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2.13. Oxidierende Flüssigkeiten
2.13.1. Begriffsbestimmung
Oxidierende Flüssigkeiten: flüssige Stoffe oder Gemische, die, obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, im Allgemeinen durch die Abgabe von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien verursachen oder unterstützen können.
2.13.2. Einstufungskriterien
2.13.2.1.
Eine oxidierende Flüssigkeit ist anhand der Prüfung O.2 der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter,
Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 34.4.2, nach der Tabelle 2.13.1 in eine der drei Kategorien
dieser Klasse einzustufen:
Tabelle 2.13.1
Kriterien für oxidierende Flüssigkeiten
Kategorie
Kriterien
1
Alle Stoffe oder Gemische, die sich in einem Gemisch mit Cellulose von 1:1
(Masseverhältnis) selbst entzünden, oder eine geringere durchschnittliche
Druckanstiegszeit aufweisen als ein Gemisch 50%iger Perchlorsäure/Cellulose von 1:1
(Masseverhältnis).
2
Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 1:1 (Masseverhältnis)
eine geringere oder gleiche durchschnittliche Druckanstiegszeit aufweisen wie ein Gemisch
aus 40%igem Natriumchlorat in wässriger Lösung und Cellulose von 1:1 (Masseverhältnis),
und die die Kriterien für Kategorie 1 nicht erfüllen.
3
Alle Stoffe oder Gemische, die in einem Gemisch mit Cellulose von 1:1 (Masseverhältnis)
eine geringere oder gleiche durchschnittliche Druckanstiegszeit aufweisen wie ein Gemisch
aus 65%iger Salpetersäure in wässriger Lösung und Cellulose von 1:1 (Masseverhältnis),
und die die Kriterien für die Kategorien 1 und 2 nicht erfüllen.
2.13.3. Gefahrenkommunikation
Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 2.13.2 zu verwenden.
Tabelle 2.13.2
Kennzeichnungselemente für oxidierende Flüssigkeiten
Einstufung
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Gefahr
Gefahr
Achtung
GHS-Piktogramm
Signalwort
Gefahrenhinweis
H 271: Kann Brand oder
Explosion verursachen;
starkes Oxidationsmittel
H272: Kann Brand
H272: Kann Brand
verstärken; Oxidationsmittel verstärken; Oxidationsmittel
Sicherheitshinweise –
Prävention
P210
P220
P221
P280
P283
P210
P220
P221
P280
P210
P220
P221
P280
Sicherheitshinweise –
Reaktion
P306 + P360
P371 + P380 + P375
P370 + P378
P370 + P378
P370 + P378
P501
P501
P501
Sicherheitshinweise –
Lagerung
Sicherheitshinweise –
Entsorgung
2.13.4. Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
2.13.4.1.
Bei organischen Stoffen oder Gemischen ist das Einstufungsverfahren für diese Klasse nicht anzuwenden, wenn
a.
der Stoff oder das Gemisch keinen Sauerstoff, kein Fluor oder Chlor enthält oder
b.
der Stoff oder das Gemisch zwar Sauerstoff, Fluor oder Chlor enthält, diese Elemente aber chemisch nur an Kohlenstoff oder Wasserstoff gebunden sind.
2.13.4.2.
Bei anorganischen Stoffen oder Gemischen, die keine Sauerstoff- oder Halogenatome enthalten, ist das Einstufungsverfahren für diese Klasse nicht anzuwenden.
2.13.4.3.
Im Fall von Abweichungen zwischen Prüfergebnissen und der Erfahrung bei der Handhabung und Verwendung von Stoffen und Gemischen, die zeigt, dass sie oxidierend wirken, haben die Bewertungen aufgrund bekannter Erfahrungswerte
Vorrang vor den Prüfergebnissen.
2.13.4.4.
Falls Stoffe oder Gemische aufgrund chemischer Reaktionen einen (zu hohen oder zu niedrigen) Druckanstieg erzeugen,
der nicht auf die oxidierenden Eigenschaften des Stoffes oder Gemisches zurückzuführen ist, ist es erforderlich, die Prüfung nach Teil III Unterabschnitt 34.4.2 der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, mit einem inerten Stoff wie beispielsweise Kieselgur (Diatomit) anstatt mit Cellulose zu wiederholen,
um die Art der Reaktion festzustellen und ein ggf. falsch positives Ergebnis zu überprüfen.
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