Textliche Erläuterungen zum Biotopverbundkonzept

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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg
– Duisburg-Süd –
Erläuterungstext
November 2005
Hamann & Schulte
Umweltplanung • Angewandte Ökologie
Koloniestraße 16
D-45897 Gelsenkirchen
Telefon 0209/ 598 07 71
Telefax 0209/ 598 08 60
Email [email protected]
Auftraggeber:
Stadt Duisburg
Amt für kommunalen Umweltschutz
Fachbereich Naturschutz und Grünplanung
Untere Landschaftsbehörde
Memelstraße
D-47057 Duisburg
Projektbearbeitung: Büro Hamann & Schulte
Dipl.-Biol. Thomas Frebel
Projektleitung:
Dipl.-Biol. Michael Hamann
Aufgestellt:
Gelsenkirchen, den 15.08.2001
Aktualisiert und überarbeitet:
November 2003
Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Seite 3
Inhalt
1
Einleitung
7
2
Abgrenzung des Planungsgebietes und Einteilung in Planungsräume
9
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
3
Bestand der Biotop- und Nutzungstypen
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
3.2.9
3.2.10
3.2.11
3.2.12
3.2.13
3.2.14
3.2.15
3.2.16
4
Methode
Biotop- und Nutzungstypen
Wälder
Kleingehölze
Kopfbäume
Grünanlagen und Friedhöfe
Obstbaumbestände
Wirtschaftsgrünland
Feuchtgrünland und Röhrichte
Trockenrasen und Magergrünland
Äcker und Raine
Ruderalvegetation: Pioniervegetation, Ruderale Wiesen,
Hochstaudenfluren
Gewässer
Mauervegetation
Kleingartenanlagen und Gärten
Wohnbebauung
Industrie- und Gewerbegebiete
Verkehrswege
13
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18
19
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19
20
20
21
24
24
25
25
26
27
Situation des aktuellen Gehölzverbundes
Situation des aktuellen Offenlandverbundes
Situation des aktuellen Gewässerverbundes
Barrieren zwischen den Lebensräumen
Potenziell schutzwürdige Biotope
Planungsraum I, Rhein- und Ruhraue
Planungsraum II, Westliche Niederterrassenebene
Planungsraum III, Östliche Niederterrassenebene
Planungsraum IV, Sandterrassen
Planungsraum V, Ruhrgebiet
Defizitbereiche im Planungsgebiet
Maßnahmenkonzept
5.1
5.1.1
5.1.2
10
10
10
11
11
11
13
Bestandsanalyse
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.5.1
4.5.2
4.5.3
4.5.4
4.5.5
4.6
5
Leitbilder und Abgrenzung der Planungsräume
Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue
Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene
Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene
Planungsraum IV: Sandterrassen
Planungsraum V: Ruhrgebiet
28
31
33
35
36
38
40
47
50
52
54
56
Raumspezifische Planungsziele und Maßnahmenkataloge
Ziele für den Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue
Ziele für den Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene
56
57
57
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
5.1.3
5.1.4
5.1.5
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.2.1
5.2.2.2
5.2.2.3
5.2.2.4
5.2.3
5.2.3.1
5.2.3.2
5.2.4
5.2.4.1
5.2.4.2
5.3
6
Ziele für den Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene
Ziele für den Planungsraum IV: Sandterrassen
Ziele für den Planungsraum V: Ruhrgebiet
Verbundspezifische Planungsziele
Milderung von Barrierewirkungen und Abbau von
Verbindungsdefiziten
Optimierung des Gehölzverbundes
Abbau weiterer Verbindungsdefizite
Entwicklung von Lebensräumen
Aufwertung von Defizitbereichen
Verbleibende Defizite
Optimierung des Offenlandverbundes
Abbau weiterer Verbindungsdefizite
Aufwertung von Defizitbereichen
Optimierung des Gewässerverbundes
Abbau weiterer Verbindungsdefizite
Aufwertung von Defizitbereichen
Notwendige Abwägungen
Flächenspezifische Planungsziele und Maßnahmen
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.3
6.3.1
6.3.2
6.4
6.4.1
6.5
6.5.1
6.5.2
6.6
6.6.1
6.6.2
6.7
6.7.1
6.7.2
6.8
6.8.1
6.8.2
6.9
6.9.1
6.9.2
Wälder
Erhaltung von Laubwaldbeständen
Entwicklung von naturnahen Wäldern durch Umbau und Pflege
Anlage von naturnahen Wäldern durch Anpflanzung
Kleingehölze
Erhaltung von Kleingehölzen
Anlage von Kleingehölzen
Entwicklung von naturnahen Gehölzen durch Sukzession
Kopfbäume
Erhaltung und Pflege von Kopfbäumen
Anlage und Pflege von Kopfbäumen
Grünanlagen, Friedhöfe und Kleingärten
Erhaltung und Pflege von Grünanlagen, Friedhöfen und Kleingärten
Obstbaumbestände
Erhaltung und Pflege von Obstbaumbeständen
Anlage von Streuobstwiesen
Wirtschaftsgrünland
Erhaltung von Dauergrünland
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland
Feuchtgrünland und Röhrichte
Erhaltung und Pflege von Feuchtgrünland und Röhrichten
Entwicklung von Feuchtgrünland
Trockenrasen und Magergrünland
Erhaltung und Pflege von Trockenrasen und Magergrünland
Entwicklung von Magergrünland
Äcker und Raine
Erhaltung und Pflege von Rainen
Nachhaltige Ackernutzung und Anlage von Rainen
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61
61
63
63
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67
67
69
70
71
71
72
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74
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77
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78
78
79
79
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80
80
81
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82
82
82
82
83
83
83
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
6.10
6.10.1
6.10.2
6.11
6.11.1
6.11.2
6.11.3
6.11.4
6.11.5
6.12
6.12.1
6.13
6.13.1
6.13.2
6.13.3
Ruderalvegetation: Pioniervegetation, Ruderale Wiesen,
Hochstaudenfluren
Erhaltung und Pflege von Ruderalgesellschaften
Entwicklung und Pflege von Ruderalgesellschaften
Gewässer
Erhaltung von naturnahen Gewässern
Erhaltung, Pflege und Schutz von Gewässern
Naturnahe Gestaltung von Gewässern
Abkopplung von Stillgewässern im Hauptschluss
Anlage von Kleingewässern
Mauervegetation
Erhaltung vegetationsreicher Mauern
Allgemeine Maßnahmen
Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Waldrändern
Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Saumbiotopen
Allgemeine Erhaltung und Entwicklung naturnaher Strukturen
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89
89
89
89
90
90
7
Verbleibende Defizitbereiche im Biotopverbund
91
8
Zusammenfassung
92
9
Literatur
93
I. Rhein- und Ruhraue
II. Westliche Niederterrassenebene
III. Östliche Niederterrassenebene
IV. Sandterrassen
V. Ruhrgebiet
Hauptcodes der Biotoptypen
Hauptcodes der Nutzungstypen/Biotoptypenkomplexe
Zusatzcodes
97
98
98
98
98
99
111
113
Anhang I
Potenzielle natürliche Vegetation der Planungsräume
Anhang II
Liste der Biotoptypen und Nutzungstypen
Anhang III
Verweise des Naturschutzgebiets- und Biotopkatasters
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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Karten
Karte 1
Übersichtskarte Planungsgebiet Duisburg-Süd, M 1 : 10.000
Abgrenzung des Planungsgebietes – Darstellung der potenziell schutzwürdigen Biotope – Darstellung der Planungsräume
Karte 2
Bestandskarte Duisburg-Süd
Karte 2a
Übersichtskarte Bestand Duisburg-Süd, M 1 : 10.000
Darstellung des Bestandes der Biotop- und Nutzungstypen – Übersicht
der Bestandskarten im Maßstab 1 : 5000
Karte 2b
Detailkarten Bestand Duisburg-Süd, M 1 : 5000
Darstellung des Bestandes der Biotop- und Nutzungstypen auf 38 Teilblättern der Deutschen Grundkarte
Karte 3
Karte 4
Verbundanalyse Duisburg-Süd, M 1 : 85.000
Karte 3a
Bestandsanalyse des Gehölzverbundes
Karte 3b
Bestandsanalyse des Offenlandverbundes
Karte 3c
Bestandsanalyse des Gewässerverbundes
Karte 3d
Bestandsanalyse Barrieren
Karte 3e
Verbleibende Defizite im Gehölzverbund
Karte 3f
Verbleibende Defizite im Offenlandverbund
Karte 3g
Verbleibende Defizite im Gewässerverbund
Maßnahmenkarte Duisburg-Süd
Karte 4a
Übersichtskarte Maßnahmen Duisburg-Süd, M 1 : 10.000
Darstellung der Maßnahmen – Übersicht der Maßnahmenkarten im
Maßstab 1 : 5000
Karte 4b
Detailkarten Maßnahmen Duisburg-Süd, M 1 : 5000
Darstellung der Maßnahmen auf 38 Teilblättern der Deutschen Grundkarte
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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1 Einleitung
Als unabhängiges Fachgutachten wurde das vorliegende Biotopverbundkonzept anhand des im Untersuchungszeitraum tatsächlich angetroffenen Geländezustandes erstellt (siehe Kapitel 3.1). Es wurde dabei davon ausgegangen, dass trotz vielfach
intensiver Nutzung und oft beeinträchtigter, isolierter naturnaher Restflächen das Entwicklungspotenzial der verbliebenen Freiflächen als hoch einzuschätzen ist. Rechtskräftige Planungen wurden innerhalb dieses Konzeptes, zum Überarbeitungs-zeitpunkt
November 2003, berücksichtigt und rechtskräftige Bebauungspläne mit ihren Abgrenzungen in den Maßnahmenkarten dargestellt. Andere Planungen, Konzepte
und
Entwürfe wurden in die Überlegungen der Biotopverbundkonzeption mitein-bezogen,
deren Flächen mit Biotopmaßnahmen belegt, um Aussagen über die weitere Umgehensweise im Sinne des Biotopverbundes treffen zu können, falls diese Plan-ungen
nicht weitergeführt bzw. verworfen werden. Dieses ökologische Fachgutachten ersetzt
nicht einen Grünrahmenplan, eine Erholungsplanung (mit Radwander- und Wanderwegeverbindungen) und stellt keine sonstigen Belange dar, die über die öko-logischen
Funktionen und Wertigkeiten hinausgehen. Die Umsetzung des vorliegen-den Konzeptes im Rahmen einer Detail- und Umsetzungsplanung, muss die Mach-barkeit hinsichtlich planerischer, gesetzlicher, eigentumsrechtlicher und finanzieller Be-lange
berücksichtigen. Diese Planung jedoch ist ein eigenständiges Planwerk und ist der
zweite und nachfolgende Schritt um das vorliegende Biotopverbundkonzept im Bereich
der Stadt Duisburg praktisch umzusetzen.
Ergänzende Hinweise zur Bedeutung einzelner Lebensräume konnten dem Biotopverbundkonzept des BUND – Kreisgruppe Duisburg (BUND-DUISBURG 1992a) entnommen werden.
Biotopverbundplanung ist eine Maßnahmenkombination aus Großflächenschutz, Lebensraumvernetzung und Isolationsabbau (MADER 1988). Dabei werden sowohl die
ökologisch wertvollen Bereiche des Planungsgebietes als auch die der angrenzenden
Außenbereiche berücksichtigt. Ziel der Biotopverbundplanung ist die Herstellung, Wiederherstellung oder Neubegründung eines potenziellen Individuenaustausches zwischen den verschiedenen Lebensräumen und ihre Optimierung.
Die vier Strukturelemente eines funktionierenden Biotopverbundes sind:
•
Kernlebensräume
•
Trittsteine
•
Korridorbiotope
•
Isolationsabbau durch Nutzungsextensivierung
Kernlebensräume sind Großflächen, die Pflanzen und Tieren als Dauerlebensräume
dienen können. Die meisten mitteleuropäischen Vogelarten benötigen 80 ha Fläche als
absoluten Minimallebensraum (REICHHOLF 1987). Die Mindestgröße von Kernlebensräumen orientiert sich an dem Arealanspruch von sogenannten "Spitzenarten" mit
meist großflächigen Lebensraumansprüchen (JEDICKE 1990): Hierunter fallen End-
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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glieder der Nahrungsketten wie Greifvögel und Beutegreifer, aber auch andere Arten
mit hohen Ansprüchen an Reviergrößen oder Jahreslebensräumen wie zum Beispiel
größere Säugetiere. Im dicht besiedelten Bereich beschränkt sich das Artenspektrum
meist auf die Ebene mittelgroßer Greifvögel und anderer Arten mit hohem Gebietsanspruch (zum Beispiel Habicht, Mäusebussard, Grünspecht) sowie mittelgroßer Säuger
(Fuchs, Hase, Rehwild), die meist wesentlich größere Minimalareale als Lebensraum
beanspruchen. Das Biotopverbundkonzept strebt eine Vergrößerung und Optimierung
der Kernlebensräume an.
Trittsteine sind kleinflächige Biotope oder Biotopkomplexe, die nicht als Dauerlebensräume geeignet sind, Tieren und Pflanzen aber eine zeitweilige Besiedlung und Reproduktion ermöglichen. Sie fungieren als Zwischenstation für den Individuenaustausch
zwischen den Großflächen der Kernlebensräume. Das vorliegende Konzept sieht die
Erweiterung bestehender und die Schaffung neuer Trittsteine vor.
Korridorbiotope sind linienförmige Lebensräume, die als Wanderwege Kernlebensräume und Trittsteinbiotope engmaschig miteinander verbinden. Sie finden sich
hauptsächlich an den Böschungen von Verkehrswegen. Es handelt sich zumeist um
Gehölzstreifen, teilweise auch um Mosaike aus Gehölzen und Ruderalfluren. Auch entlang der Gewässer erstrecken sich Biotopstrukturen, die eine Verbindungsfunktion
übernehmen können. Bestehende Korridorbiotope sollen im Rahmen des Biotopverbundkonzeptes optimiert werden; Lücken im Verbund werden durch die Entwicklung
neuer Korridorverbindungen geschlossen.
Barrieren können Wanderbewegungen und Ausbreitung von Pflanzen und Tieren behindern oder sogar ganz unterbinden. Die Folgen von Barrierewirkungen können Flächenzerschneidung (und die damit verbundene Verkleinerung von Lebensräumen),
Trennung von Teillebensräumen (die verschiedenen, für Teilsiedler essentiellen Lebensraumtypen sind nicht mehr erreichbar) und Ausbreitungsbehinderungen (Wanderungen von Tieren, Ausbreitungs- Besiedlungs- und Austauschvorgänge werden
behindert oder verhindert) sein. Barriereeffekte gehen in der Regel von Flächen und
Strukturen aus, die für bestimmte Arten aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche nicht betretbar oder nicht überwindbar sind. Das Maß der Isolationswirkung ist
meist abhängig von der Fläche oder Breite einer Barriere. Es können aber auch Faktoren wie beispielsweise Unterbrechung der Sichtweite (zum Beispiel bei Wiesenbrütern)
oder Störungen durch Lärm und Freizeitaktivitäten zu Barrierewirkungen führen. Das
Biotopverbundkonzept soll dazu beitragen Verbundhindernisse abzubauen und Barrierewirkungen abzuschwächen um die Durchgängigkeit des Raumes wiederherzustellen
und den Ablauf aller wichtigen raum-dynamischen Prozesse von Pflanzen- und Tierarten in der Landschaft zu ermöglichen.
Defizitbereiche stehen einem flächendeckenden Biotopverbund entgegen, da sie nicht
oder nur unzureichend mit natürlichen Lebensräumen ausgestattet sind und besonders
große Wanderbarrieren zwischen bestehenden naturnahen Biotopen darstellen. Eine
die gesamte Landschaft betreffende Nutzungsextensivierung und die Anreicherung
mit Biotopstrukturen dient der Minderung dieser Isolationswirkungen, die zum Beispiel
von intensiv genutzten und großflächigen Agrargebieten, Forsten und Verkehrswegen
ausgehen.
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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2 Abgrenzung des Planungsgebietes und Einteilung in
Planungsräume
Planungsgebiet ist das südliche Stadtgebiet von Duisburg östlich des Rheins. Im Norden schließt das Planungsgebiet lückenlos an die Südgrenze des Biotopverbundkonzeptes Duisburg-Nord an. Diese verläuft im Westen entlang der Autobahn A 40, östlich
des Autobahnkreuzes Duisburg entlang des Rhein-Herne-Kanals. Im Osten bildet die
Obermeidericher Straße die Begrenzung des Planungsgebietes (siehe Karte 1).
Das Planungsgebiet wird nach LÖBF (1996b) zu vier Landschaftsräumen gezählt, die
alle der Großlandschaft "Ballungsraum Rhein-Ruhr" angehören: "Rhein- und Ruhrauenkorridor" (Landschaftsraum 19), "Rechtsrheinischer Niederterrassenkorridor" (Landschaftsraum 21), "Ruhrgebiet mit Emscherkorridor" (Landschaftsraum 22) und "Rechtsrheinischer Sand- und Heideterrassenkorridor" (Landschaftsraum 23). Für diese
Gebiete werden im Fachbeitrag der LÖBF (LÖBF 1996b) zum GEP '99 (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 1999) differenzierte Leitbilder genannt, die die landschaftsspezifischen Besonderheiten der Regionen berücksichtigen. Aus diesen Leitbildern
werden Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die der langfristigen und umfassenden Erhaltung, Wiederherstellung und Neugestaltung geeigneter Lebensbedingungen für die
landschaftstypischen Tiere und Pflanzen dienen sollen. Sowohl die oben genannten
Leitbilder des Fachbeitrages als auch die daraus abgeleiteten Ziele des GEP '99 sollen
in diesem Konzept Berücksichtigung finden (siehe Kapitel 2.1).
Nach PAFFEN (1973) wird das Planungsgebiet in vier Naturräume gegliedert: Düsseldorf-Duisburger Rheinaue (Naturraum 575.2), Düsseldorf-Duisburger Rheinebene (Naturraum 575.30), Wedau-Tiefenbrucher Markwälder (Naturraum 575.31) und Lintorfer
Sandterrassen (Naturraum 550.16). PAFFEN (1973) und BURRICHTER et al. (1988)
geben naturraumspezifische Hinweise zur potenziellen natürlichen Vegetation (pnV),
die bei der Umsetzung des vorliegenden Biotopverbundkonzeptes zu berücksichtigen
sind (siehe Anhang I).
Die Abgrenzungen der Landschaftsräume nach LÖBF (1996b) und der Naturräume
nach PAFFEN (1973) sind nicht identisch. Während bei PAFFEN (1973) eine wichtige
Differenzierung der Niederterrassenebene in einen westlichen Naturraum mit trockeneren Standorten und einen östlichen Naturraum mit überwiegend feuchteren Standorten
vorgenommen wird, fehlt diese der Abgrenzung bei der LÖBF (1996b). Dagegen grenzt
die LÖBF (1996b) im Norden des Naturraums Düsseldorf-Duisburger Rheinebene den
siedlungsdominierten Landschaftsraum "Ruhrgebiet und Emscherkorridor" ab, der bei
PAFFEN (1973) keine Berücksichtigung findet.
Da sowohl die landschaftsraumspezifischen Empfehlungen der LÖBF (1996b) als auch
die naturraumspezifischen Hinweise zur pnV von PAFFEN (1973) und BURRICHTER
et al. (1988) im vorliegenden Biotopverbundkonzept als Orientierungsrahmen für die
Formulierung lokaler Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dienen sollen, wird das
Planungsgebiet in fünf funktional-ökologisch annähernd homogene Planungsräume
unterteilt. Ihre Differenzierung berücksichtigt sowohl die hydrologisch bedingte Zweiteilung der Niederterrassenebene in einen West- und einen Ostteil, als auch die strukturelle Eigenständigkeit des siedlungs- und industriebetonten Stadtzentrums Duisburg
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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und ermöglicht so eine auf die Standorteigenschaften abgestimmte Maßnahmenplanung (siehe Karte 1 mit Darstellung der Planungsräume):
•
Planungsraum I:
Rhein- und Ruhraue
•
Planungsraum II:
Westliche Niederterrassenebene
•
Planungsraum III:
Östliche Niederterrassenebene
•
Planungsraum IV:
Sandterrassen
•
Planungsraum V:
Ruhrgebiet
2.1
2.1.1
Leitbilder und Abgrenzung der Planungsräume
Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue
Der Planungsraum Rhein- und Ruhraue ist der in den Naturräumen 575.2 (DüsseldorfDuisburger Rheinaue) und 575.320 (Untere Ruhraue) gelegene Bereich des Planungsgebietes Duisburg-Süd. Er liegt vollständig innerhalb des Landschaftsraumes 19
(Rhein- und Ruhrauenkorridor). Der Planungsraum umfasst die meist im Deichvorland
gelegene, jährlich überschwemmte Aue mit verstreut stehenden Weiden und Pappeln.
Das ehemals feuchte Wiesen- und Weideland, ist heute gut drainiert und wird als
Ackerland oder Grünland intensiv bewirtschaftet. Für den Bereich der Ruhraue existiert
als Planung im Rahmen des Gewässerauenprogramms NRW (MURL 1990a) das
Auenkonzept "Untere Ruhr" (STAATLICHES UMWELTAMT DUISBURG 1997). Das
Auegebiet des Rheins und der Ruhrbogen sind im GEP '99 als "Bereiche für den
Schutz der Natur" vorgesehen.
Leitbild (LÖBF 1996b): "Die teilweise episodisch überflutete und durch Kleingehölze
strukturierte Auenlandschaft von Rhein und Ruhr ist durch nachhaltige Grünlandnutzung geprägt. Artenreiche Glatthafer- und Silgenwiesen wie auch die Magerrasen der
… Rheindämme als alte Kulturbiotope werden naturschutzorientiert bewirtschaftet. Die
Ackernutzung geht zugunsten von Grünland und wachsenden Auwaldflächen zurück."
2.1.2
Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene
Der Planungsraum Westliche Niederterrassenebene liegt im südlichen, freiraumreicheren Teil des Naturraums 575.30 (Düsseldorf-Duisburger Rheinebene), im westlichen,
unvernässten Bereich des Landschaftsraums 21 (Rechtsrheinischer Niederterrassenkorridor). Die Westliche Niederterrassenebene besteht aus Schottern und Sanden, die
ursprünglich mit sandigem Hochflutlehm bedeckt waren. Die daraus hervorgegangene
Braunerde mit einem mittleren bis hohen Nährstoffgehalt wird im Süden des Gebietes
als Ackerland oder Grünland genutzt. Der Grünlandkomplex Holtumer Mühle ist im
GEP '99 als "Bereich für den Schutz der Natur" ausgewiesen. Der Norden des Gebietes wird von Industrie- und Wohnbauflächen geprägt, die von Alluvialrinnen mit Bächen
durchzogen werden, deren Auen überwiegend als Grünland genutzt werden. Zwei bewaldete Dünenfelder befinden sich südlich und westlich von Huckingen.
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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Leitbild (LÖBF 1996b): Der Anteil der naturnahen Eichen-Buchen- und BirkenEichenwälder wächst durch Neubegründung. "Die großen Bereiche mit fruchtbaren
Böden werden nachhaltig ackerbaulich genutzt. Die noch nicht von Siedlungen eingenommenen Alluvialrinnen werden von naturnahen Bächen durchflossen und als Grünland bewirtschaftet. Ein Teil der Nassabgrabungen wird unter Berücksichtigung der
Naturschutzziele entwickelt."
2.1.3
Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene
Der Planungsraum Östliche Niederterrassenebene entspricht dem Naturraum 575.31
(Wedau-Tiefenbrucher Markwälder). Er ist die durch Bäche und Grundwasseraustritte
am Rande der Sandterrasse bedingte östliche Randvernässungszone des Landschaftsraums 21 (Rechtsrheinischer Niederterrassenkorridor). Das Gebiet umfasst einen geschlossenen Waldstreifen mit ausgedehnten Gemeindewäldern auf wasserstauendem tonigen Lehm und vergleyten Böden zwischen Tiefenbroich und Duisburg.
Leitbild (LÖBF 1996b): Der Anteil der zum Teil großen naturnahen Eichen-Buchen- und
Birken-Eichen-Wälder, die vor allem auf relativ mächtigen Flugsanddecken und Dünen
stocken, wächst durch Umwandlung von Nadelholzforsten und Umbau von Laubmischwäldern mit nichteinheimischen Gehölzen. "Am Terrassenrand und in der Nähe
der Bäche liegen naturnahe Feuchtwälder. Ein Teil der Nassabgrabungen wird unter
Berücksichtigung der Naturschutzziele entwickelt."
2.1.4
Planungsraum IV: Sandterrassen
Der Planungsraum Sandterrassen ist identisch mit dem Naturraum 550.16 (Lintorfer
Sandterrassen) und dem Landschaftsraum 23 (Rechtsrheinischer Sand- und Heideterrassenkorridor). Es handelt sich um die im Osten des Duisburger Stadtgebietes befindlichen, von Flugsand bedeckten Kies- und Sandterrassen des Rheins mit nährstoffarmen, podsoligen Böden. Die ehemals von Calluna-Heiden bedeckten Höhen sind
heute fast vollständig bewaldet.
Leitbild (LÖBF 1996b): "Naturnah bewirtschaftete Wälder und teilweise versumpfte
Talauen sind die Kernflächen des Biotopverbundsystems auf den … Sandterrassen … .
Unverschmutzte Fließgewässer werden überwiegend von naturnahen Auwäldern begleitet. Die Bruch- und Auwälder entwickeln sich ohne forstliche Bewirtschaftung. Die
nachhaltige ressourcenschonende Acker- und Grünlandnutzung ist auf den durchlässigen, zum Teil feuchten Sandböden ein besonderes Gebot."
2.1.5
Planungsraum V: Ruhrgebiet
Der Planungsraum Ruhrgebiet ist der siedlungs- und industriedominierte nördliche Teil
des Naturraums 575.30 (Düsseldorf-Duisburger Rheinebene). Er gehört zum Landschaftsraum 22 (Ruhrgebiet mit Emscherkorridor).
Leitbild (LÖBF 1996b): "Die Reste naturbetonter Biotope … und urban-industrielle Lebensräume, wie alte Parks und Friedhöfe, Industriebrachen und Halden sind die wesentlichen Bestandteile des Biotopverbundsystems im Ruhrverdichtungsraum. Die
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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typischen Stadt- und Industriebiotope entwickeln sich durch … natürliche Sukzession
zu bedeutsamen Sekundärlebensräumen … ."
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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3 Bestand der Biotop- und Nutzungstypen
3.1
Methode
Zur Erfassung des Biotopbestandes und der Flächennutzungen wurde eine Kartierung
der Biotop- und Nutzungstypen in Anlehnung an die Arbeitsanleitung der Landesanstalt
für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung NW (LÖLF
1989, 1991; LÖBF 1996a) durchgeführt. Die Abgrenzung des Biotopbestandes erfolgte
anhand von digitalen Luftbildern. Die Darstellung wurde durch Geländebegehung geprüft, ergänzt und gegebenenfalls korrigiert.
Mit der Kartierarbeit im Gelände wurde im Mai 2000 begonnen. Eine flächendeckende
Erfassung und Digitalisierung der Biotoptypen als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projektes lag Mitte November 2000 vor. Sie wurde im Verlauf des Spätwinters
2001 im Zuge der weiteren Bearbeitung durch Abgleich mit vorhandenen Unterlagen
sowie durch weitere Geländebegehungen ergänzt und weiter differenziert.
Nach Abschluß der internen Diskussionsphase und der Beteiligung Dritter (LÖBF,
Landwirtschaftskammer, Forstbehörde) fand im November 2003 eine Aktualisierung
und Überarbeitung statt, um Planungsfortschritte und aktuelle Entwicklungen mit einzubeziehen.
Nach abgeschlossener Erhebung liegt für das gesamte Planungsgebiet eine flächendeckende Informationsgrundlage über sämtliche Lebensräume, Nutzungen und über
wichtige Standortfaktoren vor.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Bestandskarten im Maßstab 1 : 5000. Die
Biotop- und Nutzungstypen sind flächenscharf abgegrenzt. Die Beschriftung der Flächen besteht aus Haupt- und Zusatzcodes, denen Angaben über den Biotop- oder Nutzungstyp sowie gegebenenfalls weitere Informationen über Standorteigenschaften und
dominierende Pflanzenarten entnommen werden können. Als Biotop- und Nutzungstypenschlüssel wurde der von Hamann & Schulte veränderte, ergänzte und erweiterte
Kartierschlüssel der LÖBF (1996a) verwendet (zu seiner Bedeutung siehe Anhang II).
Die Erfassung, Aufarbeitung und kartographische Aufbereitung und Darstellung der
Daten und Ergebnisse erfolgte mithilfe eines Geographischen Informationssystems
(ArcView GIS). Die Biotop- und Nutzungstypen wurden durch ausschließliche Verwendung der Objektklasse "Polygon" dargestellt; die Kartierinhalte (Biotoptyp, Biotopklasse
sowie weitere Zusatzinformationen) sind in einer zugehörigen Attribut-Datenbank abgelegt. Um eine übersichtliche Darstellung zu ermöglichen, wurden ähnliche Biotop- und
Nutzungstypen in den Karten zu Biotopklassen zusammengefasst (zum Beispiel verschiedene Wälder, Grünland, unterschiedliche Bebauungsformen) und diese farblich
differenziert dargestellt. Die Bestandskartierung war auch gleichzeitig Grundlage der
Maßnahmenplanung, so dass in jeden Fall sichergestellt ist, dass es sich bei den beplanten Flächen um identische Geometrien handelt. Die schutzwürdigen Biotope wurden aus der Bestandskartierung - wiederum unter Verwendung der vorhandenen
Polygonobjekte - entwickelt. Jedem Polygon, das innerhalb eines schutzwürdigen Biotopes liegt, wurde eine entsprechende Nummer zugeordnet, so dass sich aus der Ü-
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berlagerung von Polygonen mit der gleichen Nummer die schutzwürdigen Flächen ergeben.
3.2
Biotop- und Nutzungstypen
Im Folgenden werden Vorkommen und Verteilung der wichtigsten Biotop- und Nutzungstypen im Planungsgebiet beschrieben und ihre Bedeutung für den Biotop- und
Artenschutz in der Stadt sowie innerhalb des existierenden bzw. angestrebten Biotopverbundes skizziert.
3.2.1
Wälder
Als Wälder im Sinne dieses Konzeptes werden Gehölze ab 1 ha Größe verstanden,
wenn sie über eine waldtypische Struktur (Gliederung in Baum-, Strauch- und Krautschicht) verfügen oder wenn es sich um Neuanpflanzungen ab dieser Größenordnung
handelt. Feldgehölze mit Nasswaldcharakter (Weidenauen- und Weidenbruchwälder,
Erlenbruchwälder und bachbegleitende Erlen- oder Eschenwälder), Gehölzneuanpflanzungen (AU) innerhalb des Waldverbandes und in der städtischen Waldinventur
als Wald bezeichnete Flächen werden unabhängig von diesen Kriterien ebenfalls zu
den Wäldern gestellt. Die Definitionen für Wald im planungsrechtlichen Sinne und nach
Landesforstgesetz finden keine Anwendung.
Der Duisburger Süden ist zu fast 16 % bewaldet (zum Vergleich Land NRW 26 %). Der
Hauptanteil der Wälder steht im Osten des Planungsgebietes auf den ertragsarmen
podsoligen Böden der Sandterrasse (Duisburger Stadtwald, Waldgebiete Monning,
Kaiserberg und Drucht, Wäldchen an der Universität) und den schwer zu bewirtschaftenden staufeuchten Lehmböden der Östlichen Niederterrassenebene (Waldgebiete
Huckinger Mark, Grindsmark, Heltorfer Mark, Knickert, Sportpark Wedau und Bissingheimer Wäldchen). Im übrigen Planungsgebiet sind als inselartige Waldflächen von
größerer Bedeutung lediglich die beiden Binnendünen Heidberg und Ehinger Berge,
das NSG Sittertskamp und der Wanheimerorter Wald zu nennen. Daneben gibt es
noch ein kleines, überwiegend aus gebietsfremden Laubbaumarten bestehendes
Waldgebiet in Neuenkamp. Die Auen von Rhein und Ruhr sind entgegen ihrer potenziell natürlichen Vegetationsausstattung bis auf unbedeutende kleinflächige Weidenauwaldreste und Anpflanzungen waldfrei.
Die ökologische Bedeutung von Waldgebieten ist im Wesentlichen von ihrer Flächengröße abhängig: Nur bei ausreichender Ausdehnung treten in ihnen alle potenziellen
Strukturmerkmale und Habitatelemente auf, um auch anspruchsvolleren, typischen
Waldtierarten als Lebensraum zu genügen. So bilden Gehölzbestände erst ab einem
Durchmesser von 80 m die für typische Wald-Laufkäferarten geeigneten mikroklimatischen Waldbedingungen aus (MADER & MÜHLENBERG 1981). Auch Beeinträchtigungen, die von benachbarten Flächen ausgehen, wie Eutrophierung durch angrenzende Landwirtschaft, randliche Müllablagerungen, Immissionen durch Straßen, usw.
wirken sich auf die Waldlebensgemeinschaft um so stärker aus, je kleiner die Gehölzfläche ist. Auch die von den Gehölzbeständen selber geleistete Pufferfunktion als
Schutz für gefährdete Biotope wie Kleingewässer oder Bäche ist größenabhängig.
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Naturnahe Waldränder sind meist nicht ausgebildet. Waldbestände werden meist
scharf durch angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Verkehrsflächen
begrenzt. Die ökologische Bedeutung von Waldrändern gleicht der von Hecken: Sie
haben nicht nur Waldschutzfunktionen gegen Wind, Sturm, Sonne, Feuer und Schadorganismen, sondern sind auch Rückzugsräume für aus intensiv bewirtschafteten Flächen verdrängte Tiere und Pflanzen.
Unabhängig von ihrer Zusammensetzung werden die Wälder des Planungsgebietes als
potenziell schutzwürdige Bereiche angesehen und in Kapitel 4.5 näher beschrieben.
3.2.2
Kleingehölze
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden Gehölze unter 1 ha als Kleingehölze erfasst. Hierzu zählen Gebüsche, Hecken und Gehölzstreifen, Feld-, Siedlungs- und Ufergehölze, Alleen und Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume. Gehölze über
1 ha Größe werden zu den Wäldern gezählt; fehlt ihnen jedoch eine typische Waldstruktur, so werden auch sie zu den Kleingehölzen gerechnet. Gehölzstrukturen sind in
den Karten mit Zusatzcodes für maximal fünf vertretene dominante Baum- oder
Straucharten versehen.
Siedlungs- und Feldgehölze sowie Gehölzstreifen unterschiedlicher Breite und Länge
sind verstreut im ganzen Duisburger Süden vorhanden. Sie befinden sich unter anderem auf Brachflächen, an Sportanlagen, entlang von Gleisanlagen und Autobahnen,
oder sie bilden immissionsmildernde Abgrenzungen zu Industriegebieten. Fast allen
Kleingehölzen ist ihr anthropogener Ursprung gemein: Es sind überwiegend Mischbestände, die sich aus heimischen und nicht heimischen Strauch- und Baumarten in
wechselnden Anteilen zusammensetzen. An Bahnböschungen und in Randbereichen
zu Industrieanlagen kommen auch Reinbestände aus Robinien oder Ahornarten vor.
Spontan entstandene Gehölzbestände finden sich auf oder an Gleisanlagen, auf sonstigen Brachflächen oder auf Industrieflächen. Hierbei handelt es sich meist um BirkenVorwaldgesellschaften oder um Gebüsche aus Holunder, Brombeeren oder Schmetterlingsflieder.
Im Planungsgebiet sind entlang der Straßen zahlreiche Baumreihen vorhanden. Einige
Siedlungen sind besonders dicht mit Baumreihen und Alleen ausgestattet, so zum Beispiel der Stadtteil Wanheimerort. Zu den häufigsten dort angepflanzten Arten zählen
Platanen, Ahornarten, Linden, Pappeln und weitere nicht heimische Arten mit Ziercharakter. In den ländlich geprägten Bereichen sind kaum Baumreihen zu finden; hier existieren lediglich einige Einzelbäume und Baumgruppen.
Entgegen der naturraumtypischen Ausstattung der gewässerbegleitenden Landschaften mit Auwäldern sind die Niederungen der großen Flüsse des Duisburger Südens nur
spärlich mit Gehölzen bestanden. Am Rhein sind es überwiegend schmale Ufergehölze
aus Weiden und Pappeln oder kleinflächige, auwaldähnliche Weidengehölze. Der bedeutendste Gehölzkomplex liegt im NSG Rheinaue Ehingen im Bereich eines alten
Rheinarms. Bei Neuenkamp bilden kleine, überwiegend aus Pappeln aufgebaute Gehölzgruppen die einzigen strukturierenden Elemente in der Rheinaue. Der Anteil der
Kleingehölze in der Niederung der Ruhr ist dagegen aufgrund einer Vielzahl die Ruhraue querender Verkehrswege wesentlich größer: Es sind jedoch überwiegend stark
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beeinträchtigte Gehölze mit nicht heimischen Baum- und Straucharten innerhalb des
Autobahnkreuzes Kaiserberg und an den Böschungen der Bahntrassen, Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen.
In der Westlichen Niederterrassenebene sind besonders die besiedelten Bereiche im
Norden gut mit Gehölzen ausgestattet. Aufgrund ihrer Gehölzdichte hervorzuheben
sind hier die parkähnlich gestalteten Bereiche des Biegerhofs und des Rheinterrassenparks (siehe Kapitel 3.2.4), die gewässerbegleitenden Gehölzstreifen entlang des Neuen Angerbachs, der Gehölzgürtel um den Rahmer See und die fast waldähnlichen
Kleingehölze des NSG Sittertskamp. Die großen landwirtschaftlich genutzten Freiräume im Süden des Gebietes sind dagegen nur spärlich mit Gehölzstrukturen ausgestattet. Auffallend sind hier jedoch einige jüngst angelegte Baumreihen an den Straßen und
Wegen im Bereich der Holtumer Mühle.
Innerhalb des waldreichen östlichen Teils der Niederterrassenebene und den fast vollständig von Wald eingenommenen Sandterrassen spielen von Waldflächen isolierte
Kleingehölze nur eine untergeordnete Rolle. Hervorzuheben sind hier lediglich die beiden inselartig angelegten Gehölzkomplexe inmitten des Bahngeländes im Bereich der
Güterabfertigung zwischen den Haltepunkten Duisburg-Wedau und Duisburg-Bissingheim und dem Rangierbahnhof Duisburg-Wedau.
In der Duisburger Innenstadt kommen außerhalb der Parkanlagen hauptsächlich linienhaft ausgebildete Kleingehölze entlang der Bahntrassen Duisburg-Düsseldorf und
Hochfeld-Mülheim vor. Die flächenmäßig bedeutendsten zusammenhängenden Gehölzbestände sind südwestlich des Güterbahnhofs Duisburg im Kreuzungsbereich dieser beiden Bahntrassen zu finden.
Je nach Artenzusammensetzung, Größe und Alter kommt den Gehölzstrukturen des
Planungsgebietes eine mehr oder weniger große Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz zu. Insbesondere im dicht besiedelten Bereich, der arm an naturnahen Lebensräumen ist, können sie als Verbindungsstrukturen von hoher Bedeutung für den
Biotopverbund sein. Bei entsprechender Umgestaltung und Pflege, gekoppelt mit Verbreiterungen und Neubegründungen, kann diese Funktion optimiert werden.
Von untergeordneter Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind Baumreihen und
Einzelbäume im Siedlungsbereich: Sie tragen zwar zur Verschönerung der Stadtteile
bei und wirken ausgleichend auf das Stadtklima, bieten aber nur anspruchslosen,
baumbewohnenden Arten (Vögel, Insekten) einen Lebensraum. In den ländlich geprägten Bereichen sind Einzelbäume und Baumreihen dagegen häufig die einzigen Strukturen, die als Nistplatz, Ansitz und Singwarte für Vögel dienen können und zur
Gliederung der Landschaft beitragen. Hier können sie wichtige Teilhabitate für Heckenbrüter und Greifvögel darstellen.
Ausgesprochen wertsteigernd sind breite, nicht oder extensiv genutzte Wildkrautsäume, die nach BLAB (1993) eine Breite von mindestens 4 m aufweisen sollten. Den
Siedlungsgehölzen und Gehölzstreifen im Planungsgebiet ist dagegen meist kein oder
ein nur sehr schmaler Saum vorgelagert.
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3.2.3
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Kopfbäume
Kopfbäume werden gesondert betrachtet, da sie als Kleingehölze von besonderer Bedeutung für den Artenschutz sind: In dickstämmigen Kopfbäumen findet eine Vielzahl
von Insektenarten, insbesondere holzbewohnende Arten und deren Larven, einen Ersatzlebensraum für Altholzbestände der mittlerweile weitgehend verschwundenen Auen- und Urwälder. Grundsätzlich gilt: Je älter, dicker und mulmreicher die Stämme sind,
desto wertvoller sind sie aus der Sicht des Tierartenschutzes (BLAB 1993). Nicht zuletzt stellen sie den am Niederrhein bevorzugten Brutplatz für den Steinkauz dar.
Im Planungsgebiet kommen ausschließlich Kopfbäume aus Weiden vor. Die Standorte
sind auf die Rheinaue und auf die Westliche Niederterrassenebene begrenzt.
Am Rhein sind sie auf den nordöstlichen Bereich des NSG Rheinaue Ehingen beschränkt, kommen dort aber in großer Anzahl auf dem Weideland und entlang von
Gräben vor und werden zum Teil regelmäßig gepflegt.
Eine Anzahl bemerkenswerter Kopfbäume ist am Bruchgraben in den Parkanlagen von
Huckingen erhalten. Diese Altbestände sind bis zur Düsseldorfer Landstraße durch
Neupflanzungen ergänzt worden. Auch entlang des Ungelsheimer Grabens südlich der
Krefelder Straße existiert eine Reihe alter Kopfweiden, die im Süden durch junge Anpflanzungen fortgesetzt wird. In unmittelbarer Nähe stehen zwei schützenswerte alte
Kopfbaumgruppen.
Auch entlang des Alten Angerbachs sind Kopfweiden zu finden: Im Biegerpark, am Altenbrucher Damm und zwischen Düsseldorfer Landstraße und Huckinger Kamp.
Weitere Bestände befinden sich am Rande der Gärten westlich von Mündelheim, entlang des Goldackergrabens südlich der Krefelder Straße und am Rahmer Bach westlich der Angermunder Straße.
3.2.4
Grünanlagen und Friedhöfe
Im gesamten Planungsgebiet befinden sich in der Nähe der Siedlungsflächen zahlreiche Stadtparks und Grünanlagen unterschiedlicher Größe, Ausstattung und Pflegeintensität. Sie machen etwa 4 % des Planungsgebietes aus.
Die größten Anlagen sind der Erholungspark Biegerhof und der Rheinterrassenpark.
Während sich der letztere aus Gehölzbeständen mit überwiegend standortheimischen
Arten und extensiv gepflegten Hochstaudenfluren und ruderalen Wiesen zusammensetzt, sind die inselartig zwischen Scherrasen gelegenen Kleingehölze des Biegerhofes
fast ausschließlich aus nicht heimischen Arten aufgebaut. Aufgrund der hohen Nutzungs- und Pflegeintensität wird die Ansiedlung spontaner Vegetation hier weitgehend
unterbunden. Die gewässernahen Bereiche am Alten Angerbach sind nur zum Teil naturnah ausgeprägt oder extensiv gepflegt.
Die zahlreichen kleinen Grünanlagen setzen sich ebenfalls aus Scherrasen und einem
unterschiedlichen Anteil an Bäumen und Sträuchern (oftmals Zierformen) zusammen.
Einige Anlagen sind so schmal ausgebildet, dass sie nur aus Wegen und Gehölzen
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bestehen. Auch hier ist die Nutzungs- und Pflegeintensität so groß, dass für spontane
Vegetation kaum Raum bleibt. Unter den derzeitigen Bedingungen ist die Bedeutung
der kleinen Anlagen für den Biotop- und Artenschutz relativ gering. Für gehölzbewohnende Arten kann ihnen dagegen im angestrebten Biotopverbund eine herausragende
Bedeutung zukommen, da sie – bedingt durch ihre Lage zwischen schutzwürdigen,
gehölzgeprägten Biotopen – oftmals als verbindende Strukturen in Frage kommen, die
durch wirksame Pflegemaßnahmen optimiert werden können. Dies gilt zum Beispiel für
die Platanenbestände der Königsberger Allee, die für eine Verbindung zwischen den
innenstadtnahen Bereichen und dem Waldgebiet Kaiserberg sorgen. Auch die Kette
kleiner Grünanlagen in Hochfeld zwischen dem Marienhospital und der Walzenstraße
könnte solch eine Verbindungsfunktion übernehmen.
Über das gesamte Stadtgebiet verteilt befinden sich unterschiedlich große und alte
Friedhöfe. Die aktuelle Bedeutung der Friedhöfe innerhalb des Biotopverbundes steigt
mit ihrer Größe und ihrem Alter. Kleine, junge und strukturarme Friedhöfe in isolierter
Lage besitzen eine eher untergeordnete Bedeutung. Dagegen können alte und große
Friedhöfe einen hohen Anteil verschiedener Strukturelemente aufweisen (Altbaumbestand, Gehölzpflanzungen, Wegränder, kleine Wiesenflächen, Kompostbereiche,
Lagerflächen, Mauern). Darüber hinaus ist die Pflegeintensität in Teilbereichen geringer
als bei den kleinen, meist dicht belegten Friedhöfen. Sie bieten somit Lebensraum für
eine angepasste Flora und Fauna.
Strukturreiche Friedhöfe mit einem alten Baumbestand werden als potenziell schutzwürdige Bereiche eingestuft (siehe Kapitel 4.5).
3.2.5
Obstbaumbestände
Nur 0,1 % des Planungsgebietes Duisburg-Süd sind mit Obstbäumen bestanden. Neben einer Obstgartenbrache sind es überwiegend Obstgärten, Obstwiesen und Obstweiden, deren Vorkommen auf die Westliche Niederterrassenebene begrenzt ist. Alte
Obstbaumbestände kommen an den Siedlungsrändern (zum Beispiel am Nordrand
Mündelheims oder am Rande von Serm und Rahm) und in den Niederungen der Bäche (innerhalb Rahms in der Niederung des Rahmer Bachs und in der Nähe des Alten
Angerbaches östlich des Biegerhofs und südlich des Altenbrucher Dammes) vor. Jüngere Bestände sind in Hüttenheim am Sportpark Süd angelegt worden. Eine kleinflächige Obstweide ist am Bruchgraben in Huckingen durch Neuanlage vergrößert
worden.
Obstbaumbestände über Dauergrünland zählen zu den gefährdeten Biotopen in Nordrhein-Westfalen und bieten einer Vielzahl spezialisierter Tierarten einen Lebensraum.
Alte Obstbaumbestände dienen insbesondere spezialisierten Astlochbrütern aber auch
vielen anderen, höhlenbewohnenden Tierarten als Lebensraum und sind daher allein
aufgrund ihrer Funktion als Strukturelement schutzwürdig. BLAB (1993) weist Streuobstflächen wegen ihres Arten- und Individuenreichtums generell eine große Bedeutung für den Naturhaushalt zu. Obstbaumbestände sind darüber hinaus wichtige
gliedernde und belebende Elemente in der Landschaft. Den Obstweiden kommt dabei
wegen ihres geringeren Anteils an Blütenpflanzen im Unterwuchs eine weniger große
Bedeutung für den Artenschutz zu als den Obstwiesen.
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3.2.6
Seite 19
Wirtschaftsgrünland
Unter dem Oberbegriff Wirtschaftsgrünland werden alle intensiv genutzten Grünlandtypen wie Fettwiesen und Fettweiden sowie deren Brachen verstanden. Sie machen etwa 5 % des Planungsgebietes und etwa 30 % aller landwirtschaftlich genutzten
Flächen aus.
Große Gebiete mit Grünlandnutzung befinden sich im Duisburger Süden vor allem in
den Niederungen der großen Flüsse. Während in den Auen von Rhein und Ruhr die
Grünland- wie die Ackernutzung in gleichem Maße vertreten sind, überwiegt auf der
Westlichen Niederterrasse die intensive Bewirtschaftung von Ackerland. Kleine Grünlandflächen finden sich jedoch bei Mündelheim und Serm, großflächige Grünlandnutzung kommt am Alten Angerbach zwischen Biegerhof und Remberger See und im
Bereich der Holtumer Mühle vor. Ein schmaler Grünlandstreifen verläuft entlang des
Bruchgrabens; vereinzelte Flächen liegen am Rande von Großenbaum. Innerhalb des
besiedelten Bereichs fehlen Grünlandflächen fast vollständig. Die Grünlandnutzung
erfolgt überwiegend durch Beweidung mit Schafen und Pferden.
Wirtschaftsgrünland spielt innerhalb des Biotopverbundes – insbesondere in bereits
überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaften – eine wichtige Rolle als Lebensraum angepasster Arten und Artengruppen (zum Beispiel teilweise gefährdete Heuschreckenarten, kulturfolgende Vogelarten der Agrarlandschaft, Feuchtwiesenvegetation). Dauergrünland in Hofnähe bietet in Zusammenhang mit Obstbaumbeständen
einer Vielzahl spezialisierter Tierarten einen Lebensraum. Die Glatthaferwiesen in der
Rheinaue und die mageren Ausbildungen des Deichgrünlandes haben als seltene Lebensräume eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.
3.2.7
Feuchtgrünland und Röhrichte
Als Feuchtgrünland sind im Planungsgebiet ausschließlich Nass- und Feuchtweiden zu
finden. Röhrichte und Seggenrieder werden ab einer Fläche von ca. 20 m² Größe erfasst.
Feuchtgrünland kommt im Bereich der Holtumer Mühle (zum Teil NSG) und am Alten
Angerbach bei Haus Böckum vor. Ein größerer Komplex aus Röhrichten und Binsenrieden liegt am Altenbrucher Damm beiderseits der A 59. Kleinflächige Röhrichtbestände und Kleinseggenrieder sind im NSG Rheinaue Ehingen, am Alten Angerbach östlich
der Kläranlage, an der Sandmühle, im Nachtigallental zwischen den Bahnlinien und im
Waldgebiet Grindsmark südlicher des Druchter Weges zu finden.
Auf wenig beeinflussten Standorten können sich artenreiche Bestände ausbilden, die
einen großen ökologischen Wert für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten haben. Offenes
und großflächiges Feuchtgrünland ist potenzieller Lebensraum für Wat- und Wiesenvögel.
3.2.8
Trockenrasen und Magergrünland
Trockenrasen und Magergrünland sind nährstoffarme Biotope, die extensiv genutzt
werden oder keiner Bewirtschaftung unterliegen.
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Im Planungsgebiet liegen zwei kleinflächige Straußgrasrasen am Rande des Heidbergs
und zwei Magergrünlandareale in der Nähe neuangelegter Obstwiesen im Sportpark
Süd und am Bruchgraben.
Die Flächen sind potenzielle Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten,
die auf sehr nährstoffarme Umweltbedingungen angewiesen sind.
3.2.9
Äcker und Raine
Ackerland ist auf die Westliche Niederterrassenebene und die Niederungen der großen
Flüsse beschränkt. Es macht mit etwa 10 % einen relativ großen Anteil am Planungsgebiet aus. In den Auen von Rhein und Ruhr sind Acker- wie Grünlandnutzung in gleichem Maße vertreten, während in den übrigen Gebieten mit landwirtschaftlicher
Nutzung die intensive Bewirtschaftung von Ackerland überwiegt. Große zusammenhängende Gebiete mit Ackerwirtschaft befinden sich im Süden des Planungsgebietes
bei Mündelheim und Serm.
Raine kommen nur sehr selten vor. Die entlang von Straßen und Wegen, Gewässern
oder an Grundstücks- bzw. Nutzungsgrenzen vorhandenen Raine sind häufig durch
angrenzende Nutzungen beeinträchtigt und oftmals zu schmal, um in den Karten dargestellt werden zu können.
Für den Biotopverbund ist das große Entwicklungspotenzial von Ackerflächen von Bedeutung, da sie als Freiflächen in das Konzept integriert werden können und nach einer weitgehenden Nutzungsextensivierung oder der Entwicklung zu Grünland wichtige
Verbindungs- bzw. Trittsteinfunktionen übernehmen können. Ackerflächen stellen zum
Beispiel typische Lebensräume für Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche dar. Der mit der
intensiven Nutzung des Ackerlandes einhergehende Einsatz von Bioziden hat jedoch
allgemein zu einer starken Verarmung der Fauna und zu einem drastischen Rückgang
der Ackerwildkräuter geführt.
Zur Förderung dieser, für die offene, gehölzarme Agrarlandschaft typischen Arten, sollte eine Anreicherung der Feldflur hauptsächlich über die Entwicklung von Rainen und
Ackerrandstreifen erfolgen. Für bodengebundene Arten können Raine nicht nur eine
bedeutende Vernetzungsstruktur als Wanderleitlinie bedeuten, sie können auch - entsprechende Breite vorausgesetzt - als Lebensraum und Rückzugsbiotop für Insektenpopulationen (zum Beispiel Heuschrecken, Laufkäfer) und Nahrungsbiotop für eine
Vielzahl blütenbesuchender Insektengruppen dienen (zum Beispiel Schmetterlinge,
Hautflügler, Schwebfliegen, einige Käferfamilien).
3.2.10 Ruderalvegetation: Pioniervegetation, Ruderale Wiesen, Hochstaudenfluren
Der Begriff Ruderalvegetation beschreibt die Vegetation, die sich aufgrund fehlender
oder eingestellter Nutzung auf anthropogenen Standorten spontan ansiedelt. Pionier-
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vegetation bezeichnet dabei frühe meist lückige Sukzessionsstadien ein- bis zweijähriger Arten; ruderale Wiesen werden von hochwüchsigen Gräsern bestimmt, Hochstaudenfluren
von
mehrjährigen
nicht
verholzenden
Pflanzen.
Dominieren
Sukzessionsgehölze einen Bestand, so werden sie je nach Größe und Struktur als
Wälder oder Kleingehölze erfasst.Verstreut über das Planungsgebiet sind Ruderalflächen unterschiedlicher Größe zu finden. Es handelt sich zum Teil um Flächen innerhalb
von Wohn- bzw. Gewerbegebieten, die überwiegend von ruderalen Wiesen und Gebüschen geprägt werden. Größere Bereiche, die von Ruderalvegetation besiedelt werden, finden sich in der Nähe des Remberger Sees und des Rahmer Sees, vor allem
aber innerhalb der Industriegebiete. Die Vegetation setzt sich aus kurzlebiger und ausdauernder Ruderalvegetation und aus Gebüschgesellschaften zusammen. Im Planungsgebiet kommen des weiteren zahlreiche Bahnbrachen in unterschiedlichen
Entwicklungsstadien vor. Auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs haben sich
bereits zahlreiche Ruderalarten und Gehölze spontan angesiedelt.
Ruderalflächen besitzen eine hervorragende Bedeutung als Lebensraum für wildwachsende Pflanzen. Nach Untersuchungen von REIDL (1989) in Essen weisen vor allem
Industrie-, Gewerbe-, Zechen- und Verkehrsbrachen mit frühen Sukzessionsstadien
eine hohe floristische und vegetationskundliche Vielfalt auf. Sie stellen Lebensräume
zahlreicher seltener Arten dar. Der Artenreichtum der Wohn-, Garten- und landwirtschaftlichen Brachen ist in der Regel geringer, auch seltene Arten treten in geringerem
Maße auf. Brachflächen bieten Lebensraum für solche Arten, die sich im überwiegenden Teil des Stadtgebietes aufgrund der intensiven Nutzung nicht behaupten können;
dies sind vor allem Heuschrecken und Tagfalter, Reptilien, Amphibien und die Offenland-Bodenbrüter unter den Vögeln.
3.2.11 Gewässer
Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind alle Oberflächengewässer des Planungsgebietes erfasst worden. Hierzu gehören Fließgewässer wie Flüsse, Bäche und ihre
Quellen, Stillgewässer wie Weiher, Altarme, Teiche, stehende Kleingewässer und Gräben sowie Regenrückhalte- und Klärbecken, Kanäle, Hafenbecken und Abgrabungsgewässer. Gewässer, die aus Abgrabungen hervorgegangen sind, aktuell aber keiner
Abbaunutzung unterliegen, sind in den Karten mit einer Doppelsignatur versehen, die
den aktuellen Zustand und die frühere Funktion berücksichtigt.
Die bedeutendsten Gewässer im Planungsgebiet sind die Flüsse Rhein und Ruhr. Als
Wasserschifffahrtsstraßen höherer Ordnung sind ihre Ufer immer wieder verändert und
zum Teil stark befestigt worden. An den Rheinufern sind es Buhnen oder Steinschüttungen; direkt an das Gewässer grenzende Industriegebiete werden durch gemauerte
Uferbefestigungen gesichert. Auch die anderen Wasserstraßen im Duisburger Süden –
der Rhein-Herne-Kanal, sein Verbindungskanal zur Ruhr, sowie der Schifffahrtskanal
zum Mülheimer Hafen – verfügen über entsprechende Uferbefestigungen.
Nur im Bereich der südlichen Rheinaue, bei Ehingen und Mündelheim, sind in weiten
Teilen naturnahe Sand- und Kiesufer vorhanden. Das NSG Rheinaue Ehingen wird von
einem verlandenden, strukturarmen Altarm des Rheins durchzogen. Im Süden des
NSG durchzieht der Drapgraben das verlandete Bett eines ehemaligen Rheinarms. Er
entwässert die landwirtschaftlich genutzte Aue nach Hochwasser.
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Südöstlich der Ruhr werden abgebundene Altarmreste als Weideland genutzt. In ihren
Senken befinden sich schützenswerte Kleingewässer, die zur Zeit als Viehtränke genutzt werden. Nördlich der Ruhr existieren mehrere kleine Stillgewässer, darunter ein
Weiher mit artenreicher Vegetation. Der temporär wasserführende Obermeidericher
Graben ist zum Teil zugeschüttet.
Das Relief der Westlichen Niederterrassenebene wird im Wesentlichen durch die alten
Rinnen des Rheins bestimmt, die durch temporär wasserführende Gräben oder Bäche
entwässert werden: Zwischen den Ehinger Bergen im Osten und dem Industriegebiet
der Thyssen AG im Westen verläuft der abschnittsweise, temporär wasserführende
Goldackergraben. Auch der Ungelsheimer Graben ist abschnittsweise temporär wasserführend: Er verläuft in einem weiten Bogen, aus dem landwirtschaftlich geprägten
Bereich südlich von Serm kommend, an Ungelsheim vorbei bis zu den Siedlungsgebieten Hüttenheims. Zwei seiner nördlichen Abschnitte werden verrohrt geführt. Weitgehend von Bebauung freie Niederungen begleiten den Bruchgraben in Huckingen und
den Alten Angerbach, der die Stadtteile Huckingen und Angerhausen durchfließt. Nördlich Haus Remberg mündet der aus Rahm kommende Rahmer Bach in den Alten Angerbach. Vorfluter der Bäche und Gräben im Planungsraum ist der naturfern
ausgebaute und begradigte Angerbach, der bei Angermund in den Rhein mündet.
In der Niederung des Alten Angerbachs liegen einige überwiegend anthropogene Stillgewässer: Ein vom Alten Angerbach durchflossener Teich befindet sich im Norden der
Sandmühle östlich Ungelsheim; die Gräfte der ehemaligen Wasserburg Haus Böckum
ist zum Teil als eutrophes Stillgewässer erhalten; zwei Teiche mit Schwimmblattvegetation und Röhrichtsaum liegen östlich des Alten Angerbachs am Altenbrucher Damm;
ein temporäres Kleingewässer befindet sich auf einer Weide am Alten Angerbach bei
Huckingen im Nordwesten des Remberger Sees. Im Hauptschluss des Alten Angerbachs liegen einige Teiche im Bereich des Erholungsparks Biegerhof und östlich der
Kläranlage zwischen Angerhausen und Hüttenheim, die zum Teil von Uferhochstauden
und Röhricht gesäumt werden.
Die größeren abflusslosen Stillgewässer des Planungsraumes – Remberger See, Großenbaumer See und Rahmer See – sind Weiher, die ihren Ursprung als Abgrabungsgewässer des Ton-, Sand- oder Kiesabbaus haben. Die Weideweiher südlich der
Holtumer Mühle liegen im direkten Grundwassereinzugsgebiet des Rheins und zeigen
pegelabhängig schwankende Wasserstände. Im NSG Sittertskamp liegt am Fuße der
Schlackenhalde ein temporäres Kleingewässer.
Die Östliche Niederterrassenebene wird durch die aus Sand- und Kiesabbau künstlich
hervorgegangenen großen Weiher geprägt. Im Norden sind es die als Wassersportanlagen genutzten Stillgewässer des Sportparks Wedau: Barbarasee, Bertasee, Margaretensee und Regattabahn. Weiter südlich ist es das Naherholungsgebiet der SechsSeen-Platte mit den rekultivierten Abgrabungsgewässern Wambachsee, Masurensee,
Wildförstersee, Böllertsee und Wolfsee sowie dem Haubachsee, der noch ausgekiest
wird. Kleinere Stillgewässer sind der Blaue See bei Bissingheim und der Weiße See
nahe Entenfang.
Die Sechs-Seen-Platte wird unter anderem durch die Zuflüsse des teilweise renaturierten Haubachs und des auf weiten Strecken ökologisch und morphologisch naturnah
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erhaltenen Wambachs gespeist. Der Wambach verbindet den Entenfang in Mülheim
mit dem Wolfsee, während der Haubach von Osten her kommend durch die nördlichen
Gebiete der Drucht und der Huckinger Mark fließend in den Haubachsee mündet. Bei
Bissingheim liegen der Bissingheimer Graben und der Südgraben.
Der bedeutendste Vorfluter der Östlichen Niederterrassenebene ist der zu großen Teilen begradigte Dickelsbach: In ihn mündet das Grabensystem des Waldgebietes
Grindsmark ebenso wie die Abflüsse der Sechs-Seen-Platte. Auch die Regattabahn
des Sportparks Wedau ist über einen Verbindungsgraben mit dem Dickelsbach verbunden.
Die Sandterrassen werden von zahlreichen kleinen Bächen durchzogen. Der Breitscheider Bach durchfließt im Südosten das Duisburger Stadtgebiet und mündet außerhalb Duisburgs im Bereich der Heltorfer Mark in den Dickelsbach. Er ist überwiegend
naturnah bis natürlich ausgestattet; nur wenige Abschnitte sind begradigt oder technisch ausgebaut. Der Norden des Waldgebietes Drucht wird von dem mäandrierenden,
in seinem natürlichen Zustand erhaltenen Haubach durchzogen. Das Gewässersystem
des Duisburger Stadtwaldes besteht aus Bummelbach, Pootbach und Weißbach. Die
kleinen Fließgewässer verfügen sowohl über naturnahe und natürliche Abschnitte, als
auch über begradigte und technisch ausgebaute Teile. Während der Bummelbach, der
nördlich des Homberg entspringt, erst in seinem Unterlauf anthropogen verändert ist,
existieren beim Pootbach und beim Weißbach auch technisch veränderte Abschnitte im
Oberlauf. Der Weißbach wird auf großen Strecken unterirdisch verrohrt geführt; der
Lauf des Pootbach ist zum Teil verlegt und begradigt worden.
Die Stillgewässer der Sandterrassen sind ausschließlich anthropogen. In der östlichen
Grindsmark liegt ein kleiner verlandender ehemaliger Feuerlöschteich. In der Drucht
existiert südwestlich des Kinderdorfes ein kleines Abgrabungsgewässer mit Wasserlinsengesellschaft. Ein Weiher mit Röhricht liegt im Hauptschluss des Weißbachs, der
auch im Oberlauf nahe Haus Hartenfels zahlreiche kleine Teiche durchfließt. Ebenfalls
im Hauptschluss liegen zwei größere Fischteiche am Pootbach. In einem ehemaligen
Steinbruch befindet sich ein weiteres größeres Stillgewässer.
Das dicht besiedelte Zentrum Duisburgs ist arm an natürlichen Gewässern. Flächenmäßig am bedeutendsten sind die Becken der Häfen: Parallelhafen, Außenhafen, Innenhafen, Holzhafen. Die Fließgewässer Dickelsbach und Pootbach werden zum
großen Teil unterirdisch verrohrt geführt oder sind nicht wasserführend. Einzige naturnahe Gewässer sind die im Südwesten von Neuenkamp angelegten "Naturschutzgewässer".
Fließgewässer und ihre Auen sind innerhalb eines Biotopverbundes von besonderer
Bedeutung: Über ihre Funktion als vielgestaltiger Lebensraum hinaus sind sie als linear
und netzartig aufgebaute Biotopstrukturen hervorragend dazu geeignet, Verbindungen
zwischen Lebensräumen herzustellen. Erhaltung und Entwicklung von Gewässern und
ihren Auen mit ihren natürlichen Strukturen sind daher von großer Bedeutung für den
Biotopverbund (siehe auch Kapitel 6.11). Eine zusätzliche Bedeutung liegt in der Strukturvielfalt der wechselnden Lebensräume die eine natürliche Gewässer-Auen-
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Landschaft zu den artenreichsten Biotopen macht. Aufgrund der intensiven anthropogenen Nutzungen sind im Duisburger Süden jedoch nur inselartige Elemente hiervon
vorhanden.
Die hauptsächliche Bedeutung von Kleingewässern für den Biotop- und Artenschutz
liegt in der Funktion als Fortpflanzungshabitat für wassergebundene Artengruppen
(Amphibien, Libellen, Kleinfische, Wasserinsekten, Krebse etc.) und als Lebensraum
für eine spezialisierte Vegetation und Flora. Im dicht besiedelten Planungsgebiet sind
Kleingewässer ein Mangelfaktor, der den Individuenaustausch zum Beispiel zwischen
Amphibienpopulationen entscheidend beeinflusst.
3.2.12 Mauervegetation
Vegetationsreiche Mauern im Stadtgebiet sind sehr selten.
Bei der Bestandserfassung konnten lediglich zwei Lebensräume mit Mauervegetation
ermittelt werden. Eine Mauer im Zentrum des Friedhofs am Sternbuschweg ist mit einem großen Bestand von Asplenium trichomanes (Brauner Streifenfarn, regional gefährdet nach LÖBF 1999) und Asplenium ruta-muraria (Mauerraute) bewachsen. Die
Mauern im Hafen Schwelgern und im Kultushafen verfügen über eine sehr artenreiche
Mauervegetation unter anderem aus Cymbalaria muralis (Mauer-Zimbelkraut) und den
sehr seltenen Arten Parietaria judaica (Ästiges Glaskraut, gefährdet in NRW nach
LÖBF 1999) und Acinos arvensis (Steinquendel, gefährdet in NRW und regional vom
Ausstreben bedroht nach LÖBF 1999). Die vorkommenden Pflanzengesellschaften
(Mauerrauten-Gesellschaft, Asplenietum trichomano-rutae-muratiae; ZimbelkrautGesellschaft, Cymbalarietum muralis und Mauerglaskraut-Gesellschaft, Parietarietum
judaicae) werden als regional gefährdet eingestuft (VERBÜCHELN et al. 1995).
Aufgrund ihrer Seltenheit spielen vegetationsreiche Mauern eine bedeutende Rolle für
den Artenschutz.
3.2.13 Kleingartenanlagen und Gärten
Im Duisburger Süden sind 156 Areale mit einer Gesamtfläche von 170 ha als Kleingartenanlagen und Gärten erfasst worden. Sie liegen entweder innerhalb der Wohnbebauung oder werden von Grünanlagen oder Waldstrukturen umgeben.
Ihr wesentliches Merkmal ist die extrem hohe Nutzungs- und Pflegeintensität, die die
Ansiedlung spontaner Vegetation kaum zulässt. Sie bieten zwar, ähnlich wie die zur
Wohnbebauung gehörenden Gartenkomplexe, Lebensraum für wildlebende Tiere,
hierbei handelt es sich aber meist um allgemein häufige und anspruchslose Arten.
Die Kleingartenanlagen im Planungsgebiet spielen für den Biotop- und Artenschutz in
der Stadt und auch für den Biotopverbund eine eher geringe Rolle. Da aufgrund des
Nutzungsanspruches auch keine Möglichkeit zur Optimierung der Flächen besteht,
werden sie nicht in das Biotopverbundkonzept einbezogen.
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Seite 25
3.2.14 Wohnbebauung
Den größten Flächenanteil unter den verschiedenen Nutzungen nimmt mit fast 25 %
die Wohnbebauung ein.
Das Duisburger Zentrum im Norden des Planungsgebietes weist neben der dichten
Innenstadtbebauung eine dichte bis sehr dichte Block- und Blockrandbebauung auf.
Auch Duissern, Neudorf und Wanheimerort besitzen entsprechend verdichtete Stadtteilkerne. Die südlichen Stadtteile werden zumeist von Einzelhausbebauung mit überwiegend kleinen Gartenarealen und Großformbebauung mit großflächigem
Abstandsgrün geprägt. Daneben sind auch hier Gebiete der Block- bzw. Blockrandbebauung zu finden. Verstädterte Dorfgebiete existieren in Mündelheim; dörfliche Hofflächen sind südöstlich von Serm zu finden.
Während die isolierende Wirkung der Block- und Blockrandbebauung durch ihren hohen Grad der Versiegelung extrem groß ist, haben die Gebiete der Einzelhausbebauung und der Großformbebauung aufgrund ihres Anteils an Freiflächen einen geringeren
Barriereeffekt. Hier steht prinzipiell Lebensraum für die städtische Flora und Fauna zur
Verfügung, der jedoch bedingt durch die hohe Nutzungs- und Pflegeintensität in den
Freiräumen nur von häufigen und anspruchslosen Arten angenommen wird.
3.2.15 Industrie- und Gewerbegebiete
Ein breites, fast ununterbrochenes Band von Industrieanlagen reicht vom Parallelhafen
im Norden entlang des Rheins bis zur Krefelder Straße zwischen Mündelheim und Ungelsheim im Süden. Die Industriegebiete reichen dabei zu großen Teilen bis direkt an
den Rhein. Weitere Gewerbeflächen liegen südlich der A 40 und beiderseits der Bahnlinie Duisburg-Zentrum–Duisburg-Rahm.
Industrie- und Gewerbegebiete nehmen mehr als 10 % des Planungsgebietes ein. Die
intensiv genutzten, dicht bebauten und versiegelten Bereiche stellen in weiten Teilen
Barrieren innerhalb eines zu schaffenden Biotopverbundes dar. Aufgaben innerhalb
eines Biotopverbundes können sie erst nach Aufgabe der Nutzung übernehmen.
Innerhalb der Industriegebiete gelegene Freiflächen können - eine Herabsetzung der
Pflegeintensität vorausgesetzt - eine Rolle im Biotopverbund einnehmen. Die Vielzahl
nicht oder extensiv genutzter Stellen - zum Beispiel an Straßenrändern, auf Lagerplätzen oder entlang der Werksbahnen - sowie die aus der Nutzung genommenen Brachflächen innerhalb der Industriegebiete besitzen eine herausragende Bedeutung für den
Biotop- und Artenschutz. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden zwar keine Tiere
und Pflanzen kartiert, es wird aber davon ausgegangen, dass in industriell genutzten
Gebieten, bedingt durch die unterschiedlichen kleinräumig abwechselnden Nutzungen,
eine Vielzahl verschiedener Lebensräume mit einer entsprechend reichhaltigen und
spezifisch angepassten Tier- und Pflanzenwelt vorkommen. Dies bestätigen auch Untersuchungen von DETTMAR et al. (1991) an brachgefallenen und genutzten Industrieflächen im Ruhrgebiet (unter anderem auch Duisburg).
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Seite 26
3.2.16 Verkehrswege
Duisburg verfügt über ein sehr dichtes Verkehrswegenetz. Mehr als 7 % des Planungsgebietes werden von Straßen und Bahngleisen eingenommen. Die Autobahnen
A 3, A 40 und A 59 teilen das Planungsgebiet in vier Teilstücke. Die Autobahn A 3 tangiert die Stadt im Osten. Des weiteren finden sich Straßen- und Wegeverbindungen
von vierspurig ausgebauten Bundesstraßen bis zu unversiegelten Wegen in Wäldern
und Grünanlagen.
Innerhalb des Biotopverbundes besitzen die Straßen eine extrem hohe Barrierewirkung
für eine Vielzahl von Tierarten. Insbesondere die Autobahnen mit ihren große Flächenanteile beanspruchenden Anschlussstellen und Autobahnkreuzen und ihren Abschirmungen durch Lärmschutzwände stellen vor allem für nicht flugfähige Arten
unüberwindbare Hindernisse dar. Für einige bodengebundene Artengruppen (zum Beispiel Laufkäfer, Amphibien, Reptilien, viele Kleinsäuger) zergliedert sich das Planungsgebiet daher in eine Vielzahl verinselter Teilbereiche zwischen den einzelnen Straßen.
Im vorliegenden Verbundkonzept kann der trennenden Wirkung von Straßen kaum
Beachtung geschenkt werden. Hier muss in Kauf genommen werden, dass die Verbundfunktion nicht für alle Artengruppen hergestellt werden kann.
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Seite 27
4 Bestandsanalyse
Die Lebensräume des Duisburger Südens sind wichtige Elemente landesweiter Verbundachsen, von denen im Planungsgebiet vier bedeutende Biotopverbundkorridore
bestehen (nach LÖBF 1996b):
•
Herausragende Bedeutung hat im Planungsgebiet der Rheinauenkorridor als international durchgehender Korridor von der Schweiz bis in die Niederlande mit
besonderer Bedeutung für den Hochwasserschutz (Retention) und weltweit bedeutsamen Gänserastplätzen. Eine landesweite Biotopverbundplanung für die
Rheinaue ist zur Zeit auf der Grundlage von Luftbildauswertungen in Vorbereitung (LÖBF/Hübner – mündlich). Sie soll eingebettet werden in das nationale
und internationale Biotopverbundkonzept der Internationalen Kommission zum
Schutze des Rheins (IKSR 1998).
•
Der Ruhrauenkorridor ist ein landesweit bedeutsamer Auenkorridor von den
Quellbächen im Rothaargebirge bis zur Mündung in den Rhein mit Verknüpfungen zum Ballungsraum.
•
Auf regionaler Ebene übernimmt der rechtsrheinische Niederterrassenkorridor
wichtige Biotopverbundfunktionen,
•
ebenso wie der den Osten des Planungsgebietes berührende Heideterrassenkorridor.
Die beiden zuletzt genannten Biotopverbundkorridore übernehmen im Ballungsraum
zugleich die Funktion von Freiraumkorridoren, die als regionale Grünzüge gesichert
werden.
Zur Bewertung der aktuellen Biotopverbundsituation wird in den nachfolgenden Kapiteln die Bedeutung der Lebensräume innerhalb des Biotopverbundes als Kernlebensräume, Trittstein- oder Korridorbiotope, in Abhängigkeit von ihrer Größe, Gestalt
und Qualität beschrieben. Die Feuchtlebensräume des Gewässerverbundes nehmen
hierbei eine Sonderstellung ein: Fließgewässer, die hier lediglich aufgrund ihrer Linearität als Korridorbiotope differenziert werden, stellen bei entsprechender Größe und
Qualität immer auch Trittsteinbiotope dar; ganze Gewässersysteme können aufgrund
ihrer Gesamtgröße als Kernlebensräume fungieren.
Wegen der differenzierten Raumansprüche vieler Tierarten und der quantitativen Anforderungen an Biotopverbundsysteme müssen die einzelnen Biotope nicht nur ausreichend groß sein, sondern auch einen ausreichend hohen Flächenanteil in der
Landschaft einnehmen. Landschaftsteile, die unzureichend mit Lebensräumen ausgestattet sind, werden daher als Defizitbereiche ausgewiesen. Eine zusammenfassende
Darstellung der Defizitbereiche findet sich in Kapitel 4.6.
Ein entscheidendes Kriterium für den funktionierenden Austausch von Individuen ist die
Verbundqualität zwischen den Lebensräumen. Kernlebensräume und Trittsteinbiotope
werden als isoliert angesehen, wenn sie keinerlei Verbindungen zu anderen Kernlebensräumen oder Trittsteinbiotopen aufweisen. Fehlende Korridorbiotope oder man-
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Seite 28
gelhaft ausgestattete Verbindungselemente des Biotopverbundes werden als Verbindungsdefizite beschrieben. Isolationsfaktoren werden als Barrieren zwischen den
Lebensräumen aufgeführt (Kapitel 4.4).
Neben anthropogenen Barrieren können auch von naturnahen oder natürlichen Lebensräumen Isolationswirkungen ausgehen: So sind Heckengehölze für viele Offenlandbewohner ebensolche Hindernisse, wie ausgedehnte Wiesen für gehölzbewohnende Arten oder Gewässer für nicht flug- oder schwimmfähige Spezies. Um
den unterschiedlichen Ansprüchen der Arten annähernd gerecht zu werden, werden
einander ähnliche Biotoptypen den drei ineinandergreifenden Verbundsystemen Gehölzverbund, Offenlandverbund und Gewässerverbund zugeordnet (siehe hierzu
auch BDLA 1992 und BUND-DUISBURG 1992a). Sie werden in den folgenden Kapiteln einzeln hinsichtlich ihrer Verbundqualität untersucht.
Die im Folgenden bezeichneten Kernlebensräume, Trittstein- und Korridorbiotope werden wegen ihrer Bedeutung innerhalb des Biotopverbundes als potenziell schutzwürdige Biotope ausgewiesen und in Kapitel 4.5 näher beschrieben.
4.1
Situation des aktuellen Gehölzverbundes
Entgegen eines naturräumlich typischen Biotopinventars ist der überwiegende Anteil
des Duisburger Südens nur gering mit gehölzdominierten Lebensräumen (Wälder,
Kleingehölze, Obstbestände, gehölzreiche Friedhöfe, Parks) ausgestattet: Solche Defizitflächen (siehe auch Kapitel 4.6 und Karte 3a) sind die Niederungen der großen
Flüsse (Defizitbereich 1, Defizitbereich 6, Defizitbereich 7), die dicht besiedelte Duisburger Innenstadt (Defizitbereich 4), die Industriegebiete bei Hochfeld (Defizitbereich 5)
und die von Industrie- und Agrarflächen dominierten Bereiche der Westlichen Niederterrassenebene (Defizitbereich 2 und Defizitbereich 3).
Die für Gehölzbewohner geeigneten Lebensräume konzentrieren sich hauptsächlich
auf den Osten des Planungsgebietes (Planungsräume III und IV: Östliche Niederterrassenebene und Sandterrassen). Hier sind vier Großlebensräume zu finden, die innerhalb des angestrebten gehölzbestimmten Biotopverbundes als Kernlebensräume
von Bedeutung sein können. Als größte und wichtigste Waldlebensräume im Duisburger Süden sind der Duisburger Stadtwald (Biotop 29), das Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Biotop 35), die Heltorfer Mark (Biotop 23) sowie das Waldgebiet
Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 21) zu nennen. Die drei erstgenannten Gebiete
sind Teilflächen großer stadtgrenzenüberschreitender Wälder.
Auch kleinere Wälder haben trotz geringer Flächengröße und suboptimal ausgebildeter
lebensraumtypischer Strukturen eine große Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: Sie dienen als potenzielle Rückzugsgebiete für eine an sie angepasste Flora
und Fauna und stellen innerhalb des gehölzbestimmten Biotopverbundes wichtige
Trittsteinbiotope dar. Als solche fungieren im Süden Duisburgs die kleinen isolierten
Waldflächen des Heidbergs (Biotop 9), der Ehinger Berge (Biotop 6) des Waldfriedhofs
Ehingen und des Haselbusches (Biotop 5), sowie des Wanheimerorter Waldes
(Biotop 38). Auch die kleinen Waldgebiete Kaiserberg (Biotop 33), Monning (Biotop 29)
und Knickert (Biotop 26) zählen hierzu, ebenso das NSG Sittertskamp (Biotop 10) und
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Seite 29
der bewaldete Bereich des Sportparks Wedau (Biotop 25). Allen Gebieten, besonders
den zuletzt genannten, ist jedoch gemein, dass sie durch verschiedenste Störungen
beeinträchtigt sind.
Besonders die in weiten Teilen fast ununterbrochen von Gehölzstreifen begleiteten
Böschungen der Bahngleise können als wichtige Korridorbiotope innerhalb des Biotopverbundes fungieren. Entsprechend ausgestattete Strecken sind die in Nord-SüdRichtung verlaufenden Abschnitte zwischen Duisburg-Schlenk und DuisburgGroßenbaum (Biotop 16) sowie bei Duisburg-Kesselsberg (Biotop 17). Als einzige und
deshalb besonders bedeutende Verbindungselemente zwischen den beiderseits der
Bahnlinie Duisburg-Düsseldorf gelegenen Biotopstrukturen, fungieren die beiden Gehölzkomplexe inmitten der Gleisanlagen bei Wedau südlich der Wedauer Brücke
(Biotop 27) und westlich des Bissingheimer Wäldchens (Biotop 28). Ein weiteres verbindendes Element des Biotopverbundes ist der Gehölzstreifen entlang des Neuen
Angerbachs (Biotop 18). Auch das kleine, linear ausgebildete Wäldchen an der Universität (Biotop 34) kann Korridorfunktionen übernehmen; zur Zeit besteht jedoch keine
Verbindung zu anderen Lebensräumen.
Die meisten der oben genannten Korridorbiotope liegen isoliert im Planungsgebiet und
erfüllen zur Zeit keinerlei Verbindungsfunktionen. Ohne Ausnahme sind auch alle anderen Gehölzlebensräume zur Zeit voneinander isoliert, da von den zahlreichen Verkehrswegen und den besiedelten Flächen eine beträchtliche Barrierewirkung ausgeht,
die von den nur selten und bruchstückhaft vorhandenen Korridorbiotopen nicht kompensiert werden kann (Kapitel 4.4).
Übersicht des aktuellen Gehölzverbundes
Kernlebensräume:
Biotop 21
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Biotop 23
Waldgebiet Heltorfer Mark
Biotop 29
Duisburger Stadtwald
Biotop 35
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen
Trittsteinbiotope:
Biotop 5
Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch
Biotop 6
Waldgebiet Ehinger Berge
Biotop 9
Waldgebiet Heidberg
Biotop 10
NSG Sittertskamp
Biotop 25
Waldgebiet Sportpark Wedau
Biotop 26
Waldgebiet am Knickert
Biotop 32
Waldgebiet Monning
Biotop 33
Waldgebiet Kaiserberg
Biotop 38
Wanheimerorter Wald
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Seite 30
Korridorbiotope:
Biotop 12
Gehölze am Alten Angerbach südlich Remberg
Biotop 16
Bahnböschungen zwischen Duisburg-Schlenk und Duisburg-Großenbaum
Biotop 17
Bahnböschungen bei Duisburg-Kesselsberg
Biotop 18
Kleingehölze am Angerbach bei Huckingen und Ungelsheim
Biotop 19
Gehölze zwischen Industriegelände und Krefelder Straße
Biotop 27
Kleingehölze in den Gleisanlagen an der Wedauer Brücke
Biotop 28
Kleingehölze in den Gleisanlagen westlich des Bissingheimer Wäldchens
Biotop 34
Wald an der Universität
Biotop 36
Gehölze zwischen Lintorfer Waldweg und Breitscheider Bach
Biotop 41
Gehölze am Rangierbahnhof Hochfeld
Defizitbereiche:
Defizitbereich 1
Ruhrauen
Defizitbereich 2
Industriegebiete bei Hüttenheim
Defizitbereich 3
Strukturarme Flächen bei Mündelheim und Serm
Defizitbereich 4
Duisburger Innenstadt
Defizitbereich 5
Industriegebiete bei Hochfeld
Defizitbereich 6
Rheinaue Ehingen
Defizitbereich 7
Rheinaue Mündelheim
Verbindungsdefizite:
Verbindungen fehlen zwischen
Biotop 29 – Biotop 33
Duisburger Stadtwald – Waldgebiet Kaiserberg
Biotop 29 – Biotop 26
Duisburger Stadtwald – Waldgebiet am Knickert
Biotop 29 – Biotop 32
Duisburger Stadtwald – Waldgebiet Monning
Biotop 29 – Biotop 35
Duisburger Stadtwald – Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen
Biotop 33 – Biotop 32
Waldgebiet Kaiserberg – Waldgebiet Monning
Biotop 35 – Biotop 23
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen – Waldgebiet Heltorfer Mark
Biotop 23 – Biotop 21
Waldgebiet Heltorfer Mark – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Biotop 23 – Biotop 9
Waldgebiet Heltorfer Mark – Waldgebiet Heidberg
Biotop 21 – Biotop 9
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – Waldgebiet Heidberg
Biotop 21 – Biotop 10
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – NSG Sittertskamp
Biotop 38 – Biotop 10
Wanheimerorter Wald – NSG Sittertskamp
unzureichende Verbindungen zwischen
Biotop 35 – Biotop 21
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Biotop 21 – Biotop 38
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – Wanheimerorter Wald
Biotop 26 – Biotop 25
Waldgebiet am Knickert – Waldgebiet Sportpark Wedau
Biotop 25 – Biotop 38
Waldgebiet Sportpark Wedau – Wanheimerorter Wald
Biotop 10 – Biotop 9
NSG Sittertskamp – Waldgebiet Heidberg
Biotop 10 – Biotop 6
NSG Sittertskamp – Waldgebiet Ehinger Berge
Biotop 10 – Biotop 5
NSG Sittertskamp – Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch
Biotop 9 – Biotop 6
Waldgebiet Heidberg – Waldgebiet Ehinger Berge
Biotop 6 – Biotop 5
Waldgebiet Ehinger Berge – Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch
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4.2
Seite 31
Situation des aktuellen Offenlandverbundes
Ein Anteil von etwa 20 % des Planungsgebietes ist mit Biotopen ausgestattet, die für
Offenlandbewohner unter den Tieren und Pflanzen geeignet sind. Diese Lebensräume
sind hauptsächlich auf den Westen und Norden des Planungsgebietes (Planungsräume I und II: Rhein- und Ruhraue und Westliche Niederterrassenebene) beschränkt. Zu
ihnen gehören Biotoptypen wie Wirtschaftsgrünland und Ackerland, Trockenrasen und
Ruderalvegetation. Ihre Eignung als Lebensraum für Offenlandbewohner ist vor allem
von einer ausreichenden Flächengröße und dem Fehlen von Barrieren abhängig. Die
meisten Lebensräume des Offenlandes sind jedoch zur Zeit durch Industrie- und Siedlungsgebiete, Verkehrswege und intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche voneinander isoliert. Höherwertige Offenlandbiotope außerhalb der Auen besitzen Defizite
hinsichtlich ihrer Flächengröße und sind häufig durch anderweitige Nutzung bedroht.
Das Vorkommen offener Lebensräume ist besonders in der dicht bebauten und überwiegend versiegelten Duisburger Innenstadt (Defizitbereich 4) sehr gering. Ausstattungsdefizite besitzt auch die Rheinaue im Bereich der Industriegebiete bei Hochfeld
und Hüttenheim (Defizitbereich 5, Defizitbereich 2). Aufgrund ihrer intensiven agrarischen Nutzung fehlen den Gebieten bei Serm und Mündelheim (Defizitbereich 3) ebenfalls strukturreiche Offenlandlebensräume (siehe auch Kapitel 4.6 und Karte 3b).
Das überwiegend von Grünland eingenommene NSG Rheinaue Ehingen (Biotop 1,
nördlicher Teil) ist zur Zeit das einzige Gebiet, dass im Offenlandverbund aufgrund seiner Flächengröße als Kernlebensraum dienen könnte.
Als Trittsteinbiotope von Bedeutung sind die von Wirtschaftsgrünland dominierten
Bereiche der Auen bei Mündelheim (Biotop 1, südlicher Teil), Neuenkamp (Biotop 2)
und Obermeiderich (Biotop 3) ebenso anzusehen, wie die Grünlandflächen am Bruchgraben (Biotop 11), am Alten Angerbach südlich Remberg (Biotop 12) und am Remberger See (Biotop 13). Der Grünlandkomplex an der Holtumer Mühle ist ein
besonders reich strukturierter Trittsteinbiotop mit Kleingehölzen, Wirtschafts- und
Feuchtgrünland (Biotop 7).
Zwischen diesen Lebensräumen vermitteln nur wenige als Verbindungen geeignete
Korridorbiotope: die Niederung des Alten Angerbachs zwischen Biegerhof und Huckinger Kamp (Biotop 12), der Ungelsheimer Graben (Biotop 8), der Rheindeich zwischen Krefelder Straße und Ehingen und ein rheinnaher Grünlandstreifen zwischen der
Mündelheimer und der Ehinger Rheinaue (beides Teilflächen des Biotop 1).
Aufgrund ihrer Seltenheit besitzen gerade die wenigen Ruderalflächen der Industrieund Siedlungsbereiche eine hohe Bedeutung, da sie zukünftig eine wichtige Ergänzung
des offenlanddominierten Biotopverbundes darstellen können. Während die größeren
Brachen (am Stahlwerk in Hochfeld, auf dem ehemaligen Güterbahnhof, an der Schlackenhalde Berzelius in Angerhausen, auf dem Gelände der Thyssen AG bei Ungelsheim und am Rahmer See) als Trittsteinbiotope für eine vielfältige, zum Teil gefährdete
Flora und Fauna dienen können, vermögen die linienförmigen Bahnbrachen als Vernetzungsstukturen zu fungieren. Den Brachflächen in den Industriegebieten der Rheinaue kommt zudem eine wichtige Bedeutung als Ergänzung des landesweiten
Biotopverbundes entlang des Rheins zu.
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Seite 32
Übersicht des aktuellen Offenlandverbundes:
Kernlebensräume:
Biotop 1
Rheinaue Ehingen / Mündelheim
Trittsteinbiotope:
Biotop 1
Rheinaue Mündelheim
Biotop 2
Rheinaue Neuenkamp
Biotop 3
Ruhraue Obermeiderich
Biotop 7
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle
Biotop 11
Bruchgrabenniederung
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches bei Remberg
Biotop 13
Grünlandkomplex Remberger See
Korridorbiotope:
Biotop 1
Deich zwischen Krefelder Straße und Ehingen
Biotop 1
Rheinnaher Grünlandstreifen zwischen Rheinaue Mündelheim und NSG Rheinaue Ehingen
Biotop 8
Niederung des Ungelsheimer Grabens
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches am Biegerkamp
Defizitbereiche:
Defizitbereich 2
Industriegebiete bei Hüttenheim
Defizitbereich 3
Strukturarme Flächen bei Mündelheim und Serm
Defizitbereich 4
Duisburger Innenstadt
Defizitbereich 5
Industriegebiete bei Hochfeld
Verbindungsdefizite:
Verbindungen fehlen zwischen
Biotop 2 – Biotop 1
Rheinaue Neuenkamp – Rheinaue Ehingen / Mündelheim
Biotop 1 – Biotop 7
Rheinaue Mündelheim – Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle
Biotop 7 – Biotop 11
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle – Bruchgrabenniederung
unzureichende Verbindungen bestehen zwischen
Biotop 3 – Biotop 2
Ruhraue Obermeiderich – Rheinaue Neuenkamp
Biotop 1 – Biotop 1
Rheinaue Ehingen / Mündelheim – Rheinaue Mündelheim
Biotop 12 – Biotop 13
Aue des Alten Angerbaches südlich Remberg – Grünlandkomplex Remberger See
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4.3
Seite 33
Situation des aktuellen Gewässerverbundes
Der Gewässerverbund des Planungsgebietes wird durch Stillgewässer, Fließgewässer
und Quellen, Feuchtwälder, Röhrichte und Feuchtwiesen gebildet.
Zu den defizitären Landschaftsräumen, die einen erheblichen Mangel an diesen
Feuchtlebensräumen aufweisen, zählen die bereits oben aufgeführten Industriegebiete
bei Hüttenheim (Defizitbereich 2) und Hochfeld (Defizitbereich 5), die strukturarmen
Gebiete bei Mündelheim und Serm (Defizitbereich 3), die Duisburger Innenstadt
(Defizitbereich 4) und die Rheinaue bei Mündelheim (Defizitbereich 7). Siehe hierzu
auch Kapitel 4.6 und Karte 3c.
Im Duisburger Süden existieren sechs Kernlebensräume für an Feuchtbiotope gebundene Tiere und Pflanzen: der Duisburger Stadtwald (Biotop 29), das Gebiet
Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 21), das Waldgebiet Drucht / Bissingheimer
Wäldchen (Biotop 35), das überwiegend auf Düsseldorfer Stadtgebiet liegende Waldgebiet Heltorfer Mark (Biotop 23), das NSG Rheinaue Ehingen (Biotop 1 nördlicher
Teil) und die Ruhraue bei Obermeiderich (Biotop 3).
Als Trittsteinbiotope können die kleineren, strukturell vielfältigen Feuchtlebensräume
an der Holtumer Mühle (Biotop 7), am Remberger See (Biotop 13) und am Altenbrucher Damm (Biotop 12), am Rahmer See (Biotop 14) und im Bereich des Biegerparks
(Teil des Biotop 12) dienen.
Potenziell können alle linear ausgebildeten Gewässer im Planungsgebiet als Korridorbiotope dienen: Rhein (Biotop 1, Biotop 2), Ruhr (Biotop 3), Dickelsbach
(Biotop 20), Rahmer Bach (Biotop 15), Breitscheider Bach (Biotop 36), Wambach
(Biotop 22), Haubach (Biotop 24), Alter Angerbach (Biotop 12), Angerbach (Biotop 18),
Bruchgraben (Biotop 11), Ungelsheimer Graben (Biotop 8), Goldackergraben
(Biotop 4), Bummelbach (Biotop 31) und Pootbach (Biotop 30). Ihre Eignung als Wanderlinien zwischen Lebensräumen hängt neben ihrer Lage und Qualität von ihrer
Durchgängigkeit ab.
Alle Kerngebiete und Trittsteinbiotope sind durch Barrieren wie Industrie- und Siedlungsgebiete, Gleisanlagen und Autobahnen voneinander weitestgehend isoliert. Oft
stellen in diesen Bereichen naturfern gestaltete Abschnitte der potenziell als Korridorbiotope zur Verfügung stehenden Fließgewässer die einzigen Hindernisse zwischen
benachbarten Lebensräumen dar.
Elemente des aktuellen Gewässerverbundes:
Kernlebensräume:
Biotop 1
Rheinaue Ehingen / Mündelheim
Biotop 3
Ruhraue Obermeiderich
Biotop 21
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Biotop 23
Waldgebiet Heltorfer Mark
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Biotop 29
Duisburger Stadtwald
Biotop 35
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen
Seite 34
Trittsteinbiotope:
Biotop 7
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark
Biotop 13
Grünlandkomplex Remberger See
Biotop 14
Rahmer See
Korridorbiotope:
Biotop 1, Biotop 2
Rhein
Biotop 3
Ruhr
Biotop 4
Niederung des Goldackergrabens
Biotop 8
Niederung des Ungelsheimer Grabens
Biotop 11
Bruchgrabenniederung
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches
Biotop 15
Aue des Rahmer Baches
Biotop 18
Angerbach
Biotop 20
Aue des Dickelsbaches
Biotop 22
Aue des Wambaches
Biotop 24
Aue des Haubaches
Biotop 30
Aue des Pootbaches
Biotop 31
Aue des Bummelbaches
Biotop 36
Aue des Breitscheider Baches
Defizitbereiche:
Defizitbereich 2
Industriegebiete bei Hüttenheim
Defizitbereich 3
Strukturarme Flächen bei Mündelheim und Serm
Defizitbereich 4
Duisburger Innenstadt
Defizitbereich 5
Industriegebiete bei Hochfeld
Defizitbereich 7
Rheinaue Mündelheim
Verbindungsdefizite:
Verbindungen fehlen zwischen
Biotop 35 – Biotop 29
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen – Duisburger Stadtwald
Biotop 29 – Biotop 21
Duisburger Stadtwald – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Biotop 29 – Biotop 3
Duisburger Stadtwald – Ruhraue Obermeiderich
Biotop 21 – Biotop 14
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – Rahmer See
Biotop 21 – Biotop 13
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – Grünlandkomplex Remberger See
Biotop 1 – Biotop 7
Rheinaue Ehingen / Mündelheim – Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle
Biotop 7 – Biotop 12
gerpark
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle – Aue des Alten Angerbaches am Bie-
Biotop 7 – Biotop 13
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle – Grünlandkomplex Remberger See
Biotop 7 – Biotop 14
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle – Rahmer See
unzureichende Verbindungen bestehen zwischen
Biotop 23 – Biotop 35
Waldgebiet Heltorfer Mark – Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Biotop 23 – Biotop 21
Waldgebiet Heltorfer Mark – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Biotop 23 – Biotop 14
Waldgebiet Heltorfer Mark – Rahmer See
Seite 35
Biotop 35 – Biotop 21
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Biotop 1 – Biotop 3
Rheinaue Ehingen / Mündelheim – Ruhraue Obermeiderich
Biotop 12 – Biotop 13
Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark – Grünlandkomplex Remberger See
Biotop 13 – Biotop 14
Grünlandkomplex Remberger See – Rahmer See
4.4
Barrieren zwischen den Lebensräumen
Barrierewirkungen treten im Duisburger Süden in äußerst vielfältiger Weise auf (siehe
auch Karte 3d): Neben den natürlichen Verbundhindernissen (wie sie zum Beispiel
große Fließgewässer wie Rhein und Ruhr für landbewohnende Arten darstellen), besteht ein dichtes Netz anthropogener Barrieren aus Verkehrsflächen (Kanäle, Autobahnen, Straßen, Schienen, Regattabahn), technisch ausgebauten Gewässerabschnitten
(Dickelsbach, usw.), Siedlungsflächen und Industriegebieten. Die beiden zuletzt genannten Verbundhindernisse wirken zumeist als mit naturnahen Lebensräumen nur
unzureichend ausgestattete Defizitbereiche (siehe Kapitel 4.6). Alle anderen Isolationsfaktoren erfordern eine differenziertere Betrachtungsweise (Ansprüche ausgewählter
Artengruppen, Quantifizierung von Barrierewirkungen) als es im Rahmen dieses Konzeptes möglich ist. Beispielhaft herausgestellt werden sollen jedoch die bedeutendsten
anthropogenen Hindernisse innerhalb der aktuellen Biotopverbundsituation des Duisburger Südens:
•
Die Autobahn A 3 verläuft im Osten des Planungsgebietes in nordsüdlicher
Richtung. Sie isoliert den Duisburger Stadtwald vom übrigen westlichen Teil des
Duisburger Südens und trennt ihn damit von allen weiteren Kernlebensräumen
und Trittsteinbiotopen im Biotopverbund. Der Kernlebensraum Drucht / Bissingheimer Wäldchen wird durch die Autobahn A 3 nach Osten hin begrenzt, die ursprünglich über das Mülheimer Stadtgebiet vorhandene Verbindung zum
Duisburger Stadtwald wird hierdurch getrennt.
•
Die Autobahn A 59 verläuft im Zentrum des Planungsgebietes von Norden
nach Süden. Sie unterbricht unter anderem wichtige Korridorbiotope zwischen
dem Wanheimerorter Wald und dem Remberger See und ist eine bedeutende
Barriere zwischen den Kerngebieten im Osten und den Lebensräumen im Westen des Planungsgebietes.
•
Die Autobahn A 40, die das Planungsgebiet im Norden von Westen nach Osten durchläuft, trennt das gesamte Gebiet südlich der Ruhr von allen anderen
Lebensräumen des Duisburger Südens. Als einzige potenzielle Verbindung verbleibt die Rheinaue Neuenkamp.
•
Die Autobahn A 524 im Südosten des Planungsgebietes trennt die bedeutenden Kernlebensräume Grindsmark / Huckinger Mark und Heltorfer Mark. Diese
Trennung ist insofern von besonderer Bedeutung, weil damit auch die Verbindung der Heltorfer Mark zu allen anderen Kernlebensräumen und Trittsteinbiotopen verloren geht.
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4.5
Seite 36
•
Die vierspurig ausgebaute Mülheimer Straße besitzt eine ähnlich hohe Barrierewirkung wie die oben genannten Autobahnen. Sie trennt die Trittsteinbiotope
Monning und Kaiserberg vom Kernlebensraum Duisburger Stadtwald.
•
Der Rangierbahnhof Duisburg-Wedau trennt durch seinen vielspurigen breiten Gleiskörper die Kernlebensräume Drucht / Bissingheimer Wäldchen und
Grindsmark / Huckinger Mark. Während Amphibien diese Barriere noch überwinden können (Freude – mündlich), ist der nur spärlich bewachsene Gleisbereich ein wichtiger Isolationsfaktor für offenlandmeidende Organismen. Für sie
stellen die Kleingehölze innerhalb der Gleisanlagen an der Wedauer Brücke
und westlich des Bissingheimer Wäldchens, sowie zwischen Lintorfer Waldweg
und Breitscheider Bach wichtige Korridorbiotope dar.
•
Durchgängige Fließgewässer sind wichtige Elemente eines funktionierenden
Biotopverbundes. Insofern stellen alle technisch ausgebauten Fließgewässerabschnitte Barrieren innerhalb des gesamten Fließgewässersystems
dar. Neben den begradigten, mit künstlichen Ufersicherungen und Normböschungsprofilen versehenen Bächen können Sohlabstürze und naturfern gestaltete Durchlässe an Autobahnen, Straßen und Bahngleisen bedeutende
Barrieren im Biotopverbund darstellen. Als Beispiel seien die Unterführungen im
Bereich des Rangierbahnhofs Duisburg- Wedau genannt: Die Durchgängigkeit
von Haubach, Wambach und Breitscheider Bach, die wichtige Korridorbiotope
zwischen den Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen, Grindsmark / Huckinger Mark und Heltorfer Mark darstellen, ist durch naturfern gestaltete Durchlässe stark eingeschränkt. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch für die
Unterführung des Rahmer Baches im Bereich der A 59 und des Bummelbaches
im Bereich der Autobahn A 3 (siehe hierzu allgemeine Maßnahmen Kapitel 6.11.3).
Potenziell schutzwürdige Biotope
Zusammenfassend betrachtet setzt sich der aktuelle Biotopverbund im Duisburger Süden aus den folgenden 6 Kernlebensräumen, 18 Trittsteinbiotopen und 27 Korridorbiotopen zusammen:
Übersicht des aktuellen Biotopverbundes im Duisburger Süden
Kernlebensräume:
Biotop 1
Rheinaue Ehingen / Mündelheim
Biotop 3
Ruhraue Obermeiderich
Biotop 21
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Biotop 23
Waldgebiet Heltorfer Mark
Biotop 29
Duisburger Stadtwald
Biotop 35
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen
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Trittsteinbiotope:
Biotop 1, südlicher Teil
Rheinaue Mündelheim
Biotop 2
Rheinaue Neuenkamp
Biotop 3
Ruhraue Obermeiderich
Biotop 5
Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch
Biotop 6
Waldgebiet Ehinger Berge
Biotop 7
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle
Biotop 9
Waldgebiet Heidberg
Biotop 10
NSG Sittertskamp
Biotop 11
Bruchgrabenniederung
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches bei Remberg
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark
Biotop 13
Grünlandkomplex Remberger See
Biotop 14
Rahmer See
Biotop 25
Waldgebiet Sportpark Wedau
Biotop 26
Waldgebiet am Knickert
Biotop 32
Waldgebiet Monning
Biotop 33
Waldgebiet Kaiserberg
Biotop 38
Wanheimerorter Wald
Korridorbiotope:
Biotop 1, Teilfläche
Deich zwischen Krefelder Straße und Ehingen
Biotop 1, Teilfläche
Rheinnaher Grünlandstreifen zwischen Rheinaue Mündelheim und NSG Rheinaue Ehingen
Biotop 1, Biotop 2
Rhein
Biotop 3
Ruhr
Biotop 4
Niederung des Goldackergrabens
Biotop 8
Niederung des Ungelsheimer Grabens
Biotop 11
Bruchgrabenniederung
Biotop 12
Gehölze am Alten Angerbach südlich Remberg
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches am Biegerkamp
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches
Biotop 15
Aue des Rahmer Baches
Biotop 16
Bahnböschungen zwischen Duisburg-Schlenk und Duisburg-Großenbaum
Biotop 17
Bahnböschungen bei Duisburg-Kesselsberg
Biotop 18
Kleingehölze am Angerbach bei Huckingen und Ungelsheim
Biotop 18
Angerbach
Biotop 19
Gehölze zwischen Industriegelände und Krefelder Straße
Biotop 20
Aue des Dickelsbaches
Biotop 22
Aue des Wambaches
Biotop 24
Aue des Haubaches
Biotop 27
Kleingehölze in den Gleisanlagen an der Wedauer Brücke
Biotop 28
Kleingehölze in den Gleisanlagen westlich des Bissingheimer Wäldchens
Biotop 30
Aue des Pootbaches
Biotop 31
Aue des Bummelbaches
Biotop 34
Wald an der Universität
Biotop 36
Gehölze zwischen Lintorfer Waldweg und Breitscheider Bach
Biotop 36
Aue des Breitscheider Baches
Biotop 41
Gehölze am Rangierbahnhof Hochfeld
Aufgrund ihrer großen Bedeutung für den Biotopverbund oder für den Biotop- und Artenschutz werden diese Flächen als potenziell schutzwürdig erachtet. Eine besondere
Schutzpriorität kommt den naturnahen und halbnatürlichen Ökosystemen wie Gewäs-
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sern, Wäldern, Magerrasen und Feuchtgrünland zu (LÖBF 1996b). Auf der Grundlage
des Biotopbestandes und der Bestandsanalyse werden innerhalb der 5 Planungsräume die folgenden 41 Biotopflächen als potenziell schutzwürdig eingestuft.
Ihre Lage und Abgrenzung sind der Karte 1 zu entnehmen. Verweise auf das Naturschutzgebiets- und Biotopkataster finden sich in Anhang III.
4.5.1
Planungsraum I, Rhein- und Ruhraue
Biotop 1
Rheinaue Ehingen / Mündelheim
Rechtsrheinisches, überwiegend landwirtschaftlich genutztes Deichvorland bei Ehingen
und Mündelheim. Das Gebiet wird von einer Brücke der Krefelder Straße überspannt.
Der nördlich und westlich Ehingen gelegene Teilbereich (Rheinaue Ehingen) ist ein ca.
130 ha großer, besonders für Höhlenbrüter, Wasser- und Watvögel geeigneter Lebensraum von landesweiter Bedeutung (LÖBF 1996b).
Im Norden dieses Gebietes sind entlang des sandigen oder kiesigen Rheinufers neben
ruderalen Wiesen und Hochstaudenfluren, Ufergehölze aus Korbweiden oder Pappeln,
einige Einzelbäume und Baumreihen aus Pappeln, sowie ein kleiner Weidenauwald zu
finden. Der westliche Teil der Rheinaue wird überwiegend als Ackerland genutzt, während der östliche Bereich von Wiesen und Weiden eingenommen wird. Kopfbaumreihen und Weißdorn-Gehölze auf den Weiden tragen wesentlich zur Bereicherung der
Biotopstruktur bei. Parallel zum Lauf des Rheins wird das Gebiet von einem abgebundenen Altarm durchzogen, der durch Dämme in weiherartige Bereiche gegliedert ist.
Der Altarm wird von Weidenufergehölzen, Gebüschen aus Holunder und Hasel, Gehölzgruppen aus Esche und Stieleiche, sowie Kopfbaumreihen aus Weiden begleitet.
Im Süden der Rheinaue Ehingen durchzieht der nur temporär wasserführende
Drapgraben das verlandete Bett eines ehemaligen Rheinarms. Auf einem etwa 400 m
langen Abschnitt ist der Graben nur als flache, feuchte Weidesenke ausgebildet. Im
Nordosten des Gebietes mündet der Drapgraben über einen Teich in den Rhein.
Der südliche Teilbereich, die Rheinaue Mündelheim zwischen Grent im Norden und
Rheinheim im Süden, stellt ein bedeutendes Nahrungsbiotop für Wiesen-, Wat- und
Wasservögel dar.
Im Norden der Krefelder Straße wird dieser Teil der Aue zum Rhein hin durch ein sehr
flach ausgebildetes, kiesiges Ufer begrenzt. Die großen Kiesbänke und die in den
Flusslauf hineinreichenden Uferbefestigungen sind zum Teil mit Ufergehölzen aus
Pappeln bestanden. Im Bereich der Weichholzaue sind neben ruderalen Wiesen und
Hochstaudenfluren auch Glatthaferwiesen und zum Teil brachgefallene Fettweiden zu
finden. Die Geländekante zwischen Weichholz- und Hartholzaue ist mit einer lückigen
Baumreihe aus Eschen und Weiden bestanden. Die Hartholzaue wird fast vollständig
als Ackerland genutzt. Im Süden der Krefelder Straße ist das steile Rheinufer mit einem
schmalen Erlen-Ufergehölz bestanden. Der Bereich zwischen Deich und Ufer besteht
aus Glatthaferwiesen in denen sich einige Baumreihen und Baumgruppen aus Pappeln
befinden. Auf den Deichen sind im Norden ebenfalls Glatthaferwiesen zu finden; sie
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Seite 39
sind ein bedeutender Rastplatz für durchziehende und überwinternde Gänse. Im Süden wird das Deichgrünland intensiv beweidet.
Die Rheinaue Ehingen ist Kernlebensraum für Offenlandbewohner und an Feuchtlebensräume gebundene Organismen. Die Rheinaue Mündelheim, die durch große
Ackerflächen von der Rheinaue Ehingen getrennt ist, übernimmt in diesem Gebiet
Funktionen als Offenland-Trittsteinbiotop. Zwischen den beiden Lebensräumen vermitteln das Deichgrünland und ein rheinnaher Grünlandstreifen als Korridorbiotope.
Biotop 2
Rheinaue Neuenkamp
Die im Deichvorland liegende Aue westlich und nordwestlich von Neuenkamp wird im
Norden von der Autobahn A 40 begrenzt; im Süden befinden sich die Industriegebiete
am Parallelhafen. Die Rheinaue Neuenkamp ist ein naturschutzwürdiges Gebiet von
landesweiter Bedeutung (LÖBF 1996b). Als Trittsteinbiotop für Offenlandbewohner ist
sie über Wiesen südlich der Ruhr mit den Offenlandbiotopen bei Obermeiderich verbunden.
Das vor allem als extensive Schafweide bewirtschaftete Grünland der Rheinaue Neuenkamp, wird von Vögeln als Rast- und Nahrungsbiotop genutzt. Neben Grünlandflächen kommen mehrere Kleingehölze aus Pappeln unterschiedlichen Alters vor, die
durch Pflanzung von Sträuchern und Hartlaubhölzern angereichert wurden. Der Deich,
der die Aue im Osten begrenzt, ist mit kleinen Wäldern und Kleingehölzen bestockt, die
überwiegend aus nichteinheimischen Gehölzarten bestehen. Im Norden befindet sich
ein Pappelmischwald mit Hainbuche und eingestreuten Anpflanzungen aus Stieleiche,
an den sich im Süden ein Robinienmischwald mit Pappeln und Laub-Zierbäumen sowie
Baumreihen aus Pappeln anschließen.
Biotop 3
Ruhraue Obermeiderich
Die Ruhraue Obermeiderich liegt beiderseits der Ruhr, nordöstlich von Duissern.
Das Teilgebiet nördlich der Ruhr, zwischen dem Rhein-Herne-Kanal im Westen und der
Bahnlinie im Osten, stellt für zahlreiche Vogelarten ein artenreiches Rast- und Nahrungsbiotop dar und ist zudem ein wertvoller Lebensraum für Wasser- und Wiesenvögel. Im Biotopverbund ist die Ruhraue Obermeiderich Kernlebensraum für
gewässergebundene Arten und Trittsteinbiotop für Offenlandbewohner. Die Ruhr übernimmt Funktionen als Lebensraum und Korridorbiotop.
Das überwiegend als Schafweide genutzte, nicht ganz ebene Gelände weist vor allem
in den Senken eine offene, artenreiche Wiesenvegetation auf. Der nordöstliche Teil des
Gebietes ist Ackerland an dessen südlichem Rand der temporär wasserführende, verkrautete Obermeidericher Graben verläuft. Er wird stellenweise von einem Gehölzstreifen aus Weiden, Weißdorn und Holunder begleitet. Im mittleren Abschnitt des Grabens
hat sich ein stehendes Kleingewässer mit Unterwasservegetation und einem kleinflächigen Großseggenried erhalten. Zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Emmericher Straße, die das Gebiet in Nord-Süd-Richtung durchzieht, befinden sich mehrere
Siedlungsgehölze mit Robinien und Pappeln.
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Seite 40
Der Auenbereich westlich der Ruhr, zwischen der Bahnlinie im Westen und der Ruhr im
Osten, ist ein naturschutzwürdiges Gebiet von landesweiter Bedeutung (LÖBF 1996b).
Er wird von SW nach NO von der Autobahn A 3 durchzogen. Ein alter, z. T. zerstörter
und mit Gehölzen bestandener Bahndamm verläuft etwa in der Mitte des Gebietes in
OW-Richtung. Südlich des Bahndamms herrscht Grünlandnutzung vor, während nördlich davon überwiegend Ackerland zu finden ist. Ein ehemaliger Acker nahe der Autobahn ist mit Pappeln aufgeforstet worden. Auf den Pferdeweiden im Nordosten des
reliefierten, aber offenen Auengeländes befindet sich ein eingezäuntes Kleingewässer,
dessen von Brennnesseln bestandenes Ufer mit Weiden bepflanzt wurde. Im Süden
des alten Bahndamms, direkt an der Autobahn liegt ein als Lebensraum für Libellen
und Amphibien bedeutendes zweites Stillgewässer, mit einer artenreichen Unterwasservegetation. Der Weiher wird von einem lianenreichen Gehölz aus Weiden und Robinien umgeben.
Im Nordosten des Auenbereichs liegt ein weiteres Feuchtgebiet in unmittelbarer Nähe
zur Ruhr, auf dem Gelände einer abgetragenen Bergehalde. Der überwiegende Teil
des Biotopes liegt im Bereich des Stadtgebietes von Oberhausen. In einer Bodensenke
befinden sich, allseitig von Dämmen umgeben, mehrere Stillgewässer mit einem Mosaik aus Röhrichten, Flutrasen und Hochstauden. Auf den Böschungen, die mit standortheimischen Laubgehölzen bepflanzt wurden, sind Pioniergehölze, ruderale Wiesen und
Hochstaudenfluren zu finden. Fauna und Flora des Gebietes sind sehr artenreich.
Das Teilgebiet östlich der Ruhr, nördlich des Schifffahrtskanals, im Nordwesten des
Kolkmannshofes zeichnet sich durch ein naturnahes Kleinrelief aus. Die ebenen Bereiche des Geländes werden als Ackerland bewirtschaftet, während die Hügel und Mulden als Rinderweide genutzt werden. Innerhalb dieser Fettweiden kommen mehrere,
für Amphibien und Libellen besonders wertvolle, gegen Tritt nicht geschützte Stillgewässer vor: Eine ständig wasserführende Flutmulde mit Unterwasser- und Schwimmblattvegetation ist zum Teil von Röhricht und Großseggen umgeben. In unmittelbarer
Nähe liegen mehrere stehende Kleingewässer; etwas weiter entfernt ein Weiher. Bis
auf den Weiher werden alle Gewässer von einem Saum aus wechselfeuchtem Grünland umgeben.
4.5.2
Planungsraum II, Westliche Niederterrassenebene
Biotop 4
Niederung des Goldackergrabens
Der Goldackergraben beginnt "In der Donk" östlich Mündelheim, südlich der Krefelder
Straße, und verläuft in Nord-Süd-Richtung entlang des Osthangs der Ehinger Berge,
wo er noch südlich der Mannesmannstraße unterirdisch verrohrt weitergeführt wird. Er
kann innerhalb des Biotopverbundes wichtige Funktionen als Lebensraum und Korridorbiotop übernehmen.
Im Bereich nördlich der Krefelder Straße wird die Niederung im Westen des Goldackergrabens von Fettwiesen, Fettweiden und Gärten eingenommen. Nahe der Krefelder Straße befindet sich eine Glatthaferwiese. Im östlichen Auenbereich liegen ein
asphaltierter Platz, ein ungenutzter, mit Pioniervegetation überwachsener Parkplatz,
sowie Baumreihen mit Robinien und Pappeln, Gehölzgruppen und ein Laubwaldbestand mit nicht standortheimischen Baumarten (überwiegend Roteichen). Der Gold-
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ackergraben ist hier dauernd wasserführend und etwa 2 m breit. Die steilen Böschungen sind mit Hochstaudenfluren aus Brennnesseln bewachsen. Zum Teil ist der Graben
mit Ufergehölzen aus Silberweiden und Holunder bestanden. Über den Graben reichende Althölzer dienen dem hier vorkommenden Eisvogel als Ansitz. In den Graben
münden zahlreiche Einleitungen aus dem Mannesmann-Gelände. Nach Süden hin
verringert sich die Grabensohle auf unter 1 m Breite. Durch eine Aufschüttung wird der
Graben abgebunden und ist südlich davon nicht mehr dauerhaft wasserführend. Südlich der Krefelder Straße führt der von Birken und Weiden-Kopfbäumen begleitete, ruderalisierte und trockengefallene Graben durch Ackerland.
Ein weiterer, wasserführender Graben verläuft parallel zum Goldackergraben etwa
200 m weiter östlich beiderseits der Krefelder Straße.
Biotop 5
Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch
Das gehölzreiche Gebiet liegt nördlich der Mannesmannstraße, westlich des Hüttenwerkes. Innerhalb des Gehölzverbundes ist dieses Gebiet als Trittsteinbiotop von Bedeutung.
Der Ehinger Friedhof ist ein Waldfriedhof mit sandigem und kiesigem Untergrund. Die
fast geschlossene Baumschicht, besteht neben Robinien, überwiegend aus standortheimischen Stieleichen. Im Randbereich des Friedhofs ist der Baumbestand dichter
und waldartig ausgeprägt. Der kiesige und sandige Untergrund des hügeligen Haselbusches ist vor allem mit standortheimischem Eichenwald aus Stieleiche bestockt.
Daneben kommen reine Robinienbestände, ein Laubmischwald und ein Bergahornmischwald mit Sandbirke, Stieleiche und Rotbuche vor. Das Waldgebiet ist durch Bebauung und Gärten, die zum Teil unter den Bäumen des Waldes angelegt sind, stark
fragmentiert. Nach Süden, zur Mannesmannstraße hin, sind ein Waldmantel und ein
Waldsaum ansatzweise ausgebildet.
Biotop 6
Waldgebiet Ehinger Berge
Die Ehinger Berge sind ein mit Gartenparzellen und Bebauung durchsetztes, aber geschlossenes Waldgebiet zwischen Mannesmannstraße im Norden und Krefelder Straße im Süden. Das etwas erhabene Gelände einer Binnendüne ist mit
standortheimischem Eichenwald aus Stieleiche bestockt. Die Strauchschicht ist gut
ausgeprägt und besteht überwiegend aus Holunder. Innerhalb des Gehölzverbundes
ist dieses Gebiet als Trittsteinbiotop von Bedeutung.
Biotop 7
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle
Das Gebiet liegt im Südosten von Serm, südlich der Holtumer Mühle. Im Biotopverbund
übernimmt das Gebiet wichtige Funktionen als Trittsteinbiotop für Offenland- und Gewässerbewohner.
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Das tief unter das Niveau des umgebenden Geländes eingesenkte Feuchtgebiet Holtumer Mühle, besteht aus einem Weiher mit angrenzendem Weidenbruchwald, und
einem artenreichen, wechselfeuchten Bereich mit Feuchtgrünland und einem Kleingewässer. Südöstlich davon schließen sich wechselfeuchte Pferdeweiden an, die in durch
Abgrabung entstandenen Geländemulden liegen. Sie sind durch einen Damm mit einer
Allee aus jungen Linden voneinander getrennt. Der Nahbereich der Höfe ist durch
Baumreihen, Obstwiesen und weitere Grünlandflächen gekennzeichnet. Zwischen Holtumer Hof und Postenhof liegt als wichtiger Laichplatz für Amphibien ein Stillgewässer
mit Sumpfpflanzen.
Biotop 8
Niederung des Ungelsheimer Grabens
Zwischen Ungelsheim im Nordosten und Serm im Südwesten liegt die Niederung des
Ungelsheimer Grabens. Die Krefelder Straße teilt das Gebiet in einen nördlichen Teil
bei Ungelsheim und einen südlichen Teil bei Serm.
Sowohl im Offenlandverbund als auch im Gewässerverbund hat der Ungelsheimer
Graben wichtige Funktionen als Korridorbiotop.
Die Niederung des Ungelsheimer Grabens bei Serm ist eine strukturreiche Geländemulde im Osten von Serm, zwischen Holtumer Mühle im Süden und Krefelder Straße
im Norden. Der Ungelsheimer Graben ist hier nur temporär wasserführend und wird
von Fettweiden und Ackerflächen umgeben. Die Fettweiden gehen zur Grabenniederung hin in Feuchtweiden über. An den Grabenböschungen stehen Gehölze aus Weiden, Schlehen und Schwarzem Holunder. Abschnittsweise wird der Graben von
Weiden-Kopfbäumen gesäumt. Ein großer Teil der Böschung ist mit Hochstaudenfluren
aus Brennnesseln bestanden. Ein Wald aus Silberweiden mit einer Strauchschicht aus
Holunder und Weißdorn sowie vereinzelten Weiden-Kopfbäumen und ein Kleingewässer befinden sich nordwestlich des Grabens in zwei benachbarten Geländesenken.
Nördlich der Krefelder Straße erstreckt sich die Niederung des Ungelsheimer Grabens
in Nordsüdrichtung zwischen den Wohnbauflächen Ungelsheims und dem Industriegelände der Thyssen Stahl AG. Der am Ostrand der Niederung verlaufende Graben ist im
Norden ständig, in seinem südlichen Abschnitt nur temporär wasserführend. Er wird
von einer Baumreihe aus Pappeln, Eschen und Hainbuchen begleitet. Die Niederung
wird fast vollständig als Ackerland und Grünland genutzt. Zwischen den Äckern und
Wiesen befinden sich überwiegend aus Pappeln bestehende Baumreihen und Gehölzstreifen. Im Westen verläuft ein Streifen neuangepflanzter Gehölze aus Hasel, Hartriegel, Esche und Feldahorn. Nach einem verrohrt geführten Abschnitt folgt südlich
Huckingen, im Norden von Kleingärten und Sportanlagen, ein von Weidengehölzen
begleiteter, ständig wasserführender Grabenabschnitt, der nach Osten Richtung Angerbach entwässert.
Biotop 9
Waldgebiet Heidberg
Bewaldete, leicht erhabene Binnendüne mit kleinen offenen Sandflächen innerhalb und
südlich von Ungelsheim. Als Trittsteinbiotop übernimmt das Waldgebiet wichtige Funktionen im Gehölzverbund.
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Seite 43
Das Waldgebiet besteht im Süden überwiegend aus trockenem Eichenwald und Aufforstungen aus Kiefer. Daneben kommen Parzellen mit Hainbuche, Bergahorn, Esche
und Roteiche vor. Der trockene Eichenwald aus Stieleiche besitzt eine gut ausgebildete
Strauchschicht aus Brombeere, Himbeere und Holunder. Die Krautschicht ist artenarm
und wird zum großen Teil von Impatiens parviflora gebildet. An feuchteren Standorten
sind die Strauch- und Krautschicht etwas artenreicher. Ein Waldmantel aus Holunder ist
nur sehr fragmentarisch ausgebildet. Am Südwestrand befinden sich kleinflächige, offene oder mit ruderalisierten Straußgrasrasen bewachsene Sandflächen.
Der nördliche Teil des Waldgebietes, der innerhalb von Ungelsheim (Ungelsheimer
Wald) gelegen ist, ist überwiegend mit Eichenwäldern und struktur- und artenreichem
Mischwald bestockt.
Biotop 10
NSG Sittertskamp
Der Sittertskamp liegt nördlich von Ungelsheim, westlich des Angerbaches. Reich
strukturierte Schlackenhalden mit Gebüschen, Gehölzen und ruderalen Wiesen umgeben einen verlandenden Weiher. Für Gehölzbewohner stellt der Sittertskamp einen
wichtigen Trittsteinbiotop im Biotopverbund dar.
Die Aufschüttungen aus Schlacke sind im Süden, Osten und Nordosten mit einem
Siedlungsgehölz aus Berg- und Feldahorn, Trauben- und Vogelkirsche, Rotbuche,
Hainbuche, Esche und Traubeneiche bestanden, während im Nordwesten der Halde
ein Gebüsch aus Birke, Hartriegel, Holunder, Weißdorn und Weiden stockt. Die etwa
15 m hohen Halden umgeben steil abfallend eine Senke, mit ruderalen Wiesen im
Westen und einem verlandenden Weiher im Osten. Der nördliche Hang des Haldenkomplexes ist von einem jungen Mischwald aus Weiden und Birken bestanden, an den
sich eine verbuschende Grasflur mit Land-Reitgras anschließt. Außer im Norden wird
der Komplex von einer jungen Anpflanzung aus Eschen, Hartriegel und Robinien umgeben.
Biotop 11
Bruchgrabenniederung
Bei der Niederung des Bruchgrabens handelt es sich um einen StillgewässerGrünland-Komplex zwischen der Sandmühle an der Düsseldorfer Landstraße im Südosten und der Mündung des Bruchgrabens in den Angerbach südlich der Mündelheimer Straße. Im Biotopverbund ist die Bruchgrabenniederung als Trittsteinbiotop für
Offenlandbewohner sowie als Feuchtlebensraum und Korridorbiotop für gewässergebundene Arten anzusehen.
Die mit Wiesen, Weiden und Ackerbrachen ausgestattete Niederung wird von dem
temporär wasserführenden Bruchgraben durchzogen, der von Reihen alter und junger
Kopfweiden begleitet wird. Im Bereich des Grabens kommen Kleingewässer und
schmale Röhrichte mit Glyceria maxima vor. Die Weiden werden im Süden zum Teil
von Kleingehölzen mit Pappeln gesäumt; weiter nördlich sind sie mit alten und jungen
Obstbäumen bestanden. Der Nordabschnitt der Niederung führt durch Parkanlagen,
Klein- und Hausgärten; hier kommen sehr alte Weiden-Kopfbäume entlang des hier
wasserführenden Bruchgrabens vor.
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Biotop 12
Seite 44
Aue des Alten Angerbaches
Die Aue des Alten Angerbachs erstreckt sich von Kesselsberg bis Angerhausen Angertal. Der zum Teil naturnahe Bach durchzieht in weiten Schleifen das Planungsgebiet.
Neben seiner Bedeutung als Feuchtlebensraum kommt der Bachniederung im Biotopverbund eine wichtige Funktion als Korridorbiotop zu.
Angerbachaue südlich Remberg
Dieser Abschnitt der Aue zwischen Kesselsberg und Remberg übernimmt im Biotopverbund wichtige Funktionen als Trittsteinbiotop für Offenlandbewohner und Korridorbiotop innerhalb des Gehölzverbundes.
Der Aspekt der Angerbachaue bei Kesselsberg zwischen der Düsseldorfer Landstraße
und der Bahnlinie wird überwiegend von Hochstaudenfluren bestimmt. Der Angerbach
ist hier naturnah ausgebildet und durchquert einen nördlich der Sandmühle gelegenen
Teich. In Teichnähe kommen kleinflächige Röhrichbestände vor. Die Niederung wird
hauptsächlich von Pferdeweiden eingenommen, die im Norden als Nass- und Feuchtweiden, im Süden als Fettweiden ausgeprägt sind. Der Lauf des Angerbachs wird streckenweise von Uferhochstauden und Röhricht gesäumt und von einer Pappelreihe
begleitet. Entlang des Baches und auf den Weiden wachsen einige Weißdorngehölze.
Ein eutrophierter Weiher befindet sich bei Haus Böckum.
Angerbachaue am Altenbrucher Damm
Nördlich Remberg verläuft der Alte Angerbach am Ostrand der ehemaligen Tongrube.
Zwischen Remberger See und Autobahn A 59 fließt der Rahmer Bach zu. Südlich des
Altenbrucher Dammes, zwischen der Düsseldorfer Landstraße im Nordwesten und "Am
Kieckenbusch" im Südosten ist die Niederung besonders reich an vielfältigen Biotopstrukturen.
Der östliche, beiderseits der Autobahn gelegene Teil dieses Gebietes zwischen Buschbenden im Westen und "Am Kieckenbusch" im Südosten ist als Trittsteinbiotop für Arten der Feuchtlebensräume innerhalb des Biotopverbundes von Bedeutung.
Westlich der Autobahn wird die Fläche von Grünland mit Röhrichten und Binsenriedern
eingenommen. Ufergehölze säumen die naturnah ausgebildeten Bachabschnitte und
zwei stehende Kleingewässer. Auch der im Osten der Autobahn gelegene Gebietsteil
wird überwiegend von Röhrichten, Grünland und Weidengehölzen eingenommen.
Das westliche Teilgebiet zwischen der Bahn im Westen und Buschbenden im Osten,
weist einige naturnah ausgeprägte Bachabschnitte auf. Die Niederung wird von Hochstaudenfluren, Fettwiesen und Fettweiden eingenommen. Auf der Fettweide südlich
des Baches befindet sich ein Kleingewässer ohne Ufervegetation.
Angerbachaue am Biegerkamp
Der naturnah ausgebildete und zum Teil schlingenbildende Angerbach durchquert eine
Niederung mit Grünland, Hochstaudenfluren und Gehölzen. Das strukturreiche Offen-
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land zwischen dem Erholungspark Biegerhof im Norden und der Düsseldorfer Landstraße im Süden übernimmt wichtige Korridorfunktionen im Biotopverbund.
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Seite 46
Angerbachaue am Biegerhof
Innerhalb des Biotopverbundes ist dieses Gebiet als Trittsteinbiotop für Arten der
Feuchtlebensräume von Bedeutung.
Der Angerbach verläuft hier naturnah strukturiert am äußeren Rand des Erholungsparks "Biegerhof", der als innerstädtische Grünfläche intensiv zur Freizeitgestaltung
genutzt wird. Seine Ufer werden zum Teil von Kopfweiden gesäumt. Die Gehölze in
Ufernähe bestehen ansonsten wie im übrigen Parkgelände zumeist aus nichteinheimischen Laubhölzern.
Angerbachaue in Angerhausen Angertal
Teil der Alter Angerbach-Niederung in Angerhausen, zwischen der Angerhauser Straße
im Osten und der Kaiserswerther Straße im Westen. Der Auenbereich ist überwiegend
parkähnlich gestaltet und unterliegt intensiver Freizeitnutzung.
Biotop 13
Grünlandkomplex Remberger See
Das Gebiet im Norden des Remberger Sees bildet gemeinsam mit der Angerbachaue
am Altenbrucher Damm ein Trittsteinbiotop für Offenland- und Gewässerbewohner.
Das Bild des strukturreichen Geländes, das sich auf dem Gebiet einer verfüllten Tongrube befindet, wird trotz Nutzung als Golfplatz, überwiegend durch Offenlandbiotope
wie Wiesen und Hochstaudenfluren geprägt.
Biotop 14
Rahmer See
Der Rahmer See ist ein ehemaliges Abgrabungsgewässer nordwestlich von Rahm,
nördlich der Krefelder Straße. Im Biotopverbund ist er als Trittsteinbiotop für Arten der
Feuchtlebensräume von Bedeutung. Während die zentral gelegene Insel verschiedenste Sukzessionsstadien der Vegetation aufweist, werden die Seeufer fast vollständig von
schmalen Siedlungs- und Ufergehölzen gesäumt.
Biotop 15
Aue des Rahmer Baches
Aus dem überwiegend auf Düsseldorfer Stadtgebiet liegenden Rahmer Wald kommend, durchquert der Rahmer Bach den Siedlungsbereich des Stadtteils Rahm und
mündet nach Unterquerung der A 59 östlich des Remberger Sees in den Alten Angerbach. Der überwiegend mit Ufersicherungen versehene, nur zum Teil naturnah gestaltete Bach, verläuft in einer schmalen, stark bebauten Aue. Innerhalb des
Biotopverbundes stellt der Rahmer Bach eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen
den Gehölz- und Gewässerlebensräumen dar: Zwischen den vier Kerngebieten im Osten des Planungsgebietes und den Feuchtlebensräumen der Westlichen Niederterrassenebene ist der Rahmer Bach die einzige potenzielle Verbindung.
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Biotop 16
Bahnböschungen
Großenbaum
zwischen
Duisburg-Schlenk
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und
Duisburg-
Die fast ununterbrochen mit Gehölzstreifen bestandenen Bahnböschungen zwischen
Duisburg-Schlenk und Duisburg-Großenbaum fungieren als wichtiger Korridorbiotop
innerhalb des Biotopverbundes. Die Gehölze bestehen überwiegend aus Robinien,
Eschen, Stieleichen, Bergahorn, Sandbirken, Traubenkirschen und Hainbuchen, mit
einem Unterbau aus Weißdorn, Brombeere und Hasel. Vereinzelt treten Birkengebüsche und Hochstaudenfluren mit Staudenknöterich auf.
Biotop 17
Bahnböschungen bei Duisburg-Kesselsberg
Ebenso wichtige Korridorbiotope stellen die bewaldeten Bahnböschungen bei Duisburg-Kesselsberg dar. Beiderseits der Bahnlinie stocken Siedlungsgehölze mit Robinien, Eschen, Stieleichen, Sandbirken, Traubenkirschen, Weiden, Pappeln, Roteichen
und Weißdorn.
Biotop 18
Angerbach
Der Angerbach ist ein naturfern gestaltetes, geradlinig geführtes und mit künstlichen
Ufersicherungen und Normböschungsprofilen versehenes Fließgewässer zwischen
Kesselsberg und Angermund. Eine besondere Bedeutung kommt dem nördlichen Abschnitt des Gewässers zwischen der Kläranlage und der Mündung in den Rhein zu:
Dieser Teil des Baches kann als Korridorbiotop eine Verbindung zwischen der Rheinniederung und der gesamten Binnengewässerlandschaft des Duisburger Südens vermitteln.
Bei Hüttenheim und Ungelsheim wird der Angerbach von breiten Gehölzstreifen und
Baumreihen aus Pappeln, Stieleichen, Weiden, Rotbuchen, Sandbirken, Holunder und
Weißdorn begleitet. Gelegentlich kommen auch Hochstaudenfluren mit Brennnessel
vor. Auch die Gehölzstreifen können wichtige Verbindungsfunktionen im Biotopverbund
übernehmen.
Biotop 19
Gehölze zwischen Industriegelände und Krefelder Straße
Die Krefelder Straße wird zwischen Ungelsheim und Mündelheim von kleinen Waldbereichen begleitet, die überwiegend aus nichtheimischen Ahornarten bestehen. Die Gehölze sind wichtige Verbindungselemente im Biotopverbund; sie vermitteln gemeinsam
mit weiteren kleinen Gehölzstreifen im Osten des Industriegeländes zwischen den Gehölzlebensräumen Ehinger Berge, Sittertskamp und Heidberg.
4.5.3
Planungsraum III, Östliche Niederterrassenebene
Biotop 20
Aue des Dickelsbaches
Der Dickelsbach bildet die natürliche Grenze zwischen den Planungsräumen II und III,
Westliche und Östliche Niederterrassenebene. Aus dem Düsseldorfer Norden kommend, verläuft er überwiegend begradigt und mit Uferbefestigungen versehen westlich
der Grindsmark und der Huckinger Mark, umfließt zum Teil renaturiert den Wedauer
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Wald im Osten und wird auf seinem nördlichsten Abschnitt im Planungsraum Ruhrgebiet verrohrt weitergeführt.
Da der Dickelsbach Vorfluter für die meisten im Osten des Planungsgebietes gelegenen kleinen Fließgewässer ist, stellt er ein bedeutendes Verbindungselement im Biotopverbund dar.
Biotop 21
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
Grindsmark und Huckinger Mark sind von großen Wäldern und Gewässern geprägte
Bereiche im Südosten des Planungsgebietes. Die dichten Wälder reichen von der
A 524 im Süden bis in den Norden der aus Sand- und Kiesabgrabungen hervorgegangenen Sechs-Seenplatte.
Das Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark ist mit einer Vielzahl von Feuchtwäldern,
Still- und Fließgewässern ausgestattet. Seine Größe und strukturelle Ausstattung
macht es zum bedeutendsten Kernlebensraum für gehölz- und gewässerbewohnende
Arten im Biotopverbund des Duisburger Südens.
Der Druchter Weg durchquert das Waldgebiet in Ost-West-Richtung. Nördlich dieses
Verkehrsweges sind die Wälder überwiegend trocken und mit nichtheimischen Laubholzarten bestockt. Südlich des Druchter Weges finden sich großflächige Feucht- und
Bruchwälder in denen einheimischen Baumarten vorherrschen. Die Wälder werden
über ein weitreichendes Grabensystem in den am Westrand des Gebietes gelegenen
Dickelsbach entwässert.
Biotop 22
Aue des Wambaches
Vom Entenfang her kommend (Planungsraum IV: Sandterrassen) unterquert der Wambach die Gleise des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau und mündet nach Durchquerung des nordöstlichen Teils der Huckinger Mark in den Wolfsee.
Aufgrund seiner Naturnähe und der strukturellen und morphologischen Vielfalt, ist der
Wambach ein wichtiger Lebensraum für Gewässerarten und stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark dar.
Biotop 23
Waldgebiet Heltorfer Mark
Das Waldgebiet Heltorfer Mark schließt sich südlich der A 524 an die Waldgebiete
Grindsmark / Huckinger Mark im Süden des Planungsgebietes an. Es wird durch
Feuchtwälder und ein ausgedehntes Fließgewässersystem geprägt. Während Rahmer
Bach und Dickelsbach überwiegend begradigt und ausgebaut sind, stellt der natürlich
erhaltene Breitscheider Bach mit seinen begleitenden Auenwäldern einen qualitativ
wertvollen Lebensraum dar.
Der überwiegende Teil des naturschutzwürdigen Gebietes von landesweiter Bedeutung
(LÖBF 1996b) befindet sich auf Düsseldorfer Stadtgebiet. Im Biotopverbund nimmt die
Heltorfer Mark die wichtige Funktion eines mit Gehölzen und Gewässern ausgestatte-
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Seite 49
ten Kernlebensraumes ein. In Verbindung mit den benachbarten Kernlebensräumen
Grindsmark / Huckinger Mark und Drucht / Bissingheimer Wäldchen kann über den in
Richtung Westen fließenden Rahmer Bach eine wichtige Ost-West-Verbindung hergestellt werden.
Biotop 24
Aue des Haubaches
Der fast vollkommen naturnah strukturierte Haubach streift aus Mülheim kommend den
Norden des Kernlebensraumes Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Planungsraum IV:
Sandterrassen) um nach Unterquerung des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau und
Durchquerung der Huckinger Mark in den Haubachsee zu münden.
Aufgrund seiner Naturnähe und der strukturellen und morphologischen Vielfalt ist der
Haubach ein wichtiger Lebensraum für Gewässerarten und stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark dar.
Biotop 25
Waldgebiet Sportpark Wedau
Im Norden von Wedau, südlich Neudorf, zwischen Kalkweg im Westen und Masurenallee im Osten, liegt das Waldgebiet des Sportparks Wedau. Die in unmittelbarer Nähe
ehemaliger Abgrabungsgewässer gelegenen, überwiegend mit Roteiche bestockten
Wälder sind im Duisburger Süden ein wichtiger Trittsteinbiotop für Gehölzbewohner.
Biotop 26
Waldgebiet am Knickert
Das Gebiet liegt im Süden der Autobahn A 3 nördlich von Bissingheim. Die Bestände
setzen sich überwiegend aus Buchen- und Eichenmischwäldern zusammen, denen
unter anderem Kiefer, Roteiche und Lärche beigemischt ist. Daneben kommen Aufforstungen aus Rotbuche, außerdem Stieleiche und Lärche, sowie Douglasie vor.
In unmittelbarer Nähe zum Duisburger Stadtwald gelegen ist das Waldgebiet für Arten,
die in der Lage sind, die Barriere der Autobahn A 3 zu überwinden, ein wichtiger Trittsteinbiotop zwischen diesem Kernlebensraum und den Gehölzen des Sportparks Wedau.
Biotop 27
Kleingehölze in den Gleisanlagen an der Wedauer Brücke
Die Gehölze in den Gleisanlagen südlich der Wedauer Brücke sind überwiegend durch
natürliche Sukzession entstandene Gebüsche und Siedlungsgehölze mit Robinien,
Sandbirken, Pappeln, Roteichen und Schmetterlingsflieder. Sie sind ein wichtiger Korridorbiotop zwischen den Gehölzlebensräumen des Knickert im Osten und den Wäldern des Sportparks Wedau im Westen.
Biotop 28
Kleingehölze in den Gleisanlagen westlich des Bissingheimer
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Wäldchens
Die Kleingehölze in den Gleisanlagen westlich des Bissingheimer Wäldchens sind
Siedlungsgehölze, Gehölzstreifen und Gebüsche die überwiegend aus Sandbirken
bestehen. Der Lebensraum ist ein wichtiger Korridorbiotop zwischen den beiden Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark.
4.5.4
Planungsraum IV, Sandterrassen
Biotop 29
Duisburger Stadtwald
Der Duisburger Stadtwald im Osten des Planungsgebietes ist der westliche Teil eines
großen Waldgebietes im Grenzbereich der Städte Duisburg und Mülheim.
Der für Gehölz- und Gewässerarten bedeutende Kernlebensraum wird nach Westen
und Süden hin durch die Autobahn A 3, nach Norden durch die vierspurige Mülheimer
Straße von den übrigen Lebensräumen des Planungsgebietes isoliert.
Der Duisburger Stadtwald besteht aus Hochwald mit naturnahen Beständen und Forsten. Eichen- und Buchenmischwälder überwiegen neben Parzellen mit Bergahorn,
Fichte, Lärche, Roteiche, Sumpfeiche und Waldkiefer, sowie kleinen Beständen mit
Eibe, Lebensbaum und Metasequoia. Im südlichen Teil des Gebietes ist die Stechpalme häufig, zum Teil auch bestandsbildend. Dominanzbestände von Adlerfarn, Brombeere oder Impatiens parviflora sind nicht selten. Der Duisburger Stadtwald verfügt
über ein breites Spektrum von Feuchtlebensräumen: Neben einer Vielzahl verschiedener Stillgewässer unterschiedlicher Größe (Weiher, Teiche, stehende Kleingewässer,
wassererfüllte Bombentrichter) durchzieht ein ausgedehntes Fließgewässersystem
(Weißbach, Pootbach, Bummelbach) mit Quellbereichen und bachbegleitenden
Feucht- und Bruchwäldern das Waldgebiet.
Biotop 30
Aue des Pootbaches
Im Osten des Planungsgebietes durchquert der naturnah gestaltete Pootbach von vielen Quellbächen gespeist den Norden des Kernlebensraums Duisburger Stadtwald.
Westlich der Autobahn A 3 (Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene) wird der
Pootbach erst begradigt, dann verrohrt weitergeführt. Sein Bachbett innerhalb des
Friedhofs am Sternbuschweg (Planungsraum V: Ruhrgebiet) ist ganzjährig trocken.
Gemeinsam mit dem zufließenden Weißbach bildet der Pootbach ein weit verzweigtes
und strukturreiches Kleingewässersystem mit morphologisch vielgestaltigen Bachläufen, Teichen und Quellen, sowie Feucht- und Bruchwäldern in den Niederungen. Als
Korridorbiotop kann der Pootbach wichtige Verbindungsfunktionen zwischen den gehölz- und gewässerdominierten Lebensräumen beiderseits der Autobahn A 3 übernehmen.
Biotop 31
Aue des Bummelbaches
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Im Süden wird der Duisburger Stadtwald von dem naturnahen Lauf des Bummelbaches
durchzogen. Westlich der Autobahn A 3 (Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene) wird der Bummelbach erst begradigt weitergeführt und mündet dann verrohrt in
den Barbarasee des Sportparks Wedau. Der strukturreiche und morphologisch vielgestaltige Bummelbach ist gemeinsam mit seinen feuchten Niederungswäldern ein wichtiger Bestandteil des Kernlebensraumes Duisburger Stadtwald und kann, entsprechend
optimiert, wichtige Korridorfunktionen im Biotopverbund einnehmen.
Biotop 32
Waldgebiet Monning
Das Waldgebiet Monning liegt im Osten der Autobahn A 3, nördlich des Duisburger
Stadtwaldes. Im Biotopverbund erfüllt es die Funktionen eines Trittsteinbiotops für gehölzbewohnende Arten. Die Mülheimer Straße südlich des Monning trennt das Waldgebiet vom Kernlebensraum Duisburger Stadtwald. Das Gebiet besteht überwiegend
aus Buchenwäldern und Eichen-Buchenwäldern. Daneben kommen Mischwälder mit
Birken und Roteichen vor. Die Strauchschicht besteht aus dem Jungwuchs der Bäume,
der Aspekt der Krautschicht wird überwiegend von Impatiens parviflora bestimmt. Im
Norden bildet ein bewaldeter Prallhang der Ruhr die naturräumliche Grenze.
Biotop 33
Waldgebiet Kaiserberg
Das Waldgebiet Kaiserberg liegt östlich Duissern, zwischen der Bahnlinie OberhausenDuisburg im Norden, dem Zoo und der Autobahn A 3 im Osten und der Mülheimer
Straße im Süden. Seine dichte Bewaldung und das Vorkommen von Hangwäldern
macht das Gebiet zu einem wichtigen Trittsteinbiotop für Gehölzbewohner. Das zum
Teil parkartige gestaltete Waldgebiet weist im Norden überwiegend Buchenwälder, Eichen-Buchenwälder und Buchen-Eichenwälder auf, während die Bestände im Süden
überwiegend aus Robinien und Roteichen zusammengesetzt sind.
Biotop 34
Wald an der Universität
Eichen-Buchenwald zwischen der Autobahn A 3 im Osten und der Universität im Westen. Durch die isolierende Wirkung der umgebenden Straßen und die starke Freizeitnutzung ist die Bedeutung des Gebietes als Korridorbiotop auf flugfähige Organismen
beschränkt. Für Vögel ist der Wald an der Universität jedoch eine wichtige Verbindung
zwischen dem Trittsteinbiotop Kaiserberg und dem Kernlebensraum Duisburger Stadtwald.
Biotop 35
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen
Die Drucht und das Bissingheimer Wäldchen sind der südliche und der nördliche Teil
eines großen Waldgebietes im Grenzbereich der Städte Duisburg und Mülheim. Das
von Feucht- und Bruchwäldern dominierte Gebiet ist ein bedeutender Kernlebensraum
für Arten der Gehölze und Gewässer.
Das Bissingheimer Wäldchen im Norden des Gebietes ist ein strukturreicher Waldlebensraum mit einem hohen Totholzanteil. Im Süden herrscht ein farnreicher, trockener
Birken-Eichen-Wald vor, der nach Norden hin zunächst in einen feuchten EichenBirkenwald, dann in einen Eichenwald übergeht. Das Gebiet wird von abgebundenen
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Entwässerungsgräben durchzogen, die temporär wasserführend sind. Der Bissingheimer Graben im Westen des Gebietes führt ganzjährig Wasser. Einige wassergefüllte
Bombentrichter stellen wichtige Kleinlebensräume für Amphibien dar.
Das Waldgebiet Drucht als größerer, südlicher Teil des Gebietes wird überwiegend von
Birken-Bruchwäldern und Erlen-Bruchwäldern geprägt. Lediglich im Norden herrschen
trockene Eichenwälder vor. Im Norden wird das Gebiet vom Haubach, im Süden vom
Breitscheider Bach durchflossen. Daneben kommen einige Stillgewässer vor.
Der Kernlebensraum Drucht / Bissingheimer Wäldchen wird nach Osten und Süden hin
durch die Autobahnen A 3 und A 524, nach Westen hin durch die breiten Gleiskörper
des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau umgeben. Dies führt zur Isolierung von den
benachbarten Kernlebensräumen Duisburger Stadtwald und Grindsmark / Huckinger
Mark.
Biotop 36
Aue des Breitscheider Baches
Der Breitscheider Bach ist Grenzgewässer der Städte Duisburg und Düsseldorf. Er
durchfließt – zu einem Teil begradigt, zum anderen Teil natürlich mäandrierend – den
Süden des Waldgebietes Drucht, streift nach Unterquerung der Bahnlinie den Südosten der Grindsmark / Huckinger Mark (Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene) um schließlich südlich der Autobahn A 524 die Heltorfer Mark Richtung Düsseldorf
zu verlassen. Die Gehölze nördlich des Breitscheider Baches im Bereich der Gleisanlagen haben wichtige Verbindungsfunktionen zwischen den Kernlebensräumen
Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark. Die Aue des
Breitscheider Baches verbindet drei Kernlebensräume des Duisburger Südens und
stellt damit einen wichtigen Korridorbiotop innerhalb des Biotopverbundes dar.
4.5.5
Planungsraum V, Ruhrgebiet
Biotop 37
Waldfriedhof Wanheimerort
Friedhof mit waldartigem Laubbaumbestand in Wanheimerort nördlich der Wedauer
Straße. Im Biotopverbund ist der Waldfriedhof Wanheimerort als Erweiterung des Trittsteinbiotops Wanheimerorter Wald von Bedeutung.
Der Waldfriedhof Wanheimerort ist ein alter, baumreicher Friedhof von großer struktureller Vielfalt. Die fast geschlossene Baumschicht wird überwiegend von alten Buchen
und Eichen gebildet. Der Unterwuchs besteht neben Eibe und Rhododendron aus verschiedenen anderen Strauchgehölzen. Eine Vielzahl von Bäumen mit Stamm- und Asthöhlungen macht das Gebiet für Höhlenbrüter interessant.
Biotop 38
Wanheimerorter Wald
Der Wanheimerorter Wald ist ein artenreiches Waldgebiet mit hoher struktureller Vielfalt. Er liegt zwischen Buchholz und Wedau im Westen des Dickelsbaches, nördlich
und südlich der Wedauer Straße.
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Im Osten unmittelbar an das Waldgebiet angrenzend befindet sich ein naturnah gestalteter Teilabschnitt der Dickelsbachaue. Das Waldgebiet stellt für Gehölzbewohner einen wichtigen Trittsteinbiotop im Biotopverbund dar.
Die Wedauer Straße zerschneidet das Waldgebiet in seinem südlichen Drittel. Im Norden des Gebietes finden sich überwiegend Parzellen die mit Misch- und Buchenwald
bestanden sind. Die Mischwälder bestehen unter anderem aus Hainbuche, Rotbuche,
Sandbirke, Stiel- und Roteiche, Lärche, Eibe und vereinzelten Eschen. Die Buchenbestände sind zum Teil sehr alt und mit Jungbuchen unterpflanzt. Im Süden setzt sich der
Wald vor allem aus reinen Beständen mit Stieleiche oder aus Buchenbeständen mit
Roteiche zusammen. Daneben kommen hier reine Roteichenbestände vor und Mischwälder mit mehreren gebietsfremden Laubbaumarten. Eine Vielzahl von Bäumen mit
Stamm- und Asthöhlungen macht das Waldgebiet für Höhlenbrüter besonders wertvoll.
Die Krautschicht ist nur stellenweise geschlossen ausgebildet und wird von Impatiens
parviflora dominiert. Am Westrand des Waldes, an den ein Bahndamm angrenzt, hat
sich ein schmaler Waldrand mit artenreicher Saumvegetation entwickelt. Am Ostrand
des Waldgebietes kommen Gehölzgruppen mit Arten der Saumgesellschaften entlang
des Dickelsbaches vor. Nordöstlich der Wedauer Straße, direkt an den Dickelsbach
grenzend, befindet sich ein aufgegebener Hundesportplatz, dessen ruderalisierte Rasenflächen mit einigen alten Stieleichen bestanden sind.
Biotop 39
Alter Friedhof am Sternbuschweg
Der Friedhof am Sternbuschweg verfügt über einen alten Baumbestand mit lückigem
Kronendach. Aufgrund der flächendeckenden Nutzung fehlt eine waldtypische Strauchund Krautschicht. Im Südosten befindet sich ein Teich mit Röhrichtsaum. Im Osten wird
der Friedhof von dem begradigten und temporär wasserführenden Lauf des Pootbaches durchzogen. An einer Mauer im Zentrum des Friedhofs kommt Asplenium trichomanes vor.
Durch Optimierungsmaßnahmen kann die Entwicklung des Gebietes zu einem Trittsteinbiotop für Gehölzbewohner gefördert werden.
Biotop 40
Rheinuferpark
Der Rheinuferpark befindet sich in Rheinnähe an der Schnittstelle zwischen den Planungsräumen Rhein- und Ruhraue, Westliche Niederterrassenebene und Ruhrgebiet.
Sein Bild wird überwiegend durch ruderale Wiesen, Hochstaudenfluren und Siedlungsgehölzen aus Pappeln, Sandbirken, Stieleichen und Eschen bestimmt. Durch Zulassen
der natürlichen Sukzession kann der Rheinuferpark zu einem vielgestaltigen Lebensraum entwickelt werden.
Biotop 41
Gehölze am Rangierbahnhof Hochfeld
Die Gehölze am Rangierbahnhof Hochfeld können im Biotopverbund Korridorfunktionen übernehmen. Es sind überwiegend Gehölzstreifen und Gebüsche aus Robinien,
Sandbirken, Hainbuchen und Brombeeren.
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4.6
Seite 54
Defizitbereiche im Planungsgebiet
Nach der Analyse des Bestandes bzw. der aktuellen Biotopverbundsituation lassen
sich im Planungsgebiet sieben großräumige Landschaftsbereiche definieren, die über
ein oder mehrere Defizite verfügen und dadurch einen flächendeckenden Biotopverbund verhindern:
Defizitbereich 1
Ruhrauen
Die potenzielle natürliche Vegetation der Ruhrauen besteht aus Auen- und Niederungswäldern (siehe Anhang I). Heute überwiegt in der Niederung der Ruhr die landwirtschaftliche Nutzung des fruchtbaren Auebodens. Mit Zunahme des Grün- und
Ackerlandes entstanden Lebensräume für Offenlandarten; die auetypischen Wälder
verschwanden jedoch vollständig aus diesem Landschaftsraum. Entsprechend gering
ist zur Zeit der Anteil von Gehölzlebensräumen in den Ruhrauen. Lediglich kleine
waldähnliche Bereiche sind durch die Aufgabe von Nutzungen (Bahndamm) und durch
Neuanpflanzungen in der jüngsten Vergangenheit entstanden.
Defizitbereich 2
Industriegebiete bei Hüttenheim
Die Industriegebiete bei Hüttenheim weisen besonders im Nordwesten die für industriell genutzte Flächen typische Armut an großflächigen naturnahen Bereichen auf.
Zwischen den Gebäuden und Lagerflächen existiert lediglich ein Mosaik von Kleinstlebensräumen. Gehölze, Gewässer oder Offenlandbiotope kommen in nennenswerter
Flächenausdehnung nicht vor.
Defizitbereich 3
Strukturarme Flächen bei Mündelheim und Serm
Die strukturell uniform ausgestattete Raum um Serm und Mündelheim südlich der Krefelder Straße ist das typische Beispiel einer "ausgeräumten Landschaft": Dem ausschließlich landwirtschaftlich genutztem Gebiet fehlen Biotopstrukturen wie Hecken,
Feldgehölze und Raine fast vollständig, naturnahe Waldflächen kommen kaum vor. Der
Anteil der Gewässer ist gering und auch naturnahe oder extensiv bewirtschaftete Offenlandbiotope sind selten. Die Isolationswirkung der ausgeräumten Agrargebiete kann
selbst für Offenlandbewohner unter den Tieren und Pflanzen bedeutend sein.
Defizitbereich 4
Duisburger Innenstadt
Die dicht bebauten und großflächig versiegelten Flächen der Duisburger Innenstadt
weisen die für urbane Siedlungsräume typische Armut an allen naturnahen Lebensräumen auf: Wälder und Kleingehölze sind selten, Feuchtlebensräume fehlen fast vollständig, Offenlandbiotope existieren nur auf wenigen aus der Nutzung genommenen
Industrie- und Verkehrsflächen.
Defizitbereich 5
Industriegebiete bei Hochfeld
Die Industriegebiete bei Hochfeld sind besonders arm an naturnahen Lebensräumen.
Hier konnten sich auf brachliegenden Verkehrs- und Lagerflächen lediglich einige we-
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nige Offenlandbiotope entwickeln. Ihr Anteil ist jedoch gering. Gehölze oder Gewässer
fehlen vollständig.
Defizitbereich 6
Rheinaue Ehingen
Wie in der Ruhraue überwiegt in der Niederung des Rheins die landwirtschaftliche Nutzung. Daher ist der Offenlandanteil groß; entgegen der potenziellen naturräumlichen
Ausstattung kommt aber nur ein geringer Anteil an Wäldern und Kleingehölzen vor.
Defizitbereich 7
Rheinaue Mündelheim
Wie alle anderen Auenbereiche verfügt die Rheinaue bei Mündelheim über Defizite im
Gehölzbereich. Im Gegensatz zu den Auen bei Ehingen und Obermeiderich mangelt es
der Rheinaue hier jedoch besonders an natürlichen Feuchtbiotopen.
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Seite 56
5 Maßnahmenkonzept
5.1
Raumspezifische Planungsziele und Maßnahmenkataloge
Um "dem anhaltenden Trend des Arten- und Biotoprückgangs Einhalt zu gebieten"
nennt die Landesanstalt für Ökologie Planungsziele für den Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf (LÖBF 1996b), von denen die Folgenden für das Konzept eines
lokalen Biotopverbundes im Duisburger Süden von grundlegender Bedeutung sind:
•
Die Funktionsfähigkeit der Lebensgemeinschaften von Kultur- und Naturlebensräumen soll langfristig und umfassend auf der gesamten Fläche erhalten und
wiederhergestellt werden. Diesem Ziel ist vor allem eine umweltgerechte, nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die den Erhalt der biotischen und
abiotischen Ressourcen garantiert, verpflichtet. Integrierter Bestandteil dieser
Zielsetzung ist die Reduktion der Schadstoffeinträge und des Nährstoffeintrags.
•
Biotope und Arten sollen in zusammenhängenden großen Gebieten geschützt
werden, um den Lebensraum-Mindestansprüchen von Tierpopulationen und
Lebensgemeinschaften gerecht zu werden und randliche Störungen zu minimieren.
•
Die Landschaft darf nicht weiter zerschnitten werden. Heute noch unzerschnittene Räume sind mit besonderer Priorität vor weiterer Inanspruchnahme zu
bewahren.
•
Alle großen Flussauen sollen renaturiert werden. Zur Verbesserung auch der
kleinen Fließgewässer und ihrer Lebensgemeinschaften sollen vorhandene
Staueinrichtungen beseitigt und mindestens 5 m breite Uferstreifen, die in der
Regel der Sukzession zu überlassen sind, angelegt werden.
•
Insbesondere in den Ballungsräumen an Rhein und Ruhr sollen Sekundärlebensräume entwickelt werden. Aufbauend auf den speziell hier gegebenen
Möglichkeiten sollen unter anderem durch naturnahe Gestaltung oder ungelenkte Sukzessionen im Bereich von Nassabgrabungen, Bergsenkungen, Halden, Zechen- und Industriebrachen "neue" Biotope entstehen, die dazu
beitragen können, den Artenschwund teilweise auszugleichen.
•
Als Zeugnisse der erdgeschichtlichen Entwicklungsphasen in NordrheinWestfalen sollen schutzwürdige Geotope (herausragende geologische/geomorphologische Elemente der Landschaft) bewahrt werden.
Unter Berücksichtigung dieser übergeordneten Planungsziele und in Anlehnung an die
in Kapitel 2.1 genannten Leitbilder für die Landschaftsräume des Duisburger Südens
können die folgenden raumspezifischen Planungsziele und Maßnahmenkataloge für
die Entwicklung des Biotopverbundes im Duisburger Süden formuliert werden.
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5.1.1
Seite 57
Ziele für den Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue
Als wichtiger Bestandteil des landesweiten (Ruhraue) und internationalen (Rheinaue)
Biotopverbundes ist das übergeordnete Planungsziel die Erhaltung und Entwicklung
naturnaher Auenlandschaften. Daraus ergeben sich folgende Ziele und Maßnahmen:
Ziel I–1
Die Erhöhung des natürlicherweise viel größeren Waldanteils wird durch
die Entwicklung extensiv und naturnah zu bewirtschaftender und geschlossener Auwälder gefördert, indem kleine Waldbestände durch Sukzession zur Zeit landwirtschaftlich genutzter Flächen vergrößert und
verbunden werden.
Ziel I–2
Durch die Anlage von Kopfbäumen an feuchten Standorten, entlang von
Gräben und Geländekanten, sowie von Hecken und Baumreihen wird die
Landschaft mit Gehölzstrukturen angereichert.
Ziel I–3
Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Artenreichtums der Aue wird
Ackerland in Grünland umgewandelt.
Ziel I–4
In den Niederungen erfolgt die Entwicklung von artenreichen Feuchtwiesen durch Wiederherstellung der natürlichen hydrologischen Verhältnisse
und Extensivierung der Nutzung.
Ziel I–5
Auf den Rheindeichen werden Magerrasen und Magerweiden entwickelt,
deren Nutzung nachhaltig und ressourcenschonend erfolgt.
Ziel I–6
Altarme und Flutmulden werden erhalten und optimiert.
5.1.2
Ziele für den Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene
Als Bestandteil des rechtsrheinischen Niederterrassenkorridors ist der Planungsraum
von landesweiter Bedeutung für den Biotopverbund. Übergeordnetes Planungsziel ist
neben der Neubegründung von Wald, der Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und der Erhaltung und Entwicklung von Abgrabungsgewässern, die Erhaltung
und Entwicklung naturnaher, strukturreicher, grünlandgeprägter Alluvialrinnen als wichtige Biotopverbundlinien innerhalb der Siedlungsgebiete. Im Einzelnen umfasst dies
folgende Ziele und Maßnahmen:
Ziel II–1
Entwicklung einer strukturreichen kleinparzellierten Agrarlandschaft bei
Serm und Mündelheim mit Grünland, Rainen und Ackerrandstreifen sowie
kleinen Gehölzstrukturen.
Ziel II–2
Erhöhung des Flächenanteils von Obstbaumbeständen, durch Erhaltung
und Vergrößerung der bestehenden Bestände und Neuanlage von Obstwiesen oder -weiden auf Ackerflächen an den Siedlungsrändern von
Serm und Mündelheim.
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Ziel II–3
Extensiv und naturnah zu bewirtschaftende, geschlossene Waldflächen,
die einen hohen Alt- und Totholzanteil besitzen, sind zu entwickeln. Die
Neubegründung und Entwicklung von Eichen-Buchen-Wäldern oder Birken-Eichen-Wäldern wird gefördert, indem kleine Waldbestände durch
Einbindung landwirtschaftlicher Nutzflächen als Sukzessionsbereiche vergrößert und verbunden werden.
Ziel II–4
Teile landwirtschaftlicher Nutzflächen werden für die Entwicklung von naturnah strukturierten Waldrändern vorgesehen.
Ziel II–5
Die Bewirtschaftung des Ackerlandes erfolgt unter Berücksichtigung der
Nachhaltigkeit.
Ziel II–6
An den Ackerrändern werden breite, nicht bewirtschaftete Feldraine entwickelt.
Ziel II–7
An Gräben werden breite nutzungsfreie Uferstreifen als Pufferzonen aus
der Nutzung genommen.
Ziel II–8
In den Alluvialrinnen erfolgt die Umwandlung von Acker in ExtensivGrünland, sowie die Wiedervernässung von Grünland.
Ziel II–9
Die Entwicklung natürlich mäandrierender Bäche mit Ufergehölzen wird
gefördert. Ausgebaute und verrohrte Gewässerabschnitte werden rückgebaut.
Ziel II–10
Abgrabungsgewässer werden überwiegend durch natürliche Sukzession
zu Sekundärbiotopen entwickelt.
5.1.3
Ziele für den Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene
Vorrangiges Planungsziel ist die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Waldlandschaft als Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes. Zur Verwirklichung des
Leitbildes sind folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen:
Ziel III–1
Extensiv und naturnah zu bewirtschaftende, geschlossene Waldflächen
mit einem hohen Alt- und Totholzanteil werden entwickelt.
Ziel III–2
Bruch- und Auwälder werden aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen; ehemals feuchte Waldstandorte werden wiedervernässt, um die
Entwicklung naturnaher Feuchtwälder zu fördern.
Ziel III–3
Auf trockeneren Standorten wird die Entwicklung von Eichen-BuchenWäldern oder Birken-Eichen-Wäldern gefördert.
Ziel III–4
Für die Entwicklung von naturnah strukturierten Waldrändern werden Teile
landwirtschaftlicher Nutzflächen vorgesehen.
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Ziel III–5
Natürlich mäandrierende Bäche werden mit ihren feuchtwalddominierten
Auen entwickelt. Ausgebaute und verrohrte Gewässerabschnitte werden
rückgebaut.
Ziel III–6
Die Entwicklung der Abgrabungen wird überwiegend der natürlichen Sukzession überlassen.
5.1.4
Ziele für den Planungsraum IV: Sandterrassen
Vorrangiges Planungsziel ist die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen, bodenständig bestockten Wälder. Hierzu werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Ziel IV–1
Extensiv und naturnah zu bewirtschaftende, geschlossene Waldflächen
mit einem hohen Alt- und Totholzanteil werden entwickelt.
Ziel IV–2
Bruch- und Auwälder werden aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen; ehemals feuchte Waldstandorte werden wiedervernässt, um die
Entwicklung naturnaher Feuchtwälder zu fördern.
Ziel IV–3
Natürlich mäandrierende Bäche werden mit ihren feuchtwalddominierten
Auen entwickelt. Ausgebaute und verrohrte Gewässerabschnitte werden
rückgebaut.
Ziel IV–4
Durch den Rückbau von Quellfassungen ist die Wiederherstellung von
Quellen mit typischer Quellvegetation in unbeeinträchtigter Umgebung zu
fördern.
5.1.5
Ziele für den Planungsraum V: Ruhrgebiet
Vorrangiges Planungsziel ist die Erhaltung und Entwicklung der urban-industriellen
Lebensräume als Bestandteile des landesweiten Biotopverbunds. Als Maßnahmen
werden vorgeschlagen:
Ziel V–1
Die Erhaltung und Entwicklung naturnaher, bodenständig bestockter Wälder wird gefördert.
Ziel V–2
Urban-industrielle Lebensräume wie Halden, Industrie- und Verkehrsbrachen werden erhalten und der natürlichen Sukzession überlassen.
Ziel V–3
Die naturnahen Bestandteile der Parks und Friedhöfe sind zu erhalten
und zu entwickeln. Strukturarme Grünanlagen sind anzureichern.
5.2
Verbundspezifische Planungsziele
Neben den oben genannten raumspezifischen Zielen sind jene von besonderer Bedeutung, die sich direkt aus der Aufgabenstellung einer Biotopverbundplanung ableiten:
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Seite 60
•
Die Herstellung, Wiederherstellung oder Neubegründung eines potenziellen Individuenaustausches zwischen den verschiedenen Biotopen und
•
die Erhaltung und Optimierung aller Lebensräume.
Zur Verwirklichung dieser Ziele werden in der Biotopverbundplanung die nachstehenden Strategien verfolgt:
–
Vergrößerung der Lebensräume durch Erhaltung, Neuanlage oder Ausbau von
Kontaktzonen zu Beständen des gleichen Biotoptyps.
–
Erhaltung, Entwicklung oder Neuanlage ökologisch verwandter Biotope in unmittelbarer Nähe.
–
Erhaltung, Entwicklung oder Neuanlage naturnaher Kleinstrukturen ohne direkte
Verbindung, aber mit möglichst hoher Dichte im Raum.
–
Aufbau verschiedenartiger ökologischer Zonen durch die Förderung von Sukzessionen in räumlicher Abfolge.
–
Reduzierung der Barrierewirkungen landwirtschaftlicher Intensivkulturen durch:
–
Erhaltung und Neuanlage von Saumbiotopen wie Feldraine, Wiesenraine und
Gebüschsäume entlang von Äckern und Wirtschaftsgrünland.
–
Vermeidung von Umstrukturierungen von Saumbiotopen und anderen Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft.
–
Reduzierung des Einsatzes chemischer Mittel auf den Wirtschaftsflächen.
–
Anlage und Entwicklung von Pufferzonen um empfindliche und kleinflächige Biotope.
–
Reduzierung der Isolationswirkung von Verkehrswegen, Siedlungsbereichen und
Industrieflächen.
In den folgenden Kapiteln werden verbundspezifische Planungsziele formuliert, die den
Abbau der in Kapitel 4 festgestellten Defizite zum Ziel haben. Die in Kapitel 5.2.1 dargestellten allgemeinen Ziele zur Milderung von Barrierewirkungen und zum Abbau von
Verbindungsdefiziten, sind allgemeine, das gesamte Planungsgebiet betreffende Ziele.
Die in den Kapiteln 5.2.2, 5.2.3 und 5.2.4 aufgeführten, nicht hierarchisch geordneten
Ziele beziehen sich auf einzelne Lebensräume.
5.2.1
Milderung von Barrierewirkungen und Abbau von Verbindungsdefiziten
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Seite 61
Zur Milderung von Barrierewirkungen und dem damit verbundenem Abbau von Verbindungsdefiziten werden folgende Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen:
Ziel 1
Beidseitige Eingrünung von Autobahnen und Straßen mit hohen Gehölzen, um die gefahrlosere Überquerung durch flugfähige Organismen zu
ermöglichen.
Ziel 2
Bei zukünftigen Baumaßnahmen an den Verkehrswegen sollte die Einrichtung von Wildbrücken (Landschafts- oder Grünbrücken) oder Wildunterführungen (Wildviadukte, Wildtunnel, Kleintierdurchlässe) berücksichtigt werden (siehe hierzu KRAMER-ROWOLD & ROWOLD 2001).
Ziel 3
Erhaltung der als Korridorbiotope fungierenden Lebensräume im Gleisbereich des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau. Insbesondere bei Aufgabe
der Nutzung und / oder Rückbau der Gleisanlagen sollte eine Vergrößerung der Gehölze durch Sukzession zugelassen werden.
5.2.2
Optimierung des Gehölzverbundes
Zur Optimierung des Gehölzverbundes ist die Vergrößerung einiger Waldbiotope wünschenswert, da diese umso funktionsfähiger sind, je größer ihre Flächenausdehnung
und je dichter ihr räumlicher Zusammenhang ist. Aufgrund der intensiven Flächennutzung im Planungsgebiet ist die Erweiterung bestehender Waldbiotope und die Neuanlage von Waldflächen aber nur in Einzelfällen möglich. Neben der Vergrößerung von
Waldflächen kommt daher der funktionalen Aufwertung bestehender Wälder und dem
Abbau von Beeinträchtigungen große Bedeutung zu: Eine Verbesserung der ökologischen Funktionen kann durch entsprechende Maßnahmen (siehe Kapitel 6.1, 6.2, 6.4
und 6.5) wie standortgerechten Umbau und naturnahe Bewirtschaftung erreicht werden. Beeinträchtigungen von außen können durch die Entwicklung natürlich strukturierter Waldränder gemildert werden (siehe Kapitel 6.13.1).
5.2.2.1 Abbau weiterer Verbindungsdefizite
Für einzelne Lebensräume werden folgende Ziele und Maßnahmen formuliert:
Ziel 4
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Waldgebiet Heltorfer
Mark (Biotop 35 und Biotop 23) durch naturnahe Gestaltung der Breitscheider Bachaue und Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit.
Ziel 5
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Heltorfer Mark und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
(Biotop 23 und Biotop 21) durch naturnahe Gestaltung der Auen von
Breitscheider Bach und Dickelsbach, sowie Wiederherstellung ihrer
Durchgängigkeit.
Ziel 6
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Heltorfer Mark und Waldgebiet Heidberg (Biotop 23 und
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Seite 62
Biotop 9) durch naturnahe Gestaltung der Rahmer Bachaue und Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit.
Ziel 7
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 21), dem Waldgebiet
Heidberg (Biotop 9) und dem NSG Sittertskamp (Biotop 10) durch Neubegründung von Laubwald zwischen Großenbaum und Rahm.
Ziel 8
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 35 und Biotop 21) bei Rückbau der Gleisanlagen, durch naturnahe Gestaltung der Auen von Wambach und
Haubach und Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit.
Ziel 9
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet am Knickert und Waldgebiet Sportpark Wedau (Biotop 26 und
Biotop 25) durch Erhaltung, Entwicklung und Vergrößerung der
Kleingehölze in den Gleisanlagen an der Wedauer Brücke (Biotop 27) und
Ergänzung des Korridors durch Anlage von Kleingehölzen.
Ziel 10
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Sportpark Wedau und Wanheimerorter Wald (Biotop 25 und
Biotop 38) durch Anreicherung der Siedlungsflächen mit Kleingehölzen.
Ziel 11
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
NSG Sittertskamp und Waldgebiet Heidberg (Biotop 10 und Biotop 9)
durch Erhaltung und Entwicklung der Kleingehölze am Angerbach
(Biotop 18).
Ziel 12
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen dem NSG Sittertskamp
(Biotop 10), dem Waldgebiet Ehinger Berge (Biotop 6) und dem
Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch (Biotop 5), sowie dem
Waldgebiet Heidberg (Biotop 9) und dem Waldgebiet Ehinger Berge
(Biotop 6) durch Erhaltung und Entwicklung der Gehölze zwischen Industriegelände und Krefelder Straße (Biotop 19).
Ziel 13
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Ehinger Berge und Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch (Biotop 6 und Biotop 5) durch Neuanpflanzung von Wald und Aufgabe von Nutzungen.
Ziel 14
Herstellung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Friedhof Wanheimerort (Biotop 37) und dem Rheinuferpark (Biotop 40) – und damit Schaffung einer Ost-West-Verbindung zwischen den Gehölzlebensräumen im
Osten des Planungsgebietes und der Rheinaue – durch Anreicherung des
Wanheimer Kasernengeländes mit Gehölzen, unter Erhaltung der bestehenden Gehölzstrukturen.
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Ziel 15
Seite 63
Die Bahntrasse Hochfeld-Nachtigallental sollte als Korridor im Gehölzverbund entwickelt werden, um in Ost-West-Richtung den Duisburger Stadtwald (Biotop 29) durch den Planungsraum V (Ruhrgebiet) mit der
Rheinaue zu verbinden.
5.2.2.2 Entwicklung von Lebensräumen
Ziel 16
Innerhalb der Siedlungsbereiche können die Schlackenhalde an der Berzeliusstraße, das Gelände am Remberger See und das Gelände im Kreuzungsbereich der Bahnstrecken Duisburg-Düsseldorf und HochfeldMülheim als Trittsteinbiotope entwickelt werden.
Ziel 17
Die unter anderem mit Kleingehölzen ausgestatteten Lebensräume im
NSG Rheinaue Ehingen, im Erholungspark Biegerhof, im Bereich des
Rheinterrassenparks, am Remberger See und am Rahmer See können
zu weiteren Trittsteinbiotopen entwickelt werden.
Ziel 18
Durch verschiedene Extensivierungsmaßnahmen und die Anreicherung
mit Strukturelementen können die Grünanlagen Biegerhof und Rheinterrassenpark zu wichtigen Trittsteinbiotopen mit einer hohen Bedeutung
für Flora und Fauna entwickelt werden.
Ziel 19
Der Waldfriedhof Wanheimerort kann bei entsprechender Entwicklung
eine wichtige Ergänzung des benachbarten Trittsteinbiotops Wanheimerorter Wald werden. Das gleiche gilt für den Ehinger Friedhof in unmittelbarer Nachbarschaft des Haselbusches und der Ehinger Berge. Der
Friedhof am Sternbuschweg kann trotz seiner strukturellen Defizite zu einem bedeutenden Trittsteinbiotop am Rande der Innenstadt entwickelt
werden.
5.2.2.3 Aufwertung von Defizitbereichen
Ziel 20
Die Auen von Rhein und Ruhr sind entgegen ihrer potenziell natürlichen
Biotopausstattung bis auf unbedeutende kleinflächige Weidenauwaldreste
und Anpflanzungen waldfrei. Der Gehölzanteil sollte hier durch Neubegründungen von Auwald und Anreicherung mit Kleingehölzen erhöht werden.
Ziel 21
Die dicht bebauten Flächen der Innenstadt und die großflächig versiegelten Industriegebiete entlang des Rheins weisen die für urbane Siedlungsräume typische Armut an Wäldern und Kleingehölzen auf. Besonders in
den rheinnahen Industriegebieten bei Hüttenheim und Hochfeld sollten
durch Zulassen der natürlichen Sukzession bestehende Kleingehölze
vergrößert und neue Gehölzlebensräume entwickelt werden.
Ziel 22
Teilbereiche der ausgeräumten Agrargebiete um Mündelheim und Serm,
sollten durch Hecken und Feldgehölze angereichert werden.
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Seite 64
5.2.2.4 Verbleibende Defizite
Aufgrund der in naher Zukunft nicht abbaubaren Barrierewirkungen, die von Autobahnen und Siedlungsbereichen ausgehen, verbleiben nach Durchführung der Maßnahmen folgende Defizite:
•
Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger
Stadtwald und Waldgebiet Kaiserberg (Biotop 29 und Biotop 33).
•
Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger
Stadtwald und Waldgebiet am Knickert (Biotop 29 und Biotop 26).
•
Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger
Stadtwald und Waldgebiet Monning (Biotop 29 und Biotop 32).
•
Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger
Stadtwald und Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Biotop 29 und
Biotop 35).
•
Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Kaiserberg und Waldgebiet Monning (Biotop 33 und Biotop 32).
•
Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Wanheimerorter
Wald und NSG Sittertskamp (Biotop 38 und Biotop 10).
•
Suboptimale Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet
Grindsmark / Huckinger Mark und Wanheimerorter Wald (Biotop 21 und Biotop 38).
5.2.3
Optimierung des Offenlandverbundes
Aufgrund der relativen Seltenheit von Grünland im Stadtgebiet von Duisburg sind zunächst alle noch vorhandenen, als Wiesen oder Weiden genutzten landwirtschaftlichen
Flächen zu erhalten, da sie als Lieferbiotope für die Besiedlung neu zu entwickelnder
Grünlandflächen dienen können. Durch Nutzungsextensivierung und Flächenvergrößerung kann eine Optimierung dieser Flächen für den Biotop- und Artenschutz erreicht
werden (Kapitel 6.6).
Die bestehenden Feuchtgrünländer und Röhrichte sollten erhalten, wenn möglich vergrößert und in den grünlanddominierten Biotopverbund integriert werden (Kapitel 6.7).
Die Isolation der Trockenrasen ist durch eine weitgehende Nutzungsextensivierung der
benachbarten Äcker oder durch deren Bewirtschaftung als Grünland zu mildern. Ist
dies nicht möglich, sollten große Pufferräume zu den intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen entwickelt werden (Kapitel 6.8). Die Ruderalflächen im Planungsgebiet
sollten erhalten und von einer zukünftigen Nutzung ausgeschlossen werden. Ihre eigenständige Entwicklung durch Sukzession sollte ermöglicht werden (Kapitel 6.10).
Kopfbäume und Obstbaumbestände sollten als wichtige Teilhabitate für Höhlenbrüter
innerhalb der Offenlandlebensräume erhalten, gepflegt und ergänzt werden (Kapi-
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Seite 65
tel 6.3 und 6.5). Darüber hinaus sollten insbesondere in den weiten Grünlandbereichen
der Rhein- und Ruhraue verstärkt Neuanpflanzungen von Kopfbäumen erfolgen. Auch
der relativ geringe Anteil von Obstbaumbeständen sollte im Planungsgebiet erhöht
werden. Am Rande des landwirtschaftlich geprägten Offenlandes sollten vorrangig auf
Ackerflächen neue Obstweiden in der Nähe bereits bestehender Obstbestände angelegt werden.
5.2.3.1 Abbau weiterer Verbindungsdefizite
Eine allgemeine Milderung der Verbindungsdefizite kann durch die Anlage von Rainen
als Vernetzungselemente erreicht werden (Kapitel 6.9). Da Grünlandarten in der Regel
Offenlandbewohner sind und daher Wanderleitlinien innerhalb von gehölzdominierten
Biotopen nicht annehmen, können isolierte Grünlandbereiche durch diese grünlandähnlichen Elemente miteinander verbunden werden. Im aktuellen Biotopverbund
fehlen sie fast völlig. Die innerhalb der Siedlungsflächen vorhandenen Grünanlagen
können durch Extensivierung der Rasenflächen ebenfalls Verbundfunktionen zwischen
Grünlandarealen erfüllen.
Für einzelne Lebensräume werden folgende Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen:
Ziel 23
Optimierung der Verbindungsstrukturen innerhalb der Rheinaue Ehingen /
Mündelheim (Biotop 1).
Zwischen den Offenlandlebensräumen der Rheinauen bei Ehingen und Mündelheim
vermitteln nur zwei schmale Grünlandstreifen, da große Bereiche der Aue intensiv als
Ackerland bewirtschaftet werden. Die Grünlandnutzung der rheinnahen Wiesen ist
beizubehalten und sollte extensiviert werden; auch das Grünland des Rheindeiches
sollte als wichtiges Element im Biotopverbund erhalten bleiben und durch
Wiesennutzung oder extensive Beweidung zu Magerrasen entwickelt werden.
Daneben sollte durch die Umnutzung des Ackerlandes in Grünland eine Verbesserung
des Individuenaustausches zwischen den bestehenden Grünlandarealen im Norden
und Süden der Rheinaue Ehingen / Mündelheim angestrebt werden. Ist dies nur
langfristig möglich, sollte in diesem Bereich die Anlage von Rainen ein erster wichtiger
Entwicklungsschritt sein.
Ziel 24
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Rheinaue Neuenkamp und Rheinaue Ehingen / Mündelheim (Biotop 2
und Biotop 1).
Die heute als Industriegebiet genutzten Auenbereiche bei Hochfeld und Hüttenheim
können zukünftig eine wichtige Rolle für den internationalen Biotopverbund entlang des
Rheintals spielen. Nutzungsfreie Flächen sollten besonders in Rheinnähe gesichert
und durch Zulassen der natürlichen Sukzession entwickelt werden. Sie sind in die
kommenden Verbundkonzepte der LÖBF und der IKSR zu integrieren und können
wichtige Verbindungsfunktionen zwischen den Rheinauenbereichen bei Ehingen /
Mündelheim und Neuenkamp übernehmen.
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Ziel 25
Seite 66
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen der Rheinaue Mündelheim und dem Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle
(Biotop 1 und Biotop 7).
Die fehlende Anbindung der rheinfernen Trittsteinbiotope im Offenlandverbund an die
Grünlandkomplexe der Rheinaue – und damit an den Kernlebensraum und potenziellen Lieferbiotop Rheinaue Ehingen – sollte durch den Aufbau von Grünlandkorridoren
zwischen den Lebensräumen Holtumer Mühle und Rheinaue Mündelheim geschaffen
werden. Weitere Grünlandstreifen – vorzugsweise entlang von Gräben oder in Alluvialrinnen – und die Anreicherung der ausgeräumten Agrargebiete mit Rainen sollen diesen Verbund ergänzen.
Ziel 26
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Feuchtgebiet und
Grünlandkomplex Holtumer Mühle und der Bruchgrabenniederung
(Biotop 7 und Biotop 11).
Die Offenlandbiotope des Ungelsheimer Grabens können durch Optimierung zu einer
Vergrößerung des Grünlandkomplexes Holtumer Mühle genutzt werden. Zudem stellt
die Alluvialrinne die einzig mögliche Fortsetzung des Offenlandverbundes in den besiedelten Bereich dar. Das Feuchtgrünland im Einzugsbereich des Ungelsheimer Grabens sollte gesichert und erweitert werden. Die bestehenden Grünlandareale sollten
durch heute als Ackerland bewirtschaftete Flächen vergrößert und einer extensiven
Nutzung zugeführt werden.
Ziel 27
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen der Aue des Alten Angerbaches südlich Remberg und dem Grünlandkomplex Remberger See
(Biotop 12 und Biotop 13).
Die Grünlandareale am Bruchgraben und am Alten Angerbach südlich Remberg sind
zu sichern und zu extensivieren.
Ziel 28
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Ruhraue Obermeiderich und Rheinaue Neuenkamp (Biotop 3 und
Biotop 2).
Die Optimierung der Verbindung zwischen den beiden Auenbereichen wird überwiegend durch Maßnahmen des Biotopverbundkonzeptes Duisburg Nord abgedeckt. Eine
qualitative Verbesserung der Lebensräume wird durch flächenspezifische Maßnahmen
vorgeschlagen (Kapitel 6).
5.2.3.2 Aufwertung von Defizitbereichen
Ziel 29
Die dicht bebauten Flächen der Innenstadt und die großflächig versiegelten Industriegebiete entlang des Rheins sind aufgrund ihrer intensiven
Nutzung arm an Offenlandbiotopen. Besonders in den rheinnahen Industriegebieten bei Hüttenheim und Hochfeld sollte ihre Entwicklung durch
Zulassen der natürlichen Sukzession ermöglicht werden.
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Ziel 30
5.2.4
Seite 67
Die strukturarme Landschaft um Mündelheim und Serm, in der Grünlandstreifen entwickelt werden sollten, kann durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und Anlage von Rainen an Ackerrändern
strukturell aufgewertet werden.
Optimierung des Gewässerverbundes
Die Optimierung des Gewässerverbundes kann vor allem durch eine qualitative Verbesserung der Lebensräume erreicht werden (Kapitel 6.11). Hier spielt besonders die
Wiederherstellung der Durchgängigkeit aller Fließgewässer eine besondere Rolle beim
Abbau von Verbindungsdefiziten (Kapitel 6.11.3).
5.2.4.1 Abbau weiterer Verbindungsdefizite
Für einzelne Lebensräume werden folgende Ziele und Maßnahmen formuliert:
Ziel 31
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Duisburger Stadtwald
(Biotop 35 und Biotop 29).
Ziel 32
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Duisburger Stadtwald und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
(Biotop 29 und Biotop 21).
Ziel 33
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Duisburger Stadtwald und Ruhraue Obermeiderich (Biotop 29 und
Biotop 3).
Ziel 34
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark und Rahmer See (Biotop 21
und Biotop 14).
Der Rahmer Bach (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur durchgängig und
naturnah zu gestalten.
Ziel 35
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark und Grünlandkomplex Remberger See (Biotop 21 und Biotop 13).
Der Rahmer Bach (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur durchgängig und
naturnah zu gestalten.
Ziel 36
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Rheinaue Ehingen / Mündelheim und dem Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle (Biotop 1 und Biotop 7).
Innerhalb der neu zu schaffenden Grünlandverbindung zwischen Rheinaue und Holtumer Mühle sind Gewässerstrukturen anzulegen.
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Ziel 37
Seite 68
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Feuchtgebiet und
Grünlandkomplex Holtumer Mühle und der Aue des Alten Angerbaches
am Biegerpark (Biotop 7 und Biotop 12).
Der Ungelsheimer Graben (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur naturnah zu
gestalten.
Ziel 38
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Feuchtgebiet und
Grünlandkomplex Holtumer Mühle und dem Grünlandkomplex Remberger
See (Biotop 7 und Biotop 13).
Der Ungelsheimer Graben (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur naturnah zu
gestalten.
Ziel 39
Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Feuchtgebiet und
Grünlandkomplex Holtumer Mühle und dem Rahmer See (Biotop 7 und
Biotop 14).
Der Ungelsheimer Graben (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur naturnah zu
gestalten.
Ziel 40
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Heltorfer Mark und Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Biotop 23 und Biotop 35).
Die Durchgängigkeit des Breitscheider Baches (Biotop 36) sollte im Bereich der Gleisanlagen und der Autobahn A 524 verbessert werden. Der Dickelsbach (Biotop 20) ist
durchgängig und naturnah zu gestalten.
Ziel 41
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Heltorfer Mark und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark
(Biotop 23 und Biotop 21).
Die Durchgängigkeit des Breitscheider Baches (Biotop 36) und des Dickelsbaches
(Biotop 20) sollte im Bereich der Autobahn A 524 verbessert werden.
Ziel 42
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Heltorfer Mark und Rahmer See (Biotop 23 und Biotop 14).
Der Rahmer Bach (Biotop 15) ist in diesem Bereich durchgängig und naturnah zu gestalten.
Ziel 43
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 35 und Biotop 21).
Die Durchgängigkeit von Wambach (Biotop 22) und Haubach (Biotop 24) sollte im Bereich der Gleisanlagen verbessert werden.
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Ziel 44
Seite 69
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen der Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark und dem Grünlandkomplex Remberger See
(Biotop 12 und Biotop 13).
Die Durchgängigkeit des Alten Angerbachs (Biotop 12) ist wiederherzustellen.
Ziel 45
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Grünlandkomplex Remberger See und Rahmer See (Biotop 13 und
Biotop 14).
Die Durchgängigkeit des Rahmer Baches (Biotop 15) ist im Bereich der Autobahn A 59
zu verbessern.
Ziel 46
Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen
Rheinaue Ehingen / Mündelheim und Ruhraue Obermeiderich (Biotop 1
und Biotop 3).
Ziel 47
Zur Optimierung ihrer Korridorfunktion innerhalb des Biotopverbundes
sollten die folgenden Lebensräume qualitativ aufgewertet werden: Rhein
(siehe Biotop 1, Biotop 2), Ruhr (Biotop 3), Niederung des Goldackergrabens (Biotop 4), Niederung des Ungelsheimer Grabens (Biotop 8),
Bruchgrabenniederung (Biotop 11), Angerbach (Biotop 18), Aue des Dickelsbaches (Biotop 20), Aue des Pootbaches (Biotop 30) und Aue des
Bummelbaches (Biotop 31).
5.2.4.2 Aufwertung von Defizitbereichen
Ziel 48
Die intensiv genutzten, dicht bebauten und versiegelten Industriegebiete
bei Hüttenheim und Hochfeld stellen in weiten Teilen Barrieren innerhalb
der Rheinaue dar. Zur Bereicherung und Vergrößerung dieses Lebensraumes sollten bei Aufgabe oder Teilaufgabe der Nutzung eine Anreicherung mit Gewässern stattfinden.
Ziel 49
Im Gebiet um Mündelheim und Serm wäre eine Anreicherung mit Gewässern wünschenswert. Zur Standorterkundung sind jedoch Detailplanungen
notwendig, die im Rahmen dieses Konzeptes nicht geleistet werden können.
Ziel 50
In der Rheinaue Mündelheim sollten durch Wiederherstellung der natürlichen hydrologischen Verhältnisse und Restaurierung des ursprünglichen
Kleinreliefs neue Gewässer geschaffen werden. Auch hier sind zur Standorterkundung Detailplanungen notwendig.
Ziel 51
Gewässer sind innerhalb der Duisburger Innenstadt kaum zu finden. Daher sollte eine Anreicherung mit Feuchtlebensräumen erfolgen. Trotz der
isolierten Lage innerhalb der dichten Bebauung können Gewässer für
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Seite 70
flugfähige Insekten wie zum Beispiel Libellen und Wasserkäfer wichtige
Trittsteine darstellen.
5.3
Notwendige Abwägungen
Die Freizeitnutzung der Flussauen ist ein wichtiger und nur wenig beeinflussbarer Störungsfaktor. In intensiv genutzten Bereichen wird daher das Hauptgewicht der Planung
die Entwicklung von Auwäldern (als weniger störungsempfindliche Lebensräume) sein,
während störungsarme Bereiche zur Entwicklung der sensiblen wiesenbrütergeeigneten Lebensräume vorgesehen sind. Neubegründungen von Auwald sollten nur auf
Standorten erfolgen, die für Wiesenbrüter ungeeignet sind, oder diese durch Parzellierung der offenen Lebensräume beeinträchtigen.
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Seite 71
6 Flächenspezifische Planungsziele und Maßnahmen
Die in den Maßnahmenkarten unter dem Titel "Erhaltungsmaßnahmen" zusammengefassten Planungsschritte betreffen qualitativ hochwertige Lebensräume, die auch
zukünftig gesichert werden sollten, da sie wichtige Funktionen für den Biotopverbund
oder den Arten- und Biotopschutz erfüllen. Hierunter fallen zum Beispiel Gehölze,
Kopfbäume, Ruderalfluren, Gewässer und Grünlandflächen. Sie sind durch geeignete
Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen zu stabilisieren und zu optimieren. Die
derzeit vorhandene Nutzung sollte beibehalten oder extensiviert werden.
Unter der Rubrik "Entwicklungsmaßnahmen" werden in den Maßnahmenkarten Planungsschritte aufgeführt die – unter Zugrundelegung der in Kapitel 5 formulierten Planungsziele – der funktionalen Vernetzung (zum Beispiel durch Anlage von Rainen,
Feldhecken, Gehölzreihen, Entwicklung von Ruderalvegetation) oder der Anreicherung
strukturarmer Landschaftsbereiche mit höherwertigen Biotopelementen dienen (zum
Beispiel Gehölze, Kopfbäume, Obstwiesen, Gewässer).
Die in den Karten zur besseren Übersichtlichkeit getrennt dargestellten Erhaltungs- und
Entwicklungsmaßnahmen werden in den folgenden Kapiteln für die einzelnen Biotoptypenklassen gemeinsam beschrieben.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind auch Zielsetzungen des Artenschutzes zu
berücksichtigen: So sollten bei der Durchführung der Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für Wälder zum Beispiel Ameisenvölker besonders berücksichtigt werden; Obstbaumbestände sind vorrangig dort anzulegen wo bereits Nachweise über Höhlenbrüter
bestehen.
Bei Anpflanzungen von Gehölzen ist nicht nur auf die Verwendung einheimischer
Baum- und Straucharten der potenziellen natürlichen Vegetation zu achten, sondern
auch auf die gesicherte regionale Herkunft der Pflanzen, um das Risiko einer genetischen Florenverfälschung und damit einer Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt zu
verringern (SCHMITT & WOIKE 1994, REIF & NICKEL 2000). Die Verwendung von
Pflanzmaterial nicht autochthoner Herkunft kann sich negativ auf die genetische Struktur heimischer Populationen auswirken und durch genetische Drift zur Genverarmung
führen.
6.1
Wälder
Den Waldlebensräumen kommt nach LÖBF (1996b) eine besondere Schutzpriorität zu.
Sie sind in vielen Teilen des Planungsgebietes unterrepräsentiert. Alle bestehenden
Wälder und Waldreste sind zu erhalten und zu optimieren.
Grundsätzlich wird allen Waldbesitzern empfohlen, ihre Wälder nach den "Richtlinien
nachhaltiger Forstwirtschaft" des Forest Stewardship Council (FSC 1999) zu bewirtschaften und eine Waldzertifizierung nach FSC-Standards anzustreben.
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
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6.1.1
Seite 72
Erhaltung von Laubwaldbeständen
Die im Duisburger Süden heimischen und naturnah ausgeprägten Waldgesellschaften
wie Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen-, Eichen-, Birken und Erlenwälder, in denen ein
nur geringer Anteil von gebietsfremden Laub- und Nadelhölzern vorkommt, sollen erhalten und optimiert werden (bei einem großen Anteil an gebietsfremden Laub- und
Nadelhölzern wird die Entwicklung von naturnahen Wäldern durch Umbau und Pflege
vorgeschlagen: siehe Kapitel 6.1.2).
Zur Verbesserung der Alters- und Biotopstruktur sollten einzelne Althölzer als potenzielle Habitate für Totholzbewohner im Bestand verbleiben. Als wichtige Habitatelemente
sind alle Bäume, die Greifvögeln als Horstbäume dienen, sowie Höhlenbäume mit
Spechtlöchern und Faulhöhlen zu erhalten. Wirtschaftlich nicht verwertbares Holz sollte
optimalerweise als stehendes oder als liegendes Totholz im Bestand verbleiben.
Suboptimal ausgeprägte Wälder (zum Beispiel mit Beimischung nicht bodenständiger
Gehölze, intensiv gepflegte Bestände, durch Müllablagerungen beeinträchtigte Waldränder) sollten im Rahmen naturnaher Waldpflege in Richtung der potenziell natürlichen Waldgesellschaft entwickelt werden. Exemplare nicht bodenständiger Arten sollen
bei Pflegemaßnahmen zuerst entfernt werden, sofern es sich nicht um wichtige Habitatelemente handelt (siehe oben).
Die Entnahme von Bäumen sollte einzelstamm- oder truppweise erfolgen; Kahlschläge
sind zu vermeiden. Auflichtungen sollten der natürlichen Sukzession überlassen werden, um eine Verjüngung der bodenständigen Hauptbaumarten zu ermöglichen. Der
daraus resultierende ungleichaltrige und artenreiche Bestandsaufbau zeichnet sich
durch eine hohe strukturelle Vielfalt aus und ist gleichaltrigen Aufforstungsflächen, die
nur aus ein bis zwei Baumarten bestehen, in seinen ökologischen Funktionen weit überlegen.
Es ist auf eine optimale Funktion des Waldökosystems für die Belange des Biotop- und
Artenschutzes sowie für den Schutz von Wasser und Boden hinzuarbeiten. Daher beinhaltet die Maßnahme auch die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Waldränder
(siehe Kapitel 6.13.1).
6.1.2
Entwicklung von naturnahen Wäldern durch Umbau und Pflege
Wälder, die überwiegend oder zu einem großen Teil aus nichtheimischen Gehölzen
(Rot- und Sumpfeiche, Rosskastanie, Platane, Robinie, Pappel, Grauerle, Bergahorn
und Nadelhölzer außer Eibe, andere gebietsfremde Baumarten) bestehen, sowie Monokulturen einheimischer Baumarten sollen durch Umbau und Pflege zu naturnahen,
bodenständigen Waldgesellschaften entwickelt werden. Die Maßnahmen zum Umbau
dieser naturfernen Forste unterscheiden sich von denen in Kapitel 6.1.1 beschriebenen
für bodenständige Waldgesellschaften mit beigemischten nichteinheimischen Arten:
Sie sind durch abschnittsweisen Abtrieb und Nachpflanzung autochthoner Laubbaumarten (zum Beispiel Stieleiche, Hainbuche, Buche) zu potenziell natürlichen Waldgesellschaften zu entwickeln. Verbissgefährdete Anpflanzungen sind gegebenenfalls zu
gattern. Neben der Kunstverjüngung ist die Naturverjüngung der bodenständigen
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Laubholzarten zu fördern. Nach Möglichkeit sollen die Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation bereits durch Naturverjüngung oder Voranbau unter einen noch vorhandenen Schirm gebracht werden. Als Entwicklungsziel ist ein mehrschichtig und
strukturreich aufgebauter Laubwald mit vielfältiger Altersstruktur und typischer, den
jeweiligen Standortverhältnissen entsprechender Strauch- und Krautschicht anzustreben. Der Umbau sollte abschnittsweise erfolgen, so dass keine großflächigen Kahlschläge, sondern nur kleinere Auflichtungen von 0,25 – 0,5 ha entstehen.
Bei älteren Beständen sollte dieser Umbau allmählich erfolgen, um Altbäume - auch
der nicht bodenständigen Arten - als wichtiges und prägendes Strukturelement während der Umbauphase zu erhalten. Nadelhölzer außer Eibe sollten vollständig entfernt
werden. Der Anteil der nicht bodenständigen Gehölze sollte – nach Durchführung der
Maßnahmen – 10 % nicht wesentlich überschreiten.
Schlecht erschlossene Kleinparzellen innerhalb geschlossener Waldbestände sollten
von diesen Maßnahmen ausgenommen werden, wenn ihre Umwandlung möglicherweise mehr Schaden anrichtet als ein Verbleib der Gehölze.
Als Übergangsbiotope zu Lebensräumen des Offenlandes sollten naturnahe Waldränder entwickelt werden (siehe Kapitel 6.13.1).
6.1.3
Anlage von naturnahen Wäldern durch Anpflanzung
Zum Aufbau eines Verbundsystems naturnaher Waldflächen oder zur Erhöhung des
Waldanteils in waldarmen Bereichen wird die Anlage von naturnahen Wäldern durch
Anpflanzung vorgeschlagen. Ökologisch hochwertige Standorte wie sonnenexponierte
Böschungen oder strukturreiche Brachflächen, sowie Grünland sind in der Regel von
dieser Maßnahme auszunehmen. Geeignete Flächen für die Anlage naturnaher Wälder
durch Anpflanzung sind zum Beispiel Äcker, Wildäcker und Ackerbrachen.
Der Neubegründung von Wäldern durch Anpflanzung statt einer Gehölzentwicklung
durch Sukzession (Kapitel 6.2.3) sollte immer dann der Vortritt eingeräumt werden,
wenn:
•
der Konkurrenzdruck bestimmter Arten (zum Beispiel durch Kanadische Goldrute) eine Sukzession zum Wald verhindert,
•
das Ausbreitungspotenzial unerwünschter Gehölze (zum Beispiel der Robinie)
durch Auftreten in der unmittelbaren Umgebung zu groß ist,
•
eine schnelle Sekundärwirkung (als Lärmschutz oder Pufferzone) des neuen
Waldes erforderlich ist, oder
•
ausbreitungsfähige, standortheimische Gehölze als Diasporenlieferanten in der
mittelbaren Umgebung fehlen.
Sind diese Faktoren nicht vorhanden, sollte bei der Entwicklung von Waldbeständen
das Potenzial der natürlichen Sukzession ausgeschöpft werden: So sind zum Beispiel
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Seite 74
auf Brachflächen lediglich lenkende Pflegemaßnahmen erforderlich, wenn bereits Pioniergehölze vorhanden sind.
Bei der Neuanlage von Wald ist die Verwendung autochthonen Pflanzmaterials ebenso
zu berücksichtigen wie die Entwicklung naturnaher Waldränder (siehe Kapitel 6.13.1).
6.2
6.2.1
Kleingehölze
Erhaltung von Kleingehölzen
Die hier zusammengefassten Gehölzstrukturen sind besonders im dicht besiedelten
Bereich anzutreffen. Sie sind von hoher Bedeutung als Kleinlebensräume und Vernetzungsstrukturen und sollten möglichst der natürlichen Entwicklung überlassen werden.
Sind Gehölzschnittmaßnahmen erforderlich, sind diese zur Sicherung eines Höchstmaßes an Funktionalität nach dem Pflegeeingriff plenterartig durchzuführen (BEHLERT
1995). Dabei wird ein Gehölzanteil von maximal 50 % über Einzelstammentnahme
entfernt. Stämmiges Holz sollte zur Erhöhung der Strukturvielfalt in unterschiedlichen
Höhen (bis ca. 1,5 m) gekürzt werden. Abgängige Bäume oder Sträucher sollten so
weit wie möglich als stehendes Totholz erhalten bleiben. Auf Baumscheiben sollte die
Wildkrautflora erhalten bzw. zugelassen werden.
Entlang einiger Bahnlinien kommen Robinienbestände vor, die wichtige Vernetzungselemente im Biotopverbund bilden können und aufgrund ihres zum Teil hohen Alters
wichtige Habitatstrukturen darstellen. Trotz ihrer beeinträchtigenden Funktion als nichtheimische Gehölzart sollte der Bestandsumbau nur sukzessive durch Nachpflanzung
standortheimischer Arten erfolgen.
Mit der Maßnahme "Erhaltung von Kleingehölzen" ist die Anlage bzw. der Erhalt von
vorgelagerten krautreichen Säumen (2-3 m breit) sowie der langfristige Umbau zu
Pflanzengesellschaften der potenziell natürlichen Vegetation verbunden. Bei ausreichender Größe der Kleingehölze ist die Entwicklung naturnaher Waldränder zu fördern
(siehe Kapitel 6.13.1).
6.2.2
Anlage von Kleingehölzen
Die Anpflanzung von Gehölzstrukturen wird vielfach als die optimale Vernetzungsmaßnahme angesehen. Sie sollte vor allem in den Defizitflächen des Planungsgebietes
verstärkt eingesetzt werden.
Entlang von Straßen und Wegen sollten zum Beispiel Einzelbäume, Baumreihen und
Alleen mit standortheimischen Arten angelegt werden. Besonders in den gehölzarmen,
agrarisch genutzten Landschaftsräumen wirken sie als gliedernde und belebende Elemente und erfüllen neben der optischen Anreicherung der ausgeräumten Landschaft
wichtige Vernetzungsfunktionen im Biotopverbund. Insbesondere für baumbewohnende Vogelarten stellen sie in diesen Gebieten wichtige Lebensräume dar.
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Unter den Bäumen bzw. in den Zwischenräumen sollten extensiv gepflegte, 2-3 m breite Raine (Hochstauden-Altgras-Komplexe, die alle 2-3 Jahre einmal im Herbst zu mähen sind) entwickelt werden (Kapitel 6.13.2). Sie erfüllen eine weitere Vernetzungsfunktion für bodengebundene Kleinlebewesen; in den ersten Jahren bieten sie –
zusammen mit den neugepflanzten Gehölzen – einen Lebensraum für OffenlandGebüschkomplex-Bewohner (zum Beispiel Dorngrasmücke, Goldammer). Steht für die
Anlage breiter Raine kein ausreichender Raum zur Verfügung, wie zum Beispiel im
Siedlungsbereich und auf Parkplätzen, so sollten möglichst breite, unversiegelte Streifen der Sukzession überlassen werden.
Durch mehrreihige Gehölzstreifen können vielfältige Lebensraumansprüche abgedeckt werden: Neben ihrer Funktion als Wanderleitlinien für Tierarten der Gehölze und
der halboffenen Landschaft, stellen sie für mehrere Artengruppen einen eigenständigen
Lebensraum dar. Neben ausgesprochenen Gehölzbewohnern aus der Vogelwelt profitieren insbesondere bodengebundene Kleinlebewesen bis hin zu mittelgroßen Säugetieren von solchen "doppelten Waldrändern". Geeignete Standorte sind linienförmige
Landschaftsstrukturen wie Straßen- und Wegränder, Fließgewässer- und Grabenufer
sowie Flurgrenzen innerhalb der Ackerflächen.
Für die Anlage von Gehölzstreifen sollte ausschließlich autochthones Pflanzmaterial
mit Arten der potenziellen natürlichen Vegetation verwendet werden. Ideal sind fruchttragende Gehölze und frühblühende Arten (zum Beispiel Schlehe, Eberesche, Hasel,
Schneeball, Weißdorn, Wildrosen, Holunder). Die spontane Ansiedlung weiterer Arten
ist erwünscht und sollte daher geduldet werden. Als Überhälter in Baumhecken sind
Stieleiche, Esche und Birke geeignet. Die Pflanzung sollte mindestens 3 Reihen mit
1 m Pflanzabstand aufweisen. Bei Anpflanzungen, die als Hecken entwickelt werden
sollen, ist auf einen höheren Anteil stockausschlagfähiger Gehölze und Büsche zu achten. Den Gehölzstreifen sollten ebenfalls 2-3 m breite Raine und Säume aus Kräutern
und Hochstauden vorgelagert sein, die sich erst durch Sukzession entwickeln und anschließend durch extensive Pflege stabilisiert werden (Kapitel 6.13.2). Die Pflege neu
angelegter Gehölzstreifen setzt nach ca. 8-10 Jahren ein und ist identisch mit der oben
beschriebenen Pflege der bereits bestehenden, ähnlichen Gehölzstrukturen.
Als Bestandteile von Ufergehölzen, die insbesondere an der Ruhr entwickelt werden
sollten, sind vornehmlich Arten der Weichholz-Auenwälder und des Korbweidengebüsches zu pflanzen: dies sind nach TRAUTMANN (1972) Schmalblattweiden (Salix alba,
Salix x rubens), Schwarzpappel (Populus nigra) und Strauchweiden (Salix purpurea,
Salix viminalis, Salix triandra). Auf eine Pflege kann hier weitgehend verzichtet werden.
Säume aus Uferhochstauden bzw. Schleiergesellschaften entwickeln sich auch hier
ohne Pflege durch Sukzession (Kapitel 6.13.2).
Ähnlich wie die zuvor beschriebenen Gehölzstreifen und Baumhecken erfüllen auch
niedrigere Hecken und Gebüsche eine Lebensraum- und Vernetzungsfunktion. Sie
sollten vor allem dort verwendet werden, wo hochwüchsige Gehölze zu Konflikten mit
der landwirtschaftlichen Nutzung führen können. Um auch bei schmaler Ausprägung
dieser Strukturen ausreichende Deckungsmöglichkeiten für ihre Bewohner zu bieten,
sollten möglichst dornen- oder stacheltragende Arten verwendet werden. Hier bieten
sich vor allem Brombeeren und Wildrosen, vereinzelt auch Weißdorn und Schlehen an.
Auch Dorngebüschhecken sollten auf beiden Seiten von einem möglichst sonnenexpo-
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nierten 2-3 m breiten Saum aus Hochstauden und Kräutern begleitet werden (Kapitel 6.13.2). Eine Pflege ist für lange Zeit nicht erforderlich; gegebenenfalls müssen sich
einstellende, höherwüchsige Gehölze bei zu starker Beschattung ausgelichtet werden.
Eine Verfilzung im Boden- und Strauchkronenbereich ist erwünscht, da sie potenzielle
Brutplätze für spezialisierte gebüschbrütende Arten schafft. Insgesamt soll jedoch der
Charakter einer lockeren Verbindungsstruktur vorherrschen: Lücken im Gehölzaufwuchs entsprechen dabei durchaus dem Charakter einer niedrigen Dorngebüschhecke.
6.2.3
Entwicklung von naturnahen Gehölzen durch Sukzession
Sukzessionsflächen werden überall dort vorgeschlagen, wo sich langfristig Gehölzbestände entwickeln sollen. Der Entwicklung von naturnahen Gehölzen durch Sukzession
wird immer dann der Vorrang vor einer Waldentwicklung durch Anpflanzung eingeräumt, wenn bereits Pioniergehölze vorhanden sind (siehe dazu auch Kapitel 6.1.3). Es
kann sich hierbei um verbuschte Brachen, Wildäcker, Lichtungen, Schlagfluren, Ruderalflächen, Garten- oder Bahnbrachen handeln.
Vielfach zeigt sich, dass spontane Gehölzbestände sich besser entwickeln als gepflanzte Bestände (BERNHARDT 2000). Die durch Sukzession entstehende Vegetation
ist optimal an die jeweiligen Standortverhältnisse angepasst. Auf Brachflächen der
Rheinniederung südlich von Düsseldorf konnten sich innerhalb weniger Jahre Initialstadien des Hartholzauenwaldes auf dem Wege der natürlichen Sukzession ausbilden (SCHMITZ & VERBÜCHELN 1997). Die sich zeitlich ablösenden Sukzessionsstadien stellen seltene Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten dar.
Bei ungestörter Sukzession entwickelt sich auf Ackerbrachen eine artenreiche Vegetation mit einem vertikal vielschichtig strukturiertem Gehölzbestand. Diese ist deutlich
günstiger zu beurteilen als viele bewirtschaftete Ökosysteme der Kulturlandschaft.
Sukzessionslenkende Maßnahmen mit dem Ziel, die Artenvielfalt noch zu erhöhen oder
einen gewissen Anteil an gefährdeten Pflanzenarten oder Magerkeitszeigern zu erhalten oder zu entwickeln, sind nur mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Geld zu
verwirklichen. Daher kann aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes die ungestörte
Sukzession auf brachliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen in vielen Fällen eine
sinnvolle Lösung sein (SCHMIDT 1998).
Dauerhafte Stilllegungsflächen sollten der Sukzession überlassen werden. So entstehen in der ersten Zeit Lebensräume für Kiebitz, Feldhase, Rebhuhn und Kornweihe
sowie für Pionierarten wie Ackerwildkräuter. Bei fortschreitender Verbuschung werden
die Flächen den Ansprüchen weiterer Arten wie Goldammer und Dorngrasmücke gerecht. Um den unter Umständen erhöhten Wildkrautdruck auf bewirtschaftete Nachbarflächen zu beschränken, können Pufferstreifen eingesät werden (BEIRAT BEI DER
OBERSTEN LANDSCHAFTSBEHÖRDE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN 1998).
Werden gehölzfreie Flächen der Sukzession überlassen, ist die Vegetationsentwicklung zu beobachten. Lenkende Eingriffe sind erforderlich, wenn sich nichtheimische
Gehölze, wie zum Beispiel Robinien, einstellen. Stellt sich im Laufe der Entwicklung
eine schutzwürdige kurz- oder langlebige Ruderalvegetation ein, sollte überprüft wer-
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Seite 77
den, ob die entsprechenden Teilbereiche längerfristig durch Pflege stabilisiert werden
sollten.
6.3
6.3.1
Kopfbäume
Erhaltung und Pflege von Kopfbäumen
Die noch vorhandenen Kopfbäume der Rheinaue, des Bruchgrabens und des Ungelsheimer Grabens sind zu erhalten. Stark durchgewachsene Exemplare sollten nicht
mehr geschneitelt werden, da hier die Entwicklung der gewünschten Naturhöhlen kaum
noch erwartet werden kann; darüber hinaus ist das Überleben der Bäume bei radikalem Rückschnitt in Frage gestellt. Hier sollte eine Verjüngung durch Nachpflanzen von
neuen Kopfbäumen - gewonnen aus Schnittmaterial von anderen Beständen - erfolgen. Junge Kopfbäume sind durch Schneiteln (alle 8-15 Jahre) zu erhalten und zu stabilisieren.
6.3.2
Anlage und Pflege von Kopfbäumen
Die Anlage von Kopfbäumen als wichtige Kleinstrukturen für bestimmte höhlenbrütende
Vogelarten und belebende Landschaftselemente bietet sich insbesondere in den Auen
der großen Flüsse an.
Besonders gut geeignet sind Silberweiden und andere, höherwüchsige Baumweiden,
weil sie bei entsprechender Pflege schnell die typische Kopfform und damit die Voraussetzung für die spätere Entstehung von Asthöhlen bilden. Sie lassen sich - neben der
Pflanzung von jungen Silberweiden aus Kernwüchsen oder Stecklingen - sehr leicht
aus Aststücken gewinnen, die bei der Schneitelung bestehender Kopfbäume anfallen.
Dazu müssen die 3-4 m langen Aststücke nach dem Abschneiden im Winter mindestens 1 m tief eingegraben werden; sie treiben im nächsten Frühjahr an der oberen
Schnittstelle aus. Durch regelmäßigen Rückschnitt der Stammaustriebe erreicht man
nach kurzer Zeit die Kopfbaumform.
Die so entwickelten Kopfbäume sind in Abständen von 8-15 Jahren durch Schneiteln
zu pflegen. Geschieht dies nicht, werden die Äste zu schwer; der ausfaulende Kopf
und der Stamm können das Gewicht nicht mehr tragen und brechen auseinander. Stark
durchgewachsene Kopfbäume lassen sich schlecht verjüngen. Das anfallende Holz
sollte sinnvoll als Brenn- oder Kaminholz genutzt werden.
Andere standortheimische Baumarten, die sich zur Kopfbaumpflege eignen, sind Esche
und Schwarzerle. Analog zu den Baumreihen und Gehölzstreifen sollte auch den Kopfbaumreihen beiderseits ein Saum aus Hochstauden und ruderalen Wiesenstreifen vorgelagert werden (Kapitel 6.13.2). Dieser ist durch natürliche Sukzession eines 2-5 m
breiten Streifens zu entwickeln; später ist hier ein Pflegeschnitt im Herbst alle 2-3 Jahre
nötig.
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6.4
6.4.1
Seite 78
Grünanlagen, Friedhöfe und Kleingärten
Erhaltung und Pflege von Grünanlagen, Friedhöfen und Kleingärten
Die große Zahl von Grünanlagen im Planungsgebiet kann durch Extensivierung der
Pflege und mindestens partieller naturnaher Gestaltung eine wichtige Funktion im Biotopverbund übernehmen. Ziel muss es sein, die Nutzungsansprüche, die Grünanlagen
in der Stadt zu erfüllen haben, und die Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes
miteinander zu verknüpfen. So können insbesondere die nicht als Spiel- oder Liegewiesen genutzten Bereiche zu Wiesen oder Hochstaudenfluren entwickelt werden.
Die Entwicklung einer arten- und blütenpflanzenreichen Wiese ist durch eine extensive
Pflege vorhandener Rasenflächen möglich. Um eine Ausmagerung und damit eine Erhöhung der Artenvielfalt zu erreichen, sind die Flächen in den ersten Jahren viermal zu
mähen; das Mähgut sollte entfernt werden. Nach einigen Jahren ist die Mahd auf ein
bis zwei Pflegeschnitte jährlich (Mitte/Ende Juni und Mitte September) zu reduzieren
(HAURÖDER 1991). Insbesondere in Parkanlagen mit großen Rasenflächen ist durch
seltenere Mahd (alle 3-5 Jahre) in den Randbereichen, die Entwicklung von Hochstaudenfluren als vorgelagerte 1-2 m breite Säume bestehender Gehölzgruppen möglich
(Kapitel 6.13.2).
Nicht heimische Gehölze sollten, mit Ausnahme alter Bäume und unter Beachtung kulturhistorischer Aspekte, mittelfristig durch standortheimische Arten der potenziell natürlichen Vegetation ersetzt werden. Strukturarme Grünanlagen sollten mit Gehölzen
angereichert werden. Die Auswahl der Gehölze muss auf der Grundlage einer Standorterkundung erfolgen, da die Standortbedingungen zum Teil so stark verändert wurden, dass sie für Arten der potenziell natürlichen Vegetation nicht geeignet sind.
Vornehmlich sollten Hecken und Gehölzgruppen angelegt werden, deren Größe an das
jeweilige Platzangebot angepasst ist. Auf die Verwendung von Rindenmulch sollte verzichtet werden, da hierdurch die Ansiedlung einer standortgerechten Wildkrautvegetation unterbunden wird.
Für die für den Biotopverbund im Planungsgebiet wichtigen Park- und Grünanlagen
sollten Konzepte zur Entwicklung und Pflege erarbeitet werden, die die Naturschutzbelange und Ansprüche der Freizeitnutzung, gegebenenfalls auch landschaftsästhetische
und kulturhistorische Aspekte integrieren. Darüber hinaus sollten in allen Grünanlagen
Extensivierungsmaßnahmen im Sinne des Biotop- und Artenschutzes stattfinden.
Friedhöfe können bei entsprechender struktureller Ausstattung wichtige Lebensräume
für die Tier- und Pflanzenwelt in der Stadt darstellen. Ziel ist es, die Funktionsansprüche des Friedhofes mit denen des Biotop- und Artenschutzes zu verknüpfen.
Der wertvolle Laubbaumbestand einiger Friedhöfe im Duisburger Süden ist zu erhalten
und zu ergänzen. Alte, absterbende und hohle Bäume sollten als wichtige Lebensräume im städtischen Bereich möglichst lange erhalten bleiben. Baumchirurgische Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen müssen, sind so
durchzuführen, dass in ausreichendem Umfang natürliche Höhlen, Mulmzonen und
anbrüchige Bereiche erhalten und für die Fauna zugänglich bleiben (BLAB 1993). Über
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Seite 79
den Erhalt des alten Baumbestandes hinaus sollten einheimische bodenständige Gehölze gefördert und vorhandene Rasenflächen extensiv gepflegt werden.
Strukturarme, neu angelegte Friedhöfe und Erweiterungsflächen sollten gezielt angereichert werden, soweit dies die Nutzung zulässt. Dazu gehört zum Beispiel die überwiegende Verwendung standortheimischer Gehölzarten, die Gliederung durch
möglichst freiwachsende und mit Säumen ausgestattete Hecken und die Anlage extensiv gepflegter Wiesenflächen statt mehrschüriger Rasen.
6.5
6.5.1
Obstbaumbestände
Erhaltung und Pflege von Obstbaumbeständen
Die naturnahe Pflege und die Sicherung des Bestandes ist für die Erhaltung des hohen
Wertes den die Obstbaumbestände für den Artenschutz darstellen unerlässlich. In vernachlässigten Beständen gehen durch die einsetzende Verbuschung der Baumkronen
die für spezialisierte Astlochbrüter wie Steinkauz und Gartenrotschwanz gut geeigneten
Strukturen verloren. Nicht mehr genutztes Grünland verbracht und fällt als Nahrungsrevier für diese Arten ebenfalls aus.
Die vorhandenen Obstwiesen und -weiden sind daher durch eine langfristig gesicherte
Pflege zu stabilisieren: Etwa alle drei bis fünf Jahre müssen Erhaltungsschnitte vorgenommen werden. Für alternde Obstbäume ist durch Nachpflanzen von HochstammJungbäumen regionaltypischer Sorten rechtzeitig Ersatz zu schaffen. Absterbende alte
Bäume sollten als Lebensraum für Höhlenbrüter erhalten bleiben; sie dürfen bis zu
10 % eines Bestandes ausmachen.
Für die Erhaltung und Pflege des Unterwuchses in Obstbaumbeständen gelten die in
Kapitel 6.6.1 gemachten Angaben.
6.5.2
Anlage von Streuobstwiesen
Neuanlagen von Obstbaumbeständen sind nur dann sinnvoll, wenn fachkundige Voruntersuchungen und eine langfristige Betreuung und Pflege gewährleistet sind. Die Auswahl der Obstsorten sollte auf die Eigenschaften des Standortes abgestimmt werden.
Um das Ausbreitungsrisiko von Krankheiten und Schädlingen zu minimieren, wird für
Obstbestände eine möglichst hohe Arten- und Sortenvielfalt gefordert. Dabei ist auch
darauf zu achten, dass sich nicht alle Obstbäume als potenzielle Höhlenbäume eignen.
Die jährliche Kontrolle der Schutzvorrichtungen und die Durchführung der Erziehungsschnitte muss langfristig sichergestellt sein. Erfolgreich gepflanzte, betreute und genutzte Neuanlagen sollten öffentlichkeitswirksam für den Schutz, den Erhalt und die
langfristige Sicherung von Obstwiesen werben (NOCKEMANN 1993).
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Obstbaumbestände mit Hochstämmen über Grünland sind nur an wenigen Stellen im
Planungsgebiet vorhanden. Aufgrund ihrer geringen Größe und Seltenheit sollten sie in
die ackerbaulich genutzten Bereiche hinein vergrößert oder neu angelegt werden. Die
zur Neuanlage benötigte Fläche sollte in Grünland umgewandelt werden; hierauf sind
neue Obstbäume zu pflanzen. Regionaltypische Obstsorten sind hierfür besonders
geeignet, da sie optimal an die klimatischen Verhältnisse angepasst sind. Der Pflanzabstand ist so zu wählen, dass kein vollständiger Kronenschluss erreicht wird: Zwischen und unter den Bäumen sollten lichte Bereiche zur Entwicklung artenreicher
Grünlandgesellschaften erhalten bleiben.
Besonders in den ersten zehn Standjahren ist eine umfangreiche Pflege erforderlich.
Baumscheiben von mindestens 1,5 m Durchmesser sollten von höherem, konkurrierenden Krautaufwuchs freigehalten werden. Dies kann durch ein- bis zweimal jährliche
Mahd geschehen. Zum Aufbau einer stabilen Krone bedürfen die Bäume eines jährlichen Erziehungsschnittes. Unabhängig von der zukünftigen Nutzung des Bestandes
als Wiese oder Weide sind die Stämme gegen Verbiss abzusichern. Eine regelmäßige
Kontrolle der Bäume auf Schädlingsbefall sollte erfolgen, um rechtzeitig biologische
und biotechnische Methoden des Pflanzenschutzes anzuwenden (MURL 1990c). Die
wirtschaftliche Verwendung des Obstes sollte angestrebt werden, um über den reinen
Biotopschutzaspekt hinaus die Wiedereinführung einer historischen, extensiven Nutzungsform zu fördern.
Bei Beweidung des Unterwuchses sollte eine Überweidung vermieden werden um eine
nachhaltige Schädigung der Grasnarbe auszuschließen. Die Randbereiche der Obstbaumbestände sind als Raine zu entwickeln, die extensiv gepflegt und gegen Beweidung gesichert werden (siehe hierzu auch Kapitel 6.13.2). Sollte die Neuanlage von
Obstbaumbeständen aufgrund der notwendigen Pflegeintensität nicht möglich sein,
sollten die hierfür vorgesehenen Flächen zunächst in Grünland umgewandelt werden,
um den Verbund an diesen Stellen für grünlandbewohnende Arten aufrechtzuerhalten
oder herzustellen. Die vorgeschlagene Maßnahme kann dann, bei Gewährleistung
einer ausreichenden Pflege, durch Nachpflanzung von Obstbäumen fortgeführt werden.
Neubegründungen von Streuobstwiesen werden nach dem Kulturlandschaftsprogramm
NW (MURL 1998) gefördert. Dabei ist eine Parzellengröße von mindestens 0,25 ha
gefordert.
6.6
6.6.1
Wirtschaftsgrünland
Erhaltung von Dauergrünland
Die im Planungsgebiet als Grünland bewirtschafteten Flächen sollen erhalten bleiben.
Jeder weitere Umbruch bestehender Wiesen und Weiden sollte vermieden werden.
Die maschinelle Bearbeitung, zum Beispiel durch Walzen und Schleppen, ist beim Auftreten von Wiesenvögeln (zum Beispiel Kiebitz) über den 15. März hinaus zu unterlassen. Auch die Düngung mit chemisch-synthetischen Düngemitteln, die Kalkung und der
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Biozideinsatz sowie die Lagerung von Dünger, Kalk und Bioziden auf den extensiv zu
pflegenden Wiesen und Weiden widersprechen den Zielen des Biotop- und Artenschutzes. Bei Beweidung wäre eine Bewirtschaftung mit maximal 2 Großvieheinheiten
pro Hektar optimal. Dies entspricht den Richtlinien für die Wiedereinführung historischer Landnutzungsformen (MURL 1988). Auf den beweideten Flächen sind Bäume
gegen Schäden durch Schälen und Tritt zu sichern. Da Rainstrukturen meist fehlen
oder suboptimal entwickelt sind, sollten an den Rändern aller Grünlandflächen 2-3 m
breite Wildkrautsäume angelegt werden (Kapitel 6.13.2). Sie dienen neben ihrer Funktion als Lebensraum auch als Pufferzone, insbesondere zu angrenzenden Äckern.
6.6.2
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland
Um größere zusammenhängende Grünlandareale zu schaffen, sollte extensiv genutztes Grünland durch Umwandlung von Ackerflächen entwickelt werden. Insbesondere in
den Talauen und Überschwemmungsgebieten ist die Entwicklung von Grünlandbändern als Verbundachsen zu fördern. Als Entwicklungsstandorte für Extensivgrünland
bieten sich sehr trockene oder feucht-nasse Standorte an. In den Rheinauen sollten
bevorzugt Glatthafer-Talwiesen entwickelt werden, die nicht beweidet werden.
Für die übrigen zu entwickelnden Gebiete ist langfristig eine extensive Beweidung der
Flächen anzustreben. Um das zu entwickelnde Grünland für eine landwirtschaftliche
Nutzung attraktiv zu machen, kann in möglichst zusammenhängenden Teilbereichen
eine Einsaat mit einer standortgerechten Grünlandmischung gemäß LÖLF-Empfehlung
(1990) erfolgen. Bei der Auswahl der Ansaatmischung ist darauf zu achten, dass sie
keine gebietsfremden Spezies enthält und konkurrenzschwache Arten deutlich überwiegen (vgl. Empfehlungen der LÖLF 1990). Die sorgfältige Zusammenstellung der
Ansaatmischung und eine angemessene Pflege und Bewirtschaftung gewährleisten die
Entwicklung zu einer artenreichen Extensivweide. Nach der Bildung einer geschlossenen Grasnarbe kann eine Weidenutzung aufgenommen werden. Die Flächen sind mit
einem dreilagigen Weidezaun abzuzäunen.
Im Zuge der Agrar- und Umweltmaßnahmen des Kulturlandschaftsprogrammes Nordrhein-Westfalen (MURL 1998) wird die Extensivierung eines gesamten Betriebes als
auch die Extensivierung des Betriebszweiges Grünland gefördert. Förderrichtlinien und
genaue Bewirtschaftungsauflagen können dem Programm entnommen werden.
6.7
6.7.1
Feuchtgrünland und Röhrichte
Erhaltung und Pflege von Feuchtgrünland und Röhrichten
Die wichtigste Voraussetzung für die Erhaltung von Feuchtgrünland ist ein hoher
Grundwasserstand: Erst bei einem Grundwasserstand von 0-5 cm unter Flur stellen
sich für Feuchtgrünland spezifische Tier- und Pflanzenarten ein (IRMLER et al. 1998).
Bei der extensiven Nutzung von Feuchtgrünland sollten folgende Hinweise beachtet
werden (MICHELS 1999, KIEL 1999): Jede chemisch-synthetische Düngung oder Kalkung, jeder Biozideinsatz ist zu unterlassen. Die Mahd erfolgt zweischürig: Der erster
Schnitt erfolgt frühestens Mitte Juni. Dabei sollte die Mahd auf benachbarten Flächen
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sukzessive erfolgen, damit ungemähtes Grünland als Rückzugsgebiet für mobile Tierarten, zum Beispiel Heuschrecken, erhalten bleibt. Die zweite Mahd sollte möglichst
spät im Jahr, frühestens aber Ende September erfolgen, um den Fortpflanzungserfolg
dieser Tierarten zu sichern. Zur Schaffung von Rückzugsgebieten werden zwei bis fünf
Meter breite Wiesen- und Grabenränder nicht gemäht. Ein Weidebesatz erfolgt mit
maximal vier Tieren pro Hektar. Weitergehende Empfehlungen zum Gebietsmanagement und Einzelheiten der Feuchtwiesenbewirtschaftung werden von VORMANN &
LEISEN (1999) gemacht.
Einige der Kleingewässer und Teiche sind mit Röhrichtzonen bzw. mit kleinen Röhrichtbeständen ausgestattet, die als Lebensraum für eine angepasste Tierwelt erhalten
werden sollen. Die Röhrichte im Planungsgebiet bedürfen in der Regel keiner Pflege,
bei Bedarf sollten sie jedoch entbuscht werden. Wird ein Bestand instabil, sollte geprüft
werden, ob er sich durch Wiedervernässung stabilisieren lässt.
6.7.2
Entwicklung von Feuchtgrünland
Auf ehemaligem oder brachliegendem Feuchtgrünland sollte eine Wiederaufnahme der
Nutzung erfolgen. Essentielle Voraussetzung für die Entwicklung typischer Feuchtwiesen-Lebensgemeinschaften ist dabei die Wiederherstellung der standorttypischen hydrologischen Verhältnisse. Durch Aufnahme von Dränsträngen, Verschluss von Dränsammlern und Anstau von Gräben kann zum Beispiel die sommerliche
Austrocknungsphase deutlich verkürzt werden (MICHELS 1999, SCHWARTZE 1999).
Die Bewirtschaftung des Feuchtgrünlandes sollte unter Beachtung der in Kapitel 6.7.1
aufgeführten Auflagen geschehen.
6.8
6.8.1
Trockenrasen und Magergrünland
Erhaltung und Pflege von Trockenrasen und Magergrünland
Die kleinen Trockenrasen am Heidberg sind gegen Eutrophierung zu schützen. Dies
kann durch die Umwandlung des benachbarten Ackerlandes in Extensiv-Grünland erreicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind Raine am Rande der Ackerflächen
nutzungsfrei zu halten. Eine Beschattung, zum Beispiel durch Gehölze sollte ausgeschlossen werden.
Das Magergrünland im Sportpark Süd und am Bruchgraben ist entsprechend den Angaben unter 6.8.2 zu erhalten und zu pflegen.
6.8.2
Entwicklung von Magergrünland
Für die Grünlandflächen des Rheindeichs, die zum Teil bereits magere Bereiche aufweisen, wird die Entwicklung zu Magergrünland empfohlen.
Bei extensiver Pflege stellen die Rheindeiche Refugien für Arten und Lebensgemeinschaften dar, die im trockenen bis wechselfeuchten Auengrünland des Niederrheins
einst häufig waren (KNÖRZER 1985, VERBÜCHELN 1993). Dass Deiche Refugial-
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räume für artenreiche Trockenwiesenbestände sein können, weist VERBÜCHELN
(1993) anhand einiger Deichabschnitte im Raum Neuss/Düsseldorf nach. Deiche bieten Rückzugsorte für zahlreiche gefährdete und in Rückgang begriffene Pflanzenarten
und Pflanzengesellschaften und sind wichtiger Teil-Lebensraum insbesondere für Insektenarten trocken-warmer, blütenreicher Strukturen (RISCH 1994, SONNENBURG 1994). Sie können Ausgangspunkte für eine Wiederbesiedlung extensivierter
Flächen in der Aue sein. Darüber hinaus können Deiche aufgrund ihrer weitläufigen
linearen Erstreckung isolierte Lebensräume miteinander vernetzen und damit einen
wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Reaktivierung der biologischen Vielfalt in den Auen
leisten. Als Zeugnis vergangener Bewirtschaftungsweisen hat eine artenreiche Deichvegetation zudem einen hohen kulturhistorischen Wert (HUSICKA & SCHULTE 1999).
Um eine artenreiche und zugleich erosionsbeständige Grasnarbe auf den Deichen zu
erhalten sind folgende Pflegeempfehlungen zu beachten (SYKORA & LIEBRAND 1987
und VAN DER ZEE 1992 aus HUSICKA & SCHULTE 1999): Düngung ist zu unterlassen. Bei Wiesennutzung erfolgt je nach Produktivität der Vegetation eine einmalige
Mahd Ende August / Anfang September oder zweimal im Jahr Mitte Juni und Ende August / Anfang September. Das Mähgut ist zu entfernen. Eine schwache Vor- oder
Nachweide ist zusätzlich möglich. Bei Weidenutzung wird von Mitte April bis Mitte Oktober eine zwei- bis viermalige, jeweils zwei- bis vierwöchige intensive Beweidung mit
Schafen in Hütehaltung im Wechsel mit vier- bis achtwöchiger Pflegeunterlassung
empfohlen.
6.9
6.9.1
Äcker und Raine
Erhaltung und Pflege von Rainen
Vorhandene Raine sind zu erhalten; die natürliche Sukzession ist zuzulassen. Die Unterhaltung beschränkt sich auf einen Pflegeschnitt (ab dem 2. Entwicklungsjahr) alle 23 Jahre im Herbst, wobei das Mähgut zu entfernen ist.
6.9.2
Nachhaltige Ackernutzung und Anlage von Rainen
Im Ackerbau steht die Produktion einer einzelnen Feldfrucht im Vordergrund. Die intensive Nutzung mit einem erheblichen Einsatz an Bioziden hat allgemein zu einem drastischen Rückgang der Ackerwildkräuter und zu einer starken Verarmung der Fauna der
Krautschicht geführt.
Die nachhaltige Ackernutzung verzichtet auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, um Umweltbelastungen möglichst gering zu halten. Die Düngung basiert auf organischen Düngern und der Stickstoffsammlung von Leguminosen.
Weitgestellte, vielseitige Fruchtfolgen mit hohem Ackerfutter- und Leguminosenanteil
halten bei Ausnutzung natürlicher Regelmechanismen die Pflanzen vorbeugend gesund.
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Aus Ackerrandflächen oder intensiv gepflegten Rainen lässt sich durch Nutzungsextensivierung oder Nutzungsaufgabe in kurzer Zeit ein funktionsfähiges Vernetzungssystem mit Offenlandcharakter durch Entwicklung von Rainstrukturen aufbauen
(Kapitel 6.13.2). Durch den geringen Platzbedarf und die niedrige Wuchshöhe ergeben
sich weniger Konflikte als durch die Anlage von Gehölzen, so dass ein wesentlich dichteres Netz von Rainstrukturen aufgebaut werden kann, als dies mit Gehölzen und ihren
Säumen möglich wäre. Die Mindestbreite von Ackerrainen sollte nicht unter 3 m liegen
(LINK & HARRACH 1998). Gewässer in unmittelbarer Nachbarschaft der Äcker sollten
durch Anlage besonders breiter Raine als Pufferstreifen geschützt werden.
Bei der Neuanlage naturnaher Strukturen wurde auf die zusätzliche Darstellung von
Rainen verzichtet, da diese immer Bestandteil der Entwicklungsmaßnahmen sind. Lediglich die Entwicklung von Rainen an verbleibenden Ackerflächen ist in den Karten
dargestellt.
Der ökologische Landbau ist als ein besonders umweltverträgliches Produktionsverfahren anerkannt und wird nach dem Kulturlandschaftsprogramm NW (MURL 1998) gefördert. Danach müssen im gesamten Betrieb Auflagen beachtet werden. Auch die
Extensivierung im Ackerbau, d. h. der Verzicht auf chemisch-synthetische Düngeund/oder Pflanzenschutzmittel, wird gefördert.
6.10 Ruderalvegetation: Pioniervegetation, Ruderale Wiesen, Hochstaudenfluren
6.10.1 Erhaltung und Pflege von Ruderalgesellschaften
Überall dort, wo der Erhalt von Ruderalfluren in Kombination mit dem Erhalt von Gehölzen vorgeschlagen wird, ist das Ziel eine vollständige Verbuschung der Flächen zu
verhindern. Auf größeren Brachflächen sollte eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Sukzessionsstadien erhalten beziehungsweise gefördert werden.
Bahngelände und insbesondere Bahnbrachen stellen überdurchschnittlich reichhaltige
Biotope dar oder besitzen ein hohes Entwicklungspotenzial. Bei ungestörter Entwicklung ist zu erwarten, dass sich insbesondere auf großflächigen Bahnbrachen eine ausgeprägte, wertvolle Ruderalvegetation einstellen wird (REIDL 1989). Die ruderalen
mageren Wiesen, die sich auf älteren Bahnbrachen einstellen, sollten im Abstand von
mehreren Jahren gemäht werden; das Mähgut ist von den Flächen zu entfernen. Als
Alternative bietet sich die Beweidung mit Schafen an. Wichtig ist auch der Erhalt von
Pionierstadien, die sich insbesondere auf Schotterflächen wie zum Beispiel am Güterbahnhof einstellen.
Die Ruderalvegetation auf Industrieflächen und -brachen ist ebenfalls zu erhalten. Auch
hier sollte das Ziel sein, eine Vielfalt von Standortbedingungen und Sukzessionsstadien
zu schaffen oder zu erhalten. Insbesondere auf großflächigen Industriegeländen entstehen durch Aufgabe der Nutzung in Teilbereichen immer wieder neue Freiflächen,
während an anderer Stelle von Vegetation besiedelte Bereiche wieder in Nutzung genommen werden. In Absprache mit dem Eigentümer und Abstimmung mit den vorhandenen Nutzungsinteressen sollten detaillierte Konzepte zur Erhaltung, Förderung und
Entwicklung von Spontanvegetation auf Industriegeländen erarbeitet werden.
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Im Einzelfall kann es, zum Beispiel bei fortschreitender Verbuschung, sinnvoller sein,
eine Ruderalfläche sich selbst zu überlassen. Für die einzelnen Brachflächen sollten
Pflege- und Entwicklungspläne erstellt werden, die einen auf den jeweiligen Standort
und Umsetzungszeitpunkt zugeschnittenen Maßnahmenkatalog enthalten.
Im Folgenden werden Maßnahmen zur Erhaltung des bestehenden Zustandes erläutert:
Erhaltung von Hochstaudenfluren: Hochstaudenfluren auf Brachflächen, an Rainen und
Randstreifen sollten in Abständen von 3-5 Jahren abschnittsweise einmal im Herbst
(ab 01.10.) gemäht werden; bei Böschungen ist eine Mahd von Hand (Sense, Freischneider) erforderlich. Pro Jahr sollte jeweils nur ein Teil der Flächen (20-30 %) gemäht werden, so dass die gesamte zusammenhängende Fläche nach 3-5 Jahren
vollständig gepflegt worden ist. Einzelne etablierte Büsche und Brombeersträucher
können dabei erhalten bleiben; Aufwuchs hochwüchsiger Baumarten sollte jedoch entfernt werden, um den offenen Charakter der Flächen zu bewahren. Das Mähgut ist von
den Flächen zu entfernen. Alternativ kann ein Mährhythmus von 3 Jahren gewählt werden, wenn eine abschnittsweise Mahd zu aufwendig würde.
Erhaltung trockener Grasfluren: diese sollten als einschürige Wiesen mit einer Mahd im
Herbst (nach dem 15.09.) gepflegt werden; das Mähgut ist von den Flächen zu entfernen. Aufkommende Gehölze sollten in der Regel entfernt werden. Bei der Mahd kleinerer Flächen, bei der nur geringe Mengen Mähgut anfallen, kann das Mähgut - an
maximal 2-3 Stellen konzentriert - randlich aufgehäuft werden. Diese Orte sind so zu
wählen, dass sie von Wegen aus nicht einsehbar sind, um keinen Anreiz für Ablagerungen von Gartenabfällen und Müll zu schaffen. Das Mähgut ist aber auf jeden Fall
von den gemähten Flächen abzuräumen.
Erhaltung von Pionierstadien: um Pioniergesellschaften auf Brachflächen zu erhalten
und zu fördern, muss jährlich offener Boden geschaffen werden. Bei kleineren Flächen
von 50-100 m² ist die Vegetation gänzlich zu beseitigen. Auf größeren Flächen ist ein
System zu Offenhaltung der Böden zu entwickeln. In jedem Jahr ist ein Teil der Gesamtfläche (20-30 %) freizulegen, so wird etwa alle 3-5 Jahre ein erneuter Eingriff auf
den einzelnen Teilflächen erforderlich (REIDL 1989).
6.10.2 Entwicklung und Pflege von Ruderalgesellschaften
Die Entwicklung von Ruderalgesellschaften wird für die in Grünanlagen, Industrie- und
Gewerbegebieten häufig vorkommenden Scherrasen vorgeschlagen. Die Maßnahme
soll dazu beitragen, die Strukturvielfalt in intensiv genutzten Gebieten wesentlich zu
erhöhen. Dazu sollen abschnittsweise Hochstaudenfluren vorzugsweise als Säume an
Gehölzrändern, Wegrändern und Gewässerufern entwickelt werden. Die hierfür vorgeschlagenen Bereiche sind zunächst für 2-3 Jahre sich selbst zu überlassen, so dass
sich eine standortangepasste Hochstaudenvegetation einstellen kann. Diese soll in der
Folge durch eine extensive Pflege erhalten werden.
Grundsätzlich sollte das Entwicklungspotenzial des Standortes ausgenutzt werden;
Ansaaten oder Anpflanzungen erfolgen nicht. Im Gegensatz zur freien Sukzession soll
jedoch die völlige Verbuschung der Flächen durch Pflege verhindert werden. Daher ist
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während der Anfangsentwicklung die Vegetation zu beobachten, um den zukünftigen
Pflegebedarf abschätzen zu können: Entwickeln sich nitrophile Hochstaudenfluren, so
werden diese schnell von Gehölzen überwachsen. Entwickeln sich statt Hochstaudenfluren ruderale Glatthaferwiesen oder Magerwiesen, sollten diese ebenfalls erhalten
und gepflegt werden. Die ausdauernden Pflanzengesellschaften der nährstoffarmen
Substrate entwickeln sich nur langsam, um dann oft auch längere Zeit stabil zu bleiben.
6.11 Gewässer
Gewässer und die sie begleitenden Landschaftsräume haben innerhalb des Biotopverbundes und des ökologisch wirksamen Freiraumverbundes einen besonders hohen
Stellenwert. Neben ihrer Funktion als Frischluftschneisen innerhalb von Siedlungsgebieten und als Verbindungselemente mit Erholungsfunktionen sind die Niederungsgebiete von besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. So fordert der GEP
1999 für die zusammenhängenden Freiraumbänder entlang der Gewässerläufe, den
Schutz vor weiteren Einengungen bzw. Beanspruchungen durch Nutzungen, die den
Freiraum beeinträchtigen (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 1999).
Gewässer mit Äckern in unmittelbarer Nachbarschaft bedürfen eines zusätzlichen
Schutzes durch Anlage besonders breiter Raine (Kapitel 6.13.2).
6.11.1 Erhaltung von naturnahen Gewässern
Naturnahe Gewässer sind zu erhalten. Pflege- und Schutzmaßnahmen sind für so
ausgewiesene Flächen nicht notwendig oder schon ausreichend vorhanden. Unterhaltungsmaßnahmen sollten eingestellt werden, um eine Eigenentwicklung des Gewässers zu ermöglichen.
6.11.2 Erhaltung, Pflege und Schutz von Gewässern
Die bestehenden Gewässer sind zu erhalten. Es gilt jedoch Gefährdungen abzuwehren
und Beeinträchtigungen zu beseitigen: Durch Anlage eines 3-5 m breiten Pufferstreifens aus Hochstauden sind die Gewässer vor Trittschäden und Eutrophierung zu
schützen. Der Gewässerbereich ist gegen benachbarte Weiden abzuzäunen. Die Vegetationsentwicklung ist zu beobachten um durch Teilentschlammung eine Verlandung
zu verlangsamen. Zu stark beschattete Gewässer sollten an der Südseite partiell freigestellt werden.
6.11.3 Naturnahe Gestaltung von Gewässern
Naturfern gestaltete Gewässer sollten nach Möglichkeit naturnäher gestaltet werden,
indem Flachufer, Röhricht- und Ruhezonen modelliert werden, die die Entwicklung einer Schwimmblatt- und Unterwasservegetation ermöglichen (weitere Hinweise zum
Beispiel in SCHÄPERS 1982).
Technisch ausgebaute, begradigte oder verrohrte Fließgewässer sind morphologisch
besonders stark veränderte Lebensräume. Da sie besonders dazu geeignet sind, vielfältige Funktionen im Biotopverbund zu übernehmen, sind umfassende Maßnahmen
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zur Renaturierung des Gewässerbettes und der angrenzenden Uferstreifen notwendig,
um die Wasserqualität zu verbessern und die Durchgängigkeit des Gewässers wiederherzustellen:
•
Entfernung von Ufer- und Sohlenbefestigungen; im Einzelfall erforderliche Befestigungen sind durch Lebendverbau zu erreichen.
•
Wiederherstellung der meist vielgestaltigen, natürlichen Morphologie des Gewässers: Bei ausreichend verfügbarer Auenfläche ist statt einer Gewässergestaltung der eigendynamischen Entwicklung des Gewässers der Vorzug zu
geben.
•
Unerwünschte Stoffeinträge können durch eine Minderung von Düngungs- und
Erosionstätigkeiten verhindert werden. Einleitungen sind zu stoppen.
•
Möglichst breite Uferrandstreifen mit Gehölzen, Gras- oder Hochstaudenfluren,
sind von jeglicher Nutzung freizuhalten. Bei Weidenutzung angrenzender Flächen ist ein Schutz der Uferrandstreifen durch Einzäunung notwendig.
•
Entfernung standortfremder Gehölze (zum Beispiel Pappeln) nach vorheriger
Unterpflanzung mit standortheimischen, autochthonen Auengehölzen (zum Beispiel Eschen, Schwarzerlen).
Quellen als Lebensräume einer hochspezialisierten Fauna sollen möglichst von jeglicher Nutzung freigehalten werden. Quellfassungen sind zu beseitigen, der Quellbereich ist großräumig gegen Stoffeinträge und Trittbelastung zu sichern.
Die Gräben im Planungsgebiet sind ehemalige, begradigte Bachläufe oder ursprünglich
zur Entwässerung angelegte Gräben. Sie können ein wichtiges Element innerhalb des
Biotopverbundes darstellen, wenn:
•
Sohlbefestigungen entfernt werden,
•
Uferlinien morphologisch aufgewertet werden,
•
und breite nutzungsfreie Uferstreifen als Pufferzonen beiderseits der Gräben
abgegrenzt und zur Beschattung des Gewässers abschnittsweise mit Gehölzen
bepflanzt werden.
Im Duisburger Süden besitzen Gräben als Ausweichlebensraum trotz ihrer suboptimalen Struktur eine hohe Bedeutung als Laichgewässer, zum Beispiel für Teichmolch und
Kreuzkröte. Bei einer Umgestaltung sollte dieser Aspekt vorrangig berücksichtigt werden; ggf. ist hierzu ein detaillierter Fachplan zu entwickeln.
6.11.4 Abkopplung von Stillgewässern im Hauptschluss
Stillgewässer im Hauptschluss führen zu unerwünschter Erwärmung, Eutrophierung
und anderen Belastungen des unterhalb liegenden Fließgewässerabschnitts. Sie sind
daher abzukoppeln, so dass der Zufluss nur die verdunstende Wassermenge ersetzt.
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6.11.5 Anlage von Kleingewässern
Hauptziel des Vernetzungskonzeptes in bezug auf den Schutz gewässergebundener
Arten sollte es sein, auf der Grundlage der vorhandenen Bestandssituation eine funktionale Verbindung der vermutlich bereits isolierten Teillebensräume aufzubauen. Dies
geschieht - neben der Vernetzung der Landhabitate zum Beispiel von Amphibien durch
die Entwicklung möglichst durchgängiger Wald-, Gehölz- und Grünlandbiotope - durch
die gezielte Aufwertung von besonders dafür geeigneten Teilbereichen durch Neuanlage von Gewässern. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass die Verinselung der einzelnen Teilpopulationen insbesondere bei den selteneren Arten bereits so weit
fortgeschritten ist, dass sich geschlossene Gesamtpopulationen (was das optimale
Ergebnis wäre) wohl nicht mehr aufbauen lassen. Weite Bereiche des Stadtgebietes
sind dicht bebaut und versiegelt und können nicht wieder als Amphibienlebensraum
hergestellt bzw. auch nur für diese Artengruppe durchlässig gemacht werden; es ist
also wenig sinnvoll, in diesen Bereichen, die bereits jetzt weitgehend amphibienfrei
sind, Laichgewässer anzulegen. Dazu kommt, dass Amphibien als bodengebundene,
wenig mobile Artengruppe ganz besonders von der Zerschneidung der Landschaft
durch den Straßenverkehr betroffen ist, so dass der Biotopvernetzung für diese Artengruppe allein dadurch Grenzen gesetzt sind - es sei denn, dass zusätzlich umfangreiche Rückbaumaßnahmen bzw. eine alternative Verkehrsentwicklung mit
Kleintierdurchlässen an Straßen durchgeführt würden.
Zur Förderung der Amphibienbestände sowie weiterer, zeitweise an Gewässer gebundener Artengruppen (zum Beispiel Libellen) sollten daher in ausgewählten Bereichen
einige Kleingewässer mit unterschiedlich strukturierten Ufer- und Tiefenzonen geschaffen werden, die nicht bepflanzt werden dürfen, sondern - zur spontanen Besiedlung mit
Arten der feuchten Pionierfluren, Schlammufer, schließlich der Hochstauden- und Röhrichtgesellschaften - nach der Anlage der Sukzession überlassen werden sollten.
Die neu anzulegenden Gewässer sollten im Einzugsbereich von bestehenden Amphibienpopulationen liegen; ihre räumliche Zuordnung orientiert sich also einerseits
hauptsächlich an bereits vorhandenen (oft suboptimalen oder stark beeinträchtigten)
Gewässern, andererseits auch an vorhandenen oder entwickelbaren naturnahen Vernetzungsstrukturen (zum Beispiel Gehölzreihen, Raine, Gewässerränder, Laubwälder,
Extensivgrünland). Da ein Kleingewässer, das vielfältige Lebensraumfunktionen auf
sich vereinen soll, nicht isoliert betrachtet werden darf, ist gleichzeitig die Entwicklung
eines naturnahen Umfeldes (zum Beispiel Ufergehölze an der Nordseite, Hochstaudensaum, Abzäunung zum Schutz vor Trittschäden und Vermüllung) anzustreben. Bei
der Wahl des Standortes ist es aufgrund des allgemeinen Mangels an hochwertigen
Biotopelementen sehr wichtig, eine zur Zeit möglichst geringwertige Fläche (zum Beispiel Acker, Intensivgrünland) auszuwählen, um nicht durch die Anlage des Gewässers,
die ja immerhin mit Erdbewegungen verbunden ist, andere Biotope zu beeinträchtigen.
Wo es möglich ist, sollte auf eine künstliche Abdichtung verzichtet werden, d. h. Standorte mit Grundwasseranschluss oder wasserundurchlässigen Bodenschichten sind am
besten geeignet. Wo dies aus topographischen oder geologischen Gründen nicht möglich ist, sollte eine Abdichtung - mindestens der Tiefenzonen - mit Ton oder Lehm erfolgen. Künstliche Materialien (Folie, Beton) sollten nicht verwendet werden. Das
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Aushubmaterial ist - möglichst ohne Zwischenlagerung - aus dem Umfeld zu entfernen
oder als Sukzessionsfläche im Uferbereich sich selbst zu überlassen.
Es sind Kleingewässer anzulegen, die eine ganzjährige Wasserführung aufweisen.
Dazu ist - bei einer maximalen Bespannung von etwa 100-200 m² - ein Steiluferbereich
mit einer Wassertiefe von 1,2-1,5 m und eine flach ausgezogene Uferpartie (Uferneigung 1:10 und flacher) zu schaffen. Diese Maßnahmen sollten möglichst kurzfristig
durchgeführt werden, da die Besiedlung neuer Gewässer einige Jahre in Anspruch
nimmt und in Anbetracht der bereits stark isolierten, vorhandenen Restgewässer ein
langfristiger Fortbestand der hier ansässigen Amphibienpopulationen nicht als gesichert gelten kann. Weitere Hinweise und Skizzen zur technischen Durchführung sind
zum Beispiel in ERZ (1982) zusammengefasst.
Um das den Grünlandniederungen eigene Relief wiederherzustellen, das infolge von
Melioration und Intensivnutzung beseitigt wurde, sollten große, flach geböschte Wiesenblänken als potenzielles Nahrungsbiotop der Wiesenlimikolen und Fortpflanzungsbiotop spezialisierter Libellenarten geschaffen werden. Als Strukturelemente der
grundwassernahen Grünlandniederungen können bis zwei Meter tiefe, steilgeböschte
Kleingewässer angelegt werden, die zahlreichen wassergebundenen Organismen, wie
Wasserwanzen und Wasserkäfern als Lebensraum dienen. Unter den Pflanzen können
durch diese Maßnahmen zahlreiche stark gefährdete Arten insbesondere die Pionierarten feuchter, nährstoffarmer Standorte in ihren Beständen gestützt und vermehrt werden (RAABE & VAN DER WEYER 1998).
6.12 Mauervegetation
6.12.1 Erhaltung vegetationsreicher Mauern
Die vegetationsreichen Mauern des Friedhofs am Sternbuschweg, des Kultushafens
und des Hafens Schwelgern sind aus Gründen des Artenschutzes zu erhalten, da sie
zum Teil sehr seltene und in NRW oder regional gefährdete Arten aufweisen. Sie sollten nicht neu verfugt, verputzt und auch nicht gesäubert werden. Eine Beschattung,
zum Beispiel durch Gehölze oder Gebäude, ist zu vermeiden.
6.13 Allgemeine Maßnahmen
6.13.1 Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Waldrändern
Angrenzend zu Acker- und Grünlandflächen und sonstigen Offenlandbiotopen ist an
Wäldern (Kapitel 6.1) und größeren Kleingehölzen (Kapitel 6.2) die Entwicklung gebüschreicher Waldränder erforderlich. Neben ihrer Funktion als Pufferzone zwischen
geschlossenem Gehölzbestand und offener Landschaft und der damit verbundenen
Bedeutung für das Bestandsklima sind Waldränder wichtige Lebensräume für Pflanzen
und Tiere. Waldränder sollten immer von Saumstrukturen begleitet werden (Kapitel 6.13.2). An den Grenzen zu beweideten Flächen ist eine Abzäunung anzubringen,
die einen Verbiss durch Weidevieh verhindert. Detaillierte Angaben zur Entwicklung,
Pflege und Erhaltung von Waldrändern werden im Konzept für eine ökologische Waldbewirtschaftung "Wald 2000" gemacht (MURL 1991).
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6.13.2 Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Saumbiotopen
Saumbiotope sind als wichtige Lebensräume der intensiv genutzten Kulturlandschaft
zu erhalten und zu entwickeln. Ihre Anlage an Flur- und Biotopgrenzen bewirkt automatisch eine netzartige Verknüpfung. Sinnvoll ist die Entwicklung und Optimierung von
Säumen oder Rainen an Waldrändern und Kleingehölzen (Einzelbäume, Baumreihen,
Alleen, Gehölzstreifen, Ufergehölze, Hecken, Gebüsche, Kopfbäume), entlang von
Gewässern, um Obstwiesen und -weiden, Grün- und Ackerland, in Grünanlagen und
auf Friedhöfen sowie entlang der Wirtschaftswege in den landwirtschaftlich dominierten
Bereichen. Als besonders wertvoll sind hier die unversiegelten Feldwege einzustufen
(MADER et al. 1988). Ihr Barriereeffekt ist gering und sie bilden in Verbindung mit gut
entwickelten Säumen einen Lebensraum von großer ökologischer Bedeutung.
Raine und Säume aus Kräutern und Hochstauden sollten sich erst durch Sukzession
entwickeln und anschließend durch extensive Pflege stabilisiert werden. Ihre Breite
sollte zwischen 2,5 und 3 m liegen.
6.13.3 Allgemeine Erhaltung und Entwicklung naturnaher Strukturen
Das vorliegende Konzept sieht zur Errichtung eines funktionsfähigen und in die regionalen und landesweiten Biotopverbundsysteme integrierten lokalen Biotopverbundes
sowohl den Schutz und die Erhaltung vorhandener Kernlebensräume, Trittstein- und
Korridorbiotope, als auch die Entwicklung weiterer notwendiger Strukturelemente vor.
Da ein lokales Verbundsystem möglichst engmaschig sein sollte, sind im gesamten
Stadtgebiet naturnahe Strukturen zu erhalten oder zu entwickeln. Dies betrifft auch die
auf der Karte maßstabsabhängig nicht dargestellten Biotope.
Grundsätzlich gilt:
•
Erhalt aller heimischen Gehölze.
•
Erhalt und Förderung von Ruderalvegetation in möglichst vielen Bereichen im
Stadtgebiet.
•
Extensivierungsmaßnahmen, naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen
und Gärten in Wohngebieten, in Kleingartenanlagen, auf allen Friedhöfen und in allen Parkanlagen.
Die Realisierung aller aus der Sicht des Biotop- und Artenschutzes erforderlichen
Maßnahmen bedarf der Aufklärung bei der Bevölkerung, den Behörden und bei Betrieben, um eine weitgehende Akzeptanz und die Bereitschaft zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu fördern.
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7 Verbleibende Defizitbereiche im Biotopverbund
Das vorliegende Biotopverbundkonzept verfolgt mit seinen Maßnahmen eine aus heutiger Sicht möglich erscheinende Lösung. Danach ist eine wünschenswerte direkte
Verbindung der verbliebenen Biotope und Freiräume an vielen Stellen derzeit nicht
möglich. Diese Defizitbereiche im angestrebten Biotopverbund werden in den Karten 3e – 3g als Entwicklungsräume, fehlende Verbindungen oder zu optimierende Korridorbiotope dargestellt (siehe auch Kapitel 5.2.2.4). Innerhalb dieser Räume und
entlang dieser Linien sollten vorrangig weitere, mit naturnahen Elementen ausgestattete Freiräume bzw. linienhafte Verbindungselemente neu geschaffen werden, sobald
eine Änderung der Nutzung in diesen Bereichen entsprechende Maßnahmen zulässt.
Die Defizitbereiche liegen überwiegend in Wohngebieten und Industriegebieten.
Innerhalb der dicht bebauten Gebiete (überwiegend Blockbebauung) werden sich realistischerweise nur über den Abriss von Gebäuden oder die Verschmälerung von Straßen mit anschließender naturnahen Gestaltung der Randbereiche Möglichkeiten
ergeben, ein direktes Aneinanderstoßen von Biotopen und damit den angestrebten
Biotopverbund zu erreichen. In Bereichen mit offener Bebauung und großflächigem
Abstandsgrün kann über Maßnahmen, wie sie für Grünanlagen vorgeschlagen werden,
eine Optimierung des Biotopverbundes erzielt werden. Ebenso kann durch naturnahe
Gestaltung und Pflege von Privatgärten eine Aufwertung der Gebiete mit Einzelhausbebauung erzielt werden. Das gleiche gilt für Kleingartenanlagen, die teilweise innerhalb der Defizitbereiche liegen. Die Umgestaltung privater Gärten setzt allerdings eine
sehr hohe Akzeptanz und die Bereitschaft der Besitzer zur aktiven Förderung des Biotop- und Artenschutzes in der Stadt voraus.
In Industriegebieten ist es oftmals möglich, auf ungenutzten oder temporär genutzten
Flächen Ruderalvegetation zuzulassen.
Da sich Duisburg, wie viele Ruhrgebietsstädte, in einer Phase der Umstrukturierung
befindet, die durch den Rückgang der Eisen- und Stahlindustrie sowie des Kohlebergbaus bedingt ist, ist davon auszugehen, dass die industriellen Brachflächen in den folgenden Jahren zunehmen werden. Da die Neuansiedlung von Gewerbe- und
Industriebetrieben oft nicht sofort erfolgt, sollten solche Flächen sinnvoll in das Verbundsystem integriert werden. Zumindest temporär können Lebensräume für eine angepasste vielfältige Flora und Fauna geschaffen werden.
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8 Zusammenfassung
Das Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg, Teilbereich Duisburg-Süd, wurde im
Jahr 2001 entwickelt und im November 2003 aktualisiert und überarbeitet. Grundlage
hierfür ist eine Bestandsaufnahme, die im Zeitraum Mai bis November 2000 erstellt
wurde. In einem Gebiet von ca. 80 km² Größe wurden insgesamt 166 verschiedene
Biotop- und Nutzungstypen (davon 57 Biotoptypen der Klasse Wald) auf über 6500
Einzelflächen erfasst.
Im Rahmen der Bestandsanalyse sind 41 Biotopkomplexe im Duisburger Süden, die
innerhalb des Biotopverbundes von herausragender Bedeutung sind, als potenziell
schutzwürdig ausgewiesen worden. Zur Anreicherung der in der Bestandsanalyse ermittelten Defizitflächen und zum Abbau von Verbindungsdefiziten werden Planungsziele und Maßnahmen formuliert. Für die erhaltenswerten Biotopelemente werden
Vorschläge zu Schutz und Pflege gemacht. Für suboptimal entwickelte Bereiche und
naturfern gestaltete oder intensiv bewirtschaftete Flächen werden Maßnahmenpakete
vorgeschlagen, die zur Aufwertung dieser Gebiete und damit zur Verdichtung des Biotopverbundsystems führen.
Einige Bereiche, die zur Zeit weder erhaltenswerte Biotopstrukturen noch entwicklungsfähige Freiflächen aufweisen, werden als Defizite innerhalb des Biotopverbundes
ausgewiesen, die bei einem weiter fortschreitenden Strukturwandel im Planungsgebiet
im Sinne des Biotopverbundes abzubauen sind.
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9 Literatur
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Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Anhang I
Seite 97
Potenzielle natürliche Vegetation der Planungsräume
(nach BURRICHTER et al. 1988)
I. Rhein- und Ruhraue
Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald (Pruno-Fraxinetum)
Baumschicht
Schwarzerle, Esche, Eiche, Hainbuche,
Sandbirke, Moorbirke, Eberesche
Strauchschicht
Traubenkirsche, Hasel, Schneeball, Blutroter Hartriegel,
Pfaffenhütchen, Rote Johannisbeere, Brombeere
Artenarmer Eichen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum)
Baumschicht
Stieleiche, Hainbuche,
Esche, Feldulme
Strauchschicht
Hasel, Weißdorn,
Rubus corylifolius, Rubus caesius
Artenreicher Eichen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum)
Baumschicht
Stieleiche, Feldulme, Esche, Silberweide,
Schwarzerle, Feldahorn, Hainbuche
Strauchschicht
Blutroter Hartriegel, Schneeball, Pfaffenhütchen,
Weißdorn, Kreuzdorn, Hasel, Schwarzer Holunder
Silberweiden-Auenwald (Salicetum albae)
mit Korbweidengebüsch (Salicetum triandrae)
Baumschicht
Silberweide, Bruchweide,
Schwarzpappel
Strauchschicht
Mandelweide,
Korbweide
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Seite 98
II. Westliche Niederterrassenebene
Flattergras-Buchenwald (Milio-Fagetum)
Buche,
Stieleiche, Traubeneiche
Baumschicht
III. Östliche Niederterrassenebene
Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
Baumschicht
Stieleiche,
Hainbuche
Strauchschicht
Hasel,
Weißdorn
Neben dem Eichen-Hainbuchenwald tritt als Begleiter der Sandbäche der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf (siehe oben, Planungsraum I).
IV. Sandterrassen
Buchen-Eichenwald
Baumschicht
Buche, Traubeneiche, Stieleiche,
Stechpalme, Edelkastanie
V. Ruhrgebiet
Flattergras-Buchenwald (siehe oben, Planungsraum II).
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Anhang II
Seite 99
Liste der Biotoptypen und Nutzungstypen
Für die Beschriftung der in den Bestands- und Maßnahmenkarten im Maßstab 1 : 5000
dargestellten Flächen, fand der Biotop- und Nutzungstypenschlüssel der LÖBF (1996a)
Verwendung. Im Folgenden werden die benutzten Codes beschrieben. Mit * versehen
sind die von Hamann & Schulte - Gelsenkirchen neu entwickelten Biotoptypen-Codes
(hinter dem Schlüssel gekennzeichnet: zum Beispiel AB9*) und Ergänzungen der
Schlüsselbegriffe zu bestehenden LÖBF-Codes (der ergänzte Schlüsselbegriff ist gekennzeichnet: zum Beispiel BE1 = Weiden-Ufergebüsch, Weiden-Ufergehölz*).
Hauptcodes der Biotoptypen
A
Wald
AA
Buchenwälder
AA0
Buchenwald
AA1
Eichen-Buchenwald
AA2
Buchenwald mit Edellaubhölzern
AA3
Buchenmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern
AA4
Buchenmischwald mit Nadelhölzern
AB
Eichenwälder
AB0
Eichenwald
AB1
Buchen-Eichenwald
AB2
Birken-Eichenwald
AB3
Eichenmischwald mit Edellaubhölzern
AB4
Eichenmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern
AB5
Eichenmischwald mit Nadelhölzern
AB9* Hainbuchen-Eichenwald
AC
Erlenwälder
AC0
Erlenwald
AC1
Erlenmischwald mit Edellaubhölzern
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AC2
Erlenmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern
AC4
Erlen-Bruchwald
AC5
Bachbegleitender Erlenwald
AD
Birkenwälder
AD0
Birkenwald
AD1
Eichen-Birkenwald
AD2
Birkenmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern
AD4
Birken-Bruchwald
Seite 100
AD9* Birken-Mischwald
AE
Weidenwälder
AE0
Weidenwald
AE1
Weidenmischwald
AE2
Weiden-Auenwald
AE3
Weiden-Bruchwald
AF
Pappelwälder
AF0
Pappelwald
AF1
Pappelmischwald
AF3
Pappelwald auf Bruchwaldstandort
AH
Wälder aus seltenen gebietsfremden Laubbaumarten
AH0
Wald aus einer seltenen gebietsfremden Laubbaumart
AH1
Laubmischwald aus mehreren seltenen gebietsfremden Laubbaumarten
AI*
Mischwälder
AI0*
Mischwald
Waldbestände ohne erkennbare Dominanzbildner, meist aus Anpflanzungen
hervorgegangen. Hier werden Bestände verschlüsselt, die aus mehr als 4 Arten
zusammengesetzt sind, dabei keine deutlichen Dominanzverhältnisse erkennen
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Seite 101
lassen oder nicht aus seltenen, gebietsfremden Arten bestehen, so dass eine
Zuordnung zu einem der übrigen Waldtypen nicht möglich ist.
AJ
Fichtenwälder
AJ0
Fichtenwald
AJ1
Fichtenmischwald mit einheimischen Laubhölzern
AJ3
Fichtenmischwald mit Nadelhölzern
AK
Kiefernwälder
AK0
Kiefernwald
AK1
Kiefernmischwald mit einheimischen Laubhölzern
AK2
Kiefernmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern
AK3
Kiefernmischwald mit Nadelhölzern
AL
Wälder aus seltenen Nadelbaumarten
AM
Eschenwälder
AM0
Eschenwald
AM1
Eschenmischwald
AM2
Bachbegleitender Eschenwald
AM3
Eschenwald auf Auenstandort
AN
Robinienwälder
AN0
Robinienwald
AN1
Robinienmischwald
AO
Roteichenwälder
AO0
Roteichenwald
AO1
Roteichenmischwald
AQ
Hainbuchenwälder
AQ0
Hainbuchenwald
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AQ1
Eichen-Hainbuchenwald
AR
Ahornwälder
AR0
Ahornwald
AR1
Ahornmischwald
AS
Lärchenwälder
AS0
Lärchenwald
AS1
Lärchenmischwald
AT
Schlagfluren
AU*
Erstaufforstungen
Seite 102
Erstaufforstungen (zum Beispiel von Grünland, Ruderalflächen), die das Stangenholzalter (7 bis 14 cm Brusthöhendurchmessser) noch nicht erreicht haben.
AZ*
Lichtungen, Feuerschutzstreifen
B
Kleingehölze
Zur näheren Kennzeichnung der Kleingehölze können Zusatzcodes (o-Codes, ta, tb,
tc) verwendet werden.
BA
Feldgehölze, Gehölzgruppen*
BA1* Feldgehölz
Zwischen 1000 m² und 1 ha große, flächige Kleingehölze innerhalb des Siedlungsbereichs mit einem deutlichen Baumanteil von mehr als 25 %. Nur aus
Bäumen bestehende flächige Kleingehölze werden bis etwa 500 m² Größe als
BF2 (s. dort) verschlüsselt. Gehölze über 1 ha, die gewöhnlich den Wäldern zugerechnet werden, sind als BA1 codiert, wenn ihnen eine typische Waldstruktur
fehlt.
BA2* Gehölzgruppe
Innerhalb des Siedlungsbereichs vorkommende flächige Kleingehölze aus
Bäumen und Sträuchern unter 1000 m² Größe, höchstens 2,5 mal so lang wie
breit (sonst unter BD-Codes kartiert). Gehölzgruppen mit (fast) fehlender
Strauchschicht sind unter BF2 kartiert.
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BB
Seite 103
Gebüsche
Flächiges Kleingehölz aus Straucharten (höchstens mit einzelnen Bäumen),
weniger als 2,5 mal so lang wie breit; markante Einzelsträucher können ebenfalls hier verschlüsselt sein.
BD
Hecken, Gehölzstreifen*
Maximal 20 m breite linienhafte Kleingehölze, die mindestens 2,5 mal so lang
wie breit sind.
BD2
Ebenerdige Hecke
BD3
Gehölzstreifen
BE
Ufergehölze
BE0
Ufergehölz
BE1
Weiden-Ufergebüsch, Weiden-Ufergehölz*
Der Begriff Weiden-Ufergehölz wurde ergänzt, um hier auch Ufergehölze, die
aus Baumweiden aufgebaut sind, verschlüsseln zu können.
BE2
Erlen-Ufergehölz
BF
Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume
BF1
Baumreihe
1-3-reihiges linienhaftes (mindestens 2,5 mal so lang wie breit) Kleingehölz aus
Bäumen, (fast) ohne Strauchunterwuchs. Baumreihen, die beidseitig Straßen
oder Wege begleiten, sind unter BH verschlüsselt.
BF2
Baumgruppe
Flächiges (höchstens 2,5 mal so lang wie breit) Kleingehölz aus Bäumen, (fast)
ohne Strauchunterwuchs, mit einer maximalen Flächengröße von 500 m²,
höchstens aus etwa 10 Bäumen aufgebaut. Flächige Kleingehölze, die diese
Kriterien nicht erfüllen, sind unter BA oder HM5 (s. dort) verschlüsselt.
BF3
Einzelbaum
BG
Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen
BG1
Kopfbaumreihe
BG2
Kopfbaumgruppe
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BG3
Kopfbaum
BH
Allee
BJ
Siedlungsgehölze, Gehölzgruppen*
BJ1*
Siedlungsgehölz
Seite 104
Zwischen 1000 m² und 1 ha große, flächige Kleingehölze außerhalb des Siedlungsbereichs mit einem deutlichen Baumanteil von mehr als 25 %. Nur aus
Bäumen bestehende flächige Kleingehölze werden bis etwa 500 m² Größe als
BF2 (s. dort) verschlüsselt. Gehölze über 1 ha, die gewöhnlich den Wäldern zugerechnet werden, sind als BA1 codiert, wenn ihnen eine typische Waldstruktur
fehlt.
BJ2*
Gehölzgruppe
Außerhalb des Siedlungsbereichs vorkommende flächige Kleingehölze aus
Bäumen und Sträuchern unter 1000 m² Größe, höchstens 2,5 mal so lang wie
breit (sonst unter BD-Codes kartiert). Gehölzgruppen mit (fast) fehlender
Strauchschicht sind unter BF2 kartiert.
C
Moore, Sümpfe
CC
Kleinseggenrieder
CC0
Kleinseggenried
CC1
Bodensaures Kleinseggenried
CC3* Binsenried, Simsenried
CD
Großseggenrieder
CF
Röhrichtbestände
Die Röhrichte können mit den u-Zusatzcodes weiter differenziert sein.
CF1
Röhrichtbestand niedrigwüchsiger Arten
CF2
Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten
D
Heiden, Trockenrasen
DC
Silikattrockenrasen
DC3
Straußgrasrasen
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E
Wirtschaftsgrünland und Brachen
EA
Fettwiesen
EA0
Fettwiese
EB
Fettweiden
Seite 105
EB0* Fettweide
Fettweide, bei der eine eindeutige Entscheidung zwischen den Unterpunkten
nicht möglich ist.
EB1* Fettweide
Intensiv genutztes, gedüngtes Weidegrünland auf meist frischen bis feuchten
Böden mit weitgehend geschlossener Vegetationsdecke.
EB2* Stark gestörte Fettweide
Flächen mit starkem Viehbesatz, die größere vegetationslose Bereiche aufweisen oder sehr spärlich bewachsen sind (zum Beispiel intensiv genutzte Schweine-, Pferde- oder Geflügelweiden, auch Pferdeausläufe=Paddocks).
EC
Nass- und Feuchtgrünländer
EC2
Nass- und Feuchtweide
ED
Magergrünländer
ED0
Magergrünland
ED2
Magerweide
EE
Grünlandbrachen
EE1
Brachgefallene Fettwiese
EE2
Brachgefallene Fettweide
F
Gewässer
FB
Weiher
FC
Altarme, Altwässer
FC2
Altarm (abgebunden)
FD
Stehende Kleingewässer
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FF
Seite 106
Teiche
Künstlich angelegte Stillgewässer mit in der Regel regulierbarem Wasserstand.
FF0
Teich
FF2
Fischteich, Nutzteich
Teiche, die der gewerblichen oder angelsportlichen Fischzucht dienen. Naturnahe Fischteiche werden mit Zusatzcodes versehen (zum Beispiel wl, wm).
FG
Abgrabungsgewässer
FI*
Versiegelte Wasserbehälter
FI1*
Versiegeltes Auffangbecken (versiegeltes Rückhaltebecken)
Versiegelter Wasserbehälter, in dem Niederschlagswasser aufgefangen und/
oder zurückgehalten wird.
FI4*
Versiegeltes Klärbecken
FK
Quellen
FK0
Quelle
FM
Bäche
FM5
Tieflandbach
FN
Gräben
FO
Flüsse
FO2
Tieflandfluss
FP
Kanäle, Hafenbecken*
H
Anthropogene Biotope
HA
Äcker
HA0
Acker
HA2
Wildacker
HB
Ackerbrachen
HC
Raine, Straßenränder
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HC0
Rain, Straßenrand
HC1
Ackerrain
HC3
Straßenrand
HD
Bahnhöfe, Gleisanlagen
HD0
Gleisanlage
HD1
Sammel-, Verschiebe-, Güterbahnhof
HD2
Personenbahnhof
HD3
Gleisbereich
HJ
Gärten, Baumschulen, Gartenbaukulturen*
HJ1
Ziergarten
HJ2
Nutzgarten
HJ3
Bauerngarten
HJ4
Gartenbrache
HJ5
Gartenbaubetrieb
HJ6
Baumschule
HJ7*
strukturreicher Garten mit alten Gehölzen
HK
Obstgärten, Obstwiesen
HK1
Obstgarten
HK2
Obstwiese, Streuobstwiese
HK3
Obstweide
Seite 107
Von Obstbäumen bestandenes Grünland, das als Weide genutzt wird.
HK9
Obstgarten-, Obstwiesenbrache
HM
Parks, Grünanlagen
HM0
Park, Grünanlage
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Seite 108
Parks und Grünanlagen, die nicht eindeutig einem der Unterpunkte zuzuordnen
sind (zum Beispiel strukturreiche Grünanlagen ohne alten Baumbestand).
HM1
Strukturreicher Stadtpark, Schlosspark mit altem Baumbestand
HM4
Rasenplatz, Scherrasen*
Der Begriff Scherrasen wird hinzugefügt, um zu verdeutlichen, dass hier auch
kleinflächige Vielschnittrasen verschlüsselt sein können, für die der Name Rasenplatz unzutreffend erscheint.
HM5* Baumplatz
Platz oder Rasenplatz mit in Abstand gepflanzten Einzelbäumen, weitgehend
ohne begleitende Kraut- oder Strauchvegetation.
HN
Gebäude, Mauerwerk, Ruinen
HN1
Gebäude, Bauwerk*
Jegliche Art von Gebäuden und Bauwerken (zum Beispiel Schornstein und andere Industriebauwerke), die nicht einer der anderen Einheiten zuzuordnen
sind.
HQ*
Spontanvegetation
Vegetation, die sich ohne Pflanzung auf vom Menschen neu geschaffenen oder
stark veränderten Standorten neu angesiedelt hat. Sukzessionsgehölze sind in
der Regel unter A- oder B-Codes verschlüsselt, wenn sie abgrenzbar sind
(Ausnahme sehr junge Gehölzstadien zum Beispiel bei HQ3). Ansonsten ist eine Doppelsignatur (z.B. HQ1/BB sq-lr) verwendet worden.
HQ1* Hochstaudenfluren
Bestände, die von mehrjährigen Hochstauden geprägt werden; oftmals fortgeschrittene Sukzessionsstadien der Pioniervegetation oder ruderaler Wiesen
bzw. Grasfluren. Sie können durch z-Zusatzcodes weiter differenziert sein.
HQ2* Ruderale Wiesen und andere Grasfluren
Von hochwüchsigen Gräsern (zum Beispiel Glatthafer bei ruderalen Wiesen im
pflanzensoziologischen Sinne, Rotschwingel, Land-Reitgras unter anderem bei
verschiedenen Grasfluren) bestimmte Spontanvegetation, meist mit deutlichen
Anteil an Hochstauden. Die Übergänge zu Hochstaudenfluren sind fließend. Auf
nicht (mehr) genutzten oder nur gelegentlich gemähten oder beweideten Flächen. Da die Flächen nicht landwirtschaftlich genutzt werden und die Entstehung der Brachestadien nicht ersichtlich ist, können sie nicht als
Wirtschaftsgrünland oder Grünlandbrachen verschlüsselt werden.
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Seite 109
HQ3* Pioniervegetation
Von ein- und zweijährigen Arten dominierte, meist lückige, frühe Sukzessionsstadien der Spontanvegetation, wenn sie flächenhaft abgrenzbar sind. Auch
Pioniervegetation mit hohen Anteilen sehr junger Gehölze (bis ca. 50 cm Höhe)
und/oder Gehölzkeimlingen können hier verschlüsselt sein (dann mit s- und lZusatzcodes kenntlich gemacht). Kleinflächige Vorkommen können mit dem
Zusatzcode "tx" einem anderen Hauptschlüssel (zum Beispiel HW4) zugeordnet
sein.
HQ4* Nitrophile Annuellenfluren
Vegetation aus stickstoffliebenden einjährigen Arten (zum Beispiel GänsefußArten, Melden, Einjähriges Bingelkraut, Franzosenkraut, Vogelmiere) auf nährstoffreichen Substraten (oft Erdablagerungen).
HR
Friedhöfe
HR1
Alter Friedhof, Parkfriedhof, mit altem Baumbestand
HR2
Junger Friedhof, Heckenfriedhof, Zierfriedhof
HR3
Waldfriedhof
HR9
Brachfläche der Friedhöfe
HS
Kleingartenanlagen
HS0
Kleingartenanlage
HS3* Grabeländer
Ungeordnete Gartenanlage ohne fest installierte Wege und Gebäude, die (fast)
ausschließlich dem Anbau von Nutzpflanzen dient.
HS9
Brachfläche der Kleingartenanlagen
HT
Hofplätze
HT2
Hofplatz mit geringem Versiegelungsgrad
HT3* Lagerfläche
Lagerflächen für unterschiedliche Materialien (zum Beispiel für Bodenaushub,
Baumaterialien, auch Schrottplätze und landwirtschaftliche Lagerflächen).
HU
Sport- und Erholungsanlagen
HU1
Sport- und Erholungsanlage mit hohem Versiegelungsgrad
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HU2
Seite 110
Sport- und Erholungsanlage mit geringem Versiegelungsgrad
HU3* Reitanlage, Pferde-Rennbahn
Weitgehend vegetationslose Flächen, die als Reit-, Dressur- oder Springplatz
dienen. Auch größere Pferde-Rennbahnen können hier verschlüsselt sein.
HU4* Hundesportplatz, Hundedressurplatz
Rasenflächen mit Hindernissen, die der Hundedressur dienen.
HU5* Spielplatz
Erholungsanlagen mit Spielgeräten und (meistens auch) Sandkästen.
HU6* Zoo, Tierpark, Tiergehege
Parkartige Anlagen mit Tiergehegen, Käfigen, Ställen und anderen Gebäuden.
Auch einzelne Tiergehege, falls sie nicht einem Grünlandtyp zuzuordnen sind.
HU7* Zeltplatz, Campingplatz
Erholungsanlage mit Zelt- und/oder Campingwagenstellflächen.
HU8* Golfplatz
HV
Großparkplätze, Parkplätze*
HV0
Großparkplatz, Parkplatz*
Hier wurde der Begriff Parkplatz eingefügt, um auch kleinere Parkplätze verschlüsseln zu können.
HV1
Großparkplatz, Parkplatz* mit hohem Versiegelungsgrad
HV2
Großparkplatz, Parkplatz* mit geringem Versiegelungsgrad
HW
Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrachen
HW7 Brachfläche der technischen Ver- und Entsorgungsanlagen
HZ*
Baustellen
K*
Verkehrsflächen, Leitungen
KA*
Straßen, Wege und Plätze
Verkehrswege und Plätze, meist weitgehend vegetationsfrei; wenn eine deutliche Vegetationsbedeckung vorhanden ist, sind Zusatzcodes (zum Beispiel me4,
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Seite 111
me5, me6, mc-Codes) benutzt worden. Zur näheren Kennzeichnung des Belags
wurden die me- und mf-Zusatzcodes verwendet.
KA1* Weg, Straße
Verkehrswege vom Fußweg bis zur Autobahn.
KA2* Platz
Flächen mit Verkehrs-, Repräsentations- und/oder Erholungsfunktion, die nicht
als Hof- und Lagerflächen (HT-Codes), Parkplätze (HV-Codes), Sport- und Erholungsanlagen (HU-Codes), Rasenplatz (HM4) oder Baumplatz (HM5) bezeichnet werden können.
Hauptcodes der Nutzungstypen/Biotoptypenkomplexe
1.
Gemischte Bauflächen/Kerngebiete
1.1
Innenstadt
1.2
historischer Stadtkern
2.
Gemischte Bauflächen/Wohnbauflächen
2.1
Blockbebauung
mehrgeschossige (= 2,5 Stockwerke) vedichtete Bebauung von Baublöcken mit
hohem Versiegelungsgrad und geringem Anteil privater und öffentlicher Grünflächen. Die Blockinnenräume sind zu einem großen Teil bebaut, es ergeben
sich verwinkelte Hofbereiche.
2.2
Blockrand- oder Zeilenbebauung
Bandartig den Rand eines Baublockes begrenzende, mehrgeschossige (= 2,5
Stockwerke) Bebauung mit zusammenhängenden Frei- bzw. Gartenflächen in
den Innenräumen. Die Bebauung kann lückenlos oder aufgelockert den Baublock umschließen bzw. ihn an einer Seite in Form einer Zeile begrenzen. Einzelne Gebäude können in den Blockinnenräumen vorhanden sein. Der
zusammenhängende Freiraum soll überwiegen.
2.3
Großformbebauung und Hochhäuser
Vornehmlich dem Wohnen dienende Bebauung unterschiedlicher Höhe mit allgemein genutzten großen Abstandsgrünflächen (i. d. R. Rasenflächen, oft mit
Baumbestand). Geringe Anteile privat genutzter Gärten können enthalten sein.
Öffentliche Gebäude mit Freiflächen wurden unter 2.6 verschlüsselt.
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
2.4
Seite 112
Einzel- und Reihenhausbebauung
Aufgelockerte, bis 2,5-geschossige Einzelhausbebauung und meist verdichtete
Reihenhausbebauung mit großem Anteil privat genutzter Gartenflächen.
2.5
Villen mit parkartigen Gärten
2.6
Öffentliche Gebäude mit Freiflächen
2.7*
Wohncontainer, Baracken
3.
Gemischte Bauflächen/Dorfgebiete
3.2
Dörfliche Siedlungs-, Hof- und Gebäudeflächen
4.
Industrielle und gewerbliche Bauflächen / Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
4.1
Industrieflächen; stark versiegelte Ver- und Entsorgungsanlagen
Industriegebiete mit vorwiegend Industriebetrieben, von denen erhebliche Belästigungen ausgehen; stark versiegelte Ver- und Entsorgungsanlagen. Größere
Brachflächen wurden in aller Regel gesondert abgegrenzt.
4.2
Gewerbegebiete
Gewerbeflächen mit Grünflächen, Straßen und Parkplätzen. Die Gebiete dienen
der Unterbringung von Gewerbebetrieben aller Art. Einzelne Industriebetriebe,
die sich strukturell nicht unterscheiden (zum Beispiel kleine Betriebe der Kleidungs- und Möbelindustrie) können integriert sein.
4.3
Gering versiegelte technische Ver- und Entsorgungsanlagen
Flächen, die gegenüber 4.1 einen deutlich geringeren Versiegelungsgrad aufweisen (meist geringer als 60 %); Kläranlagen, Mülldeponien etc.
5.
Grünflächen
5.1
Öffentliche Grün- und Parkanlagen sowie gering versiegelte Sport- und Erholungsanlagen
5.2
stark versiegelte Sport- und Erholungsanlagen
5.6
Botanische und zoologische Gärten
7.
Verkehrsanlagen/Verkehrsflächen
7.1
Bahnanlagen
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
7.2
Straßenverkehrsflächen
8.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen
8.5
Flächen des Erwerbsgartenbaus
10.
Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen
10.3
Aufschüttungsflächen
12.
Lokale Besonderheiten und Naturrelikte
12.4
Großbaustellen
12.5
Militärische Anlagen
Seite 113
Zusatzcodes
l
Laubbäume
la
Baumweide (Salix fragilis, S. alba)
lb
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
lc
Rotbuche (Fagus sylvatica)
ld
Eberesche (Sorbus aucuparia)
le
Esche (Fraxinus excelsior)
lf
Esskastanie (Castanea sativa)
lg
Feldahorn (Acer campestre)
lh
Grauerle (Alnus incana)
li*
Laub-Zierbäume (seltene nicht heimische Arten)
lia*
Götterbaum (Ailanthus altissima)
lj
Hainbuche (Carpinus betulus)
lk
Linde (Tilia div. sp.)
ll
Moor-Birke (Betula pubescens)
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lm
Pappel (Populus div. sp.)
ln
Platane (Platanus orientalis, P. americana)
lo
Robinie (Robinia pseudoacacia)
lp
Rosskastanie (Aesculus hippocastanum)
lq
Roteiche (Quercus rubra)
lr
Sandbirke (Betula pendula)
ls
Schwarzerle (Alnus glutinosa)
lt
Spitzahorn (Acer platanoides)
lu
Stieleiche (Quercus robur)
lv
Traubeneiche (Quercus petraea)
lx
Vogelkirsche (Prunus avium)
ly*
Traubenkirsche (Prunus padus)
lz*
Obstbaum
lza*
Obstbaum, Apfel (Malus domestica)
lzb*
Obstbaum, Birne (Pyrus communis)
lzk*
Walnuss (Juglans regia)
m
anthropogene Biotope im besiedelten Bereich
me
(Wege, Plätze)
me1
Pflaster- und Plattenbeläge
me2
Asphalt- und Betonflächen
me3
wassergebundene Decken
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me6* unversiegelt, mit Vegetationsbedeckung
Unbefestigte Feldwege, Fahrwege, Fußwege (KA1) und Plätze (KA2), die eine
mehr oder weniger geschlossene Vegetationsbedeckung aufweisen.
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Seite 115
me7* Grobschotter-Bankette
Grob geschotterte Seitenbankette, (weitgehend) ohne Vegetationsbedeckung,
am Rand von Wegen und Straßen (KA1).
mf
(Rohböden)
mf1
Bodenbedeckungen aus Kies, Grobsand, Schotter, Schlacke
mf2
Bodenbedeckungen aus sandigem Material
mf3
Bodenbedeckungen aus Bergematerial und kohlehaltigem Material*
mf4
Bodenbedeckungen aus erdigem Material
mf5
Bodenbedeckungen aus Bauschutt, Trümmerschutt
mf6
geschotterte Gleisanlagen
mf7*
Steinschüttungen
Hier sind zum Beispiel Steinschüttungen an Fluss- und Kanalufern verschlüsselt
worden.
n
Nadelbäume
na
Douglasie (Pseudotsuga menziesii)
nb
Fichte (Picea abies, Picea omorica)
nc
Kiefer (Pinus sylvestris, P. nigra, P. strobus)
nd
Lärche (Larix decidua, L. kaempferi)
ne
Tanne (Abies alba)
nf*
Eibe (Taxus baccata)
ni*
Nadel-Zierbäume (seltene nicht heimische Arten)
o*
Zusatzmerkmale Wälder und Gehölzstrukturen
oa
strauchreich
ob
straucharm
od
farnreich
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og
Seite 116
lianenreich, schlingpflanzenreich*
Mit diesem Zusatzcode wurden Biotope mit reichen Vorkommen von Lianen wie
Efeu, Zaunrübe, Waldrebe, Wald-Geißblatt, Hopfen gekennzeichnet.
oh*
neophytenreich
on*
Totholz
oq*
Stangenholz
Bäume mit ca. 7 bis 14 cm Brusthöhendurchmesser.
os*
Gertenholz
p*
Zusatzmerkmale (Vegetation)
pa*
(Bodenfeuchte)
pa1*
trocken
pa2*
wechselfeucht
s
Sträucher
sa
Berberitze (Berberis vulgaris)
sb
Besenginster (Cytisus scoparius)
sc
Brombeere (Rubus fruticosus agg.)
sd
Faulbaum (Frangula alnus)
sf
Hartriegel (Cornus mas, C. sanguinea)
sg
Hasel (Corylus avellana)
sh
Himbeere (Rubus idaeus)
si*
Ziersträucher (nicht heimische Arten)
sj
Holunder (Sambucus nigra, S. racemosa)
sk
Liguster (Ligustrum vulgare)
sl
Rose (Rosa div. sp.)
sm
Schlehe (Prunus spinosa)
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sn
Schneeball (Viburnum opulus, V. lantana)
so
Stechpalme (Ilex aquifolium)
sq
Strauchweide (Salix div. sp.)
sr
Weißdorn (Crataegus div. sp.)
ss*
Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii)
sx*
Pfaffenhütchen (Evonymus europaeus)
sy*
Sanddorn (Hippophae rhamnoides)
st
Standort, Nährstoffverhältnisse und Nutzung
stn
auf frischem Standort
sto
auf feucht-nassem Standort
sty*
auf entwässertem Standort
t
terrestrische Biotoptypen
ta
starkes Baumholz
tb
Altholz
tc
Überhälter
tq
Mauerfugenvegetation
tz
Aufforstung, junge Gehölzpflanzung*
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Zusatzcode für groß- und kleinflächige (auch Baumreihen und Einzelbäume)
Gehölzpflanzungen mit Brusthöhendurchmessern unter ca. 7 cm.
u*
Röhricht- und Riedarten
ua*
Schilf (Phragmites communis)
ub*
Rohrkolben (Typha latifolia, T. angustifolia)
uc*
Wasserschwaden (Glyceria maxima)
ue*
Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea)
uk*
Kalmus (Acorus calamus)
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ul*
bultige Seggen (zum Beispiel Carex paniculata)
um*
ausläuferbildende Seggen (zum Beispiel Carex acutiformis)
un*
bultige Binsen (zum Beispiel Juncus effusus)
uo*
ausläuferbildende Binsen (zum Beispiel Juncus acutiflorus)
w
aquatische Biotoptypen
wb
temporär wasserführend
we
mäandrierend
wf
naturnah
wg
Unterwasservegetation
wh
Schwimmblattvegetation
wk
Röhrichtsaum
wl
niedrigwüchsige Uferfluren
wm
Uferhochstaudenfluren
wo
Sand- und Kiesbänke
wx
technisch ausgebaut
Seite 118
Mit Betonschalen oder anderen Befestigungen versehene Gewässer, auch
Quellfassungen. Vollständig versiegelte Wasserbehälter wurden unter FI-Codes
verschlüsselt.
z*
Dominanzbildner ruderaler Hochstauden und Grasfluren
za*
Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
zb*
Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
zd*
Brennnessel (Urtica dioica)
ze*
Goldrute (Solidago gigantea, S. canadensis)
zg*
Rainfarn (Tanacetum vulgare)
zh*
Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
zi*
Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium)
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zj*
Staudenknöterich (Reynoutria spec.)
zk*
Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
zl*
Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)
zn*
Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris)
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Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
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Anhang III Verweise des Naturschutzgebiets- und Biotopkatasters
Nr. des
Nr. des BiotopNSGkatasters
Katasters
Bezeichnungen im Biotopkataster
Biotope
Bezeichnungen im Konzept
Biotop 1
Rheinaue Ehingen / Mündelheim
BK-4606-901
NSG Rheinaue Ehingen
Biotop 2
Rheinaue Neuenkamp
BK-4506-014
Rheinaue westlich von Neuenkamp
Biotop 3
Ruhraue Obermeiderich
BK-4506-017
Ruhraue zwischen dem Rhein-HerneKanal und der Eisenbahnlinie
BK-4506-035
Ruhraue östlich der Ruhr
DU-011
Biotop 4
Niederung des
Goldackergrabens
BK-4606-065
Bach bei Ehinger Berge
Biotop 5
Waldfriedhof Ehingen /
Waldgebiet Haselbusch
BK-4606-066
Ehinger Friedhof und angrenzendes
Feldgehölz
BK-4606-904
NSG Holtumer Höfe
BK-4606-022
Wechselfeuchte Grünlandflächen südlich
Postenhof
BK-4606-030
Tümpel am Holtumer Hof
DU-015
Biotop 7
Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle
Niederung des
Ungelsheimer Grabens
BK-4606-067
Ungelsheimer Graben
BK-4606-029
Heckenlandschaft bei Serm
Biotop 9
Waldgebiet Heidberg
BK-4606-031
Wald nordöstlich Holtumer Hof
Biotop 10
NSG Sittertskamp
BK-4606-905
NSG Sittertskamp
Biotop 11
Bruchgrabenniederung
BK-4606-069
Angerbach, Bruchgraben bei Ungelsheim
BK-4606-069
Angerbach, Bruchgraben bei Ungelsheim
BK-4606-906
NSG Aue des Alten Angerbaches am
Altenbrucher Damm
BK-4606-072
Angerbach, nördlich von Huckingen
Kieckenbusch
BK-4606-071
Angerbach am Biegerhof
Biotop 8
DU-012
DU-013
Biotop 12
Aue des Alten Angerbaches
BK-4606-070
Alter Angerbach in Angerhausen
Biotop 14
Rahmer See
BK-4606-033
Baggersee nördlich der Krefelder Straße
Biotop 20
Aue des Dickelsbaches
BK-4506-001
Dickelsbach / Rehwiesen
BK-4606-036
Huckinger Mark
BK-4606-037
Teilfläche des Waldgebietes Grindsmark
BK-4606-038
Teich auf Golfplatzgelände bei Großenbaum
BK-4606-074
Grindsmark
BK-4606-907
NSG Waldgebiet Grindsmark
BK-4606-036
Huckinger Mark
BK-4606-036
Huckinger Mark
BK-4606-041
Wald um Maria in der Drucht
Biotop 21
Waldgebiet Grindsmark /
Huckinger Mark
DU-014
Biotop 22
Aue des Wambaches
Biotop 24
Aue des Haubaches
Biotop 25
Waldgebiet Sportpark Wedau
BK-4506-016
Sportpark Wedau
Biotop 29
Duisburger Stadtwald
BK-4506-018
Duisburger Stadtwald, nördlicher Teil
BK-4506-038
Duisburger Stadtwald südöstlich AS DUWedau
Hamann & Schulte · Gelsenkirchen
Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd
Biotop 30
Biotop 31
Seite 121
BK-4506-039
Duisburger Stadtwald, südlicher Teil
BK-4506-039
Duisburger Stadtwald, südlicher Teil
BK-4506-038
Duisburger Stadtwald südöstlich AS DUWedau
BK-4506-039
Duisburger Stadtwald, südlicher Teil
BK-4506-038
Duisburger Stadtwald südöstlich AS DUWedau
Aue des Pootbaches
Aue des Bummelbaches
Biotop 32
Waldgebiet Monning
BK-4506-036
Wald auf dem Monning
Biotop 33
Waldgebiet Kaiserberg
BK-4506-034
Kaiserberg
Biotop 34
Wald an der Universität
BK-4506-018
Duisburger Stadtwald, nördlicher Teil
BK-4606-040
Kleingewässer nördlich Maria in der
Drucht
BK-4606-041
Wald um Maria in der Drucht
DU-010
BK-4606-908
NSG Bissingheimer Wäldchen
DU-014
BK-4606-907
NSG Waldgebiet Grindsmark
Biotop 35
Waldgebiet Drucht /
Bissingheimer Wäldchen
Biotop 36
Aue des Breitscheider Baches
Biotop 37
Waldfriedhof Wanheimerort
BK-4606-032
Waldfriedhof
Biotop 38
Wanheimerorter Wald
BK-4506-032
Buchenwald am Dickelsbach nördlich
der Wedauer Straße
Biotop 39
Alter Friedhof am Sternbuschweg
BK-4506-015
Friedhof am Sternbuschweg
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