1 Zusammenschau der entwickelten Wirtschaftsverfassungen im Rahmen der Projektarbeit zum Thema „Marktordnungen“ Von: Selina, Nora, Nico, Rick Art. 1 : Freie Entfaltungsmöglichkeiten Jeder Bürger hat das Recht zu entscheiden, wo er wohnt und welchen Beruf er ausübt. Auch der Staat besitzt keine Befugnis einen Bürger zwangsweise einem Beruf zuzuweisen. Art. 2 : Handlungsfreiheit Jeder Bürger darf frei wirtschaften und selbstständige Wirtschaftsformen gründen. Art. 3 : Staatliche Fürsorge Der Staat sorgt für innere und äußere Sicherheit. Dem inbegriffen ist ein staatliches Sozialversicherungssystem und die Bereitstellung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen. Art. 4 : Geregelte Lohn- und Preisbildung Vorbeugung schwankender Preise durch staatliche Einschränkungen und Einführung von Mindestlöhnen. Art. 5 : Koalitionsfreiheit Jeder Bürger hat das Recht Gewerkschaften und Unternehmensverbände zu gründen. Dem Staat ist es nicht erlaubt, dieses zu verhindern. Art. 6 : Eigentumsrecht Freie Verfügbarkeit über Eigentum und Erbe. Dieses muss gewährleistet sein, um wirtschaftlich handeln zu können. Art. 7 : Sicherung der Rechtstaatlichkeit Der Staat verpflichtet sich, die in der Verfassung festgelegten Grundsätze einzuhalten. Von: Björn, Carolin und Finja Artikel 1: Das neue Wirtschaftssystem soll sich durch Leistungsgerechtigkeit auszeichnen, um große Leistungen und einen hohen Bildungsgrad zu würdigen. Artikel 2, Absatz I Der Preis soll über das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage reguliert werden. Artikel 2, Absatz II Dadurch soll der freie Wettbewerb in diesem System gefördert werden, sodass Jeder die Möglichkeit erhält, seine Produkte anzubieten. 2 Artikel 3: Um Arbeitslose finanziell zu unterstützen soll es aus Steuergeldern finanzierte so-zial Hilfen in angemessener Höhe geben, um so Leben am Existenzminimum und Kinderarmut vorzubeugen. Artikel 4, Absatz I Eine erhöhte Reichensteuer soll zur Finanzierung beitragen. Artikel 4, Absatz II Die Grenzen zwischen den verschiedenen Steuerklassen sollen weiter nach oben verschoben werden und es sollen Extrazahlung ab einen festgesetzten Gehalt geleistet werden. Artikel 5: Die Form der Planung und der Lenkung soll der in der sozialen Marktwirtschaft entsprechen. Artikel 6, Absatz I Um Konkurrenzfähigkeit zu schaffen muss Jemand, der selbstständig werden möchte, ein gewisses Kapital vorweisen können. Artikel 6, Absatz II Gleichzeitig hat ein Selbstständiger Anrecht auf finanzielle Unterstützung vom Staat, damit er auf dem Markt bestehen können. Artikel 7: Die finanzielle Unterstützung von Studenten (BAföG) soll ausgeweitet werden, um mehr Menschen ein Studium zu ermöglichen. Auf diesem Wege wird die zukünfti-ge Stabilität der Wirtschaft gewährleistet. Artikel 8: Das Renteneintrittsalter soll von Branche zu Branche unterschiedlich sein. Zusätzlich soll es ab einem bestimmten Alter Untersuchungen zur Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers geben. Artikel 9: Es soll sowohl das „Rürup-Renten“-Programm, als auch das „Riester-Renten“Programm zum Vorbeugen von Altersarmut durchgeführt werden. Artikel 10: Flächendeckende Mindestlöhne sorgen für gerechte Arbeitsbedingungen und sind als Präventivmaßnahme gegen Ausbeutung gedacht. Von: Jan-Henrik, Levke und Pascal „Unsere“ gerechte Wirtschaftsordnung In einer „gerechten“ Wirtschaftsordnung ist es notwendig, dass sie nach Chancengleichheit, sowie Leistungsgerechtigkeit aufgebaut ist. Das heißt, dass jeder für die Leistung, die er erbringt dementsprechend entlohnt wird. Auch jeder soll die Chance haben in seiner beruflichen Laufbahn aufzusteigen, solange er die Erwartung, die an ihn gestellt werden, übertrifft. Des Weiteren sollen die 3 Menschenrechte in unserer „gerechten“ Wirtschaftsordnung enthalten sein, damit jeder Mensch, egal aus welcher Schicht er stammt, seine Rechte vertreten kann (Artikel 1-19 des Grundgesetztes Deutschlands). Außerdem soll sich unsere Wirtschaftsordnung nach dem Prinzip der freien Marktwirtschaft richten. Durch Angebot und Nachfrage wird der Preis „gerecht“ gelenkt. Bei hoher Nachfrage und weniger Ware steigt der Preis, bei niedrigerer Nachfrage und großen Menge an Waren steigt der Preis. Von: Lea, Ferdinand, Juri, Jan Artikel 1: Monopolbildung muss eingeschränkt werden, um das System nicht zu gefährden. Jedes systemgefährdende Monopol muss mit Sanktionen gesprengt werden. Artikel 2: In jedem Wirtschaftszweig werden Mindestlöhne eingeführt. Preismaximum ist nicht vorgesehen. Artikel 3: Kartellbildung muss ebenso wie die und sanktioniert werden. Ein Monopolbildung eingeschränkt Artikel 4: Für jedes gängige Produkt, das heißt jedes in größerer Stückzahl auf dem freien Markt erhältliches Produkt, muss ein dem TÜV ähnliches unabhängiges Unternehmen eine Qualitätsnorm anerkennen. Artikel 5: Konjunkturmaßnahmen sind, sofern nach parlamentarischem Wege als dienlich für die Nation beschlossen, erwünscht. Artikel 6: Sanktionen gegen Kartelle und Monopolunternehmen können nur auf parlamentarischem Wege beschlossen werden. Sie werden von Seiten der Legislative durchgesetzt, jedoch ist jeder Konsument öffentlich dazu angehalten, über seinen Konsum gegen solche Gruppen vorzugehen. Artikel 7: Grundlage der Verfassung sind eine Freie Marktwirtschaft eine parlamentarische Demokratie sowie Der einzelne Mensch wird bei der Verfolgung seiner eigennützigen Ziele nach Gewinn und Wohlstand von der Verfassung so geführt, dass er gleichzeitig dem Wohl der Gesellschaft dient. Von: Marlon,Nils,Joel §1: §2: §3: §4: §5: Chancengleichheit, jeder hat das gleiche Recht im Arbeitsmarkt Das Einkommen wird entsprechend der Marktleistung verteilt Aufstiegschancen, jeder kann durch besondere Leistungen befördert werden Feste und fristgerechte Gehaltsbezahlung Jeder hat das Recht sich selbstständig zu machen mit eigenen Kapitalanlagen (Privateigentum) §6 : Höchstmögliche Produktivität der Betriebe, keine Einschränkungen bei der Produktivität §7: Wettbewerbsrecht §8: Kündigungsschutz (Abfindung und Arbeitslosengeld) 4 §9: Ausreichend Schutz und Aufklärung bei gefährlichen und gesundheitsschädlichen Arbeiten §10: Gewerbefreiheit, es darf alles produziert werden, solange es gesetzeskonform ist §11: Besonderer Schutz für Krankheitsfälle und Behinderungen §12: Möglichst geringes Eingreifen des Staates in das Wirtschaftssystem §13: Freie Berufswahl, keine Zuordnung der Arbeitsstelle §14: Hilfe durch Staat beim totalen Ausscheiden aus der Berufswelt Von: Julia, Thorben und Mark -