Ziele, Grundlagen und Inhalt des Bebauungsplans Inhalt 1 Anlass der Planung 1 2 Räumlicher Geltungsbereich der 18. Änderung 1 3 Verfahrensablauf 1 4 Bestehendes Planungs- und Baurecht 1 5 Bestandsbeschreibung 3 6 Ziel, Zweck und die Auswirkungen der 18. Änderung des Bebauungsplanes 4 7 Begründung der Planungsänderung 5 8 Kosten 5 JUNI2016 BEBAUUNGSPLAN NR. 1 114 ‘EINRUHR‘, 18. ANDERUNG BEGRÜNDUNG Anlass der Planung Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 114 ‘Einruhr‘ soll im Bereich der Wiesentalstraße geän dert werden. Anlass für die Änderung ist ein geplantes Bauvorhaben, welches im Unterschied zum rechtskräftigen Bebauungsplan ein weiteres Abrücken von der Straßenbegrenzungslinie in Richtung Nordosten vorsieht. Die geplante Bebauung Übernimmt damit die Bauflucht der nördlich anschließenden Nachbarbebauung (Wiesentalstraße Nr. 12a und Nr. 14). 2 Räumlicher Geltungsbereich der 18. Änderung Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 114 umfasst den gesamten Ort Einruhr. Der Ände rungsbereich der 18. Änderung befindet sich im nordöstlichen Teil des rechtskräftigen Bebau ungsplanes Nr. 114 im Allgemeinen Wohngebiet (WA) zwischen der Wiesentalstraße Nr. 10 im Süden und Nr. 12a im Norden. Der Geltungsbereich umfasst den westlichen Teil des Flurstücks Nr. 349 und weist eine Größe von 1.680 qm auf. 3 Verfahrensablauf Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 wird im sog. vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die 18. Änderung nicht berührt sind und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB ge nannten Schutzgüter bestehen. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verkürzt und auf die Durchfüh rung nur einer Offenlage beschränkt. Des Weiteren wird aufgrund der nur geringfügigen Ände rung auf die Umweltprüfung inkl. Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft verzichtet. Das Planänderungsverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 4 Bestehendes Planungs- und Baurecht Der Änderungsbereich liegt im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Regi on Aachen, innerhalb des ‘Allgemeinen Siedlungsbereichs für zweckgebundene Nutzungen‘ Simmerath-Einruhr. Dieser Bereich soll vorrangig für Freizeitwohnen und der Unterbringung von Einrichtungen für sportliche und Erholungszwecke vorbehalten bleiben. — Der seit Dezember 2011 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Simmerath stellt den Änderungsbereich als Wohnbaufläche dar. Östlich schließen sich Flächen für die Landwirt schaft / Landschaftsschutzgebiet an. JUNI2016 1 BEBAUUNGSPLAN NR. 114 ‘EINRUHR‘, 18. ANDERUNG Abbildung 1. BEGRÜNDUNG Ausschnitt Flächennutzungsplan (Stand 2011), Quelle: Gemeinde Simmerath Der seit 23.05.1991 rechtskräftige BebauunclsQlan Nr. 114 Einruhr setzt für den Änderungsbe reich ‘Allgemeines Wohngebiet gern. § 4 BauNVO fest. Östlich des Änderungsbereichs sind Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen weisen eine Tiefe von 14 m auf. Es werden 2 Vollgeschosse mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Es ist eine offene Bauweise mit der Beschränkung auf Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt. Die Dachneigung darf für Gebäude zwischen 20° und 45° betragen. Mit der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 wurden die textlichen Festsetzungen grundlegend überarbeitet und mit Stand 02.10.2009 für den überwiegenden Teil des Geltungs bereichs beschlossen, so dass diese textlichen Festsetzungen für den Geltungsbereich der 18. Änderung gelten. Des Weiteren wurde im Zuge der 14. Änderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 ‘Einruhr‘ eine Gestaltungssatzung (Stand Oktober 2009) erarbei tet und als Satzung beschlossen. Diese ist zum Erhalt der bestehenden Baustrukturen sowie einer gewissen Homogenität des Ortsbildes als örtliche Bauvorschrift für Neubauten und bei Umbau und Erweiterung von bestehenden baulichen Anlagen zu beachten. Zur westlich gelegenen Wiesentalstraße ist eine Vorgartenzone mit der Bezeichnung A als von Bebauung freizuhaltende Fläche mit einer Tiefe von 8 m festgesetzt. Auf dieser Fläche sind auch Garagen und sonstige untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 BauNVO unzulässig. JUNI2016 2 BEBAUUNGSPLAN NR. 114‘EINRuHR, 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Durch die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 wird das Maß der baulichen Nutzung u.a. durch die Festsetzung von First- und Traufhöhen bestimmt. Die maximal zulässige Trauf höhe beträgt 7,50 m und die maximal zulässige Firsthöhe 11,50 m. Hierzu wird auf die gelten den textlichen Festsetzungen der 14. Änderung verwiesen, insbesondere zum Maß der bauli chen Nutzung wird auf die Nummern 2.2.2 und 2.2.3 hingewiesen. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht derzeit einen Abstand von rd. 10 m für den nördlichen Teil und von rd. 9 m für den südlichen Teil des Änderungsbereichs zwischen vorderer Baugren ze und öffentlicher Verkehrsfläche (Wiesentalstraße) vor. Die rückwärtige Baugrenze verläuft in einem Abstand von 14 m parallel zur vorderen Baugrenze. Abbildung 2: Bebauungsplan Nr. 114 ‘Einruhr‘ (Stand 23.05.1991), Quelle: Gemeinde Simmerath 5 Bestandsbeschreibung Der Geltungsbereich der 18. Änderung umfasst Teile des unbebauten Flurstücks Nr. 349 am östlichen Ortsrand von Einruhr. Der Änderungsbereich befindet sich östlich der Wiesentalstraße im Kurvenbereich. Das Grundstück wird derzeit als Grünland genutzt. Östlich der Bebauung an der Wiesentalstraße schließt sich der offene Landschaftsraum an. Der Änderungsbereich liegt oberhalb der Wiesentalstraße und steigt von der Straße in Richtung Osten an. Die Umgebung des Änderungsbereichs wird durch Wohnbebauung mit freistehenden Einfamili enhäusern geprägt. Die Wiesentalstraße ist im nördlichen und südlichen Teil bereits überwie gend bebaut. Einzelne unbebaute Grundstücke finden sich im Kurvenbereich und nahe der Römerstraße. JUNI2016 3 BEBAUUNGSPLAN NR. Abbildung 3: 114 ‘EINRUHR‘, 18. ANDERUNG BEGRÜNDUNG Luftbild Quelle. Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016 6 Ziel, Zweck und die Auswirkungen der 18. Änderung des Bebauungsplanes Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 dient dem stadtebaulichen Ziel der geordneten Entwicklung im Bereich der Wiesentalstraße. Hier wird die Verschiebung der Baugrenzen in Richtung Nordosten entsprechend der nördlich anschließenden Umgebungsbebauung vorge nommen, um eine zentrale Bebauung auf dem Grundstück zu ermöglichen und den Vorgartenbereich in Richtung Westen und damit Richtung Rursee zu vergrößern. Damit wird städtebau lich die Bauflucht der nördlich anschließenden Umgebungsbebauung aufgenommen. Städtebauliche Aspekte stehen einem Verschieben der Baugrenzen, in Richtung Nordosten von der Wiesentalstraße weg, nicht entgegen. Die folgenden Auswirkungen sind durch die Änderung zu erwarten: Mit der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 sind keine relevanten negativen Umweltauswirkungen oder Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Belange des Umweltschutzes zu erwarten. Ökologisch hochwertige Bereiche werden durch die Planung nicht in Anspruch genommen. JUNI2016 4 BEBAUUNGSPLAN NR. 114 ‘EINRUHR‘, 18. ANDERUNG BEGRÜNDUNG Die geringfügigen Auswirkungen waren bereits nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan zu lässig. Die grundsätzliche Art, der Umfang und die Intensität der zulässigen Nutzungen ändern sich im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan nicht. Die potenziellen Störeinflüsse auf Arten der Fauna verändern sich mit dem Neubau des Ge bäudes in der bereits bebauten Umgebung nur marginal. Mit dem Neubau ist zugleich nur eine geringe Inanspruchnahme bisher unbebauter Grünlandflächen verbunden. In unmittelbarer Um gebung des Änderungsbereiches liegen darüber hinaus Biotope vergleichbarer Struktur, die ggf. als Ausweichlebensraum genutzt werden können. Relevante Auswirkungen auf planungsrele vante Arten bzw. Verstöße gegen das Artenschutzrecht des § 44 BNatSchG sind daher eben falls nicht zu erwarten. Die mit der Umsetzung des Bebauungsplans verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind bereits auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans zulässig. Da durch die 18. Änderung keine weitere Inanspruchnahme von Flächen erfolgt, sondern lediglich die überbaubare Grund stücksfläche verschoben wird, ergeben sich keine weiteren ausgleichspflichtigen Eingriffe in Na tur und Landschaft. 7 Begründung der Planungsänderung Überbaubare Grundstücksfläche Um eine zentrale Lage des Baukörpers auf dem Grundstück und einen größeren Vorgartenbe reich zu erhalten, werden im nördlichen Teil des Änderungsbereichs die vordere Baugrenze und entsprechend auch die rückwärtige Baugrenze um rd. 5 m nach Osten von der Wiesentalstraße weg verschoben. Dabei bleibt die Tiefe der von Bebauung freizuhaltenden Fläche mit der Be zeichnung A von rd. 8 m zur öffentlichen Verkehrsfläche (im Kurvenbereich mehr) bestehen. Der Abstand der geänderten Baugrenze im Norden beträgt dann rd. 15 m zur Wiesentalstraße und im südlichen Bereich bleibt der Abstand von rd. 9 m erhalten. Damit wird die Bauflucht der nördlich anschließenden Gebäude Nr. 12a bis 14b aufgenommen. 8 Kosten Für die Gemeinde Simmerath entstehen durch die Änderung des Bebauungsplanes keine Kos ten. JUNI 2016 5