Mitteilungen DGPPN Nervenarzt 2005 · 76:103–125 DOI 10.1007/s00115-004-1873-6 © Springer Medizin Verlag 2005 Redaktion S. Rudolf, Lübeck U. Voderholzer, Freiburg F. Hohagen, Lübeck I n der August-Ausgabe (Nervenarzt, 8; 842-843, 2004) wurde über das geplante Engagement der DGPPN zur Etablierung von Integrierten Versorgungsnetzen für psychische Erkrankungen berichtet. Gerade in diesem Bereich bestehen bisher durch die zu geringe Vernetzung von Hausärzten, Fachärzten, Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen gewichtige Qualitätsmängel. Die Versorgung könnte durch IVNetze nach § 40 SGB V eine entscheidende Verbesserung erfahren. In den letzten Monaten ist es gelungen, in Zusammenarbeit mit den nervenärztlich-psychiatrischen Berufsverbänden sowie Berufsverbänden und wissenschaftlichen Gesellschaften von Hausärzten sowie Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten eine Rahmenkonzeption für die Integrierte Versorgung von Depressionen zu erarbeiten. Dabei konnte auf den umfangreichen Vorarbeiten des vom BMBF geförderten Kompetenznetzes „Depression, Suizidalität“ und die dabei entstandenen Kooperationen mit vielen Berufs- und Fachgruppen aufgebaut werden. Das gemeinsame Ziel war, eine Rahmenkonzeption zu erarbeiten, die die Voraussetzungen für die Etablierung von IV-Netzen schafft, um die Versorgung qualitativ besser und effizienter zu gestalten. Die Konzeption basiert auf dem Stand evidenzbasierter Medizin, insbesondere qualitätsgeprüfter Metaanalysen und wo dies nicht möglich war - auf den Erfah- Vorwort zum Rahmenkonzept „Integrative Versorgung Depression“ rungswerten der beteiligten Gruppierungen in ihrem unmittelbaren Versorgungsbereich. Insbesondere für die Schnittstellengestaltung gab es bisher auch im internationalen Schrifttum wenige Leitlinien und empirisch gewonnene Erfahrungswerte, so dass hier ausgewogene, inhaltlich fundierte und von den einzelnen Gruppierungen akzeptable Lösungen erarbeitet werden mussten. Dabei wird die Rahmenkonzeption als „lernendes System“ verstanden, d.h. dass bei der Anwendung auftretende neue Erkenntnisse zu Veränderungen der Rahmenkonzeption führen können. Das Konzept sieht eine Gleichberechtigung aller Partner vor, wobei die im Hinblick auf den Bedarf geringe Zahl niedergelassener Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie/Nervenheilkunde im Verhältnis zu der sehr großen Zahl von Hausärzten, aber auch ärztlichen und besonders psychologischen Psychotherapeuten zu berücksichtigen ist. Die Rahmenkonzeption ist als Basis für Planungen und Verhandlungen zur regionalen Konzeption und Etablierung von IVNetzen zu verstehen. Dabei wird jeweils zu klären sein, ob die Gesamtgruppe Depressiver oder spezielle Gruppen, wie etwa Altersdepressionen, chronische Depressionen, Patienten mit bereits bestehender langer Arbeitsunfähigkeit etc., gewählt werden und in welchem Größenumfang die Netze gestaltet werden. In den nächsten Monaten wird außerdem zu klären sein, ob eventuell flächendeckende, kassenübergreifende Lösun- gen, ggf. in Vorbereitung auf ein DiseaseManagement-Programm „Depression“, etabliert werden können. Disease-Management-Programme werden ab 2007 nach Wegfall des Risikostrukturausgleichs und der damit verbundenen enormen Bürokratisierung auch bei psychischen Erkrankungen von Interesse sein. Wir danken den an der Erstellung des Rahmenkonzepts beteiligten Berufsverbänden und wissenschaftlichen Gesellschaften für die ausgezeichnete Kooperation. Die Erstellung der Rahmenkonzeption war getragen von Sachlichkeit, dem Wunsch nach einer entscheidenden Verbesserung der Versorgung und gegenseitiger Fairness. Wir hoffen, mit dieser Rahmenkonzeption einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von depressiv Erkrankten zu leisten. Freiburg, Dezember 2004 Mathias Berger Präsident der DGPPN Martin Härter Koordinator des Rahmenkonzepts Der Nervenarzt 1 · 2005 | 103 Rahmenkonzept Integrierte Versorgung Depression der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Inhalt 1. Einleitung 1.1 Epidemiologie 1.2 Versorgungssituation 1.3 Zielsetzung der Integrierten Versorgung 1.4 Rechtsgrundlage 1.5 Nutzen der Integrierten Versorgung 1.6 Akteure im Versorgungsnetz 1.7 Teilnahmevoraussetzungen 1.8 Zugangswege 2. Netzwerk zur Integrierten Versorgung 2.1 Schnittstellen zwischen den Akteuren 2.2 Netzwerkmanagement 2.3 Finanzierungskonzept 2.4 Kosten 3. Qualitätssicherung im Netzwerk 3.1 Qualitätsindikatoren 3.2 Dokumentationssystem 3.3 Qualitätssicherungsmaßnahmen 3.4 Evidenzbasierte Leitlinien 4. Behandlungspfade 4.1 Diagnostik 4.2 Akutbehandlung 4.3 Erhaltungstherapie und Rezidivprophylaxe 5. Literatur 104 105 105 106 106 106 107 107 108 108 108 110 110 110 111 111 112 113 113 115 115 118 119 120 in Zusammenarbeit mit: F Deutscher Hausärzteverband (BDA), F Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), F Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), F Berufsverband Deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), F Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), F Deutscher Psychotherapeutenverband (DPTV), F Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten (Vereinigung), F Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) F Kompetenznetz Depression und Suizidalität Herausgeber Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Federführung und redaktionelle Verantwortung PD Dr. Dr. Martin Härter Dr. Isaac Bermejo Expertenkomitee Prof. Dr. Mathias Berger (DGPPN, Kompetenznetz Depression, Suizidalität) Dr. Frank Bergmann (BVDN) Frau Dr. Birgit Clever (bvvp) PD Dr. Michael Deuschle (DGPPN) Prof. Dr. Martin Hautzinger (DGPs, Kompetenznetz Depression, Suizidalität) 104 | Der Nervenarzt 1 · 2005 Prof. Dr. Ulrich Hegerl (Kompetenznetz Depression, Suizidalität, DGPPN) Prof. Dr. Dr. Fritz A. Henn (DGPPN) Frau Dr. Birgit Janssen (DGPPN) Prof. Dr. Tilo Kircher (DGPPN) Prof. Dr. Michael Linden (DGPPN) Prof. Dr. Wolfgang Maier (DGPPN, Kompetenznetz Depression, Suizidalität) Dr. Hans Nadolny (DPTV) Prof. Dr. Wilhelm Niebling (DEGAM) Frau Dr. Christa Roth-Sackenheim (BVDP) Frau Dr. Annelie Scharfenstein (Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten) Prof. Dr. Dr. Frank Schneider (DGPPN, Kompetenznetz Depression, Suizidalität) Frau Dr. Sybille Schreckling (BVDP) Dr. Diethard Sturm (BDA, Deutscher Hausärzteverband) Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas (Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten) 1. Einleitung Die Bundesregierung hat mit dem § 40 SGB V die gesetzlichen Grundlagen zur Entwicklung und Implementierung von Netzwerken der Integrierten Versorgung (IV) festgelegt. Ziel Integrierter Versorgungsnetze (IV-Netze) ist allgemein die Sicherstellung und qualitative und ökonomische Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Aufgrund des hohen Risikos der Chronifizierung psychischer Erkrankungen Mitteilungen DGPPN und des intensiven Behandlungsbedarfs erfordert die Behandlung dieser Patienten in besonderem Maße eine kontinuierliche und abgestimmte medizinische und psychosoziale Versorgung. Darüber hinaus nehmen diese Patienten immer wieder unterschiedliche stationäre und ambulante Maßnahmen in Anspruch. Dem gegenüber steht das derzeit fraktionierte Versorgungssystem mit seinen wenig vernetzten ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgungsangeboten. Depressive Erkrankungen haben unter den psychischen Erkrankungen eine besonders hohe Bedeutung in der Gesundheitsversorgung. Nach einer WHOStudie zählen depressive Erkrankungen zu den wichtigsten Volkskrankheiten und werden in den nächsten Jahren noch deutlich an Bedeutung zunehmen (Murray & Lopez 997, Üstün & Sartorius 995). Das von der DGPPN in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hausärzteverband (BDA), der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), dem Bundesverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), dem Bundesverband Deutscher Psychiater (BVDP), dem Deutschen Psychotherapeutenverband (DPTV), dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten (Vereinigung), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und dem Kompetenznetz Depression, Suizidalität vorgelegte IVRahmenkonzept für depressive Erkrankungen soll die Entwicklung und Implementierung regionaler IV-Konzepte erleichtern und einen hohen Qualitätsstandard bei den Umsetzungen sichern. 1.1 Epidemiologie Depressive Störungen sind häufig schwere und lebensbedrohliche Erkrankungen. Neben erheblichen Beeinträchtigungen des psychischen und körperlichen Befindens sowie der sozialen Bindungen und der Arbeitsfähigkeit besteht eine erhöhte Mortalität, v.a. durch Suizide (Berger & van Calker 2003, Keller 2003). International wird davon ausgegangen, dass ca. 20% der Bevölkerung im Verlaufe des Lebens zumindest einmal unter einer klinisch relevanten depressiven Störung leiden. In Deutschland geht man von ei- ner Lebenszeitprävalenz von 8% aus, wobei Frauen ein doppelt so hohes Erkrankungsrisiko aufweisen wie Männer. Die Häufigkeit einer aktuellen behandlungsbedürftigen Depression („Major Depression“) wird mit einer Punktprävalenz von ca. 6% bezogen auf die letzten 4 Wochen angegeben. Depressive Störungen sind mehrheitlich episodische oder chronische Erkrankungen. Es ist davon auszugehen, dass etwa jeder 2. Patient eine weitere depressive Episode erleidet. Nach zweimaliger Erkrankung liegt diese Wahrscheinlichkeit bereits bei 70% und nach der 3. Episode bei 90%. Nur bei ca. einem Drittel der Betroffenen kann mit einer vollständigen und anhaltenden Remission gerechnet werden (Berger & van Calker 2003, CPA 200, Geddes et al. 2000, ICSI 200, Murray & Lopez 997, Olfson et al. 2000, VHA 2000, Wittchen et al. 2000). Das bedeutet, dass ein beachtlicher Anteil von Patienten mit depressiven Störungen bei nicht adäquater Versorgung entweder rezidivierend erkrankt oder chronifiziert (ca. 5-20%). Unter chronischen Depressionen werden subsumiert: a) Dysthymie, b) wiederkehrende „Major Depression“ mit vorausgehender Dysthymie ohne volle interepisodische Erholung („Double Depression“), c) „Major Depression“, die seit mehr als 2 Jahren ohne deutliche Symptomverbesserungen besteht (Rush et al. 998; Lewis et al. 998; McCullough 2000), wobei zwischen „early onset“- (vor dem 2. Lj.) und „late onset“-Formen unterschieden wird. Zusätzlich treten depressive Störungen häufig komorbid mit anderen psychischen und körperlichen Erkrankungen auf und stellen einen relevanten Risikofaktor bezüglich Chronifizierung, erhöhter Morbidität und Mortalität dar (Härter 2000, Härter 2002, Simon et al. 999). 1.2 Versorgungssituation Depressive Erkrankungen sind i.d.R. gut behandelbar: während unbehandelt ein mehrmonatiger, eventuell chronischer Verlauf zu erwarten ist, kann die Prognose durch rechtzeitige, zielgerichtete und wissenschaftlich validierte therapeutische Interventionen (leitliniengerechte Depressionsbehandlung) wesentlich verbessert werden (Bech 999, Rush & Thase 999, APA 2000, DGPPN 2000). Obwohl in den letzten Jahren eine Verbesserung in der Versorgung depressiver Patienten erreicht werden konnte, besteht sowohl in der Diagnostik und in der Behandlung als auch bezüglich der Kooperation auf den verschiedenen Versorgungsebenen nach wie vor ein erheblicher Verbesserungsbedarf (Bermejo et al. 2002, Donoghue & Tylee 996, Höfler & Wittchen 2000; Paykel et al. 997, Schneider et al. 2004, Spitzer et al. 995, Üstün & Sartorius 995, Wittchen et al. 2000): F Patienten mit depressiven Störungen werden nicht richtig und/oder zu spät erkannt. F Außerdem besteht das Problem der Differenzialdiagnosen. Bzgl. „falsch positiver Diagnosen“ bzw. Fehldiagnosen ist die Abgrenzung zu Angsterkrankungen, somatoformen Erkrankungen, zu depressiven Syndromen in Folge somatischer oder anderer psychischer Störungen sowie die Differenzialdiagnose hinsichtlich komorbider somatischer Erkrankungen von besonderer Bedeutung. F Nur ein kleiner Teil richtig diagnostizierter depressiver Patienten erhält eine an aktuellen Leitlinien ausgerichtete Behandlung bzw. wird rechtzeitig an Spezialisten (Fachärzte und Psychotherapeuten) oder zur stationären Versorgung überwiesen. F Auf Seiten der Patienten bestehen oft Vorbehalte gegenüber einer adäquaten medikamentösen bzw. psychotherapeutischen Therapie. Im Rahmen der hausärztlichen Versorgung stellen sich vor allem Fragen der richtigen diagnostischen Einordnung, der Einschätzung des Behandlungsbedarfs, der therapeutischen Maßnahmen und der Entscheidungen bezüglich eigener Grenzen in den Behandlungsmöglichkeiten bzw. des Einbezugs eines Facharztes, Psychotherapeuten oder einer Fachklinik. Im fachärztlichen bzw. psychotherapeutischen Bereich stehen Fragen der Differenzialdiagnose, der Kombination verschiedener Behandlungsstrategien und der Indikation zu einer stationären Behandlung im Vordergrund. Im stationären Bereich ist insbesondere die Entscheidung bzgl. des optimalen Entlassungszeitpunkts bzw. hinsichtlich einer teilDer Nervenarzt 1 · 2005 | 105 stationären Behandlung sowie Fragen des Übergangs zur ambulanten Weiterbehandlung durch niedergelassene Haus-, Fachärzte oder Psychotherapeuten relevant. Obwohl die lege artis durchgeführte Behandlung akuter depressiver Episoden eine hohe Erfolgsrate aufweist, ist die Stabilität des Behandlungserfolges angesichts hoher Wiedererkrankungsraten problematisch. Darüber hinaus weisen Patienten mit bereits chronischem Verlauf (Dysthymie, „Double Depression“ und chronische „Major Depression“) eine deutlich geringere Remissionsrate auf. Die in bestimmten regionalen Bereichen begrenzte Verfügbarkeit niedergelassener Fachärzte und Psychotherapeuten sowie ein nicht überall ausreichendes Angebot für eine (teil-) stationäre Behandlung führen beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung schließlich oft zu einer Unterbzw. Fehlversorgung (Härter et al. 2004a, Schneider et al. 2004, Spitzer et al. 995). Um langfristige und stabile Behandlungserfolge bei depressiven Erkrankungen zu erreichen, sind Versorgungsmodelle, die eine Vernetzung der unterschiedlichen Behandlungsebenen – Akut-, Erhaltungstherapie, Rückfallprophylaxe, Nachsorge - ermöglichen und eine effektive Patientenbegleitung (Case-Management) beinhalten, am erfolgreichsten (Gilbody et al. 2003, Pincus et al. 200, Pincus et al. 2003,Von Korff & Goldberg 200). 1.3 Zielsetzung der Integrierten Versorgung Im derzeit fraktionierten Versorgungssystem bestehen erhebliche Schwierigkeiten, Patienten mit depressiven Erkrankungen eine adäquate, kontinuierliche und ganzheitliche Versorgung anzubieten. Das häufig auch durch Konkurrenz bestimmte Nebeneinander der Versorgungssektoren und das Fehlen vernetzter, aufeinander abgestimmter Versorgungskonzepte erschweren die Stabilisierung von Behandlungserfolgen und sind mit erheblichen gesundheitsökonomischen Kosten, v.a. aufgrund von Chronifizierung und Wiedererkrankungen, verbunden. Ziel einer Integrierten Versorgung (IV) für depressive Erkrankungen ist die qualitative Verbesserung der Versorgung von Patienten mit depressiven Störungen im 106 | Der Nervenarzt 1 · 2005 Hinblick auf eine Optimierung der Behandlungsergebnisse, eine schnelle und umfassende Integration in das gesellschaftliche und berufliche Leben, eine Vermeidung von Fehlallokationen und –behandlungen, langer stationärer Aufenthalte sowie eine Reduzierung von Behandlungskosten. Dies erfordert die Integration der bisher von verschiedenen Akteuren angebotenen Leistungen im Rahmen eines sektorenübergreifenden, ambulant-stationären Behandlungskonzeptes für depressive Erkrankungen. Durch eine Integrierte Versorgung ist z.B. eine Verkürzung der stationären Behandlungsdauer, die Reduzierung der Wiederaufnahmefrequenz sowie eine Steigerung der Lebensqualität bei depressiven Patienten zu erwarten (vgl. Dietrich et al. 2004, Wiechmann 200). Die Integrierte Versorgung von Patienten mit Depressionen a) verbindet somatische, psychologische und sozialpsychiatrische Behandlungsmöglichkeiten und fördert somit eine ganzheitliche und umfassende patientenbezogene Versorgung; b) gründet auf evidenzbasierten, leitlinienorientierten Behandlungs- und Versorgungsalgorithmen. Dies erhöht die Qualität der spezifischen, medizinischen Maßnahmen. Für den hausärztlichen Bereich gelten die publizierten Versorgungsleitlinien als Grundlage (Härter et al. 2003a), für die anderen Versorgungssektoren sind derzeit spezifische Leitlinien in Arbeit (DGPPN [S3 nach AWMF] in Vorbereitung; DGPs in Vorbereitung); c) regelt die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren und Versorgungsebenen. Dies führt neben der verbesserten Behandlungskoordination zu einer flexibleren und stärker patientenorientierten Organisation der Behandlung durch erhöhte Systemdurchlässigkeit, zur Verringerung von Fehl-, Über- und Unterversorgung durch koordinierte, komplexe Behandlungsmöglichkeiten und somit zur Erhöhung der Effektivität und Effizienz; d) fördert den aktiven Einbezug und die Selbstverantwortlichkeit der Patienten und deren Angehörigen und verbessert hierdurch die Arzt- bzw. Psychotherapeuten-Patient-Kooperation; e) ermöglicht die zeitnahe, prozessorientierte Qualitätssicherung durch Einführung und Dokumentation standardisierter Qualitätsindikatoren zur Struktur(z.B. Merkmale der beteiligten Akteure, Indikatoren zur Qualität der Netzwerkversorgung), Prozess- (z.B. konkrete Durchführung leitlinienorientierter Behandlungsmaßnahmen und gegebenenfalls Begründung von Abweichungen) und Ergebnisqualität (z.B. Behandlungseffektivität, Ressourceneinsatz); f) schafft eine gemeinsame wirtschaftliche Verantwortung. 1.4 Rechtsgrundlage Die rechtlichen Grundlagen für die Integrierte Versorgung depressiver Patienten wurden durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVModernisierungsgesetz– GMG) vom 4..2003 (www.die-gesundheitsreform.de/reform/gesetzgebung/pdf/ gkv-modernisierungsgesetz-gmg.pdf ) bzw. durch das SGB V 4. Kap. . Absch. (Beziehungen zu Leistungserbringern in der Integrierten Versorgung) insbesondere in den Paragraphen §§ 40a bis 40d SGB V (www.bmgs.bund.de/download/gesetze_ web/sgb05/sgb05xinhalt.htm) geschaffen. 1.5 Nutzen der Integrierten Versorgung Zentraler Grundsatz der Integrierten Versorgung für Menschen mit depressiven Erkrankungen ist die Verbesserung und Sicherung der Qualität der Behandlung für die Patienten bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes. Dieser Grundsatz sichert den Patienten und allen am Netz beteiligten Akteuren den größtmöglichen Nutzen durch die Bündelung und Verknüpfung aller Kompetenzen: Nutzen für die Patienten F Leitlinienorientierte Behandlung und Sicherung einer hohen fachlichen Qualität F Abgestimmter Behandlungsprozess mit aufeinander bezogenen ambulanten, teilstationären, stationären und nachstationären Behandlungsangeboten Mitteilungen DGPPN Abb. 1 8 Akteure der Integrierten Versorgung für depressive Erkrankungen * Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin , Ärzte mit Zusatztitel Psychotherapie F Verkürzung der Behandlungszeit durch Reduzierung von Wartezeiten, Vermeidung von Doppeluntersuchungen F Aktiver Einbezug in den Behandlungsprozess mit Stärkung der Patientenrechte und Eigenverantwortung (Patienten-Empowerment) Nutzen für die Teilnehmer F Verbesserung der Berufszufriedenheit und der fachlichen Sicherheit F Reduzierung organisatorischer Belastungen durch koordinierte Abläufe F Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Behandlungsprozesses F Kürzere und effektivere Kommunikations- und Informationswege F Erhöhung der Patientenzufriedenheit durch verbesserte Versorgung F Bessere Abstimmung von Zuständigkeiten Nutzen für die Kostenträger F Transparenz des Leistungsgeschehens F Kosteneffizienz durch optimierte Behandlungsprozesse F Erhöhung der Versichertenbindung durch verbesserte Patientenzufriedenheit F Marketingeffekte und erweiterte Angebotsmöglichkeiten 1.6 Akteure im Versorgungsnetz Teilnehmer an der Integrierten Versorgung für depressive Erkrankungen sind Hausärzte (HA), Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Nervenärzte (PP), Psychotherapeuten (PT; psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Ärzte mit Zusatztitel Psychotherapie) sowie Fachkrankenhäuser (FK) (s. . Abb. 1). Als zusätzliche Akteure sind beteiligt: Rehabilitationseinrichtungen (Reha), die Behandlung ergänzende Fachberufe (z.B. Ergotherapeuten, Soziotherapeuten) sowie andere Fachärzte. Die Grundprinzipien, nach denen die Akteure handeln, sind: a) koordinierte und vernetzte Aktivitäten, b) Übernahme von Behandlungs- und ökonomischer Ergebnisverantwortung und c) Selbstverpflichtung für eine evidenzbasierte Versorgung und leitlinienorientierte Handlungskonzepte. Von der Integrierten Versorgung sollten möglichst alle Patienten mit depressiven Erkrankungen profitieren. Dabei sollen Patienten mit depressiven Erkrankungen nicht erst im fortgeschrittenen Zustand einbezogen werden, sondern schon von Beginn einer depressiven Erkrankung an, um der Gefahr einer Chronifizierung bei suboptimaler Behandlung entgegenzuwirken. Die Aufnahme von Patienten in das Netz erfolgt auf Initiative eines an der Integrierten Versorgung beteiligten Akteurs. Das weitere Vorgehen orientiert sich an den Behandlungspfaden und Leitlinien, die dem Integrierten Versorgungskonzept zugrunde liegen. 1.7 Teilnahmevoraussetzungen Akteure / teilnehmende Fachgruppen: F Einschreibung in das Versorgungsnetz F Selbstverpflichtung zur leitlinienorientierten Behandlung und zur Einhaltung der Versorgungspfade F Einhaltung der Dokumentationsvereinbarungen F Beteiligung an Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fortbildungen F Vereinbarte Kommunikationsmittel Der Nervenarzt 1 · 2005 | 107 Abb. 2 8 Zugangsweg beim Hausarzt * Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/Nervenheilkunde, Psychologischer Psychotherapeut, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Arzt mit Zusatztitel Psychotherapie F Zustimmung zur Möglichkeit des Beitritts Dritter in das Versorgungsnetz und zu inhaltlichen Änderungen des Rahmenkonzepts Patienten: F Diagnose einer depressiven Erkrankung nach ICD-0, F32-F39, „Affektive Störungen“, auch komorbid bei somatischen bzw. anderen psychischen Erkrankungen F Freiwillige Bereitschaft, sich bzgl. der depressiven Erkrankung ausschließlich von Akteuren aus dem gewählten Versorgungsnetz behandeln zu lassen F Einschreibung F Örtliche, zeitliche und patientenbezogene Rahmenbedingungen, die eine Teilnahme am komplexen Behandlungsprozess erlauben (z.B. Einsichtsfähigkeit, Wohnortnähe) F Zusage des Kostenträgers zur Kostenübernahme 1.8 Zugangswege Im Grundsatz erfolgt die Einschreibung des Patienten in das Netz über den Hausarzt (s. . Abb. 2). Ein Patient kann auch auf Veranlassung eines weiteren Akteurs 108 | Der Nervenarzt 1 · 2005 in das Integrierte Versorgungsnetz eintreten, sofern dieser die Voraussetzungen (s. .7) erfüllt. Entscheidendes Kriterium ist die Diagnose einer depressiven Erkrankung, wie sie unter .7 definiert ist. Die Aufnahmekriterien für Patienten sollten in den regionalen Verträgen spezifiziert werden (z.B. bzgl. Schweregrad, Chronizität, Alter, Arbeitsunfähigkeitszeiten). Für die Netzakteure kann in diesem Zusammenhang der Einsatz eines Screeners zum schnellen Erkennen depressiver Störungen sinnvoll sein. Hierfür stehen verschiedene leicht einsetz- und rasch auswertbare Instrumente zur Verfügung, wie z.B. der von der WHO herausgegebene „WHO 5-Fragebogen zum Wohlbefinden“ (WHO 998) und der „Gesundheitsfragebogen für Patienten (PHQ-D)“ (Spitzer et al. 999, deutsche Version: Löwe et al. 200). Eine weitere effektive Möglichkeit der schnellen Erfassung einer möglichen depressiven Störung ist der „2-Fragen-Test“ (Whooley et al. 997), der mit einer Sensitivität von 96% ein sehr zeitökonomisches Screening darstellt. Werden die entsprechenden Screeningkriterien erfüllt, ist die klinische Erfassung der formalen Diagnosekriterien nach ICC-0 erforderlich, da nur durch die explizite Erfassung aller relevanten Haupt- und Zusatzsymptome (vgl. . Abb. 5; s. S. 4) eine adäquate Diagnose möglich ist. 2. Netzwerk zur Integrierten Versorgung Die Verbesserung der Kooperation zwischen den verschiedenen Behandlungsebenen und Akteuren („Stepped-Care-Model“; Katon et al. 997, Katon 2003; Pincus et al. 200, Von Korff & Tiemens 2000) stellt einen maßgeblichen Qualitätsaspekt bei der Etablierung einer evidenzbasierten Behandlung depressiver Störungen dar. Auch ist davon auszugehen, dass ein aktiver Einbezug von Patienten in den Behandlungsprozess zu einer Erhöhung der Eigeninitiative und Entscheidungssicherheit führt (Härter 2004, Jacob & Bengel 2000, O`Connor et al. 2002). 2.1 Schnittstellen zwischen den Akteuren Entscheidend für eine erfolgreiche Integrierte Versorgung ist die Beschreibung der zentralen Schnittstellen bei der Versorgung von Patienten mit Depressionen. Während sich bei der Diagnosestellung und im Rahmen der Akuttherapie insbesonde- Mitteilungen DGPPN Tabelle 1 Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern von -> an Hausarzt (HA) Psychotherapeut (PT) Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie/ Nervenheilkunde (PP) Fachklinik (KL) HA • Differentialdiagnose und Indikation zur Psychotherapie • Durchführung einer Psychotherapie bei Depressionen und evtl. komorbider psychischer Störungen • Psychotherapeutische Langzeitrezidivprophylaxe • Differentialdiagnose • Therapieindikation • Therapie mittelschwerer bis schwerer Symptomatik und chronischer Verläufe • Konsiliarische Mitbehandlung bei kompliziertem Therapieverlauf (z.B. Komorbidität) • Langzeitrezidivprophylaxe • Notfalleinweisung, v.a. bei akuter Suizidalität, schwerer psychotischer Symptomatik, drohender Verwahrlosung • Differentialdiagnose • Pharmakologische Mitbehandlung bei schwerem und chronischem Verlauf • Unzureichender Therapieerfolg • Akute Suizidalität • Schwere psychotische Depression • Drohende Verwahrlosung • Ambulante Therapieresistenz PT • Pharmakologische Mitbehandlung leichter bis mittelgradiger Depressionen • Unzureichender Therapieerfolg PP • Fortsetzung der Therapie in Kooperation KL • Fortsetzung der Therapie/ • Psychotherapeutische Weiterbehandlung Erhaltungstherapie bei noch leichter bis mittelgradi- • Psychotherapeutische Langzeitrezidivprophylaxe ger Symptomatik • Durchführung Psychotherapie • Akute Suizidalität • Schwere psychotische Symptomatik • Drohende Verwahrlosung • Ambulante Therapieresistenz • Fortsetzung der Therapie/ Erhaltungstherapie mittelschwerer bis schwerer Depressionen und chronischer Verläufe • Komplexe Langzeitrezidivprophylaxe HA: Hausarzt; PT: Psychologischer Psychotherapeut, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Arzt mit Zusatztitel Psychotherapie; PP: Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Nervenheilkunde; KL: Klinik/Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie re Kooperationsfragen zwischen Haus-, Fachärzten und Psychotherapeuten auf der ambulanten Versorgungsebene und Fachkliniken auf der stationären Versorgungsebene stellen, ist bei der Erhaltungstherapie bzw. der Rezidivprophylaxe insbesondere die Kooperation zwischen der ambulanten und der stationären Versorgungsebene sowie den Rehabilitationseinrichtungen relevant. Da depressive Symptome auch im Rahmen anderer psychischer Erkrankungen auftreten können, ist eine differenzialdiagnostische Abgrenzung wichtig. Neben der Pharmako- und Psychotherapie, die für die ambulante Versorgung depressiver Patienten relevant sind, existieren eine Reihe weiterer Verfahren, die aber in der Regel eine stationäre Behandlung erfordern (Berger & van Calker 2003). Entsprechend dem Modell einer Integrierten Versorgung kann folgendes abge- stuftes Vorgehen gelten (APA 2000, AkdÄ in Vorbereitung, DGPPN 2000, ICSI 200, VHA 2000): a) Bei leichten bis mittelschweren depressiven Störungen kann eine alleinige medikamentöse Behandlung durch den Hausarzt oder eine alleinige psychotherapeutische Behandlung durch den Psychotherapeuten erfolgen. Bei nicht ausreichender Besserung ist nach spätestens zwei Monaten eine Konsultation bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie / Nervenarzt oder einem Psychotherapeuten zu erwägen. b) Eine Konsultation des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sollte erfolgen bei: V.a. Komorbidität psychi1 Psychologischer Psychotherapeut, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Arzt mit Zusatztitel Psychotherapie scher Erkrankungen (z.B. Psychose, Sucht, Demenz), bei schweren Depressionen, bereits chronifiziertem Verlauf (> 2 Jahre) oder komplizierenden Faktoren (z.B. Behandlungsresistenz). c) Bei schweren und/oder chronifizierten Depressionen ist i. d. R. neben einer fachärztlichen Pharmakotherapie eine zusätzliche Psychotherapie (durch Facharzt oder Psychotherapeuten) indiziert, sofern Motivation und kognitive Voraussetzungen beim Patienten gegeben sind. d) Eine stationäre Einweisung ist bei Vorliegen eines Notfalls (z.B. akuter suizidaler Gefährdung oder Fremdgefährdung, Gefahr der depressionsbedingten Verwahrlosung), bei Therapieresistenz gegenüber evidenzbasierter ambulanter Therapie und der Gefahr einer (weiteren) Chronifizierung indiziert. Der Nervenarzt 1 · 2005 | 109 In diesem Zusammenhang sind Kriterien zu definieren, die die Entscheidung hinsichtlich einer Überweisung zur Konsiliar- bzw. Weiterbehandlung erleichtern und transparenter gestalten (s. . Tab. 1). Ergänzend sollten Leitlinien zur konkreten Gestaltung der Behandlungskoordination und der Sicherstellung komplexerer Behandlungsmöglichkeiten formuliert werden (Behandlungspfade). Hierfür müssen konkrete Übergabesituationen und Übergabedokumente definiert und verbindlich eingeführt werden. Zusätzlich müssen kommunikative Abläufe auf Prozessebene festgelegt und der zeitnahe, EDV-gestützte Informationsaustausch gewährleistet werden. Bei der zur Rückfallverhinderung notwendigen Erhaltungstherapie sollte sowohl die Medikation als auch die Psychotherapie nach Symptomremission ca. 6-9 Monate durch den primären Behandler fortgeführt werden (Viguera et al. 998). Im Fall von rezidivierenden Depressionen sind eine Langzeitrezidivprophylaxe und der Einbezug eines psychiatrisch-psychotherapeutischen Facharztes indiziert. Eine Überweisung in eine stationäre oder ambulante Rehabilitationseinrichtung (z.B. RPK) ist insbesondere dann indiziert, wenn nach der Akutbehandlung eine intensive soziale und berufliche Reintegration erforderlich ist oder es aufgrund der Schwere oder Dauer der depressiven Erkrankung zu anhaltenden Funktionseinschränkungen gekommen ist (APA 2000, CPA 200, Gloagen et al. 998, ICSI 200, Kupfer et al. 992, VHA 2000, Viguera et al. 998). Hierfür werden im Rahmen einer VDR-Initiative derzeit bereichspezifischen Leitlinien für die rehabilitative Behandlung von Patienten mit depressiven und Angststörungen in einem Expertenkonsensusverfahren erarbeitet (Büscher et al. 2004). 2.2 Netzwerkmanagement Zur Organisation der Integrierten Versorgung von Patienten mit Depressionen ist die Bildung eines Netzwerkmanagements notwendig, an dem Vertreter aller beteiligten Akteure mitwirken sollten. Bei der fallbezogenen Patientensteuerung erfolgt die Koordination der einzelnen Akteure paritätisch und berufsspezifisch. Federführend sollte dabei dasjenige Mitglied sein, aus dessen Behandlung der jeweilige Pati- 110 | Der Nervenarzt 1 · 2005 ent in das Integrierte System eintritt. Das ist in der Regel der Hausarzt. Im Rahmen eines umfassenden Managements erbringt das Netzwerk neben der Sicherstellung des Integrierten Versorgungsmodells und der adäquaten Umsetzung der Behandlungsbudgets in definierte Leistungsabschnitte (s. 2.3) folgende Leistungen: a) Organisatorische und Steuerungsleistungen: 1Koordination der einzelnen Akteure, Kostenträger und Arbeitsgruppen 1Koordination der fallbezogenen Abrechungen und Vergütungen 1Sicherstellung der Kommunikation und Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren b) Qualitätssicherung: 1Sicherstellung des Einsatzes evidenzbasierter Behandlungsverfahren 1Sicherstellung der Einhaltung evidenzbasierter Behandlungspfade 1Sicherstellung der Dokumentation und des Informationsaustausches 1Sicherstellung der Teilnahme der Akteure an Qualitätssicherungsmaßnahmen 1Aufbau und Koordination einer externen Qualitätssicherung 2.3 Finanzierungskonzept Ein Integriertes Versorgungsmodell erfordert ein abgestimmtes Finanzierungskonzept, das den Erfordernissen einer komplexen, multiprofessionellen und sektorenübergreifenden Behandlung gerecht wird. Das bisherige Finanzierungssystem war hierfür nicht geeignet. Daher muss in enger Kooperation von Leistungserbringern und Kostenträgern regional im Rahmen des § 40 SGB V ein angepasstes Finanzierungssystem entwickelt und implementiert werden, das sich stärker an den erforderlichen Behandlungsphasen orientiert und komplexe Behandlungsmaßnahmen über Sektorengrenzen hinweg ermöglicht. Aufbauend auf dem Finanzierungskonzept muss innerhalb des jeweiligen Netzwerks zur Integrierten Versorgung von Patienten mit Depressionen ein spezifisches Abrechnungsmodell zur Rechnungserstellung und zum Zahlungsfluss zwischen den Akteuren definiert und eingeführt werden. Die Konkretisierung die- ser notwendigen Schritte ist jedoch nicht Inhalt des Rahmenkonzepts. 2.4 Kosten Die Behandlungskosten der Integrierten Versorgung ergeben sich aus der monetären Bewertung der in Anspruch genommenen Versorgungsmaßnahmen (medizinische bzw. sonstige ambulante, stationäre und komplementäre Leistungen) sowie der anteilsmäßigen Kosten, die durch das Netzwerkmanagement entstehen (s. 2.2). Da diese maßgeblich durch die spezifischen Bedingungen (z.B. Anzahl der teilnehmenden Akteure und Patienten, bestehende Infrastruktur) im jeweiligen regionalen Netwerk bestimmt werden, ist eine Kalkulation nur im regionalen Netzmodell möglich. Zur Berechnung der Kosten müssen die bei Beendigung der jeweiligen Krankheitsepisode (Vollremission und Beendigung der Erhaltungstherapie) entstandenen direkten und indirekten Behandlungskosten im Vergleich zu den Behandlungskosten bei nicht Integrierter Versorgung berechnet werden. Obwohl nicht Gegenstand dieser Rahmenkonzeption sollen orientierende Angaben zu den Kosten hier Erwähnung finden: Ausgehend von kürzlich publizierten gesundheitsökonomischen Daten aus verschiedenen Modellprojekten zur stationären und ambulanten Depressionsbehandlung in Deutschland lassen sich aktuelle Behandlungskosten – wenn auch noch auf wissenschaftlich unsicherer Basis – abschätzen (Härter et al. 2003b, Härter et al. 2004 a/b, Salize et al. 2004, Salize et al. submitted). Demnach ist davon auszugehen, dass eine Behandlung depressiver Patienten in der haus- und nervenärztlichen Praxis durchschnittlich ca. 2.500.– € pro Jahr kostet. Davon entfallen 72 % (ca. .800.– €) auf die ambulante Behandlung. Ist eine stationäre Behandlung erforderlich, ergeben sich bei einer durchschnittlichen stationären Behandlungsdauer von ca. 50 Tagen und mittleren Tagesbehandlungskosten von ca. 25.– € mittlere Behandlungskosten pro Episode in Höhe von ca. 0.750.– € (Salize et al. submitted). Diese Zahlen, die sich mit internationalen Studien decken (Simon et al. 995a/b, Luber et al. 2000), geben Hinweise darauf, dass eine Kostenreduktion im Rahmen Inte- Mitteilungen DGPPN Abb. 3 8 Qualitätssicherung im Netzwerk grierter Versorgungsmodelle – neben der Reduktion von AU-Zeiten – sehr wahrscheinlich insbesondere durch eine Reduzierung der stationären Behandlungskosten erreicht werden kann. Kostenschätzungen für eine Integrierte Versorgung Depression liegen derzeit nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Kosten kurzfristig aufgrund eines erhöhten Aufwandes bezüglich Netzwerkwerkmanagement, spezifischer Fortbildungsund Qualitätssicherungsmaßnahmen erhöhen werden. Auch kann eine verbesserte Erkennens- und Diagnostikrate die Anzahl adäquat behandelter depressiver Patienten erhöhen. Dem stehen aber relevante Einsparpotentiale aufgrund einer effektiveren und zeitlich stringenteren sowie stärker ambulant ausgerichteten Behandlung gegenüber. Internationale Studien belegen, dass durch abgestufte und vernetzte Konzepte die Versorgungskosten um ca. 25% reduziert werden können (Bradbury et al. 99,Greenfield et al. 992, Rapoport et al. 992). Trotz zusätzlicher Kosten im Rahmen der Etablierung der Integrierten Ver- sorgung ist also eine höhere Kosten-Effektivität zu erwarten (Wiechman 200). Regelungen der konkreten Vergütung der einzelnen Akteure und Maßnahmen sowie die Budgetierungsgrundsätze und Finanzierungsgrundlagen können nur im Rahmen der Verhandlung in den regionalen Netzen mit den jeweiligen Kostenträgern definiert werden. 3. Qualitätssicherung im Rahmen der Integrierten Versorgung Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung psychischer Störungen gewinnt zunehmend an Bedeutung (Bermejo et al. 2003, Brand et al. 2004, Gerlach 200, Härter et al. 999, Härter et al. 2002, Härter et al. 2003b, Schneider et al. in press). Wichtige Elemente hierfür sind Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie Qualitätszirkel, die Erfassung von Qualitätsindikatoren und Dokumentationssysteme. Auch im Rahmen einer Integrierten Versorgung von Patienten mit Depressionen nimmt die Qualitätssicherung einen wichtigen Stellenwert ein. Zentrales Ziel ist, neben der kontinuier- lichen Verbesserung der Versorgungs- und Kooperationsprozesse, die Sicherung einer über die Versorgungsebenen gleich hohen Versorgungsqualität. Zur Sicherung der Qualität im Rahmen einer Integrierten Versorgung depressiver Patienten müssen sowohl konzeptionelle als auch strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit positive Effekte auf Behandlungsprozess und -ergebnisse und somit auf Behandlungsqualität und Netzversorgung erzielt werden können (s. . Abb. 3). 3.1 Qualitätsindikatoren Ein zentrales Qualitätskriterium bei der Integrierten Versorgung von Patienten mit Depressionen ist die Orientierung des individuellen diagnostischen und therapeutischen Handelns an evidenzbasierten Leitlinien. Zwar kann bzw. sollte im begründeten Einzelfall von diesen abgewichen werden, dies muss aber dokumentiert und sowohl gegenüber dem Patienten als auch gegenüber den anderen beteiligten Akteuren begründet werden. Zur Überprüfung eines leitlinienorientierten Vorgehens müssen Der Nervenarzt 1 · 2005 | 111 Abb. 4 8 Qualitätsindikatoren in der Integrierten Versorgung (in Anlehnung an das Kompetenznetz Depression; Hoyer et al. 2003, Schneider et al. in press, Sitta et al. in Druck) Qualitätsindikatoren auf verschiedenen Ebenen zur Erfassung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiert und erfasst werden (s. . Abb. 4). Diese Indikatoren sollten als Fragen bzw. Items konkretisiert und vom Behandler oder vom Patienten selbst beantwortet werden. Ein wesentliches Element einer Integrierten Versorgung ist eine verbesserte KostenNutzen- Relation (Kosten-Effektivität) des Behandlungsprozesses durch einen abgestimmten Behandlungsprozess und die Verkürzung der Behandlungsdauer bei gleich bleibender klinischer Effektivität. Nachteile für die teilnehmenden Patienten sind nicht zu erwarten, da alle an der Integrierten Versorgung Beteiligten sich zu einer evidenzbasierten Behandlung verpflichten. Als Erfolgsindikatoren sollten neben den zentralen erkrankungs- und patientenbezogenen Aspekten auch gesundheitsökonomische Indikatoren erfasst und analysiert werden. Erkrankungs- und patientenbezogenen Qualitätsindikatoren, z.B. F Symptomreduktion (z.B. Veränderungen der Psychopathologie). Nach geltenden Leitlinien werden vier Remissi- 112 | Der Nervenarzt 1 · 2005 onsstufen als Grad der Symptomreduktion differenziert (Crismon et al. 999): 1Symptomreduktion < 20% = kein Effekt bzw. keine Wirkung 1Symptomreduktion 20 – 50% = minimaler Effekt bzw. geringe Wirkung 1Symptomreduktion > 50% = Teilremission 1Symptomreduktion = 00% = Komplette Remission F Patientenzufriedenheit F Lebensqualität und Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben (Wiedereingliederung in das Arbeitsleben) Gesundheitsökonomische Qualitätsindikatoren F Reduktion der direkten Behandlungskosten: Kosten der stationären Behandlung einschließlich Wiederaufnahmen, der nachstationären Versorgung und der ambulanten Versorgung F Indirekte Behandlungskosten: Kosten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitszeiten mit eingeschränkter Produktivität 3.2 Dokumentationssystem Da im Rahmen einer Integrierten Versorgung depressiver Patienten, neben einer Verbesserung der Behandlung durch die einzelnen Akteure selbst, die Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Versorgungsebenen ein wichtiges Qualitätsziel darstellt, ist eine einheitliche Dokumentation für alle beteiligten Akteure (s. Kap. 2) notwendig (Bermejo et al. 2003). Ein praxisorientiertes Dokumentationssystem für die Integrierte Versorgung depressiver Patienten sollte daher folgende Kriterien erfüllen: F Erfassung von Indikatoren der Qualität der Versorgung F Sektorenübergreifende Integration in die klinische Routine Um das Behandlungsvorgehen und –ergebnis anhand des Dokumentationssystems für die Integrierte Versorgung evaluieren zu können, ist eine Kongruenz der erfassten Kriterien mit den entsprechenden Leitlinien erforderlich. Zusätzlich sollte zwischen den beteiligten Akteuren Einvernehmen über die notwendigen Qualitätsindikatoren und die hierfür notwen- Mitteilungen DGPPN digen Erhebungsinstrumente hergestellt werden. Beispiele für ein solches depressionsspezifisches Dokumentationssystem sind die im Rahmen des „Kompetenznetz Depression, Suizidalität“ zur Qualitätssicherung entwickelten Dokumentationssysteme für die ambulante und stationäre Versorgung (Bermejo et al. 2003, Schneider et al. in press, Sitta et al. in Druck). Sie bestehen aus verschiedenen Instrumenten, die sowohl Fremd- als auch Selbstratings umfassen und bei Behandlungsbeginn und Behandlungsende sowie im Verlauf zentrale Qualitätsindikatoren erfassen. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass diese Dokumentationssysteme fach- und sektorenübergreifend genutzt werden können, gut in die Praxisroutine integrierbar sind und ein qualitätsorientiertes Case-Management ermöglichen. Auch können die Daten zur internen und externen Qualitätssicherung genutzt werden (Bermejo et al. 2003, Brand et al. 2004). 3.3 Qualitätssicherungsmaßnahmen Zu den wichtigsten Qualitätssicherungsmaßnahmen gehören insbesondere Netzwerkkonferenzen, Qualitätszirkel, Supervisions-/Intervisionsgruppen, zertifizierte Fortbildungen und Patienten- bzw. Angehörigenbefragungen. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung (zeitliche, strukturelle und inhaltliche Organisation) der qualitätssichernden Maßnahmen sollte regional von den beteiligten Partnern getroffen und durch das Netzwerkmanagement koordiniert werden. Netzwerkkonferenzen Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und der hohen Qualitätsstandards im Rahmen des Netzwerks erfordert die Etablierung verbindlicher und regelmäßiger Koordinations- und Kooperationsmaßnahmen. Insbesondere hinsichtlich der Erstellung, Durchführung und prozessbegleitenden Evaluation von allgemeinen Behandlungsplänen ist ein Austausch zwischen den beteiligten Akteuren wichtig. Zusätzlich kann im Rahmen von Netzwerkkonferenzen die grundsätzliche Arbeit des Versorgungsnetzes analysiert, nach formulierten Qualitätskriterien bewertet und Strategien zur Qua- litätsverbesserung in verschiedenen Versorgungsbereichen entwickelt werden. Qualitätszirkel Im Rahmen der Integrierten Versorgung stellen interdisziplinäre Qualitätszirkel ein zentrales Element des internen Qualitätsmanagements dar. Anhand von fall- und themenbezogenen Analysen dokumentierter Patientenbeispiele werden von den beteiligten Akteuren Behandlungspläne erarbeitet, umgesetzt und evaluiert (Tausch & Härter 2003). Zusätzlich können im Rahmen solcher Qualitätszirkel patientenbezogene Behandlungspläne in Form interdisziplinärer Fallkonferenzen analysiert und Strategien zur Optimierung in verschiedenen Versorgungsbereichen entwickelt werden (Brand et al 2004). Zertifizierte Fortbildung Alle am Netzwerk beteiligten Akteure verpflichten sich, zur Weiterentwicklung ihrer beruflichen Fachkenntnisse regelmäßig an zertifizierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer beruflichen Praxis. Neben einer theoretischen und handlungsbezogenen Weiterbildung in evidenzbasierter Versorgung von Patienten mit Depressionen ist auch die Teilnahme an fachübergreifenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu medizinischen, psychologischen und sozialen Aspekten in der Versorgung psychischer Störungen vorgesehen. Organisatorisch gehören neben Vorträgen, Seminaren, Workshops und Tagungen insbesondere reflexive Maßnahmen (z.B. Supervision, Intervision, Qualitätszirkel) zu den wichtigsten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Inhaltlich sollten dabei insbesondere Forschungsergebnisse zu Epidemiologie, Ätiologie, Diagnostik und Behandlung depressiver und anderer psychischer Störungen behandelt werden. Zusätzlich sind Themen wie Public Health, Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung relevant. Supervisions-/Intervisionsgruppen Supervisions-/Intervisionsgruppen gelten in Psychotherapie und Beratung als klassische Form qualitätssichernder Maßnahmen. Ziel ist die systematische Bearbeitung von Problemen beruflicher Interakti- on und der Erweiterung der individuellen und berufspraktischen therapeutischen Kompetenzen. Darüber hinaus dienen sie auch der kritischen Auseinandersetzung des Therapeuten mit der therapeutischen Beziehung und seinen eigenen Einstellungen und Haltungen. Zur Sicherstellung der qualitätssichernden Funktion von Supervisions-/Intervisionsgruppen müssen diese selbst bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Insbesondere müssen die spezifischen Funktionen, Ziele und Qualitätskriterien solcher Reflexionsgruppen definiert werden (Auckenthaler 2003). Patienten-/ Angehörigenbefragungen Im Rahmen der Qualitätssicherung der medizinischen und psychologischen Versorgung wird auch der Patienten- bzw. Angehörigenperspektive eine zentrale Rolle eingeräumt. Daher sind zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität regelmäßige Patienten- bzw. Angehörigenbefragungen als Qualitätssicherungsmaßnahme sinnvoll und empfehlenswert. Inhaltlich sollten dabei sowohl Aspekte hinsichtlich des Funktionierens des Versorgungsnetzes (z.B. Wartezeiten, Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Ebenen, Einbezug von Patienten/Angehörigen) als auch der Behandlung per se (z.B. Symptomverbesserung, soziale und berufliche Reintegration) befragt werden. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass obwohl die Patienten- und Angehörigenzufriedenheit im Rahmen der zunehmenden Kundenorientierung im Gesundheitswesen immer wichtiger wird, diese Qualitätseinschätzung eine subjektive Größe ist und häufig ein geringer Zusammenhang mit objektiven Qualitätsmerkmalen bestehen kann. Dies sollte bei der Interpretation beachtet werden (Jacob & Bengel 2003). 3.4 Evidenzbasierte Leitlinien Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungsempfehlungen zur Diagnostik und Behandlung sowie zum Umgang mit schwierigen Behandlungssituationen (zur Risikominimierung), die auf epidemiologischen und wissenschaftlichen Untersuchungen (evidenzbasiert) sowie Expertenwissen (klinische Erfahrung) basieren. Sie stellen den nach einem definierDer Nervenarzt 1 · 2005 | 113 Abb. 5 8 Diagnose depressiver Episoden nach ICD-10 Kriterien (nach AkdÄ in Vorbereitung) * Affektive Störungen in Form von Manien (F 30), bipolaren Störungen (F 31) oder Zyklothymien (F 34.0) sind nicht Gegenstand dieser Rahmenkonzeption ten, transparent gemachten Vorgehen erzielten Konsens mehrerer Experten unterschiedlicher Fachgebiete unter Berücksichtigung der Sichtweise von Patienten/Klienten, dar. Sie beschreiben wissenschaftlich begründete und (oder) durch Erfahrung belegte Vorgehensweisen. Idealerweise enthalten sie Handlungsanweisungen zum 114 | Der Nervenarzt 1 · 2005 konkreten Vorgehen bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Leitlinien beschreiben für verschiedene Behandlungsprobleme Lösungswege, wie jeweils eine optimale Versorgung erreicht werden kann. Sie unterliegen einer dynamischen Entwicklung, d.h. sie müssen ständig auf den neuesten Wissensstand ge- bracht werden. Die Darstellung von Leitlinien ist in verschiedenen Formen möglich: Sie können in Textform, als Tabellen, Flussdiagramme, Algorithmen oder als Kombination dieser Elemente dargestellt werden (Härter et al. 200; Heerklotz 997; Helou et al. 2000). Für die hausärztliche Versorgung gelten die im Rahmen Mitteilungen DGPPN des „Kompetenznetz Depression, Suizidalität“ entwickelten Versorgungsleitlinien zur Diagnostik und Therapie depressiver Störungen (Härter et al. 2003a). Hierauf aufbauend koordiniert derzeit die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) die Erarbeitung von S-3-Leitlinien nach den Richtlinien der AWMF mit allen hierfür notwendigen ärztlichen und psychologischen Gruppierungen sowie den Angehörigen- und Patientenverbänden. Für die psychotherapeutische Versorgung werden derzeit von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie, Leitlinien zur Psychotherapie der Depression und anderen affektiven Störungen erstellt, die in Kürze veröffentlicht werden sollen (DGPs in Vorbereitung). 4. Behandlungspfade 4.1 Diagnostik Das frühzeitige Erkennen und die adäquate Diagnose depressiver Erkrankungen ist eine zentrale Aufgabe der Integrierten Versorgung depressiver Patienten. In den internationalen Klassifizierungssystemen (DSM-IV (APA 994), ICD-0 (Dilling et al. 999)) werden depressive Störungen als psychopathologische Syndrome innerhalb der diagnostischen Kategorie der „Affektiven Störungen“ definiert. Hierbei beziehen sich die Hauptsymptome auf eine Veränderung der Stimmung bzw. Affektivität sowie des allgemeinen Aktivitätsniveaus. Für die Differenzialdiagnose einer depressiven Störung sind neben den klinischen Hauptkriterien und Zusatzsymptomen auch der Schweregrad, die Dauer und der Verlauf der Symptome entscheidend (s. . Abb. 5; APA 2000, AkdÄ in Vorbereitung, CPA 200, DGPPN 2000, ICSI 200, VHA 2000). Eine depressive Störung sollte auch bei Vorliegen primär körperlicher Beschwerden in Betracht gezogen werden, da viele Patienten zu Beginn häufig über somatische Beschwerden klagen. Affektive Störungen in Form von Manien (F 30) und bipolaren Störungen (F 3) sind nicht Gegenstand dieser Rahmenkonzeption. Ein Screening, z.B. mit Hilfe des von der WHO herausgegebenen „Fragebogen zum Wohlbefinden“ (WHO-5) (WHO 998) oder des „Gesundheitsfragebogen für Patienten (PHQ-D)“ (Spitzer et al. 999, deutsche Version: Löwe et al. 200) zum schnellen Erkennen depressiver Beschwerden, kann sinnvoll sein (Henkel et al. 2003, Löwe et al. 200, USPSTF 2002). Bei entsprechendem Verdacht ist die klinische Erfassung der formalen Diagnosekriterien (Haupt- und Zusatzsymptome) erforderlich, da nur auf diese Weise eine adäquate und behandlungsrelevante Diagnose möglich ist. Typisch für eine behandlungsbedürftige depressive Störung ist eine gedrückte Grundstimmung (tiefe Traurigkeit), Interessenverlust (Anhedonie, Verlust der Freude an Dingen, die gewöhnlich Freude machen) und eine Verminderung des Antriebs (starke Müdigkeit, Energielosigkeit). Sind zwei dieser Symptome und zusätzlich zwei weitere der Zusatzsymptome vorhanden, ist von einer leichten depressiven Störung auszugehen. Bei mehr als drei Zusatzsymptomen spricht man nach der ICD-0-Klassifikation (Dilling et al. 999) von einer mittelgradigen depressiven Störung. Wenn alle drei Hauptsymptome und mehr als vier Zusatzsymptome vorhanden sind, ist eine schwere depressive Störung zu diagnostizieren. Zur weiteren differentialdiagnostischen Abgrenzung der verschiedenen affektiven Störungen und ihres Schweregrades sind Fragen zum Verlauf der Symptomatik erforderlich. In . Abb. 6 ist der Diagnoseprozess mit den jeweiligen Schnittstellen und Kooperationsebenen schematisch dargestellt. Bereits bei der differentialdiagnostischen Abklärung sollte der Patient nach dem Modell der Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) aktiv in den Diagnose- und Behandlungsprozess einbezogen werden (Elwyn et al. 999, Härter 2004, Loh et al. 2004). Eine differenzialdiagnostische Abgrenzung ist, insbesondere bzgl. einer bipolaren Störung, einer psychotischen Erkrankung, einer Suchterkrankung sowie einer demenziellen Erkrankung wichtig. Aber auch das Vorliegen einer depressiven Anpassungsstörung (z.B. Trauerreaktion nach Verlust des Partners) und einer somatische Grunderkrankung sind auszuschließen (Cole & Raju 996). Nahezu 5% der Patienten, die wegen einer depressiven Störung hospitalisiert werden mussten, sterben im Laufe ihres Lebens an Suizid. 20-30% depressiv Erkrankter weisen Suizidversuche in ihrer Krankheitsgeschichte auf und 40–60% der Patienten leiden an Suizidideen während einer aktuellen Depression (Harris & Barraclough 997, Høyer et al. 2000, Wolfersdorf & Mäulen 992). Aufgrund des deutlich erhöhten Suizidrisikos bei depressiven Patienten ist es unabdingbar, aktiv den Patienten zum Thema Suizidalität zu befragen (Rutz et al. 997). Bei jedem Patienten mit einer depressiven Störung sollte deshalb die Suizidalität regelmäßig, in akuten Gefährdungszeiten sogar bei jedem Patientenkontakt erfragt und direkt und entlastend angesprochen werden. Außerdem sollte der aktuelle Handlungsdruck (Todesgedanken – Suizidabsichten – Suizidpläne Suizidversuche) abgeschätzt werden (CPA 200, ICSI 200, VHA 2000). Sehr viele Patienten mit depressiven Störungen leiden zusätzlich an komorbiden Erkrankungen. An erster Stelle sind hierbei Angst- und Panikerkrankungen zu nennen, gefolgt von Substanzmissbrauch und Persönlichkeitsstörungen (Cole & Raju 996, Goldman et al. 999). Eine ausführliche Anamnese weiterer psychischer Störungen nach der Erhebung der gegenwärtigen depressiven Symptomatik ist notwendig. Neben einer psychischen Komorbidität muss bei depressiven Störungen immer auch eine somatische Komorbidität mitbedacht werden. Viele somatische Erkrankungen können mit depressiven Symptomen verbunden sein, so dass somatische Zusatzuntersuchungen zum Erkennen und zum Ausschluss organischer Grunderkrankungen sowie zur Identifikation evtl. Kontraindikationen für eine Pharmakotherapie der depressiven Störung notwendig sind (AkdÄ in Vorbereitung, DGPPN 2000, ICSI 200, VHA 2000). Personen mit chronischen Depressionen gehören zu der schwierigsten Gruppe depressiver Patienten und stellen eine große Herausforderung an die Behandler dar. Einerseits ist die Diagnose durch z.T. unklare Kriterien erschwert, andererseits zeigen die meisten dieser Patienten häufig geringen Veränderungsglauben und –motivation (McCullough 2000). Insbesondere in diesen Fällen ist daher einer integrierte, längerfristig angelegte Behandlung unter Beteiligung aller relevanten Akteure notwendig. Der Nervenarzt 1 · 2005 | 115 Abb. 6 8 Diagnostischer Prozess depressiver Störungen HA= Hausarzt; PT= Psychologischer Psychotherapeut, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Arzt mit Zusatztitel Psychotherapie; PP= Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie oder Nervenarzt; KL= Fachklinik; PEF= Partizipative Entscheidungsfindung 116 | Der Nervenarzt 1 · 2005 Mitteilungen DGPPN Abb. 7 8 Akuttherapie depressiver Störungen HA= Hausarzt; PT= Psychologischer Psychotherapeut, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Arzt mit Zusatztitel Psychotherapie; PP= Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie oder Nervenarzt; KL= Fachklinik; PEF= Partizipative Entscheidungsfindung Der Nervenarzt 1 · 2005 | 117 4.2 Akutbehandlung Unabhängig vom Behandlungssetting bzw. der Behandlungsform ist ein gemeinsam mit dem Patienten im Rahmen einer Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) erstellter Behandlungsplan mit dem Ziel einer vollständigen Symptomremission und Rückfallprophylaxe Basis jedes therapeutischen Vorgehens (CPA 200, Elwyn et al. 999, Lin et al. 995, Loh et al. 2004; . Abb. 7). Bei leichten und mittelgradigen depressiven Störungen stehen alternativ Pharmakotherapie und psychotherapeutische Verfahren zur Verfügung. Bei leichten bis mittelschweren depressiven Störungen kann eine alleinige medikamentöse Behandlung durch den Hausarzt oder eine alleinige psychotherapeutische Behandlung durch einen Psychotherapeuten erfolgen. Bei nicht ausreichender Besserung ist nach spätestens zwei Monaten eine Konsultation bei einem Spezialisten zu erwägen. Bei Verdacht auf eine Komorbidität psychischer Erkrankungen (z.B. Psychose, Sucht, Demenz), bei schweren Depressionen, bereits chronifiziertem Verlauf (> 2 Jahre) oder komplizierenden Faktoren (z.B. Therapieunverträglichkeiten, Behandlungsresistenz) sollte eine Konsultation des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen. Auch bei schweren und/oder chronifizierten Depressionen kann eine Indikationsstellung zur Psychotherapie erfolgen (vgl. . Abb. 5). Eine Kombination beider Verfahren ist i.d.R. nach aktueller Datenlage bei schweren Depressionen und bei chronischem Verlauf indiziert. Eine stationäre Einweisung ist bei Vorliegen eines Notfalls (z.B. akuter suizidaler Gefährdung oder Fremdgefährdung, Gefahr der depressionsbedingten Verwahrlosung), bei Therapieresistenz gegenüber evidenzbasierter ambulanter Therapie sowie der Gefahr einer (weiteren) Chronifizierung indiziert (APA 2000, DGPPN 2000, ICSI 200, VHA 2000). Medikamentöse Behandlung Die Wirksamkeit von Antidepressiva bei der Behandlung akuter depressiver Episoden ist in zahlreichen klinischen Studien belegt worden (Barbui et al. 2002, Berger & van Calker 2003, CPA 200, Geddes et al. 2002). Eine Behandlung mit Antidepressiva ist insbesondere bei mittelgradi- 118 | Der Nervenarzt 1 · 2005 gen und schweren depressiven Störungen indiziert, sie ist aber auch bei leichteren, chronisch verlaufenden depressiven Störungen, insbesondere lang anhaltenden depressiven Störungen (Dysthymie, „Double Depression“, chronische Depression) sinnvoll. Bei eher leichten Formen der Depression erscheint ein Behandlungsversuch mit Johanniskraut gerechtfertigt (Geddes et al. 2002, Linde & Mulrow 200, Shelton et al. 200). Für die konkrete Wahl des Antidepressivums sollten neben den eigenen Erfahrungen insbesondere Patientenmerkmale und Patientenpräferenzen entscheidend sein (z.B. Einstellungen, Alter, berufliche Situation). Eine engmaschige Betreuung bei Behandlungsbeginn und eine intensive Aufklärung über Wirkungsweise und Nebenwirkungen der Antidepressiva ist für den Therapieerfolg wegen möglichen Nebenwirkungen und depressionsspezifischen Schwierigkeiten bzgl. der Compliance unbedingt notwendig (APA 2000, AkdÄ in Vorbereitung, CPA 200, DGPPN 2000, VHA 2000). Psychotherapeutische Behandlung Eine psychotherapeutische Behandlung erfordert eine spezifische Ausbildung. Falls der Behandler diese nicht besitzt, sollte der Patient zu einem diesbezüglich kompetenten Arzt oder Psychologen überwiesen werden. Da es sich bei der Richtlinienpsychotherapie um eine von Beginn an zeitlich befristete Behandlung handelt, ist deren Integration in einen längerfristigen Gesamtbehandlungsplan notwendig. Auch ist zu berücksichtigen, dass vor Beginn der Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten eine konsiliarische Untersuchung zur Abklärung einer somatischen Erkrankung durch einen Arzt gesetzlich festgelegt ist. Eine alleinige spezifische psychotherapeutische Behandlung ist bei leichten bis mittelgradigen Depressionen und fehlender Selbstgefährdung gerechtfertigt und Erfolg versprechend, ebenso bei bestehender Kontraindikation gegen Antidepressiva oder Ablehnung von Antidepressiva durch den Patienten. Zu Bedenken ist aber die längere Wirklatenz (50% Responder nach ca. 2 Wochen). Eine genaue Differenzialindikation bzgl. einzelner psychotherapeutischer Verfahren ist aufgrund der augenblicklichen Datenlage nicht möglich. Wissenschaftlich durch randomisiert-kontrollierte Studien abgesichert sind die kognitive Therapie, die Verhaltenstherapie, die Interpersonelle Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (APA 2000, CPA 200, DGPs in Druck, Crits-Christoph 992, Leichsenring 200, Blomberg et al. 200, Gloagen et al. 998, VHA 2000). Die Frage nach der Indikation einer Langzeitbehandlung bei komorbiden Krankheitsbildern, insbesondere bei Patienten mit Persönlichkeitsstörungen und bei Dysthymien, ist in den einzelnen Netzen gesondert zu definieren. Kombinationstherapie Pharmakotherapie und Psychotherapie werden im Rahmen der Behandlung depressiver Störungen in der Praxis oft kombiniert. Hierbei lassen sich drei Formen unterscheiden: a) gleichzeitige Anwendung beider Behandlungsformen, b) zusätzliche Einführung der einen oder anderen Behandlungsform bei fehlender bzw. geringer Effektivität einer alleinigen Behandlungsform und c) Psychotherapie nach Pharmakotherapie in der Akutbehandlungsphase. Ein allgemein höherer Nutzen einer Kombinationstherapie für das gesamte Spektrum depressiver Störungen gegenüber einer Behandlungsform allein konnte für die Behandlung akuter Einzelepisoden nicht nachgewiesen werden. Jedoch ist sie indiziert bei chronischen und schweren Depressionen (APA 2000, AkdÄ in Vorbereitung, CPA 200, DGPPN 2000, VHA 2000). Weitere Behandlungsverfahren Neben den bisher genannten Behandlungen existieren eine Reihe weiterer Verfahren, die aber in der Regel eine stationäre Behandlungssituation erfordern. Die Elektrokrampftherapie hat sich bei therapieresistenten Depressionen, schwerer psychischer Beeinträchtigung, akuter Suizidalität und psychotischen Symptomen bewährt. Die Lichttherapie wird für leichte bis mittelgradige rezidivierende Depressionen mit saisonalen Einflüssen empfohlen. Beim Schlafentzug wird durch Vermeiden des Schlafes in der zweiten Nachthälfte - zumindest vorübergehend - bei mehr als der Hälfte der Patienten die depressive Symptomatik deutlich gebessert (APA Mitteilungen DGPPN Abb. 8 8 Erhaltungstherapie und Rezidivprophylaxe depressiver Störungen HA= Hausarzt; PT= Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Ärzte mit Zusatztitel Psychotherapie; PP= Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie oder Nervenarzt; KL= Fachklinik; PEF= Partizipative Entscheidungsfindung 2000, Voderholzer 2004, CPA 200, Lam & Lewitt 999, Wijeratne et al. 999). Monitoring der Therapie/ Case-Management Ein aktives Monitoring der Behandlung alle -2 Wochen und ein Case-Management zur Wirkungsprüfung sind insbesondere während der Akutbehandlung notwendig. Die klinische Wirkungsprüfung und Symptomerfassung sollte bei einer Pharmakotherapie nach ca. vier Wochen, bei einer Psychotherapie nach ca. 6-8 Wochen erfolgen. Ist nach einer angemessenen Behandlungsdauer von 8-0 Wochen keine Verbesserung erkennbar, ist der Einbezug eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie / Nervenarztes zur Indikationsprüfung empfehlenswert (APA 2000, AkdÄ in Vorbereitung, Bauer & Dopfmer 999, CPA 200, DGPPN 2000, VHA 2000, Von Korff & Goldberg 200). 4.3 Erhaltungstherapie und Rezidivprophylaxe Behandlung über ca. 6-9 Monate zur Stabilisierung des Behandlungserfolgs und Reduzierung des Rückfallrisikos beibehalten werden (s. . Abb. 8). Bei Erstmanifestationen kann anschließend eine vorsichtige Dosisreduktion der Antidepressiva bzw. eine Frequenzminderung bei Psychotherapie erfolgen. Bei rezidivierenden Depressionen ist eine Langzeit-Rezidivprophylaxe indiziert(APA 2000, AkdÄ in Vorbereitung, CPA 200, DGPPN 2000, VHA 2000). Erhaltungstherapie Nach der Pharmakotherapie einer ersten depressiven Episode sollte die Medikation nach Symptomremission für vier bis sechs Monate mit der gleichen Dosis fortgesetzt werden, die zur Remission geführt hat (Viguera et al. 998). Erst dann sollte eine schrittweise Dosisreduktion erfolgen. Auch die Wirksamkeit einer psychotherapeutischen Erhaltungstherapie, evtl. mit größeren Intervallen zwischen den Therapiesitzungen, ist empirisch gut abgesichert (Frank et al. 99, Jarrett et al. 200). Rezidivprophylaxe Bei rezidivierenden Depressionen, insbesondere wenn bereits drei oder mehr frühere depressive Episoden bzw. zwei depressive Episoden („Major Depression“) in den letzten fünf Jahren bestanden, ist eine Langzeit-Rezidivprophylaxe notwendig. Die Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form eine Rezidivprophylaxe notwendig ist, sollte immer nach fachärztlicher Konsultation erfolgen (Viguera et al. 998). Dies gilt auch für die Beendigung der Therapie. Hinsichtlich einer psychotherapeutischen Langzeitbehandlung zeigen Studien, dass hierdurch eine Stabilisierung der in der Akutphase erzielten Behandlungseffekte erreicht werden kann. Bei häufig rezidivierenden Depressionen ist jedoch eine geringere rezidivprophylaktische Wirkung als bei medikamentöser Langzeittherapie zu erwarten (Blackburn & Moore 997, Frank et al. 990, Frank et al. 99, Gloagen et al. 998). Nach erfolgreicher Akuttherapie (d.h. mind. 50% Symptomreduktion) sollte die Der Nervenarzt 1 · 2005 | 119 5. 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