Fachverband Werbung und Marktkommunikation Wiedner Hauptstraße 63 1040 Wien T ++43 (0)5-90900-3541 F ++43 (0)5-90900-285 E [email protected] W wko.at/werbung.at Wien, 17. Juni 2017 Positionspapier zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz Die maßgeblichen Branchenverbände der österreichischen Kommunikations- und Werbewirtschaft sprechen sich einstimmig für ein durchdachtes und anwendbares Lobbying-Gesetz aus und arbeiten an einem gemeinsamen Verhaltenskodex, der nach dem Sommer vorliegen soll. Es geht um das Ansehen einer gesamten Dienstleistungsbranche. Folgende Branchenverbände der Kommunikations- und Beratungswirtschaft sehen sich hier in einer besonderen Verantwortung und haben dazu eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet: Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation und der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) der WKÖ, der Public Relations Verband Austria (PRVA), das Austrian Lobbying und Public Affairs Council (ALPAC), die Public Affairs Society Austria (PASA) sowie der Verband für integrierte Kommunikation (VIKOM) sehen eine parlamentarische Enquete als einen konstruktiven Ansatz, offene Fragen zu klären und eine nachhaltige, faire und praxistaugliche Regelung zu erarbeiten. Die Politik würde mit der Einbindung der Verbände aus dem Bereich Kommunikation und Beratung in diese Enquete auch ein wichtiges Signal in Richtung Praxistauglichkeit setzen. In diesem Sinne bekennen sich diese Branchenverbände dazu, bestehende Codes of Conducts, also spezielle Verhaltensregeln, bis September 2011 zu einem gemeinsamen Verhaltenskodex zusammenzuführen. Dieser soll allen an Lobbying-Tätigkeiten beteiligten Organisationen und Personen zur Verfügung gestellt und von diesen eingehalten werden. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation hat zu dem vom Justizministerium ausgearbeiteten Entwurf eines Lobbying- und Interessenvertretungs-TransparenzGesetz folgende Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich begrüßt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz im Umfeld politischer Entscheidungen. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation fordert dazu die Abhaltung einer „Parlamentarischen Enquete“ bzw. eines umfassenden Expertenhearings im zuständigen Ausschuss des Nationalrates. In dieser Form kann nach unserer Auffassung kein praxisgerechter Ministerratsvortrag vorbereitet werden, der anschließend dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation sieht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und Defizite (Gleichheitsgrundsatz, Grundsatz der Erwerbsfreiheit, Datenschutz, Recht auf ein „fair trial“, Grundrecht auf Eigentum). Dringendste interessenpolitische Notwendigkeit ist die Überarbeitung des Geltungsbzw. Anwendungsbereichs sowie die Definition des „Lobbyisten“ bzw. der „Rechte und Pflichten von Lobbyisten“. Es ist wünschenswert, positive Meldeanreize wie z.B. einen erleichterten Zugang zum Parlament mittels eines „Lobbyingausweises“ nach dem Vorbild von Journalisten zu schaffen. Das bedeutet natürlich keinen freien Zugang für Lobbyisten ins Hohe Haus, sondern lediglich eine einmalige Registrierung und dann eine schnellere Abwicklung bei der Sicherheitskontrolle. Das sollte auch die Parlamentsadministration entlasten. Besonders stark zu kritisieren ist, dass der gegenständliche Entwurf vor allem die Interessenvertretungsunternehmen (IVU) trifft. Diese Regelungen sind ein unglaublich starker gesetzlicher Eingriff in das Berufsbild des „Beraters“ und treffen hauptsächlich PR-Agenturen, Werbeagenturen und Unternehmensberater. Die Werbe- und Kommunikationswirtschaft in Österreich ist eine der dynamischsten und größten Wachstumsbranchen im Dienstleistungssektor. Unsere Mitglieder stehen in einem offenen und in zunehmendem Maße international werdenden Wettbewerb. Für uns ist völlig unverständlich, dass in diesem Gesetzesentwurf unsere Mitglieder im Vergleich zu ihren Mitbewerbern aus dem Kreis der Unternehmenslobbyisten und der Interessenvertreter völlig ungleich behandelt werden. Das betrifft sowohl die unterschiedlichen Registrierungspflichten als auch die unterschiedlichen Gerichts-Gebührensätze (€ 900,- im Vergleich zu € 450,-). Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation übt daher heftig Kritik an der mangelnden Gleichbehandlung der unterschiedlichen Lobbyisten und Interessenvertreter. Aus unserer Sicht und vor allem unter dem Aspekt der Transparenz sind diese unterschiedlichen Kategorien gleich zu behandeln.