Gemeinde Wardenburg Die Bürgermeisterin Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 den Aufstellungsbeschluss für die nachstehenden Bebauungsplanänderungen gefasst: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17: Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Straße Am Vogelbusch, im Westen durch die Straße Am Grevenholt und im Osten durch den Hallwiesen Vorfluter begrenzt. Die südliche Grenze bildet die K149 (Oberlether Straße). Die durch die Straße Am Schulwald“erschlossene Bebauung liegt außerhalb des Geltungsbereiches. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19: Der Geltungsbereich wird im Osten und im Norden durch den Hunteweg begrenzt. Die südliche Grenze bildet die Hunoldstraße. Die zweizeilige Bebauung westlich der Hunoldstraße, nördlich des Postweges und südlich der Rosenallee, mit Ausnahme der Rosenallee 1, 3 sowie der Hunoldstraße 74, liegt innerhalb des Geltungsbereiches. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25: Der Geltungsbereich umfasst die einzeilige Bebauung nördlich der Straße Nordkamp mit Ausnahme der Hunoldstraße 62-62D. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25: Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Rosenallee und im Osten durch die Grenze zum Grundstück der Grundschule Hundsmühlen begrenzt. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Grenzen der Grundstücke Am Westkamp 2 und 4 begrenzt. Die südliche Grenze verläuft an den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Am Westkamp 4, 3, Rosenallee 21, Blumenweg 2, 1, Rosenallee 19, 17, Hirschberger Weg 2, 3. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26: Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Postweg, im Westen und Süden durch die Grundstücksgrenzen der bebauten Grundstücke zur freien Landschaft und im Osten durch die Achternmeerer Straße bzw. die Hunoldstraße begrenzt. Die Grundstücke Hunoldstraße 110126 liegen innerhalb des Geltungsbereiches. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27: Der Geltungsbereich wird im Osten durch die Hunte bzw. die Grenzen der bebauten Grundstücke zur freien Landschaft begrenzt. Die nördliche Grenze bildet die Grenze zur Stadt Oldenburg. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Hunoldstraße begrenzt. Die Bebauung zwischen Erwin-Fritzsche-Straße und Diedrich-Dannemann-Straße liegt, ausgenommen Hunoldstraße 40, innerhalb des Geltungsbereiches. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29: Der Geltungsbereich wird im Süden durch den Postweg begrenzt. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches bilden die Grundstücksgrenzen der durch den Fasanenweg erschlossenen, östlich gelegenen Grundstücke. Die westliche Grenze des Geltungsbereiches verläuft entlang der westlichen Grenze des Grundstückes Postweg 24 sowie der durch die Straße Am Westkamp erschlossenen Grundstücke. Die nördliche Grenze verläuft entlang der nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Am Westkamp 6, 5, Blumenweg 6, 6A, 5, 5A, Hirschberger Weg 10, 8, 4, 5 und weiter entlang der Grundstücksgrenze der Grundschule Hundsmühlen. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34: Der Geltungsbereich wird im Osten begrenzt durch den Siedlerweg. Die westliche Grenze verläuft entlang der westlichen Grenze der durch den Siedlerweg erschlossenen, westlich gelegenen Grundstücke. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Grenze des Grundstücks Siedlerweg 2, im Süden durch die Grenze des Grundstücks Siedlerweg 46 begrenzt. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54: Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Küstenkanal begrenzt. Die östliche Grenze verläuft an den östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Wolfsweg 8-14, 17. Die südliche Grenze bilden die Diedrich-Dannemann-Straße bzw. die südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Friedrich-Koopmann-Straße 1B-19A. Die westliche Grenze bildet die westliche Grundstücksgrenze des Grundstückes FriedrichKoopmann-Straße 19/19A bzw. der Südmoslesfehner Wasserzug. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58: Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches bilden die AugustNiemann-Straße und die Hermann-Meyer-Straße, die östliche Grenze der Südmoslesfehner Wasserzug. Die südliche Grenze verläuft entlang der südlichen Grenze der Grundstücke Hermann-Meyer-Straße 32,63 sowie August-Niemann-Straße 3-9. Westlich wird der Geltungsbereich durch die Hermann-Labohm-Straße begrenzt. 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58: Der Geltungsbereich wird im Osten und Norden durch die FriedrichLübbers-Straße begrenzt. Die südliche Grenze bildet die HermannMeyer-Straße. Die westliche Grenze verläuft entlang der westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Hermann-Meyer-Straße 10 sowie Friedrich-Lübbers-Straße 3A. Karten mit den genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche sind bis zum 24.04.2015 zu den Öffnungszeiten (montags – freitags 08:30 – 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr – 17:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg auf dem Flur des Bauamtes neben Zimmer 2-20 für jedermann einsehbar. Die Pläne können ebenfalls im Internet unter www.wardenburg.de -> Verwaltung –> Bauleitplanungen eingesehen werden. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gem. § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht.