Anlage A Begründung gem. § 9 BauGB zum Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1 im Planbereich 73-01 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 73-01/1 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 4.1. 4.2. 5. 6. 7. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. 7.5. 7.6. 8. 9. 10. 11. 11.1. 11.1.1. 11.1.2. 11.2. 11.3. 11.4. 12. 13. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Bestehende Situation und Rechtsverhältnisse Erfordernis der Planaufstellung Einordnung in den Flächennutzungsplan 64. FNP-Änderung „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ Landschaftsplan Städtebauliches Konzept Grünflächen / Umweltbericht und Artenschutz Planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise Größe der Baugrundstücke Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen Garagen Ver- und Entsorgung Hochwasser Altlasten Satzung über örtliche Bauvorschriften § 74 LBO Äußere Gestaltung baulicher Anlagen Dachform und Dachneigung Dachbegrünung Werbeanlagen Gestaltung von unbebauten Flächen Ordnungswidrigkeiten Zusammenfassung Liste der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 1 1 1 2 2 3 3 4 4 4 4 5 5 5 5 6 6 6 6 6 6 6 6 6 7 7 8 Anlage B 1. Stadtplan 2. Luftbild (2011) 3. Aktuelle Abgrenzung (07.06.2016) und Abgrenzung Aufstellungsbeschluss (21.10.2015) 4. Landschaftsplan und Orthophoto 5. Flächennutzungsplan und 64. FNP-Änderung 6. Bestehende Bebauungspläne 7. Hochwassergefahrenkarte, Stand Dez. 2015 8. B-Plan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ (07.06.2016) 9. Externe Ausgleichsmaßnahme Salchenfeld/ Erzweg Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016 1 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Norden von Wasseralfingen; die Entfernung zum Zentrum von Wasseralfingen beträgt Luftlinie ca. 900 m. Die Abgrenzung des Plangebietes wurde gegenüber der Abgrenzung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geändert (s. Anl. B, Nr. 3). Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses war noch nicht klar, welche Flächen erworben werden können, und wie groß der Bedarf nach den Kleingärten sein wird. Aus diesem Grund wurde die Abgrenzung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses etwas größer gewählt. Das Plangebiet besteht aus den zwei Flurstücken 1039 und 1040. Es wird durch folgende Flurstücke begrenzt: Im Norden: durch das Flst. 1041 Im Westen: durch das Flst. 1040/2 (städtische Wegefläche) Im Süden: durch das Flst. 1038 Im Osten: durch die Flst. 1040/1 (K 3311) und 1039/1 (K 3311) Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,59 ha. Die genaue räumliche Abgrenzung des Plangebietes ist im Abgrenzungsplan (s. Anl. B, Nr. 3) dargestellt. 2. Bestehende Situation und Rechtsverhältnisse Das Plangebiet liegt im Norden von Wasseralfingen und stellt eine Vergrößerung der bestehenden Dauerkleingartenanlage und Kleintierzuchtanlage Kocherwiesen dar, die westlich der Hofwiesenstraße bzw. K 3311 liegt (Plan Nr. 73-01, in Kraft seit: 14.11.1985). Die bestehende Kleingartenanlage und Kleintierzuchtanlage ist über die städtische Wegefläche 1040/2 erschlossen. Diese ist im Süden und im Norden an die Hüttlinger Straße angebunden; im Süden südlich des Gebäudes Hüttlinger Straße 8, im Norden nördlich des Gebäudes Hüttlinger Straße 66. Der bereits realisierte Teil der Kleingartenanlage (Flst. 1041) ist 6.082 m² groß, die bestehende Fläche der Kleintierzuchtanlage 4.374 m² (Flst. 232). Im Westen des Plangebietes liegt die bestehende Wohnbebauung im Bereich der Hüttlinger Straße. Im Südwesten, südlich der Bürglesteige liegt die Talschule mit Talsporthalle, die Karl-Keßler-Realschule, das Kopernikus-Gymnasium und die Sporthalle Am Schäle. Der bestehende Parkplatz für diese schulischen Einrichtungen liegt nördlich der Zufahrt zur Bürglesteige, in südlicher Verlängerung des Plangebietes. Nördlich der bestehenden Kleingartenanlage ist auf dem Flst. 234/1 ein unterirdisches Regenüberlaufbecken als Erweiterung des bestehenden Regenüberlaufbeckens an der Hüttlinger Straße geplant. Im Osten des Plangebietes liegt die K 3311; hieran schließt sich der Flusslauf des Kochers an. Die Topographie des Plangebietes ist nahezu eben. Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Aalen. 3. Erfordernis der Planaufstellung Im Januar 2015 ist im Bereich der bestehenden Kleingartenanlage am Erzweg ein Stollen eingebrochen. Deshalb ist die Fläche für die Nutzer nicht mehr sicher und kann als Kleingartenanlage nicht mehr genutzt werden. Mit diesem Auslegungsbeschluss für eine Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen soll an dieser Stelle Baurecht geschaffen werden, um den Pächtern eine Ersatzfläche anbieten zu können. Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016 2 4. Einordnung in den Flächennutzungsplan 4.1. 64. FNP-Änderung „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ Der gemeinsame „Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen“ (Aalen-Essingen-Hüttlingen) – einschließlich integriertem Landschaftsplan (LP), ist am 19.07.2006 wirksam geworden. Er stellt für den geplanten Änderungsbereich folgendes dar: • bestehende landwirtschaftliche Fläche Ziel der Planung ist es, die Dauerkleingärten im Bereich der bestehenden landwirtschaftlichen Flächen zu erweitern, und zwar im südlich Anschluss an die bestehende Kleingartenanlage. Dies widerspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplans, was eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans erforderlich macht. Im November 2015 wurde vom Büro Landschaftsplanung Langenholt eine Potentialanalyse erstellt, in der die Gebiete Kocherwiesen, Eichelberg und östlich der bestehenden Kleingartenanlage Salchenfeld untersucht wurden, um eine geeignete Ersatzfläche für die eingebrochene Kleingartenanlage am Erzweg in AAWasseralfingen zu finden. Aufgrund der unsicheren Bodenverhältnisse ist das Gebiet Salchenfeld ausgeschieden. Die Untersuchung hat gezeigt, dass im Hinblick auf die Schutzgüter „Pflanzen“, „Tiere und Artenschutz“ und „Landschaft und Erholung“ das Gebiet Kocherwiesen einen wesentlich kleineren Eingriff darstellt, als das Gebiet Eichelberg. Im Hinblick auf das Schutzgut „Boden“ verursacht das Gebiet Kocherwiesen einen größeren Eingriff als das Gebiet Eichelberg, da in den Kocherwiesen Böden mit hoher und sehr hoher Bedeutung vorkommen. Das Gebiet Kocherwiesen ist aus topographischen Gründen geeigneter. Zudem stellt es eine Erweiterung der bestehenden Kleingartenanlage dar, wodurch Vorteile in der bereits bestehenden Erschließung, Ver- und Entsorgung etc. bestehen. Die Kleingärtner selbst bevorzugen den Standort Kocherwiesen. Vom Geschäftsbereich Landwirtschaft wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, aufgrund der vorhandenen Bodenbonitäten, zunächst Bedenken vorgebracht. Aufgrund der oben genannten Punkte, die für das Gebiet Kocherwiesen sprechen, wurden die Bedenken vom Geschäftsbereich Landwirtschaft in diesem speziellen Fall zurückgestellt, und zwar auch deshalb, weil die künftige Nutzung hauptsächlich der Lebensmittelerzeugung dient. Insoweit muss der Flächennutzungsplan an die Bebauungsplanung angepasst werden (sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Dadurch wird sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. Die Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen im Bereich „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ führt zu folgender neuen Darstellung (s. Anlage 64. FNP-Änderung / Entwurf vom 07.06.2016): • geplante Grünfläche, Zweckbestimmung Dauerkleingärten (ca. 0,59 ha) Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016 3 4.2. Landschaftsplan Der Landschaftsplan enthält im geplanten Änderungsbereich die gleichen Darstellungen wie der Flächennutzungsplan. 5. Städtebauliches Konzept Das Plangebiet schließt sich im Süden der bestehenden „Dauerkleingartenanlage und Kleintierzuchtanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01 an. Die geplante Fläche für Kleingärten ist ca. 62 m tief und im Mittel ca. 97 m breit. Die Einteilung der Parzellen für die Kleingärten ist im Bebauungsplan unverbindlich dargestellt, ebenso die geplanten Wege, die zu den Kleingärten führen. Das unverbindliche Konzept für die Kleingärten sieht vier Reihen von Kleingärten vor. Südlich der ersten Reihe und südlich der dritten Reihe verläuft jeweils ein Fußweg in ca. 3,00 m Breite, der die Kleingärten erschließt. Diese Wege, die mit wasserdurchlässigem Material zu realisieren sind, können auch schmäler gebaut werden. Die dargestellten 16 Kleingärten weisen eine Größe von ca. 260 m² bis ca. 280 m² auf. Im Bebauungsplan ist die Mindestgröße der Kleingartengrundstücke auf 200 m², die maximale Größe der Grundstücke auf 400 m² festgesetzt (vgl. A Ziff. 3). Da die Böden in diesem Bereich sehr fruchtbar sind, sollen die künftigen Kleingärten hauptsächlich der Lebensmittelerzeugung dienen. In der westlichen Hälfte des Plangebietes ist innerhalb der festgesetzten Baugrenzen ein eingeschossiges Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage (Gebäude für Vereinsheim sowie Geräte und Lager) mit einer maximalen Grundfläche, einschließlich Freisitz, von 200 m² zulässig. Eine Zuwegung bzw. Zufahrt über die am westlichen Plangebietsrand festgesetzten Stellplatzflächen und die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, ist in einer Breite von max. 3,50 m zulässig (vgl. A Ziff. 1.1.1). Falls kein Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage realisiert wird, können auf allen Grundstücken im Plangebiet Dauerkleingärten entstehen. Das heißt im Plangebiet entstehen maximal 16 Kleingartengrundstücke. Falls ein Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage gebaut wird, reduzieren sich die Kleingartengrundstücke um die erforderliche Fläche für dieses Gebäude. Die Erschließung der Kleingartenanlage erfolgt von Westen, von der bestehenden städtischen Wegefläche, die parallel zur westlichen Plangebietsgrenze verläuft. Diese Wegefläche befindet sich außerhalb des Plangebiets. Die geplanten Flächen für Stellplätze grenzen direkt an diese städtische Wegefläche. Auf Wunsch des Kleingartenvereins sind diese Stellplätze in der Planzeichnung mit Diagonalaufstellung dargestellt. Dadurch sollen die westlich gelegenen bestehenden Baugrundstücke beim Ausfahren nicht tangiert werden. Es können ca. 10 Stellplätze entstehen. Entsprechend der Festsetzung „Bäume in Stellplatzanlagen“ (vgl. B Ziff. 3.3) sind Stellplatzanlagen mit Bäumen zu überstellen, je vier Stellplätze ein Baum. Mit dieser Festsetzung und der Festsetzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern soll die geplante Kleingartenanlage zur Bestandsbebauung hin gut eingegrünt werden. Diese Pflanzgebotsflächen sind ebenfalls nach Süden und Osten hin vorgesehen, um die Anlage zur freien Landschaft hin in diesem Talraum einzugrünen (vgl. A Ziff. 8). Ebenso tragen sie zum grünordnerischen Ausgleich des Plangebiets bei. Von der Kreisstraße K 3311 aus ist eine Zufahrt nicht zulässig. Aus diesem Grund ist an der Ostseite des Plangebietes ein „Zufahrtsverbot“ festgesetzt (kein Anschluss der Grundstücke für den Fahrverkehr an die Verkehrsfläche; vgl. Planzeichnung und Legende des Bebauungsplans). Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016 4 Auf jeder Kleingartenparzelle ist eine eingeschossige Gartenlaube mit einem überdachten Freisitz bis max. 24 m² zulässig. Die Grundfläche der Gartenlaube darf dabei nicht größer als 15 m² sein. Diese Größen wurden in Abstimmung mit dem Kleingartenverein festgelegt. Ebenso die zulässigen Höhen dieser Gartenlauben (s. Kap. 7.2). 6. Grünflächen / Umweltbericht und Artenschutz Zum Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ wurde ein Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung entsprechend dem BNatSchG und dem BauGB erstellt (siehe Anlage C). Als Ausgleich für die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe im Bebauungsplangebiet „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ dienen zum einen die Maßnahmen zur Vermeidung und zum anderen die Maßnahmen zur Kompensation. Maßnahmen zur Vermeidung sind die Festsetzungen zur extensiven Dachbegrünung, bei Dächern bis 15 Grad Neigung, die Festsetzung zur wasserdurchlässigen Anlage von Wegen und die Hinweise zum Bodenschutz. Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte/Schutz in der Bauphase sind nicht erforderlich, da kein Habitatpotential festgestellt wurde. Maßnahmen zur Kompensation sind die im Osten, Süden und Westen festgesetzten Gehölzpflanzungen: Pflanzgebot 1 (PZG 1) und Pflanzgebot 2 (PZG 2) auf den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. (vgl. A Ziff. 8). Eine weitere Kompensationsmaßnahme ist eine externe Ausgleichsmaßnahme, die östlich der eingebrochenen Kleingartenanlage Salchenfeld erfolgt (nördlich des Erzweges). Dort werden die drei bestehenden Stellplatzflächen entsiegelt, die östlich dieser Anlage liegen (445 m² Stellplätze), (vgl. Anl. B „Plananlagen“, Nr. 9 und textl. Festsetzungen A Ziff. 9.1 und D Ziff. 6). Fazit: Bei Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation einschließlich der externen Maßnahme verbleiben keine Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. 7. Planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans 7.1. Art der baulichen Nutzung Entsprechend der Zielsetzung Dauerkleingärten zu schaffen, wird das Gebiet als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Ziff. 15). Auf den Grundstücken in der westlichen Hälfte des Plangebietes, ist innerhalb der festgesetzten Baugrenzen ein eingeschossiges Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage (Gebäude für Vereinsheim sowie Geräte und Lager) mit einer maximalen Grundfläche, einschließlich Freisitz, von max. 200 m² zulässig. Eine Zuwegung bzw. Zufahrt ist über die festgesetzten Stellplatzflächen und die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in einer Breite von max. 3,50 m zulässig. Falls kein Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage realisiert werden soll, können auf allen Grundstücken im Plangebiet Dauerkleingärten entstehen (vgl. A Ziff.1.1.1). 7.2. Maß der baulichen Nutzung In Abstimmung mit Vertretern des Kleingartenvereins und unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes, ist zur zulässigen Grundfläche der Gartenlauben und des Freisitzes folgendes festgesetzt: Auf jedem Baugrundstück innerhalb der Dauerkleingärten ist, mit Ausnahme der Regelungen für das Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage bei Ziff. 1.1.1, nur eine eingeschossige Gartenlaube mit einem Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016 5 überdachten Freisitz bis max. 24 m² Grundfläche zulässig. Die Grundfläche der Gartenlaube darf dabei nicht größer als 15 m² sein. Dachüberstände bis 30 cm Auskragungen werden nicht angerechnet (vgl. A Ziff. 1.2.2). Im Bundeskleingartengesetzt ist in § 3 „Kleingarten und Gartenlaube“ in Abs. 2 folgendes geregelt: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig.“ Höhe der baulichen Anlagen Um das Orts- und Landschaftsbild in diesem Talraum nicht zu beeinträchtigen, ist eine eingeschossige Bauweise mit Höhenbegrenzung festgesetzt. Für die Gartenlauben ist eine Traufhöhe von max. 2,50 m, und eine Firsthöhe von max. 3,50 m zulässig. Für das Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage ist eine Traufhöhe von max. 3,50 m und eine max. Firsthöhe von max. 7,50 m zulässig. Bei einem Flachdachgebäude für die Gemeinschaftsanlage darf die max. Gebäudehöhe (Attika) nicht höher als 4,00 m sein (vgl. A Ziff. 1.3). 7.3. Bauweise Die Bauweise wird im Hinblick auf die bestehende landschaftliche Situation, und aufgrund der künftigen Nutzung als Dauerkleingartenanlage folgendermaßen festgesetzt: offene Bauweise, es sind nur Einzelhäuser zulässig. Die Längenbegrenzung der zulässigen Gebäude ergibt sich aus den Regelungen bei A Ziff. 1.1.1 und Ziff. 1.2.2 (vgl. A Ziff. 2). 7.4. Größe der Baugrundstücke Im Bundeskleingartengesetz ist in § 3 „Kleingarten und Gartenlaube“ geregelt, dass ein Kleingarten nicht größer als 400 Quadratmeter sein soll. Weiterhin sind die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Nutzung und Bewirtschaftung der Kleingärten zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist für die Kleingärten eine Mindestgröße von 200 m² und eine Maximalgröße von 400 m² festgesetzt (vgl. A Ziff.3). 7.5. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen Im Bebauungsplan werden überbaubare Grundstücksflächen (Baufenster) durch Baugrenzen festgesetzt. Eine Baugrenze darf durch das Gebäude oder Gebäudeteile nicht überschritten werden (§ 23 Abs. 3 BauNVO), so dass durch die Umgrenzung einer Fläche durch Baugrenzen ein sogenanntes Baufenster entsteht. Um genügend Spielraum bei der Anordnung der Gartenlauben und eines möglichen Gebäudes für eine Gemeinschaftsanlage zu haben, wurde im Plangebiet ein durchgehendes Baufenster festgesetzt. Aufgrund der Anbaubeschränkung, die in § 22 des Straßengesetzes Baden-Württemberg geregelt ist, muss der Abstand zur Bebauung zur Kreisstrasse K 3311 mindestens 15 m betragen. Aus diesem Grund weist das Baufenster einen Abstand von 15,0 m zur Kreisstraße K 3311 auf. Innerhalb der nicht überbaubaren Fläche zwischen der K 3311 und dem festgesetzten Baufenster sind Werbeanlagen und Nebenanlagen nicht zulässig (vgl. A Ziff. 5.2). Ebenso ist entlang der Ostseite des Plangebietes, zur K 3311 hin, ein „Zufahrtsverbot“ festgesetzt. 7.6. Garagen Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind im gesamten Plangebiet nicht zulässig, da dies den Zielsetzungen einer Kleingartenanlage widerspricht. Die Stellplätze für die Kleingartenanlage befinden sich im Westen des Plangebiets (vgl. A Ziff. 6.1 u. 6.2). Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016 6 8. Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist über die städtische Wegefläche Flst. 1040/2 erschlossen, die östlich der angrenzenden Wohnbebauung im Bereich der Hüttlinger Straße verläuft. Diese Wegefläche ist an zwei Stellen an die Hüttlinger Straße angebunden. In dieser verläuft auf gesamter Länge ein städtischer Mischwasserkanal DN 1500. Nach Aussagen der Stadtwerke Aalen sind die Anschlüsse Strom und Wasser bereits über die bestehende Kleintierzuchtanlage vorhanden. Von daher ist die Ver- und Entsorgung gesichert. Der Löschwasserbedarf ist mit 48 m³/h, bzw. im südlichen Bereich mit 96 m³/h gesichert. 9. Hochwasser Nach der aktuellen Hochwassergefahrenkarte (Stand Dez. 2015) liegt das Plangebiet außerhalb eines Überschwemmungsgebietes (HQ 100). Das Plangebiet liegt im Bereich HQ extrem, d.h. es wird erst bei einem 1000-jährlichen Hochwasser überflutet. 10. Altlasten Im Bereich des Bebauungsplans sind keine Altlasten, Altablagerungen oder sonstige Hinweise auf eine Bodenbelastung bekannt (Vgl. D Ziff. 4) 11. Satzung über örtliche Bauvorschriften § 74 LBO Auch für die Qualität einer Kleingartenanlage sind Regelungen für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen erforderlich. Deshalb wird eine den Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1 ergänzende Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO), eine Rechtsgrundlage zur Behandlung von gestalterischen Anforderungen geschaffen. 11.1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 11.1.1. Dachform und Dachneigung Aufgrund der möglichen künftigen Bebauung, nämlich Gartenlauben und ein Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage, ist im Plangebiet keine Dachform oder Dachneigung festgesetzt. Damit soll etwas mehr Spielraum gegeben werden. Es sind jedoch maximale Traufhöhen und Firsthöhen, bzw. für das Gebäude der Gemeinschaftsanlage auch eine maximale Gebäudehöhe für Flachdach festgesetzt (s. Kap. 7.2). 11.1.2. Dachbegrünung Zur Reduzierung des anfallenden Oberflächenwassers sowie aus ökologischen und gestalterischen Gründen sind Flachdächer und bis zu 15 Grad geneigte Dächer mindestens extensiv zu begrünen (vgl. B. Ziff. 1.1). 11.2. Werbeanlagen Da Werbeanlagen den Zielsetzungen einer Dauerkleingartenanlage widersprechen, sind diese im gesamten Plangebiet nicht zulässig (vgl. B. Ziff. 2). 11.3. Gestaltung von unbebauten Flächen Versiegelungsgrad von unbebauten Flächen Zur Vermeidung bzw. Verringerung des Oberflächenwasserabflusses ist es zweckmäßig, den zulässigen Versiegelungsgrad befestigter Flächen und Wege zu beschränken. Aus diesem Grund sind offene Stellplätze und Wege innerhalb der Kleingartenanlage in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Weiterhin ist geregelt, dass das Lagern von Materialien und das Abstellen von Wohnwagen, Booten, außer Betrieb genommenen Fahrzeugen usw. auf den unbebauten Flächen nicht zulässig Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016 7 ist. Dies würde den Zielsetzungen einer Dauerkleingartenanlage widersprechen (vgl. B Ziff. 3.1). Einfriedungen, Aufschüttungen und Abgrabungen Aus Gründen des Landschaftsschutzes und gestalterischen Gründen sind im Plangebiet und entlang der Grenze zur freien Landschaft Regelungen zu Einfriedungen, Aufschüttungen und Abgrabungen getroffen (vgl. B Ziff. 3.2). Bäume in Stellplatzanlagen Stellplatzanlagen sind aus gestalterischen und ökologischen Gründen mit Bäumen zu überstellen. Je 4 Stellplätze ist ein einheimischer Laubbaum als Hochstamm zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten (vgl. B Ziff. 3.3). 11.4. Ordnungswidrigkeiten Die baurechtlichen Vorschriften besitzen Satzungscharakter. Wer diesen auf der Grundlage von § 74 LBO erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 75 LBO (vgl. B Ziff. B 4). 12. Zusammenfassung Im Januar 2015 ist im Bereich der bestehenden Kleingartenanlage Salchenfeld am Erzweg ein Stollen eingebrochen. Deshalb ist die Fläche für die Nutzer nicht mehr sicher und kann als Kleingartenanlage nicht mehr genutzt werden. Mit dem Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ soll an dieser Stelle Baurecht geschaffen werden, um den Pächtern eine Ersatzfläche anbieten zu können. Die Fläche liegt südlich der bestehenden Dauerkleingartenanlage und Kleintierzuchtanlage „Kocherwiesen“. Die Entfernung zum Zentrum von Wasseralfingen beträgt Luftlinie ca. 900 m. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,59 ha. Das Plangebiet wurde im Vergleich zur Abgrenzung des Aufstellungsbeschlusses verkleinert. Im Plangebiet können maximal ca. 16 Kleingärten entstehen. Falls ein Gebäude für eine Gemeinschaftsanlage realisiert wird, reduziert sich die Anzahl der Kleingärten entsprechend der Fläche für diese Gemeinschaftsanlage. Die Planung widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Aus diesem Grund muss der Flächennutzungsplan an die Bebauungsplanung angepasst werden (sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Zum Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ wurde ein Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Eingriffsund Ausgleichsbilanzierung entsprechend dem BNatSchG und dem BauGB erstellt (siehe Anlage C). Fazit: Bei Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation einschließlich der externen Maßnahme verbleiben keine Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. aufgestellt: Aalen, den 07.06.2016 - Stadtplanungsamt AZ: 61-621.418: 73-01/1 Wo R. Woreschk Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016 8 13. Liste der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG ODR Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen Regionalverband Ostwürttemberg Bahnhofplatz 5, 73525 Schwäbisch Gmünd Evang. Pfarramt Wasseralfingen Bismarckstraße 89, 73433 Aalen Stadt Aalen • Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung (30) • Bau- und Liegenschaftsamt (60) • Abteilung Baurecht (60.3) • SWA Stadtwerke Aalen GmbH • SWA-Eigenbetrieb Abwasser (T 5) • Freiwillige Feuerwehr Aalen Bischof-Fischer-Straße 212, 73430 Aalen GOA - Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH Graf-von-Soden-Straße 7 73527 Schwäbisch Gmünd Kath. Pfarramt Wasseralfingen Stephansplatz 7, 73433 Aalen Landratsamt Ostalbkreis Baurecht u. Naturschutz • Baurecht u. Naturschutz • Gesundheitsamt • Landwirtschaft • Umwelt u. Gewerbeaufsicht • Straßenbau • Geoinformation und Landentwicklung Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen Sonstige Beteiligte: OVA-Omnibus-Verkehr Aalen Gartenstraße 127-129, 73430 Aalen Polizeidirektion Aalen Alter Postplatz 20, 71332 Waiblingen Regierungspräsidium Stuttgart • Referat 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz • Referat 86, Denkmalpflege • Referat 44, Straßenplanung Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg Albertstraßs 5, 79104 Freiburg Regional-Bus-Stuttgart GmbH RBS Bahnhofstraße 24 – 28, 73430 Aalen Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg (ANO) Herrn Hanspeter Pfeiffer Kälblesrainweg 112, 73430 Aalen Bürgermeisteramt Essingen Rathausgasse 9, 73457 Essingen Bürgermeisteramt Hüttlingen Schulstraße 10, 73460 Hüttlingen Deutsche Post Real Estate Germany GmbH Construction Management Regionalbereich Frankfurt - Büro Karlsruhe Postfach 2213; 76010 Karlsruhe Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TINL SW, PTI 23 Ulm Bauleitplanung Olgastraße 63, 89073 Ulm Bebauungsplan „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1, In Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften 07.06.2016