ICAP Entwurf Digitale Marktkommunikation Alkohol

Werbung
Entwurf: Leitlinien für Alkohol
Werbung in der digitalen
Kommunikation
Herausgeber: International Center for Alcohol Policies (ICAP)
Fachverband Werbung und Marktkommunikation
Stand: August 2014
Inhalt
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Einleitung
Mechanismen zur Bestätigung des Alters
Marktkommunikation von alkoholischen Getränken
Weiterverbreitung von Werbeinhalten in sozialen
Netzwerken
Verantwortungsvolle Konsumation von alkoholischen
Getränken
Abgrenzung: Marktkommunikation – User Generated
Content (UGC)
Transparenz in der digitalen Welt
Schutz der Privatsphäre
Fachverband Werbung und Marktkommunikation
Einleitung
 Digitale Werbung verbessert die Marktkommunikation
weltweit
 Für alle angewandten Marketing-Codes sollen passende
„digital-spezifische“ Bestimmungen gelten
 Bereits 2011 haben sich ICAP und maßgebliche
Alkoholproduzenten zu klaren Selbstbeschränkungsrichtlinien
bekannt
 Herausforderung ist es nun „digitale Richtlinien“ für
sämtliche Marktkommunikation von alkoholischen Getränken
umzusetzen
 Diese Richtlinien sollen Websites, soziale Netzwerke, Blogs
sowie mobile Kommunikationsformen und Anwendungen
umfassen, für dessen Inhalte der Werbetreibende
verantwortlich ist
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Einleitung
 Kernbereiche:
 Reduzierung von Alkoholmissbrauch Minderjähriger
 Stärkung und Ausweitung der Anwendung von Werbe- und
Marketing-Codes
 Zurverfügungstellung von objektiven und
verantwortungsvollen Informationen für Konsumenten,
insbesondere bei Produkt-Neueinführungen von
alkoholischen Getränken
 „Don’t drink and drive“ – Hebung der Verkehrssicherheit
 Knüpfen einer „Allianz“ von Getränkeindustrie und
Lebensmittelhandel, um die schädlichen Auswirkungen von
Alkoholmissbrauch zu reduzieren
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Mechanismen zur Bestätigung des Alters
 Bei Marketingmaßnahmen, bei der ein Kunde aktiv mit
einer Marke interagiert, sollen Alkoholproduzenten
Mechanismen einführen, um eine praxisgerechte
Altersverifikation sicherzustellen
 Ein Mindestalter ist für den legalen Erwerb von
alkoholischen Getränken im Handel vorgesehen. Die
Altersgrenzen werden häufig regional und lokal festgelegt
und variieren von Land zu Land
 Der Benutzer soll sein vollständiges Geburtsdatum
und seinen Wohnsitz angeben
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Mechanismen zur Bestätigung des Alters
 Die Altersverifikation kann entweder durch direkte
Befragung des Nutzers oder durch geeignete
technologische Einstellungen in Verbindung mit
automationsunterstützten Erkennungen vorgenommen
werden
 Wenn der Mechanismus eine Erinnerungsfunktion besitzt,
sollte eine zusätzliche Notiz den Benutzer darauf
aufmerksam machen. In dieser sollte stehen, dass der
Benutzer überlegen sollte, ob er diese Möglichkeit in
Anspruch nimmt, falls der Computer mit anderen
Benutzern geteilt wird, welche unter dem gesetzlichen
Mindestalter sind
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Mechanismen zur Bestätigung des Alters
 Wenn der Zugang des Benutzers durch diesen
Mechanismus abgelehnt wird, sollte dem Benutzer eine
angemessene Nachricht geschickt werden
 In diesen Fällen sollte er an eine geeignete Seite zum
Thema Gesundheitspolitik und Alkohol weitergeleitet
werden, die sich auch mit den sozialen Aspekten
beschäftigt
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Marktkommunikation von alkoholischen
Getränken
 Wenn auf digitalen Plattformen Marktkommunikation für
alkoholische Getränke betrieben wird, die zwar eine
direkte Interaktion mit dem Benutzer ermöglicht, aber
keinen Mechanismus zur Altersverifikation enthält, sollten
folgende drei Bedingungen beachtet werden:
 Mindestens 70 % der Nutzer der Plattform müssen über dem
„Legal Drinking Age“ sein
 Ausdrücklicher Hinweis, dass der Inhalt nur für Benutzer
über dem Mindestalter für den Erwerb alkoholischer
Getränke geeignet ist
 Die Plattform sollte einen Mechanismus zum Entfernen oder
Moderieren von unangemessenen - von Benutzern erstellten
Inhalten - enthalten
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Weiterverbreitung von Werbeinhalten in
sozialen Netzwerken
 Wenn Alkoholproduzenten erlauben einen Inhalt zu teilen,
sollen sie auf ihrer Plattform verbindlich darauf
hinweisen, dass entsprechende Inhalte nicht an Personen
weitergeleitet werden, die unter dem dafür vorgesehenen
Mindestalter liegen
 Dieser Hinweis sollte auf allen von Alkoholproduzenten
kontrollierten Plattformen sichtbar oder durch einen
erkennbaren Link leicht erkennbar sein
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Verantwortungsvolle Konsumation von
alkoholischen Getränken
 Jede Markkommunikation für alkoholische Getränke hat
einen deutlich sichtbaren Hinweis „Trinken mit
Verantwortung“ (Responsible Drinking) zu enthalten
 Inhalt und Design liegen in der Verantwortung des jeweiligen
Alkoholproduzenten und können daher variieren
 Wo es möglich ist, sollte der Hinweis „Trinken mit
Verantwortung“ direkt an der Startseite angebracht werden
 Eine sichtbare digitale Registerkarte („Tab“) kann als
Alternative oder als zusätzliche Möglichkeit zu den in diesen
Leitlinien enthaltenen Regelungen dienen, im Bereich der
sozialen Medien auf „Trinken mit Verantwortung“
hinzuweisen
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Abgrenzung: Marktkommunikation – User
Generated Content (UGC)
 Alkoholproduzenten sollen für eine regelmäßige Moderation
von auf ihren eigenen digitalen Plattformen gepostetem UGC
verantwortlich sein
 Damit kann die Anwendung der in diesen Richtlinien
enthaltenen Regelungen auch für diesen Anwendungsbereich
sichergestellt werden
 Werbe- und Marketing Codes sollten darauf Bezug nehmen,
wie häufig diese UGC-Postings kontrolliert werden
 Wenn Alkoholproduzenten UGC-Postings auf ihren digitalen
Plattformen zulassen, sind die entsprechenden UGC-Policies
gesondert anzuführen. Diese können auch in die vorgesehene
digitale Registerkarte („Tab“) eingebettet werden
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Transparenz in der digitalen Welt
 Alkoholproduzenten sollen ihre Marktmacht nicht
missbrauchen
 Konsumenten sind auf wirtschaftliche Interessen von
Alkoholproduzenten hinzuweisen
 Alkoholproduzenten sollen in ihrer Marktkommunikation
nicht fälschlicherweise in den Vordergrund stellen, dass
alkoholische Getränke unbedenkliche Produkte des
täglichen Lebens seien
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Schutz der Privatsphäre
 Alkoholproduzenten sollen die Privatsphäre von Benutzern
respektieren
 Alkoholproduzenten sollen vorab die Zustimmung des
Konsumenten einholen, um direkte digitale
Marktkommunikation zu betreiben
 Auf digitalen Plattformen soll eine einfache und
benutzerfreundliche „Opt-Out-Möglichkeit“ geschaffen
werden
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Schutz der Privatsphäre
 Alkoholproduzenten haben auf jeden Fall die
entsprechenden nationalen Datenschutzbestimmungen
strikt einzuhalten
 Alkoholproduzenten stellen auf ihren Homepages auch
leicht auffindbare und benutzerfreundliche Informationen
zu ihrer Datenschutzpolitik zur Verfügung
 Auf digitalen Plattformen sollen diese Informationen so
aufbereitet werden, dass deren Abrufen für den Nutzer
als attraktiv wahrgenommen wird
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Kontakt
Fachverband Werbung und Marktkommunikation
Geschäftsführer: Mag. Markus Deutsch
Wiedner Hauptstraße 57/III/6, 1040 Wien
T +43 (0)5 90 900-3539
F +43 (0)5 90 900-285
E [email protected]
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