Sanieren und Energiesparen

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Sanieren und Energiesparen
IN LIMBURG AN DER LAHN
ENERGIE UND UMWELT
IM EINKLANG
Gebührenfreie Servicenummer
0800 655 4900
www.evl.de
Energieversorgung Limburg ∙ Ste.-Foy-Straße 36 ∙ 65549 Limburg
1
GRUSSWORT
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Limburg,
im Jahr 2013 wurde in Zusammenarbeit mit der Energie
versorgung Limburg – EVL das Energie- und Klima­­­­schutz­
konzept für Limburg erstellt. Es zeigt die Ist-Situation der
Stadt und beinhaltet Verbesserungsmaßnahmen, die es
umzusetzen gilt. Hierfür wurde die Stelle einer Energieund Klimaschutzbeauftragten im Rathaus geschaffen.
Doch was kann jeder einzelne tun, um Energie zu
sparen und damit die Umwelt und den eigenen Geldbeutel zu schonen?
Die neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre „Sanieren­
und Energiesparen in Limburg a. d. Lahn“ gibt Ihnen
wertvolle Hinweise zu Themen wie dem Energiebedarfsausweis oder zur Heizungserneuerung. Auch ein Blick
auf die Nutzung von biologischen Rohstoffen und den
Denkmal­schutz darf nicht fehlen.
das ortstypische Aussehen zu erhalten und gleichzeitig
Wohngebäude den modernsten Standards anzupassen.
Bis zu 30 Prozent der Kosten (maximal 20.000 Euro) können­
dabei erstattet werden.
Welche Unterstützung beim Energiesparen können
Sie durch die Stadt Limburg bekommen?
Im Förderprogramm „Ihr Haus unter der Lupe“ vermittelt
die Stadt Energieberater zur gebäudeindividuellen und
ganzheitlichen Beratung und zahlt für ein beauftragtes
Energiekonzept einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal
600 Euro). Das Energiekonzept enthält Informationen zu
den für Ihr Gebäude notwendigen Maßnahmen bei einer
energetischen Sanierung sowie die Darstellung der zu erwartenden Kosten.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden
Sie in dieser Broschüre und auf unserer Homepage
www.limburg.de oder sprechen Sie uns an – die Energieund Klimaschutzbeauftragte, die Bauaufsichtsabteilung
sowie die Abteilung für Stadtsanierung der Stadt Limburg
stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung
Mit dem Förderprogramm „Ortsmitte neu erleben“ soll
alter­Bausubstanz zu neuem Glanz verholfen werden, um
Michael Stanke
(1. Stadtrat und Baudezernent)
Ihr
2
INHALTSVERZEICHNIS
GRUSSWORT1
SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT
UND GELDBEUTEL
© Kzenon / Fotolia
3
Die EnEV – Was hat sich geändert
3
Energiebedarfsausweis5
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
5
Die Qualität muss stimmen
5
Grundlagen und Wissenswertes zur Dach- und Fassadenbegrünung 6
Heizung10
Moderne Haustechnik
18
BIOLOGISCHE ROHSTOFFE NUTZEN
22
Baubiologie22
Bauen mit Holz
23
DENKMALSCHUTZ25
FÖRDERPROGRAMME DER STADT LIMBURG
28
Ihr Haus unter der Lupe
Ortsmitte neu erleben
Geltungsbereiche für Ortsmitte neu erleben
28
29
30
GLOSSAR38
BRANCHENVERZEICHNISU3
3
SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
DIE ENEV – WAS HAT SICH GEÄNDERT?
Die Änderung der Energieeinsparverordnung war lange
Zeit in aller Munde – obwohl sie noch nicht beschlossen
war. Nun sind die Neuerungen rechtskräftig. Wir zeigen
­Ihnen auf einen Blick was sich geändert hat.
Seit 01.05.2014
Änderung 7: Auch kleinere Gebäude, die von Behörden
genutzt­werden, müssen ihre Energieausweise aushändigen.
Vorgaben für das Bauen
Seit dem 01.05.2014
Die Austauschpflicht für Heizkessel (älter als Baujahr
1985) wurde erweitert. Bei einem Eigentümer­wechsel­­­­ist die
Änderung 1: Energetische Kennwerte müssen bei Ver­-­­ Pflicht innerhalb von zwei Jahren­zu erfüllen. Ausnahmen­
mietung oder Verkauf von Gebäuden in den Immobilien­ gibt es für Ein- und Zweifamilien­häuser sowie alte Nieder­
anzeigen veröffentlicht werden.
temperaturheiz- und Brenn­wertkessel, die einen besonders
hohen Wirkungsgrad haben.
Änderung 2: Bereits bei der Besichtigung einer Immobilie
ist der Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, dem Inter­es­ Ein Blick in die Zukunft….
senten den Energieausweis vorzuzeigen.
Änderungen ab 2016
Änderung 3: In Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr,
müssen Energieausweise ausgehangen werden. Aus­
ge­ Änderung 1: An Neubauten werden höhere energetische
nommen sind Gebäude, die von Behörden genutzt werden Anforderungen gestellt. Im Schnitt liegt die Erhöhung bei
und Gebäude, für die bereits ein Energieausweis vorliegt.
25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs.
Bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle liegt die ErÄnderung 4: In neu erstellten Energieausweisen muss die höhung durchschnittlich bei 20 Prozent des zulässigen
Registriernummer und die Energieeffizienzklasse ange­ Wärmedurchgangskoeffizienten.
geben werden.
Änderung 2: Festgelegt wird außerdem die energetische
Änderung 5: Der Energieausweis muss dem Mieter oder Mindestqualität von EU-Niedrigenergiegebäuden für
Käufer im Original oder als Kopie zur Verfügung gestellt Be­­­­hördengebäude.
werden.
Selbstverständlich werden für die kommenden Jahre noch
Änderung 6: Zur Kontrolle von Klimaanlagen und Energie- weitere Veränderungen erwartet. Immerhin soll sich die
ausweisen können die einzelnen Bundesländer Stich­­ Energiebilanz unserer Gebäude fortwährend verbessern.
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proben durchführen.
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SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
ENERGIEBEDARFSAUSWEIS IST PFLICHT
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Die Energiepass-Pflicht regelt, dass bei jedem Nutzer­
wechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Zertifikat
über den Energiebedarf vorgelegt werden muss.
So sollen Verbraucher objektiv informiert werden.
Außer­
dem ermöglicht der Energiepass den Vergleich
des Energiebedarfs verschiedener Objekte und wird
so zum maßgeblichen Entscheidungshelfer in Sachen
­Wohnungs- oder Hauswahl. Der Energiepass gilt für das
gesamte Gebäude und ist für zehn Jahre gültig. Kernstück des Energie­passes ist der Energiekennwert, der in
Kilowatt­stunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben
wird. Nach ihm werden die Gebäude eingeordnet.
BEDARFSAUSWEIS ODER VERBRAUCHS­
AUSWEIS
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom
individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.
Beide­Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen
für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man den
Energie­verbrauch im Gebäude senken kann.
DIE QUALITÄT MUSS STIMMEN
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – Eigentümer sollten
auf die Qualität des angebotenen Energieausweises und
auf die Beratungsleistung des Ausstellers achten.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt
auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung.
So könne der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden
Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Moderni­
sierungsempfehlungen, ausgehend vom konkreten
Ge­bäude, ermitteln.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
INFO
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse
des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller
den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern
und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt
oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im
Energieausweis keine Rolle.
Ihr Vorteil: Die im Energiepass integrierten „Moder­­­ni­­­sierungs-­­­­Tipps“ zeigen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen die beste Energieklasse erreicht werden kann.
Wohnungsunternehmer erhalten wertvolle Informa­
tionen für das Instandsetzen und Modernisieren sowie
den Verkauf von Objekten.
Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus
den letzten drei Jahren.
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SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
GRUNDLAGEN UND WISSENSWERTES ZUR
DACH- UND FASSADENBEGRÜNUNG
In Deutschland werden jährlich etwa 8 – 10 Millionen
Quadrat­meter Dachfläche neu begrünt. Die Tendenz ist
zwar steigend, dennoch sind das bisher nur etwa 5 – 10 Prozent der neuen Dächer. Doch aufgrund der täglich neu
überbauten Natur, des Klimawandels mit immer höheren
Temperaturen und der oftmals recht teuren und kleinen
Bauplätze, sind begrünte und sogar genutzte Dächer die
Zukunft – auch im Bereich der privaten Bauherren. Die FBB
(Fachvereinigung Bauwerksbegrünung) hat gerade eine
Initiative gestartet mit dem Titel „Bundesweite Strategie Gebäudegrün“ mit der Zielsetzung, Politikern und Städten die
Vorteile und vielen positiven Wirkungen begrünter Dächer
und Fassaden näher zu bringen.
Viele Vorteile durch Gebäudebegrünung
(Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung)
• Verbesserung des Mikroklimas
Beschattung, Wasserrückhalt, Verdunstung, Bindung
und Filterung von Staub und Luftschadstoffen
• Energieeinsparung – Wärmedämmung und Hitzeschild
• Beitrag zum Hochwasserschutz
Regenwasserrückhalt und Minimierung der
Niederschlagsabflussspitzen
•Kosteneinsparung
Reduzierung der Abwassergebühren bei gesplitteter
Abwassersatzung. Eventuell ersparte Ausgleichsabgabe
•Gebäudeerhaltung
Längere Lebensdauer der Dachabdichtung durch Schutz
vor Witterungseinflüssen und Temperaturdifferenzen
• Ausgleich und Minderung für Eingriffe in Natur und
Landschaft
Erhaltung der Biodiversität und Erweiterung der Lebens­
räume für Pflanzen und Tiere
• Lärm- und Strahlenschutz
Luftschalldämmung und Minderung der Schallreflexion.
Minderung des Elektro- und Licht-Smogs
• Moderne Stadtplanung
Verbesserung des Arbeits- und Wohnumfelds,
groß­flächig einsetzbares Gestaltungselement der
Städte-­­­ und Landschaftsplaner
•Wertsteigerung
Der Immobilie und des Wohngebiets
• Freizeit-, Pausen- und Wohnflächen
Zusätzliche Nutzflächen im privaten und öffentlichen
Bereich
Wissenswertes bei Dachbegrünungen
Begrünbar sind Flachdächer und Schrägdächer. Es wird
unter­
schieden zwischen Extensiv- und Intensiv­­
begrünungen. Die extensiven Gründächer, etwa
85 Prozent aller Dach­
begrünungen in Deutschland,
zeichnen sich durch eine geringe Aufbauhöhe (ca. 8 –
15 cm), geringes Gewicht (ca. 80 – 170 kg / m²) und eine
trockenheits­verträg­liche und pflegeleichte Ve­getation
(vergleichbar mit Steingarten und Magerwiesen) aus. Sie
sehen einfach schön aus, speichern Regenwasser und
schützen die ­
darunter liegende­Dachabdichtung vor
Extremtemperaturen und Hagelschlag. Extensivbegrünungen werden nur zur P
­ flege ein- bis zweimal­im Jahr
begangen. Da­gegen sind Intensiv­be­grünungen erweiterte­
Wohn­räume (Dachgärten), auf denen ähnliche Pflanzen
7
wachsen wie im ebenerdigen Garten. Dementsprechend
ist der Grün­dachaufbau ­höher (ab ca. 25 cm) und schwerer
(ab ca. 300 kg / m²). Die Pflege gestaltet sich wie sonst im
Garten je nach Pflanzen­auswahl mehr oder ­weniger aufwändig. Intensiv begrünte D
­ ächer gibt es in der Regel nur
auf Flachdächern, dagegen ­können Extensiv­begrünungen
auf Flach- und Schräg­dächern bis zu einer Dach­neigung
von etwa 40 Grad gebaut ­werden. Jedoch­sind ab 15 Grad
Dachneigung besondere Maß­
nahmen zur Rutsch­
sicherung notwendig, damit das Gründach bei Starkregen
nicht ins Rutschen kommt. Da es immer ausgereiftere und
kostengünstigere Gründachsysteme für solche Steildachbegrünungen gibt, wird sich der Anteil dieser begrünten
Gebäude stark nach oben entwickeln.
Planungsgrundlagen für begrünte Dächer
• Richtlinie zur Planung, Ausführung und Pflege von
Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie).
– Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e. V., Bonn
• Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen (Flachdachrichtlinien). – Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks, Rudolf Müller Verlag, Köln
• Geeignete Dachkonstruktion, Wärmedämmung.
Wurzelfeste Dachabdichtung nach
FLL-Dachbegrünungsrichtlinie bzw. DIN EN 13948
• Zusätzliche Flächenlast für den Begrünungsaufbau und
die Pflanzen
• Dachneigung beachten: bei gefällelosen Dächern und Extensivbegrünungen der Pfützenbildung entgegenwirken
und ab 15° Dachneigung Schub­sicherungsmaßnahmen
gegen das Abrutschen des Gründachaufbaus vorsehen
• Entwässerung: Ausreichende Anzahl der Dachabläufe
und Notüberläufe berücksichtigen. Ausreichend dimensionierte Dränageschicht
• Absturzsicherung ab 3 Meter Höhe
• Windsoglast und Verwehsicherheit vor allem bei hohen
bzw. windexponierten Gebäuden
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SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
da­
durch charakterisiert, dass die verwendeten Pflanzen
„Kletterpflanzen“­sind und eine direkte Verbindung zum
gewachsenen Boden­haben. Die „Kletterpflanzen“ sind
Selbstklimmer oder benötigen geeignete dauerhafte
Kletter­hilfen. Die Wasser- und Nährstoffversorgung findet in
der Regel über natürliche Einträge statt. Eine regelmäßige
fachgerechte Pflege ist notwendig, jedoch in geringerem
Maße als bei fassadengebundenen Begrünungssystemen.
Beispiel Fassadenbegrünung © FBB
• Wasseranschluss zur dauerhaften Bewässerung von
Intensivbegrünungen und zur Startbewässerung von
Extensivbegrünungen
• Zugang zum Dach zu Pflege- und Wartungszwecken
• Abstimmung mit anderen Gewerken, z. B. bei Kombi­
nation Photovoltaik / Gründach oder Kombination
Gründach / Brauchwassernutzung
Wissenswertes bei Fassadenbegrünungen
Fassadenbegrünungen lassen sich vereinfacht in zwei
Hauptkategorien einteilen:
• Bodengebundene Begrünung
• Fassadengebundene Begrünung
Fassadengebundene Begrünung
Fassadengebundene Begrünungssysteme bilden i. d. R.
die Fassade der Außenwand und ersetzen hier andere­
Materialien­wie Glas, Faserzement, Metalle etc. Sie benötigen keinen Bodenanschluss und eignen sich daher
besonders für innerstädtische Bereiche. Sie zeichnen sich
durch sofortige Wirksamkeit, große Gestaltungsspielräume („vertikale Gärten“) sowie ein großes Spektrum
verwend­barer Pflanzen­aus. Die Versorgung mit Wasser und
Nährstoffen erfolgt über eine automatische An­lage. Der Aufwand für Pflege und Wartung ist von der Art der Ge­staltung
und dem verwendeten System abhängig; ins­gesamt aber
höher als bei bodengebundenen Begrünungen. Die Konstruktion muss auf die Begrünung abgestimmt sein.
Planungsgrundlagen für begrünte Fassaden
• Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von
Fassadenbegrünungen. – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, Bonn.
Die traditionellen bodengebunden Begrünungen er- • Geeignete Wand- bzw. Fassadenkonstruktion und
fol­gen an einer fertigen Außenwand je nach Klettermodus­
Wärmedämmung hinsichtlich Zusatzlasten und Druckmit oder ohne Kletterhilfe. Sie sind im wesentlichen
stabilität. Bei vorgehängten und hinterlüftete Fassaden,
Bodengebundene Begrünung
9
wärmegedämmten Vorsatzfassaden, holzbekleideten
Fassaden und Trapezblechwänden sind grundsätzlich
nur Gerüstkletterpflanzen bzw. fassadengebundene
Begrünungsysteme zu empfehlen. Bei der Verwendung
von Selbstkletterern bzw. Selbstklimmern ist die Eignung des Untergrunds zu prüfen. Selbstklimmer sollten
nur auf intakten Untergründen ohne Risse, Spalten und
offene Fugen eingesetzt werden. Fassaden mit Außendämmung sind hierfür meistens nicht geeignet.
• Maximal mögliche Wandlast bei fassadengebundenen
Systemen. Maximal mögliche Zuglast bei Kletterhilfen
bodengebundener Systeme.
• Ausrichtung (Himmelsrichtung) der Fassade, einschließlich
Verschattung oder Lichtreflektion durch Nachbargebäude.
• Zusätzliche Windsoglast vor allem bei hohen bzw. wind­
exponierten Gebäuden..
• Geeignete Kletterhilfen bei bodengebundenen
­Sys­temen in Abhängigkeit der ausgewählten Pflanzen.
• Entwässerung bei fassadengebundenen Systemen.
• Wasseranschluss und Wasserversorgung zur
Start­bewässerung von bodengebundener Fassadenbegrünung und zur dauerhaften Bewässerung von
fassadengebundenen Systemen
• Zugang zur Fassade zu Pflege- und Wartungs­zwecken,
ggf. mittels Wartungsgängen, Hubsteiger oder
Fassadenaufzügen
• Absturzsicherung ab drei Meter Absturzhöhe
Beispiel Dachbegrünung Wohngebäude © FBB
Beispiel Dachbegrünung Geschäftsgebäude © FBB
Dr. Gunter Mann
Präsident
Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB)
Kanalstraße 2, 66130 Saarbrücken
Weitere Informationen zur Dach- und Fassadenbegrünung, Telefon: 0681 9880570
0681 9880572
zu deren Fördermöglichkeiten und auch zur Fachver­ Fax einigung Bauwerksbegrünung e. V. und der Unterstützung E-mail:[email protected]
der ­„Bundesweiten Strategie Gebäudegrün“ gibt es unter­ Internet:www.fbb.de
www.gebaeudegruen.info
www.fbb.de
10
SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
HEIZUNG
Sowohl bei einem Neubau als auch bei der Sanierung
­eines Altbaus müssen Sie sich Gedanken über das rich­tige
Heiz­
system machen. Bei den Überlegungen sollten alle
wichtigen Faktoren mit einbezogen werden, um die effi­
zienteste Variante für das Eigenheim zu ermitteln. Wie groß
ist die zu beheizende Fläche? Welche Technik soll v­ erwendet
werden? Wie können Sie gleichzeitig zum Umweltschutz
beitragen? Fragen über Fragen, die zu klären sind.
Heutzutage besteht ein überaus großes Angebot im Bereich Heiztechnik und zugleich sind auch die Ansprüche
an die Heizanlagen gestiegen: Das System soll ein angenehmes Raumklima schaffen, in dem sich die Bewohner
wohlfühlen und zugleich einen hohen Wirkungsgrad aufweisen sowie geringe Betriebskosten verursachen. Die
Technik in diesem Bereich hat in den letzten Jahr­zehnten
markante Fortschritte gemacht, so dass viele Anlagen
­diesen Anforderungen gerecht werden.
INFO
Heizcheck
Sie möchten es einmal ganz genau wissen? Ihre Heizkosten können Sie zukünftig mit dem neuen Online
Heizcheck der Deutschen Energieagentur berechnen.
Unter www.zukunft-haus.info sehen Sie auch gleich ihr
ganz persönliches Einspar­potenzial. Schauen Sie doch
einfach mal vorbei.
Seit September 2015 gibt es auch für Ihre Heizung
Energie­effizienzklassen. Eine Übersicht finden Sie in der
nach­­folgenden Grafik.
Quelle: co2online gGmbH
Innovative Technik
In den meisten älteren Häusern stehen noch veraltete,
wenig effiziente Heizungsanlagen, die schon längst ausgetauscht werden müssten. Denn Anlagen, die schon mehr
als 15 Jahre zählen, entsprechen nicht mehr den heutigen
Anforderungen und sind nicht mehr einsatzfähig. Und auch
für Neubauhäuser bieten sich technische Erneuerungen an.
Die neuen Brennwertkessel, die sowohl für Öl- als auch Gasheizungen erhältlich sind, nutzen zusätzlich die Wärme aus
den Abgasen und die Kondensationswärme. Durch die Mini­
mierung des Wärmeverlusts wird somit ein möglichst hoher
Energiegewinn erzielt. Mit diesen hocheffizienten Kesseln
wird das Heizmaterial zu beinahe 100 Prozent in Wärme verwandelt, was die Kosten für Öl oder Gas enorm senkt. Für
die Warmwasserbereitung, die in engem Zusammenhang
mit der Heizung steht, können neuartige Speichersysteme
11
eingesetzt werden. Ein Pufferspeicher kann über lange Zeit
einen Warmwasservorrat speichern und so den Bedarf für
Heizung, Küche und Bad regeln.
HINWEIS
Drahtlose Einzelraumregelung
Um Energie und damit auch Kosten zu sparen, sollten Sie
nur Räume heizen, in denen Sie sich auch aufhalten. Zudem
ist es sinnvoll, Fremdwärmequellen – wie beispielsweise
die Sonne – optimal zu nutzen. Das System der draht­losen
Einzelraumregelung erkennt zum Beispiel geöffnete
Fenster­und reagiert entsprechend: Durch die Drosselung
der Heizkörper kann es in einer Etagenwohnung zu einem
Einsparpotenzial von rund 20 Prozent kommen.
Hocheffiziente Heizungspumpen
Eine Hocheffizienz-Heizungspumpe wählt automatisch die
optimale Einstellung für die Wasserzirkulation zwischen­
Heizanlage und Heizkörper. Die Pumpe hat einen Regler,­
der die Drehzahl vermindert, wenn der Druck steigt.
Das Einsparpotenzial liegt im Vergleich zu ungeregelten
Heizungs­pumpen bei rund 80 Prozent und damit rund
90 Euro im Jahr.
INFO
Die Installation von Solarkollektoren eignet sich her­vor­
ragend, um die energiesparende Produktion von
Heiz­
wärme­zu unterstützen. Durch die Kombination­
von Solarenergie mit einer der genannten Heizsysteme­
erreichen Sie eine optimale Energieausbeute. So
kann die Heizung hinzugeschaltet werden, wenn die
Sonnenenergie nicht mehr genügend Energie liefern
kann. Bei der KfW können Sie einen Kombinations­
bonus für die Installation einer Solaranlage zusammen
mit e
­ iner Heizanlage abrufen.
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12
SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
Umdenken und Handeln
Beim Einbau einer neuen Heizanlage ist es eine Über­
legung wert, ob dafür nicht sinnvollerweise eine Heizung
mit regenerativer Energiequelle in Frage kommt. Denn
dies hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und Ihren Geldbeutel, auch die gesetzlichen Bedingungen fordern­die
Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Im EEWärmeG­(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) ­wurde ­festgesetzt,
dass in allen Neubauten ab dem 1. Januar 2009
erneuerbare­Energien verwendet werden müssen. Es
besagt­zusätzlich, dass bis zum Jahr 2020 nahezu 14 Prozent des gesamten Heizenergiebedarfs aus regenerativen
Quellen entnommen werden müssen. Deshalb sollte sich
jedermann Gedanken da­
rüber machen, eine energie­
sparende Heizung einbauen zu lassen.­
auch Biogas eine bedeutende Rolle spielen, das aus heimischen Nutzpflanzen in Biogasanlagen produziert wird.
Dieses Gas wird in das Erdgasnetz miteingespeist und
kann ebenso für die Erdgasheizung verwendet werden.
Geothermie
Die Technik hat inzwischen etliche hervor­
ragende
Systeme­zur Wärmegewinnung entwickelt, welche die
Wärme allein aus regenerativen Energien produzieren
und echte Alternativen zum Öl darstellen.
Eine weitere Alternative ist die Technik, die sich die
Geothermie zu Nutzen macht. Hier wird mit Hilfe von
­ nter
Wärme­pumpen die natürliche Erdwärme, die sich u
der Erdoberfläche befindet, nach oben befördert. Die
Pumpe­entzieht ihrer Umgebung die Wärme und erhöht die Luft auf eine Temperatur, mit der sie zum
Heizen oder der Warmwasserbereitung genutzt werden kann. Ein Vorteil: Das System unterstützt nicht nur
die Beheizung,­sondern sorgt im Sommer auch für angenehm kühle Tempera­turen. Wie auch beim Erdgas
profitieren Sie hier davon, dass Sie ganz autonom über
das Heizmaterial verfügen können. Denn ist die ­Pumpe
einmal angeschlossen, können Sie die Energiequelle
ganz nach Bedarf nutzen.
Erdgas und Biogas
Heizen mit Holz
Energieeffizient lassen sich Wohnräume mit Erdgas in
Kombination mit einem Brennwertkessel beheizen.
Mit Hilfe einer intelligenten Regelungstechnik wird die
Wärme­
erzeugung gesteuert, so dass diese Heizanlage
sehr effizient und energieschonend betrieben werden
kann. Erdgas als Heizmittel einzusetzen erweist sich im
Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern als umweltschonendere Methode,­da es weniger Abgas- und
Feinstaub­emissionen verursacht. In Zukunft wird sicher
Auch das Heizen mit Biomasse erfreut sich wachsender
Beliebtheit. Besonders Heizungen, die mit Scheitholz,
Pellets­sowie Hackschnitzeln betrieben werden, sind groß
im Kommen. In Verbindung mit diesen Anlagen wird ein
Pufferspeicher für das Warmwasser installiert, der die
Schwankungen von Heizleistung und Wärme­
abnahme
ausgleicht. Dies erhöht den Jahresnutzungsgrad und
sorgt für einen niedrigeren Brennstoffverbrauch. Der
geringe­Ausstoß von CO2 macht diese Anlagen besonders
13
das 2008 erneuert und erweitert wurde,­staatlich
gefördert: Der Betreiber erhält beispiels­weise einen Zuschlag vom Staat pro Kilowatt Strom (für Fremd- oder
Eigen­nutzung), das er aus einem BHKW ins Stromnetz
überführt.
© Arthur J. Braunstein / Fotolia
umweltfreundlich. Denn es wird nicht mehr Kohlen­dioxid
abgegeben, als die Menge, die der Baum in seinem­
Wachstum aufgenommen hat. Aufgrund des hohen­
Wirkungsgrads­und der zukunftssicheren Aussichten sind
Heizsysteme auf Holzbasis enorm attraktiv geworden.
Mini-Blockheizkraftwerk (BHKW)
Diese Art der Energiegewinnung wird heutzutage nicht
mehr nur im großen, industriellen Bereich genutzt,
sondern kann inzwischen in Ein- beziehungsweise Mehrfamilienhäusern genutzt werden. Primär produziert­ein
BHKW Strom, der entweder im Haushalt genutzt werden­
oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden
kann. Daneben entsteht auch eine Menge Wärme, die für
die Beheizung sowie die Warmwassergewinnung im Haus
verwendet werden kann. Als Energie­lieferanten ­können
auch regenerative Quellen wie Erdgas, Biogas, Holz und
ähnliches eingesetzt werden. Diese Verwendung­der
Nutzwärme wird Kraft-Wärme-­Kopplung (KWK) genannt­
und ergibt einen möglichst hohen Nutzungsgrad. Diese
Art der Energiegewinnung wird gemäß­dem KWK-­Gesetz,
Im Landkreis Limburg-Weilburg sind wir
DER Ansprechpartner für:
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14
SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
INFO
Es gibt attraktive Finanzierungsmöglichkeiten seitens­
der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Förder­
programme für die Nutzung von regenerativen Energien
ausweist. Sie vergibt beispielsweise günstige Kredite zu
diesen Zwecken.
Tipp:
Wenn Sie Ihre alte Heizung durch eine neue mit
Erneuer­baren Energien austauschen, fördert die BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)­­
diese Umbaumaßnahme mit Zuschüssen. Die ­folgenden
Tabellen geben­einen­Überblick.
Limburger Folienspezialist Polifibra reduziert Energiekosten mit BHKW um rund 40%
Unter dem Solgan „Heizungsbauer der Zukunft“ realisiert WHSE innovative Energiekonzepte für Einfamilienhäuser wie für Industriebetriebe. Neben der
Brennwerttechnik werden moderne BHWK-, Photovoltaik- und Batterie-Technik kombiniert. Aktuelle
Erfolgsgeschichte ist die energetische Sanierung der
Limburger Firma Polifibra.
„Wir konfektionieren seit über 30 Jahren Folien- und
Isoliermaterialien für die Anwendung in verschiedenen industriellen Bereichen“, sagt Geschäftsführer
Klaus Jorkowski, „beispielsweise Trafofolien für Windenergieanlagen, Abschimfolien für Computerkabel
oder spezielle Folienklebebänder.“
Was den Geschäftsführer ärgerte, waren die steigenden Energiekosten. Also engagierte er den Energieberater Peter Reichwein, Hünfelden, und den
Haigerer Heizungsbauer WHSE, die ein Konzept aus
Wärmedämmung und Kraft-Wärme-Kopplung entwickelten.
Das WHSE-Team installierte ein BHKW der Marke
EC-Power XRGI mit 15 kW elektrischer und 30 kW
thermischer Leistung. Es läuft 5.600 Stunden im Jahr
erzeugt rund 70.000 kWh Strom. Nach dem ersten
kompletten Betriebsjahr steht ein Einsparung von einigen Tausend im Jahr fest. - www.whse.de
„Über das BHKW beheizen wir seitdem unsere Gebäude und erzeugen kostengünstigen Strom“, erklärt
Jorkowski. Neben der Energiekostenersparnis von bis
zu 40% bringen die Maßnahmen auch weitere positive Effekte: „Unsere Mitarbeiter sind begeistert, weil
sie in einem angenehmen Klima arbeiten.“
Peter Reichwein,
Klaus Jorkowski
und Christian
Freischlad am
Energiekostensparenden BHKW
Haben Sie Ihre Energiekosten im Griff?
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Heizungsbau
Bitzenstraße 11a, 35708 Haiger | Telefon 02773 - 746 219-0
Web: www.whse.de | [email protected]
15
FörderübersichtSolar
Solar(Basis-,
(Basis-, InnovationsInnovations- und
Förderübersicht
und Zusatzförderung)
Zusatzförderung)
Maßnahme
Maßnahme
Errichtung einer Solarkollektoranlage zur ...
Errichtung einer Solarkollektoranlage zur ...
Basisförderung
Basisförderung
Gebäudebestand
Gebäudebestand
Innovationsförderung 5
Innovationsförderung 5
Gebäudebestand
Neubau
Gebäudebestand
Neubau
500 €
500 €
–
–
50 €/m²
–
–
50 €/m²
Bruttokollektorfläche
Bruttokollektorfläche
100 €/m²
75 €/m²
20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
–
Bruttokollektorfläche
Bruttokollektorfläche
100 €/m²
75 €/m²
20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
–
Bruttokollektorfläche Bruttokollektorfläche
9
bis 14 m² Bruttokollektorfläche
2.000 €
... kombinierten Warmwasserbis 14 m² Bruttokollektorfläche
2.000
€9
–
–
140 €/m²
bereitung und
Heizungsunter15 m² bis 40 m² Bruttokollektorfläche
... kombinierten
Warmwasser–
–
Bruttokollektorfläche
140 €/m²
stützung,
solare
Kälteerzeugung
bereitung und Heizungsunter15 m² bis 40 m² Bruttokollektorfläche
Bruttokollektorfläche
2
200 €/m²
150 €/m²
oder Wärmenetzzuführung
stützung,
solare Kälteerzeugung
20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
–
Bruttokollektorfläche
Bruttokollektorfläche
200 €/m²
150 €/m²
oder Wärmenetzzuführung 2
20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
–
Bruttokollektorfläche
Bruttokollektorfläche
... Wärme- oder Kälteerzeugung
0,45 € × jährlicher Kollektorertrag × Anzahl
3
(Alternative) 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
–
... Wärmeoder Kälteerzeugung
Kollektoren
0,45 € × jährlicher
Kollektorertrag × Anzahl
– ertragsabhängige
Förderung – 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
3
(Alternative) –
Kollektoren
– ertragsabhängige Förderung –
50 €/m² zusätzlicher
4
Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage
–
–
50Bruttokollektorfläche
€/m² zusätzlicher
Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage 4
–
–
Bruttokollektorfläche
... ausschließlichen
... ausschließlichen
Warmwasserbereitung 1
Warmwasserbereitung 1
∙
∙
∙
3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche
3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche
11 bis 40 m² Bruttokollektorfläche
11 bis 40 m² Bruttokollektorfläche
∙ Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2015.
∙ Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder
Es gelten
die Bestimmungen
Kühlsystem
installiert ist.der Richtlinien vom 11. März 2015.
Gebäudebestand:
Ein Gebäude,
in dem zum Zeitpunkt
Inbetriebnahme
der beantragten
Anlage seit mehr als
zwei Sie
Jahren
ein BAFA-Homepage
anderes Heizungsoderder
∙ Die hier beschriebenen
Voraussetzungen
sind nichtder
abschließend.
Die vollständigen
Fördervoraussetzungen
finden
auf der
unter
Kühlsystem
ist.Erneuerbaren Energien“.
Rubrik installiert
„Heizen mit
Die
beschriebenen Voraussetzungen
sind nicht abschließend.
Die vollständigen
finden Sie auf der
BAFA-Homepage
1 hier
Mindestvoraussetzungen
in der Basisförderung:
Bruttokollektorfläche
mind. 3 m²Fördervoraussetzungen
bis max. 40 m², Pufferspeichervolumen
mind.
200 Ltr. (beides unter
gilt fürder
Rubrik
„Heizen
mit Erneuerbaren Energien“.
alle
Kollektortypen)
1 Mindestvoraussetzungen
in der
Bruttokollektorfläche
mind. 3 m² bis max. 40
200
Ltr. (beides giltu.für
2 Mindestvoraussetzungen
inBasisförderung:
der Basisförderung:
Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche
≥ 9m²,
m²,Pufferspeichervolumen
Pufferspeichervolumen mind.
40 l/m²;
Vakuumröhrenalle Kollektortypen)
Vakuumflachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m²; Luftkollektoren: keine Mindestanforderungen
2 Mindestvoraussetzungen
der Basisförderung:
Flachkollektoren:
Bruttokollektorfläche
≥ 9 m², Pufferspeichervolumen
Vakuumröhrenu.
3 Die ertragsabhängigein
Förderung
kann alternativ
zur Innovationsförderung
für große Solarkollektoranlagen
(20 bis 100 40
m²)l/m²;
beantragt
werden. Grundlage
des jährlichen Kollektorertrages
(kWh/a/Kollektor)
das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln
Würzburg, 50 °C).
Vakuumflachkollektoren:
Bruttokollektorfläche
≥ 7 m², ist
Pufferspeichervolumen
50 l/m²; Luftkollektoren: keine(Standort
Mindestanforderungen
4 ertragsabhängige
Erweiterung einer
bestehenden
Solarkollektoranlage
um mind. 4 m² bis zu
m² Bruttokollektorfläche.
3 Die
Förderung
kann
alternativ zur Innovationsförderung
für40
große
Solarkollektoranlagen (20 bis 100 m²) beantragt werden. Grundlage
des jährlichen Kollektorertrages (kWh/a/Kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 °C).
4 Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 m² bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche.
Zusatzförderung 6
Zusatzförderung 6
Kombinationsbonus
GebäudeeffizienzKombinationsbonus
Gebäudeeffizienzbonus 7
Biomasseanlage,
Wärmenetz Kesseltausch
bonus 7
Biomasseanlage,
Wärmenetz
Kesseltausch
Wärmepumpenanlage
Wärmepumpenanlage
500 €
500 €
500 €
500 €
500 €
500 €
Optimierungs8
Optimierungsmaßnahme
maßnahme 8
mit Errichtung:
mit Errichtung:
10 % der Netto8.1
investitionskosten
10 % der Nettozusätzlich 0,5 ×
investitionskosten 8.1
Basisoder0,5 ×
zusätzlich
––––––––––––
InnovationsBasis- oder
––––––––––––
förderung
Innovationsnachträglich
förderung
(nach 3nachträglich
– 7 Jahren):
(nach 3 – 7 Jahren):
100 bis max. 200 € 8.2
100 bis max. 200 € 8.2
–
–
–
–
5 Solarkollektoranlagen im Bereich Innovationsförderung. Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und
5 Solarkollektoranlagen
Errichtung
aufOder
einem
mit mind. 3 Wohneinheiten
oder auf
einem NichtwohngeBeherbergungsbetriebeim
mitBereich
mind. 6Innovationsförderung.
Zimmern können gefördert
werden).
aufWohngebäude
Ein- und Zweifamilienhäusern
mit einem solaren
Deckungsgrad
von
bäude
mit%,mind.
500 der
m² Nutzfläche
(auch Mischgebäude
mit Wohn- und
Gewerbenutzung,
Gemeinschaftseinrichtungen
zur entsprechenden
sanitären Versorgung
mind. 50
in denen
auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche
bezogene
Transmissionswärmeverlust
das 0,7-fache des
Wertesund
2
Beherbergungsbetriebe
mit mind.
6 Zimmern
können
gefördert
werden).
Oder Mindestanforderungen
auf Ein- und Zweifamilienhäusern
mit einem solarenwie
Deckungsgrad
des jeweiligen Referenzgebäudes
nicht
überschritten
wird.
Es gelten
die gleichen
an das Pufferspeichervolumen
unter 1 bzw. von
.
50 %, in denen
der auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche
bezogene Transmissionswärmeverlust
dassind
0,7-fache
des entsprechenden
6 mind.
Die verschiedenen
Zusatzförderungen
können zusätzlich
zur Basis- und Innovationsförderung
gewährt werden und
miteinander
kumulierbar. Wertes
des
jeweiligen
Referenzgebäudes nicht
wird. Es gelten
Mindestanforderungen
an das
Pufferspeichervolumen wie unter 1 bzw. 2.
Ausnahme:
Gebäudeeffizienzbonus
undüberschritten
Optimierungsmaßnahme
nurdie
im gleichen
Gebäudebestand
bei Errichtung einer
Solarkollektoranlage.
67 Die
verschiedenen
können zusätzlich
zur Basis- und Innovationsförderung
gewährt werden und
sind der
miteinander
kumulierbar.
Bonus
für effizienteZusatzförderungen
Wohngebäude im Gebäudebestand.
Voraussetzungen:
Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus
55 (d. h.
auf die wärmeüberAusnahme:
Gebäudeeffizienzbonus
Optimierungsmaßnahmebeträgt
nur immaximal
Gebäudebestand
bei Errichtung
einer Solarkollektoranlage.
tragende Umfassungsfläche
bezogeneund
Transmissionswärmeverlust
das 0,7-fache
des entsprechenden
Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes;
gelten die
Höchstwerteim
derGebäudebestand.
EnEV 2013 AnlageVoraussetzungen:
1 Tabelle 2), hydraulischer
Abgleich,
der Heizkurve,
eines
7 Bonus
für es
effiziente
Wohngebäude
Anforderungen
anAnpassung
ein KfW-Effizienzhaus
55Online-Bestätigung
(d. h. der auf die wärmeüberzugelassenen
Sachverständigen.
tragende
Umfassungsfläche
bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenz8 gebäudes;
Einzelmaßnahmen
Optimierung
Heizungsanlage
der Warmwasserbereitung
in Bestandsgebäuden
(nicht bei Erweiterung).
es gelten zur
die energetischen
Höchstwerte der
EnEV 2013der
Anlage
1 Tabelle 2),und
hydraulischer
Abgleich, Anpassung
der Heizkurve, Online-Bestätigung
eines
Sachverständigen.
8.1 zugelassenen
Zusammen mit
der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.
88.2 Einzelmaßnahmen
Optimierung der
Heizungsanlage
und der
Nachträglich nach 3zur
bis 7energetischen
Jahre nach Inbetriebnahme.
Begrenzung
auf die Höhe
derWarmwasserbereitung
förderfähigen Kosten. in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung).
8.1
mit der Errichtung
Solarkollektoranlage.
Begrenzung
auf
höchstens
50 % der Basis-gefördert.
oder Innovationsförderung.
9 Zusammen
Die Mindestförderung
gilt nichteiner
für Luftkollektoren.
Diese werden
mit 140
€/m²
Bruttokollektorfläche
8.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Stand: 08.05.2015
9 Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Diese werden mit 140 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert.
Stand: 08.05.2015
www.bafa.de
16
SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
FörderübersichtBiomasse
Biomasse (Basis-,
(Basis-, InnovationsInnovations- und
Förderübersicht
und Zusatzförderung)
Zusatzförderung)
Maßnahme
Maßnahme
Anlagen von 5 bis max. 100,0 kW Nennwärmeleistung
Anlagen von 5 bis max. 100,0 kW Nennwärmeleistung
Basisförderung
Basisförderung
Innovationsförderung 4
Innovationsförderung 4
Brennwertnutzung 5
Partikelabscheidung 5.1
Brennwertnutzung 5
Partikelabscheidung 5.1
Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Gebäudebestand Neubau
Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Gebäudebestand Neubau
5 kW bis 25,0 kW
2.000 €
5 kW bis 25,0 kW
2.000 €
25,1 kW bis max. 100 kW
80 €/kW
25,1 kW bis max. 100 kW
80 €/kW
5 kW bis 37,5 kW
3.000 €
Pelletkessel 1
5 kW bis 37,5 kW
3.000 €
37,6 kW bis max. 100 kW
80 €/kW
Pelletkessel 1
37,6
kW
bis
max.
100
kW
80
€/kW
Pelletkessel 1
5 kW bis 43,7 kW
3.500 €
mit einem1 Pufferspeicher (neu
Pelletkessel 5 kW bis 43,7 kW
3.500 €
43,8 kW bis max. 100 kW
80 €/kW
von mind. 30 l/kW
mit errichtet)
einem Pufferspeicher
(neu
43,8 kW bis max. 100 kW
80 €/kW
errichtet) von mind. 30 l/kW
pauschal 3.500 €
Hackschnitzelkessel 2
2
mit einem Pufferspeicher
von mind. 30 l/kW
je Anlage
pauschal
3.500 €
Hackschnitzelkessel
mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
je Anlage
Scheitholzvergaserkessel 3
pauschal 2.000 €
mit einem Pufferspeicher
von mind. 55 l/kW
je Anlage
3
Scheitholzvergaserkessel
pauschal
2.000 €
mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
je Anlage
Pelletofen mit Wassertasche
Pelletofen mit Wassertasche
∙
∙
∙
1
–
–
–
–
3.000 € 4.1
3.000 € 4.1
2.000 €
2.000 €
4.1
4.500 €
4.500 € 4.1
3.000 €
3.000 €
4.1
4.500 €
4.500 € 4.1
3.000 €
3.000 €
5.250 € 4.1
5.250 € 4.1
3.500 €
3.500 €
5.250 € 4.1
5.250 € 4.1
3.500 €
3.500 €
5.250 € 7
7
5.250
4.500€€ 8
3.500 € 7
7
3.500
3.000€€ 8
8
4.500
5.250€€ 7
7
5.250
4.500€€ 8
8
3.000
3.500€€ 7
7
3.500
3.000€€ 8
5.250 €
5.250 €
3.500 €
3.500 €
3.000 €
2.000 €
4.500 € 8
3.000 € 8
3.000 €
2.000 €
∙
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2015
∙
Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder
Es gelten
die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2015
Kühlsystem installiert ist.
Gebäudebestand:
Ein Gebäude,
in dem zum Zeitpunkt
Inbetriebnahme
der beantragten
Anlage seit mehr als
zweiSie
Jahren
einBAFA-Homepage
anderes Heizungsoder
∙
Die hier beschriebenen
Voraussetzungen
sind nichtder
abschließend.
Die vollständigen
Fördervoraussetzungen
finden
auf der
unter
Kühlsystem
installiert
der Rubrik
„Heizenist.
mit Erneuerbaren Energien“.
Die
beschriebenen
Voraussetzungen
sind nicht abschließend.
Die vollständigen
Fördervoraussetzungen
finden
Sie auf der BAFA-Homepage
unter
1 hier
Unter
die Pelletkessel
fallen auch Kombinationskessel
zur Verbrennung
von Biomassepellets
und Scheitholz.
Kombinationskessel
müssen über ein
der Rubrik
„Heizen mit Erneuerbarenvon
Energien“.
Mindest-Pufferspeichervolumen
55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
Unter
die Pelletkessel
fallen auch Kombinationskessel
zur Verbrennung
von Biomassepellets
und Scheitholz.
müssen über
ein über
2 Unter
die Hackschnitzelanlagen
fallen auch Kombinationskessel
zur Verbrennung
von Hackschnitzeln
und Kombinationskessel
Scheitholz. Kombinationskessel
müssen
Mindest-Pufferspeichervolumen
von 55 Liter
je Liter
Kilowatt
Nennwärmeleistung
für den
handbeschickten
Teil der
verfügen.
ein Mindest-Pufferspeichervolumen
von 55
je Kilowatt
Nennwärmeleistung
für
den handbeschickten
TeilAnlage
der Anlage
verfügen.
2 Unter
Hackschnitzelanlagen
fallen auch
Kombinationskessel zur
Verbrennung
von Hackschnitzeln
Scheitholz.
Kombinationskessel müssen über
3 Esdie
sind
nur besonders emissionsarme
Scheitholzvergaserkessel
förderfähig
(staubförmige
Emissionen:und
max.
15 mg/m³).
ein
von
je Kilowatt Nennwärmeleistung
für den handbeschickten
Teil4.1der
4 Mindest-Pufferspeichervolumen
Innovationsförderung: Angegeben
ist 55
derLiter
Gesamtförderbetrag.
Ausnahme Pelletanlagen
im Gebäudebestand
. Anlage verfügen.
3 Es
nur besonders
emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
förderfähig (staubförmige
max. 15 mg/m³).
4.1sind
Pelletanlagen
im Gebäudebestand:
Angegeben ist der Mindestförderbetrag,
ansonsten 80Emissionen:
€/kW.
4.1
4 Innovationsförderung:
Angegeben
ist der Gesamtförderbetrag.
Ausnahme Pelletanlagen
Gebäudebestand
.
5 Innovationsförderung
Brennwertnutzung:
Zusätzlich zur Biomasseanlage
besteht eineim
Einrichtung
zur bestimmungsgemäßen
Nutzung der bei der
4.1 Pelletanlagen
im Gebäudebestand:
Angegeben
Abgaskondensation
anfallenden
Wärme. ist der Mindestförderbetrag, ansonsten 80 €/kW.
5 Innovationsförderung Brennwertnutzung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der bei der
Abgaskondensation anfallenden Wärme.
Nachrüstung 6
Nachrüstung 6
750 €
750 €
Zusatzförderung 9
Zusatzförderung 9
Kombinationsbonus
GebäudeeffizienzKombinationsbonus
Gebäudeeffizienzbonus 10
Solarkollektoranlage, Wärmenetz
bonus 10
Solarkollektoranlage,
Wärmenetz
Wärmepumpenanlage
Wärmepumpenanlage
500 €
500 €
500 €
500 €
Optimierungs11
Optimierungsmaßnahme
maßnahme 11
mit Errichtung:
mit Errichtung:
10 % der Netto11.1
10 % der Nettoinvestitionskosten
zusätzlich 0,5 ×
investitionskosten 11.1
Basisoder 0,5 × – – – – – – – – – – – –
zusätzlich
InnovationsBasis- oder
––––––––––––
förderung
nachträglich
Innovations(nach 3nachträglich
– 7 Jahren):
förderung
(nach 3 – 7 Jahren):
100 bis max.
11.2
200
100€ bis max.
200 € 11.2
5.1 Innovationsförderung Partikelabscheidung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel.
5.1
Innovationsförderung Partikelabscheidung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthal6 Nachrüstung einer unter 4) oder 5) beschriebenen Einrichtung für eine bereits bestehende Biomasseanlage. Angegeben ist der Innovationsförderbetrag.
tenen Partikel.
7 Förderbetrag bei neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW). Gesamtpufferspeichervolumen bei Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter/kW.
6 Nachrüstung einer unter 4) oder 5) beschriebenen Einrichtung für eine bereits bestehende Biomasseanlage. Angegeben ist der Innovationsförderbetrag.
8 Förderbetrag bei vorhandenem Pufferspeicher.
7
9
8
910
Förderbetrag bei neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW). Gesamtpufferspeichervolumen bei Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter/kW.
Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.
Förderbetrag
bei vorhandenem Pufferspeicher.
Ausnahme:
Gebäudeeffizienzbonus
und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.
Die verschiedenen
können zusätzlich
zur Basis- und Anforderungen
Innovationsförderung
gewährt werden und
sindder
miteinander
kumulierbar.
Bonus
für effizienteZusatzförderungen
Wohngebäude im Gebäudebestand.
Voraussetzungen:
an ein KfW-Effizienzhaus
55 (d. h.
auf die wärmeübertraAusnahme:
Gebäudeeffizienzbonus
und Optimierungsmaßnahme
nurmaximal
im Gebäudebestand.
gende
Umfassungsfläche
bezogene Transmissionswärmeverlust
beträgt
das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgelten die
Höchstwerte im
derGebäudebestand.
EnEV 2013 AnlageVoraussetzungen:
1 Tabelle 2), hydraulischer
Abgleich,
der Heizkurve,55Online-Bestätigung
eines
10 gebäudes;
Bonus füres
effiziente
Wohngebäude
Anforderungen
anAnpassung
ein KfW-Effizienzhaus
(d. h. der auf die wärmeübertrazugelassenen
Sachverständigen.
gende Umfassungsfläche
bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es geltenzur
dieenergetischen
Höchstwerte der
EnEV 2013der
Anlage
1 Tabelle 2),und
hydraulischer
Abgleich, Anpassung
der Heizkurve, Online-Bestätigung eines
11 Einzelmaßnahmen
Optimierung
Heizungsanlage
der Warmwasserbereitung
in Bestandsgebäuden.
zugelassenen
Sachverständigen.
11.1 Zusammen mit der Errichtung einer Biomasseanlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.
11
Einzelmaßnahmen
Optimierung der
Heizungsanlage
und der
11.2 Nachträglich
nach 3 zur
bis 7energetischen
Jahre nach Inbetriebnahme.
Begrenzung
auf die Höhe
derWarmwasserbereitung
förderfähigen Kosten. in Bestandsgebäuden.
11.1 Zusammen mit der Errichtung einer Biomasseanlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.
11.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Stand: 08.05.2015
Stand: 08.05.2015
www.bafa.de
17
FörderübersichtWärmepumpe
Wärmepumpe (Basis-,
(Basis-, InnovationsFörderübersicht
Innovations-und
undZusatzförderung)
Zusatzförderung)
Maßnahme
Maßnahme
Wärmepumpen (WP) bis 100 kW Nennwärmeleistung
Wärmepumpen (WP) bis 100 kW Nennwärmeleistung
Gasbetriebene Wärmepumpen
Gasbetriebene
Wärmepumpen
(gasmotorische
WP, SorptionsWP)
(gasmotorische WP, SorptionsWP)
Elektrisch betriebene
Luft/Wasser-WP
Elektrisch
betriebene
Luft/Wasser-WP
→
→
Mindestförderbetrag
Mindestförderbetrag
→
→
Mindestförderbetrag
bei
leistungsgeregelten und/
Mindestförderbetrag
oder monovalentenund/
WP
bei leistungsgeregelten
oderMindestförderbetrag
monovalenten WP
100 €/kW
100 €/kW
4.500 €
4.500
(bis
45,0€kW)
(bis 45,0 kW)
40 €/kW
40 €/kW
1.500 €
(bis
37,5€kW)
1.500
(bis 37,5 kW)
1.300 €
(bis
32,5€kW)
1.300
(bis100
32,5
kW)
€/kW
150 €/kW
150 €/kW
6.750 €
6.750
(bis
45,0€kW)
(bis 45,0 kW)
60 €/kW
60 €/kW
2.250 €
(bis
37,5€kW)
2.250
(bis 37,5 kW)
1.950 €
(bis
32,5€kW)
1.950
(bis
32,5
kW)
150
€/kW
100 €/kW
100 €/kW
4.500 €
€
(bis4.500
45,0 kW)
(bis 45,0 kW)
40 €/kW
40 €/kW
1.500 €
(bis1.500
37,5 kW)
€
(bis 37,5 kW)
1.300 €
(bis1.300
32,5 kW)
€
(bis
kW)
10032,5
€/kW
→
Mindestförderbetrag
bei elektr. Sole-WP mit
Mindestförderbetrag
beiErdsondenbohrungen
elektr. Sole-WP mit
Erdsondenbohrungen
Mindestförderbetrag
bei anderen WP
Mindestförderbetrag
100 €/kW
4.500 €
(bis
45,0€kW)
4.500
(bis 45,0 kW)
4.000 €
(bis
40,0€kW)
4.000
150 €/kW
6.750 €
(bis
45,0€kW)
6.750
(bis 45,0 kW)
6.000 €
(bis
40,0€kW)
6.000
100 €/kW
4.500 €
(bis4.500
45,0 kW)
€
(bis 45,0 kW)
4.000 €
(bis4.000
40,0 kW)
€
bei anderen WP
Mindestförderbetrag
bei anderen
→ WP
Elektrisch betriebene
Wasser/Wasser-WP
Elektrisch
betriebene oder
Sole/Wasser-WP oder
Wasser/Wasser-WP
Sole/Wasser-WP
bei anderen WP
∙
∙
∙
1
2
3
4
Basisförderung 7
Innovationsförderung 1 7
Basisförderung 7
Innovationsförderung 1 7
Gebäudebestand Gebäudebestand
Neubau
Gebäudebestand Gebäudebestand
Neubau
(bis 40,0 kW)
(bis 40,0 kW)
Zusatzförderung 2
Zusatzförderung 2
LastmanagementKombinationsbonus
GebäudeeffizienzOptimierungs3
6
LastmanagementKombinationsbonus
GebäudeeffizienzOptimierungsbonus bonus 5
maßnahme Solarkollektoranlage,
PVTWärmenetz
bonus 3
bonus 5
maßnahme 6
4
Solarkollektoranlage,
PVTWärmenetz
Biomasseanlage
Kollektoren
Biomasseanlage
Kollektoren 4
mit Errichtung:
mit Errichtung:
10 % der Netto6.1
10 % der Nettoinvestitionskosten
investitionskosten 6.1
––––––––––––
––––––––––––
zusätzlich 0,5
nachträglich
× Basisoder 0,5
(nach 3-7
Jahren):
nachträglich
zusätzlich
500 €
500 €
500 €
500 €
Innovations(nach 3-7 Jahren):
× Basis- oder
500 €
500 €
500 €
500 €
6.2
förderung
Innovations- 100 bis max. 200 €
förderung
100 bis max. 200 € 6.2
––––––––––––
––––––––––––
nachträglich
(nach
1 Jahr):
nachträglich
(nach 1 Jahr):
bis 250 € 6.3
bis 250 € 6.3
(bis 40,0 kW)
∙ Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2015
∙ Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder
Es gelten
die Bestimmungen
Kühlsystem
installiert ist.der Richtlinien vom 11. März 2015
Gebäudebestand:
Ein Gebäude,
in dem zum Zeitpunkt
Inbetriebnahme
der beantragten
Anlage seit mehr als
zweiSie
Jahren
einBAFA-Homepage
anderes Heizungsoder
∙ Die hier beschriebenen
Voraussetzungen
sind nicht der
abschließend.
Die vollständigen
Fördervoraussetzungen
finden
auf der
unter
der
Kühlsystem
installiert
Rubrik „Heizen
mitist.
Erneuerbaren Energien“.
Die
beschriebenen Voraussetzungen
nicht
abschließend.
Die vollständigen
Fördervoraussetzungen
finden
der BAFA-Homepage
unter der
1 hier
Innovationsförderung:
Voraussetzungsind
ist eine
verbesserte
Systemeffizienz
oder eine
höhere Jahresarbeitszahl
(JAZ) Sie
derauf
beantragten
Wärmepumpe
Rubrik
mit Erneuerbaren
Energien“.
2 Die„Heizen
verschiedenen
Zusatzförderungen
können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.
Innovationsförderung:
Voraussetzung ist
eine
verbesserte Systemeffizienz
oder
eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe
Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus
und
Optimierungsmaßnahme
nur im
Gebäudebestand.
Die
Zusatzförderungen
können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar.
3 verschiedenen
Die Wärmepumpenanlage
ist lastmanagementfähig.
Ausnahme:
Gebäudeeffizienzbonus
Optimierungsmaßnahme
nur imund
Gebäudebestand.
Voraussetzung:
Errichtung einesund
Pufferspeichers
mit mind. 30 Ltr./kW
das Zertifikat „Smart Grid Ready“.
4 Wärmepumpenanlage
PVT-Kollektoren und andere
nicht förderfähige Solarkollektoranlagen (gilt nicht für reine Photovoltaikanlagen) müssen einen Beitrag als Wärmequelle
Die
ist lastmanagementfähig.
für die Wärmepumpe
Bruttokollektorfläche
mind.307,0
m². und das Zertifikat „Smart Grid Ready“.
Voraussetzung:
Errichtungleisten.
eines Pufferspeichers
mit mind.
Ltr./kW
PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Solarkollektoranlagen (gilt nicht für reine Photovoltaikanlagen) müssen einen Beitrag als Wärmequelle
für die Wärmepumpe leisten. Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m².
5 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenz5 gebäudes;
Bonus füreseffiziente
Wohngebäude
im Gebäudebestand.
Anforderungen
ein KfW-Effizienzhaus
(d. h. der auf die wärmeübertragelten die
Höchstwerte der
EnEV 2013 AnlageVoraussetzungen:
1 Tabelle 2), hydraulischer
Abgleich,an
Anpassung
der Heizkurve,55
Online-Bestätigung
eines
gende Umfassungsfläche
bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzzugelassenen
Sachverständigen.
gebäudes; es geltenzur
dieenergetischen
Höchstwerte Optimierung
der EnEV 2013
Anlage
1 Tabelle 2),
hydraulischer
Abgleich, Anpassung
der Heizkurve, Online-Bestätigung eines
6 Einzelmaßnahmen
der
Heizungsanlage
und
der Warmwasserbereitung
in Bestandsgebäuden.
zugelassenen
Sachverständigen.
6.1 Zusammen mit der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung.
6 Nachträglich
Einzelmaßnahmen
zur7energetischen
Optimierung der
Heizungsanlage
und der
6.2
nach 3 bis
Jahre nach Inbetriebnahme.
Begrenzung
auf die Höhe
der Warmwasserbereitung
förderfähigen Kosten. in Bestandsgebäuden.
6.1Nachträglich
Zusammen mit
der
Errichtung
einer
Wärmepumpe. Begrenzung
auf höchstens
50 %der
derförderfähigen
Basis- oder Innovationsförderung.
6.3
nach
mind.
einem Jahr
(Wärmepumpencheck).
Begrenzung
auf die Höhe
Kosten.
Nachträglich nach
3 bis
7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
76.2Anforderungen
an die
JAZ:
6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Jahresarbeitszahl
Basisförderung
7 Anforderungen an die JAZ:
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
gasbetriebene
WP
1,25
1,3
Jahresarbeitszahl
Basisförderung
elektrische Luft-WP
3,5
3,5
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
andere
elektrische
WP
3,8
4 1,3
gasbetriebene WP
1,25
elektrische Luft-WP
andere elektrische WP
3,5
3,8
3,5
4
Innovationsförderung
1,5
Innovationsförderung
4,5
1,5
4,5
Stand: 28.09.2015
Stand: 28.09.2015
www.bafa.de
18
SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
MODERNE HAUSTECHNIK
gibt auch eine riesige Fülle an Anbietern und Varianten.­
Deshalb sollten Sie sich bei der Planung eingehend damit
Wenn der Rohbau fertig ist, geht es an die Feinarbeiten.­ befassen, welche Technik gewünscht und erforderlich ist.
Machen Sie sich schon frühzeitig Gedanken, welche
technischen­Einrichtungen Sie für Ihr Eigenheim benötigen.­ Grundlage: Stromversorgung
Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, sich den Alltag
durch technische Unterstützung zu erleichtern, aber es Die Voraussetzung für jedes Haus ist ein Stromanschluss,
um weitere technische Maßnahmen tätigen zu können.
Dafür steht am Anfang eine genaue Bedarfsanalyse, mit
deren Ergebnissen dann der Strombereitstellungsantrag
ausgefüllt werden kann. Daraufhin sorgt ein Energie­
KOMPETENZ AUF 27.000 qm!
Ihr kompetenter Partner vor Ort.
versorgungsunternehmen dafür, dass Sie einen Anschluss
an das örtliche Stromnetz erhalten. Dies passiert meist mit
Erdkabeln, die unterirdisch bis in Ihr Haus geführt werden.
Dort wird dann ein Verteilerkasten installiert, von dem aus
Roh-/ Hochbau
die Energieversorgung im Haus koordiniert wird. Sorgen
Putz- und Ausbausysteme
Naturbaustoffe
Sie vorausschauender Weise für genügend Steckdosen
Fenster / Türen / Tore
im Wohnbereich. So ersparen Sie sich später erheblichen
Fliesen / Sanitär
Paneele / Holzdecken
Ärger.
Decken- und Lichtsysteme
Parkett / Kork / Laminat
Galabau
Profi - Fachmarkt
Farben / Tapeten
Farbmischservice
Brennstoffe / Heizöl
Containerdienst
Energieausweis
Thermographie
Feuchtemessung /
Schimmelanalyse
Öffnungszeiten:
Mo.- Do. 6.30 - 18.00 Uhr
Fr. 6.30 - 19.00 Uhr
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Sonntags schauoffen!
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(außer an Feiertagen)
An der kleinen Seite 5 | 65604 Elz
Telefon 06431 9564-0
www.friedrichbauzentrum.de
SmartHouse Technik
Synergien zu nutzen und Systeme zu vernetzen sind die
großen Prämissen unserer Zeit. So etablierte sich auch das
SmartHouse-Konzept, das facettenreich eine vernetz­bare
und kommunikationsfähige Haus- und Gebäudetechnik
fördert. Diese technischen Errungenschaften können im
Alltag vielseitig unterstützen. Die modernen Informations­
technologien machen‘s möglich: Verbraucher haben – nach
der Vernetzung der Technik in Ihrem Haus – die Möglichkeit, Ihr Netzwerk per PC, Palm, Fernbedienung oder
Mobiltelefon zu steuern. Ein Funksystem gibt beispielsweise
Auskunft darüber, ob beim Verlassen des Hauses alle Türen
19
und Fenster­verschlossen wurden. Das bedeutet, dass die
moderne­Technik nicht nur neuen Komfort bietet, sondern
auch zum Energiesparen beiträgt und so die Nebenkosten
im Haushalt mindert. Auch für ältere Menschen kann diese
Technik äußerst nützlich sein, denn Sanitäreinrichtungen im
Bad können individuell auf jeden Nutzer programmiert oder
per Handy bedient werden. Bestes Anwendungsbeispiel:
Waschtisch und Toilette richten­sich auf behinderten- oder
altersgerechte Höhen ein.
INFO
Der Sicherheitsaspekt spielt eine große Rolle für die
meisten Hausbesitzer. Mit Hilfe dieser Technologie kann
ein „belebtes Haus“ simuliert werden – auch wenn die
Bewohner selbst nicht zuhause sind.
Lüften: Raumluftqualität durch moderne
Lüftungsanlagen
Noch vor einigen Jahren brauchten wir uns um eine ausreichende Lüftung in unseren Häusern keine G
­ edanken
machen. Die Fensterfugen, das Mauerwerk oder das Dach
ließen­eher zu viel Frischluft in die Räume als zu wenig.­
Seitdem­hat sich energetisch viel verändert. Gerade­
neue oder modernisierte, gut isolierte Gebäude und
­Dächer zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass
bei geschlossenen­Fenstern kein Luftzug mehr durch
undichte­Fugen oder Ritzen dringt. Das ergibt jedoch ein
neues Problem:­dicke Luft. Kochen,­Waschen, Duschen,
Atmen – täglich produziert jeder Mensch bis zu vier Liter­
Wasser, die an die Luft abgegeben werden. Wird diese
Feuchtigkeit­nicht aus der Wohnung transportiert, schlägt
sie sich an kalten­Stellen wie etwa Außenwänden nieder.
Ein regel­mäßiger Austausch der verbrauchten Raumluft
gegen frische Außen­luft verhindert,­dass sich Schimmel
bildet. Experten empfehlen alle zwei bis drei Stunden für
fünf Minuten­zu lüften und im Optimal­fall für Durchzug
zu sorgen.­Einfacher geht es mit steuerbaren­Fenstern. So
können Mieter und Eigentümer mit der Fernbe­dienung
individuelle Abläufe festlegen, die den Expertenrat berücksichtigen. Die Fenster öffnen und schließen sich,
auch wenn die Bewohner nicht zu Hause sind oder das
Lüften­vergessen. Eine kontrollierte­Be- und Entlüftung
sorgt für nie dagewesene Luftqualität in unseren­Wohn­
räumen. Außerdem können Hausstaub­allergiker genauso
frei durchatmen wie Pollenallergiker. Ein positiver Neben­
effekt: Der kurze Zeitraum beim automatischen Lüften­
sorgt für einen geringen Energieverlust. Es genügt, den
Ablauf einmal einzugeben, um jeden Tag für ausreichend
Luftaustausch zu sorgen.
Tipp:
Bevor Sie sich für eine Lüftungsanlage entscheiden,­sollten­
Sie vorab von Ihrem Anbieter die Anlage­möglichst­in
­einem Gebäude vorführen lassen, damit­Sie eine sichere­
Ent­scheidung treffen können.
Barrierefreies Bad
Durch eine Beeinträchtigung des Körpers kann sich das gewohnte Umfeld in einen Hindernisparcours verwandeln,­in
dem die Treppe zu lang und ohne Halterung nicht zu bezwingen ist, Armaturen sowie Lichtschalter un­erreichbar
entfernt sind und Stufen oder Kanten sich in Stolperfallen
verwandeln. Vor allem das Bad möchte­jeder­möglichst
20
SANIEREN UND ENERGIESPAREN
SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL
– es gibt verschiedene­Anlaufstellen, die solche ­Projekte
fördern. Dazu gehören­unter anderem Kranken- und Pflege­
kassen sowie Sozial-, Arbeits- und Versorgungsämter. Es
gibt auch sogenannte Wohnbau­förderungsprogramme der
jeweiligen­Bundesländer, auch die KfW bietet Z
­ uschüsse
für altersgerechte Umbauten an.
Info: Energiespartipps
• Verwenden Sie Steckerleisten mit Schalter um sicher zu gehen, dass Ihr Computer „echt“ vom Netz getrennt ist.
• Bildschirmschoner sind nicht identisch mit einem­
­ak­tivierten Energiesparmodus.
• Beim Neukauf eines Computers sollten Sie sich über­
© Eisenhans / Fotolia
legen, ob es nicht auch ein Notebook sein könnte. Diese
sind nicht nur platz- sondern auch energiesparend.
lange ohne fremde Unterstützung nutzen­können,­da es • Baden ist teurer als duschen! Ein Vollbad ergibt min­
sich hier um einen intimen Bereich handelt.­Eine innovative­
destens drei Duschen.
Gestaltung des Sanitärbereichs, die einen­barrierefreien • Mit einem Sparduschkopf können Sie mehr als die H
­ älfte
Zugang ermöglicht, verhilft körperlich­eingeschränkten
an Warmwasser einsparen. Rund 18 L­ iter ver­brauchen
Menschen, die eventuell auf einen Rollstuhl angewiesen
Sie pro Minute mit einem normalen Duschkopf, nur
sind, zu einer unkomplizierten­Nutzung. Einige­gesetzliche
rund sechs bis acht Liter mit einem Sparduschkopf.
Rahmen­bedingungen und Regeln sowie­die DIN-Normen • Mit einer Zeitschaltuhr an Ihrem Warmwasserspeicher18024 und 18025 liefern Richtlinien­zu den allgemeinen
gerät können Sie verhindern, dass das Gerät Strom
Aspekten­der Architektur wie beispiels­weise Bewegungsfrisst, obwohl es beispielsweise nachts nicht in Betrieb
flächen, ­Zugänge oder dem Boden und den Merkmalen
­genommnen wird.
einzelner Produkte wie ­Toilette, Waschbecken und Griffe.­ • Statt mit 60 Grad nur mit 40 Grad zu waschen spart
Deutlich muss jedoch gesagt werden, dass es keine
rund 50 Prozent Energiekosten. Allerdings reichen bei
allgemein­gültigen Vorschriften geben kann, denn die Bedem Stand der heutigen Waschmittel auch 30 Grad!
dürfnisse der einzelnen Menschen sind sehr unterschiedlich • Beim Wäschetrocknen lohnt es sich, die gewaschene
und müssen individuell gelöst werden. Dabei sind sicherWäsche vor dem Trocknen zu schleudern. Die Wasch­
lich Kompromisse mit den Vorgaben einzugehen,­weil
maschine braucht weniger Strom um zu schleudern
hier gilt: Der Mensch ist der Maßstab für Planung und Bau.
als der Trockner zum Heizen. Seit 2013 dürfen WäscheErkun­digen Sie sich auch nach finanzieller­Unterstützung
trockner nur noch eine untere EEKlasse von C haben.
21
- Den Stromverbrauch Ihres Schnurlostelefons redu­zieren
Sie einfach, indem Sie eine niedrige Sende­leistung einstellen. Die Sprachqualität wird dabei nicht beeinflusst.
- Der Stand-by-Verbrauch mancher Fernseher und
Recorder­ist immens. Daher empfiehlt es sich Steckerleisten und Schalter anzuschließen, um die Geräte
vollständig vom Stromnetz zu trennen.
- Auch ein voller Staubsaugerbeutel erhöht den Stromverbrauch. Also rechtzeitig wechseln!
INFO
Effizienzklassen
Außerdem sollten Sie beim Kauf von Elektrogeräten
auf die Effizienzklassen achten. Der Buchstabe A steht
hierbei für einen niedrigen Verbrauch. Bei Kühl- und
Gefrier­geräten gibt es inzwischen sogar Klasse A+++.
Diese Geräte verbrauchen dann nur noch 200 Kilowattstunden im Jahr statt 330 Kilowattstunden bei
einem Gerät der Klasse A. Dieser Unterschied macht
sich auch im Portemonnaie bemerkbar. Ein moderner
Kühlschrank mit 346 Liter Nutzinhalt verbraucht dann
im Jahr nur noch 75 kWh Strom. Im Vergleich dazu hat
ein gleich großes Gerät mit Label A++ 112 kWh Strom­
verbrauch im Jahr.
Quelle: co2online gGmbH
Tipp:
Weitere Informationen zum Thema Energiesparen­finden
Sie auf der Homepage der Deutschen Energie-Agentur
(dena) http://www.dena.de/.
Quelle: co2online gGmbH
22
BIOLOGISCHE ROHSTOFFE NUTZEN
BAUBIOLOGIE –
WOHNQUALITÄT IST LEBENSQUALITÄT
Menschen liegt zwischen 30 und 60 Kubik­metern in der
Stunde, was in den wenigsten geschlossenen Räumen gewährleistet ist. Die Luftfeuchtigkeit liegt in vielen F­ ällen
Baubiologie – Was ist das?
bei circa 30 Prozent, obwohl der Richtwert 50 bis ­60 Prozent vorgibt. Auch die elektromagnetische Belastung­ist in
Der Trend zum ökologischen Bauen wird in unserer den meisten Wohn- und Arbeitsbe­reichen nicht vertretbar.
Gesellschaft­immer deutlicher erkennbar. Das Bestreben, Deshalb ist zu empfehlen unter baubio­logisch sinnvollen
Gebäude zu errichten, die auf menschliche Bedürfnisse ­Aspekten zu bauen oder zu sanieren. Dafür steht Ihnen
angepasst sind und ein angenehmes Wohnklima bieten, eine Vielfalt an Baustoffen zur Verfügung,­die sowohl
ist zum Anliegen der meisten Bauherren geworden. Doch wirtschaftlich als auch bauphysikalisch vorteilhaft sind.
was versteht man unter Baubiologie?
Sie erhalten mit diesen Materialien einen angemes­senen
Schallschutz sowie Brandschutz und auch eine s­olide,
Es handelt sich hier um die Bemühungen, ganzheitliche Ver- tragfähige Konstruktion. Die Wandstoffe sollten gute
hältnisse zwischen den geplanten Bauwerken und ihren­ Dämmeigenschaften besitzen, die im Winter die Wärme
Bewohnern zu schaffen. Das heißt, die Gebäude sollen unter speichern und im Sommer Hitze abhalten. Zur Wärme­
umweltfreundlichen Aspekten und schadstofffreien Be­ speicherung trägt zum Teil schon der Einbau von Fenstern
dingungen errichtet werden und dadurch für ein gesundes in ­sonniger Lage bei, die viel Licht sowie ­Wärme ins Haus­
Klima sorgen, das den Nutzern zugute kommt. Um dies zu innere ­lassen und dort speichern.
erreichen, wurden verschiedene Techniken und Baustoffe
entwickelt. Ökologische Materialien bestehen ausschließlich Einen großen Beitrag zu einem angenehmen Raumklima
aus natürlichen Rohstoffen – Kalksandstein beispielsweise leistet auch eine hohe Luftqualität: Möglichst naturgetreue
wird ohne chemische Zusätze nur aus den Bestandteilen Luftverhältnisse erreichen Sie durch regelmäßiges Lüften.
Kalk, Sand und Wasser her­gestellt. Der Vorteil ist, dass sie Dazu sollten Sie noch für die optimale Luftfeuchtig­keit
kaum Belastungen für die Umwelt mit sich bringen: Her­ ­sorgen, damit sich weder Staub noch K
­ eime bilden ­können
stellung sowie Entsorgung verlaufen auf umweltfreundliche und die Schleimhäute vor Reizung und Austrocknung
Weise und das Material gibt keinerlei­Schadstoffe an die geschützt werden. Noch mehr Wohlfühl-Klima schafft
Luft, das Grundwasser und das Erdreich ab.
die richtige, ausreichend hohe Temperatur im Wohnraum. Zudem verhindert sie die Bildung von Tau- und
Verbessertes Wohnklima durch ökologische Baustoffe Kondenswasser.
In den meisten Gebäuden – besonders in älteren Bauten­
– herrscht bedauerlicher Weise noch kein ­
optimales
Wohnklima. Der durchschnittliche Frischluftbedarf eines­
23
Beratungsservice für Bauherren
Variante des Bauens, es könne durch die Witterung schnell
Schaden nehmen und stelle eine besondere Gefahr im
Wenn Sie kurz vor Bau- oder Sanierungsmaßnahmen Falle eines Brands dar. Aus fachlicher Sicht sind d
­ iese
stehen,­nutzen Sie doch schon in der Planungsphase­ Annahmen­j­edoch nicht haltbar – ja sie können sogar
das An­
gebot einer baubiologischen Beratung. An wider­legt werden.­Was die Kosten für ein Holzhaus bevielen­regionalen­Stellen steht ausgebildetes, fach- trifft, sollten Sie Ihren Blick erweitern. Denn auch wenn die
lich kompetentes­Be­
ratungs­
personal – so genannte reinen Material­kosten etwas höher erscheinen, ­können
Bau­­biologen – zur Verfügung. Sie informieren über aktuelle­ die Kosten durch die Qualität wieder gesenkt werden: Im
Erkenntnisse und empfehlen ökologisch vertretbare Bau- Vergleich zum Mauer­werk oder anderen Bauarten ­liefert
stoffe sowie die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die dieses Material gute Dämmeigenschaften, die reine Bauzeit
für ihr Bau­projekt in Frage kommen. Erkundigen Sie sich verringert sich enorm und das Verputzen sowie Streichen
vor Baubeginn und schaffen Sie sich einen Wohnraum, der Innen­räume erübrigt sich. So haben Sie im Endeffekt
in dem Sie sich rundum wohlfühlen und gesund leben Einsparungen erzielt. Auch dem Vorurteil, die Halt­barkeit
können.
sei eingeschränkt, muss widersprochen werden: Holz
verfügt über eine außerordentliche Lebensdauer – nicht
Bauen mit Holz
umsonst steht die Stadt Venedig schon seit hunderten
von Jahren auf Holzpfeilern. In der Gesamt­nutzungsdauer
Eine echte Alternative zu den gewöhnlichen Stein- oder steht das Holz anderen Materialien wie Beton oder Stein
Betonbauten ist das Holzhaus, das durch innovative Ge- in nichts nach. Mit dem richtigen Holzschutz – wie Dachstaltung, hochwertige Qualität sowie wirtschaftliche vorsprünge und der Behandlung mit Leinöl oder Wachs
Argumente überzeugen kann. Holz erweist sich als Hoch- – hält das Holz der Witterung und anderen äußeren Einleistungswerkstoff, der mit den üblichen Materialien schon flüssen problemlos­stand. Auch in punkto Brandschutz
lange mithalten kann und diese in gewissen Aspekten­ liegen Holzhäuser ganz oben in der Rangliste. Es klingt
sogar an Funktionalität und Flexibilität übertrifft. In verwunderlich, aber Holzbalken halten in den FlamDeutschland erhalten Sie im weltweiten Vergleich den men länger stand als Beton- oder Stahlträger, da Holz zu­­
höchsten Holzbaustandard, da das Bauverfahren auf eine 15 Prozent aus Wasser besteht. Es handelt sich um einen
lange Tradition zurückblickt und durch Normvorgaben berechenbaren Brand, weil das Holz nur an der Oberfläche
hohe Qualität gewährleistet.
verkohlt und die Struktur­lange­erhalten bleibt. Des Weiteren liefert ein Holzhaus den nötigen Schallschutz, wie
Überzeugende Argumente für den Naturstoff
er von den entsprechenden DIN-Normen vorgeschrieben
wird, und überzeugt durch eine hohe Tragfähigkeit, da es
Natürlich bestehen immer noch einige Vorbehalte gegen­ im Vergleich zu seinem geringen Eigengewicht äußerst
über der Verwendung von Holz: Holz sei eine teure belastbar ist.
24
BIOLOGISCHE ROHSTOFFE NUTZEN
HINWEIS
Die Pflege eines Holzhauses nimmt nicht mehr Zeit in
Anspruch als bei anderen Häusern! Die Materialien sind
heutzutage professionell verarbeitet, so dass sie sich gut
vor äußeren Gefahren, wie Feuchtigkeit oder Insektenbefall, schützen können.
Umweltfreundliches und gesundheitsförderndes
Wohnen
INFO
Auch zum Sanieren eignet sich der Werkstoff Holz
hervorragend. Sie können einen Altbau mit einer
neuen­Fassade aus Holz, die hinterlüftet und darunter­
mit einer­Dämmung ausgestattet ist, versehen. Mit
dieser­Verkleidung erreichen Sie sogar die Standards
der Energie­
einsparungsverordnung (Mehr zur EnEV
erfahren­Sie im Internet unter www.enev.de).
Info: Qualifizierte Partner im Holzhausbau
Ein äußerst wichtiger Aspekt ist, dass das Bauen mit Holz • Architekten mit Erfahrung im Holzbau, Referenzobjekte
eine umweltschonende Maßnahme darstellt, worauf­ z. B. unter www.informationsdienst-holz.de/objekte
in der heutigen Zeit viel Wert gelegt wird. Denn die • Zimmereien und Holzbaubetriebe, zusammen­
Her­stellung sowie Be- und Verarbeitung des Holzes­ergeschlossen in der RAL-Gütegemeinschaft
folgt fast ohne Energiebedarf. Auch das Wohnen­in
Holzbau-Ausbau-Dachbau e. V. (www.ghad.de)
einem Holzhaus schont die Umwelt, da durch die hohen­ • Qualitätsgemeinschaften im Holzhaus-Handwerk, z. B.
Dämmeigen­schaften von Holz weniger Energie für das
Arbeitskreis Ökologischer Holzbau e. V. (www.akoeh.de),
Heizen aufgewendet werden muss. Holz verfügt nämlich­
Qualitätsgemeinschaft Holzbau und Ausbau e. V.
über eine sehr geringe Wärmeleitfähigkeit, was bedeutet,­
(www.qha.de), und ZimmerMeisterHaus (www.zmh.com)
dass die Wärme im Haus gut gespeichert wird. Die meisten • Holzfertighausanbieter, zusammengeschlossen in der
Holzhäuser erreichen den energie­sparenden Standard
Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau e. V.
von Passiv- bzw. 3-Liter-Häusern.­Die Verwendung­ (www.guete-­gemeinschaft.de) und der Bundes-Güte­
des natur­belassenen Materials hat auch positive­Aus­
gemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e. V.
wirkungen für die Bewohner­des Holzhauses:­es entsteht
(www.guetesicherung-bau.de)
keinerlei Belastung durch chemische­Stoffe­und das • Viele Zimmereibetriebe und Fertighaushersteller haben
Immun­system wird durch das optimale Raum­klima gesich in Güte- und Qualitätsgemeinschaften zusammen­
stärkt. Außerdem hat sich gezeigt, dass Wohnräume aus
geschlossen. Über diese Gemeinschaften wird die
Holz Behaglichkeit ausstrahlen und das Wohlbe­finden
Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen Holzhausder Menschen, die sich darin befinden,­steigern. Das
bau geregelt. Dieses Zertifikat belegt, dass der Betrieb
Arbeiten­mit Holz im Hausbau verleiht Ihrem Eigenheim
besondere Anforderungen an die Herstellung bzw.
einen besonderen Charakter, der Gemütlichkeit und
Montage erfüllt. Die Ausführungsqualität wird intern
Freundlichkeit ausstrahlt.
und durch unabhängige Institute regelmäßig überprüft.
25
DENKMALSCHUTZ
Denkmalgeschützte Gebäude und ihre Besonderheiten
In Bezug auf denkmalgeschützte Bauten gibt es eine Reihe
von Besonderheiten, die bei Sanierungen und Instand­
setzungen zu beachten sind.
Das Baudenkmal
Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis menschlicher ­Geschichte
und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches
­Interesse besteht. Das heißt, es handelt sich in jedem Fall
um ein historisches Objekt. Darunter fällt das Baudenkmal,
Die Erhaltung von Denkmälern ist eine äußerst wichtige­ das ein ganzes Gebäude, Teile von diesem oder die Art und
Aufgabe. Dabei geht es nicht nur um historische Weise der Ausstattung umfasst.
Prunk­­
stücke, sondern besonders um den Erhalt von
Zeugnissen unserer lebendigen Vergangenheit, um ge- Unterschieden wird zwischen Objekten, die als Einzel­
wachsene Gemeinde­bereiche und um Einzelbauten. Die kulturdenkmal kartiert sind und den denkmalgeschützen
Denkmalpflege muss deshalb Objekte möglichst un­ Gesamtanlagen.
verfälscht­in ihrer vorhandenen Substanz sichern und
dafür sorgen, dass diese als „echtes Kulturerbe“ an nach- Bei Einzelkulturdenkmalen sind die Ausstattung im
folgende Generationen weitergegeben werden können.
­Inneren des Gebäudes wie z. B. Stuckdecken, historische
Türen oder Wandmalereien ebenso geschützt wie die
Tipp:
ä­ ußere Fassade.
Bauland ist teuer geworden. Wer eine Immobilie ­erwerben
möchte, sollte deshalb ein altes, denkmalgeschütztes Tipp:
Haus nicht gleich ausschließen. Denkmalgeschützte Ge- Baudenkmäler sind nicht nur schön und repräsentativ, sie
bäude sind nicht nur schön und repräsentativ, sondern stoßen bei Immobilienkäufern, insbesondere unter steuerauch steuerlich lukrativ. Neben den ortsbildprägenden lichen Gesichtspunkten, auf Interesse.
Gebäuden wie Kirchen und Rathäuser sind auch kleinere
Gebäude wie Bürger- und Bauernhäuser als Denkmäler Die Gebäude­herstellungskosten für Baudenkmäler können­
von besonderer Bedeutung. Dies gilt sogar für Details und über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich bis zu
Kleinbauten wie Steinwappen und alte Türen.
zehn Prozent abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass
die Denkmal­eigenschaft bereits vor Aufnahme der BauAll diese historischen Kulturgüter stellen ­aussagekräftige arbeiten anerkannt ist. Hausbesitzer sind trotz dieser
Zeugnisse für die Entwicklung ihrer Gemeinden und die Bedeutung oft nicht sonderlich begeistert, wenn sie er­
handwerklichen Leistungen ihrer Vorfahren dar. Sie sind es fahren, dass ihr Anwesen unter Denkmalschutz gestellt
­ ürgern wurde. Verständlicherweise denken sie zuerst an die Aufauch, die ihren Charakter bestimmen und bei den B
Erinnerungen sowie ein Gefühl der Vertrautheit und Iden- lagen und Einschränkungen, die ihnen bei baulichen
tität wecken.
Veränderungen im Weg stehen könnten. Diese greifen fast
26
DENKMALSCHUTZ
unwillkürlich in die Substanz der Denkmäler ein, vor allem,
wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausge­
stattet und umgenutzt werden soll.
Diese Umbaumaßnahmen erfordern Fingerspitzengefühl
und Erfahrung im Umgang mit historischer Bau­substanz.
Bereits im Planungsstadium sollten daher erfahrene
Architekten und Denkmalschützer zu Rate ge­
­
zogen
werden. Alle Veränderungen an denkmalgeschützten
­Ge­bäuden oder Gebäuden innerhalb einer Gesamt­anlage
bedürfen einer Genehmigung. Da der Denkmalschutz in
Deutschland zu den Aufgaben der Bundesländer gehört,
sind die konkreten Regelungen unterschiedlich. In der
Regel­ist die Genehmigung eines Vorhabens mit Auflagen
im Sinne der Denkmalpflege verbunden. Solche Auflagen
können sich etwa auf die Erhaltung wertvoller Bauteile,
auf die Art von Oberflächenbehandlungen, auf die Ausbildung neu hinzugefügter Bauteile usw. beziehen.
In der Praxis heißt das, dass grundsätzlich jede Ver­
änderung an einem ­Gebäude innerhalb eines Ensembles
(also innerhalb eines unter Denkmalschutz stehenden
Straßen­
zuges oder Stadtteils) in und an einem Bau­
denkmal genehmigungspflichtig oder erlaubnis­pflichtig
ist. Ohne Rücksprache mit den zuständigen Stellen
dürfen deshalb niemals ver­
ändernde Maß­
nahmen an
Baudenkmälern vorgenommen werden.
Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen
Wichtig ist, dass Finanzierungshilfen nur gewährt w
­ erden,
wenn die Maßnahme vor ihrer Durchführung mit dem
zuständigen Amt abgestimmt ist. Dort erhält der Bauherr auch die für Instandsetzungen oder Veränderungen
an ­einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder
die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Auch
wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der Erlaubnis. Für
die Er­haltung, Sicherung und Restaurierung von Denk­
mälern, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden,
können Zu­schüsse gewährt werden. Diese kommen Privat­
personen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften
oder Kirchen zugute. Ein Rechtsanspruch auf Förderung
besteht allerdings nicht. Die Höhe der Zuschüsse richtet
sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des
Einzelfalls, der Finanzkraft des Eigentümers, nach der Zahl
der vorliegenden Anträge und natürlich nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Es werden nur
die Kosten bezuschusst, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand
übersteigen.
Wenn Sie eine Maßnahme an einem Baudenkmal planen,
sollten Sie sich auf jeden Fall von der zuständigen Behörde
beraten lassen. Dort können sowohl der sinnvolle Ablauf
einer Instandsetzungsmaßnahme als auch mögliche Zuschüsse besprochen werden.
27
Genehmigungspflicht bei denkmalgeschützen
Gebäuden
Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen müssen grundsätzlich bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich
beantragt werden. Eine Genehmigung ist nötig, wenn
sich Ihr Bauvorhaben auf ein Kulturdenkmal oder ein
Kultur­
denkmal von besonderer Bedeutung bezieht. Genehmigungen sind zudem in einigen Fällen nötig, wenn Sie
Gebäude in der nahen Umgebung von Kulturdenkmalen
verändern möchten.
Sollte Ihr Bauvorhaben zugleich baurechtlich ge­
neh­
migungs­
pflichtig sein, bedarf es keines gesonderten
denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und
damit benötigen Sie auch keinen gesonderten Antrag. Die
denkmalschutzrelevanten Belange werden dann innerhalb
des Baugenehmigungsverfahrens mit abgewickelt. Die zur
Beurteilung notwendigen Unterlagen müssen den Bau­
antragsunterlagen beigefügt werden.
Tipp:
Haben Sie noch weitere Fragen zu Zuschüssen oder
­Interesse an einer Beratung?
Bitte wenden Sie sich an:
Herrn Dipl.-Ing. Markus Saal
Telefon: 06431 203271
E-Mail: [email protected] und
Frau Dipl.-Ing. Angela Meyer
Telefon: 06431 203271
E-Mail: [email protected]
©Hans Peter Denecke / Fotolia
Archäologische Denkmalpflege
Die Archäologie beschäftigt sich mit der Geschichte
schriftloser Zeiten und forscht in Bereichen, die durch
Schriftquellen­nicht abgedeckt sind. Oftmals werden
Funde nach ihrer Ausgrabung und Dokumentation trotz
hochwissen­
schaftlicher Untersuchung zerstört. Daher­
hat es sich die Archäologische Denkmalpflege zur
Aufgabe­gemacht, möglichst viele Fundstellen unberührt­
am ursprünglichen Fundort zu erhalten, um sie für
künftige Generationen zu bewahren. Vertreter der
Archäologischen­Denkmalpflege werden beispielsweise­
bei der Bauleitplanung zu Rate gezogen. Bei Bedarf
werden­Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet.
28
FÖRDERPROGRAMME DER STADT LIMBURG
IHR HAUS UNTER DER LUPE
Was und wer wird gefördert?
Gefördert wird die Energieberatung für private Hauseigentümer, deren Gebäude sich im Stadtgebiet der Kreisstadt
Limburg a. d. Lahn befindet. Ziel ist es, für das zu ­sanierende
Gebäude ein energetisches Konzept zu erstellen.
Was beinhaltet die Energieberatung?
Zur Beratung gehört die Betrachtung des baulichen
Wärme­­­­­schutzes, der Wärmeerzeugung und -verteilung inkl.
Warm­wasserbereitung, die Nutzung von Regenwasser und
erneuerbarer Energien sowie Dachbegrünungsmaßnahmen.
Für welche Gebäude eignet sich die Beratung?
Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser
sowie Gebäude kleinerer Handwerksbetriebe.
Wie bekomme ich einen Termin bei einem
Energieberater?
Eine Liste unserer Energieberater erhalten Sie im Internet
­unter www.limburg.de oder direkt im Rathaus.
Über die Bauaufsicht der Stadt Limburg ist die Terminvereinbarung mit einem unserer Energieberater möglich:
Anke Jainta-Lorenz
Telefon: 06431 203-351
E-Mail: [email protected]
Was kostet die Beratung?
Das erste Beratungsgespräch mit einem unserer Energieberater ist kostenfrei.
Sollten Sie den Energieberater mit der Erstellung eines
auf Ihr Haus abgestimmten Energiekonzepts beauftragen,
beträgt der Zuschuss 50 % der Kosten des energetischen
Sanierungskonzeptes, maximal jedoch 600 €.
Wann erhalte ich den Zuschuss?
Nach erfolgter Beratung sowie Vorlage des Energie­
konzeptes und der bezahlten Originalrechnung wird der
Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Welche Informationen benötigt der Energieberater?
Auf unserer Internetseite www.limburg.de und im Stadt­
bauamt erhalten Sie einen Fragebogen zur Energieberatung,
den Sie bitte vorab ausfüllen. Dieser beinhaltet Fragen zum
dem Gebäude und der Wärmeerzeugung. Zusätzlich be­
nötigen Sie:
• Fotos von Ihrem Gebäude (ggf. von Google Earth)
• Gebäudepläne (falls vorhanden)
• Nachweise über bereits getätigte energetische
­Investitionen (falls Sie solche schon an Ihrem Haus
durchgeführt haben)
• Letztes Schornsteinfegerprotokoll (Messprotokoll)
• Jahresverbrauch Gas / Öl / Strom / Wasser
Haben Sie noch weitere Fragen?
Für weitere Auskünfte zum Förderprogramm wenden Sie
sich bitte an:
Kathrin Weber (M. A.) Telefon: 06431 203-236
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Biol. Monika Schiebel Telefon: 06431 203-382
E-Mail:[email protected]
29
ORTSMITTE NEU ERLEBEN
Was und wer wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen privater Hauseigentümer
deren Gebäude sich in Fördergebieten der Stadtteile der
Kreisstadt Limburg a. d. Lahn befinden.
Was soll die Förderung erreichen?
Eine positive Beeinflussung der Lebens- und Wohnverhältnisse im Ortskern sowie Erhalt und Verbesserung des
ortstypischen Aussehens.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
• Erneuerung, Aufwertung und Modernisierung (auch
energetisch) von Wohngebäuden auf heutigen
Wohnstandard
• Umnutzung leerstehender Bausubstanz (ehemals Landwirtschaftliche-, Gewerbliche- oder Sanierungsobjekte)
für Wohn- und Arbeitszwecke
• Schließung von Baulücken durch Neu- und
Erweiterungs­bauten (zu Wohnzwecken oder für nicht
störendes Gewerbe)
Wer kann mir weiterhelfen?
Über die Abteilung für Stadtsanierung und Denkmalschutz der Stadt Limburg ist die Terminvereinbarung mit
einem unserer städtebaulichen Berater möglich.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des
Zuschusses?
Grundlage sind die gestalterischen Empfehlungen durch
die kostenfreie städtebauliche Beratung, die Verwendung
charakteristischer Baustoffe und eine ortstypische Bauweise. Zusätzlich muss ein Antrag auf Gewährung eines
Zuschusses abgegeben werden. Hier sind Angaben über
das Vorhaben, Kosten, Finanzierung und den Antragsteller
zu machen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Es ist möglich bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten
aber maximal 20.000 Euro zu erhalten. Die Entscheidung
über die Höhe der Zuwendung obliegt dem Magistrat.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Für weitere Auskünfte zu dem Förderprogramm wenden
Sie sich bitte an:
Herrn Dipl.-Ing. Markus Saal
Telefon: 06431 203271
E-Mail: [email protected] und
Frau Dipl.-Ing. Angela Meyer
Telefon: 06431 203271
E-Mail: [email protected]
30
FÖRDERPROGRAMME DER STADT LIMBURG
GELTUNGSBEREICHE FÜR „ORTSMITTE NEU ERLEBEN”
GELTUNGSBEREICH AHLBACH
31
GELTUNGSBEREICH OFFHEIM
32
FÖRDERPROGRAMME DER STADT LIMBURG
GELTUNGSBEREICH DIETKIRCHEN
33
GELTUNGSBEREICH ESCHHOFEN 34
FÖRDERPROGRAMME DER STADT LIMBURG
GELTUNGSBEREICH ESCHHOFEN / MÜHLEN
35
GELTUNGSBEREICH LINDENHOLZHAUSEN
36
FÖRDERPROGRAMME DER STADT LIMBURG
GELTUNGSBEREICH LINTER
37
GELTUNGSBEREICH STAFFEL
38
GLOSSAR
Begriff
Baustoffklasse
Kürzel
A / B
Betriebskosten
Betriebsstrom
Blockheizkraftwerk
BHKW
Bundesamt für Wirtschaft Bafa
und Ausfuhrkontrolle
CO2-Äquivalent
Erläuterung
Baustoffe werden hinsichtlich ihrer Brenn- und Entflammbarkeit ein­geordnet.
Die Bezeichnungen­A1 und A2 gelten dabei als nicht brennbar, B1 als schwerentflammbar,
B2 als normal entflammbar und B3 als leicht entflammbar­(nach DIN 4102-1).
Wiederkehrende Kosten für Eigentümer
Benötigter Strom zum Betrieb einer technischen Anlage z. B. einer Heizung
Kraftwerk das zu gleichen Zeit Strom und Wärme erzeugen kann nach dem Prinzip der
Kraft-Wärme-Kopplung
Fördermittelgeber für Erneuerbare Energien Anlagen
Nicht nur der Ausstoß von CO2 ist für den Treibhauseffekt verantwortlich. Auch andere­Gase,
vor allem Methan (CH4) und Lachgas (N2O) wirken als Treibhausgase. Sie fallen ebenfalls in
erheblichen Mengen an, etwa bei Verbrennungsprozessen. Sie haben ein deutlich g
­ rößeres
Treibhauspotenzial als CO2, das heißt, die gleiche Menge wirkt noch viel stärker. Auch ihr
Anteil­in der Atmosphäre wächst. Ihre Treibhauswirksamkeit wird auf die von ­Kohlendioxid
(CO2) umgerechnet. Die Summe der klimarelevanten Prozesse, die zum Beispiel der Flug­
verkehr verursacht, gibt man als CO2-Äquivalente (äquivalent = gleichwertig) an.
Dampfdiffusions­
m
Wird angegeben in W / m2K
Wert, der beschreibt, wie viel Wärme pro Fläche durch ein ­Bauteil fließt
widerstand (U-Wert)
Endenergie
Energie, die dem Verbraucher nach Abzug von Transport- und Umwandlungs­verlusten zur
Verfügung steht.
Energie-Contracting
Übernahme der Energieversorgung eines Gebäudes durch ein spezialisiertes Dienst­
leistungsunternehmen z. B. Heizungsbaufirma
Energieeffizienz
Aufwand-Nutzen-Vergleich: Wie viel Energie wird benötigt um ganzjährig eine behagliche
Raumwärme zu haben sowie ausreichend Warmwasser.
Energieeffizienzklassen
A-G
Energieeffizienzklassen zeigen auf wie gut die eingesetzte Energie v­ er­wendet­wird.
Die Abstufungen reichen dabei von A+++ (sehr gut, da niedriger E­ nergieverbrauch) bis G
(sehr schlecht, da hoher Energieverbrauch)
Energieeinsparverordnung EnEV
Enthält Vorschriften über bautechnische Standardanforderungen zum effizienten­
Betriebs­energiebedarf eines Gebäudes oder Bauprojektes.
Expandiertes Polystyrol
EPS / XPS Zu Blöcken oder Platten gepresste / geschäumte Schaumstoffperlen
Gesamtenergie­
G-Wert Um die Qualität eines Fensters zu beschreiben, werden der U-Wert (Wärmedurchgangsdurchlassgrad
koeffizient) und der G-Wert, der Gesamtenergiedurchlassgrad, angegeben. Gläser
mit niedrigen G-Werten werden als Sonnenschutzgläser bezeichnet. Sie sollen die
Einstrahlung der Sonnenenergie reduzieren. Gläser mit hohem G-Wert (hohem Lichttransmissionsgrad) und niedrigem U-Wert werden als Wärmeschutzgläser bezeichnet. Der
G-Wert darf für passivhaustaugliche Fenster nicht zu stark zu Ungunsten des U-Wertes
absinken.
39
Begriff
HolzwolleLeichtbauplatten
Hydraulischer Abgleich
Kürzel
HWLP
Kilowatt peak
kWp
Kilowattstunde
Kohlendioxid
kWh
CO2
Kraft-Wärme-Kopplung
Light Emitting Diode
Methan
KWK
LED
CH4
Erläuterung
Platten aus langfaserigen Holzwolle und mineralischem Bindemittel.
Sie gelten­als formstabil und sehr fest.
Beim hydraulischen Abgleich geht es darum, die einzelnen Komponenten der Heizungs­
anlage aufeinander abzustimmen, so dass die Wärme dahin kommt, wo sie benötigt
wird. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Thermostatventile. Deren Aufgabe ist es,
die Temperatur­im Raum möglichst konstant zu halten.­Dazu sind sie auf den richtigen
Wasserdruck angewiesen. Ist der Druck zu hoch, wird der Heizkörper heiß, obwohl das
Thermostat­ventil nur sehr wenig geöffnet ist. Ist der Druck zu niedrig, wird der Heiz­körper
erst warm, wenn das Ventil ganz geöffnet ist. In beiden Fällen kann es seine Aufgabe
nicht richtig erfüllen. Sinn des hydraulischen Abgleichs ist es, an allen Heizkörpern für den
richtigen­Wasserdruck zu sorgen und so Geld zu sparen.
Nennleistung einer Photovoltaikanlage unter Standard-Testbedingungen (Zelltemperatur
25°C, Bestralungsstärke 1.000 W / m2, Sonnenlichtspektrum 1,5 = Einfallswinkel von 48°).
Physikalische Einheit für Arbeit und Energie
Kohlendioxid ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff.­Es ist ein
farb- und geruchloses Gas, das unter anderem bei der Verbrennung­von Kohlenstoff­
verbindungen entsteht.
Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme in einem gemeinsamen Prozess
Leuchtdiode
Treibhausgas, 20 bis 30 Mal schädlicher als Kohlendioxid
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40
GLOSSAR
Begriff
Niedrigenergiehaus
Kürzel
Nullenergiehaus
Passivhaus
Photovoltaik
PV
Plus-Energie-Haus
Polyurethan-Hartschaum PUR
Primärenergie
Rohdichte
P
Schaumglas
Solarthermie
Spezifische
Wärmekapazität
Transmissionswärme­
verlust
Wärmebrücke
c
Wärmedämmverbundsystem
Wärmeleitfähigkeit
Wirkungsgrad
WDVS
Erläuterung
Neubauten und modernisierte Altbauten, die den vorgeschriebenen
maximalen Energiebedarf für Raumwärme und Warmwasser unterschreiten
Gebäude das rechnerisch in der jährlichen Energiebilanz keine externe Energie bezieht
Besonders effizientes Energiesparhaus, das nach den Regeln des P
­ assivhaus Instituts
errichtet­ wurde
Technik, mit deren Hilfe Sonnenenergie durch Solarzellen unmittelbar in elektrische
Energie­umgewandelt wird
Gebäude das durch regenerative Energien mehr Primärenergie erzeugt, als es selbst
verbraucht
Entsteht durch eine chemische Reaktion von Erdöl und Kunststoffen sowie­Treibmitteln­
und weiteren Hilfsstoffen. In Blöcke gegossen oder als Bandware­werden sie
konfektioniert.
Energieinhalt von direkt in der Natur vorkommenden Energieträgern (Erdöl, Erdgas)
Bei Baustoffen wirkt sich eine steigende Rohdichte in der Regel positiv auf den
­Schallschutz und negativ auf die Wärmedämmung aus.
Platten und Blöcke aus Recyclingglas und weiteren Rohstoffen (Dolomit, Feldspat, Kalk,
Sand), welche unter Zugabe von Kohlenstoff in einem Ofen aufgeschäumt werden.
Schaumglas ist nicht brennbar, druckfest, wasser- und Dampf dicht.
Umwandlung von Sonnenstrahlung in direkt nutzbare Wärme in thermischen­
Solaranlagen
Wärme die benötigt wird um einen Stoff zu erwärmen
Beschreibung der energetischen Qualität der thermischen Hülle eines Gebäudes
l
Schwachstellen in der Gebäudehülle, bei denen aufgrund baulicher oder geometrischer­
Vorraussetzungen viel Wärme auf kleinem Raum abfließen kann (z. B. ungedämmte
Rolladenkästen).
An der Außenwand angebrachte, im Verbundsystem geklebte oder gedübelte­
Wärmedämmung.
Wert zur Wärmedämmeigenschaft eines Materials
Verhältnis von nutzbarer zu aufgewendeter Energie bzw. Leistung einer­Maschine.
Je näher­der Wert Richtung 1 geht um so höher ist der Wirkungsgrad.
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Lechstr. 2 • 86415 Mering
Registergericht Augsburg, HRB 10852
USt-IdNr.: DE 811190608
Geschäftsführung:
Ulf Stornebel, Dr. Otto W. Drosihn
Tel.: 08233 384-0
Fax: 08233 384-247
[email protected]
in Zusammenarbeit mit:
Stadt Limburg a. d. Lahn
Bauamt, Werner-Senger-Str. 10
65549 Limburg a.d. Lahn
Redaktion:
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Stadt Limburg a. d. Lahn
Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt:
mediaprint infoverlag gmbh
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
mediaprint info­verlag gmbh – Goran Petrasevic
Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige
Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die
Media-Print Group GmbH, Paderborn
Quellennachweis für Fotos / Abbildungen:
Titel: Frank Oppermann / Fotolia; U4: Ryan McVay / Thinkstock
Bild Michael Stanke S. 1 und Pläne Geltungsbereiche
S. 30 – 37: Stadt Limburg a. d. Lahn
Ansonsten stehen die Quellennachweise an den jeweiligen
Fotos.
65549038 / 2. Auflage / Dez. 2015
Druck:
Mundschenk Druck + Medien
J. u. M. Radlbeck GbR
Mundschenkstraße 5
06889 Lutherstadt Wittenberg
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urheberrechtlich geschützt.
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in Print und Online sind – auch
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