Positionspapier zum Lobbying

Werbung
Fachverband Werbung
und Marktkommunikation
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Wien, 29. Juli 2011
Positionspapier zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz
Die maßgeblichen Branchenverbände der österreichischen Kommunikations- und
Werbewirtschaft sprechen sich einstimmig für ein durchdachtes und anwendbares
Lobbying-Gesetz aus und arbeiten an einem gemeinsamen Verhaltenskodex, der nach dem
Sommer vorliegen soll. Es geht um das Ansehen einer gesamten Dienstleistungsbranche.
Folgende Branchenverbände der Kommunikations- und Beratungswirtschaft sehen sich hier
in einer besonderen Verantwortung und haben dazu eine eigene Arbeitsgruppe
eingerichtet:
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation und der Fachverband
Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) der WKÖ, der Public Relations
Verband Austria (PRVA), das Austrian Lobbying und Public Affairs Council (ALPAC), die
Public Affairs Society Austria (PASA) sowie der Verband für integrierte Kommunikation
(VIKOM) sehen eine parlamentarische Enquete als einen konstruktiven Ansatz, offene
Fragen zu klären und eine nachhaltige, faire und praxistaugliche Regelung zu erarbeiten.
Die Politik würde mit der Einbindung der Verbände aus dem Bereich Kommunikation und
Beratung in diese Enquete auch ein wichtiges Signal in Richtung Praxistauglichkeit setzen.
In diesem Sinne bekennen sich diese Branchenverbände dazu, bestehende Codes of
Conducts, also spezielle Verhaltensregeln, bis September 2011 zu einem gemeinsamen
Verhaltenskodex zusammenzuführen. Dieser soll allen an Lobbying-Tätigkeiten beteiligten
Organisationen und Personen zur Verfügung gestellt und von diesen eingehalten werden.
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation hat zu dem vom Justizministerium
ausgearbeiteten Entwurf eines Lobbying- und Interessenvertretungs-TransparenzGesetz folgende Stellungnahme abgegeben.
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Grundsätzlich begrüßt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation Maßnahmen
zur Erhöhung der Transparenz im Umfeld politischer Entscheidungen.
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Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation fordert dazu die Abhaltung einer
„Parlamentarischen Enquete“ bzw. eines umfassenden Expertenhearings im
zuständigen Ausschuss des Nationalrates.
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In dieser Form kann nach unserer Auffassung kein praxisgerechter Ministerratsvortrag
vorbereitet werden, der anschließend dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt
wird. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation sieht erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken und Defizite (Gleichheitsgrundsatz, Grundsatz der
Erwerbsfreiheit, Datenschutz, Recht auf ein „fair trial“, Grundrecht auf Eigentum).
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Dringendste interessenpolitische Notwendigkeit ist die Überarbeitung des Geltungsbzw. Anwendungsbereichs sowie die Definition des „Lobbyisten“ bzw. der „Rechte und
Pflichten von Lobbyisten“.
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Es ist wünschenswert, positive Meldeanreize wie z.B. einen erleichterten Zugang zum
Parlament mittels eines „Lobbyingausweises“ nach dem Vorbild von Journalisten zu
schaffen. Das bedeutet natürlich keinen freien Zugang für Lobbyisten ins Hohe Haus,
sondern lediglich eine einmalige Registrierung und dann eine schnellere Abwicklung
bei der Sicherheitskontrolle. Das sollte auch die Parlamentsadministration entlasten.
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Besonders stark zu kritisieren ist, dass der gegenständliche Entwurf vor allem die
Interessenvertretungsunternehmen (IVU) trifft. Diese Regelungen sind ein unglaublich
starker gesetzlicher Eingriff in das Berufsbild des „Beraters“ und treffen hauptsächlich
PR-Agenturen, Werbeagenturen und Unternehmensberater.
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Die Werbe- und Kommunikationswirtschaft in Österreich ist eine der dynamischsten
und größten Wachstumsbranchen im Dienstleistungssektor. Unsere Mitglieder stehen in
einem offenen und in zunehmendem Maße international werdenden Wettbewerb. Für
uns ist völlig unverständlich, dass in diesem Gesetzesentwurf unsere Mitglieder im
Vergleich zu ihren Mitbewerbern aus dem Kreis der Unternehmenslobbyisten und der
Interessenvertreter völlig ungleich behandelt werden.
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Das betrifft sowohl die unterschiedlichen Registrierungspflichten als auch die
unterschiedlichen Gerichts-Gebührensätze (€ 900,- im Vergleich zu € 450,-).
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Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation übt daher heftig Kritik an der
mangelnden Gleichbehandlung der unterschiedlichen Lobbyisten und
Interessenvertreter. Aus unserer Sicht und vor allem unter dem Aspekt der
Transparenz sind diese unterschiedlichen Kategorien gleich zu behandeln.
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