Sommer 2013 GRUNDLAGEN DES VERSICHERUNGSMANAGEMENTS Prof. Dr. Jörg Schiller [email protected] Weitere Informationen auf unserer Lehrstuhl-Homepage http://www.insurance.uni-hohenheim.de sowie auf https://ilias.uni-hohenheim.de Inhalt 1. Risikotheorie 2. Kapitalmarkttheorie 3. Versicherungsnachfrage mit/ohne Kapitalmarkt 4. Finanzintermediation 5. Grundlagen der Versicherungsmärkte 6. Versicherungstechnische Risikopolitik, insb. Rückversicherung 7. Risikomanagement im Versicherungsunternehmen SoSe 2013 Versicherungsmanagement 2 Kapitel 1: Risikotheorie Definition des Risikos § Individuen besitzen grundsätzlich drei Aktiva (Assets): – Gesundheitskapital – Fähigkeitskapital – Finanzkapital (Vermögen) § Diese Aktiva erlauben es dem Individuum z. B. – Konsumgüter zu kaufen und diese zu genießen – Arbeits- und Kapitaleinkommen zu erzielen § Aktiva sind zufälligen Störungen unterworfen, die zu Wertschwankungen führen → Abweichung zwischen geplanten und realisierten Werten SoSe 2013 Versicherungsmanagement 3 Kapitel 1: Risikotheorie Definition des Risikos § Umgangssprachlich werden Abweichungen realisierter von geplanten Werten in Risiken und Chancen eingeteilt: – Risiko (Verlustgefahr): negative Abweichung des realisierten vom geplanten Wert, d.h. Eintritt eines unerwünschten Falles – Chance (Gewinn): positive Abweichung des realisierten vom geplanten Wert, d.h. Eintritt eines positiven Falles § Welche Probleme ergeben sich aus einer solchen Kategorisierung von Abweichungen? SoSe 2013 Versicherungsmanagement 4 Kapitel 1: Risikotheorie Definition des Risikos § Das Risiko einer Handlung oder eines Vorganges lässt sich durch die Wahrscheinlichkeiten (p) der möglichen Konsequenzen bzw. Ergebnisse (x) beschreiben. § Wahrscheinlichkeiten – Die Wahrscheinlichkeit eines Ergebnisses liegt immer zwischen 0 und 1: 0 ≤ p(x) ≤ 1 • p(x) = 0: Ergebnis tritt mit Sicherheit nicht ein • p(x) = 1: Ergebnis tritt mit Sicherheit ein – Die Summe einer Wahrscheinlichkeiten aller Ergebnisse ist 1: ∑ p( x) = 1 § Beispiel: Risiko eines Würfelwurfes SoSe 2013 Versicherungsmanagement 5 Kapitel 1: Risikotheorie Wahrscheinlichkeitskonzepte § Logische (bzw. objektive a priori) Wahrscheinlichkeiten – Ausnahmefall – Fairer Würfel: Die Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Augenzahl (z.B. 5) ist nicht höher als die einer anderen Augenzahl (z.B. 4). → Alle Augenzahlen treten mit gleicher Wahrscheinlichkeit auf (Prinzip des unzureichenden Grundes; Laplace-Wahrscheinlichkeiten). § Frequentistische (bzw. objektive a posteriori) Wahrscheinlichkeiten → Wahrscheinlichkeit als Grenzwert relativer Häufigkeiten § Subjektive Wahrscheinlichkeiten → Wahrscheinlichkeiten als subjektive Glaubwürdigkeitsziffern SoSe 2013 Versicherungsmanagement 6 Kapitel 1: Risikotheorie Wahrscheinlichkeitskonzepte Frequentistische Wahrscheinlichkeiten SoSe 2013 Versicherungsmanagement 7 Kapitel 1: Risikotheorie Wahrscheinlichkeitskonzepte Subjektive Wahrscheinlichkeiten Quelle: Slovic et al. 1979 SoSe 2013 Versicherungsmanagement 8 Kapitel 1: Risikotheorie Zufallsvariablen § Das Risiko kann durch eine sogenannte Zufallsvariable X beschrieben werden: – Fall 1: Diskrete Zufallsvariable X = {(x1,p1 ), (x2,p2 ),...,(xi,pi ),...,(xn,pn )} = {x1, x2,..., xi,..., xn,p1,p2,...,pi,...,pn } – Fall 2: Stetige Zufallsvariable: f(x) Dichtefunktion F(x) Verteilungsfunktion 1 0 SoSe 2013 x Versicherungsmanagement 0 x 9 Kapitel 1: Risikotheorie Risikomaße § Im Folgenden werden einige Risikomaße jeweils für diskrete und stetigen Zufallsvariablen X definiert. Dabei sind – xj die möglichen Ausprägungen von X, – pj die zugehörigen Punktwahrscheinlichkeiten und – f(x) die Dichtefunktion in Abhängigkeit von den stetig zu variierenden Ausprägungsmöglichkeiten. 1. Erwartungswert: a) Diskrete Zufallsvariable: b) Stetige Zufallsvariable: E[X] := µ = ∑ jp ⋅ x j j E[X] := µ = ∞ ∫ x ⋅ f ( x ) dx −∞ SoSe 2013 Versicherungsmanagement 10 Kapitel 1: Risikotheorie Risikomaße 2. Streuungsmaße § Varianz (absolutes Maß) 2 a) Var [X] = σ 2 := E[X − µ ] = ∑ j(x j − µ ) ⋅ p j = ∑ jx 2j ⋅ p j − µ 2 b) Var [X] = σ := E[X − µ ] = 2 2 2 ∞ 2 ( ) x − µ ⋅ f (x ) dx ∫ −∞ § Variationskoeffizient (relatives Maß) v[X] = SoSe 2013 σ µ Versicherungsmanagement 11 Kapitel 1: Risikotheorie Risikomaße 3. Schiefe § Die Schiefe beschreibt die „Neigungsstärke“ einer Verteilung. Sie zeigt an, ob und wie stark die Verteilung nach rechts (positive Schiefe) oder nach links (negative Schiefe) geneigt ist. 3 y[X] =: E[X − µ ] σ3 f(x) f(x) x x Linksschief y(x)<0 Rechtsschief y(x)>0 SoSe 2013 Versicherungsmanagement 12 Kapitel 1: Risikotheorie Versicherung und Einzelrisiken § Versicherungsunternehmen verpflichten sich in Versicherungsverträgen gegenüber Versicherungsnehmern zu Leistungen, die dem Zufall unterliegen. → Die Fälligkeit der Leistung ist im Voraus unbestimmt. § Grundsätzlich kann unsicher sein, – ob, – wann und/oder – in welcher Höhe die Leistung zu erbringen ist. § Aus Sicht des Versicherungsunternehmens wird mit dem Einzelrisiko die Ungewissheit der nach Höhe und Eintritt zufälligen (vertraglichen) Leistungen bezeichnet. → In einem Versicherungsvertrag können mehrere Einzelrisiken zusammengefasst werden. SoSe 2013 Versicherungsmanagement 13 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv Ergeben sich aus der Zusammenfassung von Einzelrisiken in Kollektiven Risikovorteile? § Versicherungsunternehmen fassen unterschiedliche Einzelrisiken in Beständen (Portfolios, Kollektiven) zusammen. § Aus jedem Einzelrisiko, das ein Versicherer übernimmt, resultiert eine Leistungsverpflichtung für mögliche Versicherungsleistungen (Xi). § Fasst ein Versicherer n gleichartige Einzelrisiken in einem Bestand zusammen, ergeben sich die Konsequenzen: X1, X2 , X3 ,..., Xi ,..., Xn mit Xi ≥ 0 § Die Gesamtverpflichtung (der Kollektivschaden) des Versicherungsunternehmens ist somit: n Z = X1 + X2 + X3 + ... + Xi + ... + Xn = ∑ Xi i=1 § Die durchschnittliche Verpflichtung pro Einzelrisiko, d.h. der Durchschnittsschaden ( x n ), ist: 1 n Z x n = ⋅ ∑ Xi = n i=1 n SoSe 2013 Versicherungsmanagement 14 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv § Das finanzielle Ergebnis eines Versicherungsunternehmens hängt entscheidend von der Verteilung des Kollektiv- bzw. Durchschnittsschadens ab. → Wie wirken die unterschiedlichen Einzelrisiken zusammen? SoSe 2013 Versicherungsmanagement 15 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv Individuelle und aggregierte Schadenverteilungen für unabhängige Einzelrisiken f(x) f(x) X1 f(x) X2 X3 x x x f(•) Aggregierte Schadenverteilung Z, Z/n SoSe 2013 Versicherungsmanagement 16 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv Zentraler Grenzwertsatz: Eine Folge von Zufallsvariablen X1, X2, ... genügt dem zentralen Grenzwertsatz, wenn gilt: ⎧ Z − E[Z] ⎫ Pr ⎨ ≤ x ⎬ → N( x ) für n → ∞ ⎩ σ [Z] ⎭ N(·): Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung Satz (Lindeberg-Levy): Eine Folge unabhängiger und identisch verteilter Zufallsvariablen mit endlichem Erwartungswert und endlicher Varianz genügt dem zentralen Grenzwertsatz. Satz: Eine Folge unabhängiger Zufallsvariablen mit endlichem Erwartungswert und endlicher σ 2 (Xi ) → ∞ für n → ∞ erfüllt, genügt dem zentralen Varianz, die die Bedingung Grenzwertsatz. ∑ SoSe 2013 Versicherungsmanagement 17 Kapitel 1: Risikotheorie Binominalverteilung § Die Binominalverteilung beschreibt die Anzahl der Erfolge in einer Serie von gleichartigen und unabhängigen Versuchen, die jeweils nur zwei mögliche Ergebnisse haben („Erfolg“ oder „Misserfolg“). § Ist p die Erfolgswahrscheinlichkeit bei einem Versuch und die Anzahl der Versuche n, dann bezeichnet man mit Bn,p(k) die Wahrscheinlichkeit genau k Erfolge zu erzielen. – Erwartungswert: E [n,p] = n·p – Varianz: Var [n,p] = n·p·(1-p) § Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei 5 Würfen zweimal eine 6 zu würfeln? – Die Wahrscheinlichkeit nur bei den ersten beiden Würfen eine 6 zu würfeln ist: 2 3 1 1 5 5 5 ⎛ 1 ⎞ ⎛ 5 ⎞ ( ) Pr SSNNN = ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ = ⎜ ⎟ ⋅ ⎜ ⎟ = 0,01608 6 6 6 6 6 ⎝ 6 ⎠ ⎝ 6 ⎠ – Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten, zwei Sechsen zu erhalten, nämlich: (NNNSS), (NNSNS), (NNSSN), (NSNNS), (NSNSN), (NSSNN), (SNNNS), (SNNSN), (SNSNN). SoSe 2013 Versicherungsmanagement 18 Kapitel 1: Risikotheorie Beispiel: Binominalverteilung – Die Anzahl der Möglichkeiten ist somit: ⎛ 5 ⎞ 5 ⋅ 4 ⎜⎜ ⎟⎟ = = 10 ⎝ 2 ⎠ 1⋅ 2 – Die gesamte Wahrscheinlichkeit Pr(k = 2), dass bei fünf Versuchen genau k=2 Sechsen zu werfen ist somit: 2 3 ⎛ 5 ⎞ ⎛ 1 ⎞ ⎛ 5 ⎞ Bn=5,p=1/ 6 (k = 2) = ⎜⎜ ⎟⎟ ⋅ ⎜ ⎟ ⋅ ⎜ ⎟ = 0,1608 ⎝ 2 ⎠ ⎝ 6 ⎠ ⎝ 6 ⎠ § Allgemein gilt somit: ⎛ n ⎞ k n−k Bn,p (k ) = ⎜⎜ ⎟⎟ ⋅ (p) ⋅ (1 − p) ⎝ k ⎠ SoSe 2013 Versicherungsmanagement 19 Kapitel 1: Risikotheorie Beispiel: Binominalverteilung Wahrscheinlichkeitsverteilung der Augenzahl 6 für 10 Würfe SoSe 2013 Anzahl k Kombinationen Bn,p(k) 1 10 0,32301117 2 45 0,29071005 3 120 0,15504536 4 210 0,05426588 5 252 0,01302381 6 210 0,00217064 7 120 0,00024807 8 45 1,8605E-05 9 10 8,2691E-07 10 1 1,6538E-08 Versicherungsmanagement 20 Kapitel 1: Risikotheorie Beispiel: Binominalverteilung B B 0,35 0,3 0,25 0,2 0,25 B10,1/6 (k) 0,2 B30,1/6 (k) 0,15 0,15 0,1 0,1 0,05 0,05 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 k 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 k B 0,12 0,1 0,08 B100,1/6 (k) 0,06 0,04 0,02 0 1 SoSe 2013 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 Versicherungsmanagement k 21 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv Wie kann der Zentrale Grenzwertsatz im Versicherungszusammenhang angewendet werden? § Angenommen ein Versicherer verkauft Kfz-Kaskopolicen an n gleichartige Risiken (z.B. männliche Fahrer über 25 Jahren), wobei gilt: E[Xi ] = E[X] und σ 2 (Xi ) = σ 2 (X) ∀i → Wie verändert sich das Risiko mit steigender Kollektivgröße? § Betrachten wir zunächst ein Kollektiv aus n=2 Einzelrisiken. Für den Kollektivschaden Z gilt: n E[Z] = ∑ E[Xi ] = E[X1 ] + E[X 2 ] i =1 n n−1 n Var[Z] = ∑σ + 2∑ ∑σ i,j i=1 SoSe 2013 2 i i=1 j=i+1 Versicherungsmanagement 22 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv § Die Kovarianz zwischen zwei Zufallsvariablen Xi und Xk kann wie folgt berechnet werden: cov[Xi , Xk ] = σ ik = ∑ p j ⋅ (xij − E[Xi ])⋅ (xkj − E[Xk ]) j → Die Varianz ist somit ein Spezialfall der Kovarianz der Zufallsvariable Xi mit sich selbst. § Die Varianz des Durchschnittsschadens ist: ⎡ X1 + X2 + X3 + ... + Xn ⎤ ⎥ n ⎣ ⎦ σ 2 [x n ] = σ 2 ⎢ § Bei unabhängigen Einzelrisiken (cov=0) gilt: ⎡ X1 ⎤ 2 ⎡ X 2 ⎤ 2 ⎡ X 3 ⎤ 2 ⎡ Xn ⎤ + σ + σ + ... + σ ⎢ n ⎥ ⎥ ⎢ n ⎥ ⎢ n ⎥ ⎣ n ⎦ ⎣ ⎦ ⎣ ⎦ ⎣ ⎦ σ 2 [x n ] = σ 2 ⎢ SoSe 2013 Versicherungsmanagement 23 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv § Die Varianz des Durchschnittsschadens ergibt sich aus: 2 ⎛ xij E[Xi ] ⎞ 1 1 2 2 ⎟⎟ = 2 ∑j p j (xij − E[Xi ]) = 2 ⋅ σ 2 [Xi ] σ [xn ] = ∑j p j ⎜⎜ − n ⎠ n n ⎝ n § Somit ergibt sich für die Varianz des Durchschnittsschadens bei identischen und unabhängigen Einzelrisiken: 1 σ 2 [X] 2 σ [xn ] = 2 ⋅ n ⋅ σ [X] = n n 2 § Ähnlich gilt für den Variationskoeffizienten des Kollektivschadens: v[Z] = SoSe 2013 σ [Z] E[Z] = n ⋅ σ [X] 1 σ [X] 1 = = ⋅ v[X] n ⋅ E[X] n E[X] n Versicherungsmanagement 24 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv Starkes Gesetz der großen Zahlen (starkes GGZ): Eine Folge von Zufallsvariablen X1, X2, ... genügt dem starken Gesetz der großen Zahlen, wenn gilt: ⎧ 1 n ⎫ n→∞ n →∞ Pr ⎨ ∑ Xi − E[Xi ] ⎯⎯⎯→ 0⎬ = Pr x n − E[x n ] ⎯⎯ ⎯→ 0 = 1 ⎩ n i=1 ⎭ { } Satz (Kolmogoroff): Jede unabhängige Folge identisch verteilter Zufallsvariablen mit endlichem Erwartungswert genügt dem starken Gesetz der großen Zahlen. SoSe 2013 Versicherungsmanagement 25 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv § Angenommen der Schadenerwartungswert der 25-jährigen Fahrer sei 500€ und die Standardabweichung sei 800 € (σ2[X] = 8002 = 640.000 €2). n σ2(xn) σ(xn) 1 640.000 800 10 64.000 253 100 6.400 80 1.000 640 25 10.000 64 8 ∞ 0 0 § Auch wenn das relative Risiko (gemessen an σ2[xn] bzw. v[Z]) abnimmt, so nimmt das absolute Risiko bei identischen und unabhängigen Einzelrisiken (unterproportional) in der Kollektivgröße zu. σ [Z] = n ⋅ σ [X] SoSe 2013 Versicherungsmanagement 26 Kapitel 1: Risikotheorie Binominalverteilung f (xn ) p=0.1; L=5000€ 0,3 0,25 n σ(xn) Pr(xn>E[xn]) 20 335,41 0,4446 50 212,13 0,3890 200 106,06 0,4408 1000 47,43 0,4734 0,2 n=20 n=50 0,15 n=200 n=1000 0,1 0,05 0 0 SoSe 2013 100 200 300 400 500 600 700 800 Versicherungsmanagement 900 1000 1100 1200 xn 27 Kapitel 1: Risikotheorie Binominalverteilung f (xn ) 0,1 0,09 0,08 0,07 0,06 0,05 n=200 0,04 n=1000 0,03 0,02 0,01 0 0 SoSe 2013 100 200 300 400 500 600 700 Versicherungsmanagement 800 900 1000 1100 1200 xn 28 Kapitel 1: Risikotheorie Risikoausgleich im Kollektiv Zwischenfazit: § Mit zunehmender Kollektivgröße – sinkt die Standardabweichung bzw. Varianz des Durchschnittsschadens – wird die Wahrscheinlichkeitsverteilung „symmetrischer“ und nähert sich der Normalverteilung an. § Grundsätzlich gilt die Daumenregel, dass ein Portfolio aus mehr als 30 unabhängigen Zufallsvariablen hinreichend gut durch die Normalverteilung approximiert werden kann. – Die Binominalverteilung kann näherungsweise durch die Normalverteilung approximiert werden, wenn n ⋅ p ⋅ (1 − p) > 3 gilt (Laplace-Regel). SoSe 2013 Versicherungsmanagement 29 Kapitel 1: Risikotheorie Normalverteilung § Die Normalverteilung hat die angenehme Eigenschaft, dass die Wahrscheinlichkeitsmasse unter der Kurve symmetrisch eingeteilt werden kann, wenn man den Erwartungswert und die Standardabweichung der Verteilung kennt. § Die Wahrscheinlichkeit, dass ein zufälliger Wert oberhalb von µ+σ liegt, ist 0,1587. Da die Verteilung symmetrisch ist, liegt somit ein beliebiger Wert mit einer Wahrscheinlichkeit von1-2*0,1587=0,6826 innerhalb des Bereiches einer Standardabweichung. SoSe 2013 Versicherungsmanagement 30