Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd – Erläuterungstext November 2005 Hamann & Schulte Umweltplanung • Angewandte Ökologie Koloniestraße 16 D-45897 Gelsenkirchen Telefon 0209/ 598 07 71 Telefax 0209/ 598 08 60 Email [email protected] Auftraggeber: Stadt Duisburg Amt für kommunalen Umweltschutz Fachbereich Naturschutz und Grünplanung Untere Landschaftsbehörde Memelstraße D-47057 Duisburg Projektbearbeitung: Büro Hamann & Schulte Dipl.-Biol. Thomas Frebel Projektleitung: Dipl.-Biol. Michael Hamann Aufgestellt: Gelsenkirchen, den 15.08.2001 Aktualisiert und überarbeitet: November 2003 Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 3 Inhalt 1 Einleitung 7 2 Abgrenzung des Planungsgebietes und Einteilung in Planungsräume 9 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 3 Bestand der Biotop- und Nutzungstypen 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 3.2.9 3.2.10 3.2.11 3.2.12 3.2.13 3.2.14 3.2.15 3.2.16 4 Methode Biotop- und Nutzungstypen Wälder Kleingehölze Kopfbäume Grünanlagen und Friedhöfe Obstbaumbestände Wirtschaftsgrünland Feuchtgrünland und Röhrichte Trockenrasen und Magergrünland Äcker und Raine Ruderalvegetation: Pioniervegetation, Ruderale Wiesen, Hochstaudenfluren Gewässer Mauervegetation Kleingartenanlagen und Gärten Wohnbebauung Industrie- und Gewerbegebiete Verkehrswege 13 14 14 15 17 17 18 19 19 19 20 20 21 24 24 25 25 26 27 Situation des aktuellen Gehölzverbundes Situation des aktuellen Offenlandverbundes Situation des aktuellen Gewässerverbundes Barrieren zwischen den Lebensräumen Potenziell schutzwürdige Biotope Planungsraum I, Rhein- und Ruhraue Planungsraum II, Westliche Niederterrassenebene Planungsraum III, Östliche Niederterrassenebene Planungsraum IV, Sandterrassen Planungsraum V, Ruhrgebiet Defizitbereiche im Planungsgebiet Maßnahmenkonzept 5.1 5.1.1 5.1.2 10 10 10 11 11 11 13 Bestandsanalyse 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.5 4.6 5 Leitbilder und Abgrenzung der Planungsräume Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene Planungsraum IV: Sandterrassen Planungsraum V: Ruhrgebiet 28 31 33 35 36 38 40 47 50 52 54 56 Raumspezifische Planungsziele und Maßnahmenkataloge Ziele für den Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue Ziele für den Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene 56 57 57 Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.2.1 5.2.2.2 5.2.2.3 5.2.2.4 5.2.3 5.2.3.1 5.2.3.2 5.2.4 5.2.4.1 5.2.4.2 5.3 6 Ziele für den Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene Ziele für den Planungsraum IV: Sandterrassen Ziele für den Planungsraum V: Ruhrgebiet Verbundspezifische Planungsziele Milderung von Barrierewirkungen und Abbau von Verbindungsdefiziten Optimierung des Gehölzverbundes Abbau weiterer Verbindungsdefizite Entwicklung von Lebensräumen Aufwertung von Defizitbereichen Verbleibende Defizite Optimierung des Offenlandverbundes Abbau weiterer Verbindungsdefizite Aufwertung von Defizitbereichen Optimierung des Gewässerverbundes Abbau weiterer Verbindungsdefizite Aufwertung von Defizitbereichen Notwendige Abwägungen Flächenspezifische Planungsziele und Maßnahmen 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.3 6.3.1 6.3.2 6.4 6.4.1 6.5 6.5.1 6.5.2 6.6 6.6.1 6.6.2 6.7 6.7.1 6.7.2 6.8 6.8.1 6.8.2 6.9 6.9.1 6.9.2 Wälder Erhaltung von Laubwaldbeständen Entwicklung von naturnahen Wäldern durch Umbau und Pflege Anlage von naturnahen Wäldern durch Anpflanzung Kleingehölze Erhaltung von Kleingehölzen Anlage von Kleingehölzen Entwicklung von naturnahen Gehölzen durch Sukzession Kopfbäume Erhaltung und Pflege von Kopfbäumen Anlage und Pflege von Kopfbäumen Grünanlagen, Friedhöfe und Kleingärten Erhaltung und Pflege von Grünanlagen, Friedhöfen und Kleingärten Obstbaumbestände Erhaltung und Pflege von Obstbaumbeständen Anlage von Streuobstwiesen Wirtschaftsgrünland Erhaltung von Dauergrünland Entwicklung von extensiv genutztem Grünland Feuchtgrünland und Röhrichte Erhaltung und Pflege von Feuchtgrünland und Röhrichten Entwicklung von Feuchtgrünland Trockenrasen und Magergrünland Erhaltung und Pflege von Trockenrasen und Magergrünland Entwicklung von Magergrünland Äcker und Raine Erhaltung und Pflege von Rainen Nachhaltige Ackernutzung und Anlage von Rainen Seite 4 58 59 59 59 60 61 61 63 63 64 64 65 66 67 67 69 70 71 71 72 72 73 74 74 74 76 77 77 77 78 78 79 79 79 80 80 81 81 81 82 82 82 82 83 83 83 Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 6.10 6.10.1 6.10.2 6.11 6.11.1 6.11.2 6.11.3 6.11.4 6.11.5 6.12 6.12.1 6.13 6.13.1 6.13.2 6.13.3 Ruderalvegetation: Pioniervegetation, Ruderale Wiesen, Hochstaudenfluren Erhaltung und Pflege von Ruderalgesellschaften Entwicklung und Pflege von Ruderalgesellschaften Gewässer Erhaltung von naturnahen Gewässern Erhaltung, Pflege und Schutz von Gewässern Naturnahe Gestaltung von Gewässern Abkopplung von Stillgewässern im Hauptschluss Anlage von Kleingewässern Mauervegetation Erhaltung vegetationsreicher Mauern Allgemeine Maßnahmen Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Waldrändern Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Saumbiotopen Allgemeine Erhaltung und Entwicklung naturnaher Strukturen Seite 5 84 84 85 86 86 86 86 87 88 89 89 89 89 90 90 7 Verbleibende Defizitbereiche im Biotopverbund 91 8 Zusammenfassung 92 9 Literatur 93 I. Rhein- und Ruhraue II. Westliche Niederterrassenebene III. Östliche Niederterrassenebene IV. Sandterrassen V. Ruhrgebiet Hauptcodes der Biotoptypen Hauptcodes der Nutzungstypen/Biotoptypenkomplexe Zusatzcodes 97 98 98 98 98 99 111 113 Anhang I Potenzielle natürliche Vegetation der Planungsräume Anhang II Liste der Biotoptypen und Nutzungstypen Anhang III Verweise des Naturschutzgebiets- und Biotopkatasters Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 6 Karten Karte 1 Übersichtskarte Planungsgebiet Duisburg-Süd, M 1 : 10.000 Abgrenzung des Planungsgebietes – Darstellung der potenziell schutzwürdigen Biotope – Darstellung der Planungsräume Karte 2 Bestandskarte Duisburg-Süd Karte 2a Übersichtskarte Bestand Duisburg-Süd, M 1 : 10.000 Darstellung des Bestandes der Biotop- und Nutzungstypen – Übersicht der Bestandskarten im Maßstab 1 : 5000 Karte 2b Detailkarten Bestand Duisburg-Süd, M 1 : 5000 Darstellung des Bestandes der Biotop- und Nutzungstypen auf 38 Teilblättern der Deutschen Grundkarte Karte 3 Karte 4 Verbundanalyse Duisburg-Süd, M 1 : 85.000 Karte 3a Bestandsanalyse des Gehölzverbundes Karte 3b Bestandsanalyse des Offenlandverbundes Karte 3c Bestandsanalyse des Gewässerverbundes Karte 3d Bestandsanalyse Barrieren Karte 3e Verbleibende Defizite im Gehölzverbund Karte 3f Verbleibende Defizite im Offenlandverbund Karte 3g Verbleibende Defizite im Gewässerverbund Maßnahmenkarte Duisburg-Süd Karte 4a Übersichtskarte Maßnahmen Duisburg-Süd, M 1 : 10.000 Darstellung der Maßnahmen – Übersicht der Maßnahmenkarten im Maßstab 1 : 5000 Karte 4b Detailkarten Maßnahmen Duisburg-Süd, M 1 : 5000 Darstellung der Maßnahmen auf 38 Teilblättern der Deutschen Grundkarte Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 7 1 Einleitung Als unabhängiges Fachgutachten wurde das vorliegende Biotopverbundkonzept anhand des im Untersuchungszeitraum tatsächlich angetroffenen Geländezustandes erstellt (siehe Kapitel 3.1). Es wurde dabei davon ausgegangen, dass trotz vielfach intensiver Nutzung und oft beeinträchtigter, isolierter naturnaher Restflächen das Entwicklungspotenzial der verbliebenen Freiflächen als hoch einzuschätzen ist. Rechtskräftige Planungen wurden innerhalb dieses Konzeptes, zum Überarbeitungs-zeitpunkt November 2003, berücksichtigt und rechtskräftige Bebauungspläne mit ihren Abgrenzungen in den Maßnahmenkarten dargestellt. Andere Planungen, Konzepte und Entwürfe wurden in die Überlegungen der Biotopverbundkonzeption mitein-bezogen, deren Flächen mit Biotopmaßnahmen belegt, um Aussagen über die weitere Umgehensweise im Sinne des Biotopverbundes treffen zu können, falls diese Plan-ungen nicht weitergeführt bzw. verworfen werden. Dieses ökologische Fachgutachten ersetzt nicht einen Grünrahmenplan, eine Erholungsplanung (mit Radwander- und Wanderwegeverbindungen) und stellt keine sonstigen Belange dar, die über die öko-logischen Funktionen und Wertigkeiten hinausgehen. Die Umsetzung des vorliegen-den Konzeptes im Rahmen einer Detail- und Umsetzungsplanung, muss die Mach-barkeit hinsichtlich planerischer, gesetzlicher, eigentumsrechtlicher und finanzieller Be-lange berücksichtigen. Diese Planung jedoch ist ein eigenständiges Planwerk und ist der zweite und nachfolgende Schritt um das vorliegende Biotopverbundkonzept im Bereich der Stadt Duisburg praktisch umzusetzen. Ergänzende Hinweise zur Bedeutung einzelner Lebensräume konnten dem Biotopverbundkonzept des BUND – Kreisgruppe Duisburg (BUND-DUISBURG 1992a) entnommen werden. Biotopverbundplanung ist eine Maßnahmenkombination aus Großflächenschutz, Lebensraumvernetzung und Isolationsabbau (MADER 1988). Dabei werden sowohl die ökologisch wertvollen Bereiche des Planungsgebietes als auch die der angrenzenden Außenbereiche berücksichtigt. Ziel der Biotopverbundplanung ist die Herstellung, Wiederherstellung oder Neubegründung eines potenziellen Individuenaustausches zwischen den verschiedenen Lebensräumen und ihre Optimierung. Die vier Strukturelemente eines funktionierenden Biotopverbundes sind: • Kernlebensräume • Trittsteine • Korridorbiotope • Isolationsabbau durch Nutzungsextensivierung Kernlebensräume sind Großflächen, die Pflanzen und Tieren als Dauerlebensräume dienen können. Die meisten mitteleuropäischen Vogelarten benötigen 80 ha Fläche als absoluten Minimallebensraum (REICHHOLF 1987). Die Mindestgröße von Kernlebensräumen orientiert sich an dem Arealanspruch von sogenannten "Spitzenarten" mit meist großflächigen Lebensraumansprüchen (JEDICKE 1990): Hierunter fallen End- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 8 glieder der Nahrungsketten wie Greifvögel und Beutegreifer, aber auch andere Arten mit hohen Ansprüchen an Reviergrößen oder Jahreslebensräumen wie zum Beispiel größere Säugetiere. Im dicht besiedelten Bereich beschränkt sich das Artenspektrum meist auf die Ebene mittelgroßer Greifvögel und anderer Arten mit hohem Gebietsanspruch (zum Beispiel Habicht, Mäusebussard, Grünspecht) sowie mittelgroßer Säuger (Fuchs, Hase, Rehwild), die meist wesentlich größere Minimalareale als Lebensraum beanspruchen. Das Biotopverbundkonzept strebt eine Vergrößerung und Optimierung der Kernlebensräume an. Trittsteine sind kleinflächige Biotope oder Biotopkomplexe, die nicht als Dauerlebensräume geeignet sind, Tieren und Pflanzen aber eine zeitweilige Besiedlung und Reproduktion ermöglichen. Sie fungieren als Zwischenstation für den Individuenaustausch zwischen den Großflächen der Kernlebensräume. Das vorliegende Konzept sieht die Erweiterung bestehender und die Schaffung neuer Trittsteine vor. Korridorbiotope sind linienförmige Lebensräume, die als Wanderwege Kernlebensräume und Trittsteinbiotope engmaschig miteinander verbinden. Sie finden sich hauptsächlich an den Böschungen von Verkehrswegen. Es handelt sich zumeist um Gehölzstreifen, teilweise auch um Mosaike aus Gehölzen und Ruderalfluren. Auch entlang der Gewässer erstrecken sich Biotopstrukturen, die eine Verbindungsfunktion übernehmen können. Bestehende Korridorbiotope sollen im Rahmen des Biotopverbundkonzeptes optimiert werden; Lücken im Verbund werden durch die Entwicklung neuer Korridorverbindungen geschlossen. Barrieren können Wanderbewegungen und Ausbreitung von Pflanzen und Tieren behindern oder sogar ganz unterbinden. Die Folgen von Barrierewirkungen können Flächenzerschneidung (und die damit verbundene Verkleinerung von Lebensräumen), Trennung von Teillebensräumen (die verschiedenen, für Teilsiedler essentiellen Lebensraumtypen sind nicht mehr erreichbar) und Ausbreitungsbehinderungen (Wanderungen von Tieren, Ausbreitungs- Besiedlungs- und Austauschvorgänge werden behindert oder verhindert) sein. Barriereeffekte gehen in der Regel von Flächen und Strukturen aus, die für bestimmte Arten aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche nicht betretbar oder nicht überwindbar sind. Das Maß der Isolationswirkung ist meist abhängig von der Fläche oder Breite einer Barriere. Es können aber auch Faktoren wie beispielsweise Unterbrechung der Sichtweite (zum Beispiel bei Wiesenbrütern) oder Störungen durch Lärm und Freizeitaktivitäten zu Barrierewirkungen führen. Das Biotopverbundkonzept soll dazu beitragen Verbundhindernisse abzubauen und Barrierewirkungen abzuschwächen um die Durchgängigkeit des Raumes wiederherzustellen und den Ablauf aller wichtigen raum-dynamischen Prozesse von Pflanzen- und Tierarten in der Landschaft zu ermöglichen. Defizitbereiche stehen einem flächendeckenden Biotopverbund entgegen, da sie nicht oder nur unzureichend mit natürlichen Lebensräumen ausgestattet sind und besonders große Wanderbarrieren zwischen bestehenden naturnahen Biotopen darstellen. Eine die gesamte Landschaft betreffende Nutzungsextensivierung und die Anreicherung mit Biotopstrukturen dient der Minderung dieser Isolationswirkungen, die zum Beispiel von intensiv genutzten und großflächigen Agrargebieten, Forsten und Verkehrswegen ausgehen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 9 2 Abgrenzung des Planungsgebietes und Einteilung in Planungsräume Planungsgebiet ist das südliche Stadtgebiet von Duisburg östlich des Rheins. Im Norden schließt das Planungsgebiet lückenlos an die Südgrenze des Biotopverbundkonzeptes Duisburg-Nord an. Diese verläuft im Westen entlang der Autobahn A 40, östlich des Autobahnkreuzes Duisburg entlang des Rhein-Herne-Kanals. Im Osten bildet die Obermeidericher Straße die Begrenzung des Planungsgebietes (siehe Karte 1). Das Planungsgebiet wird nach LÖBF (1996b) zu vier Landschaftsräumen gezählt, die alle der Großlandschaft "Ballungsraum Rhein-Ruhr" angehören: "Rhein- und Ruhrauenkorridor" (Landschaftsraum 19), "Rechtsrheinischer Niederterrassenkorridor" (Landschaftsraum 21), "Ruhrgebiet mit Emscherkorridor" (Landschaftsraum 22) und "Rechtsrheinischer Sand- und Heideterrassenkorridor" (Landschaftsraum 23). Für diese Gebiete werden im Fachbeitrag der LÖBF (LÖBF 1996b) zum GEP '99 (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 1999) differenzierte Leitbilder genannt, die die landschaftsspezifischen Besonderheiten der Regionen berücksichtigen. Aus diesen Leitbildern werden Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die der langfristigen und umfassenden Erhaltung, Wiederherstellung und Neugestaltung geeigneter Lebensbedingungen für die landschaftstypischen Tiere und Pflanzen dienen sollen. Sowohl die oben genannten Leitbilder des Fachbeitrages als auch die daraus abgeleiteten Ziele des GEP '99 sollen in diesem Konzept Berücksichtigung finden (siehe Kapitel 2.1). Nach PAFFEN (1973) wird das Planungsgebiet in vier Naturräume gegliedert: Düsseldorf-Duisburger Rheinaue (Naturraum 575.2), Düsseldorf-Duisburger Rheinebene (Naturraum 575.30), Wedau-Tiefenbrucher Markwälder (Naturraum 575.31) und Lintorfer Sandterrassen (Naturraum 550.16). PAFFEN (1973) und BURRICHTER et al. (1988) geben naturraumspezifische Hinweise zur potenziellen natürlichen Vegetation (pnV), die bei der Umsetzung des vorliegenden Biotopverbundkonzeptes zu berücksichtigen sind (siehe Anhang I). Die Abgrenzungen der Landschaftsräume nach LÖBF (1996b) und der Naturräume nach PAFFEN (1973) sind nicht identisch. Während bei PAFFEN (1973) eine wichtige Differenzierung der Niederterrassenebene in einen westlichen Naturraum mit trockeneren Standorten und einen östlichen Naturraum mit überwiegend feuchteren Standorten vorgenommen wird, fehlt diese der Abgrenzung bei der LÖBF (1996b). Dagegen grenzt die LÖBF (1996b) im Norden des Naturraums Düsseldorf-Duisburger Rheinebene den siedlungsdominierten Landschaftsraum "Ruhrgebiet und Emscherkorridor" ab, der bei PAFFEN (1973) keine Berücksichtigung findet. Da sowohl die landschaftsraumspezifischen Empfehlungen der LÖBF (1996b) als auch die naturraumspezifischen Hinweise zur pnV von PAFFEN (1973) und BURRICHTER et al. (1988) im vorliegenden Biotopverbundkonzept als Orientierungsrahmen für die Formulierung lokaler Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dienen sollen, wird das Planungsgebiet in fünf funktional-ökologisch annähernd homogene Planungsräume unterteilt. Ihre Differenzierung berücksichtigt sowohl die hydrologisch bedingte Zweiteilung der Niederterrassenebene in einen West- und einen Ostteil, als auch die strukturelle Eigenständigkeit des siedlungs- und industriebetonten Stadtzentrums Duisburg Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 10 und ermöglicht so eine auf die Standorteigenschaften abgestimmte Maßnahmenplanung (siehe Karte 1 mit Darstellung der Planungsräume): • Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue • Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene • Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene • Planungsraum IV: Sandterrassen • Planungsraum V: Ruhrgebiet 2.1 2.1.1 Leitbilder und Abgrenzung der Planungsräume Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue Der Planungsraum Rhein- und Ruhraue ist der in den Naturräumen 575.2 (DüsseldorfDuisburger Rheinaue) und 575.320 (Untere Ruhraue) gelegene Bereich des Planungsgebietes Duisburg-Süd. Er liegt vollständig innerhalb des Landschaftsraumes 19 (Rhein- und Ruhrauenkorridor). Der Planungsraum umfasst die meist im Deichvorland gelegene, jährlich überschwemmte Aue mit verstreut stehenden Weiden und Pappeln. Das ehemals feuchte Wiesen- und Weideland, ist heute gut drainiert und wird als Ackerland oder Grünland intensiv bewirtschaftet. Für den Bereich der Ruhraue existiert als Planung im Rahmen des Gewässerauenprogramms NRW (MURL 1990a) das Auenkonzept "Untere Ruhr" (STAATLICHES UMWELTAMT DUISBURG 1997). Das Auegebiet des Rheins und der Ruhrbogen sind im GEP '99 als "Bereiche für den Schutz der Natur" vorgesehen. Leitbild (LÖBF 1996b): "Die teilweise episodisch überflutete und durch Kleingehölze strukturierte Auenlandschaft von Rhein und Ruhr ist durch nachhaltige Grünlandnutzung geprägt. Artenreiche Glatthafer- und Silgenwiesen wie auch die Magerrasen der … Rheindämme als alte Kulturbiotope werden naturschutzorientiert bewirtschaftet. Die Ackernutzung geht zugunsten von Grünland und wachsenden Auwaldflächen zurück." 2.1.2 Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene Der Planungsraum Westliche Niederterrassenebene liegt im südlichen, freiraumreicheren Teil des Naturraums 575.30 (Düsseldorf-Duisburger Rheinebene), im westlichen, unvernässten Bereich des Landschaftsraums 21 (Rechtsrheinischer Niederterrassenkorridor). Die Westliche Niederterrassenebene besteht aus Schottern und Sanden, die ursprünglich mit sandigem Hochflutlehm bedeckt waren. Die daraus hervorgegangene Braunerde mit einem mittleren bis hohen Nährstoffgehalt wird im Süden des Gebietes als Ackerland oder Grünland genutzt. Der Grünlandkomplex Holtumer Mühle ist im GEP '99 als "Bereich für den Schutz der Natur" ausgewiesen. Der Norden des Gebietes wird von Industrie- und Wohnbauflächen geprägt, die von Alluvialrinnen mit Bächen durchzogen werden, deren Auen überwiegend als Grünland genutzt werden. Zwei bewaldete Dünenfelder befinden sich südlich und westlich von Huckingen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 11 Leitbild (LÖBF 1996b): Der Anteil der naturnahen Eichen-Buchen- und BirkenEichenwälder wächst durch Neubegründung. "Die großen Bereiche mit fruchtbaren Böden werden nachhaltig ackerbaulich genutzt. Die noch nicht von Siedlungen eingenommenen Alluvialrinnen werden von naturnahen Bächen durchflossen und als Grünland bewirtschaftet. Ein Teil der Nassabgrabungen wird unter Berücksichtigung der Naturschutzziele entwickelt." 2.1.3 Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene Der Planungsraum Östliche Niederterrassenebene entspricht dem Naturraum 575.31 (Wedau-Tiefenbrucher Markwälder). Er ist die durch Bäche und Grundwasseraustritte am Rande der Sandterrasse bedingte östliche Randvernässungszone des Landschaftsraums 21 (Rechtsrheinischer Niederterrassenkorridor). Das Gebiet umfasst einen geschlossenen Waldstreifen mit ausgedehnten Gemeindewäldern auf wasserstauendem tonigen Lehm und vergleyten Böden zwischen Tiefenbroich und Duisburg. Leitbild (LÖBF 1996b): Der Anteil der zum Teil großen naturnahen Eichen-Buchen- und Birken-Eichen-Wälder, die vor allem auf relativ mächtigen Flugsanddecken und Dünen stocken, wächst durch Umwandlung von Nadelholzforsten und Umbau von Laubmischwäldern mit nichteinheimischen Gehölzen. "Am Terrassenrand und in der Nähe der Bäche liegen naturnahe Feuchtwälder. Ein Teil der Nassabgrabungen wird unter Berücksichtigung der Naturschutzziele entwickelt." 2.1.4 Planungsraum IV: Sandterrassen Der Planungsraum Sandterrassen ist identisch mit dem Naturraum 550.16 (Lintorfer Sandterrassen) und dem Landschaftsraum 23 (Rechtsrheinischer Sand- und Heideterrassenkorridor). Es handelt sich um die im Osten des Duisburger Stadtgebietes befindlichen, von Flugsand bedeckten Kies- und Sandterrassen des Rheins mit nährstoffarmen, podsoligen Böden. Die ehemals von Calluna-Heiden bedeckten Höhen sind heute fast vollständig bewaldet. Leitbild (LÖBF 1996b): "Naturnah bewirtschaftete Wälder und teilweise versumpfte Talauen sind die Kernflächen des Biotopverbundsystems auf den … Sandterrassen … . Unverschmutzte Fließgewässer werden überwiegend von naturnahen Auwäldern begleitet. Die Bruch- und Auwälder entwickeln sich ohne forstliche Bewirtschaftung. Die nachhaltige ressourcenschonende Acker- und Grünlandnutzung ist auf den durchlässigen, zum Teil feuchten Sandböden ein besonderes Gebot." 2.1.5 Planungsraum V: Ruhrgebiet Der Planungsraum Ruhrgebiet ist der siedlungs- und industriedominierte nördliche Teil des Naturraums 575.30 (Düsseldorf-Duisburger Rheinebene). Er gehört zum Landschaftsraum 22 (Ruhrgebiet mit Emscherkorridor). Leitbild (LÖBF 1996b): "Die Reste naturbetonter Biotope … und urban-industrielle Lebensräume, wie alte Parks und Friedhöfe, Industriebrachen und Halden sind die wesentlichen Bestandteile des Biotopverbundsystems im Ruhrverdichtungsraum. Die Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 12 typischen Stadt- und Industriebiotope entwickeln sich durch … natürliche Sukzession zu bedeutsamen Sekundärlebensräumen … ." Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 13 3 Bestand der Biotop- und Nutzungstypen 3.1 Methode Zur Erfassung des Biotopbestandes und der Flächennutzungen wurde eine Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen in Anlehnung an die Arbeitsanleitung der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung NW (LÖLF 1989, 1991; LÖBF 1996a) durchgeführt. Die Abgrenzung des Biotopbestandes erfolgte anhand von digitalen Luftbildern. Die Darstellung wurde durch Geländebegehung geprüft, ergänzt und gegebenenfalls korrigiert. Mit der Kartierarbeit im Gelände wurde im Mai 2000 begonnen. Eine flächendeckende Erfassung und Digitalisierung der Biotoptypen als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projektes lag Mitte November 2000 vor. Sie wurde im Verlauf des Spätwinters 2001 im Zuge der weiteren Bearbeitung durch Abgleich mit vorhandenen Unterlagen sowie durch weitere Geländebegehungen ergänzt und weiter differenziert. Nach Abschluß der internen Diskussionsphase und der Beteiligung Dritter (LÖBF, Landwirtschaftskammer, Forstbehörde) fand im November 2003 eine Aktualisierung und Überarbeitung statt, um Planungsfortschritte und aktuelle Entwicklungen mit einzubeziehen. Nach abgeschlossener Erhebung liegt für das gesamte Planungsgebiet eine flächendeckende Informationsgrundlage über sämtliche Lebensräume, Nutzungen und über wichtige Standortfaktoren vor. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Bestandskarten im Maßstab 1 : 5000. Die Biotop- und Nutzungstypen sind flächenscharf abgegrenzt. Die Beschriftung der Flächen besteht aus Haupt- und Zusatzcodes, denen Angaben über den Biotop- oder Nutzungstyp sowie gegebenenfalls weitere Informationen über Standorteigenschaften und dominierende Pflanzenarten entnommen werden können. Als Biotop- und Nutzungstypenschlüssel wurde der von Hamann & Schulte veränderte, ergänzte und erweiterte Kartierschlüssel der LÖBF (1996a) verwendet (zu seiner Bedeutung siehe Anhang II). Die Erfassung, Aufarbeitung und kartographische Aufbereitung und Darstellung der Daten und Ergebnisse erfolgte mithilfe eines Geographischen Informationssystems (ArcView GIS). Die Biotop- und Nutzungstypen wurden durch ausschließliche Verwendung der Objektklasse "Polygon" dargestellt; die Kartierinhalte (Biotoptyp, Biotopklasse sowie weitere Zusatzinformationen) sind in einer zugehörigen Attribut-Datenbank abgelegt. Um eine übersichtliche Darstellung zu ermöglichen, wurden ähnliche Biotop- und Nutzungstypen in den Karten zu Biotopklassen zusammengefasst (zum Beispiel verschiedene Wälder, Grünland, unterschiedliche Bebauungsformen) und diese farblich differenziert dargestellt. Die Bestandskartierung war auch gleichzeitig Grundlage der Maßnahmenplanung, so dass in jeden Fall sichergestellt ist, dass es sich bei den beplanten Flächen um identische Geometrien handelt. Die schutzwürdigen Biotope wurden aus der Bestandskartierung - wiederum unter Verwendung der vorhandenen Polygonobjekte - entwickelt. Jedem Polygon, das innerhalb eines schutzwürdigen Biotopes liegt, wurde eine entsprechende Nummer zugeordnet, so dass sich aus der Ü- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 14 berlagerung von Polygonen mit der gleichen Nummer die schutzwürdigen Flächen ergeben. 3.2 Biotop- und Nutzungstypen Im Folgenden werden Vorkommen und Verteilung der wichtigsten Biotop- und Nutzungstypen im Planungsgebiet beschrieben und ihre Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz in der Stadt sowie innerhalb des existierenden bzw. angestrebten Biotopverbundes skizziert. 3.2.1 Wälder Als Wälder im Sinne dieses Konzeptes werden Gehölze ab 1 ha Größe verstanden, wenn sie über eine waldtypische Struktur (Gliederung in Baum-, Strauch- und Krautschicht) verfügen oder wenn es sich um Neuanpflanzungen ab dieser Größenordnung handelt. Feldgehölze mit Nasswaldcharakter (Weidenauen- und Weidenbruchwälder, Erlenbruchwälder und bachbegleitende Erlen- oder Eschenwälder), Gehölzneuanpflanzungen (AU) innerhalb des Waldverbandes und in der städtischen Waldinventur als Wald bezeichnete Flächen werden unabhängig von diesen Kriterien ebenfalls zu den Wäldern gestellt. Die Definitionen für Wald im planungsrechtlichen Sinne und nach Landesforstgesetz finden keine Anwendung. Der Duisburger Süden ist zu fast 16 % bewaldet (zum Vergleich Land NRW 26 %). Der Hauptanteil der Wälder steht im Osten des Planungsgebietes auf den ertragsarmen podsoligen Böden der Sandterrasse (Duisburger Stadtwald, Waldgebiete Monning, Kaiserberg und Drucht, Wäldchen an der Universität) und den schwer zu bewirtschaftenden staufeuchten Lehmböden der Östlichen Niederterrassenebene (Waldgebiete Huckinger Mark, Grindsmark, Heltorfer Mark, Knickert, Sportpark Wedau und Bissingheimer Wäldchen). Im übrigen Planungsgebiet sind als inselartige Waldflächen von größerer Bedeutung lediglich die beiden Binnendünen Heidberg und Ehinger Berge, das NSG Sittertskamp und der Wanheimerorter Wald zu nennen. Daneben gibt es noch ein kleines, überwiegend aus gebietsfremden Laubbaumarten bestehendes Waldgebiet in Neuenkamp. Die Auen von Rhein und Ruhr sind entgegen ihrer potenziell natürlichen Vegetationsausstattung bis auf unbedeutende kleinflächige Weidenauwaldreste und Anpflanzungen waldfrei. Die ökologische Bedeutung von Waldgebieten ist im Wesentlichen von ihrer Flächengröße abhängig: Nur bei ausreichender Ausdehnung treten in ihnen alle potenziellen Strukturmerkmale und Habitatelemente auf, um auch anspruchsvolleren, typischen Waldtierarten als Lebensraum zu genügen. So bilden Gehölzbestände erst ab einem Durchmesser von 80 m die für typische Wald-Laufkäferarten geeigneten mikroklimatischen Waldbedingungen aus (MADER & MÜHLENBERG 1981). Auch Beeinträchtigungen, die von benachbarten Flächen ausgehen, wie Eutrophierung durch angrenzende Landwirtschaft, randliche Müllablagerungen, Immissionen durch Straßen, usw. wirken sich auf die Waldlebensgemeinschaft um so stärker aus, je kleiner die Gehölzfläche ist. Auch die von den Gehölzbeständen selber geleistete Pufferfunktion als Schutz für gefährdete Biotope wie Kleingewässer oder Bäche ist größenabhängig. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 15 Naturnahe Waldränder sind meist nicht ausgebildet. Waldbestände werden meist scharf durch angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Verkehrsflächen begrenzt. Die ökologische Bedeutung von Waldrändern gleicht der von Hecken: Sie haben nicht nur Waldschutzfunktionen gegen Wind, Sturm, Sonne, Feuer und Schadorganismen, sondern sind auch Rückzugsräume für aus intensiv bewirtschafteten Flächen verdrängte Tiere und Pflanzen. Unabhängig von ihrer Zusammensetzung werden die Wälder des Planungsgebietes als potenziell schutzwürdige Bereiche angesehen und in Kapitel 4.5 näher beschrieben. 3.2.2 Kleingehölze Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden Gehölze unter 1 ha als Kleingehölze erfasst. Hierzu zählen Gebüsche, Hecken und Gehölzstreifen, Feld-, Siedlungs- und Ufergehölze, Alleen und Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume. Gehölze über 1 ha Größe werden zu den Wäldern gezählt; fehlt ihnen jedoch eine typische Waldstruktur, so werden auch sie zu den Kleingehölzen gerechnet. Gehölzstrukturen sind in den Karten mit Zusatzcodes für maximal fünf vertretene dominante Baum- oder Straucharten versehen. Siedlungs- und Feldgehölze sowie Gehölzstreifen unterschiedlicher Breite und Länge sind verstreut im ganzen Duisburger Süden vorhanden. Sie befinden sich unter anderem auf Brachflächen, an Sportanlagen, entlang von Gleisanlagen und Autobahnen, oder sie bilden immissionsmildernde Abgrenzungen zu Industriegebieten. Fast allen Kleingehölzen ist ihr anthropogener Ursprung gemein: Es sind überwiegend Mischbestände, die sich aus heimischen und nicht heimischen Strauch- und Baumarten in wechselnden Anteilen zusammensetzen. An Bahnböschungen und in Randbereichen zu Industrieanlagen kommen auch Reinbestände aus Robinien oder Ahornarten vor. Spontan entstandene Gehölzbestände finden sich auf oder an Gleisanlagen, auf sonstigen Brachflächen oder auf Industrieflächen. Hierbei handelt es sich meist um BirkenVorwaldgesellschaften oder um Gebüsche aus Holunder, Brombeeren oder Schmetterlingsflieder. Im Planungsgebiet sind entlang der Straßen zahlreiche Baumreihen vorhanden. Einige Siedlungen sind besonders dicht mit Baumreihen und Alleen ausgestattet, so zum Beispiel der Stadtteil Wanheimerort. Zu den häufigsten dort angepflanzten Arten zählen Platanen, Ahornarten, Linden, Pappeln und weitere nicht heimische Arten mit Ziercharakter. In den ländlich geprägten Bereichen sind kaum Baumreihen zu finden; hier existieren lediglich einige Einzelbäume und Baumgruppen. Entgegen der naturraumtypischen Ausstattung der gewässerbegleitenden Landschaften mit Auwäldern sind die Niederungen der großen Flüsse des Duisburger Südens nur spärlich mit Gehölzen bestanden. Am Rhein sind es überwiegend schmale Ufergehölze aus Weiden und Pappeln oder kleinflächige, auwaldähnliche Weidengehölze. Der bedeutendste Gehölzkomplex liegt im NSG Rheinaue Ehingen im Bereich eines alten Rheinarms. Bei Neuenkamp bilden kleine, überwiegend aus Pappeln aufgebaute Gehölzgruppen die einzigen strukturierenden Elemente in der Rheinaue. Der Anteil der Kleingehölze in der Niederung der Ruhr ist dagegen aufgrund einer Vielzahl die Ruhraue querender Verkehrswege wesentlich größer: Es sind jedoch überwiegend stark Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 16 beeinträchtigte Gehölze mit nicht heimischen Baum- und Straucharten innerhalb des Autobahnkreuzes Kaiserberg und an den Böschungen der Bahntrassen, Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen. In der Westlichen Niederterrassenebene sind besonders die besiedelten Bereiche im Norden gut mit Gehölzen ausgestattet. Aufgrund ihrer Gehölzdichte hervorzuheben sind hier die parkähnlich gestalteten Bereiche des Biegerhofs und des Rheinterrassenparks (siehe Kapitel 3.2.4), die gewässerbegleitenden Gehölzstreifen entlang des Neuen Angerbachs, der Gehölzgürtel um den Rahmer See und die fast waldähnlichen Kleingehölze des NSG Sittertskamp. Die großen landwirtschaftlich genutzten Freiräume im Süden des Gebietes sind dagegen nur spärlich mit Gehölzstrukturen ausgestattet. Auffallend sind hier jedoch einige jüngst angelegte Baumreihen an den Straßen und Wegen im Bereich der Holtumer Mühle. Innerhalb des waldreichen östlichen Teils der Niederterrassenebene und den fast vollständig von Wald eingenommenen Sandterrassen spielen von Waldflächen isolierte Kleingehölze nur eine untergeordnete Rolle. Hervorzuheben sind hier lediglich die beiden inselartig angelegten Gehölzkomplexe inmitten des Bahngeländes im Bereich der Güterabfertigung zwischen den Haltepunkten Duisburg-Wedau und Duisburg-Bissingheim und dem Rangierbahnhof Duisburg-Wedau. In der Duisburger Innenstadt kommen außerhalb der Parkanlagen hauptsächlich linienhaft ausgebildete Kleingehölze entlang der Bahntrassen Duisburg-Düsseldorf und Hochfeld-Mülheim vor. Die flächenmäßig bedeutendsten zusammenhängenden Gehölzbestände sind südwestlich des Güterbahnhofs Duisburg im Kreuzungsbereich dieser beiden Bahntrassen zu finden. Je nach Artenzusammensetzung, Größe und Alter kommt den Gehölzstrukturen des Planungsgebietes eine mehr oder weniger große Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz zu. Insbesondere im dicht besiedelten Bereich, der arm an naturnahen Lebensräumen ist, können sie als Verbindungsstrukturen von hoher Bedeutung für den Biotopverbund sein. Bei entsprechender Umgestaltung und Pflege, gekoppelt mit Verbreiterungen und Neubegründungen, kann diese Funktion optimiert werden. Von untergeordneter Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind Baumreihen und Einzelbäume im Siedlungsbereich: Sie tragen zwar zur Verschönerung der Stadtteile bei und wirken ausgleichend auf das Stadtklima, bieten aber nur anspruchslosen, baumbewohnenden Arten (Vögel, Insekten) einen Lebensraum. In den ländlich geprägten Bereichen sind Einzelbäume und Baumreihen dagegen häufig die einzigen Strukturen, die als Nistplatz, Ansitz und Singwarte für Vögel dienen können und zur Gliederung der Landschaft beitragen. Hier können sie wichtige Teilhabitate für Heckenbrüter und Greifvögel darstellen. Ausgesprochen wertsteigernd sind breite, nicht oder extensiv genutzte Wildkrautsäume, die nach BLAB (1993) eine Breite von mindestens 4 m aufweisen sollten. Den Siedlungsgehölzen und Gehölzstreifen im Planungsgebiet ist dagegen meist kein oder ein nur sehr schmaler Saum vorgelagert. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 3.2.3 Seite 17 Kopfbäume Kopfbäume werden gesondert betrachtet, da sie als Kleingehölze von besonderer Bedeutung für den Artenschutz sind: In dickstämmigen Kopfbäumen findet eine Vielzahl von Insektenarten, insbesondere holzbewohnende Arten und deren Larven, einen Ersatzlebensraum für Altholzbestände der mittlerweile weitgehend verschwundenen Auen- und Urwälder. Grundsätzlich gilt: Je älter, dicker und mulmreicher die Stämme sind, desto wertvoller sind sie aus der Sicht des Tierartenschutzes (BLAB 1993). Nicht zuletzt stellen sie den am Niederrhein bevorzugten Brutplatz für den Steinkauz dar. Im Planungsgebiet kommen ausschließlich Kopfbäume aus Weiden vor. Die Standorte sind auf die Rheinaue und auf die Westliche Niederterrassenebene begrenzt. Am Rhein sind sie auf den nordöstlichen Bereich des NSG Rheinaue Ehingen beschränkt, kommen dort aber in großer Anzahl auf dem Weideland und entlang von Gräben vor und werden zum Teil regelmäßig gepflegt. Eine Anzahl bemerkenswerter Kopfbäume ist am Bruchgraben in den Parkanlagen von Huckingen erhalten. Diese Altbestände sind bis zur Düsseldorfer Landstraße durch Neupflanzungen ergänzt worden. Auch entlang des Ungelsheimer Grabens südlich der Krefelder Straße existiert eine Reihe alter Kopfweiden, die im Süden durch junge Anpflanzungen fortgesetzt wird. In unmittelbarer Nähe stehen zwei schützenswerte alte Kopfbaumgruppen. Auch entlang des Alten Angerbachs sind Kopfweiden zu finden: Im Biegerpark, am Altenbrucher Damm und zwischen Düsseldorfer Landstraße und Huckinger Kamp. Weitere Bestände befinden sich am Rande der Gärten westlich von Mündelheim, entlang des Goldackergrabens südlich der Krefelder Straße und am Rahmer Bach westlich der Angermunder Straße. 3.2.4 Grünanlagen und Friedhöfe Im gesamten Planungsgebiet befinden sich in der Nähe der Siedlungsflächen zahlreiche Stadtparks und Grünanlagen unterschiedlicher Größe, Ausstattung und Pflegeintensität. Sie machen etwa 4 % des Planungsgebietes aus. Die größten Anlagen sind der Erholungspark Biegerhof und der Rheinterrassenpark. Während sich der letztere aus Gehölzbeständen mit überwiegend standortheimischen Arten und extensiv gepflegten Hochstaudenfluren und ruderalen Wiesen zusammensetzt, sind die inselartig zwischen Scherrasen gelegenen Kleingehölze des Biegerhofes fast ausschließlich aus nicht heimischen Arten aufgebaut. Aufgrund der hohen Nutzungs- und Pflegeintensität wird die Ansiedlung spontaner Vegetation hier weitgehend unterbunden. Die gewässernahen Bereiche am Alten Angerbach sind nur zum Teil naturnah ausgeprägt oder extensiv gepflegt. Die zahlreichen kleinen Grünanlagen setzen sich ebenfalls aus Scherrasen und einem unterschiedlichen Anteil an Bäumen und Sträuchern (oftmals Zierformen) zusammen. Einige Anlagen sind so schmal ausgebildet, dass sie nur aus Wegen und Gehölzen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 18 bestehen. Auch hier ist die Nutzungs- und Pflegeintensität so groß, dass für spontane Vegetation kaum Raum bleibt. Unter den derzeitigen Bedingungen ist die Bedeutung der kleinen Anlagen für den Biotop- und Artenschutz relativ gering. Für gehölzbewohnende Arten kann ihnen dagegen im angestrebten Biotopverbund eine herausragende Bedeutung zukommen, da sie – bedingt durch ihre Lage zwischen schutzwürdigen, gehölzgeprägten Biotopen – oftmals als verbindende Strukturen in Frage kommen, die durch wirksame Pflegemaßnahmen optimiert werden können. Dies gilt zum Beispiel für die Platanenbestände der Königsberger Allee, die für eine Verbindung zwischen den innenstadtnahen Bereichen und dem Waldgebiet Kaiserberg sorgen. Auch die Kette kleiner Grünanlagen in Hochfeld zwischen dem Marienhospital und der Walzenstraße könnte solch eine Verbindungsfunktion übernehmen. Über das gesamte Stadtgebiet verteilt befinden sich unterschiedlich große und alte Friedhöfe. Die aktuelle Bedeutung der Friedhöfe innerhalb des Biotopverbundes steigt mit ihrer Größe und ihrem Alter. Kleine, junge und strukturarme Friedhöfe in isolierter Lage besitzen eine eher untergeordnete Bedeutung. Dagegen können alte und große Friedhöfe einen hohen Anteil verschiedener Strukturelemente aufweisen (Altbaumbestand, Gehölzpflanzungen, Wegränder, kleine Wiesenflächen, Kompostbereiche, Lagerflächen, Mauern). Darüber hinaus ist die Pflegeintensität in Teilbereichen geringer als bei den kleinen, meist dicht belegten Friedhöfen. Sie bieten somit Lebensraum für eine angepasste Flora und Fauna. Strukturreiche Friedhöfe mit einem alten Baumbestand werden als potenziell schutzwürdige Bereiche eingestuft (siehe Kapitel 4.5). 3.2.5 Obstbaumbestände Nur 0,1 % des Planungsgebietes Duisburg-Süd sind mit Obstbäumen bestanden. Neben einer Obstgartenbrache sind es überwiegend Obstgärten, Obstwiesen und Obstweiden, deren Vorkommen auf die Westliche Niederterrassenebene begrenzt ist. Alte Obstbaumbestände kommen an den Siedlungsrändern (zum Beispiel am Nordrand Mündelheims oder am Rande von Serm und Rahm) und in den Niederungen der Bäche (innerhalb Rahms in der Niederung des Rahmer Bachs und in der Nähe des Alten Angerbaches östlich des Biegerhofs und südlich des Altenbrucher Dammes) vor. Jüngere Bestände sind in Hüttenheim am Sportpark Süd angelegt worden. Eine kleinflächige Obstweide ist am Bruchgraben in Huckingen durch Neuanlage vergrößert worden. Obstbaumbestände über Dauergrünland zählen zu den gefährdeten Biotopen in Nordrhein-Westfalen und bieten einer Vielzahl spezialisierter Tierarten einen Lebensraum. Alte Obstbaumbestände dienen insbesondere spezialisierten Astlochbrütern aber auch vielen anderen, höhlenbewohnenden Tierarten als Lebensraum und sind daher allein aufgrund ihrer Funktion als Strukturelement schutzwürdig. BLAB (1993) weist Streuobstflächen wegen ihres Arten- und Individuenreichtums generell eine große Bedeutung für den Naturhaushalt zu. Obstbaumbestände sind darüber hinaus wichtige gliedernde und belebende Elemente in der Landschaft. Den Obstweiden kommt dabei wegen ihres geringeren Anteils an Blütenpflanzen im Unterwuchs eine weniger große Bedeutung für den Artenschutz zu als den Obstwiesen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 3.2.6 Seite 19 Wirtschaftsgrünland Unter dem Oberbegriff Wirtschaftsgrünland werden alle intensiv genutzten Grünlandtypen wie Fettwiesen und Fettweiden sowie deren Brachen verstanden. Sie machen etwa 5 % des Planungsgebietes und etwa 30 % aller landwirtschaftlich genutzten Flächen aus. Große Gebiete mit Grünlandnutzung befinden sich im Duisburger Süden vor allem in den Niederungen der großen Flüsse. Während in den Auen von Rhein und Ruhr die Grünland- wie die Ackernutzung in gleichem Maße vertreten sind, überwiegt auf der Westlichen Niederterrasse die intensive Bewirtschaftung von Ackerland. Kleine Grünlandflächen finden sich jedoch bei Mündelheim und Serm, großflächige Grünlandnutzung kommt am Alten Angerbach zwischen Biegerhof und Remberger See und im Bereich der Holtumer Mühle vor. Ein schmaler Grünlandstreifen verläuft entlang des Bruchgrabens; vereinzelte Flächen liegen am Rande von Großenbaum. Innerhalb des besiedelten Bereichs fehlen Grünlandflächen fast vollständig. Die Grünlandnutzung erfolgt überwiegend durch Beweidung mit Schafen und Pferden. Wirtschaftsgrünland spielt innerhalb des Biotopverbundes – insbesondere in bereits überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaften – eine wichtige Rolle als Lebensraum angepasster Arten und Artengruppen (zum Beispiel teilweise gefährdete Heuschreckenarten, kulturfolgende Vogelarten der Agrarlandschaft, Feuchtwiesenvegetation). Dauergrünland in Hofnähe bietet in Zusammenhang mit Obstbaumbeständen einer Vielzahl spezialisierter Tierarten einen Lebensraum. Die Glatthaferwiesen in der Rheinaue und die mageren Ausbildungen des Deichgrünlandes haben als seltene Lebensräume eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. 3.2.7 Feuchtgrünland und Röhrichte Als Feuchtgrünland sind im Planungsgebiet ausschließlich Nass- und Feuchtweiden zu finden. Röhrichte und Seggenrieder werden ab einer Fläche von ca. 20 m² Größe erfasst. Feuchtgrünland kommt im Bereich der Holtumer Mühle (zum Teil NSG) und am Alten Angerbach bei Haus Böckum vor. Ein größerer Komplex aus Röhrichten und Binsenrieden liegt am Altenbrucher Damm beiderseits der A 59. Kleinflächige Röhrichtbestände und Kleinseggenrieder sind im NSG Rheinaue Ehingen, am Alten Angerbach östlich der Kläranlage, an der Sandmühle, im Nachtigallental zwischen den Bahnlinien und im Waldgebiet Grindsmark südlicher des Druchter Weges zu finden. Auf wenig beeinflussten Standorten können sich artenreiche Bestände ausbilden, die einen großen ökologischen Wert für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten haben. Offenes und großflächiges Feuchtgrünland ist potenzieller Lebensraum für Wat- und Wiesenvögel. 3.2.8 Trockenrasen und Magergrünland Trockenrasen und Magergrünland sind nährstoffarme Biotope, die extensiv genutzt werden oder keiner Bewirtschaftung unterliegen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 20 Im Planungsgebiet liegen zwei kleinflächige Straußgrasrasen am Rande des Heidbergs und zwei Magergrünlandareale in der Nähe neuangelegter Obstwiesen im Sportpark Süd und am Bruchgraben. Die Flächen sind potenzielle Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die auf sehr nährstoffarme Umweltbedingungen angewiesen sind. 3.2.9 Äcker und Raine Ackerland ist auf die Westliche Niederterrassenebene und die Niederungen der großen Flüsse beschränkt. Es macht mit etwa 10 % einen relativ großen Anteil am Planungsgebiet aus. In den Auen von Rhein und Ruhr sind Acker- wie Grünlandnutzung in gleichem Maße vertreten, während in den übrigen Gebieten mit landwirtschaftlicher Nutzung die intensive Bewirtschaftung von Ackerland überwiegt. Große zusammenhängende Gebiete mit Ackerwirtschaft befinden sich im Süden des Planungsgebietes bei Mündelheim und Serm. Raine kommen nur sehr selten vor. Die entlang von Straßen und Wegen, Gewässern oder an Grundstücks- bzw. Nutzungsgrenzen vorhandenen Raine sind häufig durch angrenzende Nutzungen beeinträchtigt und oftmals zu schmal, um in den Karten dargestellt werden zu können. Für den Biotopverbund ist das große Entwicklungspotenzial von Ackerflächen von Bedeutung, da sie als Freiflächen in das Konzept integriert werden können und nach einer weitgehenden Nutzungsextensivierung oder der Entwicklung zu Grünland wichtige Verbindungs- bzw. Trittsteinfunktionen übernehmen können. Ackerflächen stellen zum Beispiel typische Lebensräume für Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche dar. Der mit der intensiven Nutzung des Ackerlandes einhergehende Einsatz von Bioziden hat jedoch allgemein zu einer starken Verarmung der Fauna und zu einem drastischen Rückgang der Ackerwildkräuter geführt. Zur Förderung dieser, für die offene, gehölzarme Agrarlandschaft typischen Arten, sollte eine Anreicherung der Feldflur hauptsächlich über die Entwicklung von Rainen und Ackerrandstreifen erfolgen. Für bodengebundene Arten können Raine nicht nur eine bedeutende Vernetzungsstruktur als Wanderleitlinie bedeuten, sie können auch - entsprechende Breite vorausgesetzt - als Lebensraum und Rückzugsbiotop für Insektenpopulationen (zum Beispiel Heuschrecken, Laufkäfer) und Nahrungsbiotop für eine Vielzahl blütenbesuchender Insektengruppen dienen (zum Beispiel Schmetterlinge, Hautflügler, Schwebfliegen, einige Käferfamilien). 3.2.10 Ruderalvegetation: Pioniervegetation, Ruderale Wiesen, Hochstaudenfluren Der Begriff Ruderalvegetation beschreibt die Vegetation, die sich aufgrund fehlender oder eingestellter Nutzung auf anthropogenen Standorten spontan ansiedelt. Pionier- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 21 vegetation bezeichnet dabei frühe meist lückige Sukzessionsstadien ein- bis zweijähriger Arten; ruderale Wiesen werden von hochwüchsigen Gräsern bestimmt, Hochstaudenfluren von mehrjährigen nicht verholzenden Pflanzen. Dominieren Sukzessionsgehölze einen Bestand, so werden sie je nach Größe und Struktur als Wälder oder Kleingehölze erfasst.Verstreut über das Planungsgebiet sind Ruderalflächen unterschiedlicher Größe zu finden. Es handelt sich zum Teil um Flächen innerhalb von Wohn- bzw. Gewerbegebieten, die überwiegend von ruderalen Wiesen und Gebüschen geprägt werden. Größere Bereiche, die von Ruderalvegetation besiedelt werden, finden sich in der Nähe des Remberger Sees und des Rahmer Sees, vor allem aber innerhalb der Industriegebiete. Die Vegetation setzt sich aus kurzlebiger und ausdauernder Ruderalvegetation und aus Gebüschgesellschaften zusammen. Im Planungsgebiet kommen des weiteren zahlreiche Bahnbrachen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien vor. Auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs haben sich bereits zahlreiche Ruderalarten und Gehölze spontan angesiedelt. Ruderalflächen besitzen eine hervorragende Bedeutung als Lebensraum für wildwachsende Pflanzen. Nach Untersuchungen von REIDL (1989) in Essen weisen vor allem Industrie-, Gewerbe-, Zechen- und Verkehrsbrachen mit frühen Sukzessionsstadien eine hohe floristische und vegetationskundliche Vielfalt auf. Sie stellen Lebensräume zahlreicher seltener Arten dar. Der Artenreichtum der Wohn-, Garten- und landwirtschaftlichen Brachen ist in der Regel geringer, auch seltene Arten treten in geringerem Maße auf. Brachflächen bieten Lebensraum für solche Arten, die sich im überwiegenden Teil des Stadtgebietes aufgrund der intensiven Nutzung nicht behaupten können; dies sind vor allem Heuschrecken und Tagfalter, Reptilien, Amphibien und die Offenland-Bodenbrüter unter den Vögeln. 3.2.11 Gewässer Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind alle Oberflächengewässer des Planungsgebietes erfasst worden. Hierzu gehören Fließgewässer wie Flüsse, Bäche und ihre Quellen, Stillgewässer wie Weiher, Altarme, Teiche, stehende Kleingewässer und Gräben sowie Regenrückhalte- und Klärbecken, Kanäle, Hafenbecken und Abgrabungsgewässer. Gewässer, die aus Abgrabungen hervorgegangen sind, aktuell aber keiner Abbaunutzung unterliegen, sind in den Karten mit einer Doppelsignatur versehen, die den aktuellen Zustand und die frühere Funktion berücksichtigt. Die bedeutendsten Gewässer im Planungsgebiet sind die Flüsse Rhein und Ruhr. Als Wasserschifffahrtsstraßen höherer Ordnung sind ihre Ufer immer wieder verändert und zum Teil stark befestigt worden. An den Rheinufern sind es Buhnen oder Steinschüttungen; direkt an das Gewässer grenzende Industriegebiete werden durch gemauerte Uferbefestigungen gesichert. Auch die anderen Wasserstraßen im Duisburger Süden – der Rhein-Herne-Kanal, sein Verbindungskanal zur Ruhr, sowie der Schifffahrtskanal zum Mülheimer Hafen – verfügen über entsprechende Uferbefestigungen. Nur im Bereich der südlichen Rheinaue, bei Ehingen und Mündelheim, sind in weiten Teilen naturnahe Sand- und Kiesufer vorhanden. Das NSG Rheinaue Ehingen wird von einem verlandenden, strukturarmen Altarm des Rheins durchzogen. Im Süden des NSG durchzieht der Drapgraben das verlandete Bett eines ehemaligen Rheinarms. Er entwässert die landwirtschaftlich genutzte Aue nach Hochwasser. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 22 Südöstlich der Ruhr werden abgebundene Altarmreste als Weideland genutzt. In ihren Senken befinden sich schützenswerte Kleingewässer, die zur Zeit als Viehtränke genutzt werden. Nördlich der Ruhr existieren mehrere kleine Stillgewässer, darunter ein Weiher mit artenreicher Vegetation. Der temporär wasserführende Obermeidericher Graben ist zum Teil zugeschüttet. Das Relief der Westlichen Niederterrassenebene wird im Wesentlichen durch die alten Rinnen des Rheins bestimmt, die durch temporär wasserführende Gräben oder Bäche entwässert werden: Zwischen den Ehinger Bergen im Osten und dem Industriegebiet der Thyssen AG im Westen verläuft der abschnittsweise, temporär wasserführende Goldackergraben. Auch der Ungelsheimer Graben ist abschnittsweise temporär wasserführend: Er verläuft in einem weiten Bogen, aus dem landwirtschaftlich geprägten Bereich südlich von Serm kommend, an Ungelsheim vorbei bis zu den Siedlungsgebieten Hüttenheims. Zwei seiner nördlichen Abschnitte werden verrohrt geführt. Weitgehend von Bebauung freie Niederungen begleiten den Bruchgraben in Huckingen und den Alten Angerbach, der die Stadtteile Huckingen und Angerhausen durchfließt. Nördlich Haus Remberg mündet der aus Rahm kommende Rahmer Bach in den Alten Angerbach. Vorfluter der Bäche und Gräben im Planungsraum ist der naturfern ausgebaute und begradigte Angerbach, der bei Angermund in den Rhein mündet. In der Niederung des Alten Angerbachs liegen einige überwiegend anthropogene Stillgewässer: Ein vom Alten Angerbach durchflossener Teich befindet sich im Norden der Sandmühle östlich Ungelsheim; die Gräfte der ehemaligen Wasserburg Haus Böckum ist zum Teil als eutrophes Stillgewässer erhalten; zwei Teiche mit Schwimmblattvegetation und Röhrichtsaum liegen östlich des Alten Angerbachs am Altenbrucher Damm; ein temporäres Kleingewässer befindet sich auf einer Weide am Alten Angerbach bei Huckingen im Nordwesten des Remberger Sees. Im Hauptschluss des Alten Angerbachs liegen einige Teiche im Bereich des Erholungsparks Biegerhof und östlich der Kläranlage zwischen Angerhausen und Hüttenheim, die zum Teil von Uferhochstauden und Röhricht gesäumt werden. Die größeren abflusslosen Stillgewässer des Planungsraumes – Remberger See, Großenbaumer See und Rahmer See – sind Weiher, die ihren Ursprung als Abgrabungsgewässer des Ton-, Sand- oder Kiesabbaus haben. Die Weideweiher südlich der Holtumer Mühle liegen im direkten Grundwassereinzugsgebiet des Rheins und zeigen pegelabhängig schwankende Wasserstände. Im NSG Sittertskamp liegt am Fuße der Schlackenhalde ein temporäres Kleingewässer. Die Östliche Niederterrassenebene wird durch die aus Sand- und Kiesabbau künstlich hervorgegangenen großen Weiher geprägt. Im Norden sind es die als Wassersportanlagen genutzten Stillgewässer des Sportparks Wedau: Barbarasee, Bertasee, Margaretensee und Regattabahn. Weiter südlich ist es das Naherholungsgebiet der SechsSeen-Platte mit den rekultivierten Abgrabungsgewässern Wambachsee, Masurensee, Wildförstersee, Böllertsee und Wolfsee sowie dem Haubachsee, der noch ausgekiest wird. Kleinere Stillgewässer sind der Blaue See bei Bissingheim und der Weiße See nahe Entenfang. Die Sechs-Seen-Platte wird unter anderem durch die Zuflüsse des teilweise renaturierten Haubachs und des auf weiten Strecken ökologisch und morphologisch naturnah Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 23 erhaltenen Wambachs gespeist. Der Wambach verbindet den Entenfang in Mülheim mit dem Wolfsee, während der Haubach von Osten her kommend durch die nördlichen Gebiete der Drucht und der Huckinger Mark fließend in den Haubachsee mündet. Bei Bissingheim liegen der Bissingheimer Graben und der Südgraben. Der bedeutendste Vorfluter der Östlichen Niederterrassenebene ist der zu großen Teilen begradigte Dickelsbach: In ihn mündet das Grabensystem des Waldgebietes Grindsmark ebenso wie die Abflüsse der Sechs-Seen-Platte. Auch die Regattabahn des Sportparks Wedau ist über einen Verbindungsgraben mit dem Dickelsbach verbunden. Die Sandterrassen werden von zahlreichen kleinen Bächen durchzogen. Der Breitscheider Bach durchfließt im Südosten das Duisburger Stadtgebiet und mündet außerhalb Duisburgs im Bereich der Heltorfer Mark in den Dickelsbach. Er ist überwiegend naturnah bis natürlich ausgestattet; nur wenige Abschnitte sind begradigt oder technisch ausgebaut. Der Norden des Waldgebietes Drucht wird von dem mäandrierenden, in seinem natürlichen Zustand erhaltenen Haubach durchzogen. Das Gewässersystem des Duisburger Stadtwaldes besteht aus Bummelbach, Pootbach und Weißbach. Die kleinen Fließgewässer verfügen sowohl über naturnahe und natürliche Abschnitte, als auch über begradigte und technisch ausgebaute Teile. Während der Bummelbach, der nördlich des Homberg entspringt, erst in seinem Unterlauf anthropogen verändert ist, existieren beim Pootbach und beim Weißbach auch technisch veränderte Abschnitte im Oberlauf. Der Weißbach wird auf großen Strecken unterirdisch verrohrt geführt; der Lauf des Pootbach ist zum Teil verlegt und begradigt worden. Die Stillgewässer der Sandterrassen sind ausschließlich anthropogen. In der östlichen Grindsmark liegt ein kleiner verlandender ehemaliger Feuerlöschteich. In der Drucht existiert südwestlich des Kinderdorfes ein kleines Abgrabungsgewässer mit Wasserlinsengesellschaft. Ein Weiher mit Röhricht liegt im Hauptschluss des Weißbachs, der auch im Oberlauf nahe Haus Hartenfels zahlreiche kleine Teiche durchfließt. Ebenfalls im Hauptschluss liegen zwei größere Fischteiche am Pootbach. In einem ehemaligen Steinbruch befindet sich ein weiteres größeres Stillgewässer. Das dicht besiedelte Zentrum Duisburgs ist arm an natürlichen Gewässern. Flächenmäßig am bedeutendsten sind die Becken der Häfen: Parallelhafen, Außenhafen, Innenhafen, Holzhafen. Die Fließgewässer Dickelsbach und Pootbach werden zum großen Teil unterirdisch verrohrt geführt oder sind nicht wasserführend. Einzige naturnahe Gewässer sind die im Südwesten von Neuenkamp angelegten "Naturschutzgewässer". Fließgewässer und ihre Auen sind innerhalb eines Biotopverbundes von besonderer Bedeutung: Über ihre Funktion als vielgestaltiger Lebensraum hinaus sind sie als linear und netzartig aufgebaute Biotopstrukturen hervorragend dazu geeignet, Verbindungen zwischen Lebensräumen herzustellen. Erhaltung und Entwicklung von Gewässern und ihren Auen mit ihren natürlichen Strukturen sind daher von großer Bedeutung für den Biotopverbund (siehe auch Kapitel 6.11). Eine zusätzliche Bedeutung liegt in der Strukturvielfalt der wechselnden Lebensräume die eine natürliche Gewässer-Auen- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 24 Landschaft zu den artenreichsten Biotopen macht. Aufgrund der intensiven anthropogenen Nutzungen sind im Duisburger Süden jedoch nur inselartige Elemente hiervon vorhanden. Die hauptsächliche Bedeutung von Kleingewässern für den Biotop- und Artenschutz liegt in der Funktion als Fortpflanzungshabitat für wassergebundene Artengruppen (Amphibien, Libellen, Kleinfische, Wasserinsekten, Krebse etc.) und als Lebensraum für eine spezialisierte Vegetation und Flora. Im dicht besiedelten Planungsgebiet sind Kleingewässer ein Mangelfaktor, der den Individuenaustausch zum Beispiel zwischen Amphibienpopulationen entscheidend beeinflusst. 3.2.12 Mauervegetation Vegetationsreiche Mauern im Stadtgebiet sind sehr selten. Bei der Bestandserfassung konnten lediglich zwei Lebensräume mit Mauervegetation ermittelt werden. Eine Mauer im Zentrum des Friedhofs am Sternbuschweg ist mit einem großen Bestand von Asplenium trichomanes (Brauner Streifenfarn, regional gefährdet nach LÖBF 1999) und Asplenium ruta-muraria (Mauerraute) bewachsen. Die Mauern im Hafen Schwelgern und im Kultushafen verfügen über eine sehr artenreiche Mauervegetation unter anderem aus Cymbalaria muralis (Mauer-Zimbelkraut) und den sehr seltenen Arten Parietaria judaica (Ästiges Glaskraut, gefährdet in NRW nach LÖBF 1999) und Acinos arvensis (Steinquendel, gefährdet in NRW und regional vom Ausstreben bedroht nach LÖBF 1999). Die vorkommenden Pflanzengesellschaften (Mauerrauten-Gesellschaft, Asplenietum trichomano-rutae-muratiae; ZimbelkrautGesellschaft, Cymbalarietum muralis und Mauerglaskraut-Gesellschaft, Parietarietum judaicae) werden als regional gefährdet eingestuft (VERBÜCHELN et al. 1995). Aufgrund ihrer Seltenheit spielen vegetationsreiche Mauern eine bedeutende Rolle für den Artenschutz. 3.2.13 Kleingartenanlagen und Gärten Im Duisburger Süden sind 156 Areale mit einer Gesamtfläche von 170 ha als Kleingartenanlagen und Gärten erfasst worden. Sie liegen entweder innerhalb der Wohnbebauung oder werden von Grünanlagen oder Waldstrukturen umgeben. Ihr wesentliches Merkmal ist die extrem hohe Nutzungs- und Pflegeintensität, die die Ansiedlung spontaner Vegetation kaum zulässt. Sie bieten zwar, ähnlich wie die zur Wohnbebauung gehörenden Gartenkomplexe, Lebensraum für wildlebende Tiere, hierbei handelt es sich aber meist um allgemein häufige und anspruchslose Arten. Die Kleingartenanlagen im Planungsgebiet spielen für den Biotop- und Artenschutz in der Stadt und auch für den Biotopverbund eine eher geringe Rolle. Da aufgrund des Nutzungsanspruches auch keine Möglichkeit zur Optimierung der Flächen besteht, werden sie nicht in das Biotopverbundkonzept einbezogen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 25 3.2.14 Wohnbebauung Den größten Flächenanteil unter den verschiedenen Nutzungen nimmt mit fast 25 % die Wohnbebauung ein. Das Duisburger Zentrum im Norden des Planungsgebietes weist neben der dichten Innenstadtbebauung eine dichte bis sehr dichte Block- und Blockrandbebauung auf. Auch Duissern, Neudorf und Wanheimerort besitzen entsprechend verdichtete Stadtteilkerne. Die südlichen Stadtteile werden zumeist von Einzelhausbebauung mit überwiegend kleinen Gartenarealen und Großformbebauung mit großflächigem Abstandsgrün geprägt. Daneben sind auch hier Gebiete der Block- bzw. Blockrandbebauung zu finden. Verstädterte Dorfgebiete existieren in Mündelheim; dörfliche Hofflächen sind südöstlich von Serm zu finden. Während die isolierende Wirkung der Block- und Blockrandbebauung durch ihren hohen Grad der Versiegelung extrem groß ist, haben die Gebiete der Einzelhausbebauung und der Großformbebauung aufgrund ihres Anteils an Freiflächen einen geringeren Barriereeffekt. Hier steht prinzipiell Lebensraum für die städtische Flora und Fauna zur Verfügung, der jedoch bedingt durch die hohe Nutzungs- und Pflegeintensität in den Freiräumen nur von häufigen und anspruchslosen Arten angenommen wird. 3.2.15 Industrie- und Gewerbegebiete Ein breites, fast ununterbrochenes Band von Industrieanlagen reicht vom Parallelhafen im Norden entlang des Rheins bis zur Krefelder Straße zwischen Mündelheim und Ungelsheim im Süden. Die Industriegebiete reichen dabei zu großen Teilen bis direkt an den Rhein. Weitere Gewerbeflächen liegen südlich der A 40 und beiderseits der Bahnlinie Duisburg-Zentrum–Duisburg-Rahm. Industrie- und Gewerbegebiete nehmen mehr als 10 % des Planungsgebietes ein. Die intensiv genutzten, dicht bebauten und versiegelten Bereiche stellen in weiten Teilen Barrieren innerhalb eines zu schaffenden Biotopverbundes dar. Aufgaben innerhalb eines Biotopverbundes können sie erst nach Aufgabe der Nutzung übernehmen. Innerhalb der Industriegebiete gelegene Freiflächen können - eine Herabsetzung der Pflegeintensität vorausgesetzt - eine Rolle im Biotopverbund einnehmen. Die Vielzahl nicht oder extensiv genutzter Stellen - zum Beispiel an Straßenrändern, auf Lagerplätzen oder entlang der Werksbahnen - sowie die aus der Nutzung genommenen Brachflächen innerhalb der Industriegebiete besitzen eine herausragende Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden zwar keine Tiere und Pflanzen kartiert, es wird aber davon ausgegangen, dass in industriell genutzten Gebieten, bedingt durch die unterschiedlichen kleinräumig abwechselnden Nutzungen, eine Vielzahl verschiedener Lebensräume mit einer entsprechend reichhaltigen und spezifisch angepassten Tier- und Pflanzenwelt vorkommen. Dies bestätigen auch Untersuchungen von DETTMAR et al. (1991) an brachgefallenen und genutzten Industrieflächen im Ruhrgebiet (unter anderem auch Duisburg). Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 26 3.2.16 Verkehrswege Duisburg verfügt über ein sehr dichtes Verkehrswegenetz. Mehr als 7 % des Planungsgebietes werden von Straßen und Bahngleisen eingenommen. Die Autobahnen A 3, A 40 und A 59 teilen das Planungsgebiet in vier Teilstücke. Die Autobahn A 3 tangiert die Stadt im Osten. Des weiteren finden sich Straßen- und Wegeverbindungen von vierspurig ausgebauten Bundesstraßen bis zu unversiegelten Wegen in Wäldern und Grünanlagen. Innerhalb des Biotopverbundes besitzen die Straßen eine extrem hohe Barrierewirkung für eine Vielzahl von Tierarten. Insbesondere die Autobahnen mit ihren große Flächenanteile beanspruchenden Anschlussstellen und Autobahnkreuzen und ihren Abschirmungen durch Lärmschutzwände stellen vor allem für nicht flugfähige Arten unüberwindbare Hindernisse dar. Für einige bodengebundene Artengruppen (zum Beispiel Laufkäfer, Amphibien, Reptilien, viele Kleinsäuger) zergliedert sich das Planungsgebiet daher in eine Vielzahl verinselter Teilbereiche zwischen den einzelnen Straßen. Im vorliegenden Verbundkonzept kann der trennenden Wirkung von Straßen kaum Beachtung geschenkt werden. Hier muss in Kauf genommen werden, dass die Verbundfunktion nicht für alle Artengruppen hergestellt werden kann. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 27 4 Bestandsanalyse Die Lebensräume des Duisburger Südens sind wichtige Elemente landesweiter Verbundachsen, von denen im Planungsgebiet vier bedeutende Biotopverbundkorridore bestehen (nach LÖBF 1996b): • Herausragende Bedeutung hat im Planungsgebiet der Rheinauenkorridor als international durchgehender Korridor von der Schweiz bis in die Niederlande mit besonderer Bedeutung für den Hochwasserschutz (Retention) und weltweit bedeutsamen Gänserastplätzen. Eine landesweite Biotopverbundplanung für die Rheinaue ist zur Zeit auf der Grundlage von Luftbildauswertungen in Vorbereitung (LÖBF/Hübner – mündlich). Sie soll eingebettet werden in das nationale und internationale Biotopverbundkonzept der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR 1998). • Der Ruhrauenkorridor ist ein landesweit bedeutsamer Auenkorridor von den Quellbächen im Rothaargebirge bis zur Mündung in den Rhein mit Verknüpfungen zum Ballungsraum. • Auf regionaler Ebene übernimmt der rechtsrheinische Niederterrassenkorridor wichtige Biotopverbundfunktionen, • ebenso wie der den Osten des Planungsgebietes berührende Heideterrassenkorridor. Die beiden zuletzt genannten Biotopverbundkorridore übernehmen im Ballungsraum zugleich die Funktion von Freiraumkorridoren, die als regionale Grünzüge gesichert werden. Zur Bewertung der aktuellen Biotopverbundsituation wird in den nachfolgenden Kapiteln die Bedeutung der Lebensräume innerhalb des Biotopverbundes als Kernlebensräume, Trittstein- oder Korridorbiotope, in Abhängigkeit von ihrer Größe, Gestalt und Qualität beschrieben. Die Feuchtlebensräume des Gewässerverbundes nehmen hierbei eine Sonderstellung ein: Fließgewässer, die hier lediglich aufgrund ihrer Linearität als Korridorbiotope differenziert werden, stellen bei entsprechender Größe und Qualität immer auch Trittsteinbiotope dar; ganze Gewässersysteme können aufgrund ihrer Gesamtgröße als Kernlebensräume fungieren. Wegen der differenzierten Raumansprüche vieler Tierarten und der quantitativen Anforderungen an Biotopverbundsysteme müssen die einzelnen Biotope nicht nur ausreichend groß sein, sondern auch einen ausreichend hohen Flächenanteil in der Landschaft einnehmen. Landschaftsteile, die unzureichend mit Lebensräumen ausgestattet sind, werden daher als Defizitbereiche ausgewiesen. Eine zusammenfassende Darstellung der Defizitbereiche findet sich in Kapitel 4.6. Ein entscheidendes Kriterium für den funktionierenden Austausch von Individuen ist die Verbundqualität zwischen den Lebensräumen. Kernlebensräume und Trittsteinbiotope werden als isoliert angesehen, wenn sie keinerlei Verbindungen zu anderen Kernlebensräumen oder Trittsteinbiotopen aufweisen. Fehlende Korridorbiotope oder man- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 28 gelhaft ausgestattete Verbindungselemente des Biotopverbundes werden als Verbindungsdefizite beschrieben. Isolationsfaktoren werden als Barrieren zwischen den Lebensräumen aufgeführt (Kapitel 4.4). Neben anthropogenen Barrieren können auch von naturnahen oder natürlichen Lebensräumen Isolationswirkungen ausgehen: So sind Heckengehölze für viele Offenlandbewohner ebensolche Hindernisse, wie ausgedehnte Wiesen für gehölzbewohnende Arten oder Gewässer für nicht flug- oder schwimmfähige Spezies. Um den unterschiedlichen Ansprüchen der Arten annähernd gerecht zu werden, werden einander ähnliche Biotoptypen den drei ineinandergreifenden Verbundsystemen Gehölzverbund, Offenlandverbund und Gewässerverbund zugeordnet (siehe hierzu auch BDLA 1992 und BUND-DUISBURG 1992a). Sie werden in den folgenden Kapiteln einzeln hinsichtlich ihrer Verbundqualität untersucht. Die im Folgenden bezeichneten Kernlebensräume, Trittstein- und Korridorbiotope werden wegen ihrer Bedeutung innerhalb des Biotopverbundes als potenziell schutzwürdige Biotope ausgewiesen und in Kapitel 4.5 näher beschrieben. 4.1 Situation des aktuellen Gehölzverbundes Entgegen eines naturräumlich typischen Biotopinventars ist der überwiegende Anteil des Duisburger Südens nur gering mit gehölzdominierten Lebensräumen (Wälder, Kleingehölze, Obstbestände, gehölzreiche Friedhöfe, Parks) ausgestattet: Solche Defizitflächen (siehe auch Kapitel 4.6 und Karte 3a) sind die Niederungen der großen Flüsse (Defizitbereich 1, Defizitbereich 6, Defizitbereich 7), die dicht besiedelte Duisburger Innenstadt (Defizitbereich 4), die Industriegebiete bei Hochfeld (Defizitbereich 5) und die von Industrie- und Agrarflächen dominierten Bereiche der Westlichen Niederterrassenebene (Defizitbereich 2 und Defizitbereich 3). Die für Gehölzbewohner geeigneten Lebensräume konzentrieren sich hauptsächlich auf den Osten des Planungsgebietes (Planungsräume III und IV: Östliche Niederterrassenebene und Sandterrassen). Hier sind vier Großlebensräume zu finden, die innerhalb des angestrebten gehölzbestimmten Biotopverbundes als Kernlebensräume von Bedeutung sein können. Als größte und wichtigste Waldlebensräume im Duisburger Süden sind der Duisburger Stadtwald (Biotop 29), das Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Biotop 35), die Heltorfer Mark (Biotop 23) sowie das Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 21) zu nennen. Die drei erstgenannten Gebiete sind Teilflächen großer stadtgrenzenüberschreitender Wälder. Auch kleinere Wälder haben trotz geringer Flächengröße und suboptimal ausgebildeter lebensraumtypischer Strukturen eine große Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: Sie dienen als potenzielle Rückzugsgebiete für eine an sie angepasste Flora und Fauna und stellen innerhalb des gehölzbestimmten Biotopverbundes wichtige Trittsteinbiotope dar. Als solche fungieren im Süden Duisburgs die kleinen isolierten Waldflächen des Heidbergs (Biotop 9), der Ehinger Berge (Biotop 6) des Waldfriedhofs Ehingen und des Haselbusches (Biotop 5), sowie des Wanheimerorter Waldes (Biotop 38). Auch die kleinen Waldgebiete Kaiserberg (Biotop 33), Monning (Biotop 29) und Knickert (Biotop 26) zählen hierzu, ebenso das NSG Sittertskamp (Biotop 10) und Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 29 der bewaldete Bereich des Sportparks Wedau (Biotop 25). Allen Gebieten, besonders den zuletzt genannten, ist jedoch gemein, dass sie durch verschiedenste Störungen beeinträchtigt sind. Besonders die in weiten Teilen fast ununterbrochen von Gehölzstreifen begleiteten Böschungen der Bahngleise können als wichtige Korridorbiotope innerhalb des Biotopverbundes fungieren. Entsprechend ausgestattete Strecken sind die in Nord-SüdRichtung verlaufenden Abschnitte zwischen Duisburg-Schlenk und DuisburgGroßenbaum (Biotop 16) sowie bei Duisburg-Kesselsberg (Biotop 17). Als einzige und deshalb besonders bedeutende Verbindungselemente zwischen den beiderseits der Bahnlinie Duisburg-Düsseldorf gelegenen Biotopstrukturen, fungieren die beiden Gehölzkomplexe inmitten der Gleisanlagen bei Wedau südlich der Wedauer Brücke (Biotop 27) und westlich des Bissingheimer Wäldchens (Biotop 28). Ein weiteres verbindendes Element des Biotopverbundes ist der Gehölzstreifen entlang des Neuen Angerbachs (Biotop 18). Auch das kleine, linear ausgebildete Wäldchen an der Universität (Biotop 34) kann Korridorfunktionen übernehmen; zur Zeit besteht jedoch keine Verbindung zu anderen Lebensräumen. Die meisten der oben genannten Korridorbiotope liegen isoliert im Planungsgebiet und erfüllen zur Zeit keinerlei Verbindungsfunktionen. Ohne Ausnahme sind auch alle anderen Gehölzlebensräume zur Zeit voneinander isoliert, da von den zahlreichen Verkehrswegen und den besiedelten Flächen eine beträchtliche Barrierewirkung ausgeht, die von den nur selten und bruchstückhaft vorhandenen Korridorbiotopen nicht kompensiert werden kann (Kapitel 4.4). Übersicht des aktuellen Gehölzverbundes Kernlebensräume: Biotop 21 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Biotop 23 Waldgebiet Heltorfer Mark Biotop 29 Duisburger Stadtwald Biotop 35 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen Trittsteinbiotope: Biotop 5 Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch Biotop 6 Waldgebiet Ehinger Berge Biotop 9 Waldgebiet Heidberg Biotop 10 NSG Sittertskamp Biotop 25 Waldgebiet Sportpark Wedau Biotop 26 Waldgebiet am Knickert Biotop 32 Waldgebiet Monning Biotop 33 Waldgebiet Kaiserberg Biotop 38 Wanheimerorter Wald Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 30 Korridorbiotope: Biotop 12 Gehölze am Alten Angerbach südlich Remberg Biotop 16 Bahnböschungen zwischen Duisburg-Schlenk und Duisburg-Großenbaum Biotop 17 Bahnböschungen bei Duisburg-Kesselsberg Biotop 18 Kleingehölze am Angerbach bei Huckingen und Ungelsheim Biotop 19 Gehölze zwischen Industriegelände und Krefelder Straße Biotop 27 Kleingehölze in den Gleisanlagen an der Wedauer Brücke Biotop 28 Kleingehölze in den Gleisanlagen westlich des Bissingheimer Wäldchens Biotop 34 Wald an der Universität Biotop 36 Gehölze zwischen Lintorfer Waldweg und Breitscheider Bach Biotop 41 Gehölze am Rangierbahnhof Hochfeld Defizitbereiche: Defizitbereich 1 Ruhrauen Defizitbereich 2 Industriegebiete bei Hüttenheim Defizitbereich 3 Strukturarme Flächen bei Mündelheim und Serm Defizitbereich 4 Duisburger Innenstadt Defizitbereich 5 Industriegebiete bei Hochfeld Defizitbereich 6 Rheinaue Ehingen Defizitbereich 7 Rheinaue Mündelheim Verbindungsdefizite: Verbindungen fehlen zwischen Biotop 29 – Biotop 33 Duisburger Stadtwald – Waldgebiet Kaiserberg Biotop 29 – Biotop 26 Duisburger Stadtwald – Waldgebiet am Knickert Biotop 29 – Biotop 32 Duisburger Stadtwald – Waldgebiet Monning Biotop 29 – Biotop 35 Duisburger Stadtwald – Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen Biotop 33 – Biotop 32 Waldgebiet Kaiserberg – Waldgebiet Monning Biotop 35 – Biotop 23 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen – Waldgebiet Heltorfer Mark Biotop 23 – Biotop 21 Waldgebiet Heltorfer Mark – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Biotop 23 – Biotop 9 Waldgebiet Heltorfer Mark – Waldgebiet Heidberg Biotop 21 – Biotop 9 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – Waldgebiet Heidberg Biotop 21 – Biotop 10 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – NSG Sittertskamp Biotop 38 – Biotop 10 Wanheimerorter Wald – NSG Sittertskamp unzureichende Verbindungen zwischen Biotop 35 – Biotop 21 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Biotop 21 – Biotop 38 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – Wanheimerorter Wald Biotop 26 – Biotop 25 Waldgebiet am Knickert – Waldgebiet Sportpark Wedau Biotop 25 – Biotop 38 Waldgebiet Sportpark Wedau – Wanheimerorter Wald Biotop 10 – Biotop 9 NSG Sittertskamp – Waldgebiet Heidberg Biotop 10 – Biotop 6 NSG Sittertskamp – Waldgebiet Ehinger Berge Biotop 10 – Biotop 5 NSG Sittertskamp – Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch Biotop 9 – Biotop 6 Waldgebiet Heidberg – Waldgebiet Ehinger Berge Biotop 6 – Biotop 5 Waldgebiet Ehinger Berge – Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 4.2 Seite 31 Situation des aktuellen Offenlandverbundes Ein Anteil von etwa 20 % des Planungsgebietes ist mit Biotopen ausgestattet, die für Offenlandbewohner unter den Tieren und Pflanzen geeignet sind. Diese Lebensräume sind hauptsächlich auf den Westen und Norden des Planungsgebietes (Planungsräume I und II: Rhein- und Ruhraue und Westliche Niederterrassenebene) beschränkt. Zu ihnen gehören Biotoptypen wie Wirtschaftsgrünland und Ackerland, Trockenrasen und Ruderalvegetation. Ihre Eignung als Lebensraum für Offenlandbewohner ist vor allem von einer ausreichenden Flächengröße und dem Fehlen von Barrieren abhängig. Die meisten Lebensräume des Offenlandes sind jedoch zur Zeit durch Industrie- und Siedlungsgebiete, Verkehrswege und intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche voneinander isoliert. Höherwertige Offenlandbiotope außerhalb der Auen besitzen Defizite hinsichtlich ihrer Flächengröße und sind häufig durch anderweitige Nutzung bedroht. Das Vorkommen offener Lebensräume ist besonders in der dicht bebauten und überwiegend versiegelten Duisburger Innenstadt (Defizitbereich 4) sehr gering. Ausstattungsdefizite besitzt auch die Rheinaue im Bereich der Industriegebiete bei Hochfeld und Hüttenheim (Defizitbereich 5, Defizitbereich 2). Aufgrund ihrer intensiven agrarischen Nutzung fehlen den Gebieten bei Serm und Mündelheim (Defizitbereich 3) ebenfalls strukturreiche Offenlandlebensräume (siehe auch Kapitel 4.6 und Karte 3b). Das überwiegend von Grünland eingenommene NSG Rheinaue Ehingen (Biotop 1, nördlicher Teil) ist zur Zeit das einzige Gebiet, dass im Offenlandverbund aufgrund seiner Flächengröße als Kernlebensraum dienen könnte. Als Trittsteinbiotope von Bedeutung sind die von Wirtschaftsgrünland dominierten Bereiche der Auen bei Mündelheim (Biotop 1, südlicher Teil), Neuenkamp (Biotop 2) und Obermeiderich (Biotop 3) ebenso anzusehen, wie die Grünlandflächen am Bruchgraben (Biotop 11), am Alten Angerbach südlich Remberg (Biotop 12) und am Remberger See (Biotop 13). Der Grünlandkomplex an der Holtumer Mühle ist ein besonders reich strukturierter Trittsteinbiotop mit Kleingehölzen, Wirtschafts- und Feuchtgrünland (Biotop 7). Zwischen diesen Lebensräumen vermitteln nur wenige als Verbindungen geeignete Korridorbiotope: die Niederung des Alten Angerbachs zwischen Biegerhof und Huckinger Kamp (Biotop 12), der Ungelsheimer Graben (Biotop 8), der Rheindeich zwischen Krefelder Straße und Ehingen und ein rheinnaher Grünlandstreifen zwischen der Mündelheimer und der Ehinger Rheinaue (beides Teilflächen des Biotop 1). Aufgrund ihrer Seltenheit besitzen gerade die wenigen Ruderalflächen der Industrieund Siedlungsbereiche eine hohe Bedeutung, da sie zukünftig eine wichtige Ergänzung des offenlanddominierten Biotopverbundes darstellen können. Während die größeren Brachen (am Stahlwerk in Hochfeld, auf dem ehemaligen Güterbahnhof, an der Schlackenhalde Berzelius in Angerhausen, auf dem Gelände der Thyssen AG bei Ungelsheim und am Rahmer See) als Trittsteinbiotope für eine vielfältige, zum Teil gefährdete Flora und Fauna dienen können, vermögen die linienförmigen Bahnbrachen als Vernetzungsstukturen zu fungieren. Den Brachflächen in den Industriegebieten der Rheinaue kommt zudem eine wichtige Bedeutung als Ergänzung des landesweiten Biotopverbundes entlang des Rheins zu. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 32 Übersicht des aktuellen Offenlandverbundes: Kernlebensräume: Biotop 1 Rheinaue Ehingen / Mündelheim Trittsteinbiotope: Biotop 1 Rheinaue Mündelheim Biotop 2 Rheinaue Neuenkamp Biotop 3 Ruhraue Obermeiderich Biotop 7 Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle Biotop 11 Bruchgrabenniederung Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches bei Remberg Biotop 13 Grünlandkomplex Remberger See Korridorbiotope: Biotop 1 Deich zwischen Krefelder Straße und Ehingen Biotop 1 Rheinnaher Grünlandstreifen zwischen Rheinaue Mündelheim und NSG Rheinaue Ehingen Biotop 8 Niederung des Ungelsheimer Grabens Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches am Biegerkamp Defizitbereiche: Defizitbereich 2 Industriegebiete bei Hüttenheim Defizitbereich 3 Strukturarme Flächen bei Mündelheim und Serm Defizitbereich 4 Duisburger Innenstadt Defizitbereich 5 Industriegebiete bei Hochfeld Verbindungsdefizite: Verbindungen fehlen zwischen Biotop 2 – Biotop 1 Rheinaue Neuenkamp – Rheinaue Ehingen / Mündelheim Biotop 1 – Biotop 7 Rheinaue Mündelheim – Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle Biotop 7 – Biotop 11 Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle – Bruchgrabenniederung unzureichende Verbindungen bestehen zwischen Biotop 3 – Biotop 2 Ruhraue Obermeiderich – Rheinaue Neuenkamp Biotop 1 – Biotop 1 Rheinaue Ehingen / Mündelheim – Rheinaue Mündelheim Biotop 12 – Biotop 13 Aue des Alten Angerbaches südlich Remberg – Grünlandkomplex Remberger See Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 4.3 Seite 33 Situation des aktuellen Gewässerverbundes Der Gewässerverbund des Planungsgebietes wird durch Stillgewässer, Fließgewässer und Quellen, Feuchtwälder, Röhrichte und Feuchtwiesen gebildet. Zu den defizitären Landschaftsräumen, die einen erheblichen Mangel an diesen Feuchtlebensräumen aufweisen, zählen die bereits oben aufgeführten Industriegebiete bei Hüttenheim (Defizitbereich 2) und Hochfeld (Defizitbereich 5), die strukturarmen Gebiete bei Mündelheim und Serm (Defizitbereich 3), die Duisburger Innenstadt (Defizitbereich 4) und die Rheinaue bei Mündelheim (Defizitbereich 7). Siehe hierzu auch Kapitel 4.6 und Karte 3c. Im Duisburger Süden existieren sechs Kernlebensräume für an Feuchtbiotope gebundene Tiere und Pflanzen: der Duisburger Stadtwald (Biotop 29), das Gebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 21), das Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Biotop 35), das überwiegend auf Düsseldorfer Stadtgebiet liegende Waldgebiet Heltorfer Mark (Biotop 23), das NSG Rheinaue Ehingen (Biotop 1 nördlicher Teil) und die Ruhraue bei Obermeiderich (Biotop 3). Als Trittsteinbiotope können die kleineren, strukturell vielfältigen Feuchtlebensräume an der Holtumer Mühle (Biotop 7), am Remberger See (Biotop 13) und am Altenbrucher Damm (Biotop 12), am Rahmer See (Biotop 14) und im Bereich des Biegerparks (Teil des Biotop 12) dienen. Potenziell können alle linear ausgebildeten Gewässer im Planungsgebiet als Korridorbiotope dienen: Rhein (Biotop 1, Biotop 2), Ruhr (Biotop 3), Dickelsbach (Biotop 20), Rahmer Bach (Biotop 15), Breitscheider Bach (Biotop 36), Wambach (Biotop 22), Haubach (Biotop 24), Alter Angerbach (Biotop 12), Angerbach (Biotop 18), Bruchgraben (Biotop 11), Ungelsheimer Graben (Biotop 8), Goldackergraben (Biotop 4), Bummelbach (Biotop 31) und Pootbach (Biotop 30). Ihre Eignung als Wanderlinien zwischen Lebensräumen hängt neben ihrer Lage und Qualität von ihrer Durchgängigkeit ab. Alle Kerngebiete und Trittsteinbiotope sind durch Barrieren wie Industrie- und Siedlungsgebiete, Gleisanlagen und Autobahnen voneinander weitestgehend isoliert. Oft stellen in diesen Bereichen naturfern gestaltete Abschnitte der potenziell als Korridorbiotope zur Verfügung stehenden Fließgewässer die einzigen Hindernisse zwischen benachbarten Lebensräumen dar. Elemente des aktuellen Gewässerverbundes: Kernlebensräume: Biotop 1 Rheinaue Ehingen / Mündelheim Biotop 3 Ruhraue Obermeiderich Biotop 21 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Biotop 23 Waldgebiet Heltorfer Mark Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Biotop 29 Duisburger Stadtwald Biotop 35 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen Seite 34 Trittsteinbiotope: Biotop 7 Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark Biotop 13 Grünlandkomplex Remberger See Biotop 14 Rahmer See Korridorbiotope: Biotop 1, Biotop 2 Rhein Biotop 3 Ruhr Biotop 4 Niederung des Goldackergrabens Biotop 8 Niederung des Ungelsheimer Grabens Biotop 11 Bruchgrabenniederung Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches Biotop 15 Aue des Rahmer Baches Biotop 18 Angerbach Biotop 20 Aue des Dickelsbaches Biotop 22 Aue des Wambaches Biotop 24 Aue des Haubaches Biotop 30 Aue des Pootbaches Biotop 31 Aue des Bummelbaches Biotop 36 Aue des Breitscheider Baches Defizitbereiche: Defizitbereich 2 Industriegebiete bei Hüttenheim Defizitbereich 3 Strukturarme Flächen bei Mündelheim und Serm Defizitbereich 4 Duisburger Innenstadt Defizitbereich 5 Industriegebiete bei Hochfeld Defizitbereich 7 Rheinaue Mündelheim Verbindungsdefizite: Verbindungen fehlen zwischen Biotop 35 – Biotop 29 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen – Duisburger Stadtwald Biotop 29 – Biotop 21 Duisburger Stadtwald – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Biotop 29 – Biotop 3 Duisburger Stadtwald – Ruhraue Obermeiderich Biotop 21 – Biotop 14 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – Rahmer See Biotop 21 – Biotop 13 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark – Grünlandkomplex Remberger See Biotop 1 – Biotop 7 Rheinaue Ehingen / Mündelheim – Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle Biotop 7 – Biotop 12 gerpark Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle – Aue des Alten Angerbaches am Bie- Biotop 7 – Biotop 13 Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle – Grünlandkomplex Remberger See Biotop 7 – Biotop 14 Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle – Rahmer See unzureichende Verbindungen bestehen zwischen Biotop 23 – Biotop 35 Waldgebiet Heltorfer Mark – Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Biotop 23 – Biotop 21 Waldgebiet Heltorfer Mark – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Biotop 23 – Biotop 14 Waldgebiet Heltorfer Mark – Rahmer See Seite 35 Biotop 35 – Biotop 21 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen – Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Biotop 1 – Biotop 3 Rheinaue Ehingen / Mündelheim – Ruhraue Obermeiderich Biotop 12 – Biotop 13 Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark – Grünlandkomplex Remberger See Biotop 13 – Biotop 14 Grünlandkomplex Remberger See – Rahmer See 4.4 Barrieren zwischen den Lebensräumen Barrierewirkungen treten im Duisburger Süden in äußerst vielfältiger Weise auf (siehe auch Karte 3d): Neben den natürlichen Verbundhindernissen (wie sie zum Beispiel große Fließgewässer wie Rhein und Ruhr für landbewohnende Arten darstellen), besteht ein dichtes Netz anthropogener Barrieren aus Verkehrsflächen (Kanäle, Autobahnen, Straßen, Schienen, Regattabahn), technisch ausgebauten Gewässerabschnitten (Dickelsbach, usw.), Siedlungsflächen und Industriegebieten. Die beiden zuletzt genannten Verbundhindernisse wirken zumeist als mit naturnahen Lebensräumen nur unzureichend ausgestattete Defizitbereiche (siehe Kapitel 4.6). Alle anderen Isolationsfaktoren erfordern eine differenziertere Betrachtungsweise (Ansprüche ausgewählter Artengruppen, Quantifizierung von Barrierewirkungen) als es im Rahmen dieses Konzeptes möglich ist. Beispielhaft herausgestellt werden sollen jedoch die bedeutendsten anthropogenen Hindernisse innerhalb der aktuellen Biotopverbundsituation des Duisburger Südens: • Die Autobahn A 3 verläuft im Osten des Planungsgebietes in nordsüdlicher Richtung. Sie isoliert den Duisburger Stadtwald vom übrigen westlichen Teil des Duisburger Südens und trennt ihn damit von allen weiteren Kernlebensräumen und Trittsteinbiotopen im Biotopverbund. Der Kernlebensraum Drucht / Bissingheimer Wäldchen wird durch die Autobahn A 3 nach Osten hin begrenzt, die ursprünglich über das Mülheimer Stadtgebiet vorhandene Verbindung zum Duisburger Stadtwald wird hierdurch getrennt. • Die Autobahn A 59 verläuft im Zentrum des Planungsgebietes von Norden nach Süden. Sie unterbricht unter anderem wichtige Korridorbiotope zwischen dem Wanheimerorter Wald und dem Remberger See und ist eine bedeutende Barriere zwischen den Kerngebieten im Osten und den Lebensräumen im Westen des Planungsgebietes. • Die Autobahn A 40, die das Planungsgebiet im Norden von Westen nach Osten durchläuft, trennt das gesamte Gebiet südlich der Ruhr von allen anderen Lebensräumen des Duisburger Südens. Als einzige potenzielle Verbindung verbleibt die Rheinaue Neuenkamp. • Die Autobahn A 524 im Südosten des Planungsgebietes trennt die bedeutenden Kernlebensräume Grindsmark / Huckinger Mark und Heltorfer Mark. Diese Trennung ist insofern von besonderer Bedeutung, weil damit auch die Verbindung der Heltorfer Mark zu allen anderen Kernlebensräumen und Trittsteinbiotopen verloren geht. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 4.5 Seite 36 • Die vierspurig ausgebaute Mülheimer Straße besitzt eine ähnlich hohe Barrierewirkung wie die oben genannten Autobahnen. Sie trennt die Trittsteinbiotope Monning und Kaiserberg vom Kernlebensraum Duisburger Stadtwald. • Der Rangierbahnhof Duisburg-Wedau trennt durch seinen vielspurigen breiten Gleiskörper die Kernlebensräume Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark. Während Amphibien diese Barriere noch überwinden können (Freude – mündlich), ist der nur spärlich bewachsene Gleisbereich ein wichtiger Isolationsfaktor für offenlandmeidende Organismen. Für sie stellen die Kleingehölze innerhalb der Gleisanlagen an der Wedauer Brücke und westlich des Bissingheimer Wäldchens, sowie zwischen Lintorfer Waldweg und Breitscheider Bach wichtige Korridorbiotope dar. • Durchgängige Fließgewässer sind wichtige Elemente eines funktionierenden Biotopverbundes. Insofern stellen alle technisch ausgebauten Fließgewässerabschnitte Barrieren innerhalb des gesamten Fließgewässersystems dar. Neben den begradigten, mit künstlichen Ufersicherungen und Normböschungsprofilen versehenen Bächen können Sohlabstürze und naturfern gestaltete Durchlässe an Autobahnen, Straßen und Bahngleisen bedeutende Barrieren im Biotopverbund darstellen. Als Beispiel seien die Unterführungen im Bereich des Rangierbahnhofs Duisburg- Wedau genannt: Die Durchgängigkeit von Haubach, Wambach und Breitscheider Bach, die wichtige Korridorbiotope zwischen den Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen, Grindsmark / Huckinger Mark und Heltorfer Mark darstellen, ist durch naturfern gestaltete Durchlässe stark eingeschränkt. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch für die Unterführung des Rahmer Baches im Bereich der A 59 und des Bummelbaches im Bereich der Autobahn A 3 (siehe hierzu allgemeine Maßnahmen Kapitel 6.11.3). Potenziell schutzwürdige Biotope Zusammenfassend betrachtet setzt sich der aktuelle Biotopverbund im Duisburger Süden aus den folgenden 6 Kernlebensräumen, 18 Trittsteinbiotopen und 27 Korridorbiotopen zusammen: Übersicht des aktuellen Biotopverbundes im Duisburger Süden Kernlebensräume: Biotop 1 Rheinaue Ehingen / Mündelheim Biotop 3 Ruhraue Obermeiderich Biotop 21 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Biotop 23 Waldgebiet Heltorfer Mark Biotop 29 Duisburger Stadtwald Biotop 35 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 37 Trittsteinbiotope: Biotop 1, südlicher Teil Rheinaue Mündelheim Biotop 2 Rheinaue Neuenkamp Biotop 3 Ruhraue Obermeiderich Biotop 5 Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch Biotop 6 Waldgebiet Ehinger Berge Biotop 7 Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle Biotop 9 Waldgebiet Heidberg Biotop 10 NSG Sittertskamp Biotop 11 Bruchgrabenniederung Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches bei Remberg Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark Biotop 13 Grünlandkomplex Remberger See Biotop 14 Rahmer See Biotop 25 Waldgebiet Sportpark Wedau Biotop 26 Waldgebiet am Knickert Biotop 32 Waldgebiet Monning Biotop 33 Waldgebiet Kaiserberg Biotop 38 Wanheimerorter Wald Korridorbiotope: Biotop 1, Teilfläche Deich zwischen Krefelder Straße und Ehingen Biotop 1, Teilfläche Rheinnaher Grünlandstreifen zwischen Rheinaue Mündelheim und NSG Rheinaue Ehingen Biotop 1, Biotop 2 Rhein Biotop 3 Ruhr Biotop 4 Niederung des Goldackergrabens Biotop 8 Niederung des Ungelsheimer Grabens Biotop 11 Bruchgrabenniederung Biotop 12 Gehölze am Alten Angerbach südlich Remberg Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches am Biegerkamp Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches Biotop 15 Aue des Rahmer Baches Biotop 16 Bahnböschungen zwischen Duisburg-Schlenk und Duisburg-Großenbaum Biotop 17 Bahnböschungen bei Duisburg-Kesselsberg Biotop 18 Kleingehölze am Angerbach bei Huckingen und Ungelsheim Biotop 18 Angerbach Biotop 19 Gehölze zwischen Industriegelände und Krefelder Straße Biotop 20 Aue des Dickelsbaches Biotop 22 Aue des Wambaches Biotop 24 Aue des Haubaches Biotop 27 Kleingehölze in den Gleisanlagen an der Wedauer Brücke Biotop 28 Kleingehölze in den Gleisanlagen westlich des Bissingheimer Wäldchens Biotop 30 Aue des Pootbaches Biotop 31 Aue des Bummelbaches Biotop 34 Wald an der Universität Biotop 36 Gehölze zwischen Lintorfer Waldweg und Breitscheider Bach Biotop 36 Aue des Breitscheider Baches Biotop 41 Gehölze am Rangierbahnhof Hochfeld Aufgrund ihrer großen Bedeutung für den Biotopverbund oder für den Biotop- und Artenschutz werden diese Flächen als potenziell schutzwürdig erachtet. Eine besondere Schutzpriorität kommt den naturnahen und halbnatürlichen Ökosystemen wie Gewäs- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 38 sern, Wäldern, Magerrasen und Feuchtgrünland zu (LÖBF 1996b). Auf der Grundlage des Biotopbestandes und der Bestandsanalyse werden innerhalb der 5 Planungsräume die folgenden 41 Biotopflächen als potenziell schutzwürdig eingestuft. Ihre Lage und Abgrenzung sind der Karte 1 zu entnehmen. Verweise auf das Naturschutzgebiets- und Biotopkataster finden sich in Anhang III. 4.5.1 Planungsraum I, Rhein- und Ruhraue Biotop 1 Rheinaue Ehingen / Mündelheim Rechtsrheinisches, überwiegend landwirtschaftlich genutztes Deichvorland bei Ehingen und Mündelheim. Das Gebiet wird von einer Brücke der Krefelder Straße überspannt. Der nördlich und westlich Ehingen gelegene Teilbereich (Rheinaue Ehingen) ist ein ca. 130 ha großer, besonders für Höhlenbrüter, Wasser- und Watvögel geeigneter Lebensraum von landesweiter Bedeutung (LÖBF 1996b). Im Norden dieses Gebietes sind entlang des sandigen oder kiesigen Rheinufers neben ruderalen Wiesen und Hochstaudenfluren, Ufergehölze aus Korbweiden oder Pappeln, einige Einzelbäume und Baumreihen aus Pappeln, sowie ein kleiner Weidenauwald zu finden. Der westliche Teil der Rheinaue wird überwiegend als Ackerland genutzt, während der östliche Bereich von Wiesen und Weiden eingenommen wird. Kopfbaumreihen und Weißdorn-Gehölze auf den Weiden tragen wesentlich zur Bereicherung der Biotopstruktur bei. Parallel zum Lauf des Rheins wird das Gebiet von einem abgebundenen Altarm durchzogen, der durch Dämme in weiherartige Bereiche gegliedert ist. Der Altarm wird von Weidenufergehölzen, Gebüschen aus Holunder und Hasel, Gehölzgruppen aus Esche und Stieleiche, sowie Kopfbaumreihen aus Weiden begleitet. Im Süden der Rheinaue Ehingen durchzieht der nur temporär wasserführende Drapgraben das verlandete Bett eines ehemaligen Rheinarms. Auf einem etwa 400 m langen Abschnitt ist der Graben nur als flache, feuchte Weidesenke ausgebildet. Im Nordosten des Gebietes mündet der Drapgraben über einen Teich in den Rhein. Der südliche Teilbereich, die Rheinaue Mündelheim zwischen Grent im Norden und Rheinheim im Süden, stellt ein bedeutendes Nahrungsbiotop für Wiesen-, Wat- und Wasservögel dar. Im Norden der Krefelder Straße wird dieser Teil der Aue zum Rhein hin durch ein sehr flach ausgebildetes, kiesiges Ufer begrenzt. Die großen Kiesbänke und die in den Flusslauf hineinreichenden Uferbefestigungen sind zum Teil mit Ufergehölzen aus Pappeln bestanden. Im Bereich der Weichholzaue sind neben ruderalen Wiesen und Hochstaudenfluren auch Glatthaferwiesen und zum Teil brachgefallene Fettweiden zu finden. Die Geländekante zwischen Weichholz- und Hartholzaue ist mit einer lückigen Baumreihe aus Eschen und Weiden bestanden. Die Hartholzaue wird fast vollständig als Ackerland genutzt. Im Süden der Krefelder Straße ist das steile Rheinufer mit einem schmalen Erlen-Ufergehölz bestanden. Der Bereich zwischen Deich und Ufer besteht aus Glatthaferwiesen in denen sich einige Baumreihen und Baumgruppen aus Pappeln befinden. Auf den Deichen sind im Norden ebenfalls Glatthaferwiesen zu finden; sie Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 39 sind ein bedeutender Rastplatz für durchziehende und überwinternde Gänse. Im Süden wird das Deichgrünland intensiv beweidet. Die Rheinaue Ehingen ist Kernlebensraum für Offenlandbewohner und an Feuchtlebensräume gebundene Organismen. Die Rheinaue Mündelheim, die durch große Ackerflächen von der Rheinaue Ehingen getrennt ist, übernimmt in diesem Gebiet Funktionen als Offenland-Trittsteinbiotop. Zwischen den beiden Lebensräumen vermitteln das Deichgrünland und ein rheinnaher Grünlandstreifen als Korridorbiotope. Biotop 2 Rheinaue Neuenkamp Die im Deichvorland liegende Aue westlich und nordwestlich von Neuenkamp wird im Norden von der Autobahn A 40 begrenzt; im Süden befinden sich die Industriegebiete am Parallelhafen. Die Rheinaue Neuenkamp ist ein naturschutzwürdiges Gebiet von landesweiter Bedeutung (LÖBF 1996b). Als Trittsteinbiotop für Offenlandbewohner ist sie über Wiesen südlich der Ruhr mit den Offenlandbiotopen bei Obermeiderich verbunden. Das vor allem als extensive Schafweide bewirtschaftete Grünland der Rheinaue Neuenkamp, wird von Vögeln als Rast- und Nahrungsbiotop genutzt. Neben Grünlandflächen kommen mehrere Kleingehölze aus Pappeln unterschiedlichen Alters vor, die durch Pflanzung von Sträuchern und Hartlaubhölzern angereichert wurden. Der Deich, der die Aue im Osten begrenzt, ist mit kleinen Wäldern und Kleingehölzen bestockt, die überwiegend aus nichteinheimischen Gehölzarten bestehen. Im Norden befindet sich ein Pappelmischwald mit Hainbuche und eingestreuten Anpflanzungen aus Stieleiche, an den sich im Süden ein Robinienmischwald mit Pappeln und Laub-Zierbäumen sowie Baumreihen aus Pappeln anschließen. Biotop 3 Ruhraue Obermeiderich Die Ruhraue Obermeiderich liegt beiderseits der Ruhr, nordöstlich von Duissern. Das Teilgebiet nördlich der Ruhr, zwischen dem Rhein-Herne-Kanal im Westen und der Bahnlinie im Osten, stellt für zahlreiche Vogelarten ein artenreiches Rast- und Nahrungsbiotop dar und ist zudem ein wertvoller Lebensraum für Wasser- und Wiesenvögel. Im Biotopverbund ist die Ruhraue Obermeiderich Kernlebensraum für gewässergebundene Arten und Trittsteinbiotop für Offenlandbewohner. Die Ruhr übernimmt Funktionen als Lebensraum und Korridorbiotop. Das überwiegend als Schafweide genutzte, nicht ganz ebene Gelände weist vor allem in den Senken eine offene, artenreiche Wiesenvegetation auf. Der nordöstliche Teil des Gebietes ist Ackerland an dessen südlichem Rand der temporär wasserführende, verkrautete Obermeidericher Graben verläuft. Er wird stellenweise von einem Gehölzstreifen aus Weiden, Weißdorn und Holunder begleitet. Im mittleren Abschnitt des Grabens hat sich ein stehendes Kleingewässer mit Unterwasservegetation und einem kleinflächigen Großseggenried erhalten. Zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Emmericher Straße, die das Gebiet in Nord-Süd-Richtung durchzieht, befinden sich mehrere Siedlungsgehölze mit Robinien und Pappeln. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 40 Der Auenbereich westlich der Ruhr, zwischen der Bahnlinie im Westen und der Ruhr im Osten, ist ein naturschutzwürdiges Gebiet von landesweiter Bedeutung (LÖBF 1996b). Er wird von SW nach NO von der Autobahn A 3 durchzogen. Ein alter, z. T. zerstörter und mit Gehölzen bestandener Bahndamm verläuft etwa in der Mitte des Gebietes in OW-Richtung. Südlich des Bahndamms herrscht Grünlandnutzung vor, während nördlich davon überwiegend Ackerland zu finden ist. Ein ehemaliger Acker nahe der Autobahn ist mit Pappeln aufgeforstet worden. Auf den Pferdeweiden im Nordosten des reliefierten, aber offenen Auengeländes befindet sich ein eingezäuntes Kleingewässer, dessen von Brennnesseln bestandenes Ufer mit Weiden bepflanzt wurde. Im Süden des alten Bahndamms, direkt an der Autobahn liegt ein als Lebensraum für Libellen und Amphibien bedeutendes zweites Stillgewässer, mit einer artenreichen Unterwasservegetation. Der Weiher wird von einem lianenreichen Gehölz aus Weiden und Robinien umgeben. Im Nordosten des Auenbereichs liegt ein weiteres Feuchtgebiet in unmittelbarer Nähe zur Ruhr, auf dem Gelände einer abgetragenen Bergehalde. Der überwiegende Teil des Biotopes liegt im Bereich des Stadtgebietes von Oberhausen. In einer Bodensenke befinden sich, allseitig von Dämmen umgeben, mehrere Stillgewässer mit einem Mosaik aus Röhrichten, Flutrasen und Hochstauden. Auf den Böschungen, die mit standortheimischen Laubgehölzen bepflanzt wurden, sind Pioniergehölze, ruderale Wiesen und Hochstaudenfluren zu finden. Fauna und Flora des Gebietes sind sehr artenreich. Das Teilgebiet östlich der Ruhr, nördlich des Schifffahrtskanals, im Nordwesten des Kolkmannshofes zeichnet sich durch ein naturnahes Kleinrelief aus. Die ebenen Bereiche des Geländes werden als Ackerland bewirtschaftet, während die Hügel und Mulden als Rinderweide genutzt werden. Innerhalb dieser Fettweiden kommen mehrere, für Amphibien und Libellen besonders wertvolle, gegen Tritt nicht geschützte Stillgewässer vor: Eine ständig wasserführende Flutmulde mit Unterwasser- und Schwimmblattvegetation ist zum Teil von Röhricht und Großseggen umgeben. In unmittelbarer Nähe liegen mehrere stehende Kleingewässer; etwas weiter entfernt ein Weiher. Bis auf den Weiher werden alle Gewässer von einem Saum aus wechselfeuchtem Grünland umgeben. 4.5.2 Planungsraum II, Westliche Niederterrassenebene Biotop 4 Niederung des Goldackergrabens Der Goldackergraben beginnt "In der Donk" östlich Mündelheim, südlich der Krefelder Straße, und verläuft in Nord-Süd-Richtung entlang des Osthangs der Ehinger Berge, wo er noch südlich der Mannesmannstraße unterirdisch verrohrt weitergeführt wird. Er kann innerhalb des Biotopverbundes wichtige Funktionen als Lebensraum und Korridorbiotop übernehmen. Im Bereich nördlich der Krefelder Straße wird die Niederung im Westen des Goldackergrabens von Fettwiesen, Fettweiden und Gärten eingenommen. Nahe der Krefelder Straße befindet sich eine Glatthaferwiese. Im östlichen Auenbereich liegen ein asphaltierter Platz, ein ungenutzter, mit Pioniervegetation überwachsener Parkplatz, sowie Baumreihen mit Robinien und Pappeln, Gehölzgruppen und ein Laubwaldbestand mit nicht standortheimischen Baumarten (überwiegend Roteichen). Der Gold- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 41 ackergraben ist hier dauernd wasserführend und etwa 2 m breit. Die steilen Böschungen sind mit Hochstaudenfluren aus Brennnesseln bewachsen. Zum Teil ist der Graben mit Ufergehölzen aus Silberweiden und Holunder bestanden. Über den Graben reichende Althölzer dienen dem hier vorkommenden Eisvogel als Ansitz. In den Graben münden zahlreiche Einleitungen aus dem Mannesmann-Gelände. Nach Süden hin verringert sich die Grabensohle auf unter 1 m Breite. Durch eine Aufschüttung wird der Graben abgebunden und ist südlich davon nicht mehr dauerhaft wasserführend. Südlich der Krefelder Straße führt der von Birken und Weiden-Kopfbäumen begleitete, ruderalisierte und trockengefallene Graben durch Ackerland. Ein weiterer, wasserführender Graben verläuft parallel zum Goldackergraben etwa 200 m weiter östlich beiderseits der Krefelder Straße. Biotop 5 Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch Das gehölzreiche Gebiet liegt nördlich der Mannesmannstraße, westlich des Hüttenwerkes. Innerhalb des Gehölzverbundes ist dieses Gebiet als Trittsteinbiotop von Bedeutung. Der Ehinger Friedhof ist ein Waldfriedhof mit sandigem und kiesigem Untergrund. Die fast geschlossene Baumschicht, besteht neben Robinien, überwiegend aus standortheimischen Stieleichen. Im Randbereich des Friedhofs ist der Baumbestand dichter und waldartig ausgeprägt. Der kiesige und sandige Untergrund des hügeligen Haselbusches ist vor allem mit standortheimischem Eichenwald aus Stieleiche bestockt. Daneben kommen reine Robinienbestände, ein Laubmischwald und ein Bergahornmischwald mit Sandbirke, Stieleiche und Rotbuche vor. Das Waldgebiet ist durch Bebauung und Gärten, die zum Teil unter den Bäumen des Waldes angelegt sind, stark fragmentiert. Nach Süden, zur Mannesmannstraße hin, sind ein Waldmantel und ein Waldsaum ansatzweise ausgebildet. Biotop 6 Waldgebiet Ehinger Berge Die Ehinger Berge sind ein mit Gartenparzellen und Bebauung durchsetztes, aber geschlossenes Waldgebiet zwischen Mannesmannstraße im Norden und Krefelder Straße im Süden. Das etwas erhabene Gelände einer Binnendüne ist mit standortheimischem Eichenwald aus Stieleiche bestockt. Die Strauchschicht ist gut ausgeprägt und besteht überwiegend aus Holunder. Innerhalb des Gehölzverbundes ist dieses Gebiet als Trittsteinbiotop von Bedeutung. Biotop 7 Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle Das Gebiet liegt im Südosten von Serm, südlich der Holtumer Mühle. Im Biotopverbund übernimmt das Gebiet wichtige Funktionen als Trittsteinbiotop für Offenland- und Gewässerbewohner. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 42 Das tief unter das Niveau des umgebenden Geländes eingesenkte Feuchtgebiet Holtumer Mühle, besteht aus einem Weiher mit angrenzendem Weidenbruchwald, und einem artenreichen, wechselfeuchten Bereich mit Feuchtgrünland und einem Kleingewässer. Südöstlich davon schließen sich wechselfeuchte Pferdeweiden an, die in durch Abgrabung entstandenen Geländemulden liegen. Sie sind durch einen Damm mit einer Allee aus jungen Linden voneinander getrennt. Der Nahbereich der Höfe ist durch Baumreihen, Obstwiesen und weitere Grünlandflächen gekennzeichnet. Zwischen Holtumer Hof und Postenhof liegt als wichtiger Laichplatz für Amphibien ein Stillgewässer mit Sumpfpflanzen. Biotop 8 Niederung des Ungelsheimer Grabens Zwischen Ungelsheim im Nordosten und Serm im Südwesten liegt die Niederung des Ungelsheimer Grabens. Die Krefelder Straße teilt das Gebiet in einen nördlichen Teil bei Ungelsheim und einen südlichen Teil bei Serm. Sowohl im Offenlandverbund als auch im Gewässerverbund hat der Ungelsheimer Graben wichtige Funktionen als Korridorbiotop. Die Niederung des Ungelsheimer Grabens bei Serm ist eine strukturreiche Geländemulde im Osten von Serm, zwischen Holtumer Mühle im Süden und Krefelder Straße im Norden. Der Ungelsheimer Graben ist hier nur temporär wasserführend und wird von Fettweiden und Ackerflächen umgeben. Die Fettweiden gehen zur Grabenniederung hin in Feuchtweiden über. An den Grabenböschungen stehen Gehölze aus Weiden, Schlehen und Schwarzem Holunder. Abschnittsweise wird der Graben von Weiden-Kopfbäumen gesäumt. Ein großer Teil der Böschung ist mit Hochstaudenfluren aus Brennnesseln bestanden. Ein Wald aus Silberweiden mit einer Strauchschicht aus Holunder und Weißdorn sowie vereinzelten Weiden-Kopfbäumen und ein Kleingewässer befinden sich nordwestlich des Grabens in zwei benachbarten Geländesenken. Nördlich der Krefelder Straße erstreckt sich die Niederung des Ungelsheimer Grabens in Nordsüdrichtung zwischen den Wohnbauflächen Ungelsheims und dem Industriegelände der Thyssen Stahl AG. Der am Ostrand der Niederung verlaufende Graben ist im Norden ständig, in seinem südlichen Abschnitt nur temporär wasserführend. Er wird von einer Baumreihe aus Pappeln, Eschen und Hainbuchen begleitet. Die Niederung wird fast vollständig als Ackerland und Grünland genutzt. Zwischen den Äckern und Wiesen befinden sich überwiegend aus Pappeln bestehende Baumreihen und Gehölzstreifen. Im Westen verläuft ein Streifen neuangepflanzter Gehölze aus Hasel, Hartriegel, Esche und Feldahorn. Nach einem verrohrt geführten Abschnitt folgt südlich Huckingen, im Norden von Kleingärten und Sportanlagen, ein von Weidengehölzen begleiteter, ständig wasserführender Grabenabschnitt, der nach Osten Richtung Angerbach entwässert. Biotop 9 Waldgebiet Heidberg Bewaldete, leicht erhabene Binnendüne mit kleinen offenen Sandflächen innerhalb und südlich von Ungelsheim. Als Trittsteinbiotop übernimmt das Waldgebiet wichtige Funktionen im Gehölzverbund. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 43 Das Waldgebiet besteht im Süden überwiegend aus trockenem Eichenwald und Aufforstungen aus Kiefer. Daneben kommen Parzellen mit Hainbuche, Bergahorn, Esche und Roteiche vor. Der trockene Eichenwald aus Stieleiche besitzt eine gut ausgebildete Strauchschicht aus Brombeere, Himbeere und Holunder. Die Krautschicht ist artenarm und wird zum großen Teil von Impatiens parviflora gebildet. An feuchteren Standorten sind die Strauch- und Krautschicht etwas artenreicher. Ein Waldmantel aus Holunder ist nur sehr fragmentarisch ausgebildet. Am Südwestrand befinden sich kleinflächige, offene oder mit ruderalisierten Straußgrasrasen bewachsene Sandflächen. Der nördliche Teil des Waldgebietes, der innerhalb von Ungelsheim (Ungelsheimer Wald) gelegen ist, ist überwiegend mit Eichenwäldern und struktur- und artenreichem Mischwald bestockt. Biotop 10 NSG Sittertskamp Der Sittertskamp liegt nördlich von Ungelsheim, westlich des Angerbaches. Reich strukturierte Schlackenhalden mit Gebüschen, Gehölzen und ruderalen Wiesen umgeben einen verlandenden Weiher. Für Gehölzbewohner stellt der Sittertskamp einen wichtigen Trittsteinbiotop im Biotopverbund dar. Die Aufschüttungen aus Schlacke sind im Süden, Osten und Nordosten mit einem Siedlungsgehölz aus Berg- und Feldahorn, Trauben- und Vogelkirsche, Rotbuche, Hainbuche, Esche und Traubeneiche bestanden, während im Nordwesten der Halde ein Gebüsch aus Birke, Hartriegel, Holunder, Weißdorn und Weiden stockt. Die etwa 15 m hohen Halden umgeben steil abfallend eine Senke, mit ruderalen Wiesen im Westen und einem verlandenden Weiher im Osten. Der nördliche Hang des Haldenkomplexes ist von einem jungen Mischwald aus Weiden und Birken bestanden, an den sich eine verbuschende Grasflur mit Land-Reitgras anschließt. Außer im Norden wird der Komplex von einer jungen Anpflanzung aus Eschen, Hartriegel und Robinien umgeben. Biotop 11 Bruchgrabenniederung Bei der Niederung des Bruchgrabens handelt es sich um einen StillgewässerGrünland-Komplex zwischen der Sandmühle an der Düsseldorfer Landstraße im Südosten und der Mündung des Bruchgrabens in den Angerbach südlich der Mündelheimer Straße. Im Biotopverbund ist die Bruchgrabenniederung als Trittsteinbiotop für Offenlandbewohner sowie als Feuchtlebensraum und Korridorbiotop für gewässergebundene Arten anzusehen. Die mit Wiesen, Weiden und Ackerbrachen ausgestattete Niederung wird von dem temporär wasserführenden Bruchgraben durchzogen, der von Reihen alter und junger Kopfweiden begleitet wird. Im Bereich des Grabens kommen Kleingewässer und schmale Röhrichte mit Glyceria maxima vor. Die Weiden werden im Süden zum Teil von Kleingehölzen mit Pappeln gesäumt; weiter nördlich sind sie mit alten und jungen Obstbäumen bestanden. Der Nordabschnitt der Niederung führt durch Parkanlagen, Klein- und Hausgärten; hier kommen sehr alte Weiden-Kopfbäume entlang des hier wasserführenden Bruchgrabens vor. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Biotop 12 Seite 44 Aue des Alten Angerbaches Die Aue des Alten Angerbachs erstreckt sich von Kesselsberg bis Angerhausen Angertal. Der zum Teil naturnahe Bach durchzieht in weiten Schleifen das Planungsgebiet. Neben seiner Bedeutung als Feuchtlebensraum kommt der Bachniederung im Biotopverbund eine wichtige Funktion als Korridorbiotop zu. Angerbachaue südlich Remberg Dieser Abschnitt der Aue zwischen Kesselsberg und Remberg übernimmt im Biotopverbund wichtige Funktionen als Trittsteinbiotop für Offenlandbewohner und Korridorbiotop innerhalb des Gehölzverbundes. Der Aspekt der Angerbachaue bei Kesselsberg zwischen der Düsseldorfer Landstraße und der Bahnlinie wird überwiegend von Hochstaudenfluren bestimmt. Der Angerbach ist hier naturnah ausgebildet und durchquert einen nördlich der Sandmühle gelegenen Teich. In Teichnähe kommen kleinflächige Röhrichbestände vor. Die Niederung wird hauptsächlich von Pferdeweiden eingenommen, die im Norden als Nass- und Feuchtweiden, im Süden als Fettweiden ausgeprägt sind. Der Lauf des Angerbachs wird streckenweise von Uferhochstauden und Röhricht gesäumt und von einer Pappelreihe begleitet. Entlang des Baches und auf den Weiden wachsen einige Weißdorngehölze. Ein eutrophierter Weiher befindet sich bei Haus Böckum. Angerbachaue am Altenbrucher Damm Nördlich Remberg verläuft der Alte Angerbach am Ostrand der ehemaligen Tongrube. Zwischen Remberger See und Autobahn A 59 fließt der Rahmer Bach zu. Südlich des Altenbrucher Dammes, zwischen der Düsseldorfer Landstraße im Nordwesten und "Am Kieckenbusch" im Südosten ist die Niederung besonders reich an vielfältigen Biotopstrukturen. Der östliche, beiderseits der Autobahn gelegene Teil dieses Gebietes zwischen Buschbenden im Westen und "Am Kieckenbusch" im Südosten ist als Trittsteinbiotop für Arten der Feuchtlebensräume innerhalb des Biotopverbundes von Bedeutung. Westlich der Autobahn wird die Fläche von Grünland mit Röhrichten und Binsenriedern eingenommen. Ufergehölze säumen die naturnah ausgebildeten Bachabschnitte und zwei stehende Kleingewässer. Auch der im Osten der Autobahn gelegene Gebietsteil wird überwiegend von Röhrichten, Grünland und Weidengehölzen eingenommen. Das westliche Teilgebiet zwischen der Bahn im Westen und Buschbenden im Osten, weist einige naturnah ausgeprägte Bachabschnitte auf. Die Niederung wird von Hochstaudenfluren, Fettwiesen und Fettweiden eingenommen. Auf der Fettweide südlich des Baches befindet sich ein Kleingewässer ohne Ufervegetation. Angerbachaue am Biegerkamp Der naturnah ausgebildete und zum Teil schlingenbildende Angerbach durchquert eine Niederung mit Grünland, Hochstaudenfluren und Gehölzen. Das strukturreiche Offen- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 45 land zwischen dem Erholungspark Biegerhof im Norden und der Düsseldorfer Landstraße im Süden übernimmt wichtige Korridorfunktionen im Biotopverbund. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 46 Angerbachaue am Biegerhof Innerhalb des Biotopverbundes ist dieses Gebiet als Trittsteinbiotop für Arten der Feuchtlebensräume von Bedeutung. Der Angerbach verläuft hier naturnah strukturiert am äußeren Rand des Erholungsparks "Biegerhof", der als innerstädtische Grünfläche intensiv zur Freizeitgestaltung genutzt wird. Seine Ufer werden zum Teil von Kopfweiden gesäumt. Die Gehölze in Ufernähe bestehen ansonsten wie im übrigen Parkgelände zumeist aus nichteinheimischen Laubhölzern. Angerbachaue in Angerhausen Angertal Teil der Alter Angerbach-Niederung in Angerhausen, zwischen der Angerhauser Straße im Osten und der Kaiserswerther Straße im Westen. Der Auenbereich ist überwiegend parkähnlich gestaltet und unterliegt intensiver Freizeitnutzung. Biotop 13 Grünlandkomplex Remberger See Das Gebiet im Norden des Remberger Sees bildet gemeinsam mit der Angerbachaue am Altenbrucher Damm ein Trittsteinbiotop für Offenland- und Gewässerbewohner. Das Bild des strukturreichen Geländes, das sich auf dem Gebiet einer verfüllten Tongrube befindet, wird trotz Nutzung als Golfplatz, überwiegend durch Offenlandbiotope wie Wiesen und Hochstaudenfluren geprägt. Biotop 14 Rahmer See Der Rahmer See ist ein ehemaliges Abgrabungsgewässer nordwestlich von Rahm, nördlich der Krefelder Straße. Im Biotopverbund ist er als Trittsteinbiotop für Arten der Feuchtlebensräume von Bedeutung. Während die zentral gelegene Insel verschiedenste Sukzessionsstadien der Vegetation aufweist, werden die Seeufer fast vollständig von schmalen Siedlungs- und Ufergehölzen gesäumt. Biotop 15 Aue des Rahmer Baches Aus dem überwiegend auf Düsseldorfer Stadtgebiet liegenden Rahmer Wald kommend, durchquert der Rahmer Bach den Siedlungsbereich des Stadtteils Rahm und mündet nach Unterquerung der A 59 östlich des Remberger Sees in den Alten Angerbach. Der überwiegend mit Ufersicherungen versehene, nur zum Teil naturnah gestaltete Bach, verläuft in einer schmalen, stark bebauten Aue. Innerhalb des Biotopverbundes stellt der Rahmer Bach eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Gehölz- und Gewässerlebensräumen dar: Zwischen den vier Kerngebieten im Osten des Planungsgebietes und den Feuchtlebensräumen der Westlichen Niederterrassenebene ist der Rahmer Bach die einzige potenzielle Verbindung. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Biotop 16 Bahnböschungen Großenbaum zwischen Duisburg-Schlenk Seite 47 und Duisburg- Die fast ununterbrochen mit Gehölzstreifen bestandenen Bahnböschungen zwischen Duisburg-Schlenk und Duisburg-Großenbaum fungieren als wichtiger Korridorbiotop innerhalb des Biotopverbundes. Die Gehölze bestehen überwiegend aus Robinien, Eschen, Stieleichen, Bergahorn, Sandbirken, Traubenkirschen und Hainbuchen, mit einem Unterbau aus Weißdorn, Brombeere und Hasel. Vereinzelt treten Birkengebüsche und Hochstaudenfluren mit Staudenknöterich auf. Biotop 17 Bahnböschungen bei Duisburg-Kesselsberg Ebenso wichtige Korridorbiotope stellen die bewaldeten Bahnböschungen bei Duisburg-Kesselsberg dar. Beiderseits der Bahnlinie stocken Siedlungsgehölze mit Robinien, Eschen, Stieleichen, Sandbirken, Traubenkirschen, Weiden, Pappeln, Roteichen und Weißdorn. Biotop 18 Angerbach Der Angerbach ist ein naturfern gestaltetes, geradlinig geführtes und mit künstlichen Ufersicherungen und Normböschungsprofilen versehenes Fließgewässer zwischen Kesselsberg und Angermund. Eine besondere Bedeutung kommt dem nördlichen Abschnitt des Gewässers zwischen der Kläranlage und der Mündung in den Rhein zu: Dieser Teil des Baches kann als Korridorbiotop eine Verbindung zwischen der Rheinniederung und der gesamten Binnengewässerlandschaft des Duisburger Südens vermitteln. Bei Hüttenheim und Ungelsheim wird der Angerbach von breiten Gehölzstreifen und Baumreihen aus Pappeln, Stieleichen, Weiden, Rotbuchen, Sandbirken, Holunder und Weißdorn begleitet. Gelegentlich kommen auch Hochstaudenfluren mit Brennnessel vor. Auch die Gehölzstreifen können wichtige Verbindungsfunktionen im Biotopverbund übernehmen. Biotop 19 Gehölze zwischen Industriegelände und Krefelder Straße Die Krefelder Straße wird zwischen Ungelsheim und Mündelheim von kleinen Waldbereichen begleitet, die überwiegend aus nichtheimischen Ahornarten bestehen. Die Gehölze sind wichtige Verbindungselemente im Biotopverbund; sie vermitteln gemeinsam mit weiteren kleinen Gehölzstreifen im Osten des Industriegeländes zwischen den Gehölzlebensräumen Ehinger Berge, Sittertskamp und Heidberg. 4.5.3 Planungsraum III, Östliche Niederterrassenebene Biotop 20 Aue des Dickelsbaches Der Dickelsbach bildet die natürliche Grenze zwischen den Planungsräumen II und III, Westliche und Östliche Niederterrassenebene. Aus dem Düsseldorfer Norden kommend, verläuft er überwiegend begradigt und mit Uferbefestigungen versehen westlich der Grindsmark und der Huckinger Mark, umfließt zum Teil renaturiert den Wedauer Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 48 Wald im Osten und wird auf seinem nördlichsten Abschnitt im Planungsraum Ruhrgebiet verrohrt weitergeführt. Da der Dickelsbach Vorfluter für die meisten im Osten des Planungsgebietes gelegenen kleinen Fließgewässer ist, stellt er ein bedeutendes Verbindungselement im Biotopverbund dar. Biotop 21 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark Grindsmark und Huckinger Mark sind von großen Wäldern und Gewässern geprägte Bereiche im Südosten des Planungsgebietes. Die dichten Wälder reichen von der A 524 im Süden bis in den Norden der aus Sand- und Kiesabgrabungen hervorgegangenen Sechs-Seenplatte. Das Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark ist mit einer Vielzahl von Feuchtwäldern, Still- und Fließgewässern ausgestattet. Seine Größe und strukturelle Ausstattung macht es zum bedeutendsten Kernlebensraum für gehölz- und gewässerbewohnende Arten im Biotopverbund des Duisburger Südens. Der Druchter Weg durchquert das Waldgebiet in Ost-West-Richtung. Nördlich dieses Verkehrsweges sind die Wälder überwiegend trocken und mit nichtheimischen Laubholzarten bestockt. Südlich des Druchter Weges finden sich großflächige Feucht- und Bruchwälder in denen einheimischen Baumarten vorherrschen. Die Wälder werden über ein weitreichendes Grabensystem in den am Westrand des Gebietes gelegenen Dickelsbach entwässert. Biotop 22 Aue des Wambaches Vom Entenfang her kommend (Planungsraum IV: Sandterrassen) unterquert der Wambach die Gleise des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau und mündet nach Durchquerung des nordöstlichen Teils der Huckinger Mark in den Wolfsee. Aufgrund seiner Naturnähe und der strukturellen und morphologischen Vielfalt, ist der Wambach ein wichtiger Lebensraum für Gewässerarten und stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark dar. Biotop 23 Waldgebiet Heltorfer Mark Das Waldgebiet Heltorfer Mark schließt sich südlich der A 524 an die Waldgebiete Grindsmark / Huckinger Mark im Süden des Planungsgebietes an. Es wird durch Feuchtwälder und ein ausgedehntes Fließgewässersystem geprägt. Während Rahmer Bach und Dickelsbach überwiegend begradigt und ausgebaut sind, stellt der natürlich erhaltene Breitscheider Bach mit seinen begleitenden Auenwäldern einen qualitativ wertvollen Lebensraum dar. Der überwiegende Teil des naturschutzwürdigen Gebietes von landesweiter Bedeutung (LÖBF 1996b) befindet sich auf Düsseldorfer Stadtgebiet. Im Biotopverbund nimmt die Heltorfer Mark die wichtige Funktion eines mit Gehölzen und Gewässern ausgestatte- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 49 ten Kernlebensraumes ein. In Verbindung mit den benachbarten Kernlebensräumen Grindsmark / Huckinger Mark und Drucht / Bissingheimer Wäldchen kann über den in Richtung Westen fließenden Rahmer Bach eine wichtige Ost-West-Verbindung hergestellt werden. Biotop 24 Aue des Haubaches Der fast vollkommen naturnah strukturierte Haubach streift aus Mülheim kommend den Norden des Kernlebensraumes Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Planungsraum IV: Sandterrassen) um nach Unterquerung des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau und Durchquerung der Huckinger Mark in den Haubachsee zu münden. Aufgrund seiner Naturnähe und der strukturellen und morphologischen Vielfalt ist der Haubach ein wichtiger Lebensraum für Gewässerarten und stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark dar. Biotop 25 Waldgebiet Sportpark Wedau Im Norden von Wedau, südlich Neudorf, zwischen Kalkweg im Westen und Masurenallee im Osten, liegt das Waldgebiet des Sportparks Wedau. Die in unmittelbarer Nähe ehemaliger Abgrabungsgewässer gelegenen, überwiegend mit Roteiche bestockten Wälder sind im Duisburger Süden ein wichtiger Trittsteinbiotop für Gehölzbewohner. Biotop 26 Waldgebiet am Knickert Das Gebiet liegt im Süden der Autobahn A 3 nördlich von Bissingheim. Die Bestände setzen sich überwiegend aus Buchen- und Eichenmischwäldern zusammen, denen unter anderem Kiefer, Roteiche und Lärche beigemischt ist. Daneben kommen Aufforstungen aus Rotbuche, außerdem Stieleiche und Lärche, sowie Douglasie vor. In unmittelbarer Nähe zum Duisburger Stadtwald gelegen ist das Waldgebiet für Arten, die in der Lage sind, die Barriere der Autobahn A 3 zu überwinden, ein wichtiger Trittsteinbiotop zwischen diesem Kernlebensraum und den Gehölzen des Sportparks Wedau. Biotop 27 Kleingehölze in den Gleisanlagen an der Wedauer Brücke Die Gehölze in den Gleisanlagen südlich der Wedauer Brücke sind überwiegend durch natürliche Sukzession entstandene Gebüsche und Siedlungsgehölze mit Robinien, Sandbirken, Pappeln, Roteichen und Schmetterlingsflieder. Sie sind ein wichtiger Korridorbiotop zwischen den Gehölzlebensräumen des Knickert im Osten und den Wäldern des Sportparks Wedau im Westen. Biotop 28 Kleingehölze in den Gleisanlagen westlich des Bissingheimer Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 50 Wäldchens Die Kleingehölze in den Gleisanlagen westlich des Bissingheimer Wäldchens sind Siedlungsgehölze, Gehölzstreifen und Gebüsche die überwiegend aus Sandbirken bestehen. Der Lebensraum ist ein wichtiger Korridorbiotop zwischen den beiden Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark. 4.5.4 Planungsraum IV, Sandterrassen Biotop 29 Duisburger Stadtwald Der Duisburger Stadtwald im Osten des Planungsgebietes ist der westliche Teil eines großen Waldgebietes im Grenzbereich der Städte Duisburg und Mülheim. Der für Gehölz- und Gewässerarten bedeutende Kernlebensraum wird nach Westen und Süden hin durch die Autobahn A 3, nach Norden durch die vierspurige Mülheimer Straße von den übrigen Lebensräumen des Planungsgebietes isoliert. Der Duisburger Stadtwald besteht aus Hochwald mit naturnahen Beständen und Forsten. Eichen- und Buchenmischwälder überwiegen neben Parzellen mit Bergahorn, Fichte, Lärche, Roteiche, Sumpfeiche und Waldkiefer, sowie kleinen Beständen mit Eibe, Lebensbaum und Metasequoia. Im südlichen Teil des Gebietes ist die Stechpalme häufig, zum Teil auch bestandsbildend. Dominanzbestände von Adlerfarn, Brombeere oder Impatiens parviflora sind nicht selten. Der Duisburger Stadtwald verfügt über ein breites Spektrum von Feuchtlebensräumen: Neben einer Vielzahl verschiedener Stillgewässer unterschiedlicher Größe (Weiher, Teiche, stehende Kleingewässer, wassererfüllte Bombentrichter) durchzieht ein ausgedehntes Fließgewässersystem (Weißbach, Pootbach, Bummelbach) mit Quellbereichen und bachbegleitenden Feucht- und Bruchwäldern das Waldgebiet. Biotop 30 Aue des Pootbaches Im Osten des Planungsgebietes durchquert der naturnah gestaltete Pootbach von vielen Quellbächen gespeist den Norden des Kernlebensraums Duisburger Stadtwald. Westlich der Autobahn A 3 (Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene) wird der Pootbach erst begradigt, dann verrohrt weitergeführt. Sein Bachbett innerhalb des Friedhofs am Sternbuschweg (Planungsraum V: Ruhrgebiet) ist ganzjährig trocken. Gemeinsam mit dem zufließenden Weißbach bildet der Pootbach ein weit verzweigtes und strukturreiches Kleingewässersystem mit morphologisch vielgestaltigen Bachläufen, Teichen und Quellen, sowie Feucht- und Bruchwäldern in den Niederungen. Als Korridorbiotop kann der Pootbach wichtige Verbindungsfunktionen zwischen den gehölz- und gewässerdominierten Lebensräumen beiderseits der Autobahn A 3 übernehmen. Biotop 31 Aue des Bummelbaches Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 51 Im Süden wird der Duisburger Stadtwald von dem naturnahen Lauf des Bummelbaches durchzogen. Westlich der Autobahn A 3 (Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene) wird der Bummelbach erst begradigt weitergeführt und mündet dann verrohrt in den Barbarasee des Sportparks Wedau. Der strukturreiche und morphologisch vielgestaltige Bummelbach ist gemeinsam mit seinen feuchten Niederungswäldern ein wichtiger Bestandteil des Kernlebensraumes Duisburger Stadtwald und kann, entsprechend optimiert, wichtige Korridorfunktionen im Biotopverbund einnehmen. Biotop 32 Waldgebiet Monning Das Waldgebiet Monning liegt im Osten der Autobahn A 3, nördlich des Duisburger Stadtwaldes. Im Biotopverbund erfüllt es die Funktionen eines Trittsteinbiotops für gehölzbewohnende Arten. Die Mülheimer Straße südlich des Monning trennt das Waldgebiet vom Kernlebensraum Duisburger Stadtwald. Das Gebiet besteht überwiegend aus Buchenwäldern und Eichen-Buchenwäldern. Daneben kommen Mischwälder mit Birken und Roteichen vor. Die Strauchschicht besteht aus dem Jungwuchs der Bäume, der Aspekt der Krautschicht wird überwiegend von Impatiens parviflora bestimmt. Im Norden bildet ein bewaldeter Prallhang der Ruhr die naturräumliche Grenze. Biotop 33 Waldgebiet Kaiserberg Das Waldgebiet Kaiserberg liegt östlich Duissern, zwischen der Bahnlinie OberhausenDuisburg im Norden, dem Zoo und der Autobahn A 3 im Osten und der Mülheimer Straße im Süden. Seine dichte Bewaldung und das Vorkommen von Hangwäldern macht das Gebiet zu einem wichtigen Trittsteinbiotop für Gehölzbewohner. Das zum Teil parkartige gestaltete Waldgebiet weist im Norden überwiegend Buchenwälder, Eichen-Buchenwälder und Buchen-Eichenwälder auf, während die Bestände im Süden überwiegend aus Robinien und Roteichen zusammengesetzt sind. Biotop 34 Wald an der Universität Eichen-Buchenwald zwischen der Autobahn A 3 im Osten und der Universität im Westen. Durch die isolierende Wirkung der umgebenden Straßen und die starke Freizeitnutzung ist die Bedeutung des Gebietes als Korridorbiotop auf flugfähige Organismen beschränkt. Für Vögel ist der Wald an der Universität jedoch eine wichtige Verbindung zwischen dem Trittsteinbiotop Kaiserberg und dem Kernlebensraum Duisburger Stadtwald. Biotop 35 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen Die Drucht und das Bissingheimer Wäldchen sind der südliche und der nördliche Teil eines großen Waldgebietes im Grenzbereich der Städte Duisburg und Mülheim. Das von Feucht- und Bruchwäldern dominierte Gebiet ist ein bedeutender Kernlebensraum für Arten der Gehölze und Gewässer. Das Bissingheimer Wäldchen im Norden des Gebietes ist ein strukturreicher Waldlebensraum mit einem hohen Totholzanteil. Im Süden herrscht ein farnreicher, trockener Birken-Eichen-Wald vor, der nach Norden hin zunächst in einen feuchten EichenBirkenwald, dann in einen Eichenwald übergeht. Das Gebiet wird von abgebundenen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 52 Entwässerungsgräben durchzogen, die temporär wasserführend sind. Der Bissingheimer Graben im Westen des Gebietes führt ganzjährig Wasser. Einige wassergefüllte Bombentrichter stellen wichtige Kleinlebensräume für Amphibien dar. Das Waldgebiet Drucht als größerer, südlicher Teil des Gebietes wird überwiegend von Birken-Bruchwäldern und Erlen-Bruchwäldern geprägt. Lediglich im Norden herrschen trockene Eichenwälder vor. Im Norden wird das Gebiet vom Haubach, im Süden vom Breitscheider Bach durchflossen. Daneben kommen einige Stillgewässer vor. Der Kernlebensraum Drucht / Bissingheimer Wäldchen wird nach Osten und Süden hin durch die Autobahnen A 3 und A 524, nach Westen hin durch die breiten Gleiskörper des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau umgeben. Dies führt zur Isolierung von den benachbarten Kernlebensräumen Duisburger Stadtwald und Grindsmark / Huckinger Mark. Biotop 36 Aue des Breitscheider Baches Der Breitscheider Bach ist Grenzgewässer der Städte Duisburg und Düsseldorf. Er durchfließt – zu einem Teil begradigt, zum anderen Teil natürlich mäandrierend – den Süden des Waldgebietes Drucht, streift nach Unterquerung der Bahnlinie den Südosten der Grindsmark / Huckinger Mark (Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene) um schließlich südlich der Autobahn A 524 die Heltorfer Mark Richtung Düsseldorf zu verlassen. Die Gehölze nördlich des Breitscheider Baches im Bereich der Gleisanlagen haben wichtige Verbindungsfunktionen zwischen den Kernlebensräumen Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Grindsmark / Huckinger Mark. Die Aue des Breitscheider Baches verbindet drei Kernlebensräume des Duisburger Südens und stellt damit einen wichtigen Korridorbiotop innerhalb des Biotopverbundes dar. 4.5.5 Planungsraum V, Ruhrgebiet Biotop 37 Waldfriedhof Wanheimerort Friedhof mit waldartigem Laubbaumbestand in Wanheimerort nördlich der Wedauer Straße. Im Biotopverbund ist der Waldfriedhof Wanheimerort als Erweiterung des Trittsteinbiotops Wanheimerorter Wald von Bedeutung. Der Waldfriedhof Wanheimerort ist ein alter, baumreicher Friedhof von großer struktureller Vielfalt. Die fast geschlossene Baumschicht wird überwiegend von alten Buchen und Eichen gebildet. Der Unterwuchs besteht neben Eibe und Rhododendron aus verschiedenen anderen Strauchgehölzen. Eine Vielzahl von Bäumen mit Stamm- und Asthöhlungen macht das Gebiet für Höhlenbrüter interessant. Biotop 38 Wanheimerorter Wald Der Wanheimerorter Wald ist ein artenreiches Waldgebiet mit hoher struktureller Vielfalt. Er liegt zwischen Buchholz und Wedau im Westen des Dickelsbaches, nördlich und südlich der Wedauer Straße. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 53 Im Osten unmittelbar an das Waldgebiet angrenzend befindet sich ein naturnah gestalteter Teilabschnitt der Dickelsbachaue. Das Waldgebiet stellt für Gehölzbewohner einen wichtigen Trittsteinbiotop im Biotopverbund dar. Die Wedauer Straße zerschneidet das Waldgebiet in seinem südlichen Drittel. Im Norden des Gebietes finden sich überwiegend Parzellen die mit Misch- und Buchenwald bestanden sind. Die Mischwälder bestehen unter anderem aus Hainbuche, Rotbuche, Sandbirke, Stiel- und Roteiche, Lärche, Eibe und vereinzelten Eschen. Die Buchenbestände sind zum Teil sehr alt und mit Jungbuchen unterpflanzt. Im Süden setzt sich der Wald vor allem aus reinen Beständen mit Stieleiche oder aus Buchenbeständen mit Roteiche zusammen. Daneben kommen hier reine Roteichenbestände vor und Mischwälder mit mehreren gebietsfremden Laubbaumarten. Eine Vielzahl von Bäumen mit Stamm- und Asthöhlungen macht das Waldgebiet für Höhlenbrüter besonders wertvoll. Die Krautschicht ist nur stellenweise geschlossen ausgebildet und wird von Impatiens parviflora dominiert. Am Westrand des Waldes, an den ein Bahndamm angrenzt, hat sich ein schmaler Waldrand mit artenreicher Saumvegetation entwickelt. Am Ostrand des Waldgebietes kommen Gehölzgruppen mit Arten der Saumgesellschaften entlang des Dickelsbaches vor. Nordöstlich der Wedauer Straße, direkt an den Dickelsbach grenzend, befindet sich ein aufgegebener Hundesportplatz, dessen ruderalisierte Rasenflächen mit einigen alten Stieleichen bestanden sind. Biotop 39 Alter Friedhof am Sternbuschweg Der Friedhof am Sternbuschweg verfügt über einen alten Baumbestand mit lückigem Kronendach. Aufgrund der flächendeckenden Nutzung fehlt eine waldtypische Strauchund Krautschicht. Im Südosten befindet sich ein Teich mit Röhrichtsaum. Im Osten wird der Friedhof von dem begradigten und temporär wasserführenden Lauf des Pootbaches durchzogen. An einer Mauer im Zentrum des Friedhofs kommt Asplenium trichomanes vor. Durch Optimierungsmaßnahmen kann die Entwicklung des Gebietes zu einem Trittsteinbiotop für Gehölzbewohner gefördert werden. Biotop 40 Rheinuferpark Der Rheinuferpark befindet sich in Rheinnähe an der Schnittstelle zwischen den Planungsräumen Rhein- und Ruhraue, Westliche Niederterrassenebene und Ruhrgebiet. Sein Bild wird überwiegend durch ruderale Wiesen, Hochstaudenfluren und Siedlungsgehölzen aus Pappeln, Sandbirken, Stieleichen und Eschen bestimmt. Durch Zulassen der natürlichen Sukzession kann der Rheinuferpark zu einem vielgestaltigen Lebensraum entwickelt werden. Biotop 41 Gehölze am Rangierbahnhof Hochfeld Die Gehölze am Rangierbahnhof Hochfeld können im Biotopverbund Korridorfunktionen übernehmen. Es sind überwiegend Gehölzstreifen und Gebüsche aus Robinien, Sandbirken, Hainbuchen und Brombeeren. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 4.6 Seite 54 Defizitbereiche im Planungsgebiet Nach der Analyse des Bestandes bzw. der aktuellen Biotopverbundsituation lassen sich im Planungsgebiet sieben großräumige Landschaftsbereiche definieren, die über ein oder mehrere Defizite verfügen und dadurch einen flächendeckenden Biotopverbund verhindern: Defizitbereich 1 Ruhrauen Die potenzielle natürliche Vegetation der Ruhrauen besteht aus Auen- und Niederungswäldern (siehe Anhang I). Heute überwiegt in der Niederung der Ruhr die landwirtschaftliche Nutzung des fruchtbaren Auebodens. Mit Zunahme des Grün- und Ackerlandes entstanden Lebensräume für Offenlandarten; die auetypischen Wälder verschwanden jedoch vollständig aus diesem Landschaftsraum. Entsprechend gering ist zur Zeit der Anteil von Gehölzlebensräumen in den Ruhrauen. Lediglich kleine waldähnliche Bereiche sind durch die Aufgabe von Nutzungen (Bahndamm) und durch Neuanpflanzungen in der jüngsten Vergangenheit entstanden. Defizitbereich 2 Industriegebiete bei Hüttenheim Die Industriegebiete bei Hüttenheim weisen besonders im Nordwesten die für industriell genutzte Flächen typische Armut an großflächigen naturnahen Bereichen auf. Zwischen den Gebäuden und Lagerflächen existiert lediglich ein Mosaik von Kleinstlebensräumen. Gehölze, Gewässer oder Offenlandbiotope kommen in nennenswerter Flächenausdehnung nicht vor. Defizitbereich 3 Strukturarme Flächen bei Mündelheim und Serm Die strukturell uniform ausgestattete Raum um Serm und Mündelheim südlich der Krefelder Straße ist das typische Beispiel einer "ausgeräumten Landschaft": Dem ausschließlich landwirtschaftlich genutztem Gebiet fehlen Biotopstrukturen wie Hecken, Feldgehölze und Raine fast vollständig, naturnahe Waldflächen kommen kaum vor. Der Anteil der Gewässer ist gering und auch naturnahe oder extensiv bewirtschaftete Offenlandbiotope sind selten. Die Isolationswirkung der ausgeräumten Agrargebiete kann selbst für Offenlandbewohner unter den Tieren und Pflanzen bedeutend sein. Defizitbereich 4 Duisburger Innenstadt Die dicht bebauten und großflächig versiegelten Flächen der Duisburger Innenstadt weisen die für urbane Siedlungsräume typische Armut an allen naturnahen Lebensräumen auf: Wälder und Kleingehölze sind selten, Feuchtlebensräume fehlen fast vollständig, Offenlandbiotope existieren nur auf wenigen aus der Nutzung genommenen Industrie- und Verkehrsflächen. Defizitbereich 5 Industriegebiete bei Hochfeld Die Industriegebiete bei Hochfeld sind besonders arm an naturnahen Lebensräumen. Hier konnten sich auf brachliegenden Verkehrs- und Lagerflächen lediglich einige we- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 55 nige Offenlandbiotope entwickeln. Ihr Anteil ist jedoch gering. Gehölze oder Gewässer fehlen vollständig. Defizitbereich 6 Rheinaue Ehingen Wie in der Ruhraue überwiegt in der Niederung des Rheins die landwirtschaftliche Nutzung. Daher ist der Offenlandanteil groß; entgegen der potenziellen naturräumlichen Ausstattung kommt aber nur ein geringer Anteil an Wäldern und Kleingehölzen vor. Defizitbereich 7 Rheinaue Mündelheim Wie alle anderen Auenbereiche verfügt die Rheinaue bei Mündelheim über Defizite im Gehölzbereich. Im Gegensatz zu den Auen bei Ehingen und Obermeiderich mangelt es der Rheinaue hier jedoch besonders an natürlichen Feuchtbiotopen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 56 5 Maßnahmenkonzept 5.1 Raumspezifische Planungsziele und Maßnahmenkataloge Um "dem anhaltenden Trend des Arten- und Biotoprückgangs Einhalt zu gebieten" nennt die Landesanstalt für Ökologie Planungsziele für den Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf (LÖBF 1996b), von denen die Folgenden für das Konzept eines lokalen Biotopverbundes im Duisburger Süden von grundlegender Bedeutung sind: • Die Funktionsfähigkeit der Lebensgemeinschaften von Kultur- und Naturlebensräumen soll langfristig und umfassend auf der gesamten Fläche erhalten und wiederhergestellt werden. Diesem Ziel ist vor allem eine umweltgerechte, nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die den Erhalt der biotischen und abiotischen Ressourcen garantiert, verpflichtet. Integrierter Bestandteil dieser Zielsetzung ist die Reduktion der Schadstoffeinträge und des Nährstoffeintrags. • Biotope und Arten sollen in zusammenhängenden großen Gebieten geschützt werden, um den Lebensraum-Mindestansprüchen von Tierpopulationen und Lebensgemeinschaften gerecht zu werden und randliche Störungen zu minimieren. • Die Landschaft darf nicht weiter zerschnitten werden. Heute noch unzerschnittene Räume sind mit besonderer Priorität vor weiterer Inanspruchnahme zu bewahren. • Alle großen Flussauen sollen renaturiert werden. Zur Verbesserung auch der kleinen Fließgewässer und ihrer Lebensgemeinschaften sollen vorhandene Staueinrichtungen beseitigt und mindestens 5 m breite Uferstreifen, die in der Regel der Sukzession zu überlassen sind, angelegt werden. • Insbesondere in den Ballungsräumen an Rhein und Ruhr sollen Sekundärlebensräume entwickelt werden. Aufbauend auf den speziell hier gegebenen Möglichkeiten sollen unter anderem durch naturnahe Gestaltung oder ungelenkte Sukzessionen im Bereich von Nassabgrabungen, Bergsenkungen, Halden, Zechen- und Industriebrachen "neue" Biotope entstehen, die dazu beitragen können, den Artenschwund teilweise auszugleichen. • Als Zeugnisse der erdgeschichtlichen Entwicklungsphasen in NordrheinWestfalen sollen schutzwürdige Geotope (herausragende geologische/geomorphologische Elemente der Landschaft) bewahrt werden. Unter Berücksichtigung dieser übergeordneten Planungsziele und in Anlehnung an die in Kapitel 2.1 genannten Leitbilder für die Landschaftsräume des Duisburger Südens können die folgenden raumspezifischen Planungsziele und Maßnahmenkataloge für die Entwicklung des Biotopverbundes im Duisburger Süden formuliert werden. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 5.1.1 Seite 57 Ziele für den Planungsraum I: Rhein- und Ruhraue Als wichtiger Bestandteil des landesweiten (Ruhraue) und internationalen (Rheinaue) Biotopverbundes ist das übergeordnete Planungsziel die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Auenlandschaften. Daraus ergeben sich folgende Ziele und Maßnahmen: Ziel I–1 Die Erhöhung des natürlicherweise viel größeren Waldanteils wird durch die Entwicklung extensiv und naturnah zu bewirtschaftender und geschlossener Auwälder gefördert, indem kleine Waldbestände durch Sukzession zur Zeit landwirtschaftlich genutzter Flächen vergrößert und verbunden werden. Ziel I–2 Durch die Anlage von Kopfbäumen an feuchten Standorten, entlang von Gräben und Geländekanten, sowie von Hecken und Baumreihen wird die Landschaft mit Gehölzstrukturen angereichert. Ziel I–3 Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Artenreichtums der Aue wird Ackerland in Grünland umgewandelt. Ziel I–4 In den Niederungen erfolgt die Entwicklung von artenreichen Feuchtwiesen durch Wiederherstellung der natürlichen hydrologischen Verhältnisse und Extensivierung der Nutzung. Ziel I–5 Auf den Rheindeichen werden Magerrasen und Magerweiden entwickelt, deren Nutzung nachhaltig und ressourcenschonend erfolgt. Ziel I–6 Altarme und Flutmulden werden erhalten und optimiert. 5.1.2 Ziele für den Planungsraum II: Westliche Niederterrassenebene Als Bestandteil des rechtsrheinischen Niederterrassenkorridors ist der Planungsraum von landesweiter Bedeutung für den Biotopverbund. Übergeordnetes Planungsziel ist neben der Neubegründung von Wald, der Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und der Erhaltung und Entwicklung von Abgrabungsgewässern, die Erhaltung und Entwicklung naturnaher, strukturreicher, grünlandgeprägter Alluvialrinnen als wichtige Biotopverbundlinien innerhalb der Siedlungsgebiete. Im Einzelnen umfasst dies folgende Ziele und Maßnahmen: Ziel II–1 Entwicklung einer strukturreichen kleinparzellierten Agrarlandschaft bei Serm und Mündelheim mit Grünland, Rainen und Ackerrandstreifen sowie kleinen Gehölzstrukturen. Ziel II–2 Erhöhung des Flächenanteils von Obstbaumbeständen, durch Erhaltung und Vergrößerung der bestehenden Bestände und Neuanlage von Obstwiesen oder -weiden auf Ackerflächen an den Siedlungsrändern von Serm und Mündelheim. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 58 Ziel II–3 Extensiv und naturnah zu bewirtschaftende, geschlossene Waldflächen, die einen hohen Alt- und Totholzanteil besitzen, sind zu entwickeln. Die Neubegründung und Entwicklung von Eichen-Buchen-Wäldern oder Birken-Eichen-Wäldern wird gefördert, indem kleine Waldbestände durch Einbindung landwirtschaftlicher Nutzflächen als Sukzessionsbereiche vergrößert und verbunden werden. Ziel II–4 Teile landwirtschaftlicher Nutzflächen werden für die Entwicklung von naturnah strukturierten Waldrändern vorgesehen. Ziel II–5 Die Bewirtschaftung des Ackerlandes erfolgt unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. Ziel II–6 An den Ackerrändern werden breite, nicht bewirtschaftete Feldraine entwickelt. Ziel II–7 An Gräben werden breite nutzungsfreie Uferstreifen als Pufferzonen aus der Nutzung genommen. Ziel II–8 In den Alluvialrinnen erfolgt die Umwandlung von Acker in ExtensivGrünland, sowie die Wiedervernässung von Grünland. Ziel II–9 Die Entwicklung natürlich mäandrierender Bäche mit Ufergehölzen wird gefördert. Ausgebaute und verrohrte Gewässerabschnitte werden rückgebaut. Ziel II–10 Abgrabungsgewässer werden überwiegend durch natürliche Sukzession zu Sekundärbiotopen entwickelt. 5.1.3 Ziele für den Planungsraum III: Östliche Niederterrassenebene Vorrangiges Planungsziel ist die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Waldlandschaft als Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes. Zur Verwirklichung des Leitbildes sind folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen: Ziel III–1 Extensiv und naturnah zu bewirtschaftende, geschlossene Waldflächen mit einem hohen Alt- und Totholzanteil werden entwickelt. Ziel III–2 Bruch- und Auwälder werden aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen; ehemals feuchte Waldstandorte werden wiedervernässt, um die Entwicklung naturnaher Feuchtwälder zu fördern. Ziel III–3 Auf trockeneren Standorten wird die Entwicklung von Eichen-BuchenWäldern oder Birken-Eichen-Wäldern gefördert. Ziel III–4 Für die Entwicklung von naturnah strukturierten Waldrändern werden Teile landwirtschaftlicher Nutzflächen vorgesehen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 59 Ziel III–5 Natürlich mäandrierende Bäche werden mit ihren feuchtwalddominierten Auen entwickelt. Ausgebaute und verrohrte Gewässerabschnitte werden rückgebaut. Ziel III–6 Die Entwicklung der Abgrabungen wird überwiegend der natürlichen Sukzession überlassen. 5.1.4 Ziele für den Planungsraum IV: Sandterrassen Vorrangiges Planungsziel ist die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen, bodenständig bestockten Wälder. Hierzu werden folgende Maßnahmen empfohlen: Ziel IV–1 Extensiv und naturnah zu bewirtschaftende, geschlossene Waldflächen mit einem hohen Alt- und Totholzanteil werden entwickelt. Ziel IV–2 Bruch- und Auwälder werden aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen; ehemals feuchte Waldstandorte werden wiedervernässt, um die Entwicklung naturnaher Feuchtwälder zu fördern. Ziel IV–3 Natürlich mäandrierende Bäche werden mit ihren feuchtwalddominierten Auen entwickelt. Ausgebaute und verrohrte Gewässerabschnitte werden rückgebaut. Ziel IV–4 Durch den Rückbau von Quellfassungen ist die Wiederherstellung von Quellen mit typischer Quellvegetation in unbeeinträchtigter Umgebung zu fördern. 5.1.5 Ziele für den Planungsraum V: Ruhrgebiet Vorrangiges Planungsziel ist die Erhaltung und Entwicklung der urban-industriellen Lebensräume als Bestandteile des landesweiten Biotopverbunds. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen: Ziel V–1 Die Erhaltung und Entwicklung naturnaher, bodenständig bestockter Wälder wird gefördert. Ziel V–2 Urban-industrielle Lebensräume wie Halden, Industrie- und Verkehrsbrachen werden erhalten und der natürlichen Sukzession überlassen. Ziel V–3 Die naturnahen Bestandteile der Parks und Friedhöfe sind zu erhalten und zu entwickeln. Strukturarme Grünanlagen sind anzureichern. 5.2 Verbundspezifische Planungsziele Neben den oben genannten raumspezifischen Zielen sind jene von besonderer Bedeutung, die sich direkt aus der Aufgabenstellung einer Biotopverbundplanung ableiten: Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 60 • Die Herstellung, Wiederherstellung oder Neubegründung eines potenziellen Individuenaustausches zwischen den verschiedenen Biotopen und • die Erhaltung und Optimierung aller Lebensräume. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden in der Biotopverbundplanung die nachstehenden Strategien verfolgt: – Vergrößerung der Lebensräume durch Erhaltung, Neuanlage oder Ausbau von Kontaktzonen zu Beständen des gleichen Biotoptyps. – Erhaltung, Entwicklung oder Neuanlage ökologisch verwandter Biotope in unmittelbarer Nähe. – Erhaltung, Entwicklung oder Neuanlage naturnaher Kleinstrukturen ohne direkte Verbindung, aber mit möglichst hoher Dichte im Raum. – Aufbau verschiedenartiger ökologischer Zonen durch die Förderung von Sukzessionen in räumlicher Abfolge. – Reduzierung der Barrierewirkungen landwirtschaftlicher Intensivkulturen durch: – Erhaltung und Neuanlage von Saumbiotopen wie Feldraine, Wiesenraine und Gebüschsäume entlang von Äckern und Wirtschaftsgrünland. – Vermeidung von Umstrukturierungen von Saumbiotopen und anderen Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft. – Reduzierung des Einsatzes chemischer Mittel auf den Wirtschaftsflächen. – Anlage und Entwicklung von Pufferzonen um empfindliche und kleinflächige Biotope. – Reduzierung der Isolationswirkung von Verkehrswegen, Siedlungsbereichen und Industrieflächen. In den folgenden Kapiteln werden verbundspezifische Planungsziele formuliert, die den Abbau der in Kapitel 4 festgestellten Defizite zum Ziel haben. Die in Kapitel 5.2.1 dargestellten allgemeinen Ziele zur Milderung von Barrierewirkungen und zum Abbau von Verbindungsdefiziten, sind allgemeine, das gesamte Planungsgebiet betreffende Ziele. Die in den Kapiteln 5.2.2, 5.2.3 und 5.2.4 aufgeführten, nicht hierarchisch geordneten Ziele beziehen sich auf einzelne Lebensräume. 5.2.1 Milderung von Barrierewirkungen und Abbau von Verbindungsdefiziten Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 61 Zur Milderung von Barrierewirkungen und dem damit verbundenem Abbau von Verbindungsdefiziten werden folgende Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen: Ziel 1 Beidseitige Eingrünung von Autobahnen und Straßen mit hohen Gehölzen, um die gefahrlosere Überquerung durch flugfähige Organismen zu ermöglichen. Ziel 2 Bei zukünftigen Baumaßnahmen an den Verkehrswegen sollte die Einrichtung von Wildbrücken (Landschafts- oder Grünbrücken) oder Wildunterführungen (Wildviadukte, Wildtunnel, Kleintierdurchlässe) berücksichtigt werden (siehe hierzu KRAMER-ROWOLD & ROWOLD 2001). Ziel 3 Erhaltung der als Korridorbiotope fungierenden Lebensräume im Gleisbereich des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau. Insbesondere bei Aufgabe der Nutzung und / oder Rückbau der Gleisanlagen sollte eine Vergrößerung der Gehölze durch Sukzession zugelassen werden. 5.2.2 Optimierung des Gehölzverbundes Zur Optimierung des Gehölzverbundes ist die Vergrößerung einiger Waldbiotope wünschenswert, da diese umso funktionsfähiger sind, je größer ihre Flächenausdehnung und je dichter ihr räumlicher Zusammenhang ist. Aufgrund der intensiven Flächennutzung im Planungsgebiet ist die Erweiterung bestehender Waldbiotope und die Neuanlage von Waldflächen aber nur in Einzelfällen möglich. Neben der Vergrößerung von Waldflächen kommt daher der funktionalen Aufwertung bestehender Wälder und dem Abbau von Beeinträchtigungen große Bedeutung zu: Eine Verbesserung der ökologischen Funktionen kann durch entsprechende Maßnahmen (siehe Kapitel 6.1, 6.2, 6.4 und 6.5) wie standortgerechten Umbau und naturnahe Bewirtschaftung erreicht werden. Beeinträchtigungen von außen können durch die Entwicklung natürlich strukturierter Waldränder gemildert werden (siehe Kapitel 6.13.1). 5.2.2.1 Abbau weiterer Verbindungsdefizite Für einzelne Lebensräume werden folgende Ziele und Maßnahmen formuliert: Ziel 4 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Waldgebiet Heltorfer Mark (Biotop 35 und Biotop 23) durch naturnahe Gestaltung der Breitscheider Bachaue und Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit. Ziel 5 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Heltorfer Mark und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 23 und Biotop 21) durch naturnahe Gestaltung der Auen von Breitscheider Bach und Dickelsbach, sowie Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit. Ziel 6 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Heltorfer Mark und Waldgebiet Heidberg (Biotop 23 und Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 62 Biotop 9) durch naturnahe Gestaltung der Rahmer Bachaue und Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit. Ziel 7 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 21), dem Waldgebiet Heidberg (Biotop 9) und dem NSG Sittertskamp (Biotop 10) durch Neubegründung von Laubwald zwischen Großenbaum und Rahm. Ziel 8 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 35 und Biotop 21) bei Rückbau der Gleisanlagen, durch naturnahe Gestaltung der Auen von Wambach und Haubach und Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit. Ziel 9 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet am Knickert und Waldgebiet Sportpark Wedau (Biotop 26 und Biotop 25) durch Erhaltung, Entwicklung und Vergrößerung der Kleingehölze in den Gleisanlagen an der Wedauer Brücke (Biotop 27) und Ergänzung des Korridors durch Anlage von Kleingehölzen. Ziel 10 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Sportpark Wedau und Wanheimerorter Wald (Biotop 25 und Biotop 38) durch Anreicherung der Siedlungsflächen mit Kleingehölzen. Ziel 11 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen NSG Sittertskamp und Waldgebiet Heidberg (Biotop 10 und Biotop 9) durch Erhaltung und Entwicklung der Kleingehölze am Angerbach (Biotop 18). Ziel 12 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen dem NSG Sittertskamp (Biotop 10), dem Waldgebiet Ehinger Berge (Biotop 6) und dem Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch (Biotop 5), sowie dem Waldgebiet Heidberg (Biotop 9) und dem Waldgebiet Ehinger Berge (Biotop 6) durch Erhaltung und Entwicklung der Gehölze zwischen Industriegelände und Krefelder Straße (Biotop 19). Ziel 13 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Ehinger Berge und Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch (Biotop 6 und Biotop 5) durch Neuanpflanzung von Wald und Aufgabe von Nutzungen. Ziel 14 Herstellung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Friedhof Wanheimerort (Biotop 37) und dem Rheinuferpark (Biotop 40) – und damit Schaffung einer Ost-West-Verbindung zwischen den Gehölzlebensräumen im Osten des Planungsgebietes und der Rheinaue – durch Anreicherung des Wanheimer Kasernengeländes mit Gehölzen, unter Erhaltung der bestehenden Gehölzstrukturen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Ziel 15 Seite 63 Die Bahntrasse Hochfeld-Nachtigallental sollte als Korridor im Gehölzverbund entwickelt werden, um in Ost-West-Richtung den Duisburger Stadtwald (Biotop 29) durch den Planungsraum V (Ruhrgebiet) mit der Rheinaue zu verbinden. 5.2.2.2 Entwicklung von Lebensräumen Ziel 16 Innerhalb der Siedlungsbereiche können die Schlackenhalde an der Berzeliusstraße, das Gelände am Remberger See und das Gelände im Kreuzungsbereich der Bahnstrecken Duisburg-Düsseldorf und HochfeldMülheim als Trittsteinbiotope entwickelt werden. Ziel 17 Die unter anderem mit Kleingehölzen ausgestatteten Lebensräume im NSG Rheinaue Ehingen, im Erholungspark Biegerhof, im Bereich des Rheinterrassenparks, am Remberger See und am Rahmer See können zu weiteren Trittsteinbiotopen entwickelt werden. Ziel 18 Durch verschiedene Extensivierungsmaßnahmen und die Anreicherung mit Strukturelementen können die Grünanlagen Biegerhof und Rheinterrassenpark zu wichtigen Trittsteinbiotopen mit einer hohen Bedeutung für Flora und Fauna entwickelt werden. Ziel 19 Der Waldfriedhof Wanheimerort kann bei entsprechender Entwicklung eine wichtige Ergänzung des benachbarten Trittsteinbiotops Wanheimerorter Wald werden. Das gleiche gilt für den Ehinger Friedhof in unmittelbarer Nachbarschaft des Haselbusches und der Ehinger Berge. Der Friedhof am Sternbuschweg kann trotz seiner strukturellen Defizite zu einem bedeutenden Trittsteinbiotop am Rande der Innenstadt entwickelt werden. 5.2.2.3 Aufwertung von Defizitbereichen Ziel 20 Die Auen von Rhein und Ruhr sind entgegen ihrer potenziell natürlichen Biotopausstattung bis auf unbedeutende kleinflächige Weidenauwaldreste und Anpflanzungen waldfrei. Der Gehölzanteil sollte hier durch Neubegründungen von Auwald und Anreicherung mit Kleingehölzen erhöht werden. Ziel 21 Die dicht bebauten Flächen der Innenstadt und die großflächig versiegelten Industriegebiete entlang des Rheins weisen die für urbane Siedlungsräume typische Armut an Wäldern und Kleingehölzen auf. Besonders in den rheinnahen Industriegebieten bei Hüttenheim und Hochfeld sollten durch Zulassen der natürlichen Sukzession bestehende Kleingehölze vergrößert und neue Gehölzlebensräume entwickelt werden. Ziel 22 Teilbereiche der ausgeräumten Agrargebiete um Mündelheim und Serm, sollten durch Hecken und Feldgehölze angereichert werden. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 64 5.2.2.4 Verbleibende Defizite Aufgrund der in naher Zukunft nicht abbaubaren Barrierewirkungen, die von Autobahnen und Siedlungsbereichen ausgehen, verbleiben nach Durchführung der Maßnahmen folgende Defizite: • Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger Stadtwald und Waldgebiet Kaiserberg (Biotop 29 und Biotop 33). • Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger Stadtwald und Waldgebiet am Knickert (Biotop 29 und Biotop 26). • Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger Stadtwald und Waldgebiet Monning (Biotop 29 und Biotop 32). • Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger Stadtwald und Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Biotop 29 und Biotop 35). • Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Kaiserberg und Waldgebiet Monning (Biotop 33 und Biotop 32). • Fehlende Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Wanheimerorter Wald und NSG Sittertskamp (Biotop 38 und Biotop 10). • Suboptimale Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark und Wanheimerorter Wald (Biotop 21 und Biotop 38). 5.2.3 Optimierung des Offenlandverbundes Aufgrund der relativen Seltenheit von Grünland im Stadtgebiet von Duisburg sind zunächst alle noch vorhandenen, als Wiesen oder Weiden genutzten landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten, da sie als Lieferbiotope für die Besiedlung neu zu entwickelnder Grünlandflächen dienen können. Durch Nutzungsextensivierung und Flächenvergrößerung kann eine Optimierung dieser Flächen für den Biotop- und Artenschutz erreicht werden (Kapitel 6.6). Die bestehenden Feuchtgrünländer und Röhrichte sollten erhalten, wenn möglich vergrößert und in den grünlanddominierten Biotopverbund integriert werden (Kapitel 6.7). Die Isolation der Trockenrasen ist durch eine weitgehende Nutzungsextensivierung der benachbarten Äcker oder durch deren Bewirtschaftung als Grünland zu mildern. Ist dies nicht möglich, sollten große Pufferräume zu den intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen entwickelt werden (Kapitel 6.8). Die Ruderalflächen im Planungsgebiet sollten erhalten und von einer zukünftigen Nutzung ausgeschlossen werden. Ihre eigenständige Entwicklung durch Sukzession sollte ermöglicht werden (Kapitel 6.10). Kopfbäume und Obstbaumbestände sollten als wichtige Teilhabitate für Höhlenbrüter innerhalb der Offenlandlebensräume erhalten, gepflegt und ergänzt werden (Kapi- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 65 tel 6.3 und 6.5). Darüber hinaus sollten insbesondere in den weiten Grünlandbereichen der Rhein- und Ruhraue verstärkt Neuanpflanzungen von Kopfbäumen erfolgen. Auch der relativ geringe Anteil von Obstbaumbeständen sollte im Planungsgebiet erhöht werden. Am Rande des landwirtschaftlich geprägten Offenlandes sollten vorrangig auf Ackerflächen neue Obstweiden in der Nähe bereits bestehender Obstbestände angelegt werden. 5.2.3.1 Abbau weiterer Verbindungsdefizite Eine allgemeine Milderung der Verbindungsdefizite kann durch die Anlage von Rainen als Vernetzungselemente erreicht werden (Kapitel 6.9). Da Grünlandarten in der Regel Offenlandbewohner sind und daher Wanderleitlinien innerhalb von gehölzdominierten Biotopen nicht annehmen, können isolierte Grünlandbereiche durch diese grünlandähnlichen Elemente miteinander verbunden werden. Im aktuellen Biotopverbund fehlen sie fast völlig. Die innerhalb der Siedlungsflächen vorhandenen Grünanlagen können durch Extensivierung der Rasenflächen ebenfalls Verbundfunktionen zwischen Grünlandarealen erfüllen. Für einzelne Lebensräume werden folgende Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen: Ziel 23 Optimierung der Verbindungsstrukturen innerhalb der Rheinaue Ehingen / Mündelheim (Biotop 1). Zwischen den Offenlandlebensräumen der Rheinauen bei Ehingen und Mündelheim vermitteln nur zwei schmale Grünlandstreifen, da große Bereiche der Aue intensiv als Ackerland bewirtschaftet werden. Die Grünlandnutzung der rheinnahen Wiesen ist beizubehalten und sollte extensiviert werden; auch das Grünland des Rheindeiches sollte als wichtiges Element im Biotopverbund erhalten bleiben und durch Wiesennutzung oder extensive Beweidung zu Magerrasen entwickelt werden. Daneben sollte durch die Umnutzung des Ackerlandes in Grünland eine Verbesserung des Individuenaustausches zwischen den bestehenden Grünlandarealen im Norden und Süden der Rheinaue Ehingen / Mündelheim angestrebt werden. Ist dies nur langfristig möglich, sollte in diesem Bereich die Anlage von Rainen ein erster wichtiger Entwicklungsschritt sein. Ziel 24 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Rheinaue Neuenkamp und Rheinaue Ehingen / Mündelheim (Biotop 2 und Biotop 1). Die heute als Industriegebiet genutzten Auenbereiche bei Hochfeld und Hüttenheim können zukünftig eine wichtige Rolle für den internationalen Biotopverbund entlang des Rheintals spielen. Nutzungsfreie Flächen sollten besonders in Rheinnähe gesichert und durch Zulassen der natürlichen Sukzession entwickelt werden. Sie sind in die kommenden Verbundkonzepte der LÖBF und der IKSR zu integrieren und können wichtige Verbindungsfunktionen zwischen den Rheinauenbereichen bei Ehingen / Mündelheim und Neuenkamp übernehmen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Ziel 25 Seite 66 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen der Rheinaue Mündelheim und dem Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle (Biotop 1 und Biotop 7). Die fehlende Anbindung der rheinfernen Trittsteinbiotope im Offenlandverbund an die Grünlandkomplexe der Rheinaue – und damit an den Kernlebensraum und potenziellen Lieferbiotop Rheinaue Ehingen – sollte durch den Aufbau von Grünlandkorridoren zwischen den Lebensräumen Holtumer Mühle und Rheinaue Mündelheim geschaffen werden. Weitere Grünlandstreifen – vorzugsweise entlang von Gräben oder in Alluvialrinnen – und die Anreicherung der ausgeräumten Agrargebiete mit Rainen sollen diesen Verbund ergänzen. Ziel 26 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle und der Bruchgrabenniederung (Biotop 7 und Biotop 11). Die Offenlandbiotope des Ungelsheimer Grabens können durch Optimierung zu einer Vergrößerung des Grünlandkomplexes Holtumer Mühle genutzt werden. Zudem stellt die Alluvialrinne die einzig mögliche Fortsetzung des Offenlandverbundes in den besiedelten Bereich dar. Das Feuchtgrünland im Einzugsbereich des Ungelsheimer Grabens sollte gesichert und erweitert werden. Die bestehenden Grünlandareale sollten durch heute als Ackerland bewirtschaftete Flächen vergrößert und einer extensiven Nutzung zugeführt werden. Ziel 27 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen der Aue des Alten Angerbaches südlich Remberg und dem Grünlandkomplex Remberger See (Biotop 12 und Biotop 13). Die Grünlandareale am Bruchgraben und am Alten Angerbach südlich Remberg sind zu sichern und zu extensivieren. Ziel 28 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Ruhraue Obermeiderich und Rheinaue Neuenkamp (Biotop 3 und Biotop 2). Die Optimierung der Verbindung zwischen den beiden Auenbereichen wird überwiegend durch Maßnahmen des Biotopverbundkonzeptes Duisburg Nord abgedeckt. Eine qualitative Verbesserung der Lebensräume wird durch flächenspezifische Maßnahmen vorgeschlagen (Kapitel 6). 5.2.3.2 Aufwertung von Defizitbereichen Ziel 29 Die dicht bebauten Flächen der Innenstadt und die großflächig versiegelten Industriegebiete entlang des Rheins sind aufgrund ihrer intensiven Nutzung arm an Offenlandbiotopen. Besonders in den rheinnahen Industriegebieten bei Hüttenheim und Hochfeld sollte ihre Entwicklung durch Zulassen der natürlichen Sukzession ermöglicht werden. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Ziel 30 5.2.4 Seite 67 Die strukturarme Landschaft um Mündelheim und Serm, in der Grünlandstreifen entwickelt werden sollten, kann durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und Anlage von Rainen an Ackerrändern strukturell aufgewertet werden. Optimierung des Gewässerverbundes Die Optimierung des Gewässerverbundes kann vor allem durch eine qualitative Verbesserung der Lebensräume erreicht werden (Kapitel 6.11). Hier spielt besonders die Wiederherstellung der Durchgängigkeit aller Fließgewässer eine besondere Rolle beim Abbau von Verbindungsdefiziten (Kapitel 6.11.3). 5.2.4.1 Abbau weiterer Verbindungsdefizite Für einzelne Lebensräume werden folgende Ziele und Maßnahmen formuliert: Ziel 31 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Duisburger Stadtwald (Biotop 35 und Biotop 29). Ziel 32 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger Stadtwald und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 29 und Biotop 21). Ziel 33 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Duisburger Stadtwald und Ruhraue Obermeiderich (Biotop 29 und Biotop 3). Ziel 34 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark und Rahmer See (Biotop 21 und Biotop 14). Der Rahmer Bach (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur durchgängig und naturnah zu gestalten. Ziel 35 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark und Grünlandkomplex Remberger See (Biotop 21 und Biotop 13). Der Rahmer Bach (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur durchgängig und naturnah zu gestalten. Ziel 36 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Rheinaue Ehingen / Mündelheim und dem Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle (Biotop 1 und Biotop 7). Innerhalb der neu zu schaffenden Grünlandverbindung zwischen Rheinaue und Holtumer Mühle sind Gewässerstrukturen anzulegen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Ziel 37 Seite 68 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle und der Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark (Biotop 7 und Biotop 12). Der Ungelsheimer Graben (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur naturnah zu gestalten. Ziel 38 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle und dem Grünlandkomplex Remberger See (Biotop 7 und Biotop 13). Der Ungelsheimer Graben (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur naturnah zu gestalten. Ziel 39 Entwicklung von Verbindungsstrukturen zwischen dem Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle und dem Rahmer See (Biotop 7 und Biotop 14). Der Ungelsheimer Graben (Biotop 15) ist als wichtige Verbindungsstruktur naturnah zu gestalten. Ziel 40 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Heltorfer Mark und Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen (Biotop 23 und Biotop 35). Die Durchgängigkeit des Breitscheider Baches (Biotop 36) sollte im Bereich der Gleisanlagen und der Autobahn A 524 verbessert werden. Der Dickelsbach (Biotop 20) ist durchgängig und naturnah zu gestalten. Ziel 41 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Heltorfer Mark und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 23 und Biotop 21). Die Durchgängigkeit des Breitscheider Baches (Biotop 36) und des Dickelsbaches (Biotop 20) sollte im Bereich der Autobahn A 524 verbessert werden. Ziel 42 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Heltorfer Mark und Rahmer See (Biotop 23 und Biotop 14). Der Rahmer Bach (Biotop 15) ist in diesem Bereich durchgängig und naturnah zu gestalten. Ziel 43 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen und Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark (Biotop 35 und Biotop 21). Die Durchgängigkeit von Wambach (Biotop 22) und Haubach (Biotop 24) sollte im Bereich der Gleisanlagen verbessert werden. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Ziel 44 Seite 69 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen der Aue des Alten Angerbaches am Biegerpark und dem Grünlandkomplex Remberger See (Biotop 12 und Biotop 13). Die Durchgängigkeit des Alten Angerbachs (Biotop 12) ist wiederherzustellen. Ziel 45 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Grünlandkomplex Remberger See und Rahmer See (Biotop 13 und Biotop 14). Die Durchgängigkeit des Rahmer Baches (Biotop 15) ist im Bereich der Autobahn A 59 zu verbessern. Ziel 46 Optimierung der Verbindungsstrukturen zwischen den Lebensräumen Rheinaue Ehingen / Mündelheim und Ruhraue Obermeiderich (Biotop 1 und Biotop 3). Ziel 47 Zur Optimierung ihrer Korridorfunktion innerhalb des Biotopverbundes sollten die folgenden Lebensräume qualitativ aufgewertet werden: Rhein (siehe Biotop 1, Biotop 2), Ruhr (Biotop 3), Niederung des Goldackergrabens (Biotop 4), Niederung des Ungelsheimer Grabens (Biotop 8), Bruchgrabenniederung (Biotop 11), Angerbach (Biotop 18), Aue des Dickelsbaches (Biotop 20), Aue des Pootbaches (Biotop 30) und Aue des Bummelbaches (Biotop 31). 5.2.4.2 Aufwertung von Defizitbereichen Ziel 48 Die intensiv genutzten, dicht bebauten und versiegelten Industriegebiete bei Hüttenheim und Hochfeld stellen in weiten Teilen Barrieren innerhalb der Rheinaue dar. Zur Bereicherung und Vergrößerung dieses Lebensraumes sollten bei Aufgabe oder Teilaufgabe der Nutzung eine Anreicherung mit Gewässern stattfinden. Ziel 49 Im Gebiet um Mündelheim und Serm wäre eine Anreicherung mit Gewässern wünschenswert. Zur Standorterkundung sind jedoch Detailplanungen notwendig, die im Rahmen dieses Konzeptes nicht geleistet werden können. Ziel 50 In der Rheinaue Mündelheim sollten durch Wiederherstellung der natürlichen hydrologischen Verhältnisse und Restaurierung des ursprünglichen Kleinreliefs neue Gewässer geschaffen werden. Auch hier sind zur Standorterkundung Detailplanungen notwendig. Ziel 51 Gewässer sind innerhalb der Duisburger Innenstadt kaum zu finden. Daher sollte eine Anreicherung mit Feuchtlebensräumen erfolgen. Trotz der isolierten Lage innerhalb der dichten Bebauung können Gewässer für Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 70 flugfähige Insekten wie zum Beispiel Libellen und Wasserkäfer wichtige Trittsteine darstellen. 5.3 Notwendige Abwägungen Die Freizeitnutzung der Flussauen ist ein wichtiger und nur wenig beeinflussbarer Störungsfaktor. In intensiv genutzten Bereichen wird daher das Hauptgewicht der Planung die Entwicklung von Auwäldern (als weniger störungsempfindliche Lebensräume) sein, während störungsarme Bereiche zur Entwicklung der sensiblen wiesenbrütergeeigneten Lebensräume vorgesehen sind. Neubegründungen von Auwald sollten nur auf Standorten erfolgen, die für Wiesenbrüter ungeeignet sind, oder diese durch Parzellierung der offenen Lebensräume beeinträchtigen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 71 6 Flächenspezifische Planungsziele und Maßnahmen Die in den Maßnahmenkarten unter dem Titel "Erhaltungsmaßnahmen" zusammengefassten Planungsschritte betreffen qualitativ hochwertige Lebensräume, die auch zukünftig gesichert werden sollten, da sie wichtige Funktionen für den Biotopverbund oder den Arten- und Biotopschutz erfüllen. Hierunter fallen zum Beispiel Gehölze, Kopfbäume, Ruderalfluren, Gewässer und Grünlandflächen. Sie sind durch geeignete Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen zu stabilisieren und zu optimieren. Die derzeit vorhandene Nutzung sollte beibehalten oder extensiviert werden. Unter der Rubrik "Entwicklungsmaßnahmen" werden in den Maßnahmenkarten Planungsschritte aufgeführt die – unter Zugrundelegung der in Kapitel 5 formulierten Planungsziele – der funktionalen Vernetzung (zum Beispiel durch Anlage von Rainen, Feldhecken, Gehölzreihen, Entwicklung von Ruderalvegetation) oder der Anreicherung strukturarmer Landschaftsbereiche mit höherwertigen Biotopelementen dienen (zum Beispiel Gehölze, Kopfbäume, Obstwiesen, Gewässer). Die in den Karten zur besseren Übersichtlichkeit getrennt dargestellten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden in den folgenden Kapiteln für die einzelnen Biotoptypenklassen gemeinsam beschrieben. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind auch Zielsetzungen des Artenschutzes zu berücksichtigen: So sollten bei der Durchführung der Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für Wälder zum Beispiel Ameisenvölker besonders berücksichtigt werden; Obstbaumbestände sind vorrangig dort anzulegen wo bereits Nachweise über Höhlenbrüter bestehen. Bei Anpflanzungen von Gehölzen ist nicht nur auf die Verwendung einheimischer Baum- und Straucharten der potenziellen natürlichen Vegetation zu achten, sondern auch auf die gesicherte regionale Herkunft der Pflanzen, um das Risiko einer genetischen Florenverfälschung und damit einer Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt zu verringern (SCHMITT & WOIKE 1994, REIF & NICKEL 2000). Die Verwendung von Pflanzmaterial nicht autochthoner Herkunft kann sich negativ auf die genetische Struktur heimischer Populationen auswirken und durch genetische Drift zur Genverarmung führen. 6.1 Wälder Den Waldlebensräumen kommt nach LÖBF (1996b) eine besondere Schutzpriorität zu. Sie sind in vielen Teilen des Planungsgebietes unterrepräsentiert. Alle bestehenden Wälder und Waldreste sind zu erhalten und zu optimieren. Grundsätzlich wird allen Waldbesitzern empfohlen, ihre Wälder nach den "Richtlinien nachhaltiger Forstwirtschaft" des Forest Stewardship Council (FSC 1999) zu bewirtschaften und eine Waldzertifizierung nach FSC-Standards anzustreben. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 6.1.1 Seite 72 Erhaltung von Laubwaldbeständen Die im Duisburger Süden heimischen und naturnah ausgeprägten Waldgesellschaften wie Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen-, Eichen-, Birken und Erlenwälder, in denen ein nur geringer Anteil von gebietsfremden Laub- und Nadelhölzern vorkommt, sollen erhalten und optimiert werden (bei einem großen Anteil an gebietsfremden Laub- und Nadelhölzern wird die Entwicklung von naturnahen Wäldern durch Umbau und Pflege vorgeschlagen: siehe Kapitel 6.1.2). Zur Verbesserung der Alters- und Biotopstruktur sollten einzelne Althölzer als potenzielle Habitate für Totholzbewohner im Bestand verbleiben. Als wichtige Habitatelemente sind alle Bäume, die Greifvögeln als Horstbäume dienen, sowie Höhlenbäume mit Spechtlöchern und Faulhöhlen zu erhalten. Wirtschaftlich nicht verwertbares Holz sollte optimalerweise als stehendes oder als liegendes Totholz im Bestand verbleiben. Suboptimal ausgeprägte Wälder (zum Beispiel mit Beimischung nicht bodenständiger Gehölze, intensiv gepflegte Bestände, durch Müllablagerungen beeinträchtigte Waldränder) sollten im Rahmen naturnaher Waldpflege in Richtung der potenziell natürlichen Waldgesellschaft entwickelt werden. Exemplare nicht bodenständiger Arten sollen bei Pflegemaßnahmen zuerst entfernt werden, sofern es sich nicht um wichtige Habitatelemente handelt (siehe oben). Die Entnahme von Bäumen sollte einzelstamm- oder truppweise erfolgen; Kahlschläge sind zu vermeiden. Auflichtungen sollten der natürlichen Sukzession überlassen werden, um eine Verjüngung der bodenständigen Hauptbaumarten zu ermöglichen. Der daraus resultierende ungleichaltrige und artenreiche Bestandsaufbau zeichnet sich durch eine hohe strukturelle Vielfalt aus und ist gleichaltrigen Aufforstungsflächen, die nur aus ein bis zwei Baumarten bestehen, in seinen ökologischen Funktionen weit überlegen. Es ist auf eine optimale Funktion des Waldökosystems für die Belange des Biotop- und Artenschutzes sowie für den Schutz von Wasser und Boden hinzuarbeiten. Daher beinhaltet die Maßnahme auch die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Waldränder (siehe Kapitel 6.13.1). 6.1.2 Entwicklung von naturnahen Wäldern durch Umbau und Pflege Wälder, die überwiegend oder zu einem großen Teil aus nichtheimischen Gehölzen (Rot- und Sumpfeiche, Rosskastanie, Platane, Robinie, Pappel, Grauerle, Bergahorn und Nadelhölzer außer Eibe, andere gebietsfremde Baumarten) bestehen, sowie Monokulturen einheimischer Baumarten sollen durch Umbau und Pflege zu naturnahen, bodenständigen Waldgesellschaften entwickelt werden. Die Maßnahmen zum Umbau dieser naturfernen Forste unterscheiden sich von denen in Kapitel 6.1.1 beschriebenen für bodenständige Waldgesellschaften mit beigemischten nichteinheimischen Arten: Sie sind durch abschnittsweisen Abtrieb und Nachpflanzung autochthoner Laubbaumarten (zum Beispiel Stieleiche, Hainbuche, Buche) zu potenziell natürlichen Waldgesellschaften zu entwickeln. Verbissgefährdete Anpflanzungen sind gegebenenfalls zu gattern. Neben der Kunstverjüngung ist die Naturverjüngung der bodenständigen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 73 Laubholzarten zu fördern. Nach Möglichkeit sollen die Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation bereits durch Naturverjüngung oder Voranbau unter einen noch vorhandenen Schirm gebracht werden. Als Entwicklungsziel ist ein mehrschichtig und strukturreich aufgebauter Laubwald mit vielfältiger Altersstruktur und typischer, den jeweiligen Standortverhältnissen entsprechender Strauch- und Krautschicht anzustreben. Der Umbau sollte abschnittsweise erfolgen, so dass keine großflächigen Kahlschläge, sondern nur kleinere Auflichtungen von 0,25 – 0,5 ha entstehen. Bei älteren Beständen sollte dieser Umbau allmählich erfolgen, um Altbäume - auch der nicht bodenständigen Arten - als wichtiges und prägendes Strukturelement während der Umbauphase zu erhalten. Nadelhölzer außer Eibe sollten vollständig entfernt werden. Der Anteil der nicht bodenständigen Gehölze sollte – nach Durchführung der Maßnahmen – 10 % nicht wesentlich überschreiten. Schlecht erschlossene Kleinparzellen innerhalb geschlossener Waldbestände sollten von diesen Maßnahmen ausgenommen werden, wenn ihre Umwandlung möglicherweise mehr Schaden anrichtet als ein Verbleib der Gehölze. Als Übergangsbiotope zu Lebensräumen des Offenlandes sollten naturnahe Waldränder entwickelt werden (siehe Kapitel 6.13.1). 6.1.3 Anlage von naturnahen Wäldern durch Anpflanzung Zum Aufbau eines Verbundsystems naturnaher Waldflächen oder zur Erhöhung des Waldanteils in waldarmen Bereichen wird die Anlage von naturnahen Wäldern durch Anpflanzung vorgeschlagen. Ökologisch hochwertige Standorte wie sonnenexponierte Böschungen oder strukturreiche Brachflächen, sowie Grünland sind in der Regel von dieser Maßnahme auszunehmen. Geeignete Flächen für die Anlage naturnaher Wälder durch Anpflanzung sind zum Beispiel Äcker, Wildäcker und Ackerbrachen. Der Neubegründung von Wäldern durch Anpflanzung statt einer Gehölzentwicklung durch Sukzession (Kapitel 6.2.3) sollte immer dann der Vortritt eingeräumt werden, wenn: • der Konkurrenzdruck bestimmter Arten (zum Beispiel durch Kanadische Goldrute) eine Sukzession zum Wald verhindert, • das Ausbreitungspotenzial unerwünschter Gehölze (zum Beispiel der Robinie) durch Auftreten in der unmittelbaren Umgebung zu groß ist, • eine schnelle Sekundärwirkung (als Lärmschutz oder Pufferzone) des neuen Waldes erforderlich ist, oder • ausbreitungsfähige, standortheimische Gehölze als Diasporenlieferanten in der mittelbaren Umgebung fehlen. Sind diese Faktoren nicht vorhanden, sollte bei der Entwicklung von Waldbeständen das Potenzial der natürlichen Sukzession ausgeschöpft werden: So sind zum Beispiel Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 74 auf Brachflächen lediglich lenkende Pflegemaßnahmen erforderlich, wenn bereits Pioniergehölze vorhanden sind. Bei der Neuanlage von Wald ist die Verwendung autochthonen Pflanzmaterials ebenso zu berücksichtigen wie die Entwicklung naturnaher Waldränder (siehe Kapitel 6.13.1). 6.2 6.2.1 Kleingehölze Erhaltung von Kleingehölzen Die hier zusammengefassten Gehölzstrukturen sind besonders im dicht besiedelten Bereich anzutreffen. Sie sind von hoher Bedeutung als Kleinlebensräume und Vernetzungsstrukturen und sollten möglichst der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Sind Gehölzschnittmaßnahmen erforderlich, sind diese zur Sicherung eines Höchstmaßes an Funktionalität nach dem Pflegeeingriff plenterartig durchzuführen (BEHLERT 1995). Dabei wird ein Gehölzanteil von maximal 50 % über Einzelstammentnahme entfernt. Stämmiges Holz sollte zur Erhöhung der Strukturvielfalt in unterschiedlichen Höhen (bis ca. 1,5 m) gekürzt werden. Abgängige Bäume oder Sträucher sollten so weit wie möglich als stehendes Totholz erhalten bleiben. Auf Baumscheiben sollte die Wildkrautflora erhalten bzw. zugelassen werden. Entlang einiger Bahnlinien kommen Robinienbestände vor, die wichtige Vernetzungselemente im Biotopverbund bilden können und aufgrund ihres zum Teil hohen Alters wichtige Habitatstrukturen darstellen. Trotz ihrer beeinträchtigenden Funktion als nichtheimische Gehölzart sollte der Bestandsumbau nur sukzessive durch Nachpflanzung standortheimischer Arten erfolgen. Mit der Maßnahme "Erhaltung von Kleingehölzen" ist die Anlage bzw. der Erhalt von vorgelagerten krautreichen Säumen (2-3 m breit) sowie der langfristige Umbau zu Pflanzengesellschaften der potenziell natürlichen Vegetation verbunden. Bei ausreichender Größe der Kleingehölze ist die Entwicklung naturnaher Waldränder zu fördern (siehe Kapitel 6.13.1). 6.2.2 Anlage von Kleingehölzen Die Anpflanzung von Gehölzstrukturen wird vielfach als die optimale Vernetzungsmaßnahme angesehen. Sie sollte vor allem in den Defizitflächen des Planungsgebietes verstärkt eingesetzt werden. Entlang von Straßen und Wegen sollten zum Beispiel Einzelbäume, Baumreihen und Alleen mit standortheimischen Arten angelegt werden. Besonders in den gehölzarmen, agrarisch genutzten Landschaftsräumen wirken sie als gliedernde und belebende Elemente und erfüllen neben der optischen Anreicherung der ausgeräumten Landschaft wichtige Vernetzungsfunktionen im Biotopverbund. Insbesondere für baumbewohnende Vogelarten stellen sie in diesen Gebieten wichtige Lebensräume dar. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 75 Unter den Bäumen bzw. in den Zwischenräumen sollten extensiv gepflegte, 2-3 m breite Raine (Hochstauden-Altgras-Komplexe, die alle 2-3 Jahre einmal im Herbst zu mähen sind) entwickelt werden (Kapitel 6.13.2). Sie erfüllen eine weitere Vernetzungsfunktion für bodengebundene Kleinlebewesen; in den ersten Jahren bieten sie – zusammen mit den neugepflanzten Gehölzen – einen Lebensraum für OffenlandGebüschkomplex-Bewohner (zum Beispiel Dorngrasmücke, Goldammer). Steht für die Anlage breiter Raine kein ausreichender Raum zur Verfügung, wie zum Beispiel im Siedlungsbereich und auf Parkplätzen, so sollten möglichst breite, unversiegelte Streifen der Sukzession überlassen werden. Durch mehrreihige Gehölzstreifen können vielfältige Lebensraumansprüche abgedeckt werden: Neben ihrer Funktion als Wanderleitlinien für Tierarten der Gehölze und der halboffenen Landschaft, stellen sie für mehrere Artengruppen einen eigenständigen Lebensraum dar. Neben ausgesprochenen Gehölzbewohnern aus der Vogelwelt profitieren insbesondere bodengebundene Kleinlebewesen bis hin zu mittelgroßen Säugetieren von solchen "doppelten Waldrändern". Geeignete Standorte sind linienförmige Landschaftsstrukturen wie Straßen- und Wegränder, Fließgewässer- und Grabenufer sowie Flurgrenzen innerhalb der Ackerflächen. Für die Anlage von Gehölzstreifen sollte ausschließlich autochthones Pflanzmaterial mit Arten der potenziellen natürlichen Vegetation verwendet werden. Ideal sind fruchttragende Gehölze und frühblühende Arten (zum Beispiel Schlehe, Eberesche, Hasel, Schneeball, Weißdorn, Wildrosen, Holunder). Die spontane Ansiedlung weiterer Arten ist erwünscht und sollte daher geduldet werden. Als Überhälter in Baumhecken sind Stieleiche, Esche und Birke geeignet. Die Pflanzung sollte mindestens 3 Reihen mit 1 m Pflanzabstand aufweisen. Bei Anpflanzungen, die als Hecken entwickelt werden sollen, ist auf einen höheren Anteil stockausschlagfähiger Gehölze und Büsche zu achten. Den Gehölzstreifen sollten ebenfalls 2-3 m breite Raine und Säume aus Kräutern und Hochstauden vorgelagert sein, die sich erst durch Sukzession entwickeln und anschließend durch extensive Pflege stabilisiert werden (Kapitel 6.13.2). Die Pflege neu angelegter Gehölzstreifen setzt nach ca. 8-10 Jahren ein und ist identisch mit der oben beschriebenen Pflege der bereits bestehenden, ähnlichen Gehölzstrukturen. Als Bestandteile von Ufergehölzen, die insbesondere an der Ruhr entwickelt werden sollten, sind vornehmlich Arten der Weichholz-Auenwälder und des Korbweidengebüsches zu pflanzen: dies sind nach TRAUTMANN (1972) Schmalblattweiden (Salix alba, Salix x rubens), Schwarzpappel (Populus nigra) und Strauchweiden (Salix purpurea, Salix viminalis, Salix triandra). Auf eine Pflege kann hier weitgehend verzichtet werden. Säume aus Uferhochstauden bzw. Schleiergesellschaften entwickeln sich auch hier ohne Pflege durch Sukzession (Kapitel 6.13.2). Ähnlich wie die zuvor beschriebenen Gehölzstreifen und Baumhecken erfüllen auch niedrigere Hecken und Gebüsche eine Lebensraum- und Vernetzungsfunktion. Sie sollten vor allem dort verwendet werden, wo hochwüchsige Gehölze zu Konflikten mit der landwirtschaftlichen Nutzung führen können. Um auch bei schmaler Ausprägung dieser Strukturen ausreichende Deckungsmöglichkeiten für ihre Bewohner zu bieten, sollten möglichst dornen- oder stacheltragende Arten verwendet werden. Hier bieten sich vor allem Brombeeren und Wildrosen, vereinzelt auch Weißdorn und Schlehen an. Auch Dorngebüschhecken sollten auf beiden Seiten von einem möglichst sonnenexpo- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 76 nierten 2-3 m breiten Saum aus Hochstauden und Kräutern begleitet werden (Kapitel 6.13.2). Eine Pflege ist für lange Zeit nicht erforderlich; gegebenenfalls müssen sich einstellende, höherwüchsige Gehölze bei zu starker Beschattung ausgelichtet werden. Eine Verfilzung im Boden- und Strauchkronenbereich ist erwünscht, da sie potenzielle Brutplätze für spezialisierte gebüschbrütende Arten schafft. Insgesamt soll jedoch der Charakter einer lockeren Verbindungsstruktur vorherrschen: Lücken im Gehölzaufwuchs entsprechen dabei durchaus dem Charakter einer niedrigen Dorngebüschhecke. 6.2.3 Entwicklung von naturnahen Gehölzen durch Sukzession Sukzessionsflächen werden überall dort vorgeschlagen, wo sich langfristig Gehölzbestände entwickeln sollen. Der Entwicklung von naturnahen Gehölzen durch Sukzession wird immer dann der Vorrang vor einer Waldentwicklung durch Anpflanzung eingeräumt, wenn bereits Pioniergehölze vorhanden sind (siehe dazu auch Kapitel 6.1.3). Es kann sich hierbei um verbuschte Brachen, Wildäcker, Lichtungen, Schlagfluren, Ruderalflächen, Garten- oder Bahnbrachen handeln. Vielfach zeigt sich, dass spontane Gehölzbestände sich besser entwickeln als gepflanzte Bestände (BERNHARDT 2000). Die durch Sukzession entstehende Vegetation ist optimal an die jeweiligen Standortverhältnisse angepasst. Auf Brachflächen der Rheinniederung südlich von Düsseldorf konnten sich innerhalb weniger Jahre Initialstadien des Hartholzauenwaldes auf dem Wege der natürlichen Sukzession ausbilden (SCHMITZ & VERBÜCHELN 1997). Die sich zeitlich ablösenden Sukzessionsstadien stellen seltene Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten dar. Bei ungestörter Sukzession entwickelt sich auf Ackerbrachen eine artenreiche Vegetation mit einem vertikal vielschichtig strukturiertem Gehölzbestand. Diese ist deutlich günstiger zu beurteilen als viele bewirtschaftete Ökosysteme der Kulturlandschaft. Sukzessionslenkende Maßnahmen mit dem Ziel, die Artenvielfalt noch zu erhöhen oder einen gewissen Anteil an gefährdeten Pflanzenarten oder Magerkeitszeigern zu erhalten oder zu entwickeln, sind nur mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Geld zu verwirklichen. Daher kann aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes die ungestörte Sukzession auf brachliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen in vielen Fällen eine sinnvolle Lösung sein (SCHMIDT 1998). Dauerhafte Stilllegungsflächen sollten der Sukzession überlassen werden. So entstehen in der ersten Zeit Lebensräume für Kiebitz, Feldhase, Rebhuhn und Kornweihe sowie für Pionierarten wie Ackerwildkräuter. Bei fortschreitender Verbuschung werden die Flächen den Ansprüchen weiterer Arten wie Goldammer und Dorngrasmücke gerecht. Um den unter Umständen erhöhten Wildkrautdruck auf bewirtschaftete Nachbarflächen zu beschränken, können Pufferstreifen eingesät werden (BEIRAT BEI DER OBERSTEN LANDSCHAFTSBEHÖRDE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN 1998). Werden gehölzfreie Flächen der Sukzession überlassen, ist die Vegetationsentwicklung zu beobachten. Lenkende Eingriffe sind erforderlich, wenn sich nichtheimische Gehölze, wie zum Beispiel Robinien, einstellen. Stellt sich im Laufe der Entwicklung eine schutzwürdige kurz- oder langlebige Ruderalvegetation ein, sollte überprüft wer- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 77 den, ob die entsprechenden Teilbereiche längerfristig durch Pflege stabilisiert werden sollten. 6.3 6.3.1 Kopfbäume Erhaltung und Pflege von Kopfbäumen Die noch vorhandenen Kopfbäume der Rheinaue, des Bruchgrabens und des Ungelsheimer Grabens sind zu erhalten. Stark durchgewachsene Exemplare sollten nicht mehr geschneitelt werden, da hier die Entwicklung der gewünschten Naturhöhlen kaum noch erwartet werden kann; darüber hinaus ist das Überleben der Bäume bei radikalem Rückschnitt in Frage gestellt. Hier sollte eine Verjüngung durch Nachpflanzen von neuen Kopfbäumen - gewonnen aus Schnittmaterial von anderen Beständen - erfolgen. Junge Kopfbäume sind durch Schneiteln (alle 8-15 Jahre) zu erhalten und zu stabilisieren. 6.3.2 Anlage und Pflege von Kopfbäumen Die Anlage von Kopfbäumen als wichtige Kleinstrukturen für bestimmte höhlenbrütende Vogelarten und belebende Landschaftselemente bietet sich insbesondere in den Auen der großen Flüsse an. Besonders gut geeignet sind Silberweiden und andere, höherwüchsige Baumweiden, weil sie bei entsprechender Pflege schnell die typische Kopfform und damit die Voraussetzung für die spätere Entstehung von Asthöhlen bilden. Sie lassen sich - neben der Pflanzung von jungen Silberweiden aus Kernwüchsen oder Stecklingen - sehr leicht aus Aststücken gewinnen, die bei der Schneitelung bestehender Kopfbäume anfallen. Dazu müssen die 3-4 m langen Aststücke nach dem Abschneiden im Winter mindestens 1 m tief eingegraben werden; sie treiben im nächsten Frühjahr an der oberen Schnittstelle aus. Durch regelmäßigen Rückschnitt der Stammaustriebe erreicht man nach kurzer Zeit die Kopfbaumform. Die so entwickelten Kopfbäume sind in Abständen von 8-15 Jahren durch Schneiteln zu pflegen. Geschieht dies nicht, werden die Äste zu schwer; der ausfaulende Kopf und der Stamm können das Gewicht nicht mehr tragen und brechen auseinander. Stark durchgewachsene Kopfbäume lassen sich schlecht verjüngen. Das anfallende Holz sollte sinnvoll als Brenn- oder Kaminholz genutzt werden. Andere standortheimische Baumarten, die sich zur Kopfbaumpflege eignen, sind Esche und Schwarzerle. Analog zu den Baumreihen und Gehölzstreifen sollte auch den Kopfbaumreihen beiderseits ein Saum aus Hochstauden und ruderalen Wiesenstreifen vorgelagert werden (Kapitel 6.13.2). Dieser ist durch natürliche Sukzession eines 2-5 m breiten Streifens zu entwickeln; später ist hier ein Pflegeschnitt im Herbst alle 2-3 Jahre nötig. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 6.4 6.4.1 Seite 78 Grünanlagen, Friedhöfe und Kleingärten Erhaltung und Pflege von Grünanlagen, Friedhöfen und Kleingärten Die große Zahl von Grünanlagen im Planungsgebiet kann durch Extensivierung der Pflege und mindestens partieller naturnaher Gestaltung eine wichtige Funktion im Biotopverbund übernehmen. Ziel muss es sein, die Nutzungsansprüche, die Grünanlagen in der Stadt zu erfüllen haben, und die Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes miteinander zu verknüpfen. So können insbesondere die nicht als Spiel- oder Liegewiesen genutzten Bereiche zu Wiesen oder Hochstaudenfluren entwickelt werden. Die Entwicklung einer arten- und blütenpflanzenreichen Wiese ist durch eine extensive Pflege vorhandener Rasenflächen möglich. Um eine Ausmagerung und damit eine Erhöhung der Artenvielfalt zu erreichen, sind die Flächen in den ersten Jahren viermal zu mähen; das Mähgut sollte entfernt werden. Nach einigen Jahren ist die Mahd auf ein bis zwei Pflegeschnitte jährlich (Mitte/Ende Juni und Mitte September) zu reduzieren (HAURÖDER 1991). Insbesondere in Parkanlagen mit großen Rasenflächen ist durch seltenere Mahd (alle 3-5 Jahre) in den Randbereichen, die Entwicklung von Hochstaudenfluren als vorgelagerte 1-2 m breite Säume bestehender Gehölzgruppen möglich (Kapitel 6.13.2). Nicht heimische Gehölze sollten, mit Ausnahme alter Bäume und unter Beachtung kulturhistorischer Aspekte, mittelfristig durch standortheimische Arten der potenziell natürlichen Vegetation ersetzt werden. Strukturarme Grünanlagen sollten mit Gehölzen angereichert werden. Die Auswahl der Gehölze muss auf der Grundlage einer Standorterkundung erfolgen, da die Standortbedingungen zum Teil so stark verändert wurden, dass sie für Arten der potenziell natürlichen Vegetation nicht geeignet sind. Vornehmlich sollten Hecken und Gehölzgruppen angelegt werden, deren Größe an das jeweilige Platzangebot angepasst ist. Auf die Verwendung von Rindenmulch sollte verzichtet werden, da hierdurch die Ansiedlung einer standortgerechten Wildkrautvegetation unterbunden wird. Für die für den Biotopverbund im Planungsgebiet wichtigen Park- und Grünanlagen sollten Konzepte zur Entwicklung und Pflege erarbeitet werden, die die Naturschutzbelange und Ansprüche der Freizeitnutzung, gegebenenfalls auch landschaftsästhetische und kulturhistorische Aspekte integrieren. Darüber hinaus sollten in allen Grünanlagen Extensivierungsmaßnahmen im Sinne des Biotop- und Artenschutzes stattfinden. Friedhöfe können bei entsprechender struktureller Ausstattung wichtige Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt in der Stadt darstellen. Ziel ist es, die Funktionsansprüche des Friedhofes mit denen des Biotop- und Artenschutzes zu verknüpfen. Der wertvolle Laubbaumbestand einiger Friedhöfe im Duisburger Süden ist zu erhalten und zu ergänzen. Alte, absterbende und hohle Bäume sollten als wichtige Lebensräume im städtischen Bereich möglichst lange erhalten bleiben. Baumchirurgische Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen müssen, sind so durchzuführen, dass in ausreichendem Umfang natürliche Höhlen, Mulmzonen und anbrüchige Bereiche erhalten und für die Fauna zugänglich bleiben (BLAB 1993). Über Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 79 den Erhalt des alten Baumbestandes hinaus sollten einheimische bodenständige Gehölze gefördert und vorhandene Rasenflächen extensiv gepflegt werden. Strukturarme, neu angelegte Friedhöfe und Erweiterungsflächen sollten gezielt angereichert werden, soweit dies die Nutzung zulässt. Dazu gehört zum Beispiel die überwiegende Verwendung standortheimischer Gehölzarten, die Gliederung durch möglichst freiwachsende und mit Säumen ausgestattete Hecken und die Anlage extensiv gepflegter Wiesenflächen statt mehrschüriger Rasen. 6.5 6.5.1 Obstbaumbestände Erhaltung und Pflege von Obstbaumbeständen Die naturnahe Pflege und die Sicherung des Bestandes ist für die Erhaltung des hohen Wertes den die Obstbaumbestände für den Artenschutz darstellen unerlässlich. In vernachlässigten Beständen gehen durch die einsetzende Verbuschung der Baumkronen die für spezialisierte Astlochbrüter wie Steinkauz und Gartenrotschwanz gut geeigneten Strukturen verloren. Nicht mehr genutztes Grünland verbracht und fällt als Nahrungsrevier für diese Arten ebenfalls aus. Die vorhandenen Obstwiesen und -weiden sind daher durch eine langfristig gesicherte Pflege zu stabilisieren: Etwa alle drei bis fünf Jahre müssen Erhaltungsschnitte vorgenommen werden. Für alternde Obstbäume ist durch Nachpflanzen von HochstammJungbäumen regionaltypischer Sorten rechtzeitig Ersatz zu schaffen. Absterbende alte Bäume sollten als Lebensraum für Höhlenbrüter erhalten bleiben; sie dürfen bis zu 10 % eines Bestandes ausmachen. Für die Erhaltung und Pflege des Unterwuchses in Obstbaumbeständen gelten die in Kapitel 6.6.1 gemachten Angaben. 6.5.2 Anlage von Streuobstwiesen Neuanlagen von Obstbaumbeständen sind nur dann sinnvoll, wenn fachkundige Voruntersuchungen und eine langfristige Betreuung und Pflege gewährleistet sind. Die Auswahl der Obstsorten sollte auf die Eigenschaften des Standortes abgestimmt werden. Um das Ausbreitungsrisiko von Krankheiten und Schädlingen zu minimieren, wird für Obstbestände eine möglichst hohe Arten- und Sortenvielfalt gefordert. Dabei ist auch darauf zu achten, dass sich nicht alle Obstbäume als potenzielle Höhlenbäume eignen. Die jährliche Kontrolle der Schutzvorrichtungen und die Durchführung der Erziehungsschnitte muss langfristig sichergestellt sein. Erfolgreich gepflanzte, betreute und genutzte Neuanlagen sollten öffentlichkeitswirksam für den Schutz, den Erhalt und die langfristige Sicherung von Obstwiesen werben (NOCKEMANN 1993). Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 80 Obstbaumbestände mit Hochstämmen über Grünland sind nur an wenigen Stellen im Planungsgebiet vorhanden. Aufgrund ihrer geringen Größe und Seltenheit sollten sie in die ackerbaulich genutzten Bereiche hinein vergrößert oder neu angelegt werden. Die zur Neuanlage benötigte Fläche sollte in Grünland umgewandelt werden; hierauf sind neue Obstbäume zu pflanzen. Regionaltypische Obstsorten sind hierfür besonders geeignet, da sie optimal an die klimatischen Verhältnisse angepasst sind. Der Pflanzabstand ist so zu wählen, dass kein vollständiger Kronenschluss erreicht wird: Zwischen und unter den Bäumen sollten lichte Bereiche zur Entwicklung artenreicher Grünlandgesellschaften erhalten bleiben. Besonders in den ersten zehn Standjahren ist eine umfangreiche Pflege erforderlich. Baumscheiben von mindestens 1,5 m Durchmesser sollten von höherem, konkurrierenden Krautaufwuchs freigehalten werden. Dies kann durch ein- bis zweimal jährliche Mahd geschehen. Zum Aufbau einer stabilen Krone bedürfen die Bäume eines jährlichen Erziehungsschnittes. Unabhängig von der zukünftigen Nutzung des Bestandes als Wiese oder Weide sind die Stämme gegen Verbiss abzusichern. Eine regelmäßige Kontrolle der Bäume auf Schädlingsbefall sollte erfolgen, um rechtzeitig biologische und biotechnische Methoden des Pflanzenschutzes anzuwenden (MURL 1990c). Die wirtschaftliche Verwendung des Obstes sollte angestrebt werden, um über den reinen Biotopschutzaspekt hinaus die Wiedereinführung einer historischen, extensiven Nutzungsform zu fördern. Bei Beweidung des Unterwuchses sollte eine Überweidung vermieden werden um eine nachhaltige Schädigung der Grasnarbe auszuschließen. Die Randbereiche der Obstbaumbestände sind als Raine zu entwickeln, die extensiv gepflegt und gegen Beweidung gesichert werden (siehe hierzu auch Kapitel 6.13.2). Sollte die Neuanlage von Obstbaumbeständen aufgrund der notwendigen Pflegeintensität nicht möglich sein, sollten die hierfür vorgesehenen Flächen zunächst in Grünland umgewandelt werden, um den Verbund an diesen Stellen für grünlandbewohnende Arten aufrechtzuerhalten oder herzustellen. Die vorgeschlagene Maßnahme kann dann, bei Gewährleistung einer ausreichenden Pflege, durch Nachpflanzung von Obstbäumen fortgeführt werden. Neubegründungen von Streuobstwiesen werden nach dem Kulturlandschaftsprogramm NW (MURL 1998) gefördert. Dabei ist eine Parzellengröße von mindestens 0,25 ha gefordert. 6.6 6.6.1 Wirtschaftsgrünland Erhaltung von Dauergrünland Die im Planungsgebiet als Grünland bewirtschafteten Flächen sollen erhalten bleiben. Jeder weitere Umbruch bestehender Wiesen und Weiden sollte vermieden werden. Die maschinelle Bearbeitung, zum Beispiel durch Walzen und Schleppen, ist beim Auftreten von Wiesenvögeln (zum Beispiel Kiebitz) über den 15. März hinaus zu unterlassen. Auch die Düngung mit chemisch-synthetischen Düngemitteln, die Kalkung und der Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 81 Biozideinsatz sowie die Lagerung von Dünger, Kalk und Bioziden auf den extensiv zu pflegenden Wiesen und Weiden widersprechen den Zielen des Biotop- und Artenschutzes. Bei Beweidung wäre eine Bewirtschaftung mit maximal 2 Großvieheinheiten pro Hektar optimal. Dies entspricht den Richtlinien für die Wiedereinführung historischer Landnutzungsformen (MURL 1988). Auf den beweideten Flächen sind Bäume gegen Schäden durch Schälen und Tritt zu sichern. Da Rainstrukturen meist fehlen oder suboptimal entwickelt sind, sollten an den Rändern aller Grünlandflächen 2-3 m breite Wildkrautsäume angelegt werden (Kapitel 6.13.2). Sie dienen neben ihrer Funktion als Lebensraum auch als Pufferzone, insbesondere zu angrenzenden Äckern. 6.6.2 Entwicklung von extensiv genutztem Grünland Um größere zusammenhängende Grünlandareale zu schaffen, sollte extensiv genutztes Grünland durch Umwandlung von Ackerflächen entwickelt werden. Insbesondere in den Talauen und Überschwemmungsgebieten ist die Entwicklung von Grünlandbändern als Verbundachsen zu fördern. Als Entwicklungsstandorte für Extensivgrünland bieten sich sehr trockene oder feucht-nasse Standorte an. In den Rheinauen sollten bevorzugt Glatthafer-Talwiesen entwickelt werden, die nicht beweidet werden. Für die übrigen zu entwickelnden Gebiete ist langfristig eine extensive Beweidung der Flächen anzustreben. Um das zu entwickelnde Grünland für eine landwirtschaftliche Nutzung attraktiv zu machen, kann in möglichst zusammenhängenden Teilbereichen eine Einsaat mit einer standortgerechten Grünlandmischung gemäß LÖLF-Empfehlung (1990) erfolgen. Bei der Auswahl der Ansaatmischung ist darauf zu achten, dass sie keine gebietsfremden Spezies enthält und konkurrenzschwache Arten deutlich überwiegen (vgl. Empfehlungen der LÖLF 1990). Die sorgfältige Zusammenstellung der Ansaatmischung und eine angemessene Pflege und Bewirtschaftung gewährleisten die Entwicklung zu einer artenreichen Extensivweide. Nach der Bildung einer geschlossenen Grasnarbe kann eine Weidenutzung aufgenommen werden. Die Flächen sind mit einem dreilagigen Weidezaun abzuzäunen. Im Zuge der Agrar- und Umweltmaßnahmen des Kulturlandschaftsprogrammes Nordrhein-Westfalen (MURL 1998) wird die Extensivierung eines gesamten Betriebes als auch die Extensivierung des Betriebszweiges Grünland gefördert. Förderrichtlinien und genaue Bewirtschaftungsauflagen können dem Programm entnommen werden. 6.7 6.7.1 Feuchtgrünland und Röhrichte Erhaltung und Pflege von Feuchtgrünland und Röhrichten Die wichtigste Voraussetzung für die Erhaltung von Feuchtgrünland ist ein hoher Grundwasserstand: Erst bei einem Grundwasserstand von 0-5 cm unter Flur stellen sich für Feuchtgrünland spezifische Tier- und Pflanzenarten ein (IRMLER et al. 1998). Bei der extensiven Nutzung von Feuchtgrünland sollten folgende Hinweise beachtet werden (MICHELS 1999, KIEL 1999): Jede chemisch-synthetische Düngung oder Kalkung, jeder Biozideinsatz ist zu unterlassen. Die Mahd erfolgt zweischürig: Der erster Schnitt erfolgt frühestens Mitte Juni. Dabei sollte die Mahd auf benachbarten Flächen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 82 sukzessive erfolgen, damit ungemähtes Grünland als Rückzugsgebiet für mobile Tierarten, zum Beispiel Heuschrecken, erhalten bleibt. Die zweite Mahd sollte möglichst spät im Jahr, frühestens aber Ende September erfolgen, um den Fortpflanzungserfolg dieser Tierarten zu sichern. Zur Schaffung von Rückzugsgebieten werden zwei bis fünf Meter breite Wiesen- und Grabenränder nicht gemäht. Ein Weidebesatz erfolgt mit maximal vier Tieren pro Hektar. Weitergehende Empfehlungen zum Gebietsmanagement und Einzelheiten der Feuchtwiesenbewirtschaftung werden von VORMANN & LEISEN (1999) gemacht. Einige der Kleingewässer und Teiche sind mit Röhrichtzonen bzw. mit kleinen Röhrichtbeständen ausgestattet, die als Lebensraum für eine angepasste Tierwelt erhalten werden sollen. Die Röhrichte im Planungsgebiet bedürfen in der Regel keiner Pflege, bei Bedarf sollten sie jedoch entbuscht werden. Wird ein Bestand instabil, sollte geprüft werden, ob er sich durch Wiedervernässung stabilisieren lässt. 6.7.2 Entwicklung von Feuchtgrünland Auf ehemaligem oder brachliegendem Feuchtgrünland sollte eine Wiederaufnahme der Nutzung erfolgen. Essentielle Voraussetzung für die Entwicklung typischer Feuchtwiesen-Lebensgemeinschaften ist dabei die Wiederherstellung der standorttypischen hydrologischen Verhältnisse. Durch Aufnahme von Dränsträngen, Verschluss von Dränsammlern und Anstau von Gräben kann zum Beispiel die sommerliche Austrocknungsphase deutlich verkürzt werden (MICHELS 1999, SCHWARTZE 1999). Die Bewirtschaftung des Feuchtgrünlandes sollte unter Beachtung der in Kapitel 6.7.1 aufgeführten Auflagen geschehen. 6.8 6.8.1 Trockenrasen und Magergrünland Erhaltung und Pflege von Trockenrasen und Magergrünland Die kleinen Trockenrasen am Heidberg sind gegen Eutrophierung zu schützen. Dies kann durch die Umwandlung des benachbarten Ackerlandes in Extensiv-Grünland erreicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind Raine am Rande der Ackerflächen nutzungsfrei zu halten. Eine Beschattung, zum Beispiel durch Gehölze sollte ausgeschlossen werden. Das Magergrünland im Sportpark Süd und am Bruchgraben ist entsprechend den Angaben unter 6.8.2 zu erhalten und zu pflegen. 6.8.2 Entwicklung von Magergrünland Für die Grünlandflächen des Rheindeichs, die zum Teil bereits magere Bereiche aufweisen, wird die Entwicklung zu Magergrünland empfohlen. Bei extensiver Pflege stellen die Rheindeiche Refugien für Arten und Lebensgemeinschaften dar, die im trockenen bis wechselfeuchten Auengrünland des Niederrheins einst häufig waren (KNÖRZER 1985, VERBÜCHELN 1993). Dass Deiche Refugial- Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 83 räume für artenreiche Trockenwiesenbestände sein können, weist VERBÜCHELN (1993) anhand einiger Deichabschnitte im Raum Neuss/Düsseldorf nach. Deiche bieten Rückzugsorte für zahlreiche gefährdete und in Rückgang begriffene Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und sind wichtiger Teil-Lebensraum insbesondere für Insektenarten trocken-warmer, blütenreicher Strukturen (RISCH 1994, SONNENBURG 1994). Sie können Ausgangspunkte für eine Wiederbesiedlung extensivierter Flächen in der Aue sein. Darüber hinaus können Deiche aufgrund ihrer weitläufigen linearen Erstreckung isolierte Lebensräume miteinander vernetzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Reaktivierung der biologischen Vielfalt in den Auen leisten. Als Zeugnis vergangener Bewirtschaftungsweisen hat eine artenreiche Deichvegetation zudem einen hohen kulturhistorischen Wert (HUSICKA & SCHULTE 1999). Um eine artenreiche und zugleich erosionsbeständige Grasnarbe auf den Deichen zu erhalten sind folgende Pflegeempfehlungen zu beachten (SYKORA & LIEBRAND 1987 und VAN DER ZEE 1992 aus HUSICKA & SCHULTE 1999): Düngung ist zu unterlassen. Bei Wiesennutzung erfolgt je nach Produktivität der Vegetation eine einmalige Mahd Ende August / Anfang September oder zweimal im Jahr Mitte Juni und Ende August / Anfang September. Das Mähgut ist zu entfernen. Eine schwache Vor- oder Nachweide ist zusätzlich möglich. Bei Weidenutzung wird von Mitte April bis Mitte Oktober eine zwei- bis viermalige, jeweils zwei- bis vierwöchige intensive Beweidung mit Schafen in Hütehaltung im Wechsel mit vier- bis achtwöchiger Pflegeunterlassung empfohlen. 6.9 6.9.1 Äcker und Raine Erhaltung und Pflege von Rainen Vorhandene Raine sind zu erhalten; die natürliche Sukzession ist zuzulassen. Die Unterhaltung beschränkt sich auf einen Pflegeschnitt (ab dem 2. Entwicklungsjahr) alle 23 Jahre im Herbst, wobei das Mähgut zu entfernen ist. 6.9.2 Nachhaltige Ackernutzung und Anlage von Rainen Im Ackerbau steht die Produktion einer einzelnen Feldfrucht im Vordergrund. Die intensive Nutzung mit einem erheblichen Einsatz an Bioziden hat allgemein zu einem drastischen Rückgang der Ackerwildkräuter und zu einer starken Verarmung der Fauna der Krautschicht geführt. Die nachhaltige Ackernutzung verzichtet auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, um Umweltbelastungen möglichst gering zu halten. Die Düngung basiert auf organischen Düngern und der Stickstoffsammlung von Leguminosen. Weitgestellte, vielseitige Fruchtfolgen mit hohem Ackerfutter- und Leguminosenanteil halten bei Ausnutzung natürlicher Regelmechanismen die Pflanzen vorbeugend gesund. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 84 Aus Ackerrandflächen oder intensiv gepflegten Rainen lässt sich durch Nutzungsextensivierung oder Nutzungsaufgabe in kurzer Zeit ein funktionsfähiges Vernetzungssystem mit Offenlandcharakter durch Entwicklung von Rainstrukturen aufbauen (Kapitel 6.13.2). Durch den geringen Platzbedarf und die niedrige Wuchshöhe ergeben sich weniger Konflikte als durch die Anlage von Gehölzen, so dass ein wesentlich dichteres Netz von Rainstrukturen aufgebaut werden kann, als dies mit Gehölzen und ihren Säumen möglich wäre. Die Mindestbreite von Ackerrainen sollte nicht unter 3 m liegen (LINK & HARRACH 1998). Gewässer in unmittelbarer Nachbarschaft der Äcker sollten durch Anlage besonders breiter Raine als Pufferstreifen geschützt werden. Bei der Neuanlage naturnaher Strukturen wurde auf die zusätzliche Darstellung von Rainen verzichtet, da diese immer Bestandteil der Entwicklungsmaßnahmen sind. Lediglich die Entwicklung von Rainen an verbleibenden Ackerflächen ist in den Karten dargestellt. Der ökologische Landbau ist als ein besonders umweltverträgliches Produktionsverfahren anerkannt und wird nach dem Kulturlandschaftsprogramm NW (MURL 1998) gefördert. Danach müssen im gesamten Betrieb Auflagen beachtet werden. Auch die Extensivierung im Ackerbau, d. h. der Verzicht auf chemisch-synthetische Düngeund/oder Pflanzenschutzmittel, wird gefördert. 6.10 Ruderalvegetation: Pioniervegetation, Ruderale Wiesen, Hochstaudenfluren 6.10.1 Erhaltung und Pflege von Ruderalgesellschaften Überall dort, wo der Erhalt von Ruderalfluren in Kombination mit dem Erhalt von Gehölzen vorgeschlagen wird, ist das Ziel eine vollständige Verbuschung der Flächen zu verhindern. Auf größeren Brachflächen sollte eine möglichst große Vielfalt unterschiedlicher Sukzessionsstadien erhalten beziehungsweise gefördert werden. Bahngelände und insbesondere Bahnbrachen stellen überdurchschnittlich reichhaltige Biotope dar oder besitzen ein hohes Entwicklungspotenzial. Bei ungestörter Entwicklung ist zu erwarten, dass sich insbesondere auf großflächigen Bahnbrachen eine ausgeprägte, wertvolle Ruderalvegetation einstellen wird (REIDL 1989). Die ruderalen mageren Wiesen, die sich auf älteren Bahnbrachen einstellen, sollten im Abstand von mehreren Jahren gemäht werden; das Mähgut ist von den Flächen zu entfernen. Als Alternative bietet sich die Beweidung mit Schafen an. Wichtig ist auch der Erhalt von Pionierstadien, die sich insbesondere auf Schotterflächen wie zum Beispiel am Güterbahnhof einstellen. Die Ruderalvegetation auf Industrieflächen und -brachen ist ebenfalls zu erhalten. Auch hier sollte das Ziel sein, eine Vielfalt von Standortbedingungen und Sukzessionsstadien zu schaffen oder zu erhalten. Insbesondere auf großflächigen Industriegeländen entstehen durch Aufgabe der Nutzung in Teilbereichen immer wieder neue Freiflächen, während an anderer Stelle von Vegetation besiedelte Bereiche wieder in Nutzung genommen werden. In Absprache mit dem Eigentümer und Abstimmung mit den vorhandenen Nutzungsinteressen sollten detaillierte Konzepte zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung von Spontanvegetation auf Industriegeländen erarbeitet werden. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 85 Im Einzelfall kann es, zum Beispiel bei fortschreitender Verbuschung, sinnvoller sein, eine Ruderalfläche sich selbst zu überlassen. Für die einzelnen Brachflächen sollten Pflege- und Entwicklungspläne erstellt werden, die einen auf den jeweiligen Standort und Umsetzungszeitpunkt zugeschnittenen Maßnahmenkatalog enthalten. Im Folgenden werden Maßnahmen zur Erhaltung des bestehenden Zustandes erläutert: Erhaltung von Hochstaudenfluren: Hochstaudenfluren auf Brachflächen, an Rainen und Randstreifen sollten in Abständen von 3-5 Jahren abschnittsweise einmal im Herbst (ab 01.10.) gemäht werden; bei Böschungen ist eine Mahd von Hand (Sense, Freischneider) erforderlich. Pro Jahr sollte jeweils nur ein Teil der Flächen (20-30 %) gemäht werden, so dass die gesamte zusammenhängende Fläche nach 3-5 Jahren vollständig gepflegt worden ist. Einzelne etablierte Büsche und Brombeersträucher können dabei erhalten bleiben; Aufwuchs hochwüchsiger Baumarten sollte jedoch entfernt werden, um den offenen Charakter der Flächen zu bewahren. Das Mähgut ist von den Flächen zu entfernen. Alternativ kann ein Mährhythmus von 3 Jahren gewählt werden, wenn eine abschnittsweise Mahd zu aufwendig würde. Erhaltung trockener Grasfluren: diese sollten als einschürige Wiesen mit einer Mahd im Herbst (nach dem 15.09.) gepflegt werden; das Mähgut ist von den Flächen zu entfernen. Aufkommende Gehölze sollten in der Regel entfernt werden. Bei der Mahd kleinerer Flächen, bei der nur geringe Mengen Mähgut anfallen, kann das Mähgut - an maximal 2-3 Stellen konzentriert - randlich aufgehäuft werden. Diese Orte sind so zu wählen, dass sie von Wegen aus nicht einsehbar sind, um keinen Anreiz für Ablagerungen von Gartenabfällen und Müll zu schaffen. Das Mähgut ist aber auf jeden Fall von den gemähten Flächen abzuräumen. Erhaltung von Pionierstadien: um Pioniergesellschaften auf Brachflächen zu erhalten und zu fördern, muss jährlich offener Boden geschaffen werden. Bei kleineren Flächen von 50-100 m² ist die Vegetation gänzlich zu beseitigen. Auf größeren Flächen ist ein System zu Offenhaltung der Böden zu entwickeln. In jedem Jahr ist ein Teil der Gesamtfläche (20-30 %) freizulegen, so wird etwa alle 3-5 Jahre ein erneuter Eingriff auf den einzelnen Teilflächen erforderlich (REIDL 1989). 6.10.2 Entwicklung und Pflege von Ruderalgesellschaften Die Entwicklung von Ruderalgesellschaften wird für die in Grünanlagen, Industrie- und Gewerbegebieten häufig vorkommenden Scherrasen vorgeschlagen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Strukturvielfalt in intensiv genutzten Gebieten wesentlich zu erhöhen. Dazu sollen abschnittsweise Hochstaudenfluren vorzugsweise als Säume an Gehölzrändern, Wegrändern und Gewässerufern entwickelt werden. Die hierfür vorgeschlagenen Bereiche sind zunächst für 2-3 Jahre sich selbst zu überlassen, so dass sich eine standortangepasste Hochstaudenvegetation einstellen kann. Diese soll in der Folge durch eine extensive Pflege erhalten werden. Grundsätzlich sollte das Entwicklungspotenzial des Standortes ausgenutzt werden; Ansaaten oder Anpflanzungen erfolgen nicht. Im Gegensatz zur freien Sukzession soll jedoch die völlige Verbuschung der Flächen durch Pflege verhindert werden. Daher ist Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 86 während der Anfangsentwicklung die Vegetation zu beobachten, um den zukünftigen Pflegebedarf abschätzen zu können: Entwickeln sich nitrophile Hochstaudenfluren, so werden diese schnell von Gehölzen überwachsen. Entwickeln sich statt Hochstaudenfluren ruderale Glatthaferwiesen oder Magerwiesen, sollten diese ebenfalls erhalten und gepflegt werden. Die ausdauernden Pflanzengesellschaften der nährstoffarmen Substrate entwickeln sich nur langsam, um dann oft auch längere Zeit stabil zu bleiben. 6.11 Gewässer Gewässer und die sie begleitenden Landschaftsräume haben innerhalb des Biotopverbundes und des ökologisch wirksamen Freiraumverbundes einen besonders hohen Stellenwert. Neben ihrer Funktion als Frischluftschneisen innerhalb von Siedlungsgebieten und als Verbindungselemente mit Erholungsfunktionen sind die Niederungsgebiete von besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. So fordert der GEP 1999 für die zusammenhängenden Freiraumbänder entlang der Gewässerläufe, den Schutz vor weiteren Einengungen bzw. Beanspruchungen durch Nutzungen, die den Freiraum beeinträchtigen (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 1999). Gewässer mit Äckern in unmittelbarer Nachbarschaft bedürfen eines zusätzlichen Schutzes durch Anlage besonders breiter Raine (Kapitel 6.13.2). 6.11.1 Erhaltung von naturnahen Gewässern Naturnahe Gewässer sind zu erhalten. Pflege- und Schutzmaßnahmen sind für so ausgewiesene Flächen nicht notwendig oder schon ausreichend vorhanden. Unterhaltungsmaßnahmen sollten eingestellt werden, um eine Eigenentwicklung des Gewässers zu ermöglichen. 6.11.2 Erhaltung, Pflege und Schutz von Gewässern Die bestehenden Gewässer sind zu erhalten. Es gilt jedoch Gefährdungen abzuwehren und Beeinträchtigungen zu beseitigen: Durch Anlage eines 3-5 m breiten Pufferstreifens aus Hochstauden sind die Gewässer vor Trittschäden und Eutrophierung zu schützen. Der Gewässerbereich ist gegen benachbarte Weiden abzuzäunen. Die Vegetationsentwicklung ist zu beobachten um durch Teilentschlammung eine Verlandung zu verlangsamen. Zu stark beschattete Gewässer sollten an der Südseite partiell freigestellt werden. 6.11.3 Naturnahe Gestaltung von Gewässern Naturfern gestaltete Gewässer sollten nach Möglichkeit naturnäher gestaltet werden, indem Flachufer, Röhricht- und Ruhezonen modelliert werden, die die Entwicklung einer Schwimmblatt- und Unterwasservegetation ermöglichen (weitere Hinweise zum Beispiel in SCHÄPERS 1982). Technisch ausgebaute, begradigte oder verrohrte Fließgewässer sind morphologisch besonders stark veränderte Lebensräume. Da sie besonders dazu geeignet sind, vielfältige Funktionen im Biotopverbund zu übernehmen, sind umfassende Maßnahmen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 87 zur Renaturierung des Gewässerbettes und der angrenzenden Uferstreifen notwendig, um die Wasserqualität zu verbessern und die Durchgängigkeit des Gewässers wiederherzustellen: • Entfernung von Ufer- und Sohlenbefestigungen; im Einzelfall erforderliche Befestigungen sind durch Lebendverbau zu erreichen. • Wiederherstellung der meist vielgestaltigen, natürlichen Morphologie des Gewässers: Bei ausreichend verfügbarer Auenfläche ist statt einer Gewässergestaltung der eigendynamischen Entwicklung des Gewässers der Vorzug zu geben. • Unerwünschte Stoffeinträge können durch eine Minderung von Düngungs- und Erosionstätigkeiten verhindert werden. Einleitungen sind zu stoppen. • Möglichst breite Uferrandstreifen mit Gehölzen, Gras- oder Hochstaudenfluren, sind von jeglicher Nutzung freizuhalten. Bei Weidenutzung angrenzender Flächen ist ein Schutz der Uferrandstreifen durch Einzäunung notwendig. • Entfernung standortfremder Gehölze (zum Beispiel Pappeln) nach vorheriger Unterpflanzung mit standortheimischen, autochthonen Auengehölzen (zum Beispiel Eschen, Schwarzerlen). Quellen als Lebensräume einer hochspezialisierten Fauna sollen möglichst von jeglicher Nutzung freigehalten werden. Quellfassungen sind zu beseitigen, der Quellbereich ist großräumig gegen Stoffeinträge und Trittbelastung zu sichern. Die Gräben im Planungsgebiet sind ehemalige, begradigte Bachläufe oder ursprünglich zur Entwässerung angelegte Gräben. Sie können ein wichtiges Element innerhalb des Biotopverbundes darstellen, wenn: • Sohlbefestigungen entfernt werden, • Uferlinien morphologisch aufgewertet werden, • und breite nutzungsfreie Uferstreifen als Pufferzonen beiderseits der Gräben abgegrenzt und zur Beschattung des Gewässers abschnittsweise mit Gehölzen bepflanzt werden. Im Duisburger Süden besitzen Gräben als Ausweichlebensraum trotz ihrer suboptimalen Struktur eine hohe Bedeutung als Laichgewässer, zum Beispiel für Teichmolch und Kreuzkröte. Bei einer Umgestaltung sollte dieser Aspekt vorrangig berücksichtigt werden; ggf. ist hierzu ein detaillierter Fachplan zu entwickeln. 6.11.4 Abkopplung von Stillgewässern im Hauptschluss Stillgewässer im Hauptschluss führen zu unerwünschter Erwärmung, Eutrophierung und anderen Belastungen des unterhalb liegenden Fließgewässerabschnitts. Sie sind daher abzukoppeln, so dass der Zufluss nur die verdunstende Wassermenge ersetzt. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 88 6.11.5 Anlage von Kleingewässern Hauptziel des Vernetzungskonzeptes in bezug auf den Schutz gewässergebundener Arten sollte es sein, auf der Grundlage der vorhandenen Bestandssituation eine funktionale Verbindung der vermutlich bereits isolierten Teillebensräume aufzubauen. Dies geschieht - neben der Vernetzung der Landhabitate zum Beispiel von Amphibien durch die Entwicklung möglichst durchgängiger Wald-, Gehölz- und Grünlandbiotope - durch die gezielte Aufwertung von besonders dafür geeigneten Teilbereichen durch Neuanlage von Gewässern. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass die Verinselung der einzelnen Teilpopulationen insbesondere bei den selteneren Arten bereits so weit fortgeschritten ist, dass sich geschlossene Gesamtpopulationen (was das optimale Ergebnis wäre) wohl nicht mehr aufbauen lassen. Weite Bereiche des Stadtgebietes sind dicht bebaut und versiegelt und können nicht wieder als Amphibienlebensraum hergestellt bzw. auch nur für diese Artengruppe durchlässig gemacht werden; es ist also wenig sinnvoll, in diesen Bereichen, die bereits jetzt weitgehend amphibienfrei sind, Laichgewässer anzulegen. Dazu kommt, dass Amphibien als bodengebundene, wenig mobile Artengruppe ganz besonders von der Zerschneidung der Landschaft durch den Straßenverkehr betroffen ist, so dass der Biotopvernetzung für diese Artengruppe allein dadurch Grenzen gesetzt sind - es sei denn, dass zusätzlich umfangreiche Rückbaumaßnahmen bzw. eine alternative Verkehrsentwicklung mit Kleintierdurchlässen an Straßen durchgeführt würden. Zur Förderung der Amphibienbestände sowie weiterer, zeitweise an Gewässer gebundener Artengruppen (zum Beispiel Libellen) sollten daher in ausgewählten Bereichen einige Kleingewässer mit unterschiedlich strukturierten Ufer- und Tiefenzonen geschaffen werden, die nicht bepflanzt werden dürfen, sondern - zur spontanen Besiedlung mit Arten der feuchten Pionierfluren, Schlammufer, schließlich der Hochstauden- und Röhrichtgesellschaften - nach der Anlage der Sukzession überlassen werden sollten. Die neu anzulegenden Gewässer sollten im Einzugsbereich von bestehenden Amphibienpopulationen liegen; ihre räumliche Zuordnung orientiert sich also einerseits hauptsächlich an bereits vorhandenen (oft suboptimalen oder stark beeinträchtigten) Gewässern, andererseits auch an vorhandenen oder entwickelbaren naturnahen Vernetzungsstrukturen (zum Beispiel Gehölzreihen, Raine, Gewässerränder, Laubwälder, Extensivgrünland). Da ein Kleingewässer, das vielfältige Lebensraumfunktionen auf sich vereinen soll, nicht isoliert betrachtet werden darf, ist gleichzeitig die Entwicklung eines naturnahen Umfeldes (zum Beispiel Ufergehölze an der Nordseite, Hochstaudensaum, Abzäunung zum Schutz vor Trittschäden und Vermüllung) anzustreben. Bei der Wahl des Standortes ist es aufgrund des allgemeinen Mangels an hochwertigen Biotopelementen sehr wichtig, eine zur Zeit möglichst geringwertige Fläche (zum Beispiel Acker, Intensivgrünland) auszuwählen, um nicht durch die Anlage des Gewässers, die ja immerhin mit Erdbewegungen verbunden ist, andere Biotope zu beeinträchtigen. Wo es möglich ist, sollte auf eine künstliche Abdichtung verzichtet werden, d. h. Standorte mit Grundwasseranschluss oder wasserundurchlässigen Bodenschichten sind am besten geeignet. Wo dies aus topographischen oder geologischen Gründen nicht möglich ist, sollte eine Abdichtung - mindestens der Tiefenzonen - mit Ton oder Lehm erfolgen. Künstliche Materialien (Folie, Beton) sollten nicht verwendet werden. Das Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 89 Aushubmaterial ist - möglichst ohne Zwischenlagerung - aus dem Umfeld zu entfernen oder als Sukzessionsfläche im Uferbereich sich selbst zu überlassen. Es sind Kleingewässer anzulegen, die eine ganzjährige Wasserführung aufweisen. Dazu ist - bei einer maximalen Bespannung von etwa 100-200 m² - ein Steiluferbereich mit einer Wassertiefe von 1,2-1,5 m und eine flach ausgezogene Uferpartie (Uferneigung 1:10 und flacher) zu schaffen. Diese Maßnahmen sollten möglichst kurzfristig durchgeführt werden, da die Besiedlung neuer Gewässer einige Jahre in Anspruch nimmt und in Anbetracht der bereits stark isolierten, vorhandenen Restgewässer ein langfristiger Fortbestand der hier ansässigen Amphibienpopulationen nicht als gesichert gelten kann. Weitere Hinweise und Skizzen zur technischen Durchführung sind zum Beispiel in ERZ (1982) zusammengefasst. Um das den Grünlandniederungen eigene Relief wiederherzustellen, das infolge von Melioration und Intensivnutzung beseitigt wurde, sollten große, flach geböschte Wiesenblänken als potenzielles Nahrungsbiotop der Wiesenlimikolen und Fortpflanzungsbiotop spezialisierter Libellenarten geschaffen werden. Als Strukturelemente der grundwassernahen Grünlandniederungen können bis zwei Meter tiefe, steilgeböschte Kleingewässer angelegt werden, die zahlreichen wassergebundenen Organismen, wie Wasserwanzen und Wasserkäfern als Lebensraum dienen. Unter den Pflanzen können durch diese Maßnahmen zahlreiche stark gefährdete Arten insbesondere die Pionierarten feuchter, nährstoffarmer Standorte in ihren Beständen gestützt und vermehrt werden (RAABE & VAN DER WEYER 1998). 6.12 Mauervegetation 6.12.1 Erhaltung vegetationsreicher Mauern Die vegetationsreichen Mauern des Friedhofs am Sternbuschweg, des Kultushafens und des Hafens Schwelgern sind aus Gründen des Artenschutzes zu erhalten, da sie zum Teil sehr seltene und in NRW oder regional gefährdete Arten aufweisen. Sie sollten nicht neu verfugt, verputzt und auch nicht gesäubert werden. Eine Beschattung, zum Beispiel durch Gehölze oder Gebäude, ist zu vermeiden. 6.13 Allgemeine Maßnahmen 6.13.1 Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Waldrändern Angrenzend zu Acker- und Grünlandflächen und sonstigen Offenlandbiotopen ist an Wäldern (Kapitel 6.1) und größeren Kleingehölzen (Kapitel 6.2) die Entwicklung gebüschreicher Waldränder erforderlich. Neben ihrer Funktion als Pufferzone zwischen geschlossenem Gehölzbestand und offener Landschaft und der damit verbundenen Bedeutung für das Bestandsklima sind Waldränder wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Waldränder sollten immer von Saumstrukturen begleitet werden (Kapitel 6.13.2). An den Grenzen zu beweideten Flächen ist eine Abzäunung anzubringen, die einen Verbiss durch Weidevieh verhindert. Detaillierte Angaben zur Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Waldrändern werden im Konzept für eine ökologische Waldbewirtschaftung "Wald 2000" gemacht (MURL 1991). Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 90 6.13.2 Entwicklung, Pflege und Erhaltung von Saumbiotopen Saumbiotope sind als wichtige Lebensräume der intensiv genutzten Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln. Ihre Anlage an Flur- und Biotopgrenzen bewirkt automatisch eine netzartige Verknüpfung. Sinnvoll ist die Entwicklung und Optimierung von Säumen oder Rainen an Waldrändern und Kleingehölzen (Einzelbäume, Baumreihen, Alleen, Gehölzstreifen, Ufergehölze, Hecken, Gebüsche, Kopfbäume), entlang von Gewässern, um Obstwiesen und -weiden, Grün- und Ackerland, in Grünanlagen und auf Friedhöfen sowie entlang der Wirtschaftswege in den landwirtschaftlich dominierten Bereichen. Als besonders wertvoll sind hier die unversiegelten Feldwege einzustufen (MADER et al. 1988). Ihr Barriereeffekt ist gering und sie bilden in Verbindung mit gut entwickelten Säumen einen Lebensraum von großer ökologischer Bedeutung. Raine und Säume aus Kräutern und Hochstauden sollten sich erst durch Sukzession entwickeln und anschließend durch extensive Pflege stabilisiert werden. Ihre Breite sollte zwischen 2,5 und 3 m liegen. 6.13.3 Allgemeine Erhaltung und Entwicklung naturnaher Strukturen Das vorliegende Konzept sieht zur Errichtung eines funktionsfähigen und in die regionalen und landesweiten Biotopverbundsysteme integrierten lokalen Biotopverbundes sowohl den Schutz und die Erhaltung vorhandener Kernlebensräume, Trittstein- und Korridorbiotope, als auch die Entwicklung weiterer notwendiger Strukturelemente vor. Da ein lokales Verbundsystem möglichst engmaschig sein sollte, sind im gesamten Stadtgebiet naturnahe Strukturen zu erhalten oder zu entwickeln. Dies betrifft auch die auf der Karte maßstabsabhängig nicht dargestellten Biotope. Grundsätzlich gilt: • Erhalt aller heimischen Gehölze. • Erhalt und Förderung von Ruderalvegetation in möglichst vielen Bereichen im Stadtgebiet. • Extensivierungsmaßnahmen, naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen und Gärten in Wohngebieten, in Kleingartenanlagen, auf allen Friedhöfen und in allen Parkanlagen. Die Realisierung aller aus der Sicht des Biotop- und Artenschutzes erforderlichen Maßnahmen bedarf der Aufklärung bei der Bevölkerung, den Behörden und bei Betrieben, um eine weitgehende Akzeptanz und die Bereitschaft zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu fördern. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 91 7 Verbleibende Defizitbereiche im Biotopverbund Das vorliegende Biotopverbundkonzept verfolgt mit seinen Maßnahmen eine aus heutiger Sicht möglich erscheinende Lösung. Danach ist eine wünschenswerte direkte Verbindung der verbliebenen Biotope und Freiräume an vielen Stellen derzeit nicht möglich. Diese Defizitbereiche im angestrebten Biotopverbund werden in den Karten 3e – 3g als Entwicklungsräume, fehlende Verbindungen oder zu optimierende Korridorbiotope dargestellt (siehe auch Kapitel 5.2.2.4). Innerhalb dieser Räume und entlang dieser Linien sollten vorrangig weitere, mit naturnahen Elementen ausgestattete Freiräume bzw. linienhafte Verbindungselemente neu geschaffen werden, sobald eine Änderung der Nutzung in diesen Bereichen entsprechende Maßnahmen zulässt. Die Defizitbereiche liegen überwiegend in Wohngebieten und Industriegebieten. Innerhalb der dicht bebauten Gebiete (überwiegend Blockbebauung) werden sich realistischerweise nur über den Abriss von Gebäuden oder die Verschmälerung von Straßen mit anschließender naturnahen Gestaltung der Randbereiche Möglichkeiten ergeben, ein direktes Aneinanderstoßen von Biotopen und damit den angestrebten Biotopverbund zu erreichen. In Bereichen mit offener Bebauung und großflächigem Abstandsgrün kann über Maßnahmen, wie sie für Grünanlagen vorgeschlagen werden, eine Optimierung des Biotopverbundes erzielt werden. Ebenso kann durch naturnahe Gestaltung und Pflege von Privatgärten eine Aufwertung der Gebiete mit Einzelhausbebauung erzielt werden. Das gleiche gilt für Kleingartenanlagen, die teilweise innerhalb der Defizitbereiche liegen. Die Umgestaltung privater Gärten setzt allerdings eine sehr hohe Akzeptanz und die Bereitschaft der Besitzer zur aktiven Förderung des Biotop- und Artenschutzes in der Stadt voraus. In Industriegebieten ist es oftmals möglich, auf ungenutzten oder temporär genutzten Flächen Ruderalvegetation zuzulassen. Da sich Duisburg, wie viele Ruhrgebietsstädte, in einer Phase der Umstrukturierung befindet, die durch den Rückgang der Eisen- und Stahlindustrie sowie des Kohlebergbaus bedingt ist, ist davon auszugehen, dass die industriellen Brachflächen in den folgenden Jahren zunehmen werden. Da die Neuansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben oft nicht sofort erfolgt, sollten solche Flächen sinnvoll in das Verbundsystem integriert werden. Zumindest temporär können Lebensräume für eine angepasste vielfältige Flora und Fauna geschaffen werden. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 92 8 Zusammenfassung Das Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg, Teilbereich Duisburg-Süd, wurde im Jahr 2001 entwickelt und im November 2003 aktualisiert und überarbeitet. Grundlage hierfür ist eine Bestandsaufnahme, die im Zeitraum Mai bis November 2000 erstellt wurde. In einem Gebiet von ca. 80 km² Größe wurden insgesamt 166 verschiedene Biotop- und Nutzungstypen (davon 57 Biotoptypen der Klasse Wald) auf über 6500 Einzelflächen erfasst. Im Rahmen der Bestandsanalyse sind 41 Biotopkomplexe im Duisburger Süden, die innerhalb des Biotopverbundes von herausragender Bedeutung sind, als potenziell schutzwürdig ausgewiesen worden. Zur Anreicherung der in der Bestandsanalyse ermittelten Defizitflächen und zum Abbau von Verbindungsdefiziten werden Planungsziele und Maßnahmen formuliert. Für die erhaltenswerten Biotopelemente werden Vorschläge zu Schutz und Pflege gemacht. Für suboptimal entwickelte Bereiche und naturfern gestaltete oder intensiv bewirtschaftete Flächen werden Maßnahmenpakete vorgeschlagen, die zur Aufwertung dieser Gebiete und damit zur Verdichtung des Biotopverbundsystems führen. Einige Bereiche, die zur Zeit weder erhaltenswerte Biotopstrukturen noch entwicklungsfähige Freiflächen aufweisen, werden als Defizite innerhalb des Biotopverbundes ausgewiesen, die bei einem weiter fortschreitenden Strukturwandel im Planungsgebiet im Sinne des Biotopverbundes abzubauen sind. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 93 9 Literatur BEHLERT, R. (1995): Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Hecken in der freien Landschaft. LÖBF-Mitt. Heft 20 (3): 27-31. BEIRAT BEI DER OBERSTEN LANDSCHAFTSBEHÖRDE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (1998): Zur Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen. LÖBF-Mitt. 23 (2): 6. 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Rhein- und Ruhraue Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald (Pruno-Fraxinetum) Baumschicht Schwarzerle, Esche, Eiche, Hainbuche, Sandbirke, Moorbirke, Eberesche Strauchschicht Traubenkirsche, Hasel, Schneeball, Blutroter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Rote Johannisbeere, Brombeere Artenarmer Eichen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum) Baumschicht Stieleiche, Hainbuche, Esche, Feldulme Strauchschicht Hasel, Weißdorn, Rubus corylifolius, Rubus caesius Artenreicher Eichen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum) Baumschicht Stieleiche, Feldulme, Esche, Silberweide, Schwarzerle, Feldahorn, Hainbuche Strauchschicht Blutroter Hartriegel, Schneeball, Pfaffenhütchen, Weißdorn, Kreuzdorn, Hasel, Schwarzer Holunder Silberweiden-Auenwald (Salicetum albae) mit Korbweidengebüsch (Salicetum triandrae) Baumschicht Silberweide, Bruchweide, Schwarzpappel Strauchschicht Mandelweide, Korbweide Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 98 II. Westliche Niederterrassenebene Flattergras-Buchenwald (Milio-Fagetum) Buche, Stieleiche, Traubeneiche Baumschicht III. Östliche Niederterrassenebene Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) Baumschicht Stieleiche, Hainbuche Strauchschicht Hasel, Weißdorn Neben dem Eichen-Hainbuchenwald tritt als Begleiter der Sandbäche der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf (siehe oben, Planungsraum I). IV. Sandterrassen Buchen-Eichenwald Baumschicht Buche, Traubeneiche, Stieleiche, Stechpalme, Edelkastanie V. Ruhrgebiet Flattergras-Buchenwald (siehe oben, Planungsraum II). Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Anhang II Seite 99 Liste der Biotoptypen und Nutzungstypen Für die Beschriftung der in den Bestands- und Maßnahmenkarten im Maßstab 1 : 5000 dargestellten Flächen, fand der Biotop- und Nutzungstypenschlüssel der LÖBF (1996a) Verwendung. Im Folgenden werden die benutzten Codes beschrieben. Mit * versehen sind die von Hamann & Schulte - Gelsenkirchen neu entwickelten Biotoptypen-Codes (hinter dem Schlüssel gekennzeichnet: zum Beispiel AB9*) und Ergänzungen der Schlüsselbegriffe zu bestehenden LÖBF-Codes (der ergänzte Schlüsselbegriff ist gekennzeichnet: zum Beispiel BE1 = Weiden-Ufergebüsch, Weiden-Ufergehölz*). Hauptcodes der Biotoptypen A Wald AA Buchenwälder AA0 Buchenwald AA1 Eichen-Buchenwald AA2 Buchenwald mit Edellaubhölzern AA3 Buchenmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern AA4 Buchenmischwald mit Nadelhölzern AB Eichenwälder AB0 Eichenwald AB1 Buchen-Eichenwald AB2 Birken-Eichenwald AB3 Eichenmischwald mit Edellaubhölzern AB4 Eichenmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern AB5 Eichenmischwald mit Nadelhölzern AB9* Hainbuchen-Eichenwald AC Erlenwälder AC0 Erlenwald AC1 Erlenmischwald mit Edellaubhölzern Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd AC2 Erlenmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern AC4 Erlen-Bruchwald AC5 Bachbegleitender Erlenwald AD Birkenwälder AD0 Birkenwald AD1 Eichen-Birkenwald AD2 Birkenmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern AD4 Birken-Bruchwald Seite 100 AD9* Birken-Mischwald AE Weidenwälder AE0 Weidenwald AE1 Weidenmischwald AE2 Weiden-Auenwald AE3 Weiden-Bruchwald AF Pappelwälder AF0 Pappelwald AF1 Pappelmischwald AF3 Pappelwald auf Bruchwaldstandort AH Wälder aus seltenen gebietsfremden Laubbaumarten AH0 Wald aus einer seltenen gebietsfremden Laubbaumart AH1 Laubmischwald aus mehreren seltenen gebietsfremden Laubbaumarten AI* Mischwälder AI0* Mischwald Waldbestände ohne erkennbare Dominanzbildner, meist aus Anpflanzungen hervorgegangen. Hier werden Bestände verschlüsselt, die aus mehr als 4 Arten zusammengesetzt sind, dabei keine deutlichen Dominanzverhältnisse erkennen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 101 lassen oder nicht aus seltenen, gebietsfremden Arten bestehen, so dass eine Zuordnung zu einem der übrigen Waldtypen nicht möglich ist. AJ Fichtenwälder AJ0 Fichtenwald AJ1 Fichtenmischwald mit einheimischen Laubhölzern AJ3 Fichtenmischwald mit Nadelhölzern AK Kiefernwälder AK0 Kiefernwald AK1 Kiefernmischwald mit einheimischen Laubhölzern AK2 Kiefernmischwald mit gebietsfremden Laubhölzern AK3 Kiefernmischwald mit Nadelhölzern AL Wälder aus seltenen Nadelbaumarten AM Eschenwälder AM0 Eschenwald AM1 Eschenmischwald AM2 Bachbegleitender Eschenwald AM3 Eschenwald auf Auenstandort AN Robinienwälder AN0 Robinienwald AN1 Robinienmischwald AO Roteichenwälder AO0 Roteichenwald AO1 Roteichenmischwald AQ Hainbuchenwälder AQ0 Hainbuchenwald Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd AQ1 Eichen-Hainbuchenwald AR Ahornwälder AR0 Ahornwald AR1 Ahornmischwald AS Lärchenwälder AS0 Lärchenwald AS1 Lärchenmischwald AT Schlagfluren AU* Erstaufforstungen Seite 102 Erstaufforstungen (zum Beispiel von Grünland, Ruderalflächen), die das Stangenholzalter (7 bis 14 cm Brusthöhendurchmessser) noch nicht erreicht haben. AZ* Lichtungen, Feuerschutzstreifen B Kleingehölze Zur näheren Kennzeichnung der Kleingehölze können Zusatzcodes (o-Codes, ta, tb, tc) verwendet werden. BA Feldgehölze, Gehölzgruppen* BA1* Feldgehölz Zwischen 1000 m² und 1 ha große, flächige Kleingehölze innerhalb des Siedlungsbereichs mit einem deutlichen Baumanteil von mehr als 25 %. Nur aus Bäumen bestehende flächige Kleingehölze werden bis etwa 500 m² Größe als BF2 (s. dort) verschlüsselt. Gehölze über 1 ha, die gewöhnlich den Wäldern zugerechnet werden, sind als BA1 codiert, wenn ihnen eine typische Waldstruktur fehlt. BA2* Gehölzgruppe Innerhalb des Siedlungsbereichs vorkommende flächige Kleingehölze aus Bäumen und Sträuchern unter 1000 m² Größe, höchstens 2,5 mal so lang wie breit (sonst unter BD-Codes kartiert). Gehölzgruppen mit (fast) fehlender Strauchschicht sind unter BF2 kartiert. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd BB Seite 103 Gebüsche Flächiges Kleingehölz aus Straucharten (höchstens mit einzelnen Bäumen), weniger als 2,5 mal so lang wie breit; markante Einzelsträucher können ebenfalls hier verschlüsselt sein. BD Hecken, Gehölzstreifen* Maximal 20 m breite linienhafte Kleingehölze, die mindestens 2,5 mal so lang wie breit sind. BD2 Ebenerdige Hecke BD3 Gehölzstreifen BE Ufergehölze BE0 Ufergehölz BE1 Weiden-Ufergebüsch, Weiden-Ufergehölz* Der Begriff Weiden-Ufergehölz wurde ergänzt, um hier auch Ufergehölze, die aus Baumweiden aufgebaut sind, verschlüsseln zu können. BE2 Erlen-Ufergehölz BF Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume BF1 Baumreihe 1-3-reihiges linienhaftes (mindestens 2,5 mal so lang wie breit) Kleingehölz aus Bäumen, (fast) ohne Strauchunterwuchs. Baumreihen, die beidseitig Straßen oder Wege begleiten, sind unter BH verschlüsselt. BF2 Baumgruppe Flächiges (höchstens 2,5 mal so lang wie breit) Kleingehölz aus Bäumen, (fast) ohne Strauchunterwuchs, mit einer maximalen Flächengröße von 500 m², höchstens aus etwa 10 Bäumen aufgebaut. Flächige Kleingehölze, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind unter BA oder HM5 (s. dort) verschlüsselt. BF3 Einzelbaum BG Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen BG1 Kopfbaumreihe BG2 Kopfbaumgruppe Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd BG3 Kopfbaum BH Allee BJ Siedlungsgehölze, Gehölzgruppen* BJ1* Siedlungsgehölz Seite 104 Zwischen 1000 m² und 1 ha große, flächige Kleingehölze außerhalb des Siedlungsbereichs mit einem deutlichen Baumanteil von mehr als 25 %. Nur aus Bäumen bestehende flächige Kleingehölze werden bis etwa 500 m² Größe als BF2 (s. dort) verschlüsselt. Gehölze über 1 ha, die gewöhnlich den Wäldern zugerechnet werden, sind als BA1 codiert, wenn ihnen eine typische Waldstruktur fehlt. BJ2* Gehölzgruppe Außerhalb des Siedlungsbereichs vorkommende flächige Kleingehölze aus Bäumen und Sträuchern unter 1000 m² Größe, höchstens 2,5 mal so lang wie breit (sonst unter BD-Codes kartiert). Gehölzgruppen mit (fast) fehlender Strauchschicht sind unter BF2 kartiert. C Moore, Sümpfe CC Kleinseggenrieder CC0 Kleinseggenried CC1 Bodensaures Kleinseggenried CC3* Binsenried, Simsenried CD Großseggenrieder CF Röhrichtbestände Die Röhrichte können mit den u-Zusatzcodes weiter differenziert sein. CF1 Röhrichtbestand niedrigwüchsiger Arten CF2 Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten D Heiden, Trockenrasen DC Silikattrockenrasen DC3 Straußgrasrasen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd E Wirtschaftsgrünland und Brachen EA Fettwiesen EA0 Fettwiese EB Fettweiden Seite 105 EB0* Fettweide Fettweide, bei der eine eindeutige Entscheidung zwischen den Unterpunkten nicht möglich ist. EB1* Fettweide Intensiv genutztes, gedüngtes Weidegrünland auf meist frischen bis feuchten Böden mit weitgehend geschlossener Vegetationsdecke. EB2* Stark gestörte Fettweide Flächen mit starkem Viehbesatz, die größere vegetationslose Bereiche aufweisen oder sehr spärlich bewachsen sind (zum Beispiel intensiv genutzte Schweine-, Pferde- oder Geflügelweiden, auch Pferdeausläufe=Paddocks). EC Nass- und Feuchtgrünländer EC2 Nass- und Feuchtweide ED Magergrünländer ED0 Magergrünland ED2 Magerweide EE Grünlandbrachen EE1 Brachgefallene Fettwiese EE2 Brachgefallene Fettweide F Gewässer FB Weiher FC Altarme, Altwässer FC2 Altarm (abgebunden) FD Stehende Kleingewässer Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd FF Seite 106 Teiche Künstlich angelegte Stillgewässer mit in der Regel regulierbarem Wasserstand. FF0 Teich FF2 Fischteich, Nutzteich Teiche, die der gewerblichen oder angelsportlichen Fischzucht dienen. Naturnahe Fischteiche werden mit Zusatzcodes versehen (zum Beispiel wl, wm). FG Abgrabungsgewässer FI* Versiegelte Wasserbehälter FI1* Versiegeltes Auffangbecken (versiegeltes Rückhaltebecken) Versiegelter Wasserbehälter, in dem Niederschlagswasser aufgefangen und/ oder zurückgehalten wird. FI4* Versiegeltes Klärbecken FK Quellen FK0 Quelle FM Bäche FM5 Tieflandbach FN Gräben FO Flüsse FO2 Tieflandfluss FP Kanäle, Hafenbecken* H Anthropogene Biotope HA Äcker HA0 Acker HA2 Wildacker HB Ackerbrachen HC Raine, Straßenränder Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd HC0 Rain, Straßenrand HC1 Ackerrain HC3 Straßenrand HD Bahnhöfe, Gleisanlagen HD0 Gleisanlage HD1 Sammel-, Verschiebe-, Güterbahnhof HD2 Personenbahnhof HD3 Gleisbereich HJ Gärten, Baumschulen, Gartenbaukulturen* HJ1 Ziergarten HJ2 Nutzgarten HJ3 Bauerngarten HJ4 Gartenbrache HJ5 Gartenbaubetrieb HJ6 Baumschule HJ7* strukturreicher Garten mit alten Gehölzen HK Obstgärten, Obstwiesen HK1 Obstgarten HK2 Obstwiese, Streuobstwiese HK3 Obstweide Seite 107 Von Obstbäumen bestandenes Grünland, das als Weide genutzt wird. HK9 Obstgarten-, Obstwiesenbrache HM Parks, Grünanlagen HM0 Park, Grünanlage Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 108 Parks und Grünanlagen, die nicht eindeutig einem der Unterpunkte zuzuordnen sind (zum Beispiel strukturreiche Grünanlagen ohne alten Baumbestand). HM1 Strukturreicher Stadtpark, Schlosspark mit altem Baumbestand HM4 Rasenplatz, Scherrasen* Der Begriff Scherrasen wird hinzugefügt, um zu verdeutlichen, dass hier auch kleinflächige Vielschnittrasen verschlüsselt sein können, für die der Name Rasenplatz unzutreffend erscheint. HM5* Baumplatz Platz oder Rasenplatz mit in Abstand gepflanzten Einzelbäumen, weitgehend ohne begleitende Kraut- oder Strauchvegetation. HN Gebäude, Mauerwerk, Ruinen HN1 Gebäude, Bauwerk* Jegliche Art von Gebäuden und Bauwerken (zum Beispiel Schornstein und andere Industriebauwerke), die nicht einer der anderen Einheiten zuzuordnen sind. HQ* Spontanvegetation Vegetation, die sich ohne Pflanzung auf vom Menschen neu geschaffenen oder stark veränderten Standorten neu angesiedelt hat. Sukzessionsgehölze sind in der Regel unter A- oder B-Codes verschlüsselt, wenn sie abgrenzbar sind (Ausnahme sehr junge Gehölzstadien zum Beispiel bei HQ3). Ansonsten ist eine Doppelsignatur (z.B. HQ1/BB sq-lr) verwendet worden. HQ1* Hochstaudenfluren Bestände, die von mehrjährigen Hochstauden geprägt werden; oftmals fortgeschrittene Sukzessionsstadien der Pioniervegetation oder ruderaler Wiesen bzw. Grasfluren. Sie können durch z-Zusatzcodes weiter differenziert sein. HQ2* Ruderale Wiesen und andere Grasfluren Von hochwüchsigen Gräsern (zum Beispiel Glatthafer bei ruderalen Wiesen im pflanzensoziologischen Sinne, Rotschwingel, Land-Reitgras unter anderem bei verschiedenen Grasfluren) bestimmte Spontanvegetation, meist mit deutlichen Anteil an Hochstauden. Die Übergänge zu Hochstaudenfluren sind fließend. Auf nicht (mehr) genutzten oder nur gelegentlich gemähten oder beweideten Flächen. Da die Flächen nicht landwirtschaftlich genutzt werden und die Entstehung der Brachestadien nicht ersichtlich ist, können sie nicht als Wirtschaftsgrünland oder Grünlandbrachen verschlüsselt werden. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 109 HQ3* Pioniervegetation Von ein- und zweijährigen Arten dominierte, meist lückige, frühe Sukzessionsstadien der Spontanvegetation, wenn sie flächenhaft abgrenzbar sind. Auch Pioniervegetation mit hohen Anteilen sehr junger Gehölze (bis ca. 50 cm Höhe) und/oder Gehölzkeimlingen können hier verschlüsselt sein (dann mit s- und lZusatzcodes kenntlich gemacht). Kleinflächige Vorkommen können mit dem Zusatzcode "tx" einem anderen Hauptschlüssel (zum Beispiel HW4) zugeordnet sein. HQ4* Nitrophile Annuellenfluren Vegetation aus stickstoffliebenden einjährigen Arten (zum Beispiel GänsefußArten, Melden, Einjähriges Bingelkraut, Franzosenkraut, Vogelmiere) auf nährstoffreichen Substraten (oft Erdablagerungen). HR Friedhöfe HR1 Alter Friedhof, Parkfriedhof, mit altem Baumbestand HR2 Junger Friedhof, Heckenfriedhof, Zierfriedhof HR3 Waldfriedhof HR9 Brachfläche der Friedhöfe HS Kleingartenanlagen HS0 Kleingartenanlage HS3* Grabeländer Ungeordnete Gartenanlage ohne fest installierte Wege und Gebäude, die (fast) ausschließlich dem Anbau von Nutzpflanzen dient. HS9 Brachfläche der Kleingartenanlagen HT Hofplätze HT2 Hofplatz mit geringem Versiegelungsgrad HT3* Lagerfläche Lagerflächen für unterschiedliche Materialien (zum Beispiel für Bodenaushub, Baumaterialien, auch Schrottplätze und landwirtschaftliche Lagerflächen). HU Sport- und Erholungsanlagen HU1 Sport- und Erholungsanlage mit hohem Versiegelungsgrad Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd HU2 Seite 110 Sport- und Erholungsanlage mit geringem Versiegelungsgrad HU3* Reitanlage, Pferde-Rennbahn Weitgehend vegetationslose Flächen, die als Reit-, Dressur- oder Springplatz dienen. Auch größere Pferde-Rennbahnen können hier verschlüsselt sein. HU4* Hundesportplatz, Hundedressurplatz Rasenflächen mit Hindernissen, die der Hundedressur dienen. HU5* Spielplatz Erholungsanlagen mit Spielgeräten und (meistens auch) Sandkästen. HU6* Zoo, Tierpark, Tiergehege Parkartige Anlagen mit Tiergehegen, Käfigen, Ställen und anderen Gebäuden. Auch einzelne Tiergehege, falls sie nicht einem Grünlandtyp zuzuordnen sind. HU7* Zeltplatz, Campingplatz Erholungsanlage mit Zelt- und/oder Campingwagenstellflächen. HU8* Golfplatz HV Großparkplätze, Parkplätze* HV0 Großparkplatz, Parkplatz* Hier wurde der Begriff Parkplatz eingefügt, um auch kleinere Parkplätze verschlüsseln zu können. HV1 Großparkplatz, Parkplatz* mit hohem Versiegelungsgrad HV2 Großparkplatz, Parkplatz* mit geringem Versiegelungsgrad HW Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrachen HW7 Brachfläche der technischen Ver- und Entsorgungsanlagen HZ* Baustellen K* Verkehrsflächen, Leitungen KA* Straßen, Wege und Plätze Verkehrswege und Plätze, meist weitgehend vegetationsfrei; wenn eine deutliche Vegetationsbedeckung vorhanden ist, sind Zusatzcodes (zum Beispiel me4, Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 111 me5, me6, mc-Codes) benutzt worden. Zur näheren Kennzeichnung des Belags wurden die me- und mf-Zusatzcodes verwendet. KA1* Weg, Straße Verkehrswege vom Fußweg bis zur Autobahn. KA2* Platz Flächen mit Verkehrs-, Repräsentations- und/oder Erholungsfunktion, die nicht als Hof- und Lagerflächen (HT-Codes), Parkplätze (HV-Codes), Sport- und Erholungsanlagen (HU-Codes), Rasenplatz (HM4) oder Baumplatz (HM5) bezeichnet werden können. Hauptcodes der Nutzungstypen/Biotoptypenkomplexe 1. Gemischte Bauflächen/Kerngebiete 1.1 Innenstadt 1.2 historischer Stadtkern 2. Gemischte Bauflächen/Wohnbauflächen 2.1 Blockbebauung mehrgeschossige (= 2,5 Stockwerke) vedichtete Bebauung von Baublöcken mit hohem Versiegelungsgrad und geringem Anteil privater und öffentlicher Grünflächen. Die Blockinnenräume sind zu einem großen Teil bebaut, es ergeben sich verwinkelte Hofbereiche. 2.2 Blockrand- oder Zeilenbebauung Bandartig den Rand eines Baublockes begrenzende, mehrgeschossige (= 2,5 Stockwerke) Bebauung mit zusammenhängenden Frei- bzw. Gartenflächen in den Innenräumen. Die Bebauung kann lückenlos oder aufgelockert den Baublock umschließen bzw. ihn an einer Seite in Form einer Zeile begrenzen. Einzelne Gebäude können in den Blockinnenräumen vorhanden sein. Der zusammenhängende Freiraum soll überwiegen. 2.3 Großformbebauung und Hochhäuser Vornehmlich dem Wohnen dienende Bebauung unterschiedlicher Höhe mit allgemein genutzten großen Abstandsgrünflächen (i. d. R. Rasenflächen, oft mit Baumbestand). Geringe Anteile privat genutzter Gärten können enthalten sein. Öffentliche Gebäude mit Freiflächen wurden unter 2.6 verschlüsselt. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 2.4 Seite 112 Einzel- und Reihenhausbebauung Aufgelockerte, bis 2,5-geschossige Einzelhausbebauung und meist verdichtete Reihenhausbebauung mit großem Anteil privat genutzter Gartenflächen. 2.5 Villen mit parkartigen Gärten 2.6 Öffentliche Gebäude mit Freiflächen 2.7* Wohncontainer, Baracken 3. Gemischte Bauflächen/Dorfgebiete 3.2 Dörfliche Siedlungs-, Hof- und Gebäudeflächen 4. Industrielle und gewerbliche Bauflächen / Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen 4.1 Industrieflächen; stark versiegelte Ver- und Entsorgungsanlagen Industriegebiete mit vorwiegend Industriebetrieben, von denen erhebliche Belästigungen ausgehen; stark versiegelte Ver- und Entsorgungsanlagen. Größere Brachflächen wurden in aller Regel gesondert abgegrenzt. 4.2 Gewerbegebiete Gewerbeflächen mit Grünflächen, Straßen und Parkplätzen. Die Gebiete dienen der Unterbringung von Gewerbebetrieben aller Art. Einzelne Industriebetriebe, die sich strukturell nicht unterscheiden (zum Beispiel kleine Betriebe der Kleidungs- und Möbelindustrie) können integriert sein. 4.3 Gering versiegelte technische Ver- und Entsorgungsanlagen Flächen, die gegenüber 4.1 einen deutlich geringeren Versiegelungsgrad aufweisen (meist geringer als 60 %); Kläranlagen, Mülldeponien etc. 5. Grünflächen 5.1 Öffentliche Grün- und Parkanlagen sowie gering versiegelte Sport- und Erholungsanlagen 5.2 stark versiegelte Sport- und Erholungsanlagen 5.6 Botanische und zoologische Gärten 7. Verkehrsanlagen/Verkehrsflächen 7.1 Bahnanlagen Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd 7.2 Straßenverkehrsflächen 8. Landwirtschaftlich genutzte Flächen 8.5 Flächen des Erwerbsgartenbaus 10. Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen 10.3 Aufschüttungsflächen 12. Lokale Besonderheiten und Naturrelikte 12.4 Großbaustellen 12.5 Militärische Anlagen Seite 113 Zusatzcodes l Laubbäume la Baumweide (Salix fragilis, S. alba) lb Bergahorn (Acer pseudoplatanus) lc Rotbuche (Fagus sylvatica) ld Eberesche (Sorbus aucuparia) le Esche (Fraxinus excelsior) lf Esskastanie (Castanea sativa) lg Feldahorn (Acer campestre) lh Grauerle (Alnus incana) li* Laub-Zierbäume (seltene nicht heimische Arten) lia* Götterbaum (Ailanthus altissima) lj Hainbuche (Carpinus betulus) lk Linde (Tilia div. sp.) ll Moor-Birke (Betula pubescens) Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd lm Pappel (Populus div. sp.) ln Platane (Platanus orientalis, P. americana) lo Robinie (Robinia pseudoacacia) lp Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) lq Roteiche (Quercus rubra) lr Sandbirke (Betula pendula) ls Schwarzerle (Alnus glutinosa) lt Spitzahorn (Acer platanoides) lu Stieleiche (Quercus robur) lv Traubeneiche (Quercus petraea) lx Vogelkirsche (Prunus avium) ly* Traubenkirsche (Prunus padus) lz* Obstbaum lza* Obstbaum, Apfel (Malus domestica) lzb* Obstbaum, Birne (Pyrus communis) lzk* Walnuss (Juglans regia) m anthropogene Biotope im besiedelten Bereich me (Wege, Plätze) me1 Pflaster- und Plattenbeläge me2 Asphalt- und Betonflächen me3 wassergebundene Decken Seite 114 me6* unversiegelt, mit Vegetationsbedeckung Unbefestigte Feldwege, Fahrwege, Fußwege (KA1) und Plätze (KA2), die eine mehr oder weniger geschlossene Vegetationsbedeckung aufweisen. Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 115 me7* Grobschotter-Bankette Grob geschotterte Seitenbankette, (weitgehend) ohne Vegetationsbedeckung, am Rand von Wegen und Straßen (KA1). mf (Rohböden) mf1 Bodenbedeckungen aus Kies, Grobsand, Schotter, Schlacke mf2 Bodenbedeckungen aus sandigem Material mf3 Bodenbedeckungen aus Bergematerial und kohlehaltigem Material* mf4 Bodenbedeckungen aus erdigem Material mf5 Bodenbedeckungen aus Bauschutt, Trümmerschutt mf6 geschotterte Gleisanlagen mf7* Steinschüttungen Hier sind zum Beispiel Steinschüttungen an Fluss- und Kanalufern verschlüsselt worden. n Nadelbäume na Douglasie (Pseudotsuga menziesii) nb Fichte (Picea abies, Picea omorica) nc Kiefer (Pinus sylvestris, P. nigra, P. strobus) nd Lärche (Larix decidua, L. kaempferi) ne Tanne (Abies alba) nf* Eibe (Taxus baccata) ni* Nadel-Zierbäume (seltene nicht heimische Arten) o* Zusatzmerkmale Wälder und Gehölzstrukturen oa strauchreich ob straucharm od farnreich Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd og Seite 116 lianenreich, schlingpflanzenreich* Mit diesem Zusatzcode wurden Biotope mit reichen Vorkommen von Lianen wie Efeu, Zaunrübe, Waldrebe, Wald-Geißblatt, Hopfen gekennzeichnet. oh* neophytenreich on* Totholz oq* Stangenholz Bäume mit ca. 7 bis 14 cm Brusthöhendurchmesser. os* Gertenholz p* Zusatzmerkmale (Vegetation) pa* (Bodenfeuchte) pa1* trocken pa2* wechselfeucht s Sträucher sa Berberitze (Berberis vulgaris) sb Besenginster (Cytisus scoparius) sc Brombeere (Rubus fruticosus agg.) sd Faulbaum (Frangula alnus) sf Hartriegel (Cornus mas, C. sanguinea) sg Hasel (Corylus avellana) sh Himbeere (Rubus idaeus) si* Ziersträucher (nicht heimische Arten) sj Holunder (Sambucus nigra, S. racemosa) sk Liguster (Ligustrum vulgare) sl Rose (Rosa div. sp.) sm Schlehe (Prunus spinosa) Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd sn Schneeball (Viburnum opulus, V. lantana) so Stechpalme (Ilex aquifolium) sq Strauchweide (Salix div. sp.) sr Weißdorn (Crataegus div. sp.) ss* Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii) sx* Pfaffenhütchen (Evonymus europaeus) sy* Sanddorn (Hippophae rhamnoides) st Standort, Nährstoffverhältnisse und Nutzung stn auf frischem Standort sto auf feucht-nassem Standort sty* auf entwässertem Standort t terrestrische Biotoptypen ta starkes Baumholz tb Altholz tc Überhälter tq Mauerfugenvegetation tz Aufforstung, junge Gehölzpflanzung* Seite 117 Zusatzcode für groß- und kleinflächige (auch Baumreihen und Einzelbäume) Gehölzpflanzungen mit Brusthöhendurchmessern unter ca. 7 cm. u* Röhricht- und Riedarten ua* Schilf (Phragmites communis) ub* Rohrkolben (Typha latifolia, T. angustifolia) uc* Wasserschwaden (Glyceria maxima) ue* Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) uk* Kalmus (Acorus calamus) Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd ul* bultige Seggen (zum Beispiel Carex paniculata) um* ausläuferbildende Seggen (zum Beispiel Carex acutiformis) un* bultige Binsen (zum Beispiel Juncus effusus) uo* ausläuferbildende Binsen (zum Beispiel Juncus acutiflorus) w aquatische Biotoptypen wb temporär wasserführend we mäandrierend wf naturnah wg Unterwasservegetation wh Schwimmblattvegetation wk Röhrichtsaum wl niedrigwüchsige Uferfluren wm Uferhochstaudenfluren wo Sand- und Kiesbänke wx technisch ausgebaut Seite 118 Mit Betonschalen oder anderen Befestigungen versehene Gewässer, auch Quellfassungen. Vollständig versiegelte Wasserbehälter wurden unter FI-Codes verschlüsselt. z* Dominanzbildner ruderaler Hochstauden und Grasfluren za* Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) zb* Adlerfarn (Pteridium aquilinum) zd* Brennnessel (Urtica dioica) ze* Goldrute (Solidago gigantea, S. canadensis) zg* Rainfarn (Tanacetum vulgare) zh* Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens) zi* Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium) Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd zj* Staudenknöterich (Reynoutria spec.) zk* Wasserdost (Eupatorium cannabinum) zl* Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum) zn* Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris) Seite 119 Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Seite 120 Anhang III Verweise des Naturschutzgebiets- und Biotopkatasters Nr. des Nr. des BiotopNSGkatasters Katasters Bezeichnungen im Biotopkataster Biotope Bezeichnungen im Konzept Biotop 1 Rheinaue Ehingen / Mündelheim BK-4606-901 NSG Rheinaue Ehingen Biotop 2 Rheinaue Neuenkamp BK-4506-014 Rheinaue westlich von Neuenkamp Biotop 3 Ruhraue Obermeiderich BK-4506-017 Ruhraue zwischen dem Rhein-HerneKanal und der Eisenbahnlinie BK-4506-035 Ruhraue östlich der Ruhr DU-011 Biotop 4 Niederung des Goldackergrabens BK-4606-065 Bach bei Ehinger Berge Biotop 5 Waldfriedhof Ehingen / Waldgebiet Haselbusch BK-4606-066 Ehinger Friedhof und angrenzendes Feldgehölz BK-4606-904 NSG Holtumer Höfe BK-4606-022 Wechselfeuchte Grünlandflächen südlich Postenhof BK-4606-030 Tümpel am Holtumer Hof DU-015 Biotop 7 Feuchtgebiet und Grünlandkomplex Holtumer Mühle Niederung des Ungelsheimer Grabens BK-4606-067 Ungelsheimer Graben BK-4606-029 Heckenlandschaft bei Serm Biotop 9 Waldgebiet Heidberg BK-4606-031 Wald nordöstlich Holtumer Hof Biotop 10 NSG Sittertskamp BK-4606-905 NSG Sittertskamp Biotop 11 Bruchgrabenniederung BK-4606-069 Angerbach, Bruchgraben bei Ungelsheim BK-4606-069 Angerbach, Bruchgraben bei Ungelsheim BK-4606-906 NSG Aue des Alten Angerbaches am Altenbrucher Damm BK-4606-072 Angerbach, nördlich von Huckingen Kieckenbusch BK-4606-071 Angerbach am Biegerhof Biotop 8 DU-012 DU-013 Biotop 12 Aue des Alten Angerbaches BK-4606-070 Alter Angerbach in Angerhausen Biotop 14 Rahmer See BK-4606-033 Baggersee nördlich der Krefelder Straße Biotop 20 Aue des Dickelsbaches BK-4506-001 Dickelsbach / Rehwiesen BK-4606-036 Huckinger Mark BK-4606-037 Teilfläche des Waldgebietes Grindsmark BK-4606-038 Teich auf Golfplatzgelände bei Großenbaum BK-4606-074 Grindsmark BK-4606-907 NSG Waldgebiet Grindsmark BK-4606-036 Huckinger Mark BK-4606-036 Huckinger Mark BK-4606-041 Wald um Maria in der Drucht Biotop 21 Waldgebiet Grindsmark / Huckinger Mark DU-014 Biotop 22 Aue des Wambaches Biotop 24 Aue des Haubaches Biotop 25 Waldgebiet Sportpark Wedau BK-4506-016 Sportpark Wedau Biotop 29 Duisburger Stadtwald BK-4506-018 Duisburger Stadtwald, nördlicher Teil BK-4506-038 Duisburger Stadtwald südöstlich AS DUWedau Hamann & Schulte · Gelsenkirchen Biotopverbundkonzept der Stadt Duisburg – Duisburg-Süd Biotop 30 Biotop 31 Seite 121 BK-4506-039 Duisburger Stadtwald, südlicher Teil BK-4506-039 Duisburger Stadtwald, südlicher Teil BK-4506-038 Duisburger Stadtwald südöstlich AS DUWedau BK-4506-039 Duisburger Stadtwald, südlicher Teil BK-4506-038 Duisburger Stadtwald südöstlich AS DUWedau Aue des Pootbaches Aue des Bummelbaches Biotop 32 Waldgebiet Monning BK-4506-036 Wald auf dem Monning Biotop 33 Waldgebiet Kaiserberg BK-4506-034 Kaiserberg Biotop 34 Wald an der Universität BK-4506-018 Duisburger Stadtwald, nördlicher Teil BK-4606-040 Kleingewässer nördlich Maria in der Drucht BK-4606-041 Wald um Maria in der Drucht DU-010 BK-4606-908 NSG Bissingheimer Wäldchen DU-014 BK-4606-907 NSG Waldgebiet Grindsmark Biotop 35 Waldgebiet Drucht / Bissingheimer Wäldchen Biotop 36 Aue des Breitscheider Baches Biotop 37 Waldfriedhof Wanheimerort BK-4606-032 Waldfriedhof Biotop 38 Wanheimerorter Wald BK-4506-032 Buchenwald am Dickelsbach nördlich der Wedauer Straße Biotop 39 Alter Friedhof am Sternbuschweg BK-4506-015 Friedhof am Sternbuschweg Hamann & Schulte · Gelsenkirchen