionären Herausforderung, S. 13–64
[7] Georg Kotowski: Wilhelm von Humboldt und die deutsche Universität, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische
Geschichte, Bd. 3, S. 1346 ff.
[8] Gordon A. Craig: Stein, Scharnhorst und die Preußischen Reformen, in: Ders.: Die preußisch-deutsche Armee 1640–1945. Staat im Staate,
Düsseldorf 1960, S. 56–72
[9] Zur historischen Perspektive noch in der Kaiserzeit siehe Otto Hintze: Das monarchische Prinzip und die konstitutionelle Verfassung
(Erstpublikation 1911), in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte, Bd. 2, S. 731 ff.
[10] Zum Folgenden vgl. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat, Beck, München 1998, Kapitel III
Restauration und Vormärz 1815–1848, S. 272–402, bes. auch den Abschnitt Preußen, S. 331 ff.
[11] Richard H. Tilly: Die politische Ökonomie der Finanzpolitik und die Industrialisierung Preußens, 1815–1866, in: Dirk Blasius (Hrsg.):
Preußen in der deutschen Geschichte, Königstein/Ts. 1980, S. 203 ff.
[12] William Otto Henderson: Prussia and the Founding of the German Zollverein, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne
Preußische Geschichte, Bd. 2, S. 1088 ff.
[13] Heinrich Lutz: Zwischen Habsburg und Preußen. Deutschland 1815–1866, Siedler, Berlin 1985, bes. S. 385–474
[14] Die Zitate sind dem Artikel II des Vertragstextes entnommen: (http:/ / da. wikisource. org/ wiki/ Freden_i_Wien_(1864)_Prag_1866)
[15] Michael Stürmer: Das ruhelose Reich. Deutschland 1866–1918, Siedler, Berlin 1983, bes. Kapitel II Machtstaat in der Mitte, S. 143 ff.
[16] Ausnahmen waren die kurz amtierenden Botho zu Eulenburg und Albrecht von Roon.
[17] Georg Franz-Willing: Der große Konflikt: Kulturkampf in Preußen, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische
Geschichte, Bd. 3, S. 1395 ff.
19
Preußen
20
[18] Hajo Holborn: Prussia and the Weimar Republik, in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte, Bd. 3,
S. 1593 ff.
[19] Hagen Schulze: Preußen als Stabilitätsfaktor der deutschen Republik. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte,
Königstein/Ts. 1980, S. 311 ff.
[20] am 23. Februar 2007 in WELT ONLINE
[21] Die verschiedenen Transformations- und Auflösungsetappen des alten Preußens zwischen 1871 und 1947 schildert Golo Mann: Das Ende
Preußens, in: Hans-Joachim Netzer (Hrsg.): Preußen. Portrait einer politischen Kultur, München 1968, S. 135–165. Siehe dazu auch aus
anderer Perspektive Andreas Lawaty: Das Ende Preußens in polnischer Sicht: Zur Kontinuität negativer Wirkungen der preußischen
Geschichte auf die deutsch-polnischen Beziehungen, de Gruyter, Berlin 1986, ISBN 3-11009-936-5.
[22] Das Ostpreußenblatt, 13. Juni 2009
[23] Kehren die alten Namen zurück? (ostpreussen.de) (http:/ / www. ostpreussen. de/ ostpreussen/ nachrichten/ artikel/
kehren-die-alten-namen-zurueck. html)
[24] Präsentiermarsch Friedrich Wilhelm III. auf YouTube (http:/ / www. youtube. com/ watch?v=rGHCsEswMJk& feature=related), abgerufen
am 12. November 2010
[25] PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 36
[26] PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 37
[27] PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 38
[28] http:/ / www. dradio. de/ dkultur/ sendungen/ zeitreisen/ 596627/ H. Münkler, dradio
[29] Einen ersten Überblick bietet Wolfgang Neugebauer: Die Geschichte Preußens, München, 2. Aufl. 2006. Ausführlicher: Christopher Clark:
Preußen, München 2007, und Hans-Joachim Schoeps: Preußen, Frankfurt/M., Berlin 1992. Auf diese drei Darstellungen wird in diesem
Artikel grundsätzlich Bezug genommen.
[30] http:/ / books. google. de/ books?id=_SsbAAAAYAAJ& pg=PA1#PPP7
[31]
[32]
[33]
[34]
[35]
[36]
[37]
[38]
[39]
[40]
[41]
[42]
[43]
[44]
[45]
[46]
[47]
http:/ / books. google. de/ books?id=KMcBAAAAYAAJ& pg=PR1
http:/ / books. google. de/ books?id=YX8OAAAAYAAJ& pg=PR3
http:/ / books. google. de/ books?id=OsvtAAAAIAAJ& pg=PP7
http:/ / books. google. de/ books?id=qtftAAAAIAAJ& pg=PP7
http:/ / www. Preussen-Chronik. de/
http:/ / www. lwl. org/ westfaelische-geschichte/ portal/ Internet/ ku. php?tab=que& ID=830
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http:/ / www. raether-Buch. de/ History_Maps. htm
http:/ / www. gonschior. de/ weimar/ Preussen
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http:/ / hgisg. geoinform. fh-mainz. de/ multi4/ startTempl. php?gebiet=45& gliederung=1& txtArea=Gebiet=Thema
Quelle(n) und Bearbeiter des/der Artikel(s)
Quelle(n) und Bearbeiter des/der Artikel(s)
Preußen Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=98781871 Bearbeiter: ++gardenfriend++, -`lüis´-, 1001, 12-230-209-205.client.attbi.com, 1971markus, 1n54n3, 20percent, 32X,
790, 9xl, A.M., A.Savin, A1bi, AHZ, AN, APPER, APhilipp, Abranet haKohen, Acf, Achim Raschka, Adam Cuerden, Ahanta, Ahellwig, Aka, Alexander Fischer, Alkab, Alma, Alopex,
Ammonius, Amurtiger, Anathema, Andibrunt, Andreas 06, AnhaltER1960, Annika2, Antaios, Anton-Josef, Archwizard, Ares2, Armin P., Asthma, Athanassios, Aths, Atlantis, Avoided, Axpde,
Azim, B. N., BJ Axel, BKSlink, BLueFiSH.as, Baronnet, Batrox, Baumanns, Baumfreund-FFM, Bear, Bebelbar, Behemoth, Ben-Zin, Ben-nb, Benatrevqre, Benito, Benowar, BerndGehrmann,
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MrMister, MrPtroll, Mrnett1974, Muck31, Muggmag, Mvb, My name, N3MO, N8eule78, Nabû, Narya, Nd, Neu1, Neuroca, Nguyễn Hoàng Dương, Nikephoros, Nixred, Nowic, Obersachse,
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Thogo, Thomas7, Thommyk-ms, Thorbjoern, Times, Timo, Tinloaf, Tischbeinahe, Tobias1983, Tobnu, ToddyB, Tresckow, Trickstar, Trutzi, Tröte, Tschubby, TuL-Mitglied, Tullius, Tönjes,
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if you copy, modify or distribute the work in a way requiring permission under copyright law.
A "Modified Version" of the Document means any work containing the Document or a portion of it, either copied verbatim, or with modifications and/or translated into another language.
A "Secondary Section" is a named appendix or a front-matter section of the Document that deals exclusively with the relationship of the publishers or authors of the Document to the Document's overall subject (or to related matters)
and contains nothing that could fall directly within that overall subject. (Thus, if the Document is in part a textbook of mathematics, a Secondary Section may not explain any mathematics.) The relationship could be a matter of
historical connection with the subject or with related matters, or of legal, commercial, philosophical, ethical or political position regarding them.
The "Invariant Sections" are certain Secondary Sections whose titles are designated, as being those of Invariant Sections, in the notice that says that the Document is released under this License. If a section does not fit the above
definition of Secondary then it is not allowed to be designated as Invariant. The Document may contain zero Invariant Sections. If the Document does not identify any Invariant Sections then there are none.
The "Cover Texts" are certain short passages of text that are listed, as Front-Cover Texts or Back-Cover Texts, in the notice that says that the Document is released under this License. A Front-Cover Text may be at most 5 words, and a
Back-Cover Text may be at most 25 words.
A "Transparent" copy of the Document means a machine-readable copy, represented in a format whose specification is available to the general public, that is suitable for revising the document straightforwardly with generic text editors
or (for images composed of pixels) generic paint programs or (for drawings) some widely available drawing editor, and that is suitable for input to text formatters or for automatic translation to a variety of formats suitable for input to
text formatters. A copy made in an otherwise Transparent file format whose markup, or absence of markup, has been arranged to thwart or discourage subsequent modification by readers is not Transparent. An image format is not
Transparent if used for any substantial amount of text. A copy that is not "Transparent" is called "Opaque".
Examples of suitable formats for Transparent copies include plain ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple HTML,
PostScript or PDF designed for human modification. Examples of transparent image formats include PNG, XCF and JPG. Opaque formats include proprietary formats that can be read and edited only by proprietary word processors,
SGML or XML for which the DTD and/or processing tools are not generally available, and the machine-generated HTML, PostScript or PDF produced by some word processors for output purposes only.
The "Title Page" means, for a printed book, the title page itself, plus such following pages as are needed to hold, legibly, the material this License requires to appear in the title page. For works in formats which do not have any title
page as such, "Title Page" means the text near the most prominent appearance of the work's title, preceding the beginning of the body of the text.
A section "Entitled XYZ" means a named subunit of the Document whose title either is precisely XYZ or contains XYZ in parentheses following text that translates XYZ in another language. (Here XYZ stands for a specific section
name mentioned below, such as "Acknowledgements", "Dedications", "Endorsements", or "History".) To "Preserve the Title" of such a section when you modify the Document means that it remains a section "Entitled XYZ" according
to this definition.
The Document may include Warranty Disclaimers next to the notice which states that this License applies to the Document. These Warranty Disclaimers are considered to be included by reference in this License, but only as regards
disclaiming warranties: any other implication that these Warranty Disclaimers may have is void and has no effect on the meaning of this License.
2. VERBATIM COPYING
You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced
in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License. You may not use technical measures to obstruct or control the reading or further copying of the copies you make or distribute. However, you may
accept compensation in exchange for copies. If you distribute a large enough number of copies you must also follow the conditions in section 3.
You may also lend copies, under the same conditions stated above, and you may publicly display copies.
3. COPYING IN QUANTITY
If you publish printed copies (or copies in media that commonly have printed covers) of the Document, numbering more than 100, and the Document's license notice requires Cover Texts, you must enclose the copies in covers that
carry, clearly and legibly, all these Cover Texts: Front-Cover Texts on the front cover, and Back-Cover Texts on the back cover. Both covers must also clearly and legibly identify you as the publisher of these copies. The front cover
must present the full title with all words of the title equally prominent and visible. You may add other material on the covers in addition. Copying with changes limited to the covers, as long as they preserve the title of the Document
and satisfy these conditions, can be treated as verbatim copying in other respects.
If the required texts for either cover are too voluminous to fit legibly, you should put the first ones listed (as many as fit reasonably) on the actual cover, and continue the rest onto adjacent pages.
If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering more than 100, you must either include a machine-readable Transparent copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy a
computer-network location from which the general network-using public has access to download using public-standard network protocols a complete Transparent copy of the Document, free of added material. If you use the latter
option, you must take reasonably prudent steps, when you begin distribution of Opaque copies in quantity, to ensure that this Transparent copy will remain thus accessible at the stated location until at least one year after the last time
you distribute an Opaque copy (directly or through your agents or retailers) of that edition to the public.
It is requested, but not required, that you contact the authors of the Document well before redistributing any large number of copies, to give them a chance to provide you with an updated version of the Document.
4. MODIFICATIONS
You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided that you release the Modified Version under precisely this License, with the Modified Version filling the role
of the Document, thus licensing distribution and modification of the Modified Version to whoever possesses a copy of it. In addition, you must do these things in the Modified Version:
•
A. Use in the Title Page (and on the covers, if any) a title distinct from that of the Document, and from those of previous versions (which should, if there were any, be listed in the History section of the Document). You may use
the same title as a previous version if the original publisher of that version gives permission.
B. List on the Title Page, as authors, one or more persons or entities responsible for authorship of the modifications in the Modified Version, together with at least five of the principal authors of the Document (all of its principal
authors, if it has fewer than five), unless they release you from this requirement.
•
C. State on the Title page the name of the publisher of the Modified Version, as the publisher.
•
D. Preserve all the copyright notices of the Document.
•
E. Add an appropriate copyright notice for your modifications adjacent to the other copyright notices.
•
F. Include, immediately after the copyright notices, a license notice giving the public permission to use the Modified Version under the terms of this License, in the form shown in the Addendum below.
•
G. Preserve in that license notice the full lists of Invariant Sections and required Cover Texts given in the Document's license notice.
•
H. Include an unaltered copy of this License.
•
I. Preserve the section Entitled "History", Preserve its Title, and add to it an item stating at least the title, year, new authors, and publisher of the Modified Version as given on the Title Page. If there is no section Entitled
"History" in the Document, create one stating the title, year, authors, and publisher of the Document as given on its Title Page, then add an item describing the Modified Version as stated in the previous sentence.
•
J. Preserve the network location, if any, given in the Document for public access to a Transparent copy of the Document, and likewise the network locations given in the Document for previous versions it was based on. These
may be placed in the "History" section. You may omit a network location for a work that was published at least four years before the Document itself, or if the original publisher of the version it refers to gives permission.
•
K. For any section Entitled "Acknowledgements" or "Dedications", Preserve the Title of the section, and preserve in the section all the substance and tone of each of the contributor acknowledgements and/or dedications given
therein.
•
L. Preserve all the Invariant Sections of the Document, unaltered in their text and in their titles. Section numbers or the equivalent are not considered part of the section titles.
•
M. Delete any section Entitled "Endorsements". Such a section may not be included in the Modified Version.
•
N. Do not retitle any existing section to be Entitled "Endorsements" or to conflict in title with any Invariant Section.
•
O. Preserve any Warranty Disclaimers.
If the Modified Version includes new front-matter sections or appendices that qualify as Secondary Sections and contain no material copied from the Document, you may at your option designate some or all of these sections as
invariant. To do this, add their titles to the list of Invariant Sections in the Modified Version's license notice. These titles must be distinct from any other section titles.
You may add a section Entitled "Endorsements", provided it contains nothing but endorsements of your Modified Version by various parties--for example, statements of peer review or that the text has been approved by an organization
as the authoritative definition of a standard.
You may add a passage of up to five words as a Front-Cover Text, and a passage of up to 25 words as a Back-Cover Text, to the end of the list of Cover Texts in the Modified Version. Only one passage of Front-Cover Text and one of
Back-Cover Text may be added by (or through arrangements made by) any one entity. If the Document already includes a cover text for the same cover, previously added by you or by arrangement made by the same entity you are
acting on behalf of, you may not add another; but you may replace the old one, on explicit permission from the previous publisher that added the old one.
The author(s) and publisher(s) of the Document do not by this License give permission to use their names for publicity for or to assert or imply endorsement of any Modified Version.
•
5. COMBINING DOCUMENTS
You may combine the Document with other documents released under this License, under the terms defined in section 4 above for modified versions, provided that you include in the combination all of the Invariant Sections of all of
the original documents, unmodified, and list them all as Invariant Sections of your combined work in its license notice, and that you preserve all their Warranty Disclaimers.
The combined work need only contain one copy of this License, and multiple identical Invariant Sections may be replaced with a single copy. If there are multiple Invariant Sections with the same name but different contents, make the
title of each such section unique by adding at the end of it, in parentheses, the name of the original author or publisher of that section if known, or else a unique number. Make the same adjustment to the section titles in the list of
Invariant Sections in the license notice of the combined work.
Lizenz
23
In the combination, you must combine any sections Entitled "History" in the various original documents, forming one section Entitled "History"; likewise combine any sections Entitled "Acknowledgements", and any sections Entitled
"Dedications". You must delete all sections Entitled "Endorsements".
6. COLLECTIONS OF DOCUMENTS
You may make a collection consisting of the Document and other documents released under this License, and replace the individual copies of this License in the various documents with a single copy that is included in the collection,
provided that you follow the rules of this License for verbatim copying of each of the documents in all other respects.
You may extract a single document from such a collection, and distribute it individually under this License, provided you insert a copy of this License into the extracted document, and follow this License in all other respects regarding
verbatim copying of that document.
7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS
A compilation of the Document or its derivatives with other separate and independent documents or works, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an "aggregate" if the copyright resulting from the compilation
is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit. When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not
themselves derivative works of the Document.
If the Cover Text requirement of section 3 is applicable to these copies of the Document, then if the Document is less than one half of the entire aggregate, the Document's Cover Texts may be placed on covers that bracket the
Document within the aggregate, or the electronic equivalent of covers if the Document is in electronic form. Otherwise they must appear on printed covers that bracket the whole aggregate.
8. TRANSLATION
Translation is considered a kind of modification, so you may distribute translations of the Document under the terms of section 4. Replacing Invariant Sections with translations requires special permission from their copyright holders,
but you may include translations of some or all Invariant Sections in addition to the original versions of these Invariant Sections. You may include a translation of this License, and all the license notices in the Document, and any
Warranty Disclaimers, provided that you also include the original English version of this License and the original versions of those notices and disclaimers. In case of a disagreement between the translation and the original version of
this License or a notice or disclaimer, the original version will prevail.
If a section in the Document is Entitled "Acknowledgements", "Dedications", or "History", the requirement (section 4) to Preserve its Title (section 1) will typically require changing the actual title.
9. TERMINATION
You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Document except as expressly provided for under this License. Any other attempt to copy, modify, sublicense or distribute the Document is void, and will automatically terminate
your rights under this License. However, parties who have received copies, or rights, from you under this License will not have their licenses terminated so long as such parties remain in full compliance.
10. FUTURE REVISIONS OF THIS LICENSE
The Free Software Foundation may publish new, revised versions of the GNU Free Documentation License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new
problems or concerns. See http:/ / www. gnu. org/ copyleft/ .
Each version of the License is given a distinguishing version number. If the Document specifies that a particular numbered version of this License "or any later version" applies to it, you have the option of following the terms and
conditions either of that specified version or of any later version that has been published (not as a draft) by the Free Software Foundation. If the Document does not specify a version number of this License, you may choose any version
ever published (not as a draft) by the Free Software Foundation.
ADDENDUM: How to use this License for your documents
To use this License in a document you have written, include a copy of the License in the document and put the following copyright and license notices just after the title page:
Copyright (c) YEAR YOUR NAME.
Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document
under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2
or any later version published by the Free Software Foundation;
with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts.
A copy of the license is included in the section entitled
"GNU Free Documentation License".
If you have Invariant Sections, Front-Cover Texts and Back-Cover Texts, replace the "with...Texts." line with this:
with the Invariant Sections being LIST THEIR TITLES, with the
Front-Cover Texts being LIST, and with the Back-Cover Texts being LIST.
If you have Invariant Sections without Cover Texts, or some other combination of the three, merge those two alternatives to suit the situation.
If your document contains nontrivial examples of program code, we recommend releasing these examples in parallel under your choice of free software license, such as the GNU General Public License, to permit their use in free
software.
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