Satzung der Ethikkommission - Deutsche Gesellschaft für

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Satzung der Ethikkommission
der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V.
1. PRÄAMBEL
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DG) ist ein Zusammenschluss von forschenden Pflegenden in berufspraktischen Arbeitsfeldern, an Hochschulen mit Pflegestudiengängen und in
Pflegeforschungsinstituten. Sie ist aus einer Initiative der Weiterbildungsinstitute für Pflegeberufe hervorgegangen und hat maßgeblich die Akademisierung der Pflege in der BRD vorangetrieben. Eines ihrer Ziele ist es, die Pflegewissenschaft und –forschung zu fördern, Forschungsvorhaben zu koordinieren und deren Ergebnisse auf allen Gebieten der Pflege in Theorie und Praxis der Pflege nutzbar zu
machen.
Klinische Pflegepraxis und fallbezogenes Praxishandeln sind heute zentrale Bereiche der Pflegeforschung. Hier geht es um die Untersuchung von Pflegephänomenen im Beziehungsgefüge zwischen
Pflegekraft, Patient oder Bewohner und Angehörigen. Menschen werden zu Probanden und können in
vielfältiger Art geschädigt werden. Menschenwürde und Menschenrechte müssen daher beachtet werden. Anders als in anderen Professionen gibt es in der Pflege bisher keine verbindlichen Regelungen
der Überprüfung und Begutachtung von ethischen Aspekten in Forschungsprojekten.
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. hat sich dieses strukturellen Defizits angenommen. Auf der Grundlage von Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage bei Pflegeforschenden in der
BRD hat die Sektion Ethik die Konzeption für eine Ethikkommission für Pflegeforschungsprojekte entwickelt. Es wurde darüber hinaus auf Erfahrungen der "Ethikkommission des Instituts für Pflegewissenschaft" der Privaten Universität Witten/Herdecke zurückgegriffen.
2. VORBEMERKUNG
Zum 31.07.2005 gründet die DG-Pflegewissenschaft die "Ethikkommission DG Pflegewissenschaft
e.V.". Die Aufgaben der "Ethikkommission DG Pflegewissenschaft e.V." bestehen in der
• ethischen Begutachtung und Beratung von Projekten der Pflegeforschung und
• Entwicklung von ethischen Standards für die Begutachtung.
In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Sektion Ethik betreibt die Ethikkommission Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit zur Sensibilisierung für ethische Aspekte in der Pflegeforschung, entwickelt
Informationsmaterialien und Broschüren und schult Multiplikatoren.
Die Ethikkommission der DG Pflegewissenschaft e.V. versteht sich als ein pflegespezifischer Beitrag
im Spektrum bestehender Ethikkommissionen in Medizin, Psychologie, Soziologie, Erziehungswissenschaft sowie in anderen wissenschaftlichen Disziplinen. Sie ist zur ethischen Begutachtung von pflege- und gesundheitswissenschaftlichen Projekten gedacht, die zu den bereits vorhandenen Ethikkommissionen keinen Zugang haben oder deren Fragestellungen nicht in das dort übliche Verfahrensraster passen.
3. ZUSAMMENSETZUNG UND BERUFUNG DER KOMMISSION
Pflegeforschung findet in genuinen Arbeitsfeldern der Pflege, aber auch an Schnittstellen zu anderen
Wissenschaftsdisziplinen statt. Um eine sachgemäße Beurteilung von ethischen Aspekten bei eingehenden Forschungsanträgen vornehmen zu können, besteht die Ethikkommission aus Personen der
Bereiche Pflegeforschung, Ethik, Recht, Medizin und Gesundheitswissenschaften u.a..
Die Mitglieder der Ethikkommission werden vom Vorstand der DG Pflegewissenschaft e.V. berufen.
Kommissionsmitgliedern steht ein Vorschlagsrecht zu. Mitglied kann nur sein, wer das Vertrauen der
Mehrheit der Kommissionsmitglieder genießt. Jede Person wird für drei Jahre berufen. Erneute Berufung ist zulässig. Scheidet ein Kommissionsmitglied vorzeitig aus, wird ein neues Mitglied durch den
Vorstand der DG Pflegewissenschaft e.V. berufen, das ebenfalls das Vertrauen der Mehrheit der übrigen Kommissionsmitglieder genießt. Die Mehrheit der aktiven Mitglieder (mindestens 2/3) soll Mitglied
in der DG Pflegewissenschaft e.V. sein.
Ethikkommission DGP e.V.
http://ethik.dg-pflegewissenschaft.de
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Mit der Berufung in die Ethikkommission erkennt das Mitglied seine Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit
an.
Die Mitglieder der Ethikkommission sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht
an Weisungen gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich. Die Mitglieder der Kommission
sowie ggf. beratend hinzu gezogene Sachverständige sind zur Verschwiegenheit und zur Wahrung
entsprechender professioneller Standards (Datenschutz, Fachlichkeit, dienstrechtliche Unabhängigkeit) verpflichtet.
Die Mitglieder der Ethikkommission wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie zwei Stellvertreter/innen, die die Geschäftsführung übernehmen. Die Geschäftsführung der Ethikkommission erarbeitet konzeptionelle Vorschläge für die Aufgabengestaltung gemäß der Satzung und trägt Sorge dafür,
dass die Vorgaben der Geschäftsordnung zur ethischen Begutachtung von Pflegeforschung umgesetzt werden. Die Mitglieder der Geschäftsführung müssen Mitglied der DG Pflegwissenschaft e.V.
sein.
Die Liste der Kommissionsmitglieder ist öffentlich.
4. VERFAHRENSGRUNDSÄTZE
Die ethische Begutachtung von Pflegeforschung dient der freiwilligen Selbstkontrolle von Forschenden
und dem Schutz von Teilnehmenden an Forschungsprojekten. Im Begutachtungsverfahren wird geprüft, ob international verbindliche Prinzipien der Forschungsethik bei der Konzeption des pflegerischen Forschungsvorhabens Beachtung gefunden haben. Durch das Begutachtungsverfahren werden
dem Antragssteller eine kritische Überprüfung der eigenen ethischen Reflexion sowie Hilfestellungen
und Verbesserungsvorschläge angeboten.
Eingehende Anträge, soweit sie beratungsfähig sind, werden den Mitgliedern der Ethikkommission
umgehend durch die Geschäftsführung zugestellt. Der/die Vorsitzende bestimmt aus den Kommissionsmitgliedern für jeden Antrag eine/n zuständige/n Berichterstatter/in. Darüber hinaus legt der/die
Vorsitzende fest, bis zu welchem Termin der Antrag bearbeitet ist.
An der Begutachtung des Antrages nehmen mindestens vier Mitglieder der Ethikkommission gemäß
Geschäftsordnung teil. Der/die Antragsteller/in kann eingeladen und gehört werden. Die Verhandlung
der Anträge ist nicht öffentlich. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens kann die Kommission externe Fachgutachten einholen und / oder externe Sachverständige mit beratender Stimme hinzuziehen.
Alle Anträge sowie ausgesprochenen Empfehlungen und Gutachten werden gemäß straf- und datenschutzrechtlichen Standards behandelt.
5. ANTRAGSVERFAHREN
Anträge zur Begutachtung können eingereicht werden:
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von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die Projekte der Pflegeforschung planen und betreiben;
von Doktoranden und Habilitanden in Pflegestudiengängen;
von anderen Personen, die wissenschaftlich verantwortlich Pflegeforschungs-projekte im stationären und / oder ambulanten Bereich planen und betreiben;
darüber hinaus können Antragsteller aus anderen Bereichen der Gesundheitswissenschaften Projekte zur Begutachtung einreichen, wenn und soweit darin pflegewissenschaftliche Forschungsvorhaben ethisch zu beurteilen sind.
Formalia zur Antragsstellung können über ein Merkblatt bei der Geschäftsstelle der Ethikkommission
angefordert oder auf der Homepage der DG-Pflegewissenschaft e.V. eingesehen werden. Gegebenenfalls können persönliche Vorinformationen mit der Geschäftsstelle der Ethikkommission vereinbart
werden.
Ein Antrag sollte enthalten:
Ethikkommission DGP e.V.
http://ethik.dg-pflegewissenschaft.de
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1. Kurzes formloses Anschreiben zum Antrag und nähere Angaben zum Kontext der Arbeit
2. Die eigentliche Projektbeschreibung sollte 5 Seiten (ohne Anhang und Literaturangaben) nicht
3.
überschreiten. Im Rahmen dieser Projektbeschreibung sollte die Reflexion der ethischen
Aspekte des Vorhabens erfolgen. Zielsetzung und Methodik des Vorhabens sind so zu erläutern, dass der Einbezug von Probanden in die Forschung gerechtfertigt erscheint. Desweiteren sollte auf die Auswahl der Forschungsteilnehmenden, auf mögliche Risiken für die Studienteilnehmer und eventuelle vorbeugende Maßnahmen eingegangen werden. Informierte
Zustimmung sowie Datenschutzaspekte sind zu thematisieren.
Dem Antrag sind die Patienten- bzw. Probandeninformationen sowie die Einwilligungserklärung in zwei getrennten Formularen beizufügen. Soll auf die schriftliche Einwilligungserklärung
verzichtet werden, ist dies ausführlich zu begründen.
Die Anträge sind in 6-facher Ausfertigung an die Adresse der Geschäftsstelle der Ethikkommission
DGP e.V. (z. Hd. Prof. Dr. M. Großklaus-Seidel), Zweifalltorweg 12, 64293 Darmstadt einzureichen
oder als Anhang zu einer Email an die Geschäftsstelle der Ethikkommission zu richten ([email protected]). Der/ die Vorsitzende/ r prüft die eingehenden Anträge, klärt Rückfragen und
leitet sie gemäß der Geschäftsordnung zur Bearbeitung weiter.
6. VOTUM
Die Ethikkommission gibt zum eingereichten Antrag ein Votum ab und meldet dies dem Antragsteller
zurück.
7. KOSTEN
Für die Begutachtung eines Antrags wird ein pauschaler Kostenbeitrag zur Deckung der Bearbeitungskosten erhoben. Er ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Die Kommission kann in
begründeten Einzelfällen den Kostenbeitrag reduzieren oder ganz auf die Erhebung verzichten.
8. INKRAFTTRETEN, ÄNDERUNGEN
Ethikkommission DGP e.V.
http://ethik.dg-pflegewissenschaft.de
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