Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner

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Gemeinde Wardenburg
Die Bürgermeisterin
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner
Sitzung am 25.02.2015 den Aufstellungsbeschluss für die nachstehenden Bebauungsplanänderungen gefasst:
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17:
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Straße Am Vogelbusch,
im Westen durch die Straße Am Grevenholt und im Osten durch den
Hallwiesen Vorfluter begrenzt. Die südliche Grenze bildet die K149
(Oberlether Straße). Die durch die Straße Am Schulwald“erschlossene
Bebauung liegt außerhalb des Geltungsbereiches.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19:
Der Geltungsbereich wird im Osten und im Norden durch den Hunteweg begrenzt. Die südliche Grenze bildet die Hunoldstraße. Die zweizeilige Bebauung westlich der Hunoldstraße, nördlich des Postweges
und südlich der Rosenallee, mit Ausnahme der Rosenallee 1, 3 sowie
der Hunoldstraße 74, liegt innerhalb des Geltungsbereiches.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25:
Der Geltungsbereich umfasst die einzeilige Bebauung nördlich der
Straße Nordkamp mit Ausnahme der Hunoldstraße 62-62D.
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25:
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Rosenallee und im
Osten durch die Grenze zum Grundstück der Grundschule Hundsmühlen begrenzt. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Grenzen
der Grundstücke Am Westkamp 2 und 4 begrenzt. Die südliche Grenze
verläuft an den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Am
Westkamp 4, 3, Rosenallee 21, Blumenweg 2, 1, Rosenallee 19, 17,
Hirschberger Weg 2, 3.
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26:
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Postweg, im Westen
und Süden durch die Grundstücksgrenzen der bebauten Grundstücke
zur freien Landschaft und im Osten durch die Achternmeerer Straße
bzw. die Hunoldstraße begrenzt. Die Grundstücke Hunoldstraße 110126 liegen innerhalb des Geltungsbereiches.
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27:
Der Geltungsbereich wird im Osten durch die Hunte bzw. die Grenzen
der bebauten Grundstücke zur freien Landschaft begrenzt. Die nördliche Grenze bildet die Grenze zur Stadt Oldenburg. Im Westen wird der
Geltungsbereich durch die Hunoldstraße begrenzt. Die Bebauung
zwischen Erwin-Fritzsche-Straße und Diedrich-Dannemann-Straße
liegt, ausgenommen Hunoldstraße 40, innerhalb des Geltungsbereiches.
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29:
Der Geltungsbereich wird im Süden durch den Postweg begrenzt. Die
östliche Grenze des Geltungsbereiches bilden die Grundstücksgrenzen
der durch den Fasanenweg erschlossenen, östlich gelegenen Grundstücke. Die westliche Grenze des Geltungsbereiches verläuft entlang
der westlichen Grenze des Grundstückes Postweg 24 sowie der durch
die Straße Am Westkamp erschlossenen Grundstücke. Die nördliche
Grenze verläuft entlang der nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Am Westkamp 6, 5, Blumenweg 6, 6A, 5, 5A, Hirschberger Weg
10, 8, 4, 5 und weiter entlang der Grundstücksgrenze der Grundschule
Hundsmühlen.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34:
Der Geltungsbereich wird im Osten begrenzt durch den Siedlerweg. Die
westliche Grenze verläuft entlang der westlichen Grenze der durch den
Siedlerweg erschlossenen, westlich gelegenen Grundstücke. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Grenze des Grundstücks Siedlerweg 2, im Süden durch die Grenze des Grundstücks Siedlerweg 46
begrenzt.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54:
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Küstenkanal begrenzt.
Die östliche Grenze verläuft an den östlichen Grundstücksgrenzen der
Grundstücke Wolfsweg 8-14, 17. Die südliche Grenze bilden die Diedrich-Dannemann-Straße bzw. die südlichen Grundstücksgrenzen der
Grundstücke Friedrich-Koopmann-Straße 1B-19A. Die westliche Grenze bildet die westliche Grundstücksgrenze des Grundstückes FriedrichKoopmann-Straße 19/19A bzw. der Südmoslesfehner Wasserzug.
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58:
Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches bilden die AugustNiemann-Straße und die Hermann-Meyer-Straße, die östliche Grenze
der Südmoslesfehner Wasserzug. Die südliche Grenze verläuft entlang
der südlichen Grenze der Grundstücke Hermann-Meyer-Straße 32,63
sowie August-Niemann-Straße 3-9. Westlich wird der Geltungsbereich
durch die Hermann-Labohm-Straße begrenzt.
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58:
Der Geltungsbereich wird im Osten und Norden durch die FriedrichLübbers-Straße begrenzt. Die südliche Grenze bildet die HermannMeyer-Straße. Die westliche Grenze verläuft entlang der westlichen
Grundstücksgrenzen der Grundstücke Hermann-Meyer-Straße 10
sowie Friedrich-Lübbers-Straße 3A.
Karten mit den genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche sind bis
zum 24.04.2015 zu den Öffnungszeiten (montags – freitags 08:30 –
12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr – 17:30 Uhr) im Rathaus
der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg auf
dem Flur des Bauamtes neben Zimmer 2-20 für jedermann einsehbar.
Die Pläne können ebenfalls im Internet unter www.wardenburg.de ->
Verwaltung –> Bauleitplanungen eingesehen werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gem. § 2 Absatz 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht.
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