Die Antike: Rom

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Geschichte und Geschehen
für berufsbildende höhere Schulen
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Die Antike: Rom
Fragen und Anregungen
1. Die Entstehung der römischen Republik kann leicht in Form einer Zusammenfassung des VT (S. 40, 41) dargestellt
werden. Deren politische Organisation geht sehr anschaulich aus der Grafik 4 hervor.
Die berühmte Parabel vom Magen und den Gliedern (19) sollte als Beitrag zum Selbstverständnis der alten
Adelsfamilien gelesen werden. Die Sache erfährt dadurch zusätzliche Spannung, dass die Rede Menenius Agrippas
vom Hofhistoriker des Augustus berichtet wird. Augustus konnte seine Macht nur zulasten des alten Senatsadels
etablieren, der nach Jahrzehnten der Bürgerkriege ohnedies schon spürbar dezimiert war. Gleichzeitig waren es die
Angehörigen eben dieser Aristokratie (der sogenannten Nobilität), gewesen, deren Konkurrenzkämpfe die
Bürgerkriege ausgelöst hatten. In der Parabel, so wie Livius sie erzählt, wird ein hohes Maß an Selbstherrlichkeit der
Nobilität spürbar.
2. Wichtige Elemente: Mit ihren Kriegszügen schufen die Römer ein Weltreich, das von einem Zentrum mit der
Struktur einer polis regiert werden sollte. Gleichzeitig war dieses Zentrum von den Partialinteressen des
Senatsadels, der Nobilität, beherrscht. Obwohl die Beamten (also die Regierung der Stadt) vom Volk gewählt
wurden, entstammten sie fast ausschließlich der Nobilität. Die konkreten Strukturen des Wahlsystems spielten
dabei ebenso eine Rolle wie Stimmenkauf. Die faktische Macht lag über weite Strecken der republikanischen Ära
nicht bei der Volksversammlung, sondern beim Senat. Ausgedehnte Eroberungszüge machten die Aufstellung von
Berufsarmeen erforderlich, die von ihren Befehlshabern ent- und belohnt wurden und dementsprechend nur diesen,
nicht aber der „res publica“ loyal waren. Die Befehlshaber stammten wiederum überwiegend aus der Aristokratie,
die Soldaten und ihre Centurionen (Hauptleute) überwiegend aus den ärmeren Schichten der Bevölkerung. Hinzu
kamen soziale und ökonomische Konflikte: Die Masse der stadtrömischen Bevölkerung war arm, einzelne Politiker
versprachen öffentliches Land und wurden zunächst (insbesondere die Brüder Caius und Tiberius Gracchus) vom
Senat zu Staatsfeinden erklärt. Der Diktator Sulla (138–78 v. Chr.), ein Repräsentant des alten Senatsadels, versuchte
all diese Bestrebungen brutal zu unterdrücken, indem er sogar die Volkstribunen entmachtete. Caesar, aber auch
Pompeius, einst ein Gefolgsmann Sullas, griffen das Thema wieder auf, einerseits um die Volksversammlung für ihre
Interessen zu mobilisieren, andererseits um die ehemaligen Soldaten des Pompeius mit Land zu versorgen. Nicht
zuletzt waren es wohl die Konflikte innerhalb der Führungsschicht, die in eine Reihe grausamer Bürgerkriege
mündete. Als letzter überlebender Kriegsherr etablierte sich schließlich Octavian, der Adoptivsohn Caesars, als
princeps und Augustus, als faktischer Alleinherrscher unter dem Deckmantel eines Retters der Republik.
Literaturhinweise:
Bringmann, Klaus: Geschichte der Römischen Republik. München: Beck 2002.
Christ, Karl: Krise und Untergang der römischen Republik. 4. Aufl. Darmstadt: WBG 2000.
Dahlheim, Werner: Augustus. Aufrührer, Herrscher, Heiland. München: Beck 2010.
Heftner, Herbert: Von den Gracchen bis Sulla. Die römische Republik am Scheideweg. Regensburg: Pustet 2006.
Syme, Ronald: Die Römische Revolution. Machtkämpfe im antiken Rom (1939). Grundlegend revidierte und erstmals
vollständige Neuausgabe. Aus dem Englischen übers. v. Friedrich Wilhelm Eschweiler u. Hans Georg Degen. Hg. v.
Christoph Selzer u. Uwe Walter. Stuttgart: Klett-Cotta 2003.
3. Auf der „Gemma Augustea“ wird Augustus deutlich in die Nähe der Götter gerückt. Er ist zum Erlöser, zum
Heilsbringer, geworden. Caesar hingegen erscheint in der Darstellung hier als tatkräftiger und entschlossener
Mensch, aber nicht als Gott. Zu einem solchen wurde er allerdings vom Senat nach seinem Ableben ernannt,
weshalb sich Octavian als sein Adoptivsohn „Divi Iulii Filius (Sohn des göttlichen Iulius)“ nennen durfte.
Literaturhinweis:
Zanker, Paul: Augustus und die Macht der Bilder. 3. Aufl. München: Beck 1997, S. 232 ff.
4. Die Passagen in 24b) können im Wesentlichen auch heute noch Gültigkeit beanspruchen: Die Beweislast trifft
grundsätzlich den Kläger oder Ankläger (im Strafverfahren). Das Gegenteil muss im Einzelfall ausdrücklich gesetzlich
festgelegt werden, man spricht dann von Beweislastumkehr. Gleiches gilt für den Status einer Behauptung als
Beweis: Verdächtigungen reichen nicht, im Gegenteil: Heute machen unbewiesene Verdächtigungen denjenigen
strafbar, der sie öffentlich äußert. Auch Hörensagen gilt nicht als Beweis; im angloamerikanischen Rechtsbereich
wird dieser Aspekt bis heute besonders konsequent gehandhabt. Das Motto „Im Zweifel für den Angeklagten (In
dubio pro reo)“ wurde von Aufklärern des 17. Jahrhunderts erfolgreich (wieder) zu einem wesentlichen Prinzip des
Strafprozessrechts gemacht. Gleiches gilt für den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“. Gesinnungsjustiz ist seit
dem 18. Jahrhundert – anders als im Inquisitionsprozess der Frühen Neuzeit – ebenfalls verpönt. Das Recht, sich vor
Gericht zu verteidigen oder einen Verteidiger beizuziehen, ist heute unbestritten, zumindest überall dort, wo die
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Autor: Gerhard Donhauser
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Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen gilt. Wer schweigt, scheint auch heute prinzipiell nicht zuzustimmen, es sei denn, er wäre aus
irgendwelchen Gründen verpflichtet, zu antworten (etwa weil er eine Geschäftsbeziehung zu dem unterhält, der
gefragt hat).
Anders verhält es sich mit den unter 24a) dargestellten Regeln: Selbsthilfe spielt hier eine sehr große Rolle, schon
bei der Anklageerhebung. Die zitierten Passagen entsprechen den Rechtsvorstellungen einer archaischen
Gesellschaft und muten heute sehr weit entfernt an. Ob sie jemals so gegolten haben, muss dahingestellt bleiben,
kennen wir sie doch nur aus Zitaten aus spätrepublikanischer Zeit, als die Zwölf Tafeln schon jahrhundertelang nicht
mehr existierten.
5. Die Infrastruktur ist sehr anschaulich den Karten 8 und 10 zu entnehmen. Eine Zusammenfassung des VT (S. 46)
kann durch Beispiele aus diesem Kartenmaterial angereichert und vertieft werden.
6. An diese Aufgabe gehen die Schülerinnen und Schüler am besten heran, indem sie einen aktuellen Schulatlas
sowie einen Geschichtsatlas heranziehen und die Gegend, in der sie leben, darin suchen. Am besten wird es sein,
eine physische Karte der betreffenden Region großformatig zu kopieren und etwaige römische Herrschaftsgebiete
darin eintragen. Im Internet und in Reiseführern können die Schülerinnen und Schüler dann weiterführendes
Bildmaterial suchen, ausdrucken bzw. ebenfalls kopieren und auf die Karte, mit der sie arbeiten, aufkleben. Diese
Arbeitsanregung lässt sich gut auch als interdisziplinäres Projekt mit dem Fach „Geografie und Wirtschaftskunde“
gestalten.
7. Das frühe Christentum kann als Spielart oder Strömung innerhalb des Judentums gelten. Selbst die Heiligen
Schriften des Christentums, die im 3. Jahrhundert von der entstehenden römischen Kirche als verbindlich anerkannt
wurden, gehen im Wesentlichen auf diejenigen des Judentums zurück. Das Christentum hatte deshalb immer
Schwierigkeiten, seine theologische Eigenständigkeit gegenüber dem Judentum herauszuarbeiten. Spätestens für
das Paulinische Christentum war es ärgerlich, dass die überwältigende Mehrheit der Jüdinnen und Juden in Jesus
nicht den „Messias“ sehen wollte – oder konnte. Sobald die römische Kirche als Machtfaktor im Römischen Reich
etabliert war, also seit dem 4. Jahrhundert, machte sie sich an die Verfolgung aller Andersdenkenden. Dazu zählten
neben „heidnischen“ Philosophen insbesondere die Juden. Auch Christen, die sich nicht der gerade vorherrschenden
Lehre anschlossen, wurden verfolgt. Dies war insofern ein historischer Bruch, als das Christentum vor Dekretierung
des Glaubensbekenntnisses von Nicäa sehr vielfältig war. Nicht einmal über den „Status“ des Jesus aus Nazareth
(Sohn Gottes oder nicht?) hatte vor 315 Einigkeit bestanden. Die Feindseligkeiten gegenüber den Juden fielen
besonders heftig aus. Dies hatte einerseits mit der historischen Entwicklung des Christentums zu tun, andererseits
damit, dass die Juden als „leichte Opfer“ erscheinen mochten, waren sie doch schon seit Jahrhunderten in Konflikte
mit der römischen Staatsmacht verwickelt. Dafür war ihr strikter Monotheismus ausschlaggebend gewesen, der
schlichtweg unverträglich war mit dem Polytheismus der römischen Eroberer und insbesondere mit der Vorstellung
göttlicher Verehrung eines Herrschers. Im Laufe der Jahrhunderte erkoren sich Kirchenfürsten und weltliche
Herrscher „die Juden“ zu Lieblingsfeindbildern, die mit teils pathologischem Hass für alles Mögliche und Unmögliche
verantwortlich gemacht und verfolgt wurden. Den gläubigen christlichen Untertanen bot man auf diese Weise ein
wohlfeiles Feindbild, an dem sie – zu gegebener Zeit – die Enttäuschungen und die Hoffnungslosigkeit eines
entbehrungsreichen und oftmals tristen Lebens abreagieren durften. Das Feindbild hatte die Kraft, Massen zu
mobilisieren, sei es in den Jahrhunderten der Kreuzzüge, sei es in Zeiten der Krisen kirchlicher Hierarchien
(„Ritualmordlegenden“ in der Frühen Neuzeit und vor allem während der Gegenreformation), sei es aber auch bloß,
wenn ein Fürst allzu hohe Schulden bei einem jüdischen Geldverleiher angesammelt hatte.
Literaturhinweise:
Baltrusch, Ernst: Das römische Reich und die Juden. Geschichte einer konfliktreichen Beziehung. Darmstadt:
Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2002.
Bauer, Walter: Rechtgläubigkeit und Ketzerei im ältesten Christentum (= Beiträge zur historischen Theologie, Bd. 10).
2. Aufl. Tübingen: Mohr 1964.
Bringmann, Klaus: Geschichte der Juden im Altertum. Stuttgart: Klett-Cotta 2005.
Bultmann, Rudolf: Das Urchristentum im Rahmen der antiken Religionen. München: Deutscher Taschenbuch Verlag
1992 (= dtv 4580).
Czermak, Gerhard: Christen gegen Juden. Geschichte einer Verfolgung. Aktualisierte Neuausgabe München: Beck
1991.
Köster, Helmut: Einführung in das Neue Testament im Rahmen der Religionsgeschichte und Kulturgeschichte der
hellenistischen und römischen Zeit. Berlin / New York: de Gruyter 1980.
Mack, Burton: Wer schrieb das Neue Testament? Die Erfindung des christlichen Mythos. München: Beck 2000.
8. Was das Christentum für eine steigende Zahl von Menschen attraktiv machte, war letztlich wohl die Hoffnung auf
Erlösung in einem „besseren“ Jenseits. Egal wie schlimm die alltägliche Existenz sein mochte, wenigstens nach dem
Tode warteten Gerechtigkeit und eine „bessere“ Welt. Diese zentrale Botschaft des Christentums mobilisierte
Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung, zunächst im Entstehungsgebiet der neuen Strömung, dann
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sukzessive innerhalb des gesamten römischen Reiches. Die neue Religion konkurrierte dabei mit zahlreichen
anderen Erlösungsreligionen, insbesondere mit jener des Mithras. Sie setzte sich aber letzten Endes auch aus
politischen Gründen durch, weil sie für Kaiser Konstantin diejenige zu sein schien, die in höchstem Maße geeignet
war, seine Herrschaft zu stabilisieren, denn sie beruhigte die Untertanen, und sie war – anders als der Mithraskult,
den sein Vorgänger Diocletian favorisiert hatte – nicht in erster Linie eine Religion der Soldaten. Allerdings waren es
gerade Soldaten, die der Hoffnung auf Auferstehung einiges abgewinnen konnten. Dies galt auch für zahlreiche
andere Menschen, deren Leben spürbar auf äußerster Ungewissheit gründete, Gladiatoren etwa und allen voran
Sklaven. Die Anhänger des Christentums missionierten eifriger als andere, und sie wandten sich an die unteren
Schichten der Bevölkerung, an Sklaven und andere Entrechtete. Derer gab es im Römischen Reich viele.
Literaturhinweise:
Demandt, Alexander: Die Spätantike. Römische Geschichte von Diocletian bis Justinian. 284–565 n. Chr. (= Handbuch
der Altertumswissenschaften, 3. Abt., 6. Teil). München: Beck 1989.
Maier, Franz Georg: Die Verwandlung der Mittelmeerwelt. 73.–75. Tsd. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch
Verlag 1989 (= Fischer Weltgeschichte, Bd. 9).
Vouga, François: Geschichte des frühen Christentums. Tübingen / Basel: Francke 1994.
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