Begründung - Gemeinde Simmerath

Werbung
Ziele, Grundlagen und Inhalt des Bebauungsplans
Inhalt
1
Anlass der Planung
1
2
Räumlicher Geltungsbereich der 18. Änderung
1
3
Verfahrensablauf
1
4
Bestehendes Planungs- und Baurecht
1
5
Bestandsbeschreibung
3
6
Ziel, Zweck und die Auswirkungen der 18. Änderung des
Bebauungsplanes
4
7
Begründung der Planungsänderung
5
8
Kosten
5
JUNI2016
BEBAUUNGSPLAN NR.
1
114
‘EINRUHR‘,
18.
ANDERUNG
BEGRÜNDUNG
Anlass der Planung
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 114 ‘Einruhr‘ soll im Bereich der Wiesentalstraße geän
dert werden. Anlass für die Änderung ist ein geplantes Bauvorhaben, welches im Unterschied
zum rechtskräftigen Bebauungsplan ein weiteres Abrücken von der Straßenbegrenzungslinie in
Richtung Nordosten vorsieht.
Die geplante Bebauung Übernimmt damit die Bauflucht der nördlich anschließenden Nachbarbebauung (Wiesentalstraße Nr. 12a und Nr. 14).
2
Räumlicher Geltungsbereich der 18. Änderung
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 114 umfasst den gesamten Ort Einruhr. Der Ände
rungsbereich der 18. Änderung befindet sich im nordöstlichen Teil des rechtskräftigen Bebau
ungsplanes Nr. 114 im Allgemeinen Wohngebiet (WA) zwischen der Wiesentalstraße Nr. 10 im
Süden und Nr. 12a im Norden. Der Geltungsbereich umfasst den westlichen Teil des Flurstücks
Nr. 349 und weist eine Größe von 1.680 qm auf.
3
Verfahrensablauf
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 wird im sog. vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die 18. Änderung nicht berührt
sind und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB ge
nannten Schutzgüter bestehen.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verkürzt und auf die Durchfüh
rung nur einer Offenlage beschränkt. Des Weiteren wird aufgrund der nur geringfügigen Ände
rung auf die Umweltprüfung inkl. Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie den Ausgleich
von Eingriffen in Natur und Landschaft verzichtet.
Das Planänderungsverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Der Entwurf der
Bebauungsplan-Änderung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
4
Bestehendes Planungs- und Baurecht
Der Änderungsbereich liegt im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Regi
on Aachen, innerhalb des ‘Allgemeinen Siedlungsbereichs für zweckgebundene Nutzungen‘
Simmerath-Einruhr. Dieser Bereich soll vorrangig für Freizeitwohnen und der Unterbringung von
Einrichtungen für sportliche und Erholungszwecke vorbehalten bleiben.
—
Der seit Dezember 2011 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Simmerath stellt
den Änderungsbereich als Wohnbaufläche dar. Östlich schließen sich Flächen für die Landwirt
schaft / Landschaftsschutzgebiet an.
JUNI2016
1
BEBAUUNGSPLAN NR. 114 ‘EINRUHR‘, 18. ANDERUNG
Abbildung 1.
BEGRÜNDUNG
Ausschnitt Flächennutzungsplan (Stand 2011),
Quelle: Gemeinde Simmerath
Der seit 23.05.1991 rechtskräftige BebauunclsQlan Nr. 114 Einruhr setzt für den Änderungsbe
reich ‘Allgemeines Wohngebiet gern. § 4 BauNVO fest. Östlich des Änderungsbereichs sind
Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen weisen eine
Tiefe von 14 m auf. Es werden 2 Vollgeschosse mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer
Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Es ist eine offene Bauweise mit der Beschränkung
auf Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt. Die Dachneigung darf für Gebäude zwischen 20° und
45° betragen.
Mit der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 wurden die textlichen Festsetzungen
grundlegend überarbeitet und mit Stand 02.10.2009 für den überwiegenden Teil des Geltungs
bereichs beschlossen, so dass diese textlichen Festsetzungen für den Geltungsbereich der
18. Änderung gelten. Des Weiteren wurde im Zuge der 14. Änderung für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 114 ‘Einruhr‘ eine Gestaltungssatzung (Stand Oktober 2009) erarbei
tet und als Satzung beschlossen. Diese ist zum Erhalt der bestehenden Baustrukturen sowie
einer gewissen Homogenität des Ortsbildes als örtliche Bauvorschrift für Neubauten und bei
Umbau und Erweiterung von bestehenden baulichen Anlagen zu beachten.
Zur westlich gelegenen Wiesentalstraße ist eine Vorgartenzone mit der Bezeichnung A als von
Bebauung freizuhaltende Fläche mit einer Tiefe von 8 m festgesetzt. Auf dieser Fläche sind
auch Garagen und sonstige untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des
§ 14 BauNVO unzulässig.
JUNI2016
2
BEBAUUNGSPLAN NR. 114‘EINRuHR,
18.
ÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
Durch die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 wird das Maß der baulichen Nutzung
u.a. durch die Festsetzung von First- und Traufhöhen bestimmt. Die maximal zulässige Trauf
höhe beträgt 7,50 m und die maximal zulässige Firsthöhe 11,50 m. Hierzu wird auf die gelten
den textlichen Festsetzungen der 14. Änderung verwiesen, insbesondere zum Maß der bauli
chen Nutzung wird auf die Nummern 2.2.2 und 2.2.3 hingewiesen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht derzeit einen Abstand von rd. 10 m für den nördlichen
Teil und von rd. 9 m für den südlichen Teil des Änderungsbereichs zwischen vorderer Baugren
ze und öffentlicher Verkehrsfläche (Wiesentalstraße) vor. Die rückwärtige Baugrenze verläuft in
einem Abstand von 14 m parallel zur vorderen Baugrenze.
Abbildung 2:
Bebauungsplan Nr. 114 ‘Einruhr‘ (Stand 23.05.1991),
Quelle: Gemeinde Simmerath
5
Bestandsbeschreibung
Der Geltungsbereich der 18. Änderung umfasst Teile des unbebauten Flurstücks Nr. 349 am
östlichen Ortsrand von Einruhr. Der Änderungsbereich befindet sich östlich der Wiesentalstraße
im Kurvenbereich. Das Grundstück wird derzeit als Grünland genutzt. Östlich der Bebauung an
der Wiesentalstraße schließt sich der offene Landschaftsraum an. Der Änderungsbereich liegt
oberhalb der Wiesentalstraße und steigt von der Straße in Richtung Osten an.
Die Umgebung des Änderungsbereichs wird durch Wohnbebauung mit freistehenden Einfamili
enhäusern geprägt. Die Wiesentalstraße ist im nördlichen und südlichen Teil bereits überwie
gend bebaut. Einzelne unbebaute Grundstücke finden sich im Kurvenbereich und nahe der
Römerstraße.
JUNI2016
3
BEBAUUNGSPLAN NR.
Abbildung 3:
114
‘EINRUHR‘,
18.
ANDERUNG
BEGRÜNDUNG
Luftbild
Quelle. Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016
6
Ziel, Zweck und die Auswirkungen der 18. Änderung des Bebauungsplanes
Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 dient dem stadtebaulichen Ziel der geordneten
Entwicklung im Bereich der Wiesentalstraße. Hier wird die Verschiebung der Baugrenzen in
Richtung Nordosten entsprechend der nördlich anschließenden Umgebungsbebauung vorge
nommen, um eine zentrale Bebauung auf dem Grundstück zu ermöglichen und den Vorgartenbereich in Richtung Westen und damit Richtung Rursee zu vergrößern. Damit wird städtebau
lich die Bauflucht der nördlich anschließenden Umgebungsbebauung aufgenommen.
Städtebauliche Aspekte stehen einem Verschieben der Baugrenzen, in Richtung Nordosten von
der Wiesentalstraße weg, nicht entgegen.
Die folgenden Auswirkungen sind durch die Änderung zu erwarten:
Mit der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 sind keine relevanten negativen Umweltauswirkungen oder Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Belange des
Umweltschutzes zu erwarten. Ökologisch hochwertige Bereiche werden durch die Planung nicht
in Anspruch genommen.
JUNI2016
4
BEBAUUNGSPLAN NR.
114
‘EINRUHR‘,
18.
ANDERUNG
BEGRÜNDUNG
Die geringfügigen Auswirkungen waren bereits nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan zu
lässig. Die grundsätzliche Art, der Umfang und die Intensität der zulässigen Nutzungen ändern
sich im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan nicht.
Die potenziellen Störeinflüsse auf Arten der Fauna verändern sich mit dem Neubau des Ge
bäudes in der bereits bebauten Umgebung nur marginal. Mit dem Neubau ist zugleich nur eine
geringe Inanspruchnahme bisher unbebauter Grünlandflächen verbunden. In unmittelbarer Um
gebung des Änderungsbereiches liegen darüber hinaus Biotope vergleichbarer Struktur, die ggf.
als Ausweichlebensraum genutzt werden können. Relevante Auswirkungen auf planungsrele
vante Arten bzw. Verstöße gegen das Artenschutzrecht des § 44 BNatSchG sind daher eben
falls nicht zu erwarten.
Die mit der Umsetzung des Bebauungsplans verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft
sind bereits auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans zulässig. Da durch die 18. Änderung
keine weitere Inanspruchnahme von Flächen erfolgt, sondern lediglich die überbaubare Grund
stücksfläche verschoben wird, ergeben sich keine weiteren ausgleichspflichtigen Eingriffe in Na
tur und Landschaft.
7
Begründung der Planungsänderung
Überbaubare Grundstücksfläche
Um eine zentrale Lage des Baukörpers auf dem Grundstück und einen größeren Vorgartenbe
reich zu erhalten, werden im nördlichen Teil des Änderungsbereichs die vordere Baugrenze und
entsprechend auch die rückwärtige Baugrenze um rd. 5 m nach Osten von der Wiesentalstraße
weg verschoben. Dabei bleibt die Tiefe der von Bebauung freizuhaltenden Fläche mit der Be
zeichnung A von rd. 8 m zur öffentlichen Verkehrsfläche (im Kurvenbereich mehr) bestehen.
Der Abstand der geänderten Baugrenze im Norden beträgt dann rd. 15 m zur Wiesentalstraße
und im südlichen Bereich bleibt der Abstand von rd. 9 m erhalten. Damit wird die Bauflucht der
nördlich anschließenden Gebäude Nr. 12a bis 14b aufgenommen.
8
Kosten
Für die Gemeinde Simmerath entstehen durch die Änderung des Bebauungsplanes keine Kos
ten.
JUNI 2016
5
Herunterladen