--~-------------------------- Die VenNendung transgener Tiere in der biomedizinischen Forschung in Deutschland Teil 2: Ethische Bewertung der Verwendung trans· gener Tiere in der biomedizinischen Forschung und Perspektiven für die Umstellung der Forschung auf tierversuchsfreie Verfahren Ursula G. Sauer, Roman Kolar und Brigitte Rusche Akademie für Tierschutz, Neubiberg, Deutschland Zusammenfassung Teil I (erschienen in ALTEX 2i,4, 2005) Während es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, einen aktiven Beitrag zur Reduktion von Tierversuchen zu leisten, nimmt gleichzeitig die Verwendung gentechnisch veränderter Tiere in der biomedizinischen Forschung Jahr für Jahr kontinuierlich zu. Vor diesem Hintergrund sollte mit der vorliegenden Studie ein Überblick über die Ziele und Inhalte von Forschungsvorhaben in Deutschland gewonnen werden, für welche transgene Tiere hergestellt wurden oder in experimentellen Verfahren zum Einsatz kamen. Dabei sollten insbesondere diejenigen spezifischen Forschungsgebiete und Versuchsdurchführungen benannt werden, in denen gentechnologisch veränderte Tiere vermehrt verwendet werden. Anschließend sollte überprüft werden, ob die aufgedeckten Forschungsziele auch mit tierversuchsfreien Verfahren verfolgt werden könnten. In einer Literaturrecherche wurden 577 in Fachzeitschriften veröffentlichte relevante Publikationen gesammelt. Dieses Material ermöglicht eine Aussage über Forschungsgebiete aus der Grundlagenforschung, in denen transgene Tiere zum Einsatz kommen, nicht aber über deren routinemäßige Verwendung in der angewandten Forschung oder zur Aufrechterhaltung transgener Zuchtlinien, da derartige Verwendungszwecke in der Regel nicht Gegenstand von Fachpublikationen sind. Schwerpunkte der biomedizinischen Forschung mit transgenen Tieren sind gemäss den ausgewerteten Publikationen insbesondere in den Fachgebieten Neurobiologie, Immunologie, Kardiologie, Embryologie und Onkologie zu finden. ihre Verwendung lässt sich jedoch auch in allen anderen Bereichen der biomedizinischen Grundlagenforschung nachweisen. Übereinstimmend mit der offiziellen Versuchstierstatistik waren die meisten verwendeten transgenen Tiere Mäuse, gefolgt von Ratten und Schweinen. Zudem wurden einzelne Forschungsvorhaben mit Fischen, Kaninchen und Hühnern erfasst', Ratten gelangten zu einem hohen Prozentsatz in der Herz-KreislaufNach der offiziellen deutschen Versuchstierstatistik Hamster, Schafe und Amphibien für experimentelle 1 ALTEX 23, 1/06 Forschung zum Einsatz, transgene Schweine hingegen werden als Organspendetiere im Rahmen der Xenotransplantationsforschung hergestellt und gezüchtet. Der überwiegende Teil der Forschungsvorhaben behandelte den experimentellen Einsatz bereits etablierter transgener Tiere, oder es wurde dargelegt, dass transgene Tiere gezielt für das betreffende Forschungsvorhaben hergestellt wurden. Zumeist wurden Veränderungen des Erbgutes ausgelöst, indem das Fremdgen in das Keimzellgenom integriert wurde. in einigen Forschungsvorhaben wurde berichtet, dass Wildtyp-Tieren nach der Geburt transgenes Material eingebracht wurde. Zusammenfassung Teil 2 Transgene Tiere werden in der Regel in Tierversuchen eingesetzt, um Genfunktionen und deren Regulierungen oder den Beitrag, den genetische Veränderungen zur Entstehung von Krankheiten leisten können, zu untersuchen. Ein großer Teil der transgenen Tiere ist allein schon aufgrund der gentechnischen Veränderung stark in seinem Allgemeinbefinden beeinträchtigt. Zusätzlich lässt sich hinterfragen, ob der experimentelle Einsatz transgener Tiere zu Erkenntnissen führte, die von solch hervorragender wissenschaftlicher Bedeutung sind, dass sie das Leiden der Versuchstiere rechtfertigen. Um daher Ansätze aufzuzeigen, mit denen die Verwendung transgener Tiere vermieden werden könnte, wurden anschließend in weiteren Recherchen tierversuchsfreie Verfahren erfasst, die zur Verfolgung der genannten Fragestellungen geeignet erschienen. Dies waren insbesondere tierversuchsfreie Verfahren, die sich gentechnischer Techniken bedienen. Hierzu gehören in vitro Zellkulturverfahren mit gentechnisch veränderten Zellen, wie beispielsweise der so genannte Transfeeted Cell Array, sowie in vitro Untersuchungen, bei denen mittels RNA-Interferenz oder durch Einsatz von so genannten Antisense-Oligonucleotiden Gene gezielt an- und ausgeschaltet werden können. Derartige werden zudem in einzelnen Fällen transgene Zwecke hergestellt und verwendet. 3 SAUER ET AL. -------------~- Verfahren lassen sich auch in Zellkulturen mit menschlichen Zellen einsetzen, so dass sich damit unmittelbar Erkenntnisse über die Funktion des menschlichen Körpers gewinnen lassen. Zwar wird ein Eins-zu-Eins Ersatz von Tierversuchen mit transgenen Tieren durch tierversuchsfreie Verfahren als unwahrscheinlich erachtet. Dennoch belegt aus Sicht des Tierschutzes das breite Spektrum von bereits heute verfügbaren tierversuchsfreisn Verfahren zur Erforschung von Genfunktionen und genetisch bedingten Wechselwirkungen, dass ein Verzicht auf derartige Tierversuche möglich ist, ohne die biomedizinische Forschung zu behindern. Selbst wenn möglicherweise die eine oder andere - auf die Methode Tierversuch bezogene - Frage vorübergehend nicht beantwortet werden könnte, würde eine Forschung, die sich auf moderne ethisch vertretbare in vitro Verfahren beschränkt, eigene Fragen zur Lösung der anstehenden biomedizinischen Probleme stellen. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung die weitere Entwicklung tierversuchsfreier gentechnologischer Verfahren zur Reduktion von Tierversuchen derzeit aktiv fördert. Damit jedoch diese Fördermaßnahmen einen wirkungsvollen Beitrag leisten können, sollte die Umstellung der gentechnologischen Forschung - auch der biomedizinischen Forschung insgesamt - auf tierversuchsfreie Verfahren durch konkrete politische Maßnahmen unterstützt werden. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist zu fordern: • Um eine schnelle und umfassende Weiterentwicklung aussichtsreicher tierversuchsfreier gentechnologischer Verfahren zu ermöglichen, sollte sichergestellt sein, dass öffentliche Zuwendungen in ausreichender Höhe und über einen ausreichend langen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. • Der Gesetzgeber sollte eine breite Diskussion darüber anstoßen, ob die Gesellschaft bereit wäre, auf bestimmte Summary - The use of transgenic animals in biomedical research in Germany Part 1: Status Report 2001-2003 (published in ALTEX 21, 42005 While the German Federal Government has set itselfthe goal to make an active contribution to reducing animal experiments, the use of transgenic animals in biomedical research continuously increases every year. It is against this background that the study at hand aimed at providing an overview over the goals and the contents ofresearch projects performed in Germany, in the course ofwhich transgenic animals were produced or used in experimental procedures. Specifically, it was envisaged to spell out those specific areas of research, for which transgenic animals mainly were being used. Subsequently it was evaluated whether the research goals revealed might also be pursued with non animal test methods. In a literature survey, a total of 577 scientific publications relevant for the purposes of the study were collected. This material enables conclusions on those scientific areas, in which transgenic animals are used, applying to fundamental research, but not on their use in routine procedures in applied research or for the maintenance of transgenic breeds, since such purposes do not tend to be the subject of publications in scientific journals. 4 m..... Erkenntnisse zu verzichten, wenn diese mit einem bestimmten Maß an Tierleid erkauft werden müssen. Gegebenenfalls sollte im Tierschutzgesetz verankert werden, dass bestimmte Versuchsvorhaben von vorn herein nicht als ethisch vertretbar eingestuft werden. • Solange Tierversuche mit transgenen Tieren durchgeführt werden, sollte im Tierschutzgesetz mit konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen sichergestellt werden, dass zur Einschätzung der ethischen Vertretbarkeit die Belastung der Versuchstiere (unter Berücksichtigung aller für transgene Tiere relevanten Faktoren) und der erwartete Nutzen der Versuchsergebnisse objektiv und nachvollziehbar ermittelt werden. • Die für die Bewertung von Versuchsanträgen zuständigen Genehmigungsbehörden sollten vom Gesetzgeber mit konkreten Handlungsanweisungen dazu angeleitet werden, tierschutzrelevante Sachverhalte stärker als bisher in die inhaltliche Prüfung der ethischen Vertretbarkeit und wissenschaftlichen Unerlässlichkeit von Versuchsanträgen einzubeziehen und dabei besonderes Augenmerk auf Versuchsanträge mit transgenen Tieren zu richten. • Die Versuchstiermeldeverordnung sollte so angepasst werden, dass alle transgenen Tiere statistisch erfasst werden, unabhängig davon, ob sie in wissenschaftlichen Verfahren zum Einsatz gelangen oder nicht. Aus Sicht des Tierschutzes ist es möglich, die biomedizinische Forschung so umzugestalten, dass sie auf transgene Tiere verzichten kann, ohne dadurch den notwendigen wissenschaftlichen Fortschritt zu behindern. Mit der vorliegenden Studie soll ein Beitrag geleistet werden, die Diskussion hierüber mit sachlich fundierten Argumenten anzuregen. According to the topics covered by the publications, main areas of biomedical research with transgenic animals can be found in the fields of neurobiology, immunology, cardiology, embryology and oncology. However their use can be discerned in all other areas of fundamental biomedical research as well. In accordance with the official German laboratory animal statistics, the vast majority of transgenic animals used were mice, followed by rats and pigs. Additionally, singular research projects withfish, rabbits and chicken were recorded. (ln the official German laboratory animals statistics, very small numbers of transgenic hamsters, sheep and amphibians were also recorded In the past years.) A high percentage of the rats were used in cardiovascular research, whereas transgenic pigs as a rule were produced and bred as organ donors in xenotransplantation research. The majority of research projects either dealt with the experimental use of already established transgenic animal lines, or they described that transgenic animals specifically were produced for the purpose of the respective research project. Mostly, transgenesis was initiated by inserting the foreign gene into the germ cell genome. In some research projects, it was reported that the transgenic material was inserted into normally bred animals some time after parturition. ALTEX 23, 1/06 ~ SAUER ET AL. -~------------- Part 2: Perspectives to change biomedical research to nonanimal test methods As a rule, transgenic animals are being used in in vivo experiments to examine gene functions, their regulation or the contribution of genetic alterations to the development of diseases. Many transgenic animals already are affected in their wellbeing due to the genetic modification alone regardless ofthe procedures performed withnhem. Moreover, it is to be questioned wither the experimental use of transgenic animals led to results that were of such outstanding scientific relevance that they legitimated the suf[ering ofthe animals. In order to point to possible approaches to avoiding the use of transgenic animals in the areas of research identified, subsequent investigations aimed at collecting information on non-animal test methods that might be applied in pursuing the aforesaid questions. In particular, these were non-animal test methods that make use of genetic techniques. Amongst these are in vitro cell culture methods with genetically modified cells, such as the so ca lled Transfeeted Cell Array, as well as in vitro test methods, in which specifically targeted genes can be turned on or off selectively for example by the so-called RNA interference technique or by antisense oligonucleotide genes. Since such technologies can also be applied to cell cultures with human cells, investigations with these methods enable direct information on the function of human genes. Even though a one to one replacement of animal experiments with transgenic animals by non-animal test methods is considered unlikely, from the point of view of animal welf are the broad spectrum of already available non animal test methods with which to study the function of genes and genetically caused pathophysiological reactions proves that waiving of animal tests with transgenic animals is possible without impeding biomedical research. Even if it cannot be totally excluded that some very specific questions linked to the respective animal experiment might not be pursued for the time being, nevertheless research that would be restricted to modern and ethically acceptable in vitro test methods would certainly conceive its very own questions to pursue and solve the problems currently faced by biomedical research. It is against this background that it is to be welcomed that the German Federal Government currently actively promotes the further development of genetechnological non-animal test methods. In order to ensure that these funding measures will make an effective contribution to reducing animal experiments, as spelled out by the government itself, the conversion of genetechnological research, just like biomedical research as a whole, to non-animal testing methods should be supported by concrete political actions. From the point of view of the German Animal Welfare Federation the following issues are to be requested: • In order to enable afast and comprehensive advancement of promising genetechnological non-animal test methods, it should be ensured that public funding is provided with an adequate budget and over a sufficiently long period of time. • The legislator should initiate broad discussions on the question if society would be willing to dispense with certain pieces of knowledge if they would necessarily have to be gained at the expense of a certain degree of animal suffering. As the case may be, in the German Animal Welf are Act it should be laid down that certain procedures should not be considered acceptable as such. • As long as animal experiments with transgenic animals continue to be performed, concrete legal measures should be laid down in the German Animal Welfare Act to ensure that the distress ofthe animals (taking into account allfactors relevantfor transgenic animals) and the expected benefit of the research project are determined objectively so that the outcome of the ethical evaluation process becomes comprehensible. • The legislator should provide the authorities responsible for the licensing of research projects with concrete instructions in order to ensure that all aspects relevant for the welfare of the animals are fully taken into account when evaluating the ethical acceptability and scientific indispensability of projects and that special attention is given to research projects witli transgenic animals. • The German Decree on the Reporting of Laboratory Animals should be amended to ensure that alt individual transgenic animals are included in the official statistical reports regardless of whether they end up being used in scientific procedures or not. From the point of view of animal welf are it is possible to redesign biomedical research to do without transgenic animals without impeding necessary scientific progress. The survey in hand sought to make a contribution to providing a scientifically sound backgroundfor initiating these discussions. Keywords: transgenic animals, literature survey, goals and the contents of research, non animal test methods, Xenotransplantation 3* Ethische Bewertung der Verwendung transgener Tiere in der biomedi:z:inischenForschung Aus Sicht des Tierschutzes ist die gentechnische Manipulation an leidensfähigen Tieren prinzipiell abzulehnen, da sie "in besonderem Maße die Integrität und Würde des Tieres verletzt" (Salomon et al., 2001). Die Beweggründe für diese Position wurden an anderer Stelle ausführlich diskutiert (Altner, 1998; Mepharn et al., 1998; Müller, 1998; Nickel, 1998; Boyd Group, 1999, Salomon et al., 2001) und sollen daher hier nicht mehr wiederholt werden. 3.1 Rechtsgrundlage Das deutsche Tierschutzgesetz und das Gentechnikgesetz hingegen stellen die Zulässigkeit von Genmanipulationen an Wirbeltieren für biomedizinische Zwecke als solche nicht grundsätzlich in Frage. Zwar ist es gemäß § l lb Tierschutzgesetz verboten, "Wirbeltiere ... durch biooder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe * Kapitel 1 und 2 siehe ALTEX 4/2005 ALTEX 23. 1/06 5 m..... SAUER ET AL. -------------~- für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten." Diese Regelung, mit der der Gesetzgeber die besondere Tierschutzrelevanz möglicher Konsequenzen der Genmanipulation ~1 Tieren unterstrichen hat, gilt jedoch nicht "für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind" (§ 11b Tierschutzgesetz). Gleichwohl dürfen Wirbeltiere, seien es konventionell gezüchtete oder gentechnisch veränderte, nach § 7(3) Tierschutzgesetz nur dann in Tierversuchen verwendet werden, "wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind", also der erwartete Nutzen der Versuche gewichtiger erscheint als die Belastung, die den Versuchstieren zugefügt wird. Zudem ist dort verankert: "Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Menschen oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden." Schließlich ist in § 7(1) Tierschutzgesetz festgesetzt, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie unerlässlich sind. Für diese Entscheidung "ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann". 3.2 Belastung transgener Versuchstiere Wie belastend ein Tierversuch ist, kann nur durch eine Einzelfallbewertung der Belastung, die ein bestimmtes Versuchs- tier erleidet, wenn es in einem bestimmten Versuchsvorhaben zum Einsatz kommt, eingeschätzt werden. Dabei müssen jedoch alle Faktoren, die zur Belastung des Tieres beitragen, berücksichtigt werden. Dazu sind die versuchsbedingten Belastungen, die in der Phase der Vorbereitung der Versuchsvorhaben, während der Versuchsdurchführung sowie nach Abschluss des Versuchsvorhabens auftreten können, ebenso zu zählen, wie mögliche Belastungen durch Transportmaßnahmen oder durch Haltungsbedingungen, die eventuell sogar über die gesamte Lebensdauer der Tiere eine Rolle spielen können (Rusche und Apel, 2001; Salomon et al., 2001). Auch wenn Versuchstiere infolge der Versuchsvorhaben sterben oder eingeschläfert werden, ist dies aus Sicht des Tierschutzes als ein Schaden für das Tier zu werten und sollte daher in die Belastungsbewertung einbezogen werden. Zur Einschätzung der Belastung, der gentechnisch veränderte Tiere ausgesetzt sein können, ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass diese Tiere allein schon aufgrund der Ausprägung ihrer gentechnischen Veränderungen möglicherweise ihr Leben lang erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zu erdulden haben (BMVEL, 1996; Mepham et al., 1998; Boyd Group, 1999; Buehr et al., 2003; Ammann, 2004). Zwar gibt es transgene Tiere, bei denen keine Beeinträchtigungen von Körperfunktionen offensichtlich werden, doch pathologische Veränderungen können auch unerwartet auftreten, da sie sich häufig nicht anhand der Funktionsweise des ausgeschalteten oder zusätzlich eingebauten Gens vorhersagen lassen (Buehr et al., 2003). Darüber hinaus werden trans gene Tiere häufig unter besonders restriktiven Bedingungen gehalten, durch die sie zusätzlich belastet werden, da sie dadurch in der Auslebung grundlegender Verhaltensweisen eingeschränkt werden (Salomon, 2001). In Deutschland gibt es keinen offiziellen Bewertungskatalog zur Einstufung Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen: Einteilung von Tierversuchen Versuchsbeginn (Belastungskategorien). Information Tierschutz 1.04. (http://www.bvet.admin.ch/tierschutzl00237/00833/index.html? lang=de) 2 3 Gene, die die Entstehung nach Schweregraden vor von Krebs begünstigen. Diese 577 Publikationen sind im Anhang 3 aufgelistet, der von der Website www.altex.ch geladen werden kann. Die pdf-Datei befindet sich unter der deutschen Zusammenfassung dieses Artikels. 4 6 der Belastungsgrade von Tierversuchen. Den schweizerischen .Belastungskategorien zur Einteilung von Tierversuchen nach Schweregraden vor Versuchsbeginn'" zufolge sind schwer belastende Tierversuche "Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die eine schwere bis sehr schwere oder eine mittelgradige, mittel- bis langfristige Belastung (schwere Schmerzen, andauerndes Leiden oder schwere Schäden, schwere und andauernde Angst oder erhebliche und andauernde Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens) bewirken". Dazu wird unter anderem gezählt, der "Einsatz von Mutanten (gentechnisch erzeugt oder konventionell gezüchtet) mit schwerwiegenden klinisch manifesten Krankheiten oder Störungen", wofür beispielhaft angeführt wird "Knock-out Mäuse mit massiven Ausfallerscheinungen, gentechnisch hergestellte Mäusestämme mit Onkogenen", ohne dass der Versuch vorzeitig abgebrochen wurde". Eine Einzelbewertung des Belastungsgrads aller Versuchsvorhaben, die in den 577 erfassten Publikationen dargelegt wurden", würde den Rahmen der vorliegenden Studie sprengen. Dennoch machen die im vorangegangenen Kapitel aufgeführten Beispiele deutlich, dass zumindest bei einem Teil der verwendeten Tiere die Veränderungen ihres Erbgutes zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führten. Gärtner et al. (2003) verwendeten Mäuse, die für die Alzheimerforschung gentechnisch so verändert wurden, dass sie krankhafte Eiweißstoffe im Gehirn ablagerten, was die Funktion dieses Organs wesentlich beeinträchtigen musste. Transgenen Ratten wurde für die Herzkreislaufforschung die Regulierung dieses Organsystems in einer Weise verändert, dass der gesamte Organismus bis hinunter auf die Ebene der Zellfunktionen betroffen war (Lemmer et al., 2003). Mäuse wurden für die Erforschung von Entwicklungsprozessen so genmanipuliert, dass sie gar nicht mehr lebensfähig waren (Kostka et al., 2001). Anderen Mäusen wurden Abwehrzellen so verändert (Müller et al., 2002), dass diese nur noch auf einen einzigen Fremdstoff reagieren konnten. Da demzufolge das Abwehrsystem in seiner Funktion massiv gestört sein musste, muss davon ausgegangen werden, dass diese Tiere nur ALTEX 23, 1/06 m..... SAUER ET AL. ---~--------------------------------------- noch unter sehr restriktiven Bedingungen überlebensfähig waren. Klein et al. (2003) wiederum veränderten für die Krebsforschung das Erbgut von Mäusen mittels Genmanipulation und züchteten diese trans genen Tiere anschließend so weiter, dass sie bösartige Tumoren entwickelten. Schleeßlich muss bei der Belastungsbewertung berücksichtigt werden, ob in den Forschungsvorhaben an den trans genen Tieren belastende Eingriffe vorgenommen wurden. So lösten beispielsweise Gebhardt et al. (2002) experimentell Hirninfarkte bei transgenen Ratten aus. Aus Sicht des Tierschutzes steht es außer Frage, dass die genannten Versuchsvorhaben in Einklang mit den Kriterien des schweizerischen Belastungskataloges zumindest als mittelgradig, wenn nicht schwer belastend, eingestuft werden müssen. 3.3 Medizinischer Nutzen von Versuchsvorhaben mit transgenen Tieren Der Gesetzgeber hat in § llb Tierschutzgesetz die Tierschutzrelevanz gentechnischer Veränderungen an Tieren, die mit belastenden Beeinträchtigungen ihrer Körperfunktionen einhergehen, hervorgehoben. Zudem hat er in § 7(3) Tierschutzgesetz die besondere ethische Dimension der Durchführung belastender Tierversuche unterstrichen. Somit sind Tierversuche mit transgenen Tieren, die aufgrund der Veränderung ihres Erbgutes oder aufgrund der Versuchsdurchführung (oder durch beide Parameter) in ihrem Allgemeinbefinden wesentlich beeinträchtigt werden, den rechtlichen Maß gaben zufolge nur dann als ethisch vertretbar einzustufen, wenn die mit den Versuchen gewonnenen Erkenntnisse voraussichtlich von wissenschaftlich hervorragender Bedeutung sein werden. Bedauerlicherweise gibt es keine offiziellen Maßstäbe zur objektiven Ermittlung, unter welchen Voraussetzungen diese Maßgabe zutrifft. Wenngleich international eine Reihe verschiedener Kriterienkataloge zur Einschätzung der Belastung von Tierversuchen publiziert wurde (siehe hierzu: Rusche und Apel, 2001; Salomon et al., 2001), existieren in der Literatur fast keinerlei Anleitungen zur objektiven Bewertung ihres wissenschaftlichen Nutzens. Scharmann und Teutsch (1994) haben jedoch zur Einschätzung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen ein Abwägungsschema vorgelegt, das aus zwei Checklisten besteht, einerseits für die Bewertung des Nutzens der Versuche und andererseits für die Bewertung der Belastung der Versuchstiere. Ihrer Ansicht nach ist der erwartete Nutzen eines Versuchs vorhabens umso geringer, in umso fernerer Zukunft er voraussichtlich eintreten wird. Dabei definieren sie Versuchsvorhaben, deren "Erfolg und benötigte Zeit" nicht abzusehen sind, als Versuche mit geringem Nutzen, Versuchsvorhaben die eine "Chance" haben, innerhalb eines Jahrzehnts zu einem Nutzen zu führen als Versuche mit mittlerem Nutzen. Bei Versuchen mit hohem Nutzen sollte schließlich eine "gute Chance" bestehen, dass sie innerhalb von fünf Jahren zu einem konkreten Nutzen führen werden. In Einklang mit dieser Einstufung ist es weniger als fünf Jahre nach Veröffentlichung der in der Studie erfassten Publikationen noch nicht möglich, den Nutzen der Erkenntnis, die mit den darin beschriebenen Versuchsvorhaben gewonnen wurden, von Fall zu Fall abschließend konkret einzustufen. Dennoch lassen die in den Publikationen dargelegten Versuchsergebnisse - in der Regel physiologische oder pathologische Detailerkenntnisse - vermuten dass der Nachweis über deren wissenschaftlich hervorragender Bedeutung zum Teil schwer zu führen sein würde. Diese Vermutung lässt sich durch grundsätzliche Kritik untermauern, die am wissenschaftlichen Ansatz, Tieren zur Untersuchung und Klärung biomedizinischer Fragestellungen das Erbgut zu verändern, geäußert wurde. So erläutert Ammann (2004): "Wer über Lebewesen ... nachdenkt, bemerkt ... rasch, dass das logische-kausale Denken nicht geeignet 5 u•.•several problems are associated with studying naturally occurring human genetic diseases by using animals: a) animal strains showing particular disease symptoms are offen difficult to obtain and expensive to maintain; b) their specific genetic defects can be as difficult to identify and characterise as those of their human counterparts; and c) affected animals offen differ from unaffected controls in genetic factors additional to the gene in question. n ALTEX 23, 1/06 ist, die Komplexität und die Qualität eines lebenden Organismus zu erfassen. Wird es dennoch versucht, so gelingt das nur, wenn der Organismus zu einem kausalen Regelsystem reduziert wird: Das Ganze wird aus der Summe der Teile abgeleitet, im Gegensatz zu einem Organismus, wo die Teile aus der Ganzheit verstanden werden. Mit dem ,GenDenken' wird versucht, das Tier so zu reduzieren, dass es als lineare Folge der genetischen Struktur verstanden werden kann ... Die meisten, wenn nicht alle Gene (beziehungsweise ihre Proteinprodukte) entfalten ihre Wirkung nicht bloß in einem, sondern häufig in sehr vielen Prozessen, in verschiedenen Organen und zu verschiedenen Zeiten. Zusammen mit der Tatsache, dass die Komplexität eines Organismus sich zweifellos nicht bloß in der Zahl seiner Gene widerspiegelt, bedeutet das, dass ein Gen im Organismus in der Regel mehrere Funktionen übernimmt und die Beziehung zwischen Eigenschaft und Gen keine einfache, sondern eine vielfach verschränkte und rückgekoppelte ist. .. Daraus folgt, dass man der DNA-Sequenz eines Gens nur in seltenen Extremfällen ansehen kann, welche Auswirkungen sie hat. Die Wissenschaft kann für die meisten Gene nicht mehr als vage Vermutungen über deren GesamtFunktion erlangen." Mepham et al. (1998) weisen ebenfalls auf wissenschaftliche Grenzen des Einsatzes transgener Tiere zur Untersuchung menschlicher Krankheiten hin. Ihren Ausführungen zufolge sind Tierlinien, die die "erwünschten" Symptome ausprägen, häufig schwer herzustellen und kostspielig zu erhalten. Die spezifischen genetischen Defekte sind oft sehr schwer nachweisbar bzw. charakterisierbar. Und zudem unterscheiden sich betroffene Tiere häufig nicht nur in dem Gen, dessen Wirkung untersucht werden soll, von dem Erbgut der Kontrolltiere, sondern zusätzlich noch in weiteren genetischen Faktoren", Daraus ziehen Mepham et al. (1998) den Schluss: "Bei der Bewertung einiger transgener Tiermodelle wird ersichtlich, dass der tatsächliche Nutzen ihrer Verwendung in den seltensten Fällen mit dem möglichen Nutzen übereinstimmt und dass die Verringerung tierschutzrelevanter Parameter möglicher7 SAUER ET AL. -------------~- weise in keinem Verhältnis zu irgendwelchem gewonnenen Nutzen steht"? (Hervorhebungen dort). Beispielhaft führen die Autoren an, dass keine der trans genen Tierlinien, die zur Untersuchung der Zystischen Fibrose des Menschen entwickelt wurden (einer genetischen Krankheit, bei der es zu einer Ablagerung zähen Schleims in den Körperzellen kommt, was letztendlich zu chronischer Lungenkrankheit und Versagen der Bauchspeicheldrüse führt), sowohl in der Ausprägung der genetischen Veränderung als auch in der des Krankheitsverlaufs die menschliche Krankheit widerspiegeln. Eine konkrete Kritik an der häufig eingesetzten transgenen Mauslinie zur Untersuchung der Alzheimer-Krankheit findet sich bei Beck et al. (2003): .Transgene Mäuse, die das menschliche Amyloid- Vorläuferprotein übermäßig exprimieren und deren Erbgutveränderungen die Ablagerung von Amyloiden außerhalb der Zellen begünstigen, stellen ... ein transgenes Tiermodell (zur Untersuchung der Alzheimer-Krankheit) dar. Mutationen des Arnyloid- Vorläuferprotein-Gens treten jedoch bei der Alzheimer-Krankheit des Menschen nicht häufig auf. Daher können bei diesen Tieren die Mechanismen der Bildung der amyloiden Plaques sowie deren Zusammensetzung und die resultierende Gewebereaktion im Gehirn ganz anders sein als bei der Alzheimer-Krankheit des Mensehen."? Ammann (2004) stellt ebenfalls anhand konkreter Beispiele die medizinische Relevanz der Verwendung trans gener Mäuse zur Untersuchung der Alzheimer-Krankheit in Frage. Ammann (2004) zieht aus der Bewertung transgener Tierlinien zur Untersu- chung menschlicher Krankheiten den Schluss: "Streng bewertet sind transgene Tiermodelle nicht geeignet, um Krankheiten des Menschen umfassend darzustellen und wirksame Therapien zu entwickeln. Denn die gentechnische Veränderung im Erbgut der Tiere wirkt nicht nur für sich allein, sondern steht in Wechselwirkung mit dem gesamten genetischen Hintergrund. Da dieser bei Mensch und Tier unterschiedlich ist, gelingt es kaum, menschliche Erkrankungen in Tieren zu reproduzieren. Ein Gendefekt, der beim Menschen eine Krankheit auslöst, führt bei Tieren meist nicht zu den gleichen Symptomen. Viele Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, sind außerdem nicht ausschließlich genetisch bedingt, sondern haben auch andere Ursachen." 3.4 .Ethische Bewertung von Versuchsvorhaben mit transgenen Tieren In der Regel wurden Tierversuche, deren Ergebnisse in Fachpublikationen veröffentlicht werden, mit dem Ziel durchgeführt, noch offene wissenschaftliche Fragen zu beantworten. Demzufolge sind die in den 577 erfassten Publikationen dargelegten Versuchsvorhaben in Einklang mit § 7(1) Tierschutzgesetz dem Versuchszweck "Grundlagenforschung" zuzuordnen. Daher müssen sie vor ihrer Durchführung in Deutschland das gesetzlich geforderte Genehmigungsverfahren durchlaufen haben und dabei als ethisch vertretbar eingestuft worden sein. Gleichzeitig dürften den Maßgaben des Tierschutzgesetzes zufolge Versuchsvorhaben mit transgenen Tieren, die zu länger andauernden und zum Teil erhebli- "tt is apparent from an analysis of some transgenic disease models that the actual benefits of using the model are rarely completely equivalent to the potential benefits, and that the decrease in aspects of animal welfare might be disproportionate to any benefits gained. " 6 7 "Transgenic mice that overexpress human APP containing AD-associated mutations that favor the amyloidogenic pathway of APP processing represent such a model. However, mutations of the APP gene are not frequent in AD and, therefore, the mechanisms of beta-amyloid plaque formation, the composition of beta-amyloid plaques, and the accompanying tissue response in brain of these anima/s may be different from that in AD. " (AD = Alzheimer's disease; APP = Amyloid Precursor Protein) Zu der in Beispiel 7 vorgestellten Publikation von Forde et al. (2002) stellt sich die Frage, ob der von diesen Autoren verfolgte Ansatz, mittels Cre-Iox-Technik transgene Tierlinien mit einer bestimmten genetisChen Veränderung zu entwickeln, deren Einsatzmöglichkeiten erst anschließend ausgelotet werden sollen, überhaupt mit den Maß gaben des Tierschutzgesetzes in Einklang zu bringen ist. Aus Sicht des Tierschutzes sollte es nicht zulässig sein, Tierlinien zu entwickeln, wenn noch nicht bekannt ist, zu welchem Zweck diese überhaupt eingesetzt werden könnten, da das Ausmaß der Belastung der Tiere im Vorfeld nicht eindeutig eingeschätzt werden kann. 8 8 m..... chen Belastungen der Versuchstiere geführt haben, nur dann als ethisch vertretbar eingestuft werden, wenn die Versuchsergebnisse voraussichtlich von hervorragender wissenschaftlicher Bedeutung sein werden. Anhand der vorangegangenen Ausführungen wird jedoch deutlich, dass dieser Nachweis zumindest für einige der ausgewerteten Versuchsvorhaben nicht eindeutig zu führen ist." Zu dieser Problematik trägt der Sachverhalt bei, dass in Deutschland die Belastung für die Versuchstiere und der Nutzen der Versuche im Zuge des Genehmigungsverfahrens nur prospektiv eingeschätzt werden müssen, und hierfür, wie bereits ausgeführt, keine objektiven Maßstäbe festgelegt wurden. Eine retrospektive Bewertung der tatsächlich zugefügten Belastung und des tatsächlich ermittelten Erkenntnisgewinns findet nicht statt. Zudem ist es der Wissenschaftler selbst, der in erster Instanz die Einschätzung der ethischen Vertretbarkeit seines Versuchs vorhabens vornimmt; und dieser verfolgt ein klares Ziel (Herzberg, 1999): "Der Antrag soll schließlich genehmigt werden - also muss er auch ethisch vertretbar sein. Es wäre verblüffend zu lesen, wenn ein Antragsteller behaupten würde, seine Versuche wären wissenschaftlich nötig, leider aber ethisch nicht zu rechtfertigen. Es ist sicher nicht zu viel behauptet, wenn ich sage, dass alle formell verlangten ethischen Abwägungen nie fair sind, weil von vorn herein das Ergebnis feststeht. Was tatsächlich an Formulierungen herauskommt, verdient nicht den anspruchsvollen Zusatz ,ethisch'." Völkel und Labahn (1997) sowie Lindl et al. (2001) weisen ebenfalls darauf hin, dass die Belastungen von Versuchstieren durch Eingriffe von Wissenschaftlern häufig zu niedrig eingeschätzt werden, während bei einem hohen Prozentsatz der Anträge (bei retrospektiver Bewertung der Relevanz der Versuchsergebnisse) der erwartete Nutzen der Versuche zu optimistisch eingeschätzt wurde. Salomon et al. (2001) führen zudem aus, dass zum Teil bestimmte Aspekte der Versuchsdurchführung bei der Belastungsbewertung ganz ausgespart werden. Doch auch wenn der Wissenschaftler in erster Instanz die ethische VertretbarALTEX 23, 1/06 ~ SAUER ET AL. ---~---------------------------------------- keit seines Versuchsvorhabens bewertet, haben die für die Genehmigung der Anträge zuständigen Behörden seit Aufnahme des Staatsziel Tierschutz ins Grundgesetz im Sommer 2002 die Pflicht, diese nicht mehr nur formal zu prüfen, sondern insbesondere auch inhaltlich zu bewerten", Scharmatn und Teutsch (1994) geben zwar zu bedenken, dass die ethische Abwägung in bestimmten Fällen schwierig sein kann, etwa "wenn ein mittelmäßiger Nutzen einer mittelgradigen Belastung oder ein großer Nutzen einer schweren Belastung gegenüberstehen". Wenn aber beispielsweise trans gene Tiere, die aufgrund der Veränderung ihres Erbgutes in ihrem Allgemeinbefinden wesentlich beeinträchtigt sind, in Versuchen eingesetzt werden sollen, deren wissenschaftliche Relevanz noch nicht vorhersehbar ist, ist die Sachlage eindeutig: " ... Versuche mit geringem Nutzen (sollten) zumindest dann unterbleiben, wenn sie für die Tiere mit Belastung verbunden sind - selbst wenn diese nur gering ist." Und: "cEs) ist zu fragen, ob Tierversuche in der Grundlagenforschung, die mit mittelschweren bis schweren Leiden einhergehen, ethisch zulässig sind .... solche Versuche (sind) nur dann gerechtfertigt, wenn sie einen besonderen und bedeutenden Nutzen für den Menschen bringen. Ist ein solcher Nutzen in der Grundlagenforschung nicht vorhersehbar, sollten aus ethischen Gründen allenfalls Tierversuche mit geringem Belastungsgrad erlaubt sein." 3.5 Exkurs: Gentechnische Veränderung von Schweinen als mögliche Organspender für den Menschen sowie deren experimenteller Einsatz in der Xenotransplantationsforschung Einen besonderen Aspekt in der Forschung mit trans genen Tieren stellt die Xenotransplantationsforschung dar, die das Ziel verfolgt, tierische Organe, Gewebe oder Zellen auf den Menschen zu übertragen. Damit sollen Engpässe der Verfügbarkeit menschlicher Spenderorgane überwunden werden. Als mögliche Organspendetiere gelten insbesondere Schweine, die gentechnisch so verändert werden sollen, dass der menschliche Körper ihre Organe im günstigsten Falle nicht mehr als artfremd erkennt. In der Xenotransplantationsforschung gelangen also die gentechnisch veränderten Tiere nicht unmittelbar in den Versuchsvorhaben zum Einsatz, sondern es wird ihnen ein Organ (in der Regel Herz oder Niere) entnommen, um es beispielsweise anderen Tieren, meist Altweltaffen. wie Makaken oder Pavianen, als Stellvertreter für den Menschen einzupflanzen. Schweine wurden aus verschiedenen Gründen als solche so genannten Quellentiere ausgewählt: Zum einen ähneln ihre Organe von der Größe und der Physiologie her noch am ehesten denen des Menschen. Weiterhin hofft man, dass das Infektionsrisiko für den Menschen bei Verwendung von Organen dieser Tierart noch vergleichsweise niedrig sein wird und dass die ethischen Bedenken gegen den Einsatz von Schweinen geringer sein werden, als wenn Primaten verwendet würden (Schmoeckel, 2001). In der westlichen Gesellschaft ist es offenbar weitgehend akzeptiert, dass Tiere für die menschliche Ernährung genutzt werden dürfen. Da scheint es zunächst auch keinen großen Unterschied zu machen, ob man beispielsweise ein Hausschwein zur Fleischgewinnung tötet oder ob man das Tier tötet, um sein Herz auf einen Menschen zu übertragen. Doch wenn einem Menschen ein Herz oder eine Leber eines derartigen Schweins übertragen würde, würde dieser innerhalb von Minuten an einer heftigen .Jiyperakuten" Abstoßungsreaktion sterben, bei der das fremde Organ gleichsam zerfressen wird. Der Körper wehrt sich gegen die Einpflanzung artfremden Gewebes. Damit Tiere theoretisch als Organspender fungieren können, müssen sie mit Hilfe der Gentechnik soweit "vermenschlicht" werden, dass die menschliche Körperabwehr die artfremde Herkunft des Organs nicht erkennt. Zur Überwindung der hyperakuten Abstoßung wird versucht, bestimmte menschliche Gene stabil in das Erbgut der Tiere einzubringen, so dass diese Dies unterstreicht nicht zuletzt ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen (AZ 10E 1409/03 vom 13.8.2003), das am 16.6.2004 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel (AZ 11 ZU 3040/03) bestätigt wurde. 9 ALTEX 23, 1/06 menschliche komplementregulierende Faktoren (Zellstrukturen, an denen Abwehrzellen angreifen können) auf der Oberfläche ihrer Gefäßinnenwandzellen exprimieren. In den 90er Jahren ist es nach und nach gelungen, trans gene Schweine mit solchen Faktoren des Menschen auszustatten. Die entsprechend gentechnisch veränderten Schweineherzen wurden auf Paviane übertragen, die damit bis zu 23 Tage überlebten. Die Paviane in der Kontrollgruppe, die ein nicht genmanipuliertes Schweineherz erhalten hatten, überlebten 90 Minuten (Diamond et al., 2001). Hammer (1999) berichtet, dass Paviane mit gentechnisch veränderten Herzen vom Schwein und zusätzlicher starker medikamentöser Unterdrückung der Immunabwehr bis zu 70 Tage überlebt haben sollen. Doch selbst wenn die dargelegten Befunde bedeuten sollten, dass die hyperakute Abstoßungsreaktion jetzt medizinisch beherrschbar ist, gilt dies noch lange nicht für die akuten und chronischen Abstoßungsreaktionen, wie das unter Beispiel 8 dargelegte Forschungsvorhaben von Vangerow et al., 2001, belegt (siehe 1. Teil, ALTEX 4, 2005). Weitere noch offene wissenschaftliche Fragen betreffen die Probleme der Infektionsrisiken infolge einer Xenotransplantation sowie die Probleme der physiologischen Funktionstüchtigkeit der artfremden Organe. Die Belastung der in der Xenotransplantationsforschung eingesetzten Versuchsaffen ist zweifelsfrei als erheblich einzustufen. Wenn Pavianen gentechnisch manipulierte Schweineherzen übertragen werden, müssen diese über kurz oder lang "aufgrund schwerer Nebenwirkungen der Immunsuppressiva wie Diarrhöen, Infektionen und Blutungen eingeschläfert werden" (Hammer, 1999). Doch auch die gentechnisch veränderten Schweine, deren Organe den Altweltaffen eingepflanzt werden, sind Belastungen ausgesetzt, selbst wenn sie aufgrund der Veränderung des Erbgutes keine Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens erleiden müssen. So müssen die Hygienestandards bei der Haltung von "Quellentieren" so hoch sein, dass kein Kontakt zwischen Jungtieren und Eltern stattfinden darf. Eine derartige Haltung und Aufzucht entspricht nicht 9 SAUER ET AL. ~ -------------~- der Biologie dieser Tiere. Da Schweine sehr gesellige Tiere sind, stellt allein schon die Isolierung für sie eine große Belastung dar. Zudem müssen sie für die Organentnahme getötet werden, was aus Sicht des Tierschutzes ein Schaden für das Tier darstellt und daher bei der Belastungsbtwertung einbezogen werden muss. Somit sind Xenotransplantationsversuche sowohl für die in den chirurgischen Eingriffen eingesetzten Primaten als auch für die für die Organspende verwendeten Schweine als belastend bis schwer belastend einzustufen. Zur Einschätzung des wissenschaftlichen Nutzens derartiger Vorhaben ist festzustellen, dass Xenotransplantationsversuche inzwischen seit mehreren Jahrzehnten stattfinden und dennoch die klinische Anwendbarkeit der Xenotransplantation nach wie vor nicht einmal annähernd in Aussicht steht (Hüsing et al., 1998; Pontifical Academy for Life, 2001; Council of Europe, 2003). Dies sollte nach den Kriterien von Scharmann und Teutsch (1994) die Erwartungen an den Nutzen einer Fortsetzung entsprechender Versuchsreihen erheblich einschränken. Mitte der 90er Jahre wurde die Option, ganze Tierorgane auf den Menschen zu übertragen, noch sehr optimistisch bewertet. So ging die Firma Novartis zu dem Zeitpunkt davon aus, dass bereits im Jahr 2000 einige Tausend solcher Übertragungen stattfinden werden und im Jahr 2010 rund 300.000 (Hammer, 1999). Inzwischen werden diese Daten von der Zeit eingeholt und die Prognosen sind verhaltener geworden (Council of Europe, 2003). Zunehmend skeptisch bewerten Fachwissenschaftler und Kliniker insbesondere die Überwindung der Abstoßungsprob1eme und die Gewährleistung der physiologischen Funktionalität der artfremden Organe im Empfänger. Letzteres wird als besonders kritisch eingeschätzt und könnte die Xenotransplantation zum Scheitern bringen, selbst wenn die Organabstoßung eines Tages vollständig beherrschbar wäre. Weiterhin kritisch bewertet wird die Frage, ob mögliche Infektionen durch im "Quellentier" versteckte Viren ausgeschlossen oder beherrscht werden könnten (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, 1999). Auch müssen bei der Gesamtbewertung der Xenotransplantationstechnik die sozialen und emotionalen Belastungen beim Humanempfänger und bei dessen Angehörigen berücksichtigt werden (Pontifical Academy for Life, 2001). Völlig ungeklärt sind darüber hinaus die ethischen, insbesondere tierethischen Implikationen. So wird grundsätzlich durch die Genmanipulation die natürliche Identität der Tiere und der Tierarten zerstört. Weiterhin besteht die Gefahr, dass Tiere nur noch als Ersatzteillager für den Menschen gesehen werden. In Anbetracht all dieser Unsicherheiten und offenen Fragen bezüglich der möglichen Anwendung der Xenotransplantation darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Belastungen der Tiere in der tierexperimentellen Xenotransplantationsforschung real sind. Aus diesem Grunde müssen sie bei allen anstehenden Diskussionen über deren Vertretbarkeit einbezogen werden. Die Belastungen, die den verwendeten Versuchstieren Jahr für Jahr zugefügt werden, hätten - gerade auch angesichts der mangelhaften Realisierungsmöglichkeiten der Xenotransplantationsforschung und der Risiken für den Menschen durch diese Technik - längst das Ausschlusskriterium für die Xenotransplantationsforschung sein müssen. 4 Tierversuchsfreie Verfahren, die sich zum Ersatz von Versuchen mit transgenen Tieren eignen könnten In der Regel sollen in Tierversuchen mit transgenen Tieren die Auswirkungen der Veränderungen der Funktionsweise bestimmter Gene auf den Organismus untersucht werden; sei es, weil wissen- Transfeetion tools from A to Z. Genomics & Proteomics. http://www.genpromag.com/ShowPR_Print-PUBCODE-018-ACCT TYPE-PR-ORIGRELTYPE-FE-PRODCODE-OOOOOOOO-PRODLETI 10 10 -18000001 00-ISSUE-0304-REL-G-CALLFROM-RELPGM.html schaftliehe Fragen, die speziell die Genfunktion und -regulierung betreffen, verfolgt werden sollen, sei es, weil die genetischen Grundlagen bestimmter Krankheitsursachen bearbeitet werden sollen (Verbeek, 1997). Zur Überprüfung, ob in der genetischen und gentechnologischen Forschung aufUntersuchungen mit transgenen Tieren verzichtet werden könnte, muss daher der Frage nachgegangen werden, ob derartige wissenschaftliche Fragestellungen in tierversuchsfreien Verfahren zu beantworten wären. 4.1 Tierversuchsfreie Verfahren mit gentechnisch veränderten Zellen und Computermodelle zur Untersuchung von Genexpressionen Zur Untersuchung der Funktion einzelner - oder der Wechselwirkung verschiedener - Gene bieten sich konventionelle tierversuchsfreie Verfahren, wie Zellkulturtechniken mit "klassischen" Zellen und Zelllinien. nicht vordergründig an, da mit ihnen nur sehr eingeschränkte Aussagen über die Funktion von Genen möglich sind. Als Ausnahme hierzu wären Forschungsvorhaben zu nennen, in denen an menschlichen Zellen gesunder und kranker Menschen genetische Veränderungen, die mit einer bestimmten Krankheit einhergehen, untersucht sowie darauf aufbauend die biochemischen Konsequenzen dieser genetischen Veränderungen in vitro ermittelt werden. So gewonnene Erkenntnisse könnten anschließend mit ethisch vertretbaren Untersuchungsverfahren direkt an Patienten überprüft werden. Auf zellulärer Ebene lassen sich die Auswirkungen von Veränderungen des Genoms untersuchen, wenn Zellen in vitro genetisch verändert werden und anschließend untersucht wird, welche Auswirkungen dies auf den zellulären Stoffwechsel hat (Oh et al., 2003; Chen et al., 2004; Wang et al., 2004). Da auch transgene Tiere in der Regel ohnehin zunächst in vitra hergestellt werden, gibt es vielfältige Methoden zur Herstellung transgener Zellen, die die Veränderungen des Genoms in vitro entweder stabil oder vorübergehend exprimieren'". Zum Einsatz gelangen dabei Zelllinien mit ALTEX 23. 1/06 m.... --~-------------------------- hoher Rekombinationsaktivität, wie die DT40-Zelllinie des Huhnes, die für verschiedene Gen-knockout-Verfahren eingesetzt wird (Arakawa et al., 2004; Wahl et al., 2004; Caldwell et al., 2005). Doch auch von der Verwendung menschlicher Zellen und Zelllinien wird berichtet (Haberkorn et fl., 2001; Geronimi et al., 2003; Rea et al., 2004; Boyer-Guittaut et al.,2005). Mithilfe neuerer Technologien, wie des so genannten .Transfected Cell Arrays" (TCA, "Datenfeld gentechnisch veränderter Zellen"), kann in vitro eine Vielzahl von Veränderungen des Erbgutes zur gleichen Zeit ausgelöst werden, welches zu einer gleichzeitigen Überexpression von Hunderten von Proteinen führt, die technologisch erfasst wird (Vanhecke und Janitz, 2004; Vanhecke et al., 2004). Das Prinzip der TCAMethodik beruht darauf, dass DNA- oder RNA-Moleküle zusammen mit einem Transfektionsvektor (einem Stoff, der die Aufnahme des fremden Erbgutes in Zellen begünstigt) auf Glasplatten aufgebracht werden und diese anschließend mit einer Lage zusammenwachsender Zellen überzogen werden. Nur die Zellen, die auf DNA-Molekülen liegen, werden diese in ihr Erbgut integrieren und anschließend die entsprechenden Proteine bilden. Diese Proteinmuster lassen sich schließlich vollautomatisch nachweisen. Auch Computermodelle lassen sich zur Untersuchung komplexer Zellfunktionen und Wechsel wirkungen einsetzen (Tomita, 2001). Furger et al. (2001) beschrieben Untersuchungsmethoden, die sich transgener Protozoen, lebender, einzelliger Organismen, bedienen." Für den umfassenden Nachweis der Expression von Genen einer Zelle und der daraus resultierenden komplexen Wechselwirkungen bieten sich vollautomatische Untersuchungsmethoden aus dem Gebiet der "Genomics" und .Proteomics" an (BMBF, 2002): "Für die Analyse des gesamten Genoms eines Organismus hat sich international der Begriff .Genomics' etabliert. Nach der Entschlüsselung der Sequenz der genetischen Information (DNA) schließt sich als nächster Schritt die Analyse der Genprodukte, der Ribonukleinsäuren (RNA) und der Proteine an. Entsprechend wird die Gesamtheit dieser Arbeiten als ,Functional Genomics' zusammengefasst. Hierbei können drei große Bereiche unterschieden werden: die Analyse der Gene, die in einem biologischen System aktiv sind (Transkriptomies), die Untersuchung der Proteine und ihrer Wechselwirkungen (Proteomics) sowie die Aufklärung der dreidimensionalen Struktur der Proteine, die von einem Genom codiert werden (Structural Genomics)." Das gesamte Expressionsprofil einer Zelle kann mit Hilfe derartiger bioinformatischer Verfahren sichtbar gemacht werden (Tyers und Mann, 2003; Lord, 2004). 4.2 Tierversuchsfreie Verfahren, die sich Techniken zur "Anund Ausschaltung" von Genen bedienen Mithilfe von Transfektionstechniken, mit denen DNA-Stücke stabil oder vorübergehend in das Erbgut integriert werden, können genetische Veränderungen in der Regel nur nach dem Zufallsprinzip ausgelöst werden. Dies schränkt die Effizienz und Anwendbarkeit derartiger Verfahren erheblich ein. Daher bieten sich modernere Verfahren, mit denen sich in vitro bestimmte Gene gezielt anund ausschalten lassen, in besonderem Maße für in vitro Untersuchungen der Funktionsweise von Genen sowie der Auswirkungen genetischer Veränderungen auf den Zellstoffwechsel an. Hierzu ist insbesondere die Technik der RNAInterferenz, aber auch der Verwendung von Antisense-Nukleinsäuren oder Antisense-Oligonucleotiden, zu nennen. Die Durchführung von Versuchen mit transgenen wirbellosen Tiere, wie Fruchtfliegen (Drosophila melanogaster) oder Fadenwürmern (Caenorhabditis elegans), führt im Vergleich zur Verwendung transgener Wirbeltiere zumindest zu einer deutlichen Leidensverminderung für die eingesetzten Tiere, wobei derartige Verfahren aus Sicht des Tierschutzes nicht als .Ersatzr-Methoden gewertet werden können. So stellen Siegal und Hartl (2000) und Mc Guire et al. (2004) gentechnologische Verfahren vor, mit denen in Fruchtfliegen Gene in bestimmten Geweben oder zu bestimmten Zeitpunkten der Entwicklung an- oder ausgeschaltet werden können. Link (2005) legt dar, welchen Beitrag Untersuchungen mit derartigen wirbellosen Tieren in der neurobiologischen Forschung leisten könnten. 11 ALTEX 23, 1/06 SAUER ET AL. 4.2.1 In vitro-RNA-Interferenz in Kulturen von Wirbeltierzellen und menschlichen Zellen Die DNA enthält aneinander gereiht die Information darüber, aus welchen Eiweißbausteinen (Aminosäuren) alle Eiweißstoffe (Proteine), die der Körper bilden kann, aufgebaut werden müssen. Dabei stellen die Bausteine der DNA, die so genannten Nucleotide, die "Buchstaben" eines charakteristischen "GenAlphabets" dar, so dass jedes Protein im Erbgut mit einer bestimmten NucleotidSequenz kodiert ist. Damit nun ein bestimmtes Protein von einer bestimmten Zelle gebildet werden kann, muss das entsprechende Gen in dieser Zelle exprimiert werden, d.h. die Information dieses Gens muss abgelesen werden. Dies geschieht, indem im Zuge der so genannten Transkription an der DNA die so genannte messenger-RNA (mRNA, .Boten-Rl-Is,") gebildet wird, die quasi ein Spiegelbild der jeweiligen DNANucleotid-Sequenz darstellt. Die mRNA wandert anschließend vom Erbgut, das sich im Kern der Zelle befindet, zu den Zellbestandteilen, die für die Bildung der Eiweißstoffe verantwortlich sind (Ribosomen). Dort werden im Zuge der so genannten Translation durch Ablesen der mRNA Eiweißstoffe gebildet. Während die in der DNA enthaltene Erbinformation als .Doppelstrang" aufgebaut ist, ist die mRNA grundsätzlich ein einsträngiges Gebilde. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass künstlich in die Zelle eingebrachte doppelsträngige RNA (dsRNA) die Expression des zugehörigen Gens verhindern können, da sie die Zerstörung der mRNA-Moleküle veranlassen, die dieselbe Nukleotid-Sequenz aufweisen. Dies führt dazu, dass der entsprechende Eiweißstoff. dessen Bildungsmuster das zugehörige Gen verschlüsselt hat, nicht gebildet werden kann. Dieser Vorgang wird RNA-Interferenz genannt. In wirbellosen Tieren, wie Fruchtfliegen und Würmern, konnte die RNAInterferenz seit Ende der 90er Jahre ausgelöst werden (Fire et al., 1998; Fire, 1999). Ihre Auslösung in Zellen von Säugetieren scheiterte hingegen daran, dass man hierfür in diese Zellen doppelsträngige RNA mit über 30 Nucleotid Bau- 11 SAUER ET AL. ~ ---------------------------------------~--- steinen pro Strang einbringen musste. Derartige dsRNA hemmten jedoch aufgrund ihrer Länge den Abbau von mRNA unspezifisch, d. h. unabhängig von deren Nucleotid-Sequenz, und blockierten insgesamt die Proteinbiosynthese der Zelle (Bass, 20Ql). Zur Lösung dieses Problems untersuchten Elbashir et al. (2001a und 2001b) zunächst in vitro mit Zellen der Fruchtfliege, welche Bestandteile der dsRNA letztendlich für die Zerstörung der mRNA verantwortlich sind. Sie konnten nachweisen (Elbashir et al., 200lc; Tuschl, 2001), dass die entsprechenden künstlich hergestellten dsRNABruchstücke auch in Säugetierzellen in der Lage waren, spezifisch die Zerstörung der entsprechenden mRNA zu veranlassen, ohne gleichzeitig die Proteinbiosynthese unspezifisch zu hemmen. Diese RNA-Bruchstücke, die aus 21 bis 23 Nukleotid-Bausteinen bestehen, wurden siRNA, .short interJering RNA", genannt. Harborth et al. (2001) und Elbashir et al. (2002) belegten, dass sich derartige siRNA-Interferenzen in Zellen von Säugetieren und des Menschen entsprechend in spezifischen Veränderungen des Zellstoffwechsels widerspiegeln und dass daraus Rückschlüsse auf die Funktion der ausgeschalteten Gene gezogen werden können. Als wesentlicher Vorteil der RNAInterferenz wird nicht nur angegeben, dass die Funktion von Genen mit dieser Technik gezielt untersucht werden kann. Zusätzlich können derartige Untersuchungen ohne großen Zeitaufwand durchgeführt werden, da sich die entsprechenden RNA-Moleküle hoch effektiv innerhalb weniger Tage herstellen lassen (Paul et a1., 2002; Yu et al., 2002), wohingegen die Herstellung transgener Mauslinien unzuverlässig, zeitaufwändig und kostenintensiv ist. So existiert inzwischen bereits ein ganzes Spektrum von siRNA-Molekülen, mit denen sich in Zellen einer Vielzahl verschiedener Organsysteme die Wirkungen einer Vielzahl von Genen gezielt untersuchen lassen (Tran et al., 2003; Silva et al., 2004). Zur Tierschutzrelevanz der RNA-Inter- ferenz heißt es im Tierschutzbericht 2005 des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL, 2005; Seite 74-75): "Interessant ist sowohl das Prinzip als auch die vielen unterschiedlichen Anwendungsgebiete, die neben der Zellbiologie vor allem in Bereichen der Medizin gesehen werden, in denen das Abschalten von Genen hilfreich ist ... Ein greifbares Ziel ist aber der Einsatz des Verfahrens bei der funktionellen Genomanalyse. So wird diese Methode bereits mit Erfolg bei der Aufklärung der Funktion, Modifikation und der Regulationsmechanismen menschlicher Gene eingesetzt. Unter tierschutzrelevanten Aspekten hat die neue Methode den entscheidenden Vorteil, dass für funktionelle Analysen zur Funktion eines Gens keine ,KnockoutMäuse' erzeugt werden müssen, sondern dass durch die neue Technik diese Untersuchungen nun an Kulturen menschlicher Zellen durchgeführt werden können und für beliebige Gene möglich ist ... Auf Grund der Tierschutzrelevanz hat die ZEBET12 das Thema ,RNS-Interferenz'13 aufgegriffen und dafür gesorgt, dass ,RNS-Interferenz' erstmalig auf nationalen und internationalen wissenschaftlichen Kongressen über Alternativen zu Tierversuchen vertreten ist. Zurzeit werden sowohl von der ZEBET als auch vom BMBF Forschungsprojekte zu dieser Thematik gefördert." Zu dem vom Bundesforschungsministerium geförderten Forschungsprojekt wird auf Seite 61-62 des Tierschutzberichts 2005 weiter ausgeführt: "Im Rahmen der Projektförderung startete im Jahr 2004 das aus drei Teilen bestehende Verbundproj ekt ,Zelltransfektionsarray - eine Hochdurchsatzmethode für Genfunktionsstudien in Säugetierzellen als Alternative zu knockout und transgenen Mausstudien' , das die Etablierung einer genomischen Hochdurchsatz- Plattform basierend auf der Technologie des Zelltransfektionsarrays (TransJected-CellArray, TCA) zur Entwicklung einer effizienten Methode für funktionelle Genanalysen in primären Zellen als 12 ZEBET - Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden Tierversuch, im Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin. http://www.bfr.bund.de/cd/1433 13RNS = RNA 12 zum Alternative zum Tierversuch zum Ziel hat. Durch den Einsatz der Techniken von Ribonukleinsäure (RNS) Interferenz und Genüberexpression soll ein In-vitroVerfahren etabliert werden, welches das Potenzial zu einer breiten Anwendung besitzt und damit zu einer signifikanten Reduktion von Knockout-Analysen und Überexpressionsstudien im Tierversuch beitragen soll." 4.2.2 In vitro Verwendung von Antisense-Oligonucleotiden Die in vitro Verwendung von AntisenseOligonucleotiden ("spiegelverkehrten" Molekülen, die aus wenigen Nucleotiden bestehen) ist eine weitere Technik, mit der die Expression von Genen gezielt unterdrückt werden kann (Helene und Toulme, 1990; Wagner et al., 1993). Antisense-Oligonucleotide können sich entweder im Zellkern spezifisch an Vorläufer-mRNA anlagern oder an den Ribosomen, den Zellbestandteilen, die für die Proteinbiosynthese verantwortlich sind, an die endgültige mRNA. Dort lösen sie jeweils den Abbau dieser Molküle aus, so dass das zugehörige Gen nicht exprimiert wird. Nachteile dieser Technik bestehen unter anderem darin, dass sehr spezielle Techniken erforderlich sind, um aktive AntisenseOligonucleotide in ausreichender Konzentration in die Zellen einzuführen, ohne diese zu schädigen (Morcos, 2001; Jääskeläinen et al., 2002). 4.3 Bewertung der Unerlässlichkeit von Tierversuchen mit transgenen Tieren Tierversuche dürfen den Maßgaben des Tierschutzgesetzes entsprechend nur durchgeführt werden, wenn sie nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse unerlässlich sind. Zur Bewertung der Unerlässlichkeit von Versuchsvorhaben sollte nicht nur überprüft werden, ob es einen Ersatz für die vom Wissenschaftler gewählte Methode gibt (instrumentelle Unerlässlichkeit), sondern es sollte auch die finale Unerlässlichkeit hinterfragt werden, also der Frage nachgegangen werden, ob die vom Wissenschaftler gewählte Methode geeignet erscheint, das verfolgte Forschungsziel zu erreichen (Gruber und Hartung, 2004). Schließlich sollte abgeALTEX 23, 1106 m..... SAUER ET AL. --~-------------------------- wägt werden, ob das angegebene Forschungsziel so bedeutsam erscheint, dass es gegebenenfalls erhebliches Leiden von Tieren rechtfertigt. Dabei sollte aus Sicht des Tierschutzes in Betracht gezogen werden, ob die langfristigen Ziele des Vorhabens; wie beispielsweise Verständnis über Organfunktionen zu gewinnen, im Hinblick darauf, schwere Krankheiten heilen zu können, durch Verfolgung anderer wissenschaftlicher Fragen, die von vornherein nicht über die Methode Tierversuch führen, ebenfalls erreicht werden könnten. Bei der Überprüfung der Unerlässlichkeit eines Tierversuchsvorhabens sollte zudem untersucht werden, ob das Versuchsziel so unterteilt werden könnte, dass die entstehenden Zwischenschritte mittels tierversuchsfreier Verfahren verfolgt werden können. Dabei sollte das Pauschalargument, dass ein bestimmter Sachverhalt aufgrund seiner Komplexität nur an einem lebenden Tier untersucht werden könne, nicht als Rechtfertigung für die kontinuierliche Verwendung leidensfähiger Wirbeltiere in belastenden Versuchen gelten dürfen. Auch komplexe Vorgänge, die den ganzen Organismus auf vielfältige Weise beeinflussen, lassen sich letztendlich auf fundamentale biochemische Vorgänge zurückführen, die wiederum durch Verknüpfung geeigneter tierversuchsfreier Verfahren - in vitro Techniken, Computermodelle sowie moderne Untersuchungsmethoden an freiwilligen Probanden - untersucht werden können. Es erscheint zwar unwahrscheinlich, dass Tierversuche mit transgenen Tieren eins zu eins durch entsprechende tierversuchsfreie gentechnologische Verfahren ersetzt werden könnten. Dies lässt sich jedoch nicht zuletzt darauf zurückführen, dass die Fragen, denen derzeit unter Herstellung und Verwendung transgener Tiere nachgegangen wird, speziell auf die Methode Tierversuch zugeschnitten sind. Dabei ist anzumerken, dass nie überprüft wurde, ob diese Fragen tatsächlich im Hinblick darauf, anstehen- de medizinische Probleme möglichst Ziel führend zu lösen, geeignet sind. Das breite Spektrum der Einsatzmöglichkeiten bereits bestehender tierversuchsfreier gentechnologischer Verfahren belegt aus Sicht des Tierschutzes, dass die Erforschung der genetischen Grundlagen physiologischer und pathologischer Organfunktionen ohne Tierversuche möglich ist. Selbst wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die eine oder andere - auf die Methode Tierversuch bezogene - Frage vorübergehend. nicht beantwortet werden könnte, würde eine Forschung, die sich auf moderne tierversuchsfreie Verfahren beschränkt, jedoch die ihr eigenen Fragen zur Lösung der anstehenden biomedizinischen Probleme stellen. 5 Schlussfolgerungen 5.1 Perspektiven für die Umstellung der Forschung mit transgenen Tieren auf tierversuchsfreie Verfahren Transgene Tiere gelangen in der biomedizinischen Forschung in der Regel zur allgemeinen Untersuchung der Funktion von Genen sowie für Untersuchungen über die Auswirkungen veränderter GenRegulationen auf die Funktion verschiedener Organsysteme und das Entstehen von Krankheiten zum Einsatz. Wenngleich die Belastung von Versuchstieren nur im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller jeweils maßgeblichen Faktoren bewertet werden kann, führt die Herstellung und Verwendung transgener Tiere in jedem Fall nicht nur zu einem hohen Verbrauch an Versuchstieren, sondern birgt stets die Gefahr in sich, dass Veränderungen des Erbgutes unerwartet das Allgemeinbefinden der Tiere erheblich beeinträchtigen und dass derartige Belastungen über die ganze Lebensdauer der Tiere bestehen können. Da Versuche, die bei Tieren zu länger anhaltenden oder wiederholten erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, nach den 14 Die Xenotransplantationsforschung als solches hingegen ist sowohl aus human- und tierethischen als auch aus wissenschaftlichen Gründen abzulehnen. Statt den Ansatz, Tierorgane auf den Menschen zu übertragen, weiter zu verfolgen, sollte sich die wissenschaftliche Transplantationsmedizin darauf konzentrieren, alternative Ansätze zu entwickeln, die Gesundheitsvorsorge zu verbessern und die Möglichkeiten der menschlichen Organspende besser auszuschöpfen. ALTEX 23, 1/06 Maßgaben des Tierschutzgesetzes nur durchgeführt werden dürfen, wenn ihre Ergebnisse voraussichtlich für wesentliche Bedürfnisse von Menschen oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden, sollten experimentelle Verfahren, bei denen trans gene Tiere hergestellt oder verwendet werden, nur unter dieser Voraussetzung als ethisch zulässig gelten. Genau dieser Nachweis ist jedoch für Tierversuche aus dem Bereich der Grundlagenforschung, der von vornherein nicht eine zielgerichtete Wissensvermehrung anstrebt, besonders schwer zu führen, wie anhand des für die vorliegende Studie erfassten Materials dargelegt werden konnte. Die Funktionsweise und Regulation spezifischer Gene und die Auswirkungen von Veränderungen des Erbgutes auf die Funktion lebender Zellen können mit modernen Untersuchungstechniken, wie Transfeeted Cell Arrays und RNAInterferenz mit hoher Effektivität in vitra untersucht werden. Die Einsatzmöglichkeiten derartiger tierversuchsfreier Verfahren sind vielfältig und umfassen das gesamte Spektrum der Grundlagenforschung. Zudem können mit derartigen Techniken Untersuchungen direkt an menschlichen Zellen und Geweben vorgenommen werden, wodurch sich die Übertragbarkeit der Versuchsergebnisse auf die Situation im menschlichen Körper erheblich verbessern lässt. Auch wenn ein eins zu eins Ersatz von Tierversuchen mit transgenen Tieren durch tierversuchsfreie gentechnologische Verfahren als unwahrscheinlich einzuschätzen ist, steht es aus Sicht des Tierschutzes außer Frage, dass die gentechnische Forschung mit den bereits heute verfügbaren tierversuchsfreien Verfahren auf die Herstellung und den Einsatz transgener Tiere verzichten kann, ohne den biomedizinischen Fortschritt zu behindern, und dass ein derartiger Verzicht sowohl aus ethischen als auch aus wissenschaftlichen Gründen geboten iSt.14 Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass die Bundesregierung die weitere Entwicklung gentechnologischer tierversuchsfreier Verfahren derzeit aktiv fördert. Damit jedoch diese Fördermaßnahmen einen wirkungsvollen Beitrag leisten können, das Ziel der Bundesregie13 m.... SAUER ET AL. -------------~- rung, Tierversuche zu reduzieren, zu erreichen, sollte die Umstellung der gentechnologischen Forschung - wie auch der biomedizinischen Forschung insgesamt - auf tierversuchsfreie Verfahren durch konkrete politische Maßnahmen unterstütz} werden. Aus Sicht des Tierschutzes wäre es wünschenswert, dass der Gesetzgeber die Diskussion darüber anstößt, ob die Gesellschaft bereit wäre, auf einen bestimmten Erkenntnisgewinn zu verzichten, wenn er mit einem bestimmten Maß an Tierleid erkauft werden soll. Gegebenenfalls sollte entsprechend gesetzlich verankert werden, dass bestimmte Tierversuche von vorn herein nicht als ethisch zulässig erachtet werden. Angesichts der hohen Zahl transgener Tiere, die bei kontinuierlich steigender Tendenz Jahr für Jahr in Deutschland und weltweit zum Einsatz gelangen, verdeutlichen die Ergebnisse der vorliegenden Studie die Notwendigkeit, national, aber auch international konkrete gesetzliche Vorschriften zu erlassen, um einen Verzicht auf Tierversuche mit trans genen Tieren herbeizuführen. Solange jedoch derartige Experimente noch stattfinden, sollten darüber hinaus rechtliche Maßgaben verankert werden, mit denen einerseits die Anzahl hergestellter und zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeter transgener Tiere vollständig erfasst wird und andererseits prospektiv, aber auch retrospektiv, anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien bewertet werden kann, ob die mit den Versuchsvorhaben mit trans genen Tieren gewonnenen Erkenntnisse tatsächlich von solch hervorragender Bedeutung sein werden, dass sie das Leiden, die Schmerzen und Schäden der Versuchstiere rechtfertigten. Literatur* Altner, G. (1998). Ethische Aspekte der Klonierung und Gentechnologie bei Tieren. In: Gene und Klone. Tagungsband der Evangelischen Akademie Bad Boll, 20/98, 14-27. Ammann, D. (2004). Transgene Tiere als Krankheitsmodelle. ALTEX 21 (1),4245. • Anmerkung: Alle in diesem Verzeichnis zuletzt auf ihre Richtigkeit geprüft. 14 angegebenen Arakawa, H., Saribasak, H. and Buerstedde, J. M. (2004). Activation-induced cytidine deaminase initiates immunoglobulin gene conversion and hypermutation by a common intermediate. PLoS Biology 2 (7), E179. Bass, B. L. (2001). RNA interference, the short answer. Nature 411,428-429. Beck, M., Bigl, V. and Rossner, S. (2003). Guinea pigs as a nontransgenic model for APP processing in vitro and in vivo. Neurochemical research 28 (3-4),637-644. BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung (2002). Systeme des Lebens. Systembiologie. (http://www. bmbf.de/pub/systembiologie.pdf). BMVEL - Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (1996). 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Sauer Deutscher Tierschutzbund - Akademie für Tierschutz Spechtstraße 1 D-85579 Neubiberg Deutschland Tel.: +49-89-600 291 0 Fax.: +49-89-600 291 15 E-Mail: [email protected] ALTEX 23. 1/06