Werbung und Wettbewerbsrecht – Hochkarätige internationale Veranstaltung in Wien Peter Drössler: „Gelungener Informationsaustausch zwischen OGH und Werbewirtschaft“ Aktuelles aus der Marketingpraxis war das zentrale Thema bei der heutigen, Donnerstag, stattgefundenen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Obersten Gerichtshof organisierten Enquete „4 Länder Vergleich – Recht gegen den unlauteren Wettbewerb – ein Jahr nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie. „Die österreichische Werbe- und Kreativwirtschaft hat erfolgreich die Möglichkeit genutzt, sich mit Vertretern der Höchstgerichte aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein zu Recht und Praxis in der Marketingbranche auszutauschen“, zeigte sich Fachverbandsobmann Dr. Peter Drössler erfreut. Vor einem Jahr ist die EU-Richtlinie Unlautere Geschäftspraktiken in nationales Recht umgesetzt worden. Aus diesem Grund diskutierten am Podium folgende Persönlichkeiten aus Recht, Wissenschaft und Wirtschaft: Dr. Michael Losch, Sektionsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Hon.Prof. Dr. Irmgard Griss, Präsidentin des OGH Univ.-Prof. Dr. Helmut Köhler, Universität München Dr. Guido Sutter, Leiter Recht, Staatssekretariat für Wirtschaft, Schweiz Dr. Peter Drössler, Obmann des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation und Mitglied des Vorstandes des Österreichischen Werberats „Die Weiterentwicklung des Rechtssystems und Marketingtrends beeinflussen sich gegenseitig. Die rechtliche Bewertung von Kommunikationsideen ist in der Praxis oft ein kontroversielles Thema. Umso wichtiger ist hier der Dialog auch unabhängig von einzelnen Anlassfällen, um das Verständnis für die Möglichkeiten, Ziele aber auch die Grenzen neuer Marketingstrategien zu fördern“, so Drössler. Österreich hat durch ständige Marktentwicklungen und Markterweiterungen politisch und ökonomisch eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Dabei wird laufend die Kommunikation auf den Märkten durch neue Formen des Marketings verändert. Der Selbstregulierung und Selbstkontrolle der Werbung kommt hier eine besondere Schlüsselrolle zu. Wichtig sei dabei, so Drössler, „dass die Spruchpraxis der Gerichte auf neue Entwicklungen im Markt mit Augenmaß erfolgt. Das eher überfallsartige Vorgehen gegen Werbeslogans im Bereich Mobiltelefon gleich nach In-Kraft-Treten der UWG-Novelle vor einem Jahr hat – auf Dauer gesehen – für KonsumentInnen eher geringen Nutzen gehabt.“ Wichtiger sei aus Sicht der Branche, im Rahmen des UWG klare, verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zu schaffen. „Konsumentenpolitische Anliegen sollte man aber besser mit politischen Methoden verfolgen, nicht vor Gericht“, so Drössler abschließend. Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Werbung & Marktkommunikation Geschäftsführer Mag. Markus Deutsch Tel.: 05 90 900-3539 E-Mail: [email protected]